Tod und Trauer im Islam
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Tod und Trauer im Islam
VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 TOD & TRAUER İM İSLAM Am Beispiel der islamischen Bestattungsriten © 2005 - Volkan Coşkun VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Die islamische Bestattung Im Islam gibt es einzig und allein die Art der Erdbestattung. Die Verstorbenen werden nach dem Tode rituell gewaschen, in weiße Leinentücher eingehüllt und beerdigt. Das Zusammenspiel von Tradition und Kultur in verschiedenen islamischen Ländern erlaubt geringfügige Abweichungen im Vollzug der rituellen Handlungen, nicht aber in der Tatsache der Erdbestattung. Der genaue rituelle Ablauf einer islamischen Bestattung ist eine komplexe Handlung, diese ausführlich zu erklären würde hier den Rahmen sprengen, deshalb nun im Nachfolgenden eine kurze Einführung in den Ablauf einer islamischen Bestattung. Zum besseren Verständnis wurde die maskuline Anredeform des Verstorbenen als Grundlage genommen. 2 1 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Darstellung – Muslima oder Muslim stirbt; Zuhause oder in einem Krankenhaus 1 Soweit möglich wird dem Sterbenden das islamische Glaubensbekenntnis (Die Schahada) vorgesprochen und das Nachsprechen dieser nahe gelegt. Angehörige rezitieren selber Gebete aus dem Koran oder holen sich Beistand von islamischen Geistlichen. Nach dem Tode wird das Kinn des Verstorbenen zugebunden. Nach Erledigung der notwendigen Formalitäten wird der Verstorbene in einen Waschraum gebracht, dort werden Männer von männlichen und Frauen von weiblichen Wäschern rituell gewaschen und in Leinentücher eingehüllt. Die muslimischen Angehörigen sollten, auch wieder unter Berücksichtigung des Geschlechtes bei der rituellen Waschung mithelfen. 3 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Darstellung – Muslima oder Muslim stirbt; Zuhause oder in einem Krankenhaus 2 Nach der Waschung und der Einhüllung wird der Verstorbene eingesargt und das Totengebet vor der versammelten Gemeinde im Freien abgehalten. Der Sarg wird mit der islamischen Sargdecke bedeckt und mit der rechten Seite gegen Mekka ausgerichtet platziert; der Vorbeter (Imam) stellt sich vor den Sarg und beginnt nach dem Erfragen der Freisprechung das rituelle Totengebet. Das Totengebet wird im Islam im Gegensatz zu den anderen Gebeten im Stehen vollzogen. Ein Niederwerfen beim Gebet vor dem Sarg ist nicht gestattet. Nach dem Totengebet wird der Sarg von der Gemeinde zum Grab getragen, je nach Region im Leinen oder mit Sarg beigesetzt und dort auch von der Gemeinde mit Erde bedeckt. 4 2 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Darstellung – Muslima oder Muslim stirbt; Zuhause oder in einem Krankenhaus 3 Bei einer Überführung in das Heimatland bleibt die Handlung bis auf das zu Grabe tragen und Beisetzen gleich. Es wird jedoch gemäß internationaler Bestimmungen ein Sarg mit Zinkeinsatz verwendet, dieser wird dann am Bestimmungsort entfernt. Auch ist eine Waschung, auf Wunsch der Hinterbliebenen oder Hinterlassenschaft des Verstorbenen, am Bestimmungsort möglich, es darf allerdings nur einmal rituell gewaschen und eingehüllt werden. Der Islam anempfiehlt aber, dass der Muslim an dem Ort beerdigt wird wo er verstarb. (Sofern islamischer Friedhof vorhanden) Der Islam schreibt eine möglichst schnelle Beisetzung des Verstorbenen vor, es sollten keine unnötigen Verzögerungen entstehen, dies heißt jedoch nicht, dass deswegen gesetzliche Bestimmungen außer Kraft treten müssen. (Wartefrist, gerichtliche Obduktion etc.) 5 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Darstellung – Muslima oder Muslim stirbt; Zuhause oder in einem Krankenhaus 4 In vielen Regionen Europas, sowie auch in einigen islamischen Regionen ist die Beisetzung im Sarg Pflicht. Dies ist, sofern der Sarg den islamischen Vorschriften entspricht kein Hindernis. Auf diese Vorschrift wird im Folgenden eingegangen. 6 3 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Genehmigung zur Bestattung in Vollholzsärgen Die Bestattung von Muslimen in Vollholzsärgen stellt kein rituelles Hindernis dar. Eine Beisetzung in Leinentüchern wird aber nach Möglichkeit von islamischen Gelehrten empfohlen. Der Beisetzung in einem islamischen Sarg wird aber von den meisten Gemeinden, auch wegen der Hygiene zugesprochen. 7 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Der islamische Sarg 8 4 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Der islamische Sarg Der islamische Sarg besteht gemäß den islamischen Riten nur aus Vollholz. Der Sarg darf nicht mit Farbe behandelt werden und muss naturell bleiben. Die oben spitz zulaufende Deckelform ist den Gräbern der islamischen Weisen und Heiligen nachempfunden. (So genannten Turbe) Es stilisiert den Zusammenhang zwischen Himmel und Erde. 9 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Der islamische Sarg mit islamischer Sargdecke 10 5 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Die Bedeutung der Inschriften der Sargdecke 11 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Islamisch-rituelle Waschutensilien 12 6 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Die islamisch-rituellen Waschutensilien bestehen aus: Weißes undurchsichtiges Leinen in 10 - 16 Meter. Kleine und große Handtücher zum abtrocknen des Leichnams. Einwegschürzen, Einwegschwämme und Einweghandschuhe. Kampfer (Gemisch aus Naphthalin und Gewürzen) zur Vollendung der rituellen Zeremonie. 13 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Muslime beim Totengebet eines Verstorbenen 14 7 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Muslime tragen den Sarg zur Gruft und beten die Fatiha 15 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Trauer im Islam Wie auch in vielen europäischen Ländern wird auch in der islamischen Welt die Trauer verschieden ausgelebt. Weit verbreitet sind in Anatolischen und auch arabischen Ländern die Klageweiber die mit gesungenen Totenklagen (so genannte Ağıt) den Tot beklagen. Die Melodien und Texte sind dabei sehr ergreifend. Es werden Verse und Reime improvisiert, die meist die Familiengeschichte oder eine Tragödie widerspiegeln. Verlust und Schmerz besingende, spontan gedichtete Klagelieder können insbesondere auf das Pflegepersonal in hiesigen Krankenhäusern befremdlich wirken, zu beachten ist dabei, dass diese Ausbrüche befristet sind und meist innerhalb kurzer Zeit ein Ende finden. Mann sollte die Angehörigen mit dem Verstorbenen alleine lassen, um den Abschied zu erleichtern. 16 8 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Trauer im Islam Wiederum gibt es auch Regionen islamischer Länder wo die Trauer mit leisem Weinen begangen wird. So ist auch die Überlieferung des Propheten Mohammed die besagt, dass ein leises Weinen um den Verstorbenen gestattet sei, ein lautes Klagen und Schreien aber rituell unerwünscht ist. Auch dies gehört wie die Klagelieder zum Teil der islamischen Trauer. Die ersten drei Tage nach Tod einer Person ist die Zeit des Beileidsbekundens. Die Familie des Verstorbenen wird besucht und es wird das Beileid bekundet. Die Familie wird von Nachbarn und Freunden unterstützt, es wird für die Hinterbliebenen gekocht etc. 17 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Trauer im Islam Je nach Region und Tradition werden am 3. am 7. und am 52. Tag nach dem Tode des Verstorbenen Koranrezitationen in der Wohnung des Verstorbenen abgehalten und es wird gebetet. In vielen Regionen wird dies auch jedes Jahr am Todestag wiederholt. Es ist durchaus üblich, dass jeder Muslim bei Besuch eines islamischen Friedhofes für alle dort liegenden Muslime betet. Der Islam schreibt vor, die Friedhöfe regelmäßig zu besuchen, nicht jedoch um die Verstorbenen zu ehren, sondern vielmehr um vor Augen zu halten, dass man selbst auch eines Tages sterben wird. Man sollte dies als Muslim vor Augen halten und bei den täglichen Taten berücksichtigen. 18 9 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Folgende Broschüren können Sie auf Wunsch bei uns beziehen 19 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Ahorn-Grieneisen AG IkinciBahar Islamische Bestattungen Ein Unternehmen der IDEAL Versicherungsgruppe Fürstenbrunner Weg 10-12 D-14059 Berlin Telefon: 030/78 78 22 22 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.ikinci-bahar.de 20 10 VIII. Onkologische Fachtagung 11. – 13. Mai 2005 Fragen und Antworten ! 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