Steuern Vorweggenommene Betriebsausgaben
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Steuern Vorweggenommene Betriebsausgaben
Vorweggenommene Betriebsausgaben - WKO.at http://portal.wko.at/wk//format_detail.wk?AngID=1&StId=45081... Steuern Vorweggenommene Betriebsausgaben Informieren Sie sich zu den Voraussetzungen von vorweggenommenen Betriebsausgaben! Vor allem in der Gründungsphase eines Unternehmens stellt sich häufig die Frage, ob Aufwendungen, die bereits vorher getätigt wurden, als Betriebsausgaben steuerlich anerkannt werden. Eine zielstrebige Vorbereitung der Betriebseröffnung muss aber jedenfalls erkennbar sein. Beispiele: Aufwendungen zur Anschaffung von Betriebsmitteln, Mietzahlungen für ein Geschäftslokal vor der Betriebseröffnung, vorbereitende Reisen zu potenziellen Kunden. Beachte: Die Absicht der Betriebseröffnung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, wie zB Gewerbeanmeldung, Schriftverkehr mit potenziellen Geschäftspartnern, Kreditvereinbarungen, udgl. Es muss auch klar erkennbar sein, dass auf Dauer gesehen, positive Ergebnisse zu erzielen sind. Ausbildung Auch Ausbildungs- und Fortbildungskosten zur Erlangung einer neuen Einkunftsquelle können auch schon vor der eigentlichen Eröffnung des Betriebes Werbungskosten darstellen. Solche Kosten sind bei der Arbeitnehmerveranlagung in jenem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie anfallen. Allerdings werden hier oftmals Nachweise verlangt, dass die neu angestrebte Tätigkeit zur überwiegenden Einkunftserzielung beitragen wird. Beachte: Da in den meisten Fällen für einen neuen Unternehmer das Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr ist, können bereits in Jahren vor der Unternehmensgründung angefallene Aufwendungen nicht im späteren Kalenderjahr der tatsächlichen Betriebseröffnung als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden. Tipp: Sollten Sie zum Beispiel Ihr Unternehmen im Jahr 2009 sowohl gewerberechtlich als auch steuerlich anmelden, so bestünde die Möglichkeit im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2008 (Abgabefristen 30.04.2009 in Papierform oder 30.06.2009 in elektronischer Form über Finanz-Online), so genannte vorweggenommene Betriebsausga-ben wie z. B. die 2008 angefallenen Ausbildungskosten oder andere Gründungs- bzw. Vor-bereitungsaufwendungen zu berücksichtigen. In diesem Fall wird wie auch bei Berücksich-tigung als Werbungskosten – Lohnsteuer aus dem Jahr 2008 rückerstattet, wenn Sie im Jahr 2008 Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit hatten- da ein Verlustausgleich mit positiven 1 von 2 20.01.2009 18:00 Vorweggenommene Betriebsausgaben - WKO.at http://portal.wko.at/wk//format_detail.wk?AngID=1&StId=45081... Lohneinkünften vorgenommen wird. Verbleibt trotz dieses Verlustausgleiches noch immer ein Verlust, können Einnahmen-AusgabenRechner diesen unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen der nächsten 3 Jahre gegen rechnen; bei Bilanzierern ist dies zeitlich unbegrenzt möglich. © 2009 WKO.at / Offenlegung 2 von 2 20.01.2009 18:00