Projektarbeit - Gepr. Technischer Betriebswirt / Gepr. Technische
Transcrição
Projektarbeit - Gepr. Technischer Betriebswirt / Gepr. Technische
Exemplar für den Teilnehmer Projektarbeit - Gepr. Technischer Betriebswirt / Gepr. Technische Betriebswirtin Allgemeine Hinweise und inhaltliche Anforderungen Im Rahmen der Fortbildungsprüfung zum Gepr. Technischen Betriebswirt / zur Gepr. Technischen Betriebswirtin ist im fachübergreifenden technikbezogenen Prüfungsteil eine schriftliche Hausarbeit (sogenannte Projektarbeit) anzufertigen. In dieser soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er komplexe Problemstellungen an Schnittstellen technischer und kaufmännischer Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Themenstellung kann alle in der Rechtsvorschrift genannten Prüfungsanforderungen umfassen und soll die Fachrichtung sowie die betriebliche Praxis, insbesondere die betriebs-, fertigungs-, produktions- und/oder verfahrenstechnischen Kenntnisse und Fertigkeiten des Prüfungsteilnehmers einbeziehen. Der Prüfungsausschuss stellt drei wichtige Aspekte besonders heraus: 1. Der Praxisbezug der Arbeit soll deutlich werden. Es geht nicht um eine lehrbuchmäßige Darstellung von Sachverhalten. Vielmehr wird Wert auf eine praxisbezogene Anwendung und Übertragungsleistung gelegt. So kann u.a. eine konzeptionelle Idee einer Projektarbeit z. B. sein: „Die Erstellung einer ausführlichen Entscheidungsvorlage für die Unternehmensleitung“. 2. Fächerübergreifende Arbeit. In der Arbeit sollen mindestens zwei verschiedene Prüfungsgebiete angesprochen und berücksichtigt werden. Damit soll der Forderung nach Bearbeitung einer komplexen - nicht zu engen - Problemstellung Rechnung getragen werden. 3. Die Entscheidungsrelevanz ist deutlich hervorzuheben. In der Regel soll durch die Projektarbeit eine betriebliche Entscheidungssituation bearbeitet werden mit dem Ziel, dass Entscheidungsträger (i.d.R. die Geschäftsführung) den behandelten Vorschlag genehmigen, d.h. die benötigten Ressourcen (Personal und/oder finanzielle Mittel) für das Projekt bereitstellen. Können nicht alle Aspekte innerhalb des gegebenen Rahmens (siehe formale Anforderungen) ausführlich behandelt werden, ist eine Verdeutlichung dieser im Rahmen des Fachgespräches möglich. In diesem Falle ist ein entsprechender Hinweis in der Projektarbeit auf das stattfindende Fachgespräch wünschenswert. Das Thema der Projektarbeit wird nach Sichtung und Kenntnisnahme unter Berücksichtigung der Vorschläge des Prüfungsteilnehmers vom Prüfungsausschuss festgelegt. Der Prüfungsausschuss behält sich Änderungen bezüglich des Themas, der Inhalte und Gliederung ausdrücklich vor. Unter diesen Gesichtspunkten ist der Kammer bis zu dem festgesetzten Termin ein Themenvorschlag einzureichen. Zu dem Vorschlag gehört eine aussagekräftige Gliederung, aus der die Struktur sowie die wesentlichen Inhalte der Arbeit hervorgehen. Bezüglich der Form ist ein maschinen- /computerbeschriebenes DIN/A4 Blatt unter Angabe von Name, Anschrift, Prüfungsnummer und Telefonnummer (dienstlich und privat) vorzusehen. - bitte wenden - Seite1 von 3 Formale Anforderungen an die Projektarbeit 1.) Die fertiggestellte Projektarbeit ist der IHK-Bonn/Rhein-Sieg, Abt. II - Frau Rieck-Gangnus, Projektarbeit Gepr. Techn. Betriebswirt/in Bonner Talweg 17, 53113 Bonn in dreifacher Ausfertigung auf weißem Papier oder Umweltschutzpapier einzureichen. Die Arbeit soll geheftet oder z.B. in einem Klarsichthefter vorgelegt werden. 2.) Der Text ist mit Schreibmaschine oder PC zu erstellen; die Schriftgröße ist mit 12 oder 14 Punkten und der Zeilenabstand mit 1,5 (18 Punkt) vorzusehen. Links ist ein Rand von 2 cm und rechts ein Korrekturrand von 4 cm zu berücksichtigen. 3.) Die eigentliche Projektarbeit soll mindestens 20 und höchstens 30 Seiten umfassen. Die Seiten sind zu nummerieren, Deckblatt und Gliederung zählen gesondert. 4.) Das Deckblatt der Projektarbeit ist mit dem Titel „Schriftliche Projektarbeit zur Fortbildungsprüfung Gepr. Technischer Betriebswirt / Gepr. Technische Betriebswirtin bei der IHK-Bonn/Rhein-Sieg“ sowie mit Name und Anschrift des Prüfungsteilnehmers, Prüfungsnummer, dem Thema und dem Datum der Erstellung zu versehen. 5.) Hinter dem Deckblatt soll die aussagefähige Gliederung der Projektarbeit folgen. 6.) Textwiedergaben und/oder Abbildungen aus der Fachliteratur wörtlich oder auch sinngemäß sind als solche zu kennzeichnen. Wörtliche Zitate werden durch „ ... “ markiert; sinngemäße Übernahmen werden durch den Hinweis ‘vgl. ...’ (für ‘Vergleiche’) gekennzeichnet. Zitierte Textstellen sind mit Autor, Quelle, Titel, Erscheinungsjahr und Seitenangabe zu versehen. Die Quellenhinweise können in den laufenden Text eingebunden oder in Fußnoten angegeben werden (vgl. STÜRZL, Lean Production in der Praxis, 1993, S.91). 7.) Zitate bzw. Literaturhinweise sind insbesondere bei der erforderlichen Definition von Zentralbegriffen der Arbeit angebracht. 8.) Sofern mehrere Quellen verwendet werden, ist am Ende des Textes ein Literaturverzeichnis anzufügen, dieses zählt nicht als Textseite. 9.) Betriebliche Unterlagen können in die Projektarbeit eingebunden werden. Diese müssen aber in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Thema stehen und werden bei einem größeren Umfang in einem Anhang der Projektarbeit dargestellt. Der Anhang zählt ebenfalls nicht als Textseite. 10.) Die formale Gestaltung der Arbeit (saubere und korrekte Gestaltung, Rechtschreibung, Grammatik und Ausdruck) stellt ein durchaus wesentliches Kriterium für die Bewertung dar. 11.) Mit der Projektarbeit ist die beigefügte Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass die Arbeit selbständig verfasst und angefertigt wurde. Seite2 von 3 Allgemeine Hinweise zum Fachgespräch In dem Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik erarbeiten kann. Er soll ferner nachweisen, dass er Rede-, Gesprächs- und Präsentationstechniken zielorientiert und adressatengerecht einsetzen sowie seine persönliche Zeitgestaltung effektiv organisieren kann. Das Fachgespräch dauert in der Regel 30 Minuten längstens 60 Minuten-. Das Fachgespräch ist nur zu führen, wenn in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Ablauf: Persönliche Vorstellung - ca. 5 Minuten (Beruflicher Werdegang, insbesondere Beschreibung des derzeitigen Arbeitsgebietes). Anschließend kurze Präsentation der Projektarbeit (max. 10 - 15 Minuten) mit Vorstellung der Problematik und des Lösungsansatzes. Nach dieser Darstellung findet ausgehend von der Projektarbeit das Fachgespräch im Rahmen der vorgesehenen Gesamtzeit statt. Aus der bisherigen Prüfungserfahrung gibt der Prüfungsausschuss zwei wesentliche Hinweise: 1. Die Präsentation der Projektarbeit ist eine eigenständige Leistung und sollte auf keinen Fall ausschließlich in der Auflegung ausgewählter Seiten der Projektarbeit bestehen, sowie 2. sofern der Teilnehmer die vorgesehene Präsentationszeit überzieht, behält sich der Prüfungsausschuss den Abbruch der Präsentation vor und steigt direkt in das Fachgespräch ein. Dies führt zu Punktabzügen wegen mangelhaftem Zeitmanagement. Ausgehend von der Projektarbeit können im Fachgespräch auch andere Themen und betriebliche Probleme angesprochen werden, hierzu zählen betriebstypische Situationen aus dem betrieblichen Umfeld, die praxisbezogen und anwendungsorientiert diskutiert werden können, also keine theoretische Wissensabfrage bezogen auf gelaufene Prüfungsfächer. Seite3 von 3