Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

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Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
17/2811
17. Wahlperiode
27. 05. 03
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Geplante Fusion HEIN GAS Hamburger Gaswerke GmbH/SCHLESWAG AG
Änderung unternehmenspolitischer Auflagen
I.
Ausgangslage
Die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und
Beteiligungsverwaltung mbH (HGV) hat in den Jahren 1988
und 1996 ihre gesamte Beteiligung an HEIN GAS Hamburger
Gaswerke GmbH (HGW) veräußert.
Im Jahr 1988 wurden 89,9 % der Anteile an die Unternehmen Hamburgische Electricitäts-Werke AG (HEW), Thüga AG
(Thüga) und BEB Erdgas und Erdöl GmbH (BEB), im Jahr
1996 die restlichen 10,1 % an die HEW verkauft.
oder vollständigen Weiterveräußerung ihrer Beteiligung an
HGW an den neuen Erwerber zu übertragen.
Eine die FHH treffende Verpflichtung ist in den Präambeln
der Kaufverträge 1988 und 1996 formuliert. Danach hat die
Stadt im Rahmen des rechtlich Zulässigen die Arbeit der HGW
als örtliches Gasversorgungsunternehmen zu fördern und seine
Entwicklung zu unterstützen.
Beide Kaufverträge enthalten gleichgerichtete unternehmenspolitische Auflagen für die Erwerber wie folgt:
Die Verpflichtungen zur Berücksichtigung der umwelt- und
energiepolitischen Zielsetzungen der FHH und zur Unterhaltung des Sitzes und der Geschäftsleitung in Hamburg sind auch
Gegenstand der Präambel des zwischen der FHH und der
HGW im Jahre 1989 abgeschlossenen Konzessionsvertrages,
dessen Laufzeit am 31. Dezember 2008 endet.
– Beachtung der umwelt- und energiepolitischen Zielsetzungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH),
II.
– Belassung des Sitzes und des Ortes der Geschäftsleitung der
HGW dauerhaft in Hamburg,
Geplante Fusion von HGW und SCHLESWAG AG
(Schleswag)
– Betreibung der HGW als selbstständiges Unternehmen in
der Rechtsform einer GmbH (die Rechtsform der GmbH ist
dem Erwerber im Kaufvertrag 1996 nicht mehr auferlegt
worden),
Zwischenzeitlich haben sich die Beteiligungsverhältnisse
an der HGW vollständig verändert. Aktuell ist E.ON an HGW
mit 71,95 % beteiligt, 28,05 % werden von der Schleswag
gehalten. Die Schleswag ist wiederum im Mehrheitseigentum
der E.ON, weitere Gesellschafter sind schleswig-holsteinische
Landkreise.
– Beibehaltung der paritätischen Mitbestimmung nach dem
Mitbestimmungsgesetz 1976 unabhängig von der Zahl der
Arbeitnehmer,
– Sicherung der Arbeitnehmerrechte, u. a. dadurch, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates grundsätzlich unangetastet zu lassen,
– Sitz für die FHH im Aufsichtsrat der HGW, auch wenn die
Beteiligungsquote der HGV eine Präsenz im Aufsichtsrat
nicht mehr rechtfertigt (nur Kaufvertrag 1988).
Die Erwerber haben ferner die Verpflichtung übernommen,
die unternehmenspolitischen Auflagen bei einer teilweisen
Durch die geplante Fusion der Unternehmen HGW, Schleswag und HGW HanseGas GmbH, einer 100 %igen Tochtergesellschaft der HGW mit Sitz in Schwerin, soll eines der
bedeutendsten deutschen Regionalversorgungsunternehmen
in den Bereichen Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung
entstehen. Die Fusion soll rückwirkend mit wirtschaftlicher
Wirkung zum 1. Januar 2003 erfolgen. Das Versorgungsgebiet
des fusionierten Unternehmens (im Folgenden: FSH) wird
sich von der dänischen Grenze über Hamburg bis zur polnischen Grenze erstrecken. Der Schwerpunkt der wirtschaft-
Drucksache 17/2811
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode
lichen Tätigkeit des FSH wird in Schleswig-Holstein liegen.
Vor diesem Hintergrund und auf Grund der Stellung der
schleswig-holsteinischen Landkreise als Aktionär der Schleswag plant E.ON, den Sitz des FSH in Schleswig-Holstein,
jedoch in der Metropolregion Hamburg, anzusiedeln.
Mit dieser Konzeption für das FSH lassen sich die bisherigen standortbezogenen Garantien nicht vereinbaren. Sie
stellen teils ein echtes Fusionshindernis dar bzw. würden nach
Auffassung von E.ON zumindest eine sinnvolle Strukturierung
des neuen Unternehmens unmöglich machen.
Die FHH hat kein Interesse daran, ein wirtschaftlich sinnvoll erscheinendes Fusionsvorhaben zu verhindern. Sie hat
jedoch ein Interesse daran, die Stellung des Standortes Hamburg im Rahmen des Fusionsprozesses mindestens zu wahren.
In diesem Kontext sind Modifikationen der unternehmenspolitischen Auflagen erforderlich, über die der nachfolgend
skizzierte Vertrag abgeschlossen werden soll.
III.
Essentials des neu abzuschließenden Vertrages
– Die FHH entlässt E.ON und Schleswag aus den unternehmenspolitischen Auflagen, die die beiden Gesellschaften im
Zusammenhang mit dem Erwerb ihrer HGW-Anteile von
den vorherigen Eigentümern HEW, Thüga und BEB übernommen haben.
– Die FHH anerkennt, dass der im Jahr 1989 abgeschlossene
Konsortialvertrag zwischen den damaligen Gesellschaftern
HGV, HEW, Thüga und BEB gegenstandslos geworden ist
und das Konsortium mit der Bildung des FSH untergeht.
– Die FHH hebt die Verpflichtung der HGW aus der Präambel des Konzessionsvertrages auf, Sitz und Geschäftsleitung
der HGW in Hamburg zu belassen.
– Die Verpflichtung der FHH, HGW im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu fördern, wird aufgehoben.
Im Gegenzug verpflichten sich HGW und Schleswag (beide
als Vorläufer der FSH) sowie E.ON als Mehrheitseignerin
beider Unternehmen zu folgenden standort- und arbeitsplatzbezogenen Garantien:
– FSH richtet in Hamburg auf Dauer sein Gaskompetenzzentrum ein. Diesem sind folgende Funktionen und Aufgaben zugeordnet:
• Regionalcenter Netz
• Zentrale Wache Gas
• Geschäftsbereich Speicher/Ferntransport Gas einschließlich der Geschäftsbereichsleitung
• Technischer Service Gas einschließlich Leitung
• Regionalcenter Vertrieb für den Energiehandel im
Ballungsraum Hamburg
– FSH richtet in Hamburg auf Dauer ein IT-KompetenzZentrum mit kaufmännischen, energiewirtschaftlichen
sowie technischen Funktionen und Infrastruktur ein.
– FSH unterhält auf Dauer in Hamburg eine Lehrwerkstatt
für durchschnittlich 20 Auszubildende pro Ausbildungs-
jahr (insgesamt 60 Auszubildende pro Jahr bei einer Lehrzeit von drei Jahren). Darüber hinaus beteiligt sich FSH am
HAZ II mindestens bis Februar 2007.
– Die HGW-Tochtergesellschaften NEA Norddeutsche Energieagentur für Industrie und Gewerbe mbH, HGC Hamburg Gas Consult mbH und Synergo GmbH behalten auf
Dauer ihren Firmensitz und den Ort der tatsächlichen
geschäftlichen Leitung in Hamburg. Die NET-Norddeutsche Energie Technik GmbH mit Sitz in Boitzenburg behält
den Sitz der tatsächlichen geschäftlichen Leitung in Hamburg bei.
– FSH sagt für den Standort Hamburg bis zum 30. Juni 2006
eine Personalstärke von im jeweiligen Jahresdurchschnitt
1000 Mitarbeitern zu. Vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007
wird eine Personalstärke von 950, vom 1. Juli 2007 bis
31. Dezember 2008, dem Enddatum der Laufzeit des Konzessionsvertrages, von 900 Mitarbeitern zugesagt. Ab dem
Jahr 2009 gegebenenfalls erforderlich werdende Rationalisierungen sollen prozentual in gleichem Umfang zu Lasten
aller beteiligten Bundesländer gehen. FSH wird der FHH
rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahmen belastbare
und nachvollziehbare Unterlagen zukommen lassen, um ein
Einvernehmen mit der Stadt herbeizuführen.
– FSH wird am Standort Hamburg dauerhaft eine lohnsteuerliche Betriebsstätte unterhalten, in der die Mitarbeiter der
Unternehmenszentrale, der oben genannten Tochtergesellschaften sowie die Mitarbeiter, die dem Hamburger Gaskompetenzzentrum zugeordnet sind, abgerechnet werden.
– Die Hauptverwaltung des FSH wird in der Metropolregion
Hamburg angesiedelt.
– Die dargestellte Struktur ist seitens des FSH auf Dauer
angelegt und entspricht der Zielorganisation des FSH für
den Standort Hamburg. FSH behält sich jedoch eine
Änderung vor für den Fall, dass nach Ablauf des derzeitigen
Konzessionsvertrages und des Rahmenvertrages über die
Mitbenutzung fiskalischer Grundstücke keine entsprechenden Nachfolgeverträge abgeschlossen werden.
– Änderungen des Vertrages können nur im gegenseitigen
Einvernehmen vorgenommen werden.
Die Finanzbehörde ist der Auffassung, dass das erreichte
Verhandlungsergebnis den Interessen beider Seiten in fairer
Weise gerecht wird.
Die Wirksamkeit des Vertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft.
IV.
Petitum
Die Bürgerschaft wird gebeten,
– von den Ausführungen in dieser Drucksache Kenntnis zu
nehmen,
– den dargestellten Essentials des Vertragsabschlusses zuzustimmen.
Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0

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