Ostergedicht

Transcrição

Ostergedicht
5. Jahrgang/Nr. 04
Dienstag, den 07.04.2009
Ostergedicht
von Christian Morgenstern
Die Sonne geht im Osten auf,
der Osterhas` beginnt den Lauf.
Um seinen Korb voll Eier sitzen
drei Häslein, die die Ohren spitzen.
Der Osterhas` bringt just ein Ei da fliegt ein Schmetterling herbei.
Dahinter strahlt das blaue Meer
mit Sandstrand vorne und umher.
Der Osterhas` ist eben fertig das Kurtchen auch schon gegenwärtig!
Nesthäkchen findet - eins, zwei, drei,
ein rot`, ein blau`, ein lila Ei.
Ein Ei in jedem Blumenkelche!
Seht, seht, selbst hier,
selbst dort sind welche!
Ermüdet leicht im Morgenschein
schlief Kurtchen auf der Wiese ein.
Die Glocken läuten bim, bam, baum
und Kurtchen lächelt zart im Traum.
Di di didl dum dei,
wir tanzen mit unsern Hasen
umfasst, zwei und zwei,
auf schönem, grünen Rasen.
Wir wünschen unseren Bürgerinnen
und Bürgern frohe Ostern
und erholsame Feiertage.
Die Bürgermeister
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Bekanntmachung der Verwaltung
In der 26. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der
VG Annaburg-Prettin, am 16.03.2009, wurden folgende
Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt:
– öffentlicher Sitzungsteil –
Beschluss-Nr. 08/2009 Vereinbarung über archäologische Untersuchungen und
Dokumentationen der Baumaßnahme "Schnutzwasserkanalbau
Axien"
Beschluss-Nr. 09/2009 Abwasserbeseitigungssatzung
Axien
Beschluss-Nr. 10/2009 Abgabensatzung Entsorgungsgebiet Axien
Beschluss-Nr. 11/2009 Entsorgungssatzung Axien
– nicht öffentlicher Sitzungsteil –
Beschluss-Nr. 12/2009 Vergabe Schmutzwasserentsorgung Axien
Termine
Beratungstermine für öffentliche
Sitzungen der Stadträteversammlung/
des Hauptausschusses
der Stadt Prettin
Monat Mai 2009
1.
Stadt Prettin – Stadtrat
04. Mai 2009, 19.30 Uhr
Rathaussaal Prettin, Hohe Straße 18
2.
Stadt Prettin – Hauptausschuss
18. Mai 2009, 19.30 Uhr
Büro der Bürgermeisterin, Hohe Straße 18
Die Tagesordnungen zu den vorgenannten Beratungsterminen werden jeweils eine Woche vor dem
Sitzungstermin durch Aushang an den örtlichen Anschlagtafeln bekannt gegeben.
Änderungen vorbehalten.
In der außerordentlichen Dringlichkeitssitzung des
Stadtrates Annaburg, am 11.03.2009, wurden folgende
Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt:
Stadt Prettin
– nicht öffentlicher Sitzungsteil –
Beschluss-Nr. 13/09
Aufhebung Vergabebeschluss
09/09
Beschluss-Nr. 14/09
Vergabe Los 1 – Rohbauarbeiten
FF-Gerätehaus
In der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses der Stadträteversammlung Prettin, am 11. März 2009, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.
In der 51. Sitzung des Stadtrates Annaburg, am
18.03.2009, wurden folgende Beschlüsse gefasst und
durch Abstimmung bestätigt:
– öffentlicher Sitzungsteil –
Beschluss-Nr. 17/09
Außerplanmäßige
Ausgaben
– Instandsetzungen Vorderschloss
In der 40. Sitzung des Gemeinderates Groß Naundorf,
am 24.03.2009, wurden folgende Beschlüsse gefasst
und durch Abstimmung bestätigt:
– öffentlicher Sitzungsteil –
Beschluss-Nr. 06/09
Haushaltssatzung
haltsplan 2009
und
Haus-
– nicht öffentlicher Sitzungsteil –
Beschluss-Nr. 07/09
Personalangelegenheiten
In der 40. Sitzung des Gemeinderates Bethau, am
25.03.2009, wurden folgende Beschlüse gefasst und
durch Abstimmung bestätigt:
– öffentlicher Sitzungsteil –
Beschluss-Nr. 10/2009 Überplanmäßige Ausgabe – Unterhaltung Grundstücke und
bauliche Anlagen
– nicht öffentlicher Sitzungsteil –
Beschluss-Nr. 11/2009 Vergabe Mauer- und Betonarbeiten – Teilsanierung Garagen,
Bethau, Dorfstr. 22
Bekanntmachung
Die Bekanntmachung durch Aushang erfolgte in der Zeit vom
19. März bis 02. April 2009.
In die Beschluss- und Satzungsvorlagen kann, soweit zulässig, während der allgemeinen Dienstzeiten im Sekretariat der
Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin, Torgauer Str.
52, 06925 Annaburg, Einsicht genommen werden.
Nicht öffentlicher Sitzungsteil
Vergabeangelegenheiten Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Hohndorf in generationsübergreifende Begegnungsstätte
Beschluss-Nr. 01/03/09 – Leistung: Trockenbauarbeiten
Beschluss-Nr. 02/03/09 – Leistung: Fliesenlegearbeiten
Beschluss-Nr. 03/03/09 – Leistung: Malerarbeiten
Beschluss-Nr. 04/03/09 – Leistung: Dachdeckerarbeiten
Beschluss-Nr. 05/03/09 – Fassadendämmung und Dachranderweiterung
Gemeinschaftshaus
Prettin
hier: 2. BA – Fassadendämmung
Gaststätte und Abbruch Schornstein Hof
Welz
Bürgermeisterin
Gemeinde Labrun
Bekanntmachung
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
Labrun, am 11. März 2009, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt.
Die Bekanntmachung durch Aushang erfolgte in der Zeit vom
19. März bis 02. April 2009.
In die Beschluss- und Satzungsvorlagen kann, soweit zulässig, während der allgemeinen Dienstzeiten im Sekretariat der
Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin, Torgauer Str.
52, 06925 Annaburg, Einsicht genommen werden.
Bereitschaftsdienst
Nach Dienstschluss ist der Bereitschaftsdienst über
Handy 01 72/7 95 03 25 erreichbar.
Nicht öffentlicher Sitzungsteil
Beschluss-Nr. 01/2009 – Stundung und Ratenzahlung – Verlängerung
Gawallek
Bürgermeister
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Termine
Tagesordnung der 52. Sitzung des Stadtrates Annaburg
am Mittwoch, dem 15.04.2009, um 19.00 Uhr im Rathaus,
Sitzungssaal
– öffentlicher Sitzungsteil –
0. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung
2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
3. Bestätigung der Tagesordnung
4. Bestätigung des Protokolls der außerordentl. Dringlichkeitssitzung vom 11.03.2009 und der 51. Sitzung vom
18.03.2009
5. Bürgeranfragen
6. Straßenbeleuchtung Premsendorf
7. Umbaukonzept Kita
8. Information zum Stand Essenversorgung Grundschule
9. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen
– nicht öffentlicher Sitzungsteil –
10. Vergabeangelegenheiten
11. Grundstücksangelegenheiten
12. Informationen und Anfragen
Tagesordnung der 41. Sitzung des Gemeinderates Groß
Naundorf am Dienstag, dem 21.04.2009, um 19.30 Uhr im
Dorfgemeinschaftshaus
– öffentlicher Sitzungsteil –
0. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung
2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
Sitzungsbekanntmachung
Die Sitzung des Gemeinsamen
Wahlausschusses der Verwaltungsgemeinschaft AnnaburgPrettin findet statt am 20. April
2009, um 17.00 Uhr im Rathaus
Annaburg, Torgauer Str. 52, Sitzungssaal, 06925 Annaburg.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der
Sitzung
2. Feststellen der Anwesenheit
und Beschlussfähigkeit
3. Prüfung und Zulassung der
eingereichten Wahlvorschläge
zu den Gemeinderatswahlen
am 07.06.2009
Der Wahlausschuss verhandelt
und entscheidet in öffentlicher
Sitzung. Der Zutritt ist jedermann
gestattet. Der Wahlausschuss
ist beschlussfähig, wenn außer
dem/der Vorsitzenden mindestens zwei Beisitzer/innen anwesend sind. Die Beschlussfassung
erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei
Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des/der Vorsitzenden.
Annaburg, 07.04.2009
Schmidt
Wahlleiter
3. Bestätigung der Tagesordnung
4. Bestätigung des Protokolls der 40. Sitzung vom
24.03.2009
5. Bürgeranfragen
6. Überplanmäßige Ausgaben – Straßenbeleuchtung
7. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen
– nicht öffentlicher Sitzungsteil –
8. Vergabeangelegenheiten
9. Grundstücksangelegenheiten
10. Personalangelegenheiten
11. Gebietsreform
Tagesordnung der 32. Sitzung des Hauptausschusses Annaburg am Mittwoch, dem 06.05.2009, um 19.00 Uhr im
Rathaus, Sitzungssaal
– öffentlicher Sitzungsteil –
0. Begrüßung
1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung
2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
3. Bestätigung der Tagesordnung
4. Bestätigung des Protokolls der 31. Sitzung vom
01.04.2008
5. Bürgeranfragen
6. Informationen zum Stand der laufenden Baumaßnahmen
7. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen
– nicht öffentlicher Sitzungsteil –
8. Vergabeangelegenheiten
Amtsgericht Wittenberg
Geschäfts-Nr. 13 K 74/07
Ausfertigung
Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 12.06.2009, 11 Uhr, im Amtsgericht Wittenberg, Dessauer Straße 291, Saal 103, versteigert werden das im Grundbuch von Prettin,
Blatt 919 unter lfd. Nr. 4 des BestVerz. eingetragene Grundstück, Gemarkung Prettin,
Flur 7, Flurstück 385, Wohnbaufläche, Grünfläche, Gehrenring 30, Größe: 1.317 m²
(Grundstück mit eingeschossigem Einfamilienwohnhaus, eingeschossigem Hofgebäude [ehemaliger Schuppen], zweigeschossigem Hofgebäude, Garage und Nebengelass).
Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am 28.08.2007. Verkehrswert: 87.500 €.
Die 1. Beschlagnahme wurde bewirkt am 28.08.2007.
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen der §§ 74a, 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf
ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Näheres auch unter: http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wb.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es
auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das
Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des
Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs,
getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten
Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG
mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des
versteigerten Gegenstandes.
Ausgefertigt: 20.03.2009
Tschirschnitz
Rechtspflegerin
Grunert, Justizobersekretärin
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Amtsgericht Wittenberg
– Vollstreckungsgericht –
13 K 116/06
Amtsgericht Wittenberg
– Vollstreckungsgericht –
13 K 21/08
Termin zur Zwangsversteigerung
Termin zur Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch,
22.04.2009, 11 Uhr, im Amtsgericht, Dessauer Straße 291,
Saal 103, versteigert werden das im Grundbuch von Annaburg, Blatt 2079 unter lfd. Nr. 3 des BestVerz. eingetragene
Grundstück, Gemarkung Annaburg, Flur 1, Flurstück 520,
Gebäude- und Freifläche, Torgauer Straße 32, Größe: 569 m²
(Mehrfamilienwohnhaus mit Nebenanlagen).
Zur Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch,
24.06.2009, 11 Uhr, im Amtsgericht, Dessauer Straße 291, Saal
103, versteigert werden das im Grundbuch von Annaburg,
Blatt 819 eingetragene Grundstück lfd. Nr. 2 des BestVerz.,
Gemarkung Annaburg Flur 14, Flurstück 93, Gebäude- und
Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Ulmenstraße 13, Größe:
745 m² (bebautes Wohngrundstück, Ulmenstraße 13).
Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am 11.09.2006.
Verkehrswert: 102.000,00 €.
Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am 10.03.2008.
Verkehrswert: 80.300,00 €.
Die 1. Beschlagnahme wurde bewirkt am 11.09.2006.
Die 1. Beschlagnahme wurde bewirkt am 10.03.2008.
Näheres auch unter:
http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wb
Näheres auch unter:
http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wb
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein
Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so
muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin
vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er
muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder
der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung
des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und
den übrigen Rechten nachgesetzt.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein
Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so
muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin
vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er
muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder
der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung
des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und
den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine
Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang
mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine
Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang
mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht
den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht
den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Ausgefertigt: 02.03.2009
Reimann
Rechtspflegerin
Boy, Justizangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Amtsgericht Wittenberg
– Vollstreckungsgericht –
13 K 17/08
Termin zur Zwangsversteigerung
Im Wege der Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der
Gemeinschaft soll am 17.06.2009, 10 Uhr, im Amtsgericht,
Dessauer Straße 291, Saal 103, versteigert werden a) das im
Grundbuch von Prettin, Blatt 846 unter lfd. Nr. 1 des BestVerz. eingetragene Grundstück, Gemarkung Prettin, Flur 11,
Flurstück 16, Größe: 495 m² (unbebautes Gartenland); b) das
im Grundbuch von Prettin, Blatt 1425 unter laufender Nr. 3
des BestVerz. eingetragene Grundstück, Gemarkung Prettin,
Flur 11, Flurstück 873, Wohnbaufläche, Grünfläche, Elbstr.
55, Größe: 705 m² (Grundstück, bebaut mit Einfamilienwohnhaus, Wohnhausanbau [mit Einliegerwohnung] und Nebengebäuden).
Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen zu a) am
11.07.2008 bzw. zu b) am 26.05.2008. Verkehrswert: a)
1.800,00 €; b) 79.500,00 €; a) und b) als wirtschaftliche Einheit: 81.000,00 €.
Ausgefertigt: 10.03.2009
Reimann
Rechtspflegerin
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein
Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so
muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin
vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er
muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder
der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung
des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und
den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine
Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang
mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird
aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des
Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.
Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Ausgefertigt: 19.03.2009
Als Zeitpunkt der 1. Beschlagnahme gilt der zu a) 11.07.2008
bzw. zu b) 23.05.2008.
Näheres auch unter:
http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wb
Boy, Justizangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Reimann
Rechtspflegerin
Boy, Justizangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Satzung
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Satzung der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin
über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss
an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage im
Entsorgungsgebiet der Gemeinde Axien
- Abwasserbeseitigungssatzung Axien Auf der Grundlage der §§ 6, 8, 44 und 91 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GOLSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 14. Februar 2008 (GVBl. LSA S. 40) und der §§ 150 und 151 des Wassergesetzes für das
Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) vom 21.04.1998 (GVBl. LSA S. 186) in der Fassung des
Vierten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetz LSA om 15. April 2005 (GVBl. LSA S.208),
geändert durch Gesetz vom 7. November 2007 (GVBl. LSA S. 353), hat der
Gemeinschaftsausschuss der VG Annaburg-Prettin in seiner Sitzung am 16.03.2009 folgende
Satzung beschlossen:
(5)
(4)
(3)
(2)
(1)
Zur Erfüllung der Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Axien bedient sich die VG der
Kläranlage der Stadt Prettin. Die Mitbenutzung ist vertraglich geregelt.
Zur öffentlichen zentralen Abwasseranlage gehören ferner die Anschlussstutzen, die
Grundstücksanschlussleitungen und die Übergabeschächte, die in der Regel
unmittelbar hinter der dem öffentlichen Verkehrsraum zugewandten
Grundstücksgrenze liegen. Sollten dies die örtlichen Gegebenheiten nicht zulassen,
kann ein anderer Standort gewählt werden.
Die Grenze der öffentlichen Einrichtung ist der Übergabeschacht hinter der
Grundstücksgrenze.
Zur öffentlichen Anlage gehören nicht die Hausanschlussleitungen.
Zur öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Axien gehört ein
Unterdruckentwässerungssystem mit Pumpwerk und Druckleitung bis zum Einleitpunkt
in die Druckleitung zur Kläranlage Prettin
Die zentrale Schmutzwasserbeseitigung im Sinne dieser Satzung umfasst das
Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Schmutzwasser.
Die VG Annaburg-Prettin betreibt nach Maßgabe dieser Satzung im Gebiet der
Gemeinde Axien
-Anlagen zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung
als rechtlich und wirtschaftlich selbständige öffentliche Einrichtung.
§1
Allgemeines
(6)
§2
Anschluss- und Benutzungsrecht
Art, Lage und Umfang der öffentlichen zentralen Schmutzwasseranlage sowie den
Zeitpunkt ihrer Herstellung, Erweiterung und Sanierung bestimmt die VG im Rahmen
der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht.
(1)
Jeder Eigentümer eines im Entsorgungsgebiet nach § 1 Abs. 1 liegenden Grundstücks ist
vorbehaltlich der Festlegungen im Abwasserbeseitigungskonzept und der Einschränkung
dieser Satzung berechtigt, von der VG zu verlangen, dass sein Grundstück an die
bestehende öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird (Anschlussrecht).
3
- Säuren und Laugen (zulässiger pH-Bereich 6,5-10),chlorierte Kohlenwasserstoffe,
- Phosgen, Schwefelwasserstoff; Blausäure und Stickstoffwasserstoffsäure sowie deren
Salze; Carbide, die Acetylen bilden; ausgesprochen toxische Stoffe.
- Falls Stoffe dieser Art in stark verdünnter Form anfallen und dabei die in Abs. 2
genannten Einleitungswerte nicht überschritten werden, gilt das Einleitverbot nicht.
(4) Abwasser darf - abgesehen von den übrigen Begrenzungen des Nutzungsrecht –
grundsätzlich nur eingeleitet werden, wenn es den Anforderungen hinsichtlich
Beschaffenheit und Inhaltsstoffen in den Stichproben folgende Einleitungswerte nicht
überschreitet:
Tabelle Grenzwerte:
(1) Allgemeine Parameter
35 °C
wenigstens 6,5,
höchstens 10,0
Temperatur
ph-Wert
1 ml/l, nach
0,5 Std.
Absetzzeit
500 mg/l
50 mg/l
20 mg/l
0,5 mg/l
0,2 mg/l
0,05 mg/l
0,1 mg/l
10 mg/l
100 mg/l
1000 mg/l
15 mg/l
100 mg/l
50 mg/l
2,0 mg/l
P, ges.
N, ges.
20 mg/l
SO4
S²-
300 mg/l
0,2 mg/l
60 mg/l
0,05 mg/l
5,0 mg/l
0,10 mg/l
2,0 mg/l
0,20 mg/l
0,10 mg/l
0,10 mg/l
0,20 mg/l
0,50 mg/l
5,0 mg/l
400 mg/l
CL
Chlor
F
CN 1
CN, ges.
(As)
Ba
(Pb)
(Cd)
(Cr VI)
(Cr)
(Co)
FE
NH4-N
NO2
²
Absetzbare Stoffe nur, soweit eine Schlammabscheidung aus Gründen der
ordnungsgemäßen Funktionsweise der öffentlichen Abwasseranlage
erforderlich ist
Abfiltrierbare Stoffe (ungelöst)
(2) Organische Stoffe
Verseifbare Öle, Fette und Fettsäuren
Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW)
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene AOX
(berechnet als organisch gebundenes Chlor)
Leichtflüchtige, halogenierte Kohlenwasserstoffe
Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
Phenol, gesamt
Tenside (mehtylenblauaktive Tenside- MBAS)
(3) Anorganische Stoffe
Gesamtsalz
Phosphor, gesamt
Stickstoff, gesamt
Ammonium-Stickstoff
Nitrit
Sulfat
Sulfid (berechnet als S mit Ausnahme d. Einleitung v. Abw. u. Fäkal-schlämmen
aus dezentralen Anlagen
Chlorid
Chlorid, freies
Fluorid
Cyanid, leicht freisetzbar
Cyanid, gesamt
Arsen
Barium
Blei
Cadmium
Chrom, 6wertig
Chrom
Cobalt
Eisen
(Cu)
Mn
(Ni)
(Hg)
(Se)
(Ag)
(Zn)
(Sn)
1.200 mg/l
(6) CSB (chemischer Sauerstoffbedarf berechnet)
(11) Die VG kann befristete, jederzeit widerrufliche Befreiungen von den Anforderungen der
Absätze 2 bis 6 erteilen, wenn sich anderenfalls eine nicht beabsichtigte Härte für den
Verpflichteten ergäbe und Gründe des öffentlichen Wohls der Befreiung nicht
entgegenstehen, insbesondere die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
(10) Die Benutzung ist ausgeschlossen, soweit die VG von der Abwasserbeseitigungspflicht
befreit ist.
(9)Betriebe, in denen Benzin, Benzol, Öle oder Fette ins Abwasser gelangen können, haben
Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser zu betreiben (Abscheider).
Das Abscheidgut ist in Übereinstimmung mit den abfallrechtlichen Vorschriften zu
entsorgen und darf an keiner anderen Stelle dem Abwassernetz zugeführt werden.
(8)Die VG kann im Einzelfall Mengen und Frachtgrenzen festlegen. Sie kann das
Benutzungsrecht davon abhängig machen, dass auf dem Grundstück eine Vorbehandlung
oder eine Rückhaltung und dosierte Einleitung des Abwassers erfolgt.
(7) Bei der Einleitung sind die vorstehend in Abs. 4 genannten Grenzwerte einzuhalten
(6) Bei der Einleitung von Schmutzwasser von gewerblich oder industriell genutzten
Grundstücken oder von anderem nicht häuslichen Schmutzwasser in die öffentliche
Abwasseranlage ist eine qualifizierte Stichprobe vorzunehmen. Sie umfasst mindestens
fünf Stichproben, die – in einem Zeitraum von höchstens zwei Stunden im Abstand von
nicht weniger als zwei Minuten entnommen – gemischt werden. Bei den Parametern
Temperatur und pH-Wert gilt davon abweichend die einfache Stichprobe.
(5) Die vorstehend genannten Grenzwerte beziehen sich auf das Abwasser unmittelbar im
Ablauf der Abwasseranfallstelle. Sofern dort eine Messung aus technischen Gründen nicht
erfolgen kann, muss die Probenahmemöglichkeit vom Grundstückseigentümer so
geschaffen werden, dass eine Abwasserprobe vor einem Vermischen dieses Abwassers mit
Abwässern aus anderen Bereichen ohne einen das übliche Maß übersteigenden Aufwand
von der VG durchgeführt werden kann.
100 mg/l
0,20 mg/l
3,0 mg/l
0,10 mg/l
0,05 mg/l
1,00 mg/l
1,00 mg/l
0,50 mg/l
0,50 mg/l
§3
Begrenzung des Anschlussrechts
Nach der betriebsfertigen Herstellung der Grundstücksanschlussleitung und des
Übergabeschachtes hat der Anschlussberechtigte vorbehaltlich der Einschränkung in
dieser Satzung das Recht, die auf seinem Grundstück anfallenden Abwässer in die
öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungsrecht).
- Schutt, Asche, Glas, Sand, Müll, Küchenabfälle, Treber, Hefe, Borsten, Lederreste;
- Fasern, Kunststoffe, Textilien, grobes Papier u. ä. (diese Stoffe dürfen auch in
zerkleinertem Zustand nicht eingeleitet werden);
- Kunstharz, Lacke, Latexreste, Zement, Kalkhydrat, Gips, Mörtel, flüssige und später
erhärtende Abfälle sowie Bitumen und Teer und deren Emulsionen;
- Jauche, Gülle, Mist, Silagesickersaft, Blut aus Schlachtungen und Molke;
- Kaltreiniger, die chlorierte Kohlenwasserstoffe enthalten oder die die Ölabscheidung
verhindern;
- Benzin, Heizöl, Schmieröl, tierische und pflanzliche Öle und Fette einschließlich des
durch diese Stoffe verunreinigten Waschwassers;
Hierzu gehören insbesondere folgende Stoffe:
- Stoffen, die die Kanalisation verstopfen oder zu Ablagerungen führen,
- giftige, übelriechende, feuergefährliche, explosive oder radioaktive Stoffe,
- Abwässer, das schädliche Ausdünstungen verbreitet,
- Abwässer, das schädliche Gase wie Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid, Ammoniak
u.ä. enthält
- Abwässer, das die Baustoffe der öffentlichen Abwasseranlage angreift oder die
biologischen Funktionen schädigt.
(3) In die öffentliche Abwasseranlage dürfen nicht eingeleitet werden:
- die Anlage oder mit ihrem Betrieb Beschäftigte gefährdet,
- die Möglichkeit einer Verwertung des Klärschlamms beeinträchtigt,
- der Betrieb der Abwasserbehandlung erheblich erschwert oder
- die Funktion der Abwasseranlage so erheblich gestört werden kann, dass dadurch die
Anforderungen an die Einleitungserlaubnis nicht eingehalten werden können.
(2) In die öffentliche Abwasseranlage darf nur Abwasser eingeleitet werden, das so beschaffen
ist, dass dadurch nicht
(1) Alle Abwässer dürfen nur über die Grundstücksentwässerungsanlage eingeleitet werden.
§4
Begrenzung des Benutzungsrechts
(3) Der Anschluss ist ausgeschlossen, soweit die VG entsprechend den Festlegungen im
Abwasserbeseitigungskonzept von der Abwasserbeseitigungspflicht befreit ist.
(2) Das Anschlussrecht erstreckt sich nicht auf das Niederschlagswasser.
(1) Das Anschlussrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die unmittelbar an einer
Straße angrenzen, in der eine betriebsfertige öffentliche Abwasserleitung vorhanden ist.
Die VG kann den Anschluss auch in anderen Fällen zulassen, wenn hierdurch das
öffentliche Wohl nicht beeinträchtigt wird.
(2)
2
Satzung
(5) Spontan sauerstoffverbrauchende Stoffe
Natriumsulfid, Eisen-(II)-Sulfat, Thiosulfat, gemäß deutschem
Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung
"Bestimmung der spontanen Sauerstoffzehrung (G24)"
(4) Farbstoffe
nur in einer so niedrigen Konzentration, dass der Vorfluter nach Einleitung des
Ablaufs einer mechanisch-biologischen Kläranlage visuell nicht mehr gefärbt
erscheint, z.B. für roten Farbstoff: Extinktion 0,05 cm-1 (DIN EN ISO 7887 (C1)
vom Dezember 1994)
Kupfer
Mangan
Nickel
Quecksilber
Selen
Silber
Zink
Zinn
4
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Satzung
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
5
(12) Die VG ist jederzeit berechtigt, Abwasseruntersuchungen vorzunehmen. Die Kosten für
die Untersuchungen trägt der Anschlussnehmer, falls sich herausstellt, dass ein Verstoß
gegen Abs. 1 - 6 vorliegt, andernfalls die VG.
(13) Bei Änderungen der Zusammensetzung des Abwassers hat der Anschlussnehmer auf
Verlangen die Einhaltung der Abs. 1 - 6 nachzuweisen.
7
(5) Die Verpflichteten haben die VG unverzüglich zu benachrichtigen, wenn
a)
b)
c)
(1)
Jeder Anschlussberechtigte ist vorbehaltlich der Einschränkung in dieser Satzung
verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Schmutzwasseranlage anzuschließen,
sobald Abwasser auf dem Grundstück auf Dauer anfällt (Anschlusszwang).
§5
Anschluss- und Benutzungszwang
(2)
Der Anschlussnehmer ist vorbehaltlich der Einschränkungen dieser Satzung verpflichtet,
das gesamte, auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser in die öffentliche
Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang).
(2)
(1)
Mehrere Verpflichtete sind gesamtschuldnerisch verantwortlich.
Die sich aus dieser Satzung für den Grundstückseigentümer ergebenden Rechte und
Pflichten gelten entsprechend für Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige
zur Nutzung des Grundstückes dinglich Berechtigte. Die sich aus den Paragraphen 4, 5,
8 Abs. 2, und 9 ergebenden Pflichten gelten auch für jeden schuldrechtlich zur Nutzung
Berechtigten sowie jeden tatsächlichen Benutzer.
§ 10
Berechtigte und Verpflichtete
(5) Bei Nichtabnahme des Abwassers durch die öffentliche Abwasseranlage infolge von
Betriebsstörungen u.ä. unvorhersehbaren Ereignissen kann ein Rückstau in der
Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen.
Bei Folgeschäden hat der Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Schadenersatz nur,
soweit die eingetreten Schäden von der VG grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
worden sind.
(4) Mehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner.
(1) Für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung oder satzungswidriges Handeln
entstehen, haftet der Verursacher. Dies gilt insbesondere, wenn entgegen dieser Satzung
schädliche Abwässer oder sonstige Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet
werden. Ferner hat der Verursacher die VG von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die
Dritte in diesem Zusammenhang gegenüber der VG geltend machen.
e)
d)
(3)
Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor Benutzung der baulichen Anlage
hergestellt sein. Ein Anzeige- und Abnahmeverfahren nach Paragraph 7 ist
durchzuführen.
(2) Wer unbefugt Einrichtungen von Abwasseranlagen betritt oder Eingriffe an ihnen vornimmt,
haftet für entstehende Schäden.
der Betrieb ihrer Grundstücksentwässerungseinrichtungen durch Umstände
beeinträchtigt wird, die auf Mängel der öffentlichen Abwasseranlage zurückgehen
können (z.B. Verstopfung von Abwasserleitungen) oder andere Betriebsstörungen
festgestellt werden,
gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentliche Abwasseranlage geraten sind
oder zu geraten drohen,
sich Art oder Menge des anfallenden Abwassers erheblich ändern (z.B. bei
Produktionsumstellungen),
für ein Grundstück die Voraussetzungen des Anschluss- oder Benutzungszwanges
entfallen,
das Eigentum an einem Grundstück wechselt. Der bisherige Eigentümer hat dies
unverzüglich der VG anzuzeigen. In gleicher Weise ist auch der neue Eigentümer
verpflichtet.
(4)
Wird die öffentliche Abwasserleitung erst nach der Errichtung einer baulichen Anlage
hergestellt, so ist das Grundstück binnen sechs Wochen anzuschließen, nachdem durch
öffentliche Bekanntmachung oder Mitteilung an den Anschlussberechtigten angezeigt ist,
dass das Grundstück angeschlossen werden kann. Eine Abnahme nach Paragraph 7
Abs.4 ist durchzuführen.
(3) Der Grundstückseigentümer haftet außerdem für alle Schäden und Nachteile, die der VG
durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage, ihr
vorschriftswidriges Benutzen und ihr nicht sachgemäßes Bedienen entstehen.
(1)
Jedes Grundstück soll mindestens einen unterirdischen Grundstücksanschluss (vom
Hauptsammler bis einschließlich Übergabeschacht) und einen Übergabeschacht an die
öffentliche Abwasserleitung haben.
§9
Haftung
(5)
Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmer
eine Woche vor Außerbetriebnahme des Anschlusses der VG mitzuteilen. Diese
verschließt die Anschlussleitung auf Kosten des Anschlussnehmers.
(2)
Die VG lässt die Grundstücksanschlussleitungen vom Hauptkanal bis einschließlich
Übergabeschacht herstellen.
Die Anzahl, Führung, lichte Weite und technische Ausführung der Anschlussleitungen bis
zu den Übergabeschächten sowie die Lage und Ausführung der Übergabeschächte legt
die VG in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer fest.
Die Grenze der öffentlichen Einrichtung ist der Übergabeschacht hinter der
Grundstücksgrenze.
§6
Ausführung und Unterhaltung von Grundstücksanschlüssen
(3)
Die VG kann ausnahmsweise den Anschluss mehrerer Grundstücke an einen
gemeinsamen Anschlusskanal zulassen. Diese Ausnahme setzt voraus, dass die
beteiligten Grundstückseigentümer die Verlegung, Unterhaltung und Benutzung der
Grundstücksentwässerungsanlagen auf dem jeweils fremden Grundstück durch
Eintragung einer Baulast und einer Dienstbarkeit gesichert haben.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
(2)
…………………………………………………….
Vorsitzender des
Gemeinschaftsausschusses
……………………………………………
Bürgermeister
der Trägergemeinde
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin in Kraft.
§ 15
Inkrafttreten
Für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen
Abwasseranlage werden Beiträge und für die Benutzung der zentralen und der dezentralen
öffentlichen Abwasseranlagen werden Benutzungsgebühren nach besonderen
Rechtsvorschriften erhoben.
§ 14
Beiträge und Gebühren
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Regelungen dieser Satzung
zuwider handelt
(1)
Der Grundstückseigentümer darf den Grundstücksanschluss nicht verändern oder
verändern lassen.
(5)
(4) Die Beauftragten haben sich durch einen von der VG ausgestellten Dienstausweis
auszuweisen.
(3) Alle Teile der Grundstücksentwässerungsanlage, insbesondere Vorbehandlungsanlagen,
Revisionsschächte, Rückstauverschlüsse sowie Abwasserbehandlungsanlagen müssen
zugänglich sein.
(2) Der VG oder deren Beauftragten ist zur Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage oder
zur Beseitigung von Störungen sofort und ungehindert Zutritt zu dieser Anlage, zu den
Abwasservorbehandlungsanlagen und zu den Abwasseranfallstellen zu gewähren. Sie sind
berechtigt, notwendige Maßnahmen anzuordnen, insbesondere das eingeleitete oder
einzuleitende Abwasser zu überprüfen und Proben zu entnehmen.
(1) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, alle für die Prüfung der
Grundstücksentwässerungseinrichtungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
§8
Anzeige- und Auskunftspflicht, Zutritt und Überwachung
(4) Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Abnahme der Anschlussleitung durch
die Mitarbeiter der VG in Betrieb genommen werden. Erst danach kann die Anlage in
Betrieb genommen werden.
Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so sind diese innerhalb einer zu stellenden
Frist zu beseitigen.
Der Abnahmeschein befreit den Grundstückseigentümer nicht von seiner Haftung für den
ordnungsgemäßen Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage und löst keinerlei
Erstattungsansprüche gegenüber der VG aus, da die Prüfung der
Grundstücksentwässerungsanlage lediglich eine Sicherheitsmaßnahme im Interesse des
Grundstückseigentümers ist.
(3) Die Herstellung und Verfüllung von Rohrgräben hat nach DIN 18300 zu erfolgen. Die
Herstellung von Rohrgräben, das Verlegen des Hausanschlusses bis zum Revisionsschacht
sowie das Verfüllen der Rohrgräben sind fachgerecht auszuführen.
Die Fertigstellung ist der VG anzuzeigen. Die Anzeige muss eine zeichnerische Darstellung
enthalten, aus der Anzahl, Führung, lichte Weite und technische Ausführung der
Anschlussleitungen sowie die Lage der Kontrollschächte hervorgehen. Sie ist zu
unterschreiben und bei der VG einzureichen.
(2) Die Herstellung, der Betrieb, die Unterhaltung und die Erneuerung der
Grundstücksentwässerungsanlage sowie die Beseitigung von Abflussstörungen ist Sache
des Grundstückseigentümers.
(1) Die Entwässerungsanlage auf dem anzuschließenden Grundstück ist vom
Grundstückseigentümer nach den jeweils geltenden Regeln der Technik, insbesondere gem.
DIN 1986 und nach den Bestimmungen dieser Satzung auf eigene Kosten zu errichten und
zu betreiben.
§7
Grundstücksentwässerungsanlage
Die VG hat den Grundstücksanschluss zu unterhalten und bei Verstopfung zu reinigen.
Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer, wenn die Reinigung und die Unterhaltung
durch sein Verschulden erforderlich geworden sind.
(4)
6
Satzung
§ 13
Ordnungswidrigkeiten
(1)Für den Fall, dass die Vorschriften dieser Satzung nicht befolgt werden oder gegen sie
verstoßen wird, kann nach § 71 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt vom 23.06.1994 (GVBl. LSA S. 710) in Verbindung mit den §§ 53 ff. des
Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2003 –jeweils in der z.Z. gültigen Fassung – ein Zwangsgeld
bis zu 500.000,00 € angedroht und festgesetzt werden.
(2)Die zu erzwingende Handlung kann auch im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des
Pflichtigen durchgesetzt werden.
(3)Das Zwangsgeld und die Kosten der Ersatzvornahme werden im
Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
§12
Zwangsmittel
Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen
Sinne, unabhängig von der Eintragung im Grundbuch. Ist ein vermessenes und im
Bestandsverzeichnis des Grundbuches unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück
nicht vorhanden, so gilt die von den Anschlussnehmern zusammenhängend genutzte Fläche
(wirtschaftliche Einheit) als Grundstück.
§ 11
Begriff des Grundstücks
8
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Satzung
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Satzung der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin
über die dezentrale Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen im Entsorgungsgebiet
der Gemeinde Axien
- Entsorgungssatzung Axien -
In die Grundstücksentwässerungsanlage dürfen nicht eingeleitet werden
§3
Begrenzung des Benutzungsrechts
Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde Axien liegenden Grundstücks, auf dem
sich eine Grundstücksentwässerungsanlage befindet, ist berechtigt, von der VG die Entsorgung seiner Anlage und die Übernahme ihres Inhaltes zu verlangen (Anschluss- und Benutzungsrecht).
Von der gemeindlichen Entsorgung im Rahmen dieser Satzung sind Grundstücksentwässerungsanlagen auf Grundstücken ausgeschlossen, für die die VG von der Entsorgung freigestellt ist.
§2
Anschluss- und Benutzungsrecht
Die VG betreibt die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Axien nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als rechtlich und wirtschaftlich selbständige öffentliche Einrichtung.
Grundstücksentwässerungsanlagen im Sinne dieser Satzung sind abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen für häusliches und ähnliches Schmutzwasser.
Die Entsorgung umfasst die Entleerung der Gruben und Abfuhr und Behandlung der Anlageninhalte entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik. Zu ihrer
Durchführung kann sich die VG Dritter bedienen.
Die Entsorgung berührt nicht die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für den
ordnungsgemäßen Zustand, Betrieb und die einwandfreie Unterhaltung seiner Grundstücksentwässerungsanlage sowie die Einhaltung der bau- und wasserrechtlichen Vorschriften.
§1
Allgemeines
Auf der Grundlage des § 6, 8, 44 und 91 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA)
vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568),zuletzt geändert durch Art.3 des Gesetzes vom 14.02.2008
(GVBl. LSA S.40), des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17.12.2008 (GVBl. LSA S.452),
und dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.04.1998 (GVBl. LSA S. 186), in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung
des Wassergesetzes LSA vom 15.April 2005 (GVBl. LSA S. 208), geändert durch Gesetz vom 7.
November 2007 (GVBl. LSA S.353) hat der Gemeinschaftsausschuss der VG Annaburg-Prettin in
seiner Sitzung am 16.03.2009 nachfolgende Satzung beschlossen:
(1)
(2)
(3)
(4)
(1)
(2)
(1)
a)
b)
c)
Stoffe, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben zu beeinträchtigen,
Stoffe, die geeignet sind, die bei der Entleerung und Abfuhr eingesetzten Geräte
und Fahrzeuge in ihrer Funktion zu beeinträchtigen, zu beschädigen oder zu zerstören,
Stoffe, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, das Personal bei
der Entsorgung gesundheitlich geschädigt, die Abwasserbehandlungsanlagen nachteilig beeinflusst oder Vorfluter über das zulässige Maß hinaus verunreinigt werden.
3
(8)
(7)
(6)
(5)
(4)
(3)
(2)
(1)
Die Durchführung der Entsorgung erfolgt nach näherer Bestimmung durch die VG.
Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach der Entleerung gemäß der Betriebsanleitung und unter Beachtung der insoweit geltenden DIN-Normen wieder in Betrieb zu nehmen.
Die Zuwegung der Grundstücksentwässerungsanlage ist so auszubilden, dass die zur Entsorgung eingesetzten Spezialfahrzeuge an die Anlage so nah wie möglich heranfahren
können.
Auch ohne vorherigen Antrag kann die VG die Grundstücksentwässerungsanlagen entsorgen, wenn besondere Umstände eine Entleerung erfordern oder die Voraussetzung für die
Entleerung vorliegen und ein Antrag auf Entleerung unterbleibt.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, rechtzeitig mindestens eine Woche vorher
beim zuständigen Entsorgungsunternehmen die Abfuhr anzuzeigen.
Die Entsorgung einer Kleinkläranlage erfolgt bei Bedarf, in der Regel einmal jährlich.
Die Entsorgung einer abflusslosen Sammelgrube hat bei Bedarf zu erfolgen. Von einer bedarfsgerechten Entsorgung wird ausgegangen, wenn nachweislich mindestens 80% des
verbrauchten Frischwassers abgefahren werden.
Die Entsorgungsintervalle der Grundstücksentwässerungsanlagen bestimmen sich nach
Maßgabe der folgenden Absätze. Auf anderen rechtlichen Grundlagen beruhende weitergehende Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
§7
Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen
(9)
Die Anlageninhalte gehen mit der Abfuhr in das Eigentum der VG über. Die VG ist verpflichtet, in diesen Stoffen nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen. Werden darin Wertgegenstände gefunden, sind sie als Fundsache zu behandeln.
(3)
(2)
(1)
Nach Aufforderung sind festgestellte Mängel durch die Grundstückseigentümer zu beseitigen und die Grundstücksentwässerungsanlagen in einen ordnungsgemäßen Zustand zu
bringen.
Grundstücksentwässerungsanlagen sind so zu bauen, dass sie durch eingesetzte Entsorgungsfahrzeuge mit vertretbarem Aufwand entsorgt werden können.
Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Sammelgruben, Kleinkläranlagen) sind
vom Grundstückseigentümer gemäß DIN 1986 und DIN 4261 Teil 1 ("Kleinkläranlagen,
Anwendung, Bemessung, Ausführung und Betrieb") zu errichten und zu betreiben.
§8
Ausführung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen
(4)
§9
Haftung
Werden Kleinkläranlagen nachgerüstet, saniert oder außer Betrieb genommen, ist eine
Restentleerung der Anlage zwingend durchführen zu lassen.
Gleiches gilt für abflusslose Sammelgruben.
(1)
Die Haftung des Grundstückseigentümers für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Grundstücksentwässerungsanlage wird durch diese Satzung und die nach ihr durchgeführte Entsorgung nicht berührt.
Kann die in der Satzung vorgesehene Entsorgung wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Witterungseinflüssen, Hochwasser oder aus ähnlichen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, hat der Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Ermäßigung der Benutzungsgebühr.
(3)
Wechselt der Grundstückseigentümer, so sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer verpflichtet, die VG unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Grundstückseigentümer hat der VG die dauernde Außerbetriebsetzung der Grundstücksentwässerungsanlage anzuzeigen und die Schlussentleerung zu beantragen.
(2)
(3)
Den Beauftragten der VG ist zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung befolgt werden, nach vorheriger Anmeldung ungehinderter Zutritt zu den in Frage kommenden Teilen
des Grundstücks und der Grundstücksentwässerungsanlage zu gewähren. Die Beauftragten haben sich auf Verlangen durch einen von der VG gestellten Dienstausweis auszuweisen.
Der Grundstückseigentümer hat das Betreten und Befahren seines Grundstücks zum Zwecke der Entsorgung zu dulden.
(2)
(3)
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen dezentralen Abwasserbeseitigungsanlage erhebt
die VG Benutzungsgebühren nach Maßgabe des KAG-LSA und den Bestimmungen dieser
Satzung.
Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die Menge des abgefahrenen Inhalts der Grundstücksentwässerungsanlage (Abfuhrmenge). Zur Abfuhrmenge zählt auch das zum Absaugen erforderliche Spülwasser. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Abfuhrmenge.
Bei der Entleerung wird die Abfuhrmenge an der Messeinrichtung des Spezialabfuhrfahrzeuges ermittelt. Bei der Entleerung soll der Grundstückseigentümer oder ein von ihm Beauftragter anwesend sein, der die gemessene Abfuhrmenge schriftlich zu bestätigen hat.
Ist trotz vorheriger Vereinbarung weder der Eigentümer noch ein vom ihm Beauftragter
anwesend, hat er die festgestellte Menge gegen sich gelten zu lassen.
Falls der Grundstückseigentümer seinen Verpflichtungen gemäß § 8 nicht oder nicht ausreichend nachkommt und sich daraus Mehraufwendungen ergeben, ist er zum Ersatz der
hierdurch bedingten Mehrkosten verpflichtet.
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 12
Benutzungsgebühren
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, über § 11 hinaus der VG alle zur Durchführung dieser Satzung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
(1)
Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs oder auf eine bestimmte Zeit ausgesprochen werden. Im Falle von Absatz 1 Buchstabe a) erlischt sie, sobald die VG hinsichtlich des freigestellten Grundstückes
abwasserbeseitigungspflichtig wird.
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang entbindet die VG nicht von der Verpflichtung, für die Beseitigung gesundheitsgefährdender Missstände zu sorgen.
(3)
Der Antrag soll innerhalb eines Monats nach der Aufforderung zum Anschluss bei der VG
gestellt werden.
Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann auf Antrag ausgesprochen werden,
a)
soweit die VG von der Abwasserbeseitigungspflicht freigestellt ist,
b)
wenn der Anschluss eines Grundstückes an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage von dem Grundstückseigentümer unter Berücksichtigung der Erfordernisse
des Gemeinwohls unzumutbar ist oder
c)
wenn eine vollbiologische Kleinkläranlage nach DIN 4261 TEIL 2 mit Kompostierung
betrieben wird.
(2)
(1)
Die sich aus dem Benutzungszwang ergebenden Verpflichtungen sind von allen Bewohnern
der Grundstücke zu beachten. Auf Verlangen der VG haben die Grundstückseigentümer,
die Haushaltsvorstände und die Leiter von Betrieben, die zur Erhaltung der Benutzungsverpflichtung erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(2)
§6
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Wenn und soweit ein Grundstück an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, sämtliche auf dem Grundstück
anfallende Abwässer der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zuzuführen.
(1)
§5
Benutzungszwang
Grundstücke, für die die VG ganz oder teilweise von der Abwasserbeseitigungspflicht freigestellt ist, müssen angeschlossen werden, sobald die Befreiung widerrufen wird und die
Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen. Der Grundstückseigentümer erhält eine entsprechende Mitteilung von der VG. Der Anschluss ist binnen drei Monaten nach Zugang der
Mitteilung vorzunehmen.
Alle für den Anschlusszwang in Frage kommenden Anschlussnehmer haben ihre Grundstücke mit den zur ordentlichen Abwasserbeseitigung erforderlichen Einrichtungen zu versehen. Werden Abwasserbeseitigungsanlagen nachträglich verändert und die Benutzungsmöglichkeit erweitert, so bestimmt die VG, bis zu welchem Zeitpunkt die erforderlichen
Arbeiten auf dem angeschlossenen Grundstück durchgeführt sein müssen.
(2)
(3)
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen, sobald auf seinem Grundstück Abwasser auf Dauer
anfällt. Dauernder Anfall von Abwasser ist anzunehmen, sobald das Grundstück mit Gebäuden für den dauernden oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen oder für gewerbliche, landwirtschaftliche oder industrielle Zwecke bebaut ist oder mit der Bebauung
des Grundstückes begonnen wurde.
§4
Anschlusszwang
Die Bestimmungen der Abwasserbeseitigungssatzung für das Entsorgungsgebiet Axien finden insoweit entsprechende Anwendung.
(1)
(2)
2
Satzung
§ 11
Auskunftspflicht, Betretungsrecht
Der Grundstückseigentümer hat der VG das Vorhandensein von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben anzuzeigen. Die für die Genehmigung einer derartigen Anlage geltenden
baurechtlichen und wasserrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.
(1)
§ 10
Anmeldepflicht
Der Grundstückseigentümer haftet gegenüber der VG für Schäden infolge mangelhaften
Zustandes und unsachgemäßer oder satzungswidriger Benutzung seiner Grundstücksentwässerungsanlage. Er hat die VG von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen
solcher Schäden geltend gemacht werden. Mehrere Ersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner.
(2)
4
10
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
11
Satzung
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
(5)
5
Wenn durch Verschulden des Grundstückseigentümers ein Abfuhrfahrzeug das Grundstück
anfährt, ohne eine Entleerung vornehmen zu können, hat der Eigentümer die der VG dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
§ 13
Gebührensatz
Der Gebührensatz je Kubikmeter ist der Anlage 1 zur Entsorgungssatzung zu entnehmen.
§ 14
Entstehung der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die öffentliche dezentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist.
(2)
(1)
Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entsorgung der jeweiligen Grundstücksentwässerungsanlage Eigentümer eines angeschlossenen Grundstücks ist. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Einrichtung der Entsorgung
von Grundstücksentwässerungsanlagen.
§ 15
Gebührenpflicht, Veranlagung, Fälligkeit
(3)
Die Veranlagung zur Benutzungsgebühr wird dem Gebührenpflichtigen durch einen Gebührenbescheid bekannt gegeben. Die Benutzungsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe
des Gebührenbescheides fällig. Ist ein anderer Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, so
gilt dieser.
§ 16
Andere Berechtigte und Verpflichtete
Alle in dieser Satzung vorgesehenen Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer gelten entsprechend für Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungsberechtigte im Sinne des
Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbraucher und alle sonstigen zum Besitz eines Grundstücks Berechtigten. Der Grundstückseigentümer wird von seinen Verpflichtungen nicht dadurch befreit,
dass neben ihm andere Anschluss- und Benutzungspflichtige vorhanden sind. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§ 17
Begriff des Grundstückes
Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen
Sinne, unabhängig von der Eintragung im Grundbuch. Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuches unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die von den Anschlussnehmern zusammenhängend genutzte Fläche (wirtschaftliche
Einheit) als Grundstück.
§ 18
Zwangsmittel
(1) Für den Fall, dass die Vorschriften dieser Satzung nicht befolgt werden oder gegen sie verstoßen wird, kann nach § 71 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
vom 23.06.1994 (GVBl. LSA S. 710) in Verbindung mit den §§ 53 ff. des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt i.d.F. der Bekanntmachung vom
23.09.2003 –jeweils in der z.Z. gültigen Fassung – ein Zwangsgeld bis zu 500.000,00 € angedroht und festgesetzt werden.
(2) Die zu erzwingende Handlung kann auch im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen durchgesetzt werden.
Satzung der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin
über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die
zentrale Abwasserbeseitigung im Entsorgungsgebiet der
Gemeinde Axien
- Abgabensatzung Entsorgungsgebiet Axien -
§1
Allgemeines
Abschnitt I
Auf der Grundlage der §§ 6, 8, 44 und 91 der Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt vom 05.10.1993 (GVBL. LSA S. 568) in der jeweils geltenden Fassung und des
Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung
vom 13.12.1996 (GVBl. LSA 1996, S. 405) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur
Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17.12.2008 (GVBl. LSA S.452) hat der
Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin in seiner Sitzung
am 16.03.2009 nachfolgende Satzung beschlossen
(1)
Die Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin mit Sitz in Annaburg - im
nachfolgenden VG genannt- betreibt die Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der
Gemeinde Axien nach Maßgabe der Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die zentrale öffentliche Abwasseranlage im
Entsorgungsgebiet der Gemeinde Axien (Abwasserbeseitigungssatzung Axien) in
der zur Zeit gültigen Fassung als rechtlich selbständige öffentliche Einrichtung zur
zentralen Schmutzwasserbeseitigung.
b)
a)
Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen
Schmutzwasseranlage (Schmutzwassergebühren zentral).
Kostenersatz für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung
der Übergabeschächte
Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die zentrale öffentliche
Schmutzwasseranlage (Schmutzwasserbeiträge)
Die VG erhebt nach Maßgabe dieser Satzung
c)
Abschnitt II
-Schmutzwasserbeitrag
§2
Grundsatz
(1)
Die VG erhebt, zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes, für die
Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen
öffentlichen Schmutzwasseranlage Schmutzwasserbeiträge zur Abgeltung der durch die
Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Leistung
gebotenen Vorteile.
eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sie nach
der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen
Entwicklung in den Mitgliedsgemeinden zur Bebauung oder gewerblichen
Nutzung anstehen.
bereits eine bauliche oder gewerbliche Nutzung besteht
b)
Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im
bürgerlich-rechtlichen Sinne. Mehrere selbständig baulich oder gewerblich nicht
nutzbare Grundstücke gelten als ein Grundstück, wenn die Eigentümer identisch
sind, die Grundstücke aneinander grenzen und sie nur in ihrer Gesamtheit baulich
oder gewerblich nutzbar sind.
Ist ein vermessenes und im Grundbuch eingetragenes bürgerlich-rechtliches
Grundstück nicht vorhanden, gilt die von den Beitragspflichtigen
zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in
diesem Fall verpflichtet, die Grundstücksgrößen nachprüfbar, insbesondere durch
amtliche Dokumente nachzuweisen.
Auf Grundstücken, hinter der Tiefenbegrenzungslinie befindliche Gebäude oder
selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach
Anschluss an die gemeindliche Einrichtung auslösen oder nicht angeschlossen
werden dürfen, bleiben beitragsfrei; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile,
die tatsächlich angeschlossen sind.
(3)
(4)
(5)
(1) Der Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung wird nach einem nutzungsbezogenen
Flächenbeitrag berechnet.
§4
Beitragsmaßstab
Wird ein Grundstück an eine zentrale öffentliche Abwasseranlage tatsächlich
angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die
Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind.
c)
eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald diese bebaut
oder gewerblich genutzt werden dürfen,
a)
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an eine öffentliche Abwasseranlage
angeschlossen werden können und für die
(2)
(1)
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000,00 € geahndet werden.
Im Übrigen gelten für das Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils geltenden Fassung.
(2)
(3)
………………………………………………
Bürgermeister
der Trägergemeinde
33,91 €
- für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen
Dieser Gebührensatz gilt bis zur Neufestsetzung.
13,03 €
- für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben
Die Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Entsorgungsgebiet Axien betragen je Kubikmeter Abfuhrmenge
Anlage 1 – Gebührensatz
…………………………………………………….
Vorsitzender des
Gemeinschaftsausschusses
Diese Satzung tritt am 16.02.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Mobilentsorgungssatzung der der
Gemeinde Axien vom 18.12.2007 außer Kraft.
§ 20
Inkrafttreten
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Regelungen dieser Satzung
zuwider handelt
(1)
§ 19
Ordnungswidrigkeiten
(3) Das Zwangsgeld und die Kosten der Ersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren
eingezogen.
6
Satzung
§3
Gegenstand der Beitragspflicht
(3) Für die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nach dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht an die leitungsgebundene Abwasserentsorgung angeschlossen
werden, wird die Möglichkeit geboten sich freiwillig und unter Tragung der nicht durch
Fördermittel finanzierten Anschlusskosten bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zur
nächsten Anschlussmöglichkeit anzuschließen. Beiträge werden insoweit nicht erhoben.
Die Anschlussbedingungen werden in einem Vertrag zwischen dem
Abwasserentsorgungspflichtigen und dem anschlusswilligen Grundstückseigentümer
geregelt.
(2)
Wird auf Wunsch des Grundstückseigentümers nach der Erstherstellung der Anlage
die Lage eines bestehenden Hausanschlusses verändert, so hat er die tatsächlich für
diese Maßnahme entstandenen Kosten selbst zu tragen.
2
12
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
13
Satzung
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
3
Bei der Ermittlung des nutzungsbezogenen Flächenbeitrages werden:
- für das erste Vollgeschoss ein Nutzungsfaktor von 1,0 und
- für das zweite und jedes weitere Vollgeschoss ein Nutzungsfaktor von 0,25 der
Grundstücksfläche in Ansatz gebracht, d.h. für ein zweigeschossiges Grundstück 1,25, für
ein dreigeschossiges 1,50 usw.
Als Vollgeschosse gelten alle Geschosse, die nach den entsprechenden landesrechtlichen
Vorschriften Vollgeschosse sind. Ist eine Geschosszahl wegen der Besonderheit des
Bauwerkes nicht feststellbar, werden bei industriell und gewerblich genutzten
Grundstücken je angefangene 3,50 m bei allen in anderer Weise baulich genutzten
Grundstücken je angefangene 2,30 m Höhe des Bauwerkes als ein Vollgeschoss
gerechnet.
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Als Zahl der Vollgeschosse nach Absatz 1 gilt
bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen, die
gesamte Fläche, wenn für das Grundstück im Bebauungsplan bauliche oder
gewerbliche Nutzung festgesetzt ist,
bei Grundstücken, die über die Grenzen des Bebauungsplans hinausreichen,
die Fläche im Bereich des Bebauungsplans, wenn für diese darin bauliche
oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist,
bei Grundstücke, die im Innenbereich (§34 BauGB) aber auch teilweise im
Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen die Gesamtfläche des Grundstücks,
höchstens jedoch bei Grundstücken, die an eine Straße angrenzen, die
Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze und
- einer im Abstand von 40 m dazu verlaufenden Parallelen
Grundstücken, die über die sich nach den Buchstaben a) bis c) ergebenden
Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen
der jeweiligen Straßengrenze bzw. im Falle von Buchstabe c) der der Straße
zugewandten Grundstücksseite und einer Parallelen hierzu, die in einer Tiefe
verläuft, die der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung
entspricht,
bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nutzung ohne oder
mit nur untergeordneter Bebauung festgesetzt ist oder die innerhalb eines
im Zusammenhang bebauten Ortsteiles tatsächlich so genutzt werden ( z.B.
Schwimmbäder, Camping- oder Sportplätze, nicht aber Friedhöfe ), 50 %
der Grundstücksfläche,
bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Friedhof
festgesetzt ist oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles tatsächlich so genutzt werden, die Grundfläche der an die
Abwasseranlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die
Grundstücksflächenzahl (GRZ) 0,2.
bei bebauten Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) die Grundfläche
der an die Abwasseranlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die
Grundflächenzahl (GRZ) 0,2. Die so ermittelte Fläche wird diesen
Baulichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils gleichen
Abstand von den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen.
(2) Als Grundstücksfläche gilt
(3)
a)
b)
soweit ein Bebauungsplan besteht, die darin festgesetzte höchstzulässige
Zahl der Vollgeschosse,
bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse
nicht festgesetzt, sondern nur eine Baumassenzahl oder nur die Höhe der
baulichen Anlagen angegeben ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässige
Baumassenzahl bzw. die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe
auf ganze Zahlen abgerundet,
(2)
5
731,67 €.
Der Aufwand für die Herstellung der Übergabeschächte wird nach einem
Einheitssatz ermittelt;
Der Kostenersatz beträgt:
- für einen Übergabeschacht:
Erhält ein Grundstück mehrere Übergabeschächte, wird der Ersatzanspruch für
jeden Übergabeschacht fällig.
Der Aufwand für die Erneuerung, Veränderung oder Beseitigung einer
Anschlussleitung ist in der tatsächlichen Höhe zu ersetzen.
(1)
Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes
eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte im
Sinne von § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes.
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides
Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht
belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig.
Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und
Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend
ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
3)
(2)
Bei Rechtsnachfolge gehen alle Verpflichtungen auf den Rechtsnachfolger über. Die
etwaige persönliche Haftung des Rechtsvorgängers bleibt hiervon unberührt.
§6
Beitragspflichtige
(3)
(2)
(1)
Im Falle des § 3 Absatz 2 entsteht die Beitragspflicht mit dem tatsächlichen
Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung.
Beiträge können für einzelne Teile der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage
selbständig erhoben werden, sobald diese Teile nutzbar sind.
Die Beitragspflicht entsteht mit der betriebsfertigen Herstellung der zentralen
öffentlichen Schmutzwasseranlage oder der Beendigung der sonstigen
beitragsfähigen Maßnahme vor dem Grundstück. Der Kostenersatz für den
Übergabeschacht wird bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken erst nach
Setzen des Übergabeschachtes fällig.
§7
Entstehung der Beitragspflicht
(3)
§8
Vorausleistung
Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen verlangt werden,
sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist
mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen.
§9
Veranlagung, Fälligkeit
c)
b)
die dem Grundstück im abgelaufenen zwölfmonatigen Ablesezeitraum vor
dem Erhebungszeitraum aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen
zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Wassermenge,
die auf dem Grundstück im letzten Kalenderjahr vor dem Erhebungszeitraum
aus privaten Wasserversorgungsanlagen gewonnene und dem Grundstück
sonst zugeführte und durch Messeinrichtungen ermittelte Wassermenge,
eine Mindestwassermenge von 15 cbm pro Person und Jahr, sofern sich der
Hauptwohnsitz im Gebiet der VG befindet, die nach Abs.2 a) und b)
ermittelten Mengen unter 15 m³ liegen oder wenn entgegen der
Als in die öffentliche Abwasseranlage gelangt gelten
(2)
a)
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die im
Erhebungszeitraum in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt.
Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 (ein) Kubikmeter (cbm) Abwasser.
(1)
§ 13
Gebührenmaßstab
(1) Die Grundgebühr wird für die sich auf den Grundstücken befindlichen Wohn- und
Gewerbeeinheiten, in denen Abwasser anfällt und die an die zentrale
Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind, erhoben.
Bei der Berechnung der Grundgebühr wird für jeden Kalendermonat für den
Gebührenpflicht besteht ein Zwölftel der Jahresgrundgebühr angesetzt. Entsteht die
Gebührenpflicht Mitte des Monates, dann wird dieser Monat nicht angerechnet. Endet
die Gebührenpflicht Mitte des Monates, dann wird dieser als voller Monat gerechnet.
(2) Der für das Abrechnungsjahr geltende Gebührensatz wird in der Anlage 1 der
Beitrags- und Gebührensatzung gesondert festgesetzt.
§ 12
Grundgebühr
Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage
wird eine Schmutzwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche
Schmutzwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.
§ 11
Grundsatz
(1)
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der
Übergabeschächte ist der VG zu ersetzen.
§5a
Kostenersatz für Übergabeschächte
- für die öffentliche Einrichtung Axien: 2,19 €/m² anrechenbare
Beitragsfläche.
(2) Der Beitragssatz für die Verbesserung (Verbesserungsbeitrag) wird gesondert
festgelegt.
(1) Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen Schmutzwasseranlage beträgt
§5
Beitragssatz
Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von
Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die höchste zulässige oder
vorhandene Geschosszahl.
(6)
Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das
zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,
die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung keine
Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.
Unberührt von den vorstehenden Vorschriften bleiben Vereinbarungen, nach denen
der Anschlussnehmer zusätzliche Aufwendungen der Verwaltungsgemeinschaft zu
tragen hat, die durch die besondere Lage des Grundstücks oder durch Menge und
Beschaffenheit der einzuleitenden Abwässer oder aus sonstigen technischen oder
betrieblichen Gründen erforderlich werden.
b)
a)
Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach dem
Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch oder nach dem WohnungsbauErleichterungsgesetz liegen, sind zur Ermittlung der Beitragsflächen die
Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für
bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden
dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss,
die Zahl der tatsächlichen oder sich durch Umrechnung ergebenden
Vollgeschosse, wenn aufgrund von Ausnahmen oder Befreiungen die Zahl
der Vollgeschosse nach Buchstabe a) oder die Baumassenzahl bzw. die
Gebäudehöhe nach Buchstabe b) überschritten werden,
soweit kein Bebauungsplan besteht:
aa)bei bebauten Grundstücken – auch im Außenbereich - die Zahl der
tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse,
bb)bei unbebauten Grundstücken die Zahl der in der näheren Umgebung
überwiegend vorhandenen Vollgeschosse,
cc)bei Grundstücken, die mit einem Kirchengebäude bebaut sind, wird das
Kirchengebäude als eingeschossiges Gebäude behandelt,
soweit in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die
Baumassenzahl bzw. die Gebäudehöhen bestimmt sind, der in der näheren
Umgebung überwiegend festgesetzte und oder tatsächlich vorhandene
Berechnungswert nach Buchstabe a) oder b),
bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nutzung festgesetzt
ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt
werden (z.B. Sport- und Campingplätze, Schwimmbäder, Friedhöfe), wird
ein Vollgeschoss angesetzt.
(5)
(4)
g)
f)
e)
d)
c)
4
Satzung
Abschnitt III
Schmutzwassergebühr
In Fällen, in denen die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, kann die Ablösung durch
Vertrag vereinbart werden.
Die Höhe des Ablösungsbetrages ist nach Maßgabe des in § 4 bestimmten Beitragsmaßstabes und des in den §§ 5 und 5a festgelegten Beitragssatzes zu ermitteln. Durch
Zahlung des Ablösebetrages wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten.
Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
§ 10
Ablösung
Der Schmutzwasserbeitrag bzw. der Kostenersatz für Übergabeschächte werden durch
Bescheid festgesetzt und einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das
Gleiche gilt für die Erhebung einer Vorausleistung.
6
14
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
15
Satzung
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
7
(3)
Die Berechnung des Wasserverbrauchs nach Abs. 2 a) erfolgt auf der Grundlage der
Angaben der für den Wasserbezug zuständigen Stelle
Bestimmung der Entwässerungssatzung der Anschluss nicht hergestellt
wurde.
(4)
(6)
Zuviel erhobene Gebühren sind zu verrechnen oder zu erstatten.
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt
sind, werden auf Antrag abgesetzt. Der Antrag ist nach Ablauf dieses Zeitraums
innerhalb von zwei Monaten bei der VG einzureichen. Für den Nachweis gilt Absatz
4 Satz 2 bis 5 sinngemäß. Die VG kann von den Abgabepflichtigen zum Nachweis
der eingeleiteten oder abzusetzenden Abwassermenge (sowie des
Verschmutzungsgrades) amtliche Gutachten verlangen. Die Kosten hierfür trägt der
Gebührenpflichtige.
(5)
Die Wassermengen nach Absatz 2 b) hat der Gebührenpflichtige der VG für den
abgelaufenen Bemessungszeitraum innerhalb des folgenden Monats schriftlich
anzuzeigen. Sie sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige
auf seine Kosten einbauen muss. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen des
Eichgesetzes entsprechen.
Die VG kann verlangen, dass von ihr anerkannte Abwassermengenmessgeräte auf
Kosten des Gebührenpflichtigen eingebaut werden. Wenn die VG auf solche
Messeinrichtungen verzichtet, kann sie als Nachweis über die Wassermenge
prüfbare Unterlagen verlangen. Die VG ist berechtigt, die Wassermengen zu
schätzen, wenn diese auf andere Weise nicht ermittelt werden können.
Hat ein Wasserzähler nicht richtig oder überhaupt nicht angezeigt, so wird die
Wassermenge von der VG unter Zugrundelegung des Verbrauchs des Vorjahres und
unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen
geschätzt.
(7)
(2)
(1)
Die für das betreffende Kalenderjahr geltenden Gebührensätze sind in der Anlage 1
der Beitrags- und Gebührensatzung festgesetzt.
Der Gebührensatz für die Benutzung der zentralen Schmutzwasseranlage wird mit
einer 3-jährigen Gebührenkalkulation festgesetzt.
§ 14
Gebührensatz
(3)
§ 15
Gebührenpflichtige
Eine Mindestgebühr als Mengengebühr wird erhoben, wenn die in § 13 Abs. 2 c)
genannte Mindestmenge Schmutzwasser nicht eingeleitet wird.
(1)
Gebührenpflichtig ist, wer die mit der jeweiligen öffentlichen Einrichtung gebotene
Leistung in Anspruch nimmt (Benutzer). Gebührenpflichtig ist auch der Eigentümer.
Wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, tritt an dessen Stelle der Erbbauberechtigte des
angeschlossenen Grundstücks. Gebührenpflichtige sind außerdem Nießbraucher
oder sonstige zur Nutzung des Grundstücks Berechtigte. Mehrere
9
(2)
(1)
Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgaben
beeinflussen, so hat der Abgabenpflichtige dies unverzüglich der VG schriftlich
anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche Anlagen neu
geschaffen, geändert oder beseitigt werden.
Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist der VG sowohl vom
Veräußerer als auch vom Erwerber innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
§ 20
Anzeigepflicht
(3)
a)
b)
c)
d)
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet
werden.
§ 13 Absatz 4 Satz 1 die auf dem Grundstück gewonnene und dem
Grundstück sonst zugeführte Wassermenge für den abgelaufenen
Bemessungszeitraum nicht innerhalb des folgenden Monats anzeigt;
§ 12 Absatz 4 Satz 2 und 3 die erforderlichen Wasserzähler oder
Abwassermengenmessgeräte nicht einbaut;
§ 19 Absatz 1 und 2 die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben
erforderlichen Auskünfte nicht erteilt und die erforderliche Unterstützung
nicht leistet;
§ 20 seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt.
Ordnungswidrig im Sinne von § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
entgegen
§ 22
Ordnungswidrigkeiten
Gemäß § 13a Abs.1 des KAG LSA können Ansprüche aus dem
Abgabenschuldverhältnis ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die
Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde
und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren
Einziehung nach der Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder teilweise
gestundet werden.
Ausgehend von einer Durchschnittsgröße der nach der tatsächlichen Nutzung
vorwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstücke
im Gebiet der öffentlichen Einrichtung Axien mit 889,39 m²
gelten derartige Wohngrundstücke, die 30% oder mehr über der
Durchschnittsgröße liegen als übergroß.
Derartige in diesem Sinne übergroße Wohngrundstücke werden nur bis zu einer
Fläche, welche die durchschnittliche Wohngrundstücksgröße um 30% überschreitet
herangezogen.
§ 21
Billigkeitsregelungen
Ist zu erwarten, dass sich im Laufe des Kalenderjahres die Abwassermenge um
mehr als 50 % der Abwassermenge des Vorjahres erhöhen oder ermäßigen wird, so
hat der Abgabenpflichtige hiervon der VG unverzüglich Mitteilung zu machen.
(1)
(1)
(1)
(2)
§ 23
…………………………………………
Bürgermeister der
Trägergemeinde
…………………………………………..
…………………………………………..
Dieser Gebührensatz gilt bis zur Neufestsetzung.
für die Grundgebühr (§ 12)
für die Mengengebühr (§ 13)
Der Gebührensatz für die Benutzung der zentralen Schmutzwasseranlage für die
öffentliche Einrichtung Axien beträgt
Anlage 1
zur Beitrags- und Gebührensatzung der VG Annaburg-Prettin
………………………………………………..
Vorsitzender des
Gemeinschaftsausschusses
Diese Abgabensatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin in Kraft.
§ 16
Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht taggenau auf den
neuen Verpflichteten über. Wenn der bisher Verpflichtete die Mitteilung über den
Wechsel (§ 20 Absatz 1) versäumt, so haftet er für die Gebühren, die auf den
Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der VG entfallen, neben dem neuen
Verpflichteten.
Soweit die Gebühr nach den durch Wasserzähler ermittelten Wassermengen
erhoben wird (§ 13 Absatz 2 Buchstabe a), gilt die Ableseperiode für den
Wasserverbrauch als Erhebungszeitraum.
(2)
Die Gebühren sind in zweimonatigen Teilbeträgen am 15. Februar, 15. April, 15.
Juni, 15. August, 15. Oktober und 15. Dezember zu entrichten, soweit im
Gebührenbescheid kein anderer Fälligkeitstermin angegeben ist.
Die VG ist berechtigt, andere Institutionen mit der Gebührenerhebung in ihrem
Namen zu beauftragen.
(2)
(3)
Die Abgabepflichtigen und ihre Vertreter haben der VG jede Auskunft zu erteilen,
die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist.
Die VG kann an Ort und Stelle ermitteln. Sie kann sich hierfür auch der
Mitgliedsgemeinden bedienen. Die zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies
zu ermöglichen und in erforderlichem Umfang zu helfen.
(1)
(2)
§ 19
Auskunftspflicht
Abschnitt IV
Gemeinsame Vorschriften
Der Gebührenanspruch wird durch Gebührenbescheid geltend gemacht. Die
Gebühren können zusammen mit anderen Abgaben erhoben werden.
(1)
§ 18
Veranlagung und Fälligkeit
Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Bei Neuanschluss oder Aufgabe des
Anschlusses im Laufe eines Kalenderjahres sind es die vollen Benutzermonate. Im
Einzelfall kann die VG bei Abwassergroßeinleitern eine monatliche Abrechnung
vornehmen.
(1)
§ 17
Erhebungszeitraum
Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die zentrale Abwasseranlage
angeschlossen ist oder von dem Grundstück der zentralen öffentlichen Abwasseranlage
Abwasser zugeführt wird. Sie erlischt, sobald der Grundstücksanschluss beseitigt wird
oder die Zuführung von Abwasser endet.
(2)
Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. Mieter und Pächter haften für den Ihnen
zurechenbaren Anteil der Gebühr, sofern sie nicht selbst Gebührenschuldner sind.
8
Satzung
§ 24
Inkrafttreten
(1) Für den Fall, dass die Vorschriften dieser Satzung nicht befolgt werden oder gegen sie
verstoßen wird, kann nach § 71 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt vom 23.06.1994 (GVBl. S. 710) i. V. m. §§ 53 – 59 des Gesetzes über die
Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 16.11.2000 (GVBl. LSA, S. 594) in der jeweils geltenden
Fassung ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 5,00 € und höchstens 500.000,- €
angedroht und festgesetzt werden.
(2) Die zu erzwingende Handlung kann auch im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des
Pflichtigen vorgenommen werden.
(3) Das Zwangsgeld und die Kostenersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
Zwangsmittel
10
16
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
17
Satzung
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bethau für das
Haushaltsjahr 2009
1. Haushaltssatzung
auf 130.400 €
auf 130.400 €
auf 119.800 €
auf 119.800 € festgesetzt.
Aufgrund der Übergangsvorschriften des Artikel I § 2 des Gesetzes über ein Neues
Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land SachsenAnhalt vom 22.03.2006 (GVBl. LSA Nr. 10/2006 vom 28.03.2006) in Verbindung mit
§ 92 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA
Nr. 43), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005, hat der Gemeinderat am 28.01.2009 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme
in der Ausgabe
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme
in der Ausgabe
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 € festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 30.000 € festgesetzt.
§5
Die für Gemeinschaftsaufgaben zu entrichtende Verwaltungsumlage je Einwohner
beträgt
162,47 €
zuzüglich einer investiven Umlage je EW in Höhe von
2,55 €.
200 v. H.
300 v. H.
300 v. H.
§6
Die Steuerhebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
§7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 97 der GO LSA bis zu einem
Betrag von 1.100 € im Einzelfall gelten als unerheblich. Die Bestätigung darüber
liegt im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters oder des Bürgermeisters der Trägergemeinde.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den festgesetzten Betrag von 1.100 € überschreiten, bedürfen der Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
Bethau, 16.03.2009
Bürgermeister
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Bethau
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wurde mit Beschluss-Nr. 03/2009 am
28.01.2009 vom Gemeinderat beschlossen.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach § 94 Abs. 3
Satz 1 GO LSA in der Zeit vom 08.04.2009 bis 20.04.2009 zur Einsichtnahme im Rathaus
Annaburg, Kämmerei, zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.
Bethau, 16.03.2009
Bürgermeister
18
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Herzlichen Glückwunsch
den Jubilarinnen und Jubilaren der Verwaltungsgemeinschaft
zum Geburtstag.
Wir wünschen Gesundheit und Wohlergehen und noch viele schöne Jahre
im Kreis ihrer Lieben.
Unsere Gratulation gilt auch allen Nichtgenannten.
Namentlich aufgeführt sind die 70. und 75.
sowie ab dem 80. Lebensjahr jeder Geburtstag.
Ihren Geburtstag in der Zeit vom
11. April bis 10. Mai 2009 begehen.
LABRUN
70 Jahre 24.04. Roick, Frieda
75 Jahre ANNABURG
82 Jahre 13.04. Götze, Werner
86 Jahre
Steinke, Paul
70 Jahre 15.04. Hanisch, Margot
82 Jahre
Kübelstein, Ilse
75 Jahre 19.04. Schubert, Rudolf
70 Jahre 20.04. Pischel, Rudolf
81 Jahre 21.04. Lehmann, Heinz
87 Jahre
Scheibe, Gerhard
86 Jahre 27.04. Hahn, Paula
AXIEN
13.04. Michel, Erika
09.05. Plage, Edith
Obst, Hans
88 Jahre 01.05. Lehmann, Erna
80 Jahre 10.05. Mezker, Sofia
81 Jahre
82 Jahre
80 Jahre
96 Jahre
70 Jahre
88 Jahre
90 Jahre
84 Jahre
80 Jahre
70 Jahre
89 Jahre
82 Jahre
AXIEN OT GEHMEN
20.04. Kirchhof, Hetta
ANNABURG
80 Jahre OT Löben/Meuselko
07.05. Schmager, Rudolf
75 Jahre
PLOSSIG
19.04. Töpper, Erna
05.05. Meißner, Luise
89 Jahre
81 Jahre ANNABURG OT PURZIEN
75 Jahre 12.04. Naumann, Herta
89 Jahre
80 Jahre GROss NAUNDORF
20.04. Bujack, Lidy
75 Jahre
88 Jahre 30.04. Binder, Reinhilde
81 Jahre
90 Jahre 08.05. Kastner, Ruth
75 Jahre
Mitteilung an alle Jubilarinnen und Jubilare
Wenn Sie Ihren 70., 75., 80. und ab dem 80. Lebensjahr jeden Geburtstag begehen und nicht der Wunsch nach einer Veröffentlichung in der Presse besteht,
melden Sie sich bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg–Prettin,
03 53 85/7 02 22, Frau Becker oder Frau Opitz und teilen Sie uns das mit.
Opitz
Dem Ehepaar zum Fest
der Goldenen Hochzeit
50. Ehejubiläum
Horst und Brigitte Herbrich
28. März 2009 in Prettin
Ehrung zum
PRETTIN
13.04. Ziehe, Harald
23.04. Schreier, Walter
26.04. Assmus, Ilse
Schenk, Helene
28.04. Höcke, Eckhard
30.04. Zumpe, Erich
01.05. Granzow, Ruth
04.05. Wiegand, Ruth
06.05. Weiland, Anni
07.05. Saleschke, Ernst
08.05. Franz, Else
LEBIEN
12.04. Hanke, Irmgard
28.04. Katens, Alfred
03.05. Döring, Joachim
Ehrung zum
Ehejubiläum im
März 2009
Ehejubiläum im
April 2009
Dem Ehepaar zum Fest
der Goldenen Hochzeit
50. Ehejubiläum
Otto und Ottilie Dietrich
4. April 2009 in Axien
50. Ehejubiläum
Joachim und Elfried Schurig
23. April 2009 in Annaburg
50. Ehejubiläum
Manfred und Ilse Duscha
25. April 2009 in Prettin
herzliche Glückwünsche.
Mögen Ihnen noch viele gemeinsame
und glückliche Ehejahre beschieden sein.
Standesamt VGem
Annaburg-Prettin
IMPRESSUM
Herausgeber:
Verwaltungsgemeinschaft
Annaburg – Prettin
Redaktion: Redaktionskollegium
Verwaltungsgemeinschaft
Annaburg – Prettin
Tel. (03 53 85) 7 02 22
Ansprechpartner: Frau Opitz
E-Mail: [email protected]
Gestaltung, Satz, Anzeigenannahme, Druck:
Druckerei "Elbe-Elster-Anzeiger" GbR,
Annaburger Str. 2, 06917 Jessen,
Telefon: (0 35 37) 26 40 23 • Fax: 26 40 66
E-Mail: [email protected]
Übernahme von Anzeigenentwürfen nur nach
vorheriger Rücksprache. Für die Richtigkeit
telefonischer, mündlicher oder handschriftlicher
Aufträge übernimmt der Verlag keine Gewähr.
Die veröffentlichten Zuschriften von Privatpersonen und Vereinen geben die Meinung
der Einsender wieder, nicht unbedingt die
der Redaktion. Alle Einsendungen sollten
sachlich richtig sein. Anonyme Zuschriften
werden nicht veröffentlicht.
Redaktionsschluss
für die nächste Ausgabe des Amtsblattes,
welches am 12.05.2009 erscheint, ist
Freitag, der 01.05.2009.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Verf.-Nr.: 611-11 WB 4019
Dessau-Roßlau, den 18.03.2009
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Ferdinand-von-Schill-Str. 24, 06844 Dessau-Roßlau
Öffentliche Bekanntmachung
BESCHLUSS
Gemäß § 64 i. V. m. § 54 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung vom 03. Juli 1991 (BGBl.
I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.Juni 2001
(BGBl. I S. 1149), i. V. m. § 4 FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt
geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember
2008 (BGBl. I. S. 2794) ergeht folgender Beschluss:
1. Der Freiwillige Landtausch Zusammenführung Düßnitz, Eigenheim
Gemeinden Düßnitz, Annaburg
Gemarkung Düßnitz, Annaburg
Landkreis
Wittenberg
wird hiermit angeordnet.
2. Dem Freiwilligen Landtausch
Flurstücke:
Gemarkung Düßnitz Flur 1
Gemarkung Düßnitz Flur 1
Gemarkung Annaburg Flur 6
Gemarkung Annaburg Flur 9
unterliegen folgende
19
sichtlich, aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte
innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom ersten Tage
der Bekanntmachung dieses Beschlusses – beim Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt anzumelden.
Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines
vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso
gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten
Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt
für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten
lassen.
Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von 3,3976 ha.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt mit Sitz in Dessau-Roßlau,
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
3. Am Freiwilligen Landtausch sind beteiligt:
Im Auftrag
Flurstück 67/5
Flurstück 68/9
Flurstück 45
Flurstück 67/1
– als Teilnehmer die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke
– als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht
zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken,
die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Bodenordnungsgebietes mitzuwirken haben.
BEGRÜNDUNG
Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass
dieser sich verwirklichen lässt. Die Antragsberechtigung
liegt vor, es besteht selbstständiges Gebäudeeigentum.
Das Eigentum am Grund und Boden soll dem Eigentum an
den Gebäuden zugeordnet werden. Der freiwillige Landtausch dient den Zielen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes und erweist sich im übrigen nach der Abwägung
aller Umstände als zweckmäßig und notwendig.
AUFFORDERUNG ZUR ANMELDUNG UNBEKANNTER
RECHTE
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch er-
Teichmann
Der vorstehende Beschluss liegt in der
Stadtverwaltung Jessen – Schloßstraße 11 – 06917
Jessen
Verwaltungsgemeinschaft "Annaburg-Prettin" – Torgauer Straße 52 – 06925 Annaburg
sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Anhalt, Kavalierstraße 31 (zu erreichen
über Hobuschgasse/Nantegasse), 06844 Dessau-Roßlau, zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung zur
Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.
Im Auftrag
Krosch
Nachruf
Mit aufrichtiger Anteilnahme haben wir zur Kenntnis genommen, dass unser
langjähriger und ehemaliger Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Annaburg
Heinz Rühlicke
im Alter von 72 Jahren verstorben ist.
Wir trauern um einen geschätzten und engagierten Mitarbeiter, der als
Vorstandsvorsitzender die Jagdgenossenschaft Annaburg aufgebaut hat.
Unseren Dank für seine jahrelange ehrenamtliche Tätigkeit.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Jagdgenossenschaft Annaburg
Wellness und Gesundheit
in einer Hand!
Farbmassage zum Verwöhnen,
geführte Entspannung,
Basenfasten zur Entschlackung,
Ernährungsberatung,
Gesundheitsberatung,
Ursachenauslöschung mit Auditing.
Terminvereinbarung unter
01 62/4 26 39 30
private Gesundheitspraxis
Michaela Stahlberg
Dipl. Gesundheitspraktikerin
Baderhag 3, 06917 Jessen/Elster
20
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Verf.-Nr.: 611-12 WB 3029
Dessau-Roßlau, den 16.03.2009
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Ferdinand-von-Schill-Str. 24, 06844 Dessau-Roßlau
Öffentliche Bekanntmachung
BESCHLUSS
Gemäß § 64 i. V. m. §§ 56 ff. des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der jeweils gültigen Fassung
ergeht folgender Beschluss:
1. Der Bodenordnungsverfahren – Prettin, Kadaverhaus
Gemeinde: Prettin
Gemarkung: Prettin
Landkreis: Wittenberg
wird angeordnet.
2. Dem Verfahren unterliegen folgende Flurstücke:
Gemarkung Flur
Flurstücke
Prettin
7
257, 262, 266/2, 540
Das Bodenordnungsgebiet umfasst eine Fläche von 10,7303
ha.
Die Fläche ist auf der zum Beschluss gehörigen Gebietskarte vom 09.03.2009 orangefarbig umrandet.
3. Am Bodenordnungsverfahren sind beteiligt:
– als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten. Sowie die Inhaber von Nutzungs- und Besitzansprüchen an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken.
– als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht
zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der
Grenze des Bodenordnungsgebietes mitzuwirken haben.
BEGRÜNDUNG
Der Gebäudeeigentümer hat die Zusammenführung von
Boden und Gebäudeeigentum in Prettin beantragt. Die Antragsberechtigung wurde festgestellt.
Es besteht nach § 64 Landwirtschaftsanpassungsgesetz
(LwAnpG) Regelungsbedarf, da getrenntes selbstständiges Eigentum an Grund und Boden sowie Gebäuden vorliegt. Die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens
erweist sich nach Abwägung aller Umstände als zweckmäßig und notwendig, da noch keine Einigung zwischen den
Beteiligten erreicht werden konnte. Das Verfahren wurde
Finanzamt Wittenberg
Bekanntmachung über die
Offenlegung der Schätzungsergebnisse
(§ 13 BodSchätzG)
Die Schätzungsergebnisse (§ 11 BodSchätzG) in der (den)
Gemarkung(en)
Premsendorf
werden in der Zeit vom 11.05.2009 bis 10.06.2009 in den
Diensträumen der Bewertungsstelle des Finanzamtes Wittenberg offengelegt.
Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS)
ist an folgenden Tagen zur Erteilung von Auskünften im
Finanzamt anwesend:
Dienstag, den 09.06.2009 sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (0 34 93/347-343)
Offengelegt werden Schätzungsergebnisse, die in den
Schätzungsurkarten und den Feldschätzungsbüchern niedergelegt worden sind. Sie umfassen die Feststellungen zu
auf den erforderlichen Umfang unter Berücksichtigung des
Zusammenführungsauftrages abgegrenzt. Hierbei wurden
Flurstücke einbezogen, welche für eine Regelung hinsichtlich vorhandener Wegeflurstücke und deren Anbindung
unbedingt notwendig sind.
AUFFORDERUNG ZUR ANMELDUNG UNBEKANNTER
RECHTE
Die Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch
ersichtlich, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte
innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom ersten Tag
der Bekanntmachung – beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt anzumelden.
Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft und Flurneuordnung Anhalt innerhalb einer von
diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach
fruchtlosen Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr
zu beteiligen.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist
angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Anhalt mit Sitz in Dessau-Roßlau, schriftlich
oder zur Niederschrift einzulegen.
Im Auftrag
Mende
Der vorstehende Einleitungsbeschluss mit Gebietskarte liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin, Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg sowie im Amt
für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt,
06844 Dessau-Roßlau, Kavalierstraße 31 (zu erreichen über Eingang Hobuschgasse) zwei Wochen lang nach seiner Bekanntgabe zur Einsichtnahme für die Beteiligten während
der Dienststunden aus.
Im Auftrag
Ahlers
den landwirtschaftlichen Kulturarten (§ 2 BodSchätzG), Beschreibungen des Bodens durch Klassen (§ 3 BodSchätzG),
Wertzahlen (§ 4 BodSchätzG) und Abgrenzungen der geschätzten Flächen nach Klassenflächen, Klassenabschnitten und Sonderflächen (§ 5 BodSchätzG).
Die Bekanntgabe der Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung für Eigentümer und Nutzungsberechtigte wird durch
"Öffentliche Bekanntgabe" (§ 122 Abs. 3 und 4 AO) bewirkt.
Gegen die Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern
der betroffenen Flächen als Rechtsbehelf der Einspruch
(§ 347 bis 368 AO) gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung zu. Der Einspruch kann bis zum Ablauf des
09.07.2009 beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur
Niederschrift erklärt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt wurde.
Jahn
Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Schießwarnungen
Müllabfuhrtermine 2009
für den "Militärischen Sicherheitsbereich
Annaburger Heide" (MSB AH)
1)
Im Militärischen Sicherheitsbereich der Annaburger Heide Schießgebiet
werden an folgenden Tagen Schießen im freien Gelände durchgeführt.
Schießwarnung Nr. 15/09
Tag
Di
Mi
Do
Fr
Datum
07.04.09
08.04.09
09.04.09
10.04.09
Sperrzeit
08.30 – 15.00 Uhr
08.30 – 15.00 Uhr
Keine Nutzung
Keine Nutzung
Sperrbereich
A
A
A
A
Bemerkung
Datum
13.04.09
14.04.09
15.04.09
16.04.09
17.04.09
Sperrzeit
Keine Nutzung
Keine Nutzung
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
Sperrbereich
A
A
A
A
A
Bemerkung
Datum
20.04.09
21.04.09
22.04.09
23.04.09
24.04.09
Tag
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Datum
27.04.09
28.04.09
29.04.09
30.04.09
01.05.09
Sperrzeit
Keine Nutzung
Keine Nutzung
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 16.00 Uhr
Keine Nutzung
Sperrbereich
A
A
A
A
A
Bemerkung
2)
3)
4)
Sperrbereich
A
A
A
A
A
Restmüll:
Papier:
Grüner Punkt:
Biomüll:
Restmüll:
Papier:
Grüner Punkt:
Biomüll:
Restmüll:
Papier:
Grüner Punkt:
Biomüll:
Bemerkung
Für den MSB AH insgesamt gilt grundsätzlich Betrete- und Befahrverbot.
Der Sperrbereich A (Scharfschießen im freien Gelände) ist darüber hinaus
durch Schilder und Schranken gesondert gekennzeichnet. Im weiteren ist es
verboten.
– den MSB AH unbefugt zu betreten;
– widerrechtliches Aneignen von Munition und Munitionsteilen;
– das Berühren von Blindgängern, Munition und Munitionsteilen.
Fundorte von Blindgängern sind zu kennzeichnen und dem StOÄ Schönewalde/Holzdorf sofort zu melden.
Übende Truppen und Inhaber von Berechtigungsausweisen/Sonderausweisen dürfen den MSB AH nur nach vorheriger Einweisung und Belehrung
durch berechtigtes Personal betreten bzw. befahren.
Der übenden Truppe ist jederzeit der Vorrang zu gewähren, gegebenenfalls
ist anzuhalten. Größte Aufmerksamkeit gilt bei unbeleuchteten und getarnten Fahrzeugen der übenden Truppen im MSB AH.
Bochmann
Leutnant u. OffzStOAngel
29.04.
22.04.
15.04./29.04./13.05.
08.04./22.04./06.05.
29.04.
22.04.
16.04./30.04./14.05.
08.04./22.04./06.05.
29.04.
22.04.
17.04./Do., 30.04./15.05.
08.04./22.04./06.05.
Orte: Groß Naundorf, Kolonie
Schießwarnung Nr. 18/09
Sperrzeit
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 16.00 Uhr
Keine Nutzung
Restmüll:
Papier:
Grüner Punkt:
Biomüll:
Orte: Gertrudshof, Purzien
Schießwarnung Nr. 17/09
Tag
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Orte: Axien, Gehmen
Orte: Hohndorf, Lebien, Plossig
Schießwarnung Nr. 16/09
Tag
Mo
Di
Mi
Do
Fr
21
30.04.
22.04.
16.04./30.04./14.05.
09.04./23.04./07.05.
Ort: Annaburg
Restmüll:
Papier:
Grüner Punkt:
Biomüll:
30.04.
09.04.
17.04./Do., 30.04./15.05.
09.04./23.04./07.05.
Orte: Löben, Meuselko, Premsendorf
Restmüll:
Papier:
Grüner Punkt:
Biomüll:
Do., 30.04.
23.04.
17.04./Do., 30.04./15.05.
Do., 09.04./24.04./08.05.
Orte: Bethau, Labrun, Prettin
Restmüll:
Papier:
Grüner Punkt:
Biomüll:
30.04.
Do., 09.04.
16.04./30.04./14.05.
09.04./23.04./07.05.
22
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Pressemitteilung
Bürgerberatungstag des Landesbeauftragten
• SED-Unrechtsbereinigungsgesetze: neue Fristen, monatliche‚
Zuwendung „Opferrente“
• Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
• Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
(Personalausweis erforderlich)
Mo., 27.04., 9.00 – 16.30 Uhr, Rathaus, Sitzungssaal, Torgauer Str. 52, 06925 Annaburg
Veranstalter: Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391 / 5 67-50 51, Fax: 0391/5 67-50 60.
Hintergrundinformationen:
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag
drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen: Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz
(StrRehaG von 1992) sowie das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG und BerRehaG von 1994).
Im August 2007 wurden die Fristen für Rehabilitierungs- und Folgeanträge um weitere vier Jahre bis zum 31.12.2011 verlängert. Mit demselben Gesetz wurde auch die
besondere monatliche Zuwendung für Haftopfer eingeführt (Opferpension, 250 Euro
monatlich).
Die Strafrechtliche Rehabilitierung einer Verurteilung oder einer außerhalb eines
Strafverfahrens erfolgten gerichtlichen (behördlichen) Entscheidung mit Anordnung
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
April/Mai 2009
Dienstbereich Annaburg-Prettin
20.04.09
ab 19.00 Uhr
Herr Wagner
21.04.09
ab 19.00 Uhr
Herr Wagner
22.04.09
ab 13.00 Uhr
Herr Wagner
23.04.09
ab 19.00 Uhr
Herr Wagner
24.04.09
bis 27.04.
ab 13.00 Uhr
07.00 Uhr
Herr Wagner
27.04.09
ab 19.00 Uhr
DM Weiß, Jessen
28.04.09
ab 19.00 Uhr
DM Weiß, Jessen
29.04.09
ab 13.00 Uhr
DM Weiß, Jessen
30.03.09
ab 19.00 Uhr
DM Weiß, Jessen
30.04.09
ab 19.00 Uhr
bis 04.05.09
07.00 Uhr
DM Weiß, Jessen
04.05.09
05.0509
06.05.09
07.05.09
08.05.09
bis 11.05.
11.05.09
ab 19.00 Uhr
ab 19.00 Uhr
ab 13.00 Uhr
ab 19.00 Uhr
ab 13.00 Uhr
07.00 Uhr
ab 19.00 Uhr
12.05.09
ab 19.00 Uhr
13.05.09
ab 13.00 Uhr
14.05.09
ab 19.00 Uhr
15.05.09
bis 18.05.
ab 13.00 Uhr
07.00 Uhr
Änderungen möglich
DM Mett, Prettin
DM Mett, Prettin
DM Mett, Prettin
DM Mett, Prettin
Tel.: 01520/9 17 00 91
oder 0 35 37/2 03 99 49
Tel.: 01520/9 17 00 91
oder 0 35 37/2 03 99 49
Tel.: 01520/9 17 00 91
oder 0 35 37/2 03 99 49
Tel.: 01520/9 17 00 91
oder 0 35 37/2 03 99 49
Tel.: 01520/9 17 00 91
oder 0 35 37/2 03 99 49
Tel.: 0 35 37/21 22 00
oder 2 03 93 92
Tel.: 0 35 37/21 22 00
oder 2 03 93 92
Tel.: 0 35 37/21 22 00
oder 2 03 93 92
Tel.: 0 35 37/21 22 00
oder 2 03 93 92
Tel.: 0 35 37/21 22 00
oder 2 03 93 92
Tel.: 03 53 86/2 22 12
Tel.: 03 53 86/2 22 12
Tel.: 03 53 86/2 22 12
Tel.: 03 53 86/2 22 12
DM Mett, Prettin
Tel.: 03 53 86/2 22 12
FA Müller, Annaburg Tel.: 03 53 85/2 02 59
oder 0173/4 08 27 40
FA Müller, Annaburg Tel.: 03 53 85/2 02 59
oder 0173/4 08 27 40
FA Müller, Annaburg Tel.: 03 53 85/2 02 59
oder 0173/4 08 27 40
FA Müller, Annaburg Tel.: 03 53 85/2 02 59
oder 0173/4 08 27 40
FA Müller, Annaburg Tel.: 03 53 85/2 02 59
oder 0173/4 08 27 40
zur Freiheitsentziehung erfolgt durch das
Landgericht am Sitz des früheren (DDR)
Bezirks, wenn diese Entscheidung der
politischen Verfolgung oder sonstigen
sachfremden Zwecken gedient hat.
Jede strafrechtliche Rehabilitierung begründet für den Betroffenen Ansprüche
auf soziale Ausgleichsleistungen, sofern
er nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, d. h. Kapitalentschädigung
gewährt. Seit 1. Januar 2002 (Euro-Einführung) beträgt die Kapitalentschädigung 306,78 Euro pro angefangenen
Haftmonat. Die Nachzahlung zur bereits
gewährten Kapitalentschädigung erfolgt
nur auf Antrag des Betroffenen (oder der
Erben – nur, wenn der Verstorbene bereits eine Zahlung beantragt hatte).
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung zum Ausgleich
eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Für die berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das
Verwaltungsunrecht bzw. die berufliche
Benachteiligung (z. B. Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes aus pol. Gründen) stattgefunden haben. Hierzu gibt
es als Folgeleistung unter bestimmten
Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung in Form einer monatlichen Zahlung
von 184 Euro (bzw. für Rentner von 123
Euro).
Die stattfindenden Veranstaltungen und
Beratungstage werden unterstützt von
der Stiftung zur Aufarbeitung der SEDDiktatur.
Zur Entgegennahme der Anträge auf
Akteneinsicht sind Mitarbeiter der Außenstelle Halle der Bundesbeauftragten
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR anwesend.
Die Außenstelle Halle der BStU ermöglicht am Beratungstag, Anträge auf
Akteneinsicht gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen und führt Beratungen zur Antragstellung durch.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
5. Frühlingsball
in Annaburg
Evangelische Kirchengemeinde Annaburg
Gottesdienste
Annaburg
10.04. Karfreitags-GD mit AM und Chor
12.04. Oster-Familiengottesdienst mit Singschule
19.04. GD
26.04. Regionalgottesdienst in Annaburg
mit Dresdener Salonorchester
03.05. GD mit AM
10.05. GD
Groß Naundorf
13.04. Ostermontags-Familiengottesdienst
mit anschließendem Osterfrühstück
Löben
10.04.
13.04.
10.05.
Karfreitags-GD mit AM
Ostermontags-GD
GD
15.00 Uhr
10.15 Uhr
10.15 Uhr
10.15 Uhr
10.15 Uhr
10.15 Uhr
10.15 Uhr
10.15 Uhr
10.15 Uhr
10.15 Uhr
Premsendorf
12.04. Oster-GD mit Taufe
10.05. GD
14.30 Uhr
09.00 Uhr
Purzien
13.04. Ostermontags-GD
09.00 Uhr
Regelmäßige Veranstaltungen
Frauenkreise:
Annaburg: 16.04., 30.04., 14.05. (14.30 Uhr im Pfarrhaus)
Löben: 29.04. (15.00 Uhr im Pfarrhaus)
Chor: Do., 19.45 Uhr in der Klangwerkstatt, Annaburg, Torg. Str.
Landeskirchl. Gemeinschaft: Mi., 19.30 Uhr Pfarrhaus Annaburg
Christenlehre: Annaburg, jeden Dienstag (außer Ferien), 15.00 Uhr im Hort
Kinderkirche: Groß Naundorf (Kirche): 25.04. (Sa., 9 – 11 Uhr)
Väter und Söhne…
Für Jungs ist es wichtig, eine gute Beziehung zu ihrem Vater zu haben, das stärkt das
Selbstwertgefühl der Kinder, tut aber auch den Vätern und letztlich der ganzen Familie
gut. Daher möchten wir Vätern und Söhnen zu einem guten Gemeinschaftserlebnis verhelfen und laden zu einer Paddeltour für Väter und Söhne ein. Wir, das sind E. Bechler
und G. Beyer. Wir paddeln (vermutlich auf der Elbe) am WE 06. – 07. Juni.
Anmeldungen und Informationen im Pfarramt (03 53 85/2 02 71).
+++ Was? Wann? Wo? +++
Der Terminkalender für unsere Gemeinden
Axien und Gehmen
09.04. 19.00 Uhr
Agapemahl in Axien
11.04. 18.00 Uhr
Taizégebet in Axien
13.04. 10.30 Uhr
Gottesdienst in Axien
25.04. 17.00 Uhr
Gottesdienst in Gehmen
18.00 Uhr
Taizégebet in Axien
09.05. 18.00 Uhr
Taizégebet in Axien
10.05. 09.00 Uhr
Gottesdienst in Axien
16.05.
Gemeindefahrt nach Leipzig
30.05. 17.00 Uhr
Gottesdienst in Gehmen
18.00 Uhr
Taizégebet in Axien
Frauenkreis:
in Axien am 14.04. / 28.04. / 12.05. / 26.05. – um 14 Uhr
Christenlehre:
in Axien, Pfarrhaus: Freitag: 17.00 –18.30 Uhr: am 24.04. /
15.05. / 05.06.
Was es sonst noch gibt:
"Lied-Gut" – jeweils 19.00 Uhr, Pfarrhaus Axien: 23.04.
Im Mai fällt das Singen aus!
"Lied-Gut" ist keine feste Gemeinschaft. Wer gern ein welt-
23
Am Samstag, dem 25. April, um 20 Uhr,
gibt es ein kleines Jubiläum in Annaburg: Im Saal des Gasthauses „Goldener Ring“ findet der 5. Annaburger
Frühlingsball statt. Die Musiker vom
Dresdner Salon-Streichorchester freuen sich schon auf das Wiedersehen mit
vielen Tänzern. Allen tanzfreudigen
Mitmenschen unter uns gilt daher
die herzliche Einladung zu diesem
Abend! Wer die ersten Annaburger
Frühlingsbälle miterlebte, wird nicht
zögern und sich unter die vom Frühling aufgeweckten Tänzer im schön
geschmückten Saal mischen.
Zu Beginn steht – wie auch in Wien
üblich! – eine Polonaise. Sie ist quasi
der Begrüßungstanz des Abends, bei
welchem alle Paare verschiedene Formationen bilden. Bei dem eleganten
Schreiten über das Parkett kann jeder nicht nur seine Tanzbeine ein
wenig „anwärmen“, sondern auch
alle Mittänzer begrüßen. Anschließend wird der Saal von einem Wiener Walzer erfüllt. In lockerer Folge
lädt uns das Salon-Streichorchester
Dresden dann zu vielen Tänzen ein –
mit dabei natürlich Walzer, Foxtrott
und Tango, aber auch Cha-Cha-Cha,
Rumba und Jive. In der Tanzpause
gibt es diesmal etwas für das Auge:
Tänze in anderer Formation von Annaburgern und Gästen vom Verein
Line Dance Club! Für das leibliche
Wohl sorgen Jürgen Lehmann und
sein Team.
Reservierungen sind zu empfehlen
(03 53 85/2 04 09). Zur Deckung der
Kosten des Abends wird um einen
Unkostenbeitrag in Höhe von 12 €,
für ALGII-Empfänger für 8 € gebeten. Einlass ist ab 19.30 Uhr.
Susann Beyer,
Tel. 03 53 85/3 14 32
liches oder auch mal ein geistliches Volkslied singt und Lust
hat, dies in einer sangesfreudigen Runde zu tun, ist herzlich
eingeladen. Keine Teilnahmegebühr!
Taizé-Gebet in der Axiener Kirche. Die leicht zu singenden
und eingängigen Taizé-Gesänge sowie die Zeit der Stille
laden ein zum Beten, zur Meditation oder zur Ruhe zu kommen. Jede und jeder ist herzlich eingeladen. Weitere Infos
bei Almuth Heinze (Tel.: 03 53 86/2 28 24)
Termine für Taizé-Gebet – jeweils 18.00 Uhr, Kirche
Axien:
11.04. / 25.04. / 09.05. / 30.05.
Männerkreis:
jeden letzten Mittwoch im Monat 19.30 Uhr in Plossig
Männerstammtisch: jeden 2. Dienstag im Monat in Labrun
– Beginn 19.30 Uhr in der Gaststätte "Erholung"
Adresse:
Pfr. Hans-Jörg Heinze
Almuth Heinze
c/o Pfarramt
06922 Axien • Dorfstraße 10
Tel: 035386/22824 • Fax 03 53 86/6 01 76
Email: [email protected]
24
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
„Stets einfach war dein Leben, treu und fleißig deine Hand, immer
helfen war dein Streben, Ruhe hast du nie gekannt. Dein Herz hat
aufgehört zu schlagen, du wolltest gern noch bei uns sein. Schwer ist
es diesen Schmerz zu tragen, ohne dich wird vieles anders sein.“
In der schweren Stunde des Abschieds durften wir erfahren, wie viel
Liebe, Freundschaft und Achtung meiner lieben Lebenspartnerin,
unserer herzensguten Mutti, Oma, Uroma und Schwester
Ilse Kühnast
* 07.01.1925 † 22.02.2009
entgegengebracht wurde. Für die zahlreichen und liebevollen Beweise der aufrichtigen
Anteilnahme durch stillen Händedruck, tröstende Worte, Schrift, Blumen und
Geldzuwendungen sowie persönliches Geleit zur letzten Ruhestätte möchten wir uns
herzlich bedanken.
Unser besonderer Dank gilt Nadine Lehnert für die einfühlsamen Worte, ihrem
Bestattungsinstitut Korschat für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier, dem
Blumenpavillon Thalheim für den schönen Blumenschmuck sowie dem Gasthof Dietze
für die Bewirtung im Anschluss.
In stiller Trauer
Lebenspartner Reginald Richter
Tochter Marlies Zickora und Familie
Tochter Gudrun Sasse und Familie
im Namen aller Angehörigen
Klossa/Cottbus/Annaburg, im März 2009
Gemeinde Bethau
Sehr geehrte Einwohner,
am Samstag, dem 11. April
wollen wir wieder traditionsgemäß das Osterfeuer auf der Wiese am
Dorfteich anzünden.
Hoffentlich können wir endlich mit etwas wärmeren Temperatur rechnen als
sie bisher waren.
Der Termin unseres Dorffestes hat sich
etwas verschoben. Es findet am 13.
und 14. Juni wieder auf dem Spiel- und
Sportplatz statt.
Unser Gemeindeobjekt Dorfstr. 30
(ehemalige Schule) ist zurzeit nicht bewohnt. Es befinden sich dort auch die
Räumlichkeiten der Feuerwehr. Neben
der Nutzung durch die Feuerwehr können diese Räume auch für anderweitige
Veranstaltungen genutzt werden. Dazu
ist aber die Absprache bzw. die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.
In der Sitzung des Gemeinderates am
28. Januar 2009 erfolgte die Beschlussfassung des Haushaltsplanes bzw. der
Haushaltssatzung für das Jahr 2009.
Im Vermögenshaushalt wurden neben
den Ausgaben für die Freiwillige Feuerwehr, die Instandsetzung des Spielplatzes, der Ausbau des ländlichen
Weges "Herzberger Weg", von der
Kreuzung bis zur Gemarkungsgrenze
im Bereich des Waldes eingeplant. Der
Ausbau soll mit 65 % Fördermitteln im
Rahmen des "Ländlichen Wegebaues"
erfolgen.
Im Rahmen einer Dorferneuerungsmaßnahme ist der Straßenbau im Bereich
der Lehmkeite vorgesehen. Der 170 m
lange bisherige Betonweg wird 4,20 m
breit mit einer 2-lagigen Asphaltschicht
ausgebaut. Es erfolgt eine einseitige
Muldenentwässerung.
Wir hoffen auf eine Förderung von 65 %.
Hiermit wünsche ich allen Einwohnern
der Gemeinde ein recht schönes Osterfest
mit hoffentlich sonnigen Temperaturen.
S. Noack
Bürgermeisterin
Gemeinde Bethau
vermietet ab sofort:
Separate, ruhige Wohnung in der
ehemaligen Schule
Erdgeschoss: 3 Zimmer, Küche,
Dusche, WC
Obergeschoss: 1 Zimmer, Bad
Wohnfläche: 96,8 m²
Garage, Nebengelass und Garten
Miete:
373,00 € + 100,00 €
Abschlag Betriebskosten
Tel.: 03 53 86/2 35 26
oder 03 53 86/7 02 30
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Veranstaltungsplan
"Heidecker Frauen" e. V.
Wer so gewirkt im Leben,
wer so erfüllte seine Pflicht
und stets sein Bestes hat gegeben,
für immer bleibt er uns ein Licht.
Tief bewegt von der herzlichen Anteilnahme und
bezeugender Verbundenheit in der schweren Stunde des
Abschiednehmens von meinem lieben Mann, herzensguten
Vater, Schwiegervater, Opa, Onkel und Cousin
Heinz Rühlicke
* 21.10.1936
25
† 11.03.2009
möchten wir allen Verwandten, Freunden, Bekannten und Nachbarn für die
vielfältigen Beweise der aufrichtigen Anteilnahme recht herzlich danken.
Unser besonderer Dank gilt dem Hallenradsportverein Annaburg e. V., dem
Forstlichen Gesangverein und der Jagdgenossenschaft Annaburg.
In unseren Dank schließen wir ein die Gemeinschaftspraxis D. Müller/Ch. Wagner
für die fürsorgliche ärztliche Betreuung, den Blumenpavillon Thalheim, die Gaststätte „Goldener Ring“ sowie Nadine Lehnert und ihr Bestattungsinstitut Korschat
für die würdevolle Trauerbegleitung.
In tiefem Schmerz
Erika Rühlicke
Bernd Rühlicke und Familie
Annaburg, im März 2009
im Namen aller Angehörigen
Und immer sind da die Spuren deines Lebens,
Gedanken und Augenblicke.
Sie werden uns immer an dich erinnern,
uns glücklich und traurig machen
und dich nie vergessen lassen.
Uwe Quinque
* 09.05.1963 † 27.02.2009
In der schweren Stunde des Abschieds durfte ich erfahren, wie viel Freundschaft
und Achtung meinem lieben Ehemann entgegengebracht wurde.
Für die vielfältigen Beweise der aufrichtigen Anteilnahme möchte ich mich auf
diesem Wege bei allen Verwandten, Bekannten, lieben Nachbarn, den Siedlern,
den ehemaligen Kollegen, lieben Freunden, Kumpeln, meinen Kolleginnen und
Kunden recht herzlich bedanken.
Ein besonderer Dank an meine liebe Schwägerin Carola für ihre Unterstützung.
In meinen Dank einschließen möchte ich den Blumenpavillon Thalheim, den
Gasthof Dietze sowie André und Nadine Lehnert vom Bestattungsinstitut
Korschat für die herzliche Begleitung und die liebevoll, berührend gestaltete
Trauerfeier.
Ort: Prettin, Vereinshaus
Hohe Straße 9
Tel.: 03 53 86/2 25 07
Jeden Montag
13.30 – 17.00 Uhr
Kreativangebote für Kinder und
Erwachsene
Kinder machen sich vertraut mit
dem Computer
Jeden Donnerstag
13.30 – 17.00 Uhr
Spiele-Nachmittag
z. B. Skip-Bo, Mensch ärgere Dich
nicht, Canasta, Scrabble und Würfelspiele
Osterfeuer in Löben
In der Ortschaft Löben findet am
11. April 2009, 18.30 Uhr, Gaststätte "Zum Ständer"/Sportplatz das
traditionelle Osterfeuer statt.
Der Sport- und Heimatverein und
die Freiwillige Feuerwehr laden
dazu recht herzlich ein.
Klaus Pöllmann
Ortsbürgermeister
Einladung!
Die Senioren unserer Gemeinde Groß
Naundorf sind herzlichst zum nächsten
Treffen eingeladen.
Termin und Ort: Dienstag, der 21. April,
14.00 Uhr in unserem Rentnerraum
Der Kindergarten unserer Gemeinde
übt für uns ein Programm ein und die
Kleinen sind schon eifrig beim Lernen,
um den Opis und Omis ihr Können zu
zeigen.
Selbstverständlich ist Zeit für Kaffee
trinken und auch zum Austauschen der
Neuigkeiten im Ort.
Also Termin frei halten und kommen!
Edelgard Schmager
In stiller Trauer
Andrea Quinque
Annaburg, im März 2009
Lasst Euch in die Welt des Yoga entführen
Ich biete an:
– Yoga für Erwachsene
– Yoga für Kids (ab 3 Jahren)
– Yoga für den Rücken
– Yoga für Schwangere
Yoga erleben und fühlen, hier und überall
Katrin Katzer • 06925 Annaburg • Töpferstraße 2 • Telefon: (03 53 85) 3 17 15
Einladung
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft
Prettin-Hohndorf lädt zur Jahreshauptversammlung am Dienstag, 28.04.2009,
19.00 Uhr in die Gaststätte "Zu den Drei
Linden" Prettin ein.
Für das leibliche Wohl ist an diesem
Abend gesorgt.
Teilnahmeberechtigt sind alle Grundeigentümer der Fluren Prettin und Hohndorf.
Frodl
Vorstand der Jagdgenossenschaft PrettinHohndorf
26
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Einladung zum Tag der offenen Tür
Auch in diesem Jahr feiern wir wieder den Weltwassertag der
Vereinten Nationen. Der Wasser- und Abwasserzweckverband
"Elbe-Elster-Jessen" möchte diesen Weltwassertag traditionell zum Anlass nehmen, einen Tag der offenen Tür im Wasserwerk Groß
Naundorf durchzuführen, welcher in diesem Jahr am 22.04.2009 stattfindet.
An diesem Tage ist es möglich, das Wasserwerk in Groß Naundorf zu besichtigen. Sie können auch gern an Führungen teilnehmen, in denen Ihnen
unsere Mitarbeiter den Weg des Wassers von der Quelle bis zum Wasserhahn
erläutern.
In der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr finden Führungen für Schulklassen
statt.
Die Mitarbeiter des WAZV "Elbe-Elster-Jessen" erwarten alle interessierten
Bürger/innen und Gäste ab 13.00 Uhr. Die Tore des Wasserwerkes Groß
Naundorf sind an diesem Tag bis 16.00 Uhr geöffnet.
Kneist
Geschäftsführer
Fortführung der AG Sport und
Spiel
Wir bieten jeweils donnerstags von 16
– 17 Uhr eine Sport und Spiel AG für
Grundschulkinder an. Für die ersten
und zweiten Klassen wird diese in der
Turnhalle der Schloßstraße in absehbarer Zeit aus privaten Gründen der
Trainerin nicht mehr durchgeführt.
Da das Interesse der Erst- und Zweitklässler jedoch sehr groß ist, wünschen
wir uns eine Forführung dieser AG.
Wir rufen somit alle Eltern oder auch
engagierte Annaburger auf, sich mit einer gültigen Trainerlizenz C bei uns in
der Grundschule Annaburg zu melden!
Für eventuelle Rückfragen stehen wir
gern täglich von 8 – 10 Uhr zur Verfügung.
Grundschule Annaburg (03 53 85/2 03 12)
Ausrangierte Computer bitte
nicht entsorgen!!!
Sollte es bei Ihnen zu Hause oder in
einem bekannten Büro einen Computer
geben, der nicht mehr benötigt wird,
aber noch funktionstüchtig ist, denken
Sie bitte an unsere Grundschulkinder!
Schon jetzt bedanken wir uns ganz
herzlich für die Bereitstellung eines
funktionstüchtigen Computers bei der
Familie Groschup.
Wir hoffen auf weitere rege Meldungen
im Sinne unserer Grundschulkinder
Annaburg.
Das Team der Grundschule Annaburg
Die Sudetendeutschen feiern ihr
Frühlingsfest am 3. Mai 2009
im Bergschlößchen in Jessen.
Beginn: 14.30 Uhr
Alle Interessierten sind
herzlich eingeladen.
Es laden ein
Fr. Schöbel und E. Hohler
Wir suchen zur Einstellung zum 01.06.2009
eine/n erfahrene/n Landmaschinenmechaniker/in
mit Führerscheinklasse C, CE u. a. zum Führen von schweren Landmaschinen und
Mobilbaggern und mit Schweißbefähigung.
Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD.
Die Einstellung erfolgt vorerst mit einer 3-jährigen Befristung. Wenn Sie teamfähig
sind und selbstständige, engagierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise selbstverständlich für Sie sind, wenn Sie sich in der Lage fühlen, andere Mitarbeiter zu führen und anzuleiten, wenn Weiterbildung und flexible Arbeitszeiten kein Problem für Sie
sind, dann richten Sie Ihre ausführliche Bewerbung bitte bis zum 30.04.2009 an den
Unterhaltungsverband „Schwarze Elster“ Jessen • Ahornstraße 38 • 06926 Kleinkorga
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
2. Elbaue-Wandertag
In 4 Wochen ist es wieder so weit.
Am Sonntag, dem 10. Mai 2009,
gibt es eine Wiederholung unseres Wandertages in der Elbaue.
Mit der von uns geplanten Aktion möchten wir auf die Schönheiten der Elbaue
hinweisen und für einen Höhepunkt im ländlichen Leben und ein unvergessliches
Erlebnis für die Wanderfreudigen sorgen. Unsere Heimat hat mehr zu bieten, als
ihr auf den ersten Blick anzusehen ist. Und es gibt wohl keine andere sportliche
Freizeitbeschäftigung, die so vielfältig wie das Wandern ist und gleichzeitig die
Möglichkeit bietet, Menschen und Natur kennen zu lernen.
27
Die Kleine Radtour (26 km), betreut
durch den Verein „Silvergirls“ aus
Prettin, führt über die Hirschmühle,
zum Gestüt „Am Weinberg“. Dort können Sie eine Erfrischung zu sich nehmen. Weiter geht es, vorbei am „Hohndorfer Wäldchen“ zur Axiener Kirche
und, am Kiessee entlang, zurück zum
Touristenzentrum.
Die Große Wandertour (14 km) wird
begleitet vom Wanderverein „Dübener
Heide“ Ortsteil Prettin und dem Gesundheitsstudio „Family Gym“ Jessen,
Bahnhofstr. 12 – 14.
Diese Tour führt am Kiessee entlang
über die Brücke, vorbei am Gestüt „Am
Weinberg“, durch den Prettiner Wald,
bis zur Hirschmühle und an der Elbe
entlang zurück zum Touristenzentrum.
Die Kleine Wandertour (6 km) führt
einmal um den Kiessee. Herr Dr. Simon
wird Ihnen viel über die heimische Tierund Pflanzenwelt erzählen und auch
Ihre Fragen beantworten.
Eine Inline-Skatertour haben wir auch
bereits in Planung. Die Streckenführung wurde bereits festgelegt und worüber wir uns sehr freuen ist, dass die
AOK Sachsen-Anhalt 10 Paar Inliner an diesem Tag zur Verfügung stellt.
Der Startschuss fällt um 10.00 Uhr am Touristenzentrum in Prettin.
Ab 9.00 Uhr können die Startkarten für 1,00 € (pro Nase) erworben werden.
Gleichzeitig haben Sie die Chance, insofern Sie die Fragen auf den Karten richtig
beantworten, einen von vielen tollen Preisen zu gewinnen.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Geschäftspartnern aus Prettin, Annaburg und Jessen bedanken, die uns freundlicherweise diese zur Verfügung gestellt
haben.
Die AOK Sachsen-Anhalt hat auch in diesem Jahr die Schirmherrschaft für die Veranstaltung übernommen und wird an dem Tag mit einem Info-Bus vor Ort sein, um
Ihre Fragen zu beantworten und Auskunft zu geben.
Die Mitarbeiter der „Löwenapotheke“ Prettin werden sich an diesem Tag für Ihren
Blutzucker Zeit nehmen und diesen kostenlos bestimmen, sowie Ihre Fragen rund
um die Gesundheit beantworten.
Um Ihnen die Entscheidung für die Wahl Ihrer Wanderroute zu erleichtern, möchten wir Ihnen diese kurz vorstellen.
Die Große Radtour (40 km), angeführt vom Gymnastikverein „Blau Weiß“ Prettin, wird zuerst auf Reisen gehen. Diese Tour führt über die Hirschmühle, Großtreben, Labrun. Die kleine Kirche in Labrun hat an diesem Tag Ihre Pforten
zur Besichtigung geöffnet und die Gaststätte „Zur Erholung“ bietet Ihnen eine
Erfrischung an. Weiter geht es nach Plossig, wo das Dorfmuseum für Interessenten geöffnet ist. Von Plossig führt der Weg nach Lebien zur Bockwindmühle,
die ebenfalls für Besucher geöffnet ist und vom Jugendclub betreut wird, weiter
nach Gehmen und auf dem Elbradweg, vorbei am Kiessee, zurück zum Touristenzentrum Prettin.
Beauty Studio „Hautnah“
Ursula Groll Kosmetikerin
Neueröffnung seit 03.04.2009
Hauptstraße 37 • 06922 Lebien
Geschäft: 03 53 86/6 06 47 • Mobil: 0176/21 65 23 74
… finde den Weg zu natürlich schöner Haut
Die Kremsertour ist für all diejenigen,
die an diesem Tag die Schönheiten der
Natur in unserer Region nicht zu Fuß
genießen möchten.
Anmeldungen dafür werden noch bis
25.04.2009 unter der Rufnummer:
03 53 86/2 23 51 entgegen genommen.
Die Kinderbetreuung, mit vielen Spielideen im Gepäck, übernimmt der Verein
„Heidecker Frauen“ e.V.
Die Mitarbeiter des DRK Wittenberg
werden auch in diesem Jahr die Absicherung aller Touren übernehmen. Ein
Dankeschön an dieser Stelle für die bisherige Unterstützung bei der Vorbereitung des Wandertages, sowie auch an
alle Vereine, Herrn Dr. Simon, dem Fitnessstudio „Family Gym“. Ohne die Unterstützung und Mitarbeit könnte dieser
Tag nicht so organisiert ablaufen. Am
Ziel angekommen, erwartet alle Teilnehmer und Gäste ein buntes Programm.
Erleben Sie die Elbaue-Musikanten, informieren Sie sich an den Infoständen
und nehmen Sie an unseren Wettbewerben teil. Der Sieger des „Froschweithüpfens“ kann sich über ein Essen im Wert
von 25,00 € freuen. Beim „HasseröderAuto angeln“ gibt es einen Kasten Bier
zu gewinnen, beides gesponsert von
der Gaststätte „Zur Erholung“ Labrun.
Die Speisen- und Getränkeversorgung
übernehmen die Gaststätte „Zur Erholung“ aus Labrun und die Konditorei
Pätzel aus Prettin.
Lassen Sie sich einfach von der Vielfalt
überraschen. Wir freuen uns auf Ihre
Teilnahme.
28
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
In diesem Jahr 2009 ist unsere
Stadt ANNABURG 670 Jahre alt
Anfang des Jahres 1999 waren meine Bemühungen bzw. Nachforschungen endlich von Erfolg gekrönt. Ich bekam von der
Außenstelle des Dresdner Staatsarchivs in Wernigerode die
schriftliche Mitteilung bzw. eine Kopie einer kirchlichen Urkunde in Latein und die dazu gehörige Übersetzung übersandt.
Nach mehrmaligen Besuchen des Archivs war es mir nicht
gelungen, eine Urkunde, die belegt wie alt unsere Stadt ist,
dort zu finden.
Nur durch die Mithilfe der Mitarbeiter des Archivs in Wernigerode wurde dies erst möglich. Nach Erhalt dieser für
mich so bedeutsamen Mitteilung war der Fachlehrer für Latein Herr Karl Brünnich damals am Gymnasium Jessen wohnhaft in Holzdorf so freundlich, diese Urkunde auf ihre richtige
Deutschübersetzung kostenlos zu prüfen. Er bestätigte mir
die Richtigkeit der Übersetzung.
Somit ist unser Ort, der damals noch Lochaw hieß neben weiteren 31 Orten unserer jetzigen Region, erwähnt.
Deshalb möchte ich zum 670. Jahrestag dieser Urkunde und
somit der Ersterwähnung unserer Stadt Annaburg (damals
noch das Dorf Lochaw) und der anderen Ortschaften (diese
können natürlich älter sein) den Bürgern zur Kenntnis geben:
Urkunde über die bekannte Ersterwähnung des Ortes Lochau
Im Namen des Herrn Amen, Wir Rudolf von Gottes Gnaden,
Fürst von Sachsen, von ..., Westphalen, Graf von Bremen, des
Heiligen Römischen Reiches Erzmarschall, grüßen im Herrn
alle jetzt lebenden und zukünftige Christgläubige, an die
vorliegendes Schreiben gerichtet ist. Es ist eine Schilderung
der Taten notwendig zum ..., damit nicht spätere Menschen
aus Vergeßlichkeit im Stande sein könnten zu brechen die
Gültigkeit des früher nach reiflicher Überlegung gefaßten Beschlusses. Das alles geschieht aus Verehrung für Gott, den
Allmächtigen, für die heilige Jungfrau Maria die Gottesgebärerin und unser aller Stammväter ...
... und nicht auf das fromme Drängen unseres gläubigen Johannes Erz ... übereignen wir nach vorheriger reiflicher Überlegung der Pfarrkirche in Bretin (Prettin) zu Ehren der heiligen
Jungfrau Maria ..., eine Gemarkung mit Hälfte ... gelegen im
Dorf Coswig, damit der göttliche Kult in derselben Kirche vollgültig und vollkommen abgehalten werden kann.
Daher wird dem Verwalter der Kirchenkasse der vorher genannten Pfarrkirche von Bretin der zeitweilig einzelne Jahre
an den aufgeschriebenen Kirchen tätig war, und zwar:
in Zweth, Doberchau, Zulsdorff, Rosenfeld, Delen, Dautzschen,
Treben, Labrun, Bethau, Neuendorff, Plossig, Lebin, Zwisicko,
Lochaw, Purzin, Loeben, Schweiniz, Jessen, Grabo, Schoeneicho, Battin, Rade, Jorsdorf, Alte Elster, Cleden, Troeben, Jemen, Axien, Tüssnitz, Riddebruch, Hoendorff und Lichtenberg,
das Recht zugestanden, daß ihm von den vorhergesagten Gütern für das Backen von Oblaten (Hostien) und für den Meßwein
Getreide und Wein zum Aufbewahren und zum Anfertigen des
Leibes und des Blutes unseres Herrn Jesus Christus ausreichend in den einzelnen Jahren zur Verfügung gestellt wird.
Sooft und wann immer die göttliche Notwendigkeit besteht,
ist durch Boten der besagten Kirchen das Benötigte zu allen
Zeiten zu holen. Damit aber die Übereignung, die von uns und
unseren Nachfolgern nicht gebrochen werden soll, haben wir
die vorliegende Urkunde wie oben beschrieben, angefertigt
und durch unser Siegel beglaubigen lassen.
Zeugen dieser unserer echten Übereignung sind:
Ritter Loserus von Refelt, Gerhardus von Welterten, der sich
in Bretin aufhält, Johannes Vorsteher in Kemmerck, Ebolo von
Rotz, Tixtio von Degenstedte, Otto von Susor unser Notar, und
noch viele andere glaubwürdige Zeugen.
Gegeben im Jahre des Herrn 1339 am Tag des Herrn, der Quasimodoqeniti (1. Sonntag nach Ostern), besungen wird.
Edwin Kretzschmann
Dankeschön!
Die Mitarbeiter des Jugendclubs "Club House" bemühen sich in jedem Jahr, besonders in den Ferien, um attraktive Höhepunkte für Kinder und Jugendliche. Doch
ohne die Unterstützung aus der Bevölkerung oder durch Annaburger Unternehmen
wäre manches nicht möglich; fehlt es doch an finanziellen Mitteln.
In den letzten Sommerferien stellte
sich Friseurin Jana Mahler ohne Honorar zur Verfügung, um alle Mädchen
in einer speziellen "Mädchenrunde" zu
frisieren und zu schminken. Dazu gab
es tolle Stylingtipps.
Hocherfreut waren wir alle, als der
"Hairsalon" uns dann spontan drei
Glasvitrinen überließ, in denen unsere
zahlreichen Pokale und Preise perfekt
zur Geltung kommen. Dafür bedankten sich die Clubbesucher mit einer
kleinen Bastelei.
Trotzdem möchten wir an dieser Stelle
noch einmal, wenn auch durch Krankheit etwas verspätet, herzlichen Dank
sagen!
Für Gebrauchtmöbelangebote an unseren Club sind wir immer dankbar,
besonders für strapazierfähige Sitzund Polstermöbel.
Im Namen der Mitarbeiter:
Rita Taeger
Gemeindejugendpflegerin
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Labrun 1159 – 2009
Ein Dorf wird 850 Jahre und das ist für uns ein Anlass dieses Ereignis mit einer
mehrtägigen Feier zu begehen. Unser Fest findet statt vom
18. – 21. Juni 2009
Die Festivitäten beginnen bereits am Donnerstag, dem 18. Juni, um 19.00 Uhr mit
einer Ausstellung unter dem Motto „Kennen Sie Origami? – Kleine Kunstwerke aus
Papier“ in der Kirche Labrun. Umrahmt wird diese von der Blechbläsergruppe des
Kirchspiels Prettin unter Leitung von Herrn Bechler.
Gleichzeitig wird an diesem Abend eine Bilderausstellung in der Gaststätte „Zur
Erholung“ eröffnet. All diejenigen, die sich für die Geschichte Labruns interessieren, sind herzlich eingeladen. Erstmalig wird es am Freitag, dem 19. Juni, um 19.00
Uhr in der Gaststätte einen Heimatabend mit vielen kleinen und großen Überraschungen geben.
Am Samstag, dem 20. Juni, um 14.00 Uhr beginnen die Feierlichkeiten mit dem
2. Gaudi-Seifenkistenrennen
Aufgrund der großen Resonanz zum Familientag im letzten Jahr haben wir entschieden dieses Rennen nicht erst wieder in zwei Jahren durchzuführen.
Der Aufruf geht an alle Bastler und Tüftler ihre Seifenkisten wieder aufzumöbeln
bzw. neue aufzubauen. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt, egal ob
Badewanne, Sofa oder Raumschiff. Nicht nur Kinder und Jugendliche sind gefragt,
sondern auch Erwachsene.
Mitmachen lohnt sich – es gibt wieder tolle Preise zu gewinnen.
An diesem Wochenende hat Labrun vielfältige Aktivitäten geplant und freut sich
auf viele Besucher.
Achtung Geflügelhalter!
Alle Geflügelhalter sind weiterhin verpflichtet, in ihren Geflügelbeständen die
Trinkwasserschluckimpfung gegen die atypische Geflügelpest durchzuführen.
Die Ausgabe des Impfstoffes erfolgt zu nachfolgenden Terminen:
Wiederholungsimpfungen sind nach Absprache möglich.
Bethau: Mittwoch, 15.04.
Purzien: Mittwoch, 15.04.
Groß Naundorf: Donnerstag, 16.04.
Kolonie: Donnerstag, 16.04.
Labrun: Freitag, 17.04.
Plossig: Freitag, 17.04.
Annaburg: Samstag, 18.04.
08.30
09.15
09.00
09.45
08.30
09.15
09.00
– 09.00 Uhr, Gemeindebüro
– 10.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus
– 09.45 Uhr, Schule
– 10.00 Uhr, Gaststätte Strauch
– 09.00 Uhr, Gemeindebüro
– 10.00 Uhr, Gemeindebüro
– 10.00 Uhr, Tierarztpraxis
Dr. Barbara Ziegler, Torgauer Straße 120, 06925 Annaburg
29
Eine Woche, in der man
uns von einer ganz anderen
Seite kennenlernen durfte
– das Medienprojekt in der
Annaburger Grundschule
Am 16. Februar bekam Annaburg Besuch der ganz anderen Art. Das Medienmobil der Medienanstalt Sachsen-Anhalt samt unserer zukünftigen
Projektleiter fuhr für eine erlebnisreiche
Woche an unserer Schule vor. Die Theorie bestimmte den Montag. So lernten
wir, wie eine Kamera aufgebaut ist und
funktioniert und was Medien überhaupt
sind. Auch über das Fernsehen an sich
– über die Öffentlich-Rechtlichen, die
Privatsender und Werbung haben wir
gesprochen. Wir wurden in vier Gruppen aufgeteilt und mit je einem der vier
Medienpädagogen versorgt. So konnte
es am Dienstag sofort ans Drehbuchschreiben gehen. Bald mussten unsere
Ideen nur noch in Kameraperspektiven
eingepasst werden und die Dreherei
konnte losgehen. Besonders der gruselige Dachboden unserer schönen alten
Schule und die neu eingerichtete Leseecke waren perfekte Hintergründe für
unsere vier Filme. Wie man das Mikro
hält, die Kamera richtig einstellt und
überhaupt das Schauspielern lernten
wir direkt beim Drehen. So blieben ein
paar Pannen nicht aus – die es jeweils
am Ende unserer Filme zu richtigen
"Outtakes" gebracht haben. Die sorgten
dann bei der Vorführung vor unseren Eltern am 20. Februar meist für das größte Gelächter. Um aber vorgeführt und
auf einer echten Film-DVD verewigt
werden zu können, mussten unsere
Filme am Donnerstag noch geschnitten
werden und wir lernten auch, wie man
die passende Hintergrundmusik an die
richtige Stelle im Film bringt.
Allen, die nicht bei der Vorführung dabei
sein konnten oder sich für unser Projekt
interessieren, sei unsere DVD empfohlen.
Für uns wird sie immer eine schöne Erinnerung sein an eine Woche, in der wir
zeigen konnten, was wir alles auf dem
– nein, besser: immer Kasten haben!
(Link: http://www.medienkompetenzzentrum.de)
Grundschule Annaburg
�����������������������
�������������
�����������������������
������������������
�������������������
������������
����������������������������
����������������������������
�����������
����������������������������������
�������������������
��������
������������������
30
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Verein für Handwerk, Gewerbe und freie Berufe der
VGem. Annaburg e. V.
www.gewerbeverein-annaburg.de
Der Gewerbeverein Annaburg wünscht allen Kunden, Gewerbetreibenden und Mitbürgern der Verwaltungsgemeinschaft
Annaburg-Prettin frohe Ostern!
Ob Neu-, Jahres- oder Gebrauchtwagen,
wir haben bestimmt das passende Schnäppchen für Sie.
z.B. den Chevrolet Aveo 1.4 LT 5-türig
mit Vollfinanzierung für nur
137,- €* monatlich
* mit 2.500,- € Anzahlung = Umweltprämie
Wo?
Autozentrum Roedler
in Annaburg
mit M+S Kompletträder, Klimaautomatik, Leichtmetallicfelgen,
ZV + FB, Servo, ABS, ele. FH, ele. Außenspiegel beheizbar …
Chevrolet.
Tel.: 03 53 85/2 14 44
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.autozentrum-roedler.de
Mein großes Plus.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Ein sonniges Osterfest &
einen fleißigen Osterhasen
wünscht
Stamm´s Bierstube
31
Auch in diesem
Jahr organisiert der
Gewerbeverein Annaburg,
zusammen mit den
Annaburger Vereinen, das
Fest der Vereine am 1.
Mai. Ab 10.00 Uhr reges
Marktreiben mit vielen
Überraschungen, ab 13.00 Uhr
Livemusik mit Accord B.
32
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Informationen des SV Grün-Weiß Annaburg e.V.
Der Vorstand gratuliert
nachträglich Kerstin Kriening, unserer
Sportplatzwartin, zum 40. Geburtstag verbunden
mit herzlichem Dank für ihre hervorragende Arbeit und
die gute Zusammenarbeit!
und Drittplatzierter der Vorjahressieger
FC Grün-Weiß Piesteritz.
Zusätzlich wurde völlig zu Recht der
beste Torschütze des Turniers Lars
Lehmann prämiert.
Am Ende konnten die Annaburger
Jüngsten nicht nur wichtige Wettkampferfahrungen sammeln, sondern auch
noch einen großen Siegerpokal mit
nach Hause nehmen. Das Trainerteam
und die mitgereiste Fan-Gemeinschaft
bejubelten stolz die Sieger des Bambini
-Cups, welcher gleichzeitig als Hallenkreismeisterschaft gewertet wurde.
Für Annaburg spielten: Maximilian
Müller, Max Griesa, Pepe und Justus Leder (aus Axien), Eric Langhammer (Gr.
Naundorf), Philipp Ache, Laurin Liebig,
Lars Lehmann (Dautzschen), Jimmy Noack, Jan Wagenknecht (Meuselko)und
Moritz Schuschke.
Achtung Fans! Die nächsten Heimspiele unserer Männermannschaften:
sowie
Bernd Müller – dem Coach der 1. Männermannschaft zum
60. Geburtstag am 18.04.2009 und wünscht vor allem viel
Gesundheit und Erfolg mit dem Team!
Herzliche Glückwünsche übermittelt der Vorstand auch
Georg Oechel zum 60. Geburtstag!
Annaburger G-Jugend wird Hallenkreismeister beim Bambini Cup 2009
Für die meisten der jüngsten Kicker des Grün-Weiß Annaburg e.V. war es das erste
Kräftemessen unter Wettkampfbedingungen. Zur vierten Auflage des von der MZ
und dem Jugendausschuss des KFV gesponserten Bambini Cups am 15.03.2009 in
der Wittenberger Stadthalle traten acht Mannschaften an.
Das Trainerteam (Klaus Klöpping, Mirco Müller und Alexander Griesa) motivierte
die Bambinis mit dem Aufruf, vordergründig die Turnierbedinungen und das Umfeld kennenzulernen, Teamgeist zu üben und setzte die junge Mannschaft keinesfalls mit zu hohen Erwartungen unter Druck .
Gespielt wurde in zwei Gruppen jeweils acht Minuten. Schon im ersten Gruppenspiel
zeigte der Einsatz der Annaburger Kicker mit 5:0 Toren gegen Rot-Weiß Bad Schmiedeberg, dass kein Grund zum Tiefstapeln bestand. Alle Tore schoss Lars Lehmann
aus Dautzschen, der schon seit April 2008 bei Grün-Weiß Annaburg trainiert.
18.04. SV GW Annaburg II –
SG Dabrun/Rackith 12.00 Uhr
18.04. SV GW Annaburg I –
SG Blau Weiß Klieken 14.00 Uhr
26.04. SV GW Abg. A-Jugend –
ASG Vorwärts Dessau 11.30 Uhr
02.05. SV GW Annaburg II –
Mühlanger SV
13.00 Uhr
Alle Spieltermine, Tabellen, Altes und
Neues gibt es unter www.sv-gruenweiss-annaburg.de
Nachwuchs-Kicker gesucht !
Probetraining beim
SV Grün-Weiß Annaburg
Liebe Eltern!
Sport macht Spaß, hält gesund und
macht glückliche Menschen aus euren
Kindern.
In den weiteren Spielen innerhalb der Gruppe gegen Allemania 08 Jessen (2:0) und
SV Seegrehna (2:1) konnten sich die Annaburger mit nur einem Gegentor durchsetzen, so dass dem Gruppensieger ein Einzug ins Halbfinale nichts im Wege stand.
Auch hier zeigte sich Lars Lehmann für alle Tore .
Der SV Grün-Weiß Annaburg, mit seinen ausgebildeten Trainern, ist eine
ideale Anlaufstelle um im Verein Sport
zu treiben, neue Freunde zu finden und
Erfahrungen fürs Leben zu sammeln.
Im Halbfinale traf unsere Mannschaft auf die Trebitzer Bambinis. Nach torlosem
Spiel zeigten beim Neun-Meter-Schießen sowohl der Annaburger Torwart Maxi
Müller und die Torschützen Lars Lehmann und Max Griesa starke Nerven und
machten den Einzug ins Finale perfekt.
Jeden Montag (außer in den Ferien), findet ab 16.30 Uhr ein Probetraining für
alle fußballbegeisterten Jungen und
Mädchen ab 4 Jahre statt.
Nach langem Warten, denn es wurden alle Plätze ausgespielt, war es dann endlich soweit für das entscheidende Endspiel gegen den SV Seegrehna, welcher sich
im Halbfinale durch die besseren Torleistungen beim Neun-Meter-Schießen durchsetzte. Die erste Chance der Annaburger ergab sich in der 2. Spielminute, die Lars
Lehmann jedoch nicht zum Tor vollenden konnte. In der 5. Minute hatten dann erst
die Seegrehnaer Kicker Gelegenheit zu einem gefährlichen Angriff aufs Tor, doch
Annaburgs Keeper Max Müller hielt souverän. Dem Tor von Lars Lehmann in der
6. Spielminute folgte sofort ein Konter der Gegner, welcher jedoch wieder an der
super Leistung von Maxi Müller scheiterte. In der vorletzten Spielminute konnte
Lars Lehmann einen Schuss ins lange Eck leider nicht richtig platzieren, so dass
es kurz vor Abpfiff noch mal vor dem Annaburger Tor gefährlich wurde. Aber auch
hier war der sichere Sieg vor allem wieder dem super Einsatz von Abwehrspieler
Eric Langhammer und Keeper Maxi Müller zu verdanken.
Informationen zu den Trainingsabläufen und erste Versuche, in einer Gruppe
Fußball spielen zu lernen, sind der Inhalt
dieses Treffens, zu dem wir euch mit
euren Kindern ganz herzlich einladen.
Bei der Siegerehrung erhielt die Mannschaft einen neuen Spielball und alle Teilnehmer eine Urkunde und eine Medaille. Zweiter Sieger wurde der SV Seegrehna
Auch ältere Kinder bis 14 Jahre können
sich noch am runden Leder ausprobieren.
Treffpunkt: jeden Montag, 16.30 Uhr,
Annaburg Stadion
Ansprechpartner:
Marco Nohl, Tel.: 0170/8 68 38 79
Klaus Klöpping, Tel.: 03 53 85/2 04 24
Matthias Rohde, Tel.: 03 53 85/3 19 09
Wir freuen uns auf euch!
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Das Coachen ist des Müllers Lust
Das Annaburger Trainer-Karussell drehte sich im Spieljahr 2008/09
besonders schnell. Seit der Rückrunde ist nun Bernd Müller tonangebend. Kürzlich führte D. Knape mit dem 59-jährigen Übungsleiter
das nachfolgende Interview.
Warum lösten Sie unlängst den Chef-Coach Uwe Rohlick ab?
Auf Initiative von Uwe wurde das Trainerteam verstärkt, um eine bessere Aufgabenverteilung zu erreichen. Der Vereinsvorstand setzt offenbar auch auf meine
Erfahrung, denn der Fußballsport umfasst nicht nur die Komponenten Athletik,
Technik und Taktik, sondern auch die Psychologie.
Wie auch immer: Wir lassen uns nicht auseinander dividieren! Die Chemie zwischen mit und den Co-Trainern U. Rohlik nebst Harald Hamann sowie dem Team
stimmt allemal.
Wo wirkte ein Bernd Müller bislang als Fußballspieler und Trainer?
Im Nachwuchsbereich spielte ich für die Vereine von Chemie Coswig und Rodleben und bei den Männern verstärkte ich die Vertretungen von Chemie Coswig und
der ASG Vorwärts Holzdorf. Bereits 1989 wurde mir bei Grün-Weiß Annaburg eine
Trainerfunktion übertragen.
Worauf legen Sie besonderen Wert bei der Trainingsarbeit?
Obere Priorität haben: Disziplin, Teamgeist und die Freude am Fußballspiel.
Ihre Mannschaft startete furios in die Frühjahrsrunde, drei Siege in den ersten drei
Punktspielen. Dem Vernehmen nach hat aber das Altkreisderby Jessen-Annaburg
(0:1; etwa 600 Zuschauer) noch ein Nachspiel am grünen Tisch.
33
Leider! Stein des Anstoßes war die
Mitwirkung des 17-jährigen A-Juniorenspielers Philipp Grundmann aus
Steinsdorf, der zuvor für den SV GrünWeiß Linda auf Torejagd ging. Dieser
Kicker ist aber noch keine zwei Jahre
in unserem Verein, um in der 1. Männermannschaft vom SV Grün-Weiß
Annaburg bei Punkt- und Pokalspielen mitzuwirken. Für diesen Passus
im DFB-Statut habe ich allerdings kein
Verständnis.
Welchen Tabellenplatz strebt das Annaburger Trainer-Trio bis zum Saisonende
am 13. Juni an?
Der Rang 5 liegt im Bereich unserer
Möglichkeiten. Mit Sicherheit wird dies
kein leichtes Unterfangen, zumal die
Stammspieler Christian Korge, Chris
Wolfsteller, Carsten Döring und Stefan
Reichardt vorerst nicht zur Verfügung
stehen.
Was wünscht der Chef-Coach aus der
Heidestadt Annaburg den Fußballvereinen Blau-Weiß Prettin und der LSG
Lebien?
Ohne die Spieler wie Wagner, Schulze,
Richter, Götze, Thomas, die Gebrüder
Pietzsch, C. Döring, Korge, Klose und
Klar stehen die Elbestädter auf fast verlorenem Posten.
Nun sind Willensqualitäten sowie Zuversicht gefragt.
SV 90 Groß Naundorf
Der SV 90 Groß Naundorf – Abteilung Volleyball bedankt sich bei allen Fans für die
Unterstützung während der Punktspiele, insbesondere der Freiwilligen Feuerwehr
Groß Naundorf für die Bereitstellung des Busses, Simone Bösigk für die Betreuung
und Verpflegung während der Spiele, bei der Ergotherapie Cornelia Türk sowie
beim Masseur Günther Vogel.
Ihnen verdanken wir den Aufstieg in die Landesliga.
SV 90 Groß Naundorf
Der Vorsitzende
Denn der Wille versetzt bekanntlich
Berge, und die Hoffnung stirbt zuletzt.
Den wackeren Lebienern möge der Wiederaufstieg in die Kreisoberliga gelingen, auch und gerade wegen der brisanten Derbys gegen die Prettiner im
folgenden Spieljahr 2009/10.
34
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Storchennester hergerichtet
Nachruf
Der Annaburger Hallenradsportverein nimmt Abschied von
Heinz Rühlicke, der als langjähriges und sehr engagiertes
Vereinsmitglied die Entwicklung des Hallenradsports in
Annaburg über Jahrzehnte mitbestimmt hat.
Heinz Rühlicke ist im Jahr 1951 Mitglied in der damaligen
BSG "Traktor" Annaburg geworden.
Durch seine sportlichen Leistungen im 6-er Kunstradfahren
und im Radball hat er es zu mehreren Meisterschaftsehren gebracht.
Aus gesundheitlichen Gründen musste er seine sportlichen Aktivitäten jedoch immer weiter einschränken. Anlässlich des 100-jährigen Bestehens
des Annaburger Radsports im Jahr 2000 trat er letztmalig in einem 3-er Reigen öffentlich auf.
Heinz Rühlicke leistete in all den Jahren eine vorbildliche Vereinsarbeit.
Mehrfach war es seiner Initiative zu verdanken, dass der Hallenradsport
in den 70-er und 80-er Jahren nicht aufgelöst wurde und somit heute noch
besteht.
Im Monat März trafen sich Naturschutzfreunde zu einem Einsatz in Annaburg.
Unter Leitung von Klaus Nehring, der
NABU – Fachgruppe Ornithologie Jessen, wurden die drei im Ort vorhandenen
Nisthilfen für Störche hergerichtet. Diese
erhielten eine Unterlage aus vorgeflochtenen Weidenringen. Voraussetzung zur
Montage in luftiger Höhe war der Einsatz
von Technik. Für die Unterstützung und
Mithilfe möchten wir uns recht herzlich
bei den Helfern der Freiwilligen Feuerwehr Annaburg und der Öko- Tour bedanken. Interessenten können die Nisthilfen
in der Baderei, am Forstwiesenweg und
am Mühlenende (Bauhof) entdecken.
Jahrelang war er als Hauptkassierer und von 1995 bis 2007 als Vorsitzender
des AHRSV tätig. Mit viel Fleiß und Engagement leistete er eine sehr gute
Arbeit, die seitens des Deutschen Sportbundes mit Auszeichnungen mehrfach Anerkennung fand.
Mit dem gesundheitsbedingten Rücktritt als Vorsitzender im Jahr 2007
blieb Heinz Rühlicke mit seinem Verein eng verbunden. Als Ehrenmitglied
hat er bis zuletzt alle Aktivitäten des Vereins verfolgt und diese in einer
Vereinschronik dokumentiert.
Heinz Rühlicke war durch seine freundliche und aufgeschlossene Art bei
seinen Mitmenschen allgemein beliebt. Im Verein wurde er stets geachtet
und anerkannt.
Der Annaburger Hallenradsportverein sagt nochmals Danke für all die geleistete Arbeit im Annaburger Hallenradsport.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Annaburger Hallenradsportverein e. V.
– Vorstand –
Danksagung
Danke sagen wir all denen, die zum Abschied unseres Vaters
Willi Hache
* 22.06.1928
† 13.02.2009
ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten.
In stiller Trauer
Deine Kinder
Bringfriede, Olof und Corda
Prettin, im März 2009
Wollen wir hoffen, dass auch die Störche
unsere mühselige Arbeit erkennen und
die Nester annehmen. In früheren Zeiten
brüteten bereits schon einmal Störche auf
dem Mühlengebäude. Aber auch im Juni
2000 war ein Storchenpaar in der Baderei zu beobachten. Die Freude über die
Ankömmlinge währte nur kurz. Nachdem das Männchen die vorgeflochtenen
Ruten aus dem Nest warf, flog das Paar
aufgeschreckt durch das Feuerwerk anlässlich des Heimatfestes wieder weg.
Detlef Schulze
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
35
Schloss Lichtenburg
informiert:
Die Gründung des Wahlpflichtkurses der
Klasse 9a von der Sekundarschule Annaburg
(Modellbau Elbfähre Prettin)
Eines Tages kam unser Klassenlehrer M. Weiß zu uns
und fragte, ob wir Lust hätten an dem Projekt teilzunehmen.
8 Schüler, das sind: Deborah Vogel/Brade, Mareike
Brenner, Maria Tripke, Denis Richter, Philipp Ulrich,
Patrick Reinhardt, Sebastian Andrä, und Martin Kreiter
haben zugestimmt und am 3. September 2008 mit der
Arbeit begonnen. Nachdem wir uns mit den Gegebenheiten im Schloss Lichtenburg und den Mitarbeitern
der Caritas vertraut gemacht hatten, ging es zuerst in
die Planungsphase. Wir machten uns Gedanken darüber, wie das Modell aussehen sollte. Bei einem vor Ort
Termin wurde auch der alte Pythagoras herausgeholt,
um die Höhenunterschiede von der Oberkante Elbe bis
zum Stoppschild zu vermessen. Die ermittelten Ergeb-
nisse wurden später auf das Modell übertragen. Danach
arbeiteten wir direkt am Objekt weiter. Zuerst haben
wir den Unterbau des Modells aufgebaut, danach folgte
das Formen der Flusslandschaft aus Styropor. Weil das
Landschaftsmodell naturgetreu aussehen und später auch mal Wasser fließen soll, brauchten wir einen
wasserfesten Boden, der aus Eproxyd-Harz hergestellt
wurde. Damit das Wasser fließen kann, brauchen wir
eine Pumpenstation, die das Wasser in Bewegung hält.
Für diese benötigten wir einen Wassersammelbehälter, welchen wir aus einem alten Waschmittelbehältnis
zurechtschnitten.
Alles schön und gut, aber unsere Fähre muss ja auch
schwimmen können, deshalb wurde sie aus Balsamholz gebaut und wasserfest lackiert.
Soweit so gut. Wie es weiter geht mit unserem Modell
erfahren Sie in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes.
Verfasst von Mareike Brenner und Deborah Vogel
Wir suchen!
Ende 2010 soll die neue Gedenkstätte im Schloss
Lichtenburg eröffnet werden. Wir, die Mitarbeiter der Gedenkstätte Lichtenburg, suchen noch
nach Materialien für die neue Dauerausstellung.
Auch aus der heutigen Verwaltungsgemeinschaft
Annaburg-Prettin kamen zwischen 1933 bis 1937
Personen in das damalige Konzentrationslager.
Bislang lassen sich für Annaburg 13 und für Prettin 4 Männer mit zum Teil nur sehr wenigen Informationen nachweisen. Wir benötigen für die neue
Gedenkstätte auch Ihre Erinnerungsstücke und
Informationen aus jener Zeit.
Liebe MitbürgerInnen: haben Sie noch alte Dokumente, Fotografien u. ä. von damals in Ihrem Besitz und würden diese gern einem großen Publikum zeigen? Dann melden Sie sich bitte bei uns.
Die Jugendlichen bei der Vermessung
Wir hoffen auf Ihre Mithilfe!
Herr Langhammer und Herr Löwe
Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt
KZ-Gedenkstätte Lichtenburg Prettin
Schloßstraße 1, 06922 Prettin
Tel: 03 53 86/2 23 82 und 0170/5 66 92 22
KREISSÄGE GESUCHT!
Wer benötigt seine alte aber noch funktionstüchtige
Kreissäge nicht mehr? Der Caritasverband würde sich
über diese gebrauchte Maschine freuen, da sie dringend für die Arbeit auf der Lichtenburg Prettin benötigt wird.
Bitte melden Sie sich unter:
03 53 86/6 01 68 bzw. 2 21 82
Blick auf die ehemaligen Werkstätten (zukünftige
Gedenkstätte)
36
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Handwerk
und
Gewerbe
Prettin
Wir wünschen
unseren
Kunden und
Geschäftspartnern
ein frohes Osterfest!
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
37
Änderungsschneiderei
All meinen Kunden wünsche
ich ein frohes Osterfest.
Gabriele Steinecke
Hinterseer Str. 40 · 06922 Prettin
Tel.: 0173/3 87 60 69
Für neue Schuhe
und Rucksäcke
Soldaten spenden für Waisenhaus in
Afghanistan
Holzdorf. Eine Spende von 200 EURO
erhielt kürzlich das Waisenhaus in
Sheberghan in der Provinz Dschuzdschan im Norden Afghanistans von
den Soldaten der Einsatzführungskompanie 31 aus Holzdorf. Von den
Spendengeldern erhalten 68 Waisenhausbewohner dringend benötigtes
Schuhwerk und T-Shirts. „Wir wollen
mit den Kindern auf unseren Basar
gehen, damit sie sich ihre Schuhe
oder Sandaletten selbst aussuchen
können. Das Restgeld werden wir
zum Nawrus-Fest, dem afghanischen
Neujahr, welches im März begangen
wird, für sinnvolle Geschenke, wie
Rucksäcke, T-Shirts und Schreibmaterial für die Schule verwenden“, sagte
Uwe Hermann von der Welthungerhilfe. Bereits im Januar übergab Sven
Gückel aus Annaburg während seiner zweiwöchigen Afghanistan-Reise
eine Spende in Höhe von 400 EURO
an ein Waisenhaus in Mazar-e Sharif. Dieser Betrag stammte vom Tennisclub Jessen, dem Gewerbeverein
Herzberg und von Schülern des Herzberger Gymnasiums. Sheberghan und
Mazar-e Sharif bieten den derzeit dort
lebenden 124 Waisen nicht nur täglich
warmes Essen, ein Zuhause und schulische Ausbildung, sondern auch viel
Zuneigung und Aufmerksamkeit. Torsten Schöne
Für dieses afghanische Mädchen ist ein Basarbesuch in Sheberghan ein großes
Ereignis und der Kauf eigener Schuhe ganz besonderes Vergnügen.
Foto: Sven Gückel
38
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Fit im Team – der Gymnastikverein Blau-Weiß Prettin e.V.
Immer mittwochs um halb acht treffen sie sich – die Frauen des Gymnastikvereins
„Blau-Weiß“ Prettin. Und was machen sie da in der Prettiner Turnhalle ? Na sie haben
Spaß und bleiben fit! Natürlich absolvieren Sie normalerweise ein einstündiges Trainingsprogramm mit Steppbrettern, Dynabändern, Gewichten oder Noppenbällen oder
auch einfach nur auf der Matte am Boden – jedenfalls ist immer für alle Körperzonen
etwas dabei und den Schwierigkeitsgrad kann dabei jede Sportlerin selbst bestimmen, denn nicht nur junge, durchtrainierte Frauen können hier mitmachen, die über
vierzig Vereinsmitglieder sind sehr gemischt, was das Alter, den Fitnessgrad und die
Figur angeht – und das ist auch gut so, denn sie haben alle gemeinsam Freude an der
Bewegung in der Gemeinschaft.
Im Moment sieht die wöchentliche Stunde etwas anders aus, den wie Prettiner wissen – auch vom Gymnastikverein gibt es immer einen tollen Showteil zum jährlichen
Heimatabend. Und dafür haben jetzt die Vorbereitungen begonnen. Also wird zurzeit
in der Turnhalle fleißig geprobt und manchmal heiß diskutiert, aber am Ende kommt
sicher wieder ein flotter Tanz dabei heraus, der im Festzelt am 5. Juni die Stimmung
anheizen wird! Nach dem großen Fest, wenn es dann meistens am Abend in der Turnhalle warm und etwas stickig ist, verlegen sie die Übungsstunde in die Natur. Sie machen Radtouren in die Umgebung oder baden auch mal im nahe gelegenen See. So
vergehen die Wochen bis zur Sommerpause mit gesunder Bewegung an der frischen
Luft, und nach den Ferien geht es wieder in der Halle weiter, bis kurz vor Weihnachten,
dann wird eine schöne Weihnachtsfeier gemacht und eine kleine Pause bis zum Jahresanfang eingelegt. Im Januar findet dann die Jahreshauptversammlung statt und
der Verein beschließt, was so alles im Jahr gemacht wird.
In diesem Jahr unterstützen die Frauen am 10. Mai wieder den 2. Elbaue-Wandertag,
dann kommt das Vereins- und Schlossgartenfest, wo sie natürlich auch am Samstag
beim Umzug dabei sind. Im August wird wieder eine Mannschaft für das Drachenbootrennen beim Sommerfest der Kanuten aufgestellt – und so haben die Frauen
immer etwas vor und sind mit Spaß dabei – und das nun schon eine ziemlich lange
Zeit. Denn als Gymnastikverein haben
sie sich im Juni 1990 gegründet, vorher
bestanden sie aber bereits seit 1953 als
Sektion in der damaligen BSG „Motor“
Prettin zusammen mit Fußballern, Kanuten, Turnern, Hundesportlern, Tischtennisspielern, Reitern, Anglern und einem
Spielmannszug. Der Ursprung der Gruppe geht auf den Oktober 1949 zurück, wo
von einigen Prettinerinnen eine Frauengymnastikgruppe gebildet wurde.
Das Vereinsleben wurde in den vergangenen Jahren immer durch öffentliche
Aktionen bereichert, so zum Beispiel im
Frühjahr „Trimm Trab in´s Grüne“ von
der AOK oder einem Volkswandertag im
Herbst und auch weiterhin sind die Frauen
für öffentliche Veranstaltungen offen und
nehmen gern daran teil. Dafür werden in
diesem Jahr neue Jacken angeschafft,
die den Verein schon von weiten erkennen lassen. Für diese und andere Anschaffungen, wie zum Beispiel Kostüme
für den Auftritt beim Heimatabend oder
neue Sportgeräte freut der Verein sich immer über kleine Zuwendungen und Sponsoren. Interessenten können sich bitte
telefonisch melden unter 03 53 86/2 27 07.
Natürlich können hier auch Frauen anrufen, die gern mitmachen wollen, etwas
für ihr Wohlbefinden und ihre Fitness
tun möchten und Spaß im Team haben
wollen. Diese sind auch herzlich zu einer
Probeübungsstunde eingeladen, immer
mittwochs um 19.30 Uhr in der Prettiner
Turnhalle. Na dann SPORT FREI!
Miteinander – Füreinander
Volkssolidarität
Regionalverband Elbe-Mulde
Sozialstation
Wir bieten Ihnen folgende
Leistungen an:
Der Cowboy und Indianer Tanz 2008
–
–
–
–
–
–
–
–
Häusliche Krankenpflege
Behandlungspflege
Urlaubspflege
Beratungsdienste
Sterbebegleitung
Haushaltshilfe
Essen auf Rädern
Hausnotrufdienst
Wir sind ständig erreichbar unter:
0 34 91/40 27 16 oder Diensthandy
01 70/1 22 75 40
• Rooseveltstr. 15
06886 Wittenberg
• Rosa-Luxemburg-Str. 108
06917 Jessen
• Otto-Heintze-Str. 26
06925 Annaburg
Tel.: (03 53 85) 2 02 75
Maschinenschreiben noch
traditionell erlernen?
Kurs der Volkshochschule in
Prettin in Vorbereitung.
Tel.: 03 53 86/2 26 12
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Der Deutsche Wetterdienst sucht ehrenamtliche Beobachter
Der Deutsche Wetterdienst automatisiert in Rahmen des Projektes „Messnetz
2000“ seine nebenamtlichen Messnetze.
Wenn Sie Interesse am Wetter und eine gute Beobachtungsgabe haben, persönliches Engagement sowie hohes Verantwortungsbewusstsein besitzen und außerdem Zeit sowie ein geeignetes Gelände zum Aufstellen der Messgeräte besitzen
(Hindernisse: Bäume, Häuser, Sträucher etc. müssen mindestens doppelt so weit
von den Messgeräten entfernt sein, wie sie selbst hoch sind. Z. B. ein Baum von
H=5m muss 10m entfernt, ein Haus H=7m muss 14m entfernt sein.), dann könnten
Sie für uns die / der Richtige sein.
Was müssen Sie tun?
Jede nebenamtliche automatisierte Niederschlagsstation wird mit einer „Automatischen Meteorologischen Datenerfassungsanlage (AMDA)“ und mit einem Hellmann-Niederschlagsmesser ausgerüstet.
Als ehrenamtlicher Beobachter müssen Sie – möglichst um 06.50 Uhr (07.50 Uhr
Sommerzeit), es kann aber auch bis zu ca. 1 Stunde früher oder später sein – die
Niederschlagshöhe mit dem Hellmann-Niederschlagsmesser messen.
Zum Termin 06.50 Uhr ist auch der Erdbodenzustand zu bestimmen und im Winter
die Schneedeckenhöhe zu messen.
Der Wetterverlauf sollte kontinuierlich mit Beginn und Ende eines Ereignisses festgehalten werden.
39
Alle vom ehrenamtlichen Beobachter
erfassten Daten müssen täglich, spätestens in der Zeit zwischen 07.00 und
08.30 Uhr (08.00 und 09.30 Uhr Sommerzeit), über ein Handterminal eingegeben werden, um diese dann über
ISDN zur Zentrale des Deutschen Wetterdienstes nach Offenbach zu übertragen.
Die Kosten für die Aufstellung und die
Datenübertragung trägt der DWD.
Als ehrenamtlicher Beobachter erhalten
Sie für die Aufstellung des Automaten
ein jährliches Gestattungsentgelt und
eine monatliche Aufwandsentschädigung. Die Stromkosten werden pauschal erstattet.
Wenn Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, dann wenden
Sie sich bitte an:
Deutscher Wetterdienst
Regionale Messnetzgruppe Leipzig
Kärrnerstr. 68
04288 Leipzig
Ansprechpartner:
Frau Petra Grubitzsch
Tel:
03 42 97/98 91 63
Fax:
03 42 97/98 91 74
E-Mail: [email protected]
Frau Annette Mieth
Tel.:
03 42 97/98 91 65
E-Mail: [email protected]
Hellmann-Niederschlagsmesser
Niederschlagssensor
Danksagung an alle Sponsoren
Brandschädel GmbH, Schmidt Gerhard Holzhandel, Putenfarm Korb & Scherf,
Landgut Elbeland Axien e.G., Dachdeckermeisterbetrieb Kurch GbR, Metall- und
Maschinenbau Nenne, Landmaschinenhandel und Service GmbH
Herr Sven Dargel
Tel:
03 42 97/98 91 70
E-Mail: [email protected]
zukünftigen ABC-Schützen eine anschauliche und gut verständliche Hilfe.
Für mehr Spiel und Bewegung in den
Pausen sorgen die ebenfalls angeschafften Spielutensilien, wie Moonhopper, Bälle, Softbälle, Springseile und
Springbälle. Diese wurden natürlich
gleich von unseren Schülern freudig in
Empfang genommen.
Für Ihr großes Engagement im Rahmen
dieser Aktion danken Ihnen nochmals
herzlich
Die Schüler und Lehrer der GS Prettin
Sponsorenaktion „Verkehrssicherer Heimweg“
Wir bedanken uns im Namen unserer Schüler für die Teilnahme an der Sponsorenaktion!
Die kindgerecht gestalteten Bücher geben unseren Schülern wertvolle Informationen für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr und sind besonders für unsere
40
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
"Wir" e. V. –
Landfrauen helfen
sich selbst
Frauentreff Annaburg
mit Surfstation
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag
07.30 – 17.00 Uhr
Freitag 07.30 – 14.45 Uhr
und nach Vereinbarung
Ort:
KITA Annaburg
(linker Eingang, 2. Etage)
Otto-Heintze-Str. 26
15.04. ab 18.00 Uhr
Handarbeitsabend
Jeder ist gern gesehen
07.05. ab 14.00 Uhr
Kreativ für Badezimmer
14.05. ab 14.00 Uhr
Wandschmuck für "Jedermann"
19.05. ab 18.00 Uhr
Handarbeitsabend
28.05. ab 14.00 Uhr
Küchendeko in verschiedenen
Variationen
stehen immer mit Rat und Hilfe zur
Verfügung.
Schauen Sie einfach mal bei uns rein.
Kindergeburtstag einmal anders!
Auch Geburtstage können bei uns
zum kreativen Gestalten genutzt
werden.
Die "Jessener Tafel" findet Mittwoch
von 13.00 - 14.00 Uhr statt.
Selbstverständlich können auch alle
anderen Tage, je nach ihren Interessen, zum Basteln genutzt werden. Wir
Kopierservice
Sie können bei uns Ihre Bewerbungs- und
behördlichen Unterlagen kopieren lassen!
Wir bieten täglich Orientierungshilfe
für alle Arbeitssuchenden, Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und ermöglichen eine
bundesweite Suche von Stellenangeboten im Internet.
Zu den in den Monaten April/Mai 2009
geplanten Veranstaltungen laden wir
alle arbeitssuchenden Frauen, Mädchen
sowie alle interssierten Bürgerinnen
und Bürger recht herzlich ein.
Veranstaltungsplan April/Mai
im Frauentreff 2009
07.04. ab 10.00 Uhr
Internetfrühstück
15.04. ab 10.00 Uhr
Fahrradausflug mit Besuch der
Kerzenmanufaktur in Schweinitz
21.04. ab 10.00 Uhr
Kaffeeklatsch
28.04. ab 10.00 Uhr
Tupperparty
07.05. ab 13.00 Uhr
Museumsbesuch Schloss
Annaburg
14.05. ab 09.30 Uhr
Radtour
20.05. ab 10.00 Uhr
Rezepte für die Grillsaison
28.05. ab 10.00 Uhr
Internetfrühstück
Jeden Donnerstag von
9.30 – 10.30 Uhr AEROBIC!
Bewegung und Tanz
mit Gudrun Thieme
findet 14-tägig dienstags
von 17.00 – 18.30 Uhr statt!
Angebote des
„Kraetivstübchens“ (Markt 29)
im April/Mai 2009
(Mo. - Do.: 09.00 – 17.00 Uhr,
Fr.: 09.00 – 14 .45 Uhr)
16.04. ab 14.00 Uhr
Deko's für den Frühling
23.04. ab 14.00 Uhr
Lustige Waldwichtel gestalten
30.04. ab 14.00 Uhr
Tischdeko für "Jedermann"
Begegnungsstätte der Volkssolidarität Annaburg
Veranstaltungsplan für die Monate
April/Mai 2009
14.04.
15.04.
16.04.
17.04.
20.04.
21.04.
22.04.
23.04.
24.04.
28.04.
29.04.
30.04.
04.05.
05.05.
06.05.
07.05.
08.05.
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
15.15 Uhr
14.00 Uhr
14.30 Uhr
14.00 Uhr
08.30 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
12.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
15.15 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
15.15 Uhr
14.00 Uhr
08.45 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
15.15 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
Handarbeitszirkel
Karten- und Würfelspiel
Kaffeenachmittag
Sport mit Frau Koch
Sport mit Frau Koch
Chorprobe mit Herrn Heß
Kreativzirkel
Sport mit Frau Koch
Abfahrt zum Schwimmen nach Bad Düben
Handarbeitszirkel
Karten- und Würfelspiel
Seniorenfrühstück
Kaffeenachmittag
Sport mit Frau Koch
Sport mit Frau Koch
Chorprobe mit Herrn Heß
Sport mit Frau Koch
Handarbeitszirkel
Karten- und Würfelspiel
Kaffeenachmittag
Sport mit Frau Koch
Sport mit Frau Koch
Chorprobe
Abfahrt zum Kegeln nach Holzdorf
Handarbeitszirkel
Karten- und Würfelspiel
Kaffeenachmittag
Sport mit Frau Koch
Sport mit Frau Koch
Chorprobe mit Herr Heß
Sport mit Frau Koch
Vorankündigung
Anmeldungen: 03 53 85/2 02 75
18.04. Berlin mit der "Panorama-S-Bahn" erleben – Freizeit,
Kurfürstendamm, nachmittags Stadtrundfahrt mit der S-Bahn
inklusive Kaffee, Kuchen und Stadtführer
19.04. Tagesausflug in die Idylle nach Sittichenbach
Mittagessen, musik. Unterhaltung beim "fahrenden Musikanten" bis zum Kaffee, Fahrt zum Süßen See nach Seeburg,
Rundfahrt mit der Tschu Tschu Bahn, entlang des idyllischen
Ufers des Süßen Sees
01.06. Jubiläumsfest der Volksmusik mit Stefan Mroos, Stefanie
Hertel, Monika Martin, Siegfried und Marina u. v. a. in Farsleben bei Magdeburg
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
41
Frühlingskonzert
Am Sonntag, dem 19.04.2009, um
15.30 Uhr veranstaltet der forstliche
Gesangverein e. V. Annaburg im "Goldenen Ring" ein Frühlingskonzert.
Es wirken mit:
Herr Horst Baumann
Herr Lothar Max
Der Chor der Grundschule Annaburg,
unter Leitung von Frau Marina Unger
Der Forstliche Gesangverein, unter
Leitung von Herrn Heinz Geisler
Das Publikum wird gebeten fröhlich
mitzusingen.
Der Eintritt ist frei.
Auf zahlreichen Besuch freuen sich
alle Mitwirkenden.
Es lädt herzlich ein
Der Vorstand
Pfingstfest an der Rieke
in Premsendorf
am Pfingstsonntag, dem 31.05.2009
Frühschoppen mit den
Elbaue-Musikanten
Kreisverband Wittenberg e. V.
Außenstelle Jessen
Ansprechpartner: Marion Richter, Telefon: 0 35 37/26 47 47
Suchen Sie ein Geschenk ? Wie wäre es mit einem Gutschein für
unsere Reisen oder Veranstaltungen!
13.05.2009
14.05.2009
23.-27.05.2009
Beginn: 10.00 Uhr
10.06.2009
Am Himmelfahrtstag, dem 21.05.2009
laden wir alle Ausflugslustigen ab
9.00 Uhr zur Einkehr an die Rieke ein.
16.06.2009
21.06.2009
Für Musik und Getränke sorgen wir,
die gute Laune bringen Sie mit.
Vorschau:
Es laden ein Kulturverein Premsendorf
e. V. und Gastwirt
Wir stellen Papier her
Die Klassen 3a und 3b führten am
03.03.2009 in der Grundschule Annaburg
ein Papierprojekt durch. Zur Vorbereitung
sammelten wir fleißig unsere Milchtüten.
Diese säuberten wir gründlich und ließen sie trocknen, denn wir benötigen sie
wieder zur Papierherstellung. Zu Beginn
unseres Projekttages erklärte uns Micha
vom Joe Clever Team wie alles funktioniert. Alle Schüler hörten aufmerksam
zu. Darüber freute sich Micha besonders.
Zuerst mussten wir die Milchtüten zerkleinern. Die Teile kamen dann in eine
Wanne voller Wasser. Es entstand ein
Papierbrei. Mit einem Sieb schöpften wir
den Brei heraus. Das nasse Papier wurde
dann auf die schnellste Trocknermaschine der Welt gelegt. Sie brauchte nur drei
Sekunden. Danach haben wir das Papier
vom Sieb abgetrommelt. Am Ende mussten wir es in eine Zeitung legen und 24
Stunden trocknen lassen. Als Papierhersteller erhielten alle zum Schluss noch
einen tollen Joe Clever Orden. Aus unserem gewonnenen Papier wollen wir ein
Bild zum Muttertag herstellten.
Jasmin Knop, Francesco Ryplewitz,
Cäcilia Askar
Klassen 3 der Grundschule Annaburg
Halberstadt-Dom, Domschatz,
Stadtrundfahrt mit historischer Straßenbahn
ein Urlaubstag im „Wonnemar“ Bad Liebenwerda
Besuch des 50. Narzissenfestes in der Steiermark
(Auto- und Blumenkorso, Ausflüge )
Besuch in Rheinsberg – Schlossparkführung,
Bus, Schifffahrt, Mittagessen
auf in den Spreewald... (Kahnfahrt incl. Grillmenü)
Operettenrevue „Im weißen Rössl“ in der Staatsoperette
Dresden (Unbedingt bis 15.04.2009 anmelden!)
23. – 25.08.2009 3 Tage Mecklenburg und Me(e)hr
incl. Besuch BUGA Schwerin, Ozeaneum Stralsund
KOMM MIT – SPENDE BLUT
07.04.2009
14.04.2009
16.00 – 20.00 Uhr Schule Prettin
Blutspendemobil in Axien
Für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich meines
80. Geburtstages
möchte ich mich ganz herzlich bei meinen Kindern, allen
Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten bedanken.
Lucie Theilemann
Annaburg, im Februar 2009
42
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg – Prettin Nr. 04 vom 07.04.2009
Tolle Stimmung bei der Frauentagsfeier in Prettin
Viele Frauen aus Prettin und Umgebung waren gekommen. Ein großer Teil davon,
wie nun schon seit 20 Jahren, um bei Musik, Tanz und Unterhaltung den Frauentag
zu feiern, einige sicher auch einfach aus Neugierde. War doch für diese 20. Feier
etwas Besonderes versprochen worden und hatte sich doch bereits herum gesprochen, dass diesmal neue Organisatoren am Werk sind. Diese freuten sich dann auch
sehr, dass der Saal des Prettiner Gemeinschaftshauses mit 150 Damen ziemlich voll
war, dass die Informationsstände mit Angeboten speziell für Damen reges Interesse
fanden und natürlich das zusammengestellte Programm prima ankam. Die Bürgermeisterin Frau Welz eröffnete den Abend und legte nun im zwanzigsten Jahr die
Frauentagsfeier in neue Hände.
DJ Opi immer wieder kleine Tanzrunden
ein. So richtig gut kam auch die kleine
Hitparade an, bei der sich manch Dame
als inniger Fan von Howard Carpendale
oder Wolfgang Petry zu erkennen gab.
So manche Rose oder kleines Kuscheltier
wurde schmachtend überreicht.
Die Rommee-Frauen, denen sie angehört, hatten all die Jahre immer wieder eine
schöne Feier organisiert, angefangen mit einer kleinen Runde in der Eisdiele wurde
diese im Laufe der Zeit zu einem Höhepunkt für die Prettiner Frauen. In einem kleinen Rückblick erinnerte Frau Götz noch mal an die einzelnen Veranstaltungen. Nun
sollte nach Ansicht der Frauen die Jugend mal weiter machen, und so sprach Frau
Welz Anfang des Jahres die drei Freundinnen Daniela Friedrich, Aline Pankrath und
Sandra Wagner an, die ja schon im Vorjahr mit einer kleinen Modenschau die Frauentagsfeier bereicherten und im Herbst mit der 1. Prettiner Fashion Night zeigten, dass
es ihnen Spaß macht, solche Veranstaltungen zu organisieren. DAS Team übernahm
diese Aufgabe freudig und hatte sich viel Mühe gegeben, ein buntes Programm zusammen zu stellen, bei dem für Jung und Alt etwas dabei sein sollte.
Tolle Kunststücke auf Rädern gab es vom Hallenradsportverien aus Annaburg zu
sehen und im Publikum wurde schon kräftig mitgeschunkelt und geklatscht. Die
Stimmung stieg noch mehr, als die HWS Springer mit einem ABBA-Medley eine heiße Sohle aufs Parkett legten. Sie kamen nicht ohne Zugabe davon und bekamen einen Extra-Applaus, da sie ganz spontan und ohne Aussicht auf eine Gage zugesagt
hatten. Sie meinten, ein wenig Werbung für den Elsteraner Karneval könne nicht
schaden und hoffen natürlich, dass sie viele Prettiner in der nächsten Saison in Elster
im Publikum begrüßen können. Eine Runde Freibier für die Jungs war dann Dank
Steffen Zinsser vom Gemeinschaftshaus aber doch drin. Die Frauen im Saal hielt es
zwischen den einzelnen Showeinlagen natürlich nicht auf ihren Plätzen und so legte
"OTQSFDIQBSUOFS,BUIMFFO4DIVM[Fr)BVQUTUSr+FTTFO05.ÛHFMO
5FMr'BYr&.BJMLBUIMFFOTDIVM[F!WMIEF
Ich bin am 14. März 2009
in der Stadtkirche Prettin
auf den Namen
Tanja
getauft worden.
Vielen Dank an meine Familie.
Der Inhalt des Amtsblattes ist auch im Internet auf der Seite
www.verwaltungsgemeinschaft-annaburg-prettin.de zu finden.
Aber auch DJ Ötzi, Modern Talking und
Buddy Holly heizten dem Publikum ein,
welches am Schluss sogar per Applaus
abstimmte und einen Sieger kürte, das
waren Al Bano und Romina Power,
nicht zuletzt sicher auch deswegen,
weil die etwas abgewandelte Version
von „Felicita“ live gesungen wurde und
das Paar, den Prettiner gut bekannt,
doch zu komisch aussah. Auf Wunsch
einiger Damen, waren auch noch die
Prettiner „Alten Herren“ dabei, denn
die Nummer war einfach zu gut, um
nur einmal beim Heimatabend im letzten Jahr gezeigt zu werden. Hoffentlich
waren nicht zu viele Damen verärgert,
dass der angekündigte Men Strip so
lange auf sich warten ließ, irgendwann
traf er wohl noch ein, anscheinend war
die Elbe für ihn bei Nacht ein unüberwindbares Hindernis. Doch die meisten
fanden das gar nicht so schlimm und
konnten gut auf diesen „erotischen Leckerbissen“ verzichten. Vielleicht hat ja
die eine oder andere bei ihrer Heimkehr
leicht angeheitert geschaut, ob es bei
ihrem Mann zu Hause auch etwas derartiges zu sehen gibt. Spaß und einen
schönen Abend hatten wohl alle. Den
feierlustigen Frauen sei gedankt für
das zahlreiche Erscheinen und die gute
Stimmung, der Stadt Prettin für die Unterstützung, den Ausstellern für die finanziellen Mittel und die interessanten
Angebote, dem Team vom Gemeinschaftshaus für die gute Bewirtung,
DJ Opi für die passende Musik und besonders herzlich allen „Unterhaltungskünstlern“ für die tollen Showeinlagen.
Das Team wird sicher auch für die
nächste Frauentagsfeier 2010 ein paar
Ideen haben.