06/2015 vom 25.06.2015 - Gemeinde Ehingen am Hesselberg
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06/2015 vom 25.06.2015 - Gemeinde Ehingen am Hesselberg
Mitteilungsblatt Gemeinde Ehingen Ehingen – Beyerberg Lentersheim – Dambach Wittelshofener Str. 30 : 91725 Ehingen : (09835) 9791-0 : Fax 9791-33 www.ehingen-hesselberg.de Nr.: 06/2015 Ehingen, den 25.06.2015 1. Aufnahme von Asylbewerbern in der Gemeinde Ehingen In der vergangenen Woche sind im Ortsteil Ehingen zwei Flüchtlingsfamilien eingezogen. Das Landratsamt Ansbach hat dazu zwei Wohnungen angemietet. Im Rahmen der staatlichen Unterbringungsverpflichtung wurden unserer Gemeinde nun diese Menschen zugewiesen die damit auch offiziell Bürger der Gemeinde Ehingen sind. Wir sind der Meinung, dass es aus unserer christlichen und menschlichen Verantwortung heraus selbstverständlich ist, diese Menschen aus Krisengebieten, in dem Fall aus der Ukraine, entsprechend willkommen zu heißen und gastfreundlich aufzunehmen. Neben den Verantwortlichen in Gemeinde und Kirche bitten wir Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, diesen Menschen freundlich zu begegnen und wenn notwendig auch in alltäglichen Dingen zu unterstützen. Wer konkret seine Hilfe anbieten möchte, möge sich bitte im Pfarramt oder am Rathaus melden. Bürgermeister Friedrich Steinacker Pfarrer Walter Huber Weitere Information bezüglich der Aufnahme von Asylbewerbern finden Sie auf der Internetpräsentation des Landkreises Ansbach( www.landkreis-ansbach.de) bereits auf der Startseite. 2. Wertstoffhof, Abfallwirtschaft und Müllentsorgung Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass es nicht hingenommen werden kann, dass außerhalb der Öffnungszeiten Abfall vor dem Wertstoffhof abgestellt wird. Es wurden sogar schon Gegenstände über den Zaun geworfen. Oft handelt es sich dabei zudem um Restmüll, der nicht am Wertstoffhof abgegeben werden kann. Auch wird in letzter Zeit beobachtet, dass Müll durch verbrennen entsorgt wird; insbesondere auch Kunststoffe, was ebenso nicht erlaubt ist. Wir bitten diese Hinweise unbedingt zu beachten! Bei Anlieferungen von schweren Gegenständen am Wertstoffhof bitten wir darum, dass entsprechend Helfer dabei sind, um diese in die Container zu heben. Unsere Mitarbeiter sind selbstverständlich auch bereit mit hinzulangen, sind jedoch hauptsächlich mit Aufsichtsarbeiten beschäftigt. 3. Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG); Antrag auf Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes für die Brunnen Haslach H1, H3-H9 und Matzmannsdorf M1-M5 für die öffentliche Wasserversorgung der Fernwasserversorgung Franken (FWF), Fernwasserstr. 2, 97215 Uffenheim in der Gemeinde Burk, dem Markt Dentlein a. Forst, dem Markt Dürrwangen, der Gemeinde Langfurth, dem Markt Schopfloch, der Gemeinde Ehingen, der Stadt Feuchtwangen und der Gr. Kreisstadt Dinkelsbühl Die Bekanntmachung ist im Anhang abgedruckt. 4. Ferienprogramm 2015 Das gemeindliche Ferienprogramm ist mit Anmeldung beigefügt. gez. Steinacker 1. Bürgermeister -2- Nichtamtlicher Teil 1. 2-Zimmer-Wohnung für neuen Vikar gesucht Das Evangelische Pfarramt Ehingen wird wieder Ausbildungsstelle für einen Vikar. Zum 1. September soll er antreten. Deshalb suchen wir nun eine Wohnung für ihn. Er ist alleinstehend. 2 Zimmer, Küche, Bad würden ihm genügen. Angebote bitte an das Evangelische Pfarramt Ehingen, Tel. 202. Danke. 2. Infos/Einladung Obst- und Gartenbauverein Beyerberg - Wanderung nach Brunn Am Samstag, den 18. Juli wandern wir zum Brunner Wirt. Herr Eichbauer wird uns durch seinen Garten führen. Danach gemütliches Beisammensein bei Essen und Trinken. Treffpunkt ist 18.00 Uhr an der Bushaltestelle in Beyerberg. Wer schlecht zu Fuß ist, kann auch gerne mit dem Auto kommen. Die Führung wird ca. 19 Uhr beginnen. Es sind alle herzlich eingeladen. OGV Beyerberg 3. 125 Jahre Soldaten- und Kriegerkameradschaft Lentersheim Die Soldaten- und Kriegerkameradschaft Lentersheim feiert vom 27. - 28. Juni 2015 ihr 125-jähriges Bestehen. Unser Festprogramm 27.06.2015 Samstag 18:30 Uhr Umzug mit Abholung des Patenvereines Totenehrung am Ehrenmal 20:00 Uhr Festabend mit der Festkapelle D`Maihinger 28.06.2015 Sonntag 09:30 Uhr Festgottesdienst mit den Posaunenchören in der Festhalle Im Anschluss Ehrungen für verdiente Vereinsmitglieder 11:00 Uhr Frühschoppen mit Mittagstisch und musikalischer Untermalung 14:00 Uhr Kaffee und Kuchen mit gemütlichem Festausklang Auf zahlreiche Gäste freut sich die Soldaten- und Kriegerkameradschaft 4. Infos/Einladungen VfL Ehingen a) Fußballturnier der AH Die AH-Fußballer laden am Samstag, 27.06.2015 recht herzlich zum Fußballturnier ein. Folgende Mannschaften nehmen teil: VfL Ehingen, SV Cronheim, FC Langfurth und SV Weinberg Spielbeginn ist ab 14.30 Uhr, die Siegerehrung ist für ca. 19.00 Uhr geplant. Für Ihr leibliches Wohl wird bestens gesorgt mit leckeren Sachen vom Grill sowie Kaffee und Kuchen. b) Nordic Walking Die Gruppe trifft sich jeden Donnerstag um 19.00 Uhr an der Turnhalle. c) Traditionelles Knöchlesessen am Samstag, 04.07.2015 mit Ehrungen verdienter Mitglieder und Sportler ab 19.00 Uhr. Ab 17.00 Uhr findet ein Fußballspiel der AH gegen den 1. FC Langfurth statt. d) Die nächste Altpapiersammlung ist am Samstag, 11.07.2015 ab 9.00 Uhr. Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt ist Montag, 27.07.2015 -3- Bekanntmachung Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG); Antrag auf Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes für die Brunnen Haslach H1, H3-H9 und Matzmannsdorf M1-M5 für die öffentliche Wasserversorgung der Fernwasserversorgung Franken (FWF), Fernwasserstr. 2, 97215 Uffenheim in der Gemeinde Burk, dem Markt Dentlein a. Forst, dem Markt Dürrwangen, der Gemeinde Langfurth, dem Markt Schopfloch, der Gemeinde Ehingen, der Stadt Feuchtwangen und der Gr. Kreisstadt Dinkelsbühl Das Einzugsgebiet der Brunnen Haslach und Matzmannsdorf der Fernwasserversorgung Franken (FWF) wird durch Siedlungsflächen, Verkehrswege und Land- bzw. Forstwirtschaft vielfältig genutzt. Zum Schutz des Grundwasservorkommens der öffentlichen Wasserversorgung der FWF (Brunnen Haslach H1, H3-H9 und Matzmannsdorf M1-M5) ist aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit die Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes, das an das Einzugsgebiet der Brunnen angepasst ist, beantragt, da das bestehende Wasserschutzgebiet aus dem Jahr 1968 zu klein bemessen ist und nicht mehr den heutigen Anforderungen und Erkenntnissen entspricht und somit ersetzt werden muss. Die Festsetzung des Wasserschutzgebietes erfolgt durch Rechtsverordnung gemäß § 51 und § 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Art. 31, 63 und 73 Bayer. Wassergesetz (BayWG). Das Wasserschutzgebiet betrifft die Gemeinde Burk, die Marktgemeinde Dentlein am Forst, die Marktgemeinde Dürrwangen, die Gemeinde Langfurth, den Markt Schopfloch, die Gemeinde Ehingen, die Stadt Feuchtwangen und die Gr. Kreisstadt Dinkelsbühl. Das Schutzgebiet besteht aus 13 Fassungsbereichen (Zone WI) 1 engeren Schutzzone (Zone WII) 1 weiteren Schutzzone (Zone WIIIA) 1 weiteren Schutzzone (Zone WIIIB). Nachdem im Anhörungsverfahren Einwendungen erhoben wurden, führt das Landratsamt einen Erörterungstermin durch. 1. Der Erörterungstermin findet am Mittwoch den 29. Juli 2015 um 09.00 Uhr im Festsaal der Schranne, Weinmarkt 7, 91550 Dinkelsbühl, statt. Sofern nicht alle Einwendungen am Mittwoch behandelt werden können, wird der Erörterungstermin am Donnerstag, den 30. Juli 2015 ab 09.00 Uhr im Festsaal der Schranne fortgesetzt. 2. Bei dem Erörterungstermin werden die fristgerecht erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhoben haben, erörtert. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. 3. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Zur Feststellung der Personalien ist ein Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 4. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Der Erörterungstermin ist nichtöffentlich.