Zulassung - Technische Universität Braunschweig

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Zulassung - Technische Universität Braunschweig
Technische Universität Braunschweig
Immatrikulationsamt
Pockelsstraße 11
38106 Braunschweig
Telefon +49 531 391-4321
Telefax +49 531 391-4329
[email protected]
www.tu-braunschweig.de/i-amt
Immatrikulationsamt
Erste Schritte
nach Ihrer Zulassung
Willkommen
an der TU Braunschweig
Wintersemester 2016/17 und Sommersemester 2017
Liebe Studienanfängerin,
lieber Studienanfänger,
wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium und damit für eine Einschreibung (=
Immatrikulation) an unserer Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu
Braunschweig entschieden haben und möchten Sie auf diesem Wege ganz herzlich
willkommen heißen.
Damit Ihnen die ersten Schritte zum Studium etwas leichter fallen, haben wir in dieser
Broschüre alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Mit der Einschreibung
begründen Sie ein Rechtsverhältnis zur TU Braunschweig und werden vom Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Immatrikulation an Mitglied der TU Braunschweig. Alles, was
im Rahmen der Einschreibung wichtig ist, finden Sie auf den folgenden Seiten. Sollten
Sie dennoch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Studienservice-Call, Tel.:
0531/391-4321.
Einen guten Start und viel Erfolg für Ihr Studium
wünscht Ihnen
das Team des Immatrikulationsamtes
Kontaktmöglichkeiten des Immatrikulationsamtes der TU Braunschweig
Pockelsstraße 11 (Haus der Wissenschaft), 1. Obergeschoss
38106 Braunschweig
Öffnungszeiten:
Tel:
Fax:
E-Mail:
Internet:
Mo. und Do.:
9.00 – 12.00 Uhr
0531/391-4321
0531/391-4329
[email protected]
http://www.tu-braunschweig.de/i-amt
Immatrikulationsamt im Studienservice-Center
Pockelsstraße 11 (Haus der Wissenschaft), Erdgeschoss
38106 Braunschweig
Öffnungszeiten:
Mo. – Mi.:
10.00 – 16.00 Uhr
Do.
10.00 – 17.00 Uhr
Fr. und vor Feiertagen: 10.00 – 13.00 Uhr
Internet: http://www.tu-braunschweig.de/sc
Postanschrift des Immatrikulationsamtes
TU Braunschweig
Immatrikulationsamt
38092 Braunschweig
Impressum
Herausgeber: Abteilung 15
Immatrikulationsamt der Technischen Universität Braunschweig
Verfasser:
Kai Brunzel (MBA), E-Mail: [email protected]
Redaktion:
Heiko Oertel (Immatrikulationsamt)
Stand:
Mai 2016
Haftungsausschluss: Das Immatrikulationsamt hat alle Angaben dieser Broschüre mit
größter Sorgfalt zusammengestellt. Rechtliche Ansprüche lassen sich aus dieser
Veröffentlichung nicht ableiten.
Änderungen können nicht ausgeschlossen werden.
2
Inhalt
1.
Die Einschreibung
4
2.
Semesterbeitrag, Langzeitstudiengebühren und Studienfinanzierung
7
3.
Nach der Immatrikulation
8
4.
Rücknahme (Löschung) der Immatrikulation
8
5.
Wissenswertes für den Studienstart
8
Anhang
Wichtige Anschriften an der TU Braunschweig
und der Hochschule für Bildende Künste
Lageplan
Heftmitte
Formular für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftmandat
Annahmeerklärung des Studienplatzes
3
11
1.
Die Einschreibung
Nachdem Ihre Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgreich
war bzw. Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang entschieden haben, muss nun
die Immatrikulation durchgeführt werden. Da – wie eingangs bereits ausgeführt – mit der
Immatrikulation die Mitgliedschaft zur TU Braunschweig begründet wird, ist dieses
Verfahren zwangsläufig mit einigen Formalitäten verbunden.
Um die Immatrikulation abschließen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende
Unterlagen:
Checkliste
1. Amtlich beglaubigte Fotokopie der Hochschulzugangsberechtigung
(falls noch nicht mit der Bewerbung eingereicht; gilt nicht für Bewerbungen für ein
Masterstudium)
2. bei Master-Studiengängen: amtlich beglaubigte Fotokopie des Bachelorzeugnisses
und der Bachelorurkunde
3. lückenloser tabellarischer Lebenslauf (falls nicht mit der Bewerbung eingereicht)
4. Krankenversicherungsnachweis für die Einschreibung an einer Hochschule
(keine Mitgliedsbescheinigung oder Aufnahmebestätigung)
5. Lichtbild in Passbildgröße
6. Fotokopie Ihres Personalausweises, Passes oder der Geburtsurkunde, ggf. Kopie
des aktuellen Aufenthaltstitels (insbesondere das Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel)
7. Annahmeerklärung des Studienplatzes (siehe Heftmitte) inkl. Zahlungsnachweis
8. ggf. zusätzlich zu Nr. 7 SEPA-Lastschriftmandat (Lastschrifteinzugsverfahren,
s. Heftmitte
9. Bei Studienortwechslern:
Studienzeitnachweis und Exmatrikulation vorher besuchter Hochschulen
10. Bei Einschreibung zu einem Master-Studiengang:
Bescheinigung über die Regelstudienzeit des vorhergehenden Studiengangs
11. Erklärung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
Beachten Sie bitte die Hinweise zu der Checkliste:
zu 1. Die Fotokopie der Hochschulzugangsberechtigung (soweit noch nicht bei der
Bewerbung eingereicht) muss amtlich beglaubigt sein. Zuständig für amtliche
Beglaubigungen sind z. B. Einwohnermeldeämter oder (Hoch-)Schulen. Die amtliche
Beglaubigung muss ein Dienstsiegel enthalten. Bitte reichen Sie keine Originale ein,
sondern nur amtlich beglaubigte Kopien. Die TU Braunschweig übernimmt für
unaufgefordert eingereichte Originalzeugnisse keine Haftung. Bitte beachten Sie, dass
alle eingereichten Unterlagen digitalisiert und somit nach einer gewissen Zeit vernichtet
werden.
zu 2. Das Bachelorzeugnis muss amtlich beglaubigt eingereicht werden. Sollte das
Zeugnis zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht vorliegen, kann es bis zum im
Zulassungsbescheid genannten Termin nachgereicht werden.
zu 4. Bei der Krankenkasse Ihrer Wahl müssen Sie sich eine Bescheinigung
besorgen, mit der Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. Bitte benutzen Sie
4
für die Immatrikulation die Versicherungsbescheinigung für die Einschreibung an einer
Hochschule, die Ihnen Ihre Krankenkasse ausstellt. Mitgliedsbescheinigungen oder
einfache Aufnahmebestätigungen reichen leider nicht aus.
Sofern Sie Mitglied einer privaten Krankenkasse sind und bleiben möchten, benötigen
Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht. Diese Dauerbefreiungserklärung wird
Ihnen von den gesetzlichen Krankenversicherungen ausgestellt. In einem solchen Fall
müssen Sie anstelle des Krankenversicherungsnachweises eine Kopie dieser
Befreiungserklärung mit den Einschreibunterlagen vorlegen.
zu 5. Bitte schreiben Sie auf die Rückseite des Lichtbildes Ihren Vor- und Zunamen
sowie Ihre Matrikel- oder Bewerbernummer.
zu 6. Die Fotokopie des Personalausweises, Passes, der Geburtsurkunde oder des
Aufenthaltstitels muss nicht beglaubigt sein.
zu 7. Bei dem Formular Annahmeerklärung des Studienplatzes kleben Sie den
erforderlichen Zahlungsnachweis auf der Rückseite des Formulars auf und kreuzen dies
auf der Vorderseite des Formulars an.
Im Verwendungszweck Ihrer Überweisung beachten Sie bitte unbedingt die folgende
Reihenfolge Ihrer Angaben:
Wintersemester 2016/17: 20162.[Ihre Bewerber- oder Matrikelnummer], Name, Vorname
Sommersemester 2017: 20171.[Ihre Bewerber- oder Matrikelnummer], Name, Vorname
Die Kontodaten lauten wie folgt:
IBAN:
DE62 2505 0000 0001 708 700,
BIC:
NOLADE2HXXX
Die Zahlbeträge für das Wintersemester 2016/17 und das Sommersemester 2017
stehen derzeit noch nicht fest. Sobald die jeweiligen Beträge bekannt sind (ab Mitte
Januar bzw. Mitte Juli) werden diese auf der folgenden Internetseite bekannt gegeben:
https://www.tu-braunschweig.de/i-amt/newsaktuelles
zu 8. Das
SEPA-Lastschriftmandat
für
die
Teilnahme
am
SEPALastschrifteinzugsverfahren sollte von Ihnen ausgefüllt werden, damit Sie bei der zu
jedem zukünftigen Semester erforderlichen Rückmeldung die erforderlichen Beiträge und
Gebühren nicht selbst überweisen müssen, sondern diese automatisch von einem Konto
eingezogen werden.
Die notwendigen Beiträge und Gebühren für Ihre Einschreibung bzw. Ihr erstes
Semester an der TU Braunschweig müssen Sie selbst überweisen.
Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren gestatten Sie dem
Immatrikulationsamt der TU Braunschweig in zukünftigen, auf das Semester Ihrer
Ersteinschreibung folgenden, Semestern die fälligen Beiträge und Gebühren von Ihrem
Konto einzuziehen.
Das Lastschrifteinzugsverfahren stellt sicher, dass Sie zukünftig kein Rückmeldeverfahren
versäumen und dass der Betrag immer fristgerecht zum Abbuchungszeitpunkt
(= Rückmeldezeitpunkt) am 01.02. für ein Sommersemester und am 01.08. für ein
Wintersemester und in der entsprechenden Höhe abgebucht wird.
Ist eine Rückmeldung zum 2. Fachsemester oder für folgende Semester nicht
fristgerecht durchgeführt oder ist nicht der vollständige Semesterbeitrag überwiesen,
werden Sie zunächst innerhalb der gesetzten Frist gemahnt. Die Mahngebühr beträgt
5
15 €. Sollte auch dann das Geld nicht bis zum jeweiligen Semesterbeginn (01.04. bzw.
01.10.) auf dem Konto der TU Braunschweig eingehen, werden Sie kraft Gesetzes
exmatrikuliert. Um dies zu vermeiden und Sie vor unnötigen Schwierigkeiten zu
bewahren, empfiehlt es sich, am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Das hierfür erforderliche Formular finden Sie in der Heftmitte.
Die für den Widerruf Ihres Lastschrifteinzugsmandats geltenden Fristen entnehmen Sie
bitte ebenfalls diesem Formular.
zu 9. Wenn Sie vor Ihrer jetzt beantragten Immatrikulation bereits an anderen
Hochschulen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben waren,
benötigen wir eine Immatrikulationsbescheinigung mit Angaben der Hochschul- und
Fachsemester sowie eine Exmatrikulationsbescheinigung. Diese Unterlagen sind für
die Berechnung der Studienbeiträge erforderlich.
zu 10. Bei der Einschreibung zu einem Master-Studiengang ist es erforderlich, dass Sie
uns die Regelstudienzeit Ihres vorhergehenden Studienganges verbindlich nachweisen,
sofern der Bachelor eine Regelstudienzeit von mindestens 7 Semestern hatte. Ist diese
auf der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule ausgewiesen, so ist
ein gesonderter Nachweis nicht erforderlich (siehe auch zu 9.).
zu 11. Minderjährige
Bewerber/innen benötigen
aufgrund der beschränkten
Geschäftsfähigkeit die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Die unterschriebene
Erklärung
der
Erziehungsberechtigten
ist
mit
den
Bewerbungsbzw.
Einschreibunterlagen einzureichen. Sie ist online zu finden unter https://www.tubraunschweig.de/MedienDB/abt14/erklaerung_erziehungsberechtigte.pdf
Die Vorgehensweise bei der Einschreibung ist davon abhängig, ob es sich bei dem
gewünschten Studiengang um einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten
Studiengang handelt. Ist er zulassungsfrei, so können Sie nach Ihrer Online-Bewerbung
direkt die in der Checkliste genannten Unterlagen zusammenstellen und an uns senden.
Damit ist Ihre Einschreibung vollzogen.
Handelt es sich hingegen um einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung, müssen
Sie auf einen Zulassungsbescheid von uns warten.
Nachdem Sie die dem Zulassungsbescheid beigefügten Einschreibunterlagen erhalten
und nach vorstehender Checkliste die entsprechenden Dokumente zusammengestellt
haben, bitten wir Sie, die gesamten Einschreibunterlagen zu der im Bescheid genannten
Frist (= sehr wichtig, da beim Überschreiten der Frist Ihr Studienplatz dem/der
rangnächsten Studienbewerber/in zugeteilt werden muss) an das Immatrikulationsamt
der TU Braunschweig zurückzusenden (Postanschrift siehe S. 11).
Das Immatrikulationsamt prüft Ihre Unterlagen. Wenn alles vollständig ist und einer
Immatrikulation nichts im Wege steht, wird Ihre Einschreibung zu Beginn des
Wintersemesters (01.10.) bzw. des Sommersemesters (01.04.) durchgeführt (Ausnahme:
wenn bei einem zulassungsfreien Studiengang die notwendigen Unterlagen erst nach
diesen Daten eingehen, werden Sie zu einem entsprechenden späteren Zeitpunkt für
das jeweilige Semester immatrikuliert).
Da der Druck Ihrer TUcard einige Zeit in Anspruch nimmt, erhalten Sie umgehend nach
Ihrer Immatrikulation einen vorläufigen Studierendenausweis, der ab Semesterbeginn bis
zum Erhalt der TUcard gültig ist und gleichzeitig als „Semesterticket“ zur Benutzung von
DB-Regio und dem örtlichen Verkehrsverbund berechtigt. Den Gültigkeitsbereich
erfahren Sie auf den Internetseiten des AStA der TU Braunschweig unter
http://www.asta.tu-braunschweig.de/de/service/semesterticket/
6
2.
Semesterbeitrag, Langzeitstudiengebühren und Studienfinanzierung
Für das Studium an der Technischen Universität Braunschweig ist ein Semesterbeitrag
bestehend aus dem Studentenwerksbeitrag, dem AStA-Beitrag und dem
Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten. Der Semesterbeitrag ist zur Einschreibung und
zu jeder Rückmeldung für das folgende Semester zu entrichten.
Bei Nichtzahlung des Semesterbeitrages oder Zahlung von Teilbeträgen kann eine
Einschreibung nicht vollzogen werden. Ab dem 2. Fachsemester hat das bei nicht
rechtzeitiger oder fehlender Zahlung die Exmatrikulation kraft Gesetzes zur Folge.
Langzeitstudiengebühren und Befreiungsmöglichkeiten
Sollten Ihre Hochschulsemester an einer deutschen Hochschule in staatlicher
Verantwortung oder dauerhafter staatlicher Förderung die Regelstudienzeit Ihres
Studienganges zuzüglich sechs weiterer Semester überschreiten, so sind gemäß
Niedersächsischen Hochschulgesetzes zusätzliche Langzeitstudiengebühren in Höhe
von 500 Euro je Semester zu entrichten.
Von der Zahlungspflicht der Langzeitstudiengebühren können Sie sich auch als
Neueinschreiber an der Technischen Universität Braunschweig befreien lassen, wenn
- Sie Kinder unter 14 Jahren betreuen,
- Sie einen nahen Angehörigen pflegen,
- Sie gleichzeitig an einer anderen Hochschule zum Studium in einem gemeinsamen
Studiengang eingeschrieben sind und dort die Langzeitstudiengebühren entrichten,
- eine Behinderung oder schwere Erkrankung nachweislich zu Verzögerungen in
Ihrem Studium geführt hat,
- Sie Opfer einer Straftat geworden sind und es dadurch nachweislich zu
Verzögerungen im Studium kam.
Sollten Sie das Amt einer Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen haben oder als
gewählte Vertreterin oder gewählter Vertreter in einem Organ Ihrer Hochschule,
Studierendenschaft oder des Studentenwerks tätig sein oder gewesen sein, so können
Sie hierfür für bis zu zwei Semester während Ihres Studiums von den
Langzeitstudiengebühren befreit werden.
Liegt einer der genannten Gründe vor, setzen Sie sich bitte umgehend mit der
entsprechenden Sachbearbeitung des I-Amtes (per E-Mail unter [email protected]) in Verbindung, damit eine Antragsstellung mit den erforderlichen
Unterlagen erfolgen kann.
Nähere
Informationen
zu
Semesterbeiträgen,
Langzeitstudiengebühren,
Befreiungsmöglichkeiten und zur Studienfinanzierungsberatung finden Sie im Internet
unter: https://www.tu-braunschweig.de/studium/imstudium/finanzierung-kosten.
7
3.
Nach der Immatrikulation
Wie bereits eingangs erwähnt, werden Sie nach vollzogener Immatrikulation Mitglied
unserer Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig. Egal, ob die
Immatrikulation vor Beginn des Semesters oder nach Beginn des Semesters
durchgeführt wird, sie wirkt immer zum Beginn des Semesters (Wintersemester = 01.10.
bzw. Sommersemester = 01.04.).
Sie erhalten nach der Einschreibung vom Immatrikulationsamt der TU Braunschweig
eine vorläufige Benutzerkennung für den Gebrauch des IT-Angebots der TU
Braunschweig und einen vorläufigen Studierendenausweis, der auch als Semesterticket/
Niedersachsenticket gilt.
Die TUcard wird vom Immatrikulationsamt erstellt und im Studienservice-Center hinterlegt. Sie kann dort von Ihnen ab Mitte September (bei einer Einschreibung zu einem
Wintersemester) bzw. Mitte März (bei Einschreibung zum Sommersemester),
frühestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt Ihres vorläufigen Studierendenausweises, gegen diesen getauscht werden. (Adresse und Öffnungszeiten des
Studienservice-Centers finden Sie auf der ersten Seite dieser Broschüre und unter
https://tu-braunschweig.de/sc).
Ist eine Einschreibung vor Beginn des Semesters vollzogen worden, können Sie die
Vergünstigungen wie z.B. das Semesterticket erst ab dem 01.10. für ein Wintersemester
bzw. 01.04. für ein Sommersemester nutzen.
4.
Rücknahme („Löschung“) der Immatrikulation
Sollten Sie nach erfolgter Immatrikulation an der TU Braunschweig von einer anderen
favorisierten Hochschule eine Zulassung zu Ihrem Wunschstudium erhalten, können Sie
innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn Ihre Immatrikulation an der TU
Braunschweig wieder rückgängig machen. Sie bekommen dann den eingezahlten
Beitrag unter der Voraussetzung zurück, dass Sie alle von der TU Braunschweig
erhaltenen Bescheinigungen und den vorläufigen Studierendenausweis oder die TUcard
(sofern Sie den vorläufigen Studierendenausweis bereits gegen diese getauscht haben)
komplett zurückgegeben haben.
Das hierfür notwendige Formular finden Sie unter:
https://www.tu-braunschweig.de/Medien-DB/abt14/formular_loeschung.pdf
5.
Wissenswertes für den Studienstart
Der Beginn der Vorlesungen ist im Regelfall immer etwas später als der
Semesterbeginn. Sie sollten sich nach der Immatrikulation umgehend im Internet unter
https://vorlesungen.tu-bs.de informieren, welche Vorlesungen Sie besuchen müssen,
wann und wo diese stattfinden. Zu Beginn und während des Studiums müssen Sie sich
um diese Dinge selber kümmern. Dabei helfen die Fakultäten, die Studiendekane, die
Fachschaften, die Zentrale Studienberatung und natürlich entsprechende Einführungsveranstaltungen für die einzelnen Studiengänge.
Eines sollten Sie keinesfalls versäumen: Die Begrüßung der neu eingeschriebenen
Studierenden am 1. Tag des Vorlesungsbeginns im Audimax. Entsprechende Hinweise
werden öffentlich bekannt gegeben.
Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Begriffe in alphabetischer Reihenfolge
erläutern, mit denen Sie in nächster Zeit konfrontiert werden könnten.
8
Adressänderung
Jede Änderung der Anschrift oder des Namens sollte umgehend dem
Immatrikulationsamt
mitgeteilt
werden.
Die
Adressänderung
betrifft
die
Semesteranschrift und auch die Heimatanschrift. Sie entscheiden, welche Adresse die
Korrespondenzanschrift sein soll.
AStA-Beitrag
Der AStA-Beitrag
Semesterbeitrages.
oder
der
Studentenschaftsbeitrag
ist
Bestandteil
des
Beurlaubung
Eine Beurlaubung ist für grundständige Studiengänge ab dem 2. Fachsemester möglich.
Es müssen bestimmte Beurlaubungsgründe gegeben sein, die in der
Immatrikulationsordnung aufgelistet sind. Der Beurlaubungsantrag ist frühestens zwei
Monate vor bzw. spätestens zwei Monate nach Semesterbeginn schriftlich zu stellen
(Vordruck). Eine Beurlaubung ist für maximal 4 Semester möglich. Während der
Beurlaubung behalten die Studierenden ihre Rechte als Studierende der TU
Braunschweig, sind jedoch von der Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums
befreit (z. B. bei lang andauernder Krankheit).
Fachsemester
Als Fachsemester sind die Semester zu bezeichnen, die der Betreffende ohne
Beurlaubung in einem Studiengang immatrikuliert ist.
Hochschulsemester
Als Hochschulsemester werden alle Semester einer Immatrikulation innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland gerechnet.
Langzeitstudiengebühr
Die Langzeitstudiengebühr ist zu entrichten, wenn die Regelstudienzeit des
entsprechenden Studiengangs für den der Studierende immatrikuliert ist zuzüglich
6 weiterer Semester (Toleranzsemester), abgelaufen ist. Vorherige Studienzeiten
werden angerechnet. Die Langzeitstudiengebühr muss nach Ablauf des vorstehenden
Zeitraumes entrichtet werden und beträgt 500 Euro pro Semester (siehe auch
Langzeitstudiengebühren und Befreiungsmöglichkeiten, S. 7).
Rückmeldung
Für das 2. und die folgenden Semester hat sich jeder Studierende für die Fortsetzung
seines Studiums zurückzumelden. Die Rückmeldung wird durch die fristgerechte
Zahlung (Sommersemester zum 01.02. / Wintersemester zum 01.08.) des vollständigen
Rückmeldebeitrags vollzogen. Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich, eine
gesonderte Aufforderung oder Erinnerung erhalten Sie nicht. Erfolgt keine Rückmeldung,
werden Sie nach Mahnung kraft Gesetzes exmatrikuliert.
Semesterbeitrag
Der
Semesterbeitrag
setzt
sich
aus
dem
AStA-Beitrag
(einschließlich
Semesterticket/Niedersachsenticket), dem Verwaltungskostenbeitrag und dem
Studentenwerksbeitrag zusammen.
Studentenwerksbeitrag
Der Studentenwerksbeitrag beträgt im Wintersemester 2016/17 98,00 Euro und ist für
die Unterhaltung der Einrichtungen und Serviceleistungen des Studentenwerks zu
entrichten.
9
Studiengang
Die Studierenden werden für einen Studiengang eingeschrieben. Der Studiengang
definiert sich nach dem entsprechenden Fach bzw. den Fächern und dem
dazugehörigen Abschluss (z.B. Bachelor Informatik oder 2-Fächer-Bachelor
Germanistik/Geschichte).
Studiengebühren
Für Aufbau- und Weiterbildungsstudiengänge müssen Studiengebühren entrichtet
werden. Diese werden gesondert festgesetzt.
TUcard
Die TUcard ist der elektronische Studierendenausweis der TU Braunschweig in Form
einer Chipkarte. Alle wichtigen Informationen zur TUcard finden Sie unter:
https://www.tu-braunschweig.de/tucard
Verwaltungskostenbeitrag
Der Verwaltungskostenbeitrag (75 Euro) wird von der Hochschule an das Land
abgeführt, um unter anderem die Serviceleistungen für die Studierenden zu garantieren.
Weitere Hinweise und wichtige Informationen finden Sie auch auf der Checkliste zum
Studiumsbeginn unter https://www.tu-braunschweig.de/studium/beginn.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an
unseren Studienservice-Call, Tel.: 0531/391-4321, dort stehen wir Ihnen gerne mit Rat
und Tat zur Verfügung.
Für die Durchführung Ihres Studiums wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
10
Anhang
Anschrift des Immatrikulationsamtes, des International Office und der Zentralen
Studienberatung der TU Braunschweig sowie der Hochschule für Bildende Künste
Immatrikulationsamt
der Technischen Universität Braunschweig
38092 Braunschweig
Studienservice-Call: 0531/391-4321
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.tu-braunschweig.de/i-amt
Besucheradresse
Pockelsstraße 11, 1. Obergeschoss
38106 Braunschweig
Öffnungszeiten
Mo. und Do.
09.00-12.00 Uhr
Immatrikulationsamt im Studienservice-Center
Studienservice-Center
Haus der Wissenschaft
Öffnungszeiten
Mo. - Mi.
10.00-16.00 Uhr
Do.
10.00-17.00 Uhr
Fr. und vor Feiertagen 10.00-13.00 Uhr
Pockelsstr. 11, Erdgeschoss
38106 Braunschweig
E-Mail:
[email protected]
Zentrale Studienberatung (ZSB)
der Technischen Universität Braunschweig
Besucheradresse (nur nach Anmeldung im Studienservice-Center):
Bültenweg 17
38106 Braunschweig
Studienservice-Call: 0531/391-4321
Internet: https://www.tu-braunschweig.de/zsb
E-Mail: [email protected]
ZSB im Studienservice-Center
(Kurzinformation und Anmeldung zur Beratung)
Studienservice-Center
Haus der Wissenschaft
Öffnungszeiten
Mo. - Mi.
10.00-16.00 Uhr
Do.
10.00-17.00 Uhr
Fr. und vor Feiertagen 10.00-13.00 Uhr
Pockelsstr. 11
38106 Braunschweig
11
International Office
der Technischen Universität Braunschweig
Sprechzeiten
Bültenweg 74/75
Mo. - Do.
10.00-16.00 Uhr
38106 Braunschweig
Fr.
10.00-13.00 Uhr
Tel.: +49(0)531/391-4331
Bitte einen Termin vereinbaren!
Fax: +49(0)531/391-4332
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.tu-braunschweig.de/international
Kontakt: Tanja Filipp, Sabine Fabian
Tel.: +49(0)531/391-4337 und -4338
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
Tel.: 0531/391-9122
Fax: 0531/391-9292
Internet: www.hbk-bs.de
Immatrikulationsamt der HBK:
Tel.: 0531/391-9127
Fax: 0531/391-9292
E-Mail: [email protected]
Sprechstunde
Mo., Di., Do.
Do.
10.00-12.00 Uhr
13.00-16.00 Uhr
Telefonische Sprechstunde
Mo.,Di.,Do.
09.00-15.00 Uhr
Mi., Fr.
09.00-12.00 Uhr
Zentrale Studienberatung der HBK:
Tel.: 0531/391-9269
E-Mail: [email protected]
Sprechstunde
Mo.-Fr.
Do. auch
10.00-12.00 Uhr
12.30-15.00 Uhr
Telefonische Sprechstunde
Di.
13.00-14.00 Uhr
12
Immatrikulationsamt
Annahmeerklärung des Studienplatzes
- Zutreffendes bitte ankreuzen -
Immatrikulation zum WiSe/SoSe: __ __ __ __/__ __
Matrikelnummer: __ __ __ __ __ __ __
Name, Vorname:______________________________________________________________
Studiengang:
___________________________________________ im ___. Fachsemester
___________________________________________ im ___. Fachsemester
Studienabschluss:
Bachelor
2-Fächer-Bachelor
Master
Promotion
Staatsexamen
Hiermit erkläre ich die Annahme für den mir zugewiesenen Studienplatz und beantrage die
Immatrikulation.
Dieser Erklärung habe ich folgende Unterlagen für die Immatrikulation beigefügt:
amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
amtlich beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses sowie der Bachelorurkunde
Krankenversicherungsnachweis („Formular zur Einschreibung an einer Hochschule“)
lückenloser tabellarischer Lebenslauf
Lichtbild (bitte geben Sie auf der Rückseite Ihre Bewerber- oder Matrikelnummer an)
Kopie des Personalausweises oder Passes; ggf.Aufenthaltstitel bei ausländischen
Studierenden
Zahlungsnachweis:
Ich habe den Gesamtbetrag überwiesen. Den Nachweis über die Einzahlung habe
ich auf der Rückseite aufgeklebt.
Ggf. zusätzlich: Ich nehme für zukünftige Semester am SEPA-Lastschriftverfahren
teil. Die unterschriebene Einzugsermächtigung liegt bei.
Studienzeitnachweis und Exmatrikulationsbescheinigung
Nachweis über die Regelstudienzeit
ausgefüllter Datenerhebungsbogen
Erklärung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
________________________________
Ort, Datum
____________________________________
Unterschrift Bewerber/in
Stand: 06/2015; Version 1.3
Immatrikulationsamt
Nutzen Sie die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens
Ermächtigen Sie uns, die fälligen Beiträge und Gebühren von Ihrem Konto einzuziehen.
Die Teilnahme an dem Lastschrifteinzugsverfahrens bietet Ihnen folgende Vorteile:
 Die Beiträge und Gebühren werden rechtzeitig von Ihrem Konto abgebucht und Sie haben den Kopf frei für wichtigere Dinge.
 Sie sparen sich das Ausfüllen eines Überweisungsformulars und ggf. Kosten für eine Überweisung oder einen Dauerauftrag.
 Sie zahlen rechtzeitig, es werden keine Extragebühren (15,00 Euro) aufgrund einer verspäteten Rückmeldung fällig.
Mit der Abbuchung des für das Rückmeldesemester gültigen Semesterbeitrages (Studentenwerksbeitrag, AStA-Beitrag, Verwaltungskostenbeitrag) und ggf.
der Studien- oder Langzeitstudiengebühr wird Ihre Rückmeldung zum jeweiligen Semester automatisch durchgeführt.
Die Abbuchung des aktuellen Studienbeitrags erfolgt am 01.02. zum jeweiligen Sommersemester und am 01.08. zum jeweiligen Wintersemester!
Wenn die Abbuchung von Ihrem Konto erfolgt ist und nicht widerrufen wurde, ist die Rückmeldung beantragt. Sie können nach Eingang des
Rückmeldebetrages auf dem Konto der TU Braunschweig Ihre TUcard für das neue Semester validieren.
Im Falle einer Exmatrikulation zum Semesterende des laufenden Semesters wird Ihnen der abgebuchte Semesterbeitrag für das Folgesemester nach
durchgeführter, ordnungsgemäßer Exmatrikulation zurückerstattet.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtdeckung Ihres Kontos, Angabe einer falschen Bankverbindung oder Widerruf des Betrages nach Abbuchung von der
Bank eine Stornogebühr berechnet wird , die Sie zu tragen haben.
Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, ist keine Rückmeldung beantragt!
In diesem Fall muss leider Ihre Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters ausgesprochen werden!
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren unter www.tu-braunschweig.de/studium/imstudium/finanzierungkosten. Bitte beachten Sie, dass eine Teinahme am Lastschriftverfahren nicht in Ihrem ersten Semester an der TU Braunschweig möglich ist!
JA, ich möchte zukünftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen - (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) -
SEPA-Lastschriftmandat
Zahlungsempfänger:
(zentrale) Postanschrift:
Land:
TU Braunschweig - Immatrikulationsamt
Neuantrag zum WS 2016/17

38092 Braunschweig
Deutschland
Neuantrag zum SoSe 2017
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE45STU00000467960
Mandatsreferenz:
[Ihre Matrikelnummer; s.u.]
Ich ermächtige den Zahlungsempfänger (TU Braunschweig - Immatrikulationsamt), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger (TU Braunschweig - Immatrikulationsamt) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann dieses Lastschriftmandat bis zum 20.01. bzw. 20.07. (Rückmeldung zum Sommer- bzw. Wintersemester) schriftlich widerrufen und innerhalb von acht
Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bitte beachten Sie: Um unnötige Gebühren und Kosten zu vermeiden sollten Sie, sofern die Abbuchung rechtmäßig erfolgt ist und Sie das Geld z.B. aufgrund einer
Exmatrikulation erstattet bekommen möchten, direkt mit dem Immatrikulationsamt Kontakt aufnehmen.
Weitere Hinweise zum Abbuchungsverfahren bzw. Ihrer Einschreibung oder Rückmeldung finden Sie auf der Website der Technischen Universität Braunschweig.
Zahlungsart:
Wiederkehrende Zahlung
Zahlungspflichtiger (Studierender)
Name:
Zahlender (Kontoinhaber)
Name:
Matrikelnummer:
(bzw. Bewerbernummer)
IBAN:
BIC:
(22 Stellen)
(8 oder 11 Stellen)
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Legende
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Altgebäude / Sprachenzentrum
Haus der Wissenschaft, Studienservice-Center, Aula
Universitätsbibliothek
Forumsgebäude
Audimax – Auditorium maximum
Zentrale Studienberatung
Immatrikulationsamt
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