Informationen zum Streit um die Schüsselfrage

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Informationen zum Streit um die Schüsselfrage
Informationen zum Streit um die Schüsselfrage:
Die einen wollen Fernsehsender aus aller Welt empfangen, die anderen stören
sich am Anblick der Parabolantennen. Die Gerichte haben differenziert geurteilt.
Das Aufstellen von Parabolantennen ist seit einigen Jahren ein Quell ständigen Streits zwischen
Vermietern und Mietern. Viele Eigentümer, aber auch an dere Hausbewohner, stören sich am Anblick der
Satellitenschüsseln. Die Hausverwaltungen befürchten zud em, dass die Montage der Geräte Schäden an
den Gebäuden verursachen könnten. Ein besonderes Interesse am Satellitenfernsehen haben
ausländische Mieter, die das Programm ihrer Heimatländer empfangen wollen.
Bei einem vorhandenen Kabelanschluss in der Wohnu ng lässt der Bundesgerichtshof das
Eigentümerinteresse des Vermieters gegenüber dem Informationsbedürfnis des Mieters überwiegen. Auch
ausländischen Mietern könne eine gebührenpflichtige Nutzung der Kabelanlage des Anwesens
zugemutet werden, ent schied bereits das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 14. Februar
2005,1 BvR 1908/01) . Dies gelte auch dann, wenn dafür der Kauf von Zusatzgeräten wie Digitaldecodern
notwendig sei. Diese Auffassung wurde im Frühja hr vom Bu ndesgerichtshof bestätigt: Ist die
Mi etwo hnu ng an das Breitbandkabel ange schlossen, ist dies für den Ver mieter Grund genu g, die
Installation vo n Para bolantennen am Gebäude zu untersagen (Beschluss vom 17. April 2007, VI II ZR
63/04). Dem stehe auch nicht entgegen, dass den Mieter n für den B ezug von zu sätzlichen
Programmpaketen Zusatzkos ten entstü nden.
Mietern mit ausländischer Staatsange hörigkeit kann der Vermieter allerdings dann nicht generell die
Montage einer Pa rabolantenne verbieten, wenn das Haus zw ar an das Breitbandkabelnetz ang eschlossen
ist, der Mieter jedoch über das Kabel keine Program me seines Heimat landes empfangen kann. Dann
muss der Vermieter die Parabolantenne dulden, aber nur unter bestimmten Bedingun gen:
Der Mieter muss den Aufstellungs ort der A ntenne mit dem Vermi eter ab sprechen, diese muss
fachmännisch und ohne nachteilige Eingriffe in die Sub stanz montiert werden. Außerdem mus s der
Mieter den Ver mieter von allen Kos ten und Gebühren, die mit der Installati on verbunden sind,
freistellen. Das A mt sgericht Berlin fordert sogar, dass der Mie ter die voraussichtlichen Kosten der
Demo ntage und E ntsorgu ng durch einen Kostenvoranschlag feststellen und dem Vermieter mitteilen
müsse (Urteil vom 9. November 2006, 9 aC 130/06).
In einer Entscheidung vom Frühjahr 2007 zeigt der Bundesgerichtshof einen Weg auf, wie Mieter
vom Vermieter trotz Ka bel- TVs, mit dem ausländische Programme empfangen werden können, die
Zustimmung zur Aufstellung einer Parabo lantenne verlangen können (Urteil vom 16. Mai 2007,
VIII ZR 207/04). So kann der Vermieter trotz einer Klausel, wo nach außerhalb der Wohnung keine
An tennen angebracht werden dürfen, wegen des Informationsinteresses des Mie ters verpflichtet sein, dem
Mieter zusätzliche Satellitenprogramme zu zugeste hen und der Aufstellung einer Antenne zuzustimmen.
Im entschiedenen Fall stellten die Mieter auf dem Fußboden des Balkons eine Parabolantenne ohne feste
Verbindung zum Gebäude auf. Dies hiel ten die Richter für rechtens. Begründung: Es liege weder eine
Substanzverlet zung noch eine ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters vor. Dafür sind
jedoch mehrere Voraussetzun gen nötig. Die Bausubstanz darf nicht durch Bohrlöcher oder andere
Maß nah men beschädigt werden. Außerdem muss die A ntenne im Inneren des Gebäudes oder auf dem
Fußboden im hinteren Be reich eines durch Vorder - und Seiten wä nde sichtgeschützten Balkons stehen.
Allerdings müssen Mieter darauf ach ten, dass sie die A ntenne zuverlässig ge gen Umkippen, etwa bei
einem Sturm, si chern.
"Anders verhält es sich, wenn eine auf dem Balkon aufgestellte Parabolan tenne von außen
deutlich sichtbar ist und dadurch zu einer ästhetischen Beein trächtigung führt. Dies braucht der
Vermieter nicht zu dulden", sagt Rudolf Stürzer, Vorsitzender von Haus und Grund München." I n
diesem Fall könne der Vermieter, meint Stürzer, eine Besei tigung verlangen, allerdings nur nach
vorheriger Abmahnung des Mieters (Bun desgerichtshof, Beschluss vom 17. April 2007, VIII ZB
93/06)
Die fast unsichtbare Satellitenschüssel (Möglichkeiten zum Aufstellen)
Wirklich unsichtbar ist eine Satellitenschüssel nie. Allerdings kann man
einiges tun, um sie möglichst unauffällig zu gestalten.
Miteigentümer empfinden Satellitenantennen oftmals als hässlich und als optische Störung einer
Fassade. Schaut man sich Extrembeispiele an Mehrfamilienhäusern an, ist dieses Argument nicht
von der Hand zu weisen. Als Hausbesitzer hat man Interesse daran, da ss die eigene Immobilie nicht zum Schandfleck einer
Straße wird. Schließlich investiert man ja auch in Fassadenrenovierung und Begrünung. Will man einem offenen Streit
aus dem Weg gehen, sucht man vornehmlich nach unauffälligen Empfangsmöglichkeiten, die anderen Bewohnern im
Idealfall verborgen bleiben.
1. Richtiger Montageort: Wir raten aus bestimmten technischen und praktischen Gründen von einer Dachmontage ab, allerdings
sind Satellitenschüsseln auf dem Dach weniger störend als an der Fassade - zumindest, wenn sie die richtige Farbe haben. Wenn
sich weiter unten kein geeigneter Ort findet und die Optik des Hauses wichtig ist, stellt die Dachmontage oft einen guten
Kompromiß dar. Für andere Orte gilt die Regel: Je unruhiger der Hintergrund strukturiert ist, umso weniger fällt die Schüssel als
Fremdkörper auf. Eine Holzverkleidung ist besser geeignet als die glatte Fassade; zwischen Bäumen sieht man weniger davon als
auf freier Fläche. Oft gibt es "stille Winkel" auf dem Grundstück, die von außen nicht einsehbar sind, und die sich aufgrund ihrer
Lage (Azimut und Elevation beachten!) trotzdem für die Montage einer Satellitenschüssel eignen. Lieber muß man ein paar Meter
Kabel mehr legen, notfalls sogar unter der Erde, und hat dafür eine unauffällig untergebrachte Satellitenschüssel.
2. Richtige Farbgebung : Je besser die Farbe einer Schüssel an den Hintergrund angepasst wird, umso weniger fällt sie auf. Ab
Werk gibt es hellgrau (für weiße Fassaden) sowie die gängigen Dachfarben anthrazit und ziegelrot. Wer eine besondere Farbe
benötigt, kann die Schüssel mit mattem Lack umfärben. Mit etwas künstlerischem Geschick kann man die Schüssel sogar an
komplexere Hintergrundstrukturen angleichen, was meist noch weniger auffällt als eine Einheitsfarbe. Oder man macht aus der
Not eine Tugend und gestaltet die Schüssel als künstlerischen Blickfang. Zu beachten ist lediglich, dass der Lack dünn und
gleichmäßig aufgetragen wird, um die Empfangseigenschaften nicht unnötig zu beeinträchtigen.
3. Transparente Schüssel: Noch einfacher gelingt der Angleich an den Hintergrund mit einer Schüssel aus Plexiglas. Wirklich
unsichtbar ist diese natürlich nicht, kann aber in bestimmten Situationen eine Verbesserung darstellen. Im Vergleich zu Schüsseln
aus Stahl oder Aluminium ist eine Plexiglasschüssel deutlich teurer.
4. Schüssel auf dem Balkon: Ist ein Balkon in Südrichtung vorhanden, kann man dort die
Satellitenschüssel so hinter dem Geländer montieren, dass man von außen bzw. von unten fast nichts
davon sieht. Zu beachten ist, dass das Geländer nicht in den Empfangsbereich ragt. Natürlich geht damit
etwas Platz auf dem Balkon verloren. Wenn die Schüssel nicht angedübelt werden darf, stehen
Balkonhalter zur Verfügung: Sie bestehen aus einem Stück Mast und einer Grundplatte, die mit einer
üblichen Gehwegplatte beschwert werden kann. Noch unauffälliger, wenn auch platzraubend, sind
"liegende" Schüsseln. Mit Hilfe eines speziellen Halters wird eine Offset-Schüssel derart kopfüber
montiert, dass die normalen Empfangseigenschaften erhalten bleiben. Von außen sichtbar ist dann lediglich der Arm mit dem
LNB. Allerdings muss die Schüssel bei Schneefall von Hand abgewischt werden, was bei überdachten Balkonen nicht oft
vorkommen sollte.
5. Schüssel hinter Glas: Wer über ein genügend großes Fenster in Südrichtung verfügt, kann die Schüssel dahinter aufbauen. Am
ehesten kommt das in Frage, wenn ein unausgebauter Dachboden mit Fenster zur Verfügung steht (denn im Wohnzimmer will
man die Schüssel ja nicht stehen haben).
Praktische Tests haben gezeigt, da ss gängige Fensterglassorten sehr unterschiedliche Durchlässigkeit besitzen; manchmal
funktioniert der Empfang noch durch ein mehrfach verglastes Isolierfenster, während manchmal bereits eine einzige dünne
Scheibe den Empfang verhindert. Besonders ungeeignet sind Gläser, die im
Quecksilberbad gegossen wurden (solche Fenster wurden bis in die 80er-Jahre verbaut)
und natürlich Gläser mit einer metallischen Hitzeschutzbeschichtung. Auch
Dachflächenfenster sind prinzipiell einsetzbar, wenn sie die genannten Voraussetzungen
erfüllen. Allerdings wird man dann mit Empfangsausfall leben müssen, sobald Schnee
auf der Fensterfläche liegt.
6. Getarnte und andersartige Schüsseln:
Eine Satellitenschüssel muß nicht so aussehen wie eine Satellitenschüssel. Beliebt bei
Campern, aber zunehmend auch zu Hause, sind Flachantennen. Sie sind anders
aufgebaut als herkömmliche Satellitenantennen und benötigen keinen Feedarm. Ob man
die eckige Form schöner findet, ist Geschmackssache. Vielleicht fallen sie im Umfeld moderner Architektur weniger auf, weil
man sie für ein Gestaltungselement halten könnte. Noch unauffälliger ist die "Gartenlampe" eines italienischen Herstellers. Sie
enthält neben einer runden 43 cm Schüssel zusätzlich eine Energiesparlampe, so daß sie tatsächlich auch leuchten kann. Durch
ihre Bauart bietet sie die Empfangsleistung einer herkömmlichen 60 cm Antenne. Es sind Versionen für einen oder mehrere
Teilnehmer erhältlich. Ein ähnliches Konzept verfolgen die Cubsat-Antennen, die als schräge Kästen auf Terrassen oder Balkone
gestellt oder ein Stück im Erdreich vergraben werden. Sie sehen damit nicht direkt wie Satellitenschüsseln aus, sind aber genauso
groß wie herkömmliche Schüsseln vergleichbarer Leistung. Mit den größeren Cubsat -Modellen ist sogar Multifeedempfang für
Astra und Hotbird möglich