BVG-Anschlussvereinbarung

Transcrição

BVG-Anschlussvereinbarung
BVG-Vorsorgestiftung FISIO, VCW Versicherungs-Treuhand AG, Geschäftsstelle, Postfach, 6331 Hünenberg, Tel. 041 785 04 40, Fax 041 785 04 41, e-mail [email protected]
Vertrags-Nr.: U1040
Kategorienummer: _____
BVG-Anschlussvereinbarung
zwischen
Name (Praxis):
Adresse:
PLZ/Ort:
Telefon:
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
Mitglied des Schweizer Physiotherapie Verbandes
und der BVG-Vorsorgestiftung FISIO (genannt Stiftung), eingetragen im Register für die berufliche
Vorsorge unter der Registernummer C1000088.
1. Anschluss an die Stiftung
Das unterzeichnete selbständigerwerbende Mitglied (genannt Praxisinhaber) erklärt hiermit den Anschluss an die Stiftung auf der Grundlage des Stiftungsstatuts und der jeweils gültigen Reglemente
für die in Ziffer 3 genannten Personen.
Anschluss und Versicherungsbeginn erfolgen per __________________________________
2. Übernahme des Versichertenbestandes bei Anschlusswechsel
Die Stiftung übernimmt Rentenbezüger und -bezügerinnen im Sinne von Art. 53e BVG nur dann,
wenn sie sich in einem separaten Übernahmevertrag ausdrücklich dazu verpflichtet. Dasselbe gilt für
Invaliditätsfälle, bei denen die Invalidität nach der Auflösung des Anschlussvertrages, die Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, aber vor der Auflösung des Anschlussvertrags
eingetreten ist.
3. Zu versichernde Personen
Der Anschluss an die Stiftung erfolgt
allein für alle gemäss BVG versicherungspflichtigen Arbeitnehmer;
für den Praxisinhaber und den gemäss BVG versicherungspflichtigen Arbeitnehmern;
allein für den Praxisinhaber.
(bitte Zutreffendes ankreuzen)
4. Anmeldung zur Versicherung
Der Praxisinhaber verpflichtet sich insbesondere
- alle gemäss Ziffer 3 zu versichernden Personen einzeln bei der Stiftung für die Versicherung anzumelden (er nimmt zur Kenntnis, dass ohne Anmeldung kein Versicherungsschutz bei der Stiftung besteht);
- der Stiftung die Löhne korrekt - gemäss den einschlägigen reglementarischen Bestimmungen - zu
melden und ihr Mutationen, insbesondere Eintritte und Dienstaustritte ohne Verzug mitzuteilen.
Soll der Beschäftigungsgrad für teilzeitbeschäftigte Personen vorgesehen werden, wenn deren Jahreslohn auf 100% Beschäftigungsgrad berechnet die Eintrittsschwelle gemäss BVG übersteigt (Ein
Beschäftigungsgrad unter 20% wird nicht berücksichtigt)?
ja
Dieses Formular bitte
einsenden an:
nein
BVG-Vorsorgestiftung FISIO
VCW Versicherungs-Treuhand AG
Geschäftsstelle
Postfach
6331 Hünenberg
Vermittler:
________________________
Fortsetzung siehe Rückseite!
5. Versicherungsplan (nur ein Plan pro Personenkreis möglich anzukreuzen!)
Personenkreis
Plan / Planspezifikation
Praxisinhabende
Arbeitnehmende
Minimalplan
gemäss BVG, ohne Lohnmaximum
Standardplan 1
erhöhte Invaliditätsleistungen
Standardplan 2
Verbesserung sämtlicher Leistungen
Wartefrist Invalidenrente
3 Monate
*24 Monate
*nur möglich, wenn eine Taggeldversicherung vorhanden ist!
6. Zusätzliche Versicherung in einer anderen Vorsorgeeinrichtung
Versichert der Praxisinhaber Vorsorgeleistungen für sich oder seine Arbeitnehmer auch in einer anderen Vorsorgeeinrichtung, so ist er verpflichtet, die Angemessenheit der Leistungen aus der gesamten beruflichen Vorsorge zu berücksichtigen und für deren Einhaltung besorgt zu sein.
7. Beitragszahlung
Der/Die Praxisinhabende nimmt zur Kenntnis, dass die gesamten Versicherungsbeiträge grundsätzlich jährlich per 1. Januar vorschüssig in Rechnung gestellt werden. Bei unterjähriger An- und Abmeldung erfolgt die Abrechnung pro rata temporis. Die Beiträge sind spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu entrichten. Für Beiträge, die nach dem in der Abrechnung aufgeführten Valutadatum bei der
Stiftung eingehen, wird ein Zins belastet.
Ratenzahlungen sind der Stiftung zu melden und sind
halbjährlich
vierteljährlich
monatlich
möglich (bitte allenfalls gewünschte Ratenzahlung ankreuzen). Die Beitragszahlungen sind je nach
Zahlungsart spätestens bis zu den nachfolgenden Daten zu leisten. Hinweis: Die Sollzinsen des ausstehenden Jahresbeitrags laufen ungeachtet der Art der Ratenzahlung ab Valutadatum der Abrechnung.
Jährlich: 31. Januar; halbjährlich: 30. Juni und 31. Dezember; vierteljährlich: 31. März,
30. Juni, 30. September und 31. Dezember; monatlich: am jeweiligen Monatsletzten.
8. Gültigkeit der Anschlussvereinbarung
Diese Anschlussvereinbarung ist bis zum Ende des nächsten vollen Kalenderjahrs nach ihrem Inkrafttreten gültig. Erfolgt spätestens sechs Monate vor Ablauf dieser Vereinbarung keine Kündigung,
so verlängert sich die Dauer der Vereinbarung stillschweigend um je ein weiteres Jahr mit gleicher
Kündigungsfrist.
Verliert ein Praxisinhaber die FISIO-Mitgliedschaft oder gerät er mit seinen Beitragszahlungen in Verzug, ohne diese innerhalb einer mit einer Kündigungsandrohung angesetzten Frist zu begleichen, so
ist die Stiftung jederzeit berechtigt, die Anschlussvereinbarung per Ende des laufenden Monates zu
kündigen.
Unterschrift des/der Praxisinhabenden:
(bei Wartefrist von 24 Monate für die Invalidenrente wird
Unterschrift BVG-Vorsorgestiftung FISIO
Die Geschäftsstelle:
hiermit bestätigt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Taggeldversicherung besteht).
_____________________________________
_________________________________
_____________________________________
Hünenberg, _______________________
(Ort und Datum)
2006-12 / RERO