Stand 10/2011

Transcrição

Stand 10/2011
Ortskenntnisprüfung
Handout
Version 1.0
Ortskenntnisprüfung BRK - Regensburg mit Wörth an der Donau - Regenstauf - Hemau
Version: 1.0
Stand: 23.10.2011
Erstellt:
Lehner Tobias
AK Ausbildung
Freigegeben:
Haslecker Markus
06.05.2011
Seite: 1 von 11
BRK KV Regensburg
Ortskenntnisprüfung
Handout
Version 1.0
Vorwort
Um zur Prüfung zugelassen zu werden müssen Sie den beiliegenden
Laufzettel vollständig ausgefüllt haben. Die darin enthaltenen
Unterweisungen können von folgenden hauptberuflichen Kollegen
durchgeführt werden:
Erb
Gerosch
Eder
Schwesinger
Haslecker
Garonfolo
Bauriedel
Wiesner
Schultes
Bauer R.
Weiß P.
Lehner T.
Lehner M.
Die Stadtkarte im Anhang dient der Prüfungsvorbereitung, diese Karte wird
Bestandteil der Prüfung sein.
Bei allen Fragen die das Handout, die Prüfung oder den Laufzettel
betreffen, können Sie sich weiterhin an Weiß Patrick und Lehner Tobias
wenden.
Wir wünschen viel Erfolg bei der Ortskenntnisprüfung.
Version: 1.0
Stand: 23.10.2011
Erstellt:
Lehner Tobias
AK Ausbildung
Freigegeben:
Haslecker Markus
06.05.2011
Seite: 2 von 11
BRK KV Regensburg
Ortskenntnisprüfung
Handout
Version 1.0
Sonder- und Wegerecht
Die gesetzliche Regelung der Sonderrechte findet sich in § 35 STVO
(Straßenverkehrsordnung), das sog. „Wegerecht“ wird in § 38 STVO definiert (wobei
das Gesetz hier den Begriff „Wegerecht“ selbst nicht verwendet).
Sonderrechte erlauben dem jeweils Berechtigten, die Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung zu missachten, ohne ihm allerdings erweiterte Rechte
gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern einzuräumen. Das Wegerecht hingegen wirkt
zugunsten des Berechtigten.
Sonderrechte kommen nur bestimmten, einzeln im Gesetz aufgezählten Institutionen
oder deren Fahrzeugen zugute, wobei die Vorraussetzungen dafür jeweils
unterschiedlich sind; Wegerecht kann unter für alle gleichen Vorraussetzungen jedes
Fahrzeug in Anspruch nehmen, das über eine Sondersignalanlage verfügt
(vorausgesetzt natürlich, diese ist zulässigerweise eingebaut worden).
Sonderrechte müssen grundsätzlich nicht besonders kenntlich gemacht
werden; Wegerecht besteht nur dann, wenn sich das Fahrzeug optisch und
akustisch bemerkbar macht.
Gesetzestexte
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I.
Allgemeine Verkehrsregeln
§ 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei,
die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit
das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung
befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere
gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Haftung
Bei jeder Tätigkeit kann der Fahrer nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem
Verhalten in Regress genommen werden (§839 BGB; Art 34 GG; Art. 85 Abs. 1
BayBG).
Version: 1.0
Stand: 23.10.2011
Erstellt:
Lehner Tobias
AK Ausbildung
Freigegeben:
Haslecker Markus
06.05.2011
Seite: 3 von 11
BRK KV Regensburg
Ortskenntnisprüfung
Handout
II.
Version 1.0
Zeichen und Verkehrseinrichtungen
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (umgangssprachlich „Wegerecht“)
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn
höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche
Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur
zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der
Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Fahrzeug-Check
Der Fahrer eines jeden Fahrzeugs des BRK KV Regensburg hat sich vor
Dienstbeginn von der Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges zu überzeugen.
 Funktionskontrolle folgender Einrichtungen:
- Blaulicht
- Hupe
- Nebelscheinwerfer
- Martinshorn
- Standlicht
- Abblendlicht
- Fernlicht
- Blinker
- Warnblinkanlage
- Bremsleuchten
- Rückfahrleuchte
- Nebelschlussleuchte
Ebenfalls muss sich der Fahrer vor Dienstbeginn von den fahrzeugtechnischen
Füllständen und deren Richtigkeit überzeugen. Hierzu gehören:
- Kühlmittelstand
- Ölstand
- Scheibenwischanlage
- Reifenluftdruck
Sollten ein oder mehrere Defekte vorhanden sein oder während des Dienstes auftreten,
die nicht zu beheben sind, gilt das Fahrzeug als nicht einsatzklar und erfordert einen
Fahrzeugwechsel (geeignetes Fahrzeug). Dies ist der ILS unmittelbar mitzuteilen.
Ebenfalls sind etwaige Defekte schriftlich der Rettungsdienstleitung zu melden
(kritisches Ereignis).
Version: 1.0
Stand: 23.10.2011
Erstellt:
Lehner Tobias
AK Ausbildung
Freigegeben:
Haslecker Markus
06.05.2011
Seite: 4 von 11
BRK KV Regensburg
Ortskenntnisprüfung
Handout
Version 1.0
Betankung
Bei der Betankung der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass die Tankstelle ein DKV
Vertragspartner ist!
Beim Bezahlvorgang muss der aktuelle Kilometerstand und die PIN: ----- eingegeben
werden. (Die Pin wird Ihnen beim Einsatz bekannt gegeben)
Tachografen
Teilweise sind die Fahrzeuge des Rettungsdienstes mit Tachografen ausgestattet.
Diese Einrichtung ist ein wichtiger Teil bei der Auswertung von Unfällen (zusätzlich zum
Unfalldatenschreiber UDS), Tempoüberschreitungen und zum Nachweis der
Überstunden (ZDL und hauptberufliches/nebenamtliches Personal). Diese Auswertung
erfolgt über die Niederschrift von Fahrgeschwindigkeit, Fahrstrecke und Zeitpunkt auf
eine Diagrammscheibe. Diagrammscheiben sind Dokumente und unterliegen der
Aufbewahrungspflicht. Wichtig ist das korrekte Ausfüllen der Tachoscheibe:
Zu Dienstbeginn werden folgende Daten sauber und leserlich eingetragen:
- Name und Vorname des Fahrers
- Abfahrtsort (Name des Ortes, keine Abkürzungen)
- Amtliches Kennzeichen
- Abfahrtsdatum
- Kilometerstand bei Abfahrt
Zu Dienstende werden folgende Daten eingetragen:
- Ankunftsort
- Ankunftsdatum
- Kilometerstand bei Ankunft
- Gefahrene Strecke in Kilometer
Die fertig ausgefüllten Diagrammscheiben sind nach Dienstende im Wachraum in der
dafür vorgesehenen Box einzusortieren.
Höchstgeschwindigkeiten
Fahrzeuge bis 3,49t zulässiges Gesamtgewicht:
Außerhalb Ortschaft:
Autobahnen:
100 km/h
130 km/h (BRK-intern)
Fahrzeuge über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht
Außerhalb Ortschaft:
Autobahnen:
Version: 1.0
Stand: 23.10.2011
80 km/h
80 km/h
Erstellt:
Lehner Tobias
AK Ausbildung
Freigegeben:
Haslecker Markus
06.05.2011
Seite: 5 von 11
BRK KV Regensburg
Ortskenntnisprüfung
Handout
Version 1.0
Insassen und Ladungssicherung
Es besteht eine grundsätzliche Gurtpflicht für alle Fahrzeuginsassen.
Der Sitzplatz für ein drittes Besatzungsmitglied, welches sich auf der Einsatzfahrt zum
Notfallort im Patientenraum aufhält, ist verbindlich ein Sitz mit Drei-Punkt-Gurt.
Für den Notarztwagen gilt folgende Regelung: Zur Entlastung und besseren
Konzentration des Fahrers wird die Zielführung zum Einsatzort und der Funkkontakt mit
der Rettungsleitstelle durch den Beifahrer wahrgenommen Diese Aufgabe wird von
einem nichtärztlichen Mitarbeiter übernommen. Der Sitzplatz für den Notarzt ist deshalb
verbindlich der eingangs beschriebene Sitzplatz im Patientenraum.
Zum Schutz des Patienten wird sowohl der sitzende als auch der liegenden Patient mit
den vorgesehenen Sicherungssystemen während der Fahrt gesichert. Durch den
betreuenden Mitarbeiter des Rettungsdienstes ist ggf. mehrmals während des
Transportes der korrekte Sitz der Sicherungssysteme zu prüfen.
Die sich aus der, im KFZ-Schein eingetragenen Anzahl von Sitz- und Liegeplätze
ergebende maximale Personenzahl darf während der Fahrt nicht überschritten werden.
Rollstuhlpatienten dürfen in Fahrzeugen des Rettungsdienstes nicht in ihren eigenen
Rollstühlen transportiert werden, da diese nicht ausreichend gesichert werden können.
Diese Patienten werden mit unseren Tragestühlen transportiert. In Fahrzeugen, in
denen keine Tragestühle, sondern nur Tragehilfen in Stuhlform vorgehalten werden,
wird der Patient liegend transportiert.
Die Mitnahme von Patienteneigentum ist insofern gestattet, als dass dieses sicher
verstaut werden kann. Es darf keinerlei Gefahr für den Patienten und den Beifahrer
entstehen. Als Hilfsmittel können die, in den Fahrzeugen vorgehaltenen Zurrgurte
verwendet werden.
Unfall
Im Falle eines Unfalles mit einem Rettungsdienstfahrzeug ist unmittelbar die ILS zu
informieren, die Einsatzfahrt in Rücksprache mit der ILS abzubrechen und die
Rettungsdienstleitung bei höheren Sach- oder Personenschäden zu informieren. Hier ist
auch die Polizei hinzuzuziehen und es sind alle von den Beamten geforderten
Dokumente auszuhändigen.
Eine Aussage vor Ort gegenüber den Polizeibeamten ist nicht empfehlenswert.
Bei Schäden jeglicher Art, jedoch ohne Fremdbeteiligung (z.B. Anfahren in der Garage)
ist die Rettungsdienstleitung zu den normalen Bürozeiten persönlich zu informieren.
In jeder Fahrzeugmappe befindet sich ein Vordruck eines Unfallberichtes der
Versicherungskammer Bayern. Dort sind alle Informationen zum Unfall zu
dokumentieren.
Wichtig
In allen Fahrzeugen des BRK KV Regensburg herrscht striktes Rauchverbot!
Ebenso sind in angemessener Zeit vor und während des Dienstes kein Alkohol und/oder
andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen. Bei Medikamenteneinnahme hat eine
Selbstkontrolle zu erfolgen (Beipackzettel). Des Weiteren herrscht Anschallpflicht.
Version: 1.0
Stand: 23.10.2011
Erstellt:
Lehner Tobias
AK Ausbildung
Freigegeben:
Haslecker Markus
06.05.2011
Seite: 6 von 11
BRK KV Regensburg
Ortskenntnisprüfung
Handout
Version 1.0
Leitstellenbereiche und deren Funkkanäle
Leitstelle Amberg
Funkkanal 412
Leitstelle Landshut
Funkkanal 495
Leitstelle Straubing
Funkkanal 407
Leitstelle Nürnberg
Funkkanal 408
FMS-Staten
Status 1: Einsatzklar über Funk
Status 2: Einsatzklar Wache
Status 3: Auftrag übernommen
Status 4: Am Einsatzort an
Status 5: Sprechwunsch
Status 6: Nicht dienstbereit
Status 7: Patient übernommen
Status 8: Zielort an
Status 9: Notruf
Status c: Status korrigieren
Status C: Melden für Übernahme
Status H: Fahren sie Wache an
Status L: Lage durchgeben
Status F: Kommen über Draht
Status J: Sprechaufforderung
Status h: Klinik verständigt
Status o: Standort halten
Status P: Pause
Offizielle Hubschrauberlandeplätze in Regensburg
-
KH Barmherzige Brüder
Bezirksklinikum Regensburg
Universitätsklinikum Regensburg
Berufsfeuerwehr Regensburg
Krankenhäuser
St. Josef
Barmherzige Brüder
KH Wörth/Donau
St. Hedwig
Evangelisches KH
KH Donaustauf
Universitätsklinikum Rgbg
Bezirksklinikum Rgbg
Version: 1.0
Stand: 23.10.2011
Erstellt:
Lehner Tobias
AK Ausbildung
Landshuter Str.
Prüfeninger Str.
Krankenhausstr./Wörth an der Donau
Steinmetzstr.
Emmeransplatz
Ludwigstr./Donaustauf
Franz-Josef-Strauß-Allee
Universitätsstr.
Freigegeben:
Haslecker Markus
06.05.2011
Seite: 7 von 11
BRK KV Regensburg
Ortskenntnisprüfung
Handout
Version 1.0
Altenheime
Arbeiterwohlfahrt
Marienheim
Friedheim
Johannesstift
St. Katharinenspital
BRK Altenheim Hemau
BRK Altenheim Neutraubling
Lebenszentrum Obertraubling
St. Michael
Albertinum
Thurn und Taxis
Maria von Karmel
Rosengarten
AH St. Josef
Brennesstr.
Ostengasse
Boessnerstr.
Vitusstr.
Am Brückenfuß
Anton-Scherübl-Str./Hemau
Am Marktplatz/Neutraubling
Josef-Wieland-Str./Obertraubling
Am Sinngrün
Clermont-Ferrand-Allee
Emmeramsplatz
Reichsstr.
Mälzereiweg
Ägidienplatz
Freizeit- und Sportanlagen
Westbad
Donauarena
Jahn Stadion
Hallenbad Rgbg
Wöhrdbad Rgbg
Städt. Bezirkssportanlage
Hallenbad Wörth
Armin-Wolf-Arena
Messerschmittstr.
Walhalla-Allee
Prüfeninger Str.
Gabelsbergerstr.
Lieblstr.
Weinweg
Gschwelltalstr./Wörth an der Donau
Donaustaufer Str.
Behörden
Polizeiinspektion Süd
Polizeiinspektion Nord
Verkehrspolizei
Justizvollzugsanstalt
Neues Rathaus
Agentur für Arbeit
Minoritenweg
Am Protzenweiher
Kleiberstr.
Augustenstr.
D.-Martin-Luther-Str.
Galgenbergstr.
Arztpraxen
Praxis Laschinger-Österreicher
Praxis Braumandl (Druckkammer)
Praxis Kratzer, Hemau
Praxis Vera Schnell
Dialyse
Dialyse
Praxis Neumaier CRC
Praxis Neumaier FAZ
Version: 1.0
Stand: 23.10.2011
Erstellt:
Lehner Tobias
AK Ausbildung
Hildegard-von-Bingen-Str.
Gewerbepark
Bodenhofer Weg/ Hemau
Boelckestr.
Plato-Wild-Str.
Günzstr.
Bahnhofstr.
Hildegard-von-Bingen-Str.
Freigegeben:
Haslecker Markus
06.05.2011
Seite: 8 von 11
BRK KV Regensburg
Ortskenntnisprüfung
Handout
Version 1.0
Schulen
Von Müller Gym.
St. Marien Gym.
Handwerkskammer
Albert Schweitzer Real.
St. Wolfgang VS
Pestalozzi HS
Eckert Schulen Regenstauf
Werner von Siemens Gym.
Erzbischof-Buchberger-Allee
Helenenstr.
Ditthornstr.
Isarstr.
Brentanostr.
Pestalozzistr.
Dr.-Robert-Eckert-Str./Regenstauf
Brennesstr.
Gaststätten / Discotheken
Suzie Wong
Cafe Alex
U-Bar
Funpark
Scala
Da Silva
Gloria
Orpheé
Hotel Roter Hahn
Hotel Ibis
Obermünsterstr.
Neupfarrplatz
Spiegelgasse
Langobardenstr.
Gesandtenstr.
Obermünsterstr.
Simadergasse
Untere Bachgasse
Rote-Hahnen-Gasse
Furtmayrstr.
Gemeindegebiete mit dazugehörigen Ortschaften
Friesheim
Demling
Grünthal
Piesenkofen
Mangolding
Sulzbach an der Donau
Geisling
Rechberg
Undorf
Ramspau
Pettenreuth
Niedergebraching
Version: 1.0
Stand: 23.10.2011
Erstellt:
Lehner Tobias
AK Ausbildung
Barbing
Bach an der Donau
Wenzenbach
Obertraubling
Mintraching
Donaustauf
Pfatter
Beratzhausen
Nittendorf
Regenstauf
Bernhardwald
Pentling
Freigegeben:
Haslecker Markus
06.05.2011
Seite: 9 von 11
BRK KV Regensburg
Ortskenntnisprüfung
Handout
Version 1.0
http://maps.google.de/maps?ct=reset
Version: 1.0
Stand: 23.10.2011
Erstellt:
Lehner Tobias
AK Ausbildung
Freigegeben:
Haslecker Markus
06.05.2011
Seite: 10 von 11
BRK KV Regensburg
Ortskenntnisprüfung
Handout
Version 1.0
Laufzettel
Unterweisung
Datum
Unterweisung durchgeführt Name/Unterschrift
Sonderrecht
Wegerecht
Fahrzeugcheck
Betankung
Höchstgeschwindigkeiten
Tachograf
Fahrtenbuch
Kartenkunde
Ladungssicherung
Vorgehen beim Unfall
Funk
Besonderheiten
(z.B. AH Wörth/Donau)
Version: 1.0
Stand: 23.10.2011
Erstellt:
Lehner Tobias
AK Ausbildung
Freigegeben:
Haslecker Markus
06.05.2011
Seite: 11 von 11
BRK KV Regensburg

Documentos relacionados