Sanosil Clean SR
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Sanosil Clean SR
34.1.5 Seite: 1/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 13.04.2012 * überarbeitet am: 13.04.2012 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: Sanosil-Clean SR · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird · Verwendungssektor SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher SU23 Strom-, Dampf-, Gas-, Wasserversorgung und Abwasserbehandlung · Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Reiniger · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: SANOSIL Service GmbH Chemisch-technische Produkte Hans-Urmiller-Ring 19 b 82515 Wolfratshausen Telefon +49 (0) 8171 – 48 28 20 Telefax +49 (0) 8171 – 48 28 228 Email [email protected] Internet http://www.sanosil-service.de · Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit · 1.4 Notrufnummer: Zu den üblichen Geschäftszeiten: [email protected] * 2 Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. GHS07 STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung auf Seite 2) DE 34.1.5 Seite: 2/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 13.04.2012 überarbeitet am: 13.04.2012 Handelsname: Sanosil-Clean SR (Fortsetzung von Seite 1) · Gefahrenpiktogramme GHS05 GHS07 · Signalwort Gefahr · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Salzsäure 31% · Gefahrenhinweise H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. · Sicherheitshinweise P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. * 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 7647-01-0 Salzsäure 31% EINECS: 231-595-7 C R34; Xi R37 Skin Corr. 1B, H314; 25-50% STOT SE 3, H335 CAS: 7664-38-2 ortho-Phosphorsäure EINECS: 231-633-2 C R34 Skin Corr. 1B, H314 < 2,5% CAS: 5329-14-6 Amidosulfonsäure EINECS: 226-218-8 Xi R36/38 R52/53 Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; Aquatic Chronic 3, H412 < 2,5% CAS: 67-63-0 Isopropylalkohol EINECS: 200-661-7 Xi R36; F R11 R67 Flam. Liq. 2, H225; < 2,5% Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336 (Fortsetzung auf Seite 3) DE 34.1.5 Seite: 3/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 13.04.2012 überarbeitet am: 13.04.2012 Handelsname: Sanosil-Clean SR (Fortsetzung von Seite 2) * CAS: 84962-20-9 Phosphorsäureester mit Butanol und Ethylglykol EINECS: 284-716-0 Xi R36 Eye Irrit. 2, H319 <1,0% CAS: 85409-22-9 Alkyldimethylbenzylammoniumchlorid EINECS: 287-089-1 C R34; Xn R22; N R50 Skin Corr. 1B, H314; Aquatic Acute 1, H400; <0,2% Acute Tox. 4, H302 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke entfernen · nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. · nach Hautkontakt: Nach Hautkontakt mit Wasser und Seife waschen, mit viel Wasser spülen · nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. * 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Mit viel Wasser verdünnen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder, Penta 77 ) aufnehmen. Für ausreichende Lüftung sorgen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13. * 7 Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem trockenen, kühlen Ort lagern; fest verschließen · Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern. (Fortsetzung auf Seite 4) DE 34.1.5 Seite: 4/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 13.04.2012 überarbeitet am: 13.04.2012 Handelsname: Sanosil-Clean SR (Fortsetzung von Seite 3) · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. · Lagerklasse: · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 7664-38-2 ortho-Phosphorsäure (< 2,5%) AGW 2 E mg/m³ 2(I);DFG, EU, AGS, Y 67-63-0 Isopropylalkohol (< 2,5%) AGW 500 mg/m³, 200 ml/m³ 2(II);DFG, Y · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. · Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung Atemschutz. · Handschutz: Schutzhandschuhe. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. · Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Für den Dauerkontakt in Einsatzbereichen ohne erhöhte Verletzungsgefahr (z.B. Labor) sind Handschuhe aus folgendem Material geeignet: Handschuhe aus Gummi. · Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Handschuhe aus Gummi. · Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille. * 9 Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: flüssig Farbe: farblos (Fortsetzung auf Seite 5) DE 34.1.5 Seite: 5/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 13.04.2012 überarbeitet am: 13.04.2012 Handelsname: Sanosil-Clean SR (Fortsetzung von Seite 4) · Geruch: säuerlich · pH-Wert bei 20°C: <1 · Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: <0°C Siedepunkt/Siedebereich: >80°C · Flammpunkt: Nicht anwendbar · Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. · Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. · Dampfdruck bei 20°C: ca.20 hPa · Dichte bei 20°C: ca.1,1 g/cm³ · Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: vollständig mischbar · Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: Wasser: · VOC - EU · VOC - EU · VOC - CH · VOC - USA ca.5 % ca.60 % 1,60 % 36,1 g/l 1,60 % 17,5 g/l / 0,15 lb/gl · Festkörpergehalt: · 9.2 Sonstige Angaben ca.5 % Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 10 Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: reizende Gase/Dämpfe * 11 Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität: · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 7664-38-2 ortho-Phosphorsäure Oral LD50 1530 mg/kg (Rat) Dermal LD50 2740 mg/kg (Rabbit) 50-78-2 2-(Acetyloxy)benzoesäure Oral LD50 200 mg/kg (Rat) 67-63-0 Isopropylalkohol Oral LD50 4570 mg/kg (Rat) Dermal LD50 13400 mg/kg (rab) Inhalativ LC50 (4 h) 30 mg/l (Rat) 84962-20-9 Phosphorsäureester mit Butanol und Ethylglykol Oral LD50 >2000 mg/kg (Rat) (Fortsetzung auf Seite 6) DE 34.1.5 Seite: 6/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 13.04.2012 überarbeitet am: 13.04.2012 Handelsname: Sanosil-Clean SR (Fortsetzung von Seite 5) · Primäre Reizwirkung: · an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute. · am Auge: Stark ätzend · Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt · Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Reizend Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen. * 12 Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 7664-38-2 ortho-Phosphorsäure EC50 270 mg/l (Bacterium) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Die enthaltenen Tenside sind biologisch leicht abbaubar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 13 Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. * 14 Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer · ADR, IMDG, IATA · 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR · IMDG, IATA 3264 3264 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (CHLORWASSERSTOFFSÄURE) CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. (HYDROCHLORIC ACID) (Fortsetzung auf Seite 7) DE 34.1.5 Seite: 7/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 13.04.2012 überarbeitet am: 13.04.2012 Handelsname: Sanosil-Clean SR (Fortsetzung von Seite 6) · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR · Klasse · Gefahrzettel 8 (C1) Ätzende Stoffe 8 · IMDG, IATA · Class 8 Corrosive substances. · Label 8 · 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA III · 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant: Nein · 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Ätzende Stoffe · Kemler-Zahl: 80 · EMS-Nummer: F-A,S-B · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBCCode Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben: · ADR · Begrenzte Menge (LQ) · Beförderungskategorie · Tunnelbeschränkungscode · UN "Model Regulation": * LQ7 3 E UN3264, ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, 8, III 15 Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Nationale Vorschriften: · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · Technische Anleitung Luft: · Klasse Anteil in % · Wasser 25-50 NK < 2,5 · Wassergefährdungsklasse: WGK 1 : schwach wassergefährdend. · Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Schweiz: Giftklasse: 3 BAG-T Nr.: 621343 · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. 16 Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. (Fortsetzung auf Seite 8) DE 34.1.5 Seite: 8/8 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 13.04.2012 überarbeitet am: 13.04.2012 Handelsname: Sanosil-Clean SR (Fortsetzung von Seite 7) · Relevante Sätze H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. R11 Leichtentzündlich. R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R34 Verursacht Verätzungen. R36 Reizt die Augen. R36/38 Reizt die Augen und die Haut. R37 Reizt die Atmungsorgane. R50 Sehr giftig für Wasserorganismen. R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umweltschutz · Ansprechpartner: Abteilung Labor · Abkürzungen und Akronyme: RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) ICAO: International Civil Aviation Organization ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent · * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE