Jugendhilfeplanung Teilplan - Landkreis Vorpommern

Transcrição

Jugendhilfeplanung Teilplan - Landkreis Vorpommern
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Jugendhilfeplanung
Teilplan –
Hilfen zur Erziehung
Planung
2013 bis 2015
Pasewalk/Anklam, 21. Februar 2014
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Sozialdezernat
Stabsstelle Integrierte Sozialplanung
Bildnachweis: www.von-laer-stiftung.de
U
"
nd dann kriegt man auch den Mut, mal alleine so was in
Angriff zu nehmen, und das ist sehr wichtig ... Und das lernt man
auch so ein Stückchen, und das ist wunderbar ... Also, man weiß dann,
wenn man irgendwann wieder alleine da steht, man weiß sich zu
helfen, man weiß, wie man damit umzugehen hat ...und deswegen
würde ich das jedem ans Herz legen, so was zu machen."
Ausschnitt aus einem Interview mit einer Klientin; Forschungsbericht FH Jena
http://user.sw.fh-jena.de/seithe/Definition.htm
Bildnachweis: www.diakonie-rd-eck.de
2
Inhaltsverzeichnis
I.
Einleitung
II.
Gesetzliche Grundlagen, Planungsherausforderungen und
Rahmenbedingungen
III.
Analysen zum Landkreis Vorpommern-Greifswald insgesamt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Kommunalstruktur des Landkreises
Bevölkerungsentwicklung
Sozialräume
Lebenslagen
Produkte im Bereich der Jugendhilfe
Bestands- und Nutzungsanalyse von Einrichtungen/Angeboten der Hilfe zur
Erziehung
IV.
Analysen zu den Regionen und Sozialräumen
1.
2.
3.
3.1
3.2
3.3
4.
4.1
4.2
4.3
Bevölkerungsentwicklung
Lebenslagen und Sozialindikatoren
Klienten und Produktzahlen sowie räumliche Verteilung
Produktzahlen nach Regionen
Produktzahlen nach Sozialräumen
Produktzahlen nach Ämtern
Sozialräumliche Verteilung der Einzelprodukte im Jahr 2012 nach Paragrafen
§ 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung und Erziehung in der Familie)
§ 17 SGB VIII (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung)
§ 18 SGB VIII (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
und des Umgangsrechts)
4.4
§ 19 SGB VIII (Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder)
4.5
§ 27 i.V.m. 22 SGB VIII (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege)
4.6
§ 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung)
4.7
§ 28 SGB VIII (Erziehungsberatung)
4.8
§ 29 SGB VIII (Soziale Gruppenarbeit)
4.9
§ 30 SGB VIII (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer)
4.10 § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe)
4.11 § 32 SGB VIII (Erziehung in einer Tagesgruppe)
4.12 § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege)
4.13 § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform)
4.14 § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)
4.15 § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
4.16 § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung)
4.17. § 42 SGB VIII (Inobhutnahmen)
4.18. Frühe Hilfen
4.19. § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
V.
Finanzieller Aufwand für die Jugendhilfe
VI.
Zusammenfassung und Handlungsoptionen
3
I.
Einleitung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verpflichtet die Landkreise und kreisfreien
Städte zur Jugendhilfeplanung. Die Planung erfolgt mit dem Ziel, rechtzeitig Bedarfslagen zu
erkennen und eine ausreichende Bedarfsdeckung gewährleisten zu können.
Der Jugendhilfeausschuss hat für das Jahr 2013 den Schwerpunkt der planerischen Arbeit in
der Hilfe zur Erziehung gesehen und erwartet von der Verwaltung im Dezember 2013 einen
Zwischenbericht zur Hilfe zur Erziehung, um bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr
2014 die Planung der Hilfe zur Erziehung vom Kreistag beschließen zu können.
Im Zusammenhang mit der Bildung des neuen Kreises Vorpommern-Greifswald am 04.
September 2011 gab es umfangreiche strukturelle, organisatorische und finanzielle
Veränderungen, die auch Auswirkungen auf die Absicherung eines bedarfsgerechten
Angebotes von Jugendhilfeleistungen haben.
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind die ehemaligen Kreise Ostvorpommern und
Uecker-Randow, die Ämter Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz und die Universitäts- und
Hansestadt Greifswald aufgegangen. In dem knapp 4.000 km2 großen Territorium leben
244.207 Einwohner (Stand 31.12.2011), davon sind 58.047 im Alter von 0 bis unter 27
Jahren (Anteil an der Gesamtbevölkerung: 23,77 %) sowie 37.530 Kinder und Jugendliche
von 0 bis unter 21 Jahren (Anteil an der Gesamtbevölkerung: 15,37 %).
Die von den bisher zuständigen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erarbeiteten
Planungsdokumente für den Bereich Hilfen zur Erziehung gelten im Wesentlichen für den
Zeitraum bis zum Jahr 2011 bzw. 2012. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die
Erarbeitung eines einheitlichen Planungsmaterials für die bedarfsgerechte Versorgung mit
Angeboten der Hilfen zur Erziehung und sonstigen Leistungen.
Als eine Hintergrundvariable wurde auch die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung für
den Planungszeitraum berücksichtigt.
4
II.
Gesetzliche Grundlagen, Planungsherausforderungen und
Rahmenbedingungen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Jugendhilfeplanung sind in den §§ 79 und 80 SGB VIII
formuliert.
Der § 79 des SGB VIII stellt die Planungsverantwortung der örtlichen Jugendhilfeträger
(Landkreise, kreisfreie Städte) für die Jugendhilfe fest und schreibt die folgenden
Erhebungen vor:
-
Bestandsanalyse
Nutzungsanalyse
Bedarfsanalyse
Die Herausforderungen für die Planung bestehen vor allem darin, so zu planen, „dass
insbesondere
-
Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden
können,
ein möglichst wirksames vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von
Jugendhilfeleistungen vorhanden ist,
junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden,
Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbsfähigkeit besser miteinander
vereinbaren können.“
Die Jugendhilfeplanung als ein Steuerungsinstrument hat dem Prinzip der
Gewährleistungsverantwortung zu folgen. Dabei gilt es sowohl gesellschaftliche
Entwicklungen zu berücksichtigen, die das Leben der Kinder und Jugendlichen sowie deren
Familien bedingen, als auch die fachliche Qualität und den dafür notwendigen Standard in
den Diensten, Maßnahmen und Angeboten der kommunalen Jugendhilfe stetig weiter zu
entwickeln.
Die Entwicklung der Bedarfslagen ist außerordentlich komplex und an die Entwicklung
anderer Bereiche gebunden, z.B.
- demographische Entwicklung,
- Wirtschafts- und Sozialentwicklung,
- gesetzliche Änderungen,
- Entwicklung fachlicher und jugendpolitischer Schwerpunkte.
Die Teilplanung „Hilfen zur Erziehung“ findet unter den Rahmenbedingungen geringer
personeller Ressourcen und den Folgen der Kreisgebietsreform zum 04.09.2011 statt.
Letztgenanntes führte zu Brüchen in den Datenverläufen der Fachdaten (zum Beispiel
Umstellung des Fachprogrammes des Jugendamtes), so dass Vergleiche zu den Vorjahren
kaum bis gar nicht möglich sind. Aus den o.g. Gründen wird in diesem Dokument als
„Übergang“ zum Großkreis der „Status Quo“ der Fachdaten einheitlich für das Jahr 2012
erhoben, um Fortschreibungen dann entsprechend darauf aufbauen zu können.
Die Bevölkerungsdaten haben nachfolgend stets den Stichtag 31.12. und basieren auf
Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern. Die Fachdaten des
Jugendamtes basieren auf der Fachsoftware des Jugendamtes „GeDok“ bzw. dem
dazugehörigen Planungsmodul „GePlan“. Nach Angaben des Jugendamtes sind alle Fälle
für den Großkreis Vorpommern-Greifswald in der Datenbank und liegen diesem
Planungsdokument somit zu Grunde.
Quelle: SGB VIII
5
Die Bedarfsplanung leitet sich ab aus dem Bestand an Einrichtungen und Angeboten und
deren Inanspruchnahme, der Bevölkerungsentwicklung, sowie sozialräumlicher Aspekte.
Eine Bedarfsprognose ist auf Grund der Datenlage nach der Gebietsreform nur begrenzt
möglich. Insofern ist das Planungsdokument eine Situationsbeschreibung, basierend auf
harten Daten des Auswertungsprogramms GePlan und der Erfahrungen der
sozialpädagogischen Fachkräfte im Jugendamt und bei den freien und privaten Trägern der
Jugendhilfe in den Jahren 2011 bis 2013. Eine Abschätzung des Bedarfes wird für die Jahre
2014 und 2015 vorgenommen.
Der Begriff „Bedarf“ ist in der Sozialplanung die konkrete Form von Angeboten, die zur
Bedarfsbefriedigung notwendig ist, und er benennt die erforderliche Quantität (konkrete Form
= Art der Einrichtung, z. B. Heim, Mutter-Kind-Einrichtung; Quantität = z. B. Anzahl der
Plätze).
6
III.
Analysen zum Landkreis Vorpommern-Greifswald insgesamt
1.
Kommunalstruktur des Landkreises
Der Landkreis hat 19 Ämter, Städte und amtsfreie Gemeinden, die nachfolgend benannt
sind. Insgesamt gibt es 144 Gemeinden.
7
Ämter, Städte:
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Am Peenestrom
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Anklam-Land
Amt Züssow
Hansestadt Anklam
Ostseebad Heringsdorf
Amt Peenetal/Loitz
Amt Jarmen-Tutow
Amt "Am Stettiner Haff"
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Torgelow-Ferdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Pasewalk
Strasburg
Ueckermünde
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amtsfreie Gemeinden sind die Städte Anklam, Greifswald,
Ueckermünde und die Gemeinde Seebad Heringsdorf.
Pasewalk,
Strasburg,
In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald leben ca. 22 % der Bevölkerung des
Landkreises.
Den geringsten Anteil an der städtischen Bevölkerung des Landkreises hat Strasburg mit ca.
zwei Prozent.
Die Verteilung der Bevölkerung ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen.
8
Verteilung der Bevölkerung am 31.12.2011 im Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Universitäts- und
Hansestadt Greifswald
22%
Stadt Ueckermünde
4%
Stadt Strasburg
2%
Amt Usedom Nord
4%
Amt Usedom Süd
5%
Stadt Pasewalk
5%
Amt Uecker- RandowTal
3%
Amt TorgelowFerdinandshof
6%
Amt Löcknitz- Penkun
4%
Amt Am Peenestrom
7%
Amt Landhagen
4%
Amt Lubmin
4%
Amt Peenetal/ Loitz
3%
Amt "Am Stettiner Haff"
5%
Amt Züssow
5%
Amt Jarmen-Tutow
Hansestadt Anklam
3%
5%
Ostseebad Heringsdorf
4%
Amt Anklam Land
5%
In den Städten und der amtsfreien Gemeinde Heringsdorf leben ca. 42 % der Bevölkerung
des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Verteilung der Bevölkerung in der Altersgruppe 0 bis unter 18 Jahre am
31.12.2011 im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Universitäts- und
Hansestadt Greifswald
21%
Stadt Ueckermünde
4%
Stadt Strasburg
2%
Amt Usedom Süd
5%
Stadt Pasewalk
5%
Amt Uecker- RandowTal
3%
Amt TorgelowFerdinandshof
6%
Amt Löcknitz- Penkun
5%
Amt "Am Stettiner Haff"
5%
Amt Usedom Nord
3%
Amt Am Peenestrom
7%
Amt Landhagen
5%
Amt Lubmin
4%
Amt Peenetal/ Loitz
3%
Amt Jarmen-Tutow
3%
Amt Züssow
5%
Hansestadt Anklam
5%
Amt Anklam Land
5%
Ostseebad Heringsdorf
3%
In den Städten und der amtsfreien Gemeinde Heringsdorf leben ca. 40 % der Bevölkerung
des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Alter von 0 bis unter 18 Jahren.
9
2.
Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerungsentwicklung ist eine wichtige Hintergrundvariable für alle Bereiche der
Sozialplanung. Für die Planung im Bereich der erzieherischen Hilfen (HzE–Planung) ist die
zukünftige Entwicklung der Altersgruppe 0 - < 18 Jahre von besonderer Bedeutung.
Die einzelnen Hilfearten sind in einigen Altersgruppen stärker oder weniger vertreten als in
anderen; deshalb werden nachfolgende Altersgruppen differenziert dargestellt.
●
●
●
●
●
0 bis unter 6 Jahre alt
6 bis unter 10 Jahre alt
10 bis unter 15 Jahre alt
15 bis unter 18 Jahre alt
18 bis unter 25 Jahre alt
●
●
0 bis unter 18 Jahre alt
0 bis unter 21 Jahre alt
Ist-Daten
Prognose-Daten (4. aktualisierte
Altersgruppe
Bevölkerungsprognose MV)
0 bis unter 6 Jahre
6 bis unter 10 Jahre
10 bis unter 15 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 25 Jahre
0 bis unter 18 Jahre
0 bis unter 21 Jahre
2008
11.252
7.277
7.881
5.161
25.043
31.571
41.336
Bevölkerungsentwicklung
Altersgruppen:
2009
11.234
7.316
8.278
4.506
23.166
31.334
39.877
des
2010
11.317
7.327
8.613
4.298
21.308
31.555
38.562
Landkreises
V-G
2011
11.376
7.280
8.983
4.380
19.259
32.019
37.530
gesamt
2013
11.591
7.352
8.948
5.023
14.958
32.914
37.522
2015
11.787
7.424
9.029
5.267
12.763
33.507
38.757
zu
HzE-relevanten
allen
2020
11.490
8.089
9.425
5.468
14.929
34.472
40.448
Die Stabsstelle hat für kleinräumige Bewertungen eine neue Prognose auf der Datenbasis
2010 erstellt. Die Differenzen von Bevölkerungsprognosen basierend auf Daten des Jahres
2006 zu jenen mit der Datenbasis 2009 sind zum Teil erheblich.
Der Zusammenhang zwischen den Bevölkerungs- und Produktzahlen im Landkreis
Vorpommern-Greifswald wird an anderer Stelle im Dokument noch dargestellt.
Bevölkerungsentwicklung im
Landkreis VG insgesamt
50.000
40.000
30.000
20.000
10.000
0
2008
2009
2010
2011
2013
2015
10
2020
0 bis unter 6 Jahre
6 bis unter 10 Jahre
10 bis unter 15 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 25 Jahre
0 bis unter 18 Jahre
0 bis unter 21 Jahre
Die Grafik zeigt für die am meisten relevante Altersgruppe (0 bis unter 18 Jahre) einen
leichten Anstieg der Anzahl von Kindern und Jugendlichen im Landkreis VorpommernGreifswald. Regional gibt es jedoch deutliche Unterschiede. Darauf wird später im Teil II
ausführlicher eingegangen.
Bewertungen zu Planungszwecken im Bereich der Sozialplanungen stützen sich im
Wesentlichen auf Produkte nach Sozialräumen und auch auf Sozialindikatoren (so weit
vorhanden). Im Rahmen dieser Planung werden maßgeblich die von der BertelsmannStiftung benannten Kernindikatoren und Weitere, häufig genutzte, herangezogen.
Quelle: Statistisches Amt M-V, Kult-Tabellen 2011 und 4. aktualisierte Bevölkerungsprognose/Statistisches Amt
M-V
11
3.
Sozialräume
Das Jugendamt des Landkreises Vorpommern–Greifswalds, der Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses und die Stabsstelle Integrierte Sozialplanung einigten sich im
Januar 2013 auf folgende Sozialräume:
Quelle: Stabsstelle Integrierte Sozialplanung nach gemeinsamer Abstimmung mit dem Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses (JHA) und dem Jugendamt
Datenstand: Januar 2013, Gebietsstand: 01.01.2012
12
4.
Lebenslagen
Die Lebenslagen werden überwiegend an Hand von Sozialindikatoren, vorhandener sozialer
Infrastruktur und Produktarten sowie Hilfegründen beschrieben bzw. verdeutlicht.
Die Fachdaten des Jugendamtes haben, wie eingangs erwähnt, das Jahr 2012 zur Basis,
sie entstammen der Datenbank der jugendamtsinternen Fachsoftware „GeDok“ und wurden
von der Stabsstelle Integrierte Sozialplanung mittels Planerprogramm „GePlan“ oder
Exportdateien ausgewertet.
Sozialindikatoren im Vergleich der Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern
Datenstand 31.12.2011:
Indikatoren*
Demographie
Bevölkerungsentw,
verg,7 Jahre
Bevölkerungsentw,
2009 bis 2030
Fertilitätsindex
Ausländeranteil
Durchschnittsalter
Durchschnittsalter
2030
Medianalter
Medianalter 2030
Jugendquotient
Jugendquotient
2030
Altenquotient
Altenquotient 2030
Anteil unter 18Jährige
Anteil unter 18Jährige 2030
Anteil 65 bis =79Jährige
Anteil 65 bis =79Jährige 2030
Anteil ab 80-Jährige
Anteil ab 80-Jährige
2030
Wohnen
Wohnfläche pro
Person in
Quadratmeter
Anteil Wohnung in
1- u. 2 Fam.häusern
Wirtschaft u. Arbeit
Arbeitslosenquote
Landkreis
Vorp.Greifswald
Landkreis
Vorp.Rügen
Landkreis
RostockLand
Landkreis
Mecklenb.
Seenplatte
Landkreis
Ludwisl.Parchim
Landkreis
Nordwestmecklenb.
-5,40%
-6,30%
-5,40%
-7,90%
-7,10%
-4,10%
-12,20%
2,40%
3,30%
45,9
-6,30%
9,60%
1,60%
46,7
-9,90%
13,30%
1,80%
45,7
-19,80%
10,80%
1,90%
46,3
-13,70%
11,70%
2,30%
45,8
-8,60%
8,10%
2,50%
45,1
50,8
47,1
53,9
22,8
52,1
48
56,2
22,7
51,6
47,2
55,7
24,5
52,5
47,8
57,3
23,3
51,8
47,1
55,9
24
50,2
46,1
53,1
24,7
27,8
34,7
69,5
26,9
37,3
74,3
29
32,7
72,2
27,6
35,1
78,9
27,3
32,5
71,9
27,4
32,4
62,5
13,20%
12,90%
14,30%
13,4%
13,9%
14,4%
12,5%
11,8%
12,9%
11,8%
12,2%
12,9%
16,7%
18%
16,1%
16,9%
15,9%
15,8%
25,9%
5,3%
27,3%
5,3%
26,7%
4,7%
28,4%
5,2%
27,1%
4,9%
24,6%
4,8%
9,3%
9,7%
9,2%
9,8%
9%
8,3%
40,8
41,6
41,3
40,3
40,1
38,7
42,4%
41,8%
53,3%
40,7%
59,1%
48,6%
12,2%
14,1%
9,7%
14,5%
8,8%
10,1%
76115
71732
61562
(30.06.2012)
88954
(30.06.2012)
61115
(30.06.2012)
42917
(aller zivilen
Erwerbspersonen)
April 2013
Sozialvers.pflichtig Beschäftigte
Quelle: Internetportal der Bertelsmann Stiftung, Wegweiser Kommune
13
Indikatoren
Schulabg. mit FHSund HS-reife
Schulabg. ohne
Hauptschulabschl.
Soziale Lage
Kinderarmut
Jugendarmut
Altersarmut
SGB II-Quote
31.12.2011
SGB II-Quote
April 2013
Integration
Ausländeranteil
unter 15 J.
15 - 24 J.
25 – 64 J.
ab 65 J.
Bildung
Klassenwiederholer
gesamt
Landkreis
Vorp.Greifswald
Landkreis
Vorp.Rügen
Landkreis
RostockLand
Landkreis
Mecklenb.
Seenplatte
Landkreis
Ludwisl.Parchim
Landkreis
Nordwestmecklenb.
30,2%
27,1%
22,7%
28,4%
34,1%
35,6%
2,5%
3,6%
1,2%
0,7%
2,2%
k.A.
28,5%
21,6%
1,4%
18,2%
25,3%
18,9%
1,0%
16,1%
19,2%
15,1%
1,1%
12,8%
25,8%
20,0%
1,0%
17,3%
18,4%
14,7%
1,3%
11,6%
19,6%
16,0%
1,7%
13,0%
18,3%
16,6%
12,7%
17,5%
11,5%
12,8%
3,3%
3,3%
4,8%
4,0%
0,6%
1,6%
1,3%
3,0%
2,0%
0,4%
1,8%
1,4%
2,8%
2,3%
0,5%
1,9%
2,0%
3,0%
2,3%
0,4%
2,3%
2,4%
3,8%
2,8%
0,5%
2,5%
1,9%
4,4%
2,8%
0,8%
2,9%
2,6%
3,2%
3,3%
3,0%
3,3%
Im Bereich der demografischen Indikatoren hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald keine
außergewöhnlich hohen Werte zu verzeichnen. Das gleiche gilt für den Indikator Wohnen.
Ähnlich verhält es sich auch bei den Indikatoren aus dem Bereich Arbeit und Wirtschaft. Bei
Indikatoren aus dem Bereich Soziale Lage hat der Landkreis bei Kinderarmut und
Altersarmut die höchsten Werte, jedoch keine gravierende Abweichung zum Mittel.
*Erläuterung zu den Sozialindikatoren:
Fertilitätsindex (Geburten pro Frau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt):
Prozentuale Abweichung der Geburten pro Frau von 15- bis 49 Jahren in der Gemeinde bzw. dem bezeichneten
Gebiet (z. B. Amt, Stadt, Landkreis)(gemittelter Wert über die letzten 4 Jahre) vom Bundesdurchschnitt. Zu
beachten ist, dass auch ein überdurchschnittlicher Prozentwert nicht ohne weiteres für eine stabile natürliche
Bevölkerungsentwicklung steht;
erst bei über 50 % über dem Bundesdurchschnittswert wird theoretisch das Bestandserhaltungsniveau von 2,1
Geburten erreicht; gibt Hinweis auf das Potenzial der nachwachsenden Generation.
Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung:
Der Anteil der Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft an der Gesamtbevölkerung beträgt x %. Lässt
Rückschlüsse auf Integrationsbedürfnisse zu. Generell bestehen große Differenzen zwischen Ost− und
Westdeutschland.
Durchschnittsalter:
Das Durchschnittsalter aller Personen in der Kommune beträgt x Jahre.
Hinweis gibt Aufschluss über die Alterung der Bewohnerschaft der Kommune.
Medianalter:
Gibt das Lebensalter an, das die Gesamtbevölkerung in zwei gleich große Altersgruppen teilt. (50% der
Bevölkerung sind jünger, und 50% sind älter als dieser Wert)
Das Medianalter (auch Zentralwert) bezeichnet das Lebensalter, das die Grenze zwischen zwei gleich großen
Gruppen bildet: 50% der Bevölkerung sind jünger, und 50% sind älter als dieser Wert. Im Gegensatz zum
Durchschnittsalter werden Verzerrungen durch Extremwerte vermieden. Gibt einen Hinweis auf den Fortschritt
des Alterungsprozesses der Bevölkerung.
Quelle: Internetportal der Bertelsmann Stiftung, Wegweiser Kommune
14
Jugendquotient (unter 20−Jährige je 100 der 20− bis 64−Jährigen)
Der Jugendquotient verdeutlicht das Verhältnis von unter 20−Jährigen zu den 20− bis 64−Jährigen in einer
Kommune. Bei einem Quotienten von 33 stehen 33 unter 20−Jährige 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren
gegenüber.
Der Jugendquotient ist eine Kennzahl zur Darstellung der Versorgungsaufgaben der mittleren Generation (hier
20− bis 64−Jährige) im Verhältnis zu den unter 20−Jährigen. Auf kommunaler Ebene sind als
Versorgungsaufgaben insbesondere die nahräumliche Unterstützung zwischen den Generationen zu betrachten.
Altenquotient (ab 65−Jährige je 100 der 20− bis 64−Jährigen)
Der Altenquotient verdeutlicht das Verhältnis ab 65−Jähriger zu den 20− bis 64−Jährigen in einer Kommune. Bei
einem Quotienten von 50 stehen 50 ab 65−Jährige 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren gegenüber. Der
Altenquotient ist eine Kennzahl zur Darstellung der Versorgungsaufgaben der mittleren Generation (hier 20− bis
64−Jährige) im Verhältnis zu den ab 65−Jährigen. Auf kommunaler Ebene sind als Versorgungsaufgaben
insbesondere die nahräumliche Unterstützung zwischen den Generationen zu betrachten.
Anteil unter 18−Jährige
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren an der Gesamtbevölkerung beträgt x %. Der Anteil von
Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung gibt Hinweise auf die Zukunftsfähigkeit der Kommune.
Anteil 65− bis 79−Jährige
Der Anteil der Personen von 65 bis 79 Jahren an der Gesamtbevölkerung beträgt x %. Der Anteil der 65 bis
79−Jährigen an der Gesamtbevölkerung gibt Hinweise auf Potenziale für Ehrenamt und Wissenstransfer sowie
auf zukünftige altersspezifische Infrastrukturanforderungen.
Anteil ab 80−Jährige
Der Anteil der Personen von 80 und mehr Jahren an der Gesamtbevölkerung beträgt x %. Der Anteil der
Hochaltrigen an der Gesamtbevölkerung gibt Hinweise auf Bedarfe an Wohn−, Service, Pflege− und
Hilfsangeboten für diese Altersgruppe.
Wohnfläche pro Person
Pro Person stehen im Durchschnitt x Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Der Indikator gibt Hinweise auf
die Situation auf dem Wohnungsmarkt, den Versorgungsgrad, die Wohnqualität etc..
Anteil Wohnungen in Ein−/Zweifamilienhäusern
X % der Wohnungen des Wohnungsbestandes der Kommune besteht aus Wohnungen in Ein− und
Zweifamilienhäusern. Der Indikator deutet auf die städtebauliche Struktur des Wohnbestandes hin.
Anteil Schulabgänger mit Hochschulreife
X % der Schulabgänger, die eine Schule in der Kommune besucht haben, verfügen über die allgemeine
Hochschulreife. Der Indikator gibt Hinweise auf das Qualifikationsniveau des zukünftigen Arbeitskräftepools.
Arbeitslosenanteil an allen Erwerbspersonen
X % der Erwerbspersonen sind arbeitslos. Der Indikator gibt Hinweise auf soziale Belastungen und Probleme
sowie auf die Arbeitsmarktsituation in der Kommune.
Kinder− und Jugendarmut (Sozialhilfe)
X % der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren erhalten Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen). Hinweis auf soziale Problemlagen und Zukunftschancen der unter 18−Jährigen.
Kinderarmut
X % der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren erhalten Leistungen nach SGB II (Sozialgeld). Hinweis auf
soziale Problemlagen und Zukunftschancen der unter 15−Jährigen.
Jugendarmut
X % der Jugendlichen von 15 bis 17 Jahren erhalten Leistungen nach SGB II. Hinweis auf soziale Problemlagen
und Zukunftschancen der 15 bis 17−Jährigen.
Altersarmut
X % der Bevölkerung ab 65 Jahren erhalten Grundsicherung nach SGB XII.
Zeigt den Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahre, die auf Unterstützung angewiesen ist.
SGB II−Quote
X % der Bevölkerung unter 65 Jahren erhalten Leistungen nach SGB II. Die SGB II−Quote gibt Hinweise auf
soziale Belastungen und Probleme als auch auf mögliche soziale Segregation in einer Kommune.
Quelle: Internetportal der Bertelsmann Stiftung, Wegweiser Kommune
15
Anteil ausländischer Einwohner a. d. Bevölkerung
X Prozent der Einwohner sind ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Demographischer Aufbau der Bevölkerung:
Lässt Rückschlüsse auf Integrationsbedürfnisse zu. Generell bestehen große Differenzen zwischen Ost− und
Westdeutschland.
Anteil ausländischer Einwohner a. d. Bevölkerung unter 15 Jahren
X Prozent der Einwohner unter 15 Jahren sind Ausländer. Demographischer Aufbau der Bevölkerung: Der
Indikator gibt Hinweise auf die Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung und die Zusammensetzung der
Gruppe der Kinder und Jugendlichen.
Anteil ausländischer Einwohner a. d. Bevölkerung 15 bis 24 Jahre
X Prozent der Einwohner im Alter von 25 bis 64 Jahren sind Ausländer. Demographischer Aufbau der
Bevölkerung: Der Indikator gibt Hinweise auf die Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung und die
Zusammensetzung der Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Anteil ausländischer Einwohner a. d. Bevölkerung 25 bis 64 Jahre
X Prozent der Einwohner im Alter von 25 bis 64 Jahren sind Ausländer. Demographischer Aufbau der
Bevölkerung: Der Indikator gibt Hinweise auf die Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung und die
Zusammensetzung der Gruppe der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter.
Anteil ausländischer Einwohner a. d. Bevölkerung ab 65 Jahre
X Prozent der Einwohner ab 65 Jahren sind Ausländer. Demographischer Aufbau der Bevölkerung: Der Indikator
gibt Hinweise auf die Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung und die Zusammensetzung der älteren
Bevölkerung.
Daten aus dem Bereich Recht:
Quelle: Internetportal der Bertelsmann Stiftung, Wegweiser Kommune
Internetportal der Agentur für Arbeit, Länderreport M-V April 2013
16
Bei einer Trennung oder Scheidung sind insbesondere Kinder mit ihrem Bedürfnis nach
Geborgenheit und Fürsorge durch die Eltern tangiert. So nimmt auch die Frage nach dem
Kindeswohl eine zentrale Stellung im öffentlichen Interesse an den Scheidungsfolgen ein.
Eine Reihe von Befunden verweisen darauf, dass eine Scheidung der Eltern auch
Belastungen der Eltern-Kind-Beziehung mit sich bringen kann. Insbesondere bei jüngeren
Kindern kann das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Eltern als „sicherer Hafen“ erschüttert
werden, zumal auch die elterliche Feinfühligkeit unter den scheidungsbedingten Belastungen
leiden mag.
Vieles spricht dafür, dass gerade die gesteigerte Konflikthaftigkeit der Elternbeziehung im
Zuge von Trennung und Scheidung einen wesentlichen Stressfaktor für Kinder und
Jugendliche darstellt. So erklären vielfach gerade die vermehrten destruktiven Konflikte
zwischen den Eltern mögliche Entwicklungsbelastungen von Scheidungskindern.
Quelle: Statistisches Amt M-V
ErzieherIn.de Das Portal für die Frühpädagogik
Die Folgen von Trennung und Scheidung für Kinder in Deutschland 12.5.2011 Sabine Walper
17
5.
Produkte im Bereich Jugendhilfe
Bis zur Kreisgebietsreform wurden im Altkreis Uecker-Randow sowie in der Hansestadt
Greifswald ausschließlich Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung erhoben. Der
Altkreis Ostvorpommern arbeitete bereits mit den Programmen GeDok und GePlan im
Jugendamt. Im Auswertungsprogramm GePlan für die Hilfen zur Erziehung werden nunmehr
keine Fälle gezählt, sondern Produkte. Daher gibt es für die Vergangenheit auch keine
Vergleichsmöglichkeiten innerhalb der alten Gebietskörperschaften Uecker-Randow,
Ostvorpommern und der Hansestadt Greifswald und somit auch nicht die Möglichkeit über
eine Fortschreibung der Daten zu Planungsdaten zu kommen.
Ein Produkt bezeichnet eine bestimmte Hilfeart (z.B. Heimerziehung) und nicht etwa
Personen oder Fälle. Einem Fall können mehrere Produkte zugeordnet sein, wenn
verschiedene Hilfen gleichzeitig geleistet werden.
Produktzahlen im Jahr 2012 (01.01.-31.12.2012)
Im Jahr 2012 waren
insgesamt
3171 ASD* Produkte
im Landkreis Vorpommern-Greifswald laufend.
Von den 3171 ASD Produkten waren
1383 im ehemaligen Landkreis Ostvorpommern
893 im ehemaligen Landkreis Uecker-Randow
561 in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
und
133 in den Ämtern Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz
laufend.
Hinter 72 Produkten befand sich keine sozialräumliche Angabe,
zudem waren 129 Produkte außerhalb des Kreises.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
*Allgemeiner Sozialer Dienst
18
Produkte
§ 13 sozialpäd. begleitete Ausbildung, Internat, Betreutes Wohnen HZL-Leistungen
§ 16 Allgem. Förderung in der Erziehung i. d. Familie
§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung
§ 18 Beratung Personensorge/ Umgangsrecht
§ 19 gemeinsame Wohnform Mutter-Vater-Kind
§ 20 Betreuung u. Versorgung in Notsituation
§ 27 i.V.m. § 22 Förderung in KITA/ Tagespflege
§ 27 Hilfe zur Erziehung ambulant, Individualhilfe
§ 28 Erziehungsberatung
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Tagesgruppe
§ 33 Vollzeitpflege
§ 33/§16 Beratung von Herkunftsfamilien
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35a Eingliederungshilfe
§ 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 41/ § 33 Vollzeitpflege junge Volljährige
§ 42 Inobhutnahmen
§ 50 Mitwirkung vor Vormundschafts-/ Familiengericht
§ 52 Mitwirkung im Verfahren nach dem JGG *
§ 8 a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung *
Projektfinanzierung
Gesamt
Anzahl
Produkte
60
196
*23
(unvollständig)
114
30
11
189
70
89
44
346
752
64
381
55
312
133
14
115
9
120
7
1
6
30
3.171
Die Analyse der laufenden Produkte im Jahr 2012 zeigte, dass die Hilfearten in sehr
unterschiedlichem Umfang bewilligt worden sind – je nach Konstellation des Einzellfalls.
Die vom Umfang her wesentlichsten Produkte sind die Sozialpädagogische Familienhilfe,
Vollzeitpflege, Erziehungsbeistandschaften/Betreuungshelfer und Heimerziehung/Betreutes
Wohnen. Sie gelten in der Fachliteratur als die wirksamsten Hilfen.
Die Produkte des § 17 SGB VIII sind unvollständig, da die Aufgabe der Beratung in Fragen
der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im Laufe des Jahres 2012 an freie Träger des
Landkreises übergeben wurde und die Daten nun nicht mehr im Jugendamt erhoben werden
können.
* Die Fälle gemäß § 52 JGG werden über ein anderes Modul der Fachsoftware GeDok
eingegeben und sind nicht in dieser Auswertung (bis auf 1 Produkt, wahrscheinlich ein
Probefall) enthalten.
* Die Produkte im Rahmen von § 8a werden ebenfalls anders erfasst und lassen sich mit
GePlan bisher nicht auswerten (bis auf diese sieben Produkte). Im Jahr 2012 gab es
insgesamt 474 Meldungen von Kindeswohlgefährdung im Landkreis VorpommernGreifswald.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
19
Die Problemlagen der Familien
Auswertungsbasis sind alle diagnostizierten Problemlagen im Auswertungszeitraum
01.01.-31.12.2012 resultierend aus der Situations-/Bedarfsanalyse des ASD. Die hohe
Anzahl an Problemen kommt zustande, weil in einigen Fällen mehrere Probleme zu einer
Hilfe (einem Produkt) führen.
Häufigste Problemlagen
Erziehungsverhalten
Emotionale Entwicklung
Eingeschränkte Erziehungskompetenz
Überforderung des/der Erziehenden
Emotionale Auffälligkeiten des jungen Menschen
Familienstruktur
Emotionale Beziehungen
Aggressives, destruktives, dissoziales Verhalten jungen Menschen
Kognitive Entwicklung
Entwicklungsverzögerungen des jungen Menschen
Konflikte innerhalb der Familie / Lebensgemeinschaft
Trennung/Scheidung der Eltern
Schule
Gewalttätigkeit in der Familie
Kindeswohlgefährdung
Weitere Gründe
gesamt
Anzahl
476
278
248
210
149
148
147
125
122
116
95
81
79
73
67
1233
3647
Prozent
13,05
7,62
6,80
5,76
4,09
4,06
4,03
3,43
3,35
3,18
2,60
2,22
2,17
2,00
1,84
33,81
100,00
14,00
12,00
10,00
8,00
6,00
4,00
2,00
0,00
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Anteil in Prozent
Die häufigsten Problemlagen 2012
Problemlagen
Das Erziehungsverhalten bzw. die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern führt
oftmals zu einer Hilfe zur Erziehung. Die Arbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten der
jungen Menschen muss weiter intensiviert werden. Es gibt Angebote im Landkreis
Vorpommern-Greifswald wie das Elterntraining, die weiter ausgebaut werden sollten und
dessen Finanzierung gesichert werden muss.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 26 vom 20.08.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
20
Altersverteilung der Produktempfänger 2012
Altersverteilung der Produktempfänger 2012
250
Anzahl der Produkte
200
150
100
50
0
1
3
5
7
9
11
13
15
17
19
21
23
25
27
29
31
33
35
37
39
41
Alter
Die Altersgruppen der 5-, 9-, sowie der 15- und 16-Jährigen sind am häufigsten vertreten.
Das Diagramm weist vereinzelt Produktempfänger über 22 Jahren aus. Dabei handelt es
sich z.B. um Produktempfänger von Beratungsleistungen nach § 16, 17, 18 SGB VIII sowie
der Beratung einer Herkunftsfamilie im Rahmen von § 33 SGB VIII, die in der Statistik mit
erfasst sind.
Geschlechterverteilung der Produktempfänger 2012
weiblich
männlich
Gesamt
Anzahl
Produktempfänger
1452
1719
3171
Prozent
45,79
54,21
100,00
weiblich
männlich
Auf männliche Kinder und Jugendliche entfallen 8,42% mehr Produkte als auf weibliche
Klienten.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
21
Begonnene und beendete Hilfen 2012
Produkt
§ 13 Internat
§ 16 allgem. Förderung in der Erziehung i. d. Familie
§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft,
Trennung, Scheidung
§ 18 Beratung Personensorge/ Umgangsrecht
§ 19 gemeinsame Wohnform Mutter- Vater- Kind
§ 20 Betreuung u. Versorgung in Notsituationen
ambulant
§ 27 i.V.m. § 22 HZE Förderung in KITA/
Tagespflege
§ 27 Hilfe zur Erziehung - flexible Hilfen
§ 28 Erziehungsberatung
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Tagesgruppe
§ 33 Vollzeitpflege
§ 33/16 Beratung von Herkunftsfamilien
§ 34 Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform
§ 35 a Eingliederungshilfe
§ 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 42 Inobhutnahme
§ 50 Mitwirkung vor Vermundschafts-/
Familiengericht
§ 52 Mitwirkung im Verfahren nach dem JGG
§ 8 a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Projektfinanzierung
Gesamt
begonnene
Produkte
28
139
beendete
Produkte
27
81
Saldo
+1
+58
10
30
25
12
82
12
-2
-52
+13
10
7
+3
44
42
53
19
207
373
34
188
15
163
77
11
74
117
45
31
23
18
160
223
18
75
7
98
35
3
76
105
-1
+11
+30
+1
+47
+150
+16
+113
+8
+65
+42
+8
-2
+12
1
1
5
27
1.693
4
0
6
10
1.158
-3
+1
-1
+17
+535
Anhand der begonnenen und beendeten Hilfen lässt sich ableiten, dass die Produktzahlen
2012 steigend waren, insbesondere die Sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege,
Heimerziehung, Erziehungsbeistandschaft sowie die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB
VIII.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 37, 38 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
22
Amt
Begonnene Produkte 2012 nach Ämtern
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt Torgelow-Ferdinandshof
Amt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
(Keine Angabe)
0
100
200
300
400
500
600
Anzahl der begonnenen Produkte
Beendete Hilfen 2012
Aus ASD-Fällen werden alle Produkte berücksichtigt, die im Auswertungszeitraum (AWZ)
beendet und formal abgeschlossen wurden. Die Produktlaufzeit hingegen wird unabhängig
vom AWZ berechnet, und zwar vom Produktbeginn bis zum tatsächlichen Produktende.
Jedem Produkt sind außerdem die Daten seines konkreten Hilfeempfängers zugeordnet - bei
mehreren Hilfeempfängern zum Produkt werden nur die Daten des jüngsten Hilfeempfängers
in die Auswertung einbezogen. Ein Datensatz repräsentiert also genau ein Produkt mit
seinem (ggf. jüngsten) Hilfeempfänger. Innerhalb eines Falls werden Produkte derselben
Hilfeart zusammengefasst, wenn sie im selben Hilfeplan vorkommen und/oder sich die
Produktlaufzeiten überschneiden oder zumindest lückenlos aneinander anschließen.
Durchschnittliche Produktlaufzeit der im
Auswertungszeitraum abgeschlossenen Produkte
nach Produktart:
Produktlaufzeit Richtwert nach C.
H. Beck
in Monaten
Kommentar
(Mittelwert)
SGB VIII
(2. Auflage, 2000)
§ 19 gemeinsame Wohnformen Mutter/Vater und Kind
§ 27 Hilfe zur Erziehung ambulant
§ 28 Erziehungsberatung
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistandschaft
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Tagesgruppe
§ 33 Vollzeitpflege
§ 33/16 Beratung von Herkunftsfamilien
§ 34 Heimerziehung
§ 35 a Eingliederungshilfe ambulant
§ 35 a Eingliederungshilfe stationär
§ 35 Intensive Sozialpädag. Einzelbetreuung stationär
§ 35 Intensive Sozialpädag. Einzelbetreuung ambulant
§ 41 Hilfe für Volljährige ambulant
§ 41 Hilfen für junge Volljährigen stationär
§ 41/§33 Vollzeitpflege Volljährige
5,19
8,09
13,94
23,02
10,49
15,64
18,87
19,96
14,01
19,66
15,28
5,8
6,05
34,4
8,19
5,88
20,22
-
17 Monate
1-5 Jahre
38 Monate
-
Quelle: GePlan Bericht Nr. 150 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
23
Mittelwert Laufzeit in Monaten
Produktlaufzeit der abgeschlossenen Produkte 2012 in Monaten (Mittelwert)
§
19
27
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35
30
25
20
15
10
5
0
Produkt
Die längsten Produktlaufzeiten hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald im Bereich der
ambulanten intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung, der Sozialen Gruppenarbeit,
Heimerziehung sowie der Vollzeitpflege.
Die Produktlaufzeiten im Mittelwert entsprechen den üblichen Richtwerten für die einzelnen
Hilfearten. Die Laufzeit des Produktes Vollzeitpflege erscheint relativ gering. Grund dafür
sind die Laufzeiten der Kurzzeitpflegen, die dort mitgezählt werden. Dadurch verringert sich
der Mittelwert insgesamt.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 150 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
24
1 Woche bis unter 1 Monat
1<3 Monate
3<6 Monate
6<9 Monate
9<12 Monate
12<18 Monate
18<24 Monate
2<5 Jahre
5<10 Jahre
10 Jahre oder länger
Gesamt
§ 19 gemeinsame Wohnform MutterVater- Kind
§ 20 Betreuung u. Versorgung in
Notsituationen
§ 22 Förderung in KITA/ Tagespflege
§ 27 Hilfe zur Erziehung ambulant
§ 28 Erziehungsberatung
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistandschaft
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Tagesgruppe
§ 33 Vollzeitpflege
§ 33/16 Beratung von Herkunftsfamilien
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute
Wohnform
§ 35 a Eingliederungshilfe ambulant
§ 35 a Eingliederungshilfe stationär
§ 35 Intensiv. Sozialpäd. Einzelbetreuung
stationär
§ 35 Intensive Sozialpädagogische
Einzelbetreuung ambulant
§ 41 Hilfe f. Volljährige ambulant
§ 41 Hilfen für junge Volljährigen stationär
§ 41/ 33 Vollzeitpflege Volljährige
§ 42 Inobhutnahme
unter 1 Woche
Einzelaufstellung der Produktlaufzeiten der beendeten Hilfen vom 01.01.2012 bis 31.12.2012
0
2
4
2
1
1
2
0
0
0
0
12
3
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1
0
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0
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1
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0
2 10
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0
2
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0
2
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1
0
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5
5 2
2 2 2
2
6 4
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5
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3 1 5
25 22 16 28 12 12
52 26 17 30 19 40
5
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2 1 6
17 7 3
5 4 12
0
3 0
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6
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2
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0
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18
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18
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4
17
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3
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8
14
8
2
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0
1
0
1
3
4
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13
1
3
2
3
0
2
1
1
7
7
0
0
0
0
23
35
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
1
0
2
1
2
0
36
2 10
4
6
0
0
47 17
10
5
0
4
8
3
0
0
6
3
2
0
3
1
0
0
5
1
1
1
1
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
46
26
4
105
Die Inanspruchnahme der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist laut dem 14. Kinder- und
Jugendbericht zwischen den Jahren 1995 und 2005 stetig gewachsen. In den Folgejahren
2006 bis 2010 war dann eine besonders starke Expansion zu verzeichnen. Diese
Entwicklung ist in den Altkreisen Uecker-Randow, Ostvorpommern und der Hansestadt
Greifswald ähnlich verlaufen.
57 Prozent der abgeschlossenen Produkte der Sozialpädagogischen Familienhilfe im
Landkreis Vorpommern-Greifswald wurden innerhalb von 12 Monaten beendet. Im
Bundesdurchschnitt liegt dieser Wert bei 50 Prozent, also niedriger. Lediglich 20,63 Prozent
(Bundesdurchschnitt 18,4 Prozent) dieser Produkte liefen länger als zwei Jahre.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 150 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
14. Kinder- und Jugendbericht
25
Erfolge der beendeten Hilfen vom 01.01.2012 bis 31.12.2012
Auswertungsbasis:
Aus ASD-Fällen werden alle Produkte berücksichtigt, die im AWZ beendet und formal
abgeschlossen wurden. Jedem Produkt sind außerdem die Daten seines konkreten
Hilfeempfängers zugeordnet - bei mehreren Hilfeempfängern zum Produkt werden nur die
Daten des jüngsten Hilfeempfängers in die Auswertung einbezogen. Ein Datensatz
repräsentiert also genau ein Produkt mit seinem (ggf. jüngsten) Hilfeempfänger. Innerhalb
eines Falls werden Produkte derselben Hilfeart zusammengefasst, wenn sie im selben
Hilfeplan vorkommen und/oder sich die Produktlaufzeiten überschneiden oder zumindest
lückenlos aneinander anschließen.
Produkt-Beendigungsart
Abbruch: Klient/in beendet vorzeitig
Abbruch: Sozialarbeiter/Institution beendet vorzeitig
Abgabe an andere Leistungsträger
Abgabe des Falles wegen Umzug
Erreichen einer Altersgrenze
Unterbringung in JVA
Überleitung in eine andere Hilfe
Unterbringung in Psychiatrie
Ziel erreicht, kein weiterer Hilfebedarf
Gesamt
Anzahl Produkte
148
51
82
37
40
1
341
5
449
Prozent
12,82
4,42
7,11
3,21
3,47
0,09
29,55
0,43
38,91
1154
100,00
Bei 38,91 Prozent aller beendeten Hilfen wurden die Ziele des Hilfeplans erreicht und es
bestand kein weiterer Hilfebedarf. Fast 30 Prozent der beendeten Produkte wurden in
andere Hilfen übergeleitet.
Im Juli 2013 nahm das Kompetenzteam des Landkreises Vorpommern-Greifswald seine
Arbeit auf und bearbeitet nun vornehmlich Fälle, die eines oder mehrere Kriterien beinhalten:





Fälle die hohe Kosten verursachen (z.B. §§ 31, 34, 35)
Langfristige Hilfen (Laufzeit länger als zwei Jahre) und Hilfen nach § 35a
Doppelte oder mehrere Hilfen in einem Fall
Multikomplexe
und
pleomorphe
Problemfälle
–
z.B.
in
schwierigen
Familienkonstellationen oder komplexe Hilfebedarfe in einer Familie bei z.B. mehrfach
belasteten
Familien
(Sucht,
psychische
Störungen
oder
Krankheiten,
Migrationshintergründe, Armut)
Mögliche Zuständigkeitsfragen bezogen auf einen Fall (z.B. zwischen Jugendamt und
Sozialamt)
Produktbeendigungsgründe 2012
Ziel erreicht, kein
weiterer Hilfebedarf
Abbruch: Klient/in
beendet vorzeitig
Abbruch:
Soz.arb./Institution
beendet vorzeitig
Abgabe an andere
Leistungsträger
Abgabe des Falles
wegen Umzug
Erreichen einer
Altersgrenze
Unterbringung in
Psychiatrie
Überleitung in eine
andere Hilfe
Unterbringung in JVA
Quelle: GePlan Bericht Nr. 38 vom 20.08.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
Konzept Kompetenzteam Jugendhilfe
26
Bildnachweis: caritas-brandenburg.de
6.
Bestands- und Nutzungsanalyse von Einrichtungen und Angeboten der
Hilfe zur Erziehung
Angebote der Träger im Bereich der Hilfen zur Erziehung
Angebot nach §
Träger
Sitz des
Trägers
27
SR*
16
17
18
19
i.V.m.
27
28
29
30
31
32
34
35
35a
41
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
42
22
Arbeiterwohlfahrt KV
UER e.V.
Lebenshilfe
Uecker-Randow
e.V.**
Blaues Kreuz
Diakoniewerk
Eggesin gGmbH
Deutsches
Rotes Kreuz KV
UER e.V.
Jugendhilfezentrum GmbH
Ueckermünde
Verein "Hilfe zur
Erziehung" e.V.
Trägerwerk
Soziale Dienste
in M-V
Volkssolidarität
Kreisverband
UER e.V.
Evangelische
Beratungsstelle
NordOSt
gGmbH i.G.
KBB e.V.
Aktion
Sonnenschein
Greifswald
Ambulare Vita
gGmbH
ArbeiterSamariter-Bund
RV
VorpommernGreifswald e.V.
AWO KV OVP
e.V.
Caritasverband
Vorpommern in
Anklam
Torgelow
VI
Pasewalk
VI
Eggesin
V
Pasewalk
VI
x
Ueckermünde
V
x
Torgelow
V
Demmin
-
Torgelow
V
Pasewalk
VI
Penkun
VI
Greifswald
I
Greifswald
I
Anklam
IV
Wolgast
III
Anklam
IV
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
27
x
x
ab
2013
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Angebot nach §
Träger
Sitz des
Trägers
27
SR*
16
17
18
19
i.V.m.
27
28
29
30
31
x
x
x
32
34
35
35a
41
42
x
x
x
x
x
22
CJD Insel
UsedomZinnowitz
Deutscher
Kinderschutzbund KV
VorpommernGreifswald e.V.
Zinnowitz
III
Greifswald
I
Duden Institut
für Lerntherapie
Greifswald
I
EisenbahnWaisenhort
Zinnowitz
III
Evangelische
Kirchengemeinde St.
Marien
Loitz
II
Familienhilfe
Junghans
Greifswald
I
Wolgast
III
Greifswald
I
Greifswald
I
Anklam
IV
Greifswald
I
Greifswald
I
Anklam
IV
Greifswald
I
AlbertSchweitzer
Familienwerk MV e.V.
Wolgast
III
Frau Dr. Martina
Komorowski
Greifswald
I
x
Wrangelsburg
IV
x
Neetzow
IV
Kinderhaus
Unkrig
Kreisdiakonisches Werk
GreifswaldOstvorpommern
e.V.
Norddeutsche
Gesellschaft für
Bildung und
Soziales
Sozialarbeit
Vorpommern
gGmbH
Caritasverband
Vorpommern in
Greifswald
Verbund für
soziale Projekte
e.V.
Volkssolidarität
GreifswaldOstvorpommern
e.V.
Zora e.V.
Chancen nutzen
e.V.
Isolde Jucknat
Wohngruppe
Steinmocker
gGmbH
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
ab
2013
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
*SR = Sozialraum, in dem der Träger seinen Sitz hat
** Lebenshilfe Uecker-Randow e.V. gibt es ab 2014 nicht mehr.
28
x
x
Stationäre Hilfen - Kapazitäten
Altkreis Uecker-Randow
Träger/Einrichtung
Jugendhilfezentrum Ue'de GmbH,
Ueckermünde
Angebot
Kapazität/Plätze
Diagnostikgruppe
Heilpädagogische Gruppe
Verselbständigungsgruppe
7
10
10
Intensivgruppe in Bellin
10
Dezentrale Wohngruppe
6
Dezentrale Wohngruppe
5
Wohngruppe
10
Betreutes Wohnen
4
Verein Hilfe zur Erziehung e.V. –
Kinderheim Drögeheide
Kinder und. Jugendhaus in
Rossow
Trägerwerk soziale Dienste M-V
Wohngruppe in Pasewalk
(5-Tage Einrichtung)
Betreutes Wohnen in
Eggesin
AWO KV UER e.V.
„Der Weg“ in Eggesin
Gesamtkapazität im Altkreis Uecker-Randow
9
6
3
6
86 Plätze
Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz
Träger/Einrichtung
Angebot
Kapazität/Plätze
-
-
-
Gesamtkapazität in den Ämtern Jarmen-Tutow und Peenetal-Loitz
29
0 Plätze
Hansestadt Greifswald
Träger/Einrichtung
Angebot
Sozialarbeit Vorpommern gGmbH,
Anklam
Familien- und Jugendhilfe Junghans,
Greifswald
Verbund für soziale Projekte e.V.,
Greifswald
Dezentrale Wohngruppe in
Friedrichshagen
Wohngruppe Schuhhagen 3
in Greifswald
Betreutes Wohnen
Schuhhagen
Therapeutische
Wohngemeinschaft
Betreutes Wohnen
Baderstraße
Kinder- u. Jugendwohnen
Lessingstraße
Kapazität/Plätze
8
8
2
5
14
6
Außenwohnung
1
Betreutes Wohnen „Brücke“
4
„Am Ryck“
10
„Mosaik“
4
Norddeutsche Gesellschaft für Bildung
und Soziales, Greifswald
Dezentrale Wohngruppe
„Horizont“ (seit 2013)
Gesamtkapazität in der Hansestadt Greifswald
4
66 Plätze
Altkreis Ostvorpommern
Träger/Einrichtung
Angebot
Kapazität/Plätze
Kinderdorfhaus Nordlicht
6
Kinderdorfhaus
Schwalbennest
Integrative
Jungenwohngruppe
Familienpädagogische
Außenstelle Lühmannsdorf
Albert-Schweitzer Familienwerk, Wolgast
Eisenbahn-Waisenhort, Zinnowitz
6
4
3
Familienpädagogische
Außenstelle Wilhelmsburg
1
INSPE Bansin
1
Betreutes Jugendwohnen in
Wolgast, Heberleinstraße 11
Betreutes Wohnen, Am
Speicher 4,
Einliegerwohnung
Heimerziehung Haus
Möwennest
Kinderhaus Unkrig, Wolgast
30
1
1
8
Kinderhaus Unkrig
7
Betreutes Wohnen
2
Altkreis Ostvorpommern
Träger/Einrichtung
Norddeutsche Gesellschaft für Bildung
und Soziales (NBS), Greifswald
Sozialarbeit Vorpommern gGmbH,
Anklam
Angebot
Heilpädagogische JungenWG „Alte Schmiede“
Heilpädagogische
Wohngruppe „Alter Konsum“
Heilpädagogische KinderWG „Landhaus“
Integrative Wohngruppe in
Anklam „Wasserturm“
Integrative Wohngruppe in
Bandelin „Top Ten“
Integrative Mädchen-WG in
Gützkow „Peenegirls“
Heilpädagogische WG in
Mesekenhagen „9 Volt“
Sozialtherapeutische
Jungen-WG in
Hinrichshagen „Janus“
Betreute Wohngemeinschaft
in Bandelin „chilli peppers“
(teilstationär)
Betreute Mädchenwohnung
in Gützkow „Peenegirls“
(Mutter-Kind, teilstationär)
Betreute WG
„Chausseehaus“
(teilstationär)
Wohngruppe in Anklam
Jugendwohngemeinschaft in
Anklam
Betreutes Innenwohnen in
Anklam
Kapazität/Plätze
6
7
5
7
10
6
5
7
3
2
2
8
9
2
5
Stationäre Betreuung
Verbund für soziale Projekte e.V.,
Greifswald
Jugendhilfezentrum in
Anklam (Mutter/Vater-KindWohnen)
Kinderhaus Boddenland,
Neuenkirchen
(seit September 2013)
Trainingswohnung in
Karlsburg
Betreutes Wohnen in
Karlsburg
Wohngruppe in Karlsburg
31
(ab 09/2013 nicht
mehr)
2
7
1
4
7
Altkreis Ostvorpommern
Träger/Einrichtung
CJD Zinnowitz
Arbeiterwohlfahrt KV Ostvorpommern
e.V., Anklam
Volkssolidarität KV GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam
Zora e.V., Greifswald
Angebot
Therapeutische Wohngruppe
(§35a)
Stationäre
Familienbetreuung
Krisenwohnung
Flexible Plätze,
Mutter-Kind-Wohnen
Heimerziehung
Wohngruppe Japenzin
Wohngruppe Rathebur
(1 Platz Betreutes Wohnen)
Betreute
Jugendwohngemeinschaft
Japenzin
Heilpädagogische
Wohngruppe in Neu
Kosenow
Heilpädagogische
Wohngruppe in Anklam
Betreutes Wohnen in Anklam
HP WG Rubenow
HP WG Züssow
IP WG Leist I
Intensivpädagogische
Wohngruppe in Dargelin
Kapazität/Plätze
7
5
2
7
10
8
8
3
6
6
4
7
5
3
3
(ab 2013)
Betreutes Wohnen
Heimerziehung
Wohngruppe Steinmocker gGmbH
Gesamtkapazität im Altkreis Ostvorpommern
4
11
244 Plätze
Die Gesamtkapazität an stationären Plätzen im Landkreis Vorpommern-Greifswald
beträgt 396 Plätze.
32
IV.
Analysen zu den Regionen und Sozialräumen
im Landkreis Vorpommern-Greifswald
1.
Bevölkerungsentwicklung
Bevölkerungsentwicklung der relevanten Altersgruppen
2009 bis 2020 nach Sozialräumen
Hinweis: Von 2008 bis 2011 wurden IST-Daten dargestellt, danach Prognose-Daten.
0 bis unter 6 Jahre
6 bis unter 10 Jahre
10 bis unter 15 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 25 Jahre
0 bis unter 18 Jahre
0 bis unter 21 Jahre
2009
2.617
1.477
1.554
832
7.859
6.480
8.910
Sozialraum I
Sozialraum II
(Greifswald)
(Amt Landhagen, Amt Peenetal/Loitz, Amt
Jarmen-Tutow)
2010
2.736
1.489
1.649
819
7.688
6.693
8.869
2011
2.836
1.473
1.748
827
7.516
6.884
8.749
2015
2.804
1.629
1.775
1.022
k.A.
7.229
k.A.
2020
2.716
1.658
1.985
1.072
k.A.
7.432
k.A.
2009
1.201
841
993
509
1.897
3.544
4.299
2010
1.177
837
1.007
507
1.643
3.528
4.102
2011
1.151
812
1.038
541
1.407
3.542
3.966
2015
915
783
1.067
604
1.005
3.369
3.934
2020
779
621
978
648
1.111
3.025
3.622
Bevölkerungsentwicklung für
Sozialraum I
10.000
0 bis unter 6 Jahre
8.000
6 bis unter 10 Jahre
0 bis unter 18 Jahre
6.000
10 bis unter 15 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
4.000
18 bis unter 25 Jahre
2.000
0 bis unter 18 Jahre
0
2009
2010
2011
2015
2020
0 bis unter 21 Jahre
Die im Bereich der Hilfen zur Erziehung relevante Altersgruppe der 0 bis unter 18-Jährigen
nimmt im Sozialraum I von 2013 bis 2020 zu.
Bevölkerungsentwicklung für
Sozialraum II
5.000
0 bis unter 6 Jahre
4.000
6 bis unter 10 Jahre
10 bis unter 15 Jahre
3.000
0 bis unter 18 Jahre
2.000
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 25 Jahre
1.000
0 bis unter 18 Jahre
0
2009
2010
2011
2015
2020
0 bis unter 21 Jahre
Im Sozialraum II nimmt die Anzahl der 0 bis unter 18 Jahre alten Bevölkerung ab 2011 bis
2020 ab.
Quelle: Statistisches Amt M-V, Kult-Tabelle 2011
Prognose peza auf Basis Kult 2010
Prognose Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz auf der Basis von 2009
Prognose HGW auf Basis 2010, Stat. Amt der Stadt Greifswald
33
0 bis unter 6 Jahre
6 bis unter 10 Jahre
10 bis unter 15 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 25 Jahre
0 bis unter 18 Jahre
0 bis unter 21 Jahre
Sozialraum III
Sozialraum IV
(Amt Lubmin, Amt Usedom-Nord, Amt
Usedom-Süd, Amt Am Peenestrom,
Gemeinde Heringsdorf)
(Amt Züssow, Amt Anklam-Land, Anklam)
2009
2.553
1.687
1.909
985
4.677
7.134
8.916
2010
2.527
1.722
1.997
948
4.178
7.194
8.571
2011
2.514
1.714
2.077
1.000
3.504
7.305
8.321
2015
2.084
1.707
2.170
1.245
2.220
7.204
8.305
2020
1.835
1.408
2.147
1.336
2.556
6.726
7.972
2009
1.654
1.155
1.367
795
2.991
4.971
6.248
2010
1.650
1.138
1.368
789
2.674
4.945
5.975
2011
1.666
1.150
1.434
763
2.353
5.013
5.797
2015
1.348
1.029
1.288
789
1.519
4.453
5.178
2020
1.133
854
1.194
745
1.475
3.925
4.646
Bevölkerungsentwicklung für
Sozialraum III
0 bis unter 6 Jahre
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
6 bis unter 10 Jahre
10 bis unter 15 Jahre
0 bis unter 18 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 25 Jahre
0 bis unter 18 Jahre
2009
2010
2011
2015
2020
0 bis unter 21 Jahre
Im Sozialraum III nimmt die Altersgruppe der 0 bis unter 18-Jährigen ab 2013 bis 2020
ebenfalls ab.
Bevölkerungsentwicklung für
Sozialraum IV
0 bis unter 6 Jahre
8.000
6 bis unter 10 Jahre
6.000
10 bis unter 15 Jahre
4.000
0 bis unter 18 Jahre
2.000
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 25 Jahre
0 bis unter 18 Jahre
0
2009
2010
2011
2015
2020
0 bis unter 21 Jahre
Auch hier ist eine rückläufige Entwicklung der Anzahl der 0 bis unter 18-Jährigen seit 2011
bis 2020 zu verzeichnen.
Quelle: Statistisches Amt M-V, Kult-Tabelle 2011
Prognose peza auf Basis Kult 2010
Prognose Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz auf der Basis von 2009
Prognose HGW auf Basis 2010, Stat. Amt der Stadt Greifswald
34
0 bis unter 6 Jahre
6 bis unter 10 Jahre
10 bis unter 15 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 25 Jahre
0 bis unter 18 Jahre
0 bis unter 21 Jahre
Sozialraum V
Sozialraum VI
(Ueckermünde, Amt Am Stettiner Haff, Amt
Torgelow-Ferdinandshof)
(Strasburg, Pasewalk, Amt Uecker-RandowTal, Amt Löcknitz-Penkun)
2009
1.594
1.060
1.132
680
3.039
4.466
5.699
2010
1.581
1.039
1.205
590
2.712
4.415
5.393
2011
1.571
1.006
1.288
581
2.414
4.446
5.193
2015
1.389
1.032
1.263
740
1.257
4.425
5.031
2020
1.167
933
1.267
713
1.360
4.080
4.778
2009
1.615
1.096
1.323
705
2.703
4.739
5.805
2010
1.646
1.102
1.387
645
2.413
4.780
5.652
2011
1.638
1.125
1.398
668
2.065
4.829
5.504
2015
1.478
1.062
1.450
893
1.370
4.884
5.621
2020
1.256
1.014
1.408
900
1.549
4.579
5.356
Bevölkerungsentwicklung für
Sozialraum V
0 bis unter 6 Jahre
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
6 bis unter 10 Jahre
10 bis unter 15 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
0 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 25 Jahre
0 bis unter 18 Jahre
2009
2010
2011
2015
2020
0 bis unter 21 Jahre
In dieser Region ist bislang eine etwas günstigere Entwicklung der relevanten Altersgruppe
zu beobachten als in den drei zuvor benannten Räumen. Hier vollzieht sich der Rückgang
der Anzahl der Kinder und Jugendliche von 0 bis unter 18 Jahre alt erst ab 2015.
Bevölkerungsentwicklung für
Sozialraum VI
0 bis unter 6 Jahre
6.000
6 bis unter 10 Jahre
10 bis unter 15 Jahre
4.000
0 bis unter 18 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 25 Jahre
2.000
0 bis unter 18 Jahre
0
0 bis unter 21 Jahre
2009
2010
2011
2015
2020
Die Bevölkerungsentwicklung im Sozialraum VI ist ähnlich wie im Sozialraum V .
Quelle: Statistisches Amt M-V, Kult-Tabelle 2011
Prognose peza auf Basis Kult 2010
Prognose Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz auf der Basis von 2009
Prognose HGW auf Basis 2010, Stat. Amt der Stadt Greifswald
35
2.
Lebenslagen und Sozialindikatoren
Sozialräumliche Übersicht
SR I
(Greifswald)
Indikatoren
SR II
SR IV
SR V
SR VI
(Amt
(Amt Lubmin,
Landhagen,
Amt
Amt
UsedomPeenetal/Loitz,
Nord, Amt
Amt JarmenUsedomTutow)
Süd, Amt Am
Peenestrom,
Gemeinde
Heringsdorf)
SR III
(Amt
Züssow, Amt
AnklamLand,
Anklam)
(Ueckermünde,
Amt Am
Stettiner Haff,
Amt TorgelowFerdinandshof)
(Strasburg,
Pasewalk,
Amt UeckerRandow-Tal,
Amt
LöcknitzPenkun)
Durchschnittsalter
42,34
45,43
47,35
46,83
47,26
47,03
Medianalter
41,65
47,03
49,16
49,69
49,08
49,52
Jugendquotient
21,36%
24,84%
22,27%
24,35%
21,42%
36,37%
Altenquotient
Anteil unter 18Jährige
Anteil 65 bis =79Jährige
28,03%
30,26%
38,57%
37,86%
24,24%
37,57%
12,50%
14,82%
12,75%
13,69%
12,25%
12,25%
14,13%
14,92%
18,73%
17,60%
17,72%
17,72%
4,59%
5,25%
5,74%
5,33%
5,33%
3923
19005
9332
10034
9212
Anteil ab 80-Jährige 4,64%
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte* 24609
Quelle: Statistisches Amt M-V, KULT-Daten 2011;
*Statistisches Amt M-V, SIS- Daten 2011
Statistisches Landesamt MV, bearbeitet durch Stabsstelle Integrierte Sozialplanung
Datenstand 31.12.2011
36
3.
Klienten und Produktzahlen sowie räumliche Verteilung
3.1
Produktzahlen nach Regionen
Ehemalige Gebietskörperschaft
Produkte auf 1.000
Einwohner in der
Altersgruppe in %
1.1. - 31.12. 2012
Anzahl Produkte
Prozent
0 < 21 Jahre am
31.12.2011
72
1383
893
2,27
43,61
28,16
8,68
8,35
133
4,19
6,17
561
17,69
6,41
129
3171
4,07
100,00
-
Keine Angabe
Ehemaliger LK Ostvorpommern
Ehemaliger LK Uecker- Randow
Ämter Jarmen-Tutow und
Peenetal/Loitz
Universitäts- und Hansestadt
Greifswald
nicht aus dem Kreis-/Stadtgebiet
Gesamt
Produkte 2012 nach ehemaligen Gebietskörperschaften
1600
1400
Anzahl Produkte
1200
1000
800
600
400
200
0
Keine Angabe
Ehemaliger LK
Ehemaliger LK
Ostvorpommern Uecker- Randow
Ämter JarmenTutow und
Peenetal-Loitz
Universitäts- und
Hansestadt
Greifsw ald
nicht aus dem
Kreis/Stadtgebiet
ehemalige Gebietskörperschaft
3.2
Produktzahlen nach Sozialräumen
Sozialraum
keine Angabe
Sozialraum I
Sozialraum II
Sozialraum III
Sozialraum IV
Sozialraum V
Sozialraum VI
nicht aus dem Kreis-/Stadtgebiet
Gesamt
Anzahl Produkte
72
561
204
634
678
424
469
129
3.171
Prozent
2,27
17,69
6,43
19,99
21,38
13,37
14,79
4,07
100,00
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
37
Produkte 2012 nach Sozialräumen
800
700
Anzahl Produkte
600
500
400
300
200
nicht aus dem
Kreis-/Stadtgebiet
Sozialraum VI
Sozialraum V
Sozialraum IV
Sozialraum III
Sozialraum II
keine Angabe
0
Sozialraum I
100
Sozialräume
Produktzahlen im Verhältnis zu den Einwohnern 0 bis unter 21 Jahre
Sozialraum
2012
Anzahl
Produkte
2012
72
561
204
634
678
424
469
129
3.171
(Keine Angabe)
Sozialraum I
Sozialraum II
Sozialraum III
Sozialraum IV
Sozialraum V
Sozialraum VI
nicht aus dem Kreis-/Stadtgebiet
Gesamt
Produkte auf 1.000 Einwohner in
der Altersgruppe
0 < 21 am 31.12.2011
64,12
51,44
76,19
116,96
81,65
85,21
-
Produkte 2012 auf 1000 Einwohner
der 0 bis unter 18-jährigen Bevölkerung am 31.12.2011
160,00
120,00
100,00
80,00
60,00
40,00
Sozialraum VI
Sozialraum V
Sozialraum IV
Sozialraum III
0,00
Sozialraum II
20,00
Sozialraum I
Produkte auf 1000 EW 0<18
140,00
Sozialräume
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 20.08.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012,
Berechnung durch die Stabstelle Integrierte Sozialplanung
38
3.3
Produktzahlen nach Ämtern
Amt
(Keine Angabe)
Amt Am Peenestrom
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt Torgelow-Ferdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis-/Stadtgebiet
Gesamt
Anzahl
Produkte
72
369
214
71
40
80
85
134
330
60
137
77
110
56
165
78
561
169
112
122
129
3.171
2012
Prozentualer
Anteil an
allen
Produkten
2,27
11,64
6,75
2,24
1,26
2,52
2,68
4,23
10,41
1,89
4,32
2,43
3,47
1,77
5,20
2,46
17,69
5,33
3,53
3,85
4,07
100,00
Anteil an der
Bevölkerung
0<21 Jahre am
31.12.2011 (%)
14,13
12,08
3,92
2,43
6,56
5,06
6,77
16,11
5,17
7,92
6,96
5,96
5,33
7,73
6,67
6,41
9,98
14,12
9,17
-
Den höchsten Anteil an Produkten gemessen an der Bevölkerung der 0 bis unter 21Jährigen haben die Stadt Anklam mit 16,11 Prozent, das Amt am Peenestrom (14,13
Prozent) sowie die Stadt Strasburg (14,12 Prozent).
Die niedrigsten Quoten haben das Amt Lubmin mit 2,43 Prozent, das Amt Landhagen und
das Amt Usedom-Süd (5,06 Prozent).
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
39
Produkte 2012 nach Ämtern
nicht aus dem Kreis-/Stadtgebiet
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasew alk
Hansestadt Greifsw ald
Amt Uecker-Randow -Tal
Amt Torgelow -Ferdinandshof
Amt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Ämter
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
(Keine Angabe)
0
100
200
300
400
500
Anzahl Produkte
Produkt- und Bevölkerungsanteile
40,00
Anteil in Prozent
35,00
30,00
25,00
20,00
15,00
10,00
5,00
Stadt
Ueckermünde
Stadt
Strasburg
Stadt
Pasewalk
Hansestadt
Greifswald
Amt UeckerRandow-Tal
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt
Peenetal/Loitz
Amt LöcknitzPenkun
Amt JarmenTutow
Amt Am
Stettiner Haff
Gemeinde
Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt UsedomSüd
Amt UsedomNord
Amt Lubmin
Amt
Landhagen
Amt Anklam
Land
Amt Am
Peenestrom
0,00
Bevölkerung 0 < 21 Jahre am 31.12.2011
Produktanteil
In der Hansestadt Greifswald, Anklam und in der Region Uecker-Randow ist ein recht enger
Zusammenhang zwischen Bevölkerungsanzahl und Produktzahl festzustellen.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012,
Berechnung durch die Stabstelle Integrierte Sozialplanung
40
Berechnung der Bedarfsentwicklung bis 2015 auf Grundlage der Bevölkerungsprognose der
0- unter 18-Jährigen
Sozialraum
keine Angabe
Sozialraum I
Sozialraum II
Sozialraum III
Sozialraum IV
Sozialraum V
Sozialraum VI
nicht aus dem Kreis
Gesamt
Anzahl
Einwohner
Anzahl der
Produkte 0- unter 18 Jahre Produkte
2012
2015
2011 Prognose Prognose
2015
72
72
6884
7229
589
561
3542
3369
194
204
7305
7204
625
634
678
5013
4453
602
4446
4425
422
424
4829
4884
474
469
129
129
3107
3.171
Differenz der
Produkte
2011-2015
0
+28
-10
-9
-76
-2
+5
0
-64
Wenn man ausschließlich die Einwohnerzahlen betrachtet, wird es in der Hansestadt
Greifswald sowie im Sozialraum VI einen leichten Anstieg der Produktzahlen bis 2015
geben. Im Sozialraum IV hingegen sinkt die Anzahl der Produkte um 76.
Es spielen jedoch auch immer sozialstrukturelle Faktoren eine Rolle. Die Scheidungsrate
bewegt sich seit vielen Jahren trotz Einwohnerrückgang auf demselben Niveau (2012 gab es
443 geschiedene Ehen). Damit verbunden sind immer auch Probleme wie Sorgerechts- bzw.
Umgangsregelungen. 2012 waren 278 Minderjährige von Scheidung der Eltern betroffen. Die
Anzahl der unverheirateten Paare mit minderjährigen Kindern, die sich trennen, ist
unbekannt. Bekannt ist jedoch, dass sehr viele Fälle im Zuge einer Trennung von Eltern
entstehen. Durch Überforderung mit der neuen Situation oder Verhaltensauffälligkeiten der
leidtragenden Kinder wird oftmals der Weg zum Jugendamt gesucht. Hilfe zur Erziehung
erhalten zum großen Teil junge Menschen von alleinerziehenden Elternteilen. An dieser
Situation wird sich wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren nichts ändern.
Die Berechnung erfolgt mit den Prognosedaten der 0- unter 18-Jährigen, da für die
Hansestadt Greifswald keine Prognose der 0- unter 21-Jährigen vorliegt.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012,
Berechnung durch die Stabstelle Integrierte Sozialplanung
41
4.
Sozialräumliche Verteilung der Einzelprodukte nach Paragrafen 2012
4.1
Allgemeine Förderung und Erziehung in der Familie gem. § 16 SGB VIII
Zielgruppe
Die Familienangebote im Landkreis Vorpommern-Greifswald richten sich an alle jungen
Menschen, Eltern, Familien, andere an der Erziehung beteiligte Personen,
Betreuungspersonen aus Bildungseinrichtungen und Institutionen und Personen aus dem
unmittelbaren sozialen Umfeld der Familien.
Zielgruppen sind Personen und Familien in den unterschiedlichen Phasen des
Familienzyklus:
• Potenzielle und werdende Eltern
• Lebensphase mit Säuglingen, mit Kleinkindern, mit Vorschulkindern oder mit
Schulkindern
• Lebensphase mit Kindern in der Pubertät und Ablösungsphase
• Nachelterliche Phase
• Großelternphase
Im Jahr 2012 waren insgesamt 196 ASD-Produkte des § 16 SGB VIII im Programm erfasst.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 6,18% an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger dieser Hilfeart waren zu 45% weiblich und zu 55% männlich.
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
18
Anzahl der Produkte
16
14
12
10
8
6
4
2
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
keine Zuordnung
Gesamt
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 16 nach Ämtern
4
23
0
0
1
14
6
11
5
15
1
18
0
15
12
2
25
21
10
9
4
196
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
42
Verteilung der Produkte des § 16 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
5
10
15
20
25
30
Anzahl der Produkte
Die Produkte gemäß § 16 SGB VIII wurden 2012 für die Ämter Peenetal-Loitz, Lubmin sowie
Landhagen 2012 noch nicht erfasst.
Bestand:
Träger mit Standort
CJD, Zinnowitz
Caritasverband Vorpommern, Anklam
Deutsches Rotes Kreuz, UER e.V.,
Pasewalk
Jugendhilfezentrum Ueckermünde
gGmbH, Ueckermünde
Volkssolidarität Kreisverband UER
e.V., Torgelow
Norddeutsche Gesellschaft für
Bildung und Soziales, Greifswald
Caritasverband Vorpommern,
Greifswald
Hauptsächlicher Einzugsbereich
Altkreis Ostvorpommern
Altkreis Ostvorpommern
Altkreis Uecker-Randow
Altkreis Uecker-Randow
Altkreis Uecker-Randow
Greifswald
Greifswald
Die Leistungen nach § 16 SGB VIII werden durch sieben Träger erbracht. Im Altkreis
Ostvorpommern tätig ist der Caritasverband Vorpommern sowie das CJD Zinnowitz. Ein
Träger hat seinen Sitz in Pasewalk, ein Träger ist in Torgelow und einer in Ueckermünde
ansässig. Sie versorgen die Region des Altkreises Uecker-Randow. Für die Hansestadt
Greifswald sind zwei Träger zuständig. Durch das Jugendamt mit Sitz in Anklam wird das
Amt Peenetal/Loitz versorgt. Für den Bereich Jarmen-Tutow ist das Jugendamt mit Sitz in
Greifswald zuständig.
Bedarfsentwicklung/-schätzung:
Aus Sicht des Jugendamtes sind die Fallzahlen relativ konstant geblieben, aber die Intensität
der Beratung hat zugenommen.
Maßnahmen:
Die Kapazitäten sind ausreichend und somit keine Ausbaumaßnahmen erforderlich.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
43
4.2
VIII
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung gem. § 17 SGB
Zielgruppe
Die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung gem. § 17 SGB VIII umfasst
im Landkreis Vorpommern-Greifswald neben der allgemeinen Beratung, Prävention und
Erstberatung auch Beratungen zu Regelungen zum Sorgerecht, Konflikt und Krisenberatung
sowie Vermittlung fachspezifischer Beratungs- und Therapieangebote.
Sie richtet sich an
- Mütter, Väter, Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche, Stiefeltern, Großeltern,
Pflegepersonen
- Mütter/Väter mit ihren Kindern in Trennung und Scheidung
Dieser Bereich ist ausgelagert worden:
Für den Standort Anklam nimmt seit dem 1.4.2012 die Volkssolidarität, für den Standort
Pasewalk seit dem 01.06.2012 das Jugendhilfezentrum Ueckermünde und für den Standort
Greifswald seit dem 01.01.2012 die Caritas Greifswald diese Aufgabe wahr. Die
Finanzierung erfolgt über die abgeschlossenen Verträge mit den einzelnen Trägern.
Aufgrund dieser Strukturänderung sind die Fallzahlen nur unvollständig erfasst und werden
hier nicht abgebildet.
Bestand:
Träger mit Standort
Jugendhilfezentrum Ueckermünde
gGmbH, Ueckermünde
Caritasverband Vorpommern, Anklam
Caritasverband Vorpommern,
Greifswald
Evangelische
Erziehungsberatungsstelle NordOst
gGmbH i.G., Pasewalk
Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam
Hauptsächlicher Einzugsbereich
Altkreis Uecker-Randow
Altkreis Ostvorpommern
Greifswald, Altkreis Ostvorpommern
Altkreis Uecker-Randow
Altkreis Ostvorpommern
In Sozialraum I (Greifswald) gibt es einen Träger, der derartige Leistungen erbringt und zwar
für die Hansestadt Greifswald und die Region Ostvorpommern. Der Caritasverband
Vorpommern in Anklam sowie die Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V. sind
ebenfalls im Altkreis Ostvorpommern tätig. Im Sozialraum V und VI leisten zwei Träger Hilfen
nach § 17 SGB VIII.
Bedarfsentwicklung/-schätzung:
Die Hilfen wurden bei allen Trägern 2012 in Anspruch genommen. Die Träger haben erhöhte
Fallzahlen gemeldet. Ab 2013 erfolgt eine einheitliche Erhebung der Fallzahlen bei den
Trägern. Die Auswertung kann erst 2014 erfolgen, daher ist noch keine Tendenz sichtbar.
Maßnahmen:
Die Entwicklung der Fallzahlen muss beobachtet werden. Vorerst müssen die Angebote in
der Form bestehen bleiben.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
44
4.3
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des
Umgangsrechts gem. § 18 SGB VIII
Zielgruppe
Die Beratung/ Unterstützung zur Personensorge/ Umgangsrecht gem. § 18 SGB VIII ist in
einem sehr weiten Sinn zu verstehen und umfasst zum Beispiel
o Beratung
o Hilfe bei der Korrespondenz
o Begleitung zu anderen Diensten
Sie richtet sich an
- Mütter, Väter, Erziehungsberechtigte, Stiefeltern, Großeltern, Pflegepersonen
Im Jahr Juni 2012 waren insgesamt 114 ASD-Produkte des § 18 SGB VIII laufend.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 3,6% an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger dieser Hilfeart waren zu 46% weiblich und zu 54% männlich.
§ 18 Beratung Personensorge/ Umgangsrecht
16
Anzahl der Produkte
14
12
10
8
6
4
2
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11 12
13
14
15
16
17
18 19
20
21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
keine Zuordnung
Gesamt
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 18 nach Ämtern
5
11
15
4
1
13
5
14
11
1
0
3
0
3
3
1
7
1
3
10
3
114
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
45
Verteilung der Produkte des § 18 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
2
4
6
8
10
12
14
16
Anzahl der Produkte
Bestand:
Träger mit Standort
Lebenshilfe Uecker-Randow e.V.,
Pasewalk
Deutsches Rotes Kreuz KV UeckerRandow e.V., Pasewalk
Jugendhilfezentrum Ueckermünde
gGmbH, Ueckermünde (Vertrag)
Volkssolidarität KV Uecker-Randow
e.V., Torgelow
Caritasverband Vorpommern, Anklam
Caritasverband Vorpommern,
Greifswald (Vertrag)
Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam (Vertrag)
Evangelische
Erziehungsberatungsstelle NordOst
gGmbH i.G., Pasewalk
Deutscher Kinderschutzbund KV
Vorpommern-Greifswald e.V.
Hauptsächlicher Einzugsbereich
Altkreis Uecker-Randow
Altkreis Uecker-Randow
Altkreis Uecker-Randow
Altkreis Uecker-Randow
Altkreis Ostvorpommern,
Greifswald, Peenetal/Loitz, Jarmen-Tutow
Jarmen-Tutow, Altkreis Ostvorpommern
Altkreis Uecker-Randow
Greifswald
Im Altkreis Uecker-Randow sind fünf Träger im Rahmen von § 18 SGB VIII tätig. Für die
Amtsbereiche Jarmen-Tutow sowie Peenetal/Loitz leisten seit 2012 der Caritasverband in
Greifswald sowie die Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V. Hilfen nach § 18 SGB
VIII. Aus diesem Grund fehlen die Produkte in der Statistik des Jugendamtes. Der Altkreis
Ostvorpommern hat zwei Träger, die Hilfe nach § 18 SGB VIII leisten. Für die Stadt
Greifswald sind zwei Träger zuständig. Die Träger, die vertraglich Aufgaben gemäß § 18
SGB VIII erfüllen, leisten keinen begleiteten Umgang. Dieser wird von den anderen Trägern
durchgeführt.
Bedarfsentwicklung/-schätzung:
Die freien Träger haben auch in diesem Bereich erhöhte Fallzahlen gemeldet. Ab 2013
erfolgt hier auch eine einheitliche Erhebung der Fallzahlen bei den Trägern.
Maßnahmen:
Die Entwicklung der Fallzahlen muss beobachtet werden. Vorerst müssen die Angebote in
der Form bestehen bleiben.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
46
4.4
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder gemäß § 19 SGB VIII
Zielgruppe
Diese Hilfeform ist ein Angebot für minder- und volljährige Schwangere oder allein
erziehende Mütter/Väter mit ihrem Kleinkind (unter 6 Jahren), die sich in einer sozialen,
wirtschaftlichen oder psychischen Notlage befinden, denen die sozialen Kompetenzen für die
Bewältigung des eigenen Lebens und zur Erziehung des Kindes fehlen und für sich und ihre
Kinder in wichtigen lebensbestimmenden Bereichen Hilfe benötigen.
Im Vordergrund dieses Leistungsangebotes steht das gemeinsame Zusammenleben und
Wohnen von allein erziehendem Elternteil und Kind.
Im Jahr 2012 waren insgesamt 30 ASD-Produkte des § 19 SGB VIII laufend.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 0,95 % an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger dieser Hilfeart waren zu 80 % weiblich und zu 20% männlich.
§ 19 gemeinsame Wohnform Mutter- Vater- Kind
8
Anzahl der Produkte
7
6
5
4
3
2
1
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
keine Zuordnung
Gesamt
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 19 nach Ämtern
4
1
0
1
0
0
2
4
0
0
1
0
0
0
0
14
0
0
0
3
0
30
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
47
Verteilung der Produkte des § 19 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
2
4
6
8
10
12
14
Anzahl der Produkte
Bestand:
Träger mit Standort
Jugendhilfezentrum Ueckermünde
gGmbH, Ueckermünde
Verein Hilfe zur Erziehung e.V.,
Torgelow
Norddeutsche Gesellschaft für
Bildung und Soziales, Greifswald
Sozialarbeit-Vorpommern gGmbH,
Anklam
Verbund für soziale Projekte e.V.,
Greifswald
CJD, Zinnowitz
Hauptsächlicher Einzugsbereich
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Belegung auch
durch auswärtige Jugendämter
Landkreis Vorpommern-Greifswald, seltener durch
andere Jugendämter belegt
nicht definiert
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Deutschland
keine Angabe
Im Sozialraum V ist es möglich, einen Erwachsenen und drei Kinder unterzubringen. Dort
gibt es noch 5 weitere Plätze für die Unterbringung von Mutter/Vater und Kind. Im Altkreis
Ostvorpommern werden insgesamt 5 Plätze durch zwei Träger vorgehalten. In Greifswald
gibt es neun Plätze im Rahmen von § 19 SGB VIII.
Bedarfsentwicklung/-schätzung:
Im Altkreis Uecker-Randow gab es 2012 keine Unterbringung von Mutter/Vater und Kind in
einer entsprechenden Einrichtung.
Von den vorgehaltenen Plätzen wurden im Erhebungsmonat Juni 2012 drei Plätze in
Ostvorpommern und einer in Greifswald belegt.
Die Nutzung des Angebotes war nicht immer möglich, da die Plätze beispielsweise durch
betreutes Wohnen belegt waren. Der Bedarf ist stark schwankend, dadurch kommt es immer
wieder zu Engpässen.
Maßnahmen:
Das Angebot an Plätzen ist ausreichend und muss nicht erweitert werden.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
48
16
4.5
Förderung in KITA/ Tagespflege gemäß § 27 i.V.m. 22 SGB VIII
Zielgruppe
Kinder mit besonderem Förderbedarf, werden oftmals aus familiären Gründen tagsüber in
der Kita betreut. Dieses Angebot ist eine flexible Hilfe zur Erziehung und präventive
Maßnahme, um Gefahrensituationen aus dem Weg zu gehen und eine kostenintensivere
Hilfe zur Erziehung zu vermeiden.
Im Jahr 2012 waren insgesamt 189 ASD-Produkte des § 22 SGB VIII laufend.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 5,96% an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger dieser Hilfeart waren zu 50% weiblich und zu 50% männlich.
§ 27 i.V.m. § 22 Förderung in KITA/ Tagespflege
35
Anzahl der Produkte
30
25
20
15
10
5
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
keine Zuordnung
Gesamt
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 27 i.V.m. § 22 nach Ämtern
91
15
0
2
6
3
15
34
12
0
3
0
0
0
0
2
0
0
0
2
4
189
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
49
Verteilung der Produkte des § 27 i.V.m. § 22 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Anzahl der Produkte
Bestand am 30.06.2012
Die Förderung in Kita/Tagespflege gemäß § 27 i.V.m. 22 SGB VIII wird in vielen
Kindertageseinrichtungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald angeboten.
Die höchste Inanspruchnahme dieser Leistung gab es im Amt Am Peenestrom. Um andere
Hilfen zu vermeiden wurde insbesondere im Raum Wolgast, in einem Neubaugebiet und
Brennpunkt der Stadt, die Betreuung in der Kita genutzt.
In den Sozialräumen V und VI gab es 2012 keine Produkte gemäß § 27 i.V.m. § 22 SGB VIII.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
50
100
4.6
Hilfe zur Erziehung - flexible Hilfen gemäß § 27 SGB VIII
Zielgruppe
Ziel der Leistung flexibler Hilfen gemäß § 27 SGB VIII sind u.a. der Verbleib des
Kindes/Jugendlichen in der Familie, Aufbau tragfähigerer Beziehungen in der Familie,
Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern, Aufbau eines eigenen gelingenden
Lebensalltags des Jugendlichen und/ oder Entwicklung schulischer oder beruflicher
Perspektiven.
Methoden /Inhalte:
- Einzelarbeit
- Gruppenarbeit
- Beratung
- Case Management
- Gespräche
- Unterstützung in schulischen oder beruflichen Belangen
- Weitere Inhalte orientieren sich am Bedarf im Einzelfall und an genannten anderen
Hilfeformen
Als Zielgruppe werden Kinder, Jugendliche, Eltern oder Familien mit erzieherischem
Unterstützungsbedarf angesprochen.
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden sowohl ambulante als auch stationäre flexible
Hilfen angeboten.
Im Jahr 2012 waren insgesamt 70 ASD-Produkte des § 27 SGB VIII laufend.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 2,21 % an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger dieser Hilfeart waren zu 40% weiblich und zu 60% männlich.
§ 27 Hilfe zur Erziehung (Individualhilfe)
18
Anzahl der Produkte
16
14
12
10
8
6
4
2
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
51
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
keine Zuordnung
Gesamt
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 27 nach Ämtern
2
0
0
0
0
0
0
12
0
9
0
5
0
11
3
0
4
7
6
6
5
70
Verteilung der Produkte des § 27 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
2
4
6
8
10
12
Anzahl der Produkte
Bestand:
Träger mit Standort
AWO KV UER e.V.
Lebenshilfe Uecker-Randow e.V.,
Pasewalk
Blaues Kreuz Diakoniewerk Eggesin
gGmbH, Eggesin
Deutsches Rotes Kreuz KV UER e.V.,
Pasewalk
Jugendhilfezentrum Ueckermünde
gGmbH, Ueckermünde
Trägerwerk Soziale Dienste in M-V,
Demmin
Volkssolidarität KV UER e.V.,
Torgelow
KBB e.V.,Löcknitz
ASB RV VG e.V., Anklam
Caritasverband Vorpommern,
Greifswald
Hauptsächlicher Einzugsbereich
Sozialraum V und VI
Sozialraum VI
Altkreis Uecker-Randow
Altkreis Uecker-Randow
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Sozialraum VI
Sozialraum V
Sozialraum VI (Penkun, Löcknitz)
Anklam und Umgebung
Keine Angabe
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
52
14
Flexible Hilfen werden von neun Trägern im Landkreis Vorpommern-Greifswald angeboten.
Dabei handelt es sich um unterschiedliche Konzepte und Angebote, die entsprechend des
individuellen Bedarfs der Familien aufgebaut und genutzt werden.
Bedarfsentwicklung/-schätzung:
Im Altkreis Ostvorpommern werden im Rahmen von § 27 SGB VIII beispielsweise
Familienprojekte durchgeführt, während es sich im Altkreis Uecker-Randow eher um den
Einsatz von Kinderpflegern, Familienräten sowie die Durchführung von Elterntraining
handelt.
Maßnahmen:
Präventive Maßnahmen wie Familienräte und Elterntrainings, sowie Elternberater in
Kindertageseinrichtungen
werden
benötigt.
Die
Zusammenarbeit
mit
den
Kindertageseinrichtungen muss weiter intensiviert werden.
Es gibt Kinder, die aufgrund ihres problematischen Verhaltens keine Betreuung in einer Kita
erhalten. Hier muss gemeinsam mit den Trägern der Kinderbetreuung nach Lösungen
gesucht werden.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
53
4.7
Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII
Zielgruppe
Die Erziehungsberatung als institutionelle Beratung hat als Zielgruppe Kinder und
Jugendliche, bei denen Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungs- und Lernschwierigkeiten
sowie Entwicklungsstörungen zu diagnostizieren und zu behandeln sind.
Das Arbeitsfeld in den Erziehungsberatungsstellen beschränkt sich nicht nur auf eine Hilfe
bei Erziehungsfragen und -problemen, sondern hilft auch bei der Planung und Bewältigung
individueller und familienbezogener Probleme und den zugrunde liegenden Faktoren, sowie
bei Trennung und Scheidung, leistet Beratung nach dem Kindschaftsrecht und umfasst somit
auch die §§ 16, 17, und 18 SGB VIII.
In den Erziehungsberatungsstellen wirken Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen
zusammen, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
Grundsätzliche Ziele der Erziehungsberatung sind:




die Wiederherstellung, Sicherung und Stabilisierung der familiären (elterlichen)
Erziehungskompetenz;
eine positive, den individuellen Voraussetzungen des Kindes/Jugendlichen
entsprechende kognitive und psychische Entwicklung und Stabilisierung ohne
belastende oder "symptomatische" Verhaltens- bzw. Erlebensweisen;
die
Klärung
und
Entwicklung
von
Lösungswegen
für
intrafamiliäre
Beziehungskonflikte zwischen Kind/Jugendlichem und Eltern;
ein für die beteiligten Kinder/Jugendlichen förderlicher Umgang mit ihren in
Paarkonflikt, Trennung oder Scheidung befindlichen Eltern.
Das Leistungsangebot richtet sich an


Eltern, die aufgrund persönlicher bzw. familiärer Problemlagen oder der besonderen
Entwicklung ihres Kindes, Jugendlichen in der Wahrnehmung ihrer
Erziehungsaufgaben Hilfe im Sinne von Klärung und Beratung benötigen, um sie
(wieder) eigenständig im familiären Umfeld zum Wohle des Kindes/Jugendlichen
weiterführen zu können.
Kinder und Jugendliche (in Verbindung mit § 41 SGB VIII auch junge Volljährige) mit
Entwicklungs-, Verhaltens- und Erlebensproblemen auf der Basis individueller und
familien- bzw. umfeldbezogener, ihrem Wohle nicht förderlicher Sozialisations/Erziehungsbedingungen
Im Jahr 2012 waren insgesamt 89 ASD-Produkte des § 28 SGB VIII laufend via
Hilfeplanverfahren.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 2,81% an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger waren zu 49% weiblich und zu 51% männlichen Geschlechts.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
54
§ 28 Erziehungsberatung über ein Hilfeplanverfahren
12
Anzahl der Produkte
10
8
6
4
2
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
keine Zuordnung
Gesamt
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 28 über ein Hilfeplanverfahren nach Ämtern
5
1
1
0
0
2
1
2
1
5
0
6
0
3
9
2
24
17
3
4
3
89
Verteilung der Produkte des § 28 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
5
10
15
20
25
Anzahl der Produkte
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
Bericht der Erziehungsberatungsstellen Wolgast,… 2012
55
30
Bestand:
Träger
NBS gGmbH,
Greifswald
Evangelische Beratungsstelle NordOst gGmbH,
Pasewalk
Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH
Caritas Regionalzentrum Anklam
Kreisdiakonisches Werk
Greifswald-Ostvorpommern e.V.
Caritasverband Vorpommern Greifswald
Chancen nutzen e.V. (aufsuchende
Erziehungsberatung)
DRK KV Uecker-Randow e.V.
Frau Dr. Martina Komorowski
Ort d.
Erziehungsberatungsstelle
Betreute junge Menschen
und deren Familie oder
Fachleistungsstunden pro
Jahr
Wolgast
135 Fälle
Pasewalk
863 FLST
Ueckermünde
Anklam
38 FLST
185 Fälle
Greifswald
keine Angaben
Greifswald
siehe Statistik Caritas
Anklam
Wrangelsburg
15 Fälle
Pasewalk
Greifswald
2012 keine Nutzung
178 Fälle
Bei Beratungsbeginn waren die meisten Mädchen und Jungen zwischen 7 und 14 Jahren alt
und lebten bei einem allein erziehenden Elternteil. Die Beratung wurde größtenteils durch
Ämter und soziale Dienste angeregt oder durch die Eltern selbst aufgesucht.
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es neun Träger, die Erziehungsberatung
anbieten. Davon befinden sich drei im Sozialraum I, eine im Sozialraum III, zwei im
Sozialraum IV, eine im Sozialraum V und zwei im Sozialraum VI.
Im Altkreis Uecker-Randow ist 2012 Erziehungsberatung in Einzelfällen durch
Bescheiderteilung erfolgt. Dadurch kommt diese Anzahl an Fachleistungsstunden zustande.
An den anderen Standorten gab es eine Pauschalfinanzierung der Träger. 2014 wird das
Finanzierungsmodell für den gesamten Landkreis vereinheitlicht.
Inanspruchnahme-Entwicklung deutschlandweit
„Trotz zurückgehender Kinderzahlen steigt die Zahl der Beratung seit Jahren deutlich an…
Der Unterstützungsbedarf der Familien schlägt sich in einer ständig steigenden
Inanspruchnahme von Beratung nieder… Obwohl die Zahl der Kinder in Deutschland
abnimmt, steigt die Inanspruchnahme von Erziehungsberatung stark.“
Trotz gestiegener Inanspruchnahme war die Dauer der Leistungen deutlich rückläufig.
Die WHO (1956) hat empfohlen, auf 45.000 Einwohner eine Erziehungsberatungsstelle
einzurichten und bei diesen auf 10.000 Einwohner eine Fachkraft zu beschäftigen.
Die Länderminister (1973) sahen eine Erziehungsberatungsstelle je 50.000 Einwohner und
mindestens drei Fachkräfte vor.
Da Erziehungsberatung die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unterstützt, ist es
sinnvoll, deren Anteil an der Bevölkerung bei Planungen zugrunde zu legen.
Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung hat deshalb die WHO-Richtzahl aktualisiert.
Danach sollten vier Fachkräfte je 10.000 Einwohner Kindern und Jugendlichen zur
Verfügung stehen. Bundesweit entfielen im Jahr 2003 auf eine Beratungsfachkraft 4.000
Minderjährige. Eine deutliche Unterversorgung gab es in Mecklenburg-Vorpommern mit
7.617 Minderjährigen auf eine Fachkraft.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
Familie und Beratung, 2012 Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V., Führt 2012
56
Im Jahr 2005 hatten die reinen Erziehungsberatungsstellen 3,61 Fachkräfte (zuzüglich der
Personalressourcen des Vereins „Chancen nutzen“). Auf diese 3,61 Fachkräfte plus ca. 0,4
entfiel ein Potenzial von 16.197 Minderjährigen.
Gemessen an der aktualisierten WHO-Richtzahl hätte es im Landkreis Ostvorpommern im
Jahr 2005 6,4 Fachkräfte geben müssen. Der Landkreis Ostvorpommern hatte in etwa das
gleiche Defizit wie das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Für die Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen gab es keine Bevölkerungsprognose.
Daher wird die tendenzielle Entwicklung der bis einschließlich 18-Jährigen herangezogen.
Diese Bevölkerungsgruppe ist rückläufig, entsprechend des oben ausgewiesenen Defizits ist
ein Personalabbau trotz rückläufiger Bevölkerungszahl nicht angezeigt.
Bedarfsentwicklung/-schätzung:
In Greifswald gab es einen Anstieg des Bedarfs an Erziehungsberatung. Es erfolgten durch
die Sozialarbeiter des Jugendamtes mehr Vermittlungen der Klienten an die
Beratungsstellen.
Maßnahmen:
Die vorhandenen Kapazitäten der
vollumfänglich beibehalten werden.
Erziehungsberatungsstellen
57
müssen
zunächst
4.8
Soziale Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII
Zielgruppe
Diese Hilfeform ist ein Angebot zur Betreuung und Beratung von Minderjährigen in Krisen
bzw. bei Verhaltensproblemen. Der Kreis der in diese Hilfe einbezogenen Personen ist auf
ältere Kinder und Jugendliche beschränkt, bei denen bereits Entwicklungsstörungen und
Verhaltensprobleme vorliegen.
Als Angebot zum sozialen Lernen soll sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten
vermitteln, die zur Achtung des Anderen, zu Selbstbewusstsein und zur Überwindung von
Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen verhelfen mit dem Gesamtziel einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. "Soziale Gruppenarbeit"
bezeichnet in diesem Zusammenhang eine Leistung im Kanon der Hilfen zur Erziehung, der
Begriff wird jedoch auch im Sinne einer Methode der sozialen Arbeit mit Gruppen verwendet.
Je nach Bedarf wird Soziale Gruppenarbeit mit anderen Arbeitsformen wie Einzelfallhilfe,
Elternarbeit und Netzwerkarbeit ergänzt
Soziale Gruppenarbeit soll jungen Menschen soziales Lernen in der Gruppe ermöglichen
und ihnen dazu verhelfen, soziale Kompetenzen zu erlangen. Soziale Gruppenarbeit wird im
Rahmen von Schulsozialarbeit durchgeführt.
Im Jahr 2012 waren insgesamt 44 ASD-Produkte des § 29 SGB VIII laufend.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 1,39 % an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger waren zu 34% weiblich und zu 66% männlichen Geschlechts.
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
12
Anzahl der Produkte
10
8
6
4
2
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
58
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
keine Zuordnung
Gesamt
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 29 nach Ämtern
11
6
0
1
2
0
4
13
1
0
0
0
2
0
0
4
0
0
0
0
0
44
Verteilung der Produkte des § 29 SGB VIII im Jahr 2012
Fremdplatzierung
nicht aus dem KreisStadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
2
4
6
8
10
12
Anzahl der Produkte
Bestand:
(ohne Schulsozialarbeiter)
Träger mit Standort
Lebenshilfe Uecker-Randow e.V.,
Pasewalk
DRK KV UER e.V., Pasewalk
CJD Insel Usedom, Zinnowitz
Angebot
Leistung über
FLST der
ambulanten HzE
Gruppenangebot
bis 30.06.2012
Soziale
Gruppenarbeit
2 Schulstationen in
Anklam und
Wolgast je 30
h/Woche
1 Schulwerkstatt in
Zinnowitz 30
h/Woche
Inanspruchnahme
Juni 2012
Keine Angabe
6 Kinder mit 277 FLST
24 Angebote
Anklam – 116 %
Wolgast – 133 %
(2013 Schließung der
Schulstationen)
100 %
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
59
14
Träger mit Standort
Deutscher Kinderschutzbund KV VG
e.V., Greifswald
ASB RV VG e.V., Anklam
Caritas Regionalzentrum Anklam
Sozialarbeit Vorpommern gGmbH,
Anklam
AWO KV OVP e.V., Wolgast
Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam
Angebot
1 Personalstelle im
TAKT
10 Plätze
keine Angabe
16 Plätze
2 Jugendclubs
Soziale
Gruppenarbeit in
einer Kita
Schulwerkstatt
8 Plätze
Soziale
Gruppenarbeit
Inanspruchnahme
Juni 2012
ca. 40 Kinder von
12:00-21:00 Uhr
10 Plätze
keine Angabe
16 Plätze
ja
ja
keine Angabe
100 %
Die Leistungen nach § 29 SGB VIII werden durch neun Träger erbracht. Ein Träger hat
seinen Sitz im Sozialraum I (Greifswald) und versorgt die Hansestadt Greifswald und die
Region des Altkreises Ostvorpommern. Im Altkreis Ostvorpommern gibt es sechs Träger, die
diesen Sozialraum versorgen. Zwei Träger haben ihren Sitz im Sozialraum VI und sind in der
Region des Altkreises Uecker-Randow tätig. Der Verbund für soziale Projekte Demmin deckt
den Bedarf in den Ämtern Peenetal/Loitz und Jarmen-Tutow ab.
Die Schulsozialarbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald leisten ebenfalls soziale
Gruppenarbeit an den Schulen. Schulsozialarbeit ist hier nicht als Angebot aufgeführt, da sie
Thema in der Planung der offene Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sein wird.
Bedarfsentwicklung/-schätzung:
Der regionale Bedarf war sehr unterschiedlich. Soziale Gruppenarbeit wird im Altkreis
Uecker-Randow innerhalb anderer Hilfen von den Trägern geleistet.
Die Analyse der Fallzahlentwicklung ergibt seit 2001 eine stetige Steigerung des Bedarfes.
Die Altersgruppe, die diese Hilfeform überwiegend in Anspruch nahm, ist die der 10- bis
unter 16-Jährigen. Diese Altersgruppe wird entsprechend der Bevölkerungsprognosen bis
zum Jahr 2020 um ca. 500 Kinder zunehmen.
Entsprechend der voraussichtlich zukünftigen Bevölkerungsentwicklung kann man von
einem eher zunehmenden Bedarf ausgehen.
Maßnahmen:
Die beiden Schulstationen an den Förderschulen in Anklam und Wolgast wurden zum
Schuljahr 2013/14 geschlossen.
Die zurzeit vorhandenen Kapazitäten müssen beibehalten werden.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
60
4.9
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer gemäß § 30 SGB VIII
Zielgruppe
Die Hilfeform unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von
Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbezug des sozialen Umfeldes und unter Erhalt
des Lebensbezuges zur Familie mit dem Ziel der Verselbstständigung des Klienten.
Sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte begleiten über eine längere Zeit junge
Menschen, die ohne diese individuelle persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder
sozialen Lebenssituation nicht mehr zurecht kommen würden. Die Erziehungsbeistandschaft
zählt zu den "klassischen" ambulanten Hilfen zur Erziehung, ergänzt und unterstützt die
familiäre Erziehung und bezieht das soziale Umfeld soweit als möglich in die Arbeit mit ein.
Die unterschiedlichen sozialpädagogischen Methoden und Arbeitsformen wie soziale
Einzelhilfe, soziale Gruppenarbeit, Elternarbeit, Familienarbeit können sich also sowohl auf
den einzelnen jungen Menschen wie auch auf die Familie oder - je nach Problematik und
Gegebenheiten - auf sonstige, für den jungen Menschen wichtige Lebensbereiche beziehen.
Die
Betreuungshilfe
war
aufgrund
der
positiven
Erfahrungen
mit
der
Erziehungsbeistandschaft auch mit jenen jungen Menschen, die strafrechtlich aufgefallen
waren
und
stützender
und
korrigierender
Begleitung
bedurften,
in
der
Jugendstrafrechtspflege entwickelt worden, weil Erziehungsbeistandschaft aufgrund
jugendrichterlicher Anordnung nur bis Abschluss des 18. Lebensjahres möglich war. Die
positiven Erfahrungen mit den Betreuungshelfern im Jugendstrafrecht sollen nun auch für
nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen genutzt werden können. Wesentliche
inhaltliche Unterschiede zwischen Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe sind nicht
zu erkennen. Es lässt sich allenfalls feststellen, dass "Betreuungshelfer" eher für ältere
Jugendliche und Heranwachsende gewählt werden. Dies hängt zusammen mit der mit dem
Alter zunehmenden Abneigung, noch "erzogen" zu werden, und entspricht der Aufgabe der
Jugendhilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen
Lebensführung der jungen Volljährigen.
Im Jahr 2012 waren insgesamt 346 ASD-Produkte des § 30 SGB VIII laufend.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 10,91 % an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger waren zu 30% weiblichen und 70% männlichen Geschlechts.
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
70
Anzahl der Produkte
60
50
40
30
20
10
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
61
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
10
7
2
10
9
12
26
6
12
20
12
6
22
9
77
15
16
18
11
Gesamt
Amt Landhagen
35
keine Zuordnung
Amt Anklam Land
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 30 nach Ämtern
11 346
80
90
Verteilung der Produkte des § 30 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
10
20
30
40
50
60
70
Anzahl der Produkte
Bestand:
Träger mit Standort
AWO KV UER e.V., Torgelow
Inanspruchnahme
Juni 2012
über Jugendberufshilfe und
Projekt Jugend stärken-aktiv in
der Region und
Erziehungsbeistand ambulant
Lebenshilfe Uecker-Randow e.V.,
Pasewalk
Blaues Kreuz Diakoniewerk
Eggesin gGmbH, Eggesin
90 %
96 %
DRK KV UER e.V., Pasewalk
Jugendhilfezentrum Ueckermünde
gGmbH, Ueckermünde
Trägerwerk Soziale Dienste in M-V,
Demmin
KBB e.V., Löcknitz
Volkssolidarität KV UER e.V.,
Torgelow
22 %
83 %
0%
ja
88 %
zusätzlich Projekt Jugend
stärken – aktiv in der Region
Hauptsächlicher
Einzugsbereich
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Sozialraum V
Altkreis UeckerRandow
Penkun, Löcknitz
Sozialraum V
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
62
Aktion Sonnenschein, Greifswald
Inanspruchnahme
Juni 2012
100 %
Ambulare Vita gGmbH, Greifswald
15 %
Träger mit Standort
ASB KV OVP e.V., Anklam
ja
AWO KV OVP e.V., Wolgast
ja
Caritasverband Vorpommern,
Anklam
ja
Familienhilfe Junghans, Greifswald
49 %
Norddeutsche Gesellschaft für
Bildung und Soziales, Greifswald
ja
ja
Sozialarbeit Vorpommern gGmbH,
Anklam
Verbund für soziale Projekte e.V.,
Greifswald
Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam
CJD, Zinnowitz
Chancen nutzen e.V.,
Wrangelsburg
Hauptsächlicher
Einzugsbereich
Greifswald
Greifswald und
Altkreis
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern
VorpommernGreifswald
Greifswald, Altkreis
Ostvorpommern
VorpommernGreifswald
ja,
Schulischer
Erziehungsbeistand
Greifswald
ja
VorpommernGreifswald
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
keine Angabe
VorpommernGreifswald
ja
Es gibt in unserem Landkreis insgesamt 20 freie Träger, die Hilfen nach § 30 SGB VIII
anbieten. Die Versorgung ist im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald durch die
breite Streuung der Träger gesichert.
Bedarfsentwicklung/-schätzung:
Die Auslastung war im Jahr 2012 regional sehr unterschiedlich. Bis zur Kreisgebietsreform
2011 wurden die Ämter Jarmen-Tutow sowie Peenetal/Loitz durch Demminer Träger
versorgt. Seit der Reform decken die Träger unseres Kreises diesen Bereich zusätzlich ab.
Dadurch kam es in Wolgast, auf der Insel Usedom, im Amt Anklam Land sowie in der Region
Peenetal/Loitz immer mal zu Engpässen.
Maßnahmen:
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
63
4.10 Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII
Zielgruppe
Die sozialpädagogische Familienhilfe - als recht intensive Form ambulanter Hilfe zur
Erziehung - wendet sich an Klienten, die Schwierigkeiten bei der Bewältigung von
Alltagsproblemen haben. Sie unterstützt Familien, ihren Erziehungsaufgaben durch intensive
Betreuung und Begleitung und hilft bei der Lösung von Konflikten sowie Krisen.
Die sozialpädagogische Fachkraft sucht die Familie in ihrer häuslichen Umgebung auf und
versucht Schritt für Schritt in enger Zusammenarbeit mit ihr, Probleme in der
Kindererziehung, der alltäglichen Lebensbewältigung, im Umgang mit Ämtern oder
misslingende innerfamiliäre Beziehungen aufzuarbeiten und zu modifizieren. Dabei kommt
dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, der Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren
innerhalb der Familie und im sozialen Nahraum besondere Bedeutung zu.
Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe wird von den Fachkräften zusammen mit den
Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen ein Hilfeplan aufgestellt. Er
enthält Feststellungen über die notwendigen Leistungen im Einzelnen und erlaubt die
regelmäßige gemeinsame Überprüfung des Fortgangs der Hilfe im Hinblick auf die
vereinbarten konkreten Zielsetzungen.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung, um die Unterbringung von
Kindern und Jugendlichen außerhalb der Familie zu vermeiden und.
Diese Hilfe wird im Landkreis Vorpommern-Greifswald und speziell in der Hansestadt
Greifswald am häufigsten geleistet.
Im Jahr 2012 waren insgesamt 752 ASD-Produkte des § 31 SGB VIII laufend.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 23,71 % an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger waren zu 48% weiblich und zu 52% männlich. Ausgewertet werden die
Daten des jüngsten Hilfeempfängers in der Familie, die Daten der anderen Kinder in der
Familie können leider nicht analysiert werden.
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
100
Anzahl der Produkte
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
64
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
keine Zuordnung
Gesamt
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 31 nach Ämtern
91
51
9
11
15
14
28
68
10
42
16
36
18
47
20
152
37
20
40
19
8
752
Verteilung der Produkte des § 31 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
20
40
60
80
100
120
140
Anzahl der Produkte
Bestand:
Träger mit Standort
Inanspruchnahme
Juni 2012
AWO KV UER e.V., Torgelow
ja
Lebenshilfe Uecker-Randow e.V.,
Pasewalk
Blaues Kreuz Diakoniewerk
Eggesin gGmbH, Eggesin
89 %
100 %
DRK KV UER e.V., Pasewalk
64 %
Jugendhilfezentrum Ueckermünde
gGmbH, Ueckermünde
Trägerwerk Soziale Dienste in M-V,
Demmin
Verein Hilfe zur Erziehung e.V.,
Torgelow
KBB e.V., Löcknitz
Volkssolidarität KV UER e.V.,
Torgelow
ja
Hauptsächlicher
Einzugsbereich
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Sozialraum V
ja
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Penkun, Löcknitz
96 %
Sozialraum V
25 %
0%
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
65
160
Träger mit Standort
Inanspruchnahme
Juni 2012
Ambulare Vita gGmbH, Greifswald
63 %
ASB KV OVP e.V., Anklam
ja
AWO KV OVP e.V., Wolgast
ja
Caritasverband Vorpommern,
Anklam
ja
Familienhilfe Junghans, Greifswald
Norddeutsche Gesellschaft für
Bildung und Soziales, Greifswald
Sozialarbeit Vorpommern gGmbH,
Anklam
Caritasverband Vorpommern,
Greifswald
Verbund für soziale Projekte e.V.,
Greifswald
Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam
62 %
ja
ja
ja
Greifswald
ja
Greifswald
Keine Angabe
Keine Angabe
Zora e.V., Greifswald
78 %
Evangelische Kirchengemeinde
Loitz
Aktion Sonnenschein, Greifswald
CJD, Zinnowitz
Hauptsächlicher
Einzugsbereich
Greifswald und
Altkreis
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern
VorpommernGreifswald
Greifswald, Altkreis
Ostvorpommern
VorpommernGreifswald
71,43 %
51,9 %
Keine Angabe
Chancen nutzen e.V.,
Wrangelsburg
ja
VorpommernGreifswald
Jarmen-Tutow,
Peenetal/Loitz
Greifswald
Altkreis
Ostvorpommern
VorpommernGreifswald
24 Träger sind in unserem Landkreis flächendeckend vertreten. In der Hansestadt
Greifswald und im Amt Am Peenestrom gab es 2012 die höchsten Anzahlen an Produkten
der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Die Produktzahlen in der Sozialpädagogischen
Familienhilfe sind aufgrund der erhöhten Anzahl der Meldungen zur Kindeswohlgefährdung
ständig angestiegen. Dieser Trend ist bundesweit zu verzeichnen.
Bedarfsentwicklung/-schätzung:
Der Bedarf im Bereich des § 31 SGB VIII wird in den nächsten Jahren voraussichtlich
weiterhin leicht ansteigend sein. Unter dem Fokus der Vermeidung von stationärer
Unterbringung werden vermehrt Familien unterstützende Maßnahmen durchgeführt werden.
Maßnahmen:
Im Jahr 2013 wurde verwaltungsintern eine einheitliche Verfahrensweise zur Gewährung der
Fachleistungsstunden im Rahmen von § 31 SGB VIII im sozialpädagogischen Dienst des
Jugendamtes eingeführt.
Die sozialpädagogische Familienhilfe wird von Fachleuten der Jugendhilfe als eine der
erfolgreichsten Hilfearten benannt. Daher sollte hier ein Schwerpunkt für die zukünftige
Arbeit gesehen werden.
Die Träger sollten sich an den Bedarfen orientieren und die Angebote und Leistungen wie
bisher flexibel gestalten.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
66
4.11 Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII
Zielgruppe
Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII ist eine Hilfe zur Erziehung, die als
"teilstationäres" Angebot zwischen den ambulanten und den stationären Hilfen für Kinder
und Jugendliche angesiedelt ist. Sie soll als flexibles und bedarfsgerechtes Angebot die
pädagogischen und therapeutischen Möglichkeiten einer stationären Einrichtung mit den
Vorteilen einer ambulanten Hilfe, das heißt Orientierung an der Lebenswelt des Kindes und
Verbleib in seiner Familie, verbinden. Der Besuch der Tagesgruppe dient ebenfalls der
Vermeidung einer Unterbringung in Heimerziehung bzw. einer Pflegefamilie und ist möglich,
wenn die Ressourcen in der Familie ausreichend sind.
Zielgruppen sind in der Regel Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter mit signifikanten
Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten, zu deren
Behebung gezielte sozial- bzw. heilpädagogische Maßnahmen erforderlich sind.
Bedarfsbezogen sollen die Erziehungsbedingungen durch soziales Lernen in der Gruppe,
Förderung der schulischen Entwicklung sowie gleichzeitiger Arbeit mit der Familie wie
beispielsweise durch Beratung und Unterstützung der Eltern verbessert werden.
Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der
Familienpflege geleistet werden.
Im Jahr 2012 waren insgesamt 64 ASD-Produkte des § 32 SGB VIII laufend.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 2,02 % an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger waren zu 27% weiblich und zu 73% männlich.
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
18
Anzahl der Produkte
16
14
12
10
8
6
4
2
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
67
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
keine Zuordnung
Gesamt
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 32 nach Ämtern
0
0
0
0
0
0
1
0
0
2
1
2
5
13
1
23
7
3
3
3
0
64
Verteilung der Produkte des § 32 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
5
10
15
20
Anzahl der Produkte
Bestand:
Träger mit Standort
Inanspruchnahme
Juni 2012
AWO KV UER e.V., Torgelow
90 %
DRK KV UER e.V., Pasewalk
90 %
Jugendhilfezentrum Ueckermünde
gGmbH, Ueckermünde
Aktion Sonnenschein, Greifswald
Evangelische Kirchengemeinde
Loitz
Verbund für soziale Projekte e.V.,
Greifswald
86 %
87,5 %
66,67
100 %
Hauptsächlicher
Einzugsbereich
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow,
Brandenburg
Altkreis UeckerRandow
Greifswald
Jarmen-Tutow,
Peenetal/Loitz
VorpommernGreifswald
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es 49 Plätze in Tagesgruppen.
Auf den Sozialraum I (Greifswald) entfallen davon 16 Plätze. Des Weiteren gibt es eine
Tagesgruppe mit neun Plätzen in Demmin. Genutzt werden nur sechs Plätze. Die
Tagesgruppe deckt aber auch die Ämter Peenetal/Loitz und Jarmen-Tutow mit ab. Eine
Tagesgruppe mit sechs Plätzen gibt es im Sozialraum II.
68
25
Im Sozialraum V gibt es zwei Tagesgruppen, davon eine in Ueckermünde mit sieben
Plätzen, von denen sechs im Juni 2012 genutzt wurden. Die andere Tagesgruppe bietet
zehn Plätze in Eggesin an, von denen im Juni 2012 neun belegt waren. Im Sozialraum VI
gibt es eine Tagesgruppe mit zehn Plätzen, die zu 90 Prozent im Juni 2012 ausgelastet war.
Bedarfsentwicklung/-schätzung:
In der Region Ostvorpommern gibt es weder Anbieter noch Produkte im Rahmen von § 32
SGB VIII. Zeitweilig hielten drei Träger ein Tagesgruppenangebot vor. Aufgrund der stark
rückläufigen Inanspruchnahme dieser Hilfeart wurde 2005 die letzte Einrichtung dieser Art
geschlossen. Im Altkreis Ostvorpommern wird der Bedarf über die Unterbringung in
Internaten oder andere Angebote wie sozialer Gruppenarbeit gedeckt.
Nach Aussage des Sozialpädagogischen Dienstes sind die Tagesgruppen, außer im Bereich
des Altkreises Uecker-Randow und Greifswald, nicht immer ausgelastet, deshalb sind
alternative Angebote erforderlich.
Der Bedarf im Bereich des § 32 SGB VIII wird in etwa gleichbleibend sein, auch was die
regionale Verteilung angeht.
Maßnahmen:
Die Einleitung von Maßnahmen, insbesondere die Schaffung von Kapazitäten, ist nicht
notwendig. Die Entwicklung muss beobachtet werden, ggf. muss aktuell im Rahmen des
kontinuierlichen Jugendhilfeplanungsprozesses neu entschieden werden.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
69
4.12 Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII
Zielgruppe
Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie unterscheidet sich
grundsätzlich von anderen Erziehungshilfen, da sie nicht von ausgebildeten Fachkräften
erbracht wird, sondern in der Regel von engagierten Laien.
Hinter dem Begriff Vollzeitpflege verbirgt sich eine Vielfalt unterschiedlichster HilfeArrangements, die von der kurzfristigen Aufnahme bis hin zur langfristigen
Lebensperspektive für das Kind reichen können. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe richtet
sich dabei nach dem erzieherischen Bedarf des Einzelfalls und dem Wohl des zu
betreuenden Kindes.
Entsprechend dem Vorrang der elterlichen Erziehung ist die Rückkehr des Kindes in die
Herkunftsfamilie innerhalb eines aus kindlicher Perspektive tolerierbaren Zeitraums
anzustreben.
Ein Grundgedanke der Vollzeitpflege ist es daher, die Herkunftsfamilie während der
Unterbringung des Kindes in der Pflegefamilie zu unterstützen, damit sie wieder selbst in die
Lage versetzt wird, ihr Kind zu betreuen und zu erziehen.
Erscheint dies von vornherein aussichtslos oder scheitert der Versuch der Rückführung, so
ist der Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie als dauerhafte Hilfe anzusehen.
Im Jahr 2012 waren insgesamt 381 ASD-Produkte des § 33 SGB VIII laufend.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 12,02% an der Gesamtproduktzahl
Die Pflegekinder waren zu 52% Mädchen und zu 48% Jungen.
§ 33 Vollzeitpflege
40
Anzahl der Produkte
35
30
25
20
15
10
5
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
70
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
25
6
7
2
9
11
41
5
18
23
2
12
13
8
89
19
9
17
22
Gesamt
Amt Landhagen
27
keine Zuordnung
Amt Anklam Land
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 33 nach Ämtern
16 381
Verteilung der Produkte des § 33 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Anzahl der Produkte
Amt/Stadt
Laufzeiten der beendeten Produkte "Vollzeitpflege" 2012 nach Ämtern
nicht aus dem KreisStadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
90,00
Mittelwert Laufzeit in Monaten
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
71
100,00
Zum Stichtag 30.06.2012 wurden vom Jugendamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald
248
aktive Pflegefamilien belegt.
Davon wohnen 238 innerhalb des Landkreises und 10 außerhalb des
Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Demgegenüber stehen 381 Vollzeitpflegen im Jahr 2012.
Bedarfsentwicklung/-schätzung
Im Bereich der Vollzeitpflege gab es immer einen leicht schwankenden Bedarf. Es ist davon
auszugehen, dass der zukünftige Bedarf sich gegenüber dem jetzigen etwas ändern wird.
Mit der Umsteuerung von Heimerziehung zur Vollzeitpflege werden mehr Pflegeeltern,
Kurzzeitpflegestellen, Bereitschaftspflege vorhanden sein müssen.
In Greifswald gibt es zwei Bereitschaftspflegestellen, die einzigen im gesamten Landkreis
Vorpommern-Greifswald. Weiterer Bedarf an Bereitschaftspflegestellen wurde signalisiert
und muss gedeckt werden. In zweiter Priorität müssen neue Pflegeeltern gefunden werden,
die Kinder in Dauerpflege bei sich aufnehmen können.
Maßnahmen:
Der
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
hat
2013
begonnen,
eine
breite
Öffentlichkeitskampagne durchführen, um neue Pflegeeltern zu finden. In diesem Rahmen
werden Pflegeeltern für Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege und Dauerpflege angeworben.
Darüber hinaus werden die Angebote zur Unterstützung der Pflegeeltern ausgebaut. Das
Konzept zur Schulung von Pflegeeltern wird insbesondere in Kooperation mit dem
Caritasverband Vorpommern-Greifswald mit Sitz in Anklam qualitativ weiterentwickelt.
Die Richtlinie zur Ausgestaltung der Vollzeitpflege wurde ebenfalls 2013 für den gesamten
Landkreis Vorpommern-Greifswald vereinheitlicht.
Die Maßnahmen müssen 2014 weitergeführt werden.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
72
4.13 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen gemäß § 34 SGB VIII
Zielgruppe
Die Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen sind für Kinder und Jugendliche
geeignet, die in Folge einer individuellen, sozialen oder gesellschaftlichen Problematik in
ihrer Herkunftsfamilie überfordert oder gefährdet erscheinen.
Als Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII soll Heimerziehung Kinder und Jugendliche
durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen
Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Diese Hilfe wird heute in der Regel zeitlich befristet
geleistet mit dem Ziel, eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nach Verbesserung der dortigen
Erziehungsbedingungen zu ermöglichen. Auch der Wechsel in eine andere (Pflege-, in
Ausnahmefällen vielleicht sogar Adoptivfamilie) oder die Verselbstständigung des
Jugendlichen kann infrage kommen.
Im Jahr 2012 waren insgesamt 312 ASD-Produkte des § 34 SGB VIII laufend.
Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 9,84 % an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger waren zu 48% weiblich und zu 52% männlich.
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
60
Anzahl der Produkte
50
40
30
20
10
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
18
9
0
10
4
17
34
1
7
5
13
8
14
6
69
21
12
14
18
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
73
Gesamt
Amt Landhagen
22
keine Zuordnung
Amt Anklam Land
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 34 nach Ämtern
10 312
Verteilung der Produkte des § 34 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
10
20
30
40
50
60
70
Anzahl der Produkte
Bestand:
Die Einrichtungen, die stationäre Plätze vorhalten, sind auf den Seiten 29 bis 31 aufgeführt.
Insgesamt gibt es im Landkreis Vorpommern-Greifswald 396 stationäre Plätze.
Im Sozialraum I (Greifswald) gibt es insgesamt vier Träger mit 66 stationären Plätzen.
Im Sozialraum III und IV gibt es die meisten stationären Unterbringungsmöglichkeiten. Die
Kapazität beträgt hier 244 Plätze.
Im Sozialraum V und VI halten vier Träger insgesamt 86 Plätze vor, die im Rahmen von § 34
und auch nach § 35a SGB VIII belegt werden.
Bedarfsentwicklung/-schätzung
Die Heimerziehung – sonstige betreute Wohnformen werden hauptsächlich von zwei
Altersgruppen in Anspruch genommen, d. h. zu über 50 % von den 10 bis 19-Jährigen und
zu ca. 25 % von den 10 bis 16-Jährigen. Nach der 3. Landesprognose zur
Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2020 nimmt die Altersgruppe der 10 – 16-Jährigen
um 600 Personen zu und die Anzahl der 16 – 19-Jährigen geht um ca. 900 Personen zurück.
Die Produkte im Rahmen von § 34 SGB VIII sind 2013 ansteigend.
Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Bundesvergleich der Hilfen zur Erziehung wieder.
Nicht nur die Bevölkerungsentwicklung sondern auch Sozialindikatoren nehmen Einfluss auf
die Hilfen zur Erziehung. Ein großer Anteil an Hilfeempfängern ist gleichzeitig auch
Empfänger von Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II.
Maßnahmeplanung
Einrichtungen/Angebote sind bedarfsdeckend vorhanden. Kapazitätserweiterungen sind
nicht angezeigt.
Wie in der Bedarfsentwicklung benannt, ist die Anzahl der Produkte in der Heimerziehung
ansteigend. Um gegenzusteuern wurden ab 2013 folgende Maßnahmen umgesetzt:
Entscheidung zu einheitlichen Verfahren und Richtlinien zur Leistungsgewährung
Einführung eines Fach- und Finanzcontrollings für den sozialpädagogischen Dienst
Ausbau der Vollzeitpflege zur Vermeidung von Heimerziehung
Einsatz eines Kompetenzteams zur Unterstützung des sozialpädagogischen Dienstes in
Bezug auf die strukturelle Weiterentwicklung der Hilfen und bedarfsgerechter Angebote
74
80
Die vorhandenen Kapazitäten der stationären Einrichtungen in unserem Landkreis sind wie
oben benannt grundsätzlich ausreichend. Durch die Belegung der Einrichtungen mit Kindern
und Jugendlichen aus anderen Landkreisen kommt es jedoch immer wieder zu Engpässen
bei der Belegung der Einrichtungen mit jungen Menschen aus unserem Landkreis. Das führt
dazu, dass Kinder und Jugendliche außerhalb des Kreises untergebracht werden müssen.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
75
4.14 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII
Zielgruppe
Diese Hilfeart soll besonders gefährdeten und teilweise bereits erheblich geschädigten
Jugendlichen eine Chance zur sozialen Integration und zum Erreichen einer
eigenverantwortlichen Lebensführung geben.
Inhaltlich ist insbesondere eine intensive Hilfestellung für persönliche Probleme und Anliegen
durch eine sozialpädagogisch qualifizierte Fachkraft geboten, daneben auch Hilfestellung bei
der Beschäftigung und dem Erhalt einer geeigneten Wohnmöglichkeit, bei der Regelung
einer schulischen oder beruflichen Ausbildung bzw. bei der Arbeitsaufnahme, bei der
Verwaltung der Finanzen, bei finanziellen Fragen allgemein sowie bei der Gestaltung der
Freizeit.
Das Betreuungsarrangement wird nach den individuellen Notwendigkeiten und
Voraussetzungen "maßgeschneidert" und kann demnach ambulant, teilstationär oder
stationär oder auch im Wechsel erfolgen. Sie baut auf den Stärken und sozialen Ressourcen
des jungen Menschen auf, längerfristige Ziele sind die soziale Integration und die
eigenverantwortliche Lebensführung des jungen Menschen, die in den meisten Fällen nur
schrittweise und durch Modifikationen in den Zielsetzungen während des
Entwicklungsverlaufes erreicht werden können.
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald wird die Intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII in stationärer und ambulanter Form angeboten.
Im Jahr 2012 waren insgesamt 14 ASD-Produkte des § 35 SGB VIII laufend, davon waren 5
stationär und 9 ambulant.
Dies entspricht zusammen einem prozentualen Anteil von 0,44 % an der
Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger waren zu 36% weiblich und zu 64% männlich.
§ 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
4,5
Anzahl der Produkte
4
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
76
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
keine Zuordnung
Gesamt
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 35 nach Ämtern
3
0
0
0
2
0
0
0
0
2
0
1
0
0
0
0
3
2
0
1
0
14
Verteilung der Produkte des § 35 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt Torgelow-…
Amt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
1
2
3
Anzahl der Produkte
Bestand:
Träger mit Standort
Inanspruchnahme
Juni 2012
AWO KV UER e.V., Torgelow
100 %
Blaues Kreuz Diakoniewerk
Eggesin gGmbH, Eggesin
Deutsches Rotes Kreuz KV UER
e.V., Pasewalk
Jugendhilfezentrum Ueckermünde
gGmbH, Ueckermünde
Verein Hilfe zur Erziehung e.V.,
Torgelow
Trägerwerk soziale Dienste in M-V,
Demmin
80 %
nein
ja
nein
nein
ASB RV V-G e.V., Anklam
CJD Insel Usedom, Zinnowitz
nein
Keine Angabe
Hauptsächlicher
Einzugsbereich
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern,
Greifswald
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
77
4
Träger mit Standort
AWO KV OVP e.V., Anklam
Caritasverband Vorpommern.,
Anklam
Inanspruchnahme
Juni 2012
ja
Keine Angabe
Zora e.V., Greifswald
Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam
33 %
Keine Angabe
Hauptsächlicher
Einzugsbereich
Altkreis
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern
VorpommernGreifswald
Keine Angabe
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es zwölf Träger, die sozialpädagogische
Einzelbetreuung anbieten. Mit 0,44 Prozent an der Gesamtzahl aller Produkte nimmt diese
Hilfeart eine eher untergeordnete Rolle ein. Produkte gab es nur vereinzelt in wenigen
Regionen des Landkreises, überwiegend im Altkreis Uecker-Randow.
Bedarfsentwicklung/-schätzung
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung hatte in der Vergangenheit eine äußert
geringe Fallzahl zu verzeichnen. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung lassen sich kaum
zukünftige Bedarfe ableiten. Auf 5 bis 15 Fälle pro Jahr sollten der öffentliche Träger der
Jugendhilfe bzw. die freien Träger aber auch in den kommenden Jahren eingestellt sein.
Maßnahmeplanung
Die Angebote sind bedarfsdeckend, neue Angebote sollten nicht geschaffen werden.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
78
4.15 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß
§ 35 a SGB VIII
Zielgruppe
Eingliederungshilfe wird Kindern und Jugendlichen mit einer drohenden oder bereits
eingetretenen seelischen Behinderung zuteil.
Eingliederungshilfe hat die Aufgabe einer drohenden Behinderung zu begegnen und eine
vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Behinderte sollen wieder in die
Gesellschaft eingegliedert werden. Es besteht die Aufgabe schon darin, einer drohenden
Ausgliederung vorzubeugen.
Nach den Bestimmungen gemäß § 35a Abs. 2 SGB VIII wird die Hilfe "nach dem Bedarf im
Einzelfall
1.
2.
3.
4.
in ambulanter Form,
in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
durch geeignete Pflegepersonen und
in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet."
Im Einzelfall können bedarfsweise u. a. auch noch Hilfen zu einer angemessenen Schuloder Berufsausbildung hinzukommen. Bedeutsam bleibt, dass Eingliederungshilfen nach
Möglichkeit im Kontext von Einrichtungen, Diensten und Arrangements geleistet werden, die
in den normalen Alltag der Betreuung, Förderung und Erziehung integriert und nahe an der
Lebenswelt orientiert sind. Die gemeinsame Betreuung behinderter und nichtbehinderter
Kinder hat deshalb Vorrang vor speziellen § 35a- Einrichtungen (§ 35a Abs. 4 SGB VIII).
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald wird die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGBVIII
teilstationär, stationär und ambulant angeboten.
Im Jahr 2012 waren insgesamt 133 ASD-Produkte des § 35a SGB VIII laufend, davon waren
43 stationär, 1 teilstationär und 89 ambulant. Dies entspricht zusammen einem prozentualen
Anteil von 4,19 % an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger waren zu 38% weiblich und zu 62% männlich.
§ 35 a Eingliederungshilfe
18
Anzahl der Produkte
16
14
12
10
8
6
4
2
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
79
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
keine Zuordnung
Gesamt
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 35 a nach Ämtern
12
7
19
5
14
3
9
8
1
1
0
1
3
1
1
41
0
1
1
4
1
133
Verteilung der Produkte des § 35a SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Anzahl der Produkte
Bestand:
Träger mit Standort
Deutsches Rotes Kreuz KV UER
e.V., Pasewalk
Jugendhilfezentrum Ueckermünde
gGmbH, Ueckermünde
Trägerwerk soziale Dienste in M-V
e.V., Demmin
Inanspruchnahme
Juni 2012
nein
ja
Ambulant nein
Stationär siehe § 34
ASB RV V-G e.V., Anklam
nein
AWO KV OVP e.V., Wolgast
ja
Caritasverband Vorpommern in
Anklam
Keine Angabe
Duden Institut für Lerntherapie,
Greifswald
ja
Familienhilfe Junghans, Greifswald
ja
Hauptsächlicher
Einzugsbereich
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern
VorpommernGreifswald und
angrenzende
Landkreise
VorpommernGreifswald
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
80
45
Inanspruchnahme
Juni 2012
Hauptsächlicher
Einzugsbereich
Verbund für soziale Projekte e.V.,
Greifswald (ab 2013)
Keine Angabe
Greifswald
AWO KV UER e.V., Torgelow
Keine Angabe
Träger mit Standort
Blaues Kreuz Diakoniewerk
Eggesin gGmbH, Eggesin
Aktion Sonnenschein, Greifswald
Keine Angabe
100 %
CJD, Zinnowitz
Norddeutsche Gesellschaft für
Bildung und Soziales, Greifswald
Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam
100 %
Keine Angabe
Keine Angabe
Zora e.V.
100 %
Albert-Schweitzer Familienwerk,
Wolgast
Sozialarbeit Vorpommern gGmbH,
Anklam
0%
ja
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Greifswald
Altkreis
Ostvorpommern
Greifswald
Altkreis
Ostvorpommern
Landkreis
VorpommernGreifswald
Altkreis
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern
In unserem Landkreis leisten 18 Träger Hilfen nach § 35a SGB VIII. Die meisten
Eingliederungshilfen gibt es in Greifswald und dem Altkreis Ostvorpommern.
Schwerpunkte der Eingliederungshilfe in unserem Landkreis sind:
-
verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten seelischen
Beghinderung gemäß §35a SGB VIII
Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen
Autisten
die Begleitung und Wiedereingliederung in Schule, Kindertageseinrichtung,
Freizeitbereich
Bedarfsentwicklung/-schätzung
Hauptinanspruchnehmer dieser Hilfen waren die 10 bis 19-Jährigen. Entsprechend den
vorliegenden Bevölkerungsprognosen wird diese Altersgruppe bis 2012 zahlenmäßig um ca.
300 Personen abnehmen. Trotzdem sind die Fallzahlen ansteigend. Der Standort Greifswald
hat 2013 30 Integrationshelfer vom Sozialamt übernommen. Durch die Maßnahmen zur
Inklusion nach dem SGB VIII werden zusätzliche Bedarfe an das Jugendamt herangetragen.
2013 hat eine Abstimmung zur Vereinheitlichung des Verfahrens im Umgang mit der
Hilfeleistung nach § 35a SGB VIII (Integrationshelfer) mit dem Sozialamt und dem
staatlichen Schulamt stattgefunden.
Im wird Jugendamt nochmals überprüft, ob die Hilfen geeignet und notwendig sind.
Die Kosten für die Integrationshelfer werden zukünftig extra ausgewiesen, um
Steuerungspotenziale frühzeitig erkennen zu können.
Maßnahmeplanung
Die vorhandenen Kapazitäten müssen aufrechterhalten werden.
Da es sich auch bei seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen um Personen handelt,
die integriert und nicht ausgegrenzt werden sollen, darf es nicht primär um die Schaffung
neuer Sondereinrichtungen gehen, sondern mehr um die Integration in andere Hilfeformen.
Es ist mit einer Steigerung der Fallzahlen zu rechnen.
81
4.16 Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII
Zielgruppe
Als "junger Volljähriger" gilt im Kinder- und Jugendhilferecht, wer 18 aber noch nicht 27
Jahre alt ist. Die Jugendhilfeleistung "Hilfe für junge Volljährige" setzt nicht voraus, dass
Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung voll ausgeglichen werden können. Jugendhilfe für
junge Volljährige kann auch dann angezeigt sein, wenn bei einer realistischen, sorgfältigen
Einschätzung zu erwarten ist, dass die Persönlichkeitsentwicklung und die
eigenverantwortliche Lebensführung in einem absehbaren Zeitraum zumindest erkennbar
gefördert werden können. Die Obergrenze, über die hinaus Jugendhilfe keinesfalls weiter
gewährt werden kann, ist das Ende des 27. Lebensjahres.
"Hilfen für junge Volljährige" orientieren sich hinsichtlich ihrer Ausgestaltung an den "Hilfen
zur Erziehung", soweit sie für junge Erwachsene angemessen sind, wobei als Zielsetzung
die Sicherstellung einer "eigenverantwortlichen Lebensführung" im Vordergrund steht. Es
kommen also insbesondere in Frage: Beratung im Sinne der Jugend-, Familien- und
Erziehungsberatung (vgl. § 28 SGB VIII),



soziale Gruppenarbeit (vgl. § 29 SGB VIII),
Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe (vgl. § 30 SGB VIII),
eine zeitlich begrenzte Fortsetzung (Abschluss, Nachbetreuung) einer
außerfamiliären Unterbringung (vgl. § 33 Vollzeitpflege, § 34 Heimerziehung und
sonstiges betreutes Wohnen)
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (vgl. § 35 SGB VIII),
Eingliederungshilfe (im wesentlichen Abschluss, Nachbetreuung) bei seelischer
Behinderung (vgl. § 35a SGB VIII).


Im Landkreis Vorpommern- Greifswald werden Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB
VIII stationär, ambulant und in Form von Vollzeitpflege angeboten.
Im Jahr 2012 waren insgesamt 124 ASD-Produkte des § 41 SGB VIII laufend, davon waren
35 stationär, 80 ambulant und 9 in Form von Vollzeitpflege. Dies entspricht zusammen einem
prozentualen Anteil von 3,91 % an der Gesamtproduktzahl.
Die Hilfeempfänger waren zu 40% weiblichen und zu 60% männlichen Geschlechts.
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
70
Anzahl der Produkte
60
50
40
30
20
10
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
82
Amt Anklam Land
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Anklam Stadt
Gemeinde Heringsdorf
Amt Am Stettiner Haff
Amt Jarmen-Tutow
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Peenetal/Loitz
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt Uecker-Randow-Tal
Hansestadt Greifswald
Stadt Pasewalk
Stadt Strasburg
Stadt Ueckermünde
nicht aus dem Kreis/Stadtgebiet
keine Zuordnung
Gesamt
Anzahl
Produkte
Amt Am Peenestrom
Produkte des § 41 nach Ämtern
14
7
2
1
6
2
6
26
1
8
2
4
0
10
2
12
2
1
3
11
4
124
Verteilung der Produkte des § 41 SGB VIII im Jahr 2012
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
5
10
15
20
25
Anzahl der Produkte
Bestand:
Träger mit Standort
Inanspruchnahme
Juni 2012
AWO KV UER e.V., Torgelow
100 %
Blaues Kreuz Diakoniewerk
Eggesin gGmbH, Eggesin
Deutsches Rotes Kreuz KV UER
e.V., Pasewalk
Jugendhilfezentrum Ueckermünde
gGmbH, Ueckermünde
Verein Hilfe zur Erziehung e.V.,
Torgelow
Trägerwerk soziale Dienste in M-V,
Demmin
Volkssolidarität KV UER e.V.,
Torgelow
100 %
ja
ja
nein
nein
75 %
Ambulare Vita gGmbH, Greifswald
4%
ASB RV V-G e.V., Anklam
nein
Hauptsächlicher
Einzugsbereich
stationär = BRD,
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Altkreis UeckerRandow
Greifswald und
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
83
30
Träger mit Standort
Inanspruchnahme
Juni 2012
AWO KV OVP e.V., Anklam
ja
Caritasverband Vorpommern,
Anklam
Sozialarbeit Vorpommern gGmbH,
Anklam
Verbund für soziale Projekte e.V.,
Volkssolidarität GreifswaldOstvorpommern e.V., Anklam
ja
nein
5 % ambulant, stationär 2
Plätze
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
VorpommernGreifswald,
Ostdeutschland
VorpommernGreifswald
VorpommernGreifswald
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
Zora e.V., Greifswald
Albert-Schweitzer Familienwerk
M-V e.V., Wolgast
Chancen nutzen e.V.,
Wrangelsburg
Wohngruppe Steinmocker
CJD, Zinnowitz
Familienhilfe Junghans, Greifswald
Kinderhaus Unkrig, Wolgast
Norddeutsche Gesellschaft für
Bildung und Soziales, Greifswald
Hauptsächlicher
Einzugsbereich
Altkreis
Ostvorpommern
Altkreis
Ostvorpommern
VorpommernGreifswald
stationär: BRD,
ambulant:
Greifswald,
Jarmen-Tutow,
Peenetal/Loitz
Siehe § 34
100 %
ja
22 Träger bieten über den gesamten Landkreis verteilt Hilfen für junge Volljährige an.
Bedarfsentwicklung/-schätzung:
Zwischen dem Jahr 2000 und 2002 schwankten die Fallzahlen stark. Seit 2002 gab es eine
rückläufige Entwicklung der Fallzahlen, d. h. einen rückläufigen Bedarf. Vom Jahr 2003 bis
zum Jahr 2007 ging die Fallzahl um die Hälfte zurück. Die für diese Hilfeart relevante
Bevölkerungsgruppe sind die 18 bis 26-Jährigen. Diese Altersgruppe wird prognostisch bis
2016 um ca. 30 Prozent abnehmen.
Es ist trotzdem davon auszugehen, dass der zukünftige Bedarf gleichbleibend sein wird.
Maßnahmen:
Der öffentliche und die freien Träger der Jugendhilfe müssen sich auf einen gleichbleibenden
Bedarf einstellen.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
84
4.17 Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII
In Obhut nehmende Institutionen 2012
Im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald werden zwei Plätze für
Inobhutnahmen vorgehalten.
Weitere Bedarfe werden durch Regeleinrichtungen im Rahmen freier Kapazitäten
abgedeckt.
Im Jahr 2012 wurden 120 Kinder und Jugendliche von folgenden Institutionen im Landkreis
Vorpommern-Greifswald in Obhut genommen:
Träger
Ort der Unterbringung
Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und
Soziales
Eisenbahn Waisenhort
Anklam, Gützkow, Greifswald
Familien- und Jugendhilfe Junghans
Greifswald
Kinderhaus Unkrig
Wolgast
Kreiskrankenhaus Wolgast
Wolgast
CJD Insel Usedom, Zinnowitz
Zinnowitz
I. und E. Jucknat – Wohngruppe Steinmocker
gGmbH
Jugendhilfezentrum Ueckermünde gGmbH
Steinmocker
Verbund für soziale Projekte, Greifswald
Greifswald
Trägerwerk soziale Dienste in M-V, Demmin
Rossow
Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V.
Sozialarbeit Vorpommern gGmbH
Anklam
Greifswald und Anklam
Albert-Schweitzer Familienwerk
Wolgast
Arbeiterwohlfahrt KV OVP e.V.
Japenzin
Verein Hilfe zur Erziehung e.V.
Torgelow
Zinnowitz
Ueckermünde
Quelle: Daten des Jugendamtes
85
§ 42 Inobhutnahmen
20
Anzahl der Produkte
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 älter
als 21
Jahre
Alter der Produktempfänger
Produkte des § 42 nach Ämtern
Verteilung der Produkte des § 42 SGB VIII im Jahr 2012 - Inobhutnahmen
nicht aus dem Kreis
Stadt Ueckermünde
Stadt Strasburg
Stadt Pasewalk
Hansestadt Greifswald
Amt Uecker-Randow-Tal
Amt TorgelowAmt Peenetal/Loitz
Amt Löcknitz-Penkun
Amt Jarmen-Tutow
Amt Am Stettiner Haff
Gemeinde Heringsdorf
Anklam Stadt
Amt Züssow
Amt Usedom-Süd
Amt Usedom-Nord
Amt Lubmin
Amt Landhagen
Amt Anklam Land
Amt Am Peenestrom
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Anzahl der Produkte
Diese Hilfe ist nicht planbar. Aus der Erfahrung heraus bleibt die Zahl in etwa konstant. Im
gesamten Landkreis gibt es nur zwei vereinbarte Plätze, die für Inobhutnahmen freigehalten
werden.
Dieses Thema muss in der Planungsgruppe Hilfen zur Erziehung weiter diskutiert werden.
Quelle: GePlan Bericht Nr. 35 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
86
45
4.18 Frühe Hilfen
In den ehemaligen Landkreisen Uecker-Randow und Ostvorpommern sowie der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde in den vergangenen Jahren bereits
intensiv an der fachlichen Qualifizierung des Kinderschutzes und der damit
einhergehenden Frühen Hilfen gearbeitet.
Aufgrund der Kreisgebietsreform bestand die Notwendigkeit, eine Vereinheitlichung
der Umsetzung der Verfahren zu erzielen. Durch die Reform besteht das Erfordernis
für 245.733 Einwohner (Stand 31.12.2011) ein koordiniertes multiprofessionelles
Angebot zu entwickeln und dabei die Gegebenheiten der Standorte und der Ämter
Jarmen-Tutow und Peenetal-Loitz zu berücksichtigen.
Im Bundeskinderschutzgesetz ist die Verantwortung des Trägers der öffentlichen
Jugendhilfe einer systemübergreifenden Zusammenarbeit und der damit
einhergehende Aufbau von Netzwerken, Schaffung von Rahmenbedingungen und
frühzeitige fachliche Beratung und Begleitung von allen in die Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen Involvierten verankert. Daraus ergibt sich der gesetzliche Auftrag
ebenfalls ein Gesamtkonzept zu entwickeln.
Im Fokus stehen die Entwicklung und der Ausbau eines niedrigschwelligen Zugangs
zum regionalen Unterstützungssystem für schwangere Frauen und werdende Väter
sowie Eltern, welches präventiv zum Ansatz kommen muss. Dies erfordert den
Aufbau eines engmaschigen fachübergreifenden Netzwerkes, das eine stetige
Steuerung, Koordination, Weiterentwicklung, Weiterbildung und Qualifizierung
erfordert.
Dabei
ist
die
inhaltliche
Professionalisierung
und
der
Informationsaustausch wesentlicher Bestandteil der Qualitätsentwicklung.
Folgende Träger sind für die verschiedenen Ämter und Städte zuständig:
Arbeiterwohlfahrt KV UER e.V.: Stadt Ueckermünde, Amt Torgelow-Ferdinandshof,
Amt Am Stettiner Haff
DRK KV UER e.V.:
Stadt Pasewalk, Stadt Strasburg, Amt LöcknitzPenkun, Amt Uecker-Randow-Tal
Volkssolidarität HGW-OVP e.V.: Amt Anklam Land, Stadt Anklam, Amt Züssow
NBS Greifswald:
Amt Peenetal-Loitz, Amt Jarmen-Tutow
CJD Insel Usedom:
Amt Am Peenestrom, Amt Usedom-Nord, Amt
Usedom-Süd, Gemeinde Seebad Heringsdorf
Ambulare Vita:
Stadt Greifswald, Amt Landhagen, Amt Lubmin
Quelle: Konzept der frühen Hilfen, Stand Juli 2012
87
4.19 § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Am 01.10.2005 trat das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinderund Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) in Kraft. Es zielt mit der Einführung der
Verfahrensvorschrift des § 8a SGB VIII auf eine Verbesserung des Schutzes von Kindern
und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl.
Die Meldungen zur Kindeswohlgefährdung haben sich seit der Einführung des Gesetzes
jährlich erhöht. Im Jahr 2012 sind im Jugendamt des Landkreises Vorpommern Greifswald
insgesamt 474 Meldungen eingegangen, davon entfielen 126 Meldungen auf den
ehemaligen Kreis Uecker-Randow, 196 Meldungen auf den Altkreis Ostvorpommern und 152
Meldungen auf die Hansestadt Greifswald. Gezählt werden hier die Meldungen an das
Statistische Amt M-V.
Quelle: Daten des Jugendamtes, Statistikmeldungen, Konzept der frühen Hilfen
88
V. Kosten der Jugendhilfe
Die Produkte enthalten keine Personalkosten und keine Investitionen. Dargestellt wird das vorläufige
Rechnungsergebnis (RE) per 25.11.2013 des Ergebnishaushaltes des Landkreises VorpommernGreifswald.
Produkt
36302
Ertrag/
Beschreibung
Aufwand
Förderung der
Ertrag
Erziehung in der
Familie
Aufwand
36303
36304
36305
-495,64
236.300,00
1.081.300,00
1.061.967,99
-19.332,01
1.161.400,00
919.600,00
900.763,63
-18.836,37
925.100,00
1.570.300,00
1.873.976,45
303.676,45
1.746.000,00
Aufwand
17.832.300,00
17.785.115,66
-47.184,34 16.768.600,00
Überschuss/
Fehlbetrag
16.262.000,00
15.911.139,21
-350.860,79 15.022.600,00
35.100,00
36.417,04
1.317,04
35.000,00
Aufwand
896.600,00
804.460,65
-92.139,35
716.700,00
Überschuss/
Fehlbetrag
861.500,00
768.043,61
-93.456,39
681.700,00
14.300,00
31.167,33
16.867,33
25.000,00
302.800,00
256.657,57
-46.142,43
232.900,00
288.500,00
225.490,24
-63.009,76
207.900,00
75.900,00
83.191,90
7.291,90
90.000,00
1.722.900,00
2.110.400,09
387.500,09
2.239.400,00
1.647.000,00
2.027.208,19
380.208,19
2.149.400,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.400,00
970,54
-429,46
1.400,00
1.400,00
970,54
-429,46
1.400,00
Ertrag
Vorläufige
Maßnahmen
zum Schutz von Ertrag
Kindern und
Jugendlichen
(§§ 42,43 SGB
VIII)
Aufwand
Überschuss/
Fehlbetrag
36306
Eingliederungshilfen für
Ertrag
seelisch
behinderte
Kinder und
Jugendliche
(§ 35a SGB VIII) Aufwand
Überschuss/
Fehlbetrag
36307
Plan 2013
161.204,36
Ertrag
Hilfen für junge
Volljährige
Differenz
Rechnungsergebnis
2012/ Plan
2012
161.700,00
Überschuss/
Fehlbetrag
Hilfen zur
Erziehung
Plan 2012
vorläufiges
Rechnungsergebis 2012
per
25.11.2013
AdoptionsverErtrag
mittlung (§ 51
SGB VIII i.V. mit
§ 2 AdVermiG) Aufwand
Überschuss/
Fehlbetrag
Quelle: Daten des Jugendamtes, Zuarbeit von Frau Vierling
89
Produkt
36308
Ertrag/
Beschreibung
Aufwand
Amtspflegschaften,
Amtsvormund- Ertrag
schaften,
Beistandschaften (55,56,58
SGB VIII)
Aufwand
Überschuss/
Fehlbetrag
36309
Mitwirkung in
familienrechtErtrag
lichenVerfahren
(§ 50 SGB VIII) Aufwand
Überschuss/
Fehlbetrag
36310
Mitwirkung in
Verfahren nach Ertrag
dem Jugendgerichtsgesetz
(§ 52 SGB VIII) Aufwand
Überschuss/
Fehlbetrag
vorläufiges
Rechnungsergebis 2012
per
25.11.2013
Differenz
Rechnungsergebnis
2012/ Plan
2012
100,00
121,50
21,50
100,00
13.200,00
15.700,44
2.500,44
18.200,00
13.100,00
15.578,94
2.478,94
18.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.700,00
2.752,87
-1.947,13
4.700,00
4.700,00
2.752,87
-1.947,13
4.700,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16.600,00
8.620,36
-7.979,64
12.500,00
16.600,00
8.620,36
-7.979,64
12.500,00
Plan 2012
Quelle: Daten des Jugendamtes, Zuarbeit von Frau Vierling
90
Plan 2013
Produkt 36303 - Hilfen zur Erziehung - Ausgaben (Aufwand) für einzelne Hilfen
(keine abschließende Aufzählung)
Bezeichnung
Plan 2012
vorläufiges
RE 2012 per
25.11.2013
Differenz
RE 2012/
Plan 2012
Individualhilfen gem. § 27
178.000,00
162.773,94
-
15.226,06
150.000,00
Erziehungshilfe gem. § 28 SGB
VIII - Erziehungsberatung
420.300,00
409.740,45
-
10.559,55
405.000,00
Erziehungshilfen gem. § 29 SGB
VIII
413.600,00
378.062,38
-
35.537,62
350.000,00
Erziehungshilfen gem. § 29 SGB
VIII - Schulsozialarbeit
295.000,00
210.802,85
-
84.197,15
423.500,00
Erziehungshilfe gem. § 30 SGB
VIII - Erziehungsbeistand,
Betreuungshelfer
1.350.000,00
1.276.196,71
-
73.803,29 1.080.000,00
Erziehungshilfe gem. § 31 SGB
VIII - Sozialpädagogische
Familienhilfe
3.390.000,00
3.429.580,09
Erziehungshilfe gem. § 32 SGB
VIII - Ausgaben für die Erziehung
in der Tagesgruppe
680.000,00
710.210,38
Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII
3.078.100,00
3.030.783,26
-
Erziehungshilfe gem. § 35 SGB
VIII - außerhalb von
Einrichtungen
50.000,00
47.142,81
-
Erziehungshilfe gem. § 35 SGB
VIII - innerhalb von Einrichtungen
80.000,00
94.339,50
Heimkosten für Kinder in Heimen
gem. § 34 SGB VIII
7.660.000,00
7.781.474,51
Plan 2013
39.580,09 3.220.000,00
30.210,38
680.000,00
47.316,74 3.000.000,00
2.857,19
45.000,00
14.339,50
80.000,00
121.474,51 7.075.000,00
91
§ 35 SGB VIII Einzelbetreuung
außerhalb von…
§ 35 SGB VIII Einzelbetreuung
innerhalb von…
§ 34 SGB VIII Heimerziehung,
Betreutes Wohnen
§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege
§ 29 SGB VIII Schulsozialarbeit
§ 29 SGB VIII - soziale
Gruppenarbeit
§ 28 SGB VIII Erziehungsberatung
§ 27 SGB VIII Individualhilfen
8.000.000,00
7.000.000,00
6.000.000,00
5.000.000,00
4.000.000,00
3.000.000,00
2.000.000,00
1.000.000,00
-
§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand,
Betreuungshelfer
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische
Familienhilfe
§ 32 SGB VIII Erziehung in einer
Tagesgruppe
Vorläufiges Rechnungsergebnis 2012 per
25.11.2013
Mehraufwand im Vergleich vom vorläufigen Rechnungsergebnis per 25.11.2013 zum
Haushaltsplan 2012 ist für die Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer
Tagesgruppe, Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII sowie in der Heimerziehung/Betreutem
Wohnen sowie der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
entstanden.
Wie auf Seite 22 dieses Berichtes dargestellt, wurden in diesen Hilfearten 2012 mehr
Produkte begonnen als beendet. Durch diesen Anstieg der Hilfen entsteht ein finanzieller
Mehraufwand bei den benannten Produkten.
Auszug aus Seite 22 des Berichtes
Produkt
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Tagesgruppe
§ 34 Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform
§ 35 a Eingliederungshilfe
§ 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
begonnene
Produkte
2012
373
34
163
77
11
beendete
Produkte
2012
223
18
98
35
3
Saldo
+150
+16
+65
+42
+8
Quelle: Daten des Jugendamtes, Zuarbeit von Frau Vierling
GePlan Bericht Nr. 37, 38 vom 26.09.2013, Auswertungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
92
VI. Zusammenfassung und Handlungsoptionen
Die Problemlagen in den Familien, die zu einer Hilfe zur Erziehung führen sind sehr vielfältig.
Eltern sind z. B. auf Grund verschiedener eigener Defizite nicht in der Lage, entsprechende
Erziehungsarbeit zu leisten. Die soziale Stellung, zum größten Teil handelt es sich bei den
Familien um sozial schwache Familien, und die eigene berufliche Perspektivlosigkeit
bestimmt oft den Familienalltag intensiv mit.
Mit Blick auf die Prognose der Bevölkerungsentwicklung für die kommenden Jahre, die
derzeitige soziale Infrastruktur und die bisherige Entwicklung im Bereich der Hilfen zur
Erziehung wird festgestellt, dass sich der Bedarf in diesem Bereich bis zum Jahr 2015 nicht
wesentlich verändern wird. Punktuell, beispielsweise in der Hansestadt Greifswald ist mit
einem leichten Anstieg der Fallzahlen zu rechnen.
Im Jahr 2013 wurden vielfältige Maßnahmen im Bereich der Hilfen zur Erziehung eingeleitet,
um die Arbeit im sozialpädagogischen Dienst qualitativ zu verbessern:
 Das Kompetenzteam des Jugendamtes bearbeitet seit 2013 unter anderem
kostenintensive und Langzeitfälle (die länger als 2 Jahre laufen) um zu prüfen, ob die
gewährte Hilfe noch die richtige ist oder ob andere Hilfen voraussichtlich zu mehr
Erfolg führen und damit auch effizienter wären.
 Die Richtlinie zur Ausgestaltung der Vollzeitpflege wurde 2013 für den gesamten
Landkreis Vorpommern-Greifswald vereinheitlicht. Dadurch wurden die Pflegesätze
für alle Pflegekinder angepasst.

2013 wurde ebenfalls eine einheitliche Vorgehensweise zum Prüfverfahren für
Pflegeelternbewerber festgelegt.
 Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat 2013 begonnen, eine breite
Öffentlichkeitskampagne durchführen, um neue Pflegeeltern zu finden. In diesem
Rahmen werden Pflegeeltern für Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege und Dauerpflege
angeworben. Darüber hinaus werden die Angebote zur Unterstützung der
Pflegeeltern ausgebaut. Das Konzept zur Schulung von Pflegeeltern wird
insbesondere in Kooperation mit dem Caritasverband Vorpommern-Greifswald mit
Sitz in Anklam qualitativ weiterentwickelt. Eine Evaluation wird im Planungszeitraum
durchgeführt.
 Es wurde 2013 begonnen, im Jugendamt ein Fach- und Finanzcontrolling zur
effizienteren Steuerung von Hilfen im Bereich der Hilfe zur Erziehung aufzubauen.
93
 Durch die Maßnahmen zur Inklusion nach dem SGB VIII werden zusätzliche Bedarfe
an das Jugendamt herangetragen. 2013 hat eine Abstimmung zur Vereinheitlichung
des Verfahrens im Umgang mit der Hilfeleistung nach § 35a SGB VIII
(Integrationshelfer) mit dem Sozialamt und dem staatlichen Schulamt stattgefunden.
 Bei Integrationshelfern wird durch das Jugendamt nochmals überprüft, ob die Hilfen
geeignet und notwendig sind.
Weitere Maßnahmen für den zukünftigen Zeitraum:
 Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es seit 2007 die Kompetenzagentur, die
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 27 Jahren betreut. Die
Kompetenzagentur hat seit 2007 520 Jugendliche ins Casemanagement
aufgenommen und arbeitet rechtskreisübergreifend (SGB II, III und VIII-Fälle). Die
MitarbeiterInnen kümmern sich vor allem um Jugendliche in Extremsituationen oder
junge Menschen, die bereits aufgegeben wurden bzw. für die sich niemand zuständig
fühlt. In den Jahren 2007 bis 2012 gab es 165 Fälle aus dem Rechtskreis SGB VIII,
die durch die Kompetenzagentur aufgefangen wurden.
Die Finanzierung erfolgte hier aus Fördermitteln der EU, dem Bund und dem Land
Mecklenburg-Vorpommern. Die Weiterführung der Kompetenzagentur, die
Förderung der Schulsozialarbeit sowie anderer Projekte (z.B. Jugend stärken Aktiv in der Region) ist für unseren Landkreis von großer Bedeutung und sollte
weiterhin Unterstützung finden.
 Das Projekt Schulverweigerung „Die 2. Chance“ hat zum Ziel, Schüler mit
schulverweigernder Haltung in das Regelschulsystem zu (re)integrieren. Dieses
Projekt gibt es seit September 2006 an verschiedenen Schulstandorten und läuft
regulär Ende Juni 2014 aus. Auch die Weiterführung des Projektes „Die 2. Chance“
muss angestrebt werden.
 Die sozialpädagogische Familienhilfe wird von Fachleuten der Jugendhilfe als eine
der erfolgreichsten Hilfearten benannt. Daher sollte hier ein Schwerpunkt für die
zukünftige Arbeit gesehen werden.
Die Träger sollten sich an den Bedarfen orientieren und die Angebote und
Leistungen flexibel gestalten.
 Die Kosten für die Integrationshelfer werden zukünftig extra ausgewiesen, um
Steuerungspotenziale frühzeitig erkennen zu können.
 Erarbeitung einer Analyse der Beendigungsgründe von Hilfen zur Erziehung
 Das Konzept „Frühe Hilfen“ muss nach Auslaufen der Bundesförderung
fortgeschrieben werden und die Finanzierung des Projektes nach Projektende
gesichert werden.
 Die Schnittstellenproblematik von Hilfe zur Erziehung – Kita – Jugendarbeit wird im
Planungszeitraum analysiert und insbesondere in der Planung offene
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit betrachtet.
 Es muss im Planungszeitraum (bis 2015) ein einheitliches Konzept für den
gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Versorgung von Kindern in Not
erarbeitet werden
94
 Ein wichtiges Handlungsfeld in den nächsten Jahren ist die Stärkung der
Erziehungskompetenz der Eltern und damit verbunden der Ausbau bzw. die
Legitimation des Angebotes „Elterntraining“.
 Im Bereich der Familienbildung müssen Konzepte zur Stärkung der
Erziehungskompetenz entwickelt werden, die auf Familien ausgerichtet sind,
deren Kinder in Heimerziehung, Betreutem Wohnen oder in Pflegefamilien
untergebracht sind, um eine Rückführung der jungen Menschen in ihre
Herkunftsfamilie vorzubereiten.
 Die Nutzung niedrigschwelliger Angebote soll kostenintensive Hilfen
verhindern. Um den betroffenen Familien den Zugang zu erleichtern müssen
die Kontakte zu Trägern dieser Angebote weiter ausgebaut werden. Der
Landkreis Vorpommern-Greifswald muss nach seinen Möglichkeiten dafür
Sorge tragen, dass Angebote der offenen Jugendarbeit erhalten bleiben und
flächendeckend vorhanden sind. Die finanzielle Förderung dieser Angebote
darf nicht soweit zurückgefahren werden, dass freie Träger ihre
Handlungsfähigkeit verlieren.
 Ein großes Zukunftsproblem wird der Fachkräftemangel in unserer Region sein.
Altersbedingt werden in den nächsten Jahren viele Mitarbeiter bei den freien Trägern
ausscheiden. Fachkräftenachwuchs zu akquirieren ist von zentraler Bedeutung.
 Eine verantwortungsvolle Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern muss
stets erfolgen.
 Die Personalausstattung des Jugendamtes muss den steigenden Fallzahlen
angepasst werden.
 In der Schule haben sich ebenfalls Rahmenbedingungen geändert, so dass mehr
Anträge auf Hilfe im Bereich des sozialpädagischen Dienstes gestellt werden. Das
Jugendamt muss sich ebenfalls darauf einstellen, dass es immer mehr
Ausfallbürge für Schule und Kita wird.
 Die Erziehungsberatung soll ab 2014 einheitlich über Projektfinanzierung
angeboten werden.
 Eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie
ist im Hinblick auf die Problematik psychisch kranker Eltern unbedingt notwendig.
 Abschließend wird die Empfehlung gegeben, Hilfsangebote möglichst flexibel zu
gestalten, Projektarbeit durchzuführen und wenn möglich, Hilfen zu bündeln.
95
Anlage
Trägerverzeichnis
Name des Trägers
Anschrift
Einrichtung/Verein Straße und Nr.
Anschrift
Einrichtung/Verein
PLZ
Anschrift
Einrichtung/Verein
Ort
Sozialraum
ehemaliger
Kreis/Stadt
VI
VI
V
VI
V
UER
UER
UER
UER
UER
V
UER
V
VI
VI
I
UER
UER
UER
HGW
I
HGW
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband UER e.V.
Lebenshilfe Uecker-Randow e.V.
Blaues Kreuz Diakoniewerk Eggesin gGmbH
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband UER e.V.
Jugendhilfezentrum GmbH Ueckermünde
Bahnhofstraße 36a
Speicherstraße 4
Stettiner Straße 82
Oskar-Picht-Straße 60
Chausseestraße 36
17358
17309
17367
17309
17373
Torgelow
Pasewalk
Eggesin
Pasewalk
Ueckermünde
Verein "Hilfe zur Erziehung" e.V.
Trägerwerk Soziale Dienste in M-V
Kastanienallee 216
Frauenstraße 28
17358
17109
Torgelow
Demmin
Volkssolidarität Kreisverband UER e.V.
Evangelische Beratungsdienste NordOst gGmbH i.G.
KBB e.V.
Aktion Sonnenschein Greifswald
Albert-Einstein-Straße 4
Friedensstraße 5
Chausseestraße 80a
Makarenkostraße 8
Johann-Sebastian-BachStraße 25
17358
17309
17321
17491
Torgelow
Pasewalk
Löcknitz
Greifswald
Amtsbereich
Amt TorgelowFerdinandshof
Stadt Pasewalk
Amt "Am Stettiner Haff"
Stadt Pasewalk
Stadt Ueckermünde
Amt TorgelowFerdinandshof
Amt TorgelowFerdinandshof
Stadt Pasewalk
Amt Löcknitz-Penkun
HGW
17489
Greifswald
HGW
Eckstraße 7
Baustraße 19
Friedländer Straße 43
Dr. Wachsmann-Straße 26
17389
17438
17389
17454
Anklam
Wolgast
Anklam
Zinnowitz
Stadt Anklam
Amt Am Peenestrom
Stadt Anklam
Amt Usedom-Nord
IV
III
IV
III
OVP
OVP
OVP
OVP
Lise-Meitner-Straße 11
Am Marktr 2
Hohe Straße 3
17491
17489
17454
Greifswald
Greifswald
Zinnowitz
HGW
HGW
Amt Usedom-Nord
I
I
III
HGW
HGW
OVP
Marktstraße 14
Maxim-Gorki-Straße 1
17121
17489
Loitz
Greifswald
Amt Peenetal/Loitz
HGW
II
I
DM
HGW
Ambulare Vita gGmbH
Arbeiter-Samariter-Bund RV VorpommernGreifswald e.V.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband OVP e.V.
Caritasverband Vorpommern in Anklam
CJD Insel Usedom-Zinnowitz
Deutscher Kinderschutzbund KV VorpommernGreifswald e.V.
Duden Institut für Lerntherapie
Eisenbahn-Waisenhort
Evangelische Kirchengemeinde St. Marien
Familienhilfe Junghans
Name des Trägers
Kreisdiakonisches Werk Greifswald-Ostvorpommern
e.V.
Norddeutsche Gesellschaft für Bildung und Soziales
Sozialarbeit Vorpommern gGmbH
Caritasverband Vorpommen in Greifswald
Verbund für soziale Projekte e.V.
Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V.
Zora e.V.
Albert-Schweitzer Familienwerk M-V e.V.
Frau Dr. Martina Komorowski
Chancen nutzen e.V.
Isolde Jucknat - Wohngruppe Steinmocker gGmbH
Anschrift
Einrichtung/Verein Straße und Nr.
Bugenhagenstraße 1-3
Puschkinring 22a
Steinstraße 9
Bahnhofstraße 15
Baderstraße 11
Heilige-Geist-Straße 2
Markt 20/21
Wilhelmstraße 61
Ernst-Thälmann-Ring 66
Dorfstraße 23
Steinmocker 26
Anschrift
Einrichtung/Verein
PLZ
17489
17491
17389
17489
17489
17389
17489
17438
17491
17495
17391
97
Anschrift
Einrichtung/Verein
Ort
Greifswald
Greifswald
Anklam
Greifswald
Greifswald
Anklam
Greifswald
Wolgast
Greifswald
Gladrow
Neetzow
Amtsbereich
HGW
HGW
Stadt Anklam
HGW
HGW
Stadt Anklam
HGW
Amt Am Peenestrom
HGW
Amt Züssow
Amt Anklam-Land
Sozialraum
ehemaliger
Kreis/Stadt
I
I
IV
I
I
IV
I
III
I
IV
IV
HGW
HGW
OVP
HGW
HGW
OVP
HGW
OVP
HGW
OVP
OVP

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