Salzsäure min. 32%

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Salzsäure min. 32%
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Salzsäure min. 32%
Version 1.1
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1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1. Produktidentifikator
Produktname
:
Salzsäure min. 32%
Produktart
:
Gemisch
Anmerkungen
:
SDB gemäß Art. 31 der Verordnung (EU) 1907/2006
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
:
Chemisch-Technische Anwendung
Herstellung von Halbleiterbauelementen
Laborchemikalien
Verwendungen, von denen
abgeraten wird
:
kein(e,er)
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma
:
Telefon
Telefax
Für weitere Informationen
bitte kontaktieren:
:
:
:
Honeywell International Inc.
101 Columbia Road
07962-1057 Morristown
USA
Steiner GmbH
Honeywell International,
ChemieInc.
u. Labortechnik
101 Columbia Road
Talsbachstraße 14a
Morristown, NJ 07962-1057
D-57080 Siegen
USA
PMTEU Product Stewardship:
SafetyDataSheet@Honey well.com
Telefon +49-(0)271-382035
[email protected]
www.steiner-chemie.de
1.4. Notrufnummer
Notrufnummer
:
________________________________________________________________________________________________________________________
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Korrosiv gegenüber Metallen 1
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Ätzwirkung auf die Haut 1B
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition 3
H335 Kann die Atemwege reizen.
EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Ätzend
C Ätzend
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R34 Verursacht Verätzungen.
Reizend
Xi Reizend
R37 Reizt die Atmungsorgane.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
:
Gefahr
Gefahrenhinweis e
:
H290
H314
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Verursacht schwere Verätzungen der
Haut und schwere Augenschäden.
Kann die Atemwege reizen.
H335
Sicherheitshinweise
:
P281
P234
P260
P301
P302
P304
P305
P308
Vorgeschriebene persönliche
Schutzausrüstung verwenden.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol
nicht einatmen.
+ P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund
ausspülen. KEIN Erbrechen
herbeiführen.
+ P352
BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel
Wasser und Seife waschen.
+ P340
BEI EINATMEN: An die frische Luft
bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
+ P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit
entfernen. Weiter spülen.
+ P313
BEI Exposition oder falls betroffen:
Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Symbol(e)
:
R-Sätze
:
R34
R37
Verursacht Verätzungen.
Reizt die Atmungsorgane.
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S-Sätze
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:
S26
Bei Berührung mit den Augen sofort
gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
Bei der Arbeit geeignete
Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt
hinzuziehen (wenn möglich, dieses
Etikett vorzeigen).
S36/37/39
S45
Gefahrenbestimmende
Komponente(n) zur
Etikettierung
:
Salzsäure
2.3. Sonstige Gefahren
Mögliche Gesundheitsschäden
Haut
:
Verursacht Verätzungen der Haut.
Augen
:
Verätzt die Augen
Dämpfe, die bei der Verarbeitung auftreten, können die
Atmungsorgane und die Augen reizen.
Verschlucken
:
Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und
Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und
des Magens.
Einatmen
:
Der Dampf ist äußerst reizend.
Eingeatmete ätzende Substanzen können zu einem toxischen
Lungenödem führen.
Chronische Exposition
:
Schädigt möglicherweise die Zähne.
Atmungsstörungen
Pneumonie
Weitere Information
:
Stark ätzend und gewebezerstörend.
Mögliche Wirkungen auf die Umwelt
Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen
werden.
3. ZUSAMMENSETZUNG/ ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Produktart
:
Gemisch
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Chemische
Bezeichnung
Salzsäure
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CAS-Nr.
Einstufung
INDEX-Nr.
1272/2008
Registrierungsnu
mmer
EG-Nr.
7647-01-0
STOT SE 3;
017-002-01-X
H335
231-595-7
Skin Corr. 1B;
H314
Einstufung
67/548/EWG
C; R34
Xi; R37
Konzentration
>= 25 - < 50
Anmerkungen
1*
1* - Für spezifische Konzentrationsgrenzen/ M-Faktoren siehe Anhänge der RL 1272/2008.
N.C.* - Kein gefährlicher Inhaltstoff - nur zusätzliche Information
Die maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Den vollständigen Wortlaut der R-Sätze/ H-Sätze aus diesem Abschnitt, finden Sie in Kapitel 16.
4. ERSTE-HILFE-MASS NAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
:
Einatmen
:
Hautkontakt
:
Augenkontakt
:
Verschlucken
:
Getränkte Kleidung sofort ausziehen und gründliche
Körperreinigung vornehmen. Betroffenen aus dem
Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Ersthelfer muss sich
selbst schützen.
An die frische Luft bringen. Betroffenen warm und ruhig lagern.
Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
Bei Auftreten einer andauernden Reizung, Arzt hinzuziehen.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser
ausspülen und Arzt konsultieren.
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
Weitere Informationen über gesundheitliche Auswirkungen und Symptome siehe Abschnitt 11.
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5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Löschmittel, die aus
Sicherheitsgründen nicht zu
verwenden sind
:
Wassersprühstrahl
Schaum
Kohlendioxid (CO2)
Löschpulver
Wasservollstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall kann Folgendes freigesetzt werden:
Gasförmiger Chlorwasserstoff (HCl).
Erhitzen führt zu Drucksteigerung - Berstgefahr
Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschäden verursachen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug tragen.
Keine ungeschützten Hautpartien.
Weitere Information
: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.Das Produkt
selbst brennt nicht.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1. Personenbezogene Vorsichtsma ßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für angemessene Lüftung sorgen. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten
verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl
niederschlagen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen
Behörden in Kenntnis setzen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Kleine Mengen mit Wasser abspülen. Reinigungsmethoden - große Mengen an verschüttetem Material
Mit Kalkmilch oder Soda neutralisieren, und mit viel Wasser wegspülen.
Zusätzliche Hinweise
: Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
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6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren
Umgang
:
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz
:
Hygienemaßnahmen
:
Absaugung am Objekt erforderlich. Nur säurefeste
Ausrüstungen einsetzen. Immer einen Erste-Hilfe-Koffer mit
angemessenen Behandlungshinweisen bereithalten.
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Abgetrennte Wasch-, Dusch- und Umkleidekabinen
erforderlich. Arbeitskleidung getrennt aufbewahren.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Berührung
mit der Haut und den Augen vermeiden. Vor den Pausen und
bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen
und trinken.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Weitere Angaben zu
Lagerbedingungen
:
Lagerklasse (LGK)
:
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort
aufbewahren. Gefässe/Behälter nicht offen stehen lassen.
Behälter gegen Herabfallen sichern. Produktreste auf / an den
Behältern vermeiden.
Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine Daten verfügbar
:
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8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1. Zu überwachende Parameter
Zu überwachende Expositionsgrenzen:
Inhaltsstoffe
Grundlage
Wert
Hydrogenchlorid
TRGS 900
AGW
Hydrogenchlorid
TRGS 900
STEL CL
Hydrogenchlorid
EU ELV
TWA
Hydrogenchlorid
STEL
AGW - Arbeitsplatzgrenzwert
STEL CL - Kategorie für Kurzzeitwerte
TWA - Zeitbezogene Durchschnittskonzentration
STEL - Kurzzeitgrenzwert
DNEL/ PNEC-Werte
Keine DNEL-Daten verfügbar.
Keine PNEC Daten verfügbar.
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Zu
Überschre
Art der
Anmerkungen
überwache itungsfakt Exposition
nde
or
Parameter
3 mg/m3
2
Bei Einhaltung des
2 ppm
AGW and BGW
braucht ein Risiko
der
Fruchtschädigung
nicht befürchtet
werden.
Kategorie I Stoffe
bei denen die
lokale Wirkung
grenzwertbestimm
end ist oder
atemwegssensibili
sierende Stoffe.
8 mg/m3
Indikativ
5 ppm
15 mg/m3
10 ppm
Indikativ
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8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Dämpfe/Staub nicht einatmen.
Die Persönlichen Schutzausrüstungen müssen den gültigen EN-Normen entsprechen: Atemschutz EN
136, 140, 149; Schutzbrillen / Augenschutz EN 166; Schutzkleidung EN 340, 463, 468, 943-1, 943-2;
Schutzhandschuhe EN 374; Sicherheitsschuhe EN-ISO 20345.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Umgang in Übereinstimmung mit den lokalen Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
:
Anmerkungen: Bei der Entwicklung von Dämpfen Atemschutz
mit anerkanntem Filtertyp verwenden.
Handschutz
:
Handschuhmaterial: Chloropren
Durchbruchzeit: > 480 min
Handschuhdicke: 0,65 mm
Camapren®720
Handschuhe müssen vor Gebrauch untersucht werden.
Bei Abnutzung ersetzen!
Anmerkungen: Zusätzlicher Hinweis: Die Angaben basieren
auf Prüfungen und Informationen des unten genannten
Handschuhherstellers oder sind durch Analogieschlüsse von
ähnlichen Substanzen abgeleitet.
Es ist zu beachten, dass die Gebrauchsdauer eines
Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen der vielen
Einflussfaktoren (z.B. Temperatur, sonstige Beanspruchung,
u.s.w.) deutlich kürzer als die nach EN 374 ermittelte
Permeationszeit sein kann.
Da die Einsatzbedingungen in der Regel nicht den
standardisierten Messbedingungen entsprechen, sollte die
Einsatzzeit nach Empfehlung des unten genannten
Handschuhherstellers 50% der angegebenen Permeationszeit
nicht übersteigen.
Wegen der großen Typenvielfalt sind die
Gebrauchsanweisungen der jeweiligen Hersteller zu beachten.
Prüfung erfolgte nach EN 374. Geeignet sind z. B.
Schutzhandschuhe der Firma KCL GmbH, D-36124 Eichenzell,
[email protected]
Augenschutz
:
Korbbrille
Haut- und Körperschutz
:
säurefeste Schutzkleidung
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9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form
:
flüssig
Farbe
:
farblos
Geruch
:
stechend
Schmelzpunkt/Schmelzbere
ich
:
ca. -50 °C
Siedepunkt/Siedebereich
:
ca. 42 °C
bei 1.013 hPa
Flammpunkt
:
Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
Zündtemperatur
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze
:
Nicht anwendbar
Obere Explosionsgrenze
:
Nicht anwendbar
Dampfdruck
:
137 hPa
bei 50 °C
Dampfdruck
:
21 hPa
bei 20 °C
Dichte
:
ca. 1,160 g/cm3
bei 20 °C
Viskosität, dynamisch
:
1,9 mPa.s
bei 15 °C
pH-Wert
:
< 1,0
bei 20 °C
Wasserlöslichkeit
:
vollkommen mischbar
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
Andere Anmerkungen
:
Keine Daten verfügbar
:
Salzsäure ist mit 20.2 % ein Azeotrop.
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10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1. Reaktivität
Keine Daten verfügbar
10.2. Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Feuer oder starke Hitze kann heftiges Zerplatzen der Verpackung verursachen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine Daten verfügbar
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Vor Erwärmung/Überhitzung schützen.
10.5. Unverträgliche Materialien
Unverträglich mit Oxidationsmitteln.
Durch Reaktion mit Metallen wird Wasserstoff abgegeben.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Chlor
11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute orale Toxizität
:
Keine Daten verfügbar
Akute dermale Toxizität
:
Keine Daten verfügbar
Akute inhalative Toxizität
:
Keine Daten verfügbar
Hautreizung
:
Spezies: Kaninchen
Einstufung: Ätzend
Augenreizung
:
Spezies: Kaninchen
Einstufung: Ätzend
Sensibilisierung
:
Keine Daten verfügbar
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12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1. Toxizität
Toxizität gegenüber
Fischen
:
LC50
Spezies: Mosquitofisch
Wert: 282 mg/l
Expositionszeit: 96 h
Toxizität gegenüber
Fischen
:
LC50
Spezies: Leuciscus idus
Wert: 862 mg/l
Expositionszeit: 48 h
Toxizität gegenüber
Wasserpflanzen
Toxizität gegenüber
wirbellosen Wassertieren
:
Keine Daten verfügbar
:
EC50
Spezies: Daphnia (Wasserfloh)
Wert: 56 mg/l
Expositionszeit: 72 h
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Sonstige ökologische
Hinweise
:
Neutralisation vermindert ökotoxische Wirkung.
Die Methoden zur Beurteilung der biologischen Abbaubarkeit
sind bei anorganischen Substanzen nicht anwendbar.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
:
Entsorgung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.
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Verpackung
:
Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der
Wiederverwendung oder Entsorgung gebrauchten
Verpackungsmaterials sind zu beachten.
Weitere Information
:
Entsorgungsvorschriften:
Richtlinie 2006/12/EG; Richtlinie 2008/98/EG
Verordnung 1013/2006/EG
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
ADR/RID
UN Nummer
Bezeichnung des Gutes
Klasse
Verpackungsgruppe
Klassifizierungscode
Nummer zur
Kennzeichnung der Gefahr
ADR/RID-Gefahrzettel
Umweltgefährdend
:
:
:
:
:
:
1789
CHLORWASSERSTOFFSÄURE
8
II
C1
80
:
:
8
nein
IATA
UN Nummer
Bezeichnung des Gutes
Klasse
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
:
:
:
:
:
1789
Hydrochloric acid
8
II
8
IMDG
UN Nummer
Bezeichnung des Gutes
Klasse
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
EmS Nummer
Meeresschadstoff
:
:
:
:
:
:
:
1789
HYDROCHLORIC ACID
8
II
8
F-A, S-B
nein
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Wassergefährdungsklasse
:
schwach wassergefährdend
Weitere Chemikalienverzeichnisse
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Version 1.1
USA: Toxic Substances
Control Act (Gesetz über
die Kontrolle giftiger
Substanzen)
Australien. Industrial
Chemical (Notification and
Assessment) Act
Kanada: Canadian
Environmental Protection
Act (CEPA). Domestic
Substances List (DSL).
Japan. Kashin-Hou Law
List
Korea. Toxic Chemical
Control Law (TCCL) List
Philippinen. The Toxic
Substances and Hazardous
and Nuclear Waste Control
Act
China. Inventory of Existing
Chemical Substances
Neuseeland. Inventory of
Chemicals (NZIoC), as
published by ERMA New
Zealand
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:
Auf der TSCA-Liste
:
Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
:
Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen
DSL- Liste.
:
Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
:
Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
:
Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
:
Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
:
Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Für diese Stoffe wurden chemische
Stoffsicherheitsbeurteilungen durchgeführt.
16. SONSTIGE ANGABEN
Texte der R-Sätze und H-Statements aus Kapitel 3
Hydrogenchlorid
:
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut
und schwere Augenschäden.
Kann die Atemwege reizen.
Verursacht Verätzungen.
Reizt die Atmungsorgane.
H335
R34
R37
Weitere Information
Alle Richtlinien und Gesetze repräsentieren die aktuelle Version.
Änderungen zur vorherigen Version werden durch senkrechte Linien an der linken Seite kenntlich
gemacht.
Abkürzungen:
EG Europäische Gemeinschaft
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Salzsäure min. 32%
Version 1.1
CAS
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Chemical Abstracts Service
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren
Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für
den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung,
Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere
Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien
vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, k önnen die
Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes
ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Eine endgültige Feststellung der
Eignung der einzelnen Materialien obliegt allein der Verantwortung des Anwenders.
Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen.
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