RAB-ING

Transcrição

RAB-ING
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Sammlung Brücken und Ingenieurbau
Entwurf
Richtlinien
für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Stand: 2016/12
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
(RAB-ING)
Übersicht über den Stand der RAB-ING
Ausgabe Dezember 2016
Teil:
1 Allgemeines
Abschnitt:
Stand:
1 Grundsätzliches
04/2016
Seite 1 – 3
2 Bauwerksentwurf
04/2016
Seite 1 – 5
3 Form der Entwurfsunterlagen
04/2016
Seite 1 – 29
2 Gliederung und Inhalt des
Erläuterungsberichtes
1 Neubaumaßnahmen von Brücken
12/2016
Seite 1 – 5
2 Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen
von Brücken
12/2016
Seite 1 – 5
3 Ersatzneubau von Brücken
12/2016
Seite 1 – 7
4 Neu- und Umbaubaumaßnahmen von Tunneln in
offener Bauweise
04/2016
Seite 1 – 6
5 Neu- und Umbaubaumaßnahmen von Tunneln in
geschlossener Bauweise
04/2016
Seite 1 – 7
6 Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände
Seite 1 – 4
04/2016
7 Verkehrszeichenbrücken
04/2016
Seite 1 – 4
3 Aufstellen der Kostenberechnung
1 Form der Kostenberechnung
04/2016
Seite 1 – 3
2 Mengenermittlung
04/2016
Seite 1 – 3
4 Aufstellen des Bauwerksplanes
1 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neubaumaßnahmen von Brücken
04/2016
Seite 1 – 6
2 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen von
Brücken
04/2016
Seite 1 – 4
Stand 12/2016
Seite 1 von 2
Teil:
Abschnitt:
3 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Maßnahmen des Ersatzneubaus von Brücken
Stand:
04/2016
Seite 1 – 4
4 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und
Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise
04/2016
Seite 1 – 6
5 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Neu- und
Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener
Bauweise
04/2016
Seite 1 – 6
6 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände
Seite 1 – 4
04/2016
7 Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Verkehrszeichenbrücken
04/2016
Seite 1 – 4
5 Entwurfsstatik
1 Grundsätzliches
04/2016
Seite 1 – 3
6 Musterbeispiele
1 Unterführungsbauwerk
1) Wirtschaftsweg-Unterführung
2) Einbahnige Bundesstraße
2 Überführungsbauwerke
1) 2-Feld-Brücke
2) Integrales Bauwerk (Massivbau)
3) Integrales Bauwerk (Stahl-Verbund)
3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
2) Instandsetzung mit Verstärkung
3) Ersatzneubau in Verbundbauweise
Stand 12/2016
i. V.
12/2016
In Vorbereitung
12/2016
12/2016
i. V.
4 Tunnel in offener Bauweise
In Vorbereitung
5 Tunnel in geschlossener Bauweise
In Vorbereitung
6 Lärmschutzwand
In Vorbereitung
7 Verkehrszeichenbrücke
1) Geschlossener Rahmen
2) Kragarm
In Vorbereitung
Seite 2 von 2
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 1
Allgemeines
Abschnitt 1
Grundsätzliches
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 1 Grundsätzliches
Inhalt
1
2
Seite
Geltungsbereich ..................................... 3
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 1 Grundsätzliches
1
Geltungsbereich
(1) Die Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten, Ausgabe
2016 (RAB-ING) regeln Form und Inhalt von
Entwurfsunterlagen für (Ersatz-) Neubau, Umbau, Verstärkung und Instandsetzung von Ingenieurbauten der Bundesfernstraßen.
(2) Die Bauwerksentwürfe sind Grundlage für
die Beurteilung der geplanten Baumaßnahme in
technischer, wirtschaftlicher und gestalterischer
Hinsicht sowie der vorgesehenen Baudurchführung. Sie müssen alle wesentlichen Gesichtspunkte zur Beschreibung der Baumaßnahme
enthalten und werden aus den in Teil 1, Abschnitt 2 genannten Entwurfsunterlagen zusammengestellt.
(3) Die in den Richtlinien zum Planungsprozess
und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) enthaltenen
Hinweise zur Behandlung von Ingenieurbauten
im Rahmen von Streckenvorentwürfen bleiben
von den vorliegenden Richtlinien unberührt.
Stand: 2016/04
3
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 1
Allgemeines
Abschnitt 2
Bauwerksentwurf
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 2 Bauwerksentwurf
Inhalt
Seite
1
Erläuterungsbericht ............................... 3
2
Übersichtskarte ...................................... 3
3
Kostenberechnung ................................. 3
4
Straßenquerschnitt................................. 3
5
Lageplan .................................................. 3
6
Höhenplan ............................................... 4
7
Geotechnische Untersuchungen,
Gutachten, Berichte,
Dokumentationen, Bauablaufplan ........ 4
8
Bauwerksplan ......................................... 5
9
Entwurfsstatik ......................................... 5
2
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 2 Bauwerksentwurf
1
4
Erläuterungsbericht
(1) Der Erläuterungsbericht beschreibt die geplante Baumaßnahme und muss alle wesentlichen Angaben zur Beurteilung der gewählten
Lösung in technischer, wirtschaftlicher und gestalterischer Hinsicht beinhalten. Die Auswahl
der vorgesehenen Entwurfslösung für Neubauund Umbaumaßnahmen bzw. die Festlegung
des technischen Konzeptes für Instandsetzungsoder Verstärkungsmaßnahmen sind zu beschreiben. Der Erläuterungsbericht muss auch
Angaben über Bauverfahren, Bauzustände, Verkehrsführungen usw. sowie die Bauzeit und die
Baukosten enthalten.
(2) Hinsichtlich Form und Inhalt von Erläuterungsberichten sind die in Teil 2 Gliederung und
Inhalt des Erläuterungsberichtes angegebene
Gliederung und der Inhalt des Erläuterungsberichtes zu beachten.
(3) Erläuterungsberichte für andere Ingenieurbauten wie z. B. Stützwände, Trogbauwerke und
Einhausungen sind sinngemäß aufzustellen.
2
Übersichtskarte
(1) Dem Bauwerksentwurf ist eine Übersichtskarte beizufügen, die einen Überblick über die
Lage des Bauwerks im Straßennetz und über die
topografischen Verhältnisse gibt. Der Maßstab
beträgt zwischen M. 1:25.000 und M. 1:100.000.
Als Kartengrundlage sind in der Regel die amtlichen topografischen Karten zu verwenden.
(2) Die Lage des im Bauwerksentwurf beschriebenen Bauwerks ist in der Übersichtskarte durch
rote Einkreisung besonders zu kennzeichnen.
3
Kostenberechnung
Straßenquerschnitt
(1) Die Regelausbildung der Straße außerhalb
des Bauwerksbereiches ist in einem gesonderten Plan als Straßenquerschnitt im Maßstab
M. 1:50 darzustellen. Anzugeben sind alle wesentlichen Abmessungen des Straßenkörpers,
die Aufteilung der Verkehrsflächen sowie die
Entwässerungs- und ggf. erforderlichen Lärmschutzeinrichtungen.
(2) Werden z. B. bei Instandsetzungs- oder Verstärkungsmaßnahmen keine Veränderungen des
Querschnitts vorgenommen, kann auf das Beifügen eines Straßenquerschnittes verzichtet werden.
5
Lageplan
(1) Der Lageplan zeigt die Baumaßnahme im
Grundriss. In der Regel ist ein größerer Straßenabschnitt darzustellen, aus dem die Lage des
Bauwerks in Bezug auf das umgebende Umfeld
eindeutig zu entnehmen ist. Für Straßen außerhalb von Ortsdurchfahrten kann ein Maßstab
zwischen M. 1:1.000 und M. 1:5.000 gewählt
werden. Wenn detailliertere Aussagen notwendig
werden, z. B. innerhalb von Ortsdurchfahrten, in
stark besiedelten Gebieten oder in besonders
schwierigem Gelände, können Maßstäbe bis zu
M. 1:250 angewendet werden.
(2) Für Neubaumaßnahmen ist hierfür der Lageplan der aktuellen genehmigten Streckenplanung (Vorentwurf, Feststellungsentwurf, Ausführungsplanung) zu verwenden. Der Inhalt des Lageplanes hat den Angaben der RE zu entsprechen.
(3) Bei anderen Maßnahmen ist ein Lageplan
nach Maßgabe der RE im geeigneten Maßstab
zu erstellen.
(1) Die Kostenberechnung enthält alle Kosten
und Mengen der im Bauwerksentwurf beschriebenen Baumaßnahme. Sie dient der Beurteilung
der Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauwerks.
In der Regel wird hierfür eine Mengenermittlung
benötigt, die in Unterlage 3 hinter der Kostenberechnung eingeordnet wird.
(4) Bei Plänen im Maßstab M. 1:250 bis
M. 1:2.000 werden zusätzlich alle maßgebenden
Begrenzungslinien der Verkehrsflächen, die
Vermaßung des Straßenkörpers, die maßgebenden Querschnitte der betroffenen Straßen
und Wege in vereinfachter Form, die Querneigung in der Straßenachse und die Straßenentwässerungseinrichtungen dargestellt.
(2) Das Aufstellen der Kostenberechnung erfolgt
nach den Anweisungen zur Kostenermittlung
und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS). Die entsprechenden Formblätter der AKVS (s. Teil 3 Aufstellen der Kostenberechnung) sind beizulegen.
(5) Bauwerke im Zuge der Straße werden durch
Angabe der Art des Bauwerks, der Bau-km und
der Bauwerks-Nummer nach den Anweisungen
Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING) gekennzeichnet.
(6) Werden z. B. bei Instandsetzungs- oder Verstärkungsmaßnahmen keine Veränderungen der
Lage und nur geringfügige Veränderungen am
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 2 Bauwerksentwurf
Bauwerk vorgenommen, kann auf das Beifügen
eines Lageplanes verzichtet werden.
6
Höhenplan
(1) Der Höhenplan zeigt die Baumaßnahme im
Aufriss. Er wird in der Regel im gleichen Längenmaßstab wie der Lageplan aufgestellt; die Höhen
werden gegenüber den Längen zehnfach überhöht dargestellt. Die Teilpläne des Höhenplanes
umfassen die gleichen Straßenabschnitte wie die
Teilpläne des Lageplanes.
(2) Für Neubaumaßnahmen ist der Höhenplan
der aktuellen genehmigten Streckenplanung
(Vorentwurf, Feststellungsentwurf, Ausführungsplanung) zu verwenden. Der Inhalt des Höhenplans hat den Angaben der RE zu entsprechen.
(3) Bei Um- und Ausbaumaßnahmen an Straßen in bebauten Gebieten kann anstelle des Höhenplanes auch ein Deckenhöhenplan treten.
(4) Werden z. B. bei Instandsetzungs- und Verstärkungsmaßnahmen keine Veränderungen der
Gradienten vorgenommen, kann auf das Beifügen eines Höhenplanes verzichtet werden.
7
Geotechnische
Untersuchungen,
Gutachten, Berichte,
Dokumentationen,
Bauablaufplan
(1) Dem Bauwerksentwurf ist ein Bericht über
die anstehenden Bodenverhältnisse und die
Gründungssituation beizufügen (Geotechnischer
Bericht nach DIN 4020 als Teil des geotechnischen Entwurfsberichts nach DIN EN 1997-1).
Geotechnischer Entwurfsbericht nach
DIN EN 1997-1
Geotechnischer Untersuchungsbericht nach
DIN EN 1997
Charakteristische
Werte und
Gründungsempfehlungen
Standsicherheitsund Gebrauchstauglichkeitsnachweise
Geotechnischer Bericht
nach DIN 4020
Bild 1.2.1: Aufteilung geotechnischer Entwurfsbericht
[siehe Handbuch Eurocode 7, Band 2, Bild A.7.1]
Die ebenfalls als Teil des geotechnischen Entwurfsberichtes nach DIN EN 1997-1 geforderten
Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise sind Bestandteil der Unterlage 9
(Entwurfsstatik).
4
Bei Baumaßnahmen, die nicht in die Gründung
eines Bauwerks eingreifen, kann diese Unterlage
in der Regel entfallen (z. B. bei Instandsetzungsund Verstärkungsmaßnahmen, Umbaumaßnahmen).
(2) Ingenieurbauten sind in eine geotechnische
Kategorie (GK) nach DIN EN 1997-1 und
DIN 1054, Ziffer A 2.1.2, einzustufen.
(3) Der geotechnische Bericht gliedert sich nach
DIN 4020, Ziffer A 7.2, in folgende Abschnitte:
— Abschnitt 1: Geotechnischer Untersuchungsbericht
— Abschnitt 2: Auswertung und Bewertung der
geotechnischen Untersuchungsergebnisse
— Abschnitt 3: Folgerungen,
und Hinweise
Empfehlungen
(4) Der Bericht soll Hinweise auf die verwendeten Planunterlagen, die vorhandenen Baugrundaufschlüsse und die durchgeführten Laboruntersuchungen enthalten. Zur Beschreibung der Bodenverhältnisse im Bauwerksbereich sind Angaben zur Morphologie, Geologie und Hydrologie
zu machen. Schichtenverlauf und -folge sind anzugeben. Die einzelnen Bodenschichten sind
entsprechend den gültigen Normen und ATV’en
nach Bodenklassen zu beschreiben und in Homogenbereichen
zusammenzufassen.
Die
Kennwerte und Eigenschaften der Bodenschichten sind möglichst tabellarisch aufzutragen. Es
sind die beschriebenen Bodenverhältnisse im
Hinblick auf die geplante Baumaßnahme zusammenfassend zu bewerten und Möglichkeiten
zur Gründung des Bauwerks zu erörtern. Für die
zur Ausführung vorgeschlagenen Gründungsarten sind die zugelassenen Bodenkennwerte/ geotechnischen Bemessungswerte usw. anzugeben.
(5) Gegebenenfalls sind dem Teil des Bauwerksentwurfes zusätzlich alle Gutachten, Berichte und Dokumentationen beizufügen, die für
die Beurteilung der Baumaßnahme von wesentlicher Bedeutung sind und Grundlagen für die
Erarbeitung der Entwurfslösung darstellen (z. B.
Prüfbericht nach DIN 1076 und Schadensdokumentation bei Instandsetzungsmaßnahmen,
Übersichtsblatt, Zustandsbericht, Bestandsübersichtszeichnungen und Dokumentation der
Nachrechnung bei Maßnahmen der Brückenertüchtigung sowie Wind- und Schwingungsgutachten, hydraulische Bemessung des Entwässerungssystems, Wartungskonzepte, ggf. Gefährdungsbeurteilung für die Bauwerksprüfung, Protokoll der Entwurfsbesprechung mit dem BMVI
und Maßnahmenblätter aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan).
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 2 Bauwerksentwurf
(6) Bei Vorliegen eines Gestaltungskonzeptes
(z. B. streckenbezogene Gestaltung, Gestaltungshandbuch) ist dieses auszugsweise beizufügen.
8
Bauwerksplan
(1) Im Bauwerksplan ist die geplante Baumaßnahme in übersichtlicher Form zeichnerisch darzustellen. Er muss alle wesentlichen Maße und
Angaben sowie konstruktiven Einzelheiten enthalten. Bei Bedarf ist der Bauwerksplan durch
zusätzliche Pläne zu ergänzen (z. B. für Gestaltungsdetails, Brückenausrüstung, Bauzustände,
Verkehrsführungen, Ausführungsanweisungen
für Instandsetzungsmaßnahmen).
(2) Hinsichtlich Form und Inhalt von Bauwerksplänen ist der Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes zu beachten. Für andere Baumaßnahmen des Ingenieurbaus ist sinngemäß zu verfahren.
9
Entwurfsstatik
(1) Unter der Entwurfsstatik werden die statischen Berechnungen verstanden, die für den
Entwurf, die Ausschreibung und die Vergabe
notwendig sind.
(2) Hinsichtlich Form und Inhalt der Entwurfsstatik ist der Teil 5 Entwurfsstatik zu beachten.
Stand: 2016/04
5
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 1
Allgemeines
Abschnitt 3
Form der Entwurfsunterlagen
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Inhalt
Seite
1
Zusammenstellung der Unterlagen ...... 3
2
Verwendung einheitlicher Formblätter. 3
3
Muster der Formblätter .......................... 3
Formblatt 1.3.1 – Deckblatt für den
Bauwerksentwurf.................................... 4
Formblatt 1.3.2 – Inhaltsverzeichnis zum
Bauwerksentwurf.................................... 5
Formblatt 1.3.3 – Deckblatt für den
Erläuterungsbericht ............................... 6
Formblatt 1.3.4 – Schriftfeld für Bauwerksplan
................................................................. 7
Formblatt 1.3.5 – Planstempel Brücken Neu/Umbau .................................................... 8
Formblatt 1.3.6 – Planstempel Brücken
Instandsetzung/Ertüchtigung.............. 12
Formblatt 1.3.7 – Planstempel Brücken
Ersatzneubau ........................................ 17
Formblatt 1.3.8 – Planstempel Tunnel offene
Bauweise ............................................... 22
Formblatt 1.3.9 – Planstempel Tunnel
geschlossene Bauweise ...................... 25
Formblatt 1.3.10 – Planstempel
Lärmschutzwände (LSW) und
ähnliche Schutzwände ......................... 27
Formblatt 1.3.11 – Planstempel
Verkehrszeichenbrücken (VZB) .......... 29
Stand: 2016/04
2
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
1
Genehmigt:
Stempel und Unterschrift der genehmigenden
Straßenbaubehörde: rot
Zusammenstellung der
Unterlagen
Der Bauwerksentwurf wird aus den in Teil 1 Abschnitt 2 aufgeführten Entwurfsunterlagen zusammengestellt. Hierzu werden die Entwurfsunterlagen mit den in diesen Richtlinien festgelegten jeweiligen Nummern versehen, im DIN A 4Format zusammengefaltet und in Ordner bzw.
Mappen in der Reihenfolge nach aufsteigenden
Nummern eingeheftet bzw. eingelegt.
2
Verwendung einheitlicher
Formblätter
Gesehen:
Stempel und Unterschrift des BMVI: grün
Zum Anbringen des Gesehenvermerkes des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist das untere, linke Stempelfeld vorgesehen.
Die einzelnen Stempel-/Unterschriftenfelder haben eine Höhe von 3,5 cm.
Diese Vorgaben gelten analog für die Stempelfelder des Deckblatts der AKVS und der Schriftfelder des Bauwerksplans.
(1) Zur einheitlichen Gestaltung der Bauwerksentwürfe sind für einzelne Teile der Entwurfsunterlagen die nachfolgend aufgeführten Formblätter zu verwenden.
(2) Der Zusammenstellung der Entwurfsunterlagen ist zunächst ein einheitliches Deckblatt gemäß Formblatt 1.3.1 vorzuheften. Im oberen Teil
des Deckblattes sind die zuständige Straßenbauverwaltung und der oder die Träger der
Baumaßnahme anzugeben und Angaben zur
geplanten Baumaßnahme einzutragen. Hierzu
sind Straßenklasse und -nummer, Streckenbezeichnung, Art der Baumaßnahme (Neubau,
Umbau, Verstärkung, Instandsetzung/Erneuerung), die genaue Bauwerksbezeichnung und
die Bauwerks-Nummer nach der Anweisung
Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING) anzugeben.
(3) Weiterhin ist der Zusammenstellung der
Entwurfsunterlagen ein Inhaltsverzeichnis gemäß Formblatt 1.3.2 vorzuheften. Werden den
einzelnen Anlagen mehrere Pläne, Gutachten
oder Berichte beigefügt, so sind diese im Inhaltsverzeichnis einzeln aufzuführen.
(4) Dem
Erläuterungsbericht
zum
Bauwerksentwurf ist ein Deckblatt gemäß Formblatt
1.3.3 vorzuheften, auf dem neben den Angaben
zur Baumaßnahme im unteren Teil des Blattes
Stempelfelder für Aufstellungs-, Prüf-, Genehmigungs- und Gesehenvermerke angeordnet sind.
Die farbliche Kennzeichnung erfolgt wie folgt:
Aufgestellt:
Stempel- und Unterschriften der aufstellenden
Straßenbaubehörde: blau
Geprüft:
Stempel und Unterschrift der prüfenden Straßenbaubehörde: rot
(5) Für die Kostenberechnung zum Bauwerksentwurf sind die Formblätter der AKVS zu
verwenden.
(6) Die geometrischen Angaben für die Formblätter 1.3.5 bis 1.3.11 sind gemäß ASB-ING zu
ermitteln.
3
Muster der Formblätter
Formblatt
Deckblatt für den Bauwerksentwurf
1.3.1
Formblatt
Inhaltsverzeichnis zum Bauwerksentwurf
1.3.2
Formblatt
Deckblatt für den Erläuterungsbericht
1.3.3
Formblatt
Schriftfeld für Bauwerksplan
1.3.4
Formblatt
Planstempel Brückenneubau
1.3.5
Formblatt
Planstempel Brücken Instandsetzung/
Ertüchtigung
1.3.6
Formblatt
Planstempel Brücken Ersatzneubau
1.3.7
Formblatt
Planstempel Tunnel offene Bauweise
1.3.8
Formblatt
Planstempel Tunnel geschlossene
Bauweise
1.3.9
Formblatt
1.3.10
Planstempel Lärmschutzwände (LSW) und
ähnliche Schutzwände
Formblatt
Planstempel Verkehrszeichenbrücken
(VZB)
1.3.11
Hinweis: Die kursiv hinterlegten Inhalte der
Formblätter sind nur als Beispiele zu sehen.
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Formblatt 1.3.1 – Deckblatt für den Bauwerksentwurf
Straßenbauverwaltung:
Straßenklasse und Nr.:
Streckenbezeichnung:
Baumaßnahme/Bauwerk:
Bauwerks-Nr. (ASB-ING):
Träger der Baumaßnahme:
Bauwerksentwurf
Stand: 2016/04
4
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Formblatt 1.3.2 – Inhaltsverzeichnis zum Bauwerksentwurf
Inhaltsverzeichnis zum Bauwerksentwurf
1. Erläuterungsbericht
Unterlage 1
2. Übersichtskarte
Unterlage 2
3. Kostenberechnung
Unterlage 3
4. Straßenquerschnitt
Unterlage 4
5. Lageplan
Unterlage 5
6. Höhenplan
Unterlage 6
7. Geotechnische Untersuchungen, Gutachten, Berichte, Dokumentationen,
Bauablaufplan
Unterlage
8. Bauwerksplan
Unterlage 8
9. Entwurfsstatik
Unterlage 9
7
Stand: 2016/04
5
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Formblatt 1.3.3 – Deckblatt für den Erläuterungsbericht
Straßenbauverwaltung:
Straßenklasse und Nr.:
Streckenbezeichnung:
Baumaßnahme/Bauwerk:
Bauwerks-Nr. (ASB-ING):
Träger der Baumaßnahme:
Bauwerksentwurf
- Erläuterungsbericht -
Geprüft:
Gesehen:
Genehmigt:
Höhe=3,5cm
Höhe=3,5cm
Aufgestellt:
Stand: 2016/04
6
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Formblatt 1.3.4 – Schriftfeld für Bauwerksplan
Entwurfsbearbeitung:
Projekt-Nr. :
Datum
Zeichen
Gez.
Geprüft
Bearb.:
Gez.:
Gepr.:
Geändert
Datum
d
c
b
a
Straßenbauverwaltung:
Unterlage:
8
Straßenklasse und Nr.:
Blatt - Nr.:
Streckenbezeichnung:
Projekt - Nr.:
Gemarkung:
Datum
Bauwerk / Baumaßahme:
Zeichen
Bearb.:
Gez.:
Gepr.:
ASB - Nr.:
Bauwerksplan
Plandarstellung:
Maßstab:
Geprüft:
Gesehen:
Genehmigt:
Höhe=3,5cm
Höhe=3,5cm
Aufgestellt:
Stand: 2016/04
7
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Formblatt 1.3.5 – Planstempel Brückenneubau
Bauwerksdaten
Bauart:
Stahlbeton
Spannbeton
Stahl
Einwirkung Verkehrslast
DIN EN 1991-2 Lastmodell LM 1
Verkehrskategorie**) DIN EN 1991-2
1 oder 2 oder 3 oder 4**)
Verkehrsart**) DIN EN 1992-2/NA
große oder mittlere Entfernung oder Lokalverkehr**)
Klasse Anpralllast Fahrzeugrückhaltesysteme**) DIN EN 1991-2
A oder B oder C [oder D] **)
Militärlastenklasse STANAG
50/50 – 100
Einzelstützweiten ( ∠ )
(m)
Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ∠ ) (m)
Lichte Weite zw. Widerlagern ( ⊥ )
(m)
Kleinste Lichte Höhe
(m)
Kreuzungswinkel
(gon)
Breite zw. Geländern
(m)
Brückenfläche
(m²)
*)
Nichtzutreffendes streichen
**)
Zutreffendes auswählen
Stand: 2016/04
8
Verbund *)
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Baustoffangaben
Bauteil:
Beton
Expositionsklassen**)
Feuchtigkeitsklasse
Entwicklung
der Betonfestigkeit***)
Kappen, Gesims
C25/30
XC4,XD3,XF4,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Überbau
C35/45
XC4,XD1,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Lagersockel
C30/37
XC4,XD1,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Pfeiler
C30/37
XC4,XD2,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Kammerwände
C30/37
XC4,XD1,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Widerlager
C30/37
XC4,XD2,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Fundamente
C30/37
XC2,XD2,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Pfähle
C30/37
XC2,XD2,XF2,WA
Sauberkeitsschicht
C12/15
X0
Vorspannung
Kappen, Gesims
Baustahl
Beton- Spannstahl
stahl
St1570/
1770
B500B
längs / quer *)
Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1
max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1
*)
Nichtzutreffendes streichen
**)
alle Expositionsklassen sind anzugeben
***) Festigkeitsentwicklung des Betons nach
DIN EN 1992-2/NA ist anzugeben:
r≤0,3 unter sommerlichen Temperaturen
r≤0,5 unter winterlichen Bedingungen
Stand: 2016/04
9
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte
Bodenart
γk / γk'
ϕk'
ck’
δk
ES,k
σR,d
qs,k
qb,k
*)
**)
***)
****)
---
kN/m³
°
kN/m²
°
MN/m²
kN/m²
MN/m²
MN/m²
---
---
---
---
Fundamente Achse…
---
Pfahlgründung Achse…
---
Widerlager - Hinterfüllung
-----
---
ES,k = charakteristischer Wert Steifemodul
**) σR,d = Bemessungswert Sohlwiderstand
***) qs,k = charakteristischer Wert Pfahlmantelreibung
****) qb,k = charakteristischer Wert Pfahlspitzendruck
*)
Setzung
wahrscheinliche Setzung Gset (DIN EN 1990)
dset,i,w =
….. cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit (GZG)
mögliche Setzung Gset (DIN EN 1990)
dset,i,m =
….. cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der
Tragfähigkeit (GZT)
Stand: 2016/04
10
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Lagertabelle
Lagerkräfte und Lagerbewegungen sowie Bewegungen an den Fahrbahnübergängen
für die Grundkombination nach DIN EN 1990/NA Anhang NA.E
Achse ->
10
20
Reihe
30
1
2
Symbol für Bewegungsrichtung,
Lagerungsart/-typ nach
DIN EN 1337-1
LagerTypen
allseits
fest
längs
fest
quer
fest
allseits
beweglich
Lagerkräfte
Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
1
max. NSd
2
1
min. NSd
2
Horizontalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)*)
max. I Vx,Sd I
max. I Vy,Sd I
charakteristische Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG)
ständige Einwirkung max. NSk
1
2
Lagerbewegungen
Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
max. I vx,d I
max. I vy,d I
Verdrehung in [mrad] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
max. I αx,d I
max. I αy,d I
Bewegung am Fahrbahnübergang
Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
max. Δ I vx,d I
max. Δ I vy,d I
Bei den Bewegungen sind die Bewegungszuschläge sowie die Mindestbewegungen nach DIN EN 1337-1
nicht berücksichtigt.
Formelzeichen und Symbole gemäß DIN EN 1337-1. Lokale Koordinaten der Lager sind anzupassen.
*) Bei Verformungslagern: ohne Berücksichtigung von Rückstellkräften;
bei Gleitlagern: ohne Berücksichtigung der Lagerreibung
Stand: 2016/04
11
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Formblatt 1.3.6 – Planstempel Brücken Instandsetzung/Ertüchtigung
Bauwerksdaten
Bestand
Bauart:
Stahlbeton
Spannbeton
Einwirkung Verkehrslast
DIN 1072 Bkl. 60/30
Militärlastenklasse STANAG
50/50 – 100
Einzelstützweiten ( ∠ )
Stahl
Verbund *)
(m)
Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ∠ ) (m)
Lichte Weite zw. Widerlagern ( ⊥ )
(m)
Kleinste Lichte Höhe
(m)
Kreuzungswinkel
(gon)
Breite zw. Geländern
(m)
Brückenfläche
(m²)
*)
Nichtzutreffendes streichen
Bauwerksdaten
Ertüchtigung
Bauart:
Stahlbeton
Spannbeton
Stahl
Einwirkung Verkehrslast
DIN EN 1991-2 Lastmodell LM 1
Verkehrskategorie**) DIN EN 1991-2
1 oder 2 oder 3 oder 4**)
Verkehrsart**) DIN EN 1992-2/NA
große oder mittlere Entfernung oder Lokalverkehr**)
Klasse Anpralllast Fahrzeugrückhaltesysteme**) DIN EN 1991-2
A oder B oder C [oder D] **)
Militärlastenklasse STANAG
50/50 – 100
Einzelstützweiten ( ∠ )
(m)
Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ∠ ) (m)
Lichte Weite zw. Widerlagern ( ⊥ )
(m)
Kleinste Lichte Höhe
(m)
Kreuzungswinkel
(gon)
Breite zw. Geländern
(m)
Brückenfläche
(m²)
*)
Nichtzutreffendes streichen
**)
Zutreffendes auswählen
Stand: 2016/04
12
Verbund *)
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Baustoffangaben
Bestand
Bauteil:
Beton
Kappen, Gesims
B25LP
BSt500S
Überbau
B35
BSt500S
Lagersockel
B35
BSt500S
Pfeiler
B25
BSt500S
Kammerwände
B25
BSt500S
Widerlager
B25
BSt500S
Fundamente
B25
BSt500S
Pfähle
B25
BSt500S
Sauberkeitsschicht
B15
Vorspannung
Baustahl
Betonstahl
Spannstahl
St1570/1770
längs / quer *)
*)
Nichtzutreffendes streichen
Stand: 2016/04
13
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Baustoffangaben
Instandsetzung/Ertüchtigung
Beton
Expositionsklassen**)
Feuchtigkeitsklasse
Entwicklung
der Betonfestigkeit***)
Kappen, Gesims
C25/30
XC4,XD3,XF4,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Überbau
C35/45
XC4,XD1,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B St1570/1770
Lagersockel
C30/37
XC4,XD1,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Pfeiler
C30/37
XC4,XD2,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Kammerwände
C30/37
XC4,XD1,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Widerlager
C30/37
XC4,XD2,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Fundamente
C30/37
XC2,XD2,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Pfähle
C30/37
XC2,XD2,XF2,WA
Sauberkeitsschicht
C12/15
X0
Bauteil:
Vorspannung
Kappen, Gesims
Baustahl
BetonSpannstahl
stahl
B500B
längs / quer *)
Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1
max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1
*)
Nichtzutreffendes streichen
**)
alle Expositionsklassen sind anzugeben
***) Festigkeitsentwicklung des Betons nach
DIN EN 1992-2/NA ist anzugeben:
r≤0,3 unter sommerlichen Temperaturen
r≤0,5 unter winterlichen Bedingungen
Stand: 2016/04
14
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte
Bodenart
γk / γk'
ϕk'
ck’
δk
ES,k
σR,d
qs,k
qb,k
*)
**)
***)
****)
---
kN/m³
°
kN/m²
°
MN/m²
kN/m²
MN/m²
MN/m²
---
---
---
---
Fundamente Achse…
---
Pfahlgründung Achse…
---
Widerlager - Hinterfüllung
-----
---
ES,k = charakteristischer Wert Steifemodul
**) σR,d = Bemessungswert Sohlwiderstand
***) qs,k = charakteristischer Wert Pfahlmantelreibung
****) qb,k = charakteristischer Wert Pfahlspitzendruck
*)
Setzung
wahrscheinliche Setzung Gset (DIN EN 1990)
dset,i,w =
….. cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit (GZG)
mögliche Setzung Gset (DIN EN 1990)
dset,i,m =
….. cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der
Tragfähigkeit (GZT)
Stand: 2016/04
15
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Lagertabelle
Ertüchtigung
Lagerkräfte und Lagerbewegungen sowie Bewegungen an den Fahrbahnübergängen
für die Grundkombination nach DIN EN 1990/NA Anhang NA.E
Achse ->
10
20
Reihe
30
1
2
LagerTypen
Symbol für Bewegungsrichtung,
Lagerungsart/-typ nach
DIN EN 1337-1
allseits
fest
längs
fest
quer
fest
allseits
beweglich
Lagerkräfte
Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
1
max. NSd
2
1
min. NSd
2
Horizontalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)*)
max. I Vx,Sd I
max. I Vy,Sd I
charakteristische Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG)
ständige Einwirkung max. NSk
1
2
Lagerbewegungen
Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
max. I vx,d I
max. I vy,d I
Verdrehung in [mrad] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
max. I αx,d I
max. I αy,d I
Bewegung am Fahrbahnübergang
Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
max. Δ I vx,d I
max. Δ I vy,d I
Bei den Bewegungen sind die Bewegungszuschläge sowie die Mindestbewegungen nach DIN EN 1337-1
nicht berücksichtigt.
Formelzeichen und Symbole gemäß DIN EN 1337-1. Lokale Koordinaten der Lager sind anzupassen.
*) Bei Verformungslagern: ohne Berücksichtigung von Rückstellkräften;
bei Gleitlagern: ohne Berücksichtigung der Lagerreibung
Stand: 2016/04
16
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Formblatt 1.3.7 – Planstempel Brücken Ersatzneubau
Bauwerksdaten
Bestand
Bauart:
Stahlbeton
Spannbeton
Einwirkung Verkehrslast
DIN 1072 Bkl. 60/30
Militärlastenklasse STANAG
50/50 – 100
Einzelstützweiten ( ∠ )
Stahl
Verbund *)
(m)
Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ∠ ) (m)
Lichte Weite zw. Widerlagern ( ⊥ )
(m)
Kleinste Lichte Höhe
(m)
Kreuzungswinkel
(gon)
Breite zw. Geländern
(m)
Brückenfläche
(m²)
*)
Nichtzutreffendes streichen
Bauwerksdaten
Ersatzneubau
Bauart:
Stahlbeton
Spannbeton
Stahl
Verbund *)
Einwirkung Verkehrslast
DIN EN 1991-2 Lastmodell LM 1
Verkehrskategorie**) DIN EN 1991-2
1 oder 2 oder 3 oder 4**)
Verkehrsart**) DIN EN 1992-2/NA
große oder mittlere Entfernung oder Lokalverkehr**)
Klasse Anpralllast Fahrzeugrückhaltesysteme**) DIN EN 1991-2
A oder B oder C [oder D] *)
Militärlastenklasse STANAG
50/50 – 100
Einzelstützweiten ( ∠ )
(m)
Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ∠ ) (m)
Lichte Weite zw. Widerlagern ( ⊥ )
(m)
Kleinste Lichte Höhe
(m)
Kreuzungswinkel
(gon)
Breite zw. Geländern
(m)
Brückenfläche
(m²)
*)
Nichtzutreffendes streichen
**)
Zutreffendes auswählen
Stand: 2016/04
17
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Baustoffangaben
Bestand
Bauteil:
Beton
Kappen, Gesims
B25LP
BSt500S
Überbau
B35
BSt500S
Lagersockel
B35
BSt500S
Pfeiler
B25
BSt500S
Kammerwände
B25
BSt500S
Widerlager
B25
BSt500S
Fundamente
B25
BSt500S
Pfähle
B25
BSt500S
Sauberkeitsschicht
B15
Vorspannung
Baustahl
Betonstahl
St1570/1770
längs / quer *)
*)
Nichtzutreffendes streichen
Stand: 2016/04
18
Spannstahl
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Baustoffangaben
Ersatzneubau
Beton
Expositionsklassen**)
Feuchtigkeitsklasse
Entwicklung
der Betonfestigkeit***)
Kappen, Gesims
C25/30
XC4,XD3,XF4,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Überbau
C35/45
XC4,XD1,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B St1570/1770
Lagersockel
C30/37
XC4,XD1,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Pfeiler
C30/37
XC4,XD2,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Kammerwände
C30/37
XC4,XD1,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Widerlager
C30/37
XC4,XD2,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Fundamente
C30/37
XC2,XD2,XF2,WA
r≤0,3/0,5
B500B
Pfähle
C30/37
XC2,XD2,XF2,WA
Sauberkeitsschicht
C12/15
X0
Bauteil:
Vorspannung
Kappen, Gesims
Baustahl
BetonSpannstahl
stahl
B500B
längs / quer *)
Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1
max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1
*)
Nichtzutreffendes streichen
**)
alle Expositionsklassen sind anzugeben
***) Festigkeitsentwicklung des Betons nach
DIN EN 1992-2/NA ist anzugeben:
r≤0,3 unter sommerlichen Temperaturen
r≤0,5 unter winterlichen Bedingungen
Stand: 2016/04
19
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte
Bodenart
γk / γk'
ϕk'
ck’
δk
ES,k
σR,d
qs,k
qb,k
*)
**)
***)
****)
---
kN/m³
°
kN/m²
°
MN/m²
kN/m²
MN/m²
MN/m²
---
---
---
---
Fundamente Achse…
---
Pfahlgründung Achse…
---
Widerlager - Hinterfüllung
-----
---
ES,k = charakteristischer Wert Steifemodul
**) σR,d = Bemessungswert Sohlwiderstand
***) qs,k = charakteristischer Wert Pfahlmantelreibung
****) qb,k = charakteristischer Wert Pfahlspitzendruck
*)
Setzung
wahrscheinliche Setzung Gset (DIN EN 1990)
dset,i,w =
….. cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit (GZG)
mögliche Setzung Gset (DIN EN 1990)
dset,i,m =
….. cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der
Tragfähigkeit (GZT)
Stand: 2016/04
20
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Lagertabelle
Ersatzneubau
Lagerkräfte und Lagerbewegungen sowie Bewegungen an den Fahrbahnübergängen
für die Grundkombination nach DIN EN 1990/NA Anhang NA.E
Achse ->
10
20
Reihe
30
1
2
LagerTypen
Symbol für Bewegungsrichtung,
Lagerungsart/-typ nach
DIN EN 1337-1
allseits
fest
längs
fest
quer
fest
allseits
beweglich
Lagerkräfte
Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
1
max. NSd
2
1
min. NSd
2
Horizontalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)*)
max. I Vx,Sd I
max. I Vy,Sd I
charakteristische Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG)
ständige Einwirkung max. NSk
1
2
Lagerbewegungen
Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
max. I vx,d I
max. I vy,d I
Verdrehung in [mrad] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
max. I αx,d I
max. I αy,d I
Bewegung am Fahrbahnübergang
Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
max. Δ I vx,d I
max. Δ I vy,d I
Bei den Bewegungen sind die Bewegungszuschläge sowie die Mindestbewegungen nach DIN EN 1337-1
nicht berücksichtigt.
Formelzeichen und Symbole gemäß DIN EN 1337-1. Lokale Koordinaten der Lager sind anzupassen.
*) Bei Verformungslagern: ohne Berücksichtigung von Rückstellkräften;
bei Gleitlagern: ohne Berücksichtigung der Lagerreibung
Stand: 2016/04
21
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Formblatt 1.3.8 – Planstempel Tunnel offene Bauweise
Bauwerksdaten
Rahmen / Gewölbe
Offene Sohle / geschlossene Sohle *)
Gesamtlänge Tunnel
(m)
Gesamtlänge Tröge
(m)
Blocklänge Tunnel
(m)
Blocklänge Tröge
(m)
Lichte Weite
(m)
Kleinste lichte Rohbauhöhe über
der Fahrbahn
(m)
Querschnitt des Bauwerksumrisses
(m²)
Tunnelfläche
(m²)
Trogflächen
(m²)
Art der Abdichtung
KDB Schirm / KDB rundum / WUB-KO *)
Fugenausbildung
Raumfugen / Pressfugen *)
*)
Zutreffendes auswählen
Stand: 2016/04
22
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Baustoffangaben
Entwicklung der
Betonfestigkeit***)
Zusätze
(z.B. PPFasern)
Betonstahl
Bemerkungen
WUBKO
Bauteil:
Hauptbaustoff
Expositionsklassen**)
Decke
C25/30
XC3,XD1,XF2
r≤0,3/0,5
2 kg/m³
PP-Fasern
B500B
Zwischendecke
C25/30
XC3,XD1,XF2
r≤0,3/0,5
2 kg/m³
PP-Fasern
B500B
Wände
C30/37
XC3,XD2,XF3
r≤0,3/0,5
2 kg/m³
PP-Fasern
B500B
Sohle/Bankette
C30/37
XC2,XD2,XF2,
XA1
r≤0,3/0,5
B500B
Notgehwege
C25/30
XC4,XD3,XF4
r≤0,3/0,5
B500B
Portalbauwerke
C35/45
XC4,XD3,XF4
r≤0,3/0,5
Sauberkeitsschicht
C8/10
X0
Gefällebeton
C16/20
X0
Schutzbeton
C20/25
X0
Abdichtung gesamt
KDB 3 mm
-
Abdichtung Decke
KDB 3 mm /
Bitumenbeschichtung
-
Schlitzrinne
C35/45 / Polymerbeton*)
XF4, XD3
Notgehwege
2 kg/m³
PP-Fasern
B500B
WUBKO
WUBKO
B500B
Kunstharz
Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1
max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1
*)
Nichtzutreffendes streichen
**)
alle Expositionsklassen sind anzugeben
***) Festigkeitsentwicklung des Betons nach
DIN EN 1992-2/NA ist anzugeben:
r≤0,3 unter sommerlichen Temperaturen
r≤0,5 unter winterlichen Bedingungen
Stand: 2016/04
23
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte
Bodenart
γk / γk'
ϕk'
ck’
δk
ES,k
σR,d
qs,k
qb,k
*)
**)
***)
****)
---
kN/m³
°
kN/m²
°
MN/m²
kN/m²
MN/m²
MN/m²
Überschüttung Decke
---
---
---
---
Hinterfüllung Wand
---
---
---
---
---
---
Gründung Sohle
Tiefgründung
---
ES,k = charakteristischer Wert Steifemodul
**) σR,d = Bemessungswert Sohlwiderstand
***) qs,k = charakteristischer Wert Pfahlmantelreibung
****) qb,k = charakteristischer Wert Pfahlspitzendruck
*)
Stand: 2016/04
24
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Formblatt 1.3.9 – Planstempel Tunnel geschlossene Bauweise
Bauwerksdaten
Gewölbe
Offene Sohle - flache Sohle - tiefliegende Sohle*)
Gesamtlänge Tunnel
(m)
Länge bergmännischer Vortrieb
(m)
Blocklänge
(m)
Dicke der Innenschale
(m)
Lichte Weite
(m)
Kleinste lichte Rohbauhöhe über
der Fahrbahn
(m)
Ausbruchquerschnitt bergmännisch
(m²)
Ausbruchvolumen bergmännisch
(m³)
Tunnelfläche
(m²)
Art der Abdichtung
KDB Schirm / KDB rundum / WUB-KO*)
Fugenausbildung
Raumfugen / Pressfugen*)
*)
Zutreffendes auswählen
Stand: 2016/04
25
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Baustoffangaben
Expositionsklassen**)
Spritzbeton C20/25
X0
Abdichtung
KDB 3 mm
-
Innenschale
C30/37
XC3,XD2,XF3
Zwischendecke
C25/30
XC3,XD1,XF2
Sohle/Bankette
C30/37
XC2,XD2,XF2,
XA1
B500B
Notgehwege
C25/30
XC4,XD3,XF4
B500B
Portalbauwerke
C35/45
XC4,XD3,XF4
Sauberkeitsschicht
C8/10
X0
Füllbeton
C16/20
X0
Außenschale
Schlitzrinne
Notgehwege
Beton C35/45 /
Polymerbeton*)
XF4, XD3
Betonstahl
Bemerkungen
B500B
2 kg/m³
PPFasern
2 kg/m³
PPFasern
2 kg/m³
PPFasern
B500B
WUB-KO
B500B
B500B
WUB-KO
Kunstharz
Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1
max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1
*)
Nichtzutreffendes streichen
**)
alle Expositionsklassen sind anzugeben
Stand: 2016/04
26
Zusätze
(z.B. PPFasern)
Hauptbaustoff
Bauteil:
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Formblatt 1.3.10 – Planstempel Lärmschutzwände (LSW) und ähnliche
Schutzwände
Bauwerksdaten
Bauart:
Stahl/ Stahlbeton/ Aluminium/ Gabione/ Holz/ Kunststoffe*)
Einwirkung
Windzone 2 nach DIN EN 1991-1-4
Differenzhöhe ze (bis OK LSW)
(m)
Segmenthöhe
(m)
Segmentanzahl
(Stk)
Gesamtlänge
(m)
Lärmschutzwand- Ansichtsfläche
(m )
Absorptionsgruppe
2
Nicht absorbierend/ absorbierend/ hoch absorbierend*)
*)
Nicht zutreffendes streichen
Baustoffangaben
Bauteil:
Lärmschutzelemente
Beton
Expositionsklassen**)
Feuchtigkeitsklasse
Betonstahl
C35/45
XC4,XD2,XF2, WA
B500B
Baustahl
Aluminium/
Holz/ Kunststoffe *)
Vorsatzschale
Pfosten
S 235
Betonsockel
C35/45
XC4,XD2,XF2, WA
B500B
Pfähle
C25/30
XC2,XF1, WA
B500B
Sauberkeitsschicht
C12/15
X0
*)
Nicht zutreffendes streichen
**)
alle Expositionsklassen sind anzugeben
Stand: 2016/04
27
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte
Bodenart
γk / γk'
ϕk'
ck’
δk
ES,k
σR,d
qs,k
qb,k
*)
**)
***)
****)
---
kN/m³
°
kN/m²
°
MN/m²
kN/m²
MN/m²
MN/m²
---
---
---
---
---
---
Hinterfüllung
Flachgründung
---
Pfahlgründung
---
---
ES,k = charakteristischer Wert Steifemodul
**) σR,d = Bemessungswert Sohlwiderstand
***) qs,k = charakteristischer Wert Pfahlmantelreibung
****) qb,k = charakteristischer Wert Pfahlspitzendruck
*)
Stand: 2016/04
28
RAB-ING - Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 3 Form der Entwurfsunterlagen
Formblatt 1.3.11 – Planstempel Verkehrszeichenbrücken (VZB)
Bauwerksdaten
Bauart:
Stahl/ Aluminium *)
Einwirkung
Windzone 2 nach DIN EN 1991-1-4
Höhe und Breite der Ersatzfläche
(m)
Fahrzeuganprall
(kN)
Kragarm- bzw. Riegellänge
(m)
Lichte Durchfahrtshöhe
(m)
*)
Nicht zutreffendes streichen
Baustoffangaben
Bauteil:
Beton
Expositionsklassen*)
Feuchtigkeitsklasse
Betonstahl
Tragkonstruktion
Baustahl
Aluminium
S 235
Betonsockel
C30/37
XC4,XD2,XF2,WA
B500B
Fundament
C30/37
XC2,XD2,XF2,WA
B500B
Pfähle
C30/37
XC2,XD2,XF2,WA
B500B
Sauberkeitsschicht
C12/15
X0
*)
alle Expositionsklassen sind anzugeben
Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte
Bodenart
γk / γk'
ϕk'
ck’
δk
ES,k
σR,d
qs,k
qb,k
*)
**)
***)
****)
---
kN/m³
°
kN/m²
°
MN/m²
kN/m²
MN/m²
MN/m²
---
---
Fundament
---
Pfahlgründung
---
---
ES,k = charakteristischer Wert Steifemodul
**) σR,d = Bemessungswert Sohlwiderstand
***) qs,k = charakteristischer Wert Pfahlmantelreibung
****) qb,k = charakteristischer Wert Pfahlspitzendruck
*)
Stand: 2016/04
29
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 2
Gliederung und Inhalt des
Erläuterungsberichtes
Abschnitt 1
Neubaumaßnahmen
von Brücken
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 1 Neubaumaßnahmen von Brücken
Inhalt
Seite
Vorbemerkung .................................................. 3
1
Allgemeines ............................................ 3
1.1
1.2
1.3
Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen ............. 3
Lastannahmen .......................................... 3
Bauwerksgestaltung ................................. 3
2
Bodenverhältnisse, Gründung .............. 3
2.1
2.2
2.3
2.4
Bodenverhältnisse .................................... 3
Grundwasser, Wasserhaltung .................. 3
Gründung .................................................. 3
Altlasten, Kampfmitteluntersuchung .......... 3
3
Unterbauten ............................................ 3
3.1
3.2
3.3
Widerlager, Flügel .................................... 3
Pfeiler ....................................................... 3
Sichtflächen .............................................. 4
4
Überbau ................................................... 4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Tragkonstruktion ....................................... 4
Lager, Gelenke ......................................... 4
Fahrbahnübergangskonstruktionen.......... 4
Abdichtung, Belag .................................... 4
Korrosionsschutz, Schutz gegen
Umwelteinflüsse ........................................ 4
5
Entwässerung ......................................... 4
5.1
5.2
Überbauten ............................................... 4
Widerlager ................................................ 4
6
Rückhaltesysteme,
Schutzeinrichtungen .............................. 4
7
Zugänglichkeit der Konstruktionsteile . 4
8
Sonstige Ausstattung und
Einrichtungen ......................................... 4
9
Herstellung, Bauzeit ............................... 5
9.1
9.2
Bauablauf, Bauzeit ................................... 5
Schutzmaßnahmen .................................. 5
10
Kosten ..................................................... 5
11
Baurechtsverfahren................................ 5
Stand: 2016/04
2
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 1 Neubaumaßnahmen von Brücken
2
Vorbemerkung
(1) Der Erläuterungsbericht beschreibt die geplante Baumaßnahme in übersichtlich gegliederter Form. Die Notwendigkeit des Bauwerkes und
die Auswahl der vorgesehenen Entwurfslösung
sind zu erläutern und zu begründen, die gewählte Lösung ist in kurzer, vollständiger und verständlicher Form zu beschreiben.
(2) Der Erläuterungsbericht ist wie folgt zu gliedern:
1
Allgemeines
1.1 Notwendigkeit der Maßnahme,
Verkehrswege, örtliche Randbedingungen
Anzugeben sind die Gründe für die Notwendigkeit des Neubaus bzw. Umbaus der Brücke, die
Lage im Straßennetz, die wesentlichen Trassierungselemente der beteiligten Verkehrswege,
der Kreuzungswinkel, die Aufteilung des überführten Straßenquerschnitts, die unter der Brücke einzuhaltenden Lichtraumprofile und die zu
beachtenden Zwangspunkte sowie besondere
örtliche Randbedingungen.
Werden Geh- und/oder Radwege auf der Brücke
angeordnet, sind deren Notwendigkeit und
Querschnittsabmessungen anzugeben.
1.2 Lastannahmen
Das vorgesehene Lastmodell und sonstige Lastannahmen sind mit Stand der Entwurfsplanung
anzugeben. Abweichungen von den vorgegebenen Lastansätzen sind zu begründen.
1.3 Bauwerksgestaltung
Sofern aus technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen verschiedene Bauwerkssysteme mit unterschiedlichen statischen Systemen und Stützweiten für verschiedene Bauarten (Stahlbeton, Spannbeton, Stahlverbund,
Stahl) untersucht wurden, sind diese mit ihren
Vor- und Nachteilen kurz zu beschreiben. Die
gewählte Lösung ist zu begründen, wobei auf die
ästhetische Gestaltung und Einpassung der Brücke in die Umgebung besonders einzugehen ist.
Wesentliche Gestaltungselemente sind zu beschreiben.
Bei Vorliegen eines Gestaltungskonzeptes ist auf
dieses Bezug zu nehmen.
Bodenverhältnisse,
Gründung
2.1 Bodenverhältnisse
Art und Umfang der geotechnischen Untersuchungen sind kurz zu beschreiben und Hinweise
auf vorliegende geotechnische Berichte zu geben. Die wesentlichen Punkte des geotechnischen Berichts sind in kurzer und übersichtlicher
Form zusammenzufassen. Für die vorgeschlagenen Gründungsarten sind die zulässigen Bodenpressungen bzw. die zulässige Belastung
von Pfählen und die zu erwartenden Setzungen
anzugeben.
2.2 Grundwasser, Wasserhaltung
Höhe, Art und evtl. Schädlichkeit des Grundwassers sind anzugeben.
Eine während der Bauausführung geplante
Wasserhaltung und die hierzu erforderlichen
Maßnahmen sind kurz zu beschreiben.
2.3 Gründung
Die Wahl der Gründungsart (z. B. Flach-, Pfahl-,
Brunnengründung) für Pfeiler und Widerlager ist
zu begründen. Die jeweiligen Gründungstiefen
sind anzugeben und evtl. Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder zum Bodenaustausch zu
beschreiben. Ebenso sind erforderliche Maßnahmen hinsichtlich zu erwartender Setzungen
oder Setzungsunterschiede kurz zu erläutern.
2.4 Altlasten,
Kampfmitteluntersuchung
Ggf. vorhandene Altlasten, deren Behandlung
sowie deren Berücksichtigung beim Bauablauf
sind zu beschreiben.
Erforderliche Kampfmitteluntersuchungen bzw.
-räumungen sind zu erläutern.
3
Unterbauten
3.1 Widerlager, Flügel
Das gewählte System, die Baustoffgüten und die
konstruktive Durchbildung sind anzugeben und
zu beschreiben.
3.2 Pfeiler
Das gewählte System, die Form und Abmessungen, die Baustoffgüten, für die Bemessung evtl.
zu berücksichtigende Anpralllasten und die Möglichkeit des Aufstellens von Hubpressen zum
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 1 Neubaumaßnahmen von Brücken
Anheben der Überbauten sind anzugeben und
zu beschreiben.
Die vorgesehene Schalungsart und Schalungsstruktur für Betonsichtflächen sind anzugeben.
Bei Verwendung von Strukturschalungen oder
bei Verkleidung mit Kunst- oder Naturstein sind
Umfang und Art zu erläutern und die Notwendigkeit zu begründen.
Das vorgesehene Entwässerungssystem der
Überbauten ist zu erläutern. Anzahl und Lage
der Abläufe, Art und Lage der Quer- und Längsleitungen sowie der Anschluss an die örtliche
Vorflut, ggf. über vorzuschaltende Leichtflüssigkeitsabscheider, sind anzugeben.
Die bauzeitliche Entwässerung der Überbauten
(wenn erforderlich) bis zur endgültigen Fertigstellung der Vorflut ist zu erläutern. Der Anschluss
an bauzeitliche Vorflut, ggf. über vorzuschaltende Leichtflüssigkeitsabscheider, ist anzugeben.
Überbau
4.1 Tragkonstruktion
Die Wahl und die Abmessungen des Querschnittes sind zu begründen und zu erläutern, wobei
insbesondere das Verhältnis Stützweite zu Konstruktionshöhe l/h und die Baustoffgüten anzugeben sind. Bei vorgespannten Konstruktionen
ist die Art der Vorspannung anzugeben.
4.2 Lager, Gelenke
Zu beschreiben ist das Gesamtlagerungssystem
und die Art der vorgesehenen Lager. Anzugeben
ist außerdem, ob und ggf. welche Maßnahmen
zur Korrektur der Lager vorgesehen sind und wie
eine Auswechslung der Lager oder von Lagerteilen möglich ist.
4.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen
Ort und Art der Fahrbahnübergangskonstruktionen sowie die aufzunehmenden Dehnwege sind
anzugeben. Ob lärmgeminderte Fahrbahnübergangskonstruktionen vorgesehen sind, ist anzugeben.
4.4 Abdichtung, Belag
Die gewählte Bauart für die Abdichtung und den
Belag im Bereich der Fahrbahnen, der Geh- und
Radwege und der Kappen ist anzugeben.
4.5 Korrosionsschutz,
Schutz gegen Umwelteinflüsse
Für stählerne Tragkonstruktionen und Bauteile
ist das vorgesehene Korrosionsschutzsystem
nach ZTV-ING 4-3 anzugeben. Auch ist anzugeben und zu begründen, ob und ggf. welche Betonbauteile (z. B. Kappen gegen Tausalzeinwirkungen bei früher Verkehrsfreigabe vor dem
Einsatz von Tausalz) einen Oberflächenschutz
erhalten sollen.
5.2 Widerlager
Art und Aufbau der Hinterfüllung der Widerlager
einschließlich evtl. erforderlicher Dränagen (inkl.
deren Entwässerung) sind anzugeben. Die gewählten Baustoffe sind zu benennen und evtl.
Sonderverfüllungen zu begründen.
6
Rückhaltesysteme,
Schutzeinrichtungen
Die Art und Höhe der vorgesehenen Geländer,
Fahrzeugrückhaltesysteme bzw. Schutzwände
und sonstigen Schutzeinrichtungen (z. B. Berührungsschutz über elektrifizierten Bahnanlagen)
ist anzugeben und ggf. zu begründen.
7
Zugänglichkeit der Konstruktionsteile
Die Richtlinien für die bauliche Durchbildung und
Ausstattung von Brücken zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung (RBA-Brü bzw. RE-ING 2-3),
sind zu beachten und die erforderlichen Vorkehrungen, wie Zufahrts- und Zugangswege unter
dem Bauwerk, Einstiege, Öffnungen, Türen, Leitern, Podeste, Stege und bauwerksgebundene
feste und bewegliche Besichtigungs- und Wartungseinrichtungen anzugeben und ggf. zu begründen.
8
Sonstige Ausstattung
und Einrichtungen
Anzugeben und zu begründen ist, ob und ggf.
welche Versorgungs- und Entsorgungsleitungen
mit der Brücke überführt werden sollen, wie ihre
Anordnung vorgesehen ist, ob geschlossene
Überbauten, Hohlpfeiler und Widerlagerhohlräume mit einer Beleuchtung ausgestattet werden sollen, ob maschinelle Einrichtungen angeordnet werden oder Verkehrszeichenträger, Er-
Stand: 2016/04
4
Entwässerung
5.1 Überbauten
3.3 Sichtflächen
4
5
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 1 Neubaumaßnahmen von Brücken
dungskabel, Einrichtungen gegen Radarstörungen (bei schiffbaren Wasserstraßen) und anderes erforderlich sind.
Werden Schutzwände oder Verkehrszeichenbrücken auf der Brücke angeordnet, sind deren
Notwendigkeit zu begründen sowie Art und Höhe
anzugeben.
9
Herstellung, Bauzeit
Bauwerks sind den bisher im Streckenvorentwurf
veranschlagten Bauwerkskosten gegenüberzustellen, wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu begründen.
11 Baurechtsverfahren
Es sind Hinweise zur Genehmigung des zugehörigen RE-Streckenvorentwurfes bzw. zum Stand
des Baurechtsverfahrens anzugeben.
Anzugeben sind die Herstellungsart der Überbauten (z. B. bodengestützte Lehrgerüste, Traggerüste, Vorschubrüstungen, erhöhtes Herstellen und Absenken, Taktschiebeverfahren, Freivorbau), wichtige Bauzustände, Maßnahmen zur
Sicherung des Verkehrs, Verkehrsführung, freizuhaltende Lichträume und sonstige während
der Bauzeit wichtige Umstände (z. B. natur- und
artenschutzrechtlich begründete Fristen und
Verbotszeiträume).
Die Anmerkung gilt auch für entsprechende Abschnitte weiterer Bauwerkstypen.
9.1 Bauablauf, Bauzeit
Der zeitliche Bauablauf der Maßnahme ist zu erläutern und bei hochbelasteten Strecken
(≥ 16.000 Kfz/24h je Fahrstreifen) anhand eines
Bauablaufplanes (z. B. als Weg-Zeit-Diagramm)
darzustellen und der Unterlage 7 beizufügen. Auf
besondere Maßnahmen zur Bauzeitverkürzung
und auf wichtige Zwischentermine ist hinzuweisen. Der voraussichtliche Baubeginn ist anzugeben.
9.2 Schutzmaßnahmen
Soweit besondere Schutzmaßnahmen für die
Durchführung der Baumaßnahme erforderlich
sind, ist auf diese hinzuweisen. Schutzmaßnahmen größeren Umfangs sind im Einzelnen zu
beschreiben und die technischen Anforderungen
anzugeben (z. B. Einhausung für Korrosionsschutzarbeiten, Schutzmaßnahmen an Eisenbahnanlagen oder freizuhaltenden Verkehrswegen, Schutzzelte für Belagsarbeiten).
Laut dem Baurechtsverfahren notwendige
Schutzmaßnahmen, freizuhaltende oder nicht für
den Bauablauf nutzbare Bereiche sind anzugeben.
10 Kosten
Anzugeben sind die Kosten für das Bauwerk. Bei
Kostenbeteiligung Dritter ist die gesetzliche
Grundlage hierfür zu benennen und der Kostenteilungsschlüssel anzugeben. Die Kosten des
Stand: 2016/04
5
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 2
Gliederung und Inhalt des
Erläuterungsberichtes
Abschnitt 2
Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen
Stand: 2016/12
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 2 Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen
Inhalt
Seite
Vorbemerkung .................................................. 3
1
Allgemeines ............................................ 3
1.1
1.2
1.3
Notwendigkeit der Maßnahme ................. 3
Lastannahmen .......................................... 3
Lage im Straßennetz und
Verkehrsbedeutung .................................. 3
2
Bestand ................................................... 3
2.1
2.2
Technische Beschreibung ........................ 3
Baujahr, Brückenklasse bzw. Lastmodell
und Baukosten.......................................... 3
Bisherige Erhaltungsmaßnahmen und
Umbauten mit Angabe der Kosten und
des Jahres der Durchführung ................... 3
Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz,
Wasserschutzgebiet, örtliche Lage) ......... 3
2.3
2.4
3
Beschreibung.......................................... 3
3.1
3.2
Schadensbild, -ursache und -bewertung .. 3
Nachrechnung .......................................... 4
4
Instandsetzungs- und/ oder
Ertüchtigungsmaßnahme ...................... 4
4.1
4.2
4.3
Varianten .................................................. 4
Bewertung der Varianten .......................... 4
Beschreibung der vorgesehenen
Maßnahme ............................................... 4
5
Baudurchführung, Bauzeit .................... 4
5.1
5.2
5.3
5.4
Bauablauf, Bauzeit ................................... 4
Schutzmaßnahmen, Abbruch ................... 4
Zugänglichkeit .......................................... 4
Verkehrsführung ....................................... 5
6
Kosten ..................................................... 5
7
Baurechtsverfahren, Beteiligte ............. 5
2
Stand: 2016/12
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 2 Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen
Vorbemerkung
(1) Im Erläuterungsbericht sind zunächst Anlass
und Notwendigkeit der vorgesehenen Instandsetzungs- und/ oder Ertüchtigungsmaßnahme zu
erläutern und die wesentlichen technischen Daten des bestehenden Bauwerks anzugeben. Das
Schadensbild und festgestellte oder vermutete
Schadensursachen sind in kurzer, übersichtlicher Form zu beschreiben, auf vorliegende Berichte, Nachrechnungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Gutachten ist hinzuweisen. Soweit verschiedene Varianten in Frage kommen,
sind diese im Einzelnen kurz anzugeben. Die
ausgewählte Lösung ist zu erläutern und zu begründen. Wenn von Regellösungen aufgrund
des Bestandes abgewichen werden muss, ist
dies zu erläutern und zu begründen.
verkehrliche Maßnahmen (z. B. Gewichtsbeschränkungen,
Geschwindigkeitsbegrenzung)
bereits vorgenommen wurden oder erforderlich
werden, sind diese zu erläutern und zu begründen. Auf Beschränkungen für Schwer- und Großraumtransporte ist besonders hinzuweisen.
2
Bestand
Die wichtigsten technischen Daten zum bestehenden Bauwerk sind nach folgender Gliederung
anzugeben:
2.1 Technische Beschreibung
2.2 Baujahr, Brückenklasse bzw.
Lastmodell und Baukosten
(2) Bei Instandsetzungs- und/ oder Ertüchtigungsmaßnahmen mit geringem Umfang bleiben
die nichtzutreffenden Abschnitte unausgefüllt.
Der Erläuterungsbericht ist wie nachfolgend aufgeführt zu gliedern:
2.3 Bisherige
Erhaltungsmaßnahmen und
Umbauten mit Angabe der
Kosten und des Jahres der
Durchführung
1
Ggf. kann auf die zugehörige Unterlage verwiesen werden.
Allgemeines
1.1 Notwendigkeit der Maßnahme
Anzugeben ist der Anlass und die Notwendigkeit
der Instandsetzungs- und/ oder Ertüchtigungsmaßnahme. Zur Beurteilung der Dringlichkeit
von Instandsetzungsmaßnahmen ist die aktuelle
Zustandsnote gemäß Prüf- oder Zustandsbericht
nach DIN 1076 und den Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und
Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) des
Bauwerkes anzugeben. Bei Maßnahmen der
Brückenertüchtigung ist dies um das Ergebnis
der Nachrechnung sowie der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu ergänzen.
1.2 Lastannahmen
Das vorgesehene Lastmodell und sonstige Lastannahmen sind mit Stand der Entwurfsplanung
anzugeben. Abweichungen von den vorgegebenen Lastansätzen sind zu begründen.
1.3 Lage im Straßennetz
und Verkehrsbedeutung
Die Verkehrsbedeutung und Lage des Bauwerks
im Straßennetz sind zu beschreiben. Soweit aufgrund des Erhaltungszustandes des Bauwerkes
2.4 Besonderheiten (z. B.
Denkmalschutz, Wasserschutzgebiet, örtliche Lage)
3
Beschreibung
3.1 Schadensbild, -ursache und
-bewertung
Die am Bauwerk festgestellten Schäden sind
nach Art und Umfang kurz und vollständig zu
beschreiben. Der Prüfbefund der letzten Hauptprüfung bzw. Zustandsbericht nach DIN 1076
und eine Fotodokumentation der festgestellten
Schäden sind stets der Unterlage 7 beizufügen.
Auf weitere beigefügte Unterlagen (z. B. Gutachten, Objektbezogene Schadensanalyse (OSA))
ist hinzuweisen.
Die festgestellten oder vermuteten Schadensursachen sind bezogen auf das Schadensbild anzugeben. Auf Untersuchungen, die zur Klärung
der Schadensursache durchgeführt wurden, ist
hinzuweisen und die Ergebnisse sind kurz zu
beschreiben (z. B. statische Untersuchungen,
Beurteilung nach ZTV-ING 3-4, ZTV-ING 3-5,
ZTV-ING 4-3 und ZTV-ING 4-5, Messungen am
Bauwerk, Baustoffprüfungen).
Stand: 2016/12
3
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 2 Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen
Als Grundlage für mögliche Instandsetzungsund/ oder Ertüchtigungskonzepte sind das
Schadensbild und die Schadensursachen bzw.
das Nachrechnungsergebnis hinsichtlich Verkehrssicherheit, Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit zu bewerten. Für die
Beurteilung der Dringlichkeit sind bereits bestehende akute Gefährdungen und eine Schadensprognose anzugeben.
3.2 Nachrechnung
Bei Maßnahmen der Brückenertüchtigung ist auf
das Ergebnis der Nachrechnung einzugehen
(u. a. Ziellastniveau, Restnutzungsdauer) und
mögliche Kompensations- oder Sofortmaßnahmen sind anzugeben.
Sind nach Abstimmung bzw. mit Zustimmung
des BMVI weitergehende Untersuchungen bzw.
wissenschaftliche Methoden für die Nachrechnung angewandt worden, so sind Art und Umfang kurz darzustellen und das Protokoll der Abbzw. Zustimmung beizufügen.
4
Instandsetzungs- und/ oder
Ertüchtigungsmaßnahme
4.1 Varianten
Die für die Beseitigung der vorhandenen Schäden in Frage kommenden Instandsetzungsmöglichkeiten sind aufzuzeigen und kurz zu beschreiben. Neben Varianten, die sich auf technische Möglichkeiten der Schadensbehebung beziehen, ist auch darzustellen, inwieweit das
Bauwerk gleichzeitig an geänderte Anforderungen angepasst werden kann (z. B. Querschnittserweiterungen oder -umverteilungen,
Nachrüstung passiver Schutzeinrichtungen, Anpassung an aktuelle technische Regelwerke,
Nachrüstungen zur baulichen Durchbildung und
Ausstattung von Brücken zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung (BDA-BRÜ bzw. RE-ING 23)). Sofern die bestehende Bausubstanz diese
Möglichkeiten einschränkt, ist dies bei den vorgeschlagenen Lösungen zu erläutern.
Dies gilt sinngemäß für Ertüchtigungsmaßnahmen.
Hierunter fallen auch Varianten, die zeitlich getrennte Maßnahmen beinhalten.
zur Bauzeitverkürzung beim Bauen unter Verkehr ist besonders einzugehen.
4.3 Beschreibung der vorgesehenen
Maßnahme
Art und Umfang der Maßnahme sind ausführlich
zu beschreiben, die vorgesehenen Verfahren,
Baustoffe und Baustoffsysteme sind zu erläutern. Je nach Umfang der Instandsetzungsund/oder Ertüchtigungsmaßnahme soll die Beschreibung nach Bauteilen wie bei Neubaumaßnahmen gegliedert werden.
5
5.1 Bauablauf, Bauzeit
Der zeitliche Bauablauf der Instandsetzungsund/oder Ertüchtigungsmaßnahme ist zu erläutern und bei hochbelasteten Strecken (≥ 16.000
Kfz/24h je Fahrstreifen) anhand eines Bauablaufplanes (z. B. als Weg-Zeit-Diagramm) darzustellen und der Unterlage 7 beizufügen. Auf besondere Maßnahmen zur Bauzeitverkürzung und
auf wichtige Zwischentermine ist hinzuweisen.
Der voraussichtliche Baubeginn ist anzugeben.
Sonstige während der Bauzeit wichtige Umstände (z. B. natur- und artenschutzrechtlich begründete Fristen und Verbotszeiträume) sind anzugeben.
5.2 Schutzmaßnahmen, Abbruch
Soweit besondere Schutzmaßnahmen für die
Durchführung der Baumaßnahme erforderlich
sind, ist auf diese hinzuweisen. Schutzmaßnahmen größeren Umfangs sind im Einzelnen zu
beschreiben und die technischen Anforderungen
anzugeben (z. B. Einhausung für Korrosionsschutzarbeiten, Schutzzelte für Belagsarbeiten).
Soweit erforderlich, ist auf besondere Maßnahmen zur Entsorgung von Abbruchmaterial, Abbruchkonzept, Strahlschutt u. ä. hinzuweisen.
5.3 Zugänglichkeit
Die Zufahrten und Zugänge zum Bauwerk sind
zu beschreiben. Auf die Notwendigkeit von zusätzlichen Rüstungen und Arbeitsbühnen sowie
die Nutzung stationärer Besichtigungseinrichtungen ist hinzuweisen.
4.2 Bewertung der Varianten
Die beschriebenen Varianten sind technisch und
wirtschaftlich zu bewerten. Auf die Möglichkeiten
4
Baudurchführung, Bauzeit
Stand: 2016/12
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 2 Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen
5.4 Verkehrsführung
Anzugeben und zu begründen sind die Verkehrsführungen und Verkehrseinschränkungen während der Baudurchführung. Auf beigefügte Verkehrsführungspläne ist hinzuweisen. Bei Teiloder Vollsperrungen sind die vorgesehenen Umleitungsstrecken zu benennen.
6
Kosten
Anzugeben sind die Gesamtkosten für die Instandsetzungs- und/ oder Ertüchtigungsmaßnahme sowie die Grundlage einer evtl. Kostenteilung und ihr Ergebnis.
7
Baurechtsverfahren,
Beteiligte
Anzugeben ist, ob für die Durchführung der Instandsetzungs- und/ oder Ertüchtigungsmaßnahme ein Baurechtsverfahren oder andere
Rechtsverfahren durchzuführen sind und inwieweit Dritte an der Maßnahme zu beteiligen sind.
Bereits vorliegende oder noch erforderliche Verwaltungsvereinbarungen, Genehmigungen u. ä.
sind zu benennen.
Stand: 2016/12
5
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 2
Gliederung und Inhalt des
Erläuterungsberichtes
Abschnitt 3
Ersatzneubau von Brücken
Stand: 2016/12
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken
Inhalt
Seite
Vorbemerkung .................................................. 3
1
Allgemeines ............................................ 3
1.1
1.2
1.3
1.4
Notwendigkeit der Maßnahme ................. 3
Lastannahmen .......................................... 3
Lage im Straßennetz und
Verkehrsbedeutung, örtliche
Randbedingungen .................................... 3
Bauwerksgestaltung ................................. 3
2
Bestand ................................................... 4
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Technische Beschreibung ........................ 4
Schadensbild, -ursache und -bewertung .. 4
Nachrechnung .......................................... 4
Bereits durchgeführte
Erhaltungsmaßnahmen ............................ 4
Abbruch .................................................... 4
Bauzeitliche Verkehrsführung .................. 4
3
Bodenverhältnisse, Gründung .............. 4
3.1
3.2
3.3
3.4
Bodenverhältnisse .................................... 4
Grundwasser, Wasserhaltung .................. 5
Gründung .................................................. 5
Altlasten, Kampfmitteluntersuchung .......... 5
4
Unterbauten ............................................ 5
4.1
4.2
4.3
4.4
Widerlager, Flügel .................................... 5
Pfeiler ....................................................... 5
Sichtflächen .............................................. 5
Bestehende Unterbauten ......................... 5
5
Überbau ................................................... 5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Tragkonstruktion ....................................... 5
Lager, Gelenke ......................................... 5
Fahrbahnübergangskonstruktionen.......... 5
Abdichtung, Belag .................................... 5
Korrosionsschutz, Schutz gegen
Umwelteinflüsse ....................................... 5
6
Entwässerung ......................................... 6
6.1
6.2
Überbauten ............................................... 6
Widerlager ................................................ 6
7
Rückhaltesysteme,
Schutzeinrichtungen .............................. 6
8
Zugänglichkeit der
Konstruktionsteile .................................. 6
9
Sonstige Ausstattung und
Einrichtungen ......................................... 6
10
Baudurchführung, Bauzeit .................... 6
2
10.1
10.2
10.3
10.4
Bauablauf, Bauzeit .................................... 6
Schutzmaßnahmen ................................... 6
Zugänglichkeit ........................................... 7
Verkehrsführung........................................ 7
11
Kosten ...................................................... 7
12
Baurechtsverfahren, Beteiligte .............. 7
Stand: 2016/12
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken
1.2 Lastannahmen
Vorbemerkung
(1) Im Erläuterungsbericht sind zunächst Anlass
und Notwendigkeit des vorgesehenen Ersatzneubaus zu erläutern und die wesentlichen technischen Daten des bestehenden Bauwerks anzugeben. Das Schadensbild und festgestellte
oder vermutete Schadensursachen sind in kurzer, übersichtlicher Form zu beschreiben, auf
vorliegende Berichte, Nachrechnungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Gutachten ist
hinzuweisen. Soweit verschiedene Erhaltungsvarianten im Vorfeld zur Entscheidung für den Ersatzneubau in Frage kamen, sind diese im Einzelnen kurz anzugeben (Variantenuntersuchung
im Vorfeld). Die ausgewählte Lösung ist zu erläutern und in kurzer, vollständiger und verständlicher Form zu beschreiben. Wenn von Regellösungen aufgrund des Bestandes abgewichen
werden muss, ist dies zu erläutern und zu begründen.
Auf erfolgte Abstimmungen mit dem BMVI ist mit
Bezug auf das entsprechende Protokoll o. glw.
hinzuweisen.
Das vorgesehene Lastmodell und sonstige Lastannahmen sind mit Stand der Entwurfsplanung
anzugeben. Abweichungen von den vorgegebenen Lastansätzen sind zu begründen.
1.3 Lage im Straßennetz und
Verkehrsbedeutung, örtliche
Randbedingungen
Die maßgebenden Verkehrswege, die Verkehrsbedeutung und Lage des Bauwerks im Straßennetz und die wesentlichen Trassierungselemente
der beteiligten Verkehrswege sind zu beschreiben. Anzugeben sind der Kreuzungswinkel, die
Aufteilung des Straßenquerschnitts, die unter der
Brücke einzuhaltenden Lichtraumprofile und die
zu beachtenden Zwangspunkte sowie besondere
örtliche Randbedingungen.
Sofern im Zuge des Ersatzneubaus die vorhandene Trassierung des Verkehrsweges geändert
wird, ist der zu berücksichtigende Einfluss auf
die Bauwerksplanung zu beschreiben.
(2) Bei Teilersatzneubau bleiben die nichtzutreffenden Abschnitte unausgefüllt. Der Erläuterungsbericht ist wie nachfolgend aufgeführt zu
gliedern:
Soweit aufgrund des Erhaltungszustandes des
bestehenden Bauwerkes verkehrliche Maßnahmen (z. B. Gewichtsbeschränkungen, Geschwindigkeitsbegrenzung) bereits vorgenommen wurden, sind diese zu erläutern und zu begründen.
1
Werden Geh- und/ oder Radwege auf der neuen
Brücke angeordnet, sind deren Notwendigkeit
und Querschnittsabmessungen anzugeben und
zu begründen.
Allgemeines
1.1 Notwendigkeit der Maßnahme
Anzugeben ist der Anlass und die Notwendigkeit
des Ersatzneubaus. Die Entscheidung für den
Ersatzneubau gegenüber einer Instandsetzung
und/ oder Ertüchtigung ist unter technischen und
wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu begründen.
Zur Beurteilung der Dringlichkeit ist die aktuelle
Zustandsnote gemäß Prüfbericht nach DIN 1076
und den Richtlinien zur einheitlichen Erfassung,
Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von
Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN
1076 (RI-EBW-PRÜF) des Bauwerkes anzugeben.
Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach der Richtlinie zur Durchführung von
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen
von Instandsetzungs-/ Erneuerungsmaßnahmen
bei Straßenbrücken (RI-WI-BRÜ) sind zu erläutern.
1.4 Bauwerksgestaltung
Sofern aus technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen verschiedene Bauwerkssysteme mit unterschiedlichen statischen Systemen und Stützweiten für verschiedene Bauarten (Stahlbeton, Spannbeton, Stahlverbund,
Stahl) untersucht wurden, sind diese mit ihren
Vor- und Nachteilen kurz zu beschreiben. Die
gewählte Lösung ist zu begründen, wobei auf die
ästhetische Gestaltung und Einpassung der Brücke in die Umgebung besonders einzugehen ist.
Wesentliche Gestaltungselemente sind zu beschreiben. Auf erfolgte Planungsabstimmungen
mit dem BMVI ist unter Bezugnahme auf das
Abstimmungsprotokoll hinzuweisen.
Bei Vorliegen eines Gestaltungskonzeptes ist auf
dieses Bezug zu nehmen.
Stand: 2016/12
3
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken
2
Bestand
2.1 Technische Beschreibung
Die wichtigsten technischen Daten zum bestehenden Bauwerk sind nach folgender Gliederung
anzugeben:
— Baujahr, Brückenklasse bzw. Lastmodell und
Baukosten
—- Bisherige Erhaltungsmaßnahmen und Umbauten mit Angabe der Kosten und des Jahres der Durchführung
— Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, Wasserschutzgebiet, örtliche Lage)
2.2 Schadensbild, -ursache und
-bewertung
Die am Bauwerk festgestellten Schäden sind
nach Art und Umfang kurz und vollständig zu
beschreiben. Der Prüfbefund der letzten Hauptprüfung bzw. Zustandsbericht nach DIN 1076
und eine Fotodokumentation der festgestellten
Schäden sind stets der Unterlage 7 beizufügen.
Auf weitere beigefügte Unterlagen (z. B. Gutachten, Objektbezogene Schadensanalyse (OSA))
ist hinzuweisen.
Die festgestellten oder vermuteten Schadensursachen sind bezogen auf das Schadensbild anzugeben. Auf Untersuchungen, die zur Klärung
der Schadensursache durchgeführt wurden, ist
hinzuweisen und die Ergebnisse sind kurz zu
beschreiben (z. B. statische Untersuchungen,
Beurteilung nach ZTV-ING 3-4, ZTV-ING 3-5,
ZTV-ING 4-3 und ZTV-ING 4-5, Messungen am
Bauwerk, Baustoffprüfungen).
Zur Begründung des Ersatzneubaus und ggf. zur
Nutzung des Bestandsbauwerks für Bauzustände sind das Schadensbild und die Schadensursachen bzw. das Nachrechnungsergebnis hinsichtlich Verkehrssicherheit, Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit zu bewerten. Für die Beurteilung der Dringlichkeit sind
bereits bestehende akute Gefährdungen und eine Schadensprognose anzugeben.
2.3 Nachrechnung
Bei Maßnahmen der Brückenertüchtigung ist auf
das Ergebnis der Nachrechnung einzugehen
(u. a. Ziellastniveau, Restnutzungsdauer) und
mögliche Kompensations- oder Sofortmaßnahmen sind anzugeben.
4
Sind nach Abstimmung bzw. mit Zustimmung
des BMVI weitergehende Untersuchungen bzw.
wissenschaftliche Methoden für die Nachrechnung angewandt worden, so sind Art und Umfang kurz darzustellen und das Protokoll der Abbzw. Zustimmung beizufügen.
2.4 Bereits durchgeführte
Erhaltungsmaßnahmen
Die für die kurzfristige Beseitigung der vorhandenen Schäden durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen sind aufzuzeigen und kurz zu
beschreiben. Neben der technischen Lösung der
Schadensbehebung ist auch darzustellen, inwieweit das Bauwerk gleichzeitig an geänderte
Anforderungen angepasst wurde (z. B. Querschnittserweiterungen oder -umverteilungen,
Nachrüstung passiver Schutzeinrichtungen, Anpassung an aktuelle technische Regelwerke,
Nachrüstungen zur baulichen Durchbildung und
Ausstattung von Brücken zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung (BDA-BRÜ bzw. RE-ING 23)). Sofern die bestehende Bausubstanz diese
Möglichkeit einschränkt, ist dies zu erläutern.
Art und Umfang der Maßnahmen sind zu beschreiben, die vorgesehenen Verfahren, Baustoffe und Baustoffsysteme sind zu erläutern.
2.5 Abbruch
Das geplante Abbruchkonzept und die Randbedingungen für den Abbruch (auch aus dem evtl.
erforderlichen Baurechtsverfahren) sind zu beschreiben.
Soweit erforderlich, ist auf besondere Maßnahmen zur Entsorgung von Abbruchmaterial,
Strahlschutt u. ä. hinzuweisen. Die entsprechenden Gutachten sind beizufügen.
2.6 Bauzeitliche Verkehrsführung
Auf bauzeitliche Verkehrsführungen auf dem Bestandsbauwerk (z. B. 4+0-Verkehr) während der
Erstellung des Ersatzneubaus und Einschränkungen durch bauzeitliche Verkehrsführungen ist
einzugehen.
3
Bodenverhältnisse,
Gründung
3.1 Bodenverhältnisse
Art und Umfang der geotechnischen Untersuchungen sind kurz zu beschreiben und Hinweise
Stand: 2016/12
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken
auf vorliegende geotechnische Berichte zu geben. Die wesentlichen Punkte des geotechnischen Berichts sind in kurzer und übersichtlicher
Form zusammenzufassen. Für die vorgeschlagenen Gründungsmaßnahmen sind die zulässigen Bodenpressungen bzw. die zulässige Belastung von Pfählen und die zu erwartenden Setzungen anzugeben.
4.3 Sichtflächen
Die vorgesehene Schalungsart und Schalungsstruktur für Betonsichtflächen sind anzugeben.
Bei Verwendung von Strukturschalungen oder
bei Verkleidung mit Kunst- oder Naturstein sind
Umfang und Art zu erläutern und die Notwendigkeit zu begründen.
4.4 Bestehende Unterbauten
3.2 Grundwasser, Wasserhaltung
Höhe, Art und evtl. Schädlichkeit des Grundwassers sind anzugeben.
Eine während der Bauausführung geplante
Wasserhaltung und die hierzu erforderlichen
Maßnahmen sind kurz zu beschreiben.
Sofern Unterbauten des bestehenden Bauwerks
im Baugrund verbleiben, ist deren Abbruchebene, auch im Bauwerksplan, anzugeben.
5
Überbau
3.3 Gründung
5.1 Tragkonstruktion
Die Wahl der Gründungsart (z. B. Flach- und
Tiefgründung) für Pfeiler und Widerlager ist zu
begründen und zu beschreiben. Die jeweiligen
Gründungstiefen sind anzugeben und evtl. Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder zum Bodenaustausch zu beschreiben. Ebenso sind erforderliche Maßnahmen hinsichtlich zu erwartender Setzungen oder Setzungsunterschiede
kurz zu erläutern. Die gegenseitige Beeinflussung alter und neuer Gründungselemente bzw.
die Auswirkung des Abbruchs ist zu beschreiben. Zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung von
Bestandsbauten sind darzulegen.
Die Wahl und die Abmessungen des Querschnittes sind zu begründen und zu erläutern, wobei
insbesondere das Verhältnis Stützweite zu Konstruktionshöhe l/h und die Baustoffgüten anzugeben sind. Bei vorgespannten Konstruktionen
ist die Art der Vorspannung anzugeben.
3.4 Altlasten,
Kampfmitteluntersuchung
Ggf. vorhandene Altlasten, deren Behandlung
sowie deren Berücksichtigung beim Bauablauf
sind zu beschreiben.
Erforderliche Kampfmitteluntersuchungen bzw.
-räumungen sind zu erläutern.
4
5.2 Lager, Gelenke
Zu beschreiben ist das Gesamtlagerungssystem
und die Art der vorgesehenen Lager. Anzugeben
ist außerdem, ob und ggf. welche Maßnahmen
zur Korrektur der Lager vorgesehen sind und wie
eine Auswechslung der Lager oder von Lagerteilen möglich ist.
5.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen
Ort und Art der Fahrbahnübergangskonstruktionen sowie die aufzunehmenden Dehnwege sind
anzugeben und zu begründen. Ob lärmgeminderte Fahrbahnübergangskonstruktionen vorgesehen sind, ist anzugeben.
5.4 Abdichtung, Belag
Unterbauten
4.1 Widerlager, Flügel
Das gewählte System, die Baustoffgüten und die
konstruktive Durchbildung sind anzugeben und
zu beschreiben.
4.2 Pfeiler
Das gewählte System, die Form und Abmessungen, die Baustoffgüten, für die Bemessung evtl.
zu berücksichtigende Anpralllasten und die Möglichkeit des Aufstellens von Hubpressen zum
Anheben der Überbauten sind anzugeben und
zu beschreiben.
Die gewählte Bauart für die Abdichtung und den
Brückenbelag im Bereich der Fahrbahnen, der
Geh- und Radwege und der Kappen ist anzugeben.
5.5 Korrosionsschutz,
Schutz gegen Umwelteinflüsse
Für stählerne Tragkonstruktionen und Bauteile
ist das vorgesehene Korrosionsschutzsystem
nach ZTV-ING 4-3 anzugeben. Auch ist anzugeben und zu begründen, ob und ggf. welche Betonbauteile (z. B. Kappen gegen Tausalzeinwirkungen bei früher Verkehrsfreigabe vor dem
Stand: 2016/12
5
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken
Einsatz von Tausalz) einen Oberflächenschutz
erhalten sollen.
6
Entwässerung
6.1 Überbauten
Das vorgesehene Entwässerungssystem der
Überbauten ist zu erläutern. Anzahl und Lage
der Abläufe, Art und Lage der Quer- und Längsleitungen sowie der Anschluss an die örtliche
Vorflut, ggf. über vorzuschaltende Leichtflüssigkeitsabscheider, sind anzugeben.
Die bauzeitliche Entwässerung der Überbauten
(wenn erforderlich) bis zur endgültigen Fertigstellung der Vorflut ist zu erläutern. Der Anschluss
an bauzeitliche Vorflut, ggf. über vorzuschaltende Leichtflüssigkeitsabscheider, ist anzugeben.
6.2 Widerlager
Art und Aufbau der Hinterfüllung der Widerlager
einschließlich evtl. erforderlicher Drainagen (incl.
deren Entwässerung) sind anzugeben. Die gewählten Baustoffe sind zu benennen und evtl.
Sonderverfüllungen zu begründen.
7
Rückhaltesysteme,
Schutzeinrichtungen
Die Art und Höhe der vorgesehenen Geländer,
Fahrzeugrückhaltesysteme bzw. Schutzwände
und sonstigen Schutzeinrichtungen (z. B. Berührungsschutz über elektrifizierten Bahnanlagen)
ist anzugeben und zu begründen.
8
Zugänglichkeit der
Konstruktionsteile
Die bauliche Durchbildung und Ausstattung von
Brücken zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung (BDA-BRÜ bzw. RE-ING 2-3) sind zu beachten und die erforderlichen Vorkehrungen, wie
Zufahrts- und Zugangswege unter dem Bauwerk,
Einstiege, Öffnungen, Türen, Leitern, Podeste,
Stege und bauwerksgebundene feste und bewegliche Besichtigungs- und Wartungseinrichtungen anzugeben und ggf. zu begründen.
9
Sonstige Ausstattung
und Einrichtungen
Anzugeben und zu begründen ist, ob und ggf.
welche Versorgungs- und Entsorgungsleitungen
mit der Brücke überführt werden sollen, wie ihre
Anordnung vorgesehen ist, wie geschlossene
Überbauten, Hohlpfeiler und Widerlagerhohl6
räume mit einer elektrotechnischen Ausstattung
gemäß BDA-BRÜ bzw. RE-ING 2-3 und 2-4
ausgestattet werden sollen, ob maschinelle Einrichtungen angeordnet werden oder Verkehrszeichenträger, Erdungskabel, Einrichtungen gegen Radarstörungen (bei schiffbaren Wasserstraßen) und anderes erforderlich sind.
Werden Schutzwände oder Verkehrszeichenbrücken auf der Brücke angeordnet, ist deren Notwendigkeit zu begründen sowie Art und Höhe
anzugeben.
10 Baudurchführung, Bauzeit
Anzugeben sind die Herstellungsart der Überbauten (z. B. bodengestützte Lehrgerüste, Traggerüste, Vorschubrüstungen, erhöhtes Herstellen und Absenken, Taktschiebeverfahren, Freivorbau), wichtige Bauzustände, Maßnahmen zur
Sicherung des Verkehrs, freizuhaltende Lichträume und sonstige während der Bauzeit wichtige Umstände (z. B. natur- und artenschutzrechtlich begründete Fristen und Verbotszeiträume).
Es ist auf das vorgesehene Abbruchverfahren
einschl. zugehöriger Baubehelfe, Bauzustände
für das bestehende Bauwerk, Maßnahmen zur
Sicherung des Verkehrs, Verkehrsführung, freizuhaltende Lichträume und sonstige während
des Abbruchs wichtige Umstände einzugehen.
Auf die Möglichkeiten zur Bauzeitverkürzung
beim Bauen unter Verkehr ist besonders einzugehen.
10.1 Bauablauf, Bauzeit
Der zeitliche Bauablauf der Maßnahme ist zu erläutern und bei hochbelasteten Strecken
(≥ 16.000 Kfz/24h je Fahrstreifen) anhand eines
Bauablaufplanes (z. B. als Weg-Zeit-Diagramm)
darzustellen und der Unterlage 7 beizufügen. Auf
besondere Maßnahmen zur Bauzeitverkürzung
und auf wichtige Zwischentermine ist hinzuweisen. Der voraussichtliche Baubeginn ist anzugeben.
10.2 Schutzmaßnahmen
Soweit besondere Schutzmaßnahmen für die
Durchführung der Baumaßnahme erforderlich
sind, ist auf diese hinzuweisen. Schutzmaßnahmen größeren Umfangs sind im Einzelnen zu
beschreiben und die technischen Anforderungen
anzugeben (z. B. Einhausung für Korrosionsschutzarbeiten, Schutzmaßnahmen an Eisenbahnanlagen oder freizuhaltenden Verkehrswegen, Schutzzelte für Belagsarbeiten).
Stand: 2016/12
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 3 Ersatzneubau von Brücken
Laut dem Baurechtsverfahren notwendige
Schutzmaßnahmen, freizuhaltende oder nicht für
den Bauablauf nutzbare Bereiche sind anzugeben.
10.3 Zugänglichkeit
Die Zufahrten und Zugänge zum Bauwerk und
zur Baustelle sind zu beschreiben. Auf die Notwendigkeit von zusätzlichen Rüstungen und Arbeitsbühnen sowie die Nutzung stationärer Besichtigungseinrichtungen ist hinzuweisen.
10.4 Verkehrsführung
Anzugeben und zu begründen sind die Verkehrsführungen und Verkehrseinschränkungen während der Baudurchführung. Auf beigefügte Verkehrsführungspläne ist hinzuweisen. Bei Teiloder Vollsperrungen sind die vorgesehenen Umleitungsstrecken zu benennen.
11 Kosten
Anzugeben sind die Gesamtkosten (Neubau,
Abbruch etc.) für das Bauwerk. Bei Kostenbeteiligung Dritter ist die gesetzliche Grundlage hierfür zu benennen und der Kostenteilungsschlüssel anzugeben. Die Kosten des Bauwerks sind
den bisher im Streckenvorentwurf veranschlagten Bauwerkskosten gegenüberzustellen, wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu
begründen
12 Baurechtsverfahren,
Beteiligte
Anzugeben ist, ob für die Durchführung der
Maßnahme ein Baurechtsverfahren oder andere
Rechtsverfahren durchzuführen sind und inwieweit Dritte an der Maßnahme zu beteiligen sind.
Bereits vorliegende oder noch erforderliche Verwaltungsvereinbarungen, Genehmigungen u. ä.
sind zu benennen.
Es sind Hinweise zur Genehmigung des zugehörigen RE-Streckenvorentwurfes bzw. zum Stand
des Baurechtsverfahrens anzugeben.
Stand: 2016/12
7
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 2
Gliederung und Inhalt des
Erläuterungsberichtes
Abschnitt 4
Neu- und Umbaumaßnahmen
von Tunneln in offener Bauweise
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 4 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise
Inhalt
Seite
Vorbemerkung .................................................. 3
1
Allgemeines ............................................ 3
1.1
1.2
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen ............. 3
Bauwerksgestaltung und Bauweise ......... 3
Bauwerksangaben .................................... 3
Variantenuntersuchungen ........................ 3
Gestaltung ................................................ 3
Portalbereiche .......................................... 3
2
Bodenverhältnisse, Grundwasser ........ 4
2.1
2.2
2.3
2.4
Baugrund, Schichtaufbau ......................... 4
Bodenklassen und bodenmechanische
Kennwerte ................................................ 4
Grundwasser, Wasserhaltung .................. 4
Altlasten, Kampfmitteluntersuchung ......... 4
3
Trog- und Tunnelbauwerk ..................... 4
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Konstruktion .............................................. 4
Bauverfahren ............................................ 4
Abdichtung ................................................ 4
Fugenausbildung ...................................... 4
Baulicher Brandschutz ............................. 4
Fahrbahnaufbau ....................................... 4
Rampen- und Portalbereich ..................... 4
4
Entwässerung ......................................... 4
4.1
Fahrbahnentwässerung und
Sohldränage ............................................. 4
Bauwerkshinterfüllung und Dränage ........ 5
Gewässerschutzanlagen .......................... 5
4.2
4.3
5
Rückhaltesysteme,
Schutzeinrichtungen .............................. 5
6
Betriebstechnische Ausstattung .......... 5
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
Grundlagen ............................................... 5
Beleuchtung .............................................. 5
Lüftung ...................................................... 5
Verkehrstechnische Einrichtungen ........... 5
Sicherheitseinrichtungen .......................... 5
Stromversorgung ...................................... 5
Betriebsräume .......................................... 5
7
Herstellung, Bauzeit ............................... 5
8
Kosten ..................................................... 6
9
Baurechtsverfahren................................ 6
Stand: 2016/04
2
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 4 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise
wählte Tunnel- bzw. Rampenquerschnitt anzugeben.
Vorbemerkung
(1) Der Erläuterungsbericht beschreibt die geplante Baumaßnahme in übersichtlich gegliederter Form. Die Notwendigkeit des Bauwerkes und
die Auswahl der vorgesehenen Entwurfslösung
sind zu erläutern und zu begründen. Die gewählte Lösung ist in kurzer, vollständiger und verständlicher Form zu beschreiben.
(2) Der Erläuterungsbericht ist wie folgt zu gliedern:
1
Allgemeines
1.2.2 Variantenuntersuchungen
Sofern aus technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen verschiedene Bauwerkssysteme mit unterschiedlichen statischen Systemen und Bauweisen untersucht wurden, sind
diese mit ihren Vor- und Nachteilen zusammengefasst zu erläutern. Die gewählte Lösung ist zu
beschreiben. Die entwurfsbestimmenden betriebstechnischen Ausstattungselemente sind
dabei zu berücksichtigen.
1.2.3 Gestaltung
1.1 Notwendigkeit der Maßnahme,
Verkehrswege, örtliche
Randbedingungen
Anzugeben sind die Gründe für die Notwendigkeit des Tunnelbauwerkes, die Lage im Straßennetz unter besonderer Berücksichtigung nahegelegener oder im Bereich des Tunnels liegender
Zu- oder Abfahrten, die Verkehrsart (Gegenverkehr/ Richtungsverkehr) und die wesentlichen
Trassierungselemente der beteiligten Verkehrswege. Weiterhin aufzuführen sind die zulässige
Höchstgeschwindigkeit im Tunnel und die maßgebende durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage des Jahres (maßgebende DTV
in Kfz/24h) mit Lkw-Anteil (in %). Durchgeführte
Variantenuntersuchungen
(Planungsentscheidung Einschnitt oder Tunnel, Optimierung der
Tunnellänge) sind anzugeben. Weiterhin sind
Angaben zur Topographie, zu evtl. notwendigen
Maßnahmen zum Schallschutz und zum Umweltschutz, zur Flächenbeanspruchung sowie zu
besonderen örtlichen Randbedingungen zu machen.
Mögliche Umleitungsstrecken bei Tunnelsperrung bzw. das Fehlen von Umleitungsstrecken
und deren mögliche Kompensation (z. B. Gegenverkehrsbetrieb in einer Röhre bei einem
zweiröhrigen Tunnelbauwerk) sind anzugeben.
Zusätzlich anzugeben ist die zuständige Verwaltungsbehörde, der zuständige Tunnelmanager
und die Organisation der Tunnelüberwachung.
1.2 Bauwerksgestaltung und
Bauweise
Auf die Gestaltung und die Einpassung der Portale und Rampen in die Umgebung oder die Verbindung mit benachbarten Bauwerken (z. B.
Brückenbauwerken) ist dabei besonders einzugehen. Die wesentlichen Gestaltungselemente
sind zu beschreiben. Vorgesehene Wandbekleidungen, die z. B. aus Lärmschutzgründen in den
Portalbereichen erforderlich werden, sind nach
Art und Umfang anzugeben. Der Anstrich zur
Aufhellung der Tunnelwände ist kurz zu beschreiben.
Bei Landschaftstunneln ist die Gestaltung der
Oberfläche (z. B. Bewuchs, Pflegestreifen) des
Bauwerkes zu beschreiben.
1.2.4 Portalbereiche
Die Gestaltung des Bereiches vor und hinter den
Portalen bzw. im Bereich der Rampen und unmittelbar vor und hinter den Rampen im Zusammenhang mit diesen ist zu beschreiben. Dabei
ist besonders auf die Anordnung von Flügel- oder Stützwänden, ggf. eines Betriebsgebäudes,
von Betriebswegen und ggf. Mittelstreifenüberfahrten gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln
(RABT), der entwurfsbestimmenden betriebstechnischen Ausstattungselemente, den Übergang zwischen dem Querschnitt der freien Strecke und dem Tunnel- bzw. Rampenquerschnitt
sowie den Anschluss der passiven Schutzeinrichtungen einzugehen.
1.2.1 Bauwerksangaben
Es sind die Länge des Tunnels und der Rampen,
die Lage der Portale sowie die Aufteilung des
gewählten Straßenquerschnittes und der geStand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 4 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise
2
3.2 Bauverfahren
Bodenverhältnisse,
Grundwasser
2.1 Baugrund, Schichtaufbau
Art und Umfang der durchgeführten geotechnischen Untersuchungen sind kurz zu beschreiben
und Hinweise auf vorliegende geotechnische Berichte zu geben. Die wesentlichen Punkte der
vorliegenden Gutachten sind in kurzer und übersichtlicher Form zusammenzufassen.
2.2 Bodenklassen und bodenmechanische Kennwerte
Die aus den geotechnischen Berichten resultierenden Bodenklassen und bodenmechanischen
Kennwerte sind in tabellarischer Form darzustellen.
2.3 Grundwasser, Wasserhaltung
Höhe, Art und evtl. chemische Aggressivität des
Grundwassers bzw. des angrenzenden Bodens
(chemischer Betonangriff, Versinterungsneigung
etc.) sind anzugeben. Auf grundsätzliche Möglichkeiten zur Wasserhaltung während der Bauzeit ist hinzuweisen. Der Einfluss des Bauwerkes
im Bau- und Endzustand auf den Wasserhaushalt und auf evtl. Grundwasserströmungen sowie
Maßnahmen zur Minimierung des Einflusses
(z. B. Düker) sind zu beschreiben.
2.4 Altlasten,
Kampfmitteluntersuchung
Ggf. vorhandene Altlasten, deren Behandlung
sowie deren Berücksichtigung beim Bauablauf
sind zu beschreiben.
Auf erforderliche Kampfmitteluntersuchungen
bzw. -räumungen ist hinzuweisen.
3
Trog- und Tunnelbauwerk
Das vorgesehene Bauverfahren, die verschiedenen Bauzustände und die konstruktiven Besonderheiten bei der Herstellung sind eingehend zu
erläutern. Die für die Baudurchführung vorgesehene Wasserhaltung und die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind zu beschreiben.
Hierbei sind die gewählten Baugrubensicherungen zu erläutern und auf mögliche Alternativen
einzugehen.
3.3 Abdichtung
Die gewählte Bauart für die Abdichtung des
Bauwerks von außen (WUB-KO als Regelbauweise oder Abdichtung mit KDB) ist getrennt für
die Wände, die Decke und die Sohle kurz zu beschreiben. Notwendige Schutzschichten, Abschlüsse und Verwahrungen sind anzugeben.
Soweit Abdichtungen der Sohloberfläche vorgesehen sind, z. B. bei direkt befahrener Sohle,
sind diese zu beschreiben.
3.4 Fugenausbildung
Anzugeben sind die Art der Fugenausbildung
und deren Abdichtung sowie die Ausbildung und
Anordnung der Arbeitsfugen.
3.5 Baulicher Brandschutz
Die Maßnahmen zum baulichen Brandschutz für
die Konstruktion sowie für den Innenausbau sind
zu beschreiben.
3.6 Fahrbahnaufbau
Der vorgesehene Fahrbahnaufbau im Tunnel
und in den Rampenbereichen sowie der Übergang zur freien Strecke sind zu beschreiben. Die
Ausbildung der seitlichen Notgehwege und die
Anordnung von Kabeln und Leitungen im Sohlbereich sind anzugeben.
3.7 Rampen- und Portalbereich
3.1 Konstruktion
Das gewählte Bausystem, die Art der Gründung,
die gewählten Blocklängen und Bauteilabmessungen, die Belastungsansätze (Einwirkungen),
die Baustoffe und Baustoffkennwerte und die
konstruktive Durchbildung sind anzugeben und
zu beschreiben. Die vorgesehene Schalungsart
und Schalungsstruktur für Betonsichtflächen sind
anzugeben. Auf konstruktive Besonderheiten im
Bereich von Querschnittsänderungen oder Abweichungen vom Regelquerschnitt (z. B. Nischen) ist besonders einzugehen.
Die gewählte Ausbildung der Rampen und Portale in konstruktiver Hinsicht ist zu beschreiben.
4
Entwässerung
4.1 Fahrbahnentwässerung und
Sohldränage
Das vorgesehene Entwässerungssystem zur Ableitung von Wässern und Flüssigkeiten ist zu erläutern. Ausbildung und Anordnung der Schlitz-
Stand: 2016/04
4
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 4 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise
rinnen bzw. Anzahl und Lage der Abläufe im
Rampenbereich, die Anschlüsse an die Hauptentwässerungsleitung, Schächte, Hebeanlagen
sowie die Lage ggf. erforderlicher Rückhaltebecken und der Anschluss an die örtliche Vorflut
sind anzugeben. Das gewählte System zur Ableitung des im Bauwerk anfallenden Sickerwassers im Sohlbereich ist kurz zu beschreiben.
4.2 Bauwerkshinterfüllung und
Dränage
Art und Aufbau der Baustoffe zum Hinterfüllen
der Trog- und Tunnelwände bzw. zum Überschütten der Tunneldecke einschließlich evtl. erforderlicher
Dränschichten
und
Dränageleitungen mit dem vorgesehenen Anschluss an
die örtliche Vorflut sind anzugeben.
4.3 Gewässerschutzanlagen
Die vorgesehenen Anlagen zur Vermeidung der
Einleitung von Schadstoffen in die Vorflut sind
zusammengefasst zu beschreiben.
6.3 Lüftung
Das gewählte Lüftungssystem und die erforderlichen baulichen Vorkehrungen hierfür sind zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Lüftung im Brandfall sowie bei evtl. Gegenverkehrsnutzung im Sperrfall einzugehen. Die Lage und
Ausbildung von Zu- und Abluftkanälen, Lüftergebäuden bzw. -räumen, Abluftkaminen u. ä. sind
anzugeben.
6.4 Verkehrstechnische
Einrichtungen
Die vorgesehene Ausstattungsklasse und die
vorgesehenen verkehrstechnischen Einrichtungen sind anzugeben und ggf. zu begründen. Besondere Stör- bzw. Notfälle mit den zugehörigen
vorgesehenen Steuerungsmaßnahmen sind zu
beschreiben. Auf eine evtl. im Tunnel erforderliche Beschilderung ist besonders hinzuweisen
und die Sicherstellung ihrer Unterbringung nachzuweisen.
6.5 Sicherheitseinrichtungen
5
Rückhaltesysteme,
Schutzeinrichtungen
Die Art und Höhe der vorgesehenen Geländer,
Schutzwände und sonstigen Schutzeinrichtungen im Rampen- und Portalbereich sowie ggf.
im Tunnelbereich sowie in den unmittelbaren Bereichen vor bzw. hinter den Rampen sind anzugeben und zu begründen.
6
Betriebstechnische
Ausstattung
Die Sicherheitseinrichtungen für den Verkehr wie
Seitenstreifen, Pannenbuchten, ggf. Wendebuchten, Notausgänge mit Flucht- und Rettungswegen, Notgehwege, Höhenkontrolle, Leiteinrichtungen im Tunnel, Notrufstationen, Videoüberwachung, Funkanlagen mit Verkehrsfunk,
Lautsprecheranlagen,
Brandmeldeanlagen,
Löscheinrichtungen, Orientierungsbeleuchtung
und Fluchtwegkennzeichnung etc. sind kurz zu
erläutern. Hierfür notwendige bauliche Maßnahmen sind anzugeben, insbesondere im Zuge der
Barrierefreiheit.
6.6 Stromversorgung
6.1 Grundlagen
Die betriebstechnische Ausstattung des Bauwerks nach den RABT ist zusammengefasst mit
den wesentlichen Merkmalen anzugeben. Hierfür
erforderliche bauliche Vorkehrungen im Tunnelrohbau sind zu beschreiben. Auswirkungen
durch das Lüftungs- und das Flucht- und Rettungswegekonzept sind zu beachten.
Detaillierte Angaben zur Ausstattung sind in der
Regel in einem gesonderten Entwurf für die betriebstechnische Ausstattung des Bauwerks zusammenzustellen. Dies ist anzugeben.
6.2 Beleuchtung
Die vorgesehene Beleuchtungsanlage ist mit den
notwendigen Einrichtungen anzugeben.
Die vorgesehene Stromversorgung ist kurz zu
beschreiben. Die Unterbringung der Kabel und
Leitungen im Tunnelquerschnitt ist anzugeben.
6.7 Betriebsräume
Lage und Größe erforderlicher Betriebsräume
bzw. -gebäude sind anzugeben. Bei im Tunnelbauwerk integrierten Betriebsräumen ist die hierfür erforderliche bauliche Ausbildung und Zugänglichkeit zu beschreiben.
7
Herstellung, Bauzeit
Anzugeben sind der Bauablauf, wichtige verkehrliche Bauzustände, Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs, Verkehrsführung, notwendige Beschilderungen, freizuhaltende Lichträume,
Stand: 2016/04
5
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 4 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise
evtl. erforderliche Leitungs- und Kanalumlegungsarbeiten, Maßnahmen zum Schutz des
Grundwassers sowie ggf. weitere Schutzmaßnahmen, die Zwischenlagerung und Verwendung
der Aushubmassen, Lage der Baustelleneinrichtung und sonstige während der Bauzeit wichtige
Umstände (z. B. natur- und artenschutzrechtlich
begründete Fristen und Verbotszeiträume).
Anzugeben sind außerdem die erforderliche
Bauzeit, evtl. einzuhaltende Zwischentermine,
der voraussichtliche Baubeginn und ggf. Vorgaben für die Ausschreibung.
Die Zufahrten und Zugänge zum Bauwerk und
zur Baustelle sind zu beschreiben.
8
Kosten
Anzugeben sind die Kosten für das Bauwerk. Bei
Kostenbeteiligung Dritter ist die gesetzliche
Grundlage hierfür zu benennen und der Kostenteilungsschlüssel anzugeben. Die Kosten des
Bauwerks sind den bisher im Streckenvorentwurf
veranschlagten Kosten gegenüberzustellen, wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu
begründen.
Wird für die betriebstechnische Ausstattung des
Bauwerks ein gesonderter Entwurfsteil aufgestellt, so sind die zugehörigen Kosten der Ausstattung dort anzugeben.
9
Baurechtsverfahren
Es sind Hinweise zur Genehmigung des zugehörigen Streckenvorentwurfes bzw. zum Stand des
Baurechtsverfahrens anzugeben.
Stand: 2016/04
6
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 2
Gliederung und Inhalt des
Erläuterungsberichtes
Abschnitt 5
Neu- und Umbaumaßnahmen
von Tunneln in geschlossener Bauweise
Stand: 2016/04
RE-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise
Inhalt
Seite
Vorbemerkung .................................................. 3
1
Allgemeines ............................................ 3
1.1
Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen ............. 3
Bauwerksgestaltung und Bauweise ......... 3
Bauwerksangaben .................................... 3
Variantenuntersuchungen ........................ 3
Gestaltung ................................................ 3
Portalbereiche .......................................... 3
1.2
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
2
Geotechnische und felsmechanische
Verhältnisse ............................................ 4
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Geologische Verhältnisse ......................... 4
Hydrogeologische Verhältnisse ................ 4
Folgerungen für das Bauwerk .................. 4
Felsmechanische Grunddaten ................. 4
Altlasten, Kampfmitteluntersuchung ......... 4
3
Tunnelbauwerk und Rettungsstollen ... 4
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Konstruktion .............................................. 4
Bauverfahren ............................................ 4
Abdichtung ................................................ 5
Fugenausbildung ...................................... 5
Baulicher Brandschutz ............................. 5
Fahrbahnaufbau des Tunnels bzw.
Aufbau der Sohle des Rettungsstollens ... 5
Portalbereich ............................................ 5
4
Entwässerung ......................................... 5
4.1
4.2
4.3
Fahrbahnentwässerung und Sohldränage 5
Bergwasserdränage ................................. 5
Gewässerschutzanlagen .......................... 5
5
Rückhaltesysteme,
Schutzeinrichtungen .............................. 5
6
Betriebstechnische Ausstattung .......... 6
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
Grundlagen ............................................... 6
Beleuchtung ............................................... 6
Lüftung ....................................................... 6
Verkehrstechnische Einrichtungen ............ 6
Sicherheitseinrichtungen ........................... 6
Stromversorgung ...................................... 6
Betriebsräume ........................................... 6
7
Herstellung, Bauzeit ............................... 6
8
Kosten ..................................................... 6
9
Baurechtsverfahren................................ 7
Stand: 2016/04
2
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise
der gewählte Querschnitt für den/ die Flucht- und
Rettungsstollen anzugeben.
Vorbemerkung
(1) Der Erläuterungsbericht beschreibt die geplante Baumaßnahme in übersichtlich gegliederter Form. Die Notwendigkeit des Bauwerkes und
die Auswahl der vorgesehenen Entwurfslösung
sind zu erläutern und zu begründen. Die gewählte Lösung ist in kurzer, vollständiger und verständlicher Form zu beschreiben.
(2) Der Erläuterungsbericht ist wie folgt zu gliedern:
1
Allgemeines
1.2.2 Variantenuntersuchungen
Sofern aus technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen verschiedene Bauverfahren und Bauwerkssysteme untersucht wurden,
sind diese mit ihren Vor- und Nachteilen zusammengefasst zu erläutern. Die gewählte Lösung ist zu beschreiben. Die entwurfsbestimmenden betriebstechnischen Ausstattungselemente sind dabei zu berücksichtigen.
1.2.3 Gestaltung
1.1 Notwendigkeit der Maßnahme,
Verkehrswege, örtliche
Randbedingungen
Anzugeben sind die Gründe für die Notwendigkeit des Tunnelbauwerkes, die Lage im Straßennetz unter besonderer Berücksichtigung nahegelegener oder im Bereich des Tunnels liegender
Zu- oder Abfahrten, die Verkehrsart (Gegenverkehr/ Richtungsverkehr), die wesentlichen Trassierungselemente der beteiligten Verkehrswege,
die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Tunnel
und die maßgebende durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärke aller Tage des Jahres (maßgebende DTV in Kfz/24h) mit Lkw-Anteil (in %).
Durchgeführte Variantenuntersuchungen (Planungsentscheidung Einschnitt oder Tunnel, Optimierung der Tunnellänge) sind anzugeben.
Weiterhin sind Angaben zur Topographie, zu
evtl. notwendigen Maßnahmen zum Schallschutz
und zum Umweltschutz, zur Flächenbeanspruchung sowie zu besonderen örtlichen Randbedingungen zu machen. Mögliche Umleitungsstrecken bei Tunnelsperrung bzw. das Fehlen
von Umleitungsstrecken und deren mögliche
Kompensation (z. B. Gegenverkehrsbetrieb in
einer Röhre bei einem zweiröhrigen Tunnelbauwerk) sind anzugeben. Zusätzlich anzugeben ist
die zuständige Verwaltungsbehörde, der zuständige Tunnelmanager und die Organisation der
Tunnelüberwachung.
1.2 Bauwerksgestaltung und
Bauweise
Die wesentlichen Gestaltungselemente sind zu
beschreiben. Auf die Gestaltung und die Einpassung der Portale in die Umgebung oder in Verbindung mit benachbarten Bauwerken (z. B.
Brückenbauwerken) ist dabei besonders einzugehen. Vorgesehene Wandbekleidungen, die
z. B. aus Lärmschutzgründen in den Portalbereichen des Tunnels erforderlich werden, sind nach
Art und Umfang anzugeben. Der Anstrich zur
Aufhellung der Tunnelwände ist kurz zu beschreiben.
1.2.4 Portalbereiche
Die Gestaltung des Bereiches vor und hinter den
Tunnelportalen im Zusammenhang mit diesen ist
zu beschreiben. Dabei ist besonders auf die Anordnung von Flügel- oder Stützwänden, ggf. die
Portale von Flucht- und Rettungsstollen, ggf. eines Betriebsgebäudes, von Betriebswegen und
ggf. Mittelstreifenüberfahrten gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von
Straßentunneln (RABT), die entwurfsbestimmenden betriebstechnischen Ausstattungselemente, den Übergang zwischen dem Querschnitt
der freien Strecke und dem Tunnelquerschnitt
sowie den Anschluss der passiven Schutzeinrichtungen einzugehen.
Für die Beschreibung der Gestaltung des Bereiches vor Stollenportalen gelten die Anforderungen sinngemäß.
1.2.1 Bauwerksangaben
Es sind die Längen des Tunnels sowie ggf. der
Flucht- und Rettungsstollen, die Lage der Portale, die Aufteilung des gewählten Straßenquerschnittes, der gewählte Tunnelquerschnitt sowie
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise
2
2.5 Altlasten,
Kampfmitteluntersuchung
Geotechnische und
felsmechanische
Verhältnisse
Ggf. vorhandene Altlasten, deren Behandlung
sowie deren Berücksichtigung beim Tunnelvortrieb sind zu beschreiben.
2.1 Geologische Verhältnisse
Art und Umfang der durchgeführten geologischen und tunnelbautechnischen Untersuchungen sind zu beschreiben und Hinweise auf die
geotechnischen Berichte nach DIN 4020 und
den tunnelbautechnischen Bericht (s. ZTV-ING
5-1) zu geben. Die wesentlichen Ergebnisse der
vorliegenden Gutachten sind in kurzer und übersichtlicher Form zusammenzufassen. In einfachen Fällen können der geotechnische Bericht
und der tunnelbautechnische Bericht identisch
sein.
2.2 Hydrogeologische Verhältnisse
Höhe, Art und evtl. chemische Aggressivität des
Gebirgs- bzw. Grundwassers bzw. des angrenzenden Gebirges (chemischer Betonangriff, Versinterungsneigung etc.) sind anzugeben. Auf die
statischen Auswirkungen (z. B. Wasserdruck)
und den zu erwartenden Wasserzufluss während
des Vortriebes und im Endzustand ist einzugehen. Auf grundsätzliche Möglichkeiten zur Wasserhaltung während der Bauzeit ist hinzuweisen.
Eventuell zu erwartende Auswirkungen auf den
Wasserhaushalt durch die Herstellung des Tunnels im Bau- und Endzustand sowie ggf. Maßnahmen zur Minimierung des Einflusses sind
kurz zu beschreiben.
2.3 Folgerungen für das Bauwerk
Aufgrund der vorhandenen geologischen und
hydrogeologischen Verhältnisse sind die Folgerungen für mögliche Bauverfahren und Bauwerkssysteme zu beschreiben. Auf evtl. zu erwartende Besonderheiten aus Tektonik und
Schichteinfallen sowie aus Druckhaftigkeit des
Gebirges ist besonders einzugehen.
Eine Einteilung des Gebirges nach Ausbruchklassen und der Bemessungswasserspiegel sind
anzugeben.
Auf erforderliche Kampfmitteluntersuchungen
bzw. -räumungen ist hinzuweisen.
3
Tunnelbauwerk und
Rettungsstollen
3.1 Konstruktion
Das gewählte Bausystem, die Belastungsansätze (Einwirkungen), die gewählten Blocklängen
und Bauteilabmessungen, die Baustoffe und
Baustoffkennwerte und die konstruktive Durchbildung sind anzugeben und zu beschreiben. Die
vorgesehene Schalungsart und Schalungsstruktur für Betonsichtflächen ist anzugeben.
Auf konstruktive Besonderheiten im Bereich von
Querschnittsänderungen oder Abweichungen
vom Regelquerschnitt (z. B. Nischen, Querschläge) ist besonders einzugehen.
Für die Beschreibung der Konstruktion von
Flucht- und Rettungsstollen gelten die Anforderungen sinngemäß.
3.2 Bauverfahren
Das vorgesehene Bauverfahren, die verschiedenen Bauzustände und die konstruktiven Besonderheiten bei der Herstellung sind eingehend zu
erläutern.
Unter anderem sind anzugeben:
— Grundsätzlicher Ablauf,
—- Ausbruchklassen mit Querschnittsaufteilung
für den Ausbruch,
— Vortrieb im Längsschnitt,
— Baugrubenverkleidung,
— Ausbruchverfahren,
— Abschlagstiefen,
— Art der Sicherung,
2.4 Felsmechanische Grunddaten
— evtl. Zusatzmaßnahmen,
Die im geotechnischen Bericht angegebenen
felsmechanischen Grunddaten mit den zu erwartenden Festigkeits- bzw. Verformungsparametern sind in tabellarischer Form darzustellen.
— Wasserableitung,
— Art und Umfang der Messprogramme und
baubegleitender Maßnahmen,
— Herstellen der Innenschale und der Portale.
Stand: 2016/04
4
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise
Für die Beschreibung des Bauverfahrens von
Flucht- und Rettungsstollen gelten die Anforderungen sinngemäß.
3.3 Abdichtung
Die gewählte Bauart für die Abdichtung
(Abdichtung mit KDB als Regelbauweise oder
WUB-KO) ist kurz zu beschreiben. Notwendige
Schutzschichten, Abschlüsse, Verwahrungen,
Befestigungselemente und die Maßnahmen zu
Einbau und Kontrolle der Dichtungsbahnen sind
anzugeben.
Für die Beschreibung der Abdichtung von Fluchtund Rettungsstollen gelten die Anforderungen
sinngemäß.
3.4 Fugenausbildung
Anzugeben sind die Art der Blockfugenausbildungen und deren Abdichtung sowie die Ausbildung und Anordnung der Arbeitsfugen.
Für die Beschreibung der Fugenausbildung von
Flucht- und Rettungsstollen gelten die Anforderungen sinngemäß.
3.5 Baulicher Brandschutz
Die Maßnahmen zum baulichen Brandschutz für
die Konstruktion sowie für den Innenausbau des
Tunnels sind zu beschreiben.
4
Entwässerung
4.1 Fahrbahnentwässerung und
Sohldränage
Das vorgesehene Entwässerungssystem zur Ableitung von Wässern und Flüssigkeiten ist zu erläutern. Ausbildung und Anordnung der Schlitzrinnen, Anschlüsse an die Hauptentwässerungsleitung, Schächte, Hebeanlagen sowie die Lage
ggf. erforderlicher Rückhaltebecken und der Anschluss an die örtliche Vorflut sind anzugeben.
Das gewählte System zur Ableitung des im
Bauwerk anfallenden Sickerwassers im Sohlbereich ist kurz zu beschreiben.
Die Beschreibung des Entwässerungssystems
umfasst auch die Entwässerung von Flucht- und
Rettungsstollen sowie von Voreinschnittsbereichen.
4.2 Bergwasserdränage
Das vorgesehene Entwässerungssystem zur Ableitung von anfallendem Berg- und Kluftwasser
ist zu erläutern. Die Anzahl und Lage der Dränageleitungen, Reinigungs- und Spülschächte,
Querleitungen, der Anschluss an die Bergwassersammelleitung sowie der Anschluss an die örtliche Vorflut ist anzugeben (Siehe auch Richtlinie
für Bergwasserdränagesysteme von Straßentunneln (RI-BWD-TU)).
Die Beschreibung des Bergwasserdränagesystems umfasst auch die Dränage von Fluchtund Rettungsstollen.
3.6 Fahrbahnaufbau des Tunnels
bzw. Aufbau der Sohle des
Rettungsstollens
Der vorgesehene Fahrbahnaufbau im Tunnel
sowie die Ausbildung der seitlichen Notgehwege
und die Anordnung von Kabeln und Leitungen
sind anzugeben.
Für Flucht- und Rettungsstollen sind der vorgesehene Sohlaufbau und die Anordnung von Kabeln und Leitungen anzugeben.
3.7 Portalbereich
Die gewählte Ausbildung der Portale des Tunnels und von Flucht- und Rettungsstollen in konstruktiver Hinsicht ist zu beschreiben.
4.3 Gewässerschutzanlagen
Die vorgesehenen Anlagen zur Vermeidung der
Einleitung von Schadstoffen in die Vorflut sind
zusammengefasst zu beschreiben.
5
Rückhaltesysteme,
Schutzeinrichtungen
Die Art und Höhe der vorgesehenen Geländer,
Schutzwände und sonstigen Schutzeinrichtungen insbesondere in den Portalbereichen ist anzugeben und ggf. zu begründen. Erforderliche
Schutzeinrichtungen im Tunnel sind zu beschreiben. Die passiven Schutzeinrichtungen
werden unter Ziffer 1.2.4 behandelt.
Stand: 2016/04
5
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise
6
und Fluchtwegkennzeichnung etc. sind kurz zu
erläutern. Hierfür notwendige bauliche Maßnahmen sind anzugeben, insbesondere im Zuge der
Barrierefreiheit.
Betriebstechnische
Ausstattung
6.1 Grundlagen
Die betriebstechnische Ausstattung des Bauwerks nach den RABT ist zusammengefasst mit
den wesentlichen Merkmalen anzugeben. Hierfür
erforderliche bauliche Vorkehrungen im Tunnelrohbau sind zu beschreiben. Auswirkungen
durch das Lüftungs- und das Flucht- und Rettungswegekonzept sind zu beachten.
6.6 Stromversorgung
Detaillierte Angaben zur Ausstattung sind in der
Regel in einem gesonderten Entwurf für die betriebstechnische Ausstattung des Bauwerks zusammenzustellen. Dies ist anzugeben.
Lage und Größe erforderlicher Betriebsräume
bzw. -gebäude sind anzugeben. Bei im Tunnelbauwerk integrierten Betriebsräumen ist die hierfür erforderliche bauliche Ausbildung und Zugänglichkeit zu beschreiben.
Die vorgesehene Stromversorgung ist kurz zu
beschreiben. Die Unterbringung der Kabel und
Leitungen im Tunnelquerschnitt ist anzugeben.
6.7 Betriebsräume
6.2 Beleuchtung
Die vorgesehene Beleuchtungsanlage ist mit den
notwendigen Einrichtungen anzugeben.
6.3 Lüftung
Das gewählte Lüftungssystem und die erforderlichen baulichen Vorkehrungen hierfür sind zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Lüftung im Brandfall sowie bei evtl. Gegenverkehrsnutzung im Sperrfall einzugehen. Die Lage sowie
Ausbildung von Zu- und Abluftkanälen, Lüftergebäuden bzw. -räumen, Abluftkaminen u. ä. sind
anzugeben.
6.4 Verkehrstechnische
Einrichtungen
Die vorgesehene Ausstattungsklasse und die
vorgesehenen verkehrstechnischen Einrichtungen sind anzugeben und ggf. zu begründen. Besondere Stör- bzw. Notfälle mit den zugehörigen
vorgesehenen Steuerungsmaßnahmen sind zu
beschreiben. Auf eine evtl. im Tunnel erforderliche Beschilderung ist besonders hinzuweisen
und die Sicherstellung ihrer Unterbringung nachzuweisen.
6.5 Sicherheitseinrichtungen
Die Sicherheitseinrichtungen für den Verkehr wie
Seitenstreifen, Pannenbuchten, ggf. Wendebuchten, Notausgänge mit Flucht- und Rettungswegen, Notgehwege, Höhenkontrolle, Leiteinrichtungen im Tunnel, Notrufstationen, Videoüberwachung, Funkanlagen mit Verkehrsfunk,
Lautsprecheranlagen,
Brandmeldeanlagen,
Löscheinrichtungen, Orientierungsbeleuchtung
7
Herstellung, Bauzeit
Anzugeben sind der Bauablauf, wichtige verkehrliche Bauzustände, Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs, Verkehrsführung, notwendige Beschilderungen, freizuhaltende Lichträume,
Vortriebsrichtung, voraussichtliche Vortriebsleistung, evtl. erforderliche Leitungs- und Kanalumlegungsarbeiten, Maßnahmen zum Schutz des
Grundwassers sowie ggf. weitere Schutzmaßnahmen, die Zwischenlagerung und Verwendung
der Aushub- und Ausbruchmassen, die Lage der
Baustelleneinrichtung und sonstige während der
Bauzeit wichtige Umstände sind zu beschreiben
(z. B. natur- und artenschutzrechtlich begründete
Fristen und Verbotszeiträume).
Anzugeben sind außerdem die erforderliche
Bauzeit, evtl. einzuhaltende Zwischentermine,
der voraussichtliche Baubeginn und ggf. Vorgaben für die Ausschreibung.
8
Kosten
Anzugeben sind die Kosten für das Bauwerk. Bei
Kostenbeteiligung Dritter ist die gesetzliche
Grundlage hierfür zu benennen und der Kostenteilungsschlüssel anzugeben. Die Kosten des
Bauwerks sind den bisher im Streckenvorentwurf
veranschlagten Kosten gegenüberzustellen, wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu
begründen.
Wird für die betriebstechnische Ausstattung des
Bauwerks ein gesonderter Entwurf aufgestellt, so
sind die zugehörigen Kosten der Ausstattung
dort anzugeben.
Stand: 2016/04
6
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 5 Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise
9
Baurechtsverfahren
Es sind Hinweise zur Genehmigung des zugehörigen Streckenvorentwurfes bzw. zum Stand des
Baurechtsverfahrens anzugeben.
Stand: 2016/04
7
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 2
Gliederung und Inhalt des
Erläuterungsberichtes
Abschnitt 6
Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 6 Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände
Inhalt
Seite
Vorbemerkung .................................................. 3
1
Allgemeines ............................................ 3
1.1
1.2
1.3
Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen ............. 3
Lastannahmen .......................................... 3
Bauwerksgestaltung ................................. 3
2
Bodenverhältnisse, Gründung .............. 3
2.1
2.2
2.3
2.4
Bodenverhältnisse .................................... 3
Grundwasser, Wasserhaltung .................. 3
Gründung .................................................. 3
Altlasten, Kampfmitteluntersuchung .......... 3
3
Aufgehende Wandteile ........................... 3
3.1
3.2
3.3
3.4
Konstruktion .............................................. 3
Schalltechnische Eigenschaften................ 3
Sichtflächen .............................................. 4
Korrosionsschutz, Schutz gegen
Umwelteinflüsse ....................................... 4
4
Entwässerung ......................................... 4
5
Rückhaltesysteme,
Schutzeinrichtungen .............................. 4
6
Zugänglichkeit der Bauwerksteile ........ 4
7
Herstellung, Bauzeit ............................... 4
8
Kosten ..................................................... 4
9
Baurechtsverfahren................................ 4
2
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 6 Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände
2
Vorbemerkung
(1) Der Erläuterungsbericht beschreibt die geplante Baumaßnahme in übersichtlich gegliederter Form. Die Notwendigkeit des Bauwerkes und
die Auswahl der vorgesehenen Entwurfslösung
sind zu erläutern und zu begründen, die gewählte Lösung ist in kurzer, vollständiger und verständlicher Form zu beschreiben.
(2) Der Erläuterungsbericht ist wie folgt zu gliedern:
1
Allgemeines
1.1 Notwendigkeit der Maßnahme,
Verkehrswege, örtliche
Randbedingungen
Bodenverhältnisse,
Gründung
2.1 Bodenverhältnisse
Art und Umfang der geotechnischen Untersuchungen sind kurz zu beschreiben und Hinweise
auf vorliegende geotechnische Berichte zu geben. Die wesentlichen Punkte des geotechnischen Berichts sind in kurzer und übersichtlicher
Form zusammenzufassen.
Für die vorgeschlagenen Gründungsmaßnahmen sind die aufnehmbaren Bodenpressungen,
die aufnehmbaren Pfahlkräfte und die zu erwartenden Setzungen anzugeben.
2.2 Grundwasser, Wasserhaltung
Anzugeben sind die Gründe für die Notwendigkeit der Wandkonstruktion (z. B. Lärmvorsorge,
-sanierung, Überflughilfe etc.), die Lage im Straßennetz, die wesentlichen Trassierungselemente
der beteiligten Verkehrswege, die erforderlichen
Abstände zur Straße und die zu beachtenden
Zwangspunkte sowie besondere örtliche Randbedingungen.
Höhe, Art und evtl. Schädlichkeit des Grundwassers sind anzugeben.
Eine während der Bauausführung geplante
Wasserhaltung und die hierzu erforderlichen
Maßnahmen sind kurz zu beschreiben.
2.3 Gründung
Anzugeben sind die Windzone, die Schneelastzone und die Lasten aus Fahrzeuganprall. Für
besonders exponierte Lagen sind spezielle
Windlasten anzugeben.
Die Wahl der Gründungsart (z. B. Flach- oder
Tiefgründung) für die Wandkonstruktionen ist zu
begründen. Die jeweiligen Gründungstiefen sind
anzugeben und evtl. Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder zum Bodenaustausch zu beschreiben. Ebenso sind erforderliche Maßnahmen hinsichtlich zu erwartender Setzungen oder
Setzungsunterschiede kurz zu erläutern.
1.3 Bauwerksgestaltung
2.4 Altlasten,
Kampfmitteluntersuchung
1.2 Lastannahmen
Sofern aus technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen verschiedene Bauwerkssysteme mit unterschiedlichen statischen Systemen und Pfostenabständen für verschiedene
Bauarten (Stahlbeton, Stahl) untersucht wurden,
sind diese mit ihren Vor- und Nachteilen kurz zu
beschreiben.
Ggf. vorhandene Altlasten, deren Behandlung
sowie deren Berücksichtigung beim Bauablauf
sind zu beschreiben.
Die gewählte Lösung ist zu begründen, wobei
auf die Gestaltung und Einpassung in die Umgebung besonders einzugehen ist. Wesentliche
Gestaltungselemente sind zu beschreiben.
3
Bei Vorliegen eines Gestaltungskonzeptes ist auf
dieses Bezug zu nehmen.
Das gewählte System, die Baustoffgüten und die
konstruktive Durchbildung sind anzugeben und
zu beschreiben.
Erforderliche Kampfmitteluntersuchungen bzw. räumungen sind zu erläutern.
Aufgehende Wandteile
3.1 Konstruktion
3.2 Schalltechnische Eigenschaften
Bei Lärmschutzwänden sind die schalltechnischen Eigenschaften anzugeben.
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 6 Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände
3.3 Sichtflächen
Die vorgesehene Art und Struktur für die Sichtflächen ist anzugeben. Bei Verwendung von
Strukturschalungen oder bei Verkleidung mit
Kunst- oder Naturstein sind Umfang und Art zu
erläutern und deren Notwendigkeit zu begründen.
3.4 Korrosionsschutz, Schutz gegen
Umwelteinflüsse
Für stählerne Tragkonstruktionen und Bauteile
ist das vorgesehene Korrosionsschutzsystem
anzugeben. Auch ist anzugeben und zu begründen, ob und ggf. welche Betonbauteile (z. B. Sockelelemente gegen Tausalzeinwirkungen) einen
Oberflächenschutz erhalten sollen.
4
Entwässerung
men zur Sicherung des Verkehrs, Verkehrsführung, freizuhaltende Lichträume und sonstige
während der Bauzeit wichtige Umstände (z. B.
natur- und artenschutzrechtlich begründete Fristen und Verbotszeiträume).
Anzugeben sind außerdem die erforderliche
Bauzeit, evtl. einzuhaltende Zwischentermine
und der voraussichtliche Baubeginn.
8
Kosten
Anzugeben sind die Kosten für das Bauwerk. Bei
Kostenbeteiligung Dritter ist die gesetzliche
Grundlage hierfür zu benennen und der Kostenteilungsschlüssel anzugeben. Die Kosten des
Bauwerks sind den bisher im Streckenvorentwurf
veranschlagten Bauwerkskosten gegenüberzustellen, wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu begründen.
Das Entwässerungssystem ist zu erläutern.
Anzahl und Lage der Abläufe, Art und Lage der
Quer- und Längsleitungen sowie der Anschluss
an die örtliche Vorflut, ggf. über vorzuschaltende
Leichtflüssigkeitsabscheider, sind anzugeben.
Art und Aufbau der Baustoffe zum Hinterfüllen
der Sockelelemente einschließlich evtl. erforderlicher Drainagen sind anzugeben.
5
9
Es sind Hinweise zur Genehmigung des zugehörigen RE-Streckenvorentwurfes bzw. zum Stand
des Baurechtsverfahrens anzugeben.
Hinweise zu weiteren Genehmigungsverfahren
(naturschutzrechtliche, wasserrechtliche Genehmigungen etc.) sind ebenfalls anzugeben.
Rückhaltesysteme,
Schutzeinrichtungen
Die Art der Fahrzeugrückhaltesysteme und sonstigen Schutzeinrichtungen (z. B. Schutzerdung
im Bahnbereich, Fangvorrichtung) ist anzugeben
und ggf. zu begründen.
6
Zugänglichkeit der
Konstruktionsteile
Die erforderlichen Vorkehrungen, wie Zufahrtsund Zugangswege zum Bauwerk, Einstiege, Öffnungen, Türen, Leitern, Podeste, Stege und
bauwerksgebundene feste und bewegliche Besichtigungs- und Wartungseinrichtungen sind
anzugeben und ggf. zu begründen. Die Zugänglichkeit der Bauwerksteile durch das Überwachungspersonal
(Bauwerksprüfung
nach
DIN 1076) muss, ohne starke Behinderung des
Straßenverkehrs, gewährleistet sein (z. B. Berme).
7
Herstellung, Bauzeit
Anzugeben sind die Herstellungsart der Ingenieurbauwerke, wichtige Bauzustände, Maßnah-
4
Baurechtsverfahren
Stand: 2016/04
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 2
Gliederung und Inhalt des
Erläuterungsberichtes
Abschnitt 7
Verkehrszeichenbrücken
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 7 Verkehrszeichenbrücken
Inhalt
Seite
Vorbemerkung .................................................. 3
1
Allgemeines ............................................ 3
1.1
1.2
1.3
Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen ............. 3
Lastannahmen .......................................... 3
Bauwerksgestaltung ................................. 3
2
Bodenverhältnisse, Gründung .............. 3
2.1
2.2
2.3
2.4
Bodenverhältnisse .................................... 3
Grundwasser, Wasserhaltung .................. 3
Gründung .................................................. 3
Altlasten, Kampfmitteluntersuchung .......... 3
3
Unterbauten ............................................ 3
3.1
3.2
Betonsockel .............................................. 3
Fußpunktverankerung .............................. 3
4
Tragkonstruktion .................................... 3
4.1
4.2
4.3
Tragkonstruktion ....................................... 3
Verbindung zwischen Riegel und Stiel ..... 4
Korrosionsschutz ...................................... 4
5
Befestigungselemente für
Schilder/ Zeichengeber .......................... 4
6
Rückhaltesysteme .................................. 4
7
Zugänglichkeit der Konstruktionsteile . 4
8
Sonstige Ausstattung und
Einrichtungen ......................................... 4
9
Herstellung, Bauzeit ............................... 4
10
Kosten ..................................................... 4
11
Baurechtsverfahren................................ 4
2
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 7 Verkehrszeichenbrücken
Vorbemerkung
(1) Der Erläuterungsbericht beschreibt die Baumaßnahme in übersichtlich gegliederter Form.
Die Notwendigkeit des Bauwerkes und die Auswahl der vorgesehenen Entwurfslösung sind zu
erläutern und zu begründen, die gewählte Lösung ist in kurzer, vollständiger und verständlicher Form zu beschreiben.
(2) Sämtliche Verkehrszeichenbrücken einer
Verkehrseinheit können auch in einem Sammelentwurf zusammengefasst werden.
(3) Der Erläuterungsbericht ist wie folgt zu gliedern:
1
auf vorliegende geotechnische Berichte zu geben. Die wesentlichen Punkte des geotechnischen Berichts sind in kurzer und übersichtlicher
Form zusammenzufassen. Für die vorgeschlagene Gründungsart sind die zulässigen Bodenpressungen bzw. die zulässige Belastung von
Pfählen anzugeben.
2.2 Grundwasser, Wasserhaltung
Höhe, Art und evtl. Schädlichkeit des Grundwassers sind anzugeben.
Eine während der Bauausführung geplante
Wasserhaltung und die hierzu erforderlichen
Maßnahmen sind kurz zu beschreiben.
2.3 Gründung
Allgemeines
Die Wahl der Gründungsart (Flach- oder Pfahlgründung) ist zu begründen. Die jeweiligen
Gründungstiefen sind anzugeben und evtl. Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder zum Bodenaustausch zu beschreiben.
1.1 Notwendigkeit der Maßnahme,
Verkehrswege, örtliche
Randbedingungen
Anzugeben sind die Gründe für die Notwendigkeit des Neubaus bzw. Umbaus der Verkehrszeichenbrücke, die Lage im Straßennetz, die
einzuhaltenden Lichtraumprofile und die zu beachtenden Zwangspunkte sowie besondere örtliche Randbedingungen.
2.4 Altlasten,
Kampfmitteluntersuchung
Ggf. vorhandene Altlasten, deren Behandlung
sowie deren Berücksichtigung beim Bauablauf
sind zu beschreiben.
Erforderliche Kampfmitteluntersuchungen bzw. räumungen sind zu erläutern.
1.2 Lastannahmen
Anzugeben sind die Windzone, die Schneelastzone und die Lasten aus Fahrzeuganprall. Für
besonders exponierte Lagen sind spezielle
Windlasten anzugeben.
3
Unterbauten
3.1 Betonsockel
Die Baustoffgüten und die konstruktive Durchbildung sind anzugeben und zu beschreiben.
1.3 Bauwerksgestaltung
Sofern aus technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen verschiedene Bauwerkssysteme untersucht wurden, sind diese mit ihren
Vor- und Nachteilen kurz zu beschreiben. Die
gewählte Lösung ist zu begründen. Wesentliche
Gestaltungselemente sind zu beschreiben.
3.2 Fußpunktverankerung
Das gewählte System ist anzugeben. Abweichungen von den Richtzeichnungen sind zu begründen.
Bei Vorliegen eines Gestaltungskonzeptes ist auf
dieses Bezug zu nehmen.
4
2
4.1 Tragkonstruktion
Bodenverhältnisse,
Gründung
Tragkonstruktion
Die Hauptabmessungen und die Werksstoffe
sind anzugeben.
2.1 Bodenverhältnisse
Art und Umfang der geotechnischen Untersuchungen sind kurz zu beschreiben und Hinweise
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 2 Gliederung und Inhalt des Erläuterungsberichtes Abschnitt 7 Verkehrszeichenbrücken
4.2 Verbindung zwischen Riegel
und Stiel
rechtlich begründete Fristen und Verbotszeiträume).
Die gewählte Riegel-Stiel-Verbindung ist anzugeben. Abweichungen von den Richtzeichnungen sind zu begründen.
10 Kosten
4.3 Korrosionsschutz
Das vorgesehene Korrosionsschutzsystem ist
anzugeben.
5
Befestigungselemente für
Schilder/ Zeichengeber
Anzugeben ist die Lage des Schildes bzw. der
Zeichengeber und die Art der Befestigung sowie
die vorgesehene Anzahl der Befestigungskonstruktionen.
6
Anzugeben sind außerdem die erforderliche
Bauzeit und der voraussichtliche Baubeginn.
Anzugeben sind die Kosten für das Bauwerk. Bei
Kostenbeteiligung Dritter ist die gesetzliche
Grundlage hierfür zu benennen und der Kostenteilungsschlüssel anzugeben. Die Kosten des
Bauwerks sind den bisher im Streckenvorentwurf
veranschlagten Bauwerkskosten gegenüberzustellen, wesentliche Abweichungen sind zu erläutern und zu begründen.
11 Baurechtsverfahren
Es sind Hinweise zur Genehmigung des zugehörigen RE-Streckenvorentwurfes bzw. zum Stand
des Baurechtsverfahrens anzugeben.
Rückhaltesysteme
Die Art und Anordnung der vorgesehenen Fahrzeugrückhaltesysteme ist anzugeben.
Bei Verkehrszeichenbrücken mit Besichtigungsstegen ist zusätzlich auf das Geländer und die
Schutzeinrichtung bei Steigleitern einzugehen.
7
Zugänglichkeit der
Konstruktionsteile
Die Zugänglichkeit zu den Konstruktionsteilen ist
zu beschreiben.
Ist die Verkehrszeichenbrücke mit einem Besichtigungssteg ausgestattet, so ist dieser zu begründen und zu beschreiben.
8
Sonstige Ausstattung und
Einrichtungen
Anzugeben und zu begründen ist, ob und ggf.
welche Versorgungsleitungen in der Verkehrszeichenbrücke geführt werden.
Auf die Erdung der Verkehrszeichenbrücke ist
einzugehen.
9
Herstellung, Bauzeit
Anzugeben sind wichtige Bauzustände, eventuelle Montagestöße, Maßnahmen zur Sicherung
des Verkehrs, Verkehrsführung, freizuhaltende
Lichträume und sonstige während der Bauzeit
wichtige Umstände (z. B. natur- und artenschutz-
4
Stand: 2016/04
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 3
Aufstellen der Kostenberechnung
Abschnitt 1
Form der Kostenberechnung
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 3 Aufstellen der Kostenberechnung - Abschnitt 1 Form der Kostenberechnung
Inhalt
1
2
Seite
Allgemeines ............................................ 3
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 3 Aufstellen der Kostenberechnung - Abschnitt 1 Form der Kostenberechnung
1
Allgemeines
(1) Grundlage für das Aufstellen von Kostenberechnungen ist die Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS). Hierin wird Inhalt, Form
und Umfang der Kostenberechnung für Ingenieurbauten geregelt.
(2) Für Bauwerksentwürfe von Ingenieurbauten
sind für die Kostenberechnung folgende Formblätter sowie das Leistungsverzeichnis gemäß
Anlage 4.5 der AKVS zu verwenden und der Unterlage 3 des Inhaltsverzeichnisses (s. Formblatt
1.3.2) beizufügen:
— Titelblatt
— Formblatt A
BW
— Formblatt A
— Formblatt B
— Formblatt C
— Formblatt D
BWÜ
— Formblatt E
BW
— Formblatt E
Bei Kostenbeteiligung Dritter zusätzlich:
K
— Formblatt B
KE
— Formblatt B
Stand: 2016/04
3
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 3
Aufstellen der Kostenberechnung
Abschnitt 2
Mengenermittlung
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 3 Aufstellen der Kostenberechnung - Abschnitt 2 Mengenermittlung
Inhalt
Seite
1
Allgemeines ............................................ 3
2
Form und Inhalt ...................................... 3
2
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 3 Aufstellen der Kostenberechnung - Abschnitt 2 Mengenermittlung
1
Allgemeines
(1) Zur Erstellung der Kostenberechnung wird
bei Ingenieurbauten in der Regel eine prüffähige
Mengenermittlung benötigt.
(2) Soweit für vergleichbare Bauwerke bereits
Mengenermittlungen bzw. Abrechnungsmengen
vorliegen, können die dort ermittelten Mengen,
ggf. mit entsprechenden Korrekturfaktoren versehen, verwendet werden.
2
Form und Inhalt
(1) Die Mengenermittlung ist in Anlehnung an
die Regelungen für elektronische Bauabrechnung, Verfahrensbeschreibung 23.003 (REB-VB)
aufzustellen.
(2) Auf die jeweilige Position der Kostenberechnung ist Bezug zu nehmen.
(3) Die Abrechnungsregelungen der jeweiligen
STLK- bzw. RLK-Texte sind zu berücksichtigen.
(4) Die Mengenermittlung sollte mit einem AVAProgramm erstellt und im Datenaustauschformat
(DA) 11 des Gemeinsamen Ausschusses für
Elektronik im Bauwesen (GAEB) übergeben
werden.
(5) Ein kombinierter Ausdruck der Datenaustauschformate 11 und 82 ist möglich.
(6) Zur Erläuterung können der Mengenermittlung auch Skizzen bzw. Auszüge aus der Entwurfsplanung beigefügt werden. Dies ist sinnvoll
für z. B. Betonpositionen und Baugruben.
(7) Bei Bedarf sind zusätzliche Erläuterungen
und Unterlagen beizufügen (z. B. Erdmengenkonzept, Materialverteilungsplan, Schnittstellenmatrix mit anderen Baumaßnahmen).
Stand: 2016/04
3
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 4
Aufstellen des Bauwerksplanes
Abschnitt 1
Form und Inhalt des Bauwerksplanes für
Neubaumaßnahmen von Brücken
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 1 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neubaumaßnahmen von Brücken
Inhalt
Seite
1
Allgemeines ............................................ 3
2
Blattaufteilung ........................................ 3
3
Schriftfeld ................................................ 3
4
Bauwerksdaten, Baustoffangaben und
Bodenkennwerte..................................... 3
5
Ansicht des Bauwerks ........................... 3
6
Längsschnitt ........................................... 3
7
Grundriss ................................................ 4
8
Regelquerschnitt .................................... 5
9
Querschnitte ........................................... 5
10
Konstruktive Einzelheiten ..................... 5
11
Angaben zur Lagerung und zu Fahrbahnübergängen .................................... 5
12
Bodenprofile ........................................... 5
2
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 1 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neubaumaßnahmen von Brücken
1
Allgemeines
(1) Im Bauwerksplan ist die gewählte Entwurfslösung in übersichtlicher Form darzustellen. Es
müssen alle wesentlichen Angaben enthalten
sein, so dass der Bauwerksplan für die Ausschreibung verwendet werden kann. Bei großen
oder schwierigen Bauwerken kann es erforderlich werden, die Darstellungen auf mehrere Pläne aufzuteilen. Weiterhin kann es erforderlich
sein, den Bauwerksplan durch Sonderpläne zu
ergänzen, z. B. für Gestaltungsdetails, Brückenausrüstung, Bauzustände, Verkehrsführung, bei
Stahl- und Verbundbrücken Korrosionsschutzund Massenverteilungsplan.
(2) Bei der Aufstellung des Bauwerksplanes ist
der jeweils neueste Stand der Richtzeichnungen
für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu
beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung
von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gemäß Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der
Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben
(z. B. Lag 6).
(3) Der Bauwerksplan ist in Formaten nach
DIN EN ISO 5457
anzufertigen
und
nach
DIN 824 zu falten.
2
Blattaufteilung
(1) In der Regel ist die Blattaufteilung nach folgendem Schema vorzunehmen:
Ansicht
Regelquerschnitt
Bodenkennwerte
Längsschnitt
Querschnitte
Baustoffangaben
Grundriss
Angaben zur
Lagerung und
zu Fahrbahnübergängen
Bauwerksdaten
und Schriftfeld
(2) Für große oder schwierige Bauwerke können
andere Blattaufteilungen erforderlich sein, ebenso für kleine Bauwerke zur besseren Ausnutzung
der Blattgröße.
3
Schriftfeld
(1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplanes
verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt
1.3.4 entsprechen.
(2) Bauwerkspläne, die in Zusammenstellungen
für einen bestimmten Verwendungszweck als
Unterlage beigefügt werden sollen, (z. B. für
Streckenentwürfe, Planfeststellungsunterlagen)
sind mit den dort festgelegten Nummern zu versehen. Die Angabe der Projektnummer ist für
landes- oder bauamtsinterne Nummerierungen
vorgesehen. In jedem Fall ist im Bauwerksplan
die Bauwerksnummer nach den ASB-ING anzugeben.
(3) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der
Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name
im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum
und Bearbeitungsvermerken eingetragen.
4
Bauwerksdaten,
Baustoffangaben und
Bodenkennwerte
(1) Im Übersichtsplan bzw. im ersten Bauwerksplan sind über dem Schriftfeld die wesentlichen
Angaben zum Bauwerk (Bauwerksdaten), die
vorgesehenen Baustoffe (Baustoffangaben), die
dem Entwurf zugrunde liegenden Angaben zum
Baugrund und zur Hinterfüllung (Bodenkennwerte) und die Setzungen nach dem Formblatt 1.3.5
anzugeben.
5
Ansicht des Bauwerks
(1) Die Ansicht ist in der Regel jeweils im Bauwerksplan oben links im Maßstab M. 1:100, bei
Kleinbauwerken im Maßstab M. 1:50 und bei
Großbauwerken im Maßstab M. 1:200 oder kleiner darzustellen.
(2) Die Ansicht ist bei geraden und schiefen
Brücken von einem Geländeschnitt parallel zur
Brückenachse ausgehend in Parallelprojektion
senkrecht zur Schnittführung darzustellen; bei
gekrümmten Bauwerken ist ein gerader Geländeschnitt zu wählen, der die Brückenachse
zweckmäßig tangiert. Die Parallelprojektion ist
beizubehalten und die Blickrichtung vorteilhaft zu
wählen. Die Schnittführung durch das Gelände
ist jeweils anzugeben.
(3) Bei starker Brückenschiefe oder um die Einpassung des Bauwerks in die Umgebung darzustellen, sind ggf. noch weitere Ansichten anzufertigen. Diese sind vorzugsweise in perspektivischer Darstellung aus der Blickrichtung des
Straßenbenutzers oder von exponierten Standorten aus gesehen zu zeichnen.
6
Längsschnitt
(1) Der Längsschnitt ist im Bauwerksplan unter
der Ansicht im gleichen Maßstab wie die Ansicht
darzustellen.
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 1 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neubaumaßnahmen von Brücken
(2) Der Längsschnitt ist in der Bauwerksachse
bzw. in der Gradiente bei zwei- oder mehrteiligen
Überbauten zu führen und mindestens 5 m hinter
Flügelende durch den Erdkörper fortzusetzen,
wobei der hinter dem Erdkörper liegende Flügel
gestrichelt einzuzeichnen ist.
(3) Bei schiefen Brücken ist der Längsschnitt
ebenfalls in der Gradiente zu führen. Die Projektionsrichtung bleibt dabei rechtwinklig zur
Schnittachse. Abweichend hiervon werden die
Widerlager und Pfeiler einschließlich Gründung
rechtwinklig zur Widerlager- bzw. Pfeilerachse
geschnitten, damit sie in unverzerrter Dicke erscheinen. Diese rechtwinkligen Unterbauabschnitte sind mit dem Längsschnitt in der Gradiente zeichnerisch zu überlagern. Die hinter dem
Erdkörper liegenden Flügel sind auf den Längsschnitt zu projizieren und gestrichelt darzustellen.
(4) Im Längsschnitt ist auch die Gründung mit
folgenden Darstellungen einzutragen:
— Gründungskörper,
— Belüftung von Hohlräumen,
— Hinterfüllung der Widerlager und Entwässerung,
— Böschungsbefestigung im Bereich von
Dammköpfen und Gestaltung von Flächen
an und unter Brücken,
— Betonschutzmaßnahmen,
— Ver- und Entsorgungsleitungen,
— Widerlager- und Pfeilerachsenbezeichnungen usw..
7
Grundriss
(1) Unter dem Längsschnitt ist das Bauwerk im
Grundriss darzustellen, wobei im Allgemeinen
der Maßstab wie bei der Ansicht beibehalten
wird, jedoch so, dass die umgebende Geländeform noch auf dem Bauwerksplan dargestellt
werden kann.
(2) Anzugeben sind:
— Nordpfeil,
— Bohr- bzw. Schürfergebnisse mit Grundwasserstand,
— Form des vorhandenen Geländes und der
Baugrube,
— Baugrubenverkleidung,
— Koordinaten mit Angabe des Lage- und Höhensystems,
— Angaben zur Topographie (Höhenlinien, Böschungsneigung usw.),
— Kreuzungswinkel,
— Art der Wasserhaltung,
— Fahrbahnkrümmung,
— Bermen,
— Verkehrsraumbreiten,
— bei Pfahlgründung Gesamtlänge der Pfähle.
(5) Ferner sind darzustellen:
— Bezeichnung und Ziel der Verkehrswege,
— Lagerungsart der Tragkonstruktion,
— Gradiente im Bereich der Brücke und der
Anschlussrampen mit Angaben der Längsneigungen und ggf. Wannen- und Kuppenausrundungen,
— Bewegungsrichtung der Lager,
— Pressenanordnung
Pfeilern,
auf
— Höhenkoten,
— Lage und Art der Fugen,
— Lichtraumprofile,
— Flügellängen,
— Lichtweiten und Stützweiten (rechtwinklig
und ggf. schräg),
— Entwässerung,
— Mittel- und Hochwasserstände, ggf. HSW
und
— anschließende Erdkörper mit Diensttreppen,
— Begrenzungslinien für befestigte Flächen,
— Entwässerung des Überbaus,
— Material für die Befestigung der Flächen,
— Lagerungsart der Tragkonstruktion,
— Zugänglichkeit der Konstruktionsteile,
— Lage und Art von Fahrbahnübergängen,
— Möglichkeiten zum Anheben des Überbaus,
— Zugänglichkeit der Konstruktionsteile,
— bei externer Vorspannung die Spanngliedführung,
4
Widerlagern
— Zugangs- und Zufahrtswege zu den Flächen
unter der Brücke,
— ggf. Fahrzeugrückhaltesysteme auf der anschließenden freien Strecke,
— Lage der ungünstigsten Punkte des freizuhaltenden Lichtraumes sowie prüfbare An-
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 1 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neubaumaßnahmen von Brücken
gabe der Höhendifferenzen zwischen Unterkante Konstruktion und Oberkante der untenliegenden Fahrbahnen,
— Gleise,
— Querschnitt durch den Erdkörper am Flügelende mit Blickrichtung auf das Widerlager
— Wasserspiegel o. ä.,
— sonstige Zwangspunkte (z. B. Leitungen,
Masten, von Einbauten freizuhaltende Flächen, Tabuzonen),
— Bohrlöcher oder Schürfgruben usw..
(3) Darzustellen ist eine Brückenhälfte - in Brückenlängsrichtung gesehen - mit Draufsicht auf
die Fahrbahn, die andere Hälfte mit Draufsicht
auf die Unterbauten bei abgehobenem Überbau
und nicht hinterfüllten Widerlagern, bei beiden
Hälften auch die Gestalt des umgebenden Geländes.
8
(2) Die Querschnitte sind rechtwinklig zur Brückenachse zu führen. Darzustellen sind in der
Regel einschließlich Unterbauten und Gründung:
Regelquerschnitt
(1) Der Regelquerschnitt des Überbaus ist im
Maßstab M. 1:50 darzustellen, bei Stahlbrücken
evtl. auch größer.
(2) Der Schnitt ist rechtwinklig zur Brückenachse zu führen.
(3) Darzustellen sind:
— Breiten- und Querschnittsaufteilung,
— Mindestkonstruktionshöhe,
— Geländer,
— Fahrzeugrückhaltesysteme mit Angabe der
Aufhaltestufe und des Wirkungsbereichs,
— Gehwegkappen,
— Berührungs- und Erdungsschutz,
— Lärmschutzwände,
— Querschnitt durch den Überbau vor dem Widerlager mit Blickrichtung auf das Widerlager
— Querschnitt durch den Überbau mit Blickrichtung auf die Pfeiler.
(3) Darzustellen sind charakteristische horizontale Schnitte durch den Pfeiler.
10 Konstruktive Einzelheiten
(1) Darzustellen sind die Pfeilerköpfe mit Pressenanordnung. Weiterhin sind, soweit für die Beschreibung des Bauwerks erforderlich, im Bauwerksplan konstruktive Einzelheiten darzustellen
(z. B. Zugänglichkeit von Bauteilen, Fugenausbildungen, Brückenausrüstungen (Laufstege,
Podeste, Leitern, Türen, Treppen, Durchstiege,
Beleuchtung usw.)).
(2) Bei Spannbetonkonstruktionen sind die
Platzverhältnisse an den Spannköpfen, die Lage
der Koppelstellen sowie die Spanngliedführung
bei externer Vorspannung in geeigneter Form
darzustellen.
11 Angaben zur Lagerung und
zu Fahrbahnübergängen
Bei Bauwerken mit Brückenlagern ist die Lagertabelle des Formblattes 1.3.5 zu verwenden und
um eine Übersichtsskizze mit Symbolen nach
DIN EN 1337-1 zu ergänzen. Angaben zu Bewegungen an den Fahrbahnübergängen sind
ebenfalls in der Lagertabelle aufzuführen.
— Mastbefestigungen,
— Abdichtungen und Beläge,
12 Bodenprofile
— Entwässerung,
Im Längsschnitt sind neben den Gründungen
des Bauwerks die zugehörigen Bohrprofile mit
Angabe der Grundwasserstände darzustellen.
Die zeichnerische Darstellung der Schichtenprofile erfolgt nach DIN 4023. Die Bohransatzpunkte
sind entsprechend den Angaben im geotechnischen Bericht zu nummerieren und im Grundriss
lagemäßig anzugeben. Bei großen Brücken kann
es zweckmäßig sein, die Bohrprofile zur besseren Übersichtlichkeit auf einem gesonderten
Plan darzustellen.
— Leitungen,
— Höhenkoten bezogen auf OK Fahrbahngradiente (dabei OK Fahrbahngradiente
gleich +/- 0,00 m),
— Besichtigungsstege, usw..
9
Querschnitte
(1) Außer dem Regelquerschnitt sind im Bauwerksplan weitere charakteristische Querschnitte
zur eindeutigen Beschreibung des Bauwerks
darzustellen.
Stand: 2016/04
5
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 4
Aufstellen des Bauwerksplanes
Abschnitt 2
Form und Inhalt des Bauwerksplanes für
Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen
von Brücken
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 2 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen von Brücken
Inhalt
Seite
1
Allgemeines ............................................ 3
2
Blattaufteilung ........................................ 3
3
Schriftfeld ................................................ 3
4
Bauwerksdaten, Baustoffangaben ....... 3
5
Darstellung der Maßnahme ................... 3
6
Arbeitsanweisung, Bauphasen ............. 3
7
Verkehrsführung..................................... 4
2
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 2 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen von Brücken
1
Allgemeines
(1) Im Bauwerksplan ist die Instandsetzungsbzw. Ertüchtigungsmaßnahme einschließlich der
ggf. vorgesehenen Umbauten in übersichtlicher
Form darzustellen. Es müssen alle wesentlichen
Angaben enthalten sein, so dass der Bauwerksplan für die Ausschreibung verwendet werden
kann. Bei großen oder schwierigen Bauwerken
kann es erforderlich werden, die Darstellungen
auf mehrere Pläne aufzuteilen. Weiterhin kann
es erforderlich sein, den Bauwerksplan durch
Sonderpläne zu ergänzen, z. B. für Arbeitsgerüste, Schutzmaßnahmen, Bauzustände, Verkehrsführung. Zum Verständnis der vorgesehenen
Maßnahmen sind grundsätzlich die wesentlichen
Bestandspläne des Bauwerks als Anlage beizufügen bzw. der Bestand in den Entwurfsplänen
darzustellen.
(2) Bei der Aufstellung des Bauwerksplanes ist
der jeweils neueste Stand der Richtzeichnungen
für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu
beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung
von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gem.
Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben (z. B.
Kap 1).
(3) Der Bauwerksplan ist in Formaten nach
DIN EN ISO 5457
anzufertigen
und
nach
DIN 824 zu falten.
2
(3) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der
Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name
im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum
und Bearbeitungsvermerken eingetragen.
4
(2) Bei komplizierten Instandsetzungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen oder solchen an großen
und langen Brücken kann eine andere Blattaufteilung sinnvoll sein. Das Gleiche gilt für auf einzelne Bauteile beschränkte oder einfache Maßnahmen.
(3) Um eine Nutzung des Bauwerksplans für die
Ausführungsplanung und als Bestandsübersichtszeichnung zu ermöglichen, ist der Platz am
oberen Blattrand für Maßstabsleisten und DiaRahmen für die Mikroverfilmung zur Archivierung
freizuhalten.
(1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplanes
verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt
1.3.4 entsprechen.
Darstellung der Maßnahme
Instandsetzungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen können nach Art und Umfang sehr unterschiedlich sein. Beziehen sich die Maßnahmen
auf nahezu alle Bauteile des Bauwerks, ist eine
Darstellung wie bei Neubaumaßnahmen vorzunehmen. Bei geometrischen Veränderungen am
bestehenden Bauwerk sind Abbruchgrenzen und
Bauteilergänzungen in geeigneter Form darzustellen und kenntlich zu machen. Unabhängig
hiervon sind immer die wesentlichen Bestandspläne des Bauwerks als Anlage beizufügen. Beziehen sich die Instandsetzungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen nur auf einzelne Bauteile
oder handelt es sich um eine relativ einfache
Maßnahme, ist eine zweckmäßige Darstellung
selbst zu wählen.
6
Schriftfeld
Bauwerksdaten,
Baustoffangaben
Über dem Schriftfeld sind im Bauwerksplan die
wesentlichen Angaben zum Bauwerk (Bauwerksdaten) und die vorgesehenen Baustoffe
(Baustoffangaben) nach dem Formblatt 1.3.6
anzugeben. Hierauf kann verzichtet werden,
wenn diese Daten bereits in den beigefügten
Bestandsplänen eingetragen sind und sich durch
die Maßnahme keine Änderungen ergeben. Arbeitsanweisungen zur Instandsetzung einzelner
Schäden können gesondert auf dem Plan dargestellt werden.
5
Blattaufteilung
(1) Die Blattaufteilung ist nach Möglichkeit nach
dem gleichen Schema wie bei Neubaumaßnahmen vorzunehmen.
3
(2) Bauwerkspläne, die in Zusammenstellungen
für einen bestimmten Verwendungszweck als
Unterlage beigefügt werden sollen (z. B. für
Streckenentwürfe, Planfeststellungsunterlagen),
sind mit den dort festgelegten Nummern zu versehen. Die Angabe der Projektnummer ist für
landes- oder bauamtsinterne Nummerierungen
vorgesehen. In jedem Fall ist im Bauwerksplan
die Bauwerksnummer nach den ASB-ING anzugeben.
Arbeitsanweisung,
Bauphasen
(1) Bei schwierigen Instandsetzungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen, insbesondere wenn
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 2 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen von Brücken
diese mit Eingriffen in die Substanz des Bauwerks verbunden sind, kann es erforderlich werden, die einzelnen Arbeitsschritte des Instandsetzungskonzeptes in den Bauwerksplänen anzugeben. Die aus den Bestandsunterlagen und
Standsicherheitsnachweisen des bestehenden
Bauwerks dabei zu beachtenden Randbedingungen sind besonders zu vermerken. Wichtige
Bauzwischenphasen sind zeichnerisch darzustellen.
(2) Soweit der Abbruch oder Teilabbruch von
einzelnen Bauteilen im Rahmen von Instandsetzungs- bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen vorgesehen ist und hierzu besondere Randbedingungen
zu beachten sind, ist dies ebenfalls in den Plänen anzugeben, z. B. Abbruchreihenfolge,
Schutzmaßnahmen, temporär wirksame Hilfskonstruktionen.
7
Verkehrsführung
Werden Maßnahmen unter Aufrechterhaltung
des Verkehrs durchgeführt, sind hierfür ggf. gesonderte Verkehrsführungspläne beizufügen.
Hierbei sind auch alle Zwischenphasen darzustellen.
4
Stand: 2016/04
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 4
Aufstellen des Bauwerksplanes
Abschnitt 3
Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Maßnahmen des Ersatzneubaus von Brücken
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 3 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Maßnahmen des Ersatzneubaus von Brücken
Inhalt
Seite
1
Allgemeines ............................................ 3
2
Blattaufteilung ........................................ 3
3
Schriftfeld ................................................ 3
4
Bauwerksdaten, Baustoffangaben,
Bodenkennwerte, Angaben zur Lagerung und zu Fahrbahnübergängen... 3
5
Darstellung der Maßnahme ................... 3
6
Arbeitsanweisung, Bauphasen ............. 4
7
Verkehrsführung..................................... 4
2
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 3 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Maßnahmen des Ersatzneubaus von Brücken
1
3
Allgemeines
(1) Im Bauwerksplan ist die Maßnahme Ersatzneubau einschließlich der ggf. vorgesehenen
Umbauten am Bestandsbauwerk in übersichtlicher Form darzustellen. Es müssen alle wesentlichen Angaben enthalten sein, so dass der
Bauwerksplan für die Ausschreibung verwendet
werden kann. Bei großen oder schwierigen
Bauwerken kann es erforderlich werden, die
Darstellungen auf mehrere Pläne aufzuteilen.
Weiterhin kann es erforderlich sein, den Bauwerksplan durch Sonderpläne zu ergänzen, z. B.
für Arbeitsgerüste, Schutzmaßnahmen, Bauzustände, Verkehrsführung. Zum Verständnis der
vorgesehenen Maßnahmen sind grundsätzlich
die wesentlichen Bestandspläne des Bauwerks
als Anlage beizufügen bzw. der Bestand in den
Entwurfsplänen darzustellen.
(2) Bei der Aufstellung des Bauwerksplanes ist
der jeweils neueste Stand der Richtzeichnungen
für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu
beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung
von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gemäß Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der
Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben
(z. B. Kap 1).
(3) Der Bauwerksplan ist in Formaten nach
DIN EN ISO 5457
anzufertigen
und
nach
DIN 824 zu falten.
(4) Bei komplizierten Bauwerken und schwierigen Randbedingungen sind auch der angedachte Abbruch des Bestandsbauwerks sowie der
Bauablauf in übersichtlicher Form darzustellen.
2
Blattaufteilung
(1) Die Blattaufteilung ist nach Möglichkeit nach
dem gleichen Schema wie bei Neubaumaßnahmen vorzunehmen.
(2) Bei komplizierten Maßnahmen oder solchen
an großen und langen Brücken kann eine andere
Blattaufteilung sinnvoll sein. Das gleiche gilt für
auf einzelne Bauteile beschränkte oder einfache
Maßnahmen.
(3) Um eine Nutzung des Bauwerksplans für die
Ausführungsplanung und als Bestandsübersichtszeichnung zu ermöglichen, ist der Platz am
oberen Blattrand für Maßstabsleisten und DiaRahmen für die Mikroverfilmung zur Archivierung
freizuhalten.
Schriftfeld
(1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplanes
verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt
1.3.4 entsprechen.
(2) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der
Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name
im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum
und Bearbeitungsvermerken eingetragen.
(3) Im Schriftfeld des Bauwerksplans ist die
Bauwerksnummer nach der Anweisung Straßeninformationsbank für Ingenieurbauten, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING) anzugeben.
4
Bauwerksdaten, Baustoffangaben, Bodenkennwerte,
Angaben zur Lagerung und
zu Fahrbahnübergängen
(1) Über dem Schriftfeld sind im Bauwerksplan
die wesentlichen Angaben zum Ersatzbauwerk
(Bauwerksdaten) und die vorgesehenen Baustoffe (Baustoffangaben) sowie die Angaben zum
Baugrund und zur Hinterfüllung (Bodenkennwerte) nach dem Formblatt 1.3.7 anzugeben.
(2) Auch die Daten des Bestandsbauwerks sind
entsprechend in den Plänen mit Darstellung des
Bestandes anzugeben. Hierauf kann verzichtet
werden, wenn diese Daten bereits in den beigefügten Bestandsplänen eingetragen sind und
sich durch die Maßnahme keine Änderungen ergeben.
(3) Bei Bauwerken mit Brückenlagern ist die Lagertabelle des Formblattes 1.3.7 zu verwenden
und um eine Übersichtsskizze mit Symbolen
nach DIN EN 1337-1 zu ergänzen. Angaben zu
Bewegungen an den Fahrbahnübergängen sind
ebenfalls in der Lagertabelle aufzuführen.
(4) Die Anordnung dieser Planstempel erfolgt
nur auf dem ersten Plan bzw. dem Übersichtsplan.
Eine mehrfache Anordnung auf anderen Plänen
ist nicht erforderlich.
5
Darstellung der Maßnahme
(1) Maßnahmen des Ersatzneubaus können
nach Art und Umfang sehr unterschiedlich sein.
Beziehen sich die Maßnahmen auf nahezu alle
Bauteile des Bauwerks, ist eine Darstellung wie
bei Neubaumaßnahmen vorzunehmen.
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 3 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Maßnahmen des Ersatzneubaus von Brücken
(2) Bei geometrischen Veränderungen am bestehenden Bauwerk sind Abbruchgrenzen und
Bauteilergänzungen in geeigneter Form darzustellen und kenntlich zu machen. Unabhängig
hiervon sind immer die wesentlichen Bestandspläne des Bestandsbauwerks als Anlage beizufügen. Bezieht sich der Ersatzneubau nur auf
einzelne Bauteile (z. B. nur Überbauersatz) oder
handelt es sich um eine einfache Maßnahme, ist
eine zweckmäßige Darstellung zu wählen.
chen Verkehrsführung in übersichtlicher Weise
zeichnerisch zu berücksichtigen.
(3) Verbleibt vorhandene Bausubstanz des Bestandsbauwerks im Baugrund bzw. im Bauwerk,
ist diese Bausubstanz entsprechend anders darzustellen als der Neubauteil.
(4) Werden die Bohrprofile und anderen Bodenaufschlüsse in einem separaten Plan dargestellt,
ist ihr Bezug zum Bauwerk skizzenhaft herzustellen (z. B. Eintragung der Umrisse der Gründung inkl. Höhenkoten).
6
Arbeitsanweisung,
Bauphasen
(1) Bei schwierigen Maßnahmen des Ersatzneubaus, insbesondere wenn diese mit Eingriffen in die Substanz des Bauwerks verbunden
sind, kann es erforderlich werden, die einzelnen
Arbeitsschritte und Bauphasen in den Bauwerksplänen anzugeben. Die aus den Bestandsunterlagen und Standsicherheitsnachweisen des bestehenden Bauwerks dabei zu beachtenden
Randbedingungen sind besonders zu vermerken. Wichtige Bauzwischenphasen sind zeichnerisch darzustellen.
(2) Soweit der Abbruch oder Teilabbruch von
einzelnen Bauteilen vorgesehen ist und hierzu
besondere Randbedingungen zu beachten sind,
ist dies ebenfalls in den Plänen anzugeben, z. B.
Abbruchreihenfolge, Schutzmaßnahmen, temporär wirksame Hilfskonstruktionen.
(3) Auf die Angaben im Erläuterungsbericht zum
Bestand, Ersatzneubau, Baudurchführung und
Randbedingungen ist in übersichtlicher Weise
zeichnerisch einzugehen.
7
Verkehrsführung
Werden Maßnahmen unter Aufrechterhaltung
des Verkehrs durchgeführt, sind hierfür ggf. gesonderte Verkehrsführungspläne beizufügen.
Hierbei sind auch alle Zwischenphasen darzustellen. Der Bestand im Zusammenhang mit dem
Ersatzneubau, die Baudurchführung und die örtlichen Randbedingungen sind bei der bauzeitli-
4
Stand: 2016/04
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 4
Aufstellen der Bauwerkspläne
Abschnitt 4
Form und Inhalt der Bauwerkspläne für
Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln
in offener Bauweise
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 4 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise
Inhalt
Seite
1
Allgemeines ............................................ 3
2
Plandarstellung....................................... 3
3
Schriftfeld ................................................ 3
4
Bauwerksdaten, Baustoffangaben und
Bodenkennwerte..................................... 3
5
Übersichtsplan........................................ 3
6
Längsschnitt ........................................... 4
7
Horizontalschnitt .................................... 4
8
Regelquerschnitte .................................. 4
9
Konstruktive Einzelheiten ..................... 5
10
Tunnelportale mit Vorportalbereichen . 5
11
Betriebsgebäude .................................... 5
12
Bodenprofile ........................................... 6
2
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 4 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise
1
Allgemeines
(1) In den Bauwerksplänen ist die gewählte
Entwurfslösung in übersichtlicher Form darzustellen. Es müssen alle wesentlichen Angaben
enthalten sein, so dass die Bauwerkspläne als
Grundlage für die Ausschreibungsplanung verwendet werden können.
(2) Bei der Aufstellung der Bauwerkspläne ist
der jeweils aktuelle Stand der Richtzeichnungen
für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu
beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung
von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gemäß Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der
Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben
(z. B. T Fug 1).
(3) Die Bauwerkspläne sind in Formaten nach
DIN EN ISO 5457
anzufertigen
und
nach
DIN 824 zu falten.
(4) Bei Umbaumaßnahmen oder Nachrüstungen sind der Bestand und die Maßnahme nach
Art und Umfang unterscheidbar darzustellen.
2
Plandarstellung
(1) Für Tunnel in offener Bauweise einschließlich der baulichen Anlagen zur Lüftung und der
zugehörigen Rettungsstollen und -schächte ist in
der Regel in den Bauwerksplänen folgendes
darzustellen:
— Übersichtsplan mit Gesamtübersicht,
— Längsschnitt,
— Horizontalschnitt,
— Regelquerschnitte,
(3) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der
Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name
im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum
und Bearbeitungsvermerken eingetragen.
4
Bauwerksdaten,
Baustoffangaben und
Bodenkennwerte
Im Übersichtsplan sind über dem Schriftfeld die
wesentlichen Angaben zum Bauwerk (Bauwerksdaten), die vorgesehenen Baustoffe (Baustoffangaben) und die dem Entwurf zugrunde
liegenden Angaben zum Baugrund und zur Hinterfüllung (Bodenkennwerte) nach dem Formblatt
1.3.8 einzutragen.
5
Übersichtsplan
(1) Im Übersichtsplan ist in der Regel ein Lageplan im Maßstab M. 1:1.000 oder 1:2.000 und
ein Höhenplan mit dem gleichen Längenmaßstab wie der Lageplan und einem Höhenmaßstab von M. 1:100 oder 1:200 darzustellen. Der
Übersichtsplan soll den Tunnel einschließlich der
anschließenden Trogbauwerke bzw. Rampenstrecken darstellen.
(2) Im Lageplan ist folgendes anzugeben:
— Konstruktive Einzelheiten,
— Nordpfeil,
— Tunnelportale mit Vorportalbereichen,
— Koordinaten mit Angabe des Lage- und Höhensystems,
— Betriebsgebäude,
— Bodenprofile.
(2) Weiterhin kann es erforderlich sein, die
Bauwerkspläne durch Sonderpläne zu ergänzen,
z. B. für Gestaltungsdetails, Baubehelfe, Bauzustände, Verkehrsführung.
3
(2) Bauwerkspläne, die in Zusammenstellungen
für einen bestimmten Verwendungszweck als
Unterlage beigefügt werden sollen (z. B. für
Streckenentwürfe, Planfeststellungsunterlagen),
sind mit den dort festgelegten Nummern zu versehen. Die Angabe der Projektnummer ist für
landes- oder bauamtsinterne Nummerierungen
vorgesehen. In jedem Fall ist im Bauwerksplan
die Bauwerksnummer nach den ASB-ING anzugeben.
Schriftfeld
(1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplanes
verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt
1.3.4 entsprechen.
— Angaben
usw.),
zur
Topographie
(Höhenlinien
— Kreuzungswinkel mit anderen Verkehrswegen,
— angeschlossene Verkehrswege, insbesondere solche mit Zu- und Abfahrten im Bereich
des Tunnels,
— Koordinaten
mung,
der
Achse,
Fahrbahnkrüm-
— Bezeichnung und Ziel der Verkehrswege,
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 4 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise
— Aufteilung in Tunnel- und Trogbereiche mit
Angabe der Lage der Portale und Troggrenzen,
— Böschungsverlauf,
— Entwässerungseinrichtungen usw..
— Blockeinteilung mit Vermaßung der einzelnen Blöcke,
— Tunnelportal und Anschluss an den Trogbereich,
— Entwässerungseinrichtungen mit Pumpenanlage und evtl. Rückhaltebecken,
(3) Im Höhenplan ist folgendes anzugeben:
— Betriebsgebäude,
— Station,
— die wesentlichen Teile der betriebstechnischen Ausstattung einschließlich der Fahrzeugrückhaltesysteme.
— OK Gelände,
— OK Gradiente,
— Querneigungsband,
7
— Krümmungsband,
— ggf. Haltesichtweitenband,
— Grundwasserstände,
— Gradientenverlauf mit Angabe der Längsneigungen,
— kreuzende Verkehrswege,
(1) Unter dem Längsschnitt ist ein Horizontalschnitt des Tunnel- und Trogbauwerkes darzustellen, wobei der Maßstab wie beim Längsschnitt beibehalten wird.
(2) Anzugeben sind:
— Nordpfeil,
— Blockeinteilung,
— Kreuzungswinkel mit anderen Verkehrswegen,
— Betriebsgebäude,
— Entwässerungseinrichtungen usw..
6
Horizontalschnitt
— angeschlossene Verkehrswege, insbesondere solche mit Zu- und Abfahrten im Bereich
des Tunnels,
Längsschnitt
— Koordinaten
mung,
der
Achse,
(1) Der Längsschnitt ist auf einem gesonderten
Plan zusammen mit dem Horizontalschnitt in der
Regel im Maßstab M. 1:250 oder 1:500 darzustellen. Der Längsschnitt ist in der Bauwerksachse zu führen.
— Querneigung der Fahrbahn,
(2) Im Längsschnitt ist auch die Gründung mit
folgenden Darstellungen einzutragen:
— Betriebsgebäude,
— Gründungskörper,
— ausgewählte Bohr- bzw. Schürfergebnisse,
— Bodenprofile mit Grundwasserstand,
— Entwässerungseinrichtungen mit Pumpenanlage und evtl. Rückhaltebecken,
— die wesentlichen Teile der betriebstechnischen Ausstattung einschließlich der Fahrzeugrückhaltesysteme.
8
— vorhandenes Gelände,
Fahrbahnkrüm-
Regelquerschnitte
— Gradiente und Stationierung im Bereich des
Tunnels und des dargestellten Trogbereiches mit Angabe der Längsneigungen und
ggf. Wannenausrundungen,
(1) Es ist jeweils ein Regelquerschnitt des Tunnels und der Trogbauwerke bzw. der anschließenden Rampenstrecken in der Regel im Maßstab M. 1:50 oder 1:100 darzustellen. Soweit
Querschnittsaufweitungen oder -änderungen
(auch Abweichungen vom Regelquerschnitt,
z. B. in Form von Nischen) vorgesehen sind,
werden hierfür gesonderte Schnitte dargestellt.
Die Schnitte sind rechtwinklig zur Tunnelachse
zu führen.
— Höhenkoten für OK Gelände,
(2) Darzustellen sind:
— OK Tunneldecke und OK Gradiente der
Fahrbahn,
— Breiten- und Querschnittsaufteilung,
— Baugrubenverbau,
— Art der Wasserhaltung, Grundwasserüberleitungen, usw..
(3) Ferner ist darzustellen:
— Mittel- und Hochwasserstände,
4
— Lichtraumprofil,
— lichte Weite (Rohbaumaß),
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 4 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise
— lichte Höhe (Rohbaumaß),
— sonstige konstruktiv wichtige Einzelheiten,
insbesondere solche zur Aufnahme betriebstechnischer Ausstattungsteile,
— Bauteilabmessungen,
— Abdichtung,
— Einrichtungen oder Vorkehrungen zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung.
— Fugenbandverlauf,
— Arbeitsfugen,
10
— Ausbildung der Sichtflächen,
— Fahrbahnaufbau,
Tunnelportale mit
Vorportalbereichen
— Geländer,
(1) Darzustellen sind die Ansichten, die Längsschnitte und die Grundrisse der Tunnelportale in
der Regel im Maßstab M. 1:50, die Draufsichten
der Vorportalbereiche in der Regel im Maßstab
M. 1:50 und der Übergang Tunnel – Trog in der
Regel im Maßstab M. 1:25 bzw. M. 1:10.
— Fahrzeugrückhaltesysteme,
(2) Einzutragen sind:
— Lärmschutzanlagen, soweit vorhanden.
— Gestaltung der Portale,
(3) Ferner ist darzustellen:
— Gelände- bzw. Böschungsverlauf,
— Gewählte Baugrubensicherung mit evtl. Verankerungen,
— Höhenangaben,
— Entwässerungseinrichtungen mit Längsentwässerungsleitung,
— Betriebs- und verkehrstechnische Ausstattung,
— Maßnahmen zur Wasserhaltung,
— Lärmschutzanlagen bzw. -bekleidungen,
— Baugrubenverfüllung.
— Übergang Tunnel – Trog,
(4) Soweit dies für die eindeutige Beschreibung
des Bauwerkes erforderlich ist, sind weitere charakteristische Querschnitte im Tunnel- und Trogbereich darzustellen.
9
Konstruktive Einzelheiten
Anhand von Detailzeichnungen ist in der Regel
im Maßstab von M. 1:25 bzw. M. 1:10 folgendes
darzustellen:
— Fugenausbildung und -abdichtung mit allen
Einrichtungen und Maßnahmen zum Verpressen und Injizieren einschließlich der zugehörigen Kontrolleinrichtungen,
— Kreuzungspunkte von Fugen,
— Abdichtung,
— Übergänge zwischen geschlossener und offener Bauweise,
— Sohl- und Fahrbahnaufbau,
— Fahrbahnentwässerung mit Brandschottung,
Querableitung, Anschluss im Bereich der
Revisionsschächte und Längsentwässerung,
— ggf. Hebe- und Gewässerschutzanlagen,
— Leitungstrassen und Kabelzugschächte,
— ggf. Brandschutzmaßnahmen,
— Absturzsicherungen,
— Querschnitt mit den wesentlichen Angaben
wie im Regelquerschnitt,
— Ggf. Lüftungstrennwand.
(3) In der Zeichnung des Übergangs Tunnel –
Trog ist der Verlauf der Trogwände, der Rückhaltesysteme, der Lärmschutzeinrichtungen und der
Fugenbänder darzustellen.
(4) Die Darstellung der Vorportalbereiche (Bereiche vor und hinter den Tunnelportalen bzw. im
Bereich der Tröge unmittelbar vor und hinter den
Trögen) hat besonders Flügel- oder Stützwände,
Lärmschutzeinrichtungen, ggf. Betriebsgebäude,
Betriebswege und ggf. Mittelstreifenüberfahrten
gemäß RABT, die entwurfsbestimmenden betriebstechnischen Ausstattungselemente, der
Übergang zwischen dem Querschnitt der freien
Strecke und dem Tunnel- bzw. Trogquerschnitt
sowie die Fahrzeugrückhaltesysteme mit deren
Anschlüssen zu umfassen. Benachbarte Bauwerke (z. B. Brückenbauwerke) sind einzubeziehen.
11
Betriebsgebäude
Das Betriebsgebäude ist mit den wesentlichen
Angaben zur Raumaufteilung gemäß dem
Raumkonzept in der Regel im Maßstab M. 1:50
darzustellen, soweit es als baulich integrierter
Bestandteil des Tunnelbauwerks konzipiert ist
Stand: 2016/04
5
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 4 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in offener Bauweise
oder seine Integration in die bauliche Anlage des
Tunnels trotz seiner Anordnung getrennt vom
Tunnel zweckmäßig ist, z. B. bei seiner Lage in
unmittelbarer Nähe zum Tunnel. Andernfalls erfolgt die Darstellung im Entwurf für die betriebstechnische Ausstattung, der die detaillierten Angaben zur Raumaufteilung gemäß dem Raumkonzept und alle wesentlichen Einbauteile enthält.
12
Bodenprofile
Im Längsschnitt sind neben den Gründungen
des Bauwerks die zugehörigen Bohrprofile mit
Angabe der Grundwasserstände darzustellen.
Die zeichnerische Darstellung der Schichtenprofile erfolgt nach DIN 4023. Die Bohransatzpunkte
sind entsprechend den Angaben im geotechnischen Bericht zu nummerieren und im Grundriss
lagemäßig anzugeben. Bei langen Tunneln und
stark wechselnden Bodenverhältnissen bzw.
größerer Zahl oder Verdichtung der Bodenaufschlüsse kann es zweckmäßig sein, die Bohrprofile zur besseren Übersichtlichkeit auf einem gesonderten Plan darzustellen.
6
Stand: 2016/04
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 4
Aufstellen der Bauwerkspläne
Abschnitt 5
Form und Inhalt der Bauwerkspläne für
Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln
in geschlossener Bauweise
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 5 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise
Inhalt
Seite
1
Allgemeines ............................................ 3
2
Plandarstellung....................................... 3
3
Schriftfeld ................................................ 3
4
Bauwerksdaten und Baustoffangaben . 3
5
Übersichtsplan........................................ 3
6
Geotechnischer Längsschnitt ............... 4
7
Vortriebsklassen..................................... 4
8
Längsschnitt ........................................... 4
9
Horizontalschnitt .................................... 5
10
Regelquerschnitte .................................. 5
11
Konstruktive Einzelheiten ..................... 5
12
Tunnelportale mit Vorportalbereichen . 6
13
Bauliche Vorkehrungen für Entwässerung und Betriebseinrichtungen....... 6
14.
Betriebsgebäude .................................... 6
2
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 5 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise
1
Allgemeines
3
(1) In den Bauwerksplänen ist die gewählte
Entwurfslösung in übersichtlicher Form darzustellen. Es müssen alle wesentlichen Angaben
enthalten sein, so dass die Bauwerkspläne als
Grundlage für die Ausschreibungsplanung verwendet werden können.
(2) Bei der Aufstellung der Bauwerkspläne ist
der jeweils aktuelle Stand der Richtzeichnungen
für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu
beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung
von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gemäß Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der
Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben
(z. B. T Fug 12).
(3) Die Bauwerkspläne sind in Formaten nach
DIN EN ISO 5457
anzufertigen
und
nach
DIN 824 zu falten.
(4) Bei Umbaumaßnahmen oder Nachrüstungen
sind der Bestand und die Maßnahme nach Art
und Umfang unterscheidbar darzustellen.
2
Plandarstellung
(1) Für Tunnel in geschlossener Bauweise einschließlich der baulichen Anlagen zur Lüftung
und der zugehörigen Rettungsstollen und
-schächte ist in der Regel in den Bauwerksplänen Folgendes darzustellen:
— Übersichtsplan mit Gesamtübersicht,
Schriftfeld
(1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplanes
verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt
1.3.4 entsprechen.
(2) Bauwerkspläne, die in Zusammenstellungen
für einen bestimmten Verwendungszweck als
Unterlage beigefügt werden sollen (z. B. für
Streckenentwürfe, Planfeststellungsunterlagen),
sind mit den dort festgelegten Nummern zu versehen. Die Angabe der Projektnummer ist für
landes- oder bauamtsinterne Nummerierungen
vorgesehen. In jedem Fall ist im Bauwerksplan
die Bauwerksnummer nach den ASB-ING anzugeben.
(3) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der
Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name
im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum
und Bearbeitungsvermerken eingetragen.
4
Bauwerksdaten und
Baustoffangaben
Im Übersichtsplan sind über dem Schriftfeld die
wesentlichen Angaben zum Bauwerk (Bauwerksdaten) und die vorgesehenen Baustoffe
(Baustoffangaben) nach dem Formblatt 1.3.9
einzutragen.
5
Übersichtsplan
(1) Im Übersichtsplan ist in der Regel ein Lageplan im Maßstab M. 1:1.000 oder 1:2.000 und
ein Höhenplan mit dem gleichen Längenmaßstab wie der Lageplan und einem Höhenmaßstab von M. 1:100 oder 1:200 darzustellen. Der
Übersichtsplan soll den Tunnel einschließlich der
anschließenden Vorportalbereiche bzw. Rampenstrecken darstellen.
— Geotechnischer Längsschnitt,
— Vortriebsklassen,
— Längsschnitt,
— Horizontalschnitt,
— Regelquerschnitte,
— Konstruktive Einzelheiten,
(2) Im Lageplan ist folgendes anzugeben:
— Tunnelportale mit Vorportalbereichen,
— Nordpfeil,
— Bauliche Vorkehrungen für Entwässerung
und Betriebseinrichtungen,
— Betriebsgebäude.
(2) Weiterhin kann es erforderlich sein, die
Bauwerkspläne durch Sonderpläne zu ergänzen,
z. B. für Gestaltungsdetails, Baubehelfe, Bauzustände, Verkehrsführung.
— Angaben
usw.),
zur
Topographie
(Höhenlinien
— ggf. Kreuzungswinkel mit anderen Verkehrswegen,
— angeschlossene Verkehrswege, insbesondere solche mit Zu- und Abfahrten im Bereich
des Tunnels,
— Koordinaten
mung,
der
Achse,
Fahrbahnkrüm-
— Bezeichnung und Ziel der Verkehrswege,
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 5 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise
— Aufteilung in Tunnel- und Vorportalbereiche,
— Blockeinteilung,
— Lage des Betriebsgebäudes,
— Böschungsverlauf,
— Entwässerungseinrichtungen usw..
(3) Im Höhenplan ist folgendes anzugeben:
— Station,
— OK Gelände,
(4) Ferner sind in dem Längsschnitt die wesentlichen geologischen und hydrogeologischen
Verhältnisse darzustellen (z. B. Gebirgsansprache, voraussichtliche Bergwasserzutritte, hydrochemische Eigenschaften) und die geotechnischen Parameter anzugeben (Gebirgsarten,
Wasserempfindlichkeit des Gebirges, Homogenbereiche, voraussichtliche Vortriebsklassen, geotechnische Messquerschnitte usw.). In tabellarischer Form ist eine Prognose der Vortriebsklassenverteilung anzugeben.
— OK Gradiente,
7
— Querneigungsband,
— Krümmungsband,
— ggf. Haltesichtweitenband,
— Gradientenverlauf mit Angabe der Längsneigungen,
— ggf. kreuzende Verkehrswege,
— Blockeinteilung,
— Betriebsgebäude,
— Entwässerungseinrichtungen usw..
6
(1) Der geotechnische Längsschnitt ist auf einem gesonderten Plan in der Regel im Maßstab
M. 1:1.000 oder 1:2.000 darzustellen.
(2) Der Tunnellängsschnitt ist in der Bauwerksachse zu führen und mindestens bis zum
Ende des Portalbereiches fortzusetzen.
(3) Im geotechnischen Längsschnitt ist folgendes darzustellen:
und
(1) In dem Plan Vortriebsklassen sind ein
Längsschnitt und ein Querschnitt im Maßstab
M. 1:50 darzustellen. Zusätzlich sind Messquerschnitte im Maßstab M. 1:100 darzustellen.
(2) Im Querschnitt sind der Ausbruchquerschnitt, die Spritzbetonschale mit evtl. Bewehrung, die Art der Sicherung, die Querschnittsaufteilung des Ausbruchs und die geometrischen
Daten anzugeben.
(3) Im Längsschnitt sind die Art der Sicherung,
die Spritzbetonschale, die Bogenabstände, die
Abschlagtiefen und das Sohlgewölbe darzustellen.
Geotechnischer
Längsschnitt
— Höhenkoten für OK-Gelände
Fahrbahngradiente,
Vortriebsklassen
OK-
— Verlauf der Geländeoberkante entlang des
Tunnels und in den Portalbereichen,
(4) In den Messquerschnitten sind die vorgesehenen Messeinrichtungen und Messverfahren
anzugeben.
(5) Alle erforderlichen Angaben für Ausbruch
und Sicherung sind gegliedert nach Vortriebsklassen in übersichtlicher Form tabellarisch zusammenzustellen.
(6) Anzugeben sind:
— Abschlagtiefe,
— Spritzbetonstärke und -bewehrung,
— Ortsbrustsicherung,
— Gebirgsanker,
— Stationierung,
— Vorauseilende Sicherung,
— Lage und Ergebnisse der Baugrundaufschlüsse einschließlich Lage der Bergwasserspiegel über Gradiente,
— Abstände der Ausbaubögen und
— Schichtenmodell,
— Aufteilung in geschlossene und offene Bauweise,
— Aufteilung der Querschnittsausbildung (z. B.
Gewölbe- oder Rechteckquerschnitt, offene
Sohle oder Sohlgewölbe),
— Eventualmaßnahmen.
8
(1) Der Längsschnitt ist auf einem gesonderten
Plan zusammen mit dem Horizontalschnitt in der
Regel im Maßstab M. 1:250 oder 1:500 darzustellen. Der Längsschnitt ist in der Bauwerksachse zu führen.
— Aufteilung des Abdichtungssystems.
4
Längsschnitt
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 5 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise
(2) Im Längsschnitt sind darzustellen:
darzustellen. Die Schnitte sind rechtwinklig zur
Tunnelachse zu führen.
— Gradiente und Stationierung im Bereich des
Tunnels und der Vorportalbereiche mit Angaben der Längsneigungen und ggf. Wannen- und Kuppenausrundungen,
— Breiten- und Querschnittsaufteilung,
— Höhenkoten für OK Gelände,
— Lichtraumprofil,
— OK Tunneldecke und OK Gradiente,
— lichte Weite (Rohbaumaß),
— Blockeinteilung mit Vermaßung der einzelnen Blöcke,
— lichte Höhe (Rohbaumaß),
— Tunnelportal,
— Entwässerungseinrichtungen mit Rückhaltebecken und ggf. mit Pumpenanlage,
— Betriebsgebäude,
(2) Darzustellen sind:
— First- bzw. Sohlhöhe,
— bei Gewölbe bzw. Kreisquerschnitten die
Tunnelradien,
— Bauteilabmessungen mit Innen- und Spritzbetonschale,
— Abdichtung,
— die wesentlichen Teile der betriebstechnischen Ausstattung einschließlich der passiven Schutzeinrichtungen.
— Fugenbandverlauf,
9
— Ausbildung der Sichtflächen,
Horizontalschnitt
(1) Unter dem Längsschnitt ist ein Horizontalschnitt des Tunnelbauwerkes darzustellen, wobei der Maßstab wie beim Längsschnitt beibehalten wird.
— Arbeitsfugen,
— Fahrbahnaufbau,
— Notgehwege,
— betriebstechnische Ausstattung,
— passive Schutzeinrichtungen,
(2) Anzugeben sind:
— ggf. Lärmschutzanlagen.
— Nordpfeil,
— ggf. Kreuzungswinkel mit anderen Verkehrswegen,
— angeschlossene Verkehrswege, insbesondere solche mit Zu- und Abfahrten im Bereich
des Tunnels,
(3) Ferner sind darzustellen:
— Entwässerungseinrichtungen mit Bergwasserdränage und
— Längsentwässerungsleitung.
— Querneigung der Fahrbahn,
(4) Soweit dies für die eindeutige Beschreibung
des Bauwerkes erforderlich ist, sind weitere charakteristische Querschnitte im Tunnelbereich
darzustellen.
— Entwässerungseinrichtungen mit Rückhaltebecken und ggf. mit Pumpenanlage,
11 Konstruktive Einzelheiten
— Koordinaten
mung,
der
Achse,
Fahrbahnkrüm-
— Betriebsgebäude,
— die wesentlichen Teile der betriebstechnischen Ausstattung einschließlich der passiven Schutzeinrichtungen.
10 Regelquerschnitte
(1) Die zur Ausführung vorgesehenen wesentlichen Tunnelquerschnitte sind als Regelquerschnitte in der Regel im Maßstab M. 1:50 oder
1:100 darzustellen. Soweit Querschnittsaufweitungen oder -änderungen (auch Abweichungen
vom Regelquerschnitt, z. B. in Form von Nischen) vorgesehen sind, sind diese gesondert
Anhand von Detailzeichnungen ist in der Regel
im Maßstab von M. 1:25 bzw. M 1:10 folgendes
darzustellen:
— Fugenausbildung und -abdichtung mit allen
Einrichtungen und Maßnahmen zum Verfüllen, Verpressen und Injizieren einschließlich
der zugehörigen Kontrolleinrichtungen,
— Kreuzungspunkte von Fugen,
— Abdichtung mit ggf. vorhandenem Injektionssystem und einschließlich der zugehörigen
Kontrolleinrichtungen,
— Übergänge zwischen geschlossener und offener Bauweise,
Stand: 2016/04
5
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 5 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Neu- und Umbaumaßnahmen von Tunneln in geschlossener Bauweise
— Bergwasserdränage,
— Sohl- und Fahrbahnaufbau,
— Fahrbahnentwässerung mit Brandschottung,
Querableitung, Anschluss im Bereich der
Revisionsschächte und Längsentwässerung,
— ggf. Hebe- und Gewässerschutzanlagen,
— Leitungstrassen und Kabelzugschächte,
— ggf. Brandschutzmaßnahmen,
— sonstige konstruktiv wichtige Einzelheiten,
insbesondere solche zur Aufnahme betriebstechnischer Ausstattungsteile,
— Einrichtungen oder Vorkehrungen zur Überwachung, Prüfung und Erhaltung.
12 Tunnelportale mit
Vorportalbereichen
(1) Darzustellen sind die Ansichten, die Längsschnitte und die Grundrisse der Tunnelportale in
der Regel im Maßstab M. 1:50 mit den Draufsichten der Vorportalbereiche.
(2) Einzutragen sind:
— Gestaltung der Portale,
13 Bauliche Vorkehrungen für
Entwässerung und
Betriebseinrichtungen
(1) Im Plan „Bauliche Vorkehrungen für Entwässerung und Betriebseinrichtungen" sind die baulichen Vorkehrungen für die wesentlichen Betriebseinrichtungen wie Lüftung, verkehrstechnische Einrichtungen, Flucht und Rettung, Notrufeinrichtungen, Bergwasserdränagesystem mit
Reinigungsnischen und ggf. Revisionsschächten, Kabelzugschächte, Leerrohre, Löschwassereinrichtungen, Fahrbahnentwässerungssystem mit Revisionsschächten und betriebliche
Einrichtungen schematisch darzustellen.
(2) Hierzu ist der Tunnel einschließlich der Vorportalbereiche in einem Lageplan in der Regel
im Maßstab M. 1:1.000 für die Länge und
M. 1:100 für die Breite und einem Höhenplan mit
dem gleichen Längenmaßstab wie der Lageplan
und einem Höhenmaßstab von M. 1:100 darzustellen.
(3) Detaillierte Angaben zur betrieblichen Ausstattung sind in der Regel in einem gesonderten
Entwurf für die betriebstechnische Ausstattung
zusammenzustellen.
— Gelände- bzw. Böschungsverlauf,
14 Betriebsgebäude
— Höhenangaben,
— Absturzsicherungen,
— Lärmschutzanlagen bzw. -bekleidungen,
— Übergang Tunnel – freie Strecke,
— Querschnitt mit den wesentlichen Angaben
wie im Regelquerschnitt,
— Ggf. Lüftungstrennwand.
(3) Die Darstellung der Vorportalbereiche (Bereiche vor und hinter den Tunnelportalen) hat
besonders Flügel- oder Stützwände, Lärmschutzeinrichtungen, ggf. Betriebsgebäude, Betriebswege und ggf. Mittelstreifenüberfahrten
gemäß RABT, die entwurfsbestimmenden betriebstechnischen Ausstattungselemente, den
Übergang zwischen dem Querschnitt der freien
Strecke und dem Tunnelquerschnitt sowie die
passiven Schutzeinrichtungen mit deren Anschlüssen zu umfassen. Benachbarte Bauwerke
(z. B. Brückenbauwerke) sind einzubeziehen.
6
Das Betriebsgebäude ist mit den wesentlichen
Angaben zur Raumaufteilung gemäß dem
Raumkonzept in der Regel im Maßstab M. 1:50
darzustellen, soweit es als baulich integrierter
Bestandteil des Tunnelbauwerks konzipiert ist
oder seine Integration in die bauliche Anlage des
Tunnels trotz seiner Anordnung getrennt vom
Tunnel zweckmäßig ist, z. B. bei seiner Lage in
unmittelbarer Nähe zum Tunnel. Andernfalls erfolgt die Darstellung im Entwurf für die betriebstechnische Ausstattung, der die detaillierten Angaben zur Raumaufteilung gemäß dem Raumkonzept und alle wesentlichen Einbauteile enthält.
Stand: 2016/04
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 4
Aufstellen des Bauwerksplanes
Abschnitt 6
Form und Inhalt des Bauwerksplanes für Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 6 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände
Inhalt
Seite
1
Allgemeines ............................................ 3
2
Blattaufteilung ........................................ 3
3
Schriftfeld ................................................ 3
4
Bauwerksdaten, Baustoffangaben und
Bodenkennwerte..................................... 3
5
Ansicht des Bauwerks ........................... 3
6
Grundriss ................................................ 4
7
Regelquerschnitte .................................. 4
8
Konstruktive Einzelheiten ..................... 4
9
Bodenprofile ........................................... 4
2
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 6 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände
1
Allgemeines
(1) Im Bauwerksplan ist die gewählte Entwurfslösung in übersichtlicher Form darzustellen. Es
müssen alle wesentlichen Angaben enthalten
sein, so dass der Bauwerksplan für die Ausschreibung verwendet werden kann. Bei großen
oder schwierigen Bauwerken kann es erforderlich werden, die Darstellungen auf mehrere Pläne aufzuteilen. Weiterhin kann es erforderlich
sein, den Bauwerksplan durch Sonderpläne zu
ergänzen, z. B. für Gestaltungsdetails, Schutzmaßnahmen, Bauzustände, Verkehrsführung.
(2) Bei der Aufstellung des Bauwerksplanes ist
der jeweils neueste Stand der Richtzeichnungen
für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu
beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung
von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gem.
Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben (z. B.
LS 1 Blatt 1).
(3) Der Bauwerksplan ist in Formaten nach
DIN EN ISO 5457
anzufertigen
und
nach
DIN 824 zu falten.
2
Blattaufteilung
(1) In der Regel ist die Blattaufteilung nach folgendem Schema vorzunehmen:
Ansicht
Regelquerschnitt
Bodenkennwerte
Grundriss
Querschnitte
Baustoffangaben
Bauwerksdaten
und Schriftfeld
(2) Für große oder schwierige Bauwerke können
andere Blatteinteilungen erforderlich sein, ebenso für kleine Bauwerke zur besseren Ausnutzung
der Blattgröße.
3
Schriftfeld
(1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplans
verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt
1.3.4 entsprechen.
(2) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der
Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name
im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum
und Bearbeitungsvermerken eingetragen.
(3) Bauwerkspläne, die in Zusammenstellungen
für einen bestimmten Verwendungszweck als
Unterlage beigefügt werden sollen (z. B. für
Streckenentwürfe, Planfeststellungsunterlagen),
sind mit den dort festgelegten Nummern zu versehen. Die Angabe der Projektnummer ist für
landes- oder bauamtsinterne Nummerierungen
vorgesehen.
In jedem Fall ist im Bauwerksplan die Bauwerksnummer nach ASB-ING anzugeben.
4
Bauwerksdaten,
Baustoffangaben und
Bodenkennwerte
Über dem Schriftfeld sind die wesentlichen Angaben zum Bauwerk (Bauwerksdaten), die vorgesehenen Baustoffe (Baustoffangaben) und die
dem Entwurf zugrunde liegenden Angaben zum
Baugrund und zur Hinterfüllung (Bodenkennwerte) nach dem Formblatt 1.3.10 einzutragen.
5
Ansicht des Bauwerks
(1) Die Ansicht ist in der Regel jeweils im Bauwerksplan oben links im Maßstab M. 1:100, bei
Kleinbauwerken im Maßstab M. 1:50 und bei
Großbauwerken im Maßstab M. 1:200 oder kleiner darzustellen.
(2) Die Ansicht ist von einem Geländeschnitt parallel zur Bauwerksachse ausgehend in Parallelprojektion senkrecht zur Schnittführung darzustellen (Abwicklung).
(3) Bei Einpassung des Bauwerks in die Umgebung sind ggf. noch weitere Ansichten anzufertigen. Diese sind vorzugsweise in perspektivischer Darstellung aus der Blickrichtung des
Straßenbenutzers oder von exponierten Standorten aus gesehen zu zeichnen.
(4) Die Wandhöhen sind bezogen auf das in der
Lärmberechnung zugrunde gelegte Bezugssystem (z. B. OK Gradiente) anzugeben.
(5) In der Ansicht ist auch die Gründung mit folgenden Darstellungen einzutragen:
— Gründungskörper,
— Bohr- bzw. Schürfergebnisse mit Grundwasserstand,
— Form des vorhandenen Geländes und der
Baugrube,
— Baugrubenverkleidung,
— Art der Wasserhaltung,
— Bermen,
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 6 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Lärmschutzwände und ähnliche Schutzwände
— bei Pfahlgründung Gesamtlänge der Pfähle.
(3) Darzustellen sind:
(6) Ferner sind darzustellen bzw. anzugeben:
— Breiten- und Querschnittsaufteilung,
— Gradiente im Bereich des Bauwerkes mit
Angabe der Längsneigungen und ggf. Wannen- und Kuppenausrundungen,
— Geländer,
— passive Schutzeinrichtungen,
— Gehwegkappen,
— Höhenkoten,
— Mastbefestigungen,
— Entwässerung,
— Entwässerung,
— Zugänglichkeit der Konstruktionsteile,
— Böschungsbefestigung im Bereich von
Dammköpfen und Gestaltung von Flächen,
— Betonfestigkeitsklassen,
— Leitungen,
— Höhenkoten usw..
(4) Außer dem Regelquerschnitt sind im Bauwerksplan weitere charakteristische Querschnitte
zur eindeutigeren Beschreibung des Bauwerks
darzustellen.
— Betonschutzmaßnahmen,
— bei Stahlbauten Stahlgüten,
— Achsenbezeichnungen usw..
8
6
Grundriss
(1) Unter der Ansicht ist das Bauwerk im Grundriss darzustellen, wobei im Allgemeinen der
Maßstab wie bei der Ansicht beibehalten wird,
jedoch so, dass die umgebende Geländeform
noch auf dem Bauwerksplan dargestellt werden
kann.
Soweit für die Beschreibung des Bauwerks erforderlich, sind im Bauwerksplan konstruktive
Einzelheiten darzustellen, wie z. B. Zugänglichkeit von Bauteilen, Fugenausbildungen, Ausrüstungen (Laufstege, Podeste, Leitern, Türen,
Treppen, Durchstiege usw.).
9
(2) Anzugeben sind:
— Nordpfeil,
— Verkehrsraumbreiten,
— Bezeichnung und Ziel der Verkehrswege,
— Lage und Art der Fugen,
— Entwässerung,
— anschließende Erdkörper mit Diensttreppen,
— Material für die Befestigung der Flächen,
— Zugänglichkeit der Konstruktionsteile,
— Zugangs- und Zufahrtswege zu den Flächen,
— Schutzeinrichtungen,
— sonstige Zwangspunkte (z. B. Leitungen,
Masten, von Einbauten freizuhaltende Flächen),
— Bohrlöcher oder Schürfgruben usw..
Regelquerschnitte
(1) Der Regelquerschnitt ist im Maßstab M. 1:50
darzustellen, evtl. auch größer.
(2) Der Schnitt ist rechtwinklig zur Bauwerksachse zu führen.
4
Bodenprofile
In der Ansicht sind neben den Gründungen des
Bauwerks die zugehörigen Bohrprofile mit Angabe der Grundwasserstände darzustellen. Die
zeichnerische Darstellung der Schichtenprofile
erfolgt nach DIN 4023. Die Bohransatzpunkte
sind entsprechend den Angaben im geotechnischen Bericht zu nummerieren und im Grundriss
lagemäßig anzugeben.
— Begrenzungslinien für befestigte Flächen,
7
Konstruktive Einzelheiten
Stand: 2016/04
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 4
Aufstellen des Bauwerksplanes
Abschnitt 7
Form und Inhalt des Bauwerksplanes
für Verkehrszeichenbrücken
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 7 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Verkehrszeichenbrücken
Inhalt
Seite
1
Allgemeines ............................................ 3
2
Blattaufteilung ........................................ 3
3
Schriftfeld ................................................ 3
4
Bauwerksdaten, Baustoffangaben und
Bodenkennwerte..................................... 3
5
Ansicht des Bauwerks ........................... 3
6
Grundriss ................................................ 3
7
Querschnitte ........................................... 4
8
Konstruktive Einzelheiten ..................... 4
9
Bodenprofile ........................................... 4
2
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 7 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Verkehrszeichenbrücken
1
4
Allgemeines
(1) Im Bauwerksplan ist die Maßnahme in übersichtlicher Form darzustellen. Es müssen alle
wesentlichen Angaben enthalten sein, so dass
der Bauwerksplan für die Ausschreibung verwendet werden kann. Falls erforderlich, sind
Sonderpläne zu ergänzen, z. B. für Schutzmaßnahmen oder Verkehrsführung. Bei Ersatzmaßnahmen sind grundsätzlich die wesentlichen Bestandspläne des Bauwerks als Anlage beizufügen bzw. der Bestand in den Entwurfsplänen
darzustellen.
(2) Bei der Aufstellung des Bauwerksplanes ist
der jeweils neueste Stand der Richtzeichnungen
für Ingenieurbauten (RiZ-ING) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu
beachten. Zur Vereinfachung der Darstellung
von Bauteileinzelheiten ist bei Ausführung gem.
Richtzeichnung die Kurzbezeichnung der Richtzeichnung im Bauwerksplan anzugeben (z. B.
VZB 10).
(3) Der Bauwerksplan ist in Formaten nach
DIN EN ISO 5457
anzufertigen
und
nach
DIN 824 zu falten.
2
(1) Über dem Schriftfeld sind im Bauwerksplan
die wesentlichen Angaben zum Bauwerk (Bauwerksdaten) und die vorgesehenen Baustoffe
(Baustoffangaben) sowie die dem Entwurf zugrunde liegenden Angaben zur Gründung und
Hinterfüllung (Bodenkennwerte) nach dem
Formblatt 1.3.11 einzutragen.
(2) Im Bauwerksplan ist der vorgesehene Korrosionsschutz mit Farbgebung anzugeben.
5
Ansicht des Bauwerks
(1) Die Ansicht ist in der Regel jeweils im Bauwerksplan oben links im Maßstab M. 1:100 darzustellen. Sie ist rechtwinklig zur Fahrbahnachse
zu führen.
(2) In der Ansicht sind u. a. folgende Darstellungen einzutragen:
— Straßenquerschnitt mit Fahrbahneinteilung
einschließlich Fahrbahnmarkierung und Höhenkoten,
— Tragkonstruktion mit Hauptabmessungen,
Blattaufteilung
(1) Die Blattaufteilung ist in der Regel in Anlehnung an Teil 4, Abschnitt 1 vorzunehmen.
(2) Bei auf einzelne Bauteile beschränkte oder
einfache Maßnahmen kann eine andere Blattaufteilung sinnvoll sein.
3
Bauwerksdaten,
Baustoffangaben und
Bodenkennwerte
Schriftfeld
— Besichtigungseinrichtungen sofern vorhanden,
— vorgesehene Fahrzeugrückhaltesysteme mit
Angabe der Aufhaltestufe und des Wirkungsbereichs,
— Schild bzw. Zeichengeber mit Schildersatzfläche (gestrichelt) und kleinste Lichte Höhe,
— Vorhandene und geplante Leitungen,
(1) Das bei der Aufstellung des Bauwerksplans
verwendete Schriftfeld muss dem Formblatt
1.3.4 entsprechen.
(2) Bauwerkspläne, die in Zusammenstellungen
für einen bestimmten Verwendungszweck als
Unterlage beigefügt werden sollen (z. B. für
Streckenentwürfe, Planfeststellungsunterlagen),
sind mit den dort festgelegten Nummern zu versehen. Die Angabe der Projektnummer ist für
landes- oder bauamtsinterne Nummerierungen
vorgesehen. In jedem Fall ist im Bauwerksplan
die Bauwerksnummer nach den ASB-ING anzugeben.
(3) Soweit Bauwerksentwürfe außerhalb der
Straßenbauverwaltung, z. B. durch ein Ingenieurbüro bearbeitet werden, wird dessen Name
im Schriftfeld „Entwurfsbearbeitung" mit Datum
und Bearbeitungsvermerken eingetragen.
— Gründung mit Darstellung des Gründungskörpers, der Bohr- bzw. Schürfergebnisse
mit Grundwasserstand,
— Form des vorhandenen Geländes und der
Baugrube,
— Verbauten,
— bei Pfahlgründung Gesamtlänge der Pfähle,
— Betongüten.
6
Grundriss
(1) Unter der Ansicht ist das Bauwerk im Grundriss darzustellen, wobei im Allgemeinen der
Maßstab wie bei der Ansicht beibehalten wird,
jedoch so, dass die umgebende Geländeform
noch auf dem Bauwerksplan dargestellt werden
kann.
Stand: 2016/04
3
RAB-ING - Teil 4 Aufstellen des Bauwerksplanes - Abschnitt 7 Form und Inhalt
des Bauwerksplanes für Verkehrszeichenbrücken
(2) Anzugeben sind:
— Nordpfeil,
— Bau- bzw. Betriebskilometer,
— Verkehrsraumbreiten,
— Bezeichnung und Ziel der Verkehrswege,
— anschließende Erdkörper,
— Begrenzungslinien für befestigte Flächen,
— Zugänglichkeit der Konstruktionsteile,
— Fahrzeugrückhaltesysteme,
— sonstige Zwangspunkte (z. B. Leitungen,
Wände).
7
Querschnitte
Darzustellen sind in der Regel einschließlich Unterbauten und Gründung:
— Querschnitt durch den Stiel Blickrichtung auf
den Betonsockel,
— Querschnitt durch den Riegel mit Blickrichtung auf den Stiel,
— Schnitte in der Stiel/Riegelverbindung und im
Riegelstoß.
8
Konstruktive Einzelheiten
Soweit für die Beschreibung des Bauwerks erforderlich, sind im Bauwerksplan konstruktive
Einzelheiten darzustellen.
9
Bodenprofile
In der Ansicht sind neben den Gründungen des
Bauwerks die zugehörigen Bohrprofile mit Angabe der Grundwasserstände darzustellen. Die
zeichnerische Darstellung der Schichtenprofile
erfolgt nach DIN 4023. Die Bohransatzpunkte
sind entsprechend den Angaben im Bodengutachten zu nummerieren und im Grundriss lagemäßig anzugeben.
4
Stand: 2016/04
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 5
Entwurfsstatik
Abschnitt 1
Grundsätzliches
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 5 Entwurfsstatik - Abschnitt 1 Grundsätzliches
Inhalt
Seite
1
Allgemeines ............................................ 3
2
Form und Inhalt ...................................... 3
2
Stand: 2016/04
RAB-ING - Teil 5 Entwurfsstatik - Abschnitt 1 Grundsätzliches
1
Allgemeines
(1) Zur Vordimensionierung wesentlicher Bauteile und zur Mengenermittlung wird bei Ingenieurbauwerken in der Regel eine Entwurfsstatik benötigt.
— Ermittlung der an den Lagern und Fahrbahnübergängen zu erwartenden Bewegungen.
(2) Soweit für vergleichbare Bauwerke bereits
Vorberechnungen oder Ausführungsunterlagen
vorliegen, können die dort ermittelten Ergebnisse
verwendet werden, sofern vergleichbare Randbedingungen gegeben sind.
(3) Bauzustände sind zu berücksichtigen.
(4) Baubehelfe sind vorzudimensionieren.
2
Form und Inhalt
(1) Die Entwurfsstatik ist in Anlehnung an ZTVING 1-2; Nr. 2.3 aufzustellen. Ziel der Entwurfsstatik ist, dass das Bauwerk in der geplanten
Form umsetzbar ist. Dabei sind alle technischen
Anforderungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit einzuhalten.
(2) Unter Beachtung der wesentlichen Bauzustände ist bei allen Ingenieurbauwerken bei der
Erstellung der Entwurfsstatik folgendes einzubeziehen:
— Festlegung der erforderlichen Abmessungen
auf Grund von Berechnungen oder Erfahrungswerten,
— Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit in den für
die Festlegung der äußeren Abmessungen
und der Materialmenge maßgebenden
Schnitten,
— Wahl der geeigneten Gründungsart in Bezug
auf die vorhandenen Bodenverhältnisse,
— Nachweis der äußeren Standsicherheit, wie
die Nachweise der Bodenpressungen sowie
der Kipp-, Gleit- und Grundbruchsicherheiten
und der Böschungsbruchnachweis,
— Berechnung der wahrscheinlichen und möglichen Setzungen und Verschiebungen für
sämtliche Gründungskörper, wenn das gewählte System verformungsempfindlich ist,
— Ermittlung der insgesamt erforderlichen
Baustahl-, Betonstahl-, Spannstahl- und Betonmengen oder anderer Hauptmaterialien
(z. B. Holz), getrennt nach Material- und
Festigkeitsgüten.
Bei Brückenbauwerken darüber hinaus:
— Bestimmung der ungünstigsten Auflagerkräfte und Dimensionierung der Lager.
Stand: 2016/04
3
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 6
Musterbeispiele
Abschnitt 1
Unterführungsbauwerk
2) Einbahnige Bundesstraße
Stand: 2016/12
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk
2) Einbahnige Bundesstraße
Straßenbauverwaltung:
Straßenklasse und Nr.:
B 001
Streckenbezeichnung:
A-Stadt - B-Stadt
Baumaßnahme/Bauwerk:
Musterbeispiel Unterführungsbauwerk
Bauwerks-Nr. (ASB-ING):
Einbahnige Bundesstraße
1234 567
Träger der Baumaßnahme:
Bundesrepublik Deutschland
Bauwerksentwurf
- Erläuterungsbericht -
Aufgestellt:
Geprüft:
Gesehen:
Genehmigt:
Stand: 2016/12
2
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk
2) Einbahnige Bundesstraße
Inhalt
Seite
1
Allgemeines ..............................................4
1.1
1.2
1.3
Notwendigkeit der Maßnahme,
Verkehrswege, örtliche Randbedingungen4
Lastannahmen ............................................4
Bauwerksgestaltung ...................................4
2
Bodenverhältnisse, Gründung ................5
2.1
2.2
2.3
2.4
Bodenverhältnisse ......................................5
Grundwasser, Wasserhaltung ....................6
Gründung ...................................................6
Altlasten, Kampfmitteluntersuchung ...........7
3
Unterbauten ..............................................7
3.1
3.2
3.3
Widerlager, Flügel ......................................7
Pfeiler .........................................................7
Sichtflächen ................................................7
4
Überbau .....................................................8
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Tragkonstruktion .........................................8
Lager, Gelenke ...........................................8
Fahrbahnübergangskonstruktionen ...........8
Abdichtung, Belag ......................................8
Korrosionsschutz, Schutz gegen
Umwelteinflüsse ........................................9
5
Entwässerung ...........................................9
5.1
5.2
Überbauten .................................................9
Widerlager ..................................................9
6
Rückhaltesysteme,
Schutzeinrichtungen ...............................9
7
Zugänglichkeit der Konstruktionsteile.10
8
Sonstige Ausstattung und
Einrichtungen ........................................10
9
Herstellung, Bauzeit ...............................10
9.1
9.2
Bauablauf, Bauzeit ...................................10
Schutzmaßnahmen ..................................10
10
Kosten .....................................................10
11
Baurechtsverfahren ...............................10
Stand: 2016/12
3
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk
2) Einbahnige Bundesstraße
1
Allgemeines
1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen
Im Zuge des Neubaus der B 001 von A-Stadt nach B-Stadt (Ortsumgehung E-Stadt) wird in der Gemarkung E-Stadt die B 002 von C-Stadt nach D-Stadt unterführt, wodurch der Neubau des Brückenbauwerkes
1234 567 erforderlich wird.
Der Kreuzungspunkt zwischen B 001 und B 002 liegt in Bau-km 0+244,034 der B 001 und in Bau-km
2+782,788 der B 002.
Geplant ist ein einfeldriges Bauwerk, welches die B 001 in einer geraden Trassierung und mit einem
gon
Kreuzungswinkel von 76,922 überführt. Die Lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 20,35 m.
Die senkrechte Stützweite beträgt 21,90 m und die schiefwinklige Stützweite 23,42 m. Im Bauwerksbereich ist die unterführte B 002 in einer Klothoide mit A = 750 m trassiert.
Überführt wird die B 001 mit dem Regelquerschnitt RQ 11,5+ ohne Überholfahrstreifen mit Überholverbot
nach RAL Bild 6 b2). Der Querschnitt der unterführten B 002 entspricht dem RQ 11,5+ mit Überholfahrstreifen nach RAL Bild 6 a).
Für den als zweistegigen Plattenbalken in Spannbetonbauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 12,10 m vorgesehen, so dass sich eine Brückenfläche von ~ 284 m² ergibt. Die
zwei Fahrbahnen des Überbaus sind mit je 3,50 m Breite geplant, wobei die Gesamtbreite zwischen den
Schrammborden einschließlich Rand- und Mittelstreifen 8,50 m beträgt.
Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und OK B 002 beträgt 4,758 m und liegt damit über dem
geforderten Mindestwert von 4,70 m. Der seitliche Sicherheitsraum beträgt 1,25 m
Mit einer konstanten Konstruktionshöhe von 1,15 m ergibt sich für den Überbau eine Schlankheit L/h von
23,422 m / 1,15 m = ca. 20.
1.2 Lastannahmen
Das Bauwerk wird für zivile Verkehrslasten mit dem Lastmodell LM1 nach DIN EN 1991-2 bemessen. Die
Bemessung für die Militärlasten nach STANAG 2021 erfolgt für MLC 50/50-100.
Die Parameter für Ermüdungsnachweise wurden mit der Verkehrskategorie 2 und der Verkehrsart große
Entfernung festgelegt. Für die Anpralllast der Fahrzeugrückhaltesysteme nach DIN EN 1991-2 wird die
Klasse C vorgesehen.
Das Bauwerk befindet sich in der Erdbebenzone 0 und bedarf diesbezüglich keiner weiteren Nachweise.
1.3 Bauwerksgestaltung
An das neue Brückenbauwerk werden keine besonderen Anforderungen im Sinne eines übergeordneten
oder individuellen Gestaltungskonzeptes gestellt, so dass die Gestaltung der Brücke im Wesentlichen
durch ihre Form und die Proportionen der einzelnen Bauteile bestimmt wird.
Der Überbau wird mit einer Schlankheit von ca. 20 optisch als durchaus schlankes Tragwerk wahrgenommen. Durch den Abstand zwischen Außenkante Außensteg und Außenkante Gesims von 2,025 m
ergibt sich darüber hinaus ein spürbarer Abschattungseffekt, der die Schlankheit des Überbaues noch unterstreicht.
An den Brückenenden bilden schiefe kastenförmige Widerlager den Übergang zwischen der Brücke und
den anschließenden Straßendämmen. Sie erhalten im Verhältnis zum Lichtraum unter der Brücke relativ
geringe Ansichtsflächen, so dass sie die Gesamtansicht des Bauwerkes nicht dominieren.
Bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen stellt die gewählte Bauart im Hinblick auf Gestaltung und Baukosten die wirtschaftlichste Lösung dar.
Stand: 2016/12
4
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk
2) Einbahnige Bundesstraße
2
Bodenverhältnisse, Gründung
Im Folgenden sind die Ergebnisse des geotechnischen Berichtes des Baugrundinstitutes ……………..,
Bericht Nr. … vom ……………. zusammengefasst.
2.1 Bodenverhältnisse
Für die Erkundung des im Bereich der Brücke vorhandenen Bodens sind die Kernbohrungen KB1 und
KB2 mit Erkundungstiefen von jeweils 15,00 m unter GOK ausgeführt worden.
Danach kann ausgehend vom Ansatzpunkt der Bohrprofile von folgenden Bodenverhältnissen ausgegangen werden. Die Einzelheiten können dem geotechnischen Bericht entnommen werden.
Widerlager Nordwest (KB1)
Tiefe 0,00 bis 0,40 m: Mutterboden, sandig dunkelbraun
Tiefe 0,40 bis 2,65 m:
Auffüllung
Tiefe 2,65 bis 9,00 m:
Röt-Aufwitterungszone, mitteldicht bis dicht
Tiefe 9,00 m bis
Erkundungstiefe
von 15,00 m:
Röt-Folge, sehr dicht
Widerlager Südost (KB2)
Tiefe 0,00 bis 0,40 m: Mutterboden, sandig dunkelbraun
Tiefe 0,40 bis 1,30 m:
Auffüllung
Tiefe 1,30m bis 3,75 m: Auffüllung
Tiefe 3,75 bis 9,00 m:
Röt-Aufwitterungszone
Tiefe 9,00 bis
Erkundungstiefe
15,00 m:
Röt-Folge
Ab einem Niveau von etwa ~ 91,50 m NN (KB1) bzw. ~ 90,10 m NN (KB2) steht im Bereich des Bauwerks
die Oberfläche der Röt-Aufwitterungszone an. Die Oberfläche der felsartigen Röt-Folge steht am Widerlager Südwest bei ~ 85,20 m NN (KB1) und am Widerlager Nordost bei ~ 84,90 m NN (KB2) an.
Die anstehenden, unterschiedlich bindigen Böden sind generell sehr wasserempfindlich, weichen bei
Wasserzutritt und / oder dynamischer Beanspruchung rasch auf und gehen dann in eine weiche bis breiige Zustandsform über.
Die Ton- und Schluffsteine des Röt sind im Allgemeinen bei geringem Verwitterungsgrad nahezu felsartig
ausgebildet. Werden sie jedoch freigelegt und sind den Witterungseinflüssen ausgesetzt, löst sich die stückig-feste Bodenstruktur rasch auf und zerfällt in ein schluffig-toniges, grusiges Krümelgefüge. Bei Wasserzutritt weichen diese Böden dann auf und verlieren ihre, in ungestörter Lagerung gute Tragfähigkeit.
Stand: 2016/12
5
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk
2) Einbahnige Bundesstraße
Für den erkundeten Bodenaufbau im Einflussbereich der Bauwerksgründung können die folgenden bodenmechanischen Kennwerte als Berechnungswerte angesetzt werden:
Bodenart
Wichte
erdfeucht γk
[kN/m³]
Reibungswinkel φ´k
[ °]
Kohäsion
c´k
[kN/m²]
Steifemodul
Es,k
[MN/m²]
Auffüllung (bindig-kiesig),
(N10 < 5)
18,5
30
0
20 – 40
Auffüllung (bindig-kiesig),
vorwiegend mitteldicht
18,5
27,5
0
20 - 40
Röt-Aufwitterungszone
21,0
27,5
10
40 – 80
Röt-Folge (N10 ≥ 30)
22,5
30
20
100 - 200
2.2 Grundwasser, Wasserhaltung
Während der Aufschlussarbeiten sind in den Kernbohrungen KB1 und KB2 keine freien Grundwasserführungen angetroffen worden.
Im Hinblick auf die Lage des Bauwerks werden sich im Baubereich in Abhängigkeit der Niederschlagsverhältnisse Sicker-, Schicht- und Kluftwasserführungen einstellen, die im anstehenden Bodenaufbau in unterschiedlichen Tiefen abfließen bzw. versickern.
Hinsichtlich der Wasserhaltung bestehen keine besonderen Anforderungen.
Aus den Bohrungen wurde jeweils eine Wasserprobe für die laborchemische Wasseruntersuchung nach
DIN 4030 zur Bestimmung der Betonaggressivität des Wassers entnommen. Die entnommenen Wasserproben sind demnach als nicht betonangreifend einzustufen.
2.3 Gründung
Aufgrund der örtlichen Baugrundsituation und gemäß der Empfehlung des Baugrundgutachters kann eine
Flachgründung zur Ausführung kommen, wobei folgende Absetztiefen einzuhalten sind:
92,20 m NN (Unterkante Fundament Widerlager Nordwest)
92,50 m NN (Unterkante Fundament Widerlager Südost).
Unter dem nordwestlichen Widerlagerfundament kommt ein 1,20 m dicker und unter dem südöstlichen
Widerlager ein 2,50 m dicker Bodenaustausch zur Ausführung.
Hierbei ergibt sich für die Achse 10 unter dem Fundament ein Bodenaustausch bis zur Ordinate +90,90 m.
Bei der vorgesehenen Gründungstiefe von +92,20 m ergibt sich abzüglich der 10 cm dicken Sauberkeitsschicht ein Gründungspolster von 1,20 m Dicke.
Für die Achse 20 ist der notwendige Bodenaustausch umfangreicher. Die Ordinate liegt hier bei ca.
+89,90 m. Da die Gründungstiefe bei 92,50 m vorgesehen ist, ist abzüglich der 10 cm dicken Sauberkeitsschicht in Achse 20 somit ein Gründungspolster von 2,50 m Dicke erforderlich.
Als Austauschböden sind gut abgestufte Kiessande oder Schotter zu verwenden und Iagenweise auf
100 % der Proctordichte zu verdichten.
Für die Dimensionierung der Fundamente kann unter diesen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der o. g. Bodenaustauschmaßnahmen mit einem
Bemessungswert des Sohlwiderstandes von σR,d = 350 kN/m²
gerechnet werden.
Die Standsicherheit der Gründung gegen Grundbruch ist bei Einhaltung der geplanten Einbindetiefe und
des angegebenen Bemessungswertes des Sohlwiderstandes gemäß dem geotechnischen Bericht ausreichend.
Stand: 2016/12
6
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk
2) Einbahnige Bundesstraße
Die Standsicherheit der Fundamente gegen Gleiten ist nachzuweisen. Bei dem vorgesehenen Bodenaustausch ist bei beiden Widerlagern ein charakteristischer Reibungsbeiwert von 0,70 zulässig, der in Unterkante der Betonsauberkeitsschicht zu berücksichtigen ist.
Unter Zugrundelegung einer Fundamentbreite von 5,40 m und unter Beachtung des o. g. Bemessungswertes des Sohlwiderstands ist mit möglichen Setzungen in einer Größenordnung von etwa
0,4 cm bis 0,9 cm (Widerlager Nordwest) und 0,7 cm bis 1,4 cm (Widerlager Südost)
zu rechnen. Folglich können mögliche Setzungsdifferenzen in einer Größenordnung von maximal 1,0 cm
auftreten. Die wahrscheinlichen Setzungen liegen in einer Größenordnung von 70 % der möglichen Setzungen.
Bei dem anstehenden Baugrund werden sich die Setzungen kurzfristig einstellen und bereits nach Fertigstellung des Brückenbauwerks nahezu vollständig abgeklungen sein. Besondere Maßnahmen zur Kompensation der Setzungen sind daher nicht erforderlich.
Für die vertikale Bettung der Fundamente kann zur Schnittgrößenermittlung der untere und obere Grenzwert des Bettungsmoduls gemäß dem geotechnischen Bericht mit
ksk,min = 20 MN/m³ und ksk,max = 60 MN/m³
angesetzt werden.
2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung
Hinsichtlich des für den Neubau vorgesehenen Baufeldes sind keine Belastungen des Baugrundes aus
Altlasten bekannt.
Über den Bereich des geplanten Baufeldes lagen dem Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes „Bundesland 1“ aussagefähige Luftbilder vor.
Eine Auswertung der Luftbilder des Baufeldes von Seiten des Kampfmittelräumdienstes hat gemäß Stellungnahme des KMRD vom …………… keinen begründeten Verdacht ergeben, dass mit dem Auffinden
von Kampfmitteln zu rechnen ist. Da auch sonstige Erkenntnisse über eine solche Belastung dieser Flächen nicht vorliegen, ist eine diesbezügliche systematische Flächenerkundung nicht erforderlich.
3
Unterbauten
3.1 Widerlager, Flügel
Widerlager und Flügel der Seite Nordwest und Südost (Achse 10 + 20) werden jeweils mittels einer 1,10
bis 1,20 m dicken Fundamentplatte und einer Sauberkeitsschicht auf einem Bodenaustauschkörper flach
gegründet.
Die Widerlagerwände erhalten im unteren Bereich in Achse 10 und 20 eine konstante Dicke von je
1,20 m. Durch eine 60° geneigte erdseitige Voute erreicht die Widerlagerwand im Auflagerbereich eine
Dicke von 2,10 m in Achse 10 und 1,95 m in Achse 20. Für die Widerlager, Flügel und Kammerwände ist
ein Beton C 30/37 vorgesehen. Als Bewehrung wird Betonstahl der Sorte B 500 B eingebaut.
Die Flügel mit Längen von 12,00 m (Seite Nord-Ost), 11,75 m (Seite Süd-Ost), 11,35 m (Seite Nord-West)
und 11,30 m (Seite Süd-West) werden gemäß RiZ Flü 1 (Bild 1) ausgebildet. Die geplante Wanddicke beträgt für die Flügelwände konstant 1,16 m.
3.2 Pfeiler
– entfällt –
3.3 Sichtflächen
Alle sichtbaren Kanten werden mit Dreikantleisten 1,5 cm / 1,5 cm gebrochen. Die sichtbaren Betonflächen sind mit sägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen herzustellen.
Es wird die Sichtbetonklasse SB 2 nach ZTV-ING 3-2 festgelegt.
Stand: 2016/12
7
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk
2) Einbahnige Bundesstraße
Widerlager/Flügel: Schalung der Sichtflächen mit vertikal ausgerichteter sägerauer Brettschalung mit
längs versetzten Stößen.
Kappen:
Schalung der Sichtflächen mit sägerauher Brettschalung mit längs versetzten Stößen,
Brettschalung parallel zur Gradiente ausgerichtet.
Allgemein:
Ankerlöcher sind mit vertieft eingeklebten Stopfen zu verschließen. In den Gesimskappenschalungen sind Verankerungslöcher nicht zulässig.
4
Überbau
4.1 Tragkonstruktion
Der Überbau wird als einfeldriger, zweistegiger Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise ausgeführt. Die
Stützweite beträgt l ⊥ = 21,90 m bzw. l ∠ = 23,422 m bei einer konstanten Konstruktionshöhe von h =
1,15 m. Das Verhältnis von Stützweite zu Bauhöhe hat somit den Wert von l/h ca. 20,0, so dass sich der
Überbau mit einer Längsvorspannung problemlos ausführen lässt.
Die Plattendicken des Kragarms wurden mit 0,40 m an den Kragarmanschnitten sowie 0,45 m an den
Plattenanschnitten der Platte zwischen den Stegen und 0,30 m in Feldmitte so gewählt, dass auf eine
Quervorspannung verzichtet werden kann. Für den Überbau ist ein Beton C 35/45 und Betonstahl B 500 B
sowie Spannstahl der Güte St 1570/1770 vorgesehen.
4.2 Lager, Gelenke
In jeder Bauwerksachse werden 2 Verformungslager gemäß RiZ Lag 9 und Lag 10 angeordnet.
Die Lagerung wird hierbei in Längsrichtung mit einem allseits festen Lager in Achse 10 in der Lagerreihe 2
ausgebildet. In Achse 20 wird eine Querfesthaltung in der Lagerreihe 2 vorgesehen. Die beiden anderen
Lager in Lagerreihe 1 werden allseits beweglich ausgeführt.
Besondere Maßnahmen zur Höhenkorrektur der Lager sind im Zuge des Brückenneubaus planmäßig
nicht erforderlich.
Für einen Lagerwechsel ist auf den Auflagerbänken neben den Lagersockeln ausreichend Platz für das
Aufstellen von Hubpressen nach RiZ Lag 6 vorhanden.
4.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen
Wegen des in Achse 10 angeordneten Lager-Festpunktes ist nur in Achse 20 eine Übergangskonstruktion
gemäß RiZ Übe 1 anzuordnen. Einzubauen ist ein einprofiliger Fahrbahnübergang nach RiZ Übe 1 mit einem zulässigen Gesamtdehnweg von ± 32,5 mm in Brückenlängsrichtung und ± 20 mm parallel zur Übergangskonstruktion.
Ein lärmgeminderter Fahrbahnübergang ist wegen dem geringen Dehnweg und dem Entfall von Lärmschutzauflagen nicht erforderlich.
4.4 Abdichtung, Belag
Der Überbau erhält eine Abdichtung und einen Belag gemäß ZTV-ING 7-1 und RiZ Dicht 3.
Stand: 2016/12
8
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk
2) Einbahnige Bundesstraße
4.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse
Geländer, Übergangskonstruktionen, Lager, Gusseiserne Abflussrohre und Formstücke sowie Schutzeinrichtungen erhalten folgende Beschichtungssysteme nach ZTV-ING 4-3 Tabelle A.4.3.2:
Bauteil
BauteilNr.
Beschichtungssystem
Nr.
Geländer
ÜKO‘s
Lager
3.1 c)
3.4.2
3.2
Gusseiserne
Abflussrohre
(außen)
Gusseiserne
Abflussrohre
(innen)
Schutzeinrichtungen
3.3.3
3.3.3
3.5
1
1
1
1
4
Oberflächenvorbereitung
Aufbau
µm
Blatt
Stoff-Nr.
Feuerverzinkung
ZB EP-EG, grau (DB 702)
DB PUR-EG, blau (DB 510)
GB EP-Zinkstaub, grau
1. ZB EP-EG, grau (DB 703)
2. ZB EP-EG, grau (DB 702)
3. ZB EP-EG, grau (DB 703)
DB EP-EG, grau (DB 702)
Spritzverzinkung
ZB EP-EG, grau (DB 703)
DB EP-EG, grau (DB 702)
Spritzverzinkung (2 x)
ZB EP-EG, grau (DB 702)
DB PUR-EG, grau (DB 704)
DB EP-Kombi,
schwarzrot ≈ RAL 3007
80
80
70
80
80
80
80
100
80
80
40
80
80
120
87
87
87
87
87
87
87
687.12
687.50
687.03
687.13
687.12
687.13
687.12
87
87
687.13
687.12
Sa 3
87
87
81
687.12
687.74
681.12
Sa 3
Feuerverzinkung
SweepStrahlen
Sa 2½
Sa 2½
Be
Die Applikation sämtlicher Beschichtungsstoffe erfolgt mittels Airless-Spritzen.
5
Entwässerung
5.1 Überbauten
Aufgrund der geringen Gradienten-Längsneigung von ca. 1,16% i.M. muss der Überbau mit einem Brückenablauf (300 x 500 mm) entwässert werden. Dieser führt vor Achse 10 in eine Widerlager-Fallleitung
und leitet das Wasser in die parallel zur B 001 verlaufende Entwässerungs-Mulde. Das ankommende
Wasser der Strecke wird vor dem Bauwerk gefasst und über einen Schacht zur Raubettmulde gemäß RiZ
Was 8 Blatt 2 abgeleitet. Hinter dem Bauwerk erfolgt eine direkte Entwässerung ebenfalls über eine Raubettmulde gemäß RiZ Was 8 Blatt 2.
5.2 Widerlager
Die Entwässerung der Widerlager-Auflagerbank erfolgt über das Längs- und Quergefälle ihrer Oberfläche,
eine Rinne und eine die seitliche Kammerwand querende Stichleitung DN 100 analog RiZ Was 5 Blatt 1.
Die Entwässerung der Widerlager-Hinterfüllung erfolgt gemäß RiZ Was 7 mit Grundrohr.
6
Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen
Als Fahrzeugrückhaltesysteme werden auf beiden Kappen Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H2 und
des Wirkungsbereiches W4 mit Anpralllasten Klasse C angeordnet.
Den seitlichen Abschluss des Überbaues bilden Holmgeländer mit Drahtseilen im Handlauf gemäß RiZ
Gel 3, 9, 10, 11 und der Verankerung gemäß RiZ Gel 14. Die Geländerhöhe beträgt auf beiden Seiten
mind. 1,00 m und ist entsprechend der Höhe der Schutzeinrichtung anzupassen (s. ZTV-ING 8-4).
Die geplante Schrammbordhöhe zwischen Fahrbahn und Kappe ist mit 7,5 cm vorgesehen.
Stand: 2016/12
9
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 1 Unterführungsbauwerk
2) Einbahnige Bundesstraße
7
Zugänglichkeit der Konstruktionsteile
Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind an den Flügelwänden Südwest und Nordwest seitliche
Böschungstreppen gemäß RiZ Bösch 1 vorgesehen, die den Zugang zu den Widerlagern von der überführten B 001 aus ermöglichen.
Alle übrigen Bauteile sind vom Gelände bzw. der unterführten B 002 aus zugänglich.
8
Sonstige Ausstattung und Einrichtungen
An dem Brückenbauwerk werden Messpunkte gemäß RiZ Mess 1 und Mess 2 vorgesehen.
9
Herstellung, Bauzeit
9.1 Bauablauf, Bauzeit
Alle unter der Brücke verlaufenden Leitungen und Kabel müssen örtlich aufgesucht, kenntlich gemacht
und vor Baubeginn neu verlegt werden.
Bei Herstellung des Brückenbauwerkes steht die überführte B 001 noch nicht unter Verkehr. Die Bundesstraße B 002 von C-Stadt nach D-Stadt wird während der Brückenbauarbeiten im Bereich der B 001 voll
gesperrt. Dafür ist eine bauzeitliche Umfahrung vorgesehen. Es entstehen somit keine Beeinträchtigungen
aus öffentlichem Verkehr bei den Brückenbauarbeiten.
Die Bauarbeiten beginnen mit der Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung für die unterführte B 002. Anschließend können die Bodenaustauschkörper in einer offenen Baugrube hergestellt werden, so dass
Verbaumaßnahmen nicht erforderlich werden. Nach Einbau und Verdichtung der Bodenaustauschkörper
erfolgt die Erstellung der Unterbauten in Ortbetonbauweise. Anschließend kann der Überbau hergestellt
werden, der ebenfalls als Ortbetonkonstruktion vorgesehen ist. Da die unterführte B 002 während der gesamten Bauzeit voll gesperrt werden kann und somit keine Anforderungen bzgl. des einzuhaltenden
Lichtraumprofiles bestehen, ist eine überhöhte Herstellung des Überbaues und ein Absenken des Überbaues nicht erforderlich. Die Betonage des Überbaues erfolgt auf einem bodengestützten Traggerüst, für
das aufgrund der Vollsperrung der unterführten B 002 ein definiertes Lichtraumprofil ebenfalls nicht einzuhalten ist. Nach Durchführung aller Restarbeiten (Abdichtung, Kappen, Schutzeinrichtungen, Geländer,
Belag, Übergangskonstruktion etc.) kann die Brücke für den Verkehr auf der B 001 freigegeben werden.
Die Gesamtbauzeit zur Herstellung des neuen Brückenbauwerks wird etwa 12 Monate betragen.
9.2 Schutzmaßnahmen
Die Arbeiten zur Herstellung der Überbauabdichtung und des Fahrbahnaufbaues werden so vorgesehen,
dass sie nicht in die kältere Jahreszeiten fallen.
10 Kosten
Gemäß Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten für das Brückenbauwerk auf …… Mio. €
brutto. Die Baukosten je m² Brückenfläche ergeben sich somit zu ………….€/m² (brutto).
Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland.
11 Baurechtsverfahren
Für die Gesamtbaumaßnahme Ortsumgehung E-Stadt wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Der Planfeststellungsbeschluss (Az.: …), als Grundlage für die Durchführung der Baumaßnahme, erfolgte
am …………… Alle Ergebnisse und Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses sind bei der Entwurfsbearbeitung des Brückenbauwerkes berücksichtigt worden.
Stand: 2016/12
10
0m
10m
0m
Ansicht von Süden M.1:100
10m
20m
M 1:50
M 1:100
Regelquerschnitt M.1:50
Punkt
12.10
2.05
1.80
3.50
50
≥ 75
≥ 75
75
1.65
1.35
85
2.20
T
00
km 2
+702
.402
0
km 2
+782
.788
0
1.0
50
50
25 30
10
70
10 1.10 10
1.20
Kammerwand Abschluss
mit Schräge Abs 5
25
50.0
var.
T
AF
80
55
Auflagerbankentwässerung
mit seitlichem Austritt DN100
Was 5 Blatt 1
1.35
70
2.05
----0
C25/30
C35/45
C35/45
C30/37
C30/37
C30/37
C12/15
Vorspannung
tadt
A= 7
D-S
50.0
nach
UK Überbau = +98.997
N
Vx
Vy
10
B500B
B500B St 1570/1770
B500B
B500B
B500B
B500B
Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1
max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1
Stahlbeton
Spannbeton
Stahl
DIN EN 1991-2 Lastmodell LM 1
Verkehrskategorie DIN EN 1991-2
Verkehrsart DIN EN 1992-2/NA
Klasse Anpralllast Fahrzeugrückhaltesysteme DIN EN 1991-2
Militärlastenklasse STANAG
Einzelstützweiten ( )
(m)
Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ) (m)
Lichte Weite zw. Widerlagern ( )
(m)
Kleinste Lichte Höhe
(m)
Kreuzungswinkel
(gon)
Breite zw. Geländern
(m)
Brückenfläche
(m²)
Verbund
2
große Entfernung
C
50/50 - 100
23.422
23.422
20.35
4.758
76.922
12.10
ca. 284
Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und
wirtschaftlichen Erfordernissen
Entwurfsbearbeitung:
Projekt-Nr.:
Datum
Zeichen
Gez.
Geprüft
b
c
d
x  x
Lagerreihe 2
LagerTypen
Straßenbauverwaltung:
allseits
fest
längs
fest
quer
fest
allseits
beweglich
Lagerkräfte
1
2
1
min. NSd
2
Horizontalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
max. NSd
4,2
4,2
0,8
0,8
1
---2
1,1
1
---min. I V y,Sd I
2
0,5
charakteristische Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG)
max. I V x,Sd I
max. I
 x,d I
max. I
 y,d I
Datum
a
20
4,2
4,2
0,8
0,8
---------0,5
1
1,8
1,8
2
1,8
1,8
1
2
1
2
0
0
10
0
40
40
10
0
2,0
2,0
5,0
5,0
2,0
2,0
5,0
5,0
Bewegung am Fahrbahnübergang
kleinste lichte Höhe = 4.758m > 4.70m
Beton- Spannstahl
stahl
längs / quer
Geändert
Lagerreihe 1
Mx
1
2
1
max. I  y,d I
2
Verdrehung in [mrad] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
OK Fahrbahn = +94.239
Baustahl
Gez.:
Gepr.:
max. I  x,d I
Kritischer Punkt:
MN/m² kN/m² MN/m² MN/m²
----40-80 350
----40-80 350
---------
Bearb.:
Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
4.0%
P4
von
T
Bösch 1
Böschungstreppe
und Pflaster
1.20
Lagerbewegungen
Was 8 Blatt 2
e in
Maß nachse
ke
Brüc
8
 R,d q s,K q b,k
E s,k
Expositionsklassen Entwicklung
Feuchtigkeitsklasse der Betonfestigkeit
XC4, XD3, XF4, WA r < 0,3
XC4, XD1, XF2, WA r < 0,3
XC4, XD1, XF2, WA r < 0,3
XC4, XD1, XF2, WA r < 0,3
XC4, XD2, XF2, WA r < 0,3
XC4, XD2, XF2, WA r < 0,3
X0
Bauart:
Einwirkung Verkehrslast
wasserdichte
Übergangskonstruktion
Übe 1
50
T
"Ansicht"
20
70 15 30 8
70 15 8
30
gemäß Was 5 Blatt 1
Fallrohr DN200
in Nische 35/45cm
dk
Bauwerksdaten
5%
35
ständige Einwirkung NSk
Pflasterung
analog
0
≥1.0
Kappen, Gesims
Überbau
Lagersockel
Kammerwände
Widerlager / Flügel
Fundamente
Sauberkeitsschicht
Sauberkeitsschicht
30
50
55
+92.20
Detail "E" M.1:50
50 35
Ck 9
kN/m³ 8 kN/m²
21/11 27,5 10
21/11 27,5 10
20/10 30
0
Beton
Bauteil:
vorh. Gelände
1.16 1.00
Bodenaustausch /
Wasserhaltung
gemäß Bodengutachten
1.20
30 25 70
10
Fundament Achse 10
Fundament Achse 20
Hinterfüllung WDL
wk9
Baustoffangaben
Flü 1
Bild 1
20
45
3 15
65
.5
---
Kappen, Gesims
Symbol für Bewegungsrichtung,
Lagerungsart/-typ nach
DIN EN 1337-1
1:1.5
km 0+609.333
85
35
1:1
+90.90
y
11.30
2
54
Süd
Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
.5
1.90
4.0%
Bösch 1
y
R=
.5
1:1
1.50
1.50
75
3.50
≥ 75
8.50
Gset (DIN EN 1990)
Boden- g /g 9
k
k
art
Bauteil / Achse /
Bodenart
50 1.30 25
4.25
20
T
nach B - Stadt
50 1.50
KB1
.....................
Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte
2.05
Lagerkräfte und Lagerbewegungen sowie Bewegungen an den Fahrbahnübergängen
für die Grundkombination nach DIN EN 1990/NA Anhang NA.E
3.50
2.05
50 1.50
5
50 1.2
70
1:1
2.00
.....................
dset,i,m = 2,0 cm je Stützung in ungünstiger Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der
Tragfähigkeit (GZT)
Lagertabelle / Lagerskizze
P2
25
6.00
4.25
3.50
00
tadt
D-S
km 3
+171
.152
km 0+000.000
B
3.50
2 + 782,788
dset,i,w = 1,0 cm je Stützung in ungünstiger Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit (GZG)
mögliche Setzung Gset (DIN EN 1990)
≥1.00
≥1.00
55 1.00
10 1.20
1.10 10
92.20
25
2.5%
25
25
Was 8 Blatt 1,
Bild 1
R=
1:1.5
Was 1
300/500mm
0 + 244,034
von B - Stadt
A
Lagerreihe 2
50
50 1.
Flü 1
Bild 1
1.00 1.16
KP
0
≥1.0
.....................
90.90
70
T
3.50
Voute
1.50
.....................
25
40
30
30
45
40
25
1.15
1.00
AF
var.
1.0
Grundrohr
1:1
M.1:50
20
A= 7
1.50 50
Auflagerbankentwässerung
mit seitlichem Austritt DN100
Was 5 Blatt 1
3 + 171,152
6.82
4.25
3.50
Lagerreihe 1
SF
Voute
11.35
89
Grundrohr
5%
SF
C
Achse Bundesstraße 001
75
≥ 1.00
Überbauabschluss mit
Kammerwand Abs 3 Blatt 1
2.05
1.50 50
Achse Bundesstraße 001
Was 8 Blatt 2,
Bild 2c
Achse
Bundesstraße 001
15
15
1.20
1.10 10
2.5%
1:1.5
11.75
76.922gon
von A -Stadt
1:1.5
1:1.5
km 0+244.034
B
KB2
P4
Setzung
Was 7
10
Überbauabschluss
mit Schräge Abs 5
.....................
54
vorh. Gelände
Bodenaustausch und Wasserhaltung gemäß Bodengutachten
Schluffstein, (z.T. zerbohrt), 6, mittelhart,
rotviolettbraun
.....................
Das Bauwerk liegt in der Erdbebenzone 0
2.5%
35
1.16
10.82
Draufsicht Unterbauten
2
1:1.5
e 00
straß
ndes
e Bu
Achs
12.00
1:1.5
A
1.00
2 + 702,402
Süd
4.25
.5
Detail "D"
20
Nord
5.41
Rauhbettrinne gem. LV
tadt
tadt
C
5
1.17
Sollrissfuge (SF)
Fug 2 Bild 2
SF
8.50
P3
Darstellung der Boden- und Gesteinsarten in den Schichtenprofilen der Bodenaufschlüsse
nach dem geotechnischen Bericht ...
89
T
LH ≥ 4.70
C-S
C-S
10
1.16
2.5%
T
1.10
1.20 10
10
13.90
Bösch 1
Böschungstreppe
und Pflaster
Nord
50
50
nach
von
Draufsicht Überbau
analog
Was 5 Blatt 1
Wdl-und Brückenentwässerung
Tonstein, Schluffstein, (zerbohrt), 6, wenig
mittelhart bis mürbe, rotviolettbraun
P3
P1
1 80 1
Schluffstein, wenig Tonstein, 6, mittelhart
bis wenig mürbe, rotviolettbraun
15.00
8.47
45
T
11.60
12.00
Grundriss M.1:100
89 1.17
.....................
errechnete Koordinaten
20
Ton, Tonstein, Schluff, Schluffstein,
halbfest bis fest, 5 -6, mürbe,
rotviolettbraun
Tonstein, Schluffstein, (z.T. zerbohrt), 6,
mittelhart bis mürbe, rotviolettbraun
Schluffstein, wenig Tonstein,6,
mittelhart bis wenig mürbe,
schichtig < 6 cm, rotbraun
nach A -Stadt
Bösch 1
5
.....................
wahrscheinliche Setzung
25 1.30 50
2.5%
50
Ton, Tonstein, Schluffstein, halbfest
bis fest, 5- 6, wenig mittelhart bis
mürbe, rotviolettbraun
4.25
T
T
6.60
Tonstein, Schluffstein, (zerbohrt),
6, wenig mittelhart bis mürbe,
schichtig 0-3 cm, hellgrau, rotbraun
5
1
0 + 609,333
Widerlager - Rückansicht Achse 10
25
1.80
10
:1.5
P2
Schnitt C - C M.1:100
10
Ton, Tonstein, Schluff, Schluffstein,
halbfest bis fest, 5 -6, rotviolettbraun,
partiell grüngrau
9.00
15.00
55
Süd
Bodenaustausch und Wasserhaltung
gemäß Bodengutachten
9.00
55 1.00
3.75
.....................
10
T
85 30 8
1.15
GW 3.75m
Pressen
Lag 6
.....................
35
T
T
5.40
10
1.675
2.00
T
10
Auffüllung (Schluff, tonig, feinsandig,
schwach steinig), steif bis halbfest, 4,
braun
7.60
14.00
Auflagerbankentwässerung
Was 5 Blatt 1
T
5.40
2.45
4.25
Mutterboden, sandig dunkelgraubraun
Auffüllung (Steine, (Kalksteinmaterial),
sandig, schwach schluffig bis schluffig),
3, hellbraun
T
+89.90
Bodenaustausch und Wasserhaltung
gemäß Bodengutachten
Schluffstein, wenig Tonstein, 6,
mittelhart bis wenig mürbe,
schichtig < 5 cm, rotbraun
1.95
85
11.90
T
Sauberkeitsschicht
+90.90
Mu
1.30
1.00
10
8.50
T
1.00
+93.90m
0.40
2.45
Widerlageransicht Achse 10
12.10
1.80
0 + 000,000
Was 1
Brückenablauf 300x500mm
4.15
T
+92.20
AF
DN150
Querschnitt B-B M.1:100
25
Hoch
Anordnung der Messpunkte gemäß Mess 1 Blatt 1, Mess 2
2.00
T
2.10
Was 7
Grundrohr
vorh. Gelände
T
+92.50
Sauberkeitsschicht
2.30
1
T
Ton, Tonstein, Schluff, Schluffstein,
halbfest bis fest, 5- 6, rotbraun
3.65
60.0°
:1,5
1.675
10
KB 2
T
AF
Flü 1
Bild 1
1.20 85
Bundesstraße 002
+94.075
T
T
Mutterboden, sandig dunkelgraubraun
Auffüllung (Steine, kiesig, schwach
sandig bis sandig, schwach schluffig),
3, (u.a. Ziegelbruch), graubraun
Was 5 Blatt 1
Auflagerbankentwässerung
35
T
Rauhbettrinne
gem. LV
1.00 1.20
2.5%
T
5%
,5
Kappe
Kap 1 , Blatt1
+6
4%
-9.6
2.5%
85
1.25
2.5%
Rechts
Holmgeländer wie Nordseite
Tiefpunkt
Dicht 3 Dicht 9
±0.00
+100.372
~1.16%
AF
Auffüllung (Schluff, schwach steinig bis
steinig, schwach kiesig, schwach sandig
bis sandig, schwach tonig), steif, 4,
(u.a. Ziegel), braun, dunkelbraun
2.65
Detail "E"
H=-2950.000m
T= 110.620m
f= -2.073m
+10.6
Station B 002
P1
KP
20
T
Brückenablauf
300x500mm
10
20 50 70 30
25
T
GW 2.65m
T
1.15
21.925
T
T
Mu
20.35
Nord
4%
+26.3
Schutzeinrichtung
Aufhaltestufe H2
Wirkungsbereich W4
Achse
Bundesstraße 001
0.40
T
1:1
AF
60.0°
23.422
T
+100.10
vorh. Gelände
KB 1
+94.20m
Was 1
1
T
Detail "D"
Flü 1
Bild 1
Was 7
Grundrohr
665
21.90
-4.00%
182.080m
km 0+286.162
TS =102.522m
Was 5 Blatt 1
Auflagerbankentwässerung
3.50%
234.375m
Abdichtung und Fahrbahnbelag
nach ZTV-ING 7-1 und Dicht 3
Holmgeländer mit
Drahtseil im Handlauf
Gel 3 Gel 9 Gel 10
Gel 11 Gel 14
Bundesstraße 001
km 0+256.387
km 0+232.965
10
35
55 70 50
20
25
1.30
50
50
T
Längsschnitt A - A M.1:100
10
3.50
50
Schutzeinrichtung
Aufhaltestufe H2
Wirkungsbereich W4
Station B 001
2.05
≥ 1.00
Jahreszahl
Jahr 1
8.50
55
25
vorgegebene Koordinaten
Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
max. Δ I  x,d I
max. Δ I  y,d I
Streckenbezeichnung :
von A-Stadt - B-Stadt
Straßenklasse und Nr. :
B 001
Gemarkung :
E-Stadt
Unterlage: 8
Blatt - Nr.: 01
Projekt - Nr.:
Datum
Bauwerk/Baumaßnahme :
Neubau einer Einfeld-Brücke
im Zuge der B 001,
Unterführung der B 002
Plandarstellung :
Grundriss, Schnitte, Ansichten, Details
Bearb.:
Gez.:
Gepr.:
ASB-Nr:
Geprüft :
Gesehen :
Genehmigt :
±29,0
±20
Bei den Bewegungen sind die Bewegungszuschläge sowie die Mindestbewegungen nach DIN EN 1337-1 nicht berücksichtigt.
Formelzeichen und Symbole gemäß DIN EN 1337-1. Lokale Koordinaten der Lager sind anzupassen.
H/B = 841 / 1350 (1.14m²)
1234 567
Bauwerksplan
Maßstab :
Aufgestellt :
Zeichen
1:100, 1:50
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 6
Musterbeispiele
Abschnitt 3
Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
Stand: 2016/12
1
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
Straßenbauverwaltung:
Straßenklasse und Nr.:
A 001
Streckenbezeichnung:
A-Stadt - B-Stadt
Baumaßnahme/Bauwerk:
Musterbeispiel Talbrücke
Bauwerks-Nr. (ASB-ING):
Neubau in Spannbetonbauweise
1234 567
Träger der Baumaßnahme:
Bundesrepublik Deutschland
Bauwerksentwurf
- Erläuterungsbericht -
Aufgestellt:
Geprüft:
Gesehen:
Genehmigt:
Stand: 2016/12
2
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
Inhalt
Seite
1
Allgemeines
4
1.1
1.2
1.3
Notwendigkeit der Maßnahme,
Verkehrswege, örtliche Randbedingungen4
Lastannahmen ...........................................4
Bauwerksgestaltung ..................................4
2.
Bodenverhältnisse, Gründung
5
2.1
Bodenverhältnisse
6
2.2
2.3
2.4
Grundwasser, Wasserhaltung ...................6
Gründung ..................................................7
Altlasten, Kampfmitteluntersuchung ..........8
3
Unterbauten
3.1
3.2
3.3
Widerlager, Flügel .....................................8
Pfeiler ........................................................9
Sichtflächen ...............................................9
4
Überbau
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Tragkonstruktion ........................................9
Lager, Gelenke ........................................10
Fahrbahnübergangskonstruktionen ........10
Abdichtung, Belag ...................................10
Korrosionsschutz, Schutz gegen
Umwelteinflüsse ......................................10
5
Entwässerung
5.1
5.2
Überbauten ..............................................11
Widerlager ...............................................11
6
Rückhaltesysteme,
Schutzeinrichtungen
8
9
10
11
7
Zugänglichkeit der Konstruktionsteile11
8
Sonstige Ausstattung und
Einrichtungen
12
9
Herstellung, Bauzeit
12
9.1
Bauablauf, Bauzeit ..................................12
10
Kosten
13
11
Baurechtsverfahren
13
Stand: 2016/12
3
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
1
Allgemeines
1.1
Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, örtliche Randbedingungen
Im Zuge des Neubaus der A 001 zwischen A-Stadt und B-Stadt verläuft die Trassierung der Autobahn bei
C-Stadt über ein langgestrecktes Tal, wodurch der Neubau eines Brückenbauwerkes erforderlich wird. Im
Talgrund werden eine Landesstraße sowie im Bereich der östlichen Talflanke ein Wirtschaftsweg und ein
Bach unterführt.
Die Trasse der Autobahn verläuft im Brückenbereich in einer Geraden (R = ∞), die Gradiente fällt in Richtung B-Stadt mit einem variablen Gefälle von ca. 4,9% - 3,5%. Geplant ist eine 6-feldrige Brücke, wobei
die Stützweiten sich zu 36,00 - 4 x 45,00 - 36,00 m ergeben. Die Gesamtlänge beträgt somit 252,00 m.
Aus einer konstanten Konstruktionshöhe von 3,50 m resultiert für den Überbau in den Mittelfeldern eine
Schlankheit L/h von 45,00/3,50 ≈ 13.
Für die A 001 wurde der Regelquerschnitt RQ 36 nach Bild 3 der RAA 2008 festgelegt.
Die insgesamt sechs Fahrspuren der Autobahn erhalten im Brückenbereich Breiten von 3,75 m für die
beiden äußeren Fahrspuren und 3,50 m für die vier inneren Fahrspuren. Die Standstreifen der beiden
Richtungsfahrbahnen sind mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Mit 0,75 m breiten Randstreifen vor
den Innenkappen und 0,50 m breiten Randstreifen zwischen Standstreifen und äußerer Fahrspur resultiert
daraus eine Breite zwischen den Schrammborden von 3,75 + 2 x 3,50 + 2,50 + 0,75 + 0,50 = 14,50 m.
Aufgrund der Bauwerkslänge wurde die Breite der Mittelkappe im Bereich des Bauwerks von 4,00 m auf
3,50 m reduziert. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 36,10 m, die Brückenfläche ca. 9097 m².
Die Brücke weist zwei durch eine 10 cm breite Mittel-Längsfuge getrennte Überbauten auf. Beide Überbauten sind als einzellige Hohlkästen in Spannbetonbauweise geplant.
Die lichten Höhen über der unterführten Landesstraße und dem unterführten Wirtschaftsweg sind auf
Grund der Tiefe des Taleinschnittes wesentlich größer als die jeweils geforderten Mindestwerte.
1.2
Lastannahmen
Das Bauwerk wird für zivile Verkehrslasten mit dem Lastmodel LM 1 nach DIN EN 1991-2 bemessen. Die
Bemessung mit Militärlasten nach STANAG 2021 erfolgt für MLC 50/50-100.
Die Parameter für Ermüdungsnachweise wurden mit der Verkehrskategorie 1 und der Verkehrsart große
Entfernung festgelegt.
Für die Anpralllast auf die Fahrzeugrückhaltesysteme ist die Klasse C vorgesehen.
Das Bauwerk befindet sich in der Erdbebenzone 0 und bedarf diesbezüglich keiner weiteren Nachweise.
1.3
Bauwerksgestaltung
Im Rahmen der Variantenuntersuchung sind verschiedene Überlegungen zu den Bauverfahren und Bauweisen zur Herstellung der Überbauten angestellt worden.
Die Herstellung auf bodengestützten Traggerüsten liegt aufgrund der Gradientenhöhe über Gelände von
etwa 26 m > 20 m nicht mehr im Bereich eines wirtschaftlichen Bauverfahrens.
Der wirtschaftliche Einsatz von Vorschubrüstungen ergibt sich im Allgemeinen erst bei Brückenlängen von
etwa 300 m bis 400 m. Der wirtschaftliche Anwendungsbereich liegt mit einer Bauwerkslänge von 252 m
im vorliegenden Fall außerhalb dieses Bereiches.
Für das Taktschieben dagegen liegen günstige Randbedingungen vor. Da der wirtschaftliche Einsatzbereich bei einer Gesamtlänge von etwa 200 m beginnt, ist eine wirtschaftliche Anwendung dieses Bauverfahrens in vorliegendem Fall gegeben. Der Überbau sollte in diesem Fall als Hohlkasten-Querschnitt in
Spannbetonweise ausgeführt werden.
Die Ausführung von Stahlverbund-Überbauten mit vorgefertigten Gurtplatten wurde ebenfalls untersucht.
Bei Spannweiten von 45 m, wie im vorliegenden Fall, ist diese Bauweise allerdings nicht mehr wirtschaft-
Stand: 2016/12
4
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
lich. Darüber hinaus ergibt sich hierbei infolge eines mehrstegigen Plattenbalkenquerschnittes ein gesteigerter Unterhaltungsaufwand.
Eine Entwurfsvariante mit Spannbeton-Fertigteilträgern ist hier wirtschaftlich, gestalterisch und im Hinblick
auf den Unterhaltungsaufwand als ungünstig zu bewerten. Die möglichen Spannweiten von ≤ 35 m werden darüber hinaus mit 45 m deutlich überschritten.
Zusammenfassend wurde aus den o. g. Gründen für die Überbauten ein Hohlkasten-Querschnitt in
Spannbetonbauweise und eine Herstellung im Taktschiebeverfahren gewählt.
Die Wahl der Pfeilerstellungen sollte sich aufgrund der wenig problematischen Zwangspunkte und Randbedingungen im Bereich des Geländes unter der Brücke an der kostengünstigsten Herstellung des Überbaues orientieren. Hieraus ergab sich eine Regelstützweite von 45 m, bei der der Überbau mit einer konstanten Konstruktionshöhe von 3,50 m als einzelliger Spannbeton-Hohlkasten im Taktschiebeverfahren
hergestellt werden kann.
An das neue Brückenbauwerk werden keine besonderen Anforderungen im Sinne eines übergeordneten
oder individuellen Gestaltungskonzeptes gestellt, sodass die Gestaltung der Brücke im Wesentlichen
durch ihre allgemeine Form und die Proportionen der einzelnen Bauteile bestimmt wird. Hierbei sind vor
allem das Verhältnis der Konstruktionshöhe des Überbaues zur Tiefe des Tales, das Verhältnis der Konstruktionshöhe des Überbaues zur Pfeilerbreite und die Schlankheit L/h des Überbaues von Bedeutung.
Der Überbau ist mit einem Verhältnis L/h von maximal ca. 13 eher mäßig schlank. Durch die Lage des
Talgrundes etwa 20 m - 25 m unter Gradiente und die ausgeprägte Abschattungswirkung der einschl. Gesims 4,0 m langen Außenkragarme entsteht dennoch ein optisch günstiger Gesamteindruck, sodass der
Überbau nicht schwerfällig wirkt.
Die Pfeiler erhalten am Kopf eine Aufweitung zur Aufnahme der Lager und Hubpressen. Sie können somit
unterhalb der Pfeilerköpfe schlanker ausgeführt werden als im Bereich der Pfeilerköpfe, womit sich durch
den kapitellförmigen oberen Abschluss der Pfeiler einerseits eine gestalterisch günstige Form und anderseits eine größere Transparenz im Pfeilerbereich ergibt. Die abgeschrägten Ecken des Pfeilerquerschnittes tragen zur ansprechenden Gesamtform bei.
Die Konstruktionshöhe von 3,50 m für den Überbau ist aus statisch-konstruktiven Gründen erforderlich, da
auf Grund der Querschnittsausbildung als Kasten die Vorspannung in Mischbauweise auszuführen ist und
ein angemessener Wirkungsgrad für die dabei erforderlichen externen Spanngliedführungen eine größere
Bauhöhe erfordern. Weitere Randbedingungen für die Konstruktionshöhe des Überbaues sind die erforderliche Begehbarkeit der Kästen, wodurch ein unterer Grenzwert festgelegt wird, und die Anforderungen
an das aus wirtschaftlichen Gründen vorgesehene Bauverfahren „Taktschieben“ für den Überbau.
Mit dem vorgesehenen Bauwerksentwurf liegen für die o. g. gestalterischen Merkmale günstige Verhältnisse vor, sodass sich für das Bauwerk insgesamt ansprechende Proportionen ergeben, wodurch ein optisch ausgewogener Gesamteindruck entsteht.
Auf der nördlichen Randkappe wird eine 4,0 m hohe Lärmschutzwand gemäß RiZ LS 1 Blatt 1 + 2 angeordnet, die mit transparenten Elementen ausgestattet und somit optisch nicht als Bauteil wahrgenommen
wird. Der Abstand der Lärmschutzwandpfosten beträgt 2,00 m. Die Posten stehen lotrecht.
An den Brückenenden bilden kastenförmige Widerlager den Übergang zwischen der Brücke und den anschließenden Autobahndämmen. Die Flügel erhalten auf Grund der Talform im Verhältnis zum Lichtraum
unter der Brücke relativ geringe Ansichtsflächen, sodass sie die Gesamtansicht des Bauwerkes nicht dominieren.
Bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der statisch-konstruktiven und
wirtschaftlichen Anforderungen stellt die gewählte Bauart im Hinblick auf Gestaltung und Baukosten die
günstigste Lösung dar.
2.
Bodenverhältnisse, Gründung
Im Folgendem sind die Ergebnisse des geotechnischen Berichtes des Baugrundinstitutes ……………….,
Bericht Nr. … vom ……………….zusammengefasst.
Stand: 2016/12
5
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
2.1
Bodenverhältnisse
Für Erkundung der im Bauwerksbereich vorhandenen Bodenverhältnisse sind von der Bohrunternehmung…..….in der Zeit vom……bis zum……….insgesamt 7 Kernbohrungen (BK 01 bis BK 07) mit Erkundungstiefen von jeweils 25,00 m unter OK-Gelände ausgeführt worden.
Hierbei wurde der folgende Bodenaufbau angetroffen.
Tiefe 0,00 bis 0,40 m:
Mutterboden
Tiefe 0,40 bis 3,10 m:
Lößlehm
3,10m bis zur
Erkundungstiefe von 25,00 m:
Röt-Folge
Die Röt-Folge besitzt unterschiedliche Lagerungsdichten von überwiegend mitteldichter bis dichter Lagerung. Darunter weist sie eine sehr dichte Lagerung (N10 ≤ 30) auf.
Für den erkundeten Bodenaufbau im Einflussbereich der Bauwerksgründung können die folgenden bodenmechanischen Kennwerte als Berechnungswerte angesetzt werden:
Bodenschicht
Lößlehm
Wichte
γr,k
[kN/m³]
19,5
Reibungswinkel φ´k
[ °]
25,0
Kohäsion
c´k
[kN/m²]
2,5
Steifemodul
Es,k
[MN/m²]
5-8
Röt-Folge
21,0
27,5
10,0
20 - 80
Röt-Folge (N10 ≥ 30)
22,5
30
12,5
120 - 250
Im Grundwasser ist die Wichte infolge Auftrieb mit γk´ = γr, k - 10 [kN/m³] anzusetzen.
Die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Steifemodule Es,k kennzeichnen die unteren und oberen
Grenzwerte für die jeweilige Bodenschicht.
Die anstehenden bindigen Böden als Lößlehm und Röt-Folge sind generell sehr wasserempfindlich, weichen bei Wasserzutritt und/oder dynamischer Beanspruchung rasch auf und nehmen dann eine weiche
Zustandsform ein. Darüber hinaus sind die oberhalb der Röt-Folge anstehenden Böden äußerst fließempfindlich beim Anschnitt in der Grundwasserführung sowie sehr erosionsempfindlich.
Die Lößlehmböden sind sehr setzungsempfindlich. Dem gegenüber sind die ungleich bindig-steinigen Böden der Röt-Folge mit mindestens mitteldichter bis dichter Lagerung (N10 ≥ 10) weniger setzungsempfindlich. Darüber hinaus besitzt die Röt-Folge mit sehr dichter Lagerung (N10 ≥ 30) selbst für punktuelle Belastungen durch Pfähle eine ausreichende bis gute Tragfähigkeit für die standsichere Abtragung der Brückenlasten.
2.2
Grundwasser, Wasserhaltung
Die Kernbohrungen haben die folgenden Grundwasserverhältnisse festgestellt:
Kernbohrung
BK 01
BK 02
BK 03
BK 04
BK 05
BK 06
BK 07
Grundwasserspiegelhöhe
unter OK Gelände
6,20 m
5,80 m
2,10 m
2,00 m
1,50 m
4,90 m
5,10 m
Stand: 2016/12
6
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
Während und nach niederschlagsreichen Zeiten muss mit einem Ansteigen des Grundwasserspiegels
über die in den Kernbohrungen eingemessenen Wasserspiegelhöhen hinaus gerechnet werden.
Aus dem Grundwasser der Kernbohrungen BK 01 bis BK 07sowie aus dem Bachwasser wurde jeweils eine Probe entnommen und gemäß DIN 4030 (Beurteilung betonangreifender Wässer) chemisch auf betonschädliche Stoffe untersucht.
Nach den wasseranalytischen Laborergebnissen wurde das untersuchte Wasser anhand der Grenzwerte
zur Beurteilung des Angriffsgrades als „nicht betonangreifend“ eingestuft.
Die Baugruben für die Pfahl-Bohrarbeiten und die Pfahlkopfplatten können in den Hangbereichen durch
die niederschlagsabhängigen Sicker- oder Schichtwässer und innerhalb der Bachniederung durch seitlich
zufließende bzw. von unten aufsteigende Grundwässer beeinflusst werden. Die während der Bauzeit innerhalb der Baugruben anfallenden Bodenwässer oder Niederschlagswässer sind durch geeignete Wasserhaltungsmaßnahmen aufzunehmen und abzuleiten. Hierfür wird die Herstellung einer offenen Wasserhaltung aus Pumpensümpfen vorgesehen, zu denen das Wasser abfließen und von dort aus den Baugruben abgepumpt werden kann.
2.3 Gründung
Die Gründung des Brückenbauwerkes erfolgt als Tiefgründung über Bohrpfähle in die sehr dicht gelagerte
Röt-Folge des oberen Buntsandsteins. Die Einbindung der Pfähle in die Röt-Folge mit sehr dichter Baugrundlagerung (N10 ≥ 30) ist mit mindestens 2,50 m (Pfahlfußeinbindung) einzuhalten. Eine Pfahlfußverbreiterung wird nicht vorgesehen.
Bei einer Einbindung der Pfähle von mindestens 2,50 m in die Röt-Folge mit sehr dichter Baugrundlagerung (N10 ≥ 30) kann für die Pfahlbemessung mit einem
Pfahlspitzenwiderstand von qb,k = 2,5 MN/m²
gerechnet werden. Da die als Baugrund für die Bohrpfähle anstehende sehr dicht gelagerte Röt-Folge unterhalb der Pfahlaufstandsflächen nur gering verformbar ist, ist für die Abtragung der Bauwerkslasten neben der Lasteinleitung über den Pfahlspitzenwiderstand eine Lastabtragung über Mantelreibung lediglich
im Einbindebereich der Pfähle in die sehr dicht gelagerte Röt-Folge anzusetzen. Dabei wird eine
Mantelreibung von qs,k = 0,20 MN/m²
zugelassen.
Bei den vorgenannten Werten für den Pfahlspitzenwiderstand und die Mantelreibung handelt es sich um
Bruchwerte.
Nach den Ergebnissen der Kernbohrungen steht die zur Abtragung der Pfahllasten ausreichend tragfähige
Röt-Folge mit sehr dichter Lagerung ab folgenden Tiefen an:
189,00 m ü. NN
Widerlager Achse 10
178,75 m ü. NN
Pfeiler Achse 20
169,75 m ü. NN
Pfeiler Achse 30
169,75 m ü. NN
Pfeiler Achse 40
170,95 m ü. NN
Pfeiler Achse 50
172,55 m ü. NN
Pfeiler Achse 60
179,40 m ü. NN
Widerlager Achse 70
Sollte ab den vorstehend genannten Horizonten noch kein ausreichend tragfähiger Baugrund angetroffen
werden und demzufolge die erforderliche Einbindung der Pfähle in die tragfähige Röt-Folge noch nicht erzielt sein, sind die Pfähle bis zur ausreichenden Tiefe zu verlängern.
Bei Zugrundelegung der vorgenannten Oberkanten der tragfähigen, sehr dicht gelagerten Röt-Folge sind
bei Einbindung der Pfähle von mindestens 2,50 m in den tragfähigen Baugrund die Gründungstiefen der
Bohrpfähle folgendermaßen einzuhalten:
186,50 m ü. NN
Widerlager Achse 10
Stand: 2016/12
7
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
176,00 m ü. NN
Pfeiler Achse 20
167,00 m ü. NN
Pfeiler Achse 30
167,00 m ü. NN
Pfeiler Achse 40
168,00 m ü. NN
Pfeiler Achse 50
170,00 m ü. NN
Pfeiler Achse 60
176,50 m ü. NN
Widerlager Achse 70.
Die Ansätze für die horizontale Bettung sind im geotechnischen Bericht enthalten und in Unterlage 8,
Blatt-Nr. 01 dargestellt.
Die Baugruben für die Pfahlkopfplatten der Brückenpfeiler und die innerhalb der Dammschüttungen liegenden Baugruben für die Widerlager können unter Beachtung der DIN 4124 hergestellt werden. Bei den
anstehenden, sehr wasser- und fließempfindlichen Böden innerhalb des Baubereiches und der vorhandenen Grundwasserführung sowie bei den aufgefüllten Böden der Dammschüttungen sollten die Baugrubenwände mit Neigungen von ≤ 45° gegen die Horizontale hergestellt werden. Bei den tieferen Baugruben
kann es erforderlich werden, böschungsentlastende Zwischenbermen anzuordnen. Unter den o. g. Voraussetzungen sowie unter Berücksichtigung der Lage der unterführten Verkehrswege und des Baches
kann auf Verbauten zur Sicherung der Baugruben verzichtet werden.
2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung
Hinsichtlich des für den Neubau vorgesehenen Baufeldes sind keine Belastungen des Baugrundes aus
Altlasten bekannt.
Über den Bereich des geplanten Baufeldes lagen dem Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes „Bundesland 1“ aussagefähige Luftbilder vor.
Eine Auswertung der Luftbilder des Baufeldes von Seiten des Kampfmittelräumdienstes hat gemäß der
diesbezüglichen Stellungnahme des KMRD vom …………… keinen begründeten Verdacht ergeben, dass
mit dem Auffinden von Kampfmitteln zu rechnen ist. Da auch sonstige Erkenntnisse über eine solche Belastung dieser Flächen nicht vorliegen, ist eine diesbezügliche systematische Flächenerkundung nicht erforderlich.
3
Unterbauten
3.1 Widerlager, Flügel
Die Widerlager und Flügel in den Achsen 10 und 70 werden jeweils mittels einer 1,80 m bis 2,00 m dicken
Pfahlkopfplatte auf Großbohrpfählen ∅ 1,50 m tief gegründet.
Die vordere Pfahlreihe wird jeweils mit einer Neigung von 10:1 in Brückenlängsrichtung hergestellt.
Die Pfähle und Pfahlkopfplatten sowie die Widerlager- und Flügelwände werden aus Stahlbeton der Festigkeitsklasse C 30/37 hergestellt. Als Bewehrung wird Betonstahl der Sorte B 500 B eingebaut.
Die Widerlagerwände erhalten eine über die Höhe konstante Gesamtdicke von 4,15 m in Achse 10 und
4,55 m in Achse 70, die sich aus der Breite der Auflagerbank von 2,00 m in Achse 10 und 2,40 m in Achse
70, der Breite des Wartungs- und Besichtigungsganges von 1,40 m und der Dicke der Kammerwand von
0,75 m zusammensetzt. Für die Kammerwände ist ein Beton C 30/37 vorgesehen. Der Zugang zum Wartungs- und Besichtigungsgang hat eine Breite von 1,10 m und ist mittig zwischen den Überbauten angeordnet. Der Zugang erhält eine Einstiegstür aus Stahl gemäß RiZ Zug 3.
Zur Steuerung der Rissbildung infolge Zwangsbeanspruchung erhalten die Widerlagerwände jeweils am
Ende der vorderen Kammerwände eine Sollrissfuge analog RiZ Fug 2, Bild 2. Die Sollrissfugen in den Widerlagerwänden enden hierbei 0,50 m unter Oberkante Auflagerbank, während die Sollrissfugen in den
hinteren Kammerwänden 1,00 m unter Oberkante Kammerwand verlaufen.
Die Flügel des westlichen Widerlagers in Achse 10 erhalten Flügellängen von 16,00 m. Die Flügellängen
des östlichen Widerlagers in Achse 70 betragen 14,50 m. Die Flügelwände erhalten eine über die Höhe
konstante Dicke von 1,45 m und werden analog RiZ Flü1, Bild 1 ausgebildet.
Stand: 2016/12
8
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
Die horizontale Arbeitsfuge zwischen den Pfahlkopfplatten und den aufgehenden Bauteilen wird 15 cm
über Oberkante Pfahlkopfplatte angeordnet und mit einer edelstahlkaschierten Bitumenschweißbahn mit
einer Breite von 30 cm abgeklebt.
3.2 Pfeiler
Die unter den Überbaukästen jeder Richtungsfahrbahn angeordneten Stahlbeton-Einzelpfeiler in den Achsen 20 bis 60 werden auf Bohrpfählen ∅ 1,50 m tief gegründet. Die Pfeiler in den Achsen 20, 30, 50 und
60, auf denen der Überbau längs verschieblich gelagert ist, werden hierbei auf einer Pfahlkopfplatte mit
7,50 m Breite, 11,50 m Länge und einer Dicke von 2,40 m bis 2,60 m abgesetzt. Die Bohrpfähle in diesen
Achsen werden senkrecht angeordnet. In der Brückenachse 40, wo die Überbauten längsfest aufgelagert
werden, erhalten die Pfahlkopfplatten Abmessungen von 7,50 m Breite und 14,10 m Länge sowie einer
Dicke von 2,40 m bis 2,60 m. Die beiden Pfahlreihen werden hier jeweils mit einer Neigung unter 10:1 in
Brückenlängsrichtung hergestellt. Pfähle, Pfahlkopfplatten und Pfeiler werden aus Beton C 30/37 hergestellt. Als Bewehrung wird Betonstahl der Sorte B 500 B eingebaut.
Der Pfeilerquerschnitt wird über die Höhe weitestgehend konstant ausgebildet. Lediglich am Pfeilerkopf ist
eine in Längs- und Querrichtung lineare Aufweitung des Pfeilerquerschnittes zur Aufnahme der Lager und
Hubpressen vorgesehen. Die konstanten Pfeilerquerschnitte entwickeln sich aus der Grundform eines
Rechteckquerschnittes mit Außenabmessungen von 2,20 m in Brückenlängsrichtung und 5,50 m in Brückenquerrichtung. Alle vier Ecken werden mit Abmessungen von 0,50 m/0,50 m abgeschrägt. Die Abschrägung der Pfeilerkanten wird auch im Bereich der linearveränderlichen Außenabmessungen des
Pfeilerquerschnittes im Kopfbereich übernommen.
3.3 Sichtflächen
Alle sichtbaren Kanten werden mit Dreikantleisten 1,5 cm/1,5 cm gebrochen. Die Ansichtsflächen der Flügel- und Widerlagerwände werden aus sägerauer lotrechter Brettschalung mit versetzten Stößen hergestellt. Die Schalung der Sichtflächen des Überbaues und der Kappen erfolgt ebenfalls mit sägerauer
Brettschalung mit längs versetzten Stößen, wobei die Brettschalung hier jedoch parallel zur Gradiente
ausgerichtet wird. Auch die Pfeiler werden mit sägerauer lotrechter Brettschalung mit versetzten Stößen
betoniert, wobei wie bei den Widerlagern eine vertikale Ausrichtung der Schalbretter vorgesehen ist.
Ankerlöcher sind mit vertieft eingeklebten Stopfen zu verschließen. In den Gesimskappenschalungen sind
Verankerungslöcher nicht zulässig.
Es wird die Sichtbetonklasse SB 2 nach ZTV-ING 3-2 festgelegt.
4
Überbau
4.1 Tragkonstruktion
Die beiden durch eine 10 cm breite Mittellängsfuge getrennten Überbauten beider Richtungsfahrbahnen
werden jeweils als einzellige Hohlkästen in Spannbeton-Bauweise als Durchlaufträger über sechs Felder
hergestellt. Die Spannweiten betragen hierbei 36,00 - 4 x 45,00 - 36,00 m, woraus sich eine Gesamtlänge
von 252,00 m ergibt. Die Herstellung der Überbauten ist im Taktschiebeverfahren vorgesehen. Die Taktlänge und die Lage der Taktfugen werden im Rahmen der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung
des eingesetzten Vorbauschnabels festgelegt. Da die Tragkonstruktion der Überbauten als Kastentragwerk vorgesehen ist, sind die Stege der Kästen von internen Spanngliedern freizuhalten. Die Vorspannung der Überbauten erfolgt somit in Mischbauweise. Die interne Vorspannung wird außerhalb des Stegbereiches in der Fahrbahn- und Bodenplatte angeordnet. Die externe Vorspannung wird zur Anpassung
an die Schnittkraftverläufe umgelenkt geführt, wobei jeweils eine Umlenkung in den Stützbereichen und
zwei Umlenkungen in den Feldbereichen vorgesehen sind.
Die Abmessungen der Fahrbahnplatte wurden mit 60 cm am Anschnitt zu den Stegen, 35 cm in Feldmitte
der Innenplatte und 25 cm an den Kragplattenenden so gewählt, dass in Verbindung mit den gewählten
Stützweiten der Kragplatten und der Innenplatte auf eine Quervorspannung verzichtet werden kann. Die
Stegbreiten sind über die Brückenlänge konstant mit einer Dicke von 50 cm vorgesehen. Die Abmessungen der Bodenplatte wurden mit 55 cm Dicke am Anschnitt zu den Stegen und 30 cm Dicke in Feldmitte
so gewählt, das einerseits die zentrische Vorspannung problemlos verankert und gestoßen werden kann
Stand: 2016/12
9
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
und andererseits ausreichende Abmessungen zur Aufnahme der Biegedruck-Beanspruchung im Stützbereich vorhanden sind. Im Stützbereich erhält die untere Kastenplatte zur Gewährleistung dieser Anforderungen eine lineare Anvoutung von 30 cm Stärke auf 55 cm Stärke.
Für den Überbau kommt ein Beton der Festigkeitsklasse C 40/50 und Betonstahl der Sorte B 500 B zur
Ausführung. Für den Spannstahl der internen und externen Vorspannung ist eine Spannstahl-Güte St
1570/1770 vorgesehen. Zur Einleitung der Vorspannung der externen Spannglieder sowie zur Aufnahme
der symmetrischen und antimetrischen Beanspruchung der Kästen sind in den Endauflagerachsen Querträger vorgesehen. In den Stützenachsen erfolgt die Einleitung der symmetrischen und antimetrischen
Kastenbeanspruchungen und der Umlenkkräfte aus den externen Spanngliedern in die Lager ebenfalls
durch Querträger.
4.2 Lager, Gelenke
In jeder Brückenachse werden unter dem einzelligen Kästen jeder Richtungsfahrbahn zwei Kalottenlager
gemäß RiZ Lag 1 bis Lag 3 angeordnet.
Die Lagerung wird hierbei so ausgebildet, dass in Brückenmitte (Achse 40) jeweils ein allseits festes und
ein allseits bewegliches Lager vorgesehen ist, während in den übrigen Bauwerksachsen längs bewegliche
und querfeste Lager angeordnet werden. An den Widerlagern werden jeweils ein querfestes und ein allseits bewegliches Lager angeordnet. Besondere Maßnahmen zur Höhenkorrektur sind im Zuge des Brückenneubaus aufgrund der geringen zu erwartenden Setzungen planmäßig nicht erforderlich.
Für einen späteren Lagerwechsel ist auf den Auflagerbänken neben den Lagersockeln ausreichend Platz
für das Aufstellen von Hubpressen vorhanden.
4.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen
Wegen des in Achse 40 angeordneten Lagerungs-Festpunktes ist in den Widerlagerachsen 10 und 70 eine Übergangskonstruktion in Anlehnung an RiZ Übe 1 anzuordnen. Einzubauen ist jeweils ein lärmgeminderter Fahrbahnübergang in Lamellenbauweise. Die in der Entwurfs-Statik ermittelten Gesamtdehnwege
betragen in den Achsen 10 und 70 jeweils ±122 mm in Brückenlängsrichtung und ±22 mm parallel zur
Übergangskonstruktion. Da somit Fahrbahnübergangskonstruktionen mit mehr als einem Dichtprofil erforderlich werden, erhalten die Widerlager in den Achsen 10 und 70 Wartungsgänge.
4.4 Abdichtung, Belag
Der Überbau erhält eine Abdichtung und einen Belag gemäß ZTV-ING 7-1 und RiZ Dicht 3.
4.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse
Geländer, Übergangskonstruktionen, Lager, Gusseiserne Abflussrohre und Formstücke sowie Schutzeinrichtungen erhalten folgende Beschichtungssysteme nach ZTV-ING 4-3 Tabelle A.4.3.2:
Bauteil
BauteilNr.
Beschichtungssystem
Nr.
Geländer
ÜKO‘s
LSW-Pfosten
3.1 c)
3.4.2
3.6.2
1
1
1
Aufbau
Feuerverzinkung
ZB EP-EG, grau (DB 702)
DB PUR-EG, blau (DB 510)
GB EP-Zinkstaub, grau
1. ZB EP-EG, grau (DB 703)
2. ZB EP-EG, grau (DB 702)
3. ZB EP-EG, grau (DB 703)
DB EP-EG, grau (DB 702)
Feuerverzinkung
ZB EP-EG, grau (DB 702)
DB PUR-EG, blau (DB 510)
Stand: 2016/12
10
Oberflächenvorbereitung
µm
Blatt
Stoff-Nr.
80
80
70
80
80
80
80
87
87
87
87
87
87
87
687.12
687.50
687.03
687.13
687.12
687.13
687.12
80
80
87
87
687.12
687.50
SweepStrahlen
Sa 2½
SweepStrahlen
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
Lager
3.2
Gusseiserne
Abflussrohre
(außen)
Gusseiserne
Abflussrohre
(innen)
Schutzeinrichtungen
Besichtigungseinrichtungen
3.3.3
3.3.3
1
1
4
3.5
3.8.1 a)
Spritzverzinkung
ZB EP-EG, grau (DB 703)
DB EP-EG, grau (DB 702)
Spritzverzinkung (2 x)
ZB EP-EG, grau (DB 702)
DB PUR-EG, grau (DB 704)
DB EP-Kombi,
schwarzrot ≈ RAL 3007
100
80
80
40
80
80
120
87
87
687.13
687.12
Sa 3
87
87
81
687.12
687.74
681.12
Sa 3
Feuerverzinkung
1
Sa 2½
Be
Feuerverzinkung
Be
Die Applikation sämtlicher Beschichtungsstoffe erfolgt mittels Airless-Spritzen.
5
Entwässerung
5.1 Überbauten
Aufgrund der ausgeprägten Gradienten-Längsneigung der Überbauten von variabel ca. 4,9% - 3,5%, kann
eine gradientenparallele Führung der Längsleitungen vorgesehen werden. Beide Überbauten werden über
jeweils 12 Brückenabläufe der Größe 300 x 500 mm entwässert, die über eine Längsleitung
DN 200/DN 300 das Wasser bis zum Widerlager Achse 70 führen, wo es über eine Fallleitung und unter
Zwischenschaltung eines Revisionsschachtes an den Vorfluter abgegeben wird. Vor dem Überbau (bei
Achse 10) erfolgt die Entwässerung im Widerlagerbereich analog RiZ Was 8, Blatt 1, Bild 1 über Abläufe,
die an eine die Autobahn querende Leitung DN 300 angeschlossen werden. Diese wiederum wird mit einer in der Böschung verlaufenden Stichleitung DN 400 verbunden, die das Wasser schließlich an den Vorfluter abgibt. Hinter dem Überbau (bei Achse 70) erfolgt die Entwässerung im Widerlagerbereich gemäß
RiZ Was 8, Blatt 2, Bild 2c über Raubettmulden, die das Wasser an den Vorfluter abgeben.
5.2 Widerlager
Die Entwässerung der Widerlager-Hinterfüllung erfolgt gemäß RiZ Was 7 mit einem Grundrohr.
Die Entwässerung der Widerlagerauflagerbänke erfolgt über das Längs- und Quergefälle ihrer Oberfläche,
in eine Rinne vor der hinteren Kammerwand zur seitlichen Entwässerungsleitung DN 100 gemäß RiZ
Was 6, Blatt 1.
6
Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen
Als Fahrzeugrückhaltesysteme werden auf beiden Außen- und Innenkappen Schutzeinrichtungen der
Aufhaltestufe H2 und des Wirkungsbereiches W4 mit Anpralllasten der Klasse C angeordnet.
Den seitlichen Abschluss des Überbaues bilden auf der Seite Nord eine 4,0 m hohe Lärmschutzwand gemäß RiZ LS 1, Blatt 1 und 2 und auf der Seite Süd ein mindestens 1,10 m hohes Holmgeländer mit Drahtseil in Handlauf gemäß RiZ Gel 3, 9, 10 und 11 sowie einer Verankerung mit Fußplatte gemäß RiZ Gel 14.
Die geplante Schrammbordhöhe zwischen Fahrbahn und Kappe ist mit 7,50 cm vorgesehen.
7
Zugänglichkeit der Konstruktionsteile
Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind an allen Flügelwänden sowie im Bereich der Brückenachse vor den Widerlagern Böschungstreppen gemäß RiZ Bösch 2 herzustellen, die den Zugang zu den
Widerlagern von der überführten A 001 sowie von der unterführten Landesstraße sowie dem unterführten
Wirtschaftsweg aus ermöglichen.
Stand: 2016/12
11
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
Alle übrigen Bauteile sind von der Landesstraße aus durch ein Unterflurgerät erreichbar. Es sind somit
keine weiteren Zufahrten bzw. Zuwegungen erforderlich.
Neben der unterführten Landesstraße erhalten die Kästen beider Richtungsfahrbahnen Bodenöffnungen
der Größe 1,20 m x 2,50 m, sowie Bodenöffnungen vor jedem Widerlager der Größe 1,00 m x 1,50 m gemäß RiZ Zug 1, Blatt 2 und RiZ Zug 7, Blatt 2. Diese Öffnungen ermöglichen das spätere Einziehen von
Spanngliedern und den sonstigen Materialtransport in die Hohlkästen und somit auch in die Widerlager
und an die Pfeilerköpfe (siehe RE-ING 2-3). Im Bereich der Stützquerträger erhalten die Bodenplatten der
Hohlkästen eine Durchstiegsöffnung mit Haltegriff und Leiter anlog RiZ Zug 1. Der Zugang zum Hohlkasten von den Widerlagern aus erfolgt über eine Stahltür gemäß RiZ Zug 3, Blatt 1 in den Widerlagerwänden sowie eine Steigleiter gemäß RiZ Zug 6, einen Gitterrostdurchstieg und Wartungsgang gemäß RiZ
Zug 1 und RiZ Was 6. Von hier aus sind der Besichtigungsgang in den Widerlagern und schließlich die in
den Endquerträgern vorgesehene Eingangstür zum Kasteninnern zu erreichen.
8
Sonstige Ausstattung und Einrichtungen
Auf der nördlichen Außenkappe wird eine Lärmschutzwand aus Alu- sowie Acrylglas- Elementen angeordnet. Die Lärmschutzwand ist mit einer Höhe von 4,0m über der Gradiente Richtungsfahrbahn B-Stadt
nach A-Stadt vorgesehen. Die Pfosten, HEA 160, werden gemäß RiZ LS 1 Blatt 1 + 2 verankert und sind
mit einem Abstand von 2,00 m auf dem Bauwerk angeordnet. Auf der Westseite des Bauwerks mündet
die Lärmschutzwand in einen Wall in gleicher Höhe. Auf der Ostseite schließt sie an die Lärmschutzwand
der weiterführenden Strecke an. Um den Zugang zur Brücke bzw. zur Autobahn zu gewährleisten, werden
an beiden Brückenenden Servicetüren gemäß RiZ LS 21 Blatt 1 + 2 vorgesehen.
Am Brückenbauwerk werden Messpunkte gemäß RiZ Mess 1 Blatt 1 und Mess 2 vorgesehen.
Die Beleuchtung im Innern des Hohlkastens erfolgt gemäß RE-ING 2-4.
Leerrohre in den Kappen sind planmäßig nicht vorhanden.
9
Herstellung, Bauzeit
9.1 Bauablauf, Bauzeit
Bei Herstellung des Brückenbauwerkes steht die überführte A 001 noch nicht unter Verkehr. Die unterführte Landesstraße muss während der gesamten Bauzeit unter Verkehr bleiben, wofür eine Einhausung
vorgesehen ist. Der unterführte Wirtschaftsweg kann für die gesamte Bauzeit voll gesperrt werden, da
entsprechende Umleitungsstrecken zur Verfügung stehen.
Es entstehen somit keine Beeinträchtigungen aus öffentlichem Verkehr bei den Brückenbauarbeiten.
Die Zuwegung zum Baufeld unter der Brücke erfolgt über den unterführten Wirtschaftsweg und die unterführte Landesstraße. Da alle Pfeiler und Widerlager in Verbindung mit einer in Brückenlängsrichtung im
Talgrund verlaufenden Baustraße von diesen beiden Verkehrswegen aus erreicht werden können, ist die
Errichtung einer Behelfsbrücke über dem zwischen Achse 50 und 60 unterführten Bach nicht zwingend erforderlich, wird zur schnellen Querung des Baches und der damit verringerten Bauzeit jedoch vorgesehen.
Die Taktanlage zur Herstellung der Überbauten ist von der Trasse der neuen A 001 aus erreichbar, die im
Bauzustand als Baustraße genutzt werden kann. Die Taktanlage wird hinter dem Widerlager Achse 70 errichtet, damit der Verschub bergauf erfolgen kann.
Die Bauarbeiten beginnen mit der Herstellung der Bohrpfähle für die Widerlager und Pfeiler in offenen
Baugruben. Anschließend können die Pfahlkopfplatten sowie die Widerlager, Flügel und Pfeiler als Ortbetonkonstruktionen hergestellt werden. Nach einem ausreichenden Vorlauf für die Herstellung der Widerlager und Pfeiler kann der abschnittsweise in der Taktanlage hergestellte Überbau auf Verschublagern eingeschoben werden. Nachdem der Überbau komplett eingeschoben ist, werden die Verschublager durch
die endgültigen Lager ersetzt. Anschließend wird die externe Vorspannung aufgebracht. Nach Durchführung der Restarbeiten (Abdichtung, Kappen, Schutzeinrichtungen, Geländer, Belag, Übergangskonstruktionen etc.) kann die erste Brückenhälfte für den Baustellenverkehr genutzt werden.
Für die Errichtung des zweiten Teilbauwerkes ist der gleiche Bauablauf vorgesehen.
Die Gesamtbauzeit zur Herstellung des neuen Brückenbauwerkes wird etwa 28 Monate betragen.
Stand: 2016/12
12
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 Talbrücke
1) Neubau in Spannbetonbauweise
10
Kosten
Gemäß Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten für das Brückenbauwerk auf ………
Mio. € brutto. Die Baukosten je m² Brückenfläche ergeben sich somit zu ………….€/m² (brutto).
.
11 Baurechtsverfahren
Für die Gesamtbaumaßnahme Neubau der A 001 von A-Stadt nach B-Stadt wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss als Grundlage für die Durchführung der Baumaßnahme erfolgte am ……………und erlangte am .…..……. Rechtskraft.
Alle Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens sind bei der Entwurfsbearbeitung des Brückenbauwerkes
berücksichtigt worden.
Stand: 2016/12
13
0m
100m
M 1:500
Ansicht M.1:500
Darstellung der Boden- und Gesteinsarten in den Schichtenprofilen der Bodenaufschlüsse
nach dem geotechnischen Bericht ...
Jahr 1
Das Bauwerk liegt in der Erdbebenzone 0 und in Windzone 1
Längsschnitt A-A M.1:500
Anordnung der Messpunkte gemäß Mess 1 Blatt 1 und Mess 2
Maße u. Höhen bezogen auf RIFA A-Stadt - B-Stadt
(Klammerwerte gelten für RIFA B-Stadt - A-Stadt)
20
10
30
40
50
70
60
+186.50
0.40
2.90
GW 6.20
7.50
14.00
25.00
2.65
Mutterboden, 1, braun
Schluff, feinsandig, schwach tonig, (Lößlehm), 4,
ockerbraun
Ton, Tonstein, Schluff, Schluffstein, halbfest bis
fest, 5-6, rötlichbraun
80 +196.00
+196.00
+186.50
+186.50
qs,k [ MN / m²]
Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine,
Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm,
rötlichbraun
GW 2.10
qb,k = 2,50 MN / m²
0.40
7.50
ks,k [ MN / m³ ]
+181.15
+180.15
20
80
0,0
Schluff, steinig, (Tonsteine), schwach tonig
schwach, feinsandig, (Auelehm), steif, 4, braun
+177.95
Steine, (Sandsteine), 5- 6, mit vielen SchluffSchlufsteinlagen, rötlichbraun
0.40
2.60
GW 1.50
+177.95
2.20 2.65
+168.00
Flü 1 Bild 1
RS
20
H=15000m
T=356.320m
f=4.226m
+167.00
Mutterboden, 1, braun
Schluff, feinsandig, schwach tonig, (Lößlehm),
steif bis halbfest , 4, ockerbraun
Schluffstein, fest, 6, mürbe, zahlreiche Ton Tonstein - und Schluff - Schluffsteinlagen,
rötlichbraun
Steine, (Schluffsteine, Tonsteine), schwach
schluffig, 3 - 6, rotbraun
Bohrpfähle ø1.50m
14.20
+167.00
ks,k [ MN / m³ ]
qs,k [ MN / m²]
qb,k = 2,50 MN / m²
Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine,
Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm,
rötlichbraun
25.00
+175.95
+168.00
20
0,0
7.80
60 +175.95
120
0,2
GW 5.10
+179.45
Steine, (Sandsteine), sandig bis stark sandig,
schwach tonig bis tonig, 3 - 6, mürbe, rotbraun
14.30
+168.00
ks,k [ MN / m³ ]
qb,k = 2,50 MN / m²
+193.00
Mutterboden, 1, braun
Schluff, feinsandig, schwach tonig, (Lößlehm),
0,0
steif bis halbfest , 4, ockerbraun
Tonstein, Schluffstein, einzelne Sandsteine, +185.30
halbfest bis fest, 6, rotbraun
+176.50
Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine,
Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm,
rötlichbraun
qs,k [ MN / m²]
25.00
+190.60
20
80 +185.30
0,2
+194.50m
Mutterboden, 1, braun
Schluff, feinsandig, schwach tonig, (Lößlehm),
steif bis halbfest , 4, ockerbraun
Schluffstein, fest, 6, mürbe, zahlreiche Ton Tonstein - und Schluff - Schluffsteinlagen,
rötlichbraun
Steine, (Sandsteine), Schluff, Schluffstein, 5- 6,
rötlichbraun
25.00
+190.65
+188.80
20
80
0,0
+186.30
+176.00
BK 04
120
0,2
GW 2.00
+186.30
0.40
2.80
+185.30m
Mutterboden, 1, braun
Schluff, feinsandig, schwach tonig, (Lößlehm),
steif bis halbfest , 4, ockerbraun
Schluffstein, fest, 6, mürbe, zahlreiche Ton Tonstein - und Schluff - Schluffsteinlagen,
rötlichbraun
Steine, (Schluffsteine, Tonsteine), schwach
schluffig, 3 - 6, rotbraun
7.00
+176.00
12.00
ks,k [ MN / m³ ]
qb,k = 2,50 MN / m²
qs,k [ MN / m²]
Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine,
Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm,
rötlichbraun
25.00
+181.15
20
0,0
+175.30
GW 4.90
+178.80
0.40
3.00
120
60 +175.30
13.50
Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine,
Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm,
rötlichbraun
120
0,2
+167.00
+167.00
qs,k [ MN / m²]
ks,k [ MN / m³ ]
qb,k = 2,50 MN / m²
+185.15
20
0,0
+179.90
+170.00
80 +179.90
+170.00
Punkt
ks,k [ MN / m³ ]
qb,k = 2,50 MN / m²
50
Stromleitung
Mittelspannung
Stationierung bezogen auf Achse BAB
h
Bac
analog Was 8
Blatt 1, Bild 1
16.00
DN4
00
Transportöffnung
je Überbau
1.50x1.00m
Zug 1 Blatt 2
Zug 7 Blatt 2
14.50
WW
2.50
1.75
75
1.75
BK 04
1:1.5
BK 07
BK 06
P2
Brückenachse
1.BA nach B-Stadt
DN200
Transportöffnung
je Überbau
2.50x1.20m
Zug 1 Blatt 2
Zug 7 Blatt 2
DN300
Transportöffnung
je Überbau
1.50x1.00m
Zug 1 Blatt 2
Zug 7 Blatt 2
h
R=00
km 14+199.753
R=50000.00
R=00
R=50007.75
DN300
Lagerreihe 1
BK 05
Ba
c
von A-Stadt
Revisionsschächte (RS)
2.5%
Lagerreihe 2
KP
BK 03
14.50
BK 02
75
BK 01
100gon
2.BA von B-Stadt
50
Lagerreihe 2
50
2.50 3.75 3.50 3.50 3.50 3.50 3.50 3.75
1:1.5
DN300
Achse BAB 001
1:1.5
14.50
2.5%
nach A-Stadt
Was 8 ,
Blatt 1, Bild 2a
km 14+713.654 R=2000
R=00
R=00
R=49992.25
P1
A
Lagerreihe 1
14.50
P1
14 + 199,753
.....................
.....................
P2
14 + 713,654
.....................
.....................
14 + 476,500
.....................
.....................
Was 8 ,
Blatt 2, Bild 2c
N
Vx
y
y
A
Vy
Mx
x  x
20
B500B
B500B
B500B
B500B
B500B
B500B
interne Vorsp.
St 1570/1770
externe Vorsp.
St 1570/1770
längs / quer
Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1
max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1
Stahlbeton
Spannbeton
Fernmeldekabel
30
40
50
60
70
Lagerreihe 2
b
c
C
50/50 - 100
36.0 - 45.0 - 45.0 - 45.0 - 45.0 - 36.0
252,0
250,0
4.21 (am Widerlager Achse 10)
100.0
36.10
ca. 9097
Projekt-Nr.:
LagerTypen
allseits
fest
längs
fest
Lagerkräfte
1
8,5
2
8,5
1
3,0
min. NSd
2
3,0
Horizontalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
20,0
20,0
8,0
8,0
quer
fest
allseits
beweglich
20,0
20,0
8,0
8,0
20,0
20,0
8,0
8,0
20,0
20,0
8,0
8,0
20,0
20,0
8,0
8,0
8,5
8,5
3,0
3,0
1
---------2
0,4
0,8
0,8
1
---------min. I V y,Sd I
2
0,4
0,8
0,8
charakteristische Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG)
---2,0
---2,0
---0,8
---0,8
---0,8
---0,8
---0,4
---0,4
max. I V x,Sd I
ständige Einwirkung NSk
1
6,0
14,0
14,0
14,0
14,0
14,0
6,0
2
6,0
14,0
14,0
14,0
14,0
14,0
6,0
170
170
20
0
85
85
20
0
20
0
20
0
85
85
20
170
170
20
230
230
20
1,0
1,0
2,0
2,0
1,0
1,0
2,0
2,0
1,0
1,0
2,0
2,0
1,0
1,0
2,0
2,0
1,0
1,0
2,0
2,0
1,0
1,0
6,0
6,0
Streckenbezeichnung :
A-Stadt - B-Stadt
Straßenklasse und Nr. :
A 001
Gemarkung :
C-Stadt
1
230
2
230
1
20
max. I  y,d I
2
0
Verdrehung in [mrad] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
 y,d I
Zeichen
Gez.
Geprüft
1,0
1,0
6,0
6,0
Bewegung am Fahrbahnübergang
Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
max. Δ I  x,d I
±122
max. Δ I  y,d I
±22
Unterlage: 8
Blatt - Nr.: 01
Projekt - Nr.:
Datum
Bauwerk/Baumaßnahme :
Neubau einer Talbrücke
im Zuge der Bundesautobahn 001
Plandarstellung :
Grundriss, Längschnitt, Ansicht
und Lagertabelle
Aufgestellt :
Geprüft :
Gesehen :
Genehmigt :
±122
±22
Bei den Bewegungen sind die Bewegungszuschläge sowie die Mindestbewegungen nach DIN EN 1337-1 nicht berücksichtigt.
Formelzeichen und Symbole gemäß DIN EN 1337-1. Lokale Koordinaten der Lager sind anzupassen.
H/B = 841 / 1189 (1.00m²)
Zeichen
Bearb.:
Gez.:
Gepr.:
ASB-Nr:
Lagerbewegungen
1
2
1
2
Datum
Straßenbauverwaltung:
Lagerreihe 1
max. NSd
max. I
Datum
d
Lagerreihe 2
Vertikalkräfte in [MN] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
 x,d I
Verbund
DIN EN 1991-2 Lastmodell LM 1
1
große Entfernung
Geändert
a
Symbol für Bewegungsrichtung,
Lagerungsart/-typ nach
DIN EN 1337-1
max. I
Stahl
Gez.:
Gepr.:
Lagerreihe 1
max. I  x,d I
Böschungstreppen
Bösch 2
B500B
B500B
Spannstahl
Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und
wirtschaftlichen Erfordernissen
Verschiebung in [mm] im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT)
Vorh. Leitungen im
Bauwerksbereich neu
verlegen
Fernmeldekabel
Hoch
10
DN300
Betonstahl
Bearb.:
36.00
DN400
Baustahl
r < 0,3
r < 0,3
r < 0,3
r < 0,3
r < 0,3
r < 0,3
XC4, XD1, XF2, WA
XC4, XD1, XF2, WA
XC4, XD1, XF2, WA
XC4, XD1, XF2, WA
XC2, XD2, XF2, WA
XC2, XD2, XF2, WA
X0
Lagerkräfte und Lagerbewegungen sowie Bewegungen an den Fahrbahnübergängen
für die Grundkombination nach DIN EN 1990/NA Anhang NA.E
45.00
Bauzeitige Behelfsbrücke
DN200
C35/45
C30/37
C30/37
C30/37
C30/37
C30/37
C12/15
Lagertabelle
Trinkwasserleitung
16.00
Lagersockel
Pfeiler
Kammerwände
Widerlager / Flügel
Pfahlkopfplatten
Pfähle
Sauberkeitsschicht
Entwurfsbearbeitung:
14+602.50
45.00
analog Was 8
Blatt 1, Bild 1
Rechts
70
Fernmeldekabel
Fernmeldekabel
45.00
14+566.50
Landesstraße
60
14+521.50
45.00
Station
KP
14+476.50
14+431.50
14+386.50
14+350.50
36.00
vorgegebene Koordinaten
errechnete Koordinaten
40
30
20
Kappen
Überbau
Einwirkung Verkehrslast
Verkehrskategorie DIN EN 1991-2
Verkehrsart DIN EN 1992-2/NA
Klasse Anpralllast Fahrzeugrückhaltesysteme DIN EN 1991-2
Militärlastenklasse STANAG
Einzelstützweiten ( )
(m)
Gesamtlänge zw. Endauflagern ( ) (m)
Lichte Weite zw. Widerlagern ( )
(m)
Kleinste Lichte Höhe
(m)
Kreuzungswinkel
(gon)
Breite zw. Geländern
(m)
Brückenfläche
(m²)
+183.30
Grundriß M.1:500
10
kN/m² 8 MN/m³ kN/m² MN/m² MN/m²
----1)
1)
1)
------------0
0
35
1) = siehe Plan 01, Längsschnitt
Bauwerksdaten
qs,k [ MN / m²]
25.00
 R,d q s,K q b,k
k s,k
Expositionsklassen Entwicklung
Feuchtigkeitsklasse der Betonfestigkeit
r < 0,3
C25/30 XC4, XD3, XF4, WA
r < 0,3
C40/50 XC4, XD1, XF2, WA
Kappen, Gesims
ks,k [ MN / m³ ]
qb,k = 2,50 MN / m²
qs,k [ MN / m²]
120
0,2
dk
Beton
Bauart:
Mutterboden, 1, braun
Schluff, feinsandig, schwach tonig, (Lößlehm),
steif bis halbfest , 4, ockerbraun
Schluffstein, fest, 6, mürbe, zahlreiche Ton Tonstein - und Schluff - Schluffsteinlagen,
rötlichbraun
Ton, Tonstein, Schluff, Schluffstein, halbfest bis
fest, 6, vereinzelte Schluffsteine, rötlichbraun
Ck 9
8
Vorspannung
+176.50
+189.36m
9.00
kN/m³
--20/10
wk
Baustoffangaben
+176.50
+193.82m
3.10
-------
Pfahlgründungen
Hinterfüllung WDL
BK 07
0.40
Boden- g /g 9
k
k
art
Bauteil / Achse /
Bodenart
BK 06
Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine,
Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm,
rötlichbraun
Lärmschutzwall
Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte
Bauteil:
+170.00
Bohrpfähle ø1.50m
dset,i,m= 2,0 cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der
Tragfähigkeit (GZT)
Was 7
+193.00 Grundrohr
1.90
1.30 4.55
+185.15 neuer
Geländeverlauf 7.75
7.50
7.50
BK 02
13.50
2.20 2.65
+185.60m
8.50
120
0,2
25.00
GW 5.80
8.00
2.65
Gradiente
A-Stadt - B-Stadt
(Süd)
+204.615 (+204.589)
vorh. Gelände
in Gradiente Süd
WW
Bach
analog Übe 1
+205.875 (+205.872)
BK 05
Sandstein, steinig (Sandsteine, Ton- Tonsteine,
Schluff- Schluffstein), 6, schichtig 0-18cm,
rötlichbraun
0.40
2.80
Detail III
siehe Blatt 02
variabel
ca. 4,9% - 3,5%
H=15000m
T=356.230m
f=4.224m
0.499%
54m
L=956.6
-5.250%
L=1290.958
m
Gset (DIN EN 1990)
dset,i,w= 1,0 cm je Stützung in ungünstigster Kombination ("zick-zack-förmig") im Grenzzustand der
Gebrauchstauglichkeit (GZG)
mögliche Setzung Gset (DIN EN 1990)
Bohrpfähle ø1.50m
Mutterboden, 1, braun
12.40
2.65
+167.00
+185.12m
6.00
+181.55
2.65 2.20 2.65
BK 03
120
0,2
Steine, (Sandsteine), Schluff, Schluffstein, 5- 6,
rötlichbraun
HHW = 186.8
Trinkwasserleitung
2.20 2.65
+167.00
Bohrpfähle ø1.50m
+200.70
20
0,0
+186.95
12.00
2.20
+181.15
7.50
+204.70
+203.54m
+181.15
+207.574 (+207.571)
10:1
BK 01
neuer
Geländeverlauf
7.50
Bohrpfähle ø1.50m
+176.00
12.00
DN300
2.20
1.256.001.25
Landesstraße
2.20 2.65
2.65
12.00
Gradiente
B-Stadt - A-Stadt
(Nord)
2.50 Brückenabläufe
300x500mm
8.00
21.50
wahrscheinliche Setzung
10:1
+190.65
+209.40 (+209.397)
DN200
Schutzgerüst für
Bauzustand
12.00
22.00
1.80
10:1
7.35
vorh. Gelände
in Gradiente Süd
2.20
12.00
22.00
wasserdichte Übergangskonstr.
Detail II
siehe Blatt 02
+211.353 (+211.349)
22.00
2.40 20
1.90
Detail I
siehe Blatt 02
12.00
22.50
2.40 20
4.15 1.30
+213.432 (+213.427)
12.00
20
+204.70
1.80 20
RS
variabel
ca. 4,9% - 3,5%
22.50
TS=198.122m
km=14+671.603
Was 7
Grundrohr
12.00
22.50
20
+215.196 (+215.187)
12.00
2.40
Flü 1 Bild 1
12.00
23.00
36.00
45.00
2.40
8.00
23.00
10:1
23.00
45.00
4.50
23.00
45.00
2.40 20
2.50
analog Übe 1
45.00
TS=198.122m
km=14+678.357
wasserdichte Übergangskonstr.
36.00
0.500%
87m
L=954.9
-5.250%
L=1291.037
m
252.00
Setzung
1234 567
Bauwerksplan
Maßstab : 1:500
0m
10m
0m
10m
20m
M 1:50
Regelquerschnitt M.1:50
B
3.70
1.10
95
4.50
6.10
1.10
8.00
1.10
3.65
35
1.05
2.25
4.55
5.65
1.90
50
1.35
80
80
2.60
30
Lag 10
ca. 30
Lag 6
Pressenanordnung
193.00
1.05
50
7.75
3.60
10 45
40
Steg nur im Bereich
der Durchgänge zu dem
jeweiligen Kasten
AF
15
1.30
3.50
2.25
Was 7
Grundrohr
20
2.00
Revisionsschacht
Schnitt B - B M.1:50
Wartungsgangentwässerung
analog Was 6 Blatt 1
2.35
2.25
1.40 75
15
AF
Blockstufen
Abkleben der Fuge
mit Bitumenschweißbahn
7.35
3.70
C
50
1.05
3.50
95
ÜKO analog
Übe 1
2.00
1.20
60
55
30
25
20
1.50
Revisionsschacht
(RS)
1.80
5.25
1.40 75
2.40
10
1.05
1.30
4.15
50 65 60 15
2.00
Blockstufen
1.80
1.90
1.50
15
20
AF
DN 300
parallel zur Gradiente
2.00
2.00
Voute
40
1.75 15
1.45
Elastische Rohrverbindung aus
Elastomer mit Spiralverstärkung
10
75 1.40
B
35
2.35
3.50
3.50
25
30
30 25
2.35
ca. 4%
ca. 4%
15
2.35
AF
Elektrische Ausstattung
gemäß RE-ING 2-3 bzw. 2-4
25 35
35 608
DN 200
parallel zur Gradiente
60 55
1.20 20
Brückenablauf
analog Was 1
Belüftung und Entwässerung
Was 17
C
35 60 8
Elektrische Ausstattung
gemäß RE-ING 2-3 bzw. 2-4
Voute
2.00
Was 7
Grundrohr
204.70
1.60 40 80
2.00
10
40
2.00
75 1.40
2.10
Steg nur im Bereich
der Durchgänge zu dem
jeweiligen Kasten
2.00
50
45
ÜKO analog
Übe 1
Wartungsgangentwässerung
analog Was 6 Blatt 1
70
15 60 65 50
Was 13
5.50
2.00
80
50
Kappe
Kap 1 , Blatt1
Detail III M.1:100
10
1.45
0.0%
40
Durchstiegsöffnung
Haltegriffe u. Leiter
gemäß Zug 1
Zug 1
Detail I M.1:100
1.5/1.5cm
4.50
8.00
0.0%
-0.046
2.5%
AF
40
4%
Schutzeinrichtung
Aufhaltestufe H2,
Wirkungsbereich W4
1.40
1.50
Schutzeinrichtung
1.811
55
30
25
1.10
40
35 5 35
5
25
1.50
15 1.75
2.5%
60
50
30
95
0.0%
3.725
±0.00
AF
Kappen Kap 3 Blatt 1
50
2.20
2.00
2.418
60 30
50
Belüftung und
Entwässerung
Was 17
45
25
30
2.20
95
Brückenablauf
analog Was 1
Was 13
25
8
1.5/1.5cm
3.50
45
2.42
2.5%
2.5%
AF
6
1.10
±0.00
4%
Schutzeinrichtung
+0.22 +0.15
25
Holmgeländer mit
Drahtseil gemäß
Gel 3 , Gel 9 ,
Gel 10 , Gel 11
Verankerung mit Fußplatte
Gel 14
55
75
60
4%
Schutzeinrichtung
25
2.00
5
Süd
Fahrbahnaufbau nach
ZTV-ING 7-1
im Kappenbereich
Dicht 3 Dicht 9
Tiefpunkt
8
-0.203 -0.12 20
60
+0.15 +0.22
80
30
AF
25
Kappe
LS 1 , Blatt1
25
55
2.5%
+0.292
5
25
75
2.50
60 30
2.00
50
50
2.5%
25
Fugenabdeckung
Fug 6
+0.292
7.75
Schutzeinrichtung
Aufhaltestufe H2,
Wirkungsbereich W4
3.75
60
60
60
60
4%
75
-0.03
-0.128 -0.203
20
Schutzeinrichtung
80
35
Tiefpunkt
9
25
2.00
Schutzeinrichtung
Aufhaltestufe H2,
Wirkungsbereich W4
60
4.039
Gradiente
Rifa B-Stadt - A-Stadt
7.75
3.50
30
Lärmschutzwand
LS 1 Blatt 1 und 2
Schutzeinrichtung
Aufhaltestufe H2,
Wirkungsbereich W4
3.50
75
75
35
75
60
3.50
60 30 40
3.50
8
3.75
30
50
1.30
50
14.50
50
2.50
1.75
60
75
1.75
60
14.50
75
+4.00
50
25
Nord
1.30
Achse BAB 001
425
Regelquerschnitt im Stützbereich
36.10
Gradiente
Rifa A-Stadt - B-Stadt
Regelquerschnitt im Feldbereich
M 1:100
7.00
Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und
wirtschaftlichen Erfordernissen
50
8.00
Entwurfsbearbeitung:
Projekt-Nr.:
Datum
Zeichen
Gez.
Geprüft
Bearb.:
Schnitt C - C M.1:50
Gez.:
Gepr.:
Achsen 20,30,50,60
Datum
Geändert
a
b
c
11.50
1.05
Detail II M.1:100
1.05
d
1.05
Straßenbauverwaltung:
Haltegriffe
Zug 1
2.80
DN150
4.70
3.75
35
50
3.50
Straßenklasse und Nr. :
A 001
Gemarkung :
C-Stadt
Projekt - Nr.:
Datum
Neubau einer Talbrücke
im Zuge der Bundesautobahn 001
5.40
7.50
2.20
1.20
25
Durchstiegsöffnung
Zug 1
Blatt - Nr.: 02
Bauwerk/Baumaßnahme :
Plandarstellung :
50
Leiter
Zug 1
4.50
50
Regelquerschnitt, Schnitte und
Detail I bis III
Aufgestellt :
Geprüft :
Gesehen :
Genehmigt :
30
1.50
3.20
1.50
3.20
1.50
30
H/B = 841 / 1189 (1.00m²)
Zeichen
Bearb.:
Gez.:
Gepr.:
ASB-Nr:
3.75
1.10 1.40 1.10
2.00
A-Stadt - B-Stadt
1.05
1.00 80 1.00
5.50
Streckenbezeichnung :
Unterlage: 8
50
Zug 1
Gitterrost
2.00
DN 300
parallel zur Gradiente
30
Tiefpunktentwässerung
PVC DN150 Was 17
ca. 4%
2.35
2.45
1.40 60 70
1.85
DN 200
parallel zur Gradiente
25
35
8
8
35
25
30
2.35
25 8
40
4.70
1234 567
Bauwerksplan
Maßstab : 1:100, 1:50
0m
0m
1m
5m
0m
10m
M 1:25
M 1:5
0m
20m
40m
20m
M 1:200
M 1:100
Schutzeinrichtung
Bösch 2
Böschungstreppe
und -pflaster
Schutzeinrichtung
Nord
Gradiente
Rifa B-Stadt - A-Stadt
Gradiente
Rifa A-Stadt - B-Stadt
Süd
Achse BAB 001
Rückansicht Widerlager Achse 70 M.1:100
Schutzeinrichtung
Grundriss Pfosteneinteilung LSW M.1:200
Schutzeinrichtung
1:1.
5
:1.5
10
1
45 1.45
1.34 1.79 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00
2.5%
2.5%
Wartungsgangentwässerung
Was 6
Blatt 1
2.5%
2.5%
Fug 1 Bild 2
Bewegungsfuge
Fug 2 Bild 2
Sollrissfuge
10% 5
Fortlaufend alle 2m
70
2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.00 2.001.00
1.34
30
WL-Ecken brechen
30/30cm
Wartungsgangentwässerung
Was 6
Blatt 1
Fug 2 Bild 2
Sollrissfuge
Fortlaufend alle 2m
ca. 155 Stk.
1:1.5
5 10%
HEA 160 Anzahl:
OK Gelände
Revisionsschacht
WL-Ecken brechen
30/30cm
Revisionsschacht
(RS)
18.025
85
17.95
85
37.675
Grundrohr
Bewegungsfuge Pfahlkopfplatte:
In Anlehnung an Fug 1 Bild 2,
jedoch ohne Fugenbänder
Revisionsschacht
DN300
Zug 3 Blatt 1
Stahltür
85
18.02
5
36
OK Gelände
Blockstufen
Revisionsschacht
(RS)
4.55
50
50
240
Dichtung
50
1.90
5.30
60
120
Handlauf entspr.
LS 4
60
2.00 10 45
40
50
50
60
3.96
Glaselement
Acryl-Glas
193.00
1.05
Alu- Elemente
hochabsorbierend
LS - Element
Was 7
Grundrohr
AF
LS - Element
1.00
1.30
DN300
17.95
feuerverzinkte Stahltreppe
mit Gitterroststufen und
Handlauf
HEA 160
HEA 160
50
Blockstufen
Revisionsschacht
(RS)
2.25
15
Wartungsgangentwässerung
Was 6
Blatt 1
Gitterrostdurchstieg und Wartungsgang
analog Zug 1 und Was 6
30
2.00
Was 6
Blatt 1
WL-Ecken brechen
30/30cm
10% 5
1.50
15
Fug 1 Bild 2
Bewegungsfuge
D
AF
20
2.5%
1.80
2.5%
10
WL-Ecken brechen
30/30cm
0.0%
20
Wartungsgangentwässerung
Was 6
Blatt 1
50 60
50
50
Drehgeländer selbstschließend
analog Zug 6
feruerverzinkte
Stahltreppe mit
Gitterroststufen
und Handlauf
75
Zug 3 Stahltür
2.00
Was 6
Blatt 1, DN 200
2.5%
2.5%
3.20
2.00
1.45 35
50 60
5 10%
60
2.35
Schutzeinrichtung
45 1.45
0.0%
Nord
35
Süd
3.15
Holmgeländer
mit Knieholm
und Fußleiste
Schutzeinrichtung
3.50
Schutzeinrichtung
Gradiente
Rifa A-Stadt - B-Stadt
Bösch 2
Böschungstreppe
und -pflaster
Achse BAB 001
Gradiente
Rifa B-Stadt - A-Stadt
Schutzeinrichtung
1.60 15
85 50 65 60
60 60 1.45
Gitterrostdurchstieg
und Wartungsgang
analog Zug 1 u. Was 6
D
Befestigung von LS-Elementen
LS1 Blatt 1 und 2
70
Ansicht Widerlager Achse 70 M.1:100
Nord
Detail Elementbefestigung M.1:5
Schnitt Lärmschutzwand M.1:25
Schnitt D-D M.1:100
40
4%
1.05
Verankerung
gem. LS 1
7.40
240
40
320
2.5%
85
37.675
Bewegungsfuge Pfahlkopfplatte:
In Anlehnung an Fug 1 Bild 2,
jedoch ohne Fugenbänder
Fug 2 Bild 2
Sollrissfuge
Fug 2 Bild 2
Sollrissfuge
Draufsicht Widerlager Achse 70 M.1:100
Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und
wirtschaftlichen Erfordernissen
Klammerwerte gelten für Achse 10
7.75
85
75
11.90
(12.60)
1.90
1.40 75
85
5.10
1.50
3.60
1.50
5.10
3.60
1.50
3.475
4.975
5.10
18.037
1.50
3.20
(2.80)
5.10
5.10
D
A-Stadt - B-Stadt
Straßenklasse und Nr. :
A 001
Gemarkung :
C-Stadt
Unterlage: 8
Blatt - Nr.: 03
Projekt - Nr.:
Datum
1.50
3.60
5.10
1.50
Neubau einer Talbrücke
im Zuge der Bundesautobahn 001
20
2.40
3.20 1.50 3.20 1.50
1.50
30
11.50
30
+190.65
3.20 1.50 3.20 1.50 30
30
1.50
11.50
Plandarstellung :
Ansichten und Schnitte Widerlager
und Lärmschutzwand, Querschnitt Achse 20
Aufgestellt :
Geprüft :
Gesehen :
Genehmigt :
1.05
84
+176.00
Bohrpfähle Ø 1.50 m
+176.00
Bohrpfähle Ø 1.50 m
H/B = 841 / 1189 (1.00m²)
Zeichen
Bearb.:
Gez.:
Gepr.:
ASB-Nr:
10
20
2.40
1.30 60
3.60
1.50
Streckenbezeichnung :
OK Gelände
2.50
(2.10)
2.40
(2.00)
3.60
17.948
37.675
d
Bauwerk/Baumaßnahme :
10
1.05
3.60
Geprüft
5.50
30
1.50
Gez.
b
c
Süd
5.50
Zeichen
a
Wartungsgang
30
30
Datum
Geändert
+213.432
Nord
Datum
Gez.:
Gepr.:
Straßenbauverwaltung:
60
3.20
(2.80)
4.55
30
+213.427
Projekt-Nr.:
Bearb.:
Gradiente
Rifa A-Stadt - B-Stadt
1.45
Achse BAB 001
Gradiente
Rifa B-Stadt - A-Stadt
4.90
30
1.50
1.05
7.20
80
(30)
1.50
3.00
(3.80)
1.50
3.80
(3.40)
1.05
4.50
(5.30)
5.30
(4.90)
11.90
(12.60)
(10)
70
D
Maße Widerlager
3.35
(4.95)
4.90
Achse BAB 001
Gradiente
RiFa B-Stadt - A-Stadt
1.45
1.05
30
(60)
85
5.10
Gradiente
RiFa A-Stadt - B-Stadt
7.20
1.05
Entwurfsbearbeitung:
Überbau einschließlich Pfeiler und Bohrpfähle
80
(30)
7.75
5.25
(6.85)
Maße Bohrpfähle
Querschnitt in Achse 20 M.1:200
1234 567
Bauwerksplan
Maßstab : 1:200, 1:100; 1:25, 1:5
0m
10m
0m
50m
M 1:50
M 1:250
Längsschnitt Überbau Süd - Spangliedführung M.1:250
Verschubrichtung
(Überbau Nord analog)
20
10
36.00
16.00
8.00
30
12.00
45.00
21.00
12.00
40
12.00
12.00
45.00
21.00
50
252.00
12.00
12.00
45.00
21.00
70
60
12.00
45.00
21.00
12.00
12.00
36.00
16.00
12.00
8.00
Spannglied 1
SA
FA
Detail IV
FA
SA
Spannglied 2
SA
FA
FA
SA
Spannglied 3
SA
Detail IV
FA
FA
SA
Vorsorge - Spannglieder 4 und 5
Verschubanlage
Detail IV
SA
SA
FA
FA
SA
SA
Detail IV
SA
FA
FA
SA
FA
FA
SA
SA
FA
FA
SA
SpA
SpA
FA
FA
FA
interne Spannglieder M. 1:250
interne Spannglieder (50% in Taktfuge gekoppelt, 50% durchlaufend)
(schematische Darstellung)
Z1 - Z12
SA
FA
Die genaue Lage der Taktfugen bzw. Koppelstellen ist in Abhängigkeit vom gewählten
Bauablauf und von der Länge des vorgesehenen Vorbauschnabels festzulegen.
Querschnitt Überbau Süd vor Achse 30 M.1:50
Detail IV M.1:50
Schnitt
E-E
M.
1:50
interne Spannglieder nicht dargestellt
interne Spannglieder nicht dargestellt
1. Spannanker sollen wegen des erforderlichen Platzbedarfs nach
Möglichkeit an den Feld- und Stützquerträgern angeordnet werden!
Schnitt Ankerstelle Endquerträger
weitere Angaben siehe Detail I Blatt 02
Achse BAB
Überbau Nord
analog ausführen
Schnitt G-G M. 1:50
E
G
30
1.40
10
30
1.40
1.40
Der erforderliche Platzbedarf für die Spanneinrichtung ist beim
Spannverfahren - Hersteller zu erfragen.
2. Die Breite (B) des Wartungsgangs ist auf den erforderlichen Platzbedarf der Spanneinrichtung abzustimmen!
Die Dilatation des Fahrbahnübergangs ist zusätzlich zu beachten!
1.40
Achse Spannglied
Z1 Z2 Z3
Z4 Z5 Z6
E1
E1'
Z7
Z7
E2
E3
V4
V4'
V5
V5'
V4'
V4
V5'
V5
E3
E2
Z6 Z5 Z4
E1'
Z3 Z2 Z1
Achse Spannglied
vorgebogenes
Durchdringungsrohr
Achse Spannglied
FA
FA
E1
Gleitfolie bzw. Gleitfett
Umlenkhüllrohr
Achse Spannglied
SA
Hüllrohr
Außenhüllrohr
Ankerhaube
Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und
wirtschaftlichen Erfordernissen
Entwurfsbearbeitung:
Projekt-Nr.:
Z12 Z11 Z10 Z9 Z8
Z8 Z9 Z10 Z11 Z12
Datum
Zeichen
Gez.
Geprüft
Bearb.:
Gez.:
Gepr.:
Datum
Geändert
G
a
E
b
c
d
Straßenbauverwaltung:
Schnitt F-F M. 1:50
interne Spannglieder nicht dargestellt
Überbau Nord
analog ausführen
Achse BAB
Querschnitt Überbau Süd zwischen Achse 30 und 40 M.1:50
2.00
F
Z1 Z2 Z3
Z4 Z5 Z6
1.00
1.00
Z7
Z7
Z6 Z5 Z4
Z3 Z2 Z1
Umlenkhüllrohr
Gleitfolie bzw. Gleitfett
Achse Spannglied
E1
Dargestelltes Spannverfahren ( EXTERN):
Legende
E2
E3
V4
Z8 Z9 Z10 Z11 Z12
V5
V5
V4
E3
E2
E1
Z12 Z11 Z10 Z9 Z8
vorgebogenes
Durchdringungsrohr
Entwässerung
F
SA
FA
E 1 bis 3
V 4 und 5
Z1 - Z12
Spannanker
Festanker
externe Spannglieder
externe Vorsorgespannglieder
interne Spannglieder
Spannstahlgüte
St 1570/1770
Spannstahlquerschnitt
21.6 cm
zul. Spannkraft
2754kN < 3000kN
Mindestumlenkradius R=
6.0 m
zul. Achsabstand
47.0 cm
zul. Randabstand
22.5 cm
Wendeldurchmesser
41.0 cm
Größe der Ankerplatten
Ø 40.5 cm
Angaben zur Spannpresse
Presse
Mindestrandabstand der Spannpresse
Spannnischenlänge
Streckenbezeichnung :
A-Stadt - B-Stadt
Straßenklasse und Nr. :
A 001
Gemarkung :
C-Stadt
Unterlage: 8
Blatt - Nr.: 04
Projekt - Nr.:
Datum
Bauwerk/Baumaßnahme :
Neubau einer Talbrücke
im Zuge der Bundesautobahn 001
Bearb.:
Gez.:
Gepr.:
ASB-Nr:
Plandarstellung :
Vorspannung, Detail IV
Aufgestellt :
Geprüft :
Gesehen :
Genehmigt :
P = 300
21.0 cm
140.0 cm
H/B = 841 / 1189 (1.00m²)
Zeichen
1234 567
Bauwerksplan
Maßstab : 1:250, 1:50
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Richtlinien für das Aufstellen
von Bauwerksentwürfen
für Ingenieurbauten
RAB-ING
Teil 6
Musterbeispiele
Abschnitt 3
Talbrücke
2 ) Instandsetzung mit Verstärkung
Stand: 2016/12
1
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke
2) Instandsetzung mit Verstärkung
Straßenbauverwaltung:
Straßenklasse und Nr.:
B 001
Streckenbezeichnung:
A-Stadt - B-Stadt
Baumaßnahme/Bauwerk:
Musterbeispiel Talbrücke
Bauwerks-Nr. (ASB-ING):
Instandsetzung mit Verstärkung
1234 567
Träger der Baumaßnahme:
Bundesrepublik Deutschland
Bauwerksentwurf
- Erläuterungsbericht -
Aufgestellt:
Geprüft:
Gesehen:
Genehmigt:
Stand: 2016/12
2
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke
2) Instandsetzung mit Verstärkung
Inhalt
Seite
1
Allgemeines
1.1
1.2
1.3
Notwendigkeit der Maßnahme ...................4
Lastannahmen ............................................4
Lage im Straßennetz und
Verkehrsbedeutung ....................................5
2
Bestand
2.1
2.2
2.3
Technische Beschreibung ..........................5
Baujahr, Brückenklasse und Baukosten ....6
Bisherige Erhaltungsmaßnahmen und
Umbauten mit Angabe der Kostenund des
Jahres der Durchführung............................6
Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz,
Wasserschutzgebiet, örtliche Lage) ...........6
2.4
4
5
3
Beschreibung
6
3.1
3.2
Schadensbild, -ursache und -bewertung....6
Nachrechnung ............................................6
4
Instandsetzungs- und / oder
Ertüchtigungsmaßnahmen
7
4.1
4.2
4.3
Varianten ....................................................7
Bewertung der Varianten............................7
Beschreibung der vorgesehenen
Maßnahme .................................................7
5
Baudurchführung, Bauzeit
5.1
5.2
5.3
5.4
Bauablauf, Bauzeit .....................................9
Schutzmaßnahmen, Abbruch ...................10
Zugänglichkeit ..........................................10
Verkehrsführung .......................................11
6
Kosten
11
7
Baurechtsverfahren, Beteiligte
11
9
Stand: 2016/12
3
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke
2) Instandsetzung mit Verstärkung
1
Allgemeines
1.1
Notwendigkeit der Maßnahme
Bei einer im Jahre ………. durchgeführten statischen Nachrechnung des Überbaues nach der „Richtlinie
zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie)“ wurden statische Defizite
festgestellt, die eine Ertüchtigung des Überbaues erforderlich machen. Die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen umfassen
-
die Erhöhung der Querkrafttragfähigkeit der Hauptträger
die Reduzierung der Schwingbreite der Spannglied-Koppelanker der Längsvorspannung
die Einhaltung des Dekompressionsnachweises für die Hauptträger
die Gewährleistung einer normgemäßen Rissbreitenbegrenzung für die Hauptträger
die Erhöhung der Biegetragfähigkeit des Endquerträgers in Achse 80
Der allgemeine Zustand des Bauwerks entspricht aufgrund der letzten Hauptprüfung nach DIN 1076 vom
…… der Zustandsnote 2,7.
Zusätzlich ist zum Erhalt der Dauerhaftigkeit und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit die Erneuerung der Abdichtung und des Deckenaufbaues sowie der Kappen, Geländer und Schutzeinrichtungen erforderlich.
Im Rahmen der Entwurfsbearbeitung wurden 4 Varianten untersucht, die unter Ziffer 4.1 beschrieben sind.
Die durchgeführte Untersuchung der Wirtschaftlichkeit nach der RI-WI-BRÜ für die Variante 4 (ErsatzNeubau) und die Variante 3 (Vorzugsvariante Instandsetzung und Verstärkung) hatte folgendes Ergebnis:
Variante 4 (Ersatz-Neubau)
Für diese Variante wurden Baukosten in Höhe von ……………… Mio. € brutto errechnet. Hinzu kommen
noch ……………… Mio. € brutto für Abbrucharbeiten, Baubehelfe, Betriebserschwernisse, Verkehrsführungen im Bauzustand und ein 10%-iger Zuschlag für Verwaltungskosten. Die nicht monetären Auswirkungen spiegeln sich bei dieser Variante vor allem in der Verkehrsführung im Bauzustand wider. Die Umfahrung während der Bauausführung wäre für einen Ersatzneubau aufwendig, von langer Dauer und kostenintensiv.
Variante 3 (Instandsetzung und Verstärkung)
Die Baukosten für die Variante 3 belaufen sich auf ……………… Mio. € brutto. Hinzu kommen noch
……………… Mio. € für Abbrucharbeiten, Baubehelfe, Betriebserschwernisse, Verkehrsführungen im
Bauzustand sowie ein 10%iger Zuschlag für Verwaltungskosten. Die nicht monetären Auswirkungen spiegeln sich auch bei dieser Variante vor allem in der Verkehrsführung im Bauzustand wider. Ein Großteil der
Instandsetzungs- und Verstärkungsarbeiten kann jedoch im Gegensatz zur Variante 4 „Ersatz-Neubau“
unter halbseitiger Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der überführten Straße durchgeführt werden.
Zusammenfassung/Empfehlung
Aufgrund der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der RI-WI-BRÜ ergibt sich, dass eine Instandsetzung
und Verstärkung des Brückenbauwerkes in verkehrstechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht günstiger ist
als ein Ersatzneubau. Die Variante 3 (Instandsetzung und Verstärkung) wird somit als Ausführungsvariante gewählt.
1.2
Lastannahmen
Nach Durchführung der Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen kann das Bauwerk die Verkehrslasten des Lastmodell LM 1 nach DIN EN 1991-2 und die Militärlastenklasse MLC 50/50-100 nach
STANAG aufnehmen.
Die Anpralllasten auf die Fahrzeugrückhaltesysteme nach Klasse C gemäß DIN EN 1991-2 können ebenfalls vom Überbau des Bauwerkes aufgenommen werden.
Stand: 2016/12
4
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke
2) Instandsetzung mit Verstärkung
1.3
Lage im Straßennetz und Verkehrsbedeutung
Die Talbrücke überführt zwischen A-Stadt und B-Stadt bei C-Stadt die B 001 über einen Bach, eine Ortsstraße und einen Wirtschaftsweg.
Die B 001 stellt im Bereich zwischen A-Stadt und B-Stadt eine wichtige Verkehrsverbindung mit einem relativ hohen Verkehrsaufkommen dar. Gemäß der Bedeutung der Strecke sollen die Verstärkungsmaßnahmen weitgehend unter Verkehr durchgeführt werden.
2
Bestand
2.1
Technische Beschreibung
Bauart: .................................... 2-stegiger Plattenbalken mit interner beschränkter Längs- und
Quervorspannung gemäß DIN 4227.
Einzelstützweiten: .................. 23,50m - 6 x 27,60 m - 23,50 m
Gesamtlänge: ........................ 212,60 m
Breite zwischen den
Geländern: ............................. 14,00 m
Brückenfläche: ....................... ca. 2.976 m²
Grundriss-Krümmung: ............ R = 500 m
Überbau: ................................. Die Stege des 2-stegigen Plattenbalkenquerschnittes sind lediglich
in den Endauflagerachsen mit Querträgern verbunden, die als Verstärkung der Fahrbahnplatte mit geringer Konstruktionshöhe ausgebildet wurden. Für die interne Längsvorspannung wurden BBRVSpannglieder SUSPA IV aus 32 Drähten Ø 7 mm der Güte
St 150/170 verwendet.
Die Quervorspannung besteht aus DYWIDAG-Spanngliedern Ø 32
mm mit Spannstahl der Güte St 80/105. Der Überbau wurde abschnittsweise auf einem bodengestützten Traggerüst hergestellt.
Ein Bauabschnitt erstreckte sich dabei über ein Überbaufeld bis zur
nächsten Koppelfuge, die jeweils etwa bei 23 % der Spannweite
angeordnet ist.
Lagerung: ................................ Der Längsfestpunkt der Lagerung wurde am Widerlager Süd in
Achse 0 mit einem allseits festen und einem längs festen Lager
ausgebildet. In den übrigen Achsen ist der Überbau längs verschieblich und querfest auf jeweils zwei Elastomerlagern aufgelagert.
Übergangskonstruktionen: ...... Am Widerlager Süd (Festpunkt Achse 0) ist ein Fahrbahnabschluss
nach RiZ Abs 3 vorhanden. Am Widerlager Nord (Achse 80) wurde
eine 4-profilige Übergangskonstruktion der Fa. Maurer eingebaut.
Abdichtung, Belag: .................. 1,0 cm Asphaltmastix auf Glasvlies
3,5 cm Gußasphalt als Schutzschicht
3,5 cm Gußasphalt als Deckschicht
Entwässerung: ........................ Der Überbau liegt in einer Wannenlage und wird über 13 Brückenabläufe entwässert, die das Wasser über Querleitungen an eine innen am Hauptträgersteg verlaufende Längsleitung abgeben.
Die Längsleitung führt das Wasser etwa in Brückenmitte zu zwei
Fallleitungen, von wo aus es über Revisionsschächte in den Vorfluter eingeleitet wird.
Stand: 2016/12
5
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke
2) Instandsetzung mit Verstärkung
Absturzsicherung: ................... Auf den Kappen sind 90 cm hohe Holmgeländer und als Schutzeinrichtung einfache Distanzschutzplanken angeordnet.
Sonstige Ausstattung: ............. In beiden Kappen sind jeweils zwei Leerrohre mit einem Durchmesser von 50 mm eingebaut.
2.2
Baujahr, Brückenklasse und Baukosten
Die Brücke wurde im Jahre 1971 erstellt und war für die zivilen Verkehrslasten mit Brückenklasse 60 gemäß DIN 1072 und nach STANAG der Militärlastenklasse gemäß MLC 50/50-100 bemessen worden.
Die Baukosten für das Bestandsbauwerk betrugen gemäß Bauwerksbuch ca. 2.800.000 DM brutto.
2.3
Bisherige Erhaltungsmaßnahmen und Umbauten mit Angabe der Kosten
und des Jahres der Durchführung
Bisher wurden folgende Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt:
-
Austausch aller Brückenlager im Jahr 1989
Ausbessern schadhafter Betonflächen der Kappen im Jahr 2002
Entrosten, Beschichten und Abdecken von freiliegender Betonstahlbewehrung im Jahr 2006
Verpressen der Spanngliedkoppelfugen der Längsvorspannung im Jahr 2012
Erneuerung des Fahrbahnüberganges in Achse 80 im Jahr 2012
Die Gesamtkosten für die o. g. Erhaltungsmaßnahmen betrugen ca. ……………… € brutto.
2.4
Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, Wasserschutzgebiet, örtliche Lage)
Bei der Talbrücke liegen keine Besonderheiten vor.
3
Beschreibung
3.1
Schadensbild, -ursache und -bewertung
Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit des Überbaues sind Abdichtung, Fahrbahnbelagsaufbau und Brückenkappen einschl. der Geländer und Schutzeinrichtungen zu erneuern. Zur Gewährleistung der heutigen Sicherheitsanforderungen und gemäß ARS Nr. 28/2010 (Einführung der RPS 2009) sind hierbei auf
den Kappen Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H2 und des Wirkungsbereiches W4 mit Anprallklasse
C zu errichten.
Zusätzlich sind aus statischen Gründen die unter 4.3 beschriebenen Ertüchtigungsmaßnahmen auszuführen.
3.2
Nachrechnung
Bei einer statischen Nachrechnung nach der Nachrechnungsrichtlinie wurden beim Überbau statische Defizite festgestellt, die Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich machen (siehe auch Nr. 1.1).
Die Einzelergebnisse sind der Brückennachrechnung des Ingenieurbüros ………………. aus dem Jahre
…………. zu entnehmen.
Im Rahmen einer im Anschluss an die Brückennachrechnung erstellten Machbarkeitsstudie zur erforderlichen Ertüchtigung des Überbaus wurde als insgesamt günstigste Verstärkungsmaßnahme für die Hauptträger eine umgelenkt geführte externe Vorspannung, die beidseitig der Hauptträger angeordnet wird,
empfohlen. Die Verstärkung des Endquerträgers in Achse 80 erfolgt mit einer bewehrten Spritzbetonschale.
Nach Durchführung der Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen kann das Bauwerk hinsichtlich
Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit in die Nachweisklasse B der Nachrechnungsrichtlinie eingestuft
werden, wobei die Regelungen der Stufe 2 angewendet wurden.
Stand: 2016/12
6
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke
2) Instandsetzung mit Verstärkung
4
Instandsetzungs- und / oder Ertüchtigungsmaßnahmen
4.1
Varianten
Im Vorfeld der Entwurfsbearbeitung wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurden die folgenden Varianten untersucht und bewertet.
Variante 1: Verstärkung mit einer zentrischen externen Vorspannung
Diese Variante hat ergeben, dass eine alleinige zentrische externe Zusatzvorspannung eine Reduktion
der Schwingbreite in den Koppelfugen auf ein zulässiges Maß bewirkt, jedoch die Querkrafttragfähigkeit
nicht in dem Maße erhöht wird, wie es erforderlich wäre. Somit scheidet diese Verstärkungsmöglichkeit
aus.
Variante 2: Verstärkung der Koppelfugen mit einer zentrischen externen Vorspannung,
Erhöhung der Querkrafttragfähigkeit mit vorgespannten Schubnadeln
Bei dieser Variante ergibt sich im Hinblick auf die Verringerung der Schwingbreite in den Koppelankern
eine statisch und wirtschaftlich günstige Lösung. Die Erhöhung der Querkrafttragfähigkeit durch vorgespannte Schubnadeln ist jedoch unwirtschaftlich und erfordert darüber hinaus einen umfangreichen zerstörenden Eingriff in die Bausubstanz.
Variante 3: Verstärkung mit einer umgelenkten externen Vorspannung
Diese Verstärkung weist sowohl für die Reduzierung der Schwingbreite in den Koppelankern als auch die
Erhöhung der Querkrafttragfähigkeit der Hauptträger einen hohen statischen Wirkungsgrad auf und stellt
somit auch eine wirtschaftliche Lösung dar. Darüber hinaus ist bei dieser Verstärkungs-Lösung der zerstörende Eingriff in die vorhandene Bausubstanz deutlich geringer als bei der Variante 2.
Variante 4: Ersatzneubau
Bei dieser Variante ist ein Ersatzneubau für die gesamte Brücke (Überbau und Unterbauten) mit den gleichen Abmessungen und an gleicher Stelle wie das Bestandsbauwerk vorgesehen.
4.2
Bewertung der Varianten
Da die übrigen erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen (Belags-, Kappen-, Geländererneuerungen)
sowie die Verstärkung der Endquerträger in Achse 80 bei allen drei Verstärkungsvarianten gleich sind und
sich auch die Verkehrsführung im Bauzustand nicht unterscheidet, ergab die vergleichende Bewertung
der Varianten, dass die Variante 3 in wirtschaftlicher, technischer und statischer Hinsicht die günstigste
Variante darstellt und somit als Vorzugsvariante gewählt wurde.
4.3
Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme
Vorgesehen ist nur die Instandsetzung und Ertüchtigung des Überbaues, während für die Unterbauten
keine diesbezüglichen Maßnahmen erforderlich sind.
4.3.1 Tragkonstruktion
Zur Behebung der statischen Defizite bei den Überbauhauptträgern wird gemäß der Vorzugsvariante eine
umgelenkte externe Längsvorspannung der Hauptträger vorgesehen. Hierbei werden je Steg zwei externe
Spannglieder mit Spannstahl der Güte St 1570/1770 angeordnet und über beidseitig der Stege angeordnete Betonkonsolen in den Stützenachsen sowie zwei Stahlquerträger in den Feldbereichen umgelenkt.
Die Feldumlenkungen werden jeweils 8,00 m von den Stützenachsen entfernt unter den Hauptträgerstegen angeordnet, sodass die Lasteinleitung der Umlenkkräfte jeweils an der Unterkante Steg erfolgt.
Die Einleitung der Längskräfte der externen Vorspannkräfte in die Hauptträgerstege erfolgt in den Endfeldern des Überbaues über beidseitig der Stege angeordnete Verankerungskonsolen aus Beton, die etwa
2,40 m vor den Endauflagerachsen angeordnet werden.
Die Betonkonsolen in den Stützbereichen und an den Endverankerungen der externen Spannglieder werden über kurze Querspannglieder mit den Hauptträgerstegen verbunden, wobei Einstab-Spannglieder mit
der Spannstahlgüte St 950/1050 zur Ausführung kommen.
Stand: 2016/12
7
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke
2) Instandsetzung mit Verstärkung
Besonderes Augenmerk ist der Anschlussflächenvorbereitung zwischen den Betonkonsolen und den
Hauptträgerstegen zu widmen. Die Anschlussfugen sind hierbei generell nach ZTV-ING 3-7 vorzubereiten.
Die rechnerische Annahme der Rauigkeit der Anschlussfuge muss mit der Ausführung vor Ort übereinstimmen.
Die Erhöhung der Biegezugtragfähigkeit des Endquerträgers in Achse 80 erfolgt durch den Einbau einer
10 cm dicken bewehrten Spritzbetonschale, die mittels Verdübelung mit dem Querträger schubfest verbunden wird. Die Anschlussfläche zwischen der Spritzbetonschale und dem Altbeton des Querträgers
muss hierbei ebenfalls gemäß ZTV-ING 3-7 erfolgen.
4.3.2 Entwässerung
Da für die externe Vorspannung beidseitig der Hauptträgerstege die beschriebenen Umlenk- und Verankerungskonsolen angeordnet werden, muss die bisherige Längsleitung der Überbauentwässerung nach
Durchführung der Verstärkungsmaßnahmen neu geführt werden. Da eine Führung der Längsleitung an
den Steginnenseiten wegen der neuen Bauteile geometrisch nicht möglich ist, werden die neuen Längsleitungen an den Stegaußenseiten angeordnet. Lage und Anzahl der Brückenabläufe wurde beibehalten.
Die Brückenabläufe selbst werden ebenfalls erneuert. Bei der Anordnung der vertikalen Fallleitungen zwischen Brückenablauf und Längsleitung direkt unter den Abläufen ergäbe sich eine geometrische Kollision
mit den an den Außenseiten der Stege angeordneten Umlenk- und Verankerungskonsolen. Deshalb müssen die senkrechten Leitungen zwischen den Abläufen und der Längsleitung mit 90°-Krümmungen nach
außen verschoben werden, damit die Längsleitung an den neuen Bauteilen vorbeigeführt werden kann.
Die neuen Längsleitungen werden analog RiZ Was 13 am Überbau befestigt und münden in Achse 30
und 50 in Fallleitungen, die senkrecht an den Pfeilern nach unten geführt werden und das Wasser über
Revisionsschächte an den bestehenden Vorfluter abgeben. Die alten Querleitungen werden zur Reduzierung des baulichen Eingriffs in den vorhandenen Überbau weitgehend nicht ausgebaut, sondern mit Beton
verfüllt. Am Auslauf der Querleitungen erfolgt ein teilweiser Betonabbruch mittels Hochdruckwasserstrahlen mit anschließender Betoninstandsetzung, um die alten Leitungsstücke in den Endbereichen ausbauen
zu können. Ein zusätzlicher Betonabbruch im Bereich der vorhandenen Abläufe mittels Hochdruckwasserstrahlen ist erforderlich, um die alten Abläufe ausbauen und die neuen Brückenabläufe einbauen zu
können.
4.3.3 Abdichtung, Belag, Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen, Korrosionsschutz
Zusätzlich zu den statisch erforderlichen Verstärkungsmaßnahmen an den Hauptträgern und dem Endquerträger in Ache 80 werden die Überbauabdichtung und der Fahrbahnbelag sowie die Kappen, Geländer und Schutzeinrichtungen erneuert. Zum Anschluss der neuen Kappen an die Kragarme des Überbaues zur Aufnahme der Lasten aus der Schutzeinrichtung ist eine eingebohrte Anschlussbewehrung nach
statisch-konstruktiven Erfordernissen unter Verwendung eines zugelassenen Verfahrens vorgesehen.
Geländer, Gusseiserne Abflussrohre und Formstücke sowie Schutzeinrichtungen erhalten folgende Beschichtungssysteme nach ZTV-ING 4-3 Tabelle A.4.3.2:
Bauteil
BauteilNr.
Beschichtungssystem
Nr.
Geländer
Gusseiserne
Abflussrohre
(außen)
Gusseiserne
Abflussrohre
(innen)
Schutzeinrichtungen
3.1 c)
3.3.3
3.3.3
3.5
1
1
4
Aufbau
µm
Blatt
Stoff-Nr.
Feuerverzinkung
ZB EP-EG, grau (DB 702)
DB PUR-EG, blau (DB 510)
Spritzverzinkung (2 x)
ZB EP-EG, grau (DB 702)
DB PUR-EG, grau (DB 704)
DB EP-Kombi,
schwarzrot ≈ RAL 3007
80
80
40
80
80
120
87
87
687.12
687.50
87
87
81
687.12
687.74
681.12
Feuerverzinkung
Stand: 2016/12
8
Oberflächenvorbereitung
SweepStrahlen
Sa 3
Sa 2½
Be
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke
2) Instandsetzung mit Verstärkung
Das Beschichtungssystem für die Stahlkonsolen der Spannglied-Umlenkung ist auf dem Plan 02 dargestellt.
Die Applikation sämtlicher Beschichtungsstoffe erfolgt mittels Airless-Spritzen.
5
Baudurchführung, Bauzeit
5.1 Bauablauf, Bauzeit
Der Bauablauf für die Verstärkung des Brückenbauwerkes gliedert sich in die folgenden Bauphasen:
1.)
Einhausung des unterführten Baches und der unterführten Ortsstraße zwischen Achse 0 und 10
sowie Vollsperrung des unterführten Wirtschaftsweges neben dem Bach für die gesamte Bauzeit.
2.)
Sperrung der Richtungsfahrbahn Ost der B 001 und halbseitige Verkehrsführung auf der Richtungsfahrbahn West der B 001 mit Ampelregelung.
3.)
Feldweiser Aufbau eines Hängegerüstes im Kappenbereich Ost (Kappenschalgerüst).
4.)
Ausbau der bestehenden Brückenabläufe, Entwässerungslängsleitungen und -fallleitungen sowie
Verfüllen der Querleitungen mit Beton.
5.)
Ausbau der Schutz- und Deckschicht des Fahrbahnbelages Seite Ost.
6.)
Rückbau der Schutzeinrichtung und des Geländers Seite Ost.
7.)
Abbrechen der Gesimskappen Seite Ost.
8.)
Abtrag der vorhandenen Abdichtung Seite Ost.
9.)
Einbau der Anschlussbewehrung für die neuen Gesimskappen Seite Ost.
10.)
Einbau der neuen Abläufe
11.)
Einbau der neuen Abdichtung Seite Ost.
12.)
Einbau der neuen Längsleitungen und Fallleitungen Seite Ost.
13.)
Herstellen der neuen Gesimskappen einschließlich der Schutzeinrichtung und des Geländers Seite
Ost.
14.)
Herstellen der neuen Schutz- und Deckschicht Seite Ost.
15.)
Sperrung der Richtungsfahrbahn West der B 001 und halbseitige Verkehrsführung auf der Richtungsfahrbahn Ost der B 001 mit Ampelregelung.
16.)
Feldweiser Aufbau eines Hängegerüstes im Kappenbereich West (Kappenschalgerüst).
17.)
Ausbau der Schutz- und Deckschicht des Fahrbahnbelages Seite West.
18.)
Rückbau der Schutzeinrichtung und des Geländers Seite West.
19.)
Abbrechen der Gesimskappen Seite West.
20.)
Abtrag der Abdichtung Seite West.
21.)
Einbau der Anschlussbewehrung für die neuen Gesimskappen Seite West.
22.)
Einbau der neuen Abdichtung Seite West.
23.)
Herstellen der neuen Gesimskappe einschließlich der Schutzeinrichtung und des Geländers Seite
West.
24.)
Herstellen der neuen Schutz- und Deckschicht Seite West.
25.)
Verkehrsfreigabe (2-spurig) auf der B 001.
26.)
Gewährleistung der Zugänglichkeit zur Baustelle in allen Brückenfeldern für Baufahrzeuge (Autokräne, Betonmischfahrzeuge, Betonpumpen usw.) durch die Errichtung einer bauzeitigen Behelfsbrücke über den Bach.
Stand: 2016/12
9
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke
2) Instandsetzung mit Verstärkung
27.)
Montage der Stahlkonstruktion für die Feldumlenkungen.
28.)
Aufstellen von bodengestützten Gerüsten mit Arbeitsbühnen unter den Umlenk- und Verankerungskonsolen sowie unter den Stahlquerträgern der Feldumlenkungen.
29.)
Aufsuchen und Anzeichnen der vorhandenen Betonstahl- und Spannstahlbewehrungen in den von
der Überbauertüchtigung betroffenen Bereichen.
30.)
Herstellen der Kernbohrungen durch die Überbaustege zur Quervorspannung der Umlenk- und
Verankerungskonsolen.
31.)
Einschalen und Bewehren der ersten 16 (4 x 4) Konsolen im Bereich der Achsen 0 – 30.
32.)
Vollsperrung der B 001 für 12 Tage zum Betonieren der ersten 16 (4 x 4) Konsolen im Bereich der
Achsen 0 – 30. Die Betonage muss 4 Tage vor der Freigabe des Verkehrs auf der B 001 beendet
sein.
33.)
Verkehrsfreigabe auf der B 001. Entfernen der Schalungen und Wiederverwendung für die letzten
20 (5 x 4) Konsolen im Bereich der Achsen 40 – 80.
34.)
Vorspannen der Querspannglieder Achse 0 – 30 und Restarbeiten (Betonieren der Spannnischen
etc.).
35.)
Einschalen und Bewehren der letzten 20 (5 x 4) Konsolen im Bereich der Achsen 40 – 80.
36.)
Vollsperrung der B 001 für 16 Tage zum Betonieren der letzten 20 (5 x 4) Konsolen im Bereich der
Achsen 40 – 80. Die Betonage muss 4 Tage vor der Freigabe des Verkehrs auf der B 001 beendet
sein.
37.)
Verkehrsfreigabe auf der B 001.
38.)
Ausbau der Schalungen.
39.)
Vorspannen der Querspannglieder Achse 40 – 80 und Restarbeiten (Betonieren der Spannnischen
etc).
40.)
Einbau der Umlenkhalbschalen, Einfädeln und Vorspannen der externen Spannglieder.
41.)
Abbau der Gerüste, Rückbau der Einhausungen und der Behelfsbrücke.
42.)
Renaturierung der Flächen unter der Brücke.
Der Baubeginn sowie die Zwischentermine sind so zu wählen, dass die witterungsabhängigen Arbeiten in
Bezug auf die Jahreszeiten ohne Behinderungen durchgeführt werden können.
Für die Instandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen am Überbau ist mit einer Gesamtbauzeit von ca.
18 Monaten, ohne weitere Maßnahmen zur Bauzeitverkürzung, zu rechnen. Sonstige den Bauablauf und
die Bauzeit betreffende Umstände sind nicht zu erwarten.
5.2 Schutzmaßnahmen, Abbruch
Zum Schutz des unterführten Baches ist während der gesamten Bauzeit eine entsprechende Einhausung
vorgesehen.
Weitere Schutzmaßnahmen sind hinsichtlich der durchzuführenden Betonabbruchmaßnahmen mittels
Hochdruckwasserstrahlen vorzusehen.
Alle Abbruchmaterialien sind aufzufangen, geeignet zu lagern und zeitnah abzutransportieren. Abbruchmaterialien oder durch das Hochdruckwasserstrahlen belastetes Wasser dürfen nicht in das Gelände versickern oder in den unterführten Bach gelangen.
Die Arbeiten zur Herstellung der neuen Abdichtung sollten so terminiert werden, dass sie nicht in kältere
Jahreszeiten fallen.
5.3 Zugänglichkeit
Die Baustelle ist von der überführten B 001 sowie von der unterführten Ortsstraße und dem unterführten
Wirtschaftsweg aus erreichbar.
Stand: 2016/12
10
RAB-ING - Teil 6 Musterbeispiele - Abschnitt 3 - Talbrücke
2) Instandsetzung mit Verstärkung
Der unterführte Wirtschaftsweg kann während der gesamten Bauzeit für den öffentlichen Verkehr voll gesperrt werden.
Sofern bodengestützte Gerüste verwendet werden, sind die bauzeitlichen Gründungen hierfür außerhalb
der unterführten Ortsstraße und des unterführten Baches anzuordnen.
Für die Verstärkungsmaßnahmen sind Arbeits- und Schutzgerüste bzw. sonstige Schutzeinrichtungen
vorzusehen, die den Umweltauflagen gerecht werden. Dies betrifft insbesondere die erforderlichen
Schutzvorkehrungen für die Ausführung der Verstärkungsmaßnahmen des Endquerträgers in Achse 80
mit Spritzbeton sowie alle Arbeiten zum Betonabtrag mittels Hochdruckwasserstrahlen.
5.4 Verkehrsführung
Die Zugänglichkeit zur Baustelle für Baufahrzeuge (Autokräne, Betonmischfahrzeuge, Betonpumpen etc.)
ist in allen Brückenfeldern durch die Erstellung einer bauzeitigen Behelfsbrücke über dem unterführten
Bach zu gewährleisten.
Neben der generell wechselseitig erforderlichen halbseitigen Verkehrsführung mit einer Ampelregelung ist
für das Betonieren der Verankerungs- und Umlenkkonsolen eine Vollsperrung der überführten B 001 von
insgesamt etwa 28 Tagen erforderlich. Für den Zeitraum der Vollsperrungen steht eine Umleitungsstrecke
über die Kreisstraße 001 zwischen D-Stadt und E-Stadt zur Verfügung.
6
Kosten
Gemäß der durchgeführten Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten für die Instandsetzung
und Ertüchtigung des Überbaues auf ………………. Mio. € (brutto). Die Baukosten je m² Brückenfläche
ergeben sich somit zu ca. …………….€/m² (brutto).
Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland.
7
Baurechtsverfahren, Beteiligte
Da mit der geplanten Maßnahme nicht die Verpflichtung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht)
ausgelöst wird, keine Belange von Dritten betroffen sind und eine Fremdinanspruchnahme von Grundstücken nicht erforderlich ist, konnte auf die Durchführung eines Baurechtsverfahrens verzichtet werden.
Stand: 2016/12
11
0m
0m
5m
Längsschnitt Strang 1 M.1:200
10
0
20
23.714
27.857
27.857
M 1:200
M 1:25
Länge: 212,22m
30
40
50
27.857
60
27.857
70
27.857
80
23.714
27.857
2.723
8.075
8.07
8.07
8.075
8.075
2.00
11.90°
11.90°
8.075
11.90°
11.899°
11.895°
11.893°
398
6.70°
2.00
11.897°
8.07
8.075
5
6.50°
8.07
8.075
8.075
5
11.874°
5
11.883°
8.075
8.075
11.89°
8.075
5
11.887°
11.893°
11.889°
1.68
256.897
256.763
256.756
11.879°
256.85
259.348
258.702
258.06
257.546
257.158
2.40 95
365
Höhen auf Gradiente bezogen
2.73
95 2.40
40m
20m
Hinweise zu den Stahlbeton-Konsolen für die externe Längsvorspannung
5
1.34
Die Kernbohrungen in den Längsstegen zur Vorspannung und Verankerung der StahlbetonKonsolen sind so auszuführen, dass keine vorhandene Betonstahl-Bewehrung und keine
vorhandene Spannstahl-Bewehrung in den Stegen beschädigt wird.
Vom AN ist hierzu vor Ausführung der Kernbohrungen die genaue Lage der
Betonstähle und der Längsvorspannung im Bereich der Stahlbeton-Konsolen festzustellen
und einzumessen.
Längsschnitt Strang 2 M.1:200
10
0
20
23.649
Länge: 211,63m
30
27.779
27.779
40
50
27.779
60
27.779
70
27.779
80
3
2.40 95
2.72
8.05
8.05
8.052
8.05
8.052
2.00
8.052
359
11.937°
11.936°
11.934°
11.932°
11.926°
393
6.70°
2.00
11.929°
8.05
8.05
8.052
8.052
2
2
6.50°
8.05
8.05
2
2
11.903°
8.05
8.052
2
11.914°
2
2
11.918°
11.926°
2
11.922°
11.926°
1.72 7
256.897
256.763
256.756
11.909°
256.85
258.06
257.546
257.158
259.348
258.702
11.937°
2.73
95 2.40
Alle Bohrungen und Dübelanschlüsse am Überbau (Stege und Fahrbahnplatte)
sind so auszuführen, dass keine vorhandene Betonstahl- und
Spannstahl-Bewehrung beschädigt wird.
23.649
27.779
Höhen auf Gradiente bezogen
Hinweise zu den Anschlüssen am Überbau
2
1.36
Baustoffangaben
Bauteil:
10
20
23.351
27.421
27.421
40
50
27.421
60
27.421
70
27.421
7.948
7.94
7.948
7.948
8
7.94
2.00
9
1.42
7.94
Längsschnitt Strang 4 M.1:200
20
23.286
27.343
40
50
27.343
27.343
60
27.343
70
27.343
80
27.343
2.723
11.49
7.94 8
11.49 2
11.67 5
11.60
7.94 8
7.92 6
7.92 6
10.23 7
88
30
14 14
(m)
Kleinste Lichte Höhe
(m)
(gon)
Breite zw. Geländern
(m)
Brückenfläche
(m²)
2.00
Bunde
sstraße
Strang
Strang
2.40
DIN 1072 Bkl. 60
50/50 - 100
(in Brückenachse) 23,50 - 6x27,60 - 23,50
(in Brückenachse) 212,60
(in Brückenachse) 211,60
ca. 8,00
100
14,00
ca. 2976
Stahlbeton
Spannbeton
DIN EN 1991-2 Lastmodell LM 1
Verkehrskategorie DIN EN 1991-2
2
große Entfernung
C
Einzelstützweiten ( Bogenmaß )
(m)
Gesamtlänge zw. Endauflagern ( Bogenmaß )
(m)
Lichte Weite zw. Widerlagern ( Bogenmaß )
(m)
Kleinste Lichte Höhe
(m)
001
Breite zw. Geländern
(m)
Brückenfläche
(m²)
(gon)
50/50 - 100
(in Brückenachse) 23,50 - 6x27,60 - 23,50
(in Brückenachse) 212,60
(in Brückenachse) 211,60
ca. 8,00
100
14,10
ca. 2998
4
Projekt-Nr.:
7
90°
50
50
50
2.00
6,50°
50
40
2.42
40
40
40
40
2.75
36
Längsspannglied
75
676
35
Zeichen
Gez.
Geprüft
a
b
c
d
Streckenbezeichnung :
A-Stadt - B-Stadt
Straßenklasse und Nr. :
B 001
Gemarkung :
C-Stadt
Unterlage: 8
Blatt - Nr.: 01
1
5
30 15 28 9
5
30 15 28 9
Längsspannglied
50
*
Projekt - Nr.:
Bauwerk/Baumaßnahme :
12
2.723
Datum
Geändert
Straßenbauverwaltung:
1
für Spannglied-Verankerung zwischen Achse 70 und 80 (dargestellt ist Strang 4)
M.1:25
Querspannglied
Datum
Gez.:
Gepr.:
71
Detail Stahlbeton-Konsole
48
35
Anschlussbewehrung für die
neuen Kappen mittels
eingebohrter Bewehrung nach
statisch-konstruktiven
Erfordernissen unter Verwendung
eines zugelassenen Verfahrens herstellen.
Vorhandene Querspannglieder berücksichtigen!
siehe: Hinweis zu den Anschlüssen am Überbau
Verbund
Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und
wirtschaftlichen Erfordernissen
Längsspannglied
1.20
Kappe analog
Kap 1 , Blatt1
Stahl
Einwirkung Verkehrslast
Kreuzungswinkel
3
Verbund
Instandsetzung/Ertüchtigung
2
40
30
40
36
2.75
121
5
1.42
40
49
50
375
1.20
30
30
5 179
50
72
40
30
35
40
Stegunterkante
4 22
Querspannglied
Längsspannglied
55
40
5
71
2.52
2.40
Strang
R= 3800mm
14 14
71
4%
525
525
*
6,70°
75
Schutzeinrichtung
Aufhaltestufe H2,
Wirkungsbereich W4
88
55
35
72
2.40
1
Stegunterkante
Querspannglied
30
Längsspannglied
2.72 3
Strang
für Spannglied-Umlenkung in Achse 10 bis 70
(dargestellt ist Achse 10 Strang 4)
M.1:25
HDPE-Rohr 280x15,9
Umlenkhalbschale 90.6
20 20
2 Leerrohre
ø 50mm
77
23
*
Lichte Weite zw. Widerlagern ( Bogenmaß )
Detail Stahlbeton-Konsole
40
Dicht 3 Dicht 9
375
332
332
28
28
32
*
35
Schutzeinrichtung
1.00
5
20
(m)
Stahl
Bearb.:
5
80
36
Gesamtlänge zw. Endauflagern ( Bogenmaß )
Spannbeton
Entwurfsbearbeitung:
Querspannglied
686
75
40
3,4%
36
Stegachse
Abdichtung und Fahrbahnbelag
nach ZTV-ING 7-1 und Dicht 3
32 8
40
5
Holmgeländer mit
Drahtseil im Handlauf
Gel 3 , Gel 9 ,
Gel 10 , Gel 11
Verankerung mit Fußplatte
Gel 14
25
52
40
*
82
40
Gradiente
(Brückenachse)
5
40
8 75
1.50
80
Stegachse
Dicht 3 Dicht 9
3.50
50
80
36
1.30
50
874
Schutz20 20 einrichtung
36
2.72 3
2.40
B500B
40
3.00
1.20
82
5
874
10.28
11.49 2
Schnitt durch die Stahlbeton-Konsole für Spannglied-Umlenkung
zwischen den Achsen 10 und 70
92 75
3.50
1.50
(m)
Verkehrsart DIN EN 1992-2/NA
2.73
10.50
80
2.72 3
15.50
7.94 8
für Spannglied-Verankerung zwischen Achse 0 und 10 (dargestellt ist Strang 4)
M.1:25
7.90
75
1.00
10.47 4
Detail Stahlbeton-Konsole
Regelquerschnitt M.1:25
Einzelstützweiten ( Bogenmaß )
Klasse Anpralllast Fahrzeugrückhaltesysteme DIN EN 1991-2
Militärlastenklasse STANAG
2.72 3
7.92 6
50
2 Leerrohre
Anschlussbewehrung für die
ø 50mm
neuen Kappen mittels
35
eingebohrter Bewehrung nach
statisch-konstruktiven
Erfordernissen unter Verwendung
Querspannglied
eines zugelassenen Verfahrens herstellen.
Vorhandene Querspannglieder berücksichtigen!
siehe: Hinweis zu den Anschlüssen am Überbau
8.05 2
8.00
7.94 8
14.10
1.30
8.05 2
8.00
7.92 6
3.00
25
10.51 7
11.52 5
4
2.73
333
12.12°
12.119°
7.926
10.23
4 22
Kappe analog
Kap 1 , Blatt1
11.52
5
80
23.50
8.07 5
8.05 2
8.00
7.92
47
Schutzeinrichtung
Aufhaltestufe H2,
Wirkungsbereich W4
7.926
7.948
8.07 5
8.05 2
8.00
6
Ansicht der Stahlbeton-Konsole für Spannglied-Verankerung
zwischen den Achsen 0 und 10
Holmgeländer mit
Drahtseil im Handlauf
Gel 3 , Gel 9 ,
Gel 10 , Gel 11
Verankerung mit Fußplatte
Gel 14
11.492
11.67
11.60
5
7.92
6
2.40
4
7.92
2
2.00
Strang
6
7.92
6
7.926
7.948
11.70 8
375
2.40
11.49
7.926
11.492
7.926
11.52
5
8.052
8.00
8.07 5
r < 0,3
Stahlbeton
Bauart:
27.60
8.07 5
4
8
7.92
2
10.27
2.73
6
8
7.94
7.94
3
Strang
5
11.52
3
001
7.94
8
7.94
8.052
8.00
11.70 8
B500B
Bestand
Bauwerksdaten
70
375
15.50
8
11.67
11.60
8.075
121
2.73
11.52
1.68
straße
Bundes
10.46
5
8.075
5
7.948
7.94
11.52
7.948
8
7.94
27.60
8
R=500.00m
8
5
11.70
60
Einhausung
r < 0,3
Mindestluftporengehalt nach ZTV-ING 3-1, Tab. 3.1.1
max. w/z-Wert 0,50 nach ZTV-ING 3-1
Kreuzungswinkel
5
8.05
8.00
Achse Bundesstraße 001 (Brückenachse)
27.60
8.052
8.00
8.05
8.00
11.67
11.60
7.92
7.925
B500B
längs / quer
Militärlastenklasse STANAG
50
8.075
2
5
7.92
7.925
7.925
5
1.44
Spannstahl
St 1570/1770
Einwirkung Verkehrslast
7
Betonstahl
St 950/1050
Bauart:
8
5
11.67
11.60
8.05
8.00
8.05
8.00
2
8.05
8.00
Achse Wirtschaftsweg
Achse Ortsstraße
5
8.07
2
11.67
11.60
2
2
8.05
8.00
5
11.70
8.052
8.00
2
5
10.51
2.73
2.40
2.40
2
Strang
8.07
8.07
23.50
7
1
Strang
8
11.70
5
8
8.07
8.075
8
8.075
5
5
40
27.60
27.60
8.07
7.92
Bach
Grundriss M.1:200
20
11.70
0
Maße in achse
n
Brücke
27.60
7.92
7.92
30
10
12.118°
12.116°
12.111°
365
6.70°
2.00
12.114°
7.92
7.925
5
5
6.50°
7.92
7.92
7.92
5
5
5
259.348
12.091°
7.92
5
12.101°
5
5
12.105°
5
12.108°
12.111°
12.117°
1.96 2
257.546
257.158
256.897
256.763
256.756
258.06
12.096°
256.85
XC4, XD1, XF2, WA
XC4, XD3, XF4, WA
Bauwerksdaten
2.40 95
258.702
12.12°
Höhen auf Gradiente bezogen
2.73
95 2.40
C35/45
C25/30
Kappen, Gesims
23.286
Baustahl
S355JR
Vorspannung
Länge: 208,31m
30
C35/45
Entwicklung
der Betonfestigkeit
r < 0,3
XC4, XD1, XF2, WA
Expositionsklassen
Feuchtigkeitsklasse
1.20
10
0
Instandsetzung/Ertüchtigung
Beton
Spannbeton-Konsolen
Stahl-Querrahmen
Spritzbeton
Kappen
Querspannglieder zur
Konsolverankerung
Externe
Längsspannglieder
8
7.94
7.948
339
12.081°
12.082°
12.081°
7.948
12.082°
12.079°
12.077°
37
6.70°
2.00
7.948
8
8
6.50°
7.948
12.069°
7.948
12.072°
7.948
12.075°
7.948
12.077°
12.082°
1.92
St 150/170
St 80/105
längs / quer
Bauteil:
259.348
12.061°
256.763
256.756
3
256.897
12.065°
256.85
258.06
257.546
257.158
2.40 95
258.702
12.082°
2.73
längs
quer
St III
Baustoffangaben
23.351
2.723
95 2.40
Spannstahl
80
27.421
Höhen auf Gradiente bezogen
Betonstahl
B 35
Vorspannung
Länge: 208,90m
30
Baustahl
Beton
Überbau
Längsschnitt Strang 3 M.1:200
0
Bestand
Talbrücke
Bearb.:
Verstärkung mit externer Vorspannung
Gez.:
und bewehrter Spritzbetonschale,
Instandsetzung Belag, Kappen und Schutzeinrichtungen Gepr.:
ASB-Nr:
Plandarstellung :
Externe Vorspannung: Grundriss, Längschnitte, RQ
Endverankerung und Umlenkkonsole Stützbereich
Aufgestellt :
Geprüft :
Gesehen :
Genehmigt :
Anschlussfuge zwischen Altbeton und den neuen Stahlbeton-Konsolen
Die Anschlussfuge ist nach ZTV-ING 3-7 vorzubereiten. Die rechnerische
angesetzte Güte der Anschlussfuge nach ZTV-ING 3-7 ist für die
Ausführung zugrunde zu legen.
Stegunterkante
H/B = 841 / 1500 (1.26m²)
Datum
Zeichen
1234 567
Bauwerksplan
Maßstab : 1:25, 1:200
0m
5m
M 1:25
Regelquerschnitt M.1:25
Regelquerschnitt M.1:25
Ansicht der Stahlkonstruktion für Spannglied-Umlenkung im Feldbereich
zwischen den Achsen 0 und 10 bzw. 70 und 80
Gurte Bl. 30 x 300, S355
Steg Bl. 16 x 540, S355
auf Achse HEB 600 bezogen
35
62
36
50
50
50
50
6
19 10
30
30
55
50
40
UK Steg
in der
Rückansicht
29
2.75°
45
70
40
6
t= 30mm
S355
25
UK Steg
8
65
65
t= 20mm
S355
40
58
65
Gurte
Bl. 30 x 300
45
65
Montagestoß
IH 2B 60 24
40
2.10
25
Stege
Bl. 16 x 540
20 15
10
10
8
Anschlussfuge zwischen Altbeton und den neuen Spritzbeton
Die Anschlussfuge ist nach ZTV-ING 3-7 vorzubereiten.
Die rechnerische angesetzte Güte der Anschlussfuge nach
ZTV-ING 3-7 ist für die Ausführung zugrunde zu legen.
25
126
8
65
65
1.80
25
t= 20mm
S355
51
6.00°
25
Gurte
Bl. 30 x 300
5
354 1
28
66
70
389
t= 30mm
S355
6.00°
51
311
565
56
13
2.289
28
UK Steg
in der
Rückansicht
Rohr ø 219,1 x 12,5
306
5
UK Steg
1.73
Längsspannglied
5
65
Rohr ø 219,1 x 12,5
UK Steg
9
25
1
963
Verdübelung
70
ca.
Längsspannglied
814
49
3
1.73
Umlenkhalbschale
R= 5000mm
3
Umlenkhalbschale
R= 5000mm
60
65
3
59
15
6
für Spannglied-Umlenkung zwischen den Achsen 10 und 70
(dargestellt ist die Konsole im Feldbereich zwischen den Achsen 60 und 70, Strang 3)
M.1:25
15
963
Detail Stahlkonstruktion
534
für Spannglied-Umlenkung zwischen den Achsen 10 und 70
(dargestellt ist die Konsole im Feldbereich Achse 60 - 70, Strang 4)
M.1:25
1.40
50
Detail Stahlkonstruktion
66
25
2.00
50
1.60
2.00
50
1.35
50
ca.
50
5
85
70
565
5
05 31
245 32
60
UK Steg
in der
Rückansicht
32
50
50
50
Verdübelung
65
65
1.80
Entwurfsbearbeitung:
Projekt-Nr.:
25
UK Steg
in der
Rückansicht
Zeichen
Gez.
Geprüft
Gez.:
Gepr.:
Datum
Geändert
a
b
c
d
Straßenbauverwaltung:
Streckenbezeichnung :
A-Stadt - B-Stadt
Straßenklasse und Nr. :
B 001
Gemarkung :
C-Stadt
Unterlage: 8
Blatt - Nr.: 02
Projekt - Nr.:
Bauwerk/Baumaßnahme :
Talbrücke
Bearb.:
Verstärkung mit externer Vorspannung
Gez.:
und bewehrter Spritzbetonschale,
Instandsetzung Belag, Kappen und Schutzeinrichtungen Gepr.:
Datum
ASB-Nr:
Plandarstellung :
Spritzbeton-Ertüchtigung und
Umlenkkonsole Feldbereich
Aufgestellt :
Geprüft :
Gesehen :
Genehmigt :
Montagestoß
IH 2B 60 24
Stege
Bl. 16 x 540
Datum
Bearb.:
Rohr ø 273,0 x 12,5
2.75°
40
8
2.10
2.00
Längsspannglied
4
56
58
198
80
Rohr ø 273,0 x 12,5
5
UK Steg
70
7.093
Spritzbeton-Verstärkung
M.1:25
1.45
2.00
Längsspannglied
für Spannglied-Umlenkung zwischen den Achsen 0 und 10 bzw 70 und 80
(dargestellt ist die Konsole im Feldbreich zwischen den Achsen 0 und 10, Strang 3)
M.1:25
Umlenkhalbschale
R= 3800mm
5
50
Detail-Längsschnitt
36
gemäß ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3 - Stahlbauten, Anhang A, Tabelle A 4.3.2
Bauteil-Nr. 1.3.1, b.) Beschichtungssystem Nr. 1
Beschichtungssystem Sollschichtdicke
Oberflächenvorber. Stoffe n. TL/TP-KOR.
1 GB EP - Zinkstaub
70 µm
Sa 2 ½
87
1. ZB EP
80 µm
Sa 2 ½
87
2. ZB EP
80 µm
Sa 2 ½
87
DB PUR
80 µm
Sa 2 ½
87
Detail Stahlkonstruktion
193
Umlenkhalbschale
R= 3800mm
5
50
für Spannglied-Umlenkung zwischen den Achsen 0 und 10 bzw 70 und 80
(dargestellt ist die Konsole im Feldbereich zwischen den Achsen 0 und 10, Strang 4)
M.1:25
55
2.00
Korrosionsschutz
2.60
Detail Stahlkonstruktion
bewehrter Spritzbeton
nach statisch-konstruktiven
Erfordernissen
30
66
50
28
50
107 19
18
3
50
40
32
45
295 05
Bindebleche
t= 10mm
5
37 1
50
502
50
A
1
50
bewehrter Spritzbeton
nach statisch-konstruktiven
Erfordernissen
50
50
7.093
7.08
1.29
82
ca.
25
auf Achse HEB 600 bezogen
1.49
15
50
387
25
15
HEB-600
S355
2x U160
66
50
Oberfläche
HDW-gestrahlt
2.25
72
132
M20
Gewindestange
Bl. 20x150x150
S355
60
50
50
2.25
7.08
62
36
9
3,4%
1.60
M20
Gewindestange
bezogen auf HDW-gestrahlte Oberfläche
Brückenachse
35
36
Bl. 15 x 1600 x 300, S355
Konstruktive Halterung
im Bauzustand
Verdübelung
10
50
Stegachse
65
45
bezogen auf HDW-gestrahlte Oberfläche
60
50
35 20 20 213
Bl. t= 15mm
S355
Bl. 20x250x250
S355
10
50
1.29
50
106 19
40
20 20
Gurte Bl. 30 x 300, S355
Steg Bl. 16 x 540, S355
3
814
Oberfläche
HDW-gestrahlt
25
Unterstopfmörtel
4x Ankerbolzen
30
50
Konstruktive
Halterung im Bauzustand
Rohr ø 219,1 x 12,5
typisierter Anschluss
IH 2B 60 24
auf Achse HEB 600 bezogen
1.49
Stegachse
50
Bl. 20x150x150
S355
ca. 4.30
Montageunterstützung
Gradiente
(Brückenachse)
7.09
19 107
25
2 Leerrohre
ø 50mm
Montageunterstützung
3
82
25
71
5
62
72
35
Spritzbeton-Verstärkung
M.1:25
65
40
40
65
132 20 20 3
36
15
Detail-Querschnitt
Stegachse
1.35
71
20 20
Schnitt A-A M.1:25
Spritzbeton-Verstärkung
M.1:25
80
289
t= 20mm
S355
ø 222mm
60
245
35
36
5
A
Detail-Grundriss
2.00
Schutzeinrichtung
Strang 4
Strang 1
05 315
70
70
85
213
HEB-600
S355
Gurte Bl. 30 x 300, S355
Steg Bl. 16 x 540, S355
Verstärkung Achse 80
ca.
Bleche
t= 20mm
S355
Gewindestange M20
2x U160
auf Achse HEB 600 bezogen
1.49
ca. 4.30
Montageunterstützung
20 20
t= 20mm
S355
HEB-600
S355
HEB-600
S355
132
15
72
565
25 47
297 268
60
36
Bl. t= 20mm
S355
Bl. 20 x 250 x 300
S355
5
3 20 20 213
(3x) 2U-260
S355
Bl. t= 15mm
S355
Gewindestange M20
60
1.49
5
71
Bl. 20 x 250 x 300
S355
40
Rohr ø 219,1 x 12,5
25
5
36
3
62
72
71
Bl. 20x250x250
S355
36
Unterstopfmörtel
4x Ankerbolzen
15
35
20 20
typisierter Anschluss
IH 2B 60 24
565
Rohr ø 273,0 x 12,5
45
132 20 20 3
3,4%
A
467
15
36
Bl. 20x150x150
S355
4x Ankerbolzen
ø 222mm
5
36
5
HEB-600
S355
Gurte Bl. 30 x 300, S355
Steg Bl. 16 x 540, S355
5
10 10 10
213
Konstruktive
Halterung im Bauzustand
t= 30mm
S355
Unterstopfmörtel
40
30 47
2x U160
5
36
Strang 3
71
Konstruktive
Halterung im Bauzustand
1.30
50
82
295 0
71
2 Leerrohre
ø 50mm
85
t= 20mm
S355
HEB-600
S355
20 20
65
45
Gewindestange M20
t= 20mm
S355
ø 275mm
7
30 4
35
8
20 20
20 20
32
Bleche
t= 20mm
S355
1.30
40
32
40
32 8
Stegachse
Schutzeinrichtung
36
Schutzeinrichtung
2 Leerrohre
ø 50mm
Gewindestange M20
3.95
32 8
5
Bl. 20 x 250 x 300
S355
(3x) 2U-260
S355
65
5
36
60
7
25 4
297
268
5
565
Bl. t= 20mm
S355
Bl. 20x250x250
S355
Bl. t= 15mm
S355
Bl. 20 x 250 x 300
S355
5
70
32 8
40
71
3,4%
36
Unterstopfmörtel
4x Ankerbolzen
40
Rohr ø 273,0 x 12,5
3.95
82
Strang 4
t= 30mm
S355
ø 275mm
71
4x Ankerbolzen
A
Strang 3
Konstruktive
Halterung im Bauzustand
Strang 2
Strang 1
2 Leerrohre
ø 50mm
1.30
50
Stegachse
5
Stegachse
Schutzeinrichtung
5
36
40
20 20
36
1.30
25
82
Gradiente
(Brückenachse)
5
25
40
82
1.30
50
3
1.30
5
3.95
3.35
7.90
Gradiente
(Brückenachse)
3.95
3.35
32 8
1.30
50
35
1.30
25
3.35
7.90
Strang 2
3.35
Ansicht der Stahlkonstruktion für Spannglied-Umlenkung im Feldbereich
zwischen den Achsen 10 und 70
H/B = 841 / 1350 (1.14m²)
Zeichen
1234 567
Bauwerksplan
Maßstab :
1:25
0m
0m
5m
40m
20m
M 1:200
M 1:25
Grundriss Entwässerung M.1:200
30
20
40
50
60
27.60
27.60
27.60
27.60
10
70
27.60
27.60
0
23.50
Maße in achse
n
Brücke
Fallrohr alt
DN 200 abbauen
DN 150 alt
abbauen
15.50
01
traße 0
10.50
10.00
Längsleitung DN 200 neu
8.00
Fallrohr alt
DN 200 abbauen
18.50
8.00
DN 150 alt
verfüllen
11.60
8.00
DN 150 alt
abbauen
8.00
15.50
18.00
18.50
Fallrohr neu
DN 200
Strang
Bunde
18.50
sstraße
18.00
Längsleitung DN 200 neu
Strang
2
001
Strang
18.00
1
3
4
Längsansicht mit Entwässerung M.1:200
10.00
10.50
14.00
18.00
DN 200
Fallleitung
Einhausung
Betonersatz aus PCC II
im Bereich der verfüllten Querleitungen
Betonverfüllung
schwindarm
Betonabbruch mittels
Hochdruckwasserstrahlen
zur Herausnahme von
Randstücken der alten
Querleitungen
Verfüllung der alten
Querleitungen mit
Beton
20 20
4%
3,4%
Tiefpunkt
2 Leerrohre
ø 50mm
> 1%
*
20
Schutzeinrichtung
18.00
*
> 1%
DN 200
* Längsleitung parallel zur UK Kragarm führen
Bach
Instandsetzung Belag, Kappen und Schutzeinrichtungen M. 1:25
Abzubrechende Bauteile (Bestand)
2 Leerrohre
ø 50mm
Kappen mit
Schutzeinrichtungen
abbrechen
Fahrbahnbelag einschließlich
Abdichtung entfernen
20 20
4%
3,4%
Befestigung seitlich
am Stahlbeton-Steg
als Festpunkt a≤ 6.00m
analog Was 13 Bild 1
1.235
50
75
einrichtung
47
4 22
Rohraufhängung
analog Was 13 Bild 1
DN 200
O.K. Gelände
DN 200
Elastische Rohrverbindung aus
Elastomer mit Spiralverstärkung
Anschlussbewehrung für die
neuen Kappen mittels
35
eingebohrter Bewehrung nach
statisch-konstruktiven
Erfordernissen unter Verwendung
eines zugelassenen Verfahrens
herstellen
Schutzeinrichtung
Aufhaltestufe H2,
Wirkungsbereich W4
Geprüft
3,4%
Abdichtung und Fahrbahnbelag
nach ZTV-ING 7-1 und Dicht 3
20
2,5%
d
25
Holmgeländer mit
Drahtseil im Handlauf
Gel 3 , Gel 9 ,
Gel 10 , Gel 11
Verankerung mit Fußplatte
Gel 14
75
Schutzeinrichtung
Aufhaltestufe H2,
Wirkungsbereich W4
Stegachse
2 Leerrohre
ø 50mm
Schutz-
Kappe analog
Kap 1 , Blatt1
50
1.30
50
20 20
Revisionsschacht mit Ausgang
Richtung Vorfluter
Gez.
b
c
2.05
40
≤ 2.00
Detailansicht in Achse 30 bzw. 50 M.1:25
1.30
25
32 8
Befestigung seitlich an
Stahlbeton-Konsole
analog Was 5
Fallleitung DN 200
Zeichen
a
Kappen und Belag (Neu)
2.05
Gradiente
(Brückenachse)
Holmgeländer mit
Drahtseil im Handlauf
Gel 3 , Gel 9 ,
Gel 10 , Gel 11
Verankerung mit Fußplatte
Gel 14
Befestigung seitlich an Stahlbeton-Konsole
wie lotrecht an UK Kragarm, siehe Querschnitt
analog Was 5
Datum
Geändert
Elastische Rohrverbindung aus
Elastomer mit Spiralverstärkung
32 8
5
Datum
Gez.:
Gepr.:
40
72
Projekt-Nr.:
Bearb.:
Stegachse
5
Entwurfsbearbeitung:
40
21
2 Leerrohre
ø 50mm
1.00
29
Kappen mit
Schutzeinrichtungen
abbrechen
32
Rohraufhängung
analog Was 13 Bild 1
Befestigung seitlich an
Stahlbeton-Konsole
analog Was 5
72
2 Leerrohre
ø 50mm
5
8 7
Rohraufhängung
analog Was 13 Bild 1
Betonabbruch mittels
Hochdruckwasserstrahlen
zur Herausnahme der
alten und Einbau der
neuen Abläufe
*
Schutzeinrichtung
2 Leerrohre
ø 50mm
1.00
2,5%
1%
> 1%
Brückenablauf analog Was 1 ,
Kennmaß 300 x 500, aus Gusseisen,
Klasse D 400 nach DIN EN 124/DIN 1229
Stegachse
3,4%
Schutzeinrichtung
DN 200
DN 200
Fallleitung
5
20
DN 200
18.00
Straßenbauverwaltung:
Streckenbezeichnung :
A-Stadt - B-Stadt
Straßenklasse und Nr. :
B 001
Gemarkung :
C-Stadt
20 20
4%
Kappe analog
Kap 1 , Blatt1
50
35
9
Tiefpunkt
36
Stegachse
36
18.50
Querschnitt im Bereich der Abläufe M.1:25
1.70
80
18.50
80
Dicht 3 Dicht 9
4 22
82
18.00
70
5
92 7
1.30
60
Tiefpunkt
Querschnitt in Achse 30 bzw. 50 M.1:25
18.50
1%
1%
Achse
Ortsstraße
DN 200
14.00
50
40
14.50
40
Stegachse
11.50
30
Stegachse
Entwässerungsabläufe
ca. Maße bezogen auf
i.K. Gesimskappe
20
Gradiente
(Brückenachse)
10
0
ca. 7.80 (in Achse 30)
ca. 8.48 (in Achse 50)
Strang
11.50
fe
sabläu
g
n
u
r
e
f
s
Entwäs e bezogen au
ß
ca. Ma imskappe
s
i.K. Ge
29
80
23.50
11.60
Die alten Entwässerungsabläufe werden ausgebaut und durch neue an gleicher Stelle ersetzt
14.50
5
8.00
R=500.00m
Achse Bundesstraße 001
(Brückenachse)
18.00
Fallrohr neu
DN 200
14.00
14.00
s
3
Strang
4
Strang
8.00
DN 150 alt
verfüllen
8.00
Bundes
11.60
Achse
Wirtschaftsweg
1
g
n
a
r
t
S
2
Strang
11.60
8.00
8.00
8.00
8.00
11.60
8.00
8.00
11.60
8.00
Dicht 3 Dicht 9
35
Anschlussbewehrung für die
neuen Kappen mittels
eingebohrter Bewehrung nach
statisch-konstruktiven
Erfordernissen unter Verwendung
eines zugelassenen Verfahrens
herstellen
Unterlage: 8
Blatt - Nr.: 03
Projekt - Nr.:
Bauwerk/Baumaßnahme :
Talbrücke
Bearb.:
Verstärkung mit externer Vorspannung
Gez.:
und bewehrter Spritzbetonschale,
Instandsetzung Belag, Kappen und Schutzeinrichtungen Gepr.:
ASB-Nr:
Plandarstellung :
Zu erneuernde Bauteile
Entwässerung, Belag, Kappen und Schutzeinrichtungen
Geprüft :
Gesehen :
Genehmigt :
Fallleitung DN 200
H/B = 841 / 1500 (1.26m²)
Zeichen
1234 567
Bauwerksplan
Maßstab :
Aufgestellt :
Datum
1:25, 1:200
0m
10m
M 1:50
Regelquerschnitt M.1:50
Verkehrsführung Urzustand
50
3.50
3.50
50
50
2.50
Randstreifen
1.75
Gradiente
(Brückenachse)
1.75
West
Ost
Regelquerschnitt M.1:50
Verkehrsführung Instandsetzung Seite Ost
5.19
5.81
1.75
Gradiente
(Brückenachse)
1.75
Ampelregelung
Bauablauf (halbseitige Fahrbahnplatte Ost)
West
Ost
1) Feldweiser Aufbau eines Hängegerüstes im Kappenbereich Ost
2) Ausbau der bestehenden Brückenabläufe,EntwässerungsLängsleitungen und Fallleitungen sowie Verfüllen der Querleitungen mit Beton
3) Abfräsen der Schutz- und Deckschicht des Fahrbahnbelages
4) Rückbau der Schutzeinrichtung und des Geländers
5) Abbrechen der Gesimskappen
6) Abfräsen der Abdichtung
7) Einbau der Anschlussbewehrung für die neuen Gesimskappen
8) Ggf. Aufbringen der Kratzspachtelung
9) Einbau der neuen Abläufe, Längsleitungen und Fallleitungen
10) Herstellen der neuen Gesimskappen einschließlich der Schutzeinrichtung und des Geländers
11) Herstellen der neuen Schutz- und Deckschicht
Regelquerschnitt M.1:50
Verkehrsführung Instandsetzung Seite West
5.80
4.95
Gradiente
(Brückenachse)
1.75
2.05
Bauablauf (halbseitige Fahrbahnplatte West)
Ampelregelung
West
Ost
1) Feldweiser Aufbau eines Hängegerüstes im Kappenbereich West
2) Abfräsen der Schutz- und Deckschicht des Fahrbahnbelages
3) Rückbau der Schutzeinrichtung und des Geländers
4) Abbrechen der Gesimskappen
5) Abfräsen der Abdichtung
6) Einbau der Anschlussbewehrung für die neuen Gesimskappen
7) Ggf. Aufbringen der Kratzspachtelung
8) Herstellen der neuen Gesimskappen einschließlich der Schutzeinrichtung und des Geländers
9) Herstellen der neuen Schutz- und Deckschicht
Entwurfsbearbeitung:
Projekt-Nr.:
Datum
Zeichen
Gez.
Geprüft
Bearb.:
Gez.:
Gepr.:
Datum
Geändert
a
b
c
d
Regelquerschnitt M.1:50
Straßenbauverwaltung:
Verkehrsführung Verstärkung
50
3.50
3.50
50
50
2.00
Randstreifen
2.05
Vollsperrung
Gradiente
(Brückenachse)
2.05
1) Vollsperrung der B 001 für 12 Tage zum Betonieren der ersten 16 (4 x 4)
Konsolen im Bereich der Achsen 0 - 30. Die Betonage muss 4 Tage vor
der Freigabe des Verkehrs auf der B 001 beendet sein.
West
Ost
Schutzeinrichtung
2) Vollsperrung der B 001 für 16 Tage zum Betonieren der letzten 20 (5 x 4)
Konsolen im Bereich der Achsen 40 - 80. Die Betonage muss 4 Tage vor
der Freigabe des Verkehrs auf der B 001 beendet sein.
Streckenbezeichnung :
A-Stadt - B-Stadt
Straßenklasse und Nr. :
B 001
Gemarkung :
C-Stadt
Unterlage: 8
Blatt - Nr.: 04
Projekt - Nr.:
Bauwerk/Baumaßnahme :
Talbrücke
Bearb.:
Verstärkung mit externer Vorspannung
Gez.:
und bewehrter Spritzbetonschale,
Instandsetzung Belag, Kappen und Schutzeinrichtungen Gepr.:
Datum
ASB-Nr:
Plandarstellung :
Bauzeitliche Verkehrsführung
Schutzeinrichtung
Geprüft :
Gesehen :
Genehmigt :
H/B = 841 / 841 (0.71m²)
1234 567
Bauwerksplan
Maßstab : 1:50
Aufgestellt :
Zeichen

Documentos relacionados