Umsatzsteuer international: IHK Niederbayern
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Umsatzsteuer international: IHK Niederbayern
Umsatzsteuer international: IHK Niederbayern Umsatzsteuer international Die steuerlichen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen innerhalb der EU sind vor rund zwei Jahrzehnten gefallen. Für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zwischen Unternehmen besteht seitdem eine umsatzsteuerliche Übergangsregelung. Grundsätzlich gilt: Waren werden erst im Bestimmungsland mit der dort geltenden Umsatzsteuer belastet. Doch wie so oft liegen die Schwierigkeiten in den Details... Auf dieser Seite erhalten Sie daher Informationen zu: Lieferungen an ausländische Unternehmen in der EU Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn ein deutsches Unternehmen umsatzsteuerbefreit ins EU-Ausland liefern will? Welche Nachweise müssen erbracht werden? Antworten darauf gibt es im Merkblatt. Umsatzsteuerfreie Lieferungen (329 KB) Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Der Bundesrat hatte Ende 2011 eine Neufassung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung verabschiedet. Die bisherigen Nachweise sollten demnach durch die so genannte "Gelangensbestätigung" ersetzt werden. Die IHKs hatten sich im Namen ihrer Unternehmen dagegen gewehrt - mit Erfolg. Nach massiven Protesten wird die Neuregelung nun erneut geändert. Die Änderungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung werden am 1. Oktober 2013 in Kraft treten. Der Bundesrat hat die Änderungen am 22. März 2013 beschlossen. Die Gelangensbestätigung sowie Alternativnachweise werden Gültigkeit haben. Bis zum Inkraftreten der Neuregelung gilt die Nichtbeanstandungsregelung der bisherigen Nachweise. Das Merkblatt stellt die aktuelle Lage dar. Nachweis der Steuerfreiheit (338 KB) Gelangensbestätigung und Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (288 KB) Rechnungshinweise in Landessprachen Deutsche Unternehmen, die innerhalb der EU steuerfreie Lieferungen im Binnenmarkt tätigen, müssen nach den geltenden Rechnungsvorschriften einen Hinweis auf die Steuerfreiheit und deren Grund auf die Rechnung setzen. Da sich die Hinweispflicht nach deutschem Recht richtet, muss dieser Rechnungsvermerk nicht in die 1 Umsatzsteuer international: IHK Niederbayern Landessprache des Empfängers übersetzt werden. Dennoch kann es für Unternehmern interessant sein, den Hinweis zusätzlich auch in der Landessprache des Rechnungsempfängers beziehungsweise auf Englisch aufzunehmen. Mit dem Merkblatt erhalten Sie daher Übersetzungen in die europäischen Landessprachen zum Download. Rechnungshinweise in Landessprachen (335 KB) Fristen für Zusammenfassende Meldung Der Unternehmer muss über seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen eine so genannte "Zusammenfassende Meldung" an das Bundeszentralamt für Steuern richten. Dafür gelten bestimmte Abgabefristen. Fristen für Zusammenfassende Meldung (307 KB) Dienstleistungen für ausländische Unternehmen in der EU Rechnungsstellung für Dienstleistungen an ausländische Unternehmenskunden Seit 2010 gilt innerhalb der EU für Dienstleistungen dasselbe, wie zuvor schon für Waren: Leistungen von Unternehmen zu Unternehmen werden dort besteuert, wo der Leistungsempfänger (Auftraggeber) seinen Sitz hat - analog gilt das für den Sitz einer Betriebsstätte, wenn dort die Leistung erbracht wird. Das Merkblatt liefert weitere Informationen dazu, wie Rechnungen für Dienstleistungen an Unternehmenskunden korrekt gestellt werden. Rechnungsstellung für Dienstleistungen an ausländische Unternehmenskunden (331 KB) Steuerschuldumkehr beim Bezug von Leistungen und Werklieferungen aus dem Ausland Steuerschuldumkehr bedeutet: Nicht mehr der Leistungserbringer ist in der Pflicht, sondern der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Welche Fälle davon betroffen sind, wie die Steuerschuldumkehr funktioniert und welche Meldepflichten beachtet werden müssen, erfahren Sie zusammengefasst in einem Merkblatt. Da Dienstleistungen an EU-Kunden in vielen Fällen der Steuerschuldumkehr unterliegen, erhalten Sie auch einen Überblick über die Rechnungshinweise in den Landessprachen. Steuerschuldumkehr (354 KB) Rechnungshinweise in Landessprachen (328 KB) Fristen für Zusammenfassende Meldung Der Unternehmer muss über seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen eine so genannte "Zusammenfassende Meldung" an das Bundeszentralamt für Steuern richten. Dafür gelten bestimmte Abgabefristen. Fristen für Zusammenfassende Meldung (307 KB) 2 Umsatzsteuer international: IHK Niederbayern Umsatzsteuervergütungsverfahren und Umsatzsteuersätze Umsatzsteuervergütungsverfahren Für viele Länder in der EU besteht die die Möglichkeit, die ausländische Umsatzsteuer im Rahmen des so genannten Umsatzsteuervergütungsverfahren erstattet zu bekommen. Welche Länder das sind und wie das Verfahren funktioniert, erfahren Sie in einem Merkblatt. Umsatzsteuervergütungsverfahren (325 KB) Überblick Umsatzsteuersätze in der EU Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz in England, Frankreich oder Tschechien? Die Europäische Union hat eine Übersicht über die Steuersätze aller Mitgliedstaaten veröffentlicht. Sie finden hier die Übersicht der Steuersätze sowie eine Zusammenstellung der Waren zum Download. Überblick Umsatzsteuersätze (302 KB) Besonderheiten und Unterschiede Reihengeschäfte Die fortschreitende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs führt dazu, dass immer mehr Unternehmen Lieferungen über die Grenze erbringen. Häufig werden dabei nicht nur zwischen zwei Vertragspartnern Waren ausgetauscht, sondern es sind mehrere Unternehmer an einem Geschäft beteiligt. Typisch dafür sind Fälle, in denen ein Unternehmer die bestellte Ware von seinem Lieferanten direkt an den Kunden oder an einen von diesem benannten Dritten ausliefern lässt. In solchen Fällen spricht man von "Reihengeschäften". Was hier zu beachten ist, klärt ein Merkblatt. Reihengeschäfte (721 KB) Konsignationslager In vielen Branchen werden so genannte Konsignationslager unterhalten. Dabei handelt es sich um Warenbestände, die bereits vor Ort beim Kunden gelagert werden. Die Regelungen des Umsatzsteuerrechts für den Betrieb von Konsignationslagern in Deutschland oder im EU-Ausland bergen jedoch einige Fallstricke - das Merkblatt hilft dabei, diese zu vermeiden. Konsignationslager (329 KB) Länderunterschiede bei Umsatzsteuer, Zoll und Verbrauchssteuern Je nach EU-Land gibt es einige territoriale Besonderheiten bei Umsatzsteuer und Co. - diese Unterschiede finden Sie hier kompakt zusammengefasst zum Download. Länderunterschiede bei Umsatzsteuer, Zoll und Verbrauchssteuern (306 KB) Lieferungen an Privatpersonen in der EU Wenn ein Unternehmen Waren an Privatpersonen innerhalb der EU liefert, gelten andere Regeln als bei Lieferungen zwischen Unternehmen. Wie die Umsatzsteuer bei Lieferungen an Privatpersonen geregelt ist, zeigt das Merkblatt. 3 Umsatzsteuer international: IHK Niederbayern Lieferungen an Privatpersonen (328 KB) Lieferungen außerhalb der EU Steuerfreie Ausfuhren: Voraussetzungen und Nachweise Unternehmen, die Waren von Deutschland in ein Land außerhalb der EU exportieren, können diese als so genannte Ausfuhrlieferung steuerfrei abrechnen. Wie das funktioniert und welche Nachweise erforderlich sind, können Sie in einem Merkblatt nachlesen. Steuerfreie Ausfuhren: Voraussetzungen und Nachweise (336 KB) Umsatzsteuerbefreiung im nicht-kommerziellen Reiseverkehr Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Einzelhandelsunternehmen an Reisende aus Staaten außerhalb der EU umsatzsteuerfrei Waren verkaufen. Mehr darüber erfahren Sie im Merkblatt. Umsatzsteuerbefreiung im nicht-kommerziellen Reiseverkehr (300 KB) 4