Die Nutzung Hong Kongs für das China Geschäft
Transcrição
Die Nutzung Hong Kongs für das China Geschäft
Volume XI - Number VIII Die mehrsprachigen Ausgaben können Sie unter www.china-briefing.com abonnieren. Die Nutzung Hong Kongs für das China Geschäft Ein Überblick über Hong Kong Holdingund Handelsgesellschaften In dieser Ausgabe: In Hong Kong registrierte Unternehmen für China Geschäft nutzen Gründungsprozeduren für Unternehmen in Hong Kong Buchhaltung und finanzielle Anforderungen bei Hong Kong Unternehmen Hong Kongs Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) Abbonnieren Sie das Magazin unter www.china-briefing.com/de a Ye Te n rA n n iv ers a r y Ihre deutschen Ansprechpartner 19 In Peking: 99 -20 09 Richard Hoffmann, Senior Associate Tel.: (0086) 010 - 65660088 ext 308 [email protected] In Shanghai: Olaf Griese, Partner Willkommen zur Oktoberausgabe der China Briefing Celebrating 10 Years 1999-2009 In dieser Ausgabe der China Briefing warten wir mit Hong Kong und diejenigen Vorteile auf, die durch Hong Kong Unternehmen für das China Geschäft gewonnen werden. Die Hong Kong Sonderverwaltungszone (SVZ) nimmt in vielerlei Hinsicht einen Spitzenplatz unter den Metropolen Asiens ein. Das trifft auch mit Bezug zum globalen Handel zu. Nach der Rückkehr Hong Kongs zur Volksrepublik im Jahr 1997 zieht die Stadt weiterhin ausländische Investoren an. Diese sehen die Stadt bevorzugt als regionalen Firmensitz an, der als Sprungbrett für geschäftliche Unternehmungen auf dem chinesischen Festland dienlich ist. In dieser Ausgabe stellen wir zuerst die unterschiedlichen Arten der Holdinggesellschaften vor, die für ausländische Investoren in Frage kommen, und die Vorteile, die dann wirksam werden: von der Einfachheit der Gründungsprozeduren bis hin zu den steuerlichen Vorteilen. Wir werfen einen Blick auf die Gründungsprozeduren für Unternehmen im Gebiet der SVZ, dann zeichnen wir ein Bild der finanziellen Anforderungen, sowie der Eigenheiten des lokalen Rechnungswesens, die Hong Kong Unternehmen betreffen. Als letzten Punkt stellen wir kurz die Doppelbesteuerungsabkommen vor, an denen Hong Kong teilnimmt. Die Artikel in dieser Ausgabe der China Briefing wurden mit Hilfe des in China ansässigen Beratungsunternehmens Dezan Shira & Associates, welches auf ausländische Direktinvestitionen sowie Beratung bei steuerlichen, rechtlichen und buchhalterischen Problemen spezialisiert ist, recherchiert und geschrieben. Die Firma hat Repräsentanzen in 10 chinesischen Städten, das schließt Büros in Shenzhen, Guangzhou, Zhongshan, sowie eines in der Sonderverwaltungszone Hong Kong, ein. Falls Sie Unterstützung oder Rat benötigen, können Sie im Magazin mehr Informationen über das Unternehmen finden. Mit freundlichen Grüssen Tel.: (0086) 021 - 6358 8686 ext 200 [email protected] Andy Scott Chefredakteur JETZT KOSTENLOSER DOWNLOAD! Die Gründung von Repräsentanzbüros in China www.china-briefing.com/news/de Herausgegeben in Zusammenarbeit mit Dezan Shira & Associates seit 1999. www.china-briefing.com/de Design des Titelblatts dieser Ausgabe Das Design des Titelblatts dieser Ausgabe stammt Song Guangzhi, geboren in Huadu, Guangdong Provinz, der einen Abschluss an der Guangzhou Academy of Fine Arts, sowie einen Masters-Studiengang an der Central Academy of Fine Arts absolviert hat. Im Moment ist er Extraordinarius der Guangzhou Academy of Fine Arts, wo er auch als stellvertretender Direktor der Bedruckungsabteilung fungiert. Das Titelblatt wurde mit Erlaubnis des Künstlers und der Oriental Vista Gallery reproduziert. Die Galerie steht für die Förderung zeitgenössischer Kunst durch Dialog und Ausstellungen, und richtet somit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf zeitgenössische und Avantgarde Kunst. Integrität und Professionalität bilden die Brücke zwischen Kunstmarkt, Künstlern und Sammlern. Oriental Vista Gallery finden Sie unter der Addresse 19 Shaoxing Lu, Shanghai, China. www.ovgallery.com; [email protected]. Jede Vervielfältigung von Informationen oder Daten bedarf der vorherigen Zustimmung von Asia Briefing Ltd. Kontaktadresse: [email protected] Diese Ausgabe ist unter der Mitarbeit von Sebastian Haymann, Moritz Schmitz und Martin Kuroczik entstanden. In Hong Kong registrierte Unternehmen für China Geschäft nutzen [ Von Rosario Di Maggio, Dezan Shira & Associates ] H ong Kong ist eine der wichtigsten Städte Asiens für internationale Geschäfte. Die Sonderverwaltungszone wird von Marktbeobachtern regelmäßig als eines der freiesten Wirtschaftssysteme der Welt eingeschätzt, wie beim „Index of Economic Freedom“, der vom „The Wall Street Journal” und „The Heritage Foundation“, herausgegebenen wird. Die Stadt führt die jährlich veröffentlichte Liste zum 16. Mal in Folge an. Nach der Rückkehr zum chinesischen Festland im Jahr 1997, wandelte die Sonderverwaltungszone Hong Kong sich immer mehr zu einer Plattform für ausländische Investoren. Durch sie wurde der Zugang zum chinesischen Markt gesucht. Die Stadt baute ihre Position als regionale Drehscheibe für Beschaffung und Handel stetig aus. Politische Stabilität, Rechtsstaatlichkeit, eine unabhabhängige Justiz, die Grundsätze des freien Marktes und Englisch als eine der zwei offiziellen Sprachen tragen als Kriterien zu diesem Erfolg bei. Häufige Vorteile bei der Nutzung von in Hong Kong ansässigen Unternehmen Es gibt viele Vorteile, warum man gerade als ausländischer Investor ein in Hong Kong registriertes Unternehmen benutzen sollte. Diese betreffen oft den Aufbau und die Strategie des Geschäfts: 1) in Hong Kong registrierte Unternehmen sind einfach einzugliedern und im Vergleich günstig zu unterhalten: der Eingliederungsprozess dauert nur ein paar Tage und die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen, die man erfüllen muss, sind sehr begrenzt 2) strategische und kommerzielle Beteiligung an Geschäften in Asien: Hong Kong hat besten Vorraussetzungen für die Gründung eines regionalen Hauptsitzes, um dort die Geschäfte in Asien zu leiten. Das hiesige Humankapital wird als eines der besten auf dem Kontinent angesehen. 3) das günstige Steuersystem und die Freiheit von Kapitalbewegungen: der übliche Ertragssteuersatz beträgt 16,5 Prozent und die Einkommensteuer ist eine der niedrigsten in der ganzen Welt. Es gibt keine Kapitalgewinnsteuer, keine Zins- oder Dividendensteuer, keine Umsatzsteuer, Import- oder Mehrwertsteuer (außer bei Alkohol, Kohlenwasserstoff, Öl und Tabak); die Bestimmungen in Hong Kong geben ansässigen Unternehmen sogar Offshore-Status, der ihnen die Befreiung von Steuern auf Erträge ermöglicht, die außerhalb Hong Kongs gemacht wurden. 4) eine Zwischenholding in Hong Kong kann genutzt werden, um für eine andere Holding, welche außerhalb Hong Kongs ihren Sitz hat, Vorteile zu schaffen, 5) die Benutzung eines in Hong Kong ansässigen Unternehmens als Holding oder Zwischenholding zur Gewinnverwendung, und um Desinvestitionen durchzuführen. Eine Hong Kong Holding kann leicht verkauft, umstrukturiert oder abgemeldet werden. preiswert sein. Im Grunde erlaubt Hong Kong die Gründung von virtuellen Unternehmen. Mit anderen Worten, ein Unternehmen braucht kein wirkliches Büro, sondern nur eine registrierte Adresse. Sie braucht noch nicht mal Mitarbeiter, sondern nur einen „Unternehmenssekretär“, dessen einzige Aufgabe es ist, die Unternehmensunterlagen zu verwahren und die Firma nach den gesetzlichen Bestimmungen zu führen. Daneben ist es erforderlich, dass das Unternehmen eine Gewinnsteuer zahlt und einen Jahresabschlussbericht einreicht, der von einem Hong Konger Wirtschaftsprüfer angefertigt wurde. Es gibt genau wegen der überschaubaren Anzahl an Voraussetzungen Hunderte von Steuer-, Buchhaltungs- und Unternehmensberatungen, die diesen Service für einen annehmbaren Preis anbieten. Bei der Wahl von Anbietern von Dienstleistungen empfehlen wir aber einen gründlichen Hintergrundcheck. Man sollte sich für anerkannte Unternehmen entscheiden. Der Verstoß gegen Richtlinien kann aber, wie überall, teuer werden. Daher ist es umso wichtiger Agenten zu beschäftigen, die vertrauenswürdig sind, und die sich vor Ort um die Leitung des Unternehmens kümmern können, während man selber nicht vor Ort ist. In Anbetracht der Kosten und Betriebsabläufe, kann die Führung eines Unternehmens mit beschränkter Haftung in Hong Kong sehr China Briefing 3 In Hong Kong registrierte Unternehmen für China Geschäft nutzen Holdinggesellschaften in Hong Kong Hong Kongs Gerichtsbarkeit ist nicht dieselbe, wie die der Volksrepublik China. Da sich die Sonderverwaltungszone zum Beispiel durch ein anderes Rechts- und Steuersystem auszeichnet, ist es zum wichtigsten Quell einer häufig genutzten Struktur geworden. Diese Struktur wird von ausländischen Firmen genutzt, um Direktinvestitionen zu tätigen – durch eine so genannte Zweckgesellschaft. Eine Zweckgesellschaft ist eine Einheit, die in einem Rechtsraum gegründet wird, der einen Steuervorteil ermöglicht. Der Investor kann von dort aus steuereffiziente grenzübergreifende Investitionen tätigen. Es ist genau diese Unternehmensstruktur, die Hong Kong zur Hauptquelle für ausländische Direktinvestitionen mit dem Ziel China gemacht hat. Im letzten Jahr gelangten Euro 40 Milliarden an ausländischen Direktinvestitionen, mehr als die Hälfte der gesamten Euro 66 Milliarden, über Hong Kong nach China. Das entspricht einem Wachstum von 31,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In den Jahren von 1990 bis einschließlich 2009 kamen fast 45 Prozent aller ausländischen Direktinvestitionen über Hong Kong nach China, sagt das Nationale Statistik Büro. Hong Kong bleibt das wichtigste Tor für ausländische Direktinvestitionen mit dem Ziel China. Allerdings kann ein großer Anteil dem so genannten „rundfahrenden“ Kapital vom chinesischen Festland zugeschrieben werden. Bis 2008 wurde Geld illegal von der VR China aus- und dann als ausländische Direktinvestition wieder nach China eingeführt, um so zu Steuervorteilen zu gelangen, welche ausländische Direktinvestitionen in China zu diesem Zeitpunkt genossen. Zusätzlich zu den Vorzügen, die oben genannt wurden, genießen Hong Kong Holdings, die hauptsächlich zum Tätigkeiten von Investitionen im chinesischen Markt gedacht sind, 5 Prozent Quellensteuer gegenüber den sonst üblichen 10 Prozent auf Gewinne, die auf eine chinesische Tochtergesellschaft zurückzuführen sind. Mit dem „Closer Economic Partnership Arrangement“ (CEPA) zwischen Hong Kong und China kommt ein weiterer Aspekt dazu. Das CEPA ermöglicht es qualifizierten Unternehmen, bestimmte Genehmigungen zu erhalten, wie zum Beispiel den Verzicht auf Einfuhrzölle nach China für 90 Prozent der in Hong Kong hergestellten Produkte, oder für Dienstleister aus Hong Kong ein beschleunigter Eintritt in den chinesischen Markt. 4 China Briefing Handelsunternehmen Steueraufsicht in China Unternehmen, die sich mit der Beschaffung (für die Bekleidungsindustrie, Industrieteile, und Konsumgüter) befassen sind hier oft mit einem regionalen Hauptsitz angesiedelt. In der Regel hat das Management dieser Firma eine Niederlassung in Hong Kong, während ein kleinerer Standort nahe beim Zulieferer auf dem chinesischen Festland, oder in anderen asiatischen Ländern, angesiedelt ist. Vor Ort braucht man dann nur ein paar einheimische Angestellte, die für Qualitätskontrollen oder der Suche nach neuen Zulieferern zuständig sind. Ein Offshore-Unternehmen könnte als ein „steuerlich in der VR China ansässiges“ Unternehmen betrachtet werden, wie im Artikel 2 des aktuellen Körperschaftsteuergesetzes vermerkt, und damit wird das Unternehmen durch die Körperschaftsteuer erfasst. Dieser Fall könnte eintreten, falls Büros, Mitarbeiter und Management des Unternehmens in China Tätigkeiten nachgehen. Hong Kong wird häufig von Multinationalen Unternehmen und KMUs als regionale Zentrale genutzt, um damit in China oder in anderen asiatischen Wachstumsmärkten Geschäfte zu tätigen. U n t e r n e h m e n , d i e a l s Ve r k ä u f e r i n China auftreten wollen, benötigen lokale Niederlassungen um Händler zu finden, Produkte zu vermarkten, oder Ausstellungsräume um vor Ort potentiellen Kunden Produkte präsentieren zu können. Der Trend heutzutage geht dazu über das Geschäft von Hong Kong auf Chinas Festland zu verschieben. Durch das Verlagern arbeitsintensiver Produktionsschritte nach China, reduzieren Unternehmen ihre Kosten. Die Möglichkeit zu produzieren und zu wachsen sind in China größer als in Hong Kong. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in China werden immer klarer. Wachsender Konkurrenzdruck zwingt Unternehmen zu größeren Kundennähe und mehr Vielfalt bei den Produkten. Deshalb versucht China verstärkt ausländische Investoren dort zu besteuern wo sie ihre Gewinne generieren, also hauptsächlich in China. Die gleiche Tendenz besteht bei kleinen Unternehmen, die über eine in Hong Kong angesiedelte Tochter in China einkaufen und dann weltweit verkaufen (mit einem Jahresumsatz zwischen US-Dollar 500.000 und US-Dollar 4 Millionen (ca. Euro 365.000 bis Euro 2,92 Millionen). Gleiches gilt auch in umgekehrter Richtung. Die niedrigen laufenden Kosten sowie geringe allgemeine Anforderungen machen Hong Kong immer noch zu einem attraktiven (virtuellen) Standort für rechtliche Hauptsitze der meisten dieser Unternehmen. Die Chancen im Markt, Forderungen der Kunden und Zulieferer, sowie bestehende Probleme bei der Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzen, drängen mehr und mehr KMUs dahin, ihre Geschäftstätigkeit nach China auszuweiten. Man muss erwähnen, dass besonders die Staatliche Steuerbehörde Chinas in Hong Kong registrierte Unternehmen, die Geschäfte mit dem chinesischen Festland machen, zunehmend strenger beäugt. Mit dem Rundschreiben „Implementation Measures for Special Tax Adjustments (Circular 2)“ vom 9. Januar 2009 hat die Staatliche Steuerbehörde einen entscheidenen Schritt gemacht, so erwirtschaftete Steuervorteile zu verhindern (Article 94). Dadurch soll die Steuerverweigerung von unternehmenseigenen als auch unternehmensfremden Parteien vermieden werden. Im Februar 2009 hat die Steuerbehörde Rundschreiben „Circular 81 (Guoshuihan [2009] No.81)” erlassen, um Chinas bevorzugte Quellensteuer unter einem DBA laufen zu lassen. Wie oben beschrieben berechtigt das China-Hong Kong Doppelbesteuerungsabkommen Unternehmen mit Sitz in Hong Kong zu einer Quellensteuer von 5 Prozent, wenn Dividenden repatriiert werden. Das Rundschreiben ist dafür gedacht, dass steuerlich nicht registrierte Unternehmen nicht in den Genuss von Chinas Steuervorteilen kommen, wenn Einund Verkaufsströme angepasst werden. Das bezieht sich auf die Umsetzung des AntiVermeidung-Prinzips gegen den Gebrauch von Zweckgesellschaften. Rundschreiben „Circular 81“ zur Folge, müssen nachfolgende Bedingungen vom Empfänger der Dividende eingehalten werden, um in den Genuss dieser Vergünstigungen zu kommen: Empfänger der Dividende (in diesem Fall das in Hong Kong ansässige Unternehmen) muss steuerrechtlich in der anderen Vertrags-Zuständigkeit ansässig sein (in unserem Fall der Hong Kong SVR) der Empfänger der Dividende muss der wirtschaftliche Eigentümer der Dividende sein die Dividende muss als solche nach dem chinesischen Steuergesetz anerkannt sein, weitere Auflagen könnte die Steuerbehörde noch auferlegen In Hong Kong registrierte Unternehmen für China Geschäft nutzen Obwohl die oben genannten Bedingungen internationalen Standards entsprechen, sind jetzt chinesische Behörden berechtigt, die Dokumente zu erfragen, die eine Durchführung nach den Vorgaben beweisen. China abgehalten werden von den Vorstandsmitgliedern müssen mindestens 50 Prozent, oder leitende Führungskräfte müssen in China gemeldet sein Eine andere Verfügung des Rundschreibens „Circular 81“ bemächtigt die Staatliche Steuerbehörde Chinas, intensivere Kontrollen durchzuführen. Im Falle einer Vermutung der Existenz einer Zweckgesellschaft, die zum Selbstzweck betrieben wird, können bestimmte Steuervorteile oder die Zahlung der Dividende verweigert werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der OffshoreUnternehmen betrifft, die in China Geschäfte machen, ist die Kapitalgewinnsteuer, welche chinesische Steuerbehörden beanspruchen, wenn die Offshore-Holdinggesellschaft durch Umstrukturierungsprozesse geht oder ihre chinesischen Firmenteile verkauft. Zusätzlich verstärken Behörden ihre VerrechnungspreisKontrollen. (Für weitere Informationen zu diesem Thema, empfehlen wir Ihnen die deutsche Ausgabe der China Briefing vom März 2009). Eine weitere wichtige Bestimmung ist das „Guoshuifa [2009] No. 82“, das am 2. April 2009 verabschiedet wurde. Es besagt, dass ein Offshore-Unternehmen, welches maßgeblich im Besitz von chinesischen Anteilseignern ist, in China als steuerrechtlich gemeldet gilt, wenn: die Hauptörtlichkeit des operativen Managements sich in China befindet wichtige Entscheidungen im Bereich der Finanzen und des Personalmanagments in China getroffen und ausgeführt werden wesentliche Vermögensbestandteile der Firma, Buchhaltung und Geschäftsbücher, Unternehmenssiegel oder –stempel in China verwahrt und genutzt werden, und Vorstands- oder Aktionärsmeetings in Während Hong Kong nicht in der Liste der „Jurisdictions Commited to Improving Transparency and Establishing Effective Exchange of Information in Tax Matters“ der OECD erscheint, gibt es einige Länder, wie zum Beispiel Italien, die Hong Kong immer noch als Steuerparadies ansehen. Die Steuerbehörden jener Länder überprüfen deswegen jede Transaktion, die nach und aus Hong Kong getätigt wird. Diese Länder erwarten von ihren Unternehmen und Staatsbürgern, die dort geschäftlich tätig sind, die Offenlegung der Hintergründe solcher Transaktionen. In den letzten Jahren kam es verstärkt zu mehr Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Hong Kong und anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, Brunei, Belgien, Ungarn, Indonesien, Irland, Kuwait, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, China, Thailand, dem Vereinigten Königreich und Vietnam. Für weitere Informationen zu Hong Kongs Doppelbesteuerungsabkommen lesen Sie bitte die Seiten 10 und 11. Dezan Shira & Associates ist ein professioneller Dienstleister, der Sie zu ausländischen Direktinvestitionen, bei Steuern, in Fragen der Buchhaltung und Gehaltsabrechnung, berät, sowie Dienstleistungen für internationale Kunden bei der Due Diligence in China, Hong Kong, Indien und Vietnam anbietet. Die Firma kann spezielle Sekretariatsdienste leisten, was auch die Eintragung eines Unternehmens in Firmenregister umfasst, sowie die jährliche Instandhaltung und Einreichung der Steuererklärung, Buchhaltung, die Durchführung jährlicher Audits, das Entrichten jährlicher Registrierungsgebühren, und die jährliche Erneuerung der Betriebserlaubnis. Kontaktieren Sie uns unter [email protected] oder besuchen Sie www.dezshira.com. Die China Briefing Bibliothek für Rechts-, Steuer- und Anlagefragen Technische Buchreihe Unsere Handbücher zur Gründung einer Repräsentanz, einer Gesellschaft mit ausschließlich ausländischer Beteiligung oder eines Joint Ventures, zu Steuern in China, Fusionen und Übernahmen, geistigem Eigentumsrecht, Verrechnungspreissetzung oder Personalmanagement Regionale Buchreihe Unsere Handbücher zu Peking und Nordostchina, Shanghai und das Yangtseflussdelta, Südchina und das Perlflussdelta, Zentralchina, Westchina, Chinas Städte der zweiten oder dritten Reihe, und zu Chinas Nachbarländern www.asiabriefingmedia.com/store Auch als Hardcopy oder PDF verfügbar – [email protected] Ebenfalls von den Herausgebern der China Briefing: India Briefing und Vietnam Briefing Magazine, sowie die Webseite zu Wachstumsmärkten in Asien 2point6billion.com. www.india-briefing.com www.vietnam-briefing.com www.2point6billion.com China Briefing 5 Gründungsprozeduren für Unternehmen in Hong Kong [ Joe Sze, Dezan Shira & Associates ] U nter geltendem Recht und Gesetzgebung in Hong Kong gibt es drei unterschiedliche der Unternehmensstrukturen: 1) alleinige Eigentümerschaft 2) Partnerschaft 3) Unternehmen Alleinige Eigentümerschaft Die alleinige Eigentümerschaft ist eine Unternehmensstruktur, die von einer Einzelperson betrieben wird. Ein alleiniger Eigentümer bringt das Kapital und die Erfahrung mit ein. Er hat persönlich das Anrecht auf alle Profite und nimmt ebenfalls alle Risiken für Schulden des Unternehmens auf sich. Als alleiniger Eigentümer ist die Haftbarkeit unbegrenzt. Ein derartiges Unternehmen muss unter der geltenden Gewerbeanmeldungssatzung (Business Registration Ordinance) registriert werden. Partnerschaft Eine Partnerschaft ist eine Geschäftsbeziehung unter individuellen Personen zum gemeinsamen Zwecks des Profits. Eine Partnerschaft ist eine Geschäftstätigkeit, welche aus mindestens zwei Partnern (und aus nicht mehr als 20 Partnern, einige Ausnahmen eingeschlossen) besteht. Hierbei ist jeder Partner gleich allen anderen für Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar. Die Haftbarkeit bei Partnern ist unbegrenzt. Partnerschaften müssen unter der geltenden Gewerbeanmeldungssatzung (Business Registration Ordinance) registriert werden. Unternehmen In Hong Kong gibt es vier verschiedene Arten von Unternehmensstrukturen (bei diesen ist die Haftbarkeit der Mitglieder entweder begrenzt oder unbegrenzt): 1. 2. 3. 4. 6 Personengesellschaft Aktiengesellschaft Börsennotierte Gesellschaft Nicht-Hong Kong Gesellschaft China Briefing Personengesellschaft Aktiengesellschaft Laut Absatz 29 der Unternehmenssatzung (Companies Ordinance) bezieht sich die Bezeichnung „Privates Unternehmen” auf ein Unternehmen, das mit folgenden Artikeln übereinstimmt: Börsennotierte Gesellschaft Die Personengesellschaft ist mit Abstand die Art der Unternehmensstruktur, die am häufigsten in Hong Kong gegrindet wird. Gemäß Statistiken des Registers der Hong Kong Gesellschaften betrug die Zahl der in Hong Kong registrierten privaten Unternehmen 805.558, während die Gesamtzahl aller Aktiengesellschaften bei 10.204 lag (Juni 2010). 1. das Recht für Aktientransfers ist beschränkt 2. die Anzahl der Beteiligten ist auf 50 begrenzt. Ausnahmen sind Personen, welche vom Unternehmen angestellt sind, sowie Personen, die ehemals beim Unternehmen angestellt waren, und nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin am Unternehmen beteiligt sind 3. jegliche Einladungen an die Öffentlichkeit sich am Unternehmen zu beteiligen oder Schuldscheine zu kaufen, ist verboten Eine Personengesellschaft ist nicht dazu verpflichtet dem Register der Gesellschaften Jahresabschlussberichte zukommen zu lassen, weshalb dessen Finanzlage der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Jedes Unternehmen, welches die Auflagen unter Absatz 29 nicht erfüllt ist eine Aktiengesellschaft. Eine Aktiengesellschaft ist verpflichtet dem Register der Gesellschaften auf jährlicher Basis den Jahresbericht zukommen zu lassen, zusammen mit einer vom Vorstand, Manager oder Geschäftsführer beglaubigten Kopie der vollständigen Rechnungsführung jeglicher Konten, einen Bericht vom Vorstand, sowie ein Rechnungsprüfungsbericht der Unternehmenskonten sind ebenfalls einzureichen. Eine börsennotierte Gesellschaft ist ein Unternehmen, deren Aktien oder Schuldscheine an einer Börse gehandelt werden. Nur öffentliche Unternehmen können sich für eine Quotierung an der Börse bewerben. Deshalb muss eine börsennotierte Gesellschaft ebenfalls eine Aktiengesellschaft sein (umgekehrt ist dies nicht unbedingt der Fall). Nicht-Hong Kong Gesellschaft Nicht-Hong Kong Gesellschaften sind Unternehmen, die außerhalb von Hong Kong gegründet wurden und aus bestimmten Gründen eine gewerbliche Niederlassung in Hong Kong eröffnen. Derartige Unternehmen sind verpflichtet sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme als Nicht-Hong Kong Gesellschaft beim Register der Gesellschaften zu registrieren. Gründungsprozeduren für Unternehmen in Hong Kong Eine Nicht-Hong Kong Gesellschaft ist ebenfalls verpflichtet auf jährlicher Basis einen Jahresbericht, gemeinsam mit den Unternehmenskonten bei der Gesellschaftsregistratur abzugeben. Gründung einer Personengesellschaft in Hong Kong Der erste Schritt bei der Unternehmensgründung einer neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Registrierung des Namens. Dies kann ein englischer und/oder chinesischer Name sein. Seit 1991 wurde das System, welches die Reservierung eines Namens erforderte, abgeschafft, und seither braucht man keine Erlaubnis für die Namensregistrierung vom Registergericht einzuholen. Der Name einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss mit dem Wort „limited” enden. Einschränkungen bei der Namensregistrierung sind: 1. der gewählte Name ist schon registriert und wird, gemäß dem Index von Unternehmensnamen des Registergerichts, zur Zeit von einem anderen Unternehmen genutzt 2. der gewählte Name ist identisch mit dem einer juristischen Person, welche unter Verordnung eingetragen oder gegründet wurde 3. der gewählte Name würde, nach Meinung des Generaldirektors, eine Straftat bilden 4. der gewählte Name ist, nach Meinung des Generaldirektors, anstössig oder wirkt in anderem Maße dem öffentlichen Interesse entgegen Gründungsurkunde und Gesellschaftsvertrag Gründungsurkunde und Gesellschaftsvertrag sollten zur Gründung des Unternehmens fertig gestellt sein. Die Gründungsurkunde sollte folgende Klauseln sollte enthalten: Namensklausel, Domizilklausel, Haftungsklausel, Kapitalklausel und Zeichnungklausel. Personengesellschaften sind nicht verpflichtet, ihre Absichten in der Gründungsurkunde offenzulegen. Der Gesellschaftsvertrag stellt unternehmensinterne Regeln und Pflichten dar, zum Beispiel die Rechte des Vorstands. Die drei Einschränkungen von Paragraph 29 müssen bei Gründung der Personengesellschaft im Gesellschaftsvertrag enthalten sein. Gründungsformular Will jemand eine Personengesellschaft gründen, muss dies über ein Gründungsformular, welches beim Registrator eingereicht wird, getan werden. Das Formular beinhaltet folgende Informationen: Gesellschaftsname Wie oben im Text angesprochen. Registriertes Büro der Gesellschaft Eine Gesellschaft sollte ein in Hong Kong registriertes Büro haben, welchem jegliche relevante Korrespondenz zukommt. “Care-Of” Addressen oder Postfächer sind nicht erlaubt. Genehmigtes Aktienkapital Das genehmigte Aktienkaptial ist die Kapitalsumme, mit welcher die Gesellschaft registriert werden möchte. Der numerische Wert und der Nennwert müssen ausgewiesen sein, wobei keine Verpflichtung besteht, die Gesellschaftaktien in Hong Kong Dollar zu benennen. Die Gesellschaftssteuer kann zu einer Rate von 1 Hong Kong Dollar pro 1.000 Hong Kong Dollar (oder Teil davon) des nominalen Aktienkapitals bezahlt werden. Ausgegebenes Aktienkapital Der Gesamtbetrag des Aktienkapitals wird von den Aktieninhabern übernommen. Aktien werden Im Gegenzug für Beiträge zur Finanzierung der Gesellschaft und deren Tätigkeiten ausgegeben. Gesellschafter Eine Personengesellschaft muss mindestens einen Gesellschafter haben, sei dies eine Einzelperson oder ein Unternehmen. Ist eine Einzelperson der Gesellschafter, braucht diese Person nicht in Hong Kong ansässig zu sein. Der Gesellschafter ist der Besitzer der Firma. Dieser kann die operative Tätigkeit nicht selbst leiten, wenn er nicht auch Direktor ist. Gesellschafter und Direktor können dieselbe Person sein. Chefsekretär der Gesellschaft Jede Gesellschaft braucht einen Sekretär. Dieser wird normalerweise auch “Chefsekretär” genannt. Er ist der Handlungsbevollmächtigte der Gesellschaft. Außer im Fall, dass dies ein börsennotiertes Unternehmen ist, kann der Sekretär eine individuelle Person sein, die ihren Hauptwohnsitz in Hong Kong hat, oder eine Rechtsperson, welche ihr registriertes Büro oder eine gewerbliche Niederlassung in Hong Kong hat. Direktor Eine Personengesellschaft muss mindestens einen Direktor haben. Der Direktor kann eine Einzelperson oder ein Unternehmen sein. Ist der Direktor eine Einzelperson, muss er mindestens 18 Jahre alt sein. Er muss aber kein Bürger Hong Kongs sein. Der Direktor ist der Geschäftsführer der Gesellschaft und ist für das operative Geschäft zuständig. Die Rechte des Direktors sind ihm durch den Gesellschaftsvertrag übertragen. Eintragung einer Personengesellschaft Dokumente, die dem Gesellschaftsregister zugestellt werden müssen, beinhalten: 1. Eintragungsformular - Formular NC1 (für durch Aktien begrenzte Unternehmen) 2. eine Kopie von Gründungsurkunde und Gesellschaftsvertrags, falls vorhanden, zusammen mit einer von einem Gründungsmitglied unterzeichneten Echtheitsbestätigung Unter den normalen Umständen wird eine Eintragungsbestätigung für Gesellschaften, welche durch Aktien beschränkt sind, innerhalb von vier Arbeitstagen nach Eingabe ausgestellt. Rechtlich gesehen existiert die Gesellschaft ab dem auf der Bestätigung als Gründungsdatum festgelegtem Zeitpunkt. Innerhalb eines Monats nach der Gründung einer Gesellschaft, muss die Gesellschaft unter der Gewerbeanmeldungssatzung (Business Registration Ordinance) registriert werden, unabhängig davon ob das Unternehmen effektiv existiert oder nicht. Jede Gesellschaft braucht einen Stempel aus Metal, auf welchem in leserlicher Schrift der Gesellschaftsname eingraviert ist. Jährliche Compliance Eine Gesellschaft muss die Gewerbeerrlaubnis jedes Jahr erneuern. Personengesellschaften mit Aktienkaptial sollten die Jahresrendite innerhalb von 42 Tagen nach dem Jahrestag der Unternehmensgründung dem Register der Gesellschaften zustellen. Jede Gesellschaft sollte, zusätzlich zu anderen Versammlungen, jährlich eine Generalversammlung einberufen und sollte diesbezüglich spezifische Angaben in den Ankündigungen dieser Versammlung machen. Die Gesellschaft muss ihre erste jährliche Generalversammlung innerhalb von 18 Monaten nach ihrer Gründung abhalten. Bei dieser Versammlung ist die Geschäftsführung verpflichtet die Bilanz vorzustellen. Für weiterführende Informationen zur Gründung von Unternehmen in Hong Kong kontaktieren Sie bitte [email protected] oder besuchen Sie www.dezshira.com. China Briefing 7 Buchhaltung und finanzielle Anforderungen bei Hong Kong Unternehmen [ Von Eunice Zhou und Rachel Wang, Dezan Shira & Associates ] L aut Hong Kongs Gewerbeordnung muss jedes Unternehmen eine angemessene Buchführung einhalten. Einen Bezug hat das auf alle erhaltenen und ausgegeben Gelder des Unternehmens, die Angelegenheiten weshalb Einnahmen und Ausgaben durchgeführt wurden, jegliche Verund Einkäufe durch das Unternehmen, sowie Vermögen und Schulden des Unternehmen. Die Geschäftsbücher geben über die finanzielle Lage des Unternehmens mit angemessener Genauigkeit Auskunft, Somit wird die Vorbereitung der Bilanzaufstellung der Firma und anderer Dokumente ermöglicht, die von der Gewerbeordnung benötigt werden. Die Bilanz muss eine ehrliche und faire Betrachtung der Firma sein, die am Ende des Geschäftsjahres die Tatsachen wiedergeben. Jede Erfolgsrechnung einer Firma muss exakten Gewinn und Verlust des Geschäftsjahres festhalten. Geschäftsbücher der Unternehmen müssen für 7 Jahre aufbewahrt werden. Das gilt ab dem Zeitpunkt des letzten Eintrages am Ende des Geschäftsjahres. Steuerpflichten Das einfache und wirtschaftsfreundliche Steuersystem Hong Kongs ist eines der Hauptanreize für ausländische Investoren. Die bedeutendsten Vorteile sind: ein niedriger Gewinnsteuersatz – 16,5 Prozent (15 Prozent für Personen neben Gesellschaften) für 2009/2010 keine Steuer auf Kapitalgewinn und Dividende großzügige Abschreibungspraxis Territorialitätsprinzip der Steuer, welches es Hong Kong Unternehmen ermöglicht Offshore-Status und Steuerbefreiung von Gewinnen, die außerhalb der SVZ erzeugt wurden, zu beanspruchen Hong Kong hat nur drei direkte Steuern: E r t r a g s t e u e r, E i n k o m m e n s t e u e r u n d Vermögensteuer. Alle Unternehmen aus Hong Kong sind verpflichtet ausreichende Protokolle in englischer oder chinesischer Sprache zu führen. Diese Protokolle müssen Einkommen und Ausgaben beinhalten, um sicherzustellen, dass die steuerpflichtigen Erträge mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden können, um gewisse spezifische Geschäftsvorgänge zu dokumentieren. Geschäftsprotokolle müssen für mindestens 7 Jahre nach der Transaktion auf welche sie sich beziehen aufbewahrt werden. Unterlassung von Protokollführung kann zu einer Strafe von Hong Kong Dollar 100,000 führen. Unter dem Steuersystem Hong Kongs gibt es keine Begrenzung mit Bezug auf das Vortragen von Steuerverlusten, und Verluste können nicht nachgetragen werden. Ertragssteuer Jede Person, die in Hong Kong Handel betreibt oder einem Beruf nachgeht, muss Ertragssteuer für steuerpflichtige Erträge, die in Hong Kong entstanden sind, zahlen. Eine Person ist verpflichtet in Hong Kong Ertragssteuer zu zahlen, falls die folgenden 8 China Briefing Konditionen zutreffen: die betreffende Person muss Handel betreiben, eine Profession ausüben, oder ein Unternehmen in Hong Kong führen der zu versteuernde Gewinn muss von diesem Handel, Beruf oder Unternehmen stammen der Gewinn muss in Hong Kong entstanden sein, oder kann aus Hong Kong abgeleitet werden Hong Kongs Steuerverwaltung, das „Inland Revenue Department”, ist nur an Erträgen interessiert, die direkt aus Hong Kong stammen. Das Prinzip der „territorialen Zuständigkeit” muss bei jeder Etappe der Ertragsteuerplanung in Betracht gezogen werden. Da kein Unterschied zwischen Ansässigen und Nicht-Ansässigen gemacht wird, kann ein Ansässiger ohne weiteres Erträge im Ausland erzeugen, ohne sie versteuern zu müssen; ein Nicht-Ansässiger, auf der anderen Seite, muss in Hong Kong erzeugte Erträge versteuern. Typische Fälle zu versteuernder Tätigkeiten in Hong Kong sind: Beratungsdienstleistungen in Hong Kong Buchhaltung und finanzielle Anforderungen bei Hong Kong Unternehmen der Kauf oder Verkauf von Gütern deren Vertrag in Hong Kong verhandelt oder vereinbart wurde, oder im Falle von Produkten, die in Hong Kong gelagert sind e i n Ve r k a u f e n d e r H o n g K o n g e r Grundstücken durch ertragerzeugendes Immobilienunternehmen Geschäfte, die über eine Agentur in Hong Kong abgewickelt werden Im Veranlagungsjahr 2003/2004 wurde der Ertragssteuersatz wurde von 16 Prozent auf 17,5 Prozent erhöht. Im Veranlagungsjahr 2008/2009 wurde er wieder auf den derzeitigen Satz von 16,5 Prozent gesenkt. Für Personengesellschaften wurde der Ertragssteuersatz im Veranlagungsjahr 2003/2004 um 0,5 Prozent auf 15,5 Prozent erhöht. 2004/2005 kletterte der Ertragssteuersatz für Personengesellschaften auf 16 Prozent, um dann 2008/2009 wieder auf den derzeitigen Satz von 15 Prozent gesenkt zu werden. Die Ertragsteuer bezieht sich auf die steuerpflichtigen Erträge, die aus dem Veranlagungsjahr stammen. Im Normalfall können alle Ausgaben in Verbindung mit den steuerpflichtigen Erträgen vom Steuerzahler abgesetzt werden. Hong Kongs Behörden haben eine allgeimeine Vorgehensweise was dieses Prizip betrifft. Allerdings muss jeder Fall einzeln betrachtet werden. Es gibt zwei verbreitete Arten von Tests: Vertragswirksamer Test D e r v e r t r a g s w i r k s a m e Te s t w i r d f ü r Einkommen durch Handelsaktivitäten angewendet. Der entscheidende Aspekt hier ist ob der Kauf- oder Verkaufsvertrag in Hong Kong gemacht wurde. Dies schließt Verhandlung, Vertragsschluss und Ausführung des Vertrages mit ein. werden müssen, am Ende des Steuerjahres ausstellen. Eine Verlängerung ist erhältlich, wenn ein Steuerbevollmächtigter (welcher im Normalfall ein professioneller Steuerberater ist) den Steuerzahler repräsentiert Die Steuererklärung kann wie folgt verlängert werden: Bilanzstichtag Verlängertes Fälligkeitsdatum 1. Jan. 2010 – 31. Mär. 2010 16. Nov. 2010 Keine 1. Apr. 2010 – 30. Nov. 2010 Verlängerung (Mai 2011) Das Steuerjahr ist in Hong Kong wie folgt: vom 1. April bis zum 31. März des darauf folgenden Jahres am Datum des Jahresabschlusses (falls das nicht der 31. März ist) endet das Jahr ein spezieller Zeitraum wird vom Finanzamt verordnet wenn ein Unternehmen seinen Bilanzstichtag angefangen, beendet oder geändert, hat Ertragssteuererklärung Die erste Ertragssteuererklärung wird von der Steuerbehörde 18 Monate nach Firmengründung ausgestellt. Die Steuerbehörde wird die zweiten und weiteren Steuererklärungen, welche innerhalb von 30 Tagen fertig gestellt ASIA BRIEFING 1. Dez. 2010 – 31. Dez. 2010 15. Aug. 2011 Offshore Status Hong Kong wendet ein territoriales Quellenprinzip der Steuern an, was bedeutet, dass nur Erträge die in Hong Kong generiert wurden, zu versteuern sind. Das Prinzip als solches ist leicht verständlich; allerdings ist die Anwendung in manchen Fällen umstritten. Die Fragen ob ein Unternehmen in Hong Kong geführt und Erträge dort erzielt wurden sind Tatsachenfragen. Generell wird festgestellt, welche Aktivitäten der Steuerzahler unternommen hat und wo er diese Aktivitäten unternahm, um Gewinn zu erzielen. The China Tax Guide (Fourth Edition) Als Hardcopy und PDF verfügbar unter der Emailaddresse [email protected] Besuchen Sie den Asia Briefing Buchladen unter www.asiabriefingmedia.com/store Die folgenden Aspekte werden ebenfalls berücksichtigt werden: wie wurde die Ware versendet? wie wurden die Verkäufe angefordert und Bestellungen bearbeitet? wie wurde die Ware beschaffen und gelagert? wie wurde die Finanzierung gestaltet? wie wurde die Bezahlung getätigt? Tätigkeitstest Der Tätigkeitstest bezieht sich auf Fälle, die nicht Handel oder Darlehensgeschäfte betreffen (Herstellungs- und passives Einkommen). Um Steuerbefreiung von Kommisionseinkommen zu beantragen sollten folgende Fragen gestellt werden: was ist der ursprüngliche Anlass des Einkommens? hat der ursprüngliche Anlass in Hong Kong stattgefunden? was wurde unternommen, um Gewinne zu erzielen, und wo wurde dies unternommen? Um weitere Informationen oder Beratung bezüglich Hong Kongs Steuersystem zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Dezan Shira & Associates unter [email protected] oder www.dezshira.com. · Steuerplanung · Chinas Steuergesetz und –handhabung · Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Quellensteuer und Gewerbesteuer · Steuerbehandlung für Repräsentanzen · Steuerrückerstattung bei Export · Konsumsteuer · Einkommensteuer für Expatriates und erlaubte Sozialzulagen · Vorgeschriebene Wirtschaftsprüfungsbestimmung für ausländische Unternehmen · Allgmeine Buchhaltungsverfahren in besonderen Prüfungsbereichen · Oft auftrende Fragen bei der jährlichen Wirtschaftsprüfung · Dokumentationsauflagen für nahestehende Unternehmen · Chinas Doppelbesteuerungsabkommen · Bestimmung bezüglich grenzüberschreitenden Verfahren zwischen China und Hong Kong China Briefing 9 Hong Kongs Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) [ Jennifer Lu, Dezan Shira & Associates ] D oppelbesteuerung entsteht wenn mehrere Steuersysteme sich überschneiden, also beispielsweise ein Gewinn i n m e h r e r e n b e t r o ff e n e n Staaten besteuert wird. In Hong Kong werden ausschließlich im Inland generierte Gewinne und Einkommen besteuert. Gewinne oder Einkommen, die von Einheimischen im Ausland erwirtschaftet wurden sind in Hong Kong in der Regel nicht steuerpflichtig. China-Hong Kong DBA Trotz des Verzichtes auf diese Steuererhebung, sieht die Verwaltung der Sonderverwaltungszone Hong Kong viele Vorteile in weiteren Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit seinen Handelspartnern. Ein solches Abkommen bietet beiden Vertragsparteien Transparenz in ihren Steuerrechten und erlaubt eine zuverlässige Bewertung der potentiellen Steuerverpflichtungen des Geschäftsbetriebs. Es ergibt sich auch ein weiterer Anreiz für ausländische Unternehmen, die sich in Hong Kong zu engagieren, sowie für einheimische Unternehmen, die im Ausland Geschäfte tätigen. Hong Kongs Regierung hat viele Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, um die Steuerverpflichtungen seiner Einwohner als auch die der kooperierenden Staaten zu minimieren. Obwohl die Dividende, die von festländischen Investoren in Hong Kong empfangen wird, von Steuern im Festland befreit sind, bietet die neue Verordnung eine Versicherung für Investoren aus Hong Kong, dass diese Bestimmungen nicht in der Zukunft geändert werden. Die Verordnung für im Inland erzieltes Einkommen 2010 (Inland Revenue (Amendment) Ordinance), andererseits, die im Januar 2010 verabschiedet wurde, schaffte die legale Basis für die Hong Kongs Regierung, das liberalere OECD Modell für den Austausch von Informationen mit den DBA Partnern einzuführen. Die Verordnung ergänzt bestehende Gesetze, in dem sie einige neue Absätze einfügt. Es werden mehr Einzelheiten darüber verkündet, wie Kong Kong und die Regierung des DBA Partners Informationen austauschen können. Gleichzeitig haben alle neuen Unterzeichner von DBAs, die Länder Ungarn, Kuwait, Österreich, Großbritannien und Irland zusätzliche Klauseln unterzeichnet, die vor einem möglichen Missbrauch der Verordnung schützen wollen. 10 China Briefing China und Hong Kong haben am 21. August 2006 ein DBA unterzeichnet. Dadurch wurde das Abkommen aus dem Jahr 1998 ersetzt. Für Steuerzahler vom Festland trat das Abkommen am 01.01.2007 und für Steuerzahler aus Hong Kong zum 01.04.2007 in Kraft. Die China-Hong Kong DBA Quellensteuersätze werden in der Tabelle auf der nächsten Seite angegeben. Die reduzierten Quellensteuersätze sind unter den niedrigsten von aller DBAs, welche die Volksrepublik je unterzeichnet hat. Kaptitalgewinnsteuer Unter Artikel 5 im zweiten Protokol des Hong Kong-China DBAs aus dem Jahr 2008 ist eine vollständige Steuerbefreiung im Festland auf Kapitalgewinne enthalten, welche von Investoren aus Hong Kong durch den Verkauf von Anteilen einer Festlandfirma generiert wurden, Vorraussetzung ist, dass der Investor aus Hong Kong zwölf Monate vor dem Verkauf weniger als 25 Prozent der Anteile gehalten hat. Da es keine Steuer auf Kapitalanlagen in Hong Kong unter einem älteren Gesetz gab, könnte sich das als vorteilhaft für Investoren aus Hong Kong erweisen. Einkommen aus Anstellungen Es gibt eine wichtige Änderung, was das Zählen der Tage betrifft, die Angestellte aus Hong Kong auf dem chinesischen Festland verbringen dürfen. Besonders wichtig ist das für diejenigen Personen, die innerhalb einer 12 monatigen Zeitspanne das Festland oft besuchen, Das hat es schwieriger für Steuerzahler auf der einen Seite gemacht, Steuerbefreiungen auf der anderen Seite für sich zu reklamieren. Dem DTA zur Folge, ist ein Bürger auf der einen Seite ist von Steuern auf der anderen Seite ausgenommen, wenn folgende Kriterien zutreffen: sie sind auf der anderen Seite nicht länger als 183 Tage während einer Zeitspanne von 12 Monaten anwesend. Die Tage werden werden während der jeweiligen Steuerperiode gezählt, die in diesem Jahr beginnt oder endet die Bezahlung wird von-, oder im Auftrag von einem Arbeitgeber gezahlt, der nicht auf der anderen Seite ansässig ist die Bezahlung wird nicht von einer dauerhaften Einrichtung auf der anderen Seite getragen Austausch von Informationen Es wurden verschiedene Richtlinien zu diesem Thema erlassen. Während der Austausch von einigen Informationen erlaubt ist, Ist der Entwurf restriktiv und erlaubt nur den Austausch derjenigen Informationen, welche nötig sind um das neue Abkommen zu Erfüllen, oder die zur Erfüllung heimischer Steuergesetze, des Festlandes und Hong Kongs, dienen. Die zwei Regierungen sind nicht verpflichtet, die Informationen, die nicht verfügbar sind unter den normalen Abkommen, oder unter den normalen Verwaltungsabläufen, und welche Handels-, Geschäfts-, Industrie-, kommerzielle oder professionelle Geheimnisse enthalten, preiszugeben. Für weiterführende Informationen zu den Doppelbesteurungsabkommen Hong Kongs, und Ratschlägen zu grenzübergreifender Besteuerung, kontaktieren Sie bitte Deazan Shira & Associates auf [email protected] oder besuchen Sie www.dezshira.com. Hong Kongs Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) Hong Kongs Doppelbesteuerugsabkommen Land Datum der Unterzeichnung Datum der Gültigkeit Quellensteuerraten für passive Einkommen Dividende Zinsen Tantieme Belgien 10.12.2003 Y/A 2004/2005 ₁ 10% Brunei 20.03.2010 Bekanntgabe erwartet 0% 0/5/10%₂ 5% Großbritannien 21.06.2010 Bekanntgabe erwartet 0/15%₃ 0% ₄ 3% Indonesien 23.03.2010 Bekanntgabe erwartet 5%/10% ₅ 0/10% ₆ 5% Irland 22.06.2010 Bekanntgabe erwartet 0% Kuwait 13.05.2010 Bekanntgabe erwartet 0/5%₈ Liechtenstein 12.08.2010 Bekanntgabe erwartet Luxemburg 02.11.2007 Y/A 2008/2009 Niederlande 22.03.2010 Österreich 25.05.2010 0/5/15% 5% 0/10%₇ 3% ₉ 5% ₁₀ 0% 3%₁₁ ₁₂ 0% 3% Bekanntgabe erwartet 0/10%₁₃ 0% 3% Bekanntgabe erwartet 0/10%₁₄ 0% 3% 10% 10/15%₁₅ 5/10/15%₁₆ ₁₈ 5% ₁₉ 7/10%₂₀ ₂₂ 7% Thailand 07.09.2005 Y/A 2006/2007 Ungarn 12.05.2010 Bekanntgabe erwartet Vietnam 16.12.2008 V.R. China 21.08.2006 0/5% 0% 0/10% 5/10%₁₇ 0/5% Y/A 2010/2011 10% 0/10% Y/A 2007/2008 5/10%₂₁ 0/7% Anmerkungen: 1. die 0% Steuerrate trifft zu, wenn der profitierende Eigentümer ein Unternehmen ist, das wenigstens 25% der Anteile für eine ununterbochene Zeitspanne von 12 Monaten zum Zeitpunkt der Dividendeausschüttung hält. Ein Anteil von 10% resultiert in einer Quellensteuerrate von 5%. Die 15% Steuerrate gilt für alle anderen Fälle. 2. die 0% trifft auf alle Zinszahlungen an die HKSVRR und einige andere Regierungsstellen zu. Die 5% treffen auf Zinszahlungen an Banken oder Finanzinstitutionen zu. Die 10% treffen für alle anderen Fälle zu. 3. die 0% trifft dort zu, wo der profitierende Eigentümer ein ein Pesionsfond ist. Die 15% treffen dort zu, wo der profitierende Eigentümer der Dividende in Hong Kong ansässig ist. 4. die 0% Rate trifft zu, außer wenn eine gegen das HK/GB DBA gerichtete Antishoppingklausel zutrifft. 5. die 5% treffen zu, wenn der profitierende Eigentümer der Dividende eine Beteiligungsesellschaft in Hong Kong ist, die wenigstens 25% Anteil an einer indonesischen Firma hält. Die 10% gelten für alle anderen Fälle. 6. die 0% gelten für Zinszahlungen an die HKSVRR und bestimmte andere Institutionen. Die 10% gelten für alle Fälle. 7. die 0% treffen für Zinszahlungen an die HKSVRR, die Geldbehörde von Hongkong, einige staatliche Körperschaften, Institutionen oder Fonds der HKSVRR, einer Bank oder ähnlichen finanziellen Institution, zu. Weiterhin für Empfänger, die in Hongkong ansässig sind um Vorteile innerhalb von Pensionsschemen zu verteilen, welche für Steuerzwecke in Hong Kong anerkannt wurden. Oder für Zinsen, die an Banken oder andere Finanzinstitutionen gezahlt werden, unter Einbezug von Schulden die aus Krediten für den Kauf von Ausrüstung oder Dienstleistungen stammen. Die 10% gelten für alle anderen Fälle. 8. die 0% gelten wenn der begünstigte Eigentümer der Dividende die HKSVRR ist, jede ihrer Institutionen oder andere Institutionen die ihr gehören. Die 5% gelten für alle anderen Fälle. 9. im Moment hat Kuwait keine Quellensteuer auf Zinsen. Die im Vertrag stipulierten Raten sind die Höchstgrenzen für Raten, falls eine Quellensteuer in Zukunft kommen sollte. Die 0% gelten für Zinszahlungen an die HKSVRR, die Geldbehörde von Hong Kong und jede andere Institution die von der HKSVRR gegründet wurde, jede Institution, die in Hong Kong gegründet wurde, jegliches Kapital, das von der HKSVRR oder einer ihrer Institutionen zur Verfügung gestellt wurde. Die 5% treffen für alle anderen Fälle zu. 10. im Unterschied zu anderen Doppelbesteuerungsabkommen in Hong Kong, hat das Abkommen zwischen Hong Kong und Liechtenstein hat keine Anforderungen für einen bevorteilten Anteilseigner und Empfänger von Dividenden für eine Quellensteuer. 11. im Moment gibt es keine Quellensteuer für Tantiemen. Falls Lichtenstein so eine Steuer in Zukunft einfuehren wird, wird diese dem DBA zur Folge auf 3% begrenzt werden. 12. die 0% gilt, wenn der bevorteilte Eigentümer der Dividenden eine Firma ist, die wenigstens 10% des Unternehmens hält, welches die Dividenden zahlt, oder eine Beteiligung in Höhe von Euro 1,2 Millionen hält. Die 10% gelten für alle anderen Fälle. 13. die 0% gelten für von Dividenden bevorzugte Eigentümer, welche a) eine in Hong Kong ansässige Firma direkt 10% der Anteile der niederländischen Firma hält, falls i) die Firma in Hong Kong an einer anerkannten Börse gehandelt wird oder ii) wenigtens 50% der Firma die von einer Firma gehalten werden, die an einer anerkannten Börse gehandelt werden und, dass die Firma entweder eine vertragliche Partei ist oder in der EU regisitriert ist; b) eine Bank oder Versichrung ist c) oder eine vertragsschliessende Partei, eine politische Unterabteilung oder lokale Autorität davon, oder eine Institution die von diesen gegründet wurde, oder die Regierung von einer dieser Parteien; d) ein Hauptquartier für ein internationales Unternehmen (genauer definiert im Vertrag); e) ein Pensionsfond f) jedes Unternehmen, dass nicht hauptsächlich gegründet, erworben oder erhalten wird, um die Dividendequellensteuer zu umgehen. Die 10% gelten für alle anderen Fälle. 14. die 0% gelten, wenn der profitierende Eigentümer der Dividende ein in Hong Kong ansässige Holding ist, die wenigstens 10% der österreichischen Firma hält. Die 10% gelten für alle anderen Fälle. 15. die 10% gelten, wenn sie an eine Finanzinstitution oder Versicherung gezahlt werden, und Zinsen gezahlt werden, die von Krediten für die Verkäufe von Ausrüstung, Maschinen oder Dienstleistungen oder ähnlichem stammen. Die 15% gelten für alle anderen Fälle. 16. die 5% gilt für Tantiemen für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten von Literatur, künstlerischer oder wissenschaftlicher Arbeit. Die 10% gelten für Tantiemen für die Nutzung, oder das Recht auf Nutzung von von Patenten, Markenrechten, Design oder Modellen, Plänen oder geheimen Formeln oder Prozessen. Die 15% gelten für alle anderen Fälle. 17. die 5% gelten, wenn der profitierende Eigentümer der Dividenden eine in Hong Kong ansässige Holding ist, die wenigstens 10% der ungarischen Firma hält. Die 10% gelten für alle anderen Fälle. 18. die 0% gelten für alle Zinszahlungen an die HKSVRR, die Geldbehörde von Hong Kong, und ein Finanzetablissement, welches von der HKSVRR eingerichtet wurde das von beiden Vertragsparteinen Zustimmung erhählt. Die 5% gelten für alle anderen Fälle. 19. die 0% gelten für Zahlungen an die HKSVRR und anerkannte Institutionen. Die 10% gelten für alle anderen Fälle. 20. die 0% gelten für Tantiemen für die Nutzung, oder das Recht auf Nutzung von von Patenten, Markenrechten, Design oder Modellen, Plänen oder geheimen Formeln oder Prozessen. Die 10% gelten für alle anderen Fälle. 21. die 5% gelten, wenn der profitierende Eigentümer der Dividende eine in Hong Kong ansässige Holding ist, die wenigstens 25% der chinesischen Firma hält. Die 10% gelten für alle anderen Fälle. 22. die 0% gelten für Zinszahlungen an die HKSVRR und anerkannte Institutionen. Die 10% gelten für alle anderen Fälle. HKSVRR: Die Regierung der Hong Kong Sonderverwaltungszone China Briefing 11 IHR ERFAHRENER PARTNER FÜR AUSLÄNDISCHE DIREKTINVESTITIONEN IN CHINA Seit 1992 unterstützen wir multinationale Investoren und KMUs mit Unternehmungsberatung, Buchführung, Due Diligence und Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen in China. Wenn Sie Rat zu Firmengründungen, Betriebsführung, Steuern, Buchhaltung, Due Diligence und Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten in China suchen, kontaktieren Sie eines unserer Büros oder schreiben Sie eine E-Mail an [email protected]. Beijing Büro: Sabrina Zhang Regional Partner [email protected] +86 10 6566 0088 Shanghai Büro: Olaf Griese Partner [email protected] +86 21 6358 8686 Guangzhou Büro: Rosario DiMaggio Manager [email protected] +86 20 3825 1725 Dalian Büro: Adam Livermore Regional Manager [email protected] +86 411 6299 0101 Hangzhou Büro: Helen Ye Manager [email protected] +86 571 5685 9956 Zhongshan Büro: Lisa Qian Manager [email protected] +86 760 8826 9592 Qingdao Büro: Liming Zhang Senior Associate [email protected] +86 532 6677 5461 Ningbo Büro: Lily Wang Manager [email protected] +86 574 8733 8682 Shenzhen Büro: Alberto Vettoretti Managing Partner [email protected] +86 755 8366 4120 Hong Kong Büro: Joe Sze Manager [email protected] +852 2376 0334 www.dezshira.com Auch in Indien und Vietnam vertreten [email protected] [email protected] Mitglied der The Leading Edge Alliance, der weltweit zweitgrößten Buchhaltungsvereinigung