Kostenloser Cityroller

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Kostenloser Cityroller
Kostenloser Cityroller
für Mobilkartenkunden!
Für alle die mit ihrer Mobilkarte noch flexibler und individueller unterwegs
sein möchten, besteht ab sofort die Möglichkeit kostenlos einen Cityroller
zu bekommen. Mit diesem können kurze Strecken z.B. vom Bus bis zur
Haustür oder zum CarSharing-Auto jetzt noch schneller zurückgelegt
werden.
Wenn Sie Interesse an unserem Cityroller-Angebot haben, verlängern Sie
Ihr bestehendes Mobilkarten-Abo oder bestellen Sie dieses für jeweils 18
Monate.
Hierzu füllen Sie einfach das nachfolgende Bestellformular aus und
schicken dieses per Mail ([email protected]) oder Post (Stadtwerke
Osnabrück, Verkehrswirtschaft, Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück) an
uns zurück. Bei Fragen können Sie sich an das Abo-Team über die bereits
angegebenen Kontaktdaten oder telefonisch (0541-2002 2244) wenden.
Mobilkarte inkl. Cityroller
eine Karte – dreifach mobil
Konditionen
Paketangebot • beinhaltet das übertragbare Umwelt-Abo XXL (Tarifzone Osnabrück/Belm) • nach 19:00 Uhr, am Wochenende
und feiertags gültig für zwei Erwachsene und familienangehörige Kinder • Carsharing inkl. weiterer Inklusivleistungen •
Mindestvertragslaufzeit 18 Monate • Aktion: Inkl. gratis Cityroller • monatliche Abbuchung vom Bankkonto •
Preis 59,90 Euro pro Monat (inkl. 7% MwSt.)
SEPA Basis-Lastschriftmandat
Bestellschein
Wird von den
Stadtwerken
­ausgefüllt:
(Bitte mit Kugelschreiber ausfüllen!)
Nachname
Ich ermächtige die Stadtwerke Osnabrück AG, Zahlungen
von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der
Stadtwerke Osnabrück AG auf mein Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von 8 Wochen
- beginnend ab dem Belastungsdatum - die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit
meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Vorname
Kreditinstitut
Straße, Hausnummer
IBAN
PLZ, Wohnort
Kontoinhaber
Telefon
Anschrift des Kontoinhabers (falls abweichend vom Vertragspartner)
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
E-Mail
PLZ, Wohnort
Vertragspartner
FrauHerr
bar:
Neuantrag
Vertragsverlängerung
O
Datum, Unterschrift
Ich bin bereits StadtTeilAuto Kunde
Kundennummer StadtTeilAuto
Ich bin bereits Mobilkarte/Umwelt-Abo/Umwelt-Abo XXL Kunde
Kundennummer Mobilkarte/Umwelt-Abo/Umwelt-Abo XXL
Ich bin bereits RadStation Kunde
Beleg-Nr.:
Datenschutzklausel
Ich möchte alle Funktionalitäten der Mobilkarte nutzen und willige hiermit darin ein,
dass meine personenbezogenen Daten sowie meine detaillierten Nutzungsdaten zum
Zwecke der Abrechnung und der Mobilitätsberatung unter Beachtung der geltenden
Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
Die Stadtwerke Osnabrück AG speichert die Daten ausschließlich zur Abwicklung der
oben aufgeführten Zwecke und gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn, dieses ist zur
Abwicklung des Vertrages erforderlich. Derzeit werden Daten an Dritte weitergegeben
zur Durchführung der Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen aus diesem
Vertrag. Die Datenempfänger sind ebenfalls zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben
verpflichtet. Meine gesetzlichen Ansprüche auf Auskunft über meine personenbezogenen
Daten sowie auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten gem. § 34, 35
Bundesdatenschutzgesetz kann ich weiterhin gegenüber der Stadtwerke Osnabrück
AG geltend machen. Ich bin damit einverstanden, dass meine Bestandsdaten von der
Stadtwerke Osnabrück AG für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung
verarbeitet und genutzt werden.
Zustimmung: Beginn des Abos für mindestens 18 Monate ab:
Monat
Jahr
ja nein
Ich bin damit einverstanden, dass die Stadtwerke Osnabrück AG mich auf dem Postweg,
per E-Mail oder telefonisch über neue Tarife und Produkte informiert und meine
Kontaktdaten für diesen Zweck erhebt, speichert und verwendet.
Zustimmung: ja nein
O
Datum, Unterschrift
Abo gelöscht am:
Ich bestelle das Abo und erkenne die Tarifbestimmungen und
Beförderungsbedin­gungen für das Abo sowie die Bedingungen für
die Cityroller-Aktion an (siehe Rückseite).
O
Die vollständigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auch im
Internet unter www.stadtwerke-osnabrueck.de .
24/11/2014
Datum, Unterschrift
Änderungen
vorbehalten.
Die besonderen Beförderungsbedingungen zum
Umwelt-Abo in der Mobilkarte inkl. Cityroller
Geltung der Mobilkarte
Die Mobilkarte (Bus) ist übertragbar und berechtigt innerhalb der Tarifzone Osnabrück/
Belm (100) zu beliebig häufigen Fahrten bis zum Betriebsende des 1. Werktages des Folgemonats. Ist dieser erste Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis zum Betriebsende des
nächstfolgenden Werktages.
Verlust des Mobilkarte
Für eine verlorene oder abhanden gekommene Mobilkarte kann gegen ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 Euro einmalig eine Ersatz-Mobilkarte ausgestellt werden. Die abhanden
gekommene Mobilkarte ist ungültig und bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben.
Erstattungen werden nicht vorgenommen.
Anerkennung der Beförderungsbedingungen
SEPA-Lastschriftmandat
Vorstehende besondere Bedingungen werden durch Unterschrift auf dem Bestellvordruck
(bzw. durch Übermittlung der Online-Formular-Daten) für die Mobilkarte vom Kunden/
Fahrgast anerkannt. Fahrgäste, die nicht selbst Abonnenten sind, erkennen diese Bedingungen durch das Betreten des Busses an.
Voraussetzung für die Mobilkarte ist, dass die Stadtwerke Osnabrück AG mit dem Bestellschein ermächtigt werden, das jeweilige Entgelt monatlich im Voraus bis auf weiteres,
mindestens jedoch für die Dauer von 18 Monaten, von einem in einem SEPA-Teilnehmerland geführten Girokonto im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens abzubuchen.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS).
Beginn des Abos
Sonderbedingungen
Das Abonnement kann bis zum 01. eines jeden Monats begonnen werden, wenn bis zum
15. des Vormonats der Bestellschein mit SEPA-Lastschriftmandat bei der Stadtwerke Osnabrück AG vorliegt und die Vertragsbedingungen vom Kunden unterschrieben wurden.
Den Inhabern einer Mobilkarte wird die kostenlose Fahrradmitnahme zu den Beförderungsbedingungen und den Tarifbestimmungen (Nr. 3.8.6) der VOS ermöglicht.
Ausgabe der Mobilkarte
Die besonderen Tarifbedingungen zum
StadtTeilAuto in der Mobilkarte
Die Mobilkarte wird persönlich ausgegeben. Der Kunde hat die Angaben auf der Karte
auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind den Stadtwerken
anzuzeigen.
Dauer des Abonnements
Das Abonnement gilt für mindestens 18 Monate. Wenn es danach nicht gekündigt wird,
verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat.
Kündigung des Abonnements durch den Kunden
Das Abonnement kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 15. des
Vormonats schriftlich an die Stadtwerke erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf der
ersten 18 Monate gekündigt, so wird für den zurückgelegten Zeitraum zusätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen Abonnementspreis und dem Preis der entsprechenden Anzahl
von Monatskarten erhoben. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mindestens sechs Monate
ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat oder im Todesfall.
Im Falle von Tarifänderungen für den Busteil der Mobilkarte ist eine außerordentliche
Kündigung bis zum 15. des Monats, ab dem die Änderung in Kraft tritt, für den Schluss des
laufenden Monats möglich. Die Kündigung ist schriftlich an die Stadtwerke zu richten. In
diesem Fall werden Nachforderungen für die zurückliegende Zeit nicht erhoben.
Fristgemäße Abbuchung/Kündigung durch die Stadtwerke Osnabrück AG
Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem angegebenen Konto
zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Ist eine Abbuchung mangels Guthaben nicht möglich,
besteht für die Stadtwerke Osnabrück AG die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, wenn
der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14
Tagen beglichen hat. Durch die Kündigung wird die Mobilkarte ungültig. Die Karte muss
unverzüglich den Stadtwerke Osnabrück AG zurückgegeben werden. Wird das Abo vor
Ablauf von 18 Monaten durch die Stadtwerke gekündigt, so wird für den zurückgelegten
Zeitraum zusätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen Abonnementspreis und dem Preis
der entsprechenden Anzahl von Monatskarten (zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes in
Höhe von 15,00 €) erhoben. Bei Missbrauch der Mobilkarte oder bei konkretem Verdacht
eines Missbrauches können die Stadtwerke das Abonnement fristlos kündigen.
Monatliches Guthaben
Die Mobilkarte beinhaltet ein monatliches Guthaben für die Nutzung des Angebotes von
StadtTeilAuto in Höhe von 20,- Euro. Nicht genutztes Budget kann bis zu einer Dauer von
drei Monaten übernommen werden.
Tarifgrundlage
Für die Nutzung des Angebotes von StadtTeilAuto mit der Mobilkarte wird der Start-Tarif zu
Grunde gelegt. Eine monatliche Grundgebühr fällt nicht an.
Abrechnung
Bei Nutzung des Angebotes von StadtTeilAuto über das Budget von 20,- Euro hinaus,
werden die Kosten laut Start-Tarif dem Kunden in Rechnung gestellt.
Sicherheitseinlage
StadtTeilAuto verzichtet auf eine Sicherheitseinlage, da das Inkasso für die Mobilkartenkunden von den Stadtwerken Osnabrück übernommen wird.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr entfällt.
Des Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) StadtTeilAuto GmbH.
Die besonderen Tarifbedingungen zur
Radstation in der Mobilkarte
Inklusivleistungen
Für jede schriftliche Zahlungserinnerung wird in der Regel ein Bearbeitungsentgelt in
Höhe von 5,00 € erhoben. Zusätzlich entstandene Gebühren (z. B. Gebühren für Rücklastschriften) sind von dem Girokonto-Inhaber zu übernehmen.
Die Mobilkarte beinhaltet die unbegrenzte Nutzung der Unterstellmöglichkeiten für den
Karteninhaber für ein Fahrrad. In jedem zweiten Monat kann ein Fahrrad in der Fahrradwaschanlage kostenlos gewaschen werden.
Änderung des Kontos
Bedingungen Cityroller-Aktion
Soll das Entgelt von einem anderen Konto abgebucht werden, ist den Stadtwerken ein
neues SEPA-Lastschriftmandat schriftlich bis zum 15. des Vormonats einzurichten.
Namensänderung/Wohnungswechsel
Der Abonnent ist verpflichtet, den Stadtwerken eine Änderung seines Namens oder seiner
Anschrift unverzüglich anzuzeigen.
Erstattung
Eine Erstattung des im Abonnement entrichteten Beförderungsentgeltes für zeitweilige
Nichtbeanspruchung der Mobilkarte (Urlaub, Krankheit) erfolgt nicht.
Bei Bestellung im Aktionszeitraum erhält der Kunde zu seiner Mobilkarte einen Cityroller
gratis (Beschreibung siehe Anlage). Der Cityroller wird frühestens bei Vertragsbeginn nach
Terminvereinbarung persönlich an den Kunden ausgehändigt. Die Mindestvertragslaufzeit
beträgt bei dieser Aktion abweichend 18 statt 6 Monate. Das Angebot gilt solange der
Vorrat reicht. Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit durch den Kunden
oder die Stadtwerke Osnabrück AG gekündigt, so ist der Cityroller zurückzugeben und/
oder eine angemessener finanzieller Ersatz zu leisten. Der Cityroller bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit Eigentum der Stadtwerke
Osnabrück AG.
Anlage
Cityroller HUDORA Big Wheel AIR 205
•
Hochwertiges Aluminium
•
Deck mit verstärkten Flügeln
•
Luftbereifung auf Aluminium Felgen,
•
205 mm Ø
•
Komfortable Schmutzfänger vorne und hinten
•Hinterradreibungsbremse
•
Sicherer Klappmechanismus
•
Umklappbarer, höhenverstellbarer Lenker von 85 bis 105 cm
•
Anti-Shock Komfortgriffe
•
Justierbarer Umhängegurt, Ständer
•
Reflektoren an Lenker und Dreck
•
Maße: Länge ca. 97 cm, Griffbreite ca. 41 cm
•
Extra Große Trittfläche ca. 35* 14 cm
•
Kugellager ABEC 5, Chrom
•
Max. Benutzergewicht 120 kg