Arbeitssicherheit in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung
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Arbeitssicherheit in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung
Systems Arbeitssicherheit in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung 26.11.2015 3. EAS Instandhaltungsworkshop TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Referent: Dr. Gerhard Dreier Historie zur „Sicherheit von Arbeitsmitteln“ Systems 19XX Verordnungen zu „überwachungsbedürftigen Anlagen“ Druckbehälterverordnung, Dampfkesselverordnung, Aufzugsverordnung usw. 1996 Arbeitsmittelbenutzungsverordnung 2002 Betriebssicherheitsverordnung Zusammenfassung 2015 Nov. der Betriebssicherheitsverordnung 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Grundsätzliches zur Einführung der Betriebssicherheitsverordnung 2002 Systems Vor 2002 gab es eine Vielzahl von Anforderungen an Arbeitsmittel und Anlagen (Verordnungen wie z.B. VbF, Druckbehälterverordnung, Dampfkessel- verordnung, Arbeitsmittelbenutzungsverordnung und Regelwerke wie UVV, TRbF, TRD, TRB, TRA usw.) 2002 Zusammenfassung aller Arbeitsschutzanforderungen zur Sicherheit von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen in der Betriebssicherheitsverordnung 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Betriebssicherheitsverordnung 2002 Produktsicherheitsgesetz Arbeitsschutzgesetz BG ProdSG (vorher GPSG) Verordnung über brennbare Flüssigkeiten Systems Arbeitsmittelbenutzungsverordnung UVV Druckbehälterverordnung Aufzugsverordnung Dampfkesselverordnung usw. TRbF TRA TRD TRB usw. Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 2 Abschnitt 3 Technische Regeln zur BetrSichV„TRBS“ 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Betriebssicherheitsverordnung 2002 Systems Die Betriebssicherheitsverordnung forderte den Arbeitgeber auf, eine Gefährdungsbeurteilung für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln zu erstellen. Für überwachungsbedürftige Anlagen wurden vom Betreiber sicherheitstechnische Bewertungen (Prüffristenermittlung) erstellt Für explosionsgefährdete Bereiche musste der Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument erstellen. 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Systems Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Inkrafttreten am 01.06.2015 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Ziele der nov. Betriebssicherheitsverordnung Systems Weiterer Abbau von Doppelregelungen (insbesondere beim Explosionsschutz. Dieser wird zukünftig in der Gefahrstoffverordnung geregelt) Einheitliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen Rechtliche Gleichstellung des Betreibers überwachungsbedürftiger Anlagen mit dem Arbeitgeber (z.B. Entfall von sicherheitstechnischen Bewertungen) Stärkere Betonung der Ergonomie und Vermeidung von psychischen Belastungen. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer (Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung bei Verwendung von Arbeitsmitteln) 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Ziele der nov. Betriebssicherheitsverordnung Systems Schutzmaßnahmen in Form von Schutzzielen (Bestandsschutzproblem bei älteren Arbeitsmitteln) Prüfplakette bei Aufzugsanlagen Bessere Verständlichkeit (Erleichterung und Verbesserung des Arbeitsschutzes) Umsetzung von EU-Recht (Arbeitsmittel RL 2009/104/EG und Explosionsschutz RL 1999/92/EG in Bezug auf Prüfungen) Grundsätzlich ist festzuhalten: Die Neueinführung der Betriebssicherheitsverordnung soll grundsätzlich nicht zu Verschärfungen führen 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Ergebnis / Lösung Systems Erlass der geänderten • Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV unter Ablösung der bisherigen Betriebssicherheitsverordnung • Änderung der Gefahrstoffverordnung 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Einführung der neuen Betriebssicherheitsverordnung und Änderung der Gefahrstoffverordnung Systems über Artikelverordnung Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung • Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Anlagen (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) • Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung • Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Inhaltsverzeichnis Systems Betriebssicherheitsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Anlagen – BetrSichV 1. Abschnitt: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 2. Abschnitt: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen 3. Abschnitt: Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen 4. Abschnitt: Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit 5. Abschnitt: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften Anhang 1: Anhang 2: Anhang 3: Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› § 3 Gefährdungsbeurteilung (GBU) Systems Arbeitgeberpflicht: Der Arbeitgeber hat vor Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Alle Gefährdungen, die von 1. den Arbeitsmitteln selbst, 2. der Arbeitsumgebung und 3. den Arbeitsgegenständen (an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden) ausgehen, sind zu bewerten. 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Systems Die Gefährdungsbeurteilung - § 3 der BetrSichV Absatz 2 Folgendes ist insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen…………… 1. Die Gebrauchstauglichkeit des Arbeitsmittels, einschließlich ergonomischer Grundsätze unter dem Eindruck einer alternden Gesellschaft, d.h. die Gebrauchstauglichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für die sichere Verwendung 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Systems Die Gefährdungsbeurteilung - § 3 der BetrSichV Absatz 2 …………… 2. die sicherheitsrelevanten, einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe, d.h. die Verwendung eines Arbeitsmittels unter Einbeziehung von Gefährdungen aus der Arbeitsumgebung sind als Schutzziel definiert 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Systems Die Gefährdungsbeurteilung - § 3 der BetrSichV Absatz 2………. 3. die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, d.h. die psychischen Belastungen sind als neues Schutzziel definiert, 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Systems Die Gefährdungsbeurteilung - § 3 der BetrSichV Absatz 2 …….. 4. Vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung, d.h., die Betrachtung der Gefährdungen bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten werden hier als weiteres Schutzziel mit hohem Gefährdungspotential 16 definiert. 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Systems Die Gefährdungsbeurteilung - § 3 der BetrSichV WICHTIG: Die einzelnen Rechtvorschriften verlangen keine separaten Gefährdungsbeurteilungen, sondern die in den Rechtsvorschriften zu betrachtenden Gefährdungen sind in einer nach ArbSchG ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung zusammenzuführen! 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› § 3 Gefährdungsbeurteilung Systems Weiter ist zu beachten: Gefährdungsbeurteilung soll bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel begonnen werden (Siehe auch BekBS 1113). Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Informationen beschaffen: Woher? § 21 Absatz 4 Nummer 1 Regeln und Erkenntnisse, Gebrauchs- und Betriebsanleitungen sowie zugängliche Erkenntnisse aus den arbeitsmedizinischen Vorsorgen Festlegung von Art, Umfang der erforderlichen Prüfungen + Prüffristen Regelmäßige Aktualisierung in Hinblick auf Stand der Technik 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Prüfpflicht der Dampfkesselanlage vgl. §§ 15 - 18 Systems Erstmalige und wiederkehrende Prüfpflicht der Dampfkesselanlage entsprechend Anhang 2, Abschnitt 4, Nr. 4 und 5 der BetrSichV Maximale wiederkehrende Prüffrist: 10 Jahre Durchführung der Prüfung als - Ordnungsprüfung - Einsicht Prüfbuch / Genehmigungsauflagen - Einsicht Prüfbescheinigungen ZÜS / Befähigte Person - Technische Prüfung - Eignung und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen - Funktion übergeordneter Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion - Der sichere Zustand der Anlage … 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Wiederkehrende Prüfung Systems Die Höchstfristen für die wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile bleiben unverändert bestehen * ** Anlagenteil Äußere Prüfung Innere Prüfung Festigkeitsprüfung Dampfkessel 1 Jahr 3 Jahre 9 Jahre Druckbehälter 2 Jahre* 5 Jahre 10 Jahre Rohrleitungen** 5 Jahre -- 5 Jahre sofern feuer-, abgas- oder elektrisch beheizt für brennbare, ätzende bzw. giftige Fluide 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Zuordnung von Prüfungen Systems In der Neufassung werden die Diagramme nach DruckgeräteRL in Tabellenform dargestellt (Tabellen 2-11) Tabelle 2: Dampfkessel Tabellen 3-6: Druckbehälter nach 97/23 EG Tabelle 7: einfache Druckbehälter (2009/105/EG) Tabellen 8-11: Rohrleitungen Keine Änderungen hinsichtlich der Zuordnung der Prüfungen zu der befähigten Person bzw. der ZÜS. 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Zuordnung von Prüfungen Systems Tabelle 2: Zuordnung und Prüfungen von beheizten und überhitzungsgefährdeten Druckgeräten zur Erzeugung von Dampf oder Heißwassermit einer Temperatur von mehr als 110 °C 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Aktualisierung des Prüfumfangs (Dampfkesselanlage / Anlagenteil-Dampfkessel) Systems Dampfkesselanlage Anlagenteil Dampfkessel Begriffsbestimmung: Begriffsbestimmung: (BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 a +TRBS 2141 Abs.2 (11)) (BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.2 b) DE/HWE > 110 °C Kesselgerüst Feuerung Aufstellungsraum … DE/HWE + Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion Sicherheit beeinflussende Ausrüstungsteile Konkretisierung in der GBU erforderlich 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Beispiel: Anlagenteil- Dampfkessel Systems UE Austritt Frischdampf-AV TR V D + Feue- rung KUP ECO Eintritt Speisewasser-RV SWP 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Beispiel: Dampfkesselanlage Systems UE HDU Red. DT TR V D Feuerung P ECO P SWB Inklusive Aufstellungsraum (Kesselhaus) 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Aufteilung der Dampfkesselanlage Systems Die überwachungsbedürftige Dampfkesselanlage setzt sich z.B. aus folgenden Anlagenteilen / Arbeitsmittel zusammen: Überwachungsbedürftiges Anlagenteil Dampfkessel Überwachungsbedürftiger Anlagenteil Speisewasserbehälter Prüfpflichtiger Frischdampfleitung als Arbeitsmittel Weitere Kleinleitungen als Arbeitsmittel (Entlüftungen / Entwässerungen, …) Brennstoffleitungen - überwachungsbedürftig / prüfpflichtig Konkretisierung in der GBU erforderlich 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Anlagenprüfung Systems Eine Anlage kann in mehrere Unteranlagen aufgeteilt werden, wenn dieses z. B. auf Grund verfahrenstechnischer oder prüftechnischer Gründe sinnvoll ist. Dabei sind jedoch die entstehenden Schnittstellen zu betrachten. Anlagenprüfungen sind für alle überwachungsbedürftige Anlagen durchzuführen Prüfpflicht durch die ZÜS Prüfpflicht durch die befähigte Person 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Anlagenprüfung durch die ZÜS Systems Die ZÜS führt die Anlagenprüfung durch, sobald eines der Anlagenteile durch die ZÜS zu prüfen ist. Die ZÜS stützt sich dabei auf die vorliegenden Prüfbescheinigungen der ZÜS für die überwachungsbedürftigen Anlagenteile die vorliegenden Prüfaufzeichnungen der befähigten Person für die überwachungsbedürftigen Anlagenteile die vorliegenden Prüfaufzeichnungen der befähigten Person für Arbeitsmittel, die eine besondere sicherheitstechnischen Bedeutung innerhalb der Anlage haben und die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen Die Anlagenprüfung wird in einem separaten Anlagenprüfbuch dokumentiert. Die Einhaltung der Prüffristen wird nachverfolgt (z.B. im Anlagenkataster der Länder) 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Festlegung des Anlagenumfangs Systems Eine wesentliche Aufgabe ist die sinnvolle erstmalige Festlegung des Anlagenumfangs unter Berücksichtigung Der vorhandenen Gefährdungen und der daraus abzuleitenden notwendigen Schutzmaßnahmen Der verfahrenstechnischen Zusammenhänge Der wiederkehrend durchzuführenden Prüfungen Der innerbetrieblichen Verantwortlichkeiten 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Prüffristen der Dampfkesselanlage Systems § 19 der BetrSichV - Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen Die zuständige Behörde kann die in Anhang 2 Abschnitt 2 bis 4 und Anhang 3 genannten Fristen im Einzelfall verkürzen, soweit es zur Gewährleistung der Sicherheit der Anlagen erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann die in Anhang 2 Abschnitt 2 bis 4 und Anhang 3 genannten Fristen im Einzelfall verlängern, soweit die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. Dies kann gegeben sein, wenn: die Beschaffenheit einer Anlage über dem Durchschnitt vergleichbarer Anlagen ausgeführt ist, die Anlage überdimensioniert ist, ein höherer Kontrollaufwand während des Betriebes als normalerweise üblich geleistet wird (zusätzliche zfP-Maßnahmen und Online-Monitoring wie LDÜ-Systeme oder HT-DMS). 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Prüfpflicht der Dampfkesselanlage - Prüfkonzept gemäß Anhang 2, Abschnitt 4, Nr. 5.7 Systems Bei äußeren und inneren Prüfungen von Anlagenteilen können ersetzt werden a. Besichtigungen durch andere Verfahren und b. statische Druckproben bei Festigkeitsprüfungen durch zerstörungsfreie Verfahren, wenn der Arbeitgeber ein von einer zugelassenen Überwachungsstelle bestätigtes Prüfkonzept vorlegt, mit dem sicherheitstechnisch gleichwertige Aussagen erreicht werden. 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Prüfpflicht der Dampfkesselanlage - Prüfkonzept gemäß Anhang 2, Abschnitt 4, Nr. 5.7 Systems Auf der Grundlage eines Prüfkonzepts können auch Maßnahmen festgelegt werden, auf deren Grundlage eine Prüfaussage getroffen werden kann, ohne dass dazu die Anlage oder Anlagenteile außer Betrieb genommen werden müssen. Keine Übertragung eines Prüfergebnisses von einer Anlage auf eine andere Anlage. Zustandsbewertung Diagnostik online Auslegung und Berechnung 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Diagnostik offline Dokumentierte Qualität Bausteine für ein Prüfkonzept auf Basis einer ganzheitlichen Zustandsüberwachung Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Beispiele zur Notwendigkeit der Aktualisierung GBU Systems Anpassung an den Stand der Technik (z.B. Steuerung des Luft-/Brennstoffverhältnis durch Handeingriff zulassen?) Hinweise: Bekanntmachung zur Betriebssicherheit BekBS 1114 Anpassung an den Stand der Technik… 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Beispiele zur Notwendigkeit der Aktualisierung GBU Systems Sicherheitsrelevante Veränderung Beispiel: Änderung Vorbelüftung Ableitung von Maßnahmen auf Grundlage eines CFD-Rechenmodels 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Beispiele zur Notwendigkeit der Aktualisierung GBU Systems Schäden / neue Informationen Maßnahmen: Änderung der Geometrie / Prüffristen und -umfang 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Beispiele zur Notwendigkeit der Aktualisierung GBU Systems Schäden / neue Informationen Beispiel: Absicherung Prüfintervall durch Bruchmechanik 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Beispiele zur Notwendigkeit der Aktualisierung GBU Systems Überprüfung zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahme Verfolgung der Sicherheits-Lebenszyklen von vorhandenen Schutzsystemen (Kesselschutz und Brennerverriegelung) Rohrsystembetrachtung von vorhanden Rohrleitungssystemen (Turbinenschnellschluss / Ausblaseleitung-Sicherheitsventil) Anpassung Prüfkonzept: Prüfung von Erdgasrohrleitungen nach bzw. in Anlehnung an das DVGW-Regelwerk Änderungen im Personalkonzept für die Bedienung und Wartung 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Beispiele zur Notwendigkeit der Aktualisierung GBU Systems Überprüfung zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahme Befahrung von Anlagenteilen, Bsp. abgesperrte REA-Bahn Änderungen am Aufstellungsraum Hinweise von Herstellern über geänderte Betriebs- und Wartungsvorschriften … 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Aufbau der Gefährdungsbeurteilung Systems Gestaltung ist frei wählbar Hinweise zur Umsetzung - TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Aktualisierung an neue BetrSichV erforderlich) - DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention - Merkblatt A 017 der BG RCI – Gefährdungsbeurteilung Grundsätzliche Strategie - Arbeitsplatz bezogen (Instandhalten / Betreiben / Wechselwirkungen) - Arbeitsmittel bezogen (Instandhalten /Betreiben / Wechselwirkungen) - „Dynamische“ GBU für nicht planbare Tätigkeiten 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Unterstützung bei der Erstellung der GBU Systems TÜV NORD hat zahlreiche Erfahrungen im Bereich von Gefährdungsbeurteilungen gesammelt Wir unterstützen Ihr Unternehmen gerne bei den unterschiedlichsten Aufgabenstellungen / Bewertungen Wir beraten gerne zur effektiven Aufteilung und Prüfung von Druckanlagen 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.› Vielen Dank Systems Dr. Gerhard Dreier Tel.: 040 8557 2262 Mob.: 0160 888 2262 [email protected] 3. EAS Instandhaltungsworkshop 26.11.2015 Arbeitssicherheit in Verbindung m. d. BetrSichV Referent: Dr. Gerhard Dreier Folie: ‹Nr.›