Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere
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Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ Mustergefährdungsbeurteilung Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ Vorwort: Seit vielen Jahren ist die Gefährdungsbeurteilung ein bewährtes Mittel für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen. Trotz Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, der Biostoffverordnung und der Mutterschutzrahmenrichtlinie haben viele Arbeitgeber Ihre Pflicht, die Gefährdung der Beschäftigten zu beurteilen, noch nicht erfüllt. Ursache hierfür ist nicht nur die fehlende Zeit, auch das „nicht wissen wie“ wird regelmäßig als Begründung angegeben. In dieser Situation wird nur zu gerne auf fertige Checklisten und andere Handlungshilfen zurückgegriffen. Eine Situation, die nicht in jedem Fall zu dem vom Gesetzgeber gewünschten Erfolg führt: Der eigene Gedanke, das Nachdenken über die Folgen von Tätigkeiten, kann nicht durch eine noch so umfangreiche Checkliste ersetzt werden. Diese „Anleitung“ soll helfen, die wesentlichen Gefährdungen eigenständig zu ermitteln und damit die Gefährdungen für die Arbeitnehmer realistisch zu beurteilen, um auf Grundlage der Kenntnis über die tatsächlichen Gefährdungen die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Damit wird die Gefährdungsbeurteilung zur Grundlage jeder Prävention. Vorgehensweise Diese Mustergefährdungsbeurteilung hilft bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch die ihr eigene Systematik. • Ermitteln Sie zuerst die Umgebungsfaktoren, unter denen die Beschäftigten arbeiten. • Erfassen Sie dann systematisch die Beschäftigten und Ihre Tätigkeiten um im Anschluss • für jede Tätigkeit die entsprechenden Gefährdungen zu ermitteln. • Erstellen Sie für besonders gefährliche Tätigkeiten Betriebsanweisungen und • unterweisen Sie die Beschäftigten auf der Grundlage dieser Betriebsanweisungen. Beachten Sie weiterhin, dass eine Gefährdungsbeurteilung keine einmalige Anstrengung sondern ein dynamischer Prozess ist: Arbeitsplätze verändern sich ebenso, wie sich Ihre Belegschaft mit der Zeit ändern wird. Eine regelmäßige Pflege der Gefährdungsbeurteilung ist Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ daher notwendig, damit die Gefährdungsbeurteilung zum Fundament eines gelungenen Sicherheitsmanagementsystems wird. Diese Mustergefährdungsbeurteilung enthält blau gestaltete Beispieltexte. Diese sind zu löschen und durch die eigenen Texte/Grafiken etc. zu ersetzen. Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ Ordner Arbeitsschutz Begonnen am ______________ Inhalt: 1. Aktuelles: ToDo Liste mit Fristen 2. Geltungsbereich 3. Bauliches/Raumpläne 4. Brandschutzpläne 5. Erste Hilfe 6. Beschäftigte Personen 1. Personen und Stellenbeschreibung 2. Zuständigkeiten im Arbeitsschutz 3. Ersthelfer 4. Sicherheitsbeauftragte 5. Brandschutzbeauftragte 6. Sonstige Beauftragte 7. Gefahrstoffkataster 1. Medikamente 2. Sauerstoff 3. Reinigungsmittel 8. Lärmkataster 9. Elektrische Geräte 1. Liste aller Geräte 2. Prüfungen nach MedGV 3. Prüfungen nach BGV 10. Gefährdungsbeurteilung 11. Dokumentation über Begehungen 12. Schulungen und Unterweisungen Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 1. Aktuelles: ToDo Liste mit Frist Hier werden alle Mängel und die Frist zur Beseitigung eingetragen ! Aufgabe Ordner Arbeitsschutz mit Leben füllen Zu erledigen bis Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 2. Geltungsbereich Dieser Ordner Arbeitsschutz gilt für • die Station A1 (Innere) des Des Krankenhauses Musterstadt, Rot-Kreuz-Straße 69 in 08157 Musterstadt Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 3. Bauliches/Raumpläne Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ Bauplan Station: Der Bauplan für Die Station A1 befindet sich im Liegenschaftsamt der Stadt Musterstadt! (Besser wäre es, hier eine Kopie des Bauplanes abzuheften) Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 4. Brandschutzpläne Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ Brandschutzplan und Flucht- und Rettungswegeplan: Die Flucht und Rettungswegepläne der Station A1 befinden hängen im Flur der Station aus. (Besser wäre es, die Pläne hier in Kopie abzuheften) Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 5. Erste Hilfe Der Standort der Erste Hilfe Kästen ist den Brandschutzplänen zu entnehmen; Alle Erste Hilfe Kästen wurden letztmals am ______ überprüft. Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 6. Beschäftigte Personen 1. Personen und Stellenbeschreibung 2. Zuständigkeiten im Arbeitsschutz 3. Ersthelfer 4. Sicherheitsbeauftragte 5. Brandschutzbeauftragte 6. Sonstige Beauftragte Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 6.1 6.2 Beschäftigte Personen 1. Susi Sonntag Stationsleitung 2. Martin Montag stellv. Stationsleitung 3. Daniel Dienstag Pfleger 4. Monika Mittwoch Krankenschwester Zuständigkeiten im Arbeitsschutz Zuständig für die Belange des Arbeitsschutzes ist Frau Susi Sonntag, Erklärung siehe Anlage 6.3 Ersthelfer Frau Monika Mittwoch ist Ersthelferin, sie wurde dafür am _____ geschult. Prüfungsbestätigung in Kopie siehe Anlage 6.3 6.4 Sicherheitsbeauftragte Herr Martin Montag wurde zum Sicherheitsbeauftragten ernannt und am 4.8.05 entsprechend geschult. 6.5 Brandschutzbeauftragte Frau Monika Mittwoch wurde am _______ zur Beauftragten für Brandschutz ernannt und in der Zeit vom __________ bis zum _______ entsprechend geschult. Prüfungsbestätigung in Kopie siehe Anlage 6.5 Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 6.6 Sonstige Beauftragte Existieren nicht Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 7. Gefahrstoffkataster Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 1. Medikamente Die Vollständige Liste der verfügbaren Medikamente ist über die Krankenhausapotheke (Frau Dr. XX, Tel. Nr. 2345) erhältlich. In kleinen Mengen werden folgende Medikamente vorgehalten. Angaben zur Gefährdung durch diese Medikamente sind der jeweils aktuellen roten Liste (Standort Schwesternzimmer, Raum A1-3) zu entnehmen. Medikament Wirkstoff Darreichungsform Aspirin Acetylsalicylsäure Tabletten 500mg Tabletten 100mg Berotec Fenoterol-HBr Inhaletten-Kapseln Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 2. Sauerstoff Die Station A1 ist mit einer stationären Sauerstoffversorgung ausgestattet. Diese wird nach den geltenden Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig überprüft und gewartet. Für die Reanimation befindet sich ein Notfallkoffer mit 2l Sauerstoffflasche im Arztzimmer. Die Sauerstofflasche und der Druckminderer werden von der Abteilung Arbeitssicherheit gewartet. 3. Reinigungsmittel Die Reinigung wird auf der Station A1 von der Fa. Meyer (Tel.___________) durchgeführt. Für etwaige Zwischenfälle werden auf der Station nur kleine Mengen Reinigungsmittel ohne erhöhtes Gefährdungspotential vorgehalten. Die Lagerung erfolgt in Kleingebinden unter der Spüle in der Teeküche. Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 8. Lärmkataster Im Bereich der Station A1 existiert kein Lärmbereich mit Schalpegeln über 70dB Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 9. Elektrische Geräte 4. Liste aller Geräte Alle vorhandenen Elektrogeräte werden von der Abteilung Haustechnik jährlich überprüft. Die Unterlagen über die Prüfungen befinden sich in der Abteilung XXX, Ansprechpartner ist Herr Becker, Tel_____. 5. Prüfungen nach MedGV Alle vorhandenen Geräte die der MedGV unterliegen werden von der Firma Müller jährlich überprüft. Die Unterlagen über die Prüfungen befinden sich in der Abteilung XXX, Ansprechpartner ist Herr Becker, Tel_____. Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 10. Gefährdungsbeurteilung Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes geschieht auf der Grundlage von § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG, 1996) infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992). Der Arbeitgeber oder von ihm nach § 7 ArbSchG beauftragte und befähigte Personen müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen. Dabei sollte er sich fachlich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen und beachten, dass den Betriebsräten ein volles Mitbestimmungsrecht in der Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung zusteht (Bundesarbeitsgericht vom 8.6.2004, 1 ABR 13/03) [2]. Der Katalog der zu ermittelnden Gefährdungen aus § 5 ist weit gefasst. Neben Fragen der Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie den physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen auf die Arbeitnehmer/innen besteht hinsichtlich der Gefährdungsermittlung auch Ermittlungsbedarf bei Gestaltung und Auswahl von Arbeitsmitteln sowie der Gestaltung von Arbeitsund Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken. Darunter fällt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch die Ermittlung psychischer Belastungen. Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ Auszug aus der Liste der Gefährdungen der Berufsgenossenschaften: 1. 1. 2. 3. 4. 5. Mechanische Gefahren Quetsch- und Scherstellen Fangstellen und offen bewegte Maschinenteile ungesicherte Ladung Sturz und Stolpern Absturz 2. 1. 2. Elektrische Gefahren Gefährliche Körperströme Lichtbögen 3. 1. 2. Gefahrstoffe Giftige und krebserregende chemische Stoffe gesundheitsschädliche chemische Stoffe 4. 1. 2. Biologische Belastungen Mikroorganismen und Viren Bakterien und Pilze 5. Brand- und Explosionsgefahren 6. 1. 2. Thermische Gefahren Heiße Medien Kalte Medien 7. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Physikalische Belastungen Lärm schweres Heben und Tragen Ganzkörper-Schwingungen Handarm-Schwingungen Strahlung Radioaktivität und ionisierende Strahlung Elektromagnetische Felder Arbeiten in Über- oder Unterdruck Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 8. 1. 2. 3. Arbeitsumgebungsbedingungen Klima Beleuchtung Raumbedarf und Verkehrswege 9. 1. Arbeitsbedingungen Ergonomie 10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit 1. Verminderter Wahrnehmung 11. Sonstige Gefahren/Belastungen 1. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 2. Hautbelastung 12. Psychische Belastungen 1. Arbeitstätigkeit 2. Arbeitsorganisation 3. Soziale Bedingungen 13. Organisatorische Mängel 1. Arbeitsablauf 2. Arbeitszeit 3. Qualifikation 4. Unterweisung 5. Verantwortung 6. Geringe Zahl an Ersthelfer 7. Geringe Zahl an Sicherheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit 8. Defizite hinsichtlich Jugendlicher, werdender oder stillender Mütter, Behinderter, Leistungsgewandelter und älterer Arbeitnehmer 9. Fehlende Betriebsanweisung(en) Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 10.1 Personen und Tätigkeiten Person Tätigkeiten Susi Sonntag, Anrufe tätigen Daniel Dienstag Blutdruckmessen Bettenmachen Patiententransfer Blutentnahme Martin Montag Blutdruckmessen Bettenmachen Patiententransfer Blutentnahme Legen von Venenverweilkathetern Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 10.2 Tätigkeiten und Gefährdungen Tätigkeiten Gefährdungen Anrufe tätigen Keine Blutdruckmessen Keine; bei bekannt infektiösen Patienten Infektionsgefahr durch Tröpfcheninfektion Bettenmachen Keine Patiententransfer Heben und Tragen Blutentnahme Gefahr durch Blutkontakt nach Nadelstichverletzungen Legen von Gefahr durch Blutkontakt nach Venenverweilkathetern Nadelstichverletzungen Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 10.2 Gefährdungen und Maßnahmen Gefährdungen Maßnahmen Infektionsgefahr durch Bei bekannten Ausscheidern wird diesen vor Tröpfcheninfektion Tätigkeiten am Patienten ein Mundschutz angelegt. Bei Erregern der Klasse drei werden Atemschutzmasken der Klasse FFP3 getragen Heben und Tragen Alle Beschäftigten sind im Umgang mit großen und kleinen Hilfsmitteln unterwiesen. Einmal Jährlich erfolgt eine Unterweisung durch einen Kinestheten. Die Unterlagen über die Unterweisungen befinden sich unter Punkt 13 in diesem Ordner. Gefahr durch Blutkontakt Auf der Station A1 werden ausschließlich nach eigensichere Nadelsysteme verwendet. Nadelstichverletzungen Nach der Arbeitsanweisung A3 ist bei allen Perkutanen Eingriffen ein Kanülenabwurfbehälter mitzuführen Bei allen perkutanen Eingriffen werden Handschuhe getragen. Jährlich werden alle Beschäftigten unterwiesen. Alle Beschäftigten sind gegen Hepatitis B geimpft. Die Zentrale Gesundheitsschutzdatei befindet sich beim Betriebsarzt. Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 9. Dokumentation über Begehungen Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens (GW) ein wesentliches Instrument um Gefahren und Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und zu reduzieren. Die Begehungen dienen in erster Linie dazu, sich ein so umfassendes Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen zu machen, dass der Arbeitgeber fundiert beraten werden kann. In Einrichtungen Gefahrenherde, die beispielsweise des Gesundheitswesens zum Teil der offensichtlich bestehen sind Röntgenverordnung vielfältige (Bereiche, oder die der Strahlenschutzverordnung unterliegen), zum Teil aber auch, oberflächlich betrachtet, harmlos erscheinen. Dabei helfen den Arbeitsmedizinern und den Sicherheitsingenieuren die Daten über das gemeldete Unfallgeschehen dabei, schon im Vorfeld einer Begehung Gefahrenschwerpunkte zu erkennen. Insbesondere Daten zu Nadelstichverletzungen werden nämlich häufig bei Begehungen ignoriert, obwohl diese Verletzungen zu den häufigsten gemeldeten Unfällen im GW zählen. Daher ist auf die Organisation und die Durchführung perkutaner Eingriffe ein besonderes Augenmerk zu richten. Häufig können bei den Begehungen auch bestehende Hygienemängel einfach erkannt werden. Nach dem ASiG beraten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte den Unternehmer in Fragen des Arbeitsschutzes. Um dieser beratenden Rolle gerecht zu werden sind regelmäßige Begehungen unumgänglich. Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ Bislang wurden keine Begehungen dokumentiert. Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 13. Schulungen und Unterweisungen Schulungen und Belehrungen werden im Arbeitsschutz Unterweisungen genannt. Damit Versicherte Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen auch handeln können, müssen sie auf ihre individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen bekommen. Die Unterweisung ist ein wichtiges Instrument, um Versicherten zu ermöglichen, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Auszug aus der BGV A1: "§ 4 Unterweisung der Versicherten(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden." Bedeutung der Unterweisung Unterweisung ist die auf den konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtete Erläuterung und Anweisung des Unternehmers für ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Versicherten, die durch praktische Übungen ergänzt werden kann. Der Hinweis auf § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz bedeutet, dass die Versicherten während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ Art und Weise sowie der Umfang einer Unterweisung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und der Qualifikation der Versicherten stehen. Unterweisungsanlässe Anlässe für eine Unterweisung sind z.B. − Einstellung oder Versetzung, − Veränderungen im Aufgabenbereich, − Veränderungen in den Arbeitsabläufen, − Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen, − Unfälle, Beinaheunfälle und sonstige Schadensereignisse. erfolgen. Unterweisungsinhalte Die Unterweisung hat mindestens − die konkreten, arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen, − die von den Versicherten zu beachtenden Schutzmaßnahmen, − die getroffenen Schutz- und Notfallmaßnahmen, − die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln zu umfassen. Hierfür sind Betriebsanleitungen von einzusetzenden Geräten und Maschinen sowie sonstige Betriebsanweisungen mit einzubeziehen. Wiederholung von Unterweisungen Bei gleichbleibenden Gefährdungen ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen, um die Unterweisungsinhalte den Versicherten wieder in Erinnerung zu rufen und aufzufrischen. Ändern sich Gefährdungen oder Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind die Unterweisungsinhalte und die Unterweisungsintervalle anzupassen. Kürzere Unterweisungsintervalle können sich aus speziellen Arbeitsschutzvorschriften ergeben, z.B. § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz, der eine halbjährliche Unterweisung fordert. Es gibt tätigkeitsbezogene (Maschineneinweisung usw.), personenbezogene (Persönliche Schutzausrüstung, sicherheitsgerechtes Verhalten usw.) und ortsbezogene (Baustellen, Fabrikhallen usw.) Unterweisungen Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ Liste der durchgeführten Unterweisungen, Unterschriften aller Teilnehmer! Die Unterweisungen werden jährlich durch die Abteilung Arbeitsschutz durchgeführt. Sie erfolgen anhand der Betriebsanweisungen (Kapitel 14) Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ 14. Betriebsanweisungen Die Betriebsanweisung ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung ein Dokument, welches ausschließlich auf Gefahren hinweisen soll. Betriebsanweisungen müssen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland für biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und deren Zubereitungen, die diese Stoffe über bestimmte Prozentsätze hinaus enthalten und für Maschinen und andere technische Anlagen erstellt werden. Der folgende Inhalt für die Betriebsanweisungen wird z.B. von den Berufsgenossenschaften vorgeschlagen: 1. Anwendungsbereich 2. Gefahren für Mensch und Umwelt 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln 4. Verhalten bei Störungen 5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe 6. Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen) 7. Folgen der Nichtbeachtung Betriebsanweisungen für Stoffe und Zubereitungen können aus den für Gefahrstoffe vorgeschriebenen Sicherheitsdatenblättern abgeleitet werden. Hinweise auf die Notwendigkeit von Betriebsanweisungen ergeben sich z.B. aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (UVV bzw. jetzt BGV A1 § 2), aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG §§ 4, 9 Abs. 1 und 12 Abs. 1), aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 9), aus der Biostoffverordnung (BioStoffV § 12) und aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14). Teilweise werden in diesen Quellen "nur" geeignete Vorschriften verlangt, in der GefStoffV wird aber eine Betriebsanweisung mit den hier angegebenen Überschriften von 1 bis 7 über eine Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS 555) vorgeschrieben. Krankenhaus Musterstadt, Station A1 (Innere), Mustergefährdungsbeurteilung ________________________________________________________________________ Für besonders gefährliche Tätigkeiten wurden auf der Station A1 folgende Betriebsanweisungen erstellt: 14.1 Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung 14.2 Betriebsanweisungen nach Biostoffverordnung 14.3 Betriebsanweisungen nach Betriebssicherheitsverordnung