INTERREG IV A - Umrechnung von PLN in EUR

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INTERREG IV A - Umrechnung von PLN in EUR
ILB-Dokumentation
INTERREG IV A - Umrechnung von PLN in EUR
9. Dezember 2011
Seite: 1
INTERREG IV A - Umrechnung von PLN in EUR
Deutsche Projektpartner mit dem Sitz in Brandenburg wenden ab dem 01.06.2010 bis auf
Widerruf die folgenden Umrechnungsregeln an:
1. Die Rechnung eines polnischen Leistungserbringers ist in EUR
ausgestellt. Der EUR-Betrag wird bar bzw. mit Kreditkarte bezahlt
oder überwiesen.
Der EUR-Betrag entspricht der tatsächlich getätigten Ausgabe und ist in der
Einzelaufstellung/Belegliste als Rechnungsbetrag/förderfähiger Betrag anzugeben.
2. Die Rechnung eines polnischen Leistungserbringers ist in PLN
ausgestellt. Die Rechnung wird vom deutschen Bankkonto
(Auftragswährung EUR) auf das polnische Bankkonto (Zielwährung
PLN) überwiesen oder mit Kreditkarte bezahlt.
Der EUR-Betrag lt. Kontoauszug des deutschen Projektpartners entspricht der tatsächlich
getätigten Ausgabe (inkl. Bankgebühren für die Überweisung) und ist in der
Einzelaufstellung/Belegliste als Rechnungsbetrag/förderfähiger Betrag anzugeben.
Der PLN-Betrag ist nachrichtlich in der Spalte „Rechnungsbetrag in Zloty“ anzugeben.
3. Die Rechnung eines polnischen Leistungserbringers ist in PLN
ausgestellt. Die Rechnung wird vom deutschen Bankkonto
(Auftragswährung EUR) auf das polnische Bankkonto (Zielwährung
EUR) überwiesen
In diesem Fall ist der PLN-Betrag vorher in EUR umzurechnen. Maßgeblich hierfür ist der
Tageskurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Anweisung der Zahlung bzw.alternativ
der durchschnittliche Wechselkurs der Europäischen Kommission im Monat der
Zahlungsanweisung. Der EUR-Betrag auf dem Kontoauszug des deutschen Projektpartners
entspricht der tatsächlich getätigten Ausgabe und ist in der Einzelaufstellung/Belegliste als
Rechnungsbetrag/förderfähiger Betrag anzugeben.
Der PLN-Betrag ist nachrichtlich in der Spalte „Rechnungsbetrag in Zloty“ anzugeben.
4. Die Rechnung eines polnischen Leistungserbringers ist in PLN
ausgestellt. Die Rechnung wurde bar bezahlt.
Barzahlungen sind mit dem Tageskurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Bezahlung
bzw.alternativ der durchschnittliche Wechselkurs der Europäischen Kommission im Monat der
Bezahlung von PLN in EUR umzurechnen.
Der PLN-Betrag ist nachrichtlich in der Spalte „Rechnungsbetrag in Zloty“ anzugeben.
Der Tageskurs der Europäischen Zentralbank ist auf folgender Internetseite verfügbar
http://www.ecb.int/stats/exchange/eurofxref/html/index.en.html
Der durchschnittliche monatliche Wechselkurs der Europäischen Kommission wird auf folgender
Internetseite bereitgestellt:
http://ec.europa.eu/budget/inforeuro/index.cfm?language=de
Die Projektpartner sind verpflichtet, den angewendeten Tageskurs bzw. durchschnittlichen
monatlichen Wechselkurs zu den Rechnungen zu dokumentieren und für Prüfzwecke
aufzubewahren.
http://infonet.infonet.int/quam/Downloadcenter/int_umrechnung_pln_eur.doc (Druckdatum: 16.12.2011)
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9. Dezember 2011
Seite: 2
Wichtig:
Die Projektpartner müssen sich zu Projektbeginn für eine Umrechnungsmethode entscheiden
(Tageskurs der Europäischen Zentralbank oder durchschnittlicher monatlicher Wechselkurs der
Europäischen Kommission) und diese über die gesamte Projektlaufzeit beibehalten.
http://infonet.infonet.int/quam/Downloadcenter/int_umrechnung_pln_eur.doc (Druckdatum: 16.12.2011)