Flyer - City Fahrschule Balingen

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Flyer - City Fahrschule Balingen
Jahnstraße 7, 72336 Frommern
Freihofstraße 7, 72336 Balingen
Unser Team
Gefahrgutschulungen
Berufskraftfahrerin
Industriemeisterin Kraftverkehr
Gefahrgut-Beauftragte
Straße/Schiene/Luft
Fachkraft für Arbeitssicherheit
IHK- anerkannte Referentin für
Gefahrgutfahrer und
Gefahrgutbeauftragte
Sonja Reinacher
Ausbildung als
Landmaschinenmechaniker
Kraftfahrzeugmeister und
Beauftragter der SN-Leitung
Betriebsleiter und Lehrlingsausbilder
MAN Truck Center Balingen
Hans Birkle
Gabriel Ramsauer
Kraftfahrer 7 Jahre Fahrpraxis
Fahrlehrer der Klassen:
M, L, S, T, A, BE, CE, C1E
Fahrlehrerausbilder
Fahrschulerlaubnis
Ausbilder für Flurförderzeuge
Industriekaufmann
Unsere Leistungen
Basiskurs
Grundlehrgang
(Stück- und Schüttgut)
20 Std., 2,5 Tage
Aufbaukurs Tank
14 Std., 1,5 Tage
Fortbildung für alle Gefahrgutfahrer
12 Std., 2 Samstage je 6 Std.
Sonja Reinacher
Gefahrgutbeauftragte
IHK- anerkannte Gefahrgutausbildung
langjährige Berufspraxis
Tel: 0 75 72 / 71 20 45
Fax: 0 75 72 / 71 20 46
Mobil:01 52 / 28 65 65 40
Homepage: www.reinacher-ggvse.de
E-Mail: [email protected]
• Überwachung der Ablauffristen und
Weiterbildungen sowie persönliche Betreuung
• Fester Ansprechpartner Hans Birkle
• Gabelstaplerfahrerausbildung
• ADR-Ausbildung
• LKW-Ausbildung
• Kompetenz ist unsere Stärke
Mobil Fahrschule
01 72 / 5 37 62 84
www.city-fahrschule-balingen.de
Fax Fahrschule
0 74 33 / 38 57 67
Weiterbildungspflicht
für Kraftfahrer im Güterund Personenverkehr
Info Weiterbildung
01 60 / 91 31 72 37
w w w. c i t y - f a h r s c h u l e - b a l i n g e n . d e
Weiterbildung wird zur Pflicht —
laut BerufskraftfahrerQualifikations-Gesetz
Gesetzliche Änderungen machen eine Weiterbildung für
Berufskraftfahrer zur Pflicht.
Dies gilt für die Inhaber der Fahrerlaubnisklassen:
D1, D und DE seit 10. September 2008
C1, C und CE ab 10. September 2009
Die neue Regelung gilt für Fahrer von Fahrzeugen über
3,5t Gesamtmasse im gewerblichen Verkehr. Diese
Vorschriften gelten auch für Baubetriebshöfe und Lohnunternehmen, deren Fahrzeuge schneller als 45 km/h
fahren.
Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10. September
2008 bzw. 2009 erworben haben, müssen eine Weiterbildung besuchen, um weiterhin die Fahrerlaubnis
gewerblich nutzen zu können.
Die Weiterbildung muss innerhalb einer fünf Jahresfrist
abgeschlossen sein, damit die Fahrerlaubnis verlängert
werden kann.
Vorgeschriebene
Weiterbildung
Ein gut durchdachtes Konzept
Flexibel für Ihr Unternehmen
35 Stunden à 60 Minuten
verteilt auf 5 Tage je 7 Stunden.
Trotz einer Frist von fünf Jahren sollte man im eigenen
Betrieb die Mobilität der Fahrer rechtzeitig sichern.
D1, D und DE
Modul 1 Eco-Training
Modul 2 Markt und Image
Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4 Sozialvorschriften, Risiken und
Notfälle im Straßenverkehr
Modul 5 Fahrgastsicherheit und Gesundheit
C1, C und CE
Modul 1 Eco-Training
Modul 2 Sozial-Vorschriften für den
Güterverkehr
Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4 Schaltstelle Fahrer:
Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5 Ladungssicherung
Wir haben ein Konzept in dem der flexible Einsatz
Ihres Fahrpersonals weiterhin erhalten bleibt, obwohl
der Fahrer eine Fortbildung besuchen muss.
Für einzelne Module können Sie uns recht-
zeitig Terminwünsche senden, die wir nach Möglichkeit für Sie zu realisieren versuchen.
Alternativ bieten wir die 5 Module auch kompakt an. Diese Kurse stellen wir nach Ihrem Bedarf zusammen.
Wenn Sie Interesse haben, sich für einen Kurs anzumelden, verwenden Sie bitte das auf unserer Homepage unter: Klassen/Leistungen, Weiterbildung für
BKF vorhandene Anmeldeformular.
Bei der Weiterbildung gibt es keine Abschlussprüfung!
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