06/2015 vom 25.06.2015 - Gemeinde Ehingen am Hesselberg

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06/2015 vom 25.06.2015 - Gemeinde Ehingen am Hesselberg
Mitteilungsblatt
Gemeinde Ehingen
Ehingen – Beyerberg
Lentersheim – Dambach
Wittelshofener Str. 30 : 91725 Ehingen :  (09835) 9791-0 : Fax 9791-33
www.ehingen-hesselberg.de
Nr.: 06/2015
Ehingen, den 25.06.2015
1. Aufnahme von Asylbewerbern in der Gemeinde Ehingen
In der vergangenen Woche sind im Ortsteil Ehingen zwei Flüchtlingsfamilien eingezogen. Das
Landratsamt Ansbach hat dazu zwei Wohnungen angemietet. Im Rahmen der staatlichen
Unterbringungsverpflichtung wurden unserer Gemeinde nun diese Menschen zugewiesen die
damit auch offiziell Bürger der Gemeinde Ehingen sind.
Wir sind der Meinung, dass es aus unserer christlichen und menschlichen Verantwortung heraus selbstverständlich ist, diese Menschen aus Krisengebieten, in dem Fall aus der Ukraine, entsprechend willkommen zu heißen und gastfreundlich aufzunehmen.
Neben den Verantwortlichen in Gemeinde und Kirche bitten wir Sie liebe Mitbürgerinnen und
Mitbürger, diesen Menschen freundlich zu begegnen und wenn notwendig auch in alltäglichen
Dingen zu unterstützen.
Wer konkret seine Hilfe anbieten möchte, möge sich bitte im Pfarramt oder am Rathaus melden.
Bürgermeister Friedrich Steinacker
Pfarrer Walter Huber
Weitere Information bezüglich der Aufnahme von Asylbewerbern finden Sie auf der Internetpräsentation des Landkreises Ansbach( www.landkreis-ansbach.de) bereits auf der Startseite.
2. Wertstoffhof, Abfallwirtschaft und Müllentsorgung
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass es nicht hingenommen werden kann,
dass außerhalb der Öffnungszeiten Abfall vor dem Wertstoffhof abgestellt wird. Es wurden sogar
schon Gegenstände über den Zaun geworfen. Oft handelt es sich dabei zudem um Restmüll,
der nicht am Wertstoffhof abgegeben werden kann.
Auch wird in letzter Zeit beobachtet, dass Müll durch verbrennen entsorgt wird; insbesondere
auch Kunststoffe, was ebenso nicht erlaubt ist.
Wir bitten diese Hinweise unbedingt zu beachten!
Bei Anlieferungen von schweren Gegenständen am Wertstoffhof bitten wir darum, dass entsprechend Helfer dabei sind, um diese in die Container zu heben. Unsere Mitarbeiter sind
selbstverständlich auch bereit mit hinzulangen, sind jedoch hauptsächlich mit Aufsichtsarbeiten
beschäftigt.
3. Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes
(BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Antrag auf Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes für die Brunnen Haslach H1, H3-H9 und Matzmannsdorf M1-M5 für die öffentliche Wasserversorgung
der Fernwasserversorgung Franken (FWF), Fernwasserstr. 2, 97215 Uffenheim in
der Gemeinde Burk, dem Markt Dentlein a. Forst, dem Markt Dürrwangen, der
Gemeinde Langfurth, dem Markt Schopfloch, der Gemeinde Ehingen, der Stadt
Feuchtwangen und der Gr. Kreisstadt Dinkelsbühl
Die Bekanntmachung ist im Anhang abgedruckt.
4. Ferienprogramm 2015
Das gemeindliche Ferienprogramm ist mit Anmeldung beigefügt.
gez.
Steinacker
1. Bürgermeister
-2-
Nichtamtlicher Teil
1. 2-Zimmer-Wohnung für neuen Vikar gesucht
Das Evangelische Pfarramt Ehingen wird wieder Ausbildungsstelle für einen Vikar.
Zum 1. September soll er antreten. Deshalb suchen wir nun eine Wohnung für ihn. Er ist
alleinstehend. 2 Zimmer, Küche, Bad würden ihm genügen.
Angebote bitte an das Evangelische Pfarramt Ehingen, Tel. 202. Danke.
2. Infos/Einladung Obst- und Gartenbauverein Beyerberg - Wanderung nach Brunn
Am Samstag, den 18. Juli wandern wir zum Brunner Wirt. Herr Eichbauer wird uns durch
seinen Garten führen. Danach gemütliches Beisammensein bei Essen und Trinken. Treffpunkt ist 18.00 Uhr an der Bushaltestelle in Beyerberg. Wer schlecht zu Fuß ist, kann auch
gerne mit dem Auto kommen. Die Führung wird ca. 19 Uhr beginnen.
Es sind alle herzlich eingeladen.
OGV Beyerberg
3. 125 Jahre Soldaten- und Kriegerkameradschaft Lentersheim
Die Soldaten- und Kriegerkameradschaft Lentersheim feiert vom 27. - 28. Juni 2015 ihr
125-jähriges Bestehen.
Unser Festprogramm
27.06.2015 Samstag
18:30 Uhr Umzug mit Abholung des Patenvereines
Totenehrung am Ehrenmal
20:00 Uhr Festabend mit der Festkapelle D`Maihinger
28.06.2015 Sonntag
09:30 Uhr Festgottesdienst mit den Posaunenchören in der Festhalle
Im Anschluss Ehrungen für verdiente Vereinsmitglieder
11:00 Uhr
Frühschoppen mit Mittagstisch und musikalischer Untermalung
14:00 Uhr Kaffee und Kuchen mit gemütlichem Festausklang
Auf zahlreiche Gäste freut sich die Soldaten- und Kriegerkameradschaft
4. Infos/Einladungen VfL Ehingen
a) Fußballturnier der AH
Die AH-Fußballer laden am Samstag, 27.06.2015 recht herzlich zum Fußballturnier ein.
Folgende Mannschaften nehmen teil:
VfL Ehingen, SV Cronheim, FC Langfurth und SV Weinberg
Spielbeginn ist ab 14.30 Uhr, die Siegerehrung ist für ca. 19.00 Uhr geplant.
Für Ihr leibliches Wohl wird bestens gesorgt mit leckeren Sachen vom Grill sowie Kaffee und
Kuchen.
b) Nordic Walking
Die Gruppe trifft sich jeden Donnerstag um 19.00 Uhr an der Turnhalle.
c) Traditionelles Knöchlesessen am Samstag, 04.07.2015 mit Ehrungen verdienter Mitglieder
und Sportler ab 19.00 Uhr. Ab 17.00 Uhr findet ein Fußballspiel der AH gegen den 1. FC
Langfurth statt.
d) Die nächste Altpapiersammlung ist am Samstag, 11.07.2015 ab 9.00 Uhr.
Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt
ist Montag, 27.07.2015
-3-
Bekanntmachung
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes
(BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Antrag auf Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes für die Brunnen Haslach
H1, H3-H9 und Matzmannsdorf M1-M5 für die öffentliche Wasserversorgung der
Fernwasserversorgung Franken (FWF), Fernwasserstr. 2, 97215 Uffenheim in der
Gemeinde Burk, dem Markt Dentlein a. Forst, dem Markt Dürrwangen, der Gemeinde Langfurth, dem Markt Schopfloch, der Gemeinde Ehingen, der Stadt Feuchtwangen und der Gr. Kreisstadt Dinkelsbühl
Das Einzugsgebiet der Brunnen Haslach und Matzmannsdorf der Fernwasserversorgung Franken
(FWF) wird durch Siedlungsflächen, Verkehrswege und Land- bzw. Forstwirtschaft vielfältig genutzt.
Zum Schutz des Grundwasservorkommens der öffentlichen Wasserversorgung der FWF (Brunnen
Haslach H1, H3-H9 und Matzmannsdorf M1-M5) ist aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit
die Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes, das an das Einzugsgebiet der Brunnen
angepasst ist, beantragt, da das bestehende Wasserschutzgebiet aus dem Jahr 1968 zu klein
bemessen ist und nicht mehr den heutigen Anforderungen und Erkenntnissen entspricht und
somit ersetzt werden muss.
Die Festsetzung des Wasserschutzgebietes erfolgt durch Rechtsverordnung gemäß § 51 und
§ 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Art. 31, 63
und 73 Bayer. Wassergesetz (BayWG).
Das Wasserschutzgebiet betrifft die Gemeinde Burk, die Marktgemeinde Dentlein am Forst, die
Marktgemeinde Dürrwangen, die Gemeinde Langfurth, den Markt Schopfloch, die Gemeinde
Ehingen, die Stadt Feuchtwangen und die Gr. Kreisstadt Dinkelsbühl.
Das Schutzgebiet besteht aus
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13 Fassungsbereichen (Zone WI)
1 engeren Schutzzone (Zone WII)
1 weiteren Schutzzone (Zone WIIIA)
1 weiteren Schutzzone (Zone WIIIB).
Nachdem im Anhörungsverfahren Einwendungen erhoben wurden, führt das Landratsamt einen
Erörterungstermin durch.
1. Der Erörterungstermin findet am Mittwoch den 29. Juli 2015 um 09.00 Uhr im Festsaal der
Schranne, Weinmarkt 7, 91550 Dinkelsbühl, statt. Sofern nicht alle Einwendungen am Mittwoch
behandelt werden können, wird der Erörterungstermin am Donnerstag, den 30. Juli 2015 ab
09.00 Uhr im Festsaal der Schranne fortgesetzt.
2. Bei dem Erörterungstermin werden die fristgerecht erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhoben haben,
erörtert. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des
Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
3. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden,
freigestellt. Zur Feststellung der Personalien ist ein Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten
auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben
und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
4. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten
werden nicht erstattet.
5. Der Erörterungstermin ist nichtöffentlich.

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