Sicherheitsdatenblatt

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Version: 01
überarbeitet am: 22.12.2010
Druckdatum: 03.02.2011
Handelsname: BTR-Bierhefe®
1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung
Handelsname
BTR-Bierhefe
Artikelnummer: 20700, 20701 und 20702
Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
Mischfuttermittel
Hersteller / Lieferant
Leiber GmbH
Straße / Postfach
Hafenstraße 24
Nat.-Kenn. / PLZ / Ort
DE- 49565 Bramsche
Kontaktstelle für technische Information
Dr. Veronika Ragaller
Tel.: +49 (0) 5461 / 9303 – 750
Telefon / Telefax / E-Mail
Tel.: +49 (0) 5461 / 9303 – 0
Fax: +49 (0) 5461 / 9303 – 19
[email protected]
Notrufnummer
24 Stunden Notrufnummer
Tel.: +49 (0) 541 / 58 04 92 42
2. Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffes/der Zubereitung
Das Produkt ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), gemäß Richtlinie
67/548/EWG (gilt für Stoffe) und Richtlinie 1999/45/EG (gilt für Zubereitungen) nicht eingestuft. Das
Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig.
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Druckdatum: 03.02.2011
Handelsname: BTR-Bierhefe®
Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt
Beim Umgang mit potentiell staubbildenden Stoffen sollte der allgemeine Staubgrenzwert gemäß
TRGS 900 berücksichtigt werden.
3. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
Chemische Charakterisierung
Bei BTR-Bierhefe handelt es sich um ein Naturprodukt mit wechselnder Zusammensetzung, welches
aus Hefezellen (40 %), Biertreber (30 %) und Rübentrockenschnitzel (30 %) hergestellt wird. Hauptbestandteile sind Proteine und Kohlenhydrate. Die genaue Produktzusammensetzung ist einem gesonderten Produktdatenblatt zu entnehmen.
CAS-Nr.:
nicht vergeben
EINECS-Nr.:
nicht vergeben
Gefährliche Inhaltsstoffe
Das Produkt enthält keine gefährlichen Inhaltsstoffe.
Stoffe mit vorgeschriebenen EG-Grenzwerten
Es müssen keine EG-Grenzwerte eingehalten werden.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen. Bei Unwohlsein oder Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Betroffene Hautareale mit warmem Wasser abspülen. Das Produkt ist im Allgemeinen nicht hautreizend. Bei Unwohlsein oder Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augen bei geöffnetem Lidspalt 10 Minuten mit Wasser spülen. Bei Unwohlsein oder Beschwerden
Arzt aufsuchen.
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Handelsname: BTR-Bierhefe®
Nach Verschlucken
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei Unwohlsein oder Beschwerden Arzt aufsuchen.
Hinweise für den Arzt
Legen Sie dem Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vor.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel
Wasser, Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver
Ungeeignete Löschmittel
Nicht bekannt.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase
Im Brandfall kann Kohlenmonoxid und Kohlendioxid freigesetzt werden.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und geeignete Schutzausrüstung verwenden.
Zusätzliche Hinweise
Keine zusätzlichen Hinweise.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtmaßnahmen
Das Einatmen von Stäuben ist zu vermeiden.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in Oberflächenwasser oder die Kanalisation gelangen lassen.
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Handelsname: BTR-Bierhefe®
Verfahren zur Reinigung/Aufnahme
Das Produkt mechanisch aufnehmen und der Entsorgung zuführen. Flächen gründlich mit Wasser
nachreinigen. Eine Staubentwicklung ist zu vermeiden.
Zusätzliche Hinweise
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
7. Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang
Die Bildung von Stäuben ist zu vermeiden. Ansonsten sind bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Staub kann mit Luft explosive Mischungen bilden.
Weitere Hinweise
Keine zusätzlichen Hinweise.
Angaben zu den Lagerbedingungen
Dicht verschlossen und trocken lagern. Vor Lichteinwirkung schützen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Lagerklasse VCI: 10 - 13 (Sonstige Flüssigkeiten und Feststoffe)
Bestimmte Verwendungen
Bierhefe und Bierhefeprodukte werden in Futtermitteln in verschiedenen Funktionen eingesetzt. Dazu
zählt u.a. sein ernährungsphysiologischer Wert.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte
Das Produkt enthält keine Stoffe mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz:
Erforderlich bei Auftreten von Stäuben.
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Hautschutz:
Geeignete Kleidung und Handschuhe tragen.
Augenschutz:
Schutzbrille mit Seitenschutz gemäß EN 166 verwenden.
Angaben zur Arbeitshygiene: Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor Pausen und nach Arbeitsende
Hände waschen. Nicht Rauchen, Essen und Trinken.
Umweltschutzmaßnahmen:
Siehe Abschnitt 6 und 7. Keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Erscheinungsbild
Aggregatzustand:
fest (rieselfähiges Produkt)
Farbe:
hellbraun bis mittelbraun
Geruch:
bierhefetypisch
Sicherheitsrelevante Daten
Siedepunkt/-bereich:
Nicht anwendbar
Schmelzpunkt/-bereich:
Nicht anwendbar
Flammpunkt:
Nicht anwendbar
Entzündlichkeit:
Nicht anwendbar
Zündtemperatur:
> 250 °C
Mindestzündenergie:
> 30 mJ
Onset Temperatur:
> 139 °C
Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Dampfdruck:
Nicht anwendbar
Staubkonstante KST:
< 150 bar m / s
Dichte:
Schüttgewicht: 710 kg/m
Explosionsgrenze:
> 30 g/m (Untere Explosionsgrenze)
Max. Explosionsdruck:
< 8,8 bar
Löslichkeit in Wasser:
mischbar, löslich
pH-Wert (50 g/L bei 20 °C):
4,8 (in Wasser)
3
10. Stabilität und Reaktivität
Zu vermeidende Bedingungen
Thermische Belastung (Erhitzung).
3
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Zu vermeidende Stoffe
Starke Oxidationsmittel.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Zersetzungsprodukte bei bestimmungsgemäßer Anwendung.
Für brennbare, organische Stoffe und Zubereitungen gilt allgemein: Bei entsprechend feiner Verteilung
ist, in aufgewirbeltem Zustand, generell von einer Staubexplosionsfähigkeit auszugehen.
11. Toxikologische Angaben
Toxikologische Prüfungen
Daten zur Toxizität liegen uns nicht vor. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig. Bei sachgemäßen Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädliche Wirkungen.
Erfahrungen aus der Praxis
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Angaben zu den Inhaltsstoffen
Es handelt sich um einen Naturstoff von dem keine uns bekannte Gefahr ausgeht.
12. Umweltbezogene Angaben
Ökotoxizität
Daten zur Toxizität liegen uns nicht vor. Bei bestimmungsgemäßen Umgang sind keine Umweltbeeinträchtigungen bekannt und zu erwarten.
Mobilität
Daten zur Mobilität liegen uns nicht vor.
Persistenz und Abbaubarkeit
Es ist keine Persistenz zu erwarten. Alle organischen Bestandteile des Produktes sind biologisch abbaubar.
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Bioakkumulationspotential
Daten zum Bioakkumulationspotential liegen uns nicht vor. Es ist jedoch aufgrund seiner Zusammensetzung davon auszugehen, dass keine Akkumulation stattfindet.
Ergebnisse der Ermittlung der PBT-Eigenschaften
Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT (persistent, bioaccumulative and toxic) und vPvB-Stoff (very persistent, very bioaccumulative).
Andere schädliche Wirkungen
Bei sachgemäßer Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten.
13. Hinweise zur Entsorgung
Stoff/Zubereitung
Chemikalien müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen Vorschriften entsorgt werden. Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden lokalen Behörden. Kleinere Mengen können zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
Verpackung
Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen Vorschriften entsorgt werden. Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden lokalen Behörden. Nicht kontaminierte Verpackungen können wie Hausmüll behandelt werden.
14. Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID und GGVSEB
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Seeschiffstransport IMDG und GGVSee
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
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15. Rechtsvorschriften
Stoffsicherheitsbeurteilung
Für das Produkt wurde keine Sicherheitsbeurteilung ausgearbeitet.
Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig.
Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze)
Es gelten keine H- und P-Sätze.
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse:
Nicht wassergefährdend.
TRGS 900:
Allgemeiner Staubgrenzwert (gültig nur in Deutschland)
Beschäftigungsbeschränkungen
Nach jetzigem Stand sind keine Beschäftigungsbeschränkungen ersichtlich.
16. Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im
Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu charakterisieren. Sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen auch kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Dieses Datenblatt wurde durch den Bereich Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement der Leiber
GmbH erstellt.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Dietmar Vahle (Tel.: +49 (0) 5461 / 9303 – 56).
Abkürzungen und Akronyme
CLP:
Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen
und Gemischen)
TRGS:
Technische Regeln für Gefahrstoffe
CAS:
Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
EINECS:
European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
VCI:
Verband der Chemischen Industrie e.V.
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Handelsname: BTR-Bierhefe®
PBT:
Persistent, bioaccumulative and toxic
vPvB:
Very persistent, very bioaccumulative
ADR:
Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European
Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
RID:
Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin
de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
IMDG:
International Maritime Code for Dangerous Goods
GGVSee:
Gefahrgutverordnung See
ICAO:
International Civil Aviation Organization
ICAO-TI:
Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO)
IATA:
International Air Transport Association
IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA)
* Daten gegenüber der Vorversion geändert.