Kleine Anfrage - Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg
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Kleine Anfrage - Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/10044 20. Wahlperiode 29.11.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Bill und Antje Möller (GRÜNE) vom 21.11.13 und Betr.: Antwort des Senats Großbrand in Hamm, welche Gefahren gab es für Bevölkerung und Umwelt? Am Montag (18.11.2013) kam es zu einem Großbrand in einer etwa 600 m² großen Lagerhalle in Hamm-Süd. Die Flammen am Hammer Deich schlugen meterhoch und die Feuerwehr konnte das Feuer aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erst am Dienstag (19.11.2013) endgültig löschen. Nach ersten Aussagen soll es sich um eine Lagerhalle mit Autoteilen gehandelt haben. Außerdem sollen dort auch Kühlschränke gelagert gewesen sein. Darüber hinaus befanden sich Proberäume in der Lagerhalle. Bei dem Brand von Autoteilen und Kühlschränken ist davon auszugehen, dass gefährliche Emissionen entstehen, die für die Anwohnerinnen und Anwohner gesundheitsgefährlich sein können. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden aufgefordert, ihre Fenster zu schließen. Die Löscharbeiten gestalteten sich vor allem schwierig, da der hintere Teil des Geländes nur schwer für die Einsatzkräfte zugänglich war. Da die Halle stark einsturzgefährdet war, konnte die Feuerwehr nicht nah genug an die Brandherde heran kommen, und auch die Wasserwerfer reichten nicht weit genug. Da für die Löscharbeiten ein Abriss des vorderen Hallenteils notwendig wurde, wird es zu einem späteren Zeitpunkt schwieriger, die Brandursache zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist mittlerweile etwas über die Ursachen des ausgebrochenen Feuers bekannt? Wenn ja, bitte darlegen. Wenn nein, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Die genaue Brandursache ist noch ungeklärt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss der polizeilichen Ermittlungen ist derzeit nicht abschätzbar. 2. Wie viele und welche Einheiten der Feuerwehr waren wie lange im Einsatz und wann sind diese am Brandort eingetroffen? Wie viele Einsatzkräfte der Feuerwehr waren insgesamt im Einsatz? Insgesamt waren 429 Einsatzkräfte der Feuerwehr im Einsatz, deren Anwesenheit am Einsatzort sich wie folgt aufteilt: Drucksache 20/10044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Vom 18. November 2013, 14.48 Uhr bis zum Dienstantritt der ablösenden Wachabteilung am 19. November 2013 um 7 Uhr, waren insgesamt 338 Einsatzkräfte eingesetzt. Vom 19. November 2013, 7 Uhr bis zum 20. November 2013, 4 Uhr waren insgesamt 91 Einsatzkräfte eingesetzt. Die Alarmierungs- und Eintreffzeit am Einsatzort sowie die Zeit der Wiedereinsatzbereitschaft am jeweiligen Standort der von der Feuerwehr eingesetzten Einheiten und Fahrzeuge sind der Anlage zu entnehmen. 3. Kam es zu Problemen bei der Brandbekämpfung wegen fehlender Einsatzmittel? Die betroffenen Gebäude an der Einsatzstelle waren für die Feuerwehr aufgrund der engen Bebauung schlecht zugänglich. Insbesondere war ein Löschangriff auf die südlichen Gebäudeteile nur von der dort angrenzenden Bille von der Wasserseite her möglich. Ein Aufstellort für Hubrettungsfahrzeuge ist in diesem Bereich nicht vorhanden. Daher wurde das Löschboot Oberbaurat Schmidt von der Löschbootstation Harburg (F 31) alarmiert. 4. Wie stellt sich der zeitliche Einsatzverlauf der Feuerwehr zwischen der ersten Alarmierung und der Löschung des Brandes dar? Der chronologische Ablauf des Einsatzes der Feuerwehr stellt sich wie folgt dar: Datum/Uhrzeit 18.11.2013, 14.47 Uhr 18.11.2013, 14.48 Uhr 18.11.2013, 14.59 Uhr 18.11.2013, 15.01 Uhr 18.11.2013, 15.30 Uhr 18.11.2013, 19.43 Uhr 19.11.2013, 00.00 Uhr 19.11.2013, 03.35 Uhr 19.11.2013, 13.07 Uhr 19.11.2013, 22.50 Uhr 20.11.2013, 01.00 Uhr 20.11.2013, 02.59 Uhr 20.11.2013, 03.47 Uhr Ereignis Notrufeingang Alarmierung der 1. Alarmstufe mit dem Stichwort Feuer Erhöhung auf die 2. Alarmstufe Feuer Alarmierung des Umweltdienstes der Feuerwehr Erhöhung auf die 3. Alarmstufe Feuer Erhöhung auf die 4. Alarmstufe Feuer Feststellung der Einsturzgefahr der Halle, Löschmaßnahmen nur noch von außen Reduzierung auf 2. Alarmstufe Feuer und Beginn von umfangreichen Nachlöscharbeiten Reduzierung auf 1. Alarmstufe Feuer und Fortführung von Nachlöscharbeiten Abschluss der Nachlöscharbeiten und Übergabe der Einsatzstelle an ein privates Sicherheitsunternehmen Überprüfung der Einsatzstelle ohne Feststellung von Feuer und erhöhten Temperaturen Erneute Alarmierung von einem Löschfahrzeug zum Ablöschen eines Brandnestes Endgültige Übergabe der Einsatzstelle und Abschluss des Einsatzes Der zeitliche Verlauf der im Einzelnen eingesetzten Kräfte ist der Anlage zu entnehmen. 5. Welche Gefährdungsbeurteilungen für die Bevölkerung nahm die Feuerwehr zu welchen Zeitpunkten vor und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Aufgrund der starken Rauchentwicklung wurden am 18. November 2013 um 15.01 Uhr Einsatzkräfte der Technik- und Umweltwache alarmiert und an der Einsatzstelle der Einsatzabschnitt „Umwelt“ eingerichtet. 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10044 Am 18. November 2013 um 16.56 Uhr wurden zusätzliche Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren mit drei Messfahrzeugen alarmiert. Diese drei Messfahrzeuge kamen von der Brandstelle ausgehend in nordöstlicher Richtung bis zur Landesgrenze zum Einsatz. Es wurden durch die Einsatzkräfte kontinuierlich Messungen der Umluft auf Schadstoffe durchgeführt. Von der Feuerwehr konnte eine kritische Schadstoffkonzentration nicht nachgewiesen werden. Im Bereich der Einsatzstelle und dem näheren angrenzenden Umfeld bestand eine Geruchsbelästigung durch den Brandrauch. Aus diesem Grund wurden vorsorglich Rundfunkdurchsagen veranlasst und Warnhinweise über das Katastrophenwarnsystem (KATWARN) veröffentlicht. Zusätzlich wurde die Leitstelle des Kreises Stormarn über das Brandereignis und die Rauchentwicklung informiert. Der Umweltdienst der Feuerwehr verfolgte und bewertete kontinuierlich die Lage. 6. Welche unterschiedlichen Nutzungen befanden sich in dem Gebäude? Die von der zuständigen Behörde genehmigten unterschiedlichen Nutzungen des Gebäudes stellen sich für den Zeitraum 1914 bis 2001 wie folgt dar: - Letzter Genehmigungsstand vom 18. Dezember 2001: Nutzung der Lagerhallen zum Verkauf von Teppichwaren (Einzel- und Großhandel). - Genehmigung vom 16. September 1998: Antrag auf Nutzungsgenehmigung für Ersatzteile und Service. (Handel von Autoteilen) - Befristete Genehmigung vom 7. Oktober 1997: Durchführung einer Ausstellung vom 17. – 19. Oktober 1997. - Widerrufliche Nutzungsgenehmigung vom 23. Mai 1997: Goa-Party (einmalige Veranstaltung am 31. Mai 1997). - Befristete, widerrufliche Genehmigung vom 6. September 1995: Nutzungsänderung eines vorhandenen Fabrikgebäudes für zeitweilige Musikveranstaltungen für bis zu 2.000 Personen. - Genehmigungsbescheid vom 30. März 1995: Nutzung der vorhandenen Fabrikhalle zur Durchführung einer Musikveranstaltung am 31. März 1995. - Genehmigung vom 27. September 1979: Herstellen von drei Fenstern in der Brandmauer zwischen den Flurstücken 412 und 325. - Genehmigung vom 5. Februar 1976: Einbau einer Farbspritz- und Trockenanlage in Kompaktbauweise mit den dazugehörigen Nebenräumen. - Genehmigung vom 9. März 1976: Einbau eines Spritz- und Abdunstraums im Erdgeschoss der Halle II. - Genehmigung vom 17. September 1970: Überbauung des Hofplatzes zwischen den Gebäuden H2 und H4 sowie die Aufstockung des Kantinenraumes an der Bille für Archivzwecke. - Maschinenfabrik und Mühlenbauanstalt von 1914 (Gießerei, Mühlenbau, Maschinenbau, Dreherei, Holzlager). 7. Ist bekannt beziehungsweise gibt es einen Anfangsverdacht dafür, dass in dem Gebäude nicht genehmigte Nutzungen stattfanden? 8. Welche Güter und Stoffe wurden in den beiden Lagerhallen gelagert? Nein. Gemäß letztem Genehmigungsstand vom 18. Dezember 2001 ist die Nutzung der Lagerhallen zum Verkauf von Teppichwaren (Einzel- und Großhandel) genehmigt. Im Rahmen einer Anlassüberwachung durch die zuständige Behörde (Anlass: Inverkehrbringen von FCKW-haltigen Kühlgeräten) am 13. März 2013 wurde festgestellt, dass im vorderen rechten Teil (neben der Halleneinfahrt) Hammer Deich 70a gebrauchte Kühlschränke/Kühltruhen gelagert wurden. 3 Drucksache 20/10044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Zu der aktuellen Situation der Lagerung von Gütern in den Hallen liegen den Behörden keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse vor. 9. Waren Gefahrenstoffe in den Lagerhallen gelagert, wenn ja, welche? Zu einer Lagerung von Gefahrstoffen in den Lagerhallen ist der zuständigen Behörde (siehe Antwort zu 11.) nichts bekannt. 10. Welche Güter und/oder Gefahrenstoffe werden allgemein in den übrigen Lagerhallen im südlichen Hamm gelagert? Die zur Beantwortung benötigten Daten über die gelagerten Güter in den Lagerhallen im südlichen Hamm werden statistisch nicht erfasst. Eine Durchsicht der einschlägigen Bauakten zur Beantwortung der Frage, welche Nutzungen der Hallen genehmigt sind, würde die Durchsicht und Auswertung einer Vielzahl von Akten erfordern. Nach Schätzungen handelt es sich um bis zu 100 Akten, die sich teilweise in Archiven befinden und den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern nicht direkt zugänglich sind. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Darüber hinaus gibt es in den Bauakten keine Aufzeichnungen über gelagerte Gefahrstoffe. Nach Kenntnis der für das Immissionsschutzrecht zuständigen Behörde werden in den Lagerhallen in Hamm-Süd normale Haushaltswaren gelagert. 11. Wer ist zuständig für die Genehmigung von Lagernutzungen im südlichen Hamm? Die bauordnungsrechtliche Zuständigkeit obliegt dem Bezirksamt Hamburg-Mitte. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) ist Genehmigungsbehörde für genehmigungsbedürftige Lageranlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Im Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) sind unter der Ziffer 9 diese Lageranlagen mit den Randbedingungen (zum Beispiel Mengenschwellen für die Lagerung von Stoffen) genauer definiert. 12. Ist bekannt, wo in Hamburg gefährliche Stoffe gelagert werden? Gibt es ein Lagerkataster – ähnlich dem Altlastenkataster – für gefährliche Stoffe? Wenn nein, warum nicht? Für genehmigungsbedürftige Anlagen und Lageranlagen, die der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegen, verfügt die zuständige Behörde über ein Kataster. 13. Ist öffentlich einsehbar, wo in Hamburg gefährliche Stoffe gelagert werden? Wenn nein, warum nicht? Einsehbar für die Öffentlichkeit sind die Angaben von 31 Hamburger Produktionsstätten, Speziallagern und Hafenbetrieben, die der Störfallverordnung (12. BImSchV) unterliegen, durch deren gemeinsame Broschüre „Sicherheit für unsere Nachbarn“ unter: www.hk24.de/innovation/energiefragen/umweltberatung/luft_laerm_immissionsschutz/ 360826/sicherheit_fuer_unserer_nachbarn.html. 14. Welche Brandschutzvorschriften gelten für die Lagerung von Autoteilen, von Kühlschränken und von gefährlichen Stoffen? Bauordnungsrechtlich gelten die Brandschutzvorschriften der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und die aufgrund der HBauO erlassenen Technischen Baubestimmungen. Des Weiteren werden nach § 2 Absatz 4 Nummer 17 HBauO bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang mit oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist, als Sonderbauten eingestuft. An Sonderbauten können nach § 51 HBauO besondere Anforderungen, insbesondere zum Brandschutz, gestellt werden. 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10044 Hafensicherheitsrechtlich gilt darüber hinaus die Verordnung über die Sicherheit bei der Beförderung von gefährlichen Gütern und zur Erhöhung des Brandschutzes im Hamburger Hafen (Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg – GGBVOHH). Die Brandschutzvorschriften für die Lagerung gefährlicher Stoffe sind in den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zur Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514)) festgelegt. 15. Welche präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Großbränden gibt es aus Sicht der Feuerwehr? Wird den Betrieben Beratung angeboten und wird diese wahrgenommen? Bitte detaillierte Darstellung. Die präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Großbränden gliedern sich aus Sicht der Feuerwehr wie folgt: - Verhinderung der Brandausbreitung (Brandabschnittsbildung, brandschutztechnische Trennung von Nutzungen, Feuerwiderstand des Tragwerks) - Maßnahmen des Betreibers (Vermeidung Brandentstehung, Brandschutzordnung, Schulung der Mitarbeiter, Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Wartung der Brandschutzeinrichtungen) - Vorbereitung eines möglichen Feuerwehreinsatzes (Löschwasserversorgung, Zugänglichkeit, Feuerwehrpläne) - Anlagentechnische Maßnahmen (Brandmeldeanlagen, selbsttätige Löschanlagen, Rauchabzugsanlagen) Die auf Grundlage der Verordnung zur Durchführung der Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung – BVSVO) wiederkehrend von Mitarbeitern der Feuerwehr durchgeführten Begehungen der betroffenen Gebäude erfolgen zur Erkennung von brandgefährdenden Zuständen und deren Beseitigung. Diese Brandverhütungsschauen haben somit einen hohen präventiven Einfluss auf die Vermeidung von Bränden allgemein. Von der Feuerwehr werden brandschutztechnische Beratungen gegen Kostenerstattung angeboten. Vorrangiges Ziel ist hier die Beratung von Architekten und Bauherren im Vorwege eines Genehmigungsverfahrens. Eine allgemein brandschutztechnische Beratung von Eigentümern oder Betreibern von Firmen und Betrieben wird durch die Feuerwehr ebenfalls angeboten. 16. Sind Chemikalien (etwa auslaufenden Kühlmittel) bei dem Brand freigesetzt worden? Wenn ja, welche und welche Schutzmaßnahmen wurden getroffen? Bitte detailliert auflisten. Die BSU und das Wasserversorgungsunternehmen „HAMBURG WASSER“ wurden durch die Feuerwehr bereits in der Frühphase des Einsatzes hinzugezogen und kontinuierlich informiert. Das Schadensmanagement der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat die Einsatzleitung der Feuerwehr durch die Entsendung von Mitgliedern der Rufbereitschaft in der Brandphase beraten. Das Schadensmanagement hatte zu dem Zeitpunkt keine Erkenntnisse, dass Gefahrstoffe beziehungsweise wassergefährdende Stoffe in größeren Mengen beim Brand freigesetzt wurden. In Absprache mit HAMBURG WASSER wurde das Löschwasser in die Kanalisation eingeleitet. Ein Eintritt von Löschwasser in die benachbarte Bille wurde nicht beobachtet. Für Bereiche mit höheren Konzentrationen an Rauchgasen wurden durch die Feuerwehr in der heißen Brandphase Warnungen ausgegeben. In einer vom Umweltdienst der Feuerwehr gezogenen Löschwasserprobe aus der unmittelbaren Nähe des gelöschten Brandherdes wurden am 19. November 2013 um circa 9 Uhr verschiedene gefährliche Stoffe (zum Beispiel Benzen, Naphthalin, Styren, 5 Drucksache 20/10044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Toluen) nachgewiesen. Die Schadstoffbelastung des Löschwassers konnte bei einer wiederholten Probe am 19. November 2013 um 12.30 Uhr nicht bestätigt werden. Soweit der zuständigen Behörde bekannt, wurden halogenierte Verbindungen in den Rauchgasen nicht nachgewiesen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 17. Welche Gefahr geht von den verbrannten Substanzen aus? Welche Atemwegserkrankungen können von den freigewordenen Substanzen ausgehen? Über den Brandort hinaus ist eine Verteilung von Schadstoffen hier nur während der heißen Brandphase mit dem Rauch anzunehmen. Solche Schadstoffe wären jetzt fest an Rußpartikel gebunden und dünn verteilt. Brandrauch kann je nach Ausgangsprodukt und Verbrennungsbedingungen bis zu mehrere Tausend Stoffe enthalten, darunter zahlreiche Atemgifte wie zum Beispiel Kohlenmonoxid, Ruß, Stickoxide, Schwefeloxide, Dioxine, Salzsäure oder Blausäure. Die gesundheitlichen Wirkungen reichen je nach Stoff und aufgenommener Menge von vorübergehenden Atemwegserscheinungen bis zu akuter Rauchvergiftung mit Todesfolge. Nach dem Einatmen von ätzenden und giftigen Stoffen werden diese über die Lunge in den Körper aufgenommen, wirken dort toxisch und beschädigen auch die Lungenoberfläche. Die erkaltete Brandstelle konnte bisher noch nicht begangen werden – zunächst sind Gefahren durch den drohenden Einsturz an vielen Stellen zu beseitigen. Die Begehung wird dann mit Sachverständigen erfolgen, zur Bewertung wird das Ergebnis von deren Einschätzung den zuständigen Dienststellen vorgelegt, sodass dann Räumung und Entsorgung erfolgen können. Ob und welche weiteren Schutzmaßnahmen für die Brandstelle getroffen werden müssen, kann erst nach einer Untersuchung der erkalteten Brandstelle festgelegt werden. 18. Kam es durch das Austreten zu Bodenkontamination? Wenn ja: Welche Auswirkung hat das auf benachbarte Grundstücke? Bodenkontamination durch Gefahrstoffe beziehungsweise wassergefährdende Stoffe, auch durch gegebenenfalls verunreinigtes Löschwasser (siehe hierzu auch Antwort zu 16.), konnte bisher nicht festgestellt werden. Erst nach einer Untersuchung der erkalteten Brandstelle kann abschließend festgestellt werden, ob Bodenkontaminationen eingetreten sind. 19. Kam es durch das Austreten zu Gewässerkontamination? Wenn ja: Welche Auswirkung hat das auf anliegende Gewässer? Während der heißen Brandphase wurde kein Eintrag von Löschwasser oder anderen wassergefährdenden Stoffen in die Bille beobachtet. Es wurden auch keine sonstigen Auffälligkeiten am Gewässer festgestellt (Aussehen, Temperatur, Reaktionen). Dennoch wurde vorsorglich von der Feuerwehr eine Ölsperre in die Bille ausgebracht; die Maßnahme wird in Absprache mit dem zuständigen Bezirksamt und der zuständigen Behörde fortgesetzt. 20. Welche Gefahren gehen darüber hinaus von den durch den Brand verursachten Emissionen aus? Im Zusammenhang mit einer künftigen Sanierung des Brandschadens werden die Sanierungsunternehmen nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet sein, in einer Gefährdungsbeurteilung die mögliche Gefährdung ihrer Beschäftigten zum Beispiel durch gefährliche Stoffe in den Brandrückständen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Hierbei ist die Technische Regel für Gefahrstoffe 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ heranzuziehen. 6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10044 Anlage Ressource* Alarmzeit 22-KLF 14:48:38_18.11.2013 22-HLF1 14:48:39_18.11.2013 22-TMF 14:48:43_18.11.2013 25-HLF2 14:48:51_18.11.2013 ROTVE1 14:48:39_18.11.2013 25-HLF1 15:01:22_18.11.2013 25-DL 15:01:17_18.11.2013 33-HLF1 15:01:20_18.11.2013 32-UDI 15:01:14_18.11.2013 BDI 20/1 15:01:14_18.11.2013 BILLH1 15:01:15_18.11.2013 25-RTWB 15:06:18_18.11.2013 BERF HARB 15:09:26_18.11.2013 ADI 1/2 15:11:38_18.11.2013 31-LB 15:21:47_18.11.2013 33-KLF 15:25:47_18.11.2013 22-NEFA 15:08:29_18.11.2013 21-HLF1 15:25:50_18.11.2013 33-TMF 15:25:52_18.11.2013 23-HLF2 15:25:41_18.11.2013 1. LNA 15:25:51_18.11.2013 05-ORGL1 15:25:41_18.11.2013 22-BFW 15:25:41_18.11.2013 BILLE FM 15:25:49_18.11.2013 OTTS VSG 15:25:51_18.11.2013 12-WLF 15:27:15_18.11.2013 12-ASG 15:27:16_18.11.2013 32-SMF 15:28:15_18.11.2013 25-TMF 15:51:10_18.11.2013 FUEH SW 15:52:57_18.11.2013 FUEH1 EV 15:53:05_18.11.2013 FL/S2 16:04:42_18.11.2013 BDI 30/1 16:13:56_18.11.2013 FLD 1/1 16:13:54_18.11.2013 11-KLF 16:18:39_18.11.2013 11-HLF1 16:18:44_18.11.2013 11-DL 16:18:34_18.11.2013 12-HLF2 16:18:32_18.11.2013 BERLT1 16:18:31_18.11.2013 MOORF1 16:43:22_18.11.2013 WARW GKW 16:43:32_18.11.2013 WARW LIMA 16:43:39_18.11.2013 WARW1 16:43:47_18.11.2013 WARW GWR3 16:48:58_18.11.2013 EPPD1 16:55:12_18.11.2013 EPPD GWR3 16:55:11_18.11.2013 EPPD GKW 16:55:11_18.11.2013 WELLB SM 16:56:23_18.11.2013 BERGD SM 16:56:15_18.11.2013 LBF 17:01:27_18.11.2013 BERLT1 17:09:14_18.11.2013 BERF MALA 17:14:13_18.11.2013 Eintreffzeit*² nicht dokumentiert nicht dokumentiert 14:53:11_18.11.2013 nicht dokumentiert 15:01:57_18.11.2013 15:07:09_18.11.2013 15:07:00_18.11.2013 15:10:07_18.11.2013 15:14:43_18.11.2013 15:11:03_18.11.2013 15:13:39_18.11.2013 15:13:32_18.11.2013 15:28:24_18.11.2013 15:17:50_18.11.2013 nicht dokumentiert 15:33:30_18.11.2013 15:17:06_18.11.2013 15:38:41_18.11.2013 nicht dokumentiert nicht dokumentiert 15:35:42_18.11.2013 nicht dokumentiert 15:36:46_18.11.2013 nicht dokumentiert 16:42:00_18.11.2013 15:57:33_18.11.2013 15:57:33_18.11.2013 15:44:37_18.11.2013 16:02:15_18.11.2013 nicht dokumentiert nicht dokumentiert nicht dokumentiert nicht dokumentiert 16:21:01_18.11.2013 nicht dokumentiert nicht dokumentiert nicht dokumentiert 16:23:37_18.11.2013 nicht dokumentiert 17:02:13_18.11.2013 Einsatzbereit am Standort 21:47:55_18.11.2013 21:32:46_18.11.2013 12:53:14_19.11.2013 19:20:45_18.11.2013 20:26:04_18.11.2013 19:20:38_18.11.2013 19:53:03_18.11.2013 22:01:25_18.11.2013 13:20:32_19.11.2013 04:58:32_19.11.2013 02:54:37_19.11.2013 22:25:19_18.11.2013 22:56:03_18.11.2013 14:54:01_19.11.2013 05:13:42_19.11.2013 22:16:41_18.11.2013 16:54:22_18.11.2013 23:30:15_18.11.2013 22:14:11_18.11.2013 22:07:25_18.11.2013 23:35:44_18.11.2013 23:21:25_18.11.2013 14:09:05_19.11.2013 00:00:23_19.11.2013 08:45:51_19.11.2013 19:40:52_18.11.2013 19:40:52_18.11.2013 02:39:57_19.11.2013 03:40:39_19.11.2013 23:58:32_18.11.2013 23:58:43_18.11.2013 02:40:58_19.11.2013 05:20:57_19.11.2013 18:42:09_18.11.2013 23:58:08_18.11.2013 23:58:04_18.11.2013 23:58:00_18.11.2013 23:37:03_18.11.2013 16:46:19_18.11.2013 22:08:37_18.11.2013 nicht dokumentiert 09:00:41_19.11.2013 nicht dokumentiert 09:00:45_19.11.2013 17:08:27_18.11.2013 09:00:35_19.11.2013 17:15:17_18.11.2013 09:00:38_19.11.2013 nicht dokumentiert 04:28:09_19.11.2013 17:47:15_18.11.2013 17:29:42_18.11.2013 nicht dokumentiert nicht dokumentiert nicht dokumentiert 17:24:42_18.11.2013 17:19:50_18.11.2013 04:28:15_19.11.2013 04:28:21_19.11.2013 04:22:07_19.11.2013 20:46:17_18.11.2013 01:38:05_19.11.2013 21:36:15_18.11.2013 01:38:45_19.11.2013 7 Drucksache 20/10044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Ressource* Alarmzeit OTTS FKH 17:37:39_18.11.2013 32-WLFC 17:55:36_18.11.2013 32-AB-LADE 17:55:36_18.11.2013 32-WLFD 17:55:30_18.11.2013 32-AB-KFZ 17:55:31_18.11.2013 LEMSM2 18:00:45_18.11.2013 05-LUF 18:06:45_18.11.2013 36-WLF 18:06:45_18.11.2013 32-WLFB 18:12:07_18.11.2013 25-ASG 18:12:07_18.11.2013 12-WLF 20:19:49_18.11.2013 12-SCH 20:19:50_18.11.2013 WDBMA FM 20:19:51_18.11.2013 35-KLF 20:27:38_18.11.2013 35-HLF1 20:27:48_18.11.2013 35-TMF 20:27:43_18.11.2013 25-DL 20:36:33_18.11.2013 12-HLF1 20:43:38_18.11.2013 12-TMF 20:43:44_18.11.2013 14-HLF2 20:43:38_18.11.2013 32-WLFD 20:46:21_18.11.2013 25-WLF 21:04:31_18.11.2013 12-ASG 21:04:30_18.11.2013 BERF BERG 21:42:35_18.11.2013 23-RTWA 21:49:36_18.11.2013 34-KLF 21:49:47_18.11.2013 34-HLF1 21:49:41_18.11.2013 34-DL 21:49:36_18.11.2013 BOBG1 21:55:40_18.11.2013 BERF UNTE 22:35:41_18.11.2013 SINST1 23:58:52_18.11.2013 23-KLF 00:48:18_19.11.2013 23-HLF1 00:48:23_19.11.2013 23-DL 00:48:13_19.11.2013 12-WLF 01:29:32_19.11.2013 LEMSM1 01:33:58_19.11.2013 12-RTWA 01:47:09_19.11.2013 13-KLF 01:47:15_19.11.2013 13-HLF1 01:47:21_19.11.2013 13-DL 01:47:10_19.11.2013 BDI 10/1 03:36:43_19.11.2013 ALT FM 03:36:44_19.11.2013 FSCHB1 04:12:52_19.11.2013 MOORW1 04:34:16_19.11.2013 EISSD VSG 05:45:59_19.11.2013 22-KLF 07:07:09_19.11.2013 22-HLF1 07:07:03_19.11.2013 33-KLF 07:07:17_19.11.2013 33-HLF1 07:07:08_19.11.2013 33-TMF 07:07:17_19.11.2013 HARB FM 07:09:54_19.11.2013 25-TMF 07:20:55_19.11.2013 11-RTWB 07:16:36_19.11.2013 32-KRAN 08:48:15_19.11.2013 32-ABKRAN 08:48:24_19.11.2013 32-SMF 08:48:30_19.11.2013 8 Eintreffzeit*² nicht dokumentiert nicht dokumentiert nicht dokumentiert 18:18:57_18.11.2013 18:18:56_18.11.2013 18:53:04_18.11.2013 18:40:32_18.11.2013 18:40:32_18.11.2013 18:47:22_18.11.2013 18:47:21_18.11.2013 nicht dokumentiert nicht dokumentiert 20:48:03_18.11.2013 21:15:27_18.11.2013 20:56:33_18.11.2013 20:58:12_18.11.2013 20:47:57_18.11.2013 nicht dokumentiert 21:04:34_18.11.2013 21:06:49_18.11.2013 nicht dokumentiert nicht dokumentiert nicht dokumentiert 21:58:53_18.11.2013 22:02:00_18.11.2013 22:09:29_18.11.2013 22:10:23_18.11.2013 22:11:26_18.11.2013 22:18:51_18.11.2013 23:10:23_18.11.2013 nicht dokumentiert nicht dokumentiert 01:24:25_19.11.2013 nicht dokumentiert 01:54:43_19.11.2013 01:34:07_19.11.2013 02:18:32_19.11.2013 nicht dokumentiert nicht dokumentiert nicht dokumentiert nicht dokumentiert 04:18:35_19.11.2013 nicht dokumentiert 05:29:04_19.11.2013 07:18:02_19.11.2013 nicht dokumentiert 07:26:05_19.11.2013 07:17:51_19.11.2013 09:10:25_19.11.2013 nicht dokumentiert nicht dokumentiert 07:30:40_19.11.2013 07:37:56_19.11.2013 09:09:35_19.11.2013 Einsatzbereit am Standort 09:31:05_19.11.2013 18:58:45_18.11.2013 18:58:44_18.11.2013 19:51:08_18.11.2013 14:20:20_19.11.2013 02:12:18_19.11.2013 01:30:57_19.11.2013 01:30:57_19.11.2013 02:23:36_19.11.2013 02:23:35_19.11.2013 00:06:43_19.11.2013 00:06:43_19.11.2013 05:04:31_19.11.2013 01:55:25_19.11.2013 01:53:18_19.11.2013 01:53:21_19.11.2013 22:29:20_18.11.2013 03:00:36_19.11.2013 04:32:03_19.11.2013 02:47:18_19.11.2013 14:35:07_19.11.2013 07:36:24_19.11.2013 14:12:06_19.11.2013 22:23:50_19.11.2013 02:24:08_19.11.2013 03:30:59_19.11.2013 03:50:51_19.11.2013 03:31:02_19.11.2013 04:11:11_19.11.2013 04:23:58_19.11.2013 06:28:36_19.11.2013 08:33:12_19.11.2013 08:33:22_19.11.2013 08:33:17_19.11.2013 14:11:56_19.11.2013 19:13:41_19.11.2013 07:20:10_19.11.2013 08:50:03_19.11.2013 08:49:59_19.11.2013 08:49:54_19.11.2013 15:02:17_19.11.2013 09:10:00_19.11.2013 14:39:53_19.11.2013 11:27:50_19.11.2013 17:00:44_19.11.2013 13:49:35_19.11.2013 14:04:36_19.11.2013 14:19:43_19.11.2013 16:57:18_19.11.2013 14:29:36_19.11.2013 18:35:31_19.11.2013 18:13:16_19.11.2013 13:14:06_19.11.2013 11:34:22_19.11.2013 nicht dokumentiert 11:41:44_19.11.2013 09:08:27_19.11.2013 12:35:44_19.11.2013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Ressource* Alarmzeit 32-WLFF 08:48:25_19.11.2013 32-WLFC 08:48:14_19.11.2013 32-AB-LADE 08:48:14_19.11.2013 34-KLF 08:50:28_19.11.2013 36-WLF 08:52:42_19.11.2013 36-SCH 08:52:42_19.11.2013 FL/S2 08:53:51_19.11.2013 ROTVE KB 09:11:58_19.11.2013 BERF WDB 09:33:20_19.11.2013 KICHD1 11:27:15_19.11.2013 32-AB-MU1 12:28:18_19.11.2013 32-WLFC 12:28:18_19.11.2013 25-KLF 12:53:44_19.11.2013 25-HLF1 12:53:38_19.11.2013 32-ATF 16:59:19_19.11.2013 ROTVE1 18:07:02_19.11.2013 11-KLF 19:12:06_19.11.2013 11-HLF1 19:12:01_19.11.2013 32-WLFD 23:09:11_19.11.2013 22-KLF 00:34:18_20.11.2013 22-HLF1 02:59:14_20.11.2013 32-ATF 15:48:35_20.11.2013 Eintreffzeit*² nicht dokumentiert 09:09:58_19.11.2013 09:09:58_19.11.2013 nicht dokumentiert 09:48:40_19.11.2013 09:48:39_19.11.2013 nicht dokumentiert nicht dokumentiert 09:55:03_19.11.2013 11:58:16_19.11.2013 12:58:25_19.11.2013 12:58:25_19.11.2013 nicht dokumentiert nicht dokumentiert nicht dokumentiert 19:01:46_19.11.2013 19:40:13_19.11.2013 19:40:51_19.11.2013 nicht dokumentiert 00:43:07_20.11.2013 03:07:26_20.11.2013 15:49:14_20.11.2013 Drucksache 20/10044 Einsatzbereit am Standort 11:41:44_19.11.2013 11:41:28_19.11.2013 11:41:28_19.11.2013 09:13:09_19.11.2013 13:15:07_19.11.2013 13:15:07_19.11.2013 19:13:50_19.11.2013 13:12:05_19.11.2013 15:08:13_19.11.2013 18:53:51_19.11.2013 13:44:26_19.11.2013 13:44:26_19.11.2013 20:33:20_19.11.2013 20:14:10_19.11.2013 17:19:09_19.11.2013 22:56:29_19.11.2013 23:05:16_19.11.2013 23:05:12_19.11.2013 00:15:48_20.11.2013 00:58:23_20.11.2013 04:00:46_20.11.2013 15:49:25_20.11.2013 * Ressource: Feuer- und Rettungswachen (FuRW): FuRW Berliner Tor – 22, FuRW Billstedt -25, FuRW Veddel – 33, FuRW Harburg – 31, FuRW Wandsbek – 21, FuRW Barmbek 23, FuRW Altona – 12, FuRW Innenstadt – 11, Landesfeuerwehrschule – 05, Umwelt- und Technikwache – 32, FuRW Süderelbe – 36, FuRW Finkenwerder – 35, FuRW Osdorf – 14, FuRW Wilhelmsburg – 34, FuRW Rotherbaum – 13 Einsatzführungskräfte: B-Dienst (BDI) 10/1, 20/1, 30/1, A-Dienst (ADI) 1/2, FL-Dienst 1/1, Bereichsführer (BERF) Harburg, Bergedorf , Marschlande, Unterelbe, Wandsbek, Landesbereichsführer (LBF), Umweltdienst (UDI) 32, Pressestelle Feuerwehr FL S2, Freiwillige Feuerwehren: ROTVE – Rothenburgsort-Veddel, BILLH – Billstedt-Horn, BILLE – Bille, OTTS – Ottensen, FUEH – Fünfhausen, BERLT – Berliner Tor, MOORF – Moorfleet, WARW – Warwisch, EPPD – Eppendorf, WELLB – Wellingsbüttel, BERGD – Bergedorf, LEMSM – Lemsahl-Mellingstedt, WDBMA – Wandsbek-Marienthal, SINST – Sinstorf, ALT – Altona, FSCHB – Fischbek, EISSD – Eißendorf, HARB – Harburg, KIRCHD – Kirchdorf, BOBG - Boberg Fahrzeuge: KLF – Kleinlöschfahrzeug, HLF – Hamburger Löschfahrzeug, DL – Drehleiter, TMF – Teleskopmastfahrzeug, WLF - Wechselladerfahrzeug, ASG – Atemschutzgerätecontainer, VSG – Versorgung, LB – Löschboot, GKW – Gerätekraftwagen, LIMA - Lichtmast, GWR – Gerätewagenrüst, SM – Spür- und Meßfahrzeug, LUF – Löschunterstützungsfahrzeug, ATF – Analytische Task Force, NEF – Notarzteisatzfahrzeug, RTW – Rettungswagen *² Eintreffzeit: Fehlende Eintreffzeit nicht dokumentiert: Die Ursache hierfür kann in Übertragungsproblemen im Analogfunk und in der Fehl- bzw. Nichtbedienung der Statuseingabegeräte durch die Einsatzkräfte liegen. 9