Sanosil Clean SR

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Sanosil Clean SR
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.04.2012
*
überarbeitet am: 13.04.2012
1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: Sanosil-Clean SR
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
· Verwendungssektor
SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher
SU23 Strom-, Dampf-, Gas-, Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Reiniger
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
SANOSIL Service GmbH
Chemisch-technische Produkte
Hans-Urmiller-Ring 19 b
82515 Wolfratshausen
Telefon +49 (0) 8171 – 48 28 20
Telefax +49 (0) 8171 – 48 28 228
Email [email protected]
Internet http://www.sanosil-service.de
· Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit
· 1.4 Notrufnummer:
Zu den üblichen Geschäftszeiten:
[email protected]
*
2 Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05 Ätzwirkung
Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
GHS07
STOT SE 3
H335 Kann die Atemwege reizen.
· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Xi; Reizend
R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
· Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der
Fachliteratur und durch Firmenangaben.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
(Fortsetzung auf Seite 2)
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(Fortsetzung von Seite 1)
· Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Salzsäure 31%
· Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
· Sicherheitshinweise
P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P261
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P321
Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P304+P340
BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das
Atmen erleichtert.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
*
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 7647-01-0
Salzsäure 31%
EINECS: 231-595-7
C R34;
Xi R37
Skin Corr. 1B, H314;
25-50%
STOT SE 3, H335
CAS: 7664-38-2
ortho-Phosphorsäure
EINECS: 231-633-2
C R34
Skin Corr. 1B, H314
< 2,5%
CAS: 5329-14-6
Amidosulfonsäure
EINECS: 226-218-8
Xi R36/38
R52/53
Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; Aquatic Chronic 3, H412
< 2,5%
CAS: 67-63-0
Isopropylalkohol
EINECS: 200-661-7
Xi R36;
F R11
R67
Flam. Liq. 2, H225;
< 2,5%
Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336
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CAS: 84962-20-9 Phosphorsäureester mit Butanol und Ethylglykol
EINECS: 284-716-0
Xi R36
Eye Irrit. 2, H319
<1,0%
CAS: 85409-22-9 Alkyldimethylbenzylammoniumchlorid
EINECS: 287-089-1
C R34;
Xn R22;
N R50
Skin Corr. 1B, H314;
Aquatic Acute 1, H400;
<0,2%
Acute Tox. 4, H302
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke entfernen
· nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· nach Hautkontakt: Nach Hautkontakt mit Wasser und Seife waschen, mit viel Wasser spülen
· nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
· nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
*
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Mit viel Wasser verdünnen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder, Penta 77 ) aufnehmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
*
7 Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem trockenen, kühlen Ort lagern; fest verschließen
· Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern.
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· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
· Lagerklasse:
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
7664-38-2 ortho-Phosphorsäure (< 2,5%)
AGW 2 E mg/m³
2(I);DFG, EU, AGS, Y
67-63-0 Isopropylalkohol (< 2,5%)
AGW 500 mg/m³, 200 ml/m³
2(II);DFG, Y
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
· Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung Atemschutz.
· Handschutz:
Schutzhandschuhe.
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die
Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die
Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
· Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht
vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Für den Dauerkontakt in Einsatzbereichen ohne erhöhte Verletzungsgefahr (z.B. Labor) sind
Handschuhe aus folgendem Material geeignet:
Handschuhe aus Gummi.
· Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Handschuhe aus Gummi.
· Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille.
*
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form:
flüssig
Farbe:
farblos
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· Geruch:
säuerlich
· pH-Wert bei 20°C:
<1
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: <0°C
Siedepunkt/Siedebereich:
>80°C
· Flammpunkt:
Nicht anwendbar
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Dampfdruck bei 20°C:
ca.20 hPa
· Dichte bei 20°C:
ca.1,1 g/cm³
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
vollständig mischbar
· Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
Wasser:
· VOC - EU
· VOC - EU
· VOC - CH
· VOC - USA
ca.5 %
ca.60 %
1,60 %
36,1 g/l
1,60 %
17,5 g/l / 0,15 lb/gl
· Festkörpergehalt:
· 9.2 Sonstige Angaben
ca.5 %
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10 Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: reizende Gase/Dämpfe
*
11 Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität:
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
7664-38-2 ortho-Phosphorsäure
Oral
LD50
1530 mg/kg (Rat)
Dermal LD50
2740 mg/kg (Rabbit)
50-78-2 2-(Acetyloxy)benzoesäure
Oral
LD50
200 mg/kg (Rat)
67-63-0 Isopropylalkohol
Oral
LD50
4570 mg/kg (Rat)
Dermal LD50
13400 mg/kg (rab)
Inhalativ LC50 (4 h) 30 mg/l (Rat)
84962-20-9 Phosphorsäureester mit Butanol und Ethylglykol
Oral
LD50
>2000 mg/kg (Rat)
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· Primäre Reizwirkung:
· an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
· am Auge: Stark ätzend
· Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG
für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Reizend
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach
unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen
Wirkungen.
*
12 Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
7664-38-2 ortho-Phosphorsäure
EC50 270 mg/l (Bacterium)
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Die enthaltenen Tenside sind biologisch leicht abbaubar.
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
13 Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
· Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
*
14 Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, IMDG, IATA
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR
· IMDG, IATA
3264
3264 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER
FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
(CHLORWASSERSTOFFSÄURE)
CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S.
(HYDROCHLORIC ACID)
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· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR
· Klasse
· Gefahrzettel
8 (C1) Ätzende Stoffe
8
· IMDG, IATA
· Class
8 Corrosive substances.
· Label
8
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
III
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Achtung: Ätzende Stoffe
· Kemler-Zahl:
80
· EMS-Nummer:
F-A,S-B
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBCCode
Nicht anwendbar.
· Transport/weitere Angaben:
· ADR
· Begrenzte Menge (LQ)
· Beförderungskategorie
· Tunnelbeschränkungscode
· UN "Model Regulation":
*
LQ7
3
E
UN3264, ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER
FLÜSSIGER STOFF, 8, III
15 Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
· Nationale Vorschriften:
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · Technische Anleitung Luft:
· Klasse Anteil in %
· Wasser
25-50
NK
< 2,5
· Wassergefährdungsklasse: WGK 1 : schwach wassergefährdend.
· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Schweiz:
Giftklasse: 3
BAG-T Nr.: 621343
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
16 Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
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(Fortsetzung von Seite 7)
· Relevante Sätze
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
R11
Leichtentzündlich.
R22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R34
Verursacht Verätzungen.
R36
Reizt die Augen.
R36/38 Reizt die Augen und die Haut.
R37
Reizt die Atmungsorgane.
R50
Sehr giftig für Wasserorganismen.
R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R67
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
· Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Umweltschutz
· Ansprechpartner: Abteilung Labor
· Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning
the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organization
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the
International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
DE