Füllen Sie Ihren Schwimmclub- vertrag schon zu
Transcrição
Füllen Sie Ihren Schwimmclub- vertrag schon zu
Antrag auf Abschluss eines Schwimmclubvertrages zwischen der Stadtwerke Osnabrück AG, Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück und Frau Titel Straße, Hausnummer Herr Name PLZ, Ort Vorname Telefonnummer (freiwillig) Geburtsdatum E-Mail (freiwillig) Ich möchte an dem Angebot Schwimmclub der Stadtwerke Osnabrück AG verbindlich teilnehmen: 6 Monate* Dauer zu einem Preis von monatlich 44,00 € (zzgl. 10 € Verwaltungsgebühr) 12 Monate* Dauer zu einem Preis von monatlich 39,00 € (zzgl. 10 € Verwaltungsgebühr) *Im Falle der nicht rechtzeitigen Kündigung gemäß den Vertragsbestimmungen, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um die gewählte Vertragslaufzeit. Die Vertragsbedingungen zum Schwimmclubvertrag wurden mir ausgehändigt. Hiermit ermächtige ich die Stadtwerke Osnabrück AG wider ruflich, die monatlichen Beiträge für das Angebot Schwimmclub sowie die einmalige Verwaltungsgebühr von folgendem Konto abzubuchen: Name des Kontoinhabers IBAN Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der postalischen Informationen über Produkte, Tarife und Dienstleistungen aus den Bereichen der Energieversorgung (Strom, Gas, Fernwärme), des öffentlichen Nahverkehrs sowie der öffentlichen Bäder der Stadtwerke Osnabrück AG durch die Stadtwerke Osnabrück AG bis auf Widerruf gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, BIC Ich bin damit einverstanden, dass mich die Stadtwerke Osnabrück AG außerdem per Telefon und/oder E-Mail zu oben genanntem Zwecke kontaktieren kann. Diese Erklärung kann ich jederzeit bei der Stadtwerke Osnabrück AG, Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. verarbeitet und genutzt werden. Ort, Datum, Unterschrift (bei Minderjährigen Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten) Vertragsbestimmungen zum Schwimmclubvertrag § 2 Leistungsbeschreibung Mit Annahme des Schwimmclubvertrages kommt ein Vertrag zustande, der den Kunden während der Öffnungszeiten der teilnehmenden Bäder (Nettebad, Schinkelbad und Moskaubad) den Einlass zu dem Schwimmbereich der Bäder gegen Vorlage der Schwimmclubkarte gewährt. Dabei gilt eine Beschränkung von einem Einlass pro Tag je Bad. Im Schinkelund im Moskaubad ist die Aufenthaltszeit unbegrenzt. Im Nettebad ist die Aufenthaltszeit im Rahmen des Schwimmclub-Tarifs auf 1,5 Stunden pro Tag beschränkt. Bei einer Überschreitung der Zeit ist der Kunde verpflichtet, nach den üblichen Tarifen des Nettebads nachzuzahlen. Auf die Nutzung der Loma-Sauna bzw. des Cabriosols wird der jeweilige Basistarif vom Nettebad bzw. Schinkelbad angerechnet. Die Stadtwerke behalten sich ausdrücklich vor, Teilbereiche der Bäder im Rahmen von Arbeiten zu schließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Nutzung des geschlossenen Bereichs. § 3 Beiträge Die Beiträge sind monatlich durch Lastschrifteinzug zu leisten. Die Ab buchung erfolgt jeweils zum 1. eines Monats für den laufenden Monat. Sollte es sich dabei um ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag handeln, verschiebt sich der Tag der Fälligkeit auf den nächsten Werktag. Im Falle einer durch den Kunden verschuldeten Rücklastschrift, ist dieser verpflichtet, die den Stadtwerken die durch die Rücklastschrift entstehenden Bankgebühren zu erstatten. Es wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Gebühren entstanden sind. § 4 Transponder Gegen Zahlung einer einmaligen Pauschale erhält der Kunde für die Dauer der Vertragslaufzeit einen Transponder ausgehändigt, der zum Eintritt in die Bäder ermächtigt. Der Transponder bleibt jederzeit im Eigentum der Stadtwerke. Er ist nicht übertragbar und darf nicht verliehen werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Transponder vor der Nutzung durch Unberechtigte zu schützen, insbesondere jeden Verlust umgehend zu melden. Im Falle eines durch den Kunden verschuldeten Verlustes oder verschuldeten Defektes des Transponders fallen für die Bereitstellung eines neuen Transponders Kosten in Höhe von € 10,– an. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass geringere oder gar keine Kosten entstanden sind. In dem Computersystem der Stadtwerke wird zur Verhinderung eines Missbrauch des Transponders ein Lichtbild des Kunden Stadtwerke Osnabrück AG Bäder · Im Haseesch 6 · 49090 Osnabrück T: 05 41 20 02-22 80 · www.schinkelbad.de T: 05 41 20 02-22 70 · www.nettebad.de T: 05 41 20 02-22 90 · www.moskaubad.de gespeichert, welches dem Personal angezeigt wird, wenn der Transponder zum Einlass genutzt wird. Das Personal der Stadtwerke ist berechtigt, sich vom Besitzer des Transponders einen Ausweis mit Lichtbild zum Zwecke der Kontrolle der Inhaberschaft des Transponders vorlegen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (insbesondere Name, Anschrift und Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der Kunde zu tragen. § 5 Laufzeit Die Vertragslaufzeit beträgt wahlweise 6 oder 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine der gewählten Vertragslaufzeit entsprechende Laufzeit, wenn keine der Parteien form- und fristgerecht die Kündigung erklärt. § 6 Kündigung Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. § 7 Sonstiges 1. Badeordnung Mit Abschluss eines Schwimmclubvertrages erkennt der Kunde die für die Nutzung der Bäder geltende »Haus- und Badeordnung« der Stadtwerke an. Diese hängt gut sichtbar in den Eingangs bereichen der Bäder aus und steht dem Kunden unter www.stadtwerke-osnabrueck.de abrufbereit zur Verfügung. 2. Datenschutz Die im Rahmen des Vertragsschlusses erhobenen Daten des Kunden speichern und verarbeiten die Stadtwerke unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Sämtliche, vom Kunden erhobenen, persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet. Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten, indem er eine E-Mail an die im Impressum der Homepage der Stadtwerke genannte E-Mail Adresse sendet. Aus Datenschutzgründen kann die Beantwortung der E-Mail nur an die bei den Stadtwerken hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen. 3. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag in seiner Gesamtheit dadurch nicht berührt. 4. Erfüllungsort Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrags verhältnis ist Osnabrück. 5. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Osnabrück, soweit der Kunde als Unternehmer anzusehen ist. Stand Oktober 2015. Änderungen vorbehalten. § 1 Vertragspartner des Kunden Vertragspartner im Rahmen des Schwimmclubvertrages sind die Stadtwerke Osnabrück AG (im Folgenden »Stadtwerke«), Alte Poststr. 9, 49074 Osnabrück; Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Wolfgang Griesert; Vorstand: Dipl.-Ing. (FH) Manfred Hülsmann (Vor sitzender), Dr. Stephan Rolfes; Sitz der Gesellschaft: Osnabrück, eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück, Handelsregisternummer HRB Nr. 1201, Ust-IdNr. DE 117644618; Telefon: 05 41 20 02-0, Fax: 05 41 20 02-2251, www.stadtwerke-osnabrück.de, E-Mail: [email protected].