Eingliederungshilfen
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Eingliederungshilfen
25.03.2015 Wissenschaftlich-fachliche Eignungskriterien für Interventionen im Rahmen des § 35 a SGB VIII Bonn, 24.3.2015 Prof. Dr. med. H. R. Röttgers, M.A., M.A.E. Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen Überblick ! Eignungsbeurteilung von Interventionen ! Schulische Teilleistungsstörungen, ADHS, Autismus als im 35 a-Kontext häufige Erkrankungen ! Kenntnisstand zu wirksamen Hilfe, Möglichkeiten und Grenzen der Eingliederungshilfe ! 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW ! Exkurs: Trägt die Jugendhilfe Kosten jenseits ihrer Zuständigkeit ? 1 25.03.2015 Kapitel „F“ der ICD-10 3 F 0 Organische einschl. symptomatischer psychischer Störungen F 1 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen F 2 Schizophrenie, schizotype und wahnh. Störungen F 3 Affektive Störungen F 4 Neurotische, Belastungs-, somatoforme Störungen F 5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen oder Faktoren F 6 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen F 7 Intelligenzminderung F 8 Entwicklungsstörungen F 9 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend F 8 Entwicklungsstörungen 4 80 Umschriebene Entwicklungsstörung des Sprechens und der Sprache 80.0 Artikulationsstörung 80.1 Expressive Sprachstörung 80.2 Rezeptive Sprachstörung 80.3 Aphasie mit Epilepsie (Landau-Kleffner) F 81 Umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten 81.0 Lese- und Rechtschreibstörung 81.1 Isolierte Rechtschreibstörung 81.2 Rechenstörung 81.3 Kombinierte Störung (81.2 plus 81.0 oder 81.1) 82 Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktion 84 Tiefgreifende Entwicklungsstörungen 84.0 frühkindlicher Autismus 84.1 Atypischer Autismus 84.2 Rett-Syndrom 84.5 Asperger-Syndrom 2 25.03.2015 F 9 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der5 Kindheit und Jugend 90 Hyperkinetische Störungen 90.0 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamskeitsstörung 90.1 Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens 91 Störungen des Sozialverhaltens 91.0 familiär beschränkte Störung des Sozialverhaltens 91.1 Störung des Sozialverhaltens bei fehlenden sozialen Bindungen 91.2 Störung des Sozialverhaltens bei vorhandenen sozialen Bindungen 91.3 Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten 92 Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen 93 Emotionale Störungen des Kindesalters (Phobie, soziale Ängstlichkeit, Trennungsangst...) 94 Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in Kindheit und Jugend 94.0 Elektiver Mutismus 94.1 Reaktive Bindungsstörung des Kindesalters 94.1 Bindungsstörung des Kindesalters mit Enthemmung 95 Ticstörungen (motorisch, vokal, Tourette-Syndrom) 98 Andere Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend (Enuresis, Enkopresis, Stottern, Poltern, Fütterstörung, Aufmerksamkeitsstörung ohne Hyperaktivität...) SGB V: Gemeinsamer Bundesausschuss, Richtlinien, AWMF-Leitlinien ! GBA bestimmt diejenigen Interventionen, die bei bestimmten Diagnosen von der GKV finanziert werden ! Richtlinien für Hilfsmittel, Psychotherapie (...) ! Leitlinien (v.a.) der AG der Wiss. Med. Fachgesellschaften verfügbar für die meisten Krankheitsbilder nach ICD, auch für TLS, AD(H)S, ASS ! Charakter des „Stands der Technik“ als untergesetzlicher Orientierung; Maßstab für gerichtliche Entscheidungen zur Kostenübernahme ! Herkunft in der Regel ! „Evidenzbasierung“, internationaler aus Leitlinien der AWMF Standard 3 25.03.2015 Jenseits der Evidenzbasierung... ! Ausnahmeregelungen im SGB-V-Bereich für „Arzneimittel besonderer Therapierichtungen“ ohne Wirkungsnachweis („traditionell eingesetzt für...“ „nach den Kriterien der... geeignet für“) ! Nichtübernahme von SGB-V-Standards in andere SGB-Bereiche (Reha, SGV VIII, XII...) ! Nichtqualifizierte Heilberufe (Heilpraktikergesetz); Kostenübernahme durch Beihilfe/PKV ! Rechtlich wenig geregelter „Heiler“- und „Heilmittelmarkt“, Traditionen der Anthroposophie, Homöopathie, Osteopathie, Geistheilung (...) ! Verbraucherschutz ? 1: Schulische Teilleistungsstörungen F 81 Umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten 81.0 Lese- und Rechtschreibstörung 81.1 Isolierte Rechtschreibstörung 81.2 Rechenstörung 81.3 Kombinierte Störung (81.2 plus 81.0 oder 81.1) 4 25.03.2015 Teilleistungsstörung – Artefakt oder Realität ? ! Die Häufigkeit diagnostizierter Teilleistungsstörungen ist regional unplausibel unterschiedlich hoch ! Inanspruchnahmeverhalten und Diagnosehäufigkeit als Folge von Anbieteraktivitäten und Genehmigungspraxis der Jugendhilfe ! Schulische Reaktion auf Leistungsschwächen ! Im Bereich Lese-Rechtschreib-Störung fungieren diverse „Reformen“ möglicherweise als Confounder/produzieren Verschlechterungen des Leistungsniveaus ! Beispiel: „Sommer-Stumpenhorst“-Programm der „lautgetreuen Schreibung“ in Klasse 1 und 2 ! „Marburger Studie“: Schwache Kinder leiden unter dem Konzept, starke Kinder überstehen es immerhin schadlos... ! Dyskalkulie: Zweifel an der Konstruktvalidität 10 Sommer-Stumpenhorst: Klasse 1 und 2 lautgetreue Schreibung, ab Klasse 3 wird korrekte Orthographie verlangt 5 25.03.2015 Teilleistungsstörung = Zuständigkeit der Eingliederungshilfe ? ! Die umschriebene Störung schulischer Fähigkeiten ist per se keine seelische Behinderung im Sinne einer Teilhabebeschränkung ! Ihre Kompensation ist grundsätzlich Aufgabe der Schule, bei erfolgreicher Intervention wird das Problem beseitigt ! Bei Persistieren „echter“ Teilleistungsstörungen erfolgt die Teilhabesicherung z.B. via Nachteilsausgleich ! Komorbide und reaktive Störungen lösen einen Behandlungsanspruch nach SGB V aus ! Also: kein Thema für die Eingliederungshilfe ? Teilleistungsstörung: primäre Zuständigkeit der Schule ! LRS-Kompensation ist grundsätzlich Aufgabe der Schule, bei erfolgreicher Intervention wird das Problem beseitigt ! NRW: LRS-Erlass 6 25.03.2015 Erlass: Außerschulische Maßnahmen als Ausnahme 2.6 Außerschulische Maßnahmen Trotz intensiver schulischer Fördermaßnahmen ist es möglich, dass einzelne Schülerinnen und Schüler die für das Weiterlernen grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten im Lesen und Rechtschreiben nicht erwerben. Dies kann insbesondere der Fall sein bei Schülerinnen und Schülern – mit einer psychischen Beeinträchtigung (z. B. ausgeprägte Angst vor Misserfolgen, geringes Selbstvertrauen), – mit neurologischen Auffälligkeiten (z. B. Störungen der sensomotorischen Integration, der Lateralitätsstruktur, bei zentralmotorischen oder Hirnfunktionsstörungen), – mit sozial unangemessenen Verhaltenskompensationen (z. B. verstärkte Aufmerksamkeit forderndes, aggressives oder gehemmtes Verhalten). Die Schule weist in diesem Fall die Erziehungsberechtigten auf geeignete außerschulische Förder- und Therapiemöglichkeiten hin (z. B. Schulspychologische Beratungsstellen, motorische oder Sprachtherapien, Erziehungsberatungsstellen). Werden über die schulische Förderung hinaus außerschulische Maßnahmen durchgeführt, sollten diese miteinander abgestimmt werden. Bei nicht ausreichendem Erfolg: Nachteilsausgleich 4.(..) Für Schülerinnen und Schüler, die einer zusätzlichen Fördermaßnahme bedürfen, gilt für die Klassen 3 bis 6 und in besonders begründeten Einzelfällen auch für die Klassen 7 bis 10 zusätzlich: 4.1 Schriftliche Arbeiten und Übungen: Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen kann die Lehrerin oder der Lehrer im Einzelfall eine andere Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen oder von der Benotung absehen und die Klassenarbeit mit einer Bemerkung versehen, die den Lernstand aufzeigt und zur Weiterarbeit ermutigt. In den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungsnachweise erbracht werden. Die Erziehungsberechtigten sind über den Leistungsstand ihres Kindes zu informieren. Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen. 4.2 Zeugnisse: Der Anteil des Rechtschreibens ist bei der Bildung der Note im Fach Deutsch zurückhaltend zu gewichten. In den Zeugnissen kann in der Rubrik „Bemerkungen“ aufgenommen werden, dass die Schülerin oder der Schüler an einer zusätzlichen LRS-Fördermaßnahme teilgenommen hat. 4.3 Versetzung: Bei Entscheidungen über die Versetzung oder die Vergabe von Abschlüssen dürfen die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben nicht den Ausschlag geben. 4.4 Übergang zu Realschulen und Gymnasien: Besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben allein sind kein Grund, eine Schülerin oder einen Schüler für den Übergang in die Realschule oder das Gymnasium bei sonst angemessener Gesamtleistung als nicht geeignet zu beurteilen. 7 25.03.2015 Teilleistungsstörung: Probleme in der Realität ! „Diagnostik“ erfolgt oft durch gewinnorientierte Dienstleistungsanbieter ohne Qualifikation und unter Außerachtlassung fachlicher Kriterien ! Schulen kommen den Anforderungen des LRS-Erlasses nicht nach Teilleistungsstörung: Probleme der Anbieter Typische Merkmale: ! „Catch-all-Phrases“ erhöhen die Attraktivität der Angebote: „Tommi will Pilot werden“ ! Unterlassen einer Intelligenz- und ggfs. Entwicklungsdiagnostik -> „Test“ bestätigt lediglich Schwäche im jeweiligen Bereich, keine Störung ! Pädagogisch und didaktisch oft nur besserer Nachhilfeunterricht -> schadet nicht, hilft aber nicht langfristig ! Datenlage nur für Interventionen zur Stärkung der Graphemerkennung („ie“,“ sch“, „st“) positiv ! Personalqualifikation müsste an sich über dem (Grundschul-)lehrerniveau mit zusätzlicher Spezialdidaktik liegen: in der Regel nicht der Fall 8 25.03.2015 Teilleistungsstörung: weitere Aspekte ! Kinderärzte (u.a.) entlasten das Budget durch die Empfehlung von Eingliederungshilfeleistungen und attestieren „Bedarfe“ nicht selten im Sinne des Elternwunsches ! Schulen sind fachlich nicht immer kompetent und begrüßen eine (oft nur vordergründige) Entlastung Teilleistungsstörung: Voraussetzungen für ein Eintreten des Jugendhilfeträgers ! Aspekte: notwendige und geeignete Hilfe, Nachrangigkeit -> ! Vorliegen einer aussagekräftigen, umfassenden Diagnostik statt Banalbescheinigung ! Begründete und differenzierte Erklärung der zuständigen Schule, sie habe alle Hilfen nach dem LRS-Erlaß erbracht und könne dennoch die nötige Förderung nicht leisten ! Elternperspektive: Nachteilsausgleich ausgeschöpft ? ! Nachweis einer Personalqualifikation sowie einer fachlichen Vorgehensweise nach dem aktuellen Stand seitens des Anbieters (z. B. LRS-Leitlinie der AWMF; in Überarbeitung) 9 25.03.2015 2: ADHS 90 Hyperkinetische Störungen 90.0 Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung 90.1 Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens AD(H)S 20 ! Durchgehende Unaufmerksamkeit, Überaktivität, Impulsivität in 2 verschiedenen Lebensbereichen ! Untertypen: „Träumer“, „Unruhestifter“ Heinr. Hoffmann (1844): „Hans-Guck-in-die Luft „Zappelphilipp“ ! Beginn vor dem 6. LJ, Dauer mehr als 6 Monate ! Intelligenzmangel, allgemeine Entwicklungsstörung, desorganisierte Familienverhältnisse, andere psych. Krankheiten müssen ausgeschlossen sein ! Unbehandelt: Schulversagen, Suchtrisiko erhöht, soziale Desintegration. Gefängnispopulation: ADHS-Prävalenz deutlich erhöht ! ADHS besteht bei Erwachsenen weiter ! 10 25.03.2015 Erklärungsmodelle (I) 21 ! Biologisch-medizinisch: Hirnfunktionsstörung ! verminderte Filterfunktion für Reize ! verminderte Hemmungsfunktion der Großhirnrinde ! Automatisierung wird nicht aufgebaut ! Methylphenidat (Ritalin®, Medikinet ®) ! stimuliert die Großhirnrinde und ! normalisiert Regulation und Fähigkeit zur Reizunterscheidung („pharmakologische Brille“) ! Behandlungseffekt schnell sichtbar ! Korrekter Einsatz: kein Abhängigkeitsrisiko, wenig UAW ! Vorsicht: Ritalin wird (von nicht ADHS-Kranken) als Stimulans mißbraucht ! ! Alternative (andere Chemie): Atomoxetin (Strattera ®) 22 Leserbrief einer Mutter: Effekt der medikamentösen Behandlung 11 25.03.2015 23 Erklärungsmodelle (II) ! Sozialwissenschaftlich/kulturkritisch: Folge einer allgemeinen Reizüberflutung ! Kommunikation (Handy), Medien, (Computer-) Spiele ! Fülle an Veranstaltungen und Angeboten ! Empfindliche Individuen reagieren mit einer Aufmerksamkeitsstörung ! Schulpädagogisch: Versagen der Elternhäuser ! Eltern haben keine Zeit, Einfühlungsvermögen fehlt ! Kinder werden der beruflichen Karriere und Lebensgestaltung der Eltern untergeordnet ! ADHS als Modediagnose bei überforderten Kindern ! Eltern fehlen als Schutzfaktor für sensible Kinder 24 Erklärungsmodelle (III) ! Alternativmedizinisch: verschiedene „chemische“ Erklärungsmodelle ! Phosphatmangel ! Nahrungsmittelunverträglichkeit ! Lebensmittelfarbstoffe (...) ! Behandlung durch Vermeiden der störenden bzw. Zufuhr der fehlenden Substanzen ! Fachliche Bewertung: Keinerlei Hinweis auf Wirksamkeit ! Ethische Bewertung: Mißbrauch verzweifelter Eltern 12 25.03.2015 Unseriöse Angebote bei ADHS: Google-Werbung (I) Unseriöse Angebote bei ADHS: Google-Werbung (II) 13 25.03.2015 Alter bei Einschulung: mehr ADHS(Fehl-)Diagnosen und Behandlungen für biologisch jüngere/unreifere Kinder Morrow, CMAJ 3/2012 28 Integratives Modell ! Biologische Vulnerabilität einiger Kinder ! Aktuell: stärkeres Interesse, mehr Diagnostik und reale Zunahme durch ! Größere Zahl von Kindern mit Risiko („Frühchen“) ! Kulturelle und gesellschaftliche Veränderungen sowie Veränderung des Erziehungsstils ! Aber: Vorsicht vor Fehldiagnosen !! ! ->Integration des medizinischen, pädagogischen und sozialen Modells der Krankheitsentstehung 14 25.03.2015 29 Diskussion um die medikamentöse Behandlung mit Stimulantien Elternrundbrief einer Schulleiterin in Niedersachsen: „Ritalin macht abhängig, führt zu Magersucht und wird in der rechten Szene als Dopingmittel benutzt. Das Verhalten der Kinder ist Spiegelbild der Elternhäuser“ „An meiner Schule werden keine Rauschmittel genommen“ Letzter Trend der medikamentösen Behandlung: eingetretene Sättigung/Bedarfsdeckung ? 30 H. R. Röttgers 15 25.03.2015 31 Rationales Vorgehen ! Präzise KJP-Fachdiagnostik und ! Pädagogische Einschätzung der Verhältnisse in Familie, Kindergarten und Schule ! Ggfs. medikamentöse Behandlung parallel zu Elterntraining, Interventionen in KiGa/Schule ! Schulalter: zusätzl. Verhaltenstherapie (Selbstmanagement/Selbstinstruktion) ! Lautdenken bremst Impulshandlungen ! Gliederung von Wahrnehmungs-, Denk-, Planungs- und Handlungsprozessen ! z. B. Signalkarten als Hilfe ! Diskriminierung vermeiden ! Therapieergebnisse: wieviele Kinder erreichen 32 ein altersübliches Funkionsniveau ? MTA Cooperative Group (1999), A14-month randomized clinical trial of treatment strategies for ADHD, Arch Gen Psychiatry 56:1073-86 16 25.03.2015 ADHS im Schulalter (I) Keine Angst vor wirksamen Interventionen: ! Transparenz bezüglich der Pharmakotherapie (Wirkzeiten der Medikation, Verhaltensbeobachtung durch Lehrkräfte...) ! Behandlung komorbider Störungen wichtig ! ! Lernpsychologie als gemeinsame Basis von Pädagogik und Verhaltenstherapie ! ! Struktur und Orientierung helfen auch anderen Kindern... ! „Inklusive Schule“ mit Verknappung des Lehrpersonals gegenüber Förderschulen birgt Probleme ! Raumreserven sind für Unterricht und NTA essentiell ADHS im Schulalter (II) Faktoren für eine gelingende Schullaufbahn: ! Spezifische sonderpädagogische Kompetenz und Erfahrung mit ADHS ! Transparenz gegenüber Kollegium, Eltern, Mitschülern v.a. bezüglich dysfunktionaler Verhaltensweisen ! Vernetzung mit Eltern und Umfeld, konsistent lernpsychologisch fundiertes Vorgehen ! Ggfs. auch Ersatzschulen zu erwägen, wenn im staatlichen System keine Möglichkeit besteht 17 25.03.2015 ADHS im Schulalter (III) Faktoren für eine gelingende Schullaufbahn: ! Kleine Klassen/Lerngruppen mit Möglichkeit der individualisierten Förderung ! Räumliche Ausstattung einschließlich Raumreserve für Krisen und Einzelsituationen ! Kompetenz bei Fragen des störungsspezifischen Nachteilsausgleichs ! Integrationshelfer in der Regel nicht hilfreich; Außenseiterposition wird verstärkt, schulische Vermittlungsprozesse können nicht unterstützt werden, „Bodyguard“-Rolle ist eine fragwürdige Funktion ADHS: Voraussetzungen für ein Eintreten des Jugendhilfeträgers ! notwendige und geeignete Hilfe, Nachrangigkeit ! Weiterbestehen teilhaberelevanter Beeinträchtigungen nach leitlinienkonformer Ausschöpfung (!) der pharmakologischen und verhaltenstherapeutischen Möglichkeiten (bei bis zu 1/3 der Kinder zu erwarten) sowie der schulischen Möglichkeiten sonderpädagogischer Förderung einschl. Nachteilsausgleich sowie ggfs. ! Ausschöpfung der leitlinienkonformen Behandlungsmöglichkeiten für komorbide Störungen ! Differenzierter Nachweis von Personalqualifikation, einer leitlinienkonformen fachlichen Vorgehensweise seitens des Anbieters und des „Mehrwerts“ gegenüber der SGB-V-Leistung 18 25.03.2015 ADHS: kein Eintreten des Jugendhilfeträgers, wenn... ! SGB-V-Möglichkeiten nicht ausgeschöpft sind, z.B. auch bei weltanschaulich bedingter Ablehnung einer rationalen Therapie durch die Erziehungsberechtigten ! rechtlich: sozialrechtliche Mitwirkungsverpflichtung (rechtlich korrekte Behandlung allerdings schwer durchsetzbar, Motivation !) ! ethisch: Recht des Kindes auf optimale Behandlung, Wächterfunktion/Garantenstellung des Jugendamtes ! ! schulische Förder- und NTA-Möglichkeiten nicht ausgeschöpft sind ! Hilfeanbieter nicht ausschließlich evidenzbasierte störungsspezifische Maßnahmen anbieten, sondern z.B. therapeutisch beliebig arbeiten (geeignete Hilfe !) 3. Autismus-Spektrum-Störungen Störungen der Kommunikation und sozialen Interaktion ! beeinträchtigen Allgemein- und Sprachentwicklung und Lernen Eingeschränkte Interessen, stereotype Verhaltensweisen ! behindern die Aufnahme neuer Inhalte und Erweiterung des Verhaltens- und Erfahrungsrepertoires 19 25.03.2015 Checklist for Autism in Toddlers (CHAT) Punkte in den rosa Feldern: ≥3 ASS-Verdacht ≥6 sehr hohe Wahrscheinlichkeit Epidemiologie (I) ! Schätzungen zur Häufigkeit variieren (5/10.000: frühkindl. Autismus, bis 20-100/10.000: weiteres Spektrum). Elsabaggh et al, Autism Research 5: 160–179, 2012 20 25.03.2015 Epidemiologie (II) ! Schätzungen zur Häufigkeit variieren (5/10.000: frühkindl. Autismus, bis 20-100/10.000: weiteres Spektrum). ! Mehr betroffene Jungen/Männer: m>w (4 - 10:1) ! Kein Anhalt für realen Anstieg, sondern: ! frühere und umfassendere Erkennung ! weitere Einschlusskriterien ! Fragwürdige Diagnosen („atypischer Autismus“) ! Bei weitem nicht alle Menschen im autistischen Spektrum erleben sich als „therapiebedürftig“, dies gilt vor allem für gut begabte Personen 21 25.03.2015 Epidemiologie (III): Jugendhilfe ! Fallzahlanstieg zu Hilfen nach § 35 a SGB VIII wegen ASS in vielen Kommunen beobachtbar ! Diagnostisch Trend zur Übererfassung ! ADHS, Störungen des Sozialverhaltens, Verhaltensstörungen bei kognitiven Einschränkungen müssen abgegrenzt werden ! „Autismus“ Diagnose mit höherer Akzeptanz als „LB/GB“; Zugang zu Hilfen erleichtert ! Angebotsinduzierte Nachfrage ! Tatsächlich größere Anteile der Kinder mit ASS „Jugendhilfeklientel“ ! Scheinbare GB nach effektiver Sprachanbahnung/-Förderung nicht mehr nachweisbar ! Auswirkung erfolgreicher EIBI-Programme („early intensive behavioural interventions“) Wissensstand zur Ätiologie ! Kein Hinweis für Impfschaden/chemische Einflüsse (Wakefield-Skandal) 22 25.03.2015 Wissensstand zur Ätiologie ! Kein Hinweis für chemische Einflüsse ! Kein Hinweis für Psychogenese (Bettelheim 1967: „Kühlschrank-Mütter“) ! Klare neurobiologische Fundierung ! Genetische Faktoren ! Neuroananatomische Befunde ! Funktionelle Bildgebung Autistische Menschen sind vom ersten Tag an anders als „neurotypische“ Menschen Neurobiologische Basis Neuronale Konnektivität Körnerzellen im Hippocampus Funktionale Konnektivität Synchronisation bei Satzerkennung Gesichtererkennung in der fMRI Neurotypische Verwandte Person Person von ASD mit ASD Verarbeitung 23 25.03.2015 Neuropsychologische Aspekte Theory of Mind Zentrale Kohärenz § Mentalisierungsschwäche § Empathieschwäche § Metaphorik/-Interaktionsschwäche n n n Bruchstückhafte InfoVerarbeitung Detailorientierung Kontext-/Sinnerfassungsschwäche Exekutive Funktionen n n n n Defizit in Planung, Flexibilität, zeitlichem Strukturieren Initiierung ToM-Test ! Antworten autistischer und neurotypischer Kinder ? 24 25.03.2015 Holistische vs. detailorientierte Wahrnehmung: was gehört zusammen ? Autismus und Intelligenz Verteilung der getesteten Intelligenz bei Autisten (Ritvo et al. 1989) IQ % >90 89-8 79-7 69-5 49-3 34-2 <20 0 0 0 5 0 12,0 10,2 11,9 25,1 22,1 15,3 3,4 25 25.03.2015 Lernstörungen bei Autismus ! Klinisch: erhebliche Entwicklungsverzögerungen unabhängig vom kognitiven Niveau/auch bei Sonderbegabungen ! Exekutive Defizite (Planen und Handeln) ! Erschwertes Modell-/Imitationslernen ! Erschwertes Automatisieren ! Erhebliche Fortschritte durch störungsangepaßte lernbezogene Interventionen Verlauf & Prognose (I) Zusammenhang mit ! IQ (aber: Messung problematisch) ! Qualitatives Ausmaß der Störung ! Entwicklungsstand der Sprache, v. a. der kommunikativen Funktion ! Dauer der Echolaliephase ! Entwicklungsstand des Spielverhaltens ! Schulerfolg (Henne-Ei-Problem…) Individuelle Vorhersagen schwierig 26 25.03.2015 Verlauf & Prognose (II) ! Schwerer Betroffene (“Kanner”) i.d.R. lebenslang institutionalisiert, D: GB-Einrichtungen ! Hochfunktionale Personen oft unerkannt in “ökologischen Nischen” ! Langzeitstudien zeigen eine stetige Besserungstendenz der Verläufe in den USA ! bessere und frühere Förderung ! Ausweitung des diagnostischen Spektrums ! Kaum belastbare Zahlen für Deutschland 53 Langzeitverlauf bei 3- bis 14 jährigen in Kalifornien 1992-2001: Subgruppen sprechen unterschiedlich an 1. Kommunikative Entwicklung Fountain, Winter, Bearman 2012 time. Second, there was substant heterogeneity in the extent of this d velopment; some children improv much more than others. This hete geneity is especially visible in the soc dimension; some groups improv whereas others, particularly the “lo group, were relatively flat. With 1 i portant exception, groups that we high-functioning (HF) at the start i proved more rapidly. Third, the mo rapid development occurred befo age 6 years, and several of the t jectories tended to flatten out aft that. Finally, both the communicati and social dimensions have a grou here identified as “bloomers,” that i proved especially quickly. These c dren started with low scores, comparab to those on the LF trajectories, a improved at a rapid pace, ending w scores comparable to those on the trajectories. 27 In contrast, the repetitive behav trajectories remained relatively s ble, except for 1 that decreased severity and 1 that increased. Althou 2. Soziale Kompetenzentwicklung 3. Repetitives Verhalten im Verlauf FIGURE 1 (A) Modeled communication, (B) social, and (C) repetitive behavior symptom trajectories based on CDER scores by age. time. Second, there was substantial heterogeneity in the extent of this development; some children improved much more than others. This hetero25.03.2015 geneity is especially visible in the social dimension; some groups improved whereas others, particularly the “low” group, were relatively flat. With 1 important exception, groups that were high-functioning (HF) at the start imtime. Second, proved more rapidly.there Third,was the subs most heterogeneity in the extent of th rapid development occurred before velopment; some children imp age 6 years, and several of the tramuch more than others. This jectories tended to flatten out afterh especially visible in the that. geneity Finally, isboth the communication some have groups imp and dimension; social dimensions a group, here whereas identifiedothers, as “bloomers,” that imparticularly the proved especially quickly. These chilgroup, were relatively flat. With dren portant started with low scores,groups comparable exception, that to those on the LF trajectories, high-functioning (HF) at the and sta improved at amore rapidrapidly. pace, ending proved Third,with the scores comparable to thoseoccurred on the HF rapid development trajectories. age 6 years, and several of th In contrast, repetitive behavior jectoriesthe tended to flatten out trajectories remained stathat. Finally, both relatively the communi ble, and except for dimensions 1 that decreased social have ain severity 1 that increased. Although hereand identified as “bloomers,” th thereproved was diversity in the amount of especially quickly. Thes repetitive observed, only ∼15% dren behavior started with low scores, comp of children seemed to change signifito those on the LF trajectorie cantly over time, one-half of these imimproved at a rapid pace, endin proving and one-half getting worse. In scores comparable to those on the analyses that follow, we describe trajectories. the differences in the composition of In contrast, the and repetitive be the trajectory groups distinguish trajectories remained relativel bloomers from other children with ble, except for 1 that decreas autism. severity and 1 that increased. Alt there was diversity in the amo Composition of Trajectory Groups repetitive behavior observed, only Tableof1 children contains seemed descriptive to statistics change on the population, as well as according cantly over time, one-half of the to subgroup membership. In general proving and one-half getting wo children on the highest trajectories the analyses that follow, we de tended to have been born in the most the differences in the composi recent cohorts. Trajectory groups did the trajectory groups and distin not differ according to gender. The LF bloomers from other children trajectory groups were less likely to be white,autism. more likely to be born as a Medi- Cal recipient, and to have younger foreign-born mothers fewer years Composition ofwith Trajectory Gro Table 1 contains descriptive sta on the population, as well as acc Downloaded from pediatrics.aappublications.org at Univ of Wisconsin on April 9, 2012 to subgroup membership. In ge children on the highest trajec tended to have been born in the recent cohorts. Trajectory grou not differ according to gender. FIGURE 1 trajectory groups were less likel (A) Modeled communication, (B) social, and (C) repetitive behavior symptom trajectories based on CDER white, more likely to be born as a scores by age. Cal recipient, and to have yo foreign-born mothers with fewer 4 4 FOUNTAIN et al FOUNTAIN et al Downloaded from pediatrics.aappublications.org at Univ of Wisconsin on April 9, 2012 28 25.03.2015 Kurz- vs. Langfristperspektive ! Lebenslange Kosten einer ASS betragen ca. 3,2 Mio US-$, davon < 10 % an direkten Kosten = therapeutischen Interventionen ! Eine Prognoseverbesserung würde eine (noch nicht quantifizierbare) Entlastung bei Heim, WfB, Rente nach sich ziehen ! Unabhängig davon entspricht die Nutzung bzw. Nutzbarmachung individueller Potentiale allen (gesundheits-)ethischen Prinzipien 29 25.03.2015 Asperger-Syndrom, Bildung und Beruf: guter Einstieg, zunehmende Hindernisse Hauptschule Real-/ Berufsschule Gymnasium Gesamtschule Sekundarstufe: gute Bildung Berufsausbildung abgebrochen Berufsausbildung abgeschlossen Studium abgebrochen Studium abgeschlossen Studium/Berufsausbildung wechselnd kontinuierlicher Besuch Schulwechsel notwendig Schule abgebrochen Aber: hindernisreiche Schullaufbahn VZ-Anstellung TZ-Anstellung Selbstständig berufsunfähig ohne Beschäftigung Fördermaßnahme Arbeitsmarktintegration schwierig Nedjat, Röttgers, Croissant 2011 59 Frühtherapie: Aufbau von Fähigkeiten / Umgang mit Problemverhalten Autismusspezifische VT/Applied Behaviour Analysis: ! Lernpsychologische Fundierung, Verhaltensbeobachtung und –Analyse, ABC-Modell ! Discrete Trial Technique: wiederholtes, kleinschrittiges Lernen mit Verstärkung in Übungssituation ! Hohe Intensität und Individualisierung ! Eltern müssen aktiv mitarbeiten ! später Generalisierung in alltagsnahe Kontexte ! Auch: Kommunikationsförderung/Visualisierung, z.B. TEACCH, Einzeltechniken (PECS)... 30 25.03.2015 Therapie bei HFA/Asperger im Erwachsenenalter (I) Einzeltherapie mit ! Elementen von Psychoedukation, Selbstwertstabilisierung, Identitätsfindung ! Bearbeitung von Einzelsymptomen wie Ritualen, Zwängen, Ängsten ! Stärkung der Alltagskompetenz ! Bearbeitung komorbider Störungen Kontakt zur Selbsthilfe (Aspies e.V. etc.) ! Therapie bei HFA/Asperger im Erwachsenenalter (II) Gruppenprogramme zur Förderung der sozialen Kompetenz SoKo Autismus: Häußler et al. Kompass: Jenny et al. (...) Gute soziale Erfahrungen in sicherem Rahmen Selbstwert und Selbstakzeptanz Einübung sozialen Handelns/Sharing/Austausch Erweiterung der sozialen und emotionalen Kompetenzen und Handlungsspielräume 31 25.03.2015 Sonstige Therapieansätze ! Unspezifische Interventionen ! Ergotherapie, Logopädie (können jenseits der autistischen Kernsymptomatik hilfreich sein) ! Allgemeine Heilpädagogik (dito) ! „sensorische Integration“ (spekulativ) ! Alternativmedizinische Ansätze ! Delphintherapie, Tomatis, Ernährungsmodifikation, Gestützte Kommunikation (...) ! Gemeinsam: kein oder kein störungsspezifscher Wirkmechanismus 32 25.03.2015 Wissenschaftlicher Kenntnisstand zu wirksamen Interventionen: internationaler Konsens Zusammenfassende Bewertungen zu wirksamen Interventionen (1) AWMF-Leitlinie der Dt. Ges. für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie 33 25.03.2015 Quelle: Leitlinie Wie behandeln ? Haus, Kindergarten, Schule# Quelle: Leitlinie 34 25.03.2015 Wie nicht behandeln ? Unspezifisch und unfundiert Quelle: Leitlinie Evidenzbasierte Interventionen in D ! Einige Modellversuche: Potsdam (PEFA), Uni Frankfurt, FH Münster, IFA Bremen ! Einige ATZ (Köln) ! Sonstige Anbieter im Markt: IFA Bremen, Knospe-ABA, ABA-Einzelpraxen ! Curriculum „Autismustherapie“ der Dt. Ges. für Verhaltenstherapie ! AVT- Ausbildung von Studenten im MIA-Projekt und Autismus-Modul im M.A.-Studiengang Clinical Casework der FH Münster ! Elternschulung 35 25.03.2015 Zuständigkeiten: ASS sind... ! eine Krankheit im Sinne des SGB V ! eine Behinderung im Sinne der SGB VIII/XII (Eingliederungshilfe) ! eine Behinderung im Sinne des SGB IX (Ausweis § 69 V, Arbeitsleben) ! ein Anlaß für sonderpädagogische Förderung im Sinne der Schulgesetze ! (...) ! Es gibt kein autismusspezifisches Recht ! Es gelten die jeweiligen „Systemlogiken“ Autismus im Schulalter (I) Hilfreiche Handreichungen: ! Niedersächsische Empfehlungen ! Internationale Erfahrungen (NY Charter School) ! Diverse Literatur und Internetquellen zum NTA Keine Angst vor wirksamen Interventionen: ! Lernpsychologie als gemeinsame Basis von Pädagogik und Verhaltenstherapie ! ! Struktur und Orientierung helfen auch anderen Kindern... ! Der Alltag der „inklusiven Schule“ mit knappen Ressourcen braucht jede effektive Hilfe... ! Raumreserven sind für Unterricht und NTA essentiell 36 25.03.2015 Autismus im Schulalter (II) Faktoren für eine gelingende Schullaufbahn: ! Spezifische sonderpädagogische Kompetenz und Erfahrung mit ASS ! ASS-adäquate Kommunikation (analog zur „einfachen Sprache“ eine „eindeutige Sprache“) ! Transparenz gegenüber Kollegium, Eltern, Mitschülern v.a. bezüglich dysfunktionaler Verhaltensweisen ! Vernetzung mit Eltern und Umfeld, konsistent lernpsychologisch fundiertes Vorgehen ! Ggfs. auch Ersatzschulen zu erwägen, wenn im staatlichen System keine Möglichkeit besteht Inklusionsklasse in Schweden: SZ 26.1.15 37 25.03.2015 Autismus im Schulalter (III) Faktoren für eine gelingende Schullaufbahn: ! Kleine Klassen/Lerngruppen mit Möglichkeit der persönlichen Förderung ! Räumliche Ausstattung einschließlich Raumreserve für Krisen und Einzelsituationen ! Kompetenz bei Fragen des störungsspezifischen Nachteilsausgleichs ! Nutzung der Fachberatung Autismus bei den Bezirksregierungen ! Integrationshelfer mit Fokus „Übersetzung“, Handlungsplanung, Sozial-/Freizeitverhalten (Pausen) sind um so nötiger, je größer die Klassen und je unerfahrener das Kollegium sind Visualisierung: Stundenplan 38 25.03.2015 Strukturierung: Stunden- und Verstärkerplan Gelungene Kommunikation ? Lehrer: „Rechnet die Aufgaben auf Seite 85 !“ Fast alle starten, nur Schüler mit ASS reagiert nicht, schaut in die Luft. L sieht das, spricht ihn an: „Warum arbeitest Du nicht ?“ S: „Die Bücher sind zu jung für mich“ L: „Was soll das ?“ S: „Die Bücher sind zu jung für mich“ L (laut):„Machst Du das jetzt endlich ?“ S: „Nein“ L schimpft los, S bekommt Wutanfall 39 25.03.2015 IH bei ASS: Status quo ! individueller Anspruch nach SGB VIII, Gewährung unabhängig von Schul- und Klassensituation ! Keine Qualifikationsstandards, Vergütung, Einsatzdauer, Motivation äußerst unterschiedlich ! Oftmals unkoordiniertes Nebeneinander von IH für verschiedene Kinder (auch) im „inklusiven Unterricht“ ! Schnittstellen, Aufgabenverteilung Schule / Jugendhllfe / Therapie / Elternhaus /IH offen Wünschenswert ! Von der Schule koordinierter Einsatz, Poolmodelle ! Schwerpunktbildung und Kompetenzbildung ! Langzeitiger, verlässlicher Einsatz ! Abgestimmtes, fachlich fundiertes Konzept und klare Aufgabendefinitionen der Akteure ! IH- Aktivitäten müssen mit dem therapeutischen Gesamtkonzept und schulischen Belangen kompatibel sein ! Modellversuche/Kombifinanzierung ? (VG Düsseldorf !) Nachteilsausgleich für Schüler mit ASS: Grundsätzliches ! Prinzip: NTA zielt nicht auf Privilegierung, sondern auf Ausgleich störungsspezifischer Defizite. Kommunikation der Störung und der NTA-Strategie in der Klasse ! ! Zielsymptome des NTA: Reizfilterschwäche, Hypersensibilität ggüber Sinnesstimuli, Generalisierungsschwäche, Konkretismus/wortwörtliches Verständnis, ToM-Defizite, emotionale Regulationsstörung, exekutive Defizite (...) ! Probleme ! Co-Abhängigkeit diverser Schulleistungsparameter von Intelligenz (als störungsunabhängiger Größe) und ASSCharakteristika ! ! Individuelle Anpassung nötig, ASS sind heterogen, cave „Kochbuchrezepte“ und Generalaussagen in Handreichungen 40 25.03.2015 ASS im GKV-System ! Diagnostik, Behandlung von Komorbiditäten: GKV-Zuständigkeit ! Behandlung: keine Leistungspflicht ! Fachlich fragwürdige Annahmen, aber bisher nicht in Frage gestellt (Träger der Eingliederungshilfe müssten initiativ werden) Autismus und Eingliederungshilfe (I) ! Die überwiegende Mehrzahl der „Autismustherapien“ findet im Rahmen der Eingliederungshilfe statt ! Typische Teilung der Zuständigkeit ! „Asperger“=„seel. Beh.“= SGB VIII/ Jugendamt (bis 21/27) ! „Kanner“=„geist. Beh.“= SGB XII/ Sozialamt ! Zunahme von SGB-VIII-Fällen zu erwarten ! Fachliche Eignung der Hilfe wird in der Regel nicht problematisiert ! Unterschiedliche Gutachten- und Bewilligungabläufe, -verfahren, -ergebnisse 41 25.03.2015 Probleme des Status quo ! Oft standardisierte Gewährung von Eingliederungshilfe („2 Std./Woche für alle“) ! Fehlende Individualisierung nach Bedarf und Lebensphase/Entwicklungsaufgaben ! Breites Spektrum an Dienstleistern/ATZ ! Methodische Beliebigkeit ! Qualitätssicherung/Evidenzbasierung der Interventionen im Belieben des Anbieters ! Nicht immer ausreichende fachliche Kompetenz zur Beurteilung bei den Kostenträgern Eignung der Hilfsmaßnahmen ? ! Mangelnde Verankerung/Unterstützung evidenzbasierter Verfahren in vielen ATZ ! Fehlende vor-Ort-Arbeit vieler ATZ ! Mangelnde Verfügbarkeit von ! verhaltenstherapeutisch geschulten Fachkräften ! Quantität des Personals ! Qualifizierter Supervision und Anleitung ! Qualifikation und Unterstützung der Familien 42 25.03.2015 Handlungsnotwendigkeiten ! Frühdiagnostik und –Intervention geboten ! Vereinbarungen mit kompetenten Partnern zur Sicherung einer qualifizierten Diagnostik ! Stärkung evidenzbasierter Behandlungskonzepte auch gegen institutionelle Widerstände ! Schutz der Betroffenen und ihrer Familien vor unseriösen Anbietern ! Schule: Förderschulen können für (auch normalbegabte) Schüler mit ASS geboten sein, „Inklusion“ ohne störungsspezifische Kompetenz und Ressourcen birgt erhebliche Risiken Handlungsbedarf kurzfristig ! Kommunen: Standards schaffen/verlangen ! ausschließlich evidenzbasierte Verfahren fördern („notwendige und geeignete Hilfen“) ! Qualifikation der Mitarbeiter ! Eigenkompetenz bei Begutachtung/Bewilligung ! Verfahren SGB VIII/SGB XII harmonisieren ! Schulen: hohe Anforderungen an Ressourcen, fachliche Kompetenz und sektorübergreifende Kooperation 43 25.03.2015 Handlungsbedarf langfristig ! Restriktive Handhabung wirksamer Verfahren hinterfragen ! Kompetenzen aus anderen psychiatrischpsychotherapeutischen Kontexten nutzen ! Stärkere Einbeziehung der ASS in das Gesundheitssystem, schon heute Diagnostik sowie Einzel- und Gruppentherapie im Jugend- und Erwachsenenalter SGB-VLeistung 4. 9. Schulrechtsänderungs-Gesetz NW Schulen in NRW – Ausstattung und Betreuungsquote Derzeitige Integrationsquoten/ wo sind die SuS mit ADHS/ ASS ? Gebietet die UN-BRK schulorganisatorische Inklusion ? Altershomogenität vs. Entwicklungshomogenität bei Einschulung/ Problematik (nicht nur) bei ASS Einstufungsdiagnostik bei L,E,S Regionales Stellenbudget vs. Spezifische Förderung Konnexitätsproblematik: I-Helfer/Schulbegleiter aus kommunalen Mitteln ? 44 25.03.2015 45 25.03.2015 Status quo: Zahlen ..davon 2-10 % Kinder mit ASS: normal begabte meist in L,E,S, ggfs. lokal auch KM, Kinder mit ADHS wenn in FS, meist in E Kernpunkte des Gesetzes: Diagnostik/AOSF minimieren, Schule kann i.d.R. nicht aktiv werden Schließung kleiner Förderschulen für L, E, S durch Mindestgrößenverordnung L, E, S: Verteilung der Sonderpädagogen ohne genaue Kenntnis der Bedarfslage der Kinder, Abschaffung der besseren Lehrer/ Schüler-Relation nach Förderschulstandard Verzicht auf Inhalte und Qualitätsvorgaben, um mögliche Schulträgerforderungen nach Finanzausgleich (Konnexitätsprinzip) zu vermeiden Aber: expliziter Verweis auf Eingliederungshilfe (!) wegen bundesrechtlicher Grundlage 46 25.03.2015 47 25.03.2015 Druckversion - Inklusionsurteil in NRW: Wer muss den Schulbegleiter bezahlen? - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - SchulSPIEGEL 17.06.14 18:21 Druckversion - Inklusionsurteil in NRW: Wer muss den Schulbegleiter bezahlen? - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - SchulSPIEGEL 17.06.14 18:21 In Bezug auf die Finanzierung der Integrationshelfer teilte Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) mit, dieser Bereich würde unter das Bundessozial- und nicht unter das Schulgesetz fallen. "Wir können uns hier nicht verpflichten, ringen aber auf Bundesebene um eine Beteiligung an den Kosten", so die Ministerin. 22. Mai 2014, 16:56 Uhr Inklusionsurteil in NRW Wer muss den Schulbegleiter bezahlen? URL: Ein behinderter Junge besucht eine Regelschule, doch die hält ihn ohne individuelle Hilfe für nicht "beschulbar". Den Streit, wer den Inklusionshelfer bezahlen soll, hat nun ein Gericht entschieden. http://www.spiegel.de/schulspiegel/schulbegleiter-gerichtsentscheidung-zu-integrationshelfern-a971129.html Mehr auf SPIEGEL ONLINE: Behinderte Schüler, die eine Regelschule besuchen, haben nicht immer Anspruch darauf, dass das Jugendamt einen Schulbegleiter für sie bezahlt. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Düsseldorf. In dem verhandelten Fall ging es um einen Schüler (Jahrgang 2002). Schüler mit Behinderung: "Wolln ma tratzen?" (20.05.2014) http://www.spiegel.de/schulspiegel/foerderschule-junge-mit-down-syndrom-vom-schulbesuchausgeschlossen-a-965158.html Der Junge leidet an einer einfachen Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung und hat sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung. Während der Grundschulzeit besuchte er erfolgreich eine integrative Regelschule. Jauch-Talk über den Fall Henri: "Inklusion beginnt im Kopf" (19.05.2014) http://www.spiegel.de/kultur/tv/inklusion-jauch-talk-ueber-den-fall-henri-a-970134.html Von der Förderschule an die Uni: "Die Ärzte sagten, ich sei intelligent" (16.02.2014) http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/bildungsaufsteiger-erfolgreich-im-job-trotz-foerderschule-a951926.html Danach wechselte der Schüler auf eine Gesamtschule in Mühlheim - das Schulamt hatte diese Schule angesichts des sonderpädagogischen Bedarfs für den Jungen ausgesucht. Die Schule geht jedoch davon aus, dass der Schüler aufgrund seiner "gezeigten Verhaltensauffälligkeiten" dort nicht "beschulbar" sei, es sei denn, er erhält einen persönlichen Schulbegleiter, einen sogenannten Integrationshelfer. Die Sonderschulpädagogin der Schule sei lediglich acht Schulstunden pro Woche anwesend, was nicht ausreichend für den betroffenen Schüler sei. Jura-Student im Rollstuhl: Behindert per Gesetz (20.03.2014) http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/inklusion-behinderter-jurastudent-pioch-hat-klageeingereicht-a-953302.html Behinderte Kinder an Regelschulen: Immer mehr Schüler gelten als förderbedürftig (19.03.2014) http://www.spiegel.de/schulspiegel/inklusion-mehr-kinder-an-regelschulen-mehr-kinder-anfoerderschulen-a-959484.html Das Jugendamt wiederum lehnte einen entsprechenden Antrag auf Bewilligung eines Integrationshelfers für den Jungen ab. Die Begründung: Ein persönlicher Integrationshelfer sei eine ungeeignete Maßnahme, der Kläger benötige eine kleinere Schule mit kleineren Klassen. Daraufhin klagte der Schüler gegen das Jugendamt der Stadt Mülheim. Streit um Inklusion: Kinder, das wird teuer (12.02.2014) http://www.spiegel.de/schulspiegel/inklusion-nrw-streitet-um-integration-behinderter-kinder-a952634.html Das Land müsse die Kosten tragen Das Gericht entschied zugunsten des Jugendamts: Wenn die staatliche Schulaufsicht ein Kind mit Förderbedarf einer Schule zuweist, die dafür nicht ausreichend mit pädagogischem Personal ausgestattet ist, muss das Jugendamt keinen Schulbegleiter bereitstellen, lautete die Begründung der Richter. Behinderte Kinder an Regelschulen: "Es gibt zu viel Angst vor dem ersten Schritt" (13.01.2014) http://www.spiegel.de/schulspiegel/loehrmann-ueber-inklusion-behinderter-kinder-und-reden-aufgedenktage-a-942648.html Vielmehr sei die Schule verpflichtet, die integrative Beschulung sicherzustellen. Dafür müsse das Land als Kostenträger die erforderlichen Sonderpädagogen bereitstellen. Gegen das Urteil (Aktenzeichen 19 K 469/14) kann Berufung eingelegt werden. Kinder mit und ohne Behinderung: Inklusive Schulen, exklusive Kosten (23.12.2013) http://www.spiegel.de/schulspiegel/inklusion-unterricht-behinderter-und-nichtbehinderter-kinder-a940698.html Ungefähr eine halbe Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sind behindert, bisher besuchen die wenigsten von ihnen eine reguläre Schule. Dabei hat jedes Kind das Recht auf gemeinsamen Unterricht, so verlangt es eine Uno-Konvention, die vor fünf Jahren auch in Deutschland in Kraft trat. Das heißt: Behinderte dürfen eine Regelschule besuchen, wenn sie beziehungsweise ihre Eltern das wollen. Sie dürfen nicht mehr auf Förderschulen abgeschoben werden. Behinderte Kinder an Regelschulen: "Wir brauchen eine andere Art des Unterrichtens" (20.03.2013) http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/inklusion-joerg-draeger-erklaert-was-sich-in-schulenaendern-muss-a-889496.html Integration behinderter Kinder: "Alle sind überfordert" (11.01.2013) http://www.spiegel.de/schulspiegel/inklusion-probleme-bei-integration-behinderter-kinder-inregelschulen-a-876847.html Diese Idee gefällt den meisten Politikern, Lehrern und Eltern gut. Allerdings wird immer wieder darum gestritten, wer für die Kosten aufkommen soll: Um möglichst viele Schulen inklusiv betreiben zu können, müssen sie aus- und umgebaut werden, Rampen müssen her, die Räume rollstuhlgerecht gemacht werden. Sozialpädagogen und Integrationshelfer müssen an die Schulen kommen, Lehrer fortgebildet werden. © SPIEGEL ONLINE 2014 Alle Rechte vorbehalten Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH Ministerin Löhrmann: "Wir können uns nicht verpflichten" In Nordrhein-Westfalen stritten Land und Kommunen lange darum, wer was bezahlen soll. Vor gut einem Monat fanden beide Seite einen Kompromiss, kürzlich brachte die Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein. Demnach will sich die Landesregierung für fünf Jahre ab 2014/2015 mit insgesamt 175 Millionen Euro an den Inklusionskosten beteiligen. http://www.spiegel.de/schulspiegel/schulbegleiter-gerichtsentscheidung-zu-integrationshelfern-a-971129-druck.html Seite 1 von 2 http://www.spiegel.de/schulspiegel/schulbegleiter-gerichtsentscheidung-zu-integrationshelfern-a-971129-druck.html Seite 2 von 2 ! Erfolgreich und lange inklusiv(er) beschulende Länder haben ! permanentes 2-Lehrkräfte-Konzept ! kleine Klassengrößen ! Binnendifferenzierung (ansonsten lernpsychologisch ungünstige Dynamiken oder Abwärtsnivellierung) ! Schule kann nur in der Wissensermittlung erfolgreich und sozial ausgleichend wirken, wenn sie überhaupt wirkt: wer betreibt in D empirische Pädagogik ? ! Was ist schlimmer: der Labeling-Effekt (der präventabel wäre) oder die reale Vernachlässigung spezifischer Bedürfnisse und Förderchancen ? Wichtig auch: Zeitfenster der Gelegenheit ! ! Gerade SuS mit ASS benötigen eine differenzierte Syndrom-, Leistungs-, Entwicklungs- und Förderdiagnostik als Basis spezifischer Interventionen 48 25.03.2015 Zusammenfassung I: Kosten für nicht geeignete Verfahren im SGB VIII minimieren ! Orientierung an den Standards im SGB-V-Bereich ! Vertragsgestaltung mit Anbietern unter Bezug auf Standards ! ! ! ! ! Anforderungen an Dokumentation Konkretisierung von Therapiezielen Konkretisierung von Zeiträumen Konkretisierung von Abbruchkriterien Überleitung Eingliederungshilfe -> unspezifische Familienunterstützung ! Aber auch: Frühintervention bei ASS ausbauen Zusammenfassung II: Systemfremde Kosten in der Jugendhilfe ! Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für ASS schwach begründet ! Zuordnung der Kosten für schulische Integrationshelfer umstritten ! Schlüssel zur Lösung schulassoziierter Teilhabehindernisse liegen, wenn überhaupt, im Schulsystem, eher selten im SGB VIII ! JuHi regional de-facto-„Ausfallbürge“ für fehlende SGBV-Strukturen: Argumentation mit „Systemversagen“; Inanspruchnahme der Krankenkassen ? 49 25.03.2015 Literatur ! Dt. Ges.f. Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie u.a. (Hrsg.): Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter. Tief greifende Entwicklungsstörungen (F 84) in: Deutscher Ärzte-Verlag, 3. überarbeitete Auflage 2007, S. 225 - 237 ! Eikeseth S. et al: Outcome for children with autism who began intensive behavioral treatment between ages 4 and 7: a comparison controlled study. Behavior modification 2007; 31: 264-78 ! Elsabbagh M. et al: Global Prevalence of Autism and Other Pervasive Developmental Disorders. Autism Research 5: 160–179, 2012 ! Freitag Chr: Empirisch überprüfte Frühfördermethoden bei autistischen Störungen. Eine selektive Literaturübersicht. Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie 38, 4, S. 247-256 (2010) ! Ganz M.: The lifetime distribution of the incremental societal costs of autism. Archives of Pediatric and Adolescent Medicine 2008; 343-349 ! Keenan M., Dillenburger K., Moderato P., Röttgers H.R.: Science for sale. ABA in a free market economy. Behaviour and Social Issues, 2010 (19), 124-141 (2010) ! Keenan M., Kerr K., Dillenburger K.: Eltern als Therapeuten von Kindern mit ASS. Kohlhammer 2014 ! Nedjat S., Röttgers H.R., Croissant B.: Langzeitverläufe und psychosozialer Outcome von Personen mit dem Asperger-Syndrom. Präsentation auf dem DGPPN-Kongreß, 24.11.2011 ! Röttgers H.R.: Förderung von Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen. in Blanz/Como/Schermer: Verhaltensorientierte Soziale Arbeit. Stuttgart: Kohlhammer 2013 ! Weinmann St. et al: Verhaltens- und Fertigkeitenbasierte Frühinterventionen bei Kindern mit Autismus. DIMDI, Schriftenreihe Health Technology Assessment, Bd. 89:, Köln 2009 mit umfangreichem Literaturverzeichnis, www.dimdi.de Literatur (Einzelfragen Schule) ! http://www.brd.nrw.de/schule/grundschule_foerderschule/ Nachteilsausgleich_an_Schulen.html ! http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/LRSErlass.pdf ! http://www.zweigstelle.studienseminar-koblenz.de/medien/ wahlmodule_unterlagen/2014/605/08%20Nachteilsausgleich%20Autismus %20Unterrichtsorganisation.pdf ! Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003 ! LWL: Arbeitshilfe zum Umgang mit LRS. Leitfaden für Jugendämter. ! „Mehr Sicherheit beim Lesen und Schreiben“, FAZ vom 9.4.2014 (Wirksamkeit bzw. Verzichtbarkeit bestimmter Interventionen bei LRS) ! http://www.spiegel.de/schulspiegel/schulbegleiter-gerichtsentscheidung-zuintegrationshelfern-a-971129.html ! Wilhelm Schipper: Thesen und Empfehlungen zum schulischen und außerschulischen Umgang mit Rechenstörungen. http://www.uni-bielefeld.de/ idm/serv/empfehlungen.pdf 50