Mediadaten - Easyriders

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Text & Fotos: Peter Schulz
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Easyriders wurde bereits Anfang der 70er Jahre in Kalifornien
ins Leben gerufen. Also zu jener Zeit, in der unter anderem durch
den Film „Easy Rider“ eine enorme weltweite Begeisterung für
umgebaute Motorräder entfacht worden war.
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Gefühl, das der Leser spüren soll. Daher ist Easyriders seit jeher
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hatte die „Grand Dame“ dieses mal
Sonne und strahlende Gesichter in petto
statt anhaltenden Regens. Die Kollegen
der Dealerships Laconia Harley-Davidson, Seacoast Harley-Davidson, Rochester Harley Shop und Heritage H-D
haben für alles gesorgtwas das Bikerherz begehrt- von jeder Menge Ausstellern mit einem riesigen Angebohrt über
Musik, kulinarischen Genüssen und natürlich Testmaschinen ohne Ende.
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Inhalt
Insertionspreise im redaktionellen Teil
Seite 3
Insertionspreise im Sonderteil Easy Swapmeet
Seite 3
Termine
Seite 4
Sonderinsertionen
Seite 4
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seite 5
Impressum, Kontakt
Seite 7
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Leidenschaft geschraubt haben. In der mittlerweile seit über
15 Jahren erhältlichen Europa-Ausgabe von Easyriders waren es
ursprünglich US-Berichte, die die Zeitschrift dominierten. Da der
europäische Markt mächtig aufgeholt hat, bilden die US-Berichte
im heutigen Magazin-Konzept, neben den Beiträgen aus der alten
Welt, ein zusätzliches Highlight. Dank der Redaktionsniederlassungen in Europa und den USA ist eine schnelle und Szene-nahe
Berichterstattung von beiden Kontinenten gewährleistet.
Jeden Monat präsentiert die Redaktion die neuesten Bike Projekte
sowie aktuelle Trends, die von Produktneuheiten bis hin zu Events
direkt aus der Szene reichen!
Easyriders und das dahinterstehende Redaktionsteam legen
gesteigerten Wert auf eine besondere Nähe zum Puls der Szene,
was sich auch im Magazin widerspiegelt.
Das Kultmagazin Easyriders – ein Mag für alle Enthusiasten
dieses ganz besonderen Lebensgefühls!
Printformate und Preise
im redaktionellen Teil
Format
Satzspiegel
BxH mm
Anschnitt
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Printformate und Preise
im Sonderteil Easy Swapmeet
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Ausgabe/
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02/2015
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dass sie von Interessenten gut abgelöst und verwendet werden können
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bereits bei der Magazinherstellung mit eingeklammert oder eingeklebt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der mc3 Druck & Medienproduktions GmbH / Ressort Easyriders
1. Verlag:
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Lindener Str. 56, 44879 Bochum, Deutschland
Anschrift Anzeigen + Werbung:
mc3 GmbH / Ressort Easyriders
Ruhrau 33a, 45279 Essen, Deutschland
Tel.: +49 0201/ 800 58 096, E-Mail: [email protected]
Sitz der Gesellschaft Bochum, HRA 13767 AG Bochum
Geschäftsführer: Herr Olaf in der Beek, Herr André Kalk
1. Auftrag: “Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
zwischen einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber) und dem Auftragnehmer (AN)
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in Magazinen, Druckschriften, Onlinemedien und über
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2. Garantien: Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung der Anzeigen erforderlichen Rechte
besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der
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stellt den AN im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der AN von den Kosten zur notwendigen
Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber überträgt dem AN sämtliche für die Nutzung der Werbung in
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der Eigenwerbung auch vor und nach Ausführung des Werbeauftrags auszuüben. Zudem garantiert der Kunde, dass für Online-Werbemittel und die Webseiten, auf die durch entsprechende Hyperlinks verwiesen wird
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3. Rückgewähr des Nachlasses: Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht
erfüllt, die der AN nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass
dem AN zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den
tatsächlichen der Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
4. Platzierung: Die Platzierung der Anzeige erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen. Kann ein solches nicht
herbeigeführt werden oder wird ein besonderer Platzierungswunsch nicht geäußert, so ist der AN berechtigt,
unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, die Anzeige nach billigem Ermessen
in Abstimmung mit den übrigen Anzeigen zu platzieren. Der AN wird das vom Auftraggeber zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbeform für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw.
bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Ad-Impressions (Aufrufe der Werbung) auf der vertraglich
festgelegten Werbefläche platzieren. Sollten die vertraglich vereinbarten Ad-Impressions oder Ad-Clicks schon
vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen. Der AN wird den Auftraggeber in
diesem Fall über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten Ad-Impressions und/oder Ad-Clicks in
einem durch den AN vorgegebenen Format berichten. Maßgeblich sind insoweit die vom Ad-Server ermittelten
Daten. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine
Platzierung der Werbeform an einer bestimmten Position der jeweiligen Werbefläche sowie auf Einhaltung
einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Werbefläche. Eine Umplatzierung der Werbefläche innerhalb
des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Werbefläche ausgeübt wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung nach erstmaliger
Schaltung zu prüfen, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
5. Spezifizierte Anzeigen: Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nur in bestimmten Heftnummern,
bestimmten Ausgaben oder auf bestimmten Werbeflächen der digitalen Kommunikationskanäle veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim AN eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss
mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden
in der jeweiligen Rubrik abgebildet, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom AN mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
7. Ablehnung: Der AN behält sich jederzeit vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, wenn
deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde und wenn deren
Veröffentlichung für den AN wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Aufträge für andere Werbemittel, insbesondere Beilagenaufträge, sind für den AN erst nach
Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten
(Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des ANs. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines
anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Leistungsgegenstand: Für die rechtzeitige Lieferung eines einwandfreien Anzeigentextes, einwandfreien
Druckunterlagen, der Beilagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der
Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere
dem Format oder den technischen Vorgaben des ANs entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor
Schaltungsbeginn anzuliefern. Es werden grundsätzlich nur geschlossene Bilddateien akzeptiert. Sollte der
Auftraggeber auf der Bearbeitung offener Bilddateien bestehen, übernimmt der AN keine Gewähr für die
Bild- oder Schriftqualität der Anzeige. Kosten des ANs für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
Änderungen der Vorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der AN Ersatz an. Der AN gewährleistet die für den belegten Titel übliche Qualität im Rahmen
der durch die Unterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Gewährleistung: Der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers ist zunächst auf eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, beschränkt. Lässt der AN eine ihm für die
Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen,
ist die Ersatzanzeige /Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei oder schlägt die Ersatzanzeige /Ersatzveröffentlichung aus anderen Gründen fehl, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder
Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Der AN hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese
einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu
und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für
den AN nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzeige unverzüglich zu überprüfen und bei Mängeln unverzüglich zu rügen, bei erkennbaren Mängeln spätestens jedoch
zwei Wochen nach dem Erstveröffentlichungstermin der jeweiligen Publikation. Mit Ablauf der Frist sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der AN hat arglistig den Mangel verschwiegen oder grob
fahrlässig verursacht. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der AN gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren
Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der
Online-Werbemittel. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, eine 100%-ige Erreichbarkeit von Online-Werbefläche zu gewährleisten. Insbesondere können planmäßige
sowie außerplanmäßige Wartungsarbeiten (bis zu 25 Stunden pro Monat), Zeiten, in denen die Seiten vom
Betreiber aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich des AN liegen, vom Netz
genommen werden müssen, bis ein reibungsloser Betrieb wieder gewährleistet werden kann. Bei einem Ausfall
des Ad-Servers über den vorgenannten Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die
Zahlungspflicht des Werbekunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Fällt
die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der AN nicht zu vertreten hat, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach
Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des AN bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche
Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
10. Haftung: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz
des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden
beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit haftet der AN nach den gesetzlichen Vorschriften. Alle gegen den AN gerichteten Ansprüche
aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie
nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
11. Probeabzug: Probeabzüge werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der AN berücksichtigt alle
Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb von 48h mitgeteilt werden.
12. Rechnung: Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung
an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung
vereinbart ist.
13. Verzug: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten in
Form einer Verwaltungspauschale in Höhe von 10 EURO berechnet. Die Geltendmachung weitergehenden
Schadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der AN kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
14. Anzeigenbeleg: Der AN liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten, Screenshots, Hyperlinks oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Bescheinigung des ANs über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Kosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen jeglicher Art sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber
zu tragen.
16. Zifferndienst: Bei Ziffernanzeigen wendet der AN für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Die Verarbeitung der Zuschriften wird einzelvertraglich geregelt.
17. Reichweitenminderung: Aus einer Reichweitenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten
Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche
Reichweite des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Reichweitenminderung ist nur dann ein
zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie mehr als 20% beträgt. Preisminderungsansprüche sind
ausgeschlossen, wenn der AN den Auftraggeber von dem Absinken der Reichweite so rechtzeitig in Kenntnis
gesetzt hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.000,00 EUR beträgt.
18. Datenspeicherung: Der Auftraggeber wird gem. § 24 I Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der AN
seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Auftraggeber wird hiermit bevollmächtigt, die Daten erforderlichenfalls weiterzuleiten, sofern sie sich zur Erbringung
ihrer Leistungen Dritter bedient.
19. Preisänderungen: Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmen wirksam,
wenn sie vom AN mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das
Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung
ausgeübt werden.
20. Höhere Gewalt: Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalen Arbeitskampfes, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen
hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80%
der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Reichweite vom
Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen
Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Reichweite zur tatsächlich ausgelieferten Reichweite steht.
21. Sonstiges: Erfüllungsort ist der Sitz des AN. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des AN. Soweit Ansprüche des AN nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist
der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder- gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des AN vereinbart.
22. Konzernrabatt: Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist
der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernrabatte bedürfen in
jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.
23. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers:
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich an die Preisliste des AN zu halten. Die
vom AN gewährte Mittlungsvergütung darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben
werden.
b) Die vorgenannten Allgemeinen sowie die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des ANs gelten sinngemäß
auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach
schriftlicher Bestätigung (per Mail) durch den AN rechtsverbindlich.
c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim
Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
d) Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige,
sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt.
e) Die Übersendung von verschiedenen - nicht gekennzeichneten - Vorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können
Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Der
AN behält sich die Berechnung
entsprechender Mehrkosten vor.
f) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigenaufträgen oder fernmündlich erteilten Korrekturen sind Ansprüche
gegen den AN wegen unrichtiger Wiedergabe ausgeschlossen.
Bochum, im November 2014
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