INTERREG IV A - Umrechnung von PLN in EUR
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INTERREG IV A - Umrechnung von PLN in EUR
ILB-Dokumentation INTERREG IV A - Umrechnung von PLN in EUR 9. Dezember 2011 Seite: 1 INTERREG IV A - Umrechnung von PLN in EUR Deutsche Projektpartner mit dem Sitz in Brandenburg wenden ab dem 01.06.2010 bis auf Widerruf die folgenden Umrechnungsregeln an: 1. Die Rechnung eines polnischen Leistungserbringers ist in EUR ausgestellt. Der EUR-Betrag wird bar bzw. mit Kreditkarte bezahlt oder überwiesen. Der EUR-Betrag entspricht der tatsächlich getätigten Ausgabe und ist in der Einzelaufstellung/Belegliste als Rechnungsbetrag/förderfähiger Betrag anzugeben. 2. Die Rechnung eines polnischen Leistungserbringers ist in PLN ausgestellt. Die Rechnung wird vom deutschen Bankkonto (Auftragswährung EUR) auf das polnische Bankkonto (Zielwährung PLN) überwiesen oder mit Kreditkarte bezahlt. Der EUR-Betrag lt. Kontoauszug des deutschen Projektpartners entspricht der tatsächlich getätigten Ausgabe (inkl. Bankgebühren für die Überweisung) und ist in der Einzelaufstellung/Belegliste als Rechnungsbetrag/förderfähiger Betrag anzugeben. Der PLN-Betrag ist nachrichtlich in der Spalte „Rechnungsbetrag in Zloty“ anzugeben. 3. Die Rechnung eines polnischen Leistungserbringers ist in PLN ausgestellt. Die Rechnung wird vom deutschen Bankkonto (Auftragswährung EUR) auf das polnische Bankkonto (Zielwährung EUR) überwiesen In diesem Fall ist der PLN-Betrag vorher in EUR umzurechnen. Maßgeblich hierfür ist der Tageskurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Anweisung der Zahlung bzw.alternativ der durchschnittliche Wechselkurs der Europäischen Kommission im Monat der Zahlungsanweisung. Der EUR-Betrag auf dem Kontoauszug des deutschen Projektpartners entspricht der tatsächlich getätigten Ausgabe und ist in der Einzelaufstellung/Belegliste als Rechnungsbetrag/förderfähiger Betrag anzugeben. Der PLN-Betrag ist nachrichtlich in der Spalte „Rechnungsbetrag in Zloty“ anzugeben. 4. Die Rechnung eines polnischen Leistungserbringers ist in PLN ausgestellt. Die Rechnung wurde bar bezahlt. Barzahlungen sind mit dem Tageskurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Bezahlung bzw.alternativ der durchschnittliche Wechselkurs der Europäischen Kommission im Monat der Bezahlung von PLN in EUR umzurechnen. Der PLN-Betrag ist nachrichtlich in der Spalte „Rechnungsbetrag in Zloty“ anzugeben. Der Tageskurs der Europäischen Zentralbank ist auf folgender Internetseite verfügbar http://www.ecb.int/stats/exchange/eurofxref/html/index.en.html Der durchschnittliche monatliche Wechselkurs der Europäischen Kommission wird auf folgender Internetseite bereitgestellt: http://ec.europa.eu/budget/inforeuro/index.cfm?language=de Die Projektpartner sind verpflichtet, den angewendeten Tageskurs bzw. durchschnittlichen monatlichen Wechselkurs zu den Rechnungen zu dokumentieren und für Prüfzwecke aufzubewahren. http://infonet.infonet.int/quam/Downloadcenter/int_umrechnung_pln_eur.doc (Druckdatum: 16.12.2011) ILB-Dokumentation INTERREG IV A - Umrechnung von PLN in EUR 9. Dezember 2011 Seite: 2 Wichtig: Die Projektpartner müssen sich zu Projektbeginn für eine Umrechnungsmethode entscheiden (Tageskurs der Europäischen Zentralbank oder durchschnittlicher monatlicher Wechselkurs der Europäischen Kommission) und diese über die gesamte Projektlaufzeit beibehalten. http://infonet.infonet.int/quam/Downloadcenter/int_umrechnung_pln_eur.doc (Druckdatum: 16.12.2011)