Informationen zum Streit um die Schüsselfrage
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Informationen zum Streit um die Schüsselfrage
Informationen zum Streit um die Schüsselfrage: Die einen wollen Fernsehsender aus aller Welt empfangen, die anderen stören sich am Anblick der Parabolantennen. Die Gerichte haben differenziert geurteilt. Das Aufstellen von Parabolantennen ist seit einigen Jahren ein Quell ständigen Streits zwischen Vermietern und Mietern. Viele Eigentümer, aber auch an dere Hausbewohner, stören sich am Anblick der Satellitenschüsseln. Die Hausverwaltungen befürchten zud em, dass die Montage der Geräte Schäden an den Gebäuden verursachen könnten. Ein besonderes Interesse am Satellitenfernsehen haben ausländische Mieter, die das Programm ihrer Heimatländer empfangen wollen. Bei einem vorhandenen Kabelanschluss in der Wohnu ng lässt der Bundesgerichtshof das Eigentümerinteresse des Vermieters gegenüber dem Informationsbedürfnis des Mieters überwiegen. Auch ausländischen Mietern könne eine gebührenpflichtige Nutzung der Kabelanlage des Anwesens zugemutet werden, ent schied bereits das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 14. Februar 2005,1 BvR 1908/01) . Dies gelte auch dann, wenn dafür der Kauf von Zusatzgeräten wie Digitaldecodern notwendig sei. Diese Auffassung wurde im Frühja hr vom Bu ndesgerichtshof bestätigt: Ist die Mi etwo hnu ng an das Breitbandkabel ange schlossen, ist dies für den Ver mieter Grund genu g, die Installation vo n Para bolantennen am Gebäude zu untersagen (Beschluss vom 17. April 2007, VI II ZR 63/04). Dem stehe auch nicht entgegen, dass den Mieter n für den B ezug von zu sätzlichen Programmpaketen Zusatzkos ten entstü nden. Mietern mit ausländischer Staatsange hörigkeit kann der Vermieter allerdings dann nicht generell die Montage einer Pa rabolantenne verbieten, wenn das Haus zw ar an das Breitbandkabelnetz ang eschlossen ist, der Mieter jedoch über das Kabel keine Program me seines Heimat landes empfangen kann. Dann muss der Vermieter die Parabolantenne dulden, aber nur unter bestimmten Bedingun gen: Der Mieter muss den Aufstellungs ort der A ntenne mit dem Vermi eter ab sprechen, diese muss fachmännisch und ohne nachteilige Eingriffe in die Sub stanz montiert werden. Außerdem mus s der Mieter den Ver mieter von allen Kos ten und Gebühren, die mit der Installati on verbunden sind, freistellen. Das A mt sgericht Berlin fordert sogar, dass der Mie ter die voraussichtlichen Kosten der Demo ntage und E ntsorgu ng durch einen Kostenvoranschlag feststellen und dem Vermieter mitteilen müsse (Urteil vom 9. November 2006, 9 aC 130/06). In einer Entscheidung vom Frühjahr 2007 zeigt der Bundesgerichtshof einen Weg auf, wie Mieter vom Vermieter trotz Ka bel- TVs, mit dem ausländische Programme empfangen werden können, die Zustimmung zur Aufstellung einer Parabo lantenne verlangen können (Urteil vom 16. Mai 2007, VIII ZR 207/04). So kann der Vermieter trotz einer Klausel, wo nach außerhalb der Wohnung keine An tennen angebracht werden dürfen, wegen des Informationsinteresses des Mie ters verpflichtet sein, dem Mieter zusätzliche Satellitenprogramme zu zugeste hen und der Aufstellung einer Antenne zuzustimmen. Im entschiedenen Fall stellten die Mieter auf dem Fußboden des Balkons eine Parabolantenne ohne feste Verbindung zum Gebäude auf. Dies hiel ten die Richter für rechtens. Begründung: Es liege weder eine Substanzverlet zung noch eine ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters vor. Dafür sind jedoch mehrere Voraussetzun gen nötig. Die Bausubstanz darf nicht durch Bohrlöcher oder andere Maß nah men beschädigt werden. Außerdem muss die A ntenne im Inneren des Gebäudes oder auf dem Fußboden im hinteren Be reich eines durch Vorder - und Seiten wä nde sichtgeschützten Balkons stehen. Allerdings müssen Mieter darauf ach ten, dass sie die A ntenne zuverlässig ge gen Umkippen, etwa bei einem Sturm, si chern. "Anders verhält es sich, wenn eine auf dem Balkon aufgestellte Parabolan tenne von außen deutlich sichtbar ist und dadurch zu einer ästhetischen Beein trächtigung führt. Dies braucht der Vermieter nicht zu dulden", sagt Rudolf Stürzer, Vorsitzender von Haus und Grund München." I n diesem Fall könne der Vermieter, meint Stürzer, eine Besei tigung verlangen, allerdings nur nach vorheriger Abmahnung des Mieters (Bun desgerichtshof, Beschluss vom 17. April 2007, VIII ZB 93/06) Die fast unsichtbare Satellitenschüssel (Möglichkeiten zum Aufstellen) Wirklich unsichtbar ist eine Satellitenschüssel nie. Allerdings kann man einiges tun, um sie möglichst unauffällig zu gestalten. Miteigentümer empfinden Satellitenantennen oftmals als hässlich und als optische Störung einer Fassade. Schaut man sich Extrembeispiele an Mehrfamilienhäusern an, ist dieses Argument nicht von der Hand zu weisen. Als Hausbesitzer hat man Interesse daran, da ss die eigene Immobilie nicht zum Schandfleck einer Straße wird. Schließlich investiert man ja auch in Fassadenrenovierung und Begrünung. Will man einem offenen Streit aus dem Weg gehen, sucht man vornehmlich nach unauffälligen Empfangsmöglichkeiten, die anderen Bewohnern im Idealfall verborgen bleiben. 1. Richtiger Montageort: Wir raten aus bestimmten technischen und praktischen Gründen von einer Dachmontage ab, allerdings sind Satellitenschüsseln auf dem Dach weniger störend als an der Fassade - zumindest, wenn sie die richtige Farbe haben. Wenn sich weiter unten kein geeigneter Ort findet und die Optik des Hauses wichtig ist, stellt die Dachmontage oft einen guten Kompromiß dar. Für andere Orte gilt die Regel: Je unruhiger der Hintergrund strukturiert ist, umso weniger fällt die Schüssel als Fremdkörper auf. Eine Holzverkleidung ist besser geeignet als die glatte Fassade; zwischen Bäumen sieht man weniger davon als auf freier Fläche. Oft gibt es "stille Winkel" auf dem Grundstück, die von außen nicht einsehbar sind, und die sich aufgrund ihrer Lage (Azimut und Elevation beachten!) trotzdem für die Montage einer Satellitenschüssel eignen. Lieber muß man ein paar Meter Kabel mehr legen, notfalls sogar unter der Erde, und hat dafür eine unauffällig untergebrachte Satellitenschüssel. 2. Richtige Farbgebung : Je besser die Farbe einer Schüssel an den Hintergrund angepasst wird, umso weniger fällt sie auf. Ab Werk gibt es hellgrau (für weiße Fassaden) sowie die gängigen Dachfarben anthrazit und ziegelrot. Wer eine besondere Farbe benötigt, kann die Schüssel mit mattem Lack umfärben. Mit etwas künstlerischem Geschick kann man die Schüssel sogar an komplexere Hintergrundstrukturen angleichen, was meist noch weniger auffällt als eine Einheitsfarbe. Oder man macht aus der Not eine Tugend und gestaltet die Schüssel als künstlerischen Blickfang. Zu beachten ist lediglich, dass der Lack dünn und gleichmäßig aufgetragen wird, um die Empfangseigenschaften nicht unnötig zu beeinträchtigen. 3. Transparente Schüssel: Noch einfacher gelingt der Angleich an den Hintergrund mit einer Schüssel aus Plexiglas. Wirklich unsichtbar ist diese natürlich nicht, kann aber in bestimmten Situationen eine Verbesserung darstellen. Im Vergleich zu Schüsseln aus Stahl oder Aluminium ist eine Plexiglasschüssel deutlich teurer. 4. Schüssel auf dem Balkon: Ist ein Balkon in Südrichtung vorhanden, kann man dort die Satellitenschüssel so hinter dem Geländer montieren, dass man von außen bzw. von unten fast nichts davon sieht. Zu beachten ist, dass das Geländer nicht in den Empfangsbereich ragt. Natürlich geht damit etwas Platz auf dem Balkon verloren. Wenn die Schüssel nicht angedübelt werden darf, stehen Balkonhalter zur Verfügung: Sie bestehen aus einem Stück Mast und einer Grundplatte, die mit einer üblichen Gehwegplatte beschwert werden kann. Noch unauffälliger, wenn auch platzraubend, sind "liegende" Schüsseln. Mit Hilfe eines speziellen Halters wird eine Offset-Schüssel derart kopfüber montiert, dass die normalen Empfangseigenschaften erhalten bleiben. Von außen sichtbar ist dann lediglich der Arm mit dem LNB. Allerdings muss die Schüssel bei Schneefall von Hand abgewischt werden, was bei überdachten Balkonen nicht oft vorkommen sollte. 5. Schüssel hinter Glas: Wer über ein genügend großes Fenster in Südrichtung verfügt, kann die Schüssel dahinter aufbauen. Am ehesten kommt das in Frage, wenn ein unausgebauter Dachboden mit Fenster zur Verfügung steht (denn im Wohnzimmer will man die Schüssel ja nicht stehen haben). Praktische Tests haben gezeigt, da ss gängige Fensterglassorten sehr unterschiedliche Durchlässigkeit besitzen; manchmal funktioniert der Empfang noch durch ein mehrfach verglastes Isolierfenster, während manchmal bereits eine einzige dünne Scheibe den Empfang verhindert. Besonders ungeeignet sind Gläser, die im Quecksilberbad gegossen wurden (solche Fenster wurden bis in die 80er-Jahre verbaut) und natürlich Gläser mit einer metallischen Hitzeschutzbeschichtung. Auch Dachflächenfenster sind prinzipiell einsetzbar, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Allerdings wird man dann mit Empfangsausfall leben müssen, sobald Schnee auf der Fensterfläche liegt. 6. Getarnte und andersartige Schüsseln: Eine Satellitenschüssel muß nicht so aussehen wie eine Satellitenschüssel. Beliebt bei Campern, aber zunehmend auch zu Hause, sind Flachantennen. Sie sind anders aufgebaut als herkömmliche Satellitenantennen und benötigen keinen Feedarm. Ob man die eckige Form schöner findet, ist Geschmackssache. Vielleicht fallen sie im Umfeld moderner Architektur weniger auf, weil man sie für ein Gestaltungselement halten könnte. Noch unauffälliger ist die "Gartenlampe" eines italienischen Herstellers. Sie enthält neben einer runden 43 cm Schüssel zusätzlich eine Energiesparlampe, so daß sie tatsächlich auch leuchten kann. Durch ihre Bauart bietet sie die Empfangsleistung einer herkömmlichen 60 cm Antenne. Es sind Versionen für einen oder mehrere Teilnehmer erhältlich. Ein ähnliches Konzept verfolgen die Cubsat-Antennen, die als schräge Kästen auf Terrassen oder Balkone gestellt oder ein Stück im Erdreich vergraben werden. Sie sehen damit nicht direkt wie Satellitenschüsseln aus, sind aber genauso groß wie herkömmliche Schüsseln vergleichbarer Leistung. Mit den größeren Cubsat -Modellen ist sogar Multifeedempfang für Astra und Hotbird möglich