arbeitswelt - Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge
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arbeitswelt - Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge
ARBEITSWELT ARBEITSWELT Foto: Moritz Wussow - Fotolia Berufsausbildung, Berufsberatung, Berufsvorbereitungsjahr Zu Fragen der Berufswahl, Ausbildung, Fortbildung und Umschulung sowie über Ausbildungsbeihilfen informieren und beraten die Arbeitsagenturen. Hilfreiche Informationen: Agentur für Arbeit Marktredwitz Postanschrift: Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof | 95027 Hof Besucheradresse Marktredwitz: Oskar-Loew-Str. 9 | 95615 Marktredwitz Besucheradresse Selb: Poststr. 7 | 95100 Selb Tel.: 01801 555111 (Arbeitnehmer) Tel.: 01801 664466 (Arbeitgeber) www.arbeitsagentur.de Ferienjobs/Jugendarbeitsschutzgesetz Für die Ferienzeit suchen viele Jugendliche einen Ferienjob, um selbst Geld zu verdienen und erste Einblicke in das Berufsleben zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur während der Berufsausbildung, sondern auch im Rahmen eines Ferienjobs 84 für die Jugendlichen die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten: Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz jugendlicher Beschäftigter zwischen 15 und 18 Jahren. Ziel ist es, junge Menschen so zu schützen, dass ihre Gesundheit nicht gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann. • Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche beschäftigt sein • Mindestens 12 Stunden tägliche Freizeit • Beschäftigung nur an 5 Tagen in der Woche, in der Zeit von 6:00 bis 20:00 Uhr • Eine Beschäftigung von Kindern oder schulpflichtigen Jugendlichen ist nur in wenigen, genau definierten Bereichen zulässig, z. B. Austragen von Zeitungen Freiwilligendienste Freiwilligendienste bieten sinnvolle Alternativen, wenn man zum Beispiel die Zeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn überbrücken will oder muss oder sich für die Gesellschaft engagieren möchte. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Im Inland und im Ausland möglich; meist in karitativen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten; aber auch Projekte der Landschaftspflege, in Maßnahmen des Naturschutzes und der Umweltbildung und auch im Sport, im kulturellen Bereich oder in der Denkmalpflege möglich. Weitere Informationen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.stmas.bayern.de//ehrenamt/fsj ARBEITSWELT Freiwilliges Soziales Schuljahr (FSSJ) Das Mehrgenerationenhaus Wunsiedel und der Zukunftscoach fördern die Gewinnung von Jugendlichen für ehrenamtliche Tätigkeiten durch das Projekt Freiwilliges Soziales Schuljahr Plus. Schüler ab der 8. Klasse können sich beteiligen. Sie verpflichten sich zu 2 Stunden wöchentlicher ehrenamtlicher Arbeit in einer sozialen oder kirchlichen Einrichtung, einem Verein o. Ä. Dabei werden sie begleitet durch Mitarbeiterinnen des Mehrgenerationenhauses und erhalten am Ende eines Schuljahres ein aussagekräftiges Zertifikat. Dieses dient bei Bewerbungen dazu, seine sozialen Kompetenzen und sich selbst gut zu präsentieren. Informationen: • Frau Syma | Mehrgenerationenhaus Wunsiedel Marktplatz 6 | 95632 Wunsiedel | Tel.: 09232 602 107 [email protected] • Frau Sommer | Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Zukunftscoach | Jean-Paul-Straße 9 95632 Wunsiedel | Tel.: 09232 80 486 [email protected] www.zukunftscoach-wunsiedel.de Bundesfreiwilligendienst (BFD) Der BFD ersetzt den Zivildienst. Die Einsatzfelder reichen von der praktischen Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, z. B. der Kinder- und Jugendhilfe, über Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Kultur und Denkmalpflege bis hin zu Einrichtungen, die im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes tätig sind. Die Einsatzdauer beträgt 6 bis 18 Monate (in Ausnahmefällen 24 Monate). Es können auch mehrere verschiedene, mindestens 6-monatige Freiwilligendienste bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden. Weitere Informationen: www.bundesfreiwilligendienst.de Freiwilliger Wehrdienst (FWD) Foto: Aktionswochen „Das Jugendamt.“ 86 Die allgemeine Wehrpflicht wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und durch den Freiwilligen Wehrdienst ersetzt. Dieser steht Frauen und Männern gleichermaßen offen. Die Rahmenbedingungen des Freiwilligen Wehrdienstes sind durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 geregelt. Die Dauer ARBEITSWELT beträgt bis zu 23 Monate. Die ersten 6 Monate gelten unabhängig von der Gesamtdauer als Probezeit. In diesem Zeitraum kann noch von einer Verpflichtung zurückgetreten werden. Weitere Informationen: Bundeswehr mil.bundeswehr-karriere.de Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche (EFD) Die Freiwilligen nehmen (einzeln oder in Gruppen) an gemeinnützigen Projekten in Bereichen wie Kultur, Sozialwesen, Jugend, Umwelt oder Sport im europäischen Ausland teil. Der EFD dauert von zwei Wochen bis zu maximal zwölf Monaten. Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden erstattet. Ansprechpartner: Deutsche Agentur „Jugend für Europa“ www.go4europe.de Friedensdienste im Ausland Über Möglichkeiten eines Friedensdienstes im Ausland informiert die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), der zum Beispiel die Aktion Sühnezeichen Friedensdienst (ASF) oder der internationale christliche Friedensdienst (EIRENE) angehören. Die Friedensdienste im Ausland umfassen einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten. Tätigkeitsfelder wie zum Beispiel Umwelt, Soziales, Friedens- und Erinnerungsarbeit stehen im Mittelpunkt der freiwilligen Arbeit. Ein Mindestalter von 18 Jahren wird bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorausgesetzt. www.friedensdienst.de Entwicklungsdienst Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat zu Beginn des Jahres 2008 einen öffentlich geförderten Freiwilligendienst „Weltwärts“ ins Leben gerufen. Der Dienst entsendet Freiwillige (ab 18 Jahren) in Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Arbeitsprojekte sind unter anderem in den Bereichen Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit, Ernährungssicherung, Umwelt und Wasser vorhanden. www.weltwaerts.de Studium Grundsätzlich bewirbt man sich bei der (Fach-)Hochschule, die den gewünschten Studiengang anbietet, mit einer der folgenden Hochschulzugangsberechtigungen: • allgemeine Hochschulreife (Abitur) • fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), die nur für die im Schulabgangszeugnis aufgeführten Studiengänge gilt, • Fachhochschulreife, die ein Studium an einer Fachhochschule ermöglicht, oder • eine in einem anderen Bundesland entsprechend dem dort geltenden Hochschulrecht erworbene Hochschulzugangsberechtigung Bestimmte berufliche Qualifikationen, z. B. Meisterabschlüsse, können auch unmittelbar zum Studium berechtigen. Termine für die Bewerbung um einen Studienplatz sind in den Hochschulen bzw. bei der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze zu erfahren. Zu allen Zugangsfragen beraten die Studienberatungsstellen der Hochschulen ausführlich. 87