Whistleblowing
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Gruber/N. Raschauer (Hrsg) Whistleblowing • Arbeitsrecht • Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht Handbuch Whistleblowing Arbeitsrecht – Öffentliches Recht – Wettbewerbsrecht – Kapitalmarktrecht – Strafrecht herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber PD Dr. Nicolas Raschauer Paris Lodron Universität Salzburg CHSH Rechtsanwälte OG Wien mit Beiträgen von Walter Berka Reinhard Resch Silvia Traunwieser Thomas Haslwanter Daniel Strauss Wolfgang Wessely Jörg Zehetner Markus Heidinger I K R F T S T A A L L E W I L L E 1 8 4 9 Wien 2015 MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Zitiervorschlag: Autor/Autorin, Beitragstitel, in Gruber/N. Raschauer (Hrsg), Whistleblowing (2015) . . . Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Sämtliche Angaben in diesem Werk erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung der Autorinnen und Autoren sowie des Verlages ist ausgeschlossen. ISBN 978-3-214-06457-0 © 2015 MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Wien Telefon: (01) 531 61-0 E-Mail: [email protected] www.manz.at Druck: Prime Rate Kft., Budapest Vorwort/Einleitung 1. Warum veranstaltet man eine wissenschaftliche Fachveranstaltung zum Generalthema „Whistleblowing“? Nicht erst seit den Enthüllungen Snowdens,1) der Implementierung von „Hinweisgebersystemen“ bei staatlichen Organen oder der Veröffentlichung sensibler Dokumente auf Wettplattformen weiß p.t. Rechtsanwender, dass der Rechtsstaat mit einer Vielzahl an Herausforderungen konfrontiert ist, wenngleich sie nicht immer neu sind. 2. Freilich: Im Schrifttum finden sich nur sektorale Einzelstudien, insb zu Fragen des Arbeits- und Strafrechts, aber auch des Wettbewerbsrechts. Kapitalmarktrechtliche Untersuchungen existierten bis Januar 2014 nur vereinzelt (vgl insb M. Gruber in FS B. Raschauer 2013). Eine detaillierte rechtswissenschaftliche Untersuchung zu „Whistleblowern“ fehlte. Mit dem vorliegenden Handbuch soll ein erster Versuch gestartet werden, offene Fragen zum „Whistleblowing“ interdisziplinär zu beleuchten. Gleichzeitig präsentieren wir Ihnen damit die Ergebnisse einer Kooperationsveranstaltung der PLUS und der JKU, die am 23. 1. 2014 in den Repräsentationsräumen der JKU Linz vor gut 100 Teilnehmern abgehalten wurde. 3. Das Werk befindet sich auf dem Stand 1. 1. 2014. In sieben Beiträgen soll das Thema „Whistleblowing“ und damit zusammenhängende Entwicklungen aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet werden. Nach einer einleitenden Erörterung des Begriffes „Whistleblowing“ aus Sicht der Sozialwissenschaften erörtern sechs rechtswissenschaftliche Beiträge Fragen zum „BKMS®-Hinweisgebersystem“, dem Arbeitsrecht, dem Öffentlichen Recht, dem Wettbewerbsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem gerichtlichen Strafrecht, jeweils an der Schnittstelle zu „Whistleblowing“. 4. Dieses Handbuch enthält uns wichtig erscheinende „Themenblöcke“, die über die Grenzen der einzelnen Rechtsmaterien von Bedeutung sind, und die Gedanken unserer Referentinnen und Referenten dazu. Daher vereint der Band ausgewählte Ergebnisse der Fachtagung, greift aber nicht alle offenen Fragen, etwa des Datenschutz- oder Unternehmensrechts, auf. So waren etwa Aspekte der Spruchpraxis der DSB rund um „Whistleblowing“-Systeme in Konzernen ebenso auszuklammern wie Detailfragen zu § 9 b UIG (Informantenschutz im Zusammenhang mit dem „Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister“). 5. Dass unsere Kooperationsfachveranstaltung so erfolgreich durchgeführt werden konnte, verdanken wir verschiedenen Institutionen und Personen, denen unser aufrichtiger Dank gebührt: * Zunächst unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Unterstützung; dann unseren Sponsoren, die die Fachtagung finanziell unterstützt haben, einerseits die 1 ) In der US-amerikanischen Geschichte hat die Aufdeckung von rechtswidrigen Praktiken der lokalen Verwaltung beinahe Tradition. Schon Daniel Ellsberg veröffentlichte 1971 geheime Pentagon-Papiere, die die Täuschung der Öffentlichkeit über den Vietnamkrieg durch mehrere US-Regierungen enthüllten. III Vorwort/Einleitung * * Rechtsakademie an der PLUS, andererseits die Sozietät CHSH Rechtsanwälte in Wien. Weiters danken wir allen Referentinnen und Referenten für ihre Vorträge und die (fast) pünktliche Erstellung bzw Lieferung der Manuskripte. Und schließlich dem Verlag Manz, der aus mehreren Dateien ein schönes Buch erstellt hat. 6. Wir hoffen, mit dem nunmehr vorliegenden Handbuch ein wenig Licht ins Dunkel bringen und zur Lösung der einen oder anderen Rechtsfrage beitragen zu können. Für Kritik und Anregungen sind wir dankbar. Salzburg, im Herbst 2014 IV Die Herausgeber Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort und Einleitung . . . . . . . . . . . Autorenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . Begriffsabgrenzung (Nicolas Raschauer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III VII IX XV 1 Whistleblowing – Segen oder Fluch? (Silvia Traunwieser) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2 Anonyme Hinweisbearbeitung mit dem BKMS®-Hinweisgebersystem in der Praxis der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (Thomas Haslwanter) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3 Whistleblowing und Arbeitsrecht (Reinhard Resch) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 4 Whistleblowing und Öffentliches Recht (Walter Berka) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 5 Whistleblowing im Wettbewerbsrecht (Jörg Zehetner) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 6 Whistleblowing im Kapitalmarktrecht (Markus Heidinger / Daniel Strauss) . . . . . . 61 7 Whistleblowing und Strafrecht (Wolfgang Wessely) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 V Autorenverzeichnis o. Univ.-Prof. Dr. Walter Berka, Paris Lodron Universität Salzburg, Fachbereich Öffentliches Recht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht OStA Dr. Dr. Thomas Haslwanter, Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) RA Dr. Markus Heidinger, LL. M., WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch, JKU Linz, Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht Mag. Daniel Strauss, WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG Ass.-Prof.in Dr.in Silvia Traunwieser, Paris Lodron Universität Salzburg, Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Rechts- und Sozialphilosophie Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely, Universität Wien bzw LVwG Niederösterreich RA Hon.-Prof. DDr. Jörg Zehetner, KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH VII Abkürzungsverzeichnis § % = Paragraph = Prozent aA aaO AB ABGB ABl Abs ACFE aE AEUV aF AG AHG AktG Alt aM AN Anh Anm AnwBl AÖR ArbUR arg Art ArbVG AT AuvBZ AVG = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = B BAK-G = Beschluss = Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung = Betriebs-Berater Aktuell = Dt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 = 1. Bundesgesetz; 2. Bezirksgericht = Bundesgesetzblatt = Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 2004 = 1. Bundeskriminalamt; 2. Bundeskanzleramt = Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst = (Dt Zeitschrift für) Bank- und Kapitalmarktrecht = Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundeskriminalamtes = Business Keeper Monitoring System = Beilage(n) = Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR BB BaFin BDG BG BGBl BGBlG BKA BKA-VD BKR BKA-G BKMS Blg BlgNR anderer Ansicht am angegebenen Ort Ausschussbericht Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Amtsblatt (der Europäischen Union) Absatz, Absätze Association of Certified Fraud Examiners am Ende Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union alte Fassung 1. Aktiengesellschaft; 2. Arbeitgeber Amtshaftungsgesetz Aktiengesetz Alternative anderer Meinung Arbeitnehmer Anhang Anmerkung(en) Anwaltsblatt Archiv des Öffentlichen Rechts Arbeit und Recht argumentum Artikel Arbeitsverfassungsgesetz Allgemeiner Teil Akt(e) unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz IX Abkürzungsverzeichnis BM BMG BMI BörseG BR BReg bspw BVB BVerfG BVerfGE B-VG BWB BWG bzw = = = = = = = = = = = = = = CCZ CFO CRR = Corporate Compliance Zeitschrift = Zeitschrift für Finance & Controlling = Kapitaladäquanzverordnung Def ders dgl dh dies DRdA DSG DV-StAG dzt = = = = = = = = = Definition derselbe dergleichen das heißt dieselben Das Recht der Arbeit Datenschutzgesetz 2000 DurchführungsVO zum Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG) derzeit E EB EGMR Erk Erl ErläutRV et al ESMA EU EuGH EuGRZ EUR EUV EuZW EvBl EWS = = = = = = = = = = = = = = = = Entscheidung Erläuternde Bemerkungen Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Erkenntnis 1. Erläuterungen; 2. Erledigung Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage et alii Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde Europäische Union Europäischer Gerichtshof Europäische Grundrechtezeitschrift 1. Euro; 2. Europarecht Vertrag über die Europäische Union Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Evidenzblatt der Rechtsmittelentscheidungen (ÖJZ) Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht f ff FCA FinStrG FMA FMABG FN = = = = = = = folgend(e, r) und die folgenden Financial Conduct Authority Finanzstrafgesetz Finanzmarktaufsicht(sbehörde) Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz Fußnote X Bundesminister Bundesministeriengesetz Bundesminister(ium) für Inneres Börsegesetz 1989 1. Betriebsrat; 2. Bundesrat Bundesregierung beispielsweise Bezirksverwaltungsbehörde (deutsches) Bundesverfassungsgericht Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bundes-Verfassungsgesetz Bundeswettbewerbsbehörde Bankwesengesetz beziehungsweise Abkürzungsverzeichnis FS FSA = Festschrift = Financial Services Authority (UK) G GIS GKK GlbG GmbH GP GRC GRECO GZ = = = = = = = = = Gesetz(e) GebührenInfoService Gebietskrankenkasse Gleichbehandlungsgesetz Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetzgebungsperiode Grundrechtecharta Groupe d’Etats contre la corruption Geschäftszahl hA hL hM Hrsg HS = = = = = herrschende Ansicht herrschende Lehre herrschende Meinung Herausgeber Halbsatz IA idF idgF idR idS ieS IMD inkl insb iS iSd iSv iVm = = = = = = = = = = = = = Initiativantrag (NR) in der Fassung in der geltenden Fassung in der Regel in diesem Sinn im engeren Sinn Versicherungsvermittlungsrichtlinie inklusive insbesondere im Sinn im Sinn des, der im Sinne von in Verbindung mit JBl JRP JSt = Juristische Blätter = Journal für Rechtspolitik = Journal für Strafrecht KAG KartG KaWeRÄG KMG KOG KSzW = = = = = = Kapitalanlagegesellschaft Kartellgesetz Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 Kapitalmarktgesetz Kartellobergericht Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht leg cit Lfg LG LGBl Lit = = = = = legis citatae Lieferung 1. Landesgericht; 2. Landesgesetz Landesgesetzblatt 1. Literatur; 2. Litera Mag MAD Mat mAnm MAR = = = = = Magister Marktmissbrauchsrichtlinie 2003/6/EG Materialien mit Anmerkung von Marktmissbrauchsverordnung XI Abkürzungsverzeichnis maW mE ME MiFID mwN = = = = = mit anderen Worten meines Erachtens Ministerialentwurf Wertpapierdienstleistungsrichtlinie mit weiteren Nachweisen Nb NJOZ NJW NL = = = = Nov NR Nr NZ NZA NZG = = = = = = Nachbemerkung(en) Neue Juristische Online Zeitschrift Neue Juristische Wochenschrift Newsletter Menschenrechte, hrsg vom Österreichischen Institut für Menschenrechte Novelle Nationalrat Nummer Notariatszeitung Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht oa ÖaT ÖBA og OGAW OGH OHG ÖJT ÖJZ OZK ÖZW = = = = = = = = = = = oben angeführt(er, en, es) Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht Österreichisches Bankarchiv oben genannt(er, e, en) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren Oberster Gerichtshof Offene Handelsgesellschaft Österreichischer Juristentag Österreichische Juristenzeitung Österreichische Zeitschrift für Kartellrecht Österreichische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht PKG = Pensionskassengesetz RAO RdW RIS RL Rs Rsp RV Rz = = = = = = = = Rechtsanwaltsordnung Recht der Wirtschaft Rechtsinformationssystem des Bundes Richtlinie Rechtssache Rechtsprechung Regierungsvorlage Randzahl S Sbg-K SEC Slg sog SSt St StA StenProt StGB StPO StProtNR stRsp = = = = = = = = = = = = = Siehe Salzburger Kommentar zum StGB Securities Exchange Commission Sammlung so genannte(r, n) Entscheidungen des OGH in Strafsachen und Disziplinarangelegenheiten Hauptregister der Staatsanwaltschaft Staatsanwalt(schaft) Stenographische Protokolle Strafgesetzbuch Strafprozessordnung Stenographische Protokolle der Sitzungen des Nationalrats ständige Rechtsprechung XII Abkürzungsverzeichnis SZ = Entscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofes in Zivil- und Justizverwaltungssachen uä ua UAbs UCITS UGB UIG url USG usw UT uU = = = = = = = = = = = und ähnliche(s) und andere(s) Unterabsatz Organismus für Gemeinsame Anlagen in Wertpapieren Unternehmensgesetzbuch Umweltinformationsgesetz Uniform Resource Locator Gesetz über den Unabhängigen Umweltsenat und so weiter Register der StA für Anzeigen und Berichte gegen unbekannte Täter unter Umständen V/VO VB VBG VbVG verstSen VfAB VfGG VfGH VfSlg = = = = = = = = = vgl Vorbem VStG VwGG VwGH VwSlg = = = = = = vs = Verordnung Vertragsbedienstete(r, n) Vertragsbedienstetengesetz Verbandsverantwortlichkeitsgesetz verstärkter Senat Bericht des Verfassungsausschusses des NR Verfassungsgerichtshofsgesetz Verfassungsgerichtshof Fortlaufende Sammlung der Beschlüsse und Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs vergleiche Vorbemerkung(en) Verwaltungsstrafgesetz Verwaltungsgerichtshofgesetz Verwaltungsgerichtshof Fortlaufende Sammlung der Beschlüsse und Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes versus WAG 2007 wbl WettbG WKStA = = = = WK StGB WK StPO WM WTBG = = = = Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 Wirtschaftsrechtliche Blätter Wettbewerbsgesetz Zentrale Staatanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch Wiener Kommentar zur Strafprozessordnung Wertpapiermitteilungen Wirtschaftstreuhänderberufsgesetz Z ZaDiG zB ZESAR ZfgesKW ZFR ZfRV ZfV ZHR ZIP = = = = = = = = = = Ziffer Zahlungsdienstegesetz zum Beispiel Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen Zeitschrift für Finanzmarktrecht Zeitschrift für Rechtsvergleichung Zeitschrift für Verwaltung Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht Deutsche Zeitschrift für Wirtschaftsrecht XIII Abkürzungsverzeichnis ZIR zit Zl ZÖR ZP ZP(E)MRK ZPO ZRP zT ZustG ZVR zZ XIV = = = = = = = = = = = = Zeitschrift für Informationsrecht zitiert(er, en) Zahl Zeitschrift für öffentliches Recht Zusatzprotokoll Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte Zivilprozessordnung Zeitschrift für Rechtspolitik zum Teil Zustellgesetz Zeitschrift für Verkehrsrecht zur Zeit Begriffsabgrenzung Nicolas Raschauer Versucht man, die Herkunft und die Bedeutung des mittlerweile geläufigen Begriffs „Whistleblower“ zu ergründen, stellt man im World Wide Web rasch fest, dass eine eindeutige Antwort nicht (ohne Weiteres) möglich ist. Deutsch-Englische Wörterbücher wie zB „LEO“1) übersetzen den Begriff „Whistleblowing“ mit „verpfeifen“, „aufdecken“ oder „verraten“. Dies erscheint auf den ersten Blick nahe liegend, weist doch etwa Wikipedia2) die Herkunft des Begriffes „Whistleblower“ englischen Polizisten zu, die mittels einer Trillerpfeife andere Polizisten auf einen Verbrecher aufmerksam machten, bzw Schiedsrichtern, die durch Pfeifen das Spiel nach Regelverstößen unterbrechen. Freilich hat schon William Shakespeare in seinem Drama „The Winter´s Tale“ (Szene 43)) diesen Begriff im Hinblick auf die Offenbarung von Geheimnissen benutzt, wenn der Sohn des alten Schafhirten fragt: „When are you going to. . . whistle off these secrets?“ Ob die historische Zuordnung korrekt ist, wird im Schrifttum bestritten. A. Stefanowitsch4) etwa vermutet, dass sich das Wort von der englischen Redeweise to blow a whistle ableitet, was laut dem American Heritage dictionary of idioms allgemein das Aufdecken von Fehlverhalten bzw ursprünglich das Beenden einer Tätigkeit bedeute. Der Begriff „Whistleblowing“ kann daher – verkürzt – als Aufdeckung von Missständen umschrieben werden5) und wird im Schrifttum ua auf eine von Hamilton verwendete Assoziation aus dem Jahre 1970 zurückgeführt.6) Im deutschsprachigen Raum findet sich eine erste Definition des Begriffes in einer Ausgabe der Frankfurter Rundschau im Jahr 1997.7) Ein Whistleblower ist also eine Person, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringt. Dazu gehören typischerweise Missstände oder Verbrechen wie Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen 1 ) http://Dict.leo.org (abgerufen am 1. 7. 14). ) http://de.wikipedia.org (abgerufen am 1. 7. 14). 3 ) Vgl http://shakespeare.mit.edu/winters_tale/winters_tale.4.4.html (abgerufen am 1. 7. 14). 4 ) www.scilogs.de/sprachlog/whistleblower/ (abgerufen am 1. 7. 14). 5 ) Die im anglo-amerikanischen Raum gebräuchlichste Definition liefern Miceli et al, Whistleblowing in organizations (2008) 6 mwN. Whistleblowing ist nach ihrer Auffassung „the disclosure by organisation members (former or current) of ilegal, immoral or illegitimate practices under the control of their employers, to persons or organizations that may be able to effect action.“ 6 ) Hamilton, „Blowing the Whistle on The Bossess“ [erschienen in der NYT am 23. 3. 1970]. 7 ) Unter einem Whistleblower – wörtlich: Pfeifenbläser – versteht die Tageszeitung „einen verantwortungsbewußten Wissenschaftler, Ingenieur oder Techniker, der die Öffentlichkeit rechtzeitig davor warnt, wenn in seinem speziellen Fachbereich eine Entwicklung verfolgt wird, die auf die eine oder andere Weise Schaden bringen kann.“ (Frankfurter Rundschau, 3. 5. 1997, 8). 2 XV Begriffsabgrenzung erfährt. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, in Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.8) Whistleblower genießen in der Öffentlichkeit nicht immer hohes Ansehen,9) ungeachtet dessen, dass sie für Transparenz10) sorgen wollen und sich als Informanten ernsten Gefahren (zB am Arbeitsplatz, für ihre Gesundheit) etc aussetzen.11) Carl von Ossietzky wies vor fast einhundert Jahren darauf hin, dass derjenige als gefährlicher gelte, der auf den Schmutz hinweise, als der, der ihn gemacht hat.12) An dieser Einschätzung ändert sich erst langsam etwas. Das hängt damit zusammen, dass die „geleakten“ Informationen mitunter sensibler Natur sind13) und zur Schädigung des Rufes von Personen, Institutionen und Staaten beitragen können.14) Inwieweit die österreichische Rechtsordnung nähere rechtliche Rahmenbedingungen für „Whistleblower“ enthält, ist in den anschließenden Beiträgen zu erörtern. 8 ) http://de.wikipedia.org (abgerufen am 1. 7. 14). ) Vgl www.sueddeutsche.de/kultur/sz-serie-aufmacher-xxiv-wider-die-halbe-wahrheit-1.248 168 (abgerufen am 1. 7. 2014). 10 ) Stichwort: Watergate etc. 11) Vgl zB www.pm-magazin.de/r/gute-frage/sind-whistleblower-helden-oder-verr%C3%A4ter (abgerufen am 1. 7. 14). 12 ) Vgl www.sueddeutsche.de/kultur/sz-serie-aufmacher-xxiv-wider-die-halbe-wahrheit-1.248 168 (abgerufen am 1. 7. 2014). 13 ) Vgl die „Wikileaks“-Affäre rund um militärische Dokumente, die von PFC Bradley [nunmehr Chelsea] Manning (ex US Army) an „Wikileaks“ weitergegeben worden waren. 14 ) Donato, Whistle Blowing (2009) V. 9 XVI 1 Whistleblowing1) – Segen oder Fluch? Silvia Traunwieser Übersicht I. Einleitung II. Strukturierung von Whistleblowing A. Definitionen B. Typen von Whistleblowing III. Motive und empirische Studien IV. Ethische Aspekte A. Macht B. Verantwortung C. Whistleblowing – autonomes Recht oder heteronome Pflicht? Literatur: ACFE, Report to the Nations on Occupational Fraud and Abuse, Global Fraud Study (2012) https://www.acfe.com/rttn.aspx; Alford, Whistleblowers and the Narrative of Ethics, Journal of Social Philosophy 2001, 402 – 418; Augeneder in Biresev et al, Corruption and Social Development (2013) 252 – 274; Augeneder in Kaltenbrunner/Urnik, Unternehmensführung (2012) 325 – 335; Bachrach/Baratz, Macht und Armut (1977); Bird/Hoffman-Kim, Damned If You Do, Damned If you Don’t: The Scientific Community’s Responses to Whistleblowing, Science and Engineering Ethics (1998), 3 – 6; Briegel, Einrichtung und Ausgestaltung unternehmensinterner Whistleblowing-Systeme (2009); Calderón-Cuadrado et al, „Ethics Hotlines“ in Transnational Companies: a Comparative Study, Journal of Business Ethics 2009, 199 – 210; Dahl, The Concept of Power, Behavioral Science 1957, 201 – 215; Donato Whistleblowing (2009); Dworkin/Baucus, Internal vs. External Whistleblowers: A Comparison of Whistleblowering Processes, Journal of Business Ethics 1998, 1281 – 1298; French/Raven in Cartwright, Studies in Social Power (1959) 259 – 269; Glaser/Komenda, Whistleblowing in Österreich – Gefahren, Probleme und Lösungsmöglichkeiten, JRP 2012, 207 – 225; Gobert/Punch, Whistleblowers, the Public Interest, and the Public Interest Disclosure Act 1998, The Modern Law Review Limited 2000, 25 – 54; Grunwald, Die drei Dimensionen der Macht nach Steven Lukes am Beispiel Wal Mart (2005); Hangartner in Kaenel, Whistleblowing – Multidisziplinäre Aspekte (2012) 119 – 136; Hügel, Whistleblowing-Hotlines in Österreich (2012) www.bpv-huegel.com/files/ergebnisbericht_120524.pdf; Hunton/Rose, Effects of Anonymous Whistle-Blowing and Perceived Reputation Threats on Investigations of Whistle-Blowing Allegations by Audit Committee Members, Journal of Management Studies 2011, 75 – 98; Jonas, Das Prinzip Verantwortung (1992); Jubb, Whistleblowing: A Restrictive Definition and Interpretation, Journal of Business Ethics 1999, 77 – 94; Kaminsky, Embryonen, Ethik und Verantwortung (1998); Keil et al, Toward a Theory of Whistleblowing Intentions: A Benefit-to-Cost Differential Perspective, Decision Sciences 2010, 787 – 811; Koenig, Anonymes Hinweisgebersystem zur Korruptionsbekämpfung (2013) www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484853e44f8f9013ea344a02f45b3.de. html; Larmer, Whistleblowing and Employee Loyalty, Journal of Business Ethics 1992, 125 – 128; Lee/Fargher, Companies’ Use of Whistle-Blowing to Detect Fraud: An Examination of Corporate Whistle-Blowing Policies, Journal of Business Ethics 2013, 283 – 295; Lukes, Power (1977); Mesmer-Magnus/Viswesvaran, Whistleblowing in Organizations: An Examination of Correlates of 1 ) Weitergehende Ausführungen siehe Augeneder in Biresev et al, Corruption and Social Development (2013) 252 – 274. 1 1 Whistleblowing – Segen oder Fluch? (Traunwieser) Whistleblowing Intentions, Actions, and Retaliations, Journal of Business Ethics 2005, 277 – 297; Near/Miceli, Effective Whistle-Blowing, The Academy of Management Review 1995, 679 – 708; Near/Miceli, Whistle-Blowing: Myth and Reality, Journal of Management 1996, 507 – 526; Nitsch et al, Why Code of Conduct Violations go Unreported: A Conceptual Framework to Guide Intervention and Future Research, Journal of Business Ethics 2005, 327 – 341; Popitz, Phänomene der Macht (2004); Rothschild/Miethe, Whistle-Blower Disclosures and Management Retaliation: The Battle to Control Information about Organization Corruption, Work and Occupations 1999, 107 – 128; Rüedi in Kaenel, Whistleblowing – Multidisziplinäre Aspekte (2012) 99 – 118; Sandner, Prozesse der Macht (1992); Strasser in Wöhle et al, Rechtsphilosophie (2010) 193 – 204; Tinnefeld/ Rauhofer, Whistleblower: Verantwortungsbewußte Mitarbeiter oder Denunzianten? Datenschutz und Datensicherheit 2008, 717 – 722; Tsahuridu/Vanderkerckhove, Organisational Whistleblowing Policies: Making Employees Responsible or Liable? Journal of Business Ethics 2008, 107 – 118; Tsahuridu/Vanderkerckhove, Risky Rescues and the Duty to Blow the Whistle, Journal of Business Ethics 2010, 365 – 380; Ulrich, Whistleblowing mittels Hinweisgebersystemen – nutzenstiftende Alternative in der Korruptionsprävention (2011); Weber, Wirtschaft und Gesellschaft (1980); Werner in Düwell et al, Handbuch Ethik (2011) 541 – 548; Willenbacher in Kaenel, Whistleblowing – Multidisziplinäre Aspekte (2012) 27 – 54; Wimmer in Kolmer/Wildfeuer, Neues Handbuch philosophischer Grundbegriffe (2011) 2309 – 2320. I. Einleitung Whistleblowing gilt als ein relativ neues Instrumentarium und bedarf – ähnlich wie andere unternehmensethische Mechanismen – einer Eingliederung in das europäische System. Die Bandbreite der Wahrnehmung dieses Tools ist eine sehr weitläufige. Von den einen wird es – zT auch historisch bedingt – als gefährliches Denunziantentum2) abgetan, von den anderen hingegen als erfolgreiche Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung3) angesehen.4) Festgestellt werden kann, dass die Wahrnehmung und Umsetzung von Whistleblowing auch in Österreich in den letzten Jahren zugenommen hat.5) Das Dilemma, ob Whistleblowing in Frage kommt, wird damit obsolet, zu klären sind vielmehr die relevanten Problembereiche und Aspekte von Whistleblowing, die im österreichischen Alltag bereits Eingang gefunden haben bzw diskutiert werden (Loyalität, Treuepflicht, Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsverpflichtungen versus Melde- und Anzeigepflichten, Recht zum Whistleblowing). Dieser Beitrag stellt einen Versuch dar, den Begriff, die Hintergründe und Motive pro bzw contra Whistleblowing zu klären, und greift zentrale ethische Aspekte des Whistleblowingprozesses, wie den der Macht (Informationsmacht, Dimensionen) und Verantwortung (Recht oder Pflicht zum Whistleblowing im Sinne einer prospektiven Verantwortung), auf. 2 ) Glaser/Komenda, Whistleblowing in Österreich – Gefahren, Probleme und Lösungsmöglichkeiten, JRP 2012, 209. 3 ) Ulrich, Whistleblowing mittels Hinweisgebersystemen – nutzenstiftende Alternative in der Korruptionsprävention (2011) 50 ff. 4 ) Tinnefeld/Rauhofer, Whistleblower: Verantwortungsbewußte Mitarbeiter oder Denunzianten? Datenschutz und Datensicherheit 2008, 717 ff. 5 ) Koenig, Anonymes Hinweisgebersystem zur Korruptionsbekämpfung (2013) www.justiz.gv. at/web2013/html/default/2c9484853e44f8f9013ea344a02f45b3.de.html; Hügel, Whistleblowing-Hotlines in Österreich (2012) www.bpv-huegel.com/files/ergebnisbericht_120524.pdf; Willenbacher in Kaenel, Whistleblowing – Multidisziplinäre Aspekte (2012) 33 ff; Calderón-Cuadrado et al, „Ethics Hotlines“ in Transnational Companies: a Comparative Study, Journal of Business Ethics 2009, 200. 2 II. Strukturierung von Whistleblowing II. Strukturierung von Whistleblowing A. Definitionen Near/Miceli erläutern den komplexen Bereich Whistleblowing als „the disclosure by organization members (former or current) of illegal, immoral, or illegitimate practices under the control of their employers, to persons or organizations that may be able to effect action“.6) Charakteristisch ist demnach, dass ein aktuelles oder ehemaliges Mitglied einer Organisation über Informationen zu Missständen illegaler, illegitimer oder unmoralischer Natur verfügt, die dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Institution zugeordnet sind und vom Mitarbeiter selbst nicht beendet werden können.7) Erweiterungsbedürftig erscheint diese Erläuterung insofern, als Whistleblowing nicht nur auf Unternehmen im Verhältnis Arbeitgeber – Arbeitnehmer reduziert werden darf, als auch (Staats-)Bürger Missstände an externe Stellen wie zB die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weiterleiten wie auch Hinweisgebersysteme im öffentlichen Dienst von Relevanz sein können. Angemerkt sei, dass der Hauptfokus im Rahmen dieses Beitrags dennoch primär die Unternehmensperspektive darstellt. Die Bekanntgabe von Informationen, damit verbunden das Aufdecken von Missständen, sollte die Organiation zu entsprechenden Handlungen veranlassen. Als zu restriktiv hingegen ist mE die Begriffsklärung von Jubb zu sehen: „Whistleblowing is a deliberate non-obligatory act of disclosure, which gets onto public record and is made by a person who has or had privileged access to data or information of an organisation, about non-trivial illegality or other wrongdoing whether actual, suspected or anticipated which implicates and is under the control of that organisation, to an external entity having potential to rectify the wrongdoing.“8) Einerseits ist zu hinterfragen, ob Whistleblowing als Recht oder Pflicht ausgestaltet ist; wie im Folgenden noch näher erläutert werden wird, stehen beide Varianten zur Verfügung, abhängig von deren Ausgestaltung. Andererseits gilt nicht nur das Aufdecken von Missständen an externe Behörden, sondern bereits die Weitergabe der relevanten Informationen an interne Stellen als Whistleblowing. Zu den möglichen Typisierungen gleich im Folgenden. B. Typen von Whistleblowing Bekanntermaßen ist zwischen internem und externem Whistleblowing zu differenzieren. Ersteres ist dann gegeben, wenn das Fehlverhalten innerhalb der Organisation gemeldet wird. Nicht zwingend erforderlich ist das Überspringen einer Hierarchieebene. Dies erscheint jedoch dann sinnvoll, wenn der unmittelbare Vorgesetzte involviert sein kann.9) Interne Whistleblowing-Meldungen fungieren als Vorwarnsystem zur Abwendung drohender Schäden, die Realität bezeugt jedoch insofern das Gegenteil, als derartige Meldungen häufig ignoriert werden.10) Externes Whistleblowing transportiert die Infor6 ) Near/Miceli, Effective Whistle-Blowing, The Academy of Management Review 1995, 680. ) Donato Whistleblowing (2009) 11. 8 ) Jubb, Whistleblowing: A Restrictive Definition and Interpretation, Journal of Business Ethics 1999, 78. 9 ) Donato Whistleblowing (2009) 13 f. 10 ) Mesmer-Magnus/Viswesvaran, Whistleblowing in Organizations: An Examination of Correlates of Whistleblowing Intentions, Actions, and Retaliations, Journal of Business Ethics 2005, 278. 7 3 Gruber/N. Raschauer (Hrsg) Whistleblowing Arbeitsrecht – Öffentliches Recht – Wettbewerbsrecht – Kapitalmarktrecht – Strafrecht Der Rechtsstaat ist im Bereich „Whistleblowing“ mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Im Schrifttum finden sich bisher jedoch nur sektorale Einzelstudien dazu, eine gesamthafte rechtswissenschaftliche Untersuchung fehlte. Dieses Handbuch verfolgt daher das Ziel, wesentliche offene Fragen, die über die Grenzen der einzelnen Rechts materien von Bedeutung sind, interdisziplinär zu beleuchten: Whistleblowing – Segen oder Fluch? (Silvia Traunwieser) Anonyme Hinweisbearbeitung mit dem BKMS®-Hinweisgebersystem in der Praxis der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (Thomas Haslwanter) Whistleblowing und Arbeitsrecht (Reinhard Resch) Whistleblowing und Öffentliches Recht (Walter Berka) Whistleblowing im Wettbewerbsrecht (Jörg Zehetner) Whistleblowing im Kapitalmarktrecht (Markus Heidinger/Daniel Strauss) Whistleblowing und Strafrecht (Wolfgang Wessely) Die Herausgeber Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber, Leiter des Fachbereiches Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht der Universität Salzburg. PD Dr. Nicolas Raschauer, CHSH Rechtsanwälte OG Wien. ISBN 978-3-214-06457-0 www.manz.at 9 783214 064570