Mediadaten - Easyriders
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Mediadaten - Easyriders
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Text & Fotos: Peter Schulz 74 Easyriders wurde bereits Anfang der 70er Jahre in Kalifornien ins Leben gerufen. Also zu jener Zeit, in der unter anderem durch den Film „Easy Rider“ eine enorme weltweite Begeisterung für umgebaute Motorräder entfacht worden war. Motorcy Customizcles Service ing Accessor Clothing ies Motorcycl e Company Choppe rs World Uferstra ße 47 45881 Gelsenk irchen Bikec ompa Moto rcycleny s Weterin gpad 24 Soest The Netherl www.bi kecomp ands any.nl Tel. +31(0)3 558850 76 gegründet 1982 rrups /SWITZERLAND 19-22 FEBRUARY 2015/MESSESozZÜRICH ius-Si € 24,50 tzpads Jetzt auch für Rocker/ Breakout! 17.10.14 KW:42 17:32 hier komm ein neue t noch s Foto INFO: www .madebyp SHOP: shop istor ndd 109 .mad TELE 114-altern.i FON ebypistor .de at_tech_er1 : 1 104_109_R 265_mk.indd SM15_SC_Inserat_200x +49 (0) 8226 .de - 9181 WWW.SSCYCLE.DE 17.10.14 Wir fertigen mit verschieddiese Sitzpads in Gerne auch enen Bezügen! 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IMMER UND VON ÜBERAL L www.easyrider s.de 49 17.10.14 LACONIA AMERICA’S OLDEST RALLY TURNS 91 KW:42 17:06 4.indd 47 17.10.14 KW:42 17:06 m vergangenen Juni feierte Amerikas älteste Rallye ihren 91. Geburtstag und anders als im letzten Jahr hatte die „Grand Dame“ dieses mal Sonne und strahlende Gesichter in petto statt anhaltenden Regens. Die Kollegen der Dealerships Laconia Harley-Davidson, Seacoast Harley-Davidson, Rochester Harley Shop und Heritage H-D haben für alles gesorgtwas das Bikerherz begehrt- von jeder Menge Ausstellern mit einem riesigen Angebohrt über Musik, kulinarischen Genüssen und natürlich Testmaschinen ohne Ende. 17 17.10.14 16:32 16 17.10.14 16:32 114.indd conia01_er1 016_019_La 17 Inhalt Insertionspreise im redaktionellen Teil Seite 3 Insertionspreise im Sonderteil Easy Swapmeet Seite 3 Termine Seite 4 Sonderinsertionen Seite 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 5 Impressum, Kontakt Seite 7 ® oder einfach den QR-Code scannen 47 046-050_MM_ER_111 I 016_019_Laconia01_er1114.indd 16 Trailer ansehen und bestellen easy und von überall www.easyriders.de Dein Shop Old school Chopper und von Hand gefertigte Bikes kommen genauso zum Zuge wie High-End Maschinen oder neueste Serien Motorräder „Made in USA“. Sowohl von den weltbesten Bikebuildern als auch von Szene-Urgesteinen, die schon immer aus Leidenschaft geschraubt haben. In der mittlerweile seit über 15 Jahren erhältlichen Europa-Ausgabe von Easyriders waren es ursprünglich US-Berichte, die die Zeitschrift dominierten. Da der europäische Markt mächtig aufgeholt hat, bilden die US-Berichte im heutigen Magazin-Konzept, neben den Beiträgen aus der alten Welt, ein zusätzliches Highlight. Dank der Redaktionsniederlassungen in Europa und den USA ist eine schnelle und Szene-nahe Berichterstattung von beiden Kontinenten gewährleistet. Jeden Monat präsentiert die Redaktion die neuesten Bike Projekte sowie aktuelle Trends, die von Produktneuheiten bis hin zu Events direkt aus der Szene reichen! Easyriders und das dahinterstehende Redaktionsteam legen gesteigerten Wert auf eine besondere Nähe zum Puls der Szene, was sich auch im Magazin widerspiegelt. Das Kultmagazin Easyriders – ein Mag für alle Enthusiasten dieses ganz besonderen Lebensgefühls! Printformate und Preise im redaktionellen Teil Format Satzspiegel BxH mm Anschnitt BxH mm Printformate und Preise im Sonderteil Easy Swapmeet Preis s/w Euro Preis 4c Euro Format Satzspiegel BxH mm Anschnitt BxH mm Preis s/w Euro Preis 4c Euro 2/1 Seite 390x260 420x285 3.600,00 4.000,00 2/1 Seite 404x264 420x285 2.323,20 3.696,00 1/1 Seite 184x260 210x285 1.800,00 2.200,00 1/1 Seite 192x264 210x285 1.161,60 1.848,00 1/2 Seite quer 184x125 210x138 900,00 1.100,00 1/2 Seite quer 192x132 210x143 580,00 924,00 1/2 Seite hoch 87x260 101x285 900,00 1.100,00 1/2 Seite hoch 92x264 100x285 580,80 924,00 1/3 Seite quer 184x85 210x98 600,00 750,00 1/3 Seite quer 192x88 210x99 387,20 616,00 1/3 Seite hoch 58x260 72x285 600,00 750,00 1/4 Seite quer 192x66 210x77 290,40 462,00 1/4 Seite quer 184x60 210x73 450,00 600,00 1/4 Seite hoch 42x264 50x285 290,40 462,00 1/4 Seite hoch 42x260 56x285 450,00 600,00 1/4 Seite 2-spaltig 92x132 - 290,40 462,00 1/4 Seite 2-spaltig 86x125 - 450,00 600,00 1/8 Seite quer 192x30 - 132,00 210,00 1/8 Seite hoch 42x120 - 132,00 210,00 1/8 Seite 2-spaltig 92x60 - 132,00 210,00 1/16 Seite quer 192x15 - 66,00 105,00 1/16 Seite hoch 42x60 - 66,00 105,00 1/16 Seite 2-spaltig 92x30 - 66,00 105,00 1/2 Seite hoch 1/1 Seite 1/2 Seite quer 1/3 Seite quer Magazinformat (210 x 285 mm) ® Anzeige im Satzspiegel 1/3 Seite hoch Umschlagseiten: 10% Aufschlag auf die Grundpreise für U2, U3 und U4. Umschlagseiten können ausschließlich ganzseitig geschaltet werden. Die Zuschläge werden rabattiert! Agenturprovisionen werden in Höhe von 15% gewährt. 1/4 Seite quer Beschnitt 3 mm gültig ab 01.11.2014 · alle Preise zzgl. 19% gesetzl. MWSt. Die Nachlässe Mengenstaffel und Malstaffel gelten jeweils bei Abnahme innerhalb von 12 Monaten. Von uns gestaltete Anzeigen werden jeweils nach Aufwand berechnet. Gestaltete Verbundanzeigen: (Mindestgröße: 30 mm) s/w: € 1,10 je mm, Farbe: € 1,75 je mm Rabatte Mengenstaffel Preise je Anzeige / Ausgabe 3 Seiten 6 Seiten 9 Seiten 12 Seiten Malstaffel Heftformat: 210x285 mm 3 Anzeigen 6 Anzeigen 9 Anzeigen 12 Anzeigen = = = = 10% 15% 20% 25% = 5% = 10% = 15% = 20% Termine für Insertionen Sonderinsertionen im redaktionellen Teil und im Sonderteil Easy Swapmeet Umschlagseite Ausklappbare 2. oder 3. Umschlagseite, Format: 19,5 x 28,5cm Ausgabe/ Heft-Nr Easy Swapmeet Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss Erstverkaufstag 01/2015 03.12.14 05.12.14 27.12.14 02/2015 07.01.15 09.01.15 30.01.15 03/2015 04.02.15 06.02.15 27.02.15 04/2015 04.03.15 06.03.15 27.03.15 05/2015 07.04.15 09.04.15 30.04.15 06/2015 06.05.15 08.05.15 29.05.15 07/2015 03.06.15 05.06.15 26.06.15 Beikleber 08/2015 07.07.15 10.07.15 31.07.15 09/2015 05.08.15 07.08.15 28.08.15 Beikleber werden auf eine Basisanzeige so aufgeklebt, dass sie von Interessenten gut abgelöst und verwendet werden können (z.B.: eine aufgeklebte Postkarte). Beilagen Beilagen sind der Zeitschrift lose beigefügte Drucksachen Formatgröße: 20,5 x 28,0cm, Mindestformat: 105 x 148mm Belegungsmöglichkeiten: Gesamtauflage oder Teilauflage (Nielsen-Gebiete). Die Aboauflage kann ausgeklammert werden. Einzelheiten auf Anfrage. Preise: Bis zu einem Stückgewicht von 25 Gramm berechnen wir netto EUR 47,50 pro Tausend. Weitere angefangene 10 Gramm Zusatzgewicht werden mit netto EUR 8,00 pro Tausend berechnet. Eventuell zusätzliche Gebühren bei der Postversendung werden berechnet. Die Preise für Sonderwerbeformen sind nicht rabattierbar! 10/2015 02.09.15 04.09.15 25.09.15 Beihefter 11/2015 07.10.15 09.10.15 30.10.15 12/2015 04.11.15 06.11.15 27.11.15 01/2016 01.12.15 03.12.15 24.12.15 Beihefter sind fest in das Heft eingebundene Drucksachen. Sie werden bereits bei der Magazinherstellung mit eingeklammert oder eingeklebt. Format: 22,0 x 29,5cm (unbeschnitten), 21,0 x 28,5cm (beschnitten) Größere Formate und Papierstärken auf Anfrage. 4- bis 32-seitiger Beihefter möglich. Belegungsmöglichkeiten: Gesamtauflage, Teilauflage (Nielsen-Gebiete). Die Aboauflage und die Auslandsauflage können ausgeklammert werden. Einzelheiten auf Anfrage! Vor Fertigung der Beilagen/Beikleber/Beihefter ist es unbedingt erforderlich, mit uns Rücksprache zu halten. Bei Auftragserteilung ist die Vorlage von 5 Mustern bis Anzeigenschluss erbeten. Weitere Informationen zu Sonderwerbeformen, Terminen oder zur Technik unter Tel.: +49 (0) 234 - 94 13 73 10 ® Digitale Medien: easyriders.de Werbanzeigenformate: Werbanzeigenformate SONDERANZEIGE STARTSEITE 895 x 200 px (komplette Breite) ❶ zum Beispiel für Veranstaltungswerbung: Pro Monat netto EUR 350,00 Startseite 447 x 90 px ❷ (zwei, vier oder sechs freie Plätze) 1 Monat = netto EUR 180,00; 3 Monate = netto EUR 140,00 (pro Monat) 6 Monate = netto EUR 115,00 (pro Monat) ❶ Footer 266 x 150 px (freie Plätze Seitenweit: 2) 1 – 3 Monate (überall immer sichtbar) = netto EUR 200,00 pro Monat Blogposts 895 x 150px Im Kopf der Blog-Post-Liste, Preis netto EUR 30,00 / Monat ❸ Im Kopf des Blog-Posts, Preis netto EUR 20,00. 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Auftrag: “Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber) und dem Auftragnehmer (AN) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in Magazinen, Druckschriften, Onlinemedien und über digitale Kommunikationskanäle aller Art (Newsletter, mobile Servicedienste, etc.). Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. 2. Garantien: Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung der Anzeigen erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der gelieferten Werbemittel. Er stellt den AN im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der AN von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber überträgt dem AN sämtliche für die Nutzung der Werbung in Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Darüber hinaus ist der AN berechtigt, die vorgenannten Rechte zum Zwecke der Eigenwerbung auch vor und nach Ausführung des Werbeauftrags auszuüben. Zudem garantiert der Kunde, dass für Online-Werbemittel und die Webseiten, auf die durch entsprechende Hyperlinks verwiesen wird keine Links, Programme oder Verfahren, die das Netzwerk des ANs (einschließlich sämtlicher eingesetzter Hard- und Software) oder einzelne Betreiber oder Internetnutzer schädigen können, beinhalten oder deren Verbreitung ermöglichen. 3. Rückgewähr des Nachlasses: Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der AN nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem AN zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den tatsächlichen der Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. 4. Platzierung: Die Platzierung der Anzeige erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen. Kann ein solches nicht herbeigeführt werden oder wird ein besonderer Platzierungswunsch nicht geäußert, so ist der AN berechtigt, unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, die Anzeige nach billigem Ermessen in Abstimmung mit den übrigen Anzeigen zu platzieren. Der AN wird das vom Auftraggeber zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbeform für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Ad-Impressions (Aufrufe der Werbung) auf der vertraglich festgelegten Werbefläche platzieren. Sollten die vertraglich vereinbarten Ad-Impressions oder Ad-Clicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen. Der AN wird den Auftraggeber in diesem Fall über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten Ad-Impressions und/oder Ad-Clicks in einem durch den AN vorgegebenen Format berichten. Maßgeblich sind insoweit die vom Ad-Server ermittelten Daten. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Werbeform an einer bestimmten Position der jeweiligen Werbefläche sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Werbefläche. Eine Umplatzierung der Werbefläche innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Werbefläche ausgeübt wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung nach erstmaliger Schaltung zu prüfen, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist. 5. Spezifizierte Anzeigen: Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder auf bestimmten Werbeflächen der digitalen Kommunikationskanäle veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim AN eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgebildet, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. Anzeigen: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom AN mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. 7. Ablehnung: Der AN behält sich jederzeit vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, wenn deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde und wenn deren Veröffentlichung für den AN wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Aufträge für andere Werbemittel, insbesondere Beilagenaufträge, sind für den AN erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des ANs. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Leistungsgegenstand: Für die rechtzeitige Lieferung eines einwandfreien Anzeigentextes, einwandfreien Druckunterlagen, der Beilagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des ANs entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Es werden grundsätzlich nur geschlossene Bilddateien akzeptiert. Sollte der Auftraggeber auf der Bearbeitung offener Bilddateien bestehen, übernimmt der AN keine Gewähr für die Bild- oder Schriftqualität der Anzeige. Kosten des ANs für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Vorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der AN Ersatz an. Der AN gewährleistet die für den belegten Titel übliche Qualität im Rahmen der durch die Unterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9. Gewährleistung: Der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers ist zunächst auf eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, beschränkt. Lässt der AN eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen, ist die Ersatzanzeige /Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei oder schlägt die Ersatzanzeige /Ersatzveröffentlichung aus anderen Gründen fehl, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Der AN hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den AN nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzeige unverzüglich zu überprüfen und bei Mängeln unverzüglich zu rügen, bei erkennbaren Mängeln spätestens jedoch zwei Wochen nach dem Erstveröffentlichungstermin der jeweiligen Publikation. Mit Ablauf der Frist sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der AN hat arglistig den Mangel verschwiegen oder grob fahrlässig verursacht. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der AN gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Online-Werbemittel. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine 100%-ige Erreichbarkeit von Online-Werbefläche zu gewährleisten. Insbesondere können planmäßige sowie außerplanmäßige Wartungsarbeiten (bis zu 25 Stunden pro Monat), Zeiten, in denen die Seiten vom Betreiber aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich des AN liegen, vom Netz genommen werden müssen, bis ein reibungsloser Betrieb wieder gewährleistet werden kann. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über den vorgenannten Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Werbekunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der AN nicht zu vertreten hat, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des AN bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. 10. Haftung: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der AN nach den gesetzlichen Vorschriften. Alle gegen den AN gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 11. Probeabzug: Probeabzüge werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der AN berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb von 48h mitgeteilt werden. 12. Rechnung: Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 13. Verzug: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten in Form einer Verwaltungspauschale in Höhe von 10 EURO berechnet. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der AN kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. 14. Anzeigenbeleg: Der AN liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten, Screenshots, Hyperlinks oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des ANs über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15. Kosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen jeglicher Art sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16. Zifferndienst: Bei Ziffernanzeigen wendet der AN für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Die Verarbeitung der Zuschriften wird einzelvertraglich geregelt. 17. Reichweitenminderung: Aus einer Reichweitenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Reichweite des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Reichweitenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie mehr als 20% beträgt. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der AN den Auftraggeber von dem Absinken der Reichweite so rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.000,00 EUR beträgt. 18. Datenspeicherung: Der Auftraggeber wird gem. § 24 I Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der AN seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Auftraggeber wird hiermit bevollmächtigt, die Daten erforderlichenfalls weiterzuleiten, sofern sie sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient. 19. Preisänderungen: Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmen wirksam, wenn sie vom AN mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. 20. Höhere Gewalt: Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalen Arbeitskampfes, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Reichweite vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Reichweite zur tatsächlich ausgelieferten Reichweite steht. 21. Sonstiges: Erfüllungsort ist der Sitz des AN. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des AN. Soweit Ansprüche des AN nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder- gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des AN vereinbart. 22. Konzernrabatt: Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. 23. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers: a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich an die Preisliste des AN zu halten. Die vom AN gewährte Mittlungsvergütung darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. b) Die vorgenannten Allgemeinen sowie die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des ANs gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung (per Mail) durch den AN rechtsverbindlich. c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. d) Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt. e) Die Übersendung von verschiedenen - nicht gekennzeichneten - Vorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Der AN behält sich die Berechnung entsprechender Mehrkosten vor. f) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigenaufträgen oder fernmündlich erteilten Korrekturen sind Ansprüche gegen den AN wegen unrichtiger Wiedergabe ausgeschlossen. Bochum, im November 2014 ® Das meistgekaufte Motorradmagazin der Welt Impressum Anzeigenverwaltung: mc3 Druck & Medienproduktions GmbH / Ressort Easyriders Tel. private + gewerbliche Anzeigen: +49 (0) 201 / 80058096 e-mail: [email protected] Anzeigenleitung: Kia Niedrich Druck: mc3 Druck & Medienproduktions GmbH / Ressort Produktion Königsberger Str. 1, 40231 Düsseldorf, Germany Produktionsleitung: Frank Zelle Leitung Ressort Easyriders Europe: Olaf in der Beek Easyriders (Europe) erscheint als Lizenzausgabe von: Paisano Publications, LLC. Publisher: Joe Teresi Herausgeber (Europa): Arno R. Welke / TV-VME Verlagsanschrift (D/A/CH/NL/B): mc3 Druck & Medienproduktions GmbH Lindener Str. 56, 44879 Bochum Geschäftsführer: Olaf in der Beek, André Kalk Redaktionsanschrift (D/A/CH/NL/B): mc3 Druck & Medienproduktions GmbH / Ressort Easyriders Ruhrau 33a, 45279 Essen, Germany Tel.: +49(0)201/80058095 e-mail: [email protected] Chefredakteur (Europe): Peter Schulz (v.i.S.d.P.) ® ® SK € 7,20 • € 4,95 A • CH Das me istg sfr 9,50 • B NL L € 5,50 • torr adm eka ufte Mo aga F € 5,25 • GR € 6,85 • I € 6,00 • E € 6,00 • P (cont.) € 6,00 • SLO € 6,00 84320 D Das meistgekaufte Motorradmagazin der Welt € 4,90 t 495 • 12/201 4 Hef lt zin der We ALS PRINT-PRODUKT UND ALS HOMEPAGE: EASYRIDERS.DE BEI FACEBOOK: EASYRIDERS EUROPE ® Freaky h S ovel SPECTHIAE L OF MONTH: Monster Honda CB 400 orty Led Sled Sp TS EVrgiEN s oder einfach QR-Code scannen Kodlin V-Max ® Stu of Rock the Ro Hollister Guzzi und viel e mehr Motomaxx 1214.indd ER_Cover_ TECH RTSound REPllbOare r ’s Petzoldt BMW 1 verste Chief für die Indian Brians Dre am Knuckl e mph Walla’s Triu EASYRIDERS EUROPE Mr. Moore’s Pan Boosted Bra d’s Shovel B&M Bobber 004904 4 198432 Walzwerk 12 Ducati 13.11.14 18:32