Bau- und Umweltschutzdirektion Rheinstrasse 29

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Bau- und Umweltschutzdirektion Rheinstrasse 29
EVP Baselland
Urs von Bidder, Präsident
Wassergrabenstr. 18
4102 Binningen
Tel. 061 421 81 08
[email protected]
Bau- und Umweltschutzdirektion
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
4102 Binningen, 6. September 2015
Vernehmlassung zur Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes
Reduktion der Abstellplätze im Planungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zur Änderung des Raumplanungs- und
Baugesetzes betreffend § 106 Abstellplätze und § 106a Reduktion der Abstellplätze
im Planungsverfahren Stellung zu nehmen.
Die EVP Baselland hat Verständnis für die empfohlene Lockerung der Pflicht zur Erstellung von
Autoabstellplätzen aufgrund von klaren, kantonal festgelegten Kriterien. Eine Reduktion der bisher
in der Raumplanungs- und Baugesetzgebung vorgeschriebenen Abstellplätze ist aber nicht in jedem
Fall unproblematisch.
Eine Reduktion des Parkplatzangebotes in einer Überbauung hat Auswirkungen auf die
angrenzenden Quartiere, wenn Autobesitzer ihre Fahrzeuge dort auf öffentlichen Parkplätzen
abstellen. Dies lässt sich nicht ganz vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass die allenfalls indirekt
betroffene Bevölkerung bei einem solchen Vorhaben mitentscheiden kann. Die Mitsprache ist
gewährleistet durch das als Voraussetzung für eine Reduktion der Abstellplätze gemäss § 106a (neu)
vorgesehene Quartierplanverfahren, das die Zustimmung der Gemeindeversammlung bzw. des
Einwohnerrates erfordert. Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich dabei um das ordentliche
Verfahren gemäss § 41 RBG handelt und nicht um das vereinfachte Verfahren gemäss § 42 RBG.
Deshalb bitten wir um eine Ergänzung von § 106a, wonach eine Reduktion der Abstellplätze nur
im Rahmen eines ordentlichen Quartierplanverfahrens gemäss § 41 RBG möglich ist.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unseres Anliegens.
Mit freundlichen Grüssen
Urs von Bidder, Kantonalpräsident