TEL: (089)4126-2347, FAX: 4126-1168 Altenpflege neu gestalten

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TEL: (089)4126-2347, FAX: 4126-1168 Altenpflege neu gestalten
Pressemitteilung, 13.10.2003
Altenpflege neu gestalten. Pflegebedürftige Menschen in Bayern
brauchen eine bessere Versorgung.
SPD-Fraktionschef Franz Maget legt Bericht der Expertenkommission vor: Die
ambulante Pflege muss gestärkt werden. Notwendig sind eine Vernetzung
medizinisch-therapeutischer und pflegerischer Versorgung, landesweite
Richtlinien für die Heimaufsicht, Qualitätssicherung in den Pflege-Einrichtungen
durch mehr Transparenz.
Die Situation der Altenpflege in Bayern ist dringend verberssserungsbedürftig.
Darauf weist nicht nur die anhaltende Debatte um not- und Missstände in
Pflegeheimen hin. Nach wie vor fehlt geeignetes Personal. Pflegekräfte sind
überlastet. Für menschliche Zuwendung ist zu wenig Zeit. Die Probleme bleiben
ungelöst, weil die Pflegesätze nur eine "minimale Grundversorgung" sicherten.
Konkrete und wirksame Schritte zur besseren Versorgung, die kurzfristig
umsetzbar sind, hat die von Franz Maget im April 2003 eingesetzte
Expertenkommission "Pflege neu gestalten" am 25. Juli in ihrem Bericht (PDFDownload) vorgelegt.
Im Wortlaut zum Download (PDF, 260 KB):
Bericht der Kommission zur Verbesserung der geriatrisch-pflegerischen
Versorgung in Bayern
Sofort realisierbare Lösungen und Maßnahmen
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Pflegeplanung, Dokumentation und Evaluation: Diese zentrale
Schwachstelle in der (teil-) stationären Pflege ist durch die Umsetzung der
Empfehlungen zum Umgang mit der Pflegedokumentation
(http://www.muenchen.de/beschwerdestelle-altenpflege) und den Einsatz
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eines EDV-gestützten Pflegeplanungs- und Dokumentationssystems (sicPflegeassistent) (http://www.social-investconsult.de/Projekte/projekte.html) rasch und wirksam zu lösen.
Integrierte Versorgung: Die Verzahnung medizinisch-therapeutischer und
pflegerischer Versorgung kann nur durch die Praxis der Integrierten
Versorgung erreicht werden.
Personalentwicklung und Arbeitsprozessorganisation: Die systematische
Qualifizierung der Leitungskräfte sowie die (Nach-) Qualifizierung der
PflegehelferInnen und der MitarbeiterInnen in den hauswirtschaftlichen
Leistungsbereichen sind hier zielführend. Die Fachlichkeit der
Pflegefachkräfte muss stärker eingefordert werden.
Heimaufsicht: Landesweite Richtlinien für die Prüfung und Beratung durch
die Heimaufsichten müssen umgehend in Kraft gesetzt werden. Wirksamer
und wirtschaftlicher wäre es, den Fehler der Verlagerung zu korrigieren und
die Heimaufsicht angemessen personell ausgestattet wieder bei den
Regierungen anzusiedeln.
Gefährdung der ambulanten Dienste: Durch die Aushöhlung der
Leistungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege droht eine Umkehr der
Maxime "ambulant vor stationär" in "stationär vor ambulant". Es muss
deshalb ein Anreizsystem geschaffen werden, das die ambulante Pflege
systematisch fördert und unterstützt. Die ambulante Pflege ist im Rahmen
der Integrierten Versorgung in Systeme der sektorenübergreifenden
koordinierten Vernetzung einzubinden. Insbesondere die ambulante
Versorgung von dementiell und psychisch kranken alten Menschen muss
über die Integrierte Versorgung sichergestellt werden um die frühzeitige
Übersiedlung ins Heim zu vermeiden.
In Ihrer Analyse der Situation pflegebedürftiger alter Menschen hatte die
Kommission unter leitung des Geschäftsführers der Arbeiterwohlfahrt
Oberbayern, Andreas Niedermayer und unter Mitarbeit des Pflegekritikers Claus
Fussek festgestellt:
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Häufige Verletzungen der Würde pflegeabhängiger Menschen,
ihre alltägliche Diskriminierung aufgrund von Hochaltrigkeit, (psychischer)
Erkrankung, Behinderung, und der Tatsache, dass es sich um alte Frauen
handelt.
Die Pflegeheime heute sind Altenkliniken mit schwerst psychisch und
körperlich kranken Menschen mit einer darauf nicht eingestellten Pflege und
mit einer medizinischen Minimalversorgung.
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Die Kassenärztlichen Vereinigungen erfüllen ihren Sicherstellungsauftrag für
die medizinische Versorgung nur unzureichend.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und
Verbraucherschutz und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
haben Aufsichtspflichten gegenüber den Organen der Selbstverwaltung und die
Garantenstellung für die Umsetzung bundes- und landesgesetzlicher Regelungen.
Die Kommission erwartet von diesen Seiten
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Unterstützung bei der Förderung der Integrierten Versorgung,
klare Richtlinien für die Heimaufsichten,
unverzüglich verstärkte Anstrengungen zum Aufbau tragfähiger Strukturen
der nachsorgenden Einheiten bei Einführung der DRGs in den
Krankenhäusern.
Mittel- und langfristig umsetzbare Lösungen empfiehlt die Kommission:
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Qualitätssicherung durch Transparenz
Notwendig ist die Transparenz über das gesamte Leistungsgeschehen, die
Ergebnisqualität, die Lebensqualität und die Seriosität der Anbieter. In den
Pflegeeinrichtungen ist ein Klima anzustreben, das einen konstruktiven
Umgang mit Fehlern gewährleistet. Die Träger von teilstationären und
ambulanten Pflegeeinrichtungen sind aufgerufen, Transparenz durch
Benchmarking auf kommunaler Ebene herzustellen. Dabei können
Qualitätsindikatoren die Versorgungssteuerung maßgeblich erleichtern.
Personenbezogene Budgetierung
Es muss ein Umdenken dahingehend stattfinden, die Gelder, die jetzt unter
den geltenden Bedingungen zur Verfügung stehen, sinnvoll zu Budgets
zusammen zu fügen. Personengebundene Budgets geben den Betroffenen
einen größeren Spielraum bei der Bewältigung ihrer individuellen Situation.
Für die Kostenträger bieten sie den Vorteil, dass es sich um einen fest zu
kalkulierenden Beitrag handelt.
Die Mitglieder der Kommission:
Andreas Niedermeier, AWO Bezirksverband Obb. (Vorsitz)
Andreas Büscher, Private Universität Witten/Herdecke, Fachbereich
Pflegewissenschaften,
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Dr. Hans Gerber, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Oberbayern,
Mona Frommelt, Praxisnetz Nürnberg Nord – Medizinische Qualitätsgemeinschaft
und Hans-Weinberger-Akademie Fort- und Weiterbilung Fürth,
Claus Fussek, Vereinigung Integrations Förderung, Hilfen zum Autonom Leben,
Hans von Imhof, LRA München,
Gerda Katheder, Regierung v. Oberbayern,
Kornelie Rahnema, LHM,
Eckard Rasehorn, social invest consult GmbH Augsburg,
Prof. Bernd Schulte, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales
Sozialrecht,
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