Kleine Anfrage - Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg

Transcrição

Kleine Anfrage - Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/10044
20. Wahlperiode
29.11.13
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Bill und Antje Möller (GRÜNE) vom 21.11.13
und
Betr.:
Antwort des Senats
Großbrand in Hamm, welche Gefahren gab es für Bevölkerung und
Umwelt?
Am Montag (18.11.2013) kam es zu einem Großbrand in einer etwa 600 m²
großen Lagerhalle in Hamm-Süd. Die Flammen am Hammer Deich schlugen
meterhoch und die Feuerwehr konnte das Feuer aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erst am Dienstag (19.11.2013) endgültig löschen. Nach ersten
Aussagen soll es sich um eine Lagerhalle mit Autoteilen gehandelt haben.
Außerdem sollen dort auch Kühlschränke gelagert gewesen sein. Darüber
hinaus befanden sich Proberäume in der Lagerhalle. Bei dem Brand von
Autoteilen und Kühlschränken ist davon auszugehen, dass gefährliche Emissionen entstehen, die für die Anwohnerinnen und Anwohner gesundheitsgefährlich sein können. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden aufgefordert, ihre Fenster zu schließen.
Die Löscharbeiten gestalteten sich vor allem schwierig, da der hintere Teil
des Geländes nur schwer für die Einsatzkräfte zugänglich war. Da die Halle
stark einsturzgefährdet war, konnte die Feuerwehr nicht nah genug an die
Brandherde heran kommen, und auch die Wasserwerfer reichten nicht weit
genug. Da für die Löscharbeiten ein Abriss des vorderen Hallenteils notwendig wurde, wird es zu einem späteren Zeitpunkt schwieriger, die Brandursache zu ermitteln.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.
Ist mittlerweile etwas über die Ursachen des ausgebrochenen Feuers
bekannt?
Wenn ja, bitte darlegen.
Wenn nein, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Die genaue Brandursache ist noch ungeklärt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen
hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss der polizeilichen Ermittlungen ist
derzeit nicht abschätzbar.
2.
Wie viele und welche Einheiten der Feuerwehr waren wie lange im Einsatz und wann sind diese am Brandort eingetroffen? Wie viele Einsatzkräfte der Feuerwehr waren insgesamt im Einsatz?
Insgesamt waren 429 Einsatzkräfte der Feuerwehr im Einsatz, deren Anwesenheit am
Einsatzort sich wie folgt aufteilt:
Drucksache 20/10044
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Vom 18. November 2013, 14.48 Uhr bis zum Dienstantritt der ablösenden Wachabteilung am 19. November 2013 um 7 Uhr, waren insgesamt 338 Einsatzkräfte eingesetzt.
Vom 19. November 2013, 7 Uhr bis zum 20. November 2013, 4 Uhr waren insgesamt
91 Einsatzkräfte eingesetzt.
Die Alarmierungs- und Eintreffzeit am Einsatzort sowie die Zeit der Wiedereinsatzbereitschaft am jeweiligen Standort der von der Feuerwehr eingesetzten Einheiten und
Fahrzeuge sind der Anlage zu entnehmen.
3.
Kam es zu Problemen bei der Brandbekämpfung wegen fehlender Einsatzmittel?
Die betroffenen Gebäude an der Einsatzstelle waren für die Feuerwehr aufgrund der
engen Bebauung schlecht zugänglich. Insbesondere war ein Löschangriff auf die südlichen Gebäudeteile nur von der dort angrenzenden Bille von der Wasserseite her
möglich. Ein Aufstellort für Hubrettungsfahrzeuge ist in diesem Bereich nicht vorhanden. Daher wurde das Löschboot Oberbaurat Schmidt von der Löschbootstation Harburg (F 31) alarmiert.
4.
Wie stellt sich der zeitliche Einsatzverlauf der Feuerwehr zwischen der
ersten Alarmierung und der Löschung des Brandes dar?
Der chronologische Ablauf des Einsatzes der Feuerwehr stellt sich wie folgt dar:
Datum/Uhrzeit
18.11.2013, 14.47 Uhr
18.11.2013, 14.48 Uhr
18.11.2013, 14.59 Uhr
18.11.2013, 15.01 Uhr
18.11.2013, 15.30 Uhr
18.11.2013, 19.43 Uhr
19.11.2013, 00.00 Uhr
19.11.2013, 03.35 Uhr
19.11.2013, 13.07 Uhr
19.11.2013, 22.50 Uhr
20.11.2013, 01.00 Uhr
20.11.2013, 02.59 Uhr
20.11.2013, 03.47 Uhr
Ereignis
Notrufeingang
Alarmierung der 1. Alarmstufe mit dem
Stichwort Feuer
Erhöhung auf die 2. Alarmstufe Feuer
Alarmierung des Umweltdienstes der
Feuerwehr
Erhöhung auf die 3. Alarmstufe Feuer
Erhöhung auf die 4. Alarmstufe Feuer
Feststellung der Einsturzgefahr der Halle,
Löschmaßnahmen nur noch von außen
Reduzierung auf 2. Alarmstufe Feuer und
Beginn von umfangreichen Nachlöscharbeiten
Reduzierung auf 1. Alarmstufe Feuer und
Fortführung von Nachlöscharbeiten
Abschluss der Nachlöscharbeiten und
Übergabe der Einsatzstelle an ein privates Sicherheitsunternehmen
Überprüfung der Einsatzstelle ohne Feststellung von Feuer und erhöhten Temperaturen
Erneute Alarmierung von einem Löschfahrzeug zum Ablöschen eines Brandnestes
Endgültige Übergabe der Einsatzstelle
und Abschluss des Einsatzes
Der zeitliche Verlauf der im Einzelnen eingesetzten Kräfte ist der Anlage zu entnehmen.
5.
Welche Gefährdungsbeurteilungen für die Bevölkerung nahm die Feuerwehr zu welchen Zeitpunkten vor und welche Maßnahmen wurden
daraufhin ergriffen?
Aufgrund der starken Rauchentwicklung wurden am 18. November 2013 um 15.01
Uhr Einsatzkräfte der Technik- und Umweltwache alarmiert und an der Einsatzstelle
der Einsatzabschnitt „Umwelt“ eingerichtet.
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Am 18. November 2013 um 16.56 Uhr wurden zusätzliche Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren mit drei Messfahrzeugen alarmiert. Diese drei Messfahrzeuge
kamen von der Brandstelle ausgehend in nordöstlicher Richtung bis zur Landesgrenze
zum Einsatz. Es wurden durch die Einsatzkräfte kontinuierlich Messungen der Umluft
auf Schadstoffe durchgeführt. Von der Feuerwehr konnte eine kritische Schadstoffkonzentration nicht nachgewiesen werden.
Im Bereich der Einsatzstelle und dem näheren angrenzenden Umfeld bestand eine
Geruchsbelästigung durch den Brandrauch. Aus diesem Grund wurden vorsorglich
Rundfunkdurchsagen veranlasst und Warnhinweise über das Katastrophenwarnsystem (KATWARN) veröffentlicht.
Zusätzlich wurde die Leitstelle des Kreises Stormarn über das Brandereignis und die
Rauchentwicklung informiert. Der Umweltdienst der Feuerwehr verfolgte und bewertete kontinuierlich die Lage.
6.
Welche unterschiedlichen Nutzungen befanden sich in dem Gebäude?
Die von der zuständigen Behörde genehmigten unterschiedlichen Nutzungen des
Gebäudes stellen sich für den Zeitraum 1914 bis 2001 wie folgt dar:
-
Letzter Genehmigungsstand vom 18. Dezember 2001: Nutzung der Lagerhallen
zum Verkauf von Teppichwaren (Einzel- und Großhandel).
-
Genehmigung vom 16. September 1998: Antrag auf Nutzungsgenehmigung für
Ersatzteile und Service. (Handel von Autoteilen)
-
Befristete Genehmigung vom 7. Oktober 1997: Durchführung einer Ausstellung
vom 17. – 19. Oktober 1997.
-
Widerrufliche Nutzungsgenehmigung vom 23. Mai 1997: Goa-Party (einmalige
Veranstaltung am 31. Mai 1997).
-
Befristete, widerrufliche Genehmigung vom 6. September 1995: Nutzungsänderung eines vorhandenen Fabrikgebäudes für zeitweilige Musikveranstaltungen für
bis zu 2.000 Personen.
-
Genehmigungsbescheid vom 30. März 1995: Nutzung der vorhandenen Fabrikhalle zur Durchführung einer Musikveranstaltung am 31. März 1995.
-
Genehmigung vom 27. September 1979: Herstellen von drei Fenstern in der
Brandmauer zwischen den Flurstücken 412 und 325.
-
Genehmigung vom 5. Februar 1976: Einbau einer Farbspritz- und Trockenanlage
in Kompaktbauweise mit den dazugehörigen Nebenräumen.
-
Genehmigung vom 9. März 1976: Einbau eines Spritz- und Abdunstraums im Erdgeschoss der Halle II.
-
Genehmigung vom 17. September 1970: Überbauung des Hofplatzes zwischen
den Gebäuden H2 und H4 sowie die Aufstockung des Kantinenraumes an der Bille
für Archivzwecke.
-
Maschinenfabrik und Mühlenbauanstalt von 1914 (Gießerei, Mühlenbau, Maschinenbau, Dreherei, Holzlager).
7.
Ist bekannt beziehungsweise gibt es einen Anfangsverdacht dafür, dass
in dem Gebäude nicht genehmigte Nutzungen stattfanden?
8.
Welche Güter und Stoffe wurden in den beiden Lagerhallen gelagert?
Nein.
Gemäß letztem Genehmigungsstand vom 18. Dezember 2001 ist die Nutzung der
Lagerhallen zum Verkauf von Teppichwaren (Einzel- und Großhandel) genehmigt.
Im Rahmen einer Anlassüberwachung durch die zuständige Behörde (Anlass: Inverkehrbringen von FCKW-haltigen Kühlgeräten) am 13. März 2013 wurde festgestellt,
dass im vorderen rechten Teil (neben der Halleneinfahrt) Hammer Deich 70a gebrauchte Kühlschränke/Kühltruhen gelagert wurden.
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Zu der aktuellen Situation der Lagerung von Gütern in den Hallen liegen den Behörden keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse vor.
9.
Waren Gefahrenstoffe in den Lagerhallen gelagert, wenn ja, welche?
Zu einer Lagerung von Gefahrstoffen in den Lagerhallen ist der zuständigen Behörde
(siehe Antwort zu 11.) nichts bekannt.
10. Welche Güter und/oder Gefahrenstoffe werden allgemein in den übrigen
Lagerhallen im südlichen Hamm gelagert?
Die zur Beantwortung benötigten Daten über die gelagerten Güter in den Lagerhallen
im südlichen Hamm werden statistisch nicht erfasst. Eine Durchsicht der einschlägigen Bauakten zur Beantwortung der Frage, welche Nutzungen der Hallen genehmigt
sind, würde die Durchsicht und Auswertung einer Vielzahl von Akten erfordern. Nach
Schätzungen handelt es sich um bis zu 100 Akten, die sich teilweise in Archiven
befinden und den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern nicht direkt zugänglich
sind. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Darüber hinaus gibt es in den Bauakten keine
Aufzeichnungen über gelagerte Gefahrstoffe. Nach Kenntnis der für das Immissionsschutzrecht zuständigen Behörde werden in den Lagerhallen in Hamm-Süd normale
Haushaltswaren gelagert.
11. Wer ist zuständig für die Genehmigung von Lagernutzungen im südlichen Hamm?
Die bauordnungsrechtliche Zuständigkeit obliegt dem Bezirksamt Hamburg-Mitte.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) ist Genehmigungsbehörde für
genehmigungsbedürftige Lageranlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Im Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen –
4. BImSchV) sind unter der Ziffer 9 diese Lageranlagen mit den Randbedingungen
(zum Beispiel Mengenschwellen für die Lagerung von Stoffen) genauer definiert.
12. Ist bekannt, wo in Hamburg gefährliche Stoffe gelagert werden? Gibt es
ein Lagerkataster – ähnlich dem Altlastenkataster – für gefährliche Stoffe?
Wenn nein, warum nicht?
Für genehmigungsbedürftige Anlagen und Lageranlagen, die der Störfall-Verordnung
(12. BImSchV) unterliegen, verfügt die zuständige Behörde über ein Kataster.
13. Ist öffentlich einsehbar, wo in Hamburg gefährliche Stoffe gelagert werden?
Wenn nein, warum nicht?
Einsehbar für die Öffentlichkeit sind die Angaben von 31 Hamburger Produktionsstätten, Speziallagern und Hafenbetrieben, die der Störfallverordnung (12. BImSchV)
unterliegen, durch deren gemeinsame Broschüre „Sicherheit für unsere Nachbarn“
unter:
www.hk24.de/innovation/energiefragen/umweltberatung/luft_laerm_immissionsschutz/
360826/sicherheit_fuer_unserer_nachbarn.html.
14. Welche Brandschutzvorschriften gelten für die Lagerung von Autoteilen,
von Kühlschränken und von gefährlichen Stoffen?
Bauordnungsrechtlich gelten die Brandschutzvorschriften der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und die aufgrund der HBauO erlassenen Technischen Baubestimmungen. Des Weiteren werden nach § 2 Absatz 4 Nummer 17 HBauO bauliche Anlagen,
deren Nutzung durch Umgang mit oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder
erhöhter Brandgefahr verbunden ist, als Sonderbauten eingestuft. An Sonderbauten
können nach § 51 HBauO besondere Anforderungen, insbesondere zum Brandschutz,
gestellt werden.
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Hafensicherheitsrechtlich gilt darüber hinaus die Verordnung über die Sicherheit bei
der Beförderung von gefährlichen Gütern und zur Erhöhung des Brandschutzes im
Hamburger Hafen (Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg –
GGBVOHH).
Die Brandschutzvorschriften für die Lagerung gefährlicher Stoffe sind in den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zur Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
(Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), zuletzt
geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514)) festgelegt.
15. Welche präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Großbränden gibt
es aus Sicht der Feuerwehr? Wird den Betrieben Beratung angeboten
und wird diese wahrgenommen? Bitte detaillierte Darstellung.
Die präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Großbränden gliedern sich aus
Sicht der Feuerwehr wie folgt:
-
Verhinderung der Brandausbreitung (Brandabschnittsbildung, brandschutztechnische Trennung von Nutzungen, Feuerwiderstand des Tragwerks)
-
Maßnahmen des Betreibers (Vermeidung Brandentstehung, Brandschutzordnung,
Schulung der Mitarbeiter, Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Wartung der Brandschutzeinrichtungen)
-
Vorbereitung eines möglichen Feuerwehreinsatzes (Löschwasserversorgung, Zugänglichkeit, Feuerwehrpläne)
-
Anlagentechnische Maßnahmen (Brandmeldeanlagen, selbsttätige Löschanlagen,
Rauchabzugsanlagen)
Die auf Grundlage der Verordnung zur Durchführung der Brandverhütungsschau
(Brandverhütungsschauverordnung – BVSVO) wiederkehrend von Mitarbeitern der
Feuerwehr durchgeführten Begehungen der betroffenen Gebäude erfolgen zur Erkennung von brandgefährdenden Zuständen und deren Beseitigung. Diese Brandverhütungsschauen haben somit einen hohen präventiven Einfluss auf die Vermeidung von
Bränden allgemein.
Von der Feuerwehr werden brandschutztechnische Beratungen gegen Kostenerstattung angeboten. Vorrangiges Ziel ist hier die Beratung von Architekten und Bauherren
im Vorwege eines Genehmigungsverfahrens. Eine allgemein brandschutztechnische
Beratung von Eigentümern oder Betreibern von Firmen und Betrieben wird durch die
Feuerwehr ebenfalls angeboten.
16. Sind Chemikalien (etwa auslaufenden Kühlmittel) bei dem Brand freigesetzt worden?
Wenn ja, welche und welche Schutzmaßnahmen wurden getroffen? Bitte
detailliert auflisten.
Die BSU und das Wasserversorgungsunternehmen „HAMBURG WASSER“ wurden
durch die Feuerwehr bereits in der Frühphase des Einsatzes hinzugezogen und kontinuierlich informiert. Das Schadensmanagement der Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt hat die Einsatzleitung der Feuerwehr durch die Entsendung von Mitgliedern
der Rufbereitschaft in der Brandphase beraten. Das Schadensmanagement hatte zu
dem Zeitpunkt keine Erkenntnisse, dass Gefahrstoffe beziehungsweise wassergefährdende Stoffe in größeren Mengen beim Brand freigesetzt wurden. In Absprache mit
HAMBURG WASSER wurde das Löschwasser in die Kanalisation eingeleitet. Ein Eintritt von Löschwasser in die benachbarte Bille wurde nicht beobachtet.
Für Bereiche mit höheren Konzentrationen an Rauchgasen wurden durch die Feuerwehr in der heißen Brandphase Warnungen ausgegeben.
In einer vom Umweltdienst der Feuerwehr gezogenen Löschwasserprobe aus der
unmittelbaren Nähe des gelöschten Brandherdes wurden am 19. November 2013 um
circa 9 Uhr verschiedene gefährliche Stoffe (zum Beispiel Benzen, Naphthalin, Styren,
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Toluen) nachgewiesen. Die Schadstoffbelastung des Löschwassers konnte bei einer
wiederholten Probe am 19. November 2013 um 12.30 Uhr nicht bestätigt werden.
Soweit der zuständigen Behörde bekannt, wurden halogenierte Verbindungen in den
Rauchgasen nicht nachgewiesen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.
17. Welche Gefahr geht von den verbrannten Substanzen aus? Welche
Atemwegserkrankungen können von den freigewordenen Substanzen
ausgehen?
Über den Brandort hinaus ist eine Verteilung von Schadstoffen hier nur während der
heißen Brandphase mit dem Rauch anzunehmen. Solche Schadstoffe wären jetzt fest
an Rußpartikel gebunden und dünn verteilt.
Brandrauch kann je nach Ausgangsprodukt und Verbrennungsbedingungen bis zu
mehrere Tausend Stoffe enthalten, darunter zahlreiche Atemgifte wie zum Beispiel
Kohlenmonoxid, Ruß, Stickoxide, Schwefeloxide, Dioxine, Salzsäure oder Blausäure.
Die gesundheitlichen Wirkungen reichen je nach Stoff und aufgenommener Menge
von vorübergehenden Atemwegserscheinungen bis zu akuter Rauchvergiftung mit
Todesfolge. Nach dem Einatmen von ätzenden und giftigen Stoffen werden diese über
die Lunge in den Körper aufgenommen, wirken dort toxisch und beschädigen auch die
Lungenoberfläche.
Die erkaltete Brandstelle konnte bisher noch nicht begangen werden – zunächst sind
Gefahren durch den drohenden Einsturz an vielen Stellen zu beseitigen. Die Begehung wird dann mit Sachverständigen erfolgen, zur Bewertung wird das Ergebnis von
deren Einschätzung den zuständigen Dienststellen vorgelegt, sodass dann Räumung
und Entsorgung erfolgen können.
Ob und welche weiteren Schutzmaßnahmen für die Brandstelle getroffen werden
müssen, kann erst nach einer Untersuchung der erkalteten Brandstelle festgelegt werden.
18. Kam es durch das Austreten zu Bodenkontamination?
Wenn ja: Welche Auswirkung hat das auf benachbarte Grundstücke?
Bodenkontamination durch Gefahrstoffe beziehungsweise wassergefährdende Stoffe,
auch durch gegebenenfalls verunreinigtes Löschwasser (siehe hierzu auch Antwort zu
16.), konnte bisher nicht festgestellt werden.
Erst nach einer Untersuchung der erkalteten Brandstelle kann abschließend festgestellt werden, ob Bodenkontaminationen eingetreten sind.
19. Kam es durch das Austreten zu Gewässerkontamination?
Wenn ja: Welche Auswirkung hat das auf anliegende Gewässer?
Während der heißen Brandphase wurde kein Eintrag von Löschwasser oder anderen
wassergefährdenden Stoffen in die Bille beobachtet. Es wurden auch keine sonstigen
Auffälligkeiten am Gewässer festgestellt (Aussehen, Temperatur, Reaktionen). Dennoch wurde vorsorglich von der Feuerwehr eine Ölsperre in die Bille ausgebracht; die
Maßnahme wird in Absprache mit dem zuständigen Bezirksamt und der zuständigen
Behörde fortgesetzt.
20. Welche Gefahren gehen darüber hinaus von den durch den Brand verursachten Emissionen aus?
Im Zusammenhang mit einer künftigen Sanierung des Brandschadens werden die
Sanierungsunternehmen nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet sein, in einer
Gefährdungsbeurteilung die mögliche Gefährdung ihrer Beschäftigten zum Beispiel
durch gefährliche Stoffe in den Brandrückständen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Hierbei ist die Technische Regel für Gefahrstoffe 524
„Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ heranzuziehen.
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Anlage
Ressource*
Alarmzeit
22-KLF
14:48:38_18.11.2013
22-HLF1
14:48:39_18.11.2013
22-TMF
14:48:43_18.11.2013
25-HLF2
14:48:51_18.11.2013
ROTVE1
14:48:39_18.11.2013
25-HLF1
15:01:22_18.11.2013
25-DL
15:01:17_18.11.2013
33-HLF1
15:01:20_18.11.2013
32-UDI
15:01:14_18.11.2013
BDI 20/1
15:01:14_18.11.2013
BILLH1
15:01:15_18.11.2013
25-RTWB
15:06:18_18.11.2013
BERF HARB 15:09:26_18.11.2013
ADI 1/2
15:11:38_18.11.2013
31-LB
15:21:47_18.11.2013
33-KLF
15:25:47_18.11.2013
22-NEFA
15:08:29_18.11.2013
21-HLF1
15:25:50_18.11.2013
33-TMF
15:25:52_18.11.2013
23-HLF2
15:25:41_18.11.2013
1. LNA
15:25:51_18.11.2013
05-ORGL1 15:25:41_18.11.2013
22-BFW
15:25:41_18.11.2013
BILLE FM
15:25:49_18.11.2013
OTTS VSG 15:25:51_18.11.2013
12-WLF
15:27:15_18.11.2013
12-ASG
15:27:16_18.11.2013
32-SMF
15:28:15_18.11.2013
25-TMF
15:51:10_18.11.2013
FUEH SW 15:52:57_18.11.2013
FUEH1 EV 15:53:05_18.11.2013
FL/S2
16:04:42_18.11.2013
BDI 30/1
16:13:56_18.11.2013
FLD 1/1
16:13:54_18.11.2013
11-KLF
16:18:39_18.11.2013
11-HLF1
16:18:44_18.11.2013
11-DL
16:18:34_18.11.2013
12-HLF2
16:18:32_18.11.2013
BERLT1
16:18:31_18.11.2013
MOORF1
16:43:22_18.11.2013
WARW
GKW
16:43:32_18.11.2013
WARW
LIMA
16:43:39_18.11.2013
WARW1
16:43:47_18.11.2013
WARW
GWR3
16:48:58_18.11.2013
EPPD1
16:55:12_18.11.2013
EPPD
GWR3
16:55:11_18.11.2013
EPPD GKW 16:55:11_18.11.2013
WELLB SM 16:56:23_18.11.2013
BERGD SM 16:56:15_18.11.2013
LBF
17:01:27_18.11.2013
BERLT1
17:09:14_18.11.2013
BERF MALA 17:14:13_18.11.2013
Eintreffzeit*²
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
14:53:11_18.11.2013
nicht dokumentiert
15:01:57_18.11.2013
15:07:09_18.11.2013
15:07:00_18.11.2013
15:10:07_18.11.2013
15:14:43_18.11.2013
15:11:03_18.11.2013
15:13:39_18.11.2013
15:13:32_18.11.2013
15:28:24_18.11.2013
15:17:50_18.11.2013
nicht dokumentiert
15:33:30_18.11.2013
15:17:06_18.11.2013
15:38:41_18.11.2013
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
15:35:42_18.11.2013
nicht dokumentiert
15:36:46_18.11.2013
nicht dokumentiert
16:42:00_18.11.2013
15:57:33_18.11.2013
15:57:33_18.11.2013
15:44:37_18.11.2013
16:02:15_18.11.2013
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
16:21:01_18.11.2013
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
16:23:37_18.11.2013
nicht dokumentiert
17:02:13_18.11.2013
Einsatzbereit am Standort
21:47:55_18.11.2013
21:32:46_18.11.2013
12:53:14_19.11.2013
19:20:45_18.11.2013
20:26:04_18.11.2013
19:20:38_18.11.2013
19:53:03_18.11.2013
22:01:25_18.11.2013
13:20:32_19.11.2013
04:58:32_19.11.2013
02:54:37_19.11.2013
22:25:19_18.11.2013
22:56:03_18.11.2013
14:54:01_19.11.2013
05:13:42_19.11.2013
22:16:41_18.11.2013
16:54:22_18.11.2013
23:30:15_18.11.2013
22:14:11_18.11.2013
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23:21:25_18.11.2013
14:09:05_19.11.2013
00:00:23_19.11.2013
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19:40:52_18.11.2013
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23:58:04_18.11.2013
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nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
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7
Drucksache 20/10044
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Ressource*
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12-SCH
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23-DL
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12-WLF
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32-SMF
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8
Eintreffzeit*²
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
18:18:57_18.11.2013
18:18:56_18.11.2013
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18:40:32_18.11.2013
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nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
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nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
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nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
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02:18:32_19.11.2013
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
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nicht dokumentiert
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Ressource*
Alarmzeit
32-WLFF
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32-WLFC
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36-SCH
08:52:42_19.11.2013
FL/S2
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KICHD1
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32-WLFC
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25-KLF
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25-HLF1
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32-ATF
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32-WLFD
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22-HLF1
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32-ATF
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Eintreffzeit*²
nicht dokumentiert
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nicht dokumentiert
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nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
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nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
nicht dokumentiert
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19:40:13_19.11.2013
19:40:51_19.11.2013
nicht dokumentiert
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Drucksache 20/10044
Einsatzbereit am Standort
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15:49:25_20.11.2013
* Ressource:
Feuer- und Rettungswachen (FuRW):
FuRW Berliner Tor – 22, FuRW Billstedt -25, FuRW Veddel – 33, FuRW Harburg – 31, FuRW
Wandsbek – 21, FuRW Barmbek 23, FuRW Altona – 12, FuRW Innenstadt – 11, Landesfeuerwehrschule – 05, Umwelt- und Technikwache – 32, FuRW Süderelbe – 36, FuRW Finkenwerder – 35, FuRW Osdorf – 14, FuRW Wilhelmsburg – 34, FuRW Rotherbaum – 13
Einsatzführungskräfte:
B-Dienst (BDI) 10/1, 20/1, 30/1, A-Dienst (ADI) 1/2, FL-Dienst 1/1, Bereichsführer (BERF)
Harburg, Bergedorf , Marschlande, Unterelbe, Wandsbek, Landesbereichsführer (LBF), Umweltdienst (UDI) 32, Pressestelle Feuerwehr FL S2,
Freiwillige Feuerwehren:
ROTVE – Rothenburgsort-Veddel, BILLH – Billstedt-Horn, BILLE – Bille, OTTS – Ottensen,
FUEH – Fünfhausen, BERLT – Berliner Tor, MOORF – Moorfleet, WARW – Warwisch, EPPD –
Eppendorf, WELLB – Wellingsbüttel, BERGD – Bergedorf, LEMSM – Lemsahl-Mellingstedt,
WDBMA – Wandsbek-Marienthal, SINST – Sinstorf, ALT – Altona, FSCHB – Fischbek, EISSD –
Eißendorf, HARB – Harburg, KIRCHD – Kirchdorf, BOBG - Boberg
Fahrzeuge:
KLF – Kleinlöschfahrzeug, HLF – Hamburger Löschfahrzeug, DL – Drehleiter, TMF – Teleskopmastfahrzeug, WLF - Wechselladerfahrzeug, ASG – Atemschutzgerätecontainer, VSG –
Versorgung, LB – Löschboot, GKW – Gerätekraftwagen, LIMA - Lichtmast, GWR – Gerätewagenrüst, SM – Spür- und Meßfahrzeug, LUF – Löschunterstützungsfahrzeug, ATF – Analytische Task Force, NEF – Notarzteisatzfahrzeug, RTW – Rettungswagen
*² Eintreffzeit: Fehlende Eintreffzeit nicht dokumentiert: Die Ursache hierfür kann in Übertragungsproblemen im Analogfunk und in der Fehl- bzw. Nichtbedienung der Statuseingabegeräte durch die Einsatzkräfte liegen.
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