Jugendhilfeplanung Teilplan - Landkreis Vorpommern
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Jugendhilfeplanung Teilplan - Landkreis Vorpommern
Landkreis Vorpommern-Greifswald Jugendhilfeplanung Teilplan – Hilfen zur Erziehung Planung 2013 bis 2015 Pasewalk/Anklam, 21. Februar 2014 Landkreis Vorpommern-Greifswald Sozialdezernat Stabsstelle Integrierte Sozialplanung Bildnachweis: www.von-laer-stiftung.de U " nd dann kriegt man auch den Mut, mal alleine so was in Angriff zu nehmen, und das ist sehr wichtig ... Und das lernt man auch so ein Stückchen, und das ist wunderbar ... Also, man weiß dann, wenn man irgendwann wieder alleine da steht, man weiß sich zu helfen, man weiß, wie man damit umzugehen hat ...und deswegen würde ich das jedem ans Herz legen, so was zu machen." Ausschnitt aus einem Interview mit einer Klientin; Forschungsbericht FH Jena http://user.sw.fh-jena.de/seithe/Definition.htm Bildnachweis: www.diakonie-rd-eck.de 2 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung II. Gesetzliche Grundlagen, Planungsherausforderungen und Rahmenbedingungen III. Analysen zum Landkreis Vorpommern-Greifswald insgesamt 1. 2. 3. 4. 5. 6. Kommunalstruktur des Landkreises Bevölkerungsentwicklung Sozialräume Lebenslagen Produkte im Bereich der Jugendhilfe Bestands- und Nutzungsanalyse von Einrichtungen/Angeboten der Hilfe zur Erziehung IV. Analysen zu den Regionen und Sozialräumen 1. 2. 3. 3.1 3.2 3.3 4. 4.1 4.2 4.3 Bevölkerungsentwicklung Lebenslagen und Sozialindikatoren Klienten und Produktzahlen sowie räumliche Verteilung Produktzahlen nach Regionen Produktzahlen nach Sozialräumen Produktzahlen nach Ämtern Sozialräumliche Verteilung der Einzelprodukte im Jahr 2012 nach Paragrafen § 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung und Erziehung in der Familie) § 17 SGB VIII (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung) § 18 SGB VIII (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts) 4.4 § 19 SGB VIII (Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder) 4.5 § 27 i.V.m. 22 SGB VIII (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege) 4.6 § 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) 4.7 § 28 SGB VIII (Erziehungsberatung) 4.8 § 29 SGB VIII (Soziale Gruppenarbeit) 4.9 § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer) 4.10 § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe) 4.11 § 32 SGB VIII (Erziehung in einer Tagesgruppe) 4.12 § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) 4.13 § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) 4.14 § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) 4.15 § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) 4.16 § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) 4.17. § 42 SGB VIII (Inobhutnahmen) 4.18. Frühe Hilfen 4.19. § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung V. Finanzieller Aufwand für die Jugendhilfe VI. Zusammenfassung und Handlungsoptionen 3 I. Einleitung Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte zur Jugendhilfeplanung. Die Planung erfolgt mit dem Ziel, rechtzeitig Bedarfslagen zu erkennen und eine ausreichende Bedarfsdeckung gewährleisten zu können. Der Jugendhilfeausschuss hat für das Jahr 2013 den Schwerpunkt der planerischen Arbeit in der Hilfe zur Erziehung gesehen und erwartet von der Verwaltung im Dezember 2013 einen Zwischenbericht zur Hilfe zur Erziehung, um bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2014 die Planung der Hilfe zur Erziehung vom Kreistag beschließen zu können. Im Zusammenhang mit der Bildung des neuen Kreises Vorpommern-Greifswald am 04. September 2011 gab es umfangreiche strukturelle, organisatorische und finanzielle Veränderungen, die auch Auswirkungen auf die Absicherung eines bedarfsgerechten Angebotes von Jugendhilfeleistungen haben. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind die ehemaligen Kreise Ostvorpommern und Uecker-Randow, die Ämter Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz und die Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufgegangen. In dem knapp 4.000 km2 großen Territorium leben 244.207 Einwohner (Stand 31.12.2011), davon sind 58.047 im Alter von 0 bis unter 27 Jahren (Anteil an der Gesamtbevölkerung: 23,77 %) sowie 37.530 Kinder und Jugendliche von 0 bis unter 21 Jahren (Anteil an der Gesamtbevölkerung: 15,37 %). Die von den bisher zuständigen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erarbeiteten Planungsdokumente für den Bereich Hilfen zur Erziehung gelten im Wesentlichen für den Zeitraum bis zum Jahr 2011 bzw. 2012. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die Erarbeitung eines einheitlichen Planungsmaterials für die bedarfsgerechte Versorgung mit Angeboten der Hilfen zur Erziehung und sonstigen Leistungen. Als eine Hintergrundvariable wurde auch die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung für den Planungszeitraum berücksichtigt. 4 II. Gesetzliche Grundlagen, Planungsherausforderungen und Rahmenbedingungen Die gesetzlichen Grundlagen für die Jugendhilfeplanung sind in den §§ 79 und 80 SGB VIII formuliert. Der § 79 des SGB VIII stellt die Planungsverantwortung der örtlichen Jugendhilfeträger (Landkreise, kreisfreie Städte) für die Jugendhilfe fest und schreibt die folgenden Erhebungen vor: - Bestandsanalyse Nutzungsanalyse Bedarfsanalyse Die Herausforderungen für die Planung bestehen vor allem darin, so zu planen, „dass insbesondere - Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können, ein möglichst wirksames vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen vorhanden ist, junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden, Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbsfähigkeit besser miteinander vereinbaren können.“ Die Jugendhilfeplanung als ein Steuerungsinstrument hat dem Prinzip der Gewährleistungsverantwortung zu folgen. Dabei gilt es sowohl gesellschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen, die das Leben der Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien bedingen, als auch die fachliche Qualität und den dafür notwendigen Standard in den Diensten, Maßnahmen und Angeboten der kommunalen Jugendhilfe stetig weiter zu entwickeln. Die Entwicklung der Bedarfslagen ist außerordentlich komplex und an die Entwicklung anderer Bereiche gebunden, z.B. - demographische Entwicklung, - Wirtschafts- und Sozialentwicklung, - gesetzliche Änderungen, - Entwicklung fachlicher und jugendpolitischer Schwerpunkte. Die Teilplanung „Hilfen zur Erziehung“ findet unter den Rahmenbedingungen geringer personeller Ressourcen und den Folgen der Kreisgebietsreform zum 04.09.2011 statt. Letztgenanntes führte zu Brüchen in den Datenverläufen der Fachdaten (zum Beispiel Umstellung des Fachprogrammes des Jugendamtes), so dass Vergleiche zu den Vorjahren kaum bis gar nicht möglich sind. Aus den o.g. Gründen wird in diesem Dokument als „Übergang“ zum Großkreis der „Status Quo“ der Fachdaten einheitlich für das Jahr 2012 erhoben, um Fortschreibungen dann entsprechend darauf aufbauen zu können. Die Bevölkerungsdaten haben nachfolgend stets den Stichtag 31.12. und basieren auf Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern. Die Fachdaten des Jugendamtes basieren auf der Fachsoftware des Jugendamtes „GeDok“ bzw. dem dazugehörigen Planungsmodul „GePlan“. Nach Angaben des Jugendamtes sind alle Fälle für den Großkreis Vorpommern-Greifswald in der Datenbank und liegen diesem Planungsdokument somit zu Grunde. Quelle: SGB VIII 5 Die Bedarfsplanung leitet sich ab aus dem Bestand an Einrichtungen und Angeboten und deren Inanspruchnahme, der Bevölkerungsentwicklung, sowie sozialräumlicher Aspekte. Eine Bedarfsprognose ist auf Grund der Datenlage nach der Gebietsreform nur begrenzt möglich. Insofern ist das Planungsdokument eine Situationsbeschreibung, basierend auf harten Daten des Auswertungsprogramms GePlan und der Erfahrungen der sozialpädagogischen Fachkräfte im Jugendamt und bei den freien und privaten Trägern der Jugendhilfe in den Jahren 2011 bis 2013. Eine Abschätzung des Bedarfes wird für die Jahre 2014 und 2015 vorgenommen. Der Begriff „Bedarf“ ist in der Sozialplanung die konkrete Form von Angeboten, die zur Bedarfsbefriedigung notwendig ist, und er benennt die erforderliche Quantität (konkrete Form = Art der Einrichtung, z. B. Heim, Mutter-Kind-Einrichtung; Quantität = z. B. Anzahl der Plätze). 6 III. Analysen zum Landkreis Vorpommern-Greifswald insgesamt 1. Kommunalstruktur des Landkreises Der Landkreis hat 19 Ämter, Städte und amtsfreie Gemeinden, die nachfolgend benannt sind. Insgesamt gibt es 144 Gemeinden. 7 Ämter, Städte: Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Am Peenestrom Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Anklam-Land Amt Züssow Hansestadt Anklam Ostseebad Heringsdorf Amt Peenetal/Loitz Amt Jarmen-Tutow Amt "Am Stettiner Haff" Amt Löcknitz-Penkun Amt Torgelow-Ferdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Pasewalk Strasburg Ueckermünde Universitäts- und Hansestadt Greifswald Amtsfreie Gemeinden sind die Städte Anklam, Greifswald, Ueckermünde und die Gemeinde Seebad Heringsdorf. Pasewalk, Strasburg, In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald leben ca. 22 % der Bevölkerung des Landkreises. Den geringsten Anteil an der städtischen Bevölkerung des Landkreises hat Strasburg mit ca. zwei Prozent. Die Verteilung der Bevölkerung ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. 8 Verteilung der Bevölkerung am 31.12.2011 im Landkreis Vorpommern-Greifswald Universitäts- und Hansestadt Greifswald 22% Stadt Ueckermünde 4% Stadt Strasburg 2% Amt Usedom Nord 4% Amt Usedom Süd 5% Stadt Pasewalk 5% Amt Uecker- RandowTal 3% Amt TorgelowFerdinandshof 6% Amt Löcknitz- Penkun 4% Amt Am Peenestrom 7% Amt Landhagen 4% Amt Lubmin 4% Amt Peenetal/ Loitz 3% Amt "Am Stettiner Haff" 5% Amt Züssow 5% Amt Jarmen-Tutow Hansestadt Anklam 3% 5% Ostseebad Heringsdorf 4% Amt Anklam Land 5% In den Städten und der amtsfreien Gemeinde Heringsdorf leben ca. 42 % der Bevölkerung des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Verteilung der Bevölkerung in der Altersgruppe 0 bis unter 18 Jahre am 31.12.2011 im Landkreis Vorpommern-Greifswald Universitäts- und Hansestadt Greifswald 21% Stadt Ueckermünde 4% Stadt Strasburg 2% Amt Usedom Süd 5% Stadt Pasewalk 5% Amt Uecker- RandowTal 3% Amt TorgelowFerdinandshof 6% Amt Löcknitz- Penkun 5% Amt "Am Stettiner Haff" 5% Amt Usedom Nord 3% Amt Am Peenestrom 7% Amt Landhagen 5% Amt Lubmin 4% Amt Peenetal/ Loitz 3% Amt Jarmen-Tutow 3% Amt Züssow 5% Hansestadt Anklam 5% Amt Anklam Land 5% Ostseebad Heringsdorf 3% In den Städten und der amtsfreien Gemeinde Heringsdorf leben ca. 40 % der Bevölkerung des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Alter von 0 bis unter 18 Jahren. 9 2. Bevölkerungsentwicklung Die Bevölkerungsentwicklung ist eine wichtige Hintergrundvariable für alle Bereiche der Sozialplanung. Für die Planung im Bereich der erzieherischen Hilfen (HzE–Planung) ist die zukünftige Entwicklung der Altersgruppe 0 - < 18 Jahre von besonderer Bedeutung. Die einzelnen Hilfearten sind in einigen Altersgruppen stärker oder weniger vertreten als in anderen; deshalb werden nachfolgende Altersgruppen differenziert dargestellt. ● ● ● ● ● 0 bis unter 6 Jahre alt 6 bis unter 10 Jahre alt 10 bis unter 15 Jahre alt 15 bis unter 18 Jahre alt 18 bis unter 25 Jahre alt ● ● 0 bis unter 18 Jahre alt 0 bis unter 21 Jahre alt Ist-Daten Prognose-Daten (4. aktualisierte Altersgruppe Bevölkerungsprognose MV) 0 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 0 bis unter 18 Jahre 0 bis unter 21 Jahre 2008 11.252 7.277 7.881 5.161 25.043 31.571 41.336 Bevölkerungsentwicklung Altersgruppen: 2009 11.234 7.316 8.278 4.506 23.166 31.334 39.877 des 2010 11.317 7.327 8.613 4.298 21.308 31.555 38.562 Landkreises V-G 2011 11.376 7.280 8.983 4.380 19.259 32.019 37.530 gesamt 2013 11.591 7.352 8.948 5.023 14.958 32.914 37.522 2015 11.787 7.424 9.029 5.267 12.763 33.507 38.757 zu HzE-relevanten allen 2020 11.490 8.089 9.425 5.468 14.929 34.472 40.448 Die Stabsstelle hat für kleinräumige Bewertungen eine neue Prognose auf der Datenbasis 2010 erstellt. Die Differenzen von Bevölkerungsprognosen basierend auf Daten des Jahres 2006 zu jenen mit der Datenbasis 2009 sind zum Teil erheblich. Der Zusammenhang zwischen den Bevölkerungs- und Produktzahlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald wird an anderer Stelle im Dokument noch dargestellt. Bevölkerungsentwicklung im Landkreis VG insgesamt 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2008 2009 2010 2011 2013 2015 10 2020 0 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 0 bis unter 18 Jahre 0 bis unter 21 Jahre Die Grafik zeigt für die am meisten relevante Altersgruppe (0 bis unter 18 Jahre) einen leichten Anstieg der Anzahl von Kindern und Jugendlichen im Landkreis VorpommernGreifswald. Regional gibt es jedoch deutliche Unterschiede. Darauf wird später im Teil II ausführlicher eingegangen. Bewertungen zu Planungszwecken im Bereich der Sozialplanungen stützen sich im Wesentlichen auf Produkte nach Sozialräumen und auch auf Sozialindikatoren (so weit vorhanden). Im Rahmen dieser Planung werden maßgeblich die von der BertelsmannStiftung benannten Kernindikatoren und Weitere, häufig genutzte, herangezogen. Quelle: Statistisches Amt M-V, Kult-Tabellen 2011 und 4. aktualisierte Bevölkerungsprognose/Statistisches Amt M-V 11 3. Sozialräume Das Jugendamt des Landkreises Vorpommern–Greifswalds, der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und die Stabsstelle Integrierte Sozialplanung einigten sich im Januar 2013 auf folgende Sozialräume: Quelle: Stabsstelle Integrierte Sozialplanung nach gemeinsamer Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses (JHA) und dem Jugendamt Datenstand: Januar 2013, Gebietsstand: 01.01.2012 12 4. Lebenslagen Die Lebenslagen werden überwiegend an Hand von Sozialindikatoren, vorhandener sozialer Infrastruktur und Produktarten sowie Hilfegründen beschrieben bzw. verdeutlicht. Die Fachdaten des Jugendamtes haben, wie eingangs erwähnt, das Jahr 2012 zur Basis, sie entstammen der Datenbank der jugendamtsinternen Fachsoftware „GeDok“ und wurden von der Stabsstelle Integrierte Sozialplanung mittels Planerprogramm „GePlan“ oder Exportdateien ausgewertet. Sozialindikatoren im Vergleich der Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern Datenstand 31.12.2011: Indikatoren* Demographie Bevölkerungsentw, verg,7 Jahre Bevölkerungsentw, 2009 bis 2030 Fertilitätsindex Ausländeranteil Durchschnittsalter Durchschnittsalter 2030 Medianalter Medianalter 2030 Jugendquotient Jugendquotient 2030 Altenquotient Altenquotient 2030 Anteil unter 18Jährige Anteil unter 18Jährige 2030 Anteil 65 bis =79Jährige Anteil 65 bis =79Jährige 2030 Anteil ab 80-Jährige Anteil ab 80-Jährige 2030 Wohnen Wohnfläche pro Person in Quadratmeter Anteil Wohnung in 1- u. 2 Fam.häusern Wirtschaft u. Arbeit Arbeitslosenquote Landkreis Vorp.Greifswald Landkreis Vorp.Rügen Landkreis RostockLand Landkreis Mecklenb. Seenplatte Landkreis Ludwisl.Parchim Landkreis Nordwestmecklenb. -5,40% -6,30% -5,40% -7,90% -7,10% -4,10% -12,20% 2,40% 3,30% 45,9 -6,30% 9,60% 1,60% 46,7 -9,90% 13,30% 1,80% 45,7 -19,80% 10,80% 1,90% 46,3 -13,70% 11,70% 2,30% 45,8 -8,60% 8,10% 2,50% 45,1 50,8 47,1 53,9 22,8 52,1 48 56,2 22,7 51,6 47,2 55,7 24,5 52,5 47,8 57,3 23,3 51,8 47,1 55,9 24 50,2 46,1 53,1 24,7 27,8 34,7 69,5 26,9 37,3 74,3 29 32,7 72,2 27,6 35,1 78,9 27,3 32,5 71,9 27,4 32,4 62,5 13,20% 12,90% 14,30% 13,4% 13,9% 14,4% 12,5% 11,8% 12,9% 11,8% 12,2% 12,9% 16,7% 18% 16,1% 16,9% 15,9% 15,8% 25,9% 5,3% 27,3% 5,3% 26,7% 4,7% 28,4% 5,2% 27,1% 4,9% 24,6% 4,8% 9,3% 9,7% 9,2% 9,8% 9% 8,3% 40,8 41,6 41,3 40,3 40,1 38,7 42,4% 41,8% 53,3% 40,7% 59,1% 48,6% 12,2% 14,1% 9,7% 14,5% 8,8% 10,1% 76115 71732 61562 (30.06.2012) 88954 (30.06.2012) 61115 (30.06.2012) 42917 (aller zivilen Erwerbspersonen) April 2013 Sozialvers.pflichtig Beschäftigte Quelle: Internetportal der Bertelsmann Stiftung, Wegweiser Kommune 13 Indikatoren Schulabg. mit FHSund HS-reife Schulabg. ohne Hauptschulabschl. Soziale Lage Kinderarmut Jugendarmut Altersarmut SGB II-Quote 31.12.2011 SGB II-Quote April 2013 Integration Ausländeranteil unter 15 J. 15 - 24 J. 25 – 64 J. ab 65 J. Bildung Klassenwiederholer gesamt Landkreis Vorp.Greifswald Landkreis Vorp.Rügen Landkreis RostockLand Landkreis Mecklenb. Seenplatte Landkreis Ludwisl.Parchim Landkreis Nordwestmecklenb. 30,2% 27,1% 22,7% 28,4% 34,1% 35,6% 2,5% 3,6% 1,2% 0,7% 2,2% k.A. 28,5% 21,6% 1,4% 18,2% 25,3% 18,9% 1,0% 16,1% 19,2% 15,1% 1,1% 12,8% 25,8% 20,0% 1,0% 17,3% 18,4% 14,7% 1,3% 11,6% 19,6% 16,0% 1,7% 13,0% 18,3% 16,6% 12,7% 17,5% 11,5% 12,8% 3,3% 3,3% 4,8% 4,0% 0,6% 1,6% 1,3% 3,0% 2,0% 0,4% 1,8% 1,4% 2,8% 2,3% 0,5% 1,9% 2,0% 3,0% 2,3% 0,4% 2,3% 2,4% 3,8% 2,8% 0,5% 2,5% 1,9% 4,4% 2,8% 0,8% 2,9% 2,6% 3,2% 3,3% 3,0% 3,3% Im Bereich der demografischen Indikatoren hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald keine außergewöhnlich hohen Werte zu verzeichnen. Das gleiche gilt für den Indikator Wohnen. Ähnlich verhält es sich auch bei den Indikatoren aus dem Bereich Arbeit und Wirtschaft. Bei Indikatoren aus dem Bereich Soziale Lage hat der Landkreis bei Kinderarmut und Altersarmut die höchsten Werte, jedoch keine gravierende Abweichung zum Mittel. *Erläuterung zu den Sozialindikatoren: Fertilitätsindex (Geburten pro Frau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt): Prozentuale Abweichung der Geburten pro Frau von 15- bis 49 Jahren in der Gemeinde bzw. dem bezeichneten Gebiet (z. B. Amt, Stadt, Landkreis)(gemittelter Wert über die letzten 4 Jahre) vom Bundesdurchschnitt. Zu beachten ist, dass auch ein überdurchschnittlicher Prozentwert nicht ohne weiteres für eine stabile natürliche Bevölkerungsentwicklung steht; erst bei über 50 % über dem Bundesdurchschnittswert wird theoretisch das Bestandserhaltungsniveau von 2,1 Geburten erreicht; gibt Hinweis auf das Potenzial der nachwachsenden Generation. Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung: Der Anteil der Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft an der Gesamtbevölkerung beträgt x %. Lässt Rückschlüsse auf Integrationsbedürfnisse zu. Generell bestehen große Differenzen zwischen Ost− und Westdeutschland. Durchschnittsalter: Das Durchschnittsalter aller Personen in der Kommune beträgt x Jahre. Hinweis gibt Aufschluss über die Alterung der Bewohnerschaft der Kommune. Medianalter: Gibt das Lebensalter an, das die Gesamtbevölkerung in zwei gleich große Altersgruppen teilt. (50% der Bevölkerung sind jünger, und 50% sind älter als dieser Wert) Das Medianalter (auch Zentralwert) bezeichnet das Lebensalter, das die Grenze zwischen zwei gleich großen Gruppen bildet: 50% der Bevölkerung sind jünger, und 50% sind älter als dieser Wert. Im Gegensatz zum Durchschnittsalter werden Verzerrungen durch Extremwerte vermieden. Gibt einen Hinweis auf den Fortschritt des Alterungsprozesses der Bevölkerung. Quelle: Internetportal der Bertelsmann Stiftung, Wegweiser Kommune 14 Jugendquotient (unter 20−Jährige je 100 der 20− bis 64−Jährigen) Der Jugendquotient verdeutlicht das Verhältnis von unter 20−Jährigen zu den 20− bis 64−Jährigen in einer Kommune. Bei einem Quotienten von 33 stehen 33 unter 20−Jährige 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren gegenüber. Der Jugendquotient ist eine Kennzahl zur Darstellung der Versorgungsaufgaben der mittleren Generation (hier 20− bis 64−Jährige) im Verhältnis zu den unter 20−Jährigen. Auf kommunaler Ebene sind als Versorgungsaufgaben insbesondere die nahräumliche Unterstützung zwischen den Generationen zu betrachten. Altenquotient (ab 65−Jährige je 100 der 20− bis 64−Jährigen) Der Altenquotient verdeutlicht das Verhältnis ab 65−Jähriger zu den 20− bis 64−Jährigen in einer Kommune. Bei einem Quotienten von 50 stehen 50 ab 65−Jährige 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren gegenüber. Der Altenquotient ist eine Kennzahl zur Darstellung der Versorgungsaufgaben der mittleren Generation (hier 20− bis 64−Jährige) im Verhältnis zu den ab 65−Jährigen. Auf kommunaler Ebene sind als Versorgungsaufgaben insbesondere die nahräumliche Unterstützung zwischen den Generationen zu betrachten. Anteil unter 18−Jährige Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren an der Gesamtbevölkerung beträgt x %. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung gibt Hinweise auf die Zukunftsfähigkeit der Kommune. Anteil 65− bis 79−Jährige Der Anteil der Personen von 65 bis 79 Jahren an der Gesamtbevölkerung beträgt x %. Der Anteil der 65 bis 79−Jährigen an der Gesamtbevölkerung gibt Hinweise auf Potenziale für Ehrenamt und Wissenstransfer sowie auf zukünftige altersspezifische Infrastrukturanforderungen. Anteil ab 80−Jährige Der Anteil der Personen von 80 und mehr Jahren an der Gesamtbevölkerung beträgt x %. Der Anteil der Hochaltrigen an der Gesamtbevölkerung gibt Hinweise auf Bedarfe an Wohn−, Service, Pflege− und Hilfsangeboten für diese Altersgruppe. Wohnfläche pro Person Pro Person stehen im Durchschnitt x Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Der Indikator gibt Hinweise auf die Situation auf dem Wohnungsmarkt, den Versorgungsgrad, die Wohnqualität etc.. Anteil Wohnungen in Ein−/Zweifamilienhäusern X % der Wohnungen des Wohnungsbestandes der Kommune besteht aus Wohnungen in Ein− und Zweifamilienhäusern. Der Indikator deutet auf die städtebauliche Struktur des Wohnbestandes hin. Anteil Schulabgänger mit Hochschulreife X % der Schulabgänger, die eine Schule in der Kommune besucht haben, verfügen über die allgemeine Hochschulreife. Der Indikator gibt Hinweise auf das Qualifikationsniveau des zukünftigen Arbeitskräftepools. Arbeitslosenanteil an allen Erwerbspersonen X % der Erwerbspersonen sind arbeitslos. Der Indikator gibt Hinweise auf soziale Belastungen und Probleme sowie auf die Arbeitsmarktsituation in der Kommune. Kinder− und Jugendarmut (Sozialhilfe) X % der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren erhalten Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen). Hinweis auf soziale Problemlagen und Zukunftschancen der unter 18−Jährigen. Kinderarmut X % der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren erhalten Leistungen nach SGB II (Sozialgeld). Hinweis auf soziale Problemlagen und Zukunftschancen der unter 15−Jährigen. Jugendarmut X % der Jugendlichen von 15 bis 17 Jahren erhalten Leistungen nach SGB II. Hinweis auf soziale Problemlagen und Zukunftschancen der 15 bis 17−Jährigen. Altersarmut X % der Bevölkerung ab 65 Jahren erhalten Grundsicherung nach SGB XII. Zeigt den Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahre, die auf Unterstützung angewiesen ist. SGB II−Quote X % der Bevölkerung unter 65 Jahren erhalten Leistungen nach SGB II. Die SGB II−Quote gibt Hinweise auf soziale Belastungen und Probleme als auch auf mögliche soziale Segregation in einer Kommune. Quelle: Internetportal der Bertelsmann Stiftung, Wegweiser Kommune 15 Anteil ausländischer Einwohner a. d. Bevölkerung X Prozent der Einwohner sind ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Demographischer Aufbau der Bevölkerung: Lässt Rückschlüsse auf Integrationsbedürfnisse zu. Generell bestehen große Differenzen zwischen Ost− und Westdeutschland. Anteil ausländischer Einwohner a. d. Bevölkerung unter 15 Jahren X Prozent der Einwohner unter 15 Jahren sind Ausländer. Demographischer Aufbau der Bevölkerung: Der Indikator gibt Hinweise auf die Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung und die Zusammensetzung der Gruppe der Kinder und Jugendlichen. Anteil ausländischer Einwohner a. d. Bevölkerung 15 bis 24 Jahre X Prozent der Einwohner im Alter von 25 bis 64 Jahren sind Ausländer. Demographischer Aufbau der Bevölkerung: Der Indikator gibt Hinweise auf die Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung und die Zusammensetzung der Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Anteil ausländischer Einwohner a. d. Bevölkerung 25 bis 64 Jahre X Prozent der Einwohner im Alter von 25 bis 64 Jahren sind Ausländer. Demographischer Aufbau der Bevölkerung: Der Indikator gibt Hinweise auf die Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung und die Zusammensetzung der Gruppe der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Anteil ausländischer Einwohner a. d. Bevölkerung ab 65 Jahre X Prozent der Einwohner ab 65 Jahren sind Ausländer. Demographischer Aufbau der Bevölkerung: Der Indikator gibt Hinweise auf die Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung und die Zusammensetzung der älteren Bevölkerung. Daten aus dem Bereich Recht: Quelle: Internetportal der Bertelsmann Stiftung, Wegweiser Kommune Internetportal der Agentur für Arbeit, Länderreport M-V April 2013 16 Bei einer Trennung oder Scheidung sind insbesondere Kinder mit ihrem Bedürfnis nach Geborgenheit und Fürsorge durch die Eltern tangiert. So nimmt auch die Frage nach dem Kindeswohl eine zentrale Stellung im öffentlichen Interesse an den Scheidungsfolgen ein. Eine Reihe von Befunden verweisen darauf, dass eine Scheidung der Eltern auch Belastungen der Eltern-Kind-Beziehung mit sich bringen kann. Insbesondere bei jüngeren Kindern kann das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Eltern als „sicherer Hafen“ erschüttert werden, zumal auch die elterliche Feinfühligkeit unter den scheidungsbedingten Belastungen leiden mag. Vieles spricht dafür, dass gerade die gesteigerte Konflikthaftigkeit der Elternbeziehung im Zuge von Trennung und Scheidung einen wesentlichen Stressfaktor für Kinder und Jugendliche darstellt. So erklären vielfach gerade die vermehrten destruktiven Konflikte zwischen den Eltern mögliche Entwicklungsbelastungen von Scheidungskindern. Quelle: Statistisches Amt M-V ErzieherIn.de Das Portal für die Frühpädagogik Die Folgen von Trennung und Scheidung für Kinder in Deutschland 12.5.2011 Sabine Walper 17 5. Produkte im Bereich Jugendhilfe Bis zur Kreisgebietsreform wurden im Altkreis Uecker-Randow sowie in der Hansestadt Greifswald ausschließlich Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung erhoben. Der Altkreis Ostvorpommern arbeitete bereits mit den Programmen GeDok und GePlan im Jugendamt. Im Auswertungsprogramm GePlan für die Hilfen zur Erziehung werden nunmehr keine Fälle gezählt, sondern Produkte. Daher gibt es für die Vergangenheit auch keine Vergleichsmöglichkeiten innerhalb der alten Gebietskörperschaften Uecker-Randow, Ostvorpommern und der Hansestadt Greifswald und somit auch nicht die Möglichkeit über eine Fortschreibung der Daten zu Planungsdaten zu kommen. Ein Produkt bezeichnet eine bestimmte Hilfeart (z.B. Heimerziehung) und nicht etwa Personen oder Fälle. Einem Fall können mehrere Produkte zugeordnet sein, wenn verschiedene Hilfen gleichzeitig geleistet werden. Produktzahlen im Jahr 2012 (01.01.-31.12.2012) Im Jahr 2012 waren insgesamt 3171 ASD* Produkte im Landkreis Vorpommern-Greifswald laufend. Von den 3171 ASD Produkten waren 1383 im ehemaligen Landkreis Ostvorpommern 893 im ehemaligen Landkreis Uecker-Randow 561 in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und 133 in den Ämtern Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz laufend. Hinter 72 Produkten befand sich keine sozialräumliche Angabe, zudem waren 129 Produkte außerhalb des Kreises. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 *Allgemeiner Sozialer Dienst 18 Produkte § 13 sozialpäd. begleitete Ausbildung, Internat, Betreutes Wohnen HZL-Leistungen § 16 Allgem. Förderung in der Erziehung i. d. Familie § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung § 18 Beratung Personensorge/ Umgangsrecht § 19 gemeinsame Wohnform Mutter-Vater-Kind § 20 Betreuung u. Versorgung in Notsituation § 27 i.V.m. § 22 Förderung in KITA/ Tagespflege § 27 Hilfe zur Erziehung ambulant, Individualhilfe § 28 Erziehungsberatung § 29 Soziale Gruppenarbeit § 30 Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe § 32 Tagesgruppe § 33 Vollzeitpflege § 33/§16 Beratung von Herkunftsfamilien § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 35a Eingliederungshilfe § 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 41 Hilfe für junge Volljährige § 41/ § 33 Vollzeitpflege junge Volljährige § 42 Inobhutnahmen § 50 Mitwirkung vor Vormundschafts-/ Familiengericht § 52 Mitwirkung im Verfahren nach dem JGG * § 8 a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung * Projektfinanzierung Gesamt Anzahl Produkte 60 196 *23 (unvollständig) 114 30 11 189 70 89 44 346 752 64 381 55 312 133 14 115 9 120 7 1 6 30 3.171 Die Analyse der laufenden Produkte im Jahr 2012 zeigte, dass die Hilfearten in sehr unterschiedlichem Umfang bewilligt worden sind – je nach Konstellation des Einzellfalls. Die vom Umfang her wesentlichsten Produkte sind die Sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Erziehungsbeistandschaften/Betreuungshelfer und Heimerziehung/Betreutes Wohnen. Sie gelten in der Fachliteratur als die wirksamsten Hilfen. Die Produkte des § 17 SGB VIII sind unvollständig, da die Aufgabe der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im Laufe des Jahres 2012 an freie Träger des Landkreises übergeben wurde und die Daten nun nicht mehr im Jugendamt erhoben werden können. * Die Fälle gemäß § 52 JGG werden über ein anderes Modul der Fachsoftware GeDok eingegeben und sind nicht in dieser Auswertung (bis auf 1 Produkt, wahrscheinlich ein Probefall) enthalten. * Die Produkte im Rahmen von § 8a werden ebenfalls anders erfasst und lassen sich mit GePlan bisher nicht auswerten (bis auf diese sieben Produkte). Im Jahr 2012 gab es insgesamt 474 Meldungen von Kindeswohlgefährdung im Landkreis VorpommernGreifswald. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 19 Die Problemlagen der Familien Auswertungsbasis sind alle diagnostizierten Problemlagen im Auswertungszeitraum 01.01.-31.12.2012 resultierend aus der Situations-/Bedarfsanalyse des ASD. Die hohe Anzahl an Problemen kommt zustande, weil in einigen Fällen mehrere Probleme zu einer Hilfe (einem Produkt) führen. Häufigste Problemlagen Erziehungsverhalten Emotionale Entwicklung Eingeschränkte Erziehungskompetenz Überforderung des/der Erziehenden Emotionale Auffälligkeiten des jungen Menschen Familienstruktur Emotionale Beziehungen Aggressives, destruktives, dissoziales Verhalten jungen Menschen Kognitive Entwicklung Entwicklungsverzögerungen des jungen Menschen Konflikte innerhalb der Familie / Lebensgemeinschaft Trennung/Scheidung der Eltern Schule Gewalttätigkeit in der Familie Kindeswohlgefährdung Weitere Gründe gesamt Anzahl 476 278 248 210 149 148 147 125 122 116 95 81 79 73 67 1233 3647 Prozent 13,05 7,62 6,80 5,76 4,09 4,06 4,03 3,43 3,35 3,18 2,60 2,22 2,17 2,00 1,84 33,81 100,00 14,00 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 0,00 Ei Er zie ng hu Em es ng ch o sv t rä io er nk na ha te le lte Er E Üb nt n Em zi w e er hu ick ot fo io ng lu rd na ng sk er le un om Au g p et ffä de en llig rE z ke rz ie ite he n nd de en s Ag j u gr ng F es Em e. am si .. ve ot ilie io s, n na st de ru le st kt Be ru ur k zie En tiv h e tw u s ng ,d ick en iss Ko lu ng Ko oz g n s ia nf it i ve le lik ve rz ... te ög E in nt e ne wi ru ck ng rh al lu en b ng Tr de de en s r Fa nu ju n. ng m .. ilie /S ch /L ei eb du ... ng de G rE ew lte al rn ttä t ig S ke ch it ul Ki i. e nd d. es Fa wo m ilie hl ge fä hr du ng Anteil in Prozent Die häufigsten Problemlagen 2012 Problemlagen Das Erziehungsverhalten bzw. die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern führt oftmals zu einer Hilfe zur Erziehung. Die Arbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten der jungen Menschen muss weiter intensiviert werden. Es gibt Angebote im Landkreis Vorpommern-Greifswald wie das Elterntraining, die weiter ausgebaut werden sollten und dessen Finanzierung gesichert werden muss. Quelle: GePlan Bericht Nr. 26 vom 20.08.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 20 Altersverteilung der Produktempfänger 2012 Altersverteilung der Produktempfänger 2012 250 Anzahl der Produkte 200 150 100 50 0 1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 Alter Die Altersgruppen der 5-, 9-, sowie der 15- und 16-Jährigen sind am häufigsten vertreten. Das Diagramm weist vereinzelt Produktempfänger über 22 Jahren aus. Dabei handelt es sich z.B. um Produktempfänger von Beratungsleistungen nach § 16, 17, 18 SGB VIII sowie der Beratung einer Herkunftsfamilie im Rahmen von § 33 SGB VIII, die in der Statistik mit erfasst sind. Geschlechterverteilung der Produktempfänger 2012 weiblich männlich Gesamt Anzahl Produktempfänger 1452 1719 3171 Prozent 45,79 54,21 100,00 weiblich männlich Auf männliche Kinder und Jugendliche entfallen 8,42% mehr Produkte als auf weibliche Klienten. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 21 Begonnene und beendete Hilfen 2012 Produkt § 13 Internat § 16 allgem. Förderung in der Erziehung i. d. Familie § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung § 18 Beratung Personensorge/ Umgangsrecht § 19 gemeinsame Wohnform Mutter- Vater- Kind § 20 Betreuung u. Versorgung in Notsituationen ambulant § 27 i.V.m. § 22 HZE Förderung in KITA/ Tagespflege § 27 Hilfe zur Erziehung - flexible Hilfen § 28 Erziehungsberatung § 29 Soziale Gruppenarbeit § 30 Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe § 32 Tagesgruppe § 33 Vollzeitpflege § 33/16 Beratung von Herkunftsfamilien § 34 Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform § 35 a Eingliederungshilfe § 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 41 Hilfe für junge Volljährige § 42 Inobhutnahme § 50 Mitwirkung vor Vermundschafts-/ Familiengericht § 52 Mitwirkung im Verfahren nach dem JGG § 8 a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Projektfinanzierung Gesamt begonnene Produkte 28 139 beendete Produkte 27 81 Saldo +1 +58 10 30 25 12 82 12 -2 -52 +13 10 7 +3 44 42 53 19 207 373 34 188 15 163 77 11 74 117 45 31 23 18 160 223 18 75 7 98 35 3 76 105 -1 +11 +30 +1 +47 +150 +16 +113 +8 +65 +42 +8 -2 +12 1 1 5 27 1.693 4 0 6 10 1.158 -3 +1 -1 +17 +535 Anhand der begonnenen und beendeten Hilfen lässt sich ableiten, dass die Produktzahlen 2012 steigend waren, insbesondere die Sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Erziehungsbeistandschaft sowie die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Quelle: GePlan Bericht Nr. 37, 38 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 22 Amt Begonnene Produkte 2012 nach Ämtern nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt Torgelow-Ferdinandshof Amt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom (Keine Angabe) 0 100 200 300 400 500 600 Anzahl der begonnenen Produkte Beendete Hilfen 2012 Aus ASD-Fällen werden alle Produkte berücksichtigt, die im Auswertungszeitraum (AWZ) beendet und formal abgeschlossen wurden. Die Produktlaufzeit hingegen wird unabhängig vom AWZ berechnet, und zwar vom Produktbeginn bis zum tatsächlichen Produktende. Jedem Produkt sind außerdem die Daten seines konkreten Hilfeempfängers zugeordnet - bei mehreren Hilfeempfängern zum Produkt werden nur die Daten des jüngsten Hilfeempfängers in die Auswertung einbezogen. Ein Datensatz repräsentiert also genau ein Produkt mit seinem (ggf. jüngsten) Hilfeempfänger. Innerhalb eines Falls werden Produkte derselben Hilfeart zusammengefasst, wenn sie im selben Hilfeplan vorkommen und/oder sich die Produktlaufzeiten überschneiden oder zumindest lückenlos aneinander anschließen. Durchschnittliche Produktlaufzeit der im Auswertungszeitraum abgeschlossenen Produkte nach Produktart: Produktlaufzeit Richtwert nach C. H. Beck in Monaten Kommentar (Mittelwert) SGB VIII (2. Auflage, 2000) § 19 gemeinsame Wohnformen Mutter/Vater und Kind § 27 Hilfe zur Erziehung ambulant § 28 Erziehungsberatung § 29 Soziale Gruppenarbeit § 30 Erziehungsbeistandschaft § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe § 32 Tagesgruppe § 33 Vollzeitpflege § 33/16 Beratung von Herkunftsfamilien § 34 Heimerziehung § 35 a Eingliederungshilfe ambulant § 35 a Eingliederungshilfe stationär § 35 Intensive Sozialpädag. Einzelbetreuung stationär § 35 Intensive Sozialpädag. Einzelbetreuung ambulant § 41 Hilfe für Volljährige ambulant § 41 Hilfen für junge Volljährigen stationär § 41/§33 Vollzeitpflege Volljährige 5,19 8,09 13,94 23,02 10,49 15,64 18,87 19,96 14,01 19,66 15,28 5,8 6,05 34,4 8,19 5,88 20,22 - 17 Monate 1-5 Jahre 38 Monate - Quelle: GePlan Bericht Nr. 150 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 23 Mittelwert Laufzeit in Monaten Produktlaufzeit der abgeschlossenen Produkte 2012 in Monaten (Mittelwert) § 19 27 § ge m ei n sa m e W Hi oh lfe nf zu r E orm en rz § M 28 iehu ut ng Er .. § z am . 29 ie h b S un § ul § oz 30 an gs 31 ia be t Er le So r z G a zi ie tu ru al h n p u pä g pe da ngs na be go r b is gi ei ta sc t nd he s ch F § am a § 33 ilie ft 32 /1 n 6 Ta hi Be lfe g § ra 3 3 e sg tu r ng up Vo pe vo llz § ei n 35 tp H fle er a ku ge § Ei 34 nf ng § t 35 sf lie He am de a im § Ei i.. ru 35 er . ng ng z In ie lie sh h te de ilf u ns § n e ru 35 iv am g n e In bu So gsh te la ilf zi ns e nt al iv st pä e § a da So tio 41 g. nä zi § Hi 41 Ei r lfe alpä nz Hi da fü el lfe rV b g ... .E n ol fü in § ljä rj ze 41 hr un lb ig /§ ge . e 33 am .. Vo Vo b l l llz jä ul hr an ei i tp t fle gen ge st a. Vo .. lljä hr ig e 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Produkt Die längsten Produktlaufzeiten hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald im Bereich der ambulanten intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung, der Sozialen Gruppenarbeit, Heimerziehung sowie der Vollzeitpflege. Die Produktlaufzeiten im Mittelwert entsprechen den üblichen Richtwerten für die einzelnen Hilfearten. Die Laufzeit des Produktes Vollzeitpflege erscheint relativ gering. Grund dafür sind die Laufzeiten der Kurzzeitpflegen, die dort mitgezählt werden. Dadurch verringert sich der Mittelwert insgesamt. Quelle: GePlan Bericht Nr. 150 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 24 1 Woche bis unter 1 Monat 1<3 Monate 3<6 Monate 6<9 Monate 9<12 Monate 12<18 Monate 18<24 Monate 2<5 Jahre 5<10 Jahre 10 Jahre oder länger Gesamt § 19 gemeinsame Wohnform MutterVater- Kind § 20 Betreuung u. Versorgung in Notsituationen § 22 Förderung in KITA/ Tagespflege § 27 Hilfe zur Erziehung ambulant § 28 Erziehungsberatung § 29 Soziale Gruppenarbeit § 30 Erziehungsbeistandschaft § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe § 32 Tagesgruppe § 33 Vollzeitpflege § 33/16 Beratung von Herkunftsfamilien § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 35 a Eingliederungshilfe ambulant § 35 a Eingliederungshilfe stationär § 35 Intensiv. Sozialpäd. Einzelbetreuung stationär § 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ambulant § 41 Hilfe f. Volljährige ambulant § 41 Hilfen für junge Volljährigen stationär § 41/ 33 Vollzeitpflege Volljährige § 42 Inobhutnahme unter 1 Woche Einzelaufstellung der Produktlaufzeiten der beendeten Hilfen vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 0 2 4 2 1 1 2 0 0 0 0 12 3 2 1 0 0 0 1 0 0 0 0 4 0 1 0 0 1 3 0 4 0 1 0 2 10 1 2 0 2 5 38 3 27 0 2 15 4 0 1 0 3 2 6 6 21 5 5 2 2 2 2 2 6 4 4 0 4 5 0 0 3 1 5 25 22 16 28 12 12 52 26 17 30 19 40 5 1 1 2 1 6 17 7 3 5 4 12 0 3 0 0 1 2 6 0 0 2 1 5 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 4 0 45 31 23 18 160 223 18 75 7 3 4 17 22 9 3 8 8 14 8 2 98 0 1 0 1 3 4 9 13 1 3 2 3 0 2 1 1 7 7 0 0 0 0 23 35 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 2 1 2 0 36 2 10 4 6 0 0 47 17 10 5 0 4 8 3 0 0 6 3 2 0 3 1 0 0 5 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 46 26 4 105 Die Inanspruchnahme der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist laut dem 14. Kinder- und Jugendbericht zwischen den Jahren 1995 und 2005 stetig gewachsen. In den Folgejahren 2006 bis 2010 war dann eine besonders starke Expansion zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist in den Altkreisen Uecker-Randow, Ostvorpommern und der Hansestadt Greifswald ähnlich verlaufen. 57 Prozent der abgeschlossenen Produkte der Sozialpädagogischen Familienhilfe im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurden innerhalb von 12 Monaten beendet. Im Bundesdurchschnitt liegt dieser Wert bei 50 Prozent, also niedriger. Lediglich 20,63 Prozent (Bundesdurchschnitt 18,4 Prozent) dieser Produkte liefen länger als zwei Jahre. Quelle: GePlan Bericht Nr. 150 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 14. Kinder- und Jugendbericht 25 Erfolge der beendeten Hilfen vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 Auswertungsbasis: Aus ASD-Fällen werden alle Produkte berücksichtigt, die im AWZ beendet und formal abgeschlossen wurden. Jedem Produkt sind außerdem die Daten seines konkreten Hilfeempfängers zugeordnet - bei mehreren Hilfeempfängern zum Produkt werden nur die Daten des jüngsten Hilfeempfängers in die Auswertung einbezogen. Ein Datensatz repräsentiert also genau ein Produkt mit seinem (ggf. jüngsten) Hilfeempfänger. Innerhalb eines Falls werden Produkte derselben Hilfeart zusammengefasst, wenn sie im selben Hilfeplan vorkommen und/oder sich die Produktlaufzeiten überschneiden oder zumindest lückenlos aneinander anschließen. Produkt-Beendigungsart Abbruch: Klient/in beendet vorzeitig Abbruch: Sozialarbeiter/Institution beendet vorzeitig Abgabe an andere Leistungsträger Abgabe des Falles wegen Umzug Erreichen einer Altersgrenze Unterbringung in JVA Überleitung in eine andere Hilfe Unterbringung in Psychiatrie Ziel erreicht, kein weiterer Hilfebedarf Gesamt Anzahl Produkte 148 51 82 37 40 1 341 5 449 Prozent 12,82 4,42 7,11 3,21 3,47 0,09 29,55 0,43 38,91 1154 100,00 Bei 38,91 Prozent aller beendeten Hilfen wurden die Ziele des Hilfeplans erreicht und es bestand kein weiterer Hilfebedarf. Fast 30 Prozent der beendeten Produkte wurden in andere Hilfen übergeleitet. Im Juli 2013 nahm das Kompetenzteam des Landkreises Vorpommern-Greifswald seine Arbeit auf und bearbeitet nun vornehmlich Fälle, die eines oder mehrere Kriterien beinhalten: Fälle die hohe Kosten verursachen (z.B. §§ 31, 34, 35) Langfristige Hilfen (Laufzeit länger als zwei Jahre) und Hilfen nach § 35a Doppelte oder mehrere Hilfen in einem Fall Multikomplexe und pleomorphe Problemfälle – z.B. in schwierigen Familienkonstellationen oder komplexe Hilfebedarfe in einer Familie bei z.B. mehrfach belasteten Familien (Sucht, psychische Störungen oder Krankheiten, Migrationshintergründe, Armut) Mögliche Zuständigkeitsfragen bezogen auf einen Fall (z.B. zwischen Jugendamt und Sozialamt) Produktbeendigungsgründe 2012 Ziel erreicht, kein weiterer Hilfebedarf Abbruch: Klient/in beendet vorzeitig Abbruch: Soz.arb./Institution beendet vorzeitig Abgabe an andere Leistungsträger Abgabe des Falles wegen Umzug Erreichen einer Altersgrenze Unterbringung in Psychiatrie Überleitung in eine andere Hilfe Unterbringung in JVA Quelle: GePlan Bericht Nr. 38 vom 20.08.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 Konzept Kompetenzteam Jugendhilfe 26 Bildnachweis: caritas-brandenburg.de 6. Bestands- und Nutzungsanalyse von Einrichtungen und Angeboten der Hilfe zur Erziehung Angebote der Träger im Bereich der Hilfen zur Erziehung Angebot nach § Träger Sitz des Trägers 27 SR* 16 17 18 19 i.V.m. 27 28 29 30 31 32 34 35 35a 41 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 42 22 Arbeiterwohlfahrt KV UER e.V. Lebenshilfe Uecker-Randow e.V.** Blaues Kreuz Diakoniewerk Eggesin gGmbH Deutsches Rotes Kreuz KV UER e.V. Jugendhilfezentrum GmbH Ueckermünde Verein "Hilfe zur Erziehung" e.V. Trägerwerk Soziale Dienste in M-V Volkssolidarität Kreisverband UER e.V. Evangelische Beratungsstelle NordOSt gGmbH i.G. KBB e.V. Aktion Sonnenschein Greifswald Ambulare Vita gGmbH ArbeiterSamariter-Bund RV VorpommernGreifswald e.V. AWO KV OVP e.V. Caritasverband Vorpommern in Anklam Torgelow VI Pasewalk VI Eggesin V Pasewalk VI x Ueckermünde V x Torgelow V Demmin - Torgelow V Pasewalk VI Penkun VI Greifswald I Greifswald I Anklam IV Wolgast III Anklam IV x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 27 x x ab 2013 x x x x x x x x x x x x Angebot nach § Träger Sitz des Trägers 27 SR* 16 17 18 19 i.V.m. 27 28 29 30 31 x x x 32 34 35 35a 41 42 x x x x x 22 CJD Insel UsedomZinnowitz Deutscher Kinderschutzbund KV VorpommernGreifswald e.V. Zinnowitz III Greifswald I Duden Institut für Lerntherapie Greifswald I EisenbahnWaisenhort Zinnowitz III Evangelische Kirchengemeinde St. Marien Loitz II Familienhilfe Junghans Greifswald I Wolgast III Greifswald I Greifswald I Anklam IV Greifswald I Greifswald I Anklam IV Greifswald I AlbertSchweitzer Familienwerk MV e.V. Wolgast III Frau Dr. Martina Komorowski Greifswald I x Wrangelsburg IV x Neetzow IV Kinderhaus Unkrig Kreisdiakonisches Werk GreifswaldOstvorpommern e.V. Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales Sozialarbeit Vorpommern gGmbH Caritasverband Vorpommern in Greifswald Verbund für soziale Projekte e.V. Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V. Zora e.V. Chancen nutzen e.V. Isolde Jucknat Wohngruppe Steinmocker gGmbH x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x ab 2013 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x *SR = Sozialraum, in dem der Träger seinen Sitz hat ** Lebenshilfe Uecker-Randow e.V. gibt es ab 2014 nicht mehr. 28 x x Stationäre Hilfen - Kapazitäten Altkreis Uecker-Randow Träger/Einrichtung Jugendhilfezentrum Ue'de GmbH, Ueckermünde Angebot Kapazität/Plätze Diagnostikgruppe Heilpädagogische Gruppe Verselbständigungsgruppe 7 10 10 Intensivgruppe in Bellin 10 Dezentrale Wohngruppe 6 Dezentrale Wohngruppe 5 Wohngruppe 10 Betreutes Wohnen 4 Verein Hilfe zur Erziehung e.V. – Kinderheim Drögeheide Kinder und. Jugendhaus in Rossow Trägerwerk soziale Dienste M-V Wohngruppe in Pasewalk (5-Tage Einrichtung) Betreutes Wohnen in Eggesin AWO KV UER e.V. „Der Weg“ in Eggesin Gesamtkapazität im Altkreis Uecker-Randow 9 6 3 6 86 Plätze Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz Träger/Einrichtung Angebot Kapazität/Plätze - - - Gesamtkapazität in den Ämtern Jarmen-Tutow und Peenetal-Loitz 29 0 Plätze Hansestadt Greifswald Träger/Einrichtung Angebot Sozialarbeit Vorpommern gGmbH, Anklam Familien- und Jugendhilfe Junghans, Greifswald Verbund für soziale Projekte e.V., Greifswald Dezentrale Wohngruppe in Friedrichshagen Wohngruppe Schuhhagen 3 in Greifswald Betreutes Wohnen Schuhhagen Therapeutische Wohngemeinschaft Betreutes Wohnen Baderstraße Kinder- u. Jugendwohnen Lessingstraße Kapazität/Plätze 8 8 2 5 14 6 Außenwohnung 1 Betreutes Wohnen „Brücke“ 4 „Am Ryck“ 10 „Mosaik“ 4 Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales, Greifswald Dezentrale Wohngruppe „Horizont“ (seit 2013) Gesamtkapazität in der Hansestadt Greifswald 4 66 Plätze Altkreis Ostvorpommern Träger/Einrichtung Angebot Kapazität/Plätze Kinderdorfhaus Nordlicht 6 Kinderdorfhaus Schwalbennest Integrative Jungenwohngruppe Familienpädagogische Außenstelle Lühmannsdorf Albert-Schweitzer Familienwerk, Wolgast Eisenbahn-Waisenhort, Zinnowitz 6 4 3 Familienpädagogische Außenstelle Wilhelmsburg 1 INSPE Bansin 1 Betreutes Jugendwohnen in Wolgast, Heberleinstraße 11 Betreutes Wohnen, Am Speicher 4, Einliegerwohnung Heimerziehung Haus Möwennest Kinderhaus Unkrig, Wolgast 30 1 1 8 Kinderhaus Unkrig 7 Betreutes Wohnen 2 Altkreis Ostvorpommern Träger/Einrichtung Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales (NBS), Greifswald Sozialarbeit Vorpommern gGmbH, Anklam Angebot Heilpädagogische JungenWG „Alte Schmiede“ Heilpädagogische Wohngruppe „Alter Konsum“ Heilpädagogische KinderWG „Landhaus“ Integrative Wohngruppe in Anklam „Wasserturm“ Integrative Wohngruppe in Bandelin „Top Ten“ Integrative Mädchen-WG in Gützkow „Peenegirls“ Heilpädagogische WG in Mesekenhagen „9 Volt“ Sozialtherapeutische Jungen-WG in Hinrichshagen „Janus“ Betreute Wohngemeinschaft in Bandelin „chilli peppers“ (teilstationär) Betreute Mädchenwohnung in Gützkow „Peenegirls“ (Mutter-Kind, teilstationär) Betreute WG „Chausseehaus“ (teilstationär) Wohngruppe in Anklam Jugendwohngemeinschaft in Anklam Betreutes Innenwohnen in Anklam Kapazität/Plätze 6 7 5 7 10 6 5 7 3 2 2 8 9 2 5 Stationäre Betreuung Verbund für soziale Projekte e.V., Greifswald Jugendhilfezentrum in Anklam (Mutter/Vater-KindWohnen) Kinderhaus Boddenland, Neuenkirchen (seit September 2013) Trainingswohnung in Karlsburg Betreutes Wohnen in Karlsburg Wohngruppe in Karlsburg 31 (ab 09/2013 nicht mehr) 2 7 1 4 7 Altkreis Ostvorpommern Träger/Einrichtung CJD Zinnowitz Arbeiterwohlfahrt KV Ostvorpommern e.V., Anklam Volkssolidarität KV GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam Zora e.V., Greifswald Angebot Therapeutische Wohngruppe (§35a) Stationäre Familienbetreuung Krisenwohnung Flexible Plätze, Mutter-Kind-Wohnen Heimerziehung Wohngruppe Japenzin Wohngruppe Rathebur (1 Platz Betreutes Wohnen) Betreute Jugendwohngemeinschaft Japenzin Heilpädagogische Wohngruppe in Neu Kosenow Heilpädagogische Wohngruppe in Anklam Betreutes Wohnen in Anklam HP WG Rubenow HP WG Züssow IP WG Leist I Intensivpädagogische Wohngruppe in Dargelin Kapazität/Plätze 7 5 2 7 10 8 8 3 6 6 4 7 5 3 3 (ab 2013) Betreutes Wohnen Heimerziehung Wohngruppe Steinmocker gGmbH Gesamtkapazität im Altkreis Ostvorpommern 4 11 244 Plätze Die Gesamtkapazität an stationären Plätzen im Landkreis Vorpommern-Greifswald beträgt 396 Plätze. 32 IV. Analysen zu den Regionen und Sozialräumen im Landkreis Vorpommern-Greifswald 1. Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung der relevanten Altersgruppen 2009 bis 2020 nach Sozialräumen Hinweis: Von 2008 bis 2011 wurden IST-Daten dargestellt, danach Prognose-Daten. 0 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 0 bis unter 18 Jahre 0 bis unter 21 Jahre 2009 2.617 1.477 1.554 832 7.859 6.480 8.910 Sozialraum I Sozialraum II (Greifswald) (Amt Landhagen, Amt Peenetal/Loitz, Amt Jarmen-Tutow) 2010 2.736 1.489 1.649 819 7.688 6.693 8.869 2011 2.836 1.473 1.748 827 7.516 6.884 8.749 2015 2.804 1.629 1.775 1.022 k.A. 7.229 k.A. 2020 2.716 1.658 1.985 1.072 k.A. 7.432 k.A. 2009 1.201 841 993 509 1.897 3.544 4.299 2010 1.177 837 1.007 507 1.643 3.528 4.102 2011 1.151 812 1.038 541 1.407 3.542 3.966 2015 915 783 1.067 604 1.005 3.369 3.934 2020 779 621 978 648 1.111 3.025 3.622 Bevölkerungsentwicklung für Sozialraum I 10.000 0 bis unter 6 Jahre 8.000 6 bis unter 10 Jahre 0 bis unter 18 Jahre 6.000 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 4.000 18 bis unter 25 Jahre 2.000 0 bis unter 18 Jahre 0 2009 2010 2011 2015 2020 0 bis unter 21 Jahre Die im Bereich der Hilfen zur Erziehung relevante Altersgruppe der 0 bis unter 18-Jährigen nimmt im Sozialraum I von 2013 bis 2020 zu. Bevölkerungsentwicklung für Sozialraum II 5.000 0 bis unter 6 Jahre 4.000 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 3.000 0 bis unter 18 Jahre 2.000 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 1.000 0 bis unter 18 Jahre 0 2009 2010 2011 2015 2020 0 bis unter 21 Jahre Im Sozialraum II nimmt die Anzahl der 0 bis unter 18 Jahre alten Bevölkerung ab 2011 bis 2020 ab. Quelle: Statistisches Amt M-V, Kult-Tabelle 2011 Prognose peza auf Basis Kult 2010 Prognose Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz auf der Basis von 2009 Prognose HGW auf Basis 2010, Stat. Amt der Stadt Greifswald 33 0 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 0 bis unter 18 Jahre 0 bis unter 21 Jahre Sozialraum III Sozialraum IV (Amt Lubmin, Amt Usedom-Nord, Amt Usedom-Süd, Amt Am Peenestrom, Gemeinde Heringsdorf) (Amt Züssow, Amt Anklam-Land, Anklam) 2009 2.553 1.687 1.909 985 4.677 7.134 8.916 2010 2.527 1.722 1.997 948 4.178 7.194 8.571 2011 2.514 1.714 2.077 1.000 3.504 7.305 8.321 2015 2.084 1.707 2.170 1.245 2.220 7.204 8.305 2020 1.835 1.408 2.147 1.336 2.556 6.726 7.972 2009 1.654 1.155 1.367 795 2.991 4.971 6.248 2010 1.650 1.138 1.368 789 2.674 4.945 5.975 2011 1.666 1.150 1.434 763 2.353 5.013 5.797 2015 1.348 1.029 1.288 789 1.519 4.453 5.178 2020 1.133 854 1.194 745 1.475 3.925 4.646 Bevölkerungsentwicklung für Sozialraum III 0 bis unter 6 Jahre 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 0 bis unter 18 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 0 bis unter 18 Jahre 2009 2010 2011 2015 2020 0 bis unter 21 Jahre Im Sozialraum III nimmt die Altersgruppe der 0 bis unter 18-Jährigen ab 2013 bis 2020 ebenfalls ab. Bevölkerungsentwicklung für Sozialraum IV 0 bis unter 6 Jahre 8.000 6 bis unter 10 Jahre 6.000 10 bis unter 15 Jahre 4.000 0 bis unter 18 Jahre 2.000 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 0 bis unter 18 Jahre 0 2009 2010 2011 2015 2020 0 bis unter 21 Jahre Auch hier ist eine rückläufige Entwicklung der Anzahl der 0 bis unter 18-Jährigen seit 2011 bis 2020 zu verzeichnen. Quelle: Statistisches Amt M-V, Kult-Tabelle 2011 Prognose peza auf Basis Kult 2010 Prognose Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz auf der Basis von 2009 Prognose HGW auf Basis 2010, Stat. Amt der Stadt Greifswald 34 0 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 0 bis unter 18 Jahre 0 bis unter 21 Jahre Sozialraum V Sozialraum VI (Ueckermünde, Amt Am Stettiner Haff, Amt Torgelow-Ferdinandshof) (Strasburg, Pasewalk, Amt Uecker-RandowTal, Amt Löcknitz-Penkun) 2009 1.594 1.060 1.132 680 3.039 4.466 5.699 2010 1.581 1.039 1.205 590 2.712 4.415 5.393 2011 1.571 1.006 1.288 581 2.414 4.446 5.193 2015 1.389 1.032 1.263 740 1.257 4.425 5.031 2020 1.167 933 1.267 713 1.360 4.080 4.778 2009 1.615 1.096 1.323 705 2.703 4.739 5.805 2010 1.646 1.102 1.387 645 2.413 4.780 5.652 2011 1.638 1.125 1.398 668 2.065 4.829 5.504 2015 1.478 1.062 1.450 893 1.370 4.884 5.621 2020 1.256 1.014 1.408 900 1.549 4.579 5.356 Bevölkerungsentwicklung für Sozialraum V 0 bis unter 6 Jahre 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 0 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 0 bis unter 18 Jahre 2009 2010 2011 2015 2020 0 bis unter 21 Jahre In dieser Region ist bislang eine etwas günstigere Entwicklung der relevanten Altersgruppe zu beobachten als in den drei zuvor benannten Räumen. Hier vollzieht sich der Rückgang der Anzahl der Kinder und Jugendliche von 0 bis unter 18 Jahre alt erst ab 2015. Bevölkerungsentwicklung für Sozialraum VI 0 bis unter 6 Jahre 6.000 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 4.000 0 bis unter 18 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 2.000 0 bis unter 18 Jahre 0 0 bis unter 21 Jahre 2009 2010 2011 2015 2020 Die Bevölkerungsentwicklung im Sozialraum VI ist ähnlich wie im Sozialraum V . Quelle: Statistisches Amt M-V, Kult-Tabelle 2011 Prognose peza auf Basis Kult 2010 Prognose Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz auf der Basis von 2009 Prognose HGW auf Basis 2010, Stat. Amt der Stadt Greifswald 35 2. Lebenslagen und Sozialindikatoren Sozialräumliche Übersicht SR I (Greifswald) Indikatoren SR II SR IV SR V SR VI (Amt (Amt Lubmin, Landhagen, Amt Amt UsedomPeenetal/Loitz, Nord, Amt Amt JarmenUsedomTutow) Süd, Amt Am Peenestrom, Gemeinde Heringsdorf) SR III (Amt Züssow, Amt AnklamLand, Anklam) (Ueckermünde, Amt Am Stettiner Haff, Amt TorgelowFerdinandshof) (Strasburg, Pasewalk, Amt UeckerRandow-Tal, Amt LöcknitzPenkun) Durchschnittsalter 42,34 45,43 47,35 46,83 47,26 47,03 Medianalter 41,65 47,03 49,16 49,69 49,08 49,52 Jugendquotient 21,36% 24,84% 22,27% 24,35% 21,42% 36,37% Altenquotient Anteil unter 18Jährige Anteil 65 bis =79Jährige 28,03% 30,26% 38,57% 37,86% 24,24% 37,57% 12,50% 14,82% 12,75% 13,69% 12,25% 12,25% 14,13% 14,92% 18,73% 17,60% 17,72% 17,72% 4,59% 5,25% 5,74% 5,33% 5,33% 3923 19005 9332 10034 9212 Anteil ab 80-Jährige 4,64% Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte* 24609 Quelle: Statistisches Amt M-V, KULT-Daten 2011; *Statistisches Amt M-V, SIS- Daten 2011 Statistisches Landesamt MV, bearbeitet durch Stabsstelle Integrierte Sozialplanung Datenstand 31.12.2011 36 3. Klienten und Produktzahlen sowie räumliche Verteilung 3.1 Produktzahlen nach Regionen Ehemalige Gebietskörperschaft Produkte auf 1.000 Einwohner in der Altersgruppe in % 1.1. - 31.12. 2012 Anzahl Produkte Prozent 0 < 21 Jahre am 31.12.2011 72 1383 893 2,27 43,61 28,16 8,68 8,35 133 4,19 6,17 561 17,69 6,41 129 3171 4,07 100,00 - Keine Angabe Ehemaliger LK Ostvorpommern Ehemaliger LK Uecker- Randow Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz Universitäts- und Hansestadt Greifswald nicht aus dem Kreis-/Stadtgebiet Gesamt Produkte 2012 nach ehemaligen Gebietskörperschaften 1600 1400 Anzahl Produkte 1200 1000 800 600 400 200 0 Keine Angabe Ehemaliger LK Ehemaliger LK Ostvorpommern Uecker- Randow Ämter JarmenTutow und Peenetal-Loitz Universitäts- und Hansestadt Greifsw ald nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet ehemalige Gebietskörperschaft 3.2 Produktzahlen nach Sozialräumen Sozialraum keine Angabe Sozialraum I Sozialraum II Sozialraum III Sozialraum IV Sozialraum V Sozialraum VI nicht aus dem Kreis-/Stadtgebiet Gesamt Anzahl Produkte 72 561 204 634 678 424 469 129 3.171 Prozent 2,27 17,69 6,43 19,99 21,38 13,37 14,79 4,07 100,00 Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 37 Produkte 2012 nach Sozialräumen 800 700 Anzahl Produkte 600 500 400 300 200 nicht aus dem Kreis-/Stadtgebiet Sozialraum VI Sozialraum V Sozialraum IV Sozialraum III Sozialraum II keine Angabe 0 Sozialraum I 100 Sozialräume Produktzahlen im Verhältnis zu den Einwohnern 0 bis unter 21 Jahre Sozialraum 2012 Anzahl Produkte 2012 72 561 204 634 678 424 469 129 3.171 (Keine Angabe) Sozialraum I Sozialraum II Sozialraum III Sozialraum IV Sozialraum V Sozialraum VI nicht aus dem Kreis-/Stadtgebiet Gesamt Produkte auf 1.000 Einwohner in der Altersgruppe 0 < 21 am 31.12.2011 64,12 51,44 76,19 116,96 81,65 85,21 - Produkte 2012 auf 1000 Einwohner der 0 bis unter 18-jährigen Bevölkerung am 31.12.2011 160,00 120,00 100,00 80,00 60,00 40,00 Sozialraum VI Sozialraum V Sozialraum IV Sozialraum III 0,00 Sozialraum II 20,00 Sozialraum I Produkte auf 1000 EW 0<18 140,00 Sozialräume Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 20.08.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012, Berechnung durch die Stabstelle Integrierte Sozialplanung 38 3.3 Produktzahlen nach Ämtern Amt (Keine Angabe) Amt Am Peenestrom Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt Torgelow-Ferdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis-/Stadtgebiet Gesamt Anzahl Produkte 72 369 214 71 40 80 85 134 330 60 137 77 110 56 165 78 561 169 112 122 129 3.171 2012 Prozentualer Anteil an allen Produkten 2,27 11,64 6,75 2,24 1,26 2,52 2,68 4,23 10,41 1,89 4,32 2,43 3,47 1,77 5,20 2,46 17,69 5,33 3,53 3,85 4,07 100,00 Anteil an der Bevölkerung 0<21 Jahre am 31.12.2011 (%) 14,13 12,08 3,92 2,43 6,56 5,06 6,77 16,11 5,17 7,92 6,96 5,96 5,33 7,73 6,67 6,41 9,98 14,12 9,17 - Den höchsten Anteil an Produkten gemessen an der Bevölkerung der 0 bis unter 21Jährigen haben die Stadt Anklam mit 16,11 Prozent, das Amt am Peenestrom (14,13 Prozent) sowie die Stadt Strasburg (14,12 Prozent). Die niedrigsten Quoten haben das Amt Lubmin mit 2,43 Prozent, das Amt Landhagen und das Amt Usedom-Süd (5,06 Prozent). Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 39 Produkte 2012 nach Ämtern nicht aus dem Kreis-/Stadtgebiet Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasew alk Hansestadt Greifsw ald Amt Uecker-Randow -Tal Amt Torgelow -Ferdinandshof Amt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Ämter Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom (Keine Angabe) 0 100 200 300 400 500 Anzahl Produkte Produkt- und Bevölkerungsanteile 40,00 Anteil in Prozent 35,00 30,00 25,00 20,00 15,00 10,00 5,00 Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt UeckerRandow-Tal Amt TorgelowFerdinandshof Amt Peenetal/Loitz Amt LöcknitzPenkun Amt JarmenTutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt UsedomSüd Amt UsedomNord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0,00 Bevölkerung 0 < 21 Jahre am 31.12.2011 Produktanteil In der Hansestadt Greifswald, Anklam und in der Region Uecker-Randow ist ein recht enger Zusammenhang zwischen Bevölkerungsanzahl und Produktzahl festzustellen. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012, Berechnung durch die Stabstelle Integrierte Sozialplanung 40 Berechnung der Bedarfsentwicklung bis 2015 auf Grundlage der Bevölkerungsprognose der 0- unter 18-Jährigen Sozialraum keine Angabe Sozialraum I Sozialraum II Sozialraum III Sozialraum IV Sozialraum V Sozialraum VI nicht aus dem Kreis Gesamt Anzahl Einwohner Anzahl der Produkte 0- unter 18 Jahre Produkte 2012 2015 2011 Prognose Prognose 2015 72 72 6884 7229 589 561 3542 3369 194 204 7305 7204 625 634 678 5013 4453 602 4446 4425 422 424 4829 4884 474 469 129 129 3107 3.171 Differenz der Produkte 2011-2015 0 +28 -10 -9 -76 -2 +5 0 -64 Wenn man ausschließlich die Einwohnerzahlen betrachtet, wird es in der Hansestadt Greifswald sowie im Sozialraum VI einen leichten Anstieg der Produktzahlen bis 2015 geben. Im Sozialraum IV hingegen sinkt die Anzahl der Produkte um 76. Es spielen jedoch auch immer sozialstrukturelle Faktoren eine Rolle. Die Scheidungsrate bewegt sich seit vielen Jahren trotz Einwohnerrückgang auf demselben Niveau (2012 gab es 443 geschiedene Ehen). Damit verbunden sind immer auch Probleme wie Sorgerechts- bzw. Umgangsregelungen. 2012 waren 278 Minderjährige von Scheidung der Eltern betroffen. Die Anzahl der unverheirateten Paare mit minderjährigen Kindern, die sich trennen, ist unbekannt. Bekannt ist jedoch, dass sehr viele Fälle im Zuge einer Trennung von Eltern entstehen. Durch Überforderung mit der neuen Situation oder Verhaltensauffälligkeiten der leidtragenden Kinder wird oftmals der Weg zum Jugendamt gesucht. Hilfe zur Erziehung erhalten zum großen Teil junge Menschen von alleinerziehenden Elternteilen. An dieser Situation wird sich wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren nichts ändern. Die Berechnung erfolgt mit den Prognosedaten der 0- unter 18-Jährigen, da für die Hansestadt Greifswald keine Prognose der 0- unter 21-Jährigen vorliegt. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012, Berechnung durch die Stabstelle Integrierte Sozialplanung 41 4. Sozialräumliche Verteilung der Einzelprodukte nach Paragrafen 2012 4.1 Allgemeine Förderung und Erziehung in der Familie gem. § 16 SGB VIII Zielgruppe Die Familienangebote im Landkreis Vorpommern-Greifswald richten sich an alle jungen Menschen, Eltern, Familien, andere an der Erziehung beteiligte Personen, Betreuungspersonen aus Bildungseinrichtungen und Institutionen und Personen aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld der Familien. Zielgruppen sind Personen und Familien in den unterschiedlichen Phasen des Familienzyklus: • Potenzielle und werdende Eltern • Lebensphase mit Säuglingen, mit Kleinkindern, mit Vorschulkindern oder mit Schulkindern • Lebensphase mit Kindern in der Pubertät und Ablösungsphase • Nachelterliche Phase • Großelternphase Im Jahr 2012 waren insgesamt 196 ASD-Produkte des § 16 SGB VIII im Programm erfasst. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 6,18% an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger dieser Hilfeart waren zu 45% weiblich und zu 55% männlich. § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 18 Anzahl der Produkte 16 14 12 10 8 6 4 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet keine Zuordnung Gesamt Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 16 nach Ämtern 4 23 0 0 1 14 6 11 5 15 1 18 0 15 12 2 25 21 10 9 4 196 Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 42 Verteilung der Produkte des § 16 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 5 10 15 20 25 30 Anzahl der Produkte Die Produkte gemäß § 16 SGB VIII wurden 2012 für die Ämter Peenetal-Loitz, Lubmin sowie Landhagen 2012 noch nicht erfasst. Bestand: Träger mit Standort CJD, Zinnowitz Caritasverband Vorpommern, Anklam Deutsches Rotes Kreuz, UER e.V., Pasewalk Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH, Ueckermünde Volkssolidarität Kreisverband UER e.V., Torgelow Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales, Greifswald Caritasverband Vorpommern, Greifswald Hauptsächlicher Einzugsbereich Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern Altkreis Uecker-Randow Altkreis Uecker-Randow Altkreis Uecker-Randow Greifswald Greifswald Die Leistungen nach § 16 SGB VIII werden durch sieben Träger erbracht. Im Altkreis Ostvorpommern tätig ist der Caritasverband Vorpommern sowie das CJD Zinnowitz. Ein Träger hat seinen Sitz in Pasewalk, ein Träger ist in Torgelow und einer in Ueckermünde ansässig. Sie versorgen die Region des Altkreises Uecker-Randow. Für die Hansestadt Greifswald sind zwei Träger zuständig. Durch das Jugendamt mit Sitz in Anklam wird das Amt Peenetal/Loitz versorgt. Für den Bereich Jarmen-Tutow ist das Jugendamt mit Sitz in Greifswald zuständig. Bedarfsentwicklung/-schätzung: Aus Sicht des Jugendamtes sind die Fallzahlen relativ konstant geblieben, aber die Intensität der Beratung hat zugenommen. Maßnahmen: Die Kapazitäten sind ausreichend und somit keine Ausbaumaßnahmen erforderlich. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 43 4.2 VIII Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung gem. § 17 SGB Zielgruppe Die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung gem. § 17 SGB VIII umfasst im Landkreis Vorpommern-Greifswald neben der allgemeinen Beratung, Prävention und Erstberatung auch Beratungen zu Regelungen zum Sorgerecht, Konflikt und Krisenberatung sowie Vermittlung fachspezifischer Beratungs- und Therapieangebote. Sie richtet sich an - Mütter, Väter, Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche, Stiefeltern, Großeltern, Pflegepersonen - Mütter/Väter mit ihren Kindern in Trennung und Scheidung Dieser Bereich ist ausgelagert worden: Für den Standort Anklam nimmt seit dem 1.4.2012 die Volkssolidarität, für den Standort Pasewalk seit dem 01.06.2012 das Jugendhilfezentrum Ueckermünde und für den Standort Greifswald seit dem 01.01.2012 die Caritas Greifswald diese Aufgabe wahr. Die Finanzierung erfolgt über die abgeschlossenen Verträge mit den einzelnen Trägern. Aufgrund dieser Strukturänderung sind die Fallzahlen nur unvollständig erfasst und werden hier nicht abgebildet. Bestand: Träger mit Standort Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH, Ueckermünde Caritasverband Vorpommern, Anklam Caritasverband Vorpommern, Greifswald Evangelische Erziehungsberatungsstelle NordOst gGmbH i.G., Pasewalk Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam Hauptsächlicher Einzugsbereich Altkreis Uecker-Randow Altkreis Ostvorpommern Greifswald, Altkreis Ostvorpommern Altkreis Uecker-Randow Altkreis Ostvorpommern In Sozialraum I (Greifswald) gibt es einen Träger, der derartige Leistungen erbringt und zwar für die Hansestadt Greifswald und die Region Ostvorpommern. Der Caritasverband Vorpommern in Anklam sowie die Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V. sind ebenfalls im Altkreis Ostvorpommern tätig. Im Sozialraum V und VI leisten zwei Träger Hilfen nach § 17 SGB VIII. Bedarfsentwicklung/-schätzung: Die Hilfen wurden bei allen Trägern 2012 in Anspruch genommen. Die Träger haben erhöhte Fallzahlen gemeldet. Ab 2013 erfolgt eine einheitliche Erhebung der Fallzahlen bei den Trägern. Die Auswertung kann erst 2014 erfolgen, daher ist noch keine Tendenz sichtbar. Maßnahmen: Die Entwicklung der Fallzahlen muss beobachtet werden. Vorerst müssen die Angebote in der Form bestehen bleiben. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 44 4.3 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts gem. § 18 SGB VIII Zielgruppe Die Beratung/ Unterstützung zur Personensorge/ Umgangsrecht gem. § 18 SGB VIII ist in einem sehr weiten Sinn zu verstehen und umfasst zum Beispiel o Beratung o Hilfe bei der Korrespondenz o Begleitung zu anderen Diensten Sie richtet sich an - Mütter, Väter, Erziehungsberechtigte, Stiefeltern, Großeltern, Pflegepersonen Im Jahr Juni 2012 waren insgesamt 114 ASD-Produkte des § 18 SGB VIII laufend. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 3,6% an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger dieser Hilfeart waren zu 46% weiblich und zu 54% männlich. § 18 Beratung Personensorge/ Umgangsrecht 16 Anzahl der Produkte 14 12 10 8 6 4 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet keine Zuordnung Gesamt Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 18 nach Ämtern 5 11 15 4 1 13 5 14 11 1 0 3 0 3 3 1 7 1 3 10 3 114 Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 45 Verteilung der Produkte des § 18 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 2 4 6 8 10 12 14 16 Anzahl der Produkte Bestand: Träger mit Standort Lebenshilfe Uecker-Randow e.V., Pasewalk Deutsches Rotes Kreuz KV UeckerRandow e.V., Pasewalk Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH, Ueckermünde (Vertrag) Volkssolidarität KV Uecker-Randow e.V., Torgelow Caritasverband Vorpommern, Anklam Caritasverband Vorpommern, Greifswald (Vertrag) Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam (Vertrag) Evangelische Erziehungsberatungsstelle NordOst gGmbH i.G., Pasewalk Deutscher Kinderschutzbund KV Vorpommern-Greifswald e.V. Hauptsächlicher Einzugsbereich Altkreis Uecker-Randow Altkreis Uecker-Randow Altkreis Uecker-Randow Altkreis Uecker-Randow Altkreis Ostvorpommern, Greifswald, Peenetal/Loitz, Jarmen-Tutow Jarmen-Tutow, Altkreis Ostvorpommern Altkreis Uecker-Randow Greifswald Im Altkreis Uecker-Randow sind fünf Träger im Rahmen von § 18 SGB VIII tätig. Für die Amtsbereiche Jarmen-Tutow sowie Peenetal/Loitz leisten seit 2012 der Caritasverband in Greifswald sowie die Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V. Hilfen nach § 18 SGB VIII. Aus diesem Grund fehlen die Produkte in der Statistik des Jugendamtes. Der Altkreis Ostvorpommern hat zwei Träger, die Hilfe nach § 18 SGB VIII leisten. Für die Stadt Greifswald sind zwei Träger zuständig. Die Träger, die vertraglich Aufgaben gemäß § 18 SGB VIII erfüllen, leisten keinen begleiteten Umgang. Dieser wird von den anderen Trägern durchgeführt. Bedarfsentwicklung/-schätzung: Die freien Träger haben auch in diesem Bereich erhöhte Fallzahlen gemeldet. Ab 2013 erfolgt hier auch eine einheitliche Erhebung der Fallzahlen bei den Trägern. Maßnahmen: Die Entwicklung der Fallzahlen muss beobachtet werden. Vorerst müssen die Angebote in der Form bestehen bleiben. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 46 4.4 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder gemäß § 19 SGB VIII Zielgruppe Diese Hilfeform ist ein Angebot für minder- und volljährige Schwangere oder allein erziehende Mütter/Väter mit ihrem Kleinkind (unter 6 Jahren), die sich in einer sozialen, wirtschaftlichen oder psychischen Notlage befinden, denen die sozialen Kompetenzen für die Bewältigung des eigenen Lebens und zur Erziehung des Kindes fehlen und für sich und ihre Kinder in wichtigen lebensbestimmenden Bereichen Hilfe benötigen. Im Vordergrund dieses Leistungsangebotes steht das gemeinsame Zusammenleben und Wohnen von allein erziehendem Elternteil und Kind. Im Jahr 2012 waren insgesamt 30 ASD-Produkte des § 19 SGB VIII laufend. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 0,95 % an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger dieser Hilfeart waren zu 80 % weiblich und zu 20% männlich. § 19 gemeinsame Wohnform Mutter- Vater- Kind 8 Anzahl der Produkte 7 6 5 4 3 2 1 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet keine Zuordnung Gesamt Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 19 nach Ämtern 4 1 0 1 0 0 2 4 0 0 1 0 0 0 0 14 0 0 0 3 0 30 Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 47 Verteilung der Produkte des § 19 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 2 4 6 8 10 12 14 Anzahl der Produkte Bestand: Träger mit Standort Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH, Ueckermünde Verein Hilfe zur Erziehung e.V., Torgelow Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales, Greifswald Sozialarbeit-Vorpommern gGmbH, Anklam Verbund für soziale Projekte e.V., Greifswald CJD, Zinnowitz Hauptsächlicher Einzugsbereich Landkreis Vorpommern-Greifswald, Belegung auch durch auswärtige Jugendämter Landkreis Vorpommern-Greifswald, seltener durch andere Jugendämter belegt nicht definiert Landkreis Vorpommern-Greifswald Deutschland keine Angabe Im Sozialraum V ist es möglich, einen Erwachsenen und drei Kinder unterzubringen. Dort gibt es noch 5 weitere Plätze für die Unterbringung von Mutter/Vater und Kind. Im Altkreis Ostvorpommern werden insgesamt 5 Plätze durch zwei Träger vorgehalten. In Greifswald gibt es neun Plätze im Rahmen von § 19 SGB VIII. Bedarfsentwicklung/-schätzung: Im Altkreis Uecker-Randow gab es 2012 keine Unterbringung von Mutter/Vater und Kind in einer entsprechenden Einrichtung. Von den vorgehaltenen Plätzen wurden im Erhebungsmonat Juni 2012 drei Plätze in Ostvorpommern und einer in Greifswald belegt. Die Nutzung des Angebotes war nicht immer möglich, da die Plätze beispielsweise durch betreutes Wohnen belegt waren. Der Bedarf ist stark schwankend, dadurch kommt es immer wieder zu Engpässen. Maßnahmen: Das Angebot an Plätzen ist ausreichend und muss nicht erweitert werden. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 48 16 4.5 Förderung in KITA/ Tagespflege gemäß § 27 i.V.m. 22 SGB VIII Zielgruppe Kinder mit besonderem Förderbedarf, werden oftmals aus familiären Gründen tagsüber in der Kita betreut. Dieses Angebot ist eine flexible Hilfe zur Erziehung und präventive Maßnahme, um Gefahrensituationen aus dem Weg zu gehen und eine kostenintensivere Hilfe zur Erziehung zu vermeiden. Im Jahr 2012 waren insgesamt 189 ASD-Produkte des § 22 SGB VIII laufend. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 5,96% an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger dieser Hilfeart waren zu 50% weiblich und zu 50% männlich. § 27 i.V.m. § 22 Förderung in KITA/ Tagespflege 35 Anzahl der Produkte 30 25 20 15 10 5 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet keine Zuordnung Gesamt Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 27 i.V.m. § 22 nach Ämtern 91 15 0 2 6 3 15 34 12 0 3 0 0 0 0 2 0 0 0 2 4 189 Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 49 Verteilung der Produkte des § 27 i.V.m. § 22 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 Anzahl der Produkte Bestand am 30.06.2012 Die Förderung in Kita/Tagespflege gemäß § 27 i.V.m. 22 SGB VIII wird in vielen Kindertageseinrichtungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald angeboten. Die höchste Inanspruchnahme dieser Leistung gab es im Amt Am Peenestrom. Um andere Hilfen zu vermeiden wurde insbesondere im Raum Wolgast, in einem Neubaugebiet und Brennpunkt der Stadt, die Betreuung in der Kita genutzt. In den Sozialräumen V und VI gab es 2012 keine Produkte gemäß § 27 i.V.m. § 22 SGB VIII. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 50 100 4.6 Hilfe zur Erziehung - flexible Hilfen gemäß § 27 SGB VIII Zielgruppe Ziel der Leistung flexibler Hilfen gemäß § 27 SGB VIII sind u.a. der Verbleib des Kindes/Jugendlichen in der Familie, Aufbau tragfähigerer Beziehungen in der Familie, Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern, Aufbau eines eigenen gelingenden Lebensalltags des Jugendlichen und/ oder Entwicklung schulischer oder beruflicher Perspektiven. Methoden /Inhalte: - Einzelarbeit - Gruppenarbeit - Beratung - Case Management - Gespräche - Unterstützung in schulischen oder beruflichen Belangen - Weitere Inhalte orientieren sich am Bedarf im Einzelfall und an genannten anderen Hilfeformen Als Zielgruppe werden Kinder, Jugendliche, Eltern oder Familien mit erzieherischem Unterstützungsbedarf angesprochen. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden sowohl ambulante als auch stationäre flexible Hilfen angeboten. Im Jahr 2012 waren insgesamt 70 ASD-Produkte des § 27 SGB VIII laufend. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 2,21 % an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger dieser Hilfeart waren zu 40% weiblich und zu 60% männlich. § 27 Hilfe zur Erziehung (Individualhilfe) 18 Anzahl der Produkte 16 14 12 10 8 6 4 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 51 Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet keine Zuordnung Gesamt Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 27 nach Ämtern 2 0 0 0 0 0 0 12 0 9 0 5 0 11 3 0 4 7 6 6 5 70 Verteilung der Produkte des § 27 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 2 4 6 8 10 12 Anzahl der Produkte Bestand: Träger mit Standort AWO KV UER e.V. Lebenshilfe Uecker-Randow e.V., Pasewalk Blaues Kreuz Diakoniewerk Eggesin gGmbH, Eggesin Deutsches Rotes Kreuz KV UER e.V., Pasewalk Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH, Ueckermünde Trägerwerk Soziale Dienste in M-V, Demmin Volkssolidarität KV UER e.V., Torgelow KBB e.V.,Löcknitz ASB RV VG e.V., Anklam Caritasverband Vorpommern, Greifswald Hauptsächlicher Einzugsbereich Sozialraum V und VI Sozialraum VI Altkreis Uecker-Randow Altkreis Uecker-Randow Landkreis Vorpommern-Greifswald Sozialraum VI Sozialraum V Sozialraum VI (Penkun, Löcknitz) Anklam und Umgebung Keine Angabe Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 52 14 Flexible Hilfen werden von neun Trägern im Landkreis Vorpommern-Greifswald angeboten. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Konzepte und Angebote, die entsprechend des individuellen Bedarfs der Familien aufgebaut und genutzt werden. Bedarfsentwicklung/-schätzung: Im Altkreis Ostvorpommern werden im Rahmen von § 27 SGB VIII beispielsweise Familienprojekte durchgeführt, während es sich im Altkreis Uecker-Randow eher um den Einsatz von Kinderpflegern, Familienräten sowie die Durchführung von Elterntraining handelt. Maßnahmen: Präventive Maßnahmen wie Familienräte und Elterntrainings, sowie Elternberater in Kindertageseinrichtungen werden benötigt. Die Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen muss weiter intensiviert werden. Es gibt Kinder, die aufgrund ihres problematischen Verhaltens keine Betreuung in einer Kita erhalten. Hier muss gemeinsam mit den Trägern der Kinderbetreuung nach Lösungen gesucht werden. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 53 4.7 Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII Zielgruppe Die Erziehungsberatung als institutionelle Beratung hat als Zielgruppe Kinder und Jugendliche, bei denen Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungs- und Lernschwierigkeiten sowie Entwicklungsstörungen zu diagnostizieren und zu behandeln sind. Das Arbeitsfeld in den Erziehungsberatungsstellen beschränkt sich nicht nur auf eine Hilfe bei Erziehungsfragen und -problemen, sondern hilft auch bei der Planung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und den zugrunde liegenden Faktoren, sowie bei Trennung und Scheidung, leistet Beratung nach dem Kindschaftsrecht und umfasst somit auch die §§ 16, 17, und 18 SGB VIII. In den Erziehungsberatungsstellen wirken Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammen, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind. Grundsätzliche Ziele der Erziehungsberatung sind: die Wiederherstellung, Sicherung und Stabilisierung der familiären (elterlichen) Erziehungskompetenz; eine positive, den individuellen Voraussetzungen des Kindes/Jugendlichen entsprechende kognitive und psychische Entwicklung und Stabilisierung ohne belastende oder "symptomatische" Verhaltens- bzw. Erlebensweisen; die Klärung und Entwicklung von Lösungswegen für intrafamiliäre Beziehungskonflikte zwischen Kind/Jugendlichem und Eltern; ein für die beteiligten Kinder/Jugendlichen förderlicher Umgang mit ihren in Paarkonflikt, Trennung oder Scheidung befindlichen Eltern. Das Leistungsangebot richtet sich an Eltern, die aufgrund persönlicher bzw. familiärer Problemlagen oder der besonderen Entwicklung ihres Kindes, Jugendlichen in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben Hilfe im Sinne von Klärung und Beratung benötigen, um sie (wieder) eigenständig im familiären Umfeld zum Wohle des Kindes/Jugendlichen weiterführen zu können. Kinder und Jugendliche (in Verbindung mit § 41 SGB VIII auch junge Volljährige) mit Entwicklungs-, Verhaltens- und Erlebensproblemen auf der Basis individueller und familien- bzw. umfeldbezogener, ihrem Wohle nicht förderlicher Sozialisations/Erziehungsbedingungen Im Jahr 2012 waren insgesamt 89 ASD-Produkte des § 28 SGB VIII laufend via Hilfeplanverfahren. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 2,81% an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger waren zu 49% weiblich und zu 51% männlichen Geschlechts. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 54 § 28 Erziehungsberatung über ein Hilfeplanverfahren 12 Anzahl der Produkte 10 8 6 4 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet keine Zuordnung Gesamt Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 28 über ein Hilfeplanverfahren nach Ämtern 5 1 1 0 0 2 1 2 1 5 0 6 0 3 9 2 24 17 3 4 3 89 Verteilung der Produkte des § 28 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 5 10 15 20 25 Anzahl der Produkte Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 Bericht der Erziehungsberatungsstellen Wolgast,… 2012 55 30 Bestand: Träger NBS gGmbH, Greifswald Evangelische Beratungsstelle NordOst gGmbH, Pasewalk Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH Caritas Regionalzentrum Anklam Kreisdiakonisches Werk Greifswald-Ostvorpommern e.V. Caritasverband Vorpommern Greifswald Chancen nutzen e.V. (aufsuchende Erziehungsberatung) DRK KV Uecker-Randow e.V. Frau Dr. Martina Komorowski Ort d. Erziehungsberatungsstelle Betreute junge Menschen und deren Familie oder Fachleistungsstunden pro Jahr Wolgast 135 Fälle Pasewalk 863 FLST Ueckermünde Anklam 38 FLST 185 Fälle Greifswald keine Angaben Greifswald siehe Statistik Caritas Anklam Wrangelsburg 15 Fälle Pasewalk Greifswald 2012 keine Nutzung 178 Fälle Bei Beratungsbeginn waren die meisten Mädchen und Jungen zwischen 7 und 14 Jahren alt und lebten bei einem allein erziehenden Elternteil. Die Beratung wurde größtenteils durch Ämter und soziale Dienste angeregt oder durch die Eltern selbst aufgesucht. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es neun Träger, die Erziehungsberatung anbieten. Davon befinden sich drei im Sozialraum I, eine im Sozialraum III, zwei im Sozialraum IV, eine im Sozialraum V und zwei im Sozialraum VI. Im Altkreis Uecker-Randow ist 2012 Erziehungsberatung in Einzelfällen durch Bescheiderteilung erfolgt. Dadurch kommt diese Anzahl an Fachleistungsstunden zustande. An den anderen Standorten gab es eine Pauschalfinanzierung der Träger. 2014 wird das Finanzierungsmodell für den gesamten Landkreis vereinheitlicht. Inanspruchnahme-Entwicklung deutschlandweit „Trotz zurückgehender Kinderzahlen steigt die Zahl der Beratung seit Jahren deutlich an… Der Unterstützungsbedarf der Familien schlägt sich in einer ständig steigenden Inanspruchnahme von Beratung nieder… Obwohl die Zahl der Kinder in Deutschland abnimmt, steigt die Inanspruchnahme von Erziehungsberatung stark.“ Trotz gestiegener Inanspruchnahme war die Dauer der Leistungen deutlich rückläufig. Die WHO (1956) hat empfohlen, auf 45.000 Einwohner eine Erziehungsberatungsstelle einzurichten und bei diesen auf 10.000 Einwohner eine Fachkraft zu beschäftigen. Die Länderminister (1973) sahen eine Erziehungsberatungsstelle je 50.000 Einwohner und mindestens drei Fachkräfte vor. Da Erziehungsberatung die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unterstützt, ist es sinnvoll, deren Anteil an der Bevölkerung bei Planungen zugrunde zu legen. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung hat deshalb die WHO-Richtzahl aktualisiert. Danach sollten vier Fachkräfte je 10.000 Einwohner Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen. Bundesweit entfielen im Jahr 2003 auf eine Beratungsfachkraft 4.000 Minderjährige. Eine deutliche Unterversorgung gab es in Mecklenburg-Vorpommern mit 7.617 Minderjährigen auf eine Fachkraft. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 Familie und Beratung, 2012 Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V., Führt 2012 56 Im Jahr 2005 hatten die reinen Erziehungsberatungsstellen 3,61 Fachkräfte (zuzüglich der Personalressourcen des Vereins „Chancen nutzen“). Auf diese 3,61 Fachkräfte plus ca. 0,4 entfiel ein Potenzial von 16.197 Minderjährigen. Gemessen an der aktualisierten WHO-Richtzahl hätte es im Landkreis Ostvorpommern im Jahr 2005 6,4 Fachkräfte geben müssen. Der Landkreis Ostvorpommern hatte in etwa das gleiche Defizit wie das Land Mecklenburg-Vorpommern. Für die Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen gab es keine Bevölkerungsprognose. Daher wird die tendenzielle Entwicklung der bis einschließlich 18-Jährigen herangezogen. Diese Bevölkerungsgruppe ist rückläufig, entsprechend des oben ausgewiesenen Defizits ist ein Personalabbau trotz rückläufiger Bevölkerungszahl nicht angezeigt. Bedarfsentwicklung/-schätzung: In Greifswald gab es einen Anstieg des Bedarfs an Erziehungsberatung. Es erfolgten durch die Sozialarbeiter des Jugendamtes mehr Vermittlungen der Klienten an die Beratungsstellen. Maßnahmen: Die vorhandenen Kapazitäten der vollumfänglich beibehalten werden. Erziehungsberatungsstellen 57 müssen zunächst 4.8 Soziale Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII Zielgruppe Diese Hilfeform ist ein Angebot zur Betreuung und Beratung von Minderjährigen in Krisen bzw. bei Verhaltensproblemen. Der Kreis der in diese Hilfe einbezogenen Personen ist auf ältere Kinder und Jugendliche beschränkt, bei denen bereits Entwicklungsstörungen und Verhaltensprobleme vorliegen. Als Angebot zum sozialen Lernen soll sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten vermitteln, die zur Achtung des Anderen, zu Selbstbewusstsein und zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen verhelfen mit dem Gesamtziel einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. "Soziale Gruppenarbeit" bezeichnet in diesem Zusammenhang eine Leistung im Kanon der Hilfen zur Erziehung, der Begriff wird jedoch auch im Sinne einer Methode der sozialen Arbeit mit Gruppen verwendet. Je nach Bedarf wird Soziale Gruppenarbeit mit anderen Arbeitsformen wie Einzelfallhilfe, Elternarbeit und Netzwerkarbeit ergänzt Soziale Gruppenarbeit soll jungen Menschen soziales Lernen in der Gruppe ermöglichen und ihnen dazu verhelfen, soziale Kompetenzen zu erlangen. Soziale Gruppenarbeit wird im Rahmen von Schulsozialarbeit durchgeführt. Im Jahr 2012 waren insgesamt 44 ASD-Produkte des § 29 SGB VIII laufend. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 1,39 % an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger waren zu 34% weiblich und zu 66% männlichen Geschlechts. § 29 Soziale Gruppenarbeit 12 Anzahl der Produkte 10 8 6 4 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 58 Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet keine Zuordnung Gesamt Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 29 nach Ämtern 11 6 0 1 2 0 4 13 1 0 0 0 2 0 0 4 0 0 0 0 0 44 Verteilung der Produkte des § 29 SGB VIII im Jahr 2012 Fremdplatzierung nicht aus dem KreisStadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 2 4 6 8 10 12 Anzahl der Produkte Bestand: (ohne Schulsozialarbeiter) Träger mit Standort Lebenshilfe Uecker-Randow e.V., Pasewalk DRK KV UER e.V., Pasewalk CJD Insel Usedom, Zinnowitz Angebot Leistung über FLST der ambulanten HzE Gruppenangebot bis 30.06.2012 Soziale Gruppenarbeit 2 Schulstationen in Anklam und Wolgast je 30 h/Woche 1 Schulwerkstatt in Zinnowitz 30 h/Woche Inanspruchnahme Juni 2012 Keine Angabe 6 Kinder mit 277 FLST 24 Angebote Anklam – 116 % Wolgast – 133 % (2013 Schließung der Schulstationen) 100 % Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 59 14 Träger mit Standort Deutscher Kinderschutzbund KV VG e.V., Greifswald ASB RV VG e.V., Anklam Caritas Regionalzentrum Anklam Sozialarbeit Vorpommern gGmbH, Anklam AWO KV OVP e.V., Wolgast Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam Angebot 1 Personalstelle im TAKT 10 Plätze keine Angabe 16 Plätze 2 Jugendclubs Soziale Gruppenarbeit in einer Kita Schulwerkstatt 8 Plätze Soziale Gruppenarbeit Inanspruchnahme Juni 2012 ca. 40 Kinder von 12:00-21:00 Uhr 10 Plätze keine Angabe 16 Plätze ja ja keine Angabe 100 % Die Leistungen nach § 29 SGB VIII werden durch neun Träger erbracht. Ein Träger hat seinen Sitz im Sozialraum I (Greifswald) und versorgt die Hansestadt Greifswald und die Region des Altkreises Ostvorpommern. Im Altkreis Ostvorpommern gibt es sechs Träger, die diesen Sozialraum versorgen. Zwei Träger haben ihren Sitz im Sozialraum VI und sind in der Region des Altkreises Uecker-Randow tätig. Der Verbund für soziale Projekte Demmin deckt den Bedarf in den Ämtern Peenetal/Loitz und Jarmen-Tutow ab. Die Schulsozialarbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald leisten ebenfalls soziale Gruppenarbeit an den Schulen. Schulsozialarbeit ist hier nicht als Angebot aufgeführt, da sie Thema in der Planung der offene Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sein wird. Bedarfsentwicklung/-schätzung: Der regionale Bedarf war sehr unterschiedlich. Soziale Gruppenarbeit wird im Altkreis Uecker-Randow innerhalb anderer Hilfen von den Trägern geleistet. Die Analyse der Fallzahlentwicklung ergibt seit 2001 eine stetige Steigerung des Bedarfes. Die Altersgruppe, die diese Hilfeform überwiegend in Anspruch nahm, ist die der 10- bis unter 16-Jährigen. Diese Altersgruppe wird entsprechend der Bevölkerungsprognosen bis zum Jahr 2020 um ca. 500 Kinder zunehmen. Entsprechend der voraussichtlich zukünftigen Bevölkerungsentwicklung kann man von einem eher zunehmenden Bedarf ausgehen. Maßnahmen: Die beiden Schulstationen an den Förderschulen in Anklam und Wolgast wurden zum Schuljahr 2013/14 geschlossen. Die zurzeit vorhandenen Kapazitäten müssen beibehalten werden. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 60 4.9 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer gemäß § 30 SGB VIII Zielgruppe Die Hilfeform unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbezug des sozialen Umfeldes und unter Erhalt des Lebensbezuges zur Familie mit dem Ziel der Verselbstständigung des Klienten. Sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte begleiten über eine längere Zeit junge Menschen, die ohne diese individuelle persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurecht kommen würden. Die Erziehungsbeistandschaft zählt zu den "klassischen" ambulanten Hilfen zur Erziehung, ergänzt und unterstützt die familiäre Erziehung und bezieht das soziale Umfeld soweit als möglich in die Arbeit mit ein. Die unterschiedlichen sozialpädagogischen Methoden und Arbeitsformen wie soziale Einzelhilfe, soziale Gruppenarbeit, Elternarbeit, Familienarbeit können sich also sowohl auf den einzelnen jungen Menschen wie auch auf die Familie oder - je nach Problematik und Gegebenheiten - auf sonstige, für den jungen Menschen wichtige Lebensbereiche beziehen. Die Betreuungshilfe war aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Erziehungsbeistandschaft auch mit jenen jungen Menschen, die strafrechtlich aufgefallen waren und stützender und korrigierender Begleitung bedurften, in der Jugendstrafrechtspflege entwickelt worden, weil Erziehungsbeistandschaft aufgrund jugendrichterlicher Anordnung nur bis Abschluss des 18. Lebensjahres möglich war. Die positiven Erfahrungen mit den Betreuungshelfern im Jugendstrafrecht sollen nun auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen genutzt werden können. Wesentliche inhaltliche Unterschiede zwischen Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe sind nicht zu erkennen. Es lässt sich allenfalls feststellen, dass "Betreuungshelfer" eher für ältere Jugendliche und Heranwachsende gewählt werden. Dies hängt zusammen mit der mit dem Alter zunehmenden Abneigung, noch "erzogen" zu werden, und entspricht der Aufgabe der Jugendhilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung der jungen Volljährigen. Im Jahr 2012 waren insgesamt 346 ASD-Produkte des § 30 SGB VIII laufend. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 10,91 % an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger waren zu 30% weiblichen und 70% männlichen Geschlechts. § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer 70 Anzahl der Produkte 60 50 40 30 20 10 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 61 Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet 10 7 2 10 9 12 26 6 12 20 12 6 22 9 77 15 16 18 11 Gesamt Amt Landhagen 35 keine Zuordnung Amt Anklam Land Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 30 nach Ämtern 11 346 80 90 Verteilung der Produkte des § 30 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 10 20 30 40 50 60 70 Anzahl der Produkte Bestand: Träger mit Standort AWO KV UER e.V., Torgelow Inanspruchnahme Juni 2012 über Jugendberufshilfe und Projekt Jugend stärken-aktiv in der Region und Erziehungsbeistand ambulant Lebenshilfe Uecker-Randow e.V., Pasewalk Blaues Kreuz Diakoniewerk Eggesin gGmbH, Eggesin 90 % 96 % DRK KV UER e.V., Pasewalk Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH, Ueckermünde Trägerwerk Soziale Dienste in M-V, Demmin KBB e.V., Löcknitz Volkssolidarität KV UER e.V., Torgelow 22 % 83 % 0% ja 88 % zusätzlich Projekt Jugend stärken – aktiv in der Region Hauptsächlicher Einzugsbereich Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Sozialraum V Altkreis UeckerRandow Penkun, Löcknitz Sozialraum V Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 62 Aktion Sonnenschein, Greifswald Inanspruchnahme Juni 2012 100 % Ambulare Vita gGmbH, Greifswald 15 % Träger mit Standort ASB KV OVP e.V., Anklam ja AWO KV OVP e.V., Wolgast ja Caritasverband Vorpommern, Anklam ja Familienhilfe Junghans, Greifswald 49 % Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales, Greifswald ja ja Sozialarbeit Vorpommern gGmbH, Anklam Verbund für soziale Projekte e.V., Greifswald Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam CJD, Zinnowitz Chancen nutzen e.V., Wrangelsburg Hauptsächlicher Einzugsbereich Greifswald Greifswald und Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern VorpommernGreifswald Greifswald, Altkreis Ostvorpommern VorpommernGreifswald ja, Schulischer Erziehungsbeistand Greifswald ja VorpommernGreifswald keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe VorpommernGreifswald ja Es gibt in unserem Landkreis insgesamt 20 freie Träger, die Hilfen nach § 30 SGB VIII anbieten. Die Versorgung ist im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald durch die breite Streuung der Träger gesichert. Bedarfsentwicklung/-schätzung: Die Auslastung war im Jahr 2012 regional sehr unterschiedlich. Bis zur Kreisgebietsreform 2011 wurden die Ämter Jarmen-Tutow sowie Peenetal/Loitz durch Demminer Träger versorgt. Seit der Reform decken die Träger unseres Kreises diesen Bereich zusätzlich ab. Dadurch kam es in Wolgast, auf der Insel Usedom, im Amt Anklam Land sowie in der Region Peenetal/Loitz immer mal zu Engpässen. Maßnahmen: Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 63 4.10 Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII Zielgruppe Die sozialpädagogische Familienhilfe - als recht intensive Form ambulanter Hilfe zur Erziehung - wendet sich an Klienten, die Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Alltagsproblemen haben. Sie unterstützt Familien, ihren Erziehungsaufgaben durch intensive Betreuung und Begleitung und hilft bei der Lösung von Konflikten sowie Krisen. Die sozialpädagogische Fachkraft sucht die Familie in ihrer häuslichen Umgebung auf und versucht Schritt für Schritt in enger Zusammenarbeit mit ihr, Probleme in der Kindererziehung, der alltäglichen Lebensbewältigung, im Umgang mit Ämtern oder misslingende innerfamiliäre Beziehungen aufzuarbeiten und zu modifizieren. Dabei kommt dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, der Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb der Familie und im sozialen Nahraum besondere Bedeutung zu. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe wird von den Fachkräften zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen ein Hilfeplan aufgestellt. Er enthält Feststellungen über die notwendigen Leistungen im Einzelnen und erlaubt die regelmäßige gemeinsame Überprüfung des Fortgangs der Hilfe im Hinblick auf die vereinbarten konkreten Zielsetzungen. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung, um die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Familie zu vermeiden und. Diese Hilfe wird im Landkreis Vorpommern-Greifswald und speziell in der Hansestadt Greifswald am häufigsten geleistet. Im Jahr 2012 waren insgesamt 752 ASD-Produkte des § 31 SGB VIII laufend. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 23,71 % an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger waren zu 48% weiblich und zu 52% männlich. Ausgewertet werden die Daten des jüngsten Hilfeempfängers in der Familie, die Daten der anderen Kinder in der Familie können leider nicht analysiert werden. § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe 100 Anzahl der Produkte 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 64 Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet keine Zuordnung Gesamt Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 31 nach Ämtern 91 51 9 11 15 14 28 68 10 42 16 36 18 47 20 152 37 20 40 19 8 752 Verteilung der Produkte des § 31 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 20 40 60 80 100 120 140 Anzahl der Produkte Bestand: Träger mit Standort Inanspruchnahme Juni 2012 AWO KV UER e.V., Torgelow ja Lebenshilfe Uecker-Randow e.V., Pasewalk Blaues Kreuz Diakoniewerk Eggesin gGmbH, Eggesin 89 % 100 % DRK KV UER e.V., Pasewalk 64 % Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH, Ueckermünde Trägerwerk Soziale Dienste in M-V, Demmin Verein Hilfe zur Erziehung e.V., Torgelow KBB e.V., Löcknitz Volkssolidarität KV UER e.V., Torgelow ja Hauptsächlicher Einzugsbereich Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Sozialraum V ja Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Penkun, Löcknitz 96 % Sozialraum V 25 % 0% Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 65 160 Träger mit Standort Inanspruchnahme Juni 2012 Ambulare Vita gGmbH, Greifswald 63 % ASB KV OVP e.V., Anklam ja AWO KV OVP e.V., Wolgast ja Caritasverband Vorpommern, Anklam ja Familienhilfe Junghans, Greifswald Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales, Greifswald Sozialarbeit Vorpommern gGmbH, Anklam Caritasverband Vorpommern, Greifswald Verbund für soziale Projekte e.V., Greifswald Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam 62 % ja ja ja Greifswald ja Greifswald Keine Angabe Keine Angabe Zora e.V., Greifswald 78 % Evangelische Kirchengemeinde Loitz Aktion Sonnenschein, Greifswald CJD, Zinnowitz Hauptsächlicher Einzugsbereich Greifswald und Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern VorpommernGreifswald Greifswald, Altkreis Ostvorpommern VorpommernGreifswald 71,43 % 51,9 % Keine Angabe Chancen nutzen e.V., Wrangelsburg ja VorpommernGreifswald Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz Greifswald Altkreis Ostvorpommern VorpommernGreifswald 24 Träger sind in unserem Landkreis flächendeckend vertreten. In der Hansestadt Greifswald und im Amt Am Peenestrom gab es 2012 die höchsten Anzahlen an Produkten der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Die Produktzahlen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind aufgrund der erhöhten Anzahl der Meldungen zur Kindeswohlgefährdung ständig angestiegen. Dieser Trend ist bundesweit zu verzeichnen. Bedarfsentwicklung/-schätzung: Der Bedarf im Bereich des § 31 SGB VIII wird in den nächsten Jahren voraussichtlich weiterhin leicht ansteigend sein. Unter dem Fokus der Vermeidung von stationärer Unterbringung werden vermehrt Familien unterstützende Maßnahmen durchgeführt werden. Maßnahmen: Im Jahr 2013 wurde verwaltungsintern eine einheitliche Verfahrensweise zur Gewährung der Fachleistungsstunden im Rahmen von § 31 SGB VIII im sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes eingeführt. Die sozialpädagogische Familienhilfe wird von Fachleuten der Jugendhilfe als eine der erfolgreichsten Hilfearten benannt. Daher sollte hier ein Schwerpunkt für die zukünftige Arbeit gesehen werden. Die Träger sollten sich an den Bedarfen orientieren und die Angebote und Leistungen wie bisher flexibel gestalten. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 66 4.11 Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII Zielgruppe Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII ist eine Hilfe zur Erziehung, die als "teilstationäres" Angebot zwischen den ambulanten und den stationären Hilfen für Kinder und Jugendliche angesiedelt ist. Sie soll als flexibles und bedarfsgerechtes Angebot die pädagogischen und therapeutischen Möglichkeiten einer stationären Einrichtung mit den Vorteilen einer ambulanten Hilfe, das heißt Orientierung an der Lebenswelt des Kindes und Verbleib in seiner Familie, verbinden. Der Besuch der Tagesgruppe dient ebenfalls der Vermeidung einer Unterbringung in Heimerziehung bzw. einer Pflegefamilie und ist möglich, wenn die Ressourcen in der Familie ausreichend sind. Zielgruppen sind in der Regel Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter mit signifikanten Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten, zu deren Behebung gezielte sozial- bzw. heilpädagogische Maßnahmen erforderlich sind. Bedarfsbezogen sollen die Erziehungsbedingungen durch soziales Lernen in der Gruppe, Förderung der schulischen Entwicklung sowie gleichzeitiger Arbeit mit der Familie wie beispielsweise durch Beratung und Unterstützung der Eltern verbessert werden. Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden. Im Jahr 2012 waren insgesamt 64 ASD-Produkte des § 32 SGB VIII laufend. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 2,02 % an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger waren zu 27% weiblich und zu 73% männlich. § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe 18 Anzahl der Produkte 16 14 12 10 8 6 4 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 67 Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet keine Zuordnung Gesamt Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 32 nach Ämtern 0 0 0 0 0 0 1 0 0 2 1 2 5 13 1 23 7 3 3 3 0 64 Verteilung der Produkte des § 32 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 5 10 15 20 Anzahl der Produkte Bestand: Träger mit Standort Inanspruchnahme Juni 2012 AWO KV UER e.V., Torgelow 90 % DRK KV UER e.V., Pasewalk 90 % Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH, Ueckermünde Aktion Sonnenschein, Greifswald Evangelische Kirchengemeinde Loitz Verbund für soziale Projekte e.V., Greifswald 86 % 87,5 % 66,67 100 % Hauptsächlicher Einzugsbereich Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow, Brandenburg Altkreis UeckerRandow Greifswald Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz VorpommernGreifswald Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es 49 Plätze in Tagesgruppen. Auf den Sozialraum I (Greifswald) entfallen davon 16 Plätze. Des Weiteren gibt es eine Tagesgruppe mit neun Plätzen in Demmin. Genutzt werden nur sechs Plätze. Die Tagesgruppe deckt aber auch die Ämter Peenetal/Loitz und Jarmen-Tutow mit ab. Eine Tagesgruppe mit sechs Plätzen gibt es im Sozialraum II. 68 25 Im Sozialraum V gibt es zwei Tagesgruppen, davon eine in Ueckermünde mit sieben Plätzen, von denen sechs im Juni 2012 genutzt wurden. Die andere Tagesgruppe bietet zehn Plätze in Eggesin an, von denen im Juni 2012 neun belegt waren. Im Sozialraum VI gibt es eine Tagesgruppe mit zehn Plätzen, die zu 90 Prozent im Juni 2012 ausgelastet war. Bedarfsentwicklung/-schätzung: In der Region Ostvorpommern gibt es weder Anbieter noch Produkte im Rahmen von § 32 SGB VIII. Zeitweilig hielten drei Träger ein Tagesgruppenangebot vor. Aufgrund der stark rückläufigen Inanspruchnahme dieser Hilfeart wurde 2005 die letzte Einrichtung dieser Art geschlossen. Im Altkreis Ostvorpommern wird der Bedarf über die Unterbringung in Internaten oder andere Angebote wie sozialer Gruppenarbeit gedeckt. Nach Aussage des Sozialpädagogischen Dienstes sind die Tagesgruppen, außer im Bereich des Altkreises Uecker-Randow und Greifswald, nicht immer ausgelastet, deshalb sind alternative Angebote erforderlich. Der Bedarf im Bereich des § 32 SGB VIII wird in etwa gleichbleibend sein, auch was die regionale Verteilung angeht. Maßnahmen: Die Einleitung von Maßnahmen, insbesondere die Schaffung von Kapazitäten, ist nicht notwendig. Die Entwicklung muss beobachtet werden, ggf. muss aktuell im Rahmen des kontinuierlichen Jugendhilfeplanungsprozesses neu entschieden werden. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 69 4.12 Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII Zielgruppe Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie unterscheidet sich grundsätzlich von anderen Erziehungshilfen, da sie nicht von ausgebildeten Fachkräften erbracht wird, sondern in der Regel von engagierten Laien. Hinter dem Begriff Vollzeitpflege verbirgt sich eine Vielfalt unterschiedlichster HilfeArrangements, die von der kurzfristigen Aufnahme bis hin zur langfristigen Lebensperspektive für das Kind reichen können. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe richtet sich dabei nach dem erzieherischen Bedarf des Einzelfalls und dem Wohl des zu betreuenden Kindes. Entsprechend dem Vorrang der elterlichen Erziehung ist die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie innerhalb eines aus kindlicher Perspektive tolerierbaren Zeitraums anzustreben. Ein Grundgedanke der Vollzeitpflege ist es daher, die Herkunftsfamilie während der Unterbringung des Kindes in der Pflegefamilie zu unterstützen, damit sie wieder selbst in die Lage versetzt wird, ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Erscheint dies von vornherein aussichtslos oder scheitert der Versuch der Rückführung, so ist der Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie als dauerhafte Hilfe anzusehen. Im Jahr 2012 waren insgesamt 381 ASD-Produkte des § 33 SGB VIII laufend. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 12,02% an der Gesamtproduktzahl Die Pflegekinder waren zu 52% Mädchen und zu 48% Jungen. § 33 Vollzeitpflege 40 Anzahl der Produkte 35 30 25 20 15 10 5 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 70 Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet 25 6 7 2 9 11 41 5 18 23 2 12 13 8 89 19 9 17 22 Gesamt Amt Landhagen 27 keine Zuordnung Amt Anklam Land Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 33 nach Ämtern 16 381 Verteilung der Produkte des § 33 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Anzahl der Produkte Amt/Stadt Laufzeiten der beendeten Produkte "Vollzeitpflege" 2012 nach Ämtern nicht aus dem KreisStadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00 90,00 Mittelwert Laufzeit in Monaten Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 71 100,00 Zum Stichtag 30.06.2012 wurden vom Jugendamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald 248 aktive Pflegefamilien belegt. Davon wohnen 238 innerhalb des Landkreises und 10 außerhalb des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Demgegenüber stehen 381 Vollzeitpflegen im Jahr 2012. Bedarfsentwicklung/-schätzung Im Bereich der Vollzeitpflege gab es immer einen leicht schwankenden Bedarf. Es ist davon auszugehen, dass der zukünftige Bedarf sich gegenüber dem jetzigen etwas ändern wird. Mit der Umsteuerung von Heimerziehung zur Vollzeitpflege werden mehr Pflegeeltern, Kurzzeitpflegestellen, Bereitschaftspflege vorhanden sein müssen. In Greifswald gibt es zwei Bereitschaftspflegestellen, die einzigen im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald. Weiterer Bedarf an Bereitschaftspflegestellen wurde signalisiert und muss gedeckt werden. In zweiter Priorität müssen neue Pflegeeltern gefunden werden, die Kinder in Dauerpflege bei sich aufnehmen können. Maßnahmen: Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat 2013 begonnen, eine breite Öffentlichkeitskampagne durchführen, um neue Pflegeeltern zu finden. In diesem Rahmen werden Pflegeeltern für Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege und Dauerpflege angeworben. Darüber hinaus werden die Angebote zur Unterstützung der Pflegeeltern ausgebaut. Das Konzept zur Schulung von Pflegeeltern wird insbesondere in Kooperation mit dem Caritasverband Vorpommern-Greifswald mit Sitz in Anklam qualitativ weiterentwickelt. Die Richtlinie zur Ausgestaltung der Vollzeitpflege wurde ebenfalls 2013 für den gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald vereinheitlicht. Die Maßnahmen müssen 2014 weitergeführt werden. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 72 4.13 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen gemäß § 34 SGB VIII Zielgruppe Die Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen sind für Kinder und Jugendliche geeignet, die in Folge einer individuellen, sozialen oder gesellschaftlichen Problematik in ihrer Herkunftsfamilie überfordert oder gefährdet erscheinen. Als Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII soll Heimerziehung Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Diese Hilfe wird heute in der Regel zeitlich befristet geleistet mit dem Ziel, eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nach Verbesserung der dortigen Erziehungsbedingungen zu ermöglichen. Auch der Wechsel in eine andere (Pflege-, in Ausnahmefällen vielleicht sogar Adoptivfamilie) oder die Verselbstständigung des Jugendlichen kann infrage kommen. Im Jahr 2012 waren insgesamt 312 ASD-Produkte des § 34 SGB VIII laufend. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 9,84 % an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger waren zu 48% weiblich und zu 52% männlich. § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 60 Anzahl der Produkte 50 40 30 20 10 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet 18 9 0 10 4 17 34 1 7 5 13 8 14 6 69 21 12 14 18 Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 73 Gesamt Amt Landhagen 22 keine Zuordnung Amt Anklam Land Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 34 nach Ämtern 10 312 Verteilung der Produkte des § 34 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 10 20 30 40 50 60 70 Anzahl der Produkte Bestand: Die Einrichtungen, die stationäre Plätze vorhalten, sind auf den Seiten 29 bis 31 aufgeführt. Insgesamt gibt es im Landkreis Vorpommern-Greifswald 396 stationäre Plätze. Im Sozialraum I (Greifswald) gibt es insgesamt vier Träger mit 66 stationären Plätzen. Im Sozialraum III und IV gibt es die meisten stationären Unterbringungsmöglichkeiten. Die Kapazität beträgt hier 244 Plätze. Im Sozialraum V und VI halten vier Träger insgesamt 86 Plätze vor, die im Rahmen von § 34 und auch nach § 35a SGB VIII belegt werden. Bedarfsentwicklung/-schätzung Die Heimerziehung – sonstige betreute Wohnformen werden hauptsächlich von zwei Altersgruppen in Anspruch genommen, d. h. zu über 50 % von den 10 bis 19-Jährigen und zu ca. 25 % von den 10 bis 16-Jährigen. Nach der 3. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2020 nimmt die Altersgruppe der 10 – 16-Jährigen um 600 Personen zu und die Anzahl der 16 – 19-Jährigen geht um ca. 900 Personen zurück. Die Produkte im Rahmen von § 34 SGB VIII sind 2013 ansteigend. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Bundesvergleich der Hilfen zur Erziehung wieder. Nicht nur die Bevölkerungsentwicklung sondern auch Sozialindikatoren nehmen Einfluss auf die Hilfen zur Erziehung. Ein großer Anteil an Hilfeempfängern ist gleichzeitig auch Empfänger von Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II. Maßnahmeplanung Einrichtungen/Angebote sind bedarfsdeckend vorhanden. Kapazitätserweiterungen sind nicht angezeigt. Wie in der Bedarfsentwicklung benannt, ist die Anzahl der Produkte in der Heimerziehung ansteigend. Um gegenzusteuern wurden ab 2013 folgende Maßnahmen umgesetzt: Entscheidung zu einheitlichen Verfahren und Richtlinien zur Leistungsgewährung Einführung eines Fach- und Finanzcontrollings für den sozialpädagogischen Dienst Ausbau der Vollzeitpflege zur Vermeidung von Heimerziehung Einsatz eines Kompetenzteams zur Unterstützung des sozialpädagogischen Dienstes in Bezug auf die strukturelle Weiterentwicklung der Hilfen und bedarfsgerechter Angebote 74 80 Die vorhandenen Kapazitäten der stationären Einrichtungen in unserem Landkreis sind wie oben benannt grundsätzlich ausreichend. Durch die Belegung der Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen aus anderen Landkreisen kommt es jedoch immer wieder zu Engpässen bei der Belegung der Einrichtungen mit jungen Menschen aus unserem Landkreis. Das führt dazu, dass Kinder und Jugendliche außerhalb des Kreises untergebracht werden müssen. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 75 4.14 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII Zielgruppe Diese Hilfeart soll besonders gefährdeten und teilweise bereits erheblich geschädigten Jugendlichen eine Chance zur sozialen Integration und zum Erreichen einer eigenverantwortlichen Lebensführung geben. Inhaltlich ist insbesondere eine intensive Hilfestellung für persönliche Probleme und Anliegen durch eine sozialpädagogisch qualifizierte Fachkraft geboten, daneben auch Hilfestellung bei der Beschäftigung und dem Erhalt einer geeigneten Wohnmöglichkeit, bei der Regelung einer schulischen oder beruflichen Ausbildung bzw. bei der Arbeitsaufnahme, bei der Verwaltung der Finanzen, bei finanziellen Fragen allgemein sowie bei der Gestaltung der Freizeit. Das Betreuungsarrangement wird nach den individuellen Notwendigkeiten und Voraussetzungen "maßgeschneidert" und kann demnach ambulant, teilstationär oder stationär oder auch im Wechsel erfolgen. Sie baut auf den Stärken und sozialen Ressourcen des jungen Menschen auf, längerfristige Ziele sind die soziale Integration und die eigenverantwortliche Lebensführung des jungen Menschen, die in den meisten Fällen nur schrittweise und durch Modifikationen in den Zielsetzungen während des Entwicklungsverlaufes erreicht werden können. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald wird die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII in stationärer und ambulanter Form angeboten. Im Jahr 2012 waren insgesamt 14 ASD-Produkte des § 35 SGB VIII laufend, davon waren 5 stationär und 9 ambulant. Dies entspricht zusammen einem prozentualen Anteil von 0,44 % an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger waren zu 36% weiblich und zu 64% männlich. § 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 4,5 Anzahl der Produkte 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 76 Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet keine Zuordnung Gesamt Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 35 nach Ämtern 3 0 0 0 2 0 0 0 0 2 0 1 0 0 0 0 3 2 0 1 0 14 Verteilung der Produkte des § 35 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt Torgelow-… Amt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 1 2 3 Anzahl der Produkte Bestand: Träger mit Standort Inanspruchnahme Juni 2012 AWO KV UER e.V., Torgelow 100 % Blaues Kreuz Diakoniewerk Eggesin gGmbH, Eggesin Deutsches Rotes Kreuz KV UER e.V., Pasewalk Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH, Ueckermünde Verein Hilfe zur Erziehung e.V., Torgelow Trägerwerk soziale Dienste in M-V, Demmin 80 % nein ja nein nein ASB RV V-G e.V., Anklam CJD Insel Usedom, Zinnowitz nein Keine Angabe Hauptsächlicher Einzugsbereich Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern, Greifswald Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 77 4 Träger mit Standort AWO KV OVP e.V., Anklam Caritasverband Vorpommern., Anklam Inanspruchnahme Juni 2012 ja Keine Angabe Zora e.V., Greifswald Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam 33 % Keine Angabe Hauptsächlicher Einzugsbereich Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern VorpommernGreifswald Keine Angabe Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es zwölf Träger, die sozialpädagogische Einzelbetreuung anbieten. Mit 0,44 Prozent an der Gesamtzahl aller Produkte nimmt diese Hilfeart eine eher untergeordnete Rolle ein. Produkte gab es nur vereinzelt in wenigen Regionen des Landkreises, überwiegend im Altkreis Uecker-Randow. Bedarfsentwicklung/-schätzung Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung hatte in der Vergangenheit eine äußert geringe Fallzahl zu verzeichnen. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung lassen sich kaum zukünftige Bedarfe ableiten. Auf 5 bis 15 Fälle pro Jahr sollten der öffentliche Träger der Jugendhilfe bzw. die freien Träger aber auch in den kommenden Jahren eingestellt sein. Maßnahmeplanung Die Angebote sind bedarfsdeckend, neue Angebote sollten nicht geschaffen werden. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 78 4.15 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35 a SGB VIII Zielgruppe Eingliederungshilfe wird Kindern und Jugendlichen mit einer drohenden oder bereits eingetretenen seelischen Behinderung zuteil. Eingliederungshilfe hat die Aufgabe einer drohenden Behinderung zu begegnen und eine vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Behinderte sollen wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden. Es besteht die Aufgabe schon darin, einer drohenden Ausgliederung vorzubeugen. Nach den Bestimmungen gemäß § 35a Abs. 2 SGB VIII wird die Hilfe "nach dem Bedarf im Einzelfall 1. 2. 3. 4. in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen und in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet." Im Einzelfall können bedarfsweise u. a. auch noch Hilfen zu einer angemessenen Schuloder Berufsausbildung hinzukommen. Bedeutsam bleibt, dass Eingliederungshilfen nach Möglichkeit im Kontext von Einrichtungen, Diensten und Arrangements geleistet werden, die in den normalen Alltag der Betreuung, Förderung und Erziehung integriert und nahe an der Lebenswelt orientiert sind. Die gemeinsame Betreuung behinderter und nichtbehinderter Kinder hat deshalb Vorrang vor speziellen § 35a- Einrichtungen (§ 35a Abs. 4 SGB VIII). Im Landkreis Vorpommern-Greifswald wird die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGBVIII teilstationär, stationär und ambulant angeboten. Im Jahr 2012 waren insgesamt 133 ASD-Produkte des § 35a SGB VIII laufend, davon waren 43 stationär, 1 teilstationär und 89 ambulant. Dies entspricht zusammen einem prozentualen Anteil von 4,19 % an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger waren zu 38% weiblich und zu 62% männlich. § 35 a Eingliederungshilfe 18 Anzahl der Produkte 16 14 12 10 8 6 4 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 79 Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet keine Zuordnung Gesamt Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 35 a nach Ämtern 12 7 19 5 14 3 9 8 1 1 0 1 3 1 1 41 0 1 1 4 1 133 Verteilung der Produkte des § 35a SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Anzahl der Produkte Bestand: Träger mit Standort Deutsches Rotes Kreuz KV UER e.V., Pasewalk Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH, Ueckermünde Trägerwerk soziale Dienste in M-V e.V., Demmin Inanspruchnahme Juni 2012 nein ja Ambulant nein Stationär siehe § 34 ASB RV V-G e.V., Anklam nein AWO KV OVP e.V., Wolgast ja Caritasverband Vorpommern in Anklam Keine Angabe Duden Institut für Lerntherapie, Greifswald ja Familienhilfe Junghans, Greifswald ja Hauptsächlicher Einzugsbereich Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern VorpommernGreifswald und angrenzende Landkreise VorpommernGreifswald Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 80 45 Inanspruchnahme Juni 2012 Hauptsächlicher Einzugsbereich Verbund für soziale Projekte e.V., Greifswald (ab 2013) Keine Angabe Greifswald AWO KV UER e.V., Torgelow Keine Angabe Träger mit Standort Blaues Kreuz Diakoniewerk Eggesin gGmbH, Eggesin Aktion Sonnenschein, Greifswald Keine Angabe 100 % CJD, Zinnowitz Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales, Greifswald Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam 100 % Keine Angabe Keine Angabe Zora e.V. 100 % Albert-Schweitzer Familienwerk, Wolgast Sozialarbeit Vorpommern gGmbH, Anklam 0% ja Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Greifswald Altkreis Ostvorpommern Greifswald Altkreis Ostvorpommern Landkreis VorpommernGreifswald Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern In unserem Landkreis leisten 18 Träger Hilfen nach § 35a SGB VIII. Die meisten Eingliederungshilfen gibt es in Greifswald und dem Altkreis Ostvorpommern. Schwerpunkte der Eingliederungshilfe in unserem Landkreis sind: - verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten seelischen Beghinderung gemäß §35a SGB VIII Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen Autisten die Begleitung und Wiedereingliederung in Schule, Kindertageseinrichtung, Freizeitbereich Bedarfsentwicklung/-schätzung Hauptinanspruchnehmer dieser Hilfen waren die 10 bis 19-Jährigen. Entsprechend den vorliegenden Bevölkerungsprognosen wird diese Altersgruppe bis 2012 zahlenmäßig um ca. 300 Personen abnehmen. Trotzdem sind die Fallzahlen ansteigend. Der Standort Greifswald hat 2013 30 Integrationshelfer vom Sozialamt übernommen. Durch die Maßnahmen zur Inklusion nach dem SGB VIII werden zusätzliche Bedarfe an das Jugendamt herangetragen. 2013 hat eine Abstimmung zur Vereinheitlichung des Verfahrens im Umgang mit der Hilfeleistung nach § 35a SGB VIII (Integrationshelfer) mit dem Sozialamt und dem staatlichen Schulamt stattgefunden. Im wird Jugendamt nochmals überprüft, ob die Hilfen geeignet und notwendig sind. Die Kosten für die Integrationshelfer werden zukünftig extra ausgewiesen, um Steuerungspotenziale frühzeitig erkennen zu können. Maßnahmeplanung Die vorhandenen Kapazitäten müssen aufrechterhalten werden. Da es sich auch bei seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen um Personen handelt, die integriert und nicht ausgegrenzt werden sollen, darf es nicht primär um die Schaffung neuer Sondereinrichtungen gehen, sondern mehr um die Integration in andere Hilfeformen. Es ist mit einer Steigerung der Fallzahlen zu rechnen. 81 4.16 Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII Zielgruppe Als "junger Volljähriger" gilt im Kinder- und Jugendhilferecht, wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist. Die Jugendhilfeleistung "Hilfe für junge Volljährige" setzt nicht voraus, dass Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung voll ausgeglichen werden können. Jugendhilfe für junge Volljährige kann auch dann angezeigt sein, wenn bei einer realistischen, sorgfältigen Einschätzung zu erwarten ist, dass die Persönlichkeitsentwicklung und die eigenverantwortliche Lebensführung in einem absehbaren Zeitraum zumindest erkennbar gefördert werden können. Die Obergrenze, über die hinaus Jugendhilfe keinesfalls weiter gewährt werden kann, ist das Ende des 27. Lebensjahres. "Hilfen für junge Volljährige" orientieren sich hinsichtlich ihrer Ausgestaltung an den "Hilfen zur Erziehung", soweit sie für junge Erwachsene angemessen sind, wobei als Zielsetzung die Sicherstellung einer "eigenverantwortlichen Lebensführung" im Vordergrund steht. Es kommen also insbesondere in Frage: Beratung im Sinne der Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung (vgl. § 28 SGB VIII), soziale Gruppenarbeit (vgl. § 29 SGB VIII), Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe (vgl. § 30 SGB VIII), eine zeitlich begrenzte Fortsetzung (Abschluss, Nachbetreuung) einer außerfamiliären Unterbringung (vgl. § 33 Vollzeitpflege, § 34 Heimerziehung und sonstiges betreutes Wohnen) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (vgl. § 35 SGB VIII), Eingliederungshilfe (im wesentlichen Abschluss, Nachbetreuung) bei seelischer Behinderung (vgl. § 35a SGB VIII). Im Landkreis Vorpommern- Greifswald werden Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII stationär, ambulant und in Form von Vollzeitpflege angeboten. Im Jahr 2012 waren insgesamt 124 ASD-Produkte des § 41 SGB VIII laufend, davon waren 35 stationär, 80 ambulant und 9 in Form von Vollzeitpflege. Dies entspricht zusammen einem prozentualen Anteil von 3,91 % an der Gesamtproduktzahl. Die Hilfeempfänger waren zu 40% weiblichen und zu 60% männlichen Geschlechts. § 41 Hilfe für junge Volljährige 70 Anzahl der Produkte 60 50 40 30 20 10 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 82 Amt Anklam Land Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Anklam Stadt Gemeinde Heringsdorf Amt Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Peenetal/Loitz Amt TorgelowFerdinandshof Amt Uecker-Randow-Tal Hansestadt Greifswald Stadt Pasewalk Stadt Strasburg Stadt Ueckermünde nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet keine Zuordnung Gesamt Anzahl Produkte Amt Am Peenestrom Produkte des § 41 nach Ämtern 14 7 2 1 6 2 6 26 1 8 2 4 0 10 2 12 2 1 3 11 4 124 Verteilung der Produkte des § 41 SGB VIII im Jahr 2012 nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 5 10 15 20 25 Anzahl der Produkte Bestand: Träger mit Standort Inanspruchnahme Juni 2012 AWO KV UER e.V., Torgelow 100 % Blaues Kreuz Diakoniewerk Eggesin gGmbH, Eggesin Deutsches Rotes Kreuz KV UER e.V., Pasewalk Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH, Ueckermünde Verein Hilfe zur Erziehung e.V., Torgelow Trägerwerk soziale Dienste in M-V, Demmin Volkssolidarität KV UER e.V., Torgelow 100 % ja ja nein nein 75 % Ambulare Vita gGmbH, Greifswald 4% ASB RV V-G e.V., Anklam nein Hauptsächlicher Einzugsbereich stationär = BRD, Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Altkreis UeckerRandow Greifswald und Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 83 30 Träger mit Standort Inanspruchnahme Juni 2012 AWO KV OVP e.V., Anklam ja Caritasverband Vorpommern, Anklam Sozialarbeit Vorpommern gGmbH, Anklam Verbund für soziale Projekte e.V., Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam ja nein 5 % ambulant, stationär 2 Plätze Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe VorpommernGreifswald, Ostdeutschland VorpommernGreifswald VorpommernGreifswald Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Zora e.V., Greifswald Albert-Schweitzer Familienwerk M-V e.V., Wolgast Chancen nutzen e.V., Wrangelsburg Wohngruppe Steinmocker CJD, Zinnowitz Familienhilfe Junghans, Greifswald Kinderhaus Unkrig, Wolgast Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales, Greifswald Hauptsächlicher Einzugsbereich Altkreis Ostvorpommern Altkreis Ostvorpommern VorpommernGreifswald stationär: BRD, ambulant: Greifswald, Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz Siehe § 34 100 % ja 22 Träger bieten über den gesamten Landkreis verteilt Hilfen für junge Volljährige an. Bedarfsentwicklung/-schätzung: Zwischen dem Jahr 2000 und 2002 schwankten die Fallzahlen stark. Seit 2002 gab es eine rückläufige Entwicklung der Fallzahlen, d. h. einen rückläufigen Bedarf. Vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2007 ging die Fallzahl um die Hälfte zurück. Die für diese Hilfeart relevante Bevölkerungsgruppe sind die 18 bis 26-Jährigen. Diese Altersgruppe wird prognostisch bis 2016 um ca. 30 Prozent abnehmen. Es ist trotzdem davon auszugehen, dass der zukünftige Bedarf gleichbleibend sein wird. Maßnahmen: Der öffentliche und die freien Träger der Jugendhilfe müssen sich auf einen gleichbleibenden Bedarf einstellen. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 84 4.17 Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII In Obhut nehmende Institutionen 2012 Im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald werden zwei Plätze für Inobhutnahmen vorgehalten. Weitere Bedarfe werden durch Regeleinrichtungen im Rahmen freier Kapazitäten abgedeckt. Im Jahr 2012 wurden 120 Kinder und Jugendliche von folgenden Institutionen im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Obhut genommen: Träger Ort der Unterbringung Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales Eisenbahn Waisenhort Anklam, Gützkow, Greifswald Familien- und Jugendhilfe Junghans Greifswald Kinderhaus Unkrig Wolgast Kreiskrankenhaus Wolgast Wolgast CJD Insel Usedom, Zinnowitz Zinnowitz I. und E. Jucknat – Wohngruppe Steinmocker gGmbH Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH Steinmocker Verbund für soziale Projekte, Greifswald Greifswald Trägerwerk soziale Dienste in M-V, Demmin Rossow Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V. Sozialarbeit Vorpommern gGmbH Anklam Greifswald und Anklam Albert-Schweitzer Familienwerk Wolgast Arbeiterwohlfahrt KV OVP e.V. Japenzin Verein Hilfe zur Erziehung e.V. Torgelow Zinnowitz Ueckermünde Quelle: Daten des Jugendamtes 85 § 42 Inobhutnahmen 20 Anzahl der Produkte 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter als 21 Jahre Alter der Produktempfänger Produkte des § 42 nach Ämtern Verteilung der Produkte des § 42 SGB VIII im Jahr 2012 - Inobhutnahmen nicht aus dem Kreis Stadt Ueckermünde Stadt Strasburg Stadt Pasewalk Hansestadt Greifswald Amt Uecker-Randow-Tal Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz Amt Löcknitz-Penkun Amt Jarmen-Tutow Amt Am Stettiner Haff Gemeinde Heringsdorf Anklam Stadt Amt Züssow Amt Usedom-Süd Amt Usedom-Nord Amt Lubmin Amt Landhagen Amt Anklam Land Amt Am Peenestrom 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Anzahl der Produkte Diese Hilfe ist nicht planbar. Aus der Erfahrung heraus bleibt die Zahl in etwa konstant. Im gesamten Landkreis gibt es nur zwei vereinbarte Plätze, die für Inobhutnahmen freigehalten werden. Dieses Thema muss in der Planungsgruppe Hilfen zur Erziehung weiter diskutiert werden. Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 86 45 4.18 Frühe Hilfen In den ehemaligen Landkreisen Uecker-Randow und Ostvorpommern sowie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde in den vergangenen Jahren bereits intensiv an der fachlichen Qualifizierung des Kinderschutzes und der damit einhergehenden Frühen Hilfen gearbeitet. Aufgrund der Kreisgebietsreform bestand die Notwendigkeit, eine Vereinheitlichung der Umsetzung der Verfahren zu erzielen. Durch die Reform besteht das Erfordernis für 245.733 Einwohner (Stand 31.12.2011) ein koordiniertes multiprofessionelles Angebot zu entwickeln und dabei die Gegebenheiten der Standorte und der Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal-Loitz zu berücksichtigen. Im Bundeskinderschutzgesetz ist die Verantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einer systemübergreifenden Zusammenarbeit und der damit einhergehende Aufbau von Netzwerken, Schaffung von Rahmenbedingungen und frühzeitige fachliche Beratung und Begleitung von allen in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Involvierten verankert. Daraus ergibt sich der gesetzliche Auftrag ebenfalls ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Im Fokus stehen die Entwicklung und der Ausbau eines niedrigschwelligen Zugangs zum regionalen Unterstützungssystem für schwangere Frauen und werdende Väter sowie Eltern, welches präventiv zum Ansatz kommen muss. Dies erfordert den Aufbau eines engmaschigen fachübergreifenden Netzwerkes, das eine stetige Steuerung, Koordination, Weiterentwicklung, Weiterbildung und Qualifizierung erfordert. Dabei ist die inhaltliche Professionalisierung und der Informationsaustausch wesentlicher Bestandteil der Qualitätsentwicklung. Folgende Träger sind für die verschiedenen Ämter und Städte zuständig: Arbeiterwohlfahrt KV UER e.V.: Stadt Ueckermünde, Amt Torgelow-Ferdinandshof, Amt Am Stettiner Haff DRK KV UER e.V.: Stadt Pasewalk, Stadt Strasburg, Amt LöcknitzPenkun, Amt Uecker-Randow-Tal Volkssolidarität HGW-OVP e.V.: Amt Anklam Land, Stadt Anklam, Amt Züssow NBS Greifswald: Amt Peenetal-Loitz, Amt Jarmen-Tutow CJD Insel Usedom: Amt Am Peenestrom, Amt Usedom-Nord, Amt Usedom-Süd, Gemeinde Seebad Heringsdorf Ambulare Vita: Stadt Greifswald, Amt Landhagen, Amt Lubmin Quelle: Konzept der frühen Hilfen, Stand Juli 2012 87 4.19 § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Am 01.10.2005 trat das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinderund Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) in Kraft. Es zielt mit der Einführung der Verfahrensvorschrift des § 8a SGB VIII auf eine Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl. Die Meldungen zur Kindeswohlgefährdung haben sich seit der Einführung des Gesetzes jährlich erhöht. Im Jahr 2012 sind im Jugendamt des Landkreises Vorpommern Greifswald insgesamt 474 Meldungen eingegangen, davon entfielen 126 Meldungen auf den ehemaligen Kreis Uecker-Randow, 196 Meldungen auf den Altkreis Ostvorpommern und 152 Meldungen auf die Hansestadt Greifswald. Gezählt werden hier die Meldungen an das Statistische Amt M-V. Quelle: Daten des Jugendamtes, Statistikmeldungen, Konzept der frühen Hilfen 88 V. Kosten der Jugendhilfe Die Produkte enthalten keine Personalkosten und keine Investitionen. Dargestellt wird das vorläufige Rechnungsergebnis (RE) per 25.11.2013 des Ergebnishaushaltes des Landkreises VorpommernGreifswald. Produkt 36302 Ertrag/ Beschreibung Aufwand Förderung der Ertrag Erziehung in der Familie Aufwand 36303 36304 36305 -495,64 236.300,00 1.081.300,00 1.061.967,99 -19.332,01 1.161.400,00 919.600,00 900.763,63 -18.836,37 925.100,00 1.570.300,00 1.873.976,45 303.676,45 1.746.000,00 Aufwand 17.832.300,00 17.785.115,66 -47.184,34 16.768.600,00 Überschuss/ Fehlbetrag 16.262.000,00 15.911.139,21 -350.860,79 15.022.600,00 35.100,00 36.417,04 1.317,04 35.000,00 Aufwand 896.600,00 804.460,65 -92.139,35 716.700,00 Überschuss/ Fehlbetrag 861.500,00 768.043,61 -93.456,39 681.700,00 14.300,00 31.167,33 16.867,33 25.000,00 302.800,00 256.657,57 -46.142,43 232.900,00 288.500,00 225.490,24 -63.009,76 207.900,00 75.900,00 83.191,90 7.291,90 90.000,00 1.722.900,00 2.110.400,09 387.500,09 2.239.400,00 1.647.000,00 2.027.208,19 380.208,19 2.149.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.400,00 970,54 -429,46 1.400,00 1.400,00 970,54 -429,46 1.400,00 Ertrag Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Ertrag Kindern und Jugendlichen (§§ 42,43 SGB VIII) Aufwand Überschuss/ Fehlbetrag 36306 Eingliederungshilfen für Ertrag seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) Aufwand Überschuss/ Fehlbetrag 36307 Plan 2013 161.204,36 Ertrag Hilfen für junge Volljährige Differenz Rechnungsergebnis 2012/ Plan 2012 161.700,00 Überschuss/ Fehlbetrag Hilfen zur Erziehung Plan 2012 vorläufiges Rechnungsergebis 2012 per 25.11.2013 AdoptionsverErtrag mittlung (§ 51 SGB VIII i.V. mit § 2 AdVermiG) Aufwand Überschuss/ Fehlbetrag Quelle: Daten des Jugendamtes, Zuarbeit von Frau Vierling 89 Produkt 36308 Ertrag/ Beschreibung Aufwand Amtspflegschaften, Amtsvormund- Ertrag schaften, Beistandschaften (55,56,58 SGB VIII) Aufwand Überschuss/ Fehlbetrag 36309 Mitwirkung in familienrechtErtrag lichenVerfahren (§ 50 SGB VIII) Aufwand Überschuss/ Fehlbetrag 36310 Mitwirkung in Verfahren nach Ertrag dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52 SGB VIII) Aufwand Überschuss/ Fehlbetrag vorläufiges Rechnungsergebis 2012 per 25.11.2013 Differenz Rechnungsergebnis 2012/ Plan 2012 100,00 121,50 21,50 100,00 13.200,00 15.700,44 2.500,44 18.200,00 13.100,00 15.578,94 2.478,94 18.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.700,00 2.752,87 -1.947,13 4.700,00 4.700,00 2.752,87 -1.947,13 4.700,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16.600,00 8.620,36 -7.979,64 12.500,00 16.600,00 8.620,36 -7.979,64 12.500,00 Plan 2012 Quelle: Daten des Jugendamtes, Zuarbeit von Frau Vierling 90 Plan 2013 Produkt 36303 - Hilfen zur Erziehung - Ausgaben (Aufwand) für einzelne Hilfen (keine abschließende Aufzählung) Bezeichnung Plan 2012 vorläufiges RE 2012 per 25.11.2013 Differenz RE 2012/ Plan 2012 Individualhilfen gem. § 27 178.000,00 162.773,94 - 15.226,06 150.000,00 Erziehungshilfe gem. § 28 SGB VIII - Erziehungsberatung 420.300,00 409.740,45 - 10.559,55 405.000,00 Erziehungshilfen gem. § 29 SGB VIII 413.600,00 378.062,38 - 35.537,62 350.000,00 Erziehungshilfen gem. § 29 SGB VIII - Schulsozialarbeit 295.000,00 210.802,85 - 84.197,15 423.500,00 Erziehungshilfe gem. § 30 SGB VIII - Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer 1.350.000,00 1.276.196,71 - 73.803,29 1.080.000,00 Erziehungshilfe gem. § 31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe 3.390.000,00 3.429.580,09 Erziehungshilfe gem. § 32 SGB VIII - Ausgaben für die Erziehung in der Tagesgruppe 680.000,00 710.210,38 Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII 3.078.100,00 3.030.783,26 - Erziehungshilfe gem. § 35 SGB VIII - außerhalb von Einrichtungen 50.000,00 47.142,81 - Erziehungshilfe gem. § 35 SGB VIII - innerhalb von Einrichtungen 80.000,00 94.339,50 Heimkosten für Kinder in Heimen gem. § 34 SGB VIII 7.660.000,00 7.781.474,51 Plan 2013 39.580,09 3.220.000,00 30.210,38 680.000,00 47.316,74 3.000.000,00 2.857,19 45.000,00 14.339,50 80.000,00 121.474,51 7.075.000,00 91 § 35 SGB VIII Einzelbetreuung außerhalb von… § 35 SGB VIII Einzelbetreuung innerhalb von… § 34 SGB VIII Heimerziehung, Betreutes Wohnen § 33 SGB VIII Vollzeitpflege § 29 SGB VIII Schulsozialarbeit § 29 SGB VIII - soziale Gruppenarbeit § 28 SGB VIII Erziehungsberatung § 27 SGB VIII Individualhilfen 8.000.000,00 7.000.000,00 6.000.000,00 5.000.000,00 4.000.000,00 3.000.000,00 2.000.000,00 1.000.000,00 - § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Vorläufiges Rechnungsergebnis 2012 per 25.11.2013 Mehraufwand im Vergleich vom vorläufigen Rechnungsergebnis per 25.11.2013 zum Haushaltsplan 2012 ist für die Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII sowie in der Heimerziehung/Betreutem Wohnen sowie der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche entstanden. Wie auf Seite 22 dieses Berichtes dargestellt, wurden in diesen Hilfearten 2012 mehr Produkte begonnen als beendet. Durch diesen Anstieg der Hilfen entsteht ein finanzieller Mehraufwand bei den benannten Produkten. Auszug aus Seite 22 des Berichtes Produkt § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe § 32 Tagesgruppe § 34 Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform § 35 a Eingliederungshilfe § 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung begonnene Produkte 2012 373 34 163 77 11 beendete Produkte 2012 223 18 98 35 3 Saldo +150 +16 +65 +42 +8 Quelle: Daten des Jugendamtes, Zuarbeit von Frau Vierling GePlan Bericht Nr. 37, 38 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 92 VI. Zusammenfassung und Handlungsoptionen Die Problemlagen in den Familien, die zu einer Hilfe zur Erziehung führen sind sehr vielfältig. Eltern sind z. B. auf Grund verschiedener eigener Defizite nicht in der Lage, entsprechende Erziehungsarbeit zu leisten. Die soziale Stellung, zum größten Teil handelt es sich bei den Familien um sozial schwache Familien, und die eigene berufliche Perspektivlosigkeit bestimmt oft den Familienalltag intensiv mit. Mit Blick auf die Prognose der Bevölkerungsentwicklung für die kommenden Jahre, die derzeitige soziale Infrastruktur und die bisherige Entwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung wird festgestellt, dass sich der Bedarf in diesem Bereich bis zum Jahr 2015 nicht wesentlich verändern wird. Punktuell, beispielsweise in der Hansestadt Greifswald ist mit einem leichten Anstieg der Fallzahlen zu rechnen. Im Jahr 2013 wurden vielfältige Maßnahmen im Bereich der Hilfen zur Erziehung eingeleitet, um die Arbeit im sozialpädagogischen Dienst qualitativ zu verbessern: Das Kompetenzteam des Jugendamtes bearbeitet seit 2013 unter anderem kostenintensive und Langzeitfälle (die länger als 2 Jahre laufen) um zu prüfen, ob die gewährte Hilfe noch die richtige ist oder ob andere Hilfen voraussichtlich zu mehr Erfolg führen und damit auch effizienter wären. Die Richtlinie zur Ausgestaltung der Vollzeitpflege wurde 2013 für den gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald vereinheitlicht. Dadurch wurden die Pflegesätze für alle Pflegekinder angepasst. 2013 wurde ebenfalls eine einheitliche Vorgehensweise zum Prüfverfahren für Pflegeelternbewerber festgelegt. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat 2013 begonnen, eine breite Öffentlichkeitskampagne durchführen, um neue Pflegeeltern zu finden. In diesem Rahmen werden Pflegeeltern für Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege und Dauerpflege angeworben. Darüber hinaus werden die Angebote zur Unterstützung der Pflegeeltern ausgebaut. Das Konzept zur Schulung von Pflegeeltern wird insbesondere in Kooperation mit dem Caritasverband Vorpommern-Greifswald mit Sitz in Anklam qualitativ weiterentwickelt. Eine Evaluation wird im Planungszeitraum durchgeführt. Es wurde 2013 begonnen, im Jugendamt ein Fach- und Finanzcontrolling zur effizienteren Steuerung von Hilfen im Bereich der Hilfe zur Erziehung aufzubauen. 93 Durch die Maßnahmen zur Inklusion nach dem SGB VIII werden zusätzliche Bedarfe an das Jugendamt herangetragen. 2013 hat eine Abstimmung zur Vereinheitlichung des Verfahrens im Umgang mit der Hilfeleistung nach § 35a SGB VIII (Integrationshelfer) mit dem Sozialamt und dem staatlichen Schulamt stattgefunden. Bei Integrationshelfern wird durch das Jugendamt nochmals überprüft, ob die Hilfen geeignet und notwendig sind. Weitere Maßnahmen für den zukünftigen Zeitraum: Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es seit 2007 die Kompetenzagentur, die Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 27 Jahren betreut. Die Kompetenzagentur hat seit 2007 520 Jugendliche ins Casemanagement aufgenommen und arbeitet rechtskreisübergreifend (SGB II, III und VIII-Fälle). Die MitarbeiterInnen kümmern sich vor allem um Jugendliche in Extremsituationen oder junge Menschen, die bereits aufgegeben wurden bzw. für die sich niemand zuständig fühlt. In den Jahren 2007 bis 2012 gab es 165 Fälle aus dem Rechtskreis SGB VIII, die durch die Kompetenzagentur aufgefangen wurden. Die Finanzierung erfolgte hier aus Fördermitteln der EU, dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Weiterführung der Kompetenzagentur, die Förderung der Schulsozialarbeit sowie anderer Projekte (z.B. Jugend stärken Aktiv in der Region) ist für unseren Landkreis von großer Bedeutung und sollte weiterhin Unterstützung finden. Das Projekt Schulverweigerung „Die 2. Chance“ hat zum Ziel, Schüler mit schulverweigernder Haltung in das Regelschulsystem zu (re)integrieren. Dieses Projekt gibt es seit September 2006 an verschiedenen Schulstandorten und läuft regulär Ende Juni 2014 aus. Auch die Weiterführung des Projektes „Die 2. Chance“ muss angestrebt werden. Die sozialpädagogische Familienhilfe wird von Fachleuten der Jugendhilfe als eine der erfolgreichsten Hilfearten benannt. Daher sollte hier ein Schwerpunkt für die zukünftige Arbeit gesehen werden. Die Träger sollten sich an den Bedarfen orientieren und die Angebote und Leistungen flexibel gestalten. Die Kosten für die Integrationshelfer werden zukünftig extra ausgewiesen, um Steuerungspotenziale frühzeitig erkennen zu können. Erarbeitung einer Analyse der Beendigungsgründe von Hilfen zur Erziehung Das Konzept „Frühe Hilfen“ muss nach Auslaufen der Bundesförderung fortgeschrieben werden und die Finanzierung des Projektes nach Projektende gesichert werden. Die Schnittstellenproblematik von Hilfe zur Erziehung – Kita – Jugendarbeit wird im Planungszeitraum analysiert und insbesondere in der Planung offene Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit betrachtet. Es muss im Planungszeitraum (bis 2015) ein einheitliches Konzept für den gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Versorgung von Kindern in Not erarbeitet werden 94 Ein wichtiges Handlungsfeld in den nächsten Jahren ist die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und damit verbunden der Ausbau bzw. die Legitimation des Angebotes „Elterntraining“. Im Bereich der Familienbildung müssen Konzepte zur Stärkung der Erziehungskompetenz entwickelt werden, die auf Familien ausgerichtet sind, deren Kinder in Heimerziehung, Betreutem Wohnen oder in Pflegefamilien untergebracht sind, um eine Rückführung der jungen Menschen in ihre Herkunftsfamilie vorzubereiten. Die Nutzung niedrigschwelliger Angebote soll kostenintensive Hilfen verhindern. Um den betroffenen Familien den Zugang zu erleichtern müssen die Kontakte zu Trägern dieser Angebote weiter ausgebaut werden. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald muss nach seinen Möglichkeiten dafür Sorge tragen, dass Angebote der offenen Jugendarbeit erhalten bleiben und flächendeckend vorhanden sind. Die finanzielle Förderung dieser Angebote darf nicht soweit zurückgefahren werden, dass freie Träger ihre Handlungsfähigkeit verlieren. Ein großes Zukunftsproblem wird der Fachkräftemangel in unserer Region sein. Altersbedingt werden in den nächsten Jahren viele Mitarbeiter bei den freien Trägern ausscheiden. Fachkräftenachwuchs zu akquirieren ist von zentraler Bedeutung. Eine verantwortungsvolle Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern muss stets erfolgen. Die Personalausstattung des Jugendamtes muss den steigenden Fallzahlen angepasst werden. In der Schule haben sich ebenfalls Rahmenbedingungen geändert, so dass mehr Anträge auf Hilfe im Bereich des sozialpädagischen Dienstes gestellt werden. Das Jugendamt muss sich ebenfalls darauf einstellen, dass es immer mehr Ausfallbürge für Schule und Kita wird. Die Erziehungsberatung soll ab 2014 einheitlich über Projektfinanzierung angeboten werden. Eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist im Hinblick auf die Problematik psychisch kranker Eltern unbedingt notwendig. Abschließend wird die Empfehlung gegeben, Hilfsangebote möglichst flexibel zu gestalten, Projektarbeit durchzuführen und wenn möglich, Hilfen zu bündeln. 95 Anlage Trägerverzeichnis Name des Trägers Anschrift Einrichtung/Verein Straße und Nr. Anschrift Einrichtung/Verein PLZ Anschrift Einrichtung/Verein Ort Sozialraum ehemaliger Kreis/Stadt VI VI V VI V UER UER UER UER UER V UER V VI VI I UER UER UER HGW I HGW Arbeiterwohlfahrt Kreisverband UER e.V. Lebenshilfe Uecker-Randow e.V. Blaues Kreuz Diakoniewerk Eggesin gGmbH Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband UER e.V. Jugendhilfezentrum GmbH Ueckermünde Bahnhofstraße 36a Speicherstraße 4 Stettiner Straße 82 Oskar-Picht-Straße 60 Chausseestraße 36 17358 17309 17367 17309 17373 Torgelow Pasewalk Eggesin Pasewalk Ueckermünde Verein "Hilfe zur Erziehung" e.V. Trägerwerk Soziale Dienste in M-V Kastanienallee 216 Frauenstraße 28 17358 17109 Torgelow Demmin Volkssolidarität Kreisverband UER e.V. Evangelische Beratungsdienste NordOst gGmbH i.G. KBB e.V. Aktion Sonnenschein Greifswald Albert-Einstein-Straße 4 Friedensstraße 5 Chausseestraße 80a Makarenkostraße 8 Johann-Sebastian-BachStraße 25 17358 17309 17321 17491 Torgelow Pasewalk Löcknitz Greifswald Amtsbereich Amt TorgelowFerdinandshof Stadt Pasewalk Amt "Am Stettiner Haff" Stadt Pasewalk Stadt Ueckermünde Amt TorgelowFerdinandshof Amt TorgelowFerdinandshof Stadt Pasewalk Amt Löcknitz-Penkun HGW 17489 Greifswald HGW Eckstraße 7 Baustraße 19 Friedländer Straße 43 Dr. Wachsmann-Straße 26 17389 17438 17389 17454 Anklam Wolgast Anklam Zinnowitz Stadt Anklam Amt Am Peenestrom Stadt Anklam Amt Usedom-Nord IV III IV III OVP OVP OVP OVP Lise-Meitner-Straße 11 Am Marktr 2 Hohe Straße 3 17491 17489 17454 Greifswald Greifswald Zinnowitz HGW HGW Amt Usedom-Nord I I III HGW HGW OVP Marktstraße 14 Maxim-Gorki-Straße 1 17121 17489 Loitz Greifswald Amt Peenetal/Loitz HGW II I DM HGW Ambulare Vita gGmbH Arbeiter-Samariter-Bund RV VorpommernGreifswald e.V. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband OVP e.V. Caritasverband Vorpommern in Anklam CJD Insel Usedom-Zinnowitz Deutscher Kinderschutzbund KV VorpommernGreifswald e.V. Duden Institut für Lerntherapie Eisenbahn-Waisenhort Evangelische Kirchengemeinde St. Marien Familienhilfe Junghans Name des Trägers Kreisdiakonisches Werk Greifswald-Ostvorpommern e.V. Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales Sozialarbeit Vorpommern gGmbH Caritasverband Vorpommen in Greifswald Verbund für soziale Projekte e.V. Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V. Zora e.V. Albert-Schweitzer Familienwerk M-V e.V. Frau Dr. Martina Komorowski Chancen nutzen e.V. Isolde Jucknat - Wohngruppe Steinmocker gGmbH Anschrift Einrichtung/Verein Straße und Nr. Bugenhagenstraße 1-3 Puschkinring 22a Steinstraße 9 Bahnhofstraße 15 Baderstraße 11 Heilige-Geist-Straße 2 Markt 20/21 Wilhelmstraße 61 Ernst-Thälmann-Ring 66 Dorfstraße 23 Steinmocker 26 Anschrift Einrichtung/Verein PLZ 17489 17491 17389 17489 17489 17389 17489 17438 17491 17495 17391 97 Anschrift Einrichtung/Verein Ort Greifswald Greifswald Anklam Greifswald Greifswald Anklam Greifswald Wolgast Greifswald Gladrow Neetzow Amtsbereich HGW HGW Stadt Anklam HGW HGW Stadt Anklam HGW Amt Am Peenestrom HGW Amt Züssow Amt Anklam-Land Sozialraum ehemaliger Kreis/Stadt I I IV I I IV I III I IV IV HGW HGW OVP HGW HGW OVP HGW OVP HGW OVP OVP