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Solarbrief 4/05 Foto: Christoph Ueberfeld Energieeffizienz Aber wie? EnBW AG: Jetzt für Erneuerbare Energien Kassieren ohne Modernisieren Zu einem intellektuellen Versäumnis der Umweltbewegung Argumentative Unterstützung auch für den Fortbestand des EEG Stromnetzbetreibern fehlen staatlicheAufsicht und Sanktionen Seite 8 Seite 6 - 7 Seite 23 - 24 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 1 Infostellen des SFV Impressum Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) Bundesgeschäftsstelle Herzogstraße 6 52070 Aachen Tel.: 0241 / 51 16 16 Fax: 0241 / 53 57 86 E-mail: [email protected] Internet: http://www.sfv.de Bürozeiten: Mo-Fr 8.00 bis 13.00 Abopreis: 6 Euro/pro Solarbrief max. 4 Solarbriefe im Jahr Für Mitglieder ist der Bezugspreis des Solarbriefes im Mitgliedsbeitrag enthalten. SFV-Mitgliedschaft: Jahresbeitrag: 61,36 Euro ermäßigter Beitrag: 23,01 Euro (Unsere Mitgliedsbeiträge sind steuerabzugsfähig.) Nächste Mitgliederversammlung: 11.11.2006, 19.00 Uhr in Aachen Bankverbindung: Pax-Bank Aachen, BLZ 370 601 93 KtoNr.: 100 541 50 19 BIC: GENODED1PAX IBAN: DE16 37060193 1005415019 Beiträge von: Johannes Brenner Wolf von Fabeck (WvF) Hans-Josef Fell Jürgen Grahl Hans-Peter Gäßler Petra Hörstmann-Jungemann (PHJ) Susanne Jung (SJ) Stefan Lieser Aribert Peters Bertold Ruge Alfons Schulte Eberhard Waffenschmidt Alfred Winter Verantwortlich: Wolf von Fabeck (V.i.S.d.P.) Layout: Susanne Jung Auflage: 5000 Erscheinungsdatum: Amberg / Amberg Sulzbach Vorsitz: Hans-Jürgen Frey, Manfred Klemm, Reichstr. 11, 92224 Amberg, Tel.: 09621-320057 (Mo 18 - 19 Uhr), Fax.: 09621-33193, http://www.solarvereinamberg.de, e-mail: [email protected], e-mail: [email protected] Düsseldorf Vorsitz: Peter Köhling, Sebastiansweg 32, 40231 Düsseldorf Tel.: 0211-227095 Fax: 0211-227076, e-mail: [email protected] Nordbayern Vorsitz: Hermann Bähr, Reinhard Ebert, Hechlinger Str.23, 91719 Heidenheim, Tel.: 09833-989255, Fax.: 09833-989257 e-Mail: [email protected], Feste Bürozeit: Montags 17-19.00 Uhr Rheine Vorsitz: Michael Reiske, Schorlemer Str. 29, 48429 Rheine Tel.: 05971-84988,Fax.: 05971-805919, e-mail: [email protected] Würzburg Vorsitz: Jürgen Grahl, Manfred Dürr, Friedrich-List-Str. 4, 97218 Gerbrunn, Tel 0931-4677652, [email protected] Treffen jeden 2. Donnerstag im Monat 20 Uhr in Gaststätte „Brückenbäck”, Zellerstr.2 in Würzburg. Sie wollen unsere Arbeit unterstützen? Beitritt zum Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Ich will stimmberechtigtes Mitglied im SFV werden. Der Jahresbeitrag beträgt 61,36 Euro 23,01 Euro (ermäßigt) Meine Firma will Fördermitglied im SFV werden (nicht stimmberechtigt). Der Jahresbeitrag beträgt Euro (Höhe selbst bestimmen) Abbuchungsermächtigung: BLZ Kto-Nr.: Rundmails (auch ohne Mitgliedschaft, kostenlos) Energiemails zu allgemeinen Fragen der Energiewende und der Energiebesteuerung zur Verminderung der Arbeitslosigkeit Betreibermails zu technischen, rechtlichen und steuerlichen Problemen der Solaranlagenbetreiber Pressemitteilungen zu allgemeinen Fragen der Energiewende und der Energiebesteuerung Name: .................................................................................... Dezember 2005 Straße: ...................................................................................... Druckerei: Ort/PLZ: ...................................................................................... Moeker-Merkur gedruckt auf 100 % Recyclingpapier Tel.: .................................. Fax.: .............................................. ISSN 0946-8684 Titelbild: Christoph Ueberfeld 2 Wenn ein Vereinsmitglied zusätzlich einer der Info-Stellen zugeordnet sein möchte, so fließen seine Spenden und ein Drittel seines Beitrages dieser InfoStelle direkt zu. Die Bundesgeschäftsstelle bleibt zentraler Ansprechpartner. E-Mail: Unterschrift: ........................... (bitte deutlich schreiben) Per Post, Fax oder E-Mail an: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., Herzogstr. 6, 52070 Aachen, Fax: 0241-535786, [email protected] Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Editorial Fast ein Gebet Von Rainer Kunze Viele von uns denken bei diesem Gedicht an das unbeschreibliche Elend in der dritten Welt, andere denken daran, dass sogar bei uns im Land die Kluft zwischen Reich und Arm immer größer wird. Wie sollen wir helfen, wenn unser Gemeinwesen noch nicht einmal die vielen Probleme im eigenen Land lösen kann? Fünf Millionen Arbeitslose! Die Staatseinnahmen bröckeln weg. Wir haben ein Dach und Brot im Fach und Wasser im Haus da hält man’s aus. Und wir haben es warm und haben ein Bett. O Gott, dass doch jeder das alles hätt. Geld fehlt an allen Ecken und Enden. Ratlos suchen Politiker nach neuen Geldquellen; vielleicht die Mehrwertsteuer, oder besser die Rentenbeiträge, oder vielleicht gar die Kopfpauschale? Oder die Autobahnen verkaufen? Man könnte ja auch noch bei Hartz IV etwas kürzen!? Die Suche erfolgt so unsystematisch, dass man an der Kompetenz der Akteure zweifeln könnte. Wer Lasten gerecht verteilen will, sollte zunächst die Leistungsfähigkeit der möglichen Lastenträger berücksichtigen. Bisher tragen Arbeiter und Angestellte bei weitem die höchste Steuer- und Abgabenlast. Das stammt noch aus der Zeit als es hieß „Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will.“ Dieser Kampfruf aus dem Jahr 1863 sollte die Arbeiter zum solidarischen Zusammenstehen ermutigen. Er signalisiert ungeheure Macht im Produktionsprozess, zeigt aber nur einen kleinen Aspekt der Wirklichkeit. Arbeiter können alle Räder zum Stillstand bringen. Es ist ihnen aber unmöglich, auch nur eine einzige Maschine ohne die Hilfe von Energie anzutreiben. Zum Antrieb der Maschinen und zur Speisung der Schmelzund Hochöfen braucht die Wirtschaft Energie. Ohne Energie bewegt sich rein gar nichts. Die gesamte Geschichte der Technik demonstriert die Überlegenheit der Energie gegenüber dem Personal. Der Produktionsfaktor Energie ist im produzierenden Bereich nicht nur mächtiger als der Produktionsfaktor Personal, sondern auch billiger. Dennoch wird die Energie kaum zur Besteuerung herangezogen. Seit dem Aufstand der Bildzeitung und des ADAC gegenüber einer langsamen Anhebung der Benzin-Besteuerung bis auf 5 DM pro Liter ist das Thema tabu. Energie muss billig sein, heißt es statt dessen. Dabei ist billige Energie die Hauptursache der Arbeitslosigkeit. Schon seit Jahren müssen personalintensive Betriebe schließen - und auf der anderen Seite blühen energieintensive Betriebe auf. Energieintensiv bedeutet menschenleere Fabrikhallen, bedeutet Einsatz von Automaten, bedeutet Verarbeitung von Halb- Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. zeugen (Kupferdraht, Aluminiumprofile, Stahlblech usw.) am laufenden Band. Halbzeuge werden aus Grundstoffen hergestellt, und diese werden unter ungeheurem Energieeinsatz aus Rohstoffen gewonnen. Billige Energie bedeutet deshalb billige Grundstoffe, und billige Grundstoffe begünstigen die weitere Automatisierung. Arbeitsplätze werden durch Automatisierung allerdings nicht geschaffen - im Gegenteil! Auf der anderen Seite stehen die personalintensiven Unternehmen bereits mit dem Rücken zur Wand. Handwerksbetriebe, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, soziale und kulturelle Einrichtungen, fast der gesamte Dienstleistungsbereich ist betroffen. Diese Unternehmen müssen nicht nur die Nettolöhne zahlen, sondern ihr Personaletat wird indirekt auch noch durch die Lohnsteuer und die Lohnnebenkosten belastet. In ihrer Not entlassen sie Personal oder sie schließen ganz. Ein Vergleich der jährlichen Steuer- und Abgabenlast in der Bundesrepublik zeigt, dass der Produktionsfaktor Arbeit (Personal) mehr als zehnmal so viel belastet wird wie die Energie: 513 Mrd. Euro gegenüber 48 Mrd. Euro. Wer Personal-Neueinstellungen will, muss deshalb die personalintensiven Betriebe steuerlich und abgabenmäßig entlasten. Die energieintensiven Betriebe aber müssen zum Ausgleich eine höhere Steuerlast übernehmen! Wer mehr tun will als beten, sollte deshalb bei jeder Gelegenheit darauf bestehen, dass Energie stärker besteuert werden muss. PS: Eine zukunftsfähige Wirtschaft im Dienst der gesamten Gesellschaft ist nur zu möglich, wenn die ungeheure Produktionsmächtigkeit der Energie auch für soziale Zwecke mobilisiert wird, dazu ist ihre angemessene Besteuerung unumgänglich. Wir werden dieses brennend wichtige Thema auch in diesem und den folgenden Heften immer wieder von anderen Seiten beleuchten. Sie, liebe Leser, werden dabei hoffentlich weitere neue Aspekte kennen lernen. 3 Inhaltsverzeichnis Arbeitsplätze und soziale Verantwortung 3 ..... Editorial - Die steuerpolitische Unterschätzung der Energie Der Kampf um die Energiewende 6 ..... EnBW - Jetzt für Erneuerbare Energien! Neue Position der Energie Baden-Württemberg AG - Dieser Kurswechsel ist ernst gemeint: W. v. Fabeck 7 ..... Auszug aus dem Positionspapier der EnBW zu den Erneuerbaren Energien Daseinsvorsorge - Versorgungssicherheit - Unabhängigkeit - Zukunftschancen 8 ..... Energieeffizienz - aber wie? Zu einem intellektuellen Versäumnis der Umweltbewegung: Wolf von Fabeck 9 ..... Solare Baupflicht für Neubauten - Nachrüstpflicht für Altbauten Änderung des Baugesetzbuchs ist besser als Marktanreizprogramme für Solarthermie: W. v. Fabeck 10 ... Bürgerantrag „Solare Baupflicht“ in Aachen einen wichtigen Schritt weiter Aktueller Stand und nachträgliche Änderung des Bürgerantrags: Susanne Jung 11 ... Wortlaut des vorgeschlagenen Ratsbeschlusses 12 ... Erdöl für alle - diese Zeit ist vorbei Hans-Josef Fell 13 ... Fair Future Ein Report des Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie: Alfons Schulte 14 ... 12 Argumente für die Windkraft im Binnenland Mit Fakten gegen Vorurteile - Windkraft im Binnenland unverzichtbar: Eberhard Waffenschmidt 20 ... Biogas ins Erdgasnetz einspeisen Informationen von Petra Hörstmann-Jungemann 21 ... Keine Steuerbefreiung für Biokraftstoffe mehr? Kommentar zu einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag: Wolf von Fabeck 22 ... Stimmungsmache gegen Photovoltaik FAZ vertritt kritiklos Position der strukturkonservativen Stromwirtschaft: Wolf von Fabeck Vernachlässigte Stromnetze 23 ... Kassieren ohne Modernisieren Ein Staat, der Daseinsvorsorge privatisiert, muss die Aufsicht behalten. Haftungsbeschränkungen verführen Stromversorger zur Sorglosigkeit: Wolf von Fabeck 23 ... "Hei, wie Splitter brach das Gebälk entzwei" Leserbrief und SFV-Antwort 24 ... Offener Brief an Angela Merkel Bund der Energieverbraucher fordert Änderung der Haftungsregelungen für Netzbetreiber 4 Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Inhaltsverzeichnis Verbraucherschutz 25 ... Protest bei überhöhten Angaben zu den Kosten der Erneuerbaren Energien Einbehalten eines Teilbetrages - die wirkungsvollste Maßnahme: Wolf von Fabeck 26 ... Wenn Solarmodule Flügel bekommen... Überprüfung der Registriernummern kann Diebesgut entlarven: Wolf von Fabeck 26 ... Anschlussverzögerung zu Silvester kommt teuer Nutzen Sie die Chance, den Betriebsbeginn Ihrer Anlage noch im alten Jahr durchzusetzen: Wolf von Fabeck 27 ... Nicht unterschreiben! Erklärung der Netzbetreiber zu § 115 EnWG irreführend: Wolf von Fabeck 27 ... Haben Sie Streit mit Ihrem Netzbetreiber? SFV bereitet Beschwerde bei der Europäischen Kommission vor 28 ... Brandschutz - Erste Informationen Was ist zu beachten, wenn Solaranlagen brennen: Wolf von Fabeck Lernspiel für Kinder 29 ... Blue MissionPlanat - das Kinderquiz Getestet von Petra Hörstmann-Jungemann Internes 29 ... EUROSOLAR-Sonderpreis für Wolf von Fabeck Würdigung für langjähriges persönliches Engagement bei der Einführung und Nutzung Erneuerbarer Energien in Deutschland 30 ... Bericht über Mitgliederversammlung 2005 Von Bertold Ruge 30 ... Termin Mitgliederversammlug 2006 31 ... Vorstellung des SFV-Vorstandes 32 ... SFV-Mailingliste Diskutieren Sie mit uns: Stefan Lieser Nachrichten, Kommentare, Leserbriefe ab Seite 33: Zur Internationalen Konferenz der Erneuerbaren Energien in Peking, zu ver.di und seiner Stellung zum Atomausstieg und zu Erneuerbaren Energien, zur EU-Zielvorgaben, zu PVFreiflächenanlagen Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 5 Der Kampf um die Energiewende Überraschender Kurswechsel der Energie Baden-Württemberg (EnBW) Unerwartete Unterstützung der Erneuerbaren Energien durch einen der vier großen Stromversorger Deutschlands Von Wolf von Fabeck Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat der viertgrößte deutsche Stromversorger einen Kurswechsel gegenüber den Erneuerbaren Energien und dem EEG vollzogen, der an Radikalität kaum zu überbieten ist. Auf der Internetseite der Energieversorgung Baden Württemberg AG (EnBW) finden sich seit dem 9.11.05 in einem Positionspapier mit Bezug auf die Erneuerbaren Energien Überschriften wie: - Daseinsvorsorge, - Versorgungssicherheit, - Unabhängigkeit, - Zukunftschancen. Den Text im Zusammenhang finden Sie anhängend. Damit steigt die EnBW aus der Phalanx der Gegner aus und bekennt sich eindeutig zur energiepolitischen Vernunft. Die ganze Brisanz des EnBW-Textes ergibt sich nicht nur aus dem Inhalt des Papiers, sondern noch viel mehr aus seinem Zusammenhang mit den politischen Ereignissen. Das Positionspapier wurde am 9.11.05 veröffentlicht - während der Koalitionsverhandlungen, wenige Tage vor der Entscheidung, ob die große Koalition das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beibehalten oder beenden würde. Der Verband der Deutschen Elektrizitätswirtschaft, dem auch die EnBW angehört, hatte erst wenige Tage zuvor - natürlich ebenfalls mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen - gefordert, die Erneuerbaren Energien sollten nicht mehr nach dem EEG vergütet, sondern „in den Markt eingebunden“ werden wobei natürlich allen Eingeweihten klar ist, dass es sich nicht um einen freien Markt mit gleichen Chancen für die Erneuerbaren handelt. Befürworter und Gegner der Erneuerbaren Energien zerbrechen sich seitdem den Kopf, welche möglicherweise unausgesprochene Absicht hinter der EnBW-Veröffentlichung stecken mag. Eine Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion unterstellte gar, es ginge dem Konzern ausschließlich darum, zukünftig große Wasserkraftanlagen nach dem EEG vergütet zu bekommen. Doch als Tauschangebot - etwa in der Art: EnBW erkennt das EEG an, wenn sie im Gegenzug EEG-Geld für den Ausbau der Wasserkraft bekommt - ist das Positionspapier überhaupt nicht geeignet. Die Aussagen zu den Erneuerbaren Energien sind dort nämlich ohne Bedingung formuliert, eher wie Lehrsätze. Sie wurden veröffentlicht und sind nicht mehr wie ein „Tauschobjekt“ rückholbar. Der unschätzbare politische Wert dieser Aussagen liegt darin, dass sie bei Menschen mit geringer energietechnischer Fachkompetenz letzte Zweifel am Sinn der Erneuerbaren Energien ausräumen. Aus diesem Grund empfehlen wir, diese gut gezielte Vorlage aufzunehmen und bei jeder Gelegenheit weiterzuspielen. Dem Vorstand der EnBW gratulieren wir zu seiner mutigen Entscheidung, aus der Front der Verweigerer auszubrechen. Ein Wort noch an die Solaranlagenbetreiber im Netzgebiet der EnBW Wir rechnen nicht damit, dass sogleich alle Schikanen von EnBW-Mitarbeitern gegenüber Betreibern oder Anschlusswilligen aufhören werden, denn es braucht immer Zeit, bis eine so radikale Kursänderung auch beim letzten Mitarbeiter angekommen ist. Wir empfehlen Ihnen aber, mit dem Positionspapier zu „winken“, falls es noch Probleme gibt. Wenn „Winken“ nicht hilft, bitten wir um Information und werden uns - gegebenenfalls - an den EnBW-Vorstand wenden. Auszüge aus dem Positionspapier der Energie Baden-Württemberg AG (Oktober 2005) Die EnBW Baden-Württemberg AG spricht sich für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen aus. Sie befürwortet die weitere Förderung neuer Anlagen auf Basis des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), verbunden mit Forderungen an seine Novellierung. Unsere Grundsatzposition Die Erneuerbaren Energien sind eine der Schlüsseltechnologien für das 21. Jahrhundert. Gemeinsam mit Energieeffizienztechniken und emissionsarmen konventionellen wie Kern-Kraftwerken werden sie künftig wichtiger Bestandteil der weltweiten Energieversorgung sein. Ihr Ausbau ist aus mehreren Gründen sinnvoll und nötig: >> 6 Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Der Kampf um die Energiewende • Daseinsvorsorge: Die regenerativen Energien übernehmen eine wichtige Rolle bei der schrittweisen Verringerung der Kohlendioxidemissionen in der Energieproduktion. • Versorgungssicherheit: Fossile Energieträger sind endlich, gleichzeitig wächst der Weltenergiebedarf. Die Erneuerbaren Energien müssen deshalb einen stetig wachsenden Anteil an der Weltenergieproduktion übernehmen. Ihr Ausbau muss rechtzeitig, vorausschauend und verlässlich erfolgen. • Unabhängigkeit: Wasser, Biomasse, Erdwärme, Wind und Sonne sind heimische Energieträger, die die Liefer- und Preisrisiken des Weltenergiemarktes für Wirtschaft und Verbraucher längerfristig relevant mindern können. • Zukunftschancen: Deutschland kann weltweit eine führende Rolle beim schrittweisen und langfristigen Ausbau der Erneuerbaren Energien übernehmen. Dadurch wird seine Wirtschaftskraft gestärkt und es entstehen neue Arbeitsplätze. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat eine lange und führende Tradition in der Nutzung Erneuerbarer Energien, vor allem der Wasserkraft. Der Neubau des Wasserkraftwerks Rheinfelden durch die EnBW ist das mit Abstand größte deutsche Bauvorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien. Unsere Position zur Förderpolitik der erneuerbaren Energien Noch müssen die Erneuerbaren Energien gefördert werden, bis technische und ökonomische Fortschritte es ermöglichen, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu marktfähigen Kosten zu produzieren. Diese Förderung muss verlässlich sein und in ausreichender Höhe erfolgen, um die nötigen Investitionen anzureizen. Sie muss andererseits möglichst effizient sein, um die Belastungen für Industrie und Verbraucher vertretbar zu halten. Dazu gehört, dass die Förderung zeitlich befristet ist und degressiv erfolgt, die Fördersummen pro erzeugter Kilowattstunde also kontinuierlich sinken. Gleichzeitig sollte ein möglichst breiter Mix an Techniken weiter entwickelt werden, um vielfältige Optionen auf eine gesicherte und preisgünstige Stromerzeugung zu haben. Unter diesen Kriterien hat sich die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) im Großen und Ganzen bewährt. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG spricht sich deshalb dafür aus, dieses Förderinstrument auf absehbare Zeit beizubehalten und es durch regelmäßige Überprüfung jeweils an die Notwendigkeiten der Situation anzupassen. Das Ziel muss sein, die volle Wirtschaftlichkeit und damit Marktfähigkeit der Erneuerbaren Energien möglichst rasch zu erreichen - dazu wird die Preissteigerung der fossilen Energieträger mit beitragen. In diesen Kontext gehört auch, dass zukünftig mögliche, massive Belastungen für Energie-Versorger und Netzbetreiber z. B. durch die erforderliche Online-Aufschaltung von Regelenergie bei forciertem Ausbau der Offshore-Windkraft - in der zukünftigen Energiepolitik berücksichtigt werden. Als Alternativen zum EEG werden Quoten- und Zertifizierungssysteme diskutiert. Die EnBW lehnt diese Systeme nicht ab. Sie kann aber zum jetzigen Zeitpunkt in der Praxis keine grundsätzliche Überlegenheit dieser Systeme gegenüber der garantierten Einspeisevergütung des EEG erkennen. Der mögliche größere Nutzen neuer Fördersysteme erfordert eine grundsätzliche wirtschafts- und energiewissenschaftliche Diskussion, rechtfertigt es nach unserer Auffassung aber nicht, die Risiken eines Systemwechsels jetzt in Kauf zu nehmen. Bei den Verhandlungen über das Regierungsprogramm der großen Koalition sollte deswegen am EEG festgehalten werden und eine Novellierung des Gesetzes wie vorgesehen im Jahr 2007 erfolgen. Unsere Erwartungen an eine Novellierung des EEG Von einer Novellierung des EEG erwartet die EnBW Energie Baden-Württemberg AG auch, dass bestehende Benachteiligungen der Großen Wasserkraft gegenüber anderen regenerativen Energieträgern abgebaut werden. So sollte die zeitliche Befristung der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen bis 2012 aufgehoben werden, um die Ausbau- und Modernisierung und die Erzeugung auch von bestehenden Potentiale bestmöglich zu nutzen und die Erzeugung von Grundlaststrom aus erneuerbaren Quellen zu stärken. Der Ausbau und die Modernisierung vorhandener Anlagen führt zu einem Mehr an emissionsfrei erzeugtem Strom und zu einem verbesserten Schutz des Ökosystems Fluss und der darin lebenden Organismen. (...) Quelle: http://www.enbw.com/content/de/presse/pressemitteilungen/2005/11/pm_20051109_cu_mw01/index.jsp Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 7 Der Kampf um die Energiewende Energieeffizienz - aber wie? An die konzeptionellen Vordenker der Umweltbewegung Von Wolf von Fabeck Würde man alle Appelle zur effizienten Verwendung von Energie und zum Energiesparen, die seit der ersten Ölkrise 1973 gedruckt wurden, aufeinanderlegen, so würde der Papierstapel wahrscheinlich schon den Mond erreichen. Ein Grund zum Stolz ist dies keinesfalls. Nach über 30 Jahren sollten wir lieber einmal Bilanz ziehen, was die Appelle eigentlich gebracht haben. Optimisten weisen hier gerne auf Wirkungsgradverbesserungen im Kraftwerksbereich hin und auf Verminderung des Strombedarfs bei Kühlschränken und Waschmaschinen. Aber schon die Aufsummierung des Stromverbrauchs aller deutscher Standby-Schaltungen lässt Zweifel am Konzept aufkommen. Wer sich durchgreifende Erfolge erhofft hatte, wurde bitter enttäuscht. Die sich selbst tragende Effizienzbewegung ist ausgeblieben - Warum eigentlich? Bei den Erneuerbaren Energien im Wärme- oder im Verkehrsbereich und bei der Energieeffizienz wird jeder wesentliche Fortschritt ausgebremst, weil Energie zu billig ist. Niedrige Energiepreise sind die wichtigste Ursache dafür, dass Leute sich heute noch immer 7- oder 10Liter-Autos kaufen, Elektroboiler und Gas- oder Ölheizungen einbauen, das Wort "Passivhaus" für einen Witz halten und die Zimmertemperatur durch Öffnen der Fenster regeln. Die Schlussfolgerung ist eigentlich ganz einfach: Energie muss teurer werden; nicht zögerlich und in ungewisser Zukunft durch die steigende Nachfrage aus Indien und China, sondern jetzt gleich und ernsthaft durch eine radikale Erhöhung der Energiesteuern! Aber nicht einmal die Umweltverbände wagen es, diese Forderung öffentlich zu stellen. Der Grund ist weniger die Angst vor der Bildzeitung oder vor dem Verlust von Mitgliedern, sondern hinter ihrer Unsicherheit steckt eine argumentative Schwäche, nämlich die 8 nicht zu Ende geführte intellektuelle Auseinandersetzung mit dem Totschlagargument: "Teure Energie kostet Arbeitsplätze". Wer davon ausgeht, dass teure Energie Arbeitsplätze kostet - es zumindest für denkbar hält - der kann natürlich nicht mit gutem Gewissen höhere Energiesteuern fordern. Die grundsätzliche Lösung bleibt ihm deshalb verwehrt. So probieren es die Umweltfreunde mit mal einem Förderprogramm hier und mal einer Subvention dort, mit Einrichtung von Energieagenturen und mit weiteren Aufklärungsprogrammen zur Energieeffizienz. Seit über 30 Jahren! "Teure Energie kostet Arbeitsplätze". Die Tatsache, dass hinter dieser Behauptung handfeste Interessen der Energiewirtschaft zu vermuten sind, müsste eigentlich zum kritischen Nachdenken führen. Aber die Aussage wird überhaupt nicht mehr als eine nachprüfbare - und ggf. auch widerlegbare - Behauptung empfunden. Sie ist vielmehr wie ein Glaubenssatz tief ins kollektive Unterbewusstsein eingedrungen, so dass keiner mehr auf die Idee kommt, die zu Grunde liegenden Argumente herauszusuchen, sie zu entwirren und kritisch zu Ende zu denken. Die Folge ist eine Lähmung der Umweltbewegung. Doch fehlerhafte Glaubenssätze bestehen glücklicherweise nicht ewig. Fast unbeachtet von der Öffentlichkeit hat ein interdisziplinäres Team aus Volkswirtschaftlern, Physikern, Mathematikern und Ingenieuren eine Argumentenkette entwickelt, die zum eindeutigen Schluss führt: Nicht billige, sondern teure Energie schafft Arbeitsplätze. Eine rasche Erhöhung der Energiesteuern ist dringend und überfällig! ökonomischen(!) Begründungen zu ähnlichen Ergebnissen wie schon die alte ökologische Steuer- und Finanzreform. Aus beiden Gründen - sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht - ist eine Anhebung der Energiesteuern dringend erforderlich. Damit leistet die neue Theorie gleichzeitig einen bahnbrechenden Beitrag zur Versöhnung von Ökologie und Ökonomie. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hat sich dem neuen interdisziplinären Energiesteuer-Team angeschlossen und für die praktische Umsetzung drei konkrete Forderungen aufgestellt, die weit über die Forderungen der ökologischen Steuerreform hinausgehen: 1. Ersatz des bisherigen Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung durch eine Energiesteuer von zunächst 12 Cent/ kWh auf Endenergie, 2. Dauerhafte Gewährung eines Energiegeldes von 100 Euro pro Kopf und Monat, 3. Durchführung der Energiesteuerreform so schnell dies überhaupt möglich ist, um weiteres Ausbluten von Staat und Sozialsystemen zu beenden. Informieren Sie sich über unsere Argumentationskette unter http:// w w w. s f v . d e / l o k a l / m a i l s / w v f / arbeitun.htm oder über unser SolarbriefSonderheft "Arbeitsplätze und soziale Gerechtigkeit - Aber wie?". Wir senden Ihnen gern auch mehrere kostenlose Exemplare zu. Falls Sie unserem Vorschlag zustimmen, helfen Sie bitte mit, die Aktiven der verschiedenen Umweltverbände zu überzeugen, dass sie endlich die Frage der Energieeffizienz vom Grundsatz her in Angriff nehmen. Obwohl sie kein einziges ökologisches Argument verwendet, kommt die jetzt aufgestellte Argumentenkette mit rein Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Der Kampf um die Energiewende Solare Baupflicht für Neubauten Nachrüstpflicht für Altbauten Änderung des Baugesetzbuchs ist besser als ein Marktanreizprogramm für Solarthermie von Wolf von Fabeck 100 % Erneuerbare Energien! Im Ziel sind sich die Solarfreunde einig, aber die Vorstellungen, wie dieses Ziel erreicht werden soll, können unterschiedlicher kaum sein. Auf der einen Seite steht die Forderung des SFV nach einer Bau- und einer Nachrüstpflicht für Erneuerbare Energien im Baugesetzbuch (nicht nur für Solarwärme und nicht nur bei Neubauten). Auf der anderen Seite forderten am 5.11.2005 in Fürstenfeldbruck über 200 Solarinitiativen nach der RegioSolar-Konferenz die Bundesregierung auf, das Marktanreizprogramm zur Förderung der Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien schnellstmöglich wieder in Gang zu setzen und dazu die Finanzmittel ausreichend aufzustocken. Es ist kaum damit zu rechnen, dass Politiker sich für beide Forderungen einsetzen werden. Es geht also um eine Entscheidung entweder für die Bau- und Nachrüstpflicht oder für das Marktanreizprogramm. SFV-Bedenken gegen das Marktanreizprogramm Solarthermie 1. Solarthermie ist eine ausgereifte Technik. Ihre Nutzung ist ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft. Dass sie dennoch nur in beschränktem Umfang erfolgt, ist als Fehlentwicklung anzusehen. Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, wirtschaftliche Fehlentwicklungen mit Hilfe von Subventionen zu berichtigen, sondern er hat die Rahmenbedingungen (Spielregeln) so festzulegen und zu beaufsichtigen, dass die Akteure im gewünschten Sinne tätig werden. Der Schiedsrichter schießt nicht selber die Elfmeter. 2. Steuermittel erlauben keine nachhaltige Förderung von Massentechniken, da sie begrenzt sind und unregelmäßig fließen. Sie sind zumeist Ende des Som- Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. mers verbraucht und werden - wenn überhaupt - erst im Frühjahr nach Verabschiedung des Haushaltes neu freigegeben. Insbesondere darf niemand auf die Verfügbarkeit von Steuermitteln hoffen, nachdem die Bundesrepublik bereits mehrfach gegen die Maastricht-Kriterien verstoßen hat. Einer durch Subventionen in Gang gesetzten Bautätigkeit fehlt deshalb die notwendige Verlässlichkeit und Planbarkeit. Sie leidet unter der ständigen Ungewissheit sowie unter einem verhängnisvollen STOP und Go. 3. Zur Gegenfinanzierung verweisen die Solarinitiativen auf die Einnahmen aus der Ökosteuer auf Erneuerbare Energien. Derzeit flössen nur ca. 35 % der Ökosteuer auf Erneuerbare Energien in das Marktanreizprogramm. Es müssten also weitere 65 % zur Verfügung gestellt werden. Die Tatsache, dass dem Marktanreizprogramm die ursprünglich zugesagten Mittel vorenthalten wurden, stellt in der Tat einen Vertrauensbruch dar. Die Solarinitiativen sollten aber gerade daraus lernen, wie unsicher der Grund ist, auf den sie ihre Hoffnung bauen. Die Zusage einer Subvention kann mit jeder Haushaltssperre wieder rückgängig gemacht werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch und keine Grundlage für die Entwicklung eines Wirtschaftszweiges. Bau- und Nachrüstpflicht für Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien Der Vorschlag einer Baupflicht für Anlagen der Erneuerbaren Energien im Bundesbaugesetz wurde vom Solarenergie-Förderverein Deutschland schon vor Jahren gestellt. Bereits seit vergangenem Jahr können aufgrund einer ersten Änderung im Bundesbaugesetz Kommunen in ihrem Bereich den Einsatz erneuerbarer Energien vorschreiben. Dies ist Bauvorschriften erfüllt? gezeichnet von Eberhard Waffenschmidt zwar erst eine Vorstufe der angestrebten Änderung, der Solarenergie-Förderverein Deutschland regt aber an, bereits diese gesetzliche Möglichkeit im Vorfeld zu nutzen. Er hat dazu in Aachen einen entsprechenden Bürgerantrag gestellt, der erstmals im Solarbrief 2/05 auf Seite 12 erläutert wurde und nochmals auf Seite 8 dieses Solarbriefes zu finden ist. Die endgültige Einführung einer Baupflicht im Bundesbaugesetz ist inzwischen in erreichbare Nähe gerückt. So macht sich z.B. der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber (einer der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden) für dieses Instrument stark. Die Tatsache, dass die große Koalition im Bundesrat die Mehrheit hat, macht die Verwirklichung ohne Abstriche möglich. Um auch den Altbaubestand einzubeziehen, schlägt der SFV zusätzlich eine Nachrüstpflicht für Altbauten vor. Die Änderungen des Bundesbaugesetzes kosten keine Steuermittel und verursachen eine gleichmäßige nachhaltige Einführung der Erneuerbaren Energien. Wir sollten uns auf diese wesentliche Forderung konzentrieren. 9 Der Kampf um die Energiewende Bürgerantrag „Solare Baupflicht“ einen wichtigen Schritt weiter Nachträgliche Änderung des SFV-Bürgerantrags Von Susanne Jung Am 18.07.2005 stellten MitarbeiterInnen des SFV in Aachen den Bürgerantrag, die Nutzung von Erneuerbaren Energien in neu auszuweisenden oder geänderten Baugebieten in Zukunft verbindlich vorzuschreiben. Den genauen Wortlaut dieses Bürgerantrags einschließlich Begründung haben wir nochmals auf der geegnüberliegenden Seite abgedruckt. Die Intention Eine umfassende Integration von Erneuerbaren-Energie-Techniken im Hausbau soll künftige Investoren vor den absehbaren, enormen Erdöl- und ErdgasPreissteigerungen schützen. Zudem beabsichtigt der SFV, aus klimapolitischen Gründen sowie zur Einsparung von Ressourcen und zur Verringerung der Importabhängigkeit im Energiebereich einen beispielgebenden Impuls für die Bundesrepublik Deutschland sowie einen Qualifizierungsanreiz für die örtliche Architekten- und Handwerkerschaft zu geben. Erster Teilerfolg Am 15.12.2005 fand die erste öffentliche Anhörung im Bürger- und Beschwerdeausschuss der Stadt Aachen statt. Hier sollte über die Plausibilität unseres Antrages entschieden werden, um diesen ggf. an die zuständigen Fachausschüsse weiterreichen zu können. Zu diesem Zeitpunkt lag uns bereits der für diesen Ausschuss erarbeitete Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung Aachen vor. In ihm wurde dargelegt, dass der Bürgerantrag „angesichts rechtlicher Bedenken“ zurückzuweisen sei. Eine Grundsatzentscheidung dürfe nicht die sachgerechte Abwägung in jedem Einzelfall unmöglich machen. Die Verwaltung empfahl jedoch trotz dieses Einwandes, den Bürgerantrag in den jeweiligen Fachausschüssen zu diskutieren, da es 10 sich um eine zukunftsweisende Idee handelt. Diese erste Stellungnahme der Stadtverwaltung nahmen wir zum Anlass, unseren Antrag wie folgt zu modifizieren: In der unter Punkt 1 genannten Forderung wurde das Wort „grundsätzlich“ wie folgt eingefügt: „1. Die Stadt/Gemeinde beschließt, bei allen zukünftigen Bebauungsplanvorhaben sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie bei zukünftigen Änderungen von Bebauungsplänen grundsätzlich für die betroffenen Gebiete den Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten verbindlich festzuschreiben.“ Diese Formulierungsänderung soll es ermöglichen, dass die Verwaltung in berechtigten Ausnahmefällen vom Grundsatz der „Solaren Baupflicht“ abweichen und Ausnahmen zulassen kann. In Gesprächen mit SPD- und CDUVertretern machten wir im Vorfeld zur Sitzung am 15.12.05 auf diese Formulierungsänderung aufmerksam. Trotzdem wurde uns hier deutlich, dass noch erhebliche Überzeugungsarbeit nötig ist und großer Aufklärungsbedarf besteht. Allein hoffnungsvoll stimmte uns die aufmunternde Bemerkung des CDURatsherrn Hans Herff, dass wir mit unserem Antrag „mal wieder 10 Jahre zu früh“ gekommen wären. Der Initiative des Herrn Herff war es dann schlussendlich auch zu verdanken, dass eine positive Entscheidung des Bürger- und Beschwerdeausschusses möglich wurde. Da man sich erwartungsgemäß uneinig war, wie die im Beschlussentwurf der Stadtverwaltung dargelegten rechtlichen Bedenken zu handhaben seien, schlug Herr Herff - ebenso wie Ausschussmitglied Roland Jahn, Bündnis 90/ Die Grünen - vor, diese strittige Passage einfach zu streichen. Auf diese Weise Kommunale Baupflicht für EE-Anlagen bei Neubauten Stand: Dezember 2005 Bremen Vellmar Aachen Bad Harzburg München Bürgerantrag gestellt Ratsbeschluss wurde es nach vielen spannenden Minuten doch noch möglich, dass der Beschwerdeausschuss einstimmig der Vorlage unseres Bürgerantrags bei den zuständigen Fachausschüssen (Umweltund Planungsausschuss) zustimmte. Motiviert gehen wir jetzt also in die „zweite Runde“. In einer der nächsten Umweltausschuss-Sitzungen 2006 wird erstmals über den Bürgerantrag beraten. Im Vorfeld werden wir nichts unversucht lassen, mit weiteren Argumenten die Mitglieder des Ausschusses und Politiker für unsere Idee zu begeistern. Wir werden zum Beispiel auf eine Broschüre des BINE-Informationsdienstes Karlsruhe aufmerksam machen, in der bereits 2001 umfassend über Möglichkeiten der Langzeit-Wärmespeicher und über solare Nahwärme berichtet wurde. (Ein kostenloser Bezug dieser Broschüre profiinfo 1/01 - auch in größerer Stückzahl - ist übrigens unter 0228-92379-0 möglich.) Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Der Kampf um die Energiewende Wortlaut unseres Vorschlags: Bürgerantrag "Solare Baupflicht" Unter Bezug auf § 9, Absatz 1, Nr. 23 b des Baugesetzbuchs, der die Kommunen ermächtigt, in Bebauungsplanvorhaben aus städtebaulichen Gründen Gebiete festzulegen, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien getroffen werden müssen, stelle ich /stellen wir den Antrag, der Stadtrat / Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen: 1. Die Stadt / Gemeinde beschließt, bei allen zukünftigen Bebauungsplanvorhaben sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie bei zukünftigen Änderungen von Bebauungsplänen für die betroffenen Gebiete grundsätzlich den Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten verbindlich festzuschreiben. 2. Die Festsetzung lässt den Bauherren Entscheidungsspielraum, die Gebäude auszustatten mit eigenen Anlagen zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien oder solche Anlagen gemeinschaftlich mit anderen Bauherren zu errichten und zu nutzen. Zur Auswahl stehen a. thermische Solaranlagen zur Heizungsunterstützung mit Saisonspeicher und zur Erwärmung des Brauchwassers, b. Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach § 3, Absatz 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG) in der Fassung vom 21.07.2004, die in Kraft-Wärmekopplung betrieben werden können, c. sonstige Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach § 3, Absatz 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG) in der Fassung vom 21.07.2004, insbesondere Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie. 3. Anlagen nach 2 a oder 2 b können auch in Kombination eingesetzt werden. In jedem Fall ist eine Deckungsrate für den jährlichen Heizungs- und Warmwasserbedarf von mindestens 60 Prozent aus erneuerbaren Energien nachzuweisen. 4. Falls Anlagen nach 2 c gewählt werden, müssen diese eine Erzeugung von mindestens 2000 kWh elektrischer Energie jährlich pro 100 Quadratmeter überbauter Grundfläche erwarten lassen. 5. Für Neubauten, die gemäß dem Bemessungsverfahren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Anforderungen des sog. „Passivhaus-Standards“ erfüllen (Heizwärmebedarf ? 15 kWh/(m2/a)), kann eine Befreiung von den Bestimmungen der Punkte 1 - 4 erteilt werden. 6. Die örtlichen Kreditinstitute werden gebeten zu prüfen, ob sie die Maßnahmen nach Punkt 2 bis 5 durch Kredite zu Sonderkonditionen unterstützen können. Vorschlag für eine Begründung: Die Stadt XYZ will ihren laufend entstehenden Bestand neuer Gebäude an die absehbare Entwicklung auf dem Weltenergiemarkt anpassen und aus klimapolitischen Gründen sowie zur Einsparung von Ressourcen und zur Verringerung der Importabhängigkeit im Energiebereich einen beispielgebenden Impuls für die Bundesrepublik Deutschland sowie einen Qualifizierungsanreiz für die örtliche Architektenschaft bewirken. Innerhalb der nächsten 10 Jahre ist aufgrund der wachsenden Volkswirtschaften in China und Indien mit einem nachfragebedingten wesentlichen Anstieg des Rohölpreises zu rechnen. So hat z. B. in diesen beiden Ländern die Massenmotorisierung begonnen. Schon jetzt wird teilweise mit Ölpreissteigerungen von über 100 Prozent gerechnet. Die Preissteigerungen werden sich in der Folgezeit fortsetzen, da ein entsprechender Anstieg der Rohöl-Fördermengen nicht mehr zu erwarten ist. Infolge von Substitutionsvorgängen (Erdöl wird - wo dies möglich ist - durch Erdgas oder durch Elektrizität ersetzt) werden die Preissteigerungen auch auf die anderen Energieformen übergreifen. Dies trifft insbesondere die Nutzer langlebiger Wirtschaftsgüter mit hohem Energieverbrauch, da eine vorzeitige Ersatzbeschaffung kaum möglich und eine technische Nachbesserung unverhältnismäßig aufwendig ist. Wohnungen, deren Wärmedämmung nicht dem heute schon möglichen Dämmstandard entspricht und deren Wärmeversorgung auf konventionellen Energieträgern basiert, werden die Sanierungsfälle von morgen sein. Sofern die Rückzahlung der Investitionssumme noch nicht beendet ist - also bei der großen Mehrzahl aller Neubauten - stellt der Anstieg der Energiepreise auch ein Risiko für die Rückzahlung von Baudarlehen dar. Nicht nur die Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen, sondern auch die Mieter und sogar die Kreditgeber sind gefährdet. Da die Nutzungsdauer von Wohnungen in der Größenordnung eines Jahrhunderts liegt, ist hier eine vorausschauende Planung von besonderer Wichtigkeit. Erläuterung zu den vorgesehenen Techniken: Die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Techniken und ihre mögliche Kombination erhöht die Effektivität und die Akzeptanz. Zu 2) Die zugrunde liegende Bestimmung des Baugesetzbuches, dass aus städtebaulichen Gründen (ganze) Gebiete festgesetzt werden, erlaubt auch den Einsatz solcher Techniken der erneuerbaren Energien, die ihre volle Wirtschaftlichkeit erst bei größeren Anlagen bzw. bei gemeinschaftlicher Nutzung größerer Anlagen - z.B. bei einer gemeinsamen Nahwärmeversorgung - entfalten. Hier bietet sich auch die Kombination verschiedener Techniken, z.B. nach 2 a und 2 b an, um eine bessere jahreszeitliche Bedarfsdeckung zu erzielen. Zu 2 a) Falls thermische Solaranlagen gewählt werden, wird die Heizungsunterstützung mit Saisonspeicher ausdrücklich vorgeschrieben. Diese Kombination stellt die konsequenteste Anwendung von Solartechnik im Wärmebereich dar. Ihre Effektivität übersteigt die einer einfachen BrauchwasserSolaranlage um ein Vielfaches, da hier insbesondere die Solarwärme der Sommermonate und auch der Urlaubswochen für die kalte Jahreszeit nutzbar gemacht wird. Da die Effektivität eines Wärmespeichers mit seiner Größe steigt, ist das Zusammenwirken mehrerer Wohneinheiten mit einem Zentralspeicher von Vorteil. Nach heutiger Technik kann die geforderte solare Deckungsrate von 60 Prozent in Norddeutschland mit einer Kollektorfläche von mindestens 20 Prozent der beheizten Wohnfläche und mit einem Zentralspeicher zur Heizungsunterstützung mit einem Volumen von mindestens 60 Kubikmetern pro Wohneinheit erreicht werden. Zu 2 b) Abgesehen von der Photovoltaik, der Windenergie und der Geothermie lassen sich Anlagen nach dem EEG auch in Kraft-Wärmekopplung betreiben. Die Einspeisevergütung für den erzeugten Strom ist deutlich höher als bei Kraft-Wärmekopplung mit fossilen Energien. Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme stellt die beste Ausnutzung der wertvollen stofflichen Energieträger dar. Solche Kraft-Wärmekopplung ist in der Regel mit der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Technik erst in größeren Einheiten wirtschaftlich, so dass sich auch hier ein Zusammenschluss mehrerer Wohneinheiten zu einem Nahwärmenetz anbietet. Infrage kommen z. B. pflanzenölgetriebene Blockheizkraftwerke, Kraft-Wärmekopplung im Zusammenhang mit Holzvergasung. Auch der Antrieb eines Klein-Blockheizkraftwerks mit Biogas aus dem Erdgasnetz ist möglich, wenn anderenorts nach vertraglicher Vereinbarung die gleiche Menge Biogas in das Gasnetz eingespeist und „durchgeleitet“ wird. Eine Verbrennung von Biomasse zur Wärmeerzeugung ohne gleichzeitige Stromerzeugung (z. B. eine Holzpelletsheizung) steht ausdrücklich nicht zur Wahl Zu 2 c) Die Stromerzeugung aus Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie, d. h. üblicherweise Photovoltaik, stellt eine Wahlmöglichkeit z. B. für Lager- und Montagehallen dar, sowie für einzelne Gebäude, die nicht in ein Nahwärmenetz mit anderen Gebäuden eingebunden werden sollen oder können. Zu 5) Die vorgesehene Befreiungsmöglichkeit für Gebäude mit Passivhausstandard berücksichtigt, dass bei diesen Gebäuden der Energiebedarf äußerst gering ist. Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 11 Der Kampf um die Energiewende Erdöl für alle - diese Zeit ist vorbei von Hans-Josef Fell, Mitglied des Deutschen Bundestages, Forschungs- und technologiepolitischer Sprecher Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Erdöl für alle - diese Zeit ist vorbei. Es ist eine Mär zu glauben, es gäbe für den Verbrauch noch für Jahrzehnte genügend Erdöl in der Welt. Die Realität sieht anders aus. Das Erdöl wird knapp und zwar bald, sehr bald sogar. Dies musste und muss verschleiert werden. Zu diesem Zweck wurden unzählige Expertisen geschrieben, scharenweise Vorträge gehalten, Interviews gegeben. Hauptverschleierungskünstler sind die Internationale Energieagentur (IEA), die Mineralölkonzerne und die amerikanische USGS (United States Geological Survey), die den Statistischen Unterbau liefert, auf den sich die meisten Energieexperten beziehen. Da die meisten Experten auf die gleichen Zahlen zugreifen, kommen auch die meisten zu dem gleichen Ergebnis, dass es noch lange genügend Erdöl gäbe. Wer hinter den Ölschleier sehen will, betrachtet am besten die Analysen der ASPO (Association for the Study of Peak Oil & Gas). Die ASPO sagt schon seit Jahren für den jetzigen Zeitraum das Erreichen des Maximums der Erdölförderung voraus. Doch selbst die ASPO wurde in den letzten Jahren noch von der Realität überholt. Grund ist die stark gestiegene globale Nachfrage nach Erdöl. Alleine der Anstieg im letzten Jahr überschritt den Verbrauch Deutschlands. seine Erdölförderung zurückfahren muss. Und Saudi-Arabien produziert an seiner Kapazitätsgrenze. Die jüngste Studie des Analysten Simmons geht davon aus, dass Saudi-Arabien schon bald seine Erdölförderung wird senken müssen. Kritisch über die Möglichkeiten SaudiArabiens äußert sich mittlerweile sogar der frühere Chef des staatlichen saudiarabischen Ölkonzerns Aramco in NewYork Times Magazin vom 21.August. Der französische Premier-Minister Dominique de Villepin sagte am 1. September, dass es Zeit ist, sich der Energie-Realität zu stellen: „Wir sind in das Post-Erdölzeitalter eingetreten. Ich möchte alle Konsequenzen ziehen und einen richtigen Schwung in Energiesparen und erneuerbare Energien geben“. Doch noch sind die beschwichtigenden Stimmen in der Überzahl - leider nicht ohne Folgen: Die jahrelangen Fehleinschätzungen der Erdölanalysten haben gravierende Auswirkungen auf die Planungen der Staatshaushalte und Investitionen der Wirtschaft sowie der Privathaushalte. Alle Jahre wieder werden aufgrund utopischer Annahmen über Erdöl- reserven für das Folgejahr niedrigere Ölpreis prognostiziert. Halb aus Spaß, halb mit Ernst hatte ich am 19.10.2004 in einer Pressemitteilung folgende Prognose abgegeben: „Für 2005 rechnen die Wirtschaftsweisen vollkommen weltfremd mit 37 Dollars je Barrel Rohöl. In den letzten 6 Jahren lag der Olpreis im Schnitt um 50 % über der Prognose von Analysten, wie eine Untersuchung der Deutschen Bank zeigte. Wird dies berücksichtigt, ergibt sich ein Ölpreis von durchschnittlich 55 Dollars je Barrel. D.h., dass der Olpreis sich im nächsten Jahr vermutlich über längere Zeiträume über 60 Dollars je Barrel aufhalten wird.“ Letztes Jahr schwankte der Rohölpreis im August zwischen 40 und 45 Dollar je Barrel. Damals wurden die Spekulanten und die Krisen in Venezuela und Nigeria dafür verantwortlich gemacht. Die Krisen sind verschwunden und der Erdölpreis liegt zwischen 60 und 70 Dollar je Barrel - auch schon vor den Hurrikan-Schäden. Jetzt, wo das Erdöl knapp wird, wäre es das Verkehrteste, die Mineralölsteuer zu senken und damit erneut falsche Kaufanreise zu setzen. Leider genügt es auch Alle 3-4 Jahre müsste ein neues Saudi-Arabien aus dem Boden gebohrt werden, um diesen Nachfrageanstieg zu befriedigen. Dabei hat Saudi-Arabien schon genügend damit zu tun, den Förderrückgang der Nordsee und anderer Gebiete aufzufangen. Das OPEC-Land Indonesien ist dieses Jahr zum Importland geworden und hat mit Unruhen aufgrund der Erdölpreisanstiegs zu tun. Iran versucht auf Erdgas und Atom umzusteigen, da es 12 Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Der Kampf um die Energiewende nicht, alleine aufs Energiesparen zu setzen und etwa 5-liter-Erdöl-Autos zur Norm zu machen. Diese Maßnahmen sind zweifellos wichtig. Entscheidend ist aber der Wechsel der Energieträger - Weg von endlichen Ressourcen - hin zu unerschöpflichen Erneuerbaren Energien. Besser sind also 3-Liter-Pflanzelölautos oder 1-Liter-Solarautos, so wie ich es fahre. Und es ist sicher auch wichtig, Altbauten besser zu dämmen. Aber in die Heizung des Niedrigenenergiealtbaus gehören dann Holzpellets und nicht Erdöl und auch nicht das Erdgas, das sich als nächstes verknappen wird, wie wir in Amerika bereits sehen konnten. Fair Future Ein Report des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Rezension von Alfons Schulte Energie Im Zentrum des Reports steht die Frage, wie in einer Welt begrenzter Ressourcen eine globale Gerechtigkeit hergestellt werden kann. Am Anfang erfolgt eine fundierte Bestandsaufnahme, die dem Leser schonungslos die Augen öffnet: Die Welt, wie sich uns derzeit darstellt, ist alles andere als gerecht. Der wirtschaftliche Abstand zwischen reichen und armen Staaten – gemessen im BIP – hat sich in der Realität vergrößert; ausgenommen hiervon sind nur einige Schwellenländer wie China und Indien. In der offiziellen Entwicklungspolitik wird die These vorgebracht, die Armut könne nur durch Wachstum und Einbindung in die globale Weltwirtschaft erreicht werden. Diese These – so eine Kernaussage des Reports – ist mit Blick auf die "Fortschritte" in vielen ärmeren Teilen der südlichen Hemisphäre höchst fragwürdig. Als zentrales Problem wird sich, so die Autoren, jedoch die Frage der begrenzten natürlichen Ressourcen stellen: Die Welt, damit ist die Biosphäre gemeint, sei schon jetzt mit der Last aus der Inanspruchnahme von Ressourcen in ihrer Regenerationsfähigkeit überstrapaziert. Der Hauptgrund liege in der übermäßigen Nutzung durch die Industrieländer sowie aufkommender Schwellenländer. sphäre innerhalb kürzester Frist restlos überfordert. Das Autorenteam versucht vor diesem Hintergrund darzulegen, was globale Gerechtigkeit ist. Ausgehend von den Erkenntnissen der europäischen Aufklärung (Kant) wird eine Grundthese entwickelt, die unter globaler Gerechtigkeit eine Entwicklung versteht, die die Rechte anderer Menschen respektiert und nicht einschränkt. In einem System begrenzter Ressourcen kann dies nur heißen, dass die westlichen Staaten sich auf ein "verträgliches Maß" an Ressourcennutzung beschränken. Gleichzeitig wird den ärmeren Staaten, insbesondere in der südlichen Hemisphäre, ein Mehrverbrauch zugestanden. Eine Entwicklung auf Effizienz, Konsistenz und Suffizienz hin stellt das Leitmotiv dar: dahinter verstehen die Autoren eine effiziente Nutzung der Ressourcen, aber nur in dem Maße, wie sie zur Befriedigung von Grundbedürfnissen notwendig sind (Suffizienz). Das Konsistenzprinzip soll sicherstellen, dass industrielle Prozesse die natürlichen nicht nachhaltig negativ beeinflussen. Die genannten Prinzipien müssen – das ist das Ziel der Autoren – die Basis der Politik bilden. Fair Future - Begrenzte Ressourcen und globale Gerechtigkeit Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH, Verlag C.H. Beck oHG, München Mai 2005, Broschiert, 278 Seiten mit 23 Abbildungen und 7 Tabellen, 19,90 Euro, ISBN 3-406-52788-4 ressourcenleichte Zukunft hin orientiert. Die Autoren setzen sich am Schluss des Reports mit der politischen Gegenwart auseinander. Sie zeigen auf, dass gerade die europäische Politik aufgefordert ist, hier Zeichen zu setzen und die Rolle des Vorreiters zu übernehmen. Fazit: Fair Future ist ein aufschlussreiches und wichtiges Buch, das dem Leser hilft, die aktuellen Entwicklungen Als logische Folge verbietet es sich und Probleme, die insbesondere aus dem dies ist eine weitere Kernaussage des BuGlobalisierungsgedanken heraus deutches - dass Entwicklich werden, besser zu verlungspolitik als die Ko"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, stehen. Ein empfehlenswerpie des westlichen Wohltes Geschenk für jeden poliaber nicht genug für jedermanns Gier." stands- und Konsummotisch Interessierten. dells verstanden wird. Mahatma Gandhi Diese würde die BioSolarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. An vielen praktischen Beispielen wird erläutert, wie Fehlentwicklungen wirken und was praktisch getan werden muss, damit sich die Welt auf eine gerechte, 13 Der Kampf um die Energiewende Der SFV fordert: Ausbau der Windenergie auch im Binnenland 12 Argumente für die Windkraft im Binnenland Mit Fakten gegen Vorurteile: Von Eberhard Waffenschmidt Die Entwicklung der Windkraft in den letzten Jahren ist ein beispielhafter Erfolg für den Ausbau erneuerbarer Energien. Innerhalb weniger Jahre hat der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung den der Wasserkraft überholt. Das Stromeinspeisungsgesetz von 1991 mit seinem Nachfolger, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, hat bewirkt, dass die Windkraft einen soliden Grundbestandteil aus erneuerbaren Energien unserer elektrischen Energieversorgung darstellt. Inzwischen werden über 6% des deutschen Stromes aus Windkraft hergestellt. Während jedoch noch vor wenigen Jahren die Windkraft euphorisch als sauber und effizient gepriesen wurde, scheint sich in der Wahrnehmung der Bevölkerung das Blatt zu wenden. Kritiklos werden verdrehte Tatsachen, absurde Behauptungen oder gar regelrechte Lügen verbreitet. Die Aachener Zeitung konnte sogar kürzlich in einer Liste von Themen für die geplante Große Koalition die Frage aufnehmen: "Werden die Windkrafträder jetzt alle wieder abgebaut?" Die Antwort lautete zum Glück "nein", denn alle Parteien hätten ihren Nutzen eingesehen, aber vor ein oder zwei Jahren wäre sicherlich allein eine solche Frage schon absurd gewesen. Sie zeigt, wie weit es gekommen ist. Tatsächlich kommen Windenergiegegnern häufig mit Halb- und Unwahrheiten, was vor allem bei technischen Dingen, bei denen ein normalgebildeter Bürger sachlich nicht mithalten kann, leicht fällt. Aber das muss ja nicht so bleiben. 1. Behauptung: "Windenergie und überhaupt erneuerbare Energien werden zu hoch subven14 tioniert und kosten uns zuviel!" Falsch! Windkraft wird nur aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch festgelegte Preise für Windstrom unterstützt, und Strom aus erneuerbarer Energie kostet einem durch- Bild 1: Der Windpark in Aachen-Vetschau trägt zur sauberen schnittlichen 3- Energieversorgung von Aachen bei. Personenhaushalt geher als für andere Zukunftstechnologien rade mal 1,50 • zusätzlich pro Monat. Windräder hingegen werden nicht von und werden praktisch nur an Universiden Steuerzahlern, sondern von den Ei- täten und Forschungseinrichtungen vergentümern bezahlt. Der Betrieb rentiert geben. Windkraftunternehmen und Besich, weil die Energieversorger für den treiber bekommen davon nichts. AndeWindstrom etwa 0,6 Cent mehr bezah- re Erneuerbare Energien wie Biomasse, len müssen, als Strom durchschnittlich Geothermie und zum Teil auch Solarenkostet. Diese sogenannte "kostendecken- ergie (zum Heizen und zur Warmwasserde Vergütung" wird nicht aus der Staats- bereitstellung) werden subventioniert. kasse finanziert, sondern auf die Ver- Das wird immer wieder schon mal in Zeibraucher von Strom umgelegt. So zah- tungsartikeln und Diskussionen fälschlen nur die viel, die auch viel Strom ver- lich mit der Windenergie in einen Topf geworfen. brauchen. Neben dieser Vergütung für gelieferten Windstrom gibt es nach Wissen des Autors keine Subventionen im eigentlichen Sinne. In der umfangreichen Broschüre "Geld vom Staat - für Energiesparen und erneuerbare Energien", herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, in der über 100 Förderprogramme aufgelistet sind, finden sich außer einem kleinen Förderprogramm der Stadt Bremen und einem Teilprogramm im Saarland, keine Hinweise auf Förderungen vom Staat für den Bau von Windanlagen. Aber wie sieht das mit Steuervorteilen für Investoren von Windrädern aus? Es gibt Mittel für die Erforschung der Windenergie, sie sind jedoch nicht hö- In dem Zusammenhang ist es durchaus erwähnenswert, dass die Bundesregierung 4,7 Milliarden Euro Steuergel- Nach Auskunft der Bundesregierung in der schon genannten "Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Mehrfachförderung von Windkraftanlagen", Drucksache 15/4547, gilt: "Mit Ausnahme der Stromsteuerbefreiung (Anmerkung des Autors: Des Stroms zum Eigenverbrauch!) erhalten Betreiber von Windenergieanlagen keine speziellen Steuervergünstigungen, die von anderen gewerblichen Bereichen nicht auch in Anspruch genommen werden können". Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Der Kampf um die Energiewende der pro Jahr für Braun- und Steinkohlesubventionen ausgibt, wie Greenpeace auf ihrer Website mitteilt Demnach arbeiten derzeit im Kohlebergbau und in den Kraftwerken insgesamt noch 93.000 Menschen. Gleichzeitig stellen die erneuerbaren Energien (wobei die Windkraft einen erheblichen Anteil hat) schon heute 130.000 Arbeitsplätze. Macht es wirklich Sinn, Mittel in dieser Größenordnung zu verwenden, um den Klimawandel zu sponsern? Übrigens, wie Herr Dr. Knüfer aus Jülich in einem Leserbrief in der Aachener Zeitung am 15.10.05 bemerkt: "Die maßlosen Jahresbezüge für 2004 allein des RWE-Vorstandsvorsitzenden von rund 31.000 Euro pro Tag (!) müssen ebenfalls vom Stromkunden bezahlt werden." 2. Behauptung: "Windräder im Binnenland erzeugen lange nicht so viel Energie wie an der Küste. Wir können daher darauf verzichten." Falsch! Die Hälfte der Windenergie wird in Binnenländern erzeugt. In NRW wird mehr Windstrom als in Mecklenburg-Vorpommern erzeugt, worauf wir nicht verzichten wollen. dortigen lokalen Wetterverhältnisse bestimmt. Wichtig für eine gute Grundversorgung ist daher nicht nur, dass Windräder da stehen, wo viel Wind weht. Fast noch wichtiger ist - und das wird in der Diskussion fast nie berücksichtigt dass die Windräder gut verteilt stehen, sodass immer ein Teil in Betrieb ist, wenn anderswo gerade Flaute ist. Auch daher brauchen wir die Windräder im Binnenland dringend. 3. Behauptung: "Aber man braucht im Binnenland wesentlich mehr Windräder für dieselbe Windenergie." Falsch! Windräder in Binnenland bringen mehr als 90% der Leistung von Windrädern an der Küste. Es werden darum kaum mehr Windräder für die selbe Leistung gebraucht. Auch hier helfen die Zahlen vom DEWI weiter. Bild 3 (siehe nachfolgende Seite) zeigt den Ausnutzungsgrad von Windrädern in verschiedenen Bundesländern. Der Ausnutzungsgrad beschreibt, wie groß die tatsächliche mittlere (Jahres) Leistung einer Windkraftanlage in Bezug auf ihre installierte Leistung ist. Im Mittel beträgt der Ausnut- zungsgrad für alle Binnenländer 20,9 % und für alle Küstenländer 23,0 %, d. h. ein Windrad im Binnenland bringt im Durchschnitt 91 % der Energie wie eines in einem Küstenland. Wie kommt das, wo doch jeder weiß, dass an der Küste der Wind stärker weht? Der Grund ist, dass seit geraumer Zeit Windanlagen im Binnenland speziell für die dort vorherrschenden schwächeren Windverhältnisse entworfen werden. Vereinfacht gesagt, haben sie größere Rotorblätter. Solche Windräder würden an der Küste bei stärkerem Wind dauernd abschalten und hätten dort einen schlechten Ausnutzungsgrad. Weiterhin hat natürlich jeder Windradeigentümer ein ureigenstes Interesse, ein Windrad nur dort aufzubauen, wo auch genügend Wind weht. Seine Anlage finanziert sich ja ausschließlich über den erzeugten Windstrom. 4. Behauptung: "Windenergie ist unzuverlässig, denn der Wind weht ja nicht immer." Falsch! etwa 40% der im Mittel erzeugten Leistung aus Windgeneratoren, zählt als "statistisch garantierte Lei- Diese Antwort und die folgende stützen sich auf die Zahlen, die das Deutsche Windenergie-Institut (DEWI) in Wilhelmshaven veröffentlicht. Unter www.dewi.de finden sich Pressemitteilungen dazu. Aus den dort veröffentlichten Zahlen zur Windenergieerzeugung sind die Graphiken in Bild 2 und Bild 3 erstellt worden. Bild 2 zeigt deutlich, dass 2004 im Binnenland Nordrhein-Westfalen (NRW) mehr Windstrom als im Küstenland Mecklenburg-Vorpommern und fast soviel wie in Schleswig-Holstein erzeugt wurde. Insgesamt wurde in den Binnenländern die Hälfte der gesamten Windenergie erzeugt. Es wäre demnach ein herber Verlust, würde man die Windräder im Binnenland abbauen. Ein weiterer Grund für Windräder im Binnenland ist eine damit zu erzielende gleichmäßige Grundenergieerzeugung. Stünden alle Windräder nur in einer Region, wäre die Windenergieerzeugung durch die starken Schwankungen der Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Bild 2: Erzeugte Energie aus Windkraft im Jahr 2004, nach Bundesländern geordnet. Das Binnenland NRW (weiß) kann bei der Windenergieerzeugung gut mit den Küstenländern (hellgrau) mithalten. 15 Der Kampf um die Energiewende stung", bei einem Niveau Versorgungssicherheit von 99 %. der In einer Studie der Deutschen Energieagentur (DENA) von Anfang 2004 zur Zukunft der Windenergie in Deutschland wurde unter anderem untersucht, wie zuverlässig Windenergie vorhanden ist und sein wird. Mitglieder der Projektsteuerungsgruppe dieser Studie waren Netzbetreiber wie RWE, E.ON oder Vattenvall Europe, Verbände der Energiewirtschaft und Windkraftbetreiber. Details zu dieser "DENA-Netzstudie" sind im Internet unter http:// www.deutsche-energie-agentur.de/page/ index.php?id=2764&type=5 zu finden. Wie die Tabelle in Bild 4 zeigt, kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2003 je nach Jahreszeit 889 MW bis 1245 MW als "statistisch garantierte Leistung" (etwa 40% der durchschnittlich erzeugten Leistung) aus Windgeneratoren zur Verfügung stand. Es könnten dafür sogar entsprechend konventionelle Kraftwerke abgerissen werden. Bild 3: Ausnutzungsgrad von Windkraftanlagen im Jahr 2004, nach Bundesländern geordnet. Der Ausnutzungsgrad beschreibt, wie groß die tatsächliche mittlere Leistung einer Windkraftanlage in Bezug auf ihre installierten Leistung ist. Anlagen im Binnenland NRW (weiß) sind genau so gut ausgenutzt wie die in Küstenländern (hellgrau). Der Grund dafür ist, dass irgendwo immer der Wind weht. Wichtig für eine gute Grundversorgung ist daher nicht nur, dass Windräder da stehen, wo viel Wind weht. Fast noch wichtiger ist - und das wird in der Diskussion fast nie berücksichtigt - dass die Windräder gut verteilt stehen, sodass immer ein Teil in Betrieb ist, wenn anderswo gerade Flaute ist. Daher brauchen wir die Windräder im Binnenland dringend. Zusätzlich zu der sicheren Grundlast korreliert ein nicht unerheblicher Teil der erzeugten Windstromerzeugung mit der Last. So weht im Winterhalbjahr, wenn mehr Strom gebraucht wird, der Wind stärker. Oft ist der Wind tagsüber und besonders Mittags wegen der erhöhten Thermik durch Sonneneinstrahlung passend zum Stromverbrauch am stärksten. 5. Behauptung "Es müssen immer konventionelle Kraftwerke mitlaufen, damit bei Flauten Strom da ist. Darum sparen Windräder keinen Krümel Kohle ein." Falsch! Die vielen Windparks in Deutschland reagieren in der Summe so langsam, dass man im Bedarfsfall bequem Reservekraftwerke hochfahren 16 Bild 4: Tabelle gesicherte Leistung aus der DENA Studie. kann. Darum brauchen sie nicht dauernd mit zu laufen. Die Behauptung enthält gleich vier Fehler. Erstens treten keine "plötzlichen" Leistungsausfälle durch Windmangel auf. Das mag noch für ein einzelnes Windrad gelten, das Reaktionszeiten auf Windänderungen von einigen Sekunden aufweist. Aber schon für einen kleinen Windpark - wie z. B. in Aachen Vetschau, siehe Bild 1 - gleichen sich die Leistungsschwankungen der einzelnen Windräder teilweise aus. Die Reaktionszeit verlängert sich dadurch schon auf ein bis zwei Minuten. Noch wesentlich freundlicher sieht das für eine ganze vernetzte Region wie z.B. das Rheinland aus. Hier ist mit Reaktionszeiten im EinStundenbereich zu rechnen. Für ganz Deutschland gleichen sich die Anteile der Regionen sogar so stark aus, dass 40% der im Mittel erzeugten Windleistung immer vorhanden sind. Es bleibt also reichlich Zeit, auch träge Kraftwerke zu- und abzuschalten, um die Stromversorgung stabil zu halten. Zweitens lassen sich die mittleren Windgeschwindigkeiten in größeren Regionen gut vorhersagen, so dass man das Zu- oder Wegschalten von Kraftwerken sogar im Voraus planen kann. Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Der Kampf um die Energiewende Drittens ist es falsch, dass die mit verminderter Leistung mitlaufenden Kraftwerke für den Ausfall von Windanlagen bereitgehalten werden. Ihr Hauptzweck ist es, einzuspringen, wenn sich mal wieder ein Kernkraftwerk wegen eines Störfalls von einer Sekunde zur nächsten vom Netz verabschiedet. Viertens ist es eine Fehlinformation, dass die "gedrosselt mitlaufenden" Kraftwerke genau so viel Brennstoff benötigen wie bei Volllast. Eine Halbierung der Kraftwerksleistung bedeutet nahezu auch eine Halbierung des Brennstoffverbrauchs, denn der Wirkungsgrad der Kraftwerke verringert sich im "gedrosselten" Betrieb lediglich um etwa 1%Punkt. Im übrigen können konventionelle Kraftwerke aus dem Teillastbetrieb innerhalb von Sekunden von halber Kraft auf "Vollgas hochgefahren" werden, wenn es nötig sein sollte. Siehe auch http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/ windunoe.htm. 6. Behauptung: "Windenergie ist eh nur ein 'Tropfen auf den heißen Stein'" Falsch! Es wird soviel Windstrom erzeugt, wie mehrere Bundesländer, z. B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, zusammen an Strom verbrauchen. Der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung betrug 6,17 % im Jahre 2004, siehe Jahrespressekonferenz 2004 DEWI im Internet. Hier gibt es auch Zahlen für den Stromverbrauch der Länder (siehe Bild 5), leider nur für 2001, aber seitdem hat sich der Stromverbrauch nicht grundlegend erhöht. steigerungen von konventionellen Kraftwerken einsparen. Schon jetzt beträgt der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung über 6 %. In Kürze, wenn die sich in der schon konkreten Planung befindlichen Off-Shore-Windparks ans Netz gehen werden, wird der Anteil auf über 10% steigen. Durch weiteren Ausbau und den Ersatz von Altanlagen durch größere Neuanlagen (Repowering) kann und wird der Anteil auch in Zukunft noch weiter steigen. Der Anteil fossiler Energieerzeugung an der Gesamtstromerzeugung liegt dann bei etwa 75%. 10% Windenergie gegenüber 75% Fossilenergie sind etwa 14 %. Die Windenergie spart also ca. 14 % der fossilen Brennstoffe in der Stromerzeugung ein. Angenommen, wir wollten diese 14 % Brennstoffreduktion durch eine Wirkungsgrad-Verbesserung erzielen. Bei einem jetzigen typischen Wirkungsgrad von 40 % von fossilen Kraftwerken müsste der Wirkungsgrad um etwa 7 %Punkte auf 47% gesteigert werden, und zwar für alle Kraftwerke. Wenn man bedenkt, dass Wirkungsgradsteigerungen von 5 % heutzutage schon als technische Wunderleistung gehandelt werden, ist eine Steigerung, wie sie notwendig wäre, insbesondere für den gesamten Kraftwerkspark, technisch illusorisch und finanziell mit Sicherheit teurer als Windenergie. Außerdem verbauen uns große Investitionen in fossile Kraftwerke den Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft und betonieren für weitere 30 Jahre den Verbrauch an fossilen Energieträgern. 8. Behauptung: Wenn die gesamte Stromerzeugung eine Literflasche darstellt, ist der Anteil der Windenergie immerhin ein großes Schnapsglas (ca. 60 ml) voll. Das ist mehr als nur ein Schluck, und auf jeden Fall mehr als ein kleiner Tropfen. "Die Stromnetze sind jetzt schon durch Windenergie überlastet und ihr Ausbau ist unbezahlbar." 7. Behauptung: Muss Windenergie tatsächlich einmal über eine Region hinaus transportiert werden, so existiert ein gut ausgebautes "Rückgrat" an Leitungen von Norden nach Süden quer durch die Republik. Ein Teil davon im Norden wurde unter anderem angelegt, um das Kernkraftwerk Stade bei Hamburg anzuschließen und "Wir sollten das Geld für die Windräder besser in effizientere Kohlekraftwerke investieren, das bringt eine größere Entlastung der Umwelt." Falsch! Soviel Energie, wie in absehbarer Zukunft mit Windenergie erzeugt wird, lässt sich nicht mit EffizienzSolarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Falsch! Der Ausbau der Netze wird mit höchstens 0, 05 Cent je kWh zu Buche schlagen. um die Stadt Hamburg bei einem plötzlichen Ausfall des Kraftwerkes weiterhin versorgen zu können. Davon können jetzt Windparks in Ost- und Nordfriesland profitieren. Trotzdem ist ein Ausbau des Leitungsnetzes notwendig, um den weitern Ausbau der Windenergie insbesondere durch Off-Shore Windparks nicht zu blockieren. In der Studie der Deutschen Energieagentur (DENA) von Anfang 2004 zur Zukunft der Windenergie in Deutschland wurde dies ausführlich untersucht. Sie kommt zu dem Schluss: "Durch die notwendigen Netzneubaumaßnahmen bis zum Jahr 2015 wird das bereits bestehende Höchstspannungsübertragungsnetz um insgesamt 850 km erweitert. Das entspricht einem Anteil von 5% bezogen auf die bereits vorhandenen Höchstspannungstrassen." Dabei müssen insbesondere Lücken in der Verbindung zwischen West- und Ostdeutschland geschlossen und die schwach erschlossene Region Ostfriesland besser angebunden werden. Dieser Ausbau soll im Wesentlichen durch die Netzbetreiber finanziert werden, die die Kosten an ihre Kunden weitergeben. Insgesamt ergeben sich jedoch für einen normalen Endkunden vernachlässigbare Aufschläge auf den Strompreis. Laut DENA-Studie "steigen gegenüber dem Jahr 2003 die Netznutzungsentgelte nur durch die Netzausbaukosten bis zum Jahr 2007 um 0,05 Cent je kWh, bis zum Jahr 2010 um 0,015 Cent je kWh und bis zum Jahr 2015 um 0,025 Cent je kWh." Dass die Netze im Hinblick auf die stärkere Nutzung Erneuerbarer Energien ausgebaut werden müssen, hat auch die neue Bundesregierung erkannt und im Koalitionsvertrag (http:// www.erneuerbare-energien.de/inhalt/ 36266/4590/) beschlossen, für die Erneuerbaren Energien "die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Ausbau der Stromnetze) [zu] verbessern". Im Übrigen stellt die DENA-Studie fest: "Der größere Verdichtungsgrad des Höchstspannungsübertragungsnetzes könnte in Zukunft auch für zusätzliche Aktivitäten im Stromhandel genutzt werden." Damit profitieren nicht nur Windenergieerzeuger von einem ausgebauten 17 Der Kampf um die Energiewende Windkraft insgesamt zu verdammen, steht jenseits aller Relation. Man vergleiche nur die Anzahl und die Wirkung der "Ereignisse" mit denen in konventionellen Kraftwerken oder von Kernkraftwerken, die ja ohne Windräder als Alternative in Frage kämen. Neben der technischen Wirkung - bei einem Störfall in einem Kraftwerk liegen unmittelbar hunderte Megawatt still, beim Ausfall eines Windrades laufen alle anderen weiter - ist die gesundheitliche Auswirkung eines einzigen Störfalls in einem Kernkraftwerk unkalkulierbar für tausende oder möglicherweise millionen betroffene Bürger. 11. Behauptung: "Der von Windkraftanlagen verursachte Infraschall ist gesundheitsschädlich" Bild 5: Jahresstromverbrauch in den einzelnen Bundesländern in 2001 und gesamte in Deutschland 2004 erzeugte Windenergie (weiß). Es gibt mehrere Bundesländer, die man jeweils allein mit Windenergie versorgen könnte (hellgrau). Der Stromverbrauch hat sich seit 2001 nicht wesentlich geändert. Netz, sondern auch große Stromkonzerne, die dadurch beispielsweise besser billige Wasserkraft aus Skandinavien in Deutschland verteilen können. 9. Behauptung: "Die vielen Windräder tragen mit ihren Fundamenten erheblich zur Bodenversiegelung bei." Falsch! Großkraftwerke benötigen ein Mehrfaches an Grundfläche im Vergleich zu Windrädern mit der gleichen Leistung. Es gab Ende 2004 16543 Windräder in Deutschland. Bei einer Grundfläche von schätzungsweise 5 m x 5 m ergibt das einen Verbrauch an Grundfläche von 41,4 ha. Das entspricht einem Feld mit einer Kantenlänge von etwa 650 m x 650 m. Allein das Braunkohle-Großkraftwerk in Eschweiler-Weisweiler ist mit einer Grundfläche von geschätzten 0,5 km x 1 km etwa so groß. Dabei sind die grob geschätzten insgesamt über 100 km² (=10.000 ha) für die Braunkohletagebaue noch gar nicht mitgerechnet. 10. Behauptung: "Windräder sind lebensgefährlich. Wegen der vielen Unfälle gehören sie abgeschafft." 18 Falsch! Außer geringfügigen Sachschäden haben bisher keine Unbeteiligten unmittelbar durch Windräder körperlichen Schaden erlitten. Es passieren tatsächlich immer wieder mal Unfälle an Windrädern. Blitzschläge, Brände durch heißgelaufene Lager oder Generatoren, abgerissene Rotorblätter und vor allem Eisschlag sorgen für spektakuläre Zeitungsberichte. Auf der Webseite http:// members.aol.com/fswemedien/ ZZUnfalldatei.htm ist das ganze Horrorszenario aufgelistet. Demnach hält man bei Gewitter oder Sturm vielleicht doch besser etwas Abstand von Windrädern. Es gibt auch vereinzelt Unfälle mit Personenschäden, sogar mit tödlichem Ausgang, jedoch waren davon immer nur direkt Beteiligte der Windkraftfirmen betroffen, z. B. bei Reparaturen oder Installationsarbeiten. Unfälle, bei denen unbeteiligte Personen körperlich geschädigt wurden, sind auf der genannten Webseite nicht zu finden. Als Schlussfolgerung aus den 57 Ereignissen zwischen 2003 und 2005 mag man durchaus der Forderung nach einer besseren technischen Überprüfung von Windrädern zustimmen, aber damit die Falsch! Ausführliche Untersuchungen haben keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Infraschall nachweisen können. Windenergiegegner benutzen gelegentlich das Thema "Infraschall", um bei der Bevölkerung Ängste vor Winden ergieanlagen zu schüren. Der den meisten Menschen nicht geläufige Begriff ist hierzu besonders geeignet, da Unbekanntes sehr leicht Furcht und Misstrauen erregt. Daher zunächst die Erklärung des ungewöhnlichen Begriffes, der ein ganz gewöhnliches Phänomen bezeichnet: Als Infraschall bezeichnet man Luftschallwellen unterhalb des menschlichen Hörbereiches. Der menschliche Hörbereich liegt zwischen einer Schallfrequenz von 20 (sehr tiefe Töne) und 20000 Hertz (sehr hohe Töne). Infraschall wird durch eine große Anzahl natürlicher wie auch künstlicher Geräuschquellen erzeugt. Eine allgegenwärtige natürliche Infraschallquelle ist z. B. der Wind. Vereinfacht kann man sagen, dass nahezu jede Geräuschquelle auch Infraschall erzeugt. Einige Tierarten kommunizieren sogar mit Hilfe der für Menschen unhörbaren und energiearmen Infraschallwellen. Menschen können Infraschall nicht mit den Ohren wahrnehmen. Sehr starker Infraschall kann aber körperlich, z. B. mit dem Brustkorb gespürt werden. Infraschallwellen zeigen keine Wechselwirkung mit lebendem Gewebe und können damit auch keine physiologische Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Der Kampf um die Energiewende Wirkung auf Organismen ausüben, genauso wenig, wie das normale Schallwellen können. Eine psychologische Wirkung kann natürlich nur auftreten, wenn der Infraschall wahrgenommen wird. Es besteht also kein Grund, sich vor unhörbarem Infraschall zu fürchten. Der von Windanlagen erzeugte Infraschall bleibt aber selbst in nächster Nähe unterhalb der Wahrnehmungsschwelle und nimmt außerdem stark mit der Entfernung weiter ab. 12. Behauptung: "Windräder verspargeln die Landschaft. Wie sieht das denn aus? Ich möchte so ein Ding nicht vor der Türe stehen haben." Deutschland ist seit Jahrhunderten eine vom Menschen geprägte Kulturlandschaft und das Landschaftsbild ist Gewöhnungssache. Bild 6: Künstlerisch bemalte Windräder in Lübow Foto: Windpark Lübow KG Die ständige Präsenz von Infraschallwellen im menschlichen Lebensbereich führte schon früh zu einer Untersuchung durch das Bundesgesundheitsamt. Auch beschäftigte sich die Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektronik mit den Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen. Fazit: "Von einer unterschwelligen, gesundheitsschädlichen Gefährdung durch Infraschall ist nicht auszugehen." (Quelle: Bundesgesundheitsamt 1982, Zeitschrift für Lärmbekämpfung 1999). Speziell auf Infraschall von Windanlagen geht die Veröffentlichung "Sachinformationen zu Geräuschemissionen und -imissionen" ein (zu finden u. a. auf der Website der Windkraftanlage "Ewiger Fuhrmann", von der auch Teile dieses Kapitels übernommen sind, http://www.ewigerfuhrmann.de/homepage/geruechte-undtatsachen). Sie enthält eine weitere umfangreiche Untersuchung des Landesumweltamtes des Landes NRW zum Thema Schall und Infraschall von Windenergieanlagen. Auch diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass von dem Infraschall einer Windenergieanlage keinerlei Gefahr oder Beeinträchtigung ausgeht. Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich trefflich streiten. Aber man sollte doch die folgenden Dinge bedenken: Zuerst: Keiner bekommt "So ein Ding vor die Türe" gesetzt. Das ErneuerbareEnergien-Gesetz und die Erlasse der Landesregierungen schreiben einen Mindestabstand von mindesten einem halben Kilometer zu Siedlungen vor, um Licht- und Lärmbelästigungen zu vermeiden. Notfalls muss ein Windrad sogar zu bestimmten Zeiten stillgelegt werden, um den "Discoeffekt" durch Schattenwurf zu vermeiden. Es gibt beispielsweise im Windpark AachenVetschau ein Windrad, das an einigen Wintertagen in den frühen Abendstunden, wenn die Sonne tief steht, abgeschaltet wird, damit die Anwohner nicht von dem oszillierenden Schattenwurf genervt werden. Des Weiteren: Deutschland ist eine Kulturlandschaft. Seit Jahrhunderten wächst hier kein Hälmchen, ohne dass Menschen es zulassen. Wälder wurden gerodet, Städte erbaut, Straßen und Autobahnen asphaltiert, Fabriken errichtet, Halden aufgeschüttet und Hochspannungsleitungen gezogen. Ich zum Beispiel finde im Vergleich dazu die schlanken, eleganten, sich majestätisch drehenden Windräder regelrecht ästhetisch. In den benachbarten Niederlanden standen bis vor wenigen Jahrzehnten in einer ähnlichen Dichte Wind-"Mühlen", eigentlich Windpumpen, zum Entwässern des unter dem Meeresspiegel liegenden Landes. Heute jubeln die Touristen über jede einzelne Windmühle. Es ist vermutlich vor allem eine Gewöhnungssache, ob uns Windräder schön vorkommen. In ein paar Jahren werden Windräder genauso selbstverständlich zur Landschaft "gehören" wie heute Überlandleitungen, Fabrikschornsteine, Autobahnbrücken oder Bauernhöfe. Wann mögen wohl bei uns die ersten Windräder unter Denkmalschutz gestellt werden? Vielleicht können wir dann auch den ersten OffshoreWindpark als "Kulturdenkmal der Menschheit" von der UNESCO schützen lassen, ähnlich wie das alte Stahlwerk "Dillinger-Hütte" im Saarland. Und zu guter Letzt: Wie sieht denn die Alternative aus? Ist ein Großkraftwerk, das dem benachbarten Ort mit seinen Kühldampfwolken den größten Teil des Jahres die Sonne vorenthält, angenehmer? Sind an die 100km² durch Braunkohletagebau weggebaggerte Landschaft schöner? Die Hochspannungsleitungen? Die Fördertürme der Zechen? Was ist mit den verstrahlten Menschen im Uranbergbau? Wetterkapriolen, Versteppung und Meeresspiegelerhöhung durch den Klimawandel, der durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe angeheizt wird? Vielleicht ist das alles weit genug weg und zum Glück nicht vor meiner Haustüre, und der Strom kommt bei mir immer aus der Steckdose. Aber, ehrlich gesagt, mir ist wohler ums Herz, wenn ich vom Dreiländereck bei Aachen an die hundert Windräder zählen kann, als wenn ich das Braunkohlekraftwerk Weisweiler passiere. Weitere (und auch ähnliche) Fragen samt Antworten zur Windenergie sind leicht verständlich auf einer Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aufgelistet: http://www.erneuerbare-energien.de/ inhalt/4573/20049/. Die Seite ist durchaus empfehlenswert. 19 Der Kampf um die Energiewende Biogas ins Erdgasnetz einspeisen Informationen von Petra Hörstmann-Jungemann Der Einsatz von Biogas als Primärenergie ist vielfältig: Erzeugung von Strom, Erzeugung von Wärme, Einsatz als Treibstoff. Gegenwärtig wird das erzeugte Biogas - zu fast 100 Pozent - direkt zur Produktion von elektrischer Energie in Blockheizkraftwerken (BHKW) eingesetzt. Leider wird die dabei entstehende Wärme häufig nur unzureichend genutzt, da Abnehmer fehlen. Energetisch und wirtschaftlich sinnvoller wäre es, Biogas örtlich dort einzusetzen, wo es auch Abnehmer für die Wärmeenergie gibt, wie z. B in Siedlungsgebieten aber auch in Krankenhäusern u.s.w. Die Herstellung von Biogas erfolgt aber am optimalsten eindeutig in ländlichen Gebieten. Sowohl die Beschaffung des "Rohstoffs" Biomasse als auch die Nutzung der Restprodukte als wertvoller Dünger ist dort gegeben. Eine Einspeisung ins öffentliche Erdgasnetz ist dann die beste Lösung. Eine finanzielle Regelung ist auch vorhanden. Seit der Novellierung des Erneuerbare-EnergienGesetzes erhält man für den eingespeisten Strom aus einer KWK-Anlage die entsprechende Regelvergütung für Strom aus Biomasse (§ 8 EEG), wenn deren Einsatz von Erdgas als Brennstoff mit einer Biogaseinspeisung an einer anderen Stelle korrespondiert. Es ist also der gleiche Anspruch auf eine im EEG festgelegte Regelversorgung gegeben, wie eine BHKWAnlage, die direkt mit Biogas versorgt wird. Die Einspeisung ins Erdgasnetz setzt aber eine Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität voraus. Sie erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, die von der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) veröffentlicht werden. Stadtwerke Aachen plant erste Anlage Biogasanlage, Nach einer Pressemitteilung plaFoto: Christoph Andreas, GBZ Straelen nen die Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) ein entsprechendes Projekt: in Erdgasqualität aufbereitetes fristig weitere Investitionen in BiogasBiogas wird am Standort Kerpen in ein anlagen. Zusätzlich werden ArbeitsplätErdgasnetz eingespeist; in Aachen wird ze geschaffen und der Landwirtschaft eine adäquate Menge wieder entnomwerde eine Zukunftsperspektive gegemen. Es sollen dann mit dem produzierben. tem Biogas ab Ende 2006 über mehrere BHKW ca. 5200 Aachener Haushalte Fazit mit Strom versorgt werden. Die Wärme Durch die dezentrale Biogaserzeugung soll je nach Standort der Anlagen direkt und Einspeisung ins öffentliche Gasnetz zur Wärmeversorgung von Wohneinheiwerden bestehende Strukuren optimal ten, als Wärme in industriellen Prozesgenutzt, um schnell und effizient Enersen genutzt oder in ein Nahwärmesystem gie aus Erneuerbaren Energien an den eingespeist werden. Verbraucher weiterzuleiten. Außerdem Nach eigenen Angaben wird die führt die zusätzliche Verwendung der STAWAG bundesweit der erste Energie- Wärme zu einer wesentlich effizienteren versorger sein, der Biogas ins Erdgasnetz Nutzung des Biogases. einspeist. Die Investition in Eigenerzeugungsanlagen wie die geplante Weitere Informationen Biogasanlage, auf der Basis von nach• http://www.energiekonsens.de/ wachsenden Rohstoffen, sei ein wichtiDownloads/Service/ ger Schritt der STAWAG zu mehr UnabGutachten_Biogasnutzung.pdf hängigkeit von den fossilen Energien Öl • http://www.stawag.de/presse/ und Erdgas. Die STAWAG plane langmeldungen/biogas_bauantrag.html 100 % Erneuerbare Energien 20 Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Der Kampf um die Energiewende Keine Steuerbefreiung mehr für Biokraftstoffe? Kommentar zur einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag Im Koalitionsvertrag steht unter 5.3 folgende Vereinbarung: "Kraftstoffe und Rohstoffe aus Biomasse können einen wichtigen Beitrag zur Energie- und Rohstoffversorgung und zum Klimaschutz leisten. Wir werden daher: · die Kraftstoffstrategie mit dem Ziel weiterentwickeln, den Anteil von Biokraftstoffen am gesamten Kraftstoffverbrauch bis zum Jahr 2010 auf 5,75% zu steigern; · die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe wird ersetzt durch eine Beimischungspflicht." Unser Kommentar: Zwar begrüßen wir das Vorhaben der schwarz-roten Koalition, den Anteil der Biokraftstoffe zu steigern. Wir sind jedoch enttäuscht von den ungeeigneten Instrumenten, mit denen das Ziel erreicht werden soll. Die Festlegung auf 5,75 % bis 2010 ist unsinnig. Gleichgültig, ob man die Menge als zu gering oder als zu hoch ansieht, haben Mengenfestlegungen (Quoten) erhebliche Nachteile: Entweder wirken sie wie eine obere Begrenzung und bremsen die mögliche Entwicklung, oder aber sie führen zu einem unverhältnismäßig hohen Preisanstieg, wenn sich herausstellt, dass sie sich sonst nicht erfüllen lassen. Außerdem ist schlecht vorhersehbar, wie die jährlichen Steigerungsraten aussehen müssen, damit das vorgegebene Wachstumsziel bis zum 1.1.2010 exakt erreicht wird. Erst im letzten Jahr kann man einigermaßen zuverlässig abschätzen, ob man das Ziel erreichen wird. Dann aber ist es für eine Korrektur zu spät. Folgendes Beispiel soll unsere Bedenken erläutern: Stellen Sie sich vor, Eltern würden beschließen, ihr Baby so zu Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Von Wolf von Fabeck ernähren, dass es mit 5 Jahren ein Gewicht von 19 kg erreicht. Sinnvoll wäre es dagegen, das Kind nach seinen Bedürfnissen zu ernähren. Auf Biokraftstoffe angewendet: Ein Preisanreiz, z. B. eine Steuererleichterung oder eine Festpreisregelung, ist allemal besser als eine Fahrzeugantrieb mit Pfanzenöl Foto: Stadtwerke Aachen starre Mengenregelung. Das hätten die Koalitionäre bereits aus dem ErneuerbareEnergien-Gesetz lernen können. Ärger- Umweltminister Gabriel lich ist auch der letzte Satz der Verein- verkennt die Macht dezentraler barung. Hier wird die Initiative aller der- Lösungen jenigen zunichte gemacht, die sich der Am 24.11.05 äußerte Minister Gabridezentralen Nutzung von reinem Pflan- el In einem Interview der ZEIT unter zenöl für den Fahrzeugverkehr oder für anderem: "Wir wollen im industriellen Kraft-Wärme-Kopplung verschrieben Maßstab Öl ersetzen. Diesel aus Raps haben. kann dazu nur sehr begrenzt beitragen Betroffen sind die Werkstätten, die sich auf die Umrüstung von Dieselfahrzeugen zu pflanzenöltauglichen Fahrzeugen spezialisiert haben. Betroffen sind die Fahrzeughalter, die aufgrund der Steuerbefreiung für Biotreibstoffe und im Vertrauen auf diese Regelung ihr Fahrzeug für einen Preis von ca. 2.000 Euro haben umrüsten lassen. Für sie kommt die Regelung einer Entwertung ihres Eigentums gleich. Zu fragen bleibt auch, ob zukünftig das Betanken von Autos mit Speiseöl strafbar sein wird. Zur Vermeidung von Steuerhinterziehung müsste man dann konsequenterweise das steuerbefreite Speiseöl mit einem Farbstoff kennzeichnen, damit man es im Tank von Steuersündern nachweisen könnte. Auch ist schwer verständlich, dass klimaschädliches Erdgas zum Fahrzeugantrieb weiter von der Mineralölsteuer verschont bleibt, während dies nicht für Biogas gelten soll. wohl aber können es moderne Kraftstoffe aus Biomasse. Wenn dann noch die Autos effizienter werden, dann kommen wir wirklich weg vom Öl und sorgen gleichzeitig für neue Jobs. Umweltpolitik ist für mich deshalb immer wieder Innovationsmotor..." Minister Gabriel sieht - sicherlich zu Recht - ein Mengenproblem. Er geht allerdings von der irrigen Vorstellung aus, dass Anstrengungen im "industriellem Maßstab" größere Mengen bereitstellen können als dezentrale Lösungen. Die Umweltverbände sollten ihm gegenüber in dieser Hinsicht Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit betreiben. Anmerkung: Wir würden Minister Gabriel gerne unser altes Flugblatt zeigen, in dem vorgerechnet wird, dass die dezentralisierte Honigherstellung durch Millionen von Bienen durchaus mit der Marmeladenherstellung einer zentralen industriealisierten Marmeladenfabrik mithalten kann. 21 Der Kampf um die Energiewende Stimmungsmache gegen Photovoltaik Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vertritt kritiklos Position der Stromwirtschaft Von Wolf von Fabeck „Vergeßt die Sonne!“ Nein, das ist kein Satz mit einem lustigen Rechtschreibfehler, sondern eine Überschrift in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung* vom 23.10.2005 (siehe Kasten). So schrieb man das Wort „vergesst“ bis Ende des vorigen Jahrhunderts in ganz Deutschland - und so schreibt die FAZ* noch heute. Jede Abkehr vom Althergebrachten fällt bekanntlich schwer. In diesem Fall trifft das auch auf den Inhalt des Beitrags zu; auch er scheint aus dem vergangenen Jahrhundert zu stammen. FAZ - Sprachrohr der Stromwirtschaft? Die Frankfurter Allgemeine bezieht im Artikel eindeutig Stellung in einem seit langem schwelenden Interessenkonflikt zwischen Stromwirtschaft und Erneuerbaren Energien. Sie stellt publizistisch die Position der Stromwirtschaft nicht in Frage, berichtet nicht über sie, sondern gibt sie als ihre eigene Position wieder. In der Sache ist auf den Artikel Folgendes zu antworten: Möglicherweise hat die Frankfurter Allgemeine die weltweiten Probleme Klimawandel und schwindende Ölvorräte nicht in ihre Überlegungen einbezogen. Sie geht wohl davon aus, dass es genügen würde, den Anteil Erneuerbarer Energien im Strombereich in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu erhöhen, damit die weltweiten Energieund Klimaprobleme gelöst würden - und zwar endgültig! Wenn die Lösung bei 20 % endgültig erreicht wäre, dann wäre die Photovoltaik in der Tat für den genannten Zweck nicht unbedingt nötig. Aber so einfach ist es eben nicht. Wenn wir 20 % erneuerbare Energien im Strombereich erreicht haben, dann müssen wir fortfahren, die konventionelle Energieversorgung weiter auf Erneuerbare Energien umzustellen. Im Endergebnis brauchen wir schließlich nicht 20 % Erneuerbare Energien nur im Strombereich und nur in Deutschland, 22 Artikel aus der FAS* vom 23.10.2005 Vergeßt die Sonne! Photovoltaik-Förderung wird zum Millionengrab Frankfurt. Mit der Förderung der Photovoltaik werden jedes Jahr hohe Millionenbeträge verschwendet. Das ist das Ergebnis einer Studie des Forschungsinstitutes EEFA. Das Institut hat untersucht, wie der Anteil erneuerbarer Energien am effizientesten erhöht werden kann. Das Ergebnis: Es geht viel günstiger ohne Solarstrom. Zur Zeit müssen die Energieversorger die saubere Energie zu gesetzlich vorgeschriebenen Preisen abnehmen. Die höchsten Preise bekommt die Sonnenenergie, für die es zwischen 45 und 62 Cent je Kilowattstunde gibt. Das ist mehr als zehnmal höher als die Produktionskosten für konventionellen Strom. Selbst wenn sich die Kosten in zehn Jahren halbieren, wäre die Photovoltaik in Deutschland nicht wettbewerbsfähig, so die Studie. Im marktorientierten Fördermodell, das das EEFA für den Verband der Elektrizitätswirtschaft entworfen hat, wurden vor allem Biogasanlagen und Windkraftwerke auf See die Photovoltaik ersetzen. Das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien auf 20 Prozent bis 2020 zu steigern, würde deutlich billiger erreicht werden. Mehrere Milliarden Euro seien einzusparen. wvp sondern 100 % in der gesamten Energieversorgung weltweit. Ob das kurzfristig, mittelfristig oder auch langfristig erforderlich ist, darüber müssen wir hier nicht streiten. Allein in Deutschland wäre das etwa 15 mal so viel wie die angesprochenen 20 % und lässt sich mit Biogas und Offshorewindanlagen alleine ganz sicher nicht mehr decken. Auf das Potential der Windenergie im Binnenland und auf die Photovoltaik können wir deshalb nicht verzichten. Die Frankfurter Allgemeine argumentiert nur mit den Kosten, den „Lasten“ der PV. Sie ignoriert dagegen alle positiven Effekte, die diese Investitionen in eine Zukunftstechnik an anderer Stelle bewirken, z. B. die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Schließlich ist Photovoltaik eine Technik, die sich zum Export in Länder ohne ausgebautes Stromnetz bestens eignet. Derzeit steht Deutschland mit an der Spitze der PV-Exporteure. Entwicklung und Einsatz der Photovoltaik in Deutschland ist deshalb auch Förderung eines Exportprodukts und Demonstration seiner massenhaften Nutzung. Bei den Preisen der Photovoltaik geht die Frankfurter Allgemeine im günstigsten Fall von einer Halbierung des Preises alle zehn Jahre aus. Derzeit liegt der Preis für die photovoltaisch erzeugte Kilowattstunde bei ca 50 Cent. In 10 Jahren läge der Preis dann bei 25 Cent. Warum aber „vergißt“ die Frankfurter Allgemeine dann die darauf folgenden nächsten 10 Jahre? Der Preis würde dann - gemäß der von ihr selbst gemachten Annahme - bei 12,5 Cent und nach weiteren 10 Jahren schon bei 6 Cent liegen. So ungenau natürlich solche Vorhersagen sind, die Tendenz stimmt. Während die Preise für konventionell erzeugten Strom immer weiter ansteigen, sinken die Preise für Strom aus PV immer weiter. Was wollen wir mehr! Im Übrigen, wer Solarstrompreise mit Erzeugungskosten von Strom aus abgeschriebenen Kohlekraftwerken vergleicht, der vergleicht Äpfel mit Birnen: • Solarstrom wird dezentral erzeugt und gleich in der Nachbarschaft verbraucht. Das spart Netzgebühren. • Solarstrom wird schwerpunktmäßig um die Mittagszeit erzeugt, gerade dann wenn die Nachfrage nach Strom besonders hoch ist und der Marktwert von Strom ebenfalls. *Anmerkung: Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) ist ein redaktioneller Ableger der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Vernachlässigte Stromnetze Kassieren ohne Modernisieren Ein Staat, der Daseinsvorsorge privatisiert, muss die Aufsicht behalten. Haftungsbeschränkungen verführen Stromversorger zur Sorglosigkeit: W. v. Fabeck Den vierten Tag in Folge waren über sechzigtausend Haushalte und mittelständische Betriebe im Münsterland ohne Strom. Schnee- und Eislast hatten mehrere Strommasten abgeknickt. Erst wenn der Strom wegbleibt, merken wir, wie abhängig wir von der Stromwirtschaft sind. Nicht nur Radio, Fernsehen und Beleuchtung bleiben weg. Auch die Trinkwasserversorgung, die Wasserspülung, die Gas- oder Ölheizung versagen, weil sie auf elektrische Pumpen angewiesen sind. Die Telefonverbindungen brechen zusammen und in den Kühltruhen vergammelt das Fleisch. Was geschieht im Zoo, im Aquarium? Auf den Bauernhöfen brüllen die Kühe, die jetzt von Hand gemolken oder notgeschlachtet werden müssen. Was ist mit Säuglingen, Kranken und Behinderten? Auch der wirtschaftliche Schaden ist immens. Die Versorgungssicherheit spielt deshalb bei der Beurteilung eines Wirtschaftsstandorts eine erhebliche Rolle. Häufigere Stromausfälle machen einen Wirtschaftsstandort schnell unattraktiv. Stromversorgung gehört zur Daseinsvorsorge und ist ein Standortfaktor. Ein Staat, der die Daseinsvorsorge einem privatisierten Unternehmen überlässt, muss sich deshalb zumindest starke Kontrollen und wirtschaftliche Einflussnahme vorbehalten. Doch wie sieht es in dieser Hinsicht bei uns aus? Der Blackout mitten in Deutschland war kein unabwendbares Ereignis, wie RWE die Medien glauben machen will, sondern das Ergebnis technischer Sorglosigkeit. Es ist sträflicher Leichtsinn, heutzutage eine ganze Stadt aus Kostengründen nur noch über ein oder zwei Stromtrassen versorgen zu wollen. Stromnetze müssen enger vermascht bleiben. Sicherheitseinrichtungen und Energieversorgung müssen mehrfach (redundant) ausgeführt werden. Wenn die eine Leitung zusammenbricht, muss die Stromversorgung über eine zweite Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. möglich sein! Im Zweifelsfall sollte man Erdkabel statt Freileitungen verwenden, denn Erdkabel sind witterungsunabhängiger! Die Regeln und die technischen Elemente für eine sicherere Stromversorgung müssen nicht erst erfunden werden! Sie waren früher selbstverständlich. Die Netzbetreiber haben sie nach der Liberalisierung des Strommarktes nur "vergessen", um Geld zu sparen und die Gewinne zu erhöhen. Steigerung des Gewinns durch Minimierung der Kosten! Betrachten wir ganz nüchtern die Interessenlage: Netzbetreiber haben kein wirtschaftliches Interesse an teuren Erdkabeln und mehrfach redundanten Stromleitungen. Ein Wettbewerb um mehr Netzsicherheit findet nicht statt. In ihrem Netzgebiet sind sie Monopolisten, sind sie Alleinherrscher. Und niemand kann die Netzbetreiber derzeit zur Beachtung höherer Sicherheitsstandards zwingen. Die staatliche Aufsicht beschränkt sich auf Preiskontrollen und stellt keine Forderungen an eine Verbesserung der Netze entsprechend dem fortschreitenden Stand der Technik. Eine rigide Schadenersatzpflicht nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs wäre das einzige Druckmittel; doch die Haftung ist gesetzlich zugunsten der Netzbetreiber eingeschränkt. Warum eigentlich? Gesetzliche Einschränkung der Haftung und mangelnde Qualitätskontrolle der Netzsicherheit durch eine staatliche Aufsicht; diese unglückliche Kombination führt zwangsläufig zu einem Niedergang der Netzsicherheit und gefährdet den Industriestandort Deutschland. Hier liegt ein Mangel im System vor. Man kann nur hoffen, dass die Erfahrungen aus dem derzeitigen Desaster einfließen in die Neufassung der Rechtsverordnungen AVBEltV und AVBGasV (Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitäts-/Gasversor- gung von Tarifkunden), die derzeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit überarbeitet werden. Und es ist zu hoffen, dass die Wirtschaftsverbände in der bevorstehenden Anhörung auf Streichung der Haftungsbefreiung in diesen Rechtsverordnungen drängen. Leserbrief (Gekürzt und Anonymisiert) "Auch mit Verordnungen, erhöhten Sicherheiten und Mehrfacheinspeisungen können Sie der Natur nicht vorschreiben, was sie tun und lassen soll. Das hat auch schon vor mehr als 100 Jahren Theodor Fontane gewusst. Deshalb: Lesen Sie doch mal wieder deutsche Literatur! Wie schreibt Fontane in seiner dramatischen Ballade über "Die Brücke am Tay" so treffend: Hei! Wie Splitter brach das Gebälk entzwei! Tand, Tand ist das Gebilde von Menschenhand!" SFV-Antwort (...) Natürlich gibt es Naturgewalten, denen kein Menschenwerk standhalten kann. Eben weil wir das wissen, müssen wir vorsorglich und vorausschauend die Folgen möglichen Versagens abmildern, zum Beispiel durch eine weitere Stromleitung. Das ist hier jedoch nicht geschehen, weil dafür keine Gelder vorgesehen waren. Für fehlendes Geld sind nicht die Ingenieure verantwortlich, sondern die Geschäftsleitung. Diese aber achtet auf die Maximierung des Gewinns. Leider ist der Gewinn aber durch den Stromausfall nicht gefährdet, denn die wirtschaftlichen Folgen des Stromausfalls müssen infolge der Haftungsbeschränkungen im Wesentlichen durch die Stromkunden selber getragen werden. Unser Vorwurf richtet sich deshalb nicht gegen die Ingenieure, sondern gegen die Haftungsbeschränkungen in den Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung (AVB). 23 Vernachlässigte Stromnetze Bund der Energieverbraucher: Offener Brief an Angela Merkel Rheinbreitbach, den 28.11.2005 Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel, erlauben Sie mir, Ihnen meine Glückwünsche zu Ihrem neuen Amt auszusprechen. Für die Energieverbraucher ist es sehr gut, dass in Deutschland jemand regiert, der den Unterschied zwischen einem Kilowatt und einer Kilowattstunde kennt. Sie hatten noch in Ihrer Zeit als Bundesumweltministerin den Bund der Energieverbraucher für sein Phönix-Solarprojekt als Preisträger für den Cusanus-Preis der Koblenzer Bürgerschaft vorgeschlagen. Die Laudatio hatte damals Rainer Brüderle gehalten. Es geht mir heute um die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland. Die Stromausfälle im Münsterland haben deutlich gemacht, dass die Stromleitungsnetze in Deutschland in sehr schlechtem Zustand sind. Vor der Liberalisierung haben die Verbraucher alle Investitionen in Leitungsnetze über den Strompreis bezahlt. Die Versorger haben damals sehr viel investiert. Man sprach von "vergoldeten" Netzen. Nach der Liberalisierung konnten die Netzentgelte unabhängig von den getätigten Investitionen angehoben werden. Die Netzentgelte haben sich seitdem Verdreifacht, die Investitionen dagegen halbierten sich. Deshalb zahlen die Verbraucher jährlich 18 Milliarden Euro für die Netznutzung. Die Stromwirtschaft hat aber nur zwei Milliarden Euro (2004) in die Netze investiert. Der Gewinn von RWE lag im Jahr 2004 bei 5,7 Milliarden Euro, der von E.ON bei 4,3 Milliarden Euro. Der von den Verbrauchern bezahlte Gewinn der beiden Riesen ist derzeit fünfmal höher als der Betrag, der insgesamt in Deutschland in die Netze investiert wird. Die Stromversorger kassieren derzeit für die Netze und verbuchen dies als Gewinn, anstatt in die Netze zu investieren. Deshalb vergammeln die früher so guten deutschen Stromnetze. Man umschreibt das vornehm als "ereignisorientierte" Wartung, weil für eine präventive Wartung das Geld fehlt. Die Stromausfälle im Münsterland werfen viele Fragen auf: - Warum gab es keine zweite Freileitung, wie sie nach dem "n-1-Prinzip" notwendig ist? - Warum hielten die Strommasten im nahegelegenen Holland, während sie in Deutschland abknickten? - Warum hat man die Leitungen nicht durch höhere Stromflüsse aufgeheizt? - Waren die Strommasten stabil genug? Wer hat sie geprüft mit welchem Ergebnis? - Warum fordert RWE für die Schadensbehebung keine Hilfe von anderen Unternehmen oder aus dem Ausland (Niederlande) an? Der Stromausfall ist nicht durch Schneefall im November oder höhere Gewalt verursacht worden, sondern Folge einer ausschließlich auf Gewinn gerichteten Geschäftspolitik von RWE. Es mutet zynisch an, dass RWE noch vor einer genauen Untersuchung alle Schuld von sich weist und die Betroffenen auch mit den Folgeschäden allein lassen will. Der Bund der Energieverbraucher hat RWE aufgefordert, für die Schäden des Stromausfalls materiell einzustehen. Derzeit haften die Versorgungsunternehmen nicht für Stromausfälle. Daher fehlt der finanzielle Anreiz für höhere Investitionen in Versorgungsnetze. Erst wenn die Folgen maroder Netze die Gewinne schmälern, wird wieder mehr in die Netze investiert werden. Die derzeitige Haftungsfreistellung basiert auf einer Verordnung (AVBEltV), die derzeit novelliert wird. Bedauerlicherweise will das Bundeswirtschaftsministerium auch künftig an der Haftungsfreistellung festhalten (Az: BMWA IX B 1). Die aktuellen Ereignisse zeigen, dass dies nicht nur ungerecht gegenüber den von Schäden betroffenen Verbrauchern ist, sondern auch gravierende nachteilige Folgen für die Versorgungssicherheit hat. Ich möchte Sie bitten, einer Haftungsfreistellung Ihre Zustimmung zu versagen. Ich möchte Sie ferner bitten, für eine unabhängige sachverständige Untersuchung dieser Stromausfälle zu sorgen. Mit freundlichem Gruß Dr. Aribert Peters, Vorsitzender Kontakt: Bund der Energieverbraucher, Grabenstr. 17, 53619 Rheinbreitbach, Tel.: 02224-9227-0, Fax: 02224-10321 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.energienetz.de 24 Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Verbraucherschutz Protest bei überhöhten Stromrechnungen Warum Strom aus Erneuerbaren Energien derzeit noch teurer ist Strom aus Erneuerbaren Energien ausgenommen vielleicht Strom aus großen Wasserkraftwerken - ist derzeit noch teurer als Strom aus fossilen Energien oder aus Atomenergie. Ohne die staatliche Festsetzung von Mindestvergütungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz hätten deshalb die Erneuerbaren Energien in einem reinen Preiswettkampf noch keine Chance, in die Massenproduktion zu kommen. Sie könnten kaum jemals konkurrenzfähig werden. Wer sich eine Umstellung der Stromversorgung auf Erneuerbare Energien wünscht, der wird es deshalb auch gerne akzeptieren, dass er für die ca. 11 % Strom aus Erneuerbaren Energien, die derzeit seinem Strom beigemischt sind, einen um etwa 0,0054 Euro höheren Stromtarif zahlen muss. Falsche Umlage nicht hinnehmen Kein Stromkunde sieht es aber ein, wenn der Stromlieferant (EVU) die Beimischung von Strom aus Erneuerbaren Energien zum Vorwand für fantasievoll überhöhte Stromrechnungen nimmt. Er wird sich deshalb zur Wehr setzen. Hier gilt folgender Grundsatz: Wer eine zu hohe Stromrechnung widerspruchslos bezahlt, hat später kaum noch eine Chance bei einer Rückforderung. Was kann er also tun? Wir sprechen hier zwei Möglichkeiten der Gegenwehr an. Möglichkeit 1: Zahlung unter Vorbehalt Der Stromkunde zahlt den geforderten Rechnungsbetrag nur noch unter Vorbehalt. Er hofft darauf, dass irgendjemand in einem Musterprozess die Höhe der möglichen Rückforderung und die Art ihrer exakten Ermittlung gerichtlich feststellen lässt. Wenn dies geschehen ist, fordert er einen entsprechend auf seine Verhältnisse berechneten Betrag zurück. Wenn niemand einen erfolgreiSolarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Wolf von Fabeck Protestschreiben (zu Möglichkeit 1) (Stromkunde) Absender ....... An (Anschrift des Stromverkäufers)..... Betr.: Ihre Stromrechnung vom ... Hier: Zahlung unter Vorbehalt Datum .... Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Stromrechnung vom ... nennen Sie Mehrkosten nach dem EEG für die Erneuerbaren Energien in Höhe von ... Ausweislich der Broschüre "Was Strom aus erneuerbaren Energien wirklich kostet" des Bundesumweltministeriums vom Juni 2005 betrug die tatsächliche EEG-Umlage pro kWh Haushaltstrom jedoch im Jahr 2004 nur 0,54 Ct. Ich gehe deshalb davon aus, dass Ihre Rechnung überhöht ist und werde bis auf weiteres nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu viel berechneter Beträge bezahlen. Mit freundlichen Grüßen .................... chen Prozess führt, bekommt er nichts zurück. tatsächlich konsequent bei dieser und allen folgenden Rechnungen ein. Beurteilung: Sehr geringe Erfolgsaussichten, aber auch kein Risiko. Oben finden Sie ein Musterschreiben. Das EVU wird dann voraussichtlich über mehrere Jahre hinweg Mahnungen schicken, mit einem Prozess oder sogar mit Stromabschaltung drohen. Das alles dürfen sie in diesem Fall nicht, denn wenn der Kunde die Billigkeit der Rechnung nach § 315 BGB bezweifelt, gilt der gesamte Betrag nicht als fällig. Außerdem wird das EVU alle möglichen angeblichen Beweise für die Richtigkeit ihrer Berechnung vorlegen. Wenn diese Beweise Sie nicht überzeugen, lassen Sie sich auf nichts ein. Die Drohung mit der Stromabschaltung ist natürlich Unsinn und widerrechtlich, weil der Stromkunde ja im Wesentlichen zahlt, verlangt aber ein starkes Nervenkostüm. Die Drohung mit einem Prozess fällt auf das EVU selbst zurück, weil das EVU nicht weiß, welchen Betrag das Gericht festlegen wird. Und wenn das Gericht die Klage des EVU abweist, dann behält der Stromkunde einfach sein Geld. Genau das will er ja erreichen. Möglichkeit 2: Widerspruch nach § 315 und Einbehaltung eines Teilbetrages Der Stromkunde teilt dem Stromverkäufer (EVU) mit, dass er den Rechnungsbetrag für überhöht hält und nennt dafür einen nachvollziehbaren Grund, z.B. weil die im Anschreiben zu der Rechnung beispielhaft aufgeführten Mehrkosten für Strom aus Erneuerbaren Energien erheblich höher sind als die vom Bundesminister für Umwelt veröffentlichten Werte. Deshalb halte er den Gesamtpreis für unbillig. Den genauen Preis könne er zwar nicht angeben, aber den in etwa grob geschätzten überhöhten Anteil des Rechnungsbetrages werde er regelmäßig einbehalten. Falls das EVU nicht einverstanden sei, möge es das Gericht anrufen. Er erwarte in Gelassenheit die Bestimmung eines billigen Preises durch ein Gerichtsurteil nach § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Den überhöhten Anteil des Rechnungsbetrages behält er dann auch Beurteilung: Sehr gute Erfolgsaussichten, aber nur für Kämpfernaturen zu empfehlen. Bitte berichten Sie dem SFV von Ihren Erfahrungen. 25 Verbraucherschutz Wenn Solarmodule Flügel bekommen... Neues Diebstahl-Register des SFV ermöglicht Erlarvung von Diebesgut Von Wolf von Fabeck Diebstähle von Solarmodulen nehmen zu. Sogar fertige Dachanlagen werden bei Nacht und Nebel oder während der Urlaubszeit abmontiert. Mit den gestohlenen Solarmodulen wird vermutlich ein schwunghafter Handel getrieben, denn Solarmodule sind derzeit nur schwer erhältlich, insbesondere vor dem Jahresende. Damit Bauherren feststellen können, ob ihnen ein gestohlenes Solarmodul angeboten wird, wird der SFV unter der Internetadresse http://www.sfv.de/lokal/ mails/pj/gestohle.htm ein Register einrichten, in dem gestohlene Solarmodule mit Typbezeichnung, Fabrikationsnummer und Ort des Diebstahls aufgeführt werden können. Der ahnungslose Käufer eines gestohlenen Solarmoduls ist der Dumme. Auch wenn er zunächst nicht wusste, dass es sich um eine gestohlene Sache handelte, muss er das Solarmodul dem rechtmäßigen Eigentümer ohne Wenn und Aber und ohne Kostenerstattung wieder herausgeb en. Er kann dann versuchen, den Kaufpreis vom Verkäufer zurückzuverlangen. Wer gestohlene Solarmodule in das Register eintragen lassen will, kann uns schriftlich das Fabrikat, die Typenbezeichnung und die Fabrikationsnummer(n) der gestohlenen Solarmodule zur Aufnahme im Register mitteilen. Eine Kopie der Strafanzeige ist beizulegen. Der SFV übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Register veröffentlichten Informationen. Wir empfehlen allen Käufern von Solarstromanlagen, die Fabrikate, Typbezeichnungen und Fabrikationsnummern aller Solarmodule • mit den Verkaufspapieren zu vergleichen, • im Diebstahlregister nachzuprüfen, ob sie evtl. als gestohlen gemeldet sind, • sie dauerhaft schriftlich zu notieren, um im Fall eines Diebstahls die gestohlenen Module für das Diebstahlregister genau benennen zu können, • und erst dann die Solarmodule in ihrer Anlage einbauen lassen. Anschlussverzögerung zu Silvester kommt teuer Nutzen Sie die Chance, den Betriebsbeginn Ihrer Anlage noch im alten Jahr durchzusetzen. Von Wolf von Fabeck Wer mit dem Netzanschluss bis nach dem 31.12. wartet, hat zwar eine längere Vergütungsdauer vor sich, aber die Vergütungshöhe ist geringer. Insgesamt ergibt sich leider ein Nachteil. Die Verringerung der Vergütung und die längere Vergütungsdauer gleichen sich nicht aus; genau so wenig wie eine 5-prozentige Gehaltskürzung durch eine 5-prozentige Verlängerung der Lebensarbeitszeit ausgeglichen wird. Im Solarbrief 4/04, S.11, sowie im Internet unter www.sfv.de/lokal/mails/ wvf/untersch.htm wurde dies bereits ausführlich dargelegt. 26 Im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel kommen hauptsächlich zwei unterschiedliche Probleme vor: Fall 1 Manche Installateure, die Probleme mit dem Nachschub von Solarmodulen haben, schlagen vor, die Anlage nur teilweise mit Solarmodulen zu bestücken, sie aber mit dem endgültigen Wechselrichter anzuschließen. Die fehlenden Solarmodule könnten dann im Frühjahr nachgeliefert und montiert werden. Technisch ist das möglich, bringt aber nur für die Module einen Vorteil, die im alten Jahr angeshlossen werden. Nach § 3 Absatz 2 EEG zählt jedes einzelne Solarmodul als selbständige Anlage und hat somit seinen eigenen Betriebsbeginn, aus dem sich seine Einspeisevergütung ergibt. Für die nachgelieferten Solarmodule kommt dann die verringerte Vergütung des Jahres 2006 zum Tragen. Fall 2 Wenn die Anlage fertig ist, der Netzbetreiber aber die Abnahme im alten Jahr verweigert, z. B. weil sein Personal bereits im Urlaub ist, wird dennoch die alte, d. h. die höhere Einspeisevergütung fällig. Der Einspeiser muss dann allerdings Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Verbraucherschutz die Anlage nachweisbar beim Netzbetreiber als betriebsfertig gemeldet haben. Dazu äußert sich das EEG wie folgt: § 3 (4) "Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft " Das Inbetriebnahmedatum ist für die Bemessung der Einspeisevergütung von Belang. Die Gesetzesbegründung besagt, dass als Inbetriebnahmedatum (im Streitfall) das Datum der Herstellung der Betriebsbereitschaft gilt, auch dann, wenn kein Anschluss ans Netz erfolgt ist und der Netzbetreiber die Mitwirkung verweigert. Diese Regelung kann insbesondere dann von Belang sein, wenn sich der Anschluss ans Netz über den Jahreswechsel hinauszieht. Anlagenbetreibern ist anzuraten, dass sie im vorhersehbaren Konfliktfall als Nachweis der Inbetriebnahme eine sorgfältige Beweissicherung vornehmen, z. B. durch rechtzeitige schriftliche Fertigmeldung an den Netzbetreiber und Herbeiziehung eines unabhängigen Zeugen zur Beurkundung der Betriebsbereitschaft. Ohne einen Foto: Klaus-Jürgen Lehmann Anschluss an das Wechselstromnetz bleibt dem Anlagenbetreiber nur eine protokol- durch Inaugenscheinnahme, dass alle erlierte gleichstromseitige Messung von forderlichen Wechselrichter vorschriftsKurzschlussstrom und Leerlaufspannung mäßig montiert sind. aller Modulstrings sowie der Nachweis Nicht unterschreiben! Netzbetreiber - z. B. RWE - verlangen von anschlusssuchenden Anlagenbetreibern eine Unterschrift zu folgender Erklärung: „Die Vertragsparteien sind sich einig, dass § 115 Abs. 1 des ab 13.07.2005 geltenden EnWG auf den vorliegenden Vertrag anzuwenden ist.“ In § 115 „Bestehende Verträge“ EnWG findet sich folgende Bestimmung: (1) Bestehende Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zu den Energieversorgungsnetz en mit einer Laufzeit bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bleiben unberührt. Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechts- verordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt. § 20 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen findet nach Maßgabe des § 111 Anwendung. Unsere Stellungnahme Grundsätzlich empfehlen wir, keine Einspeiseverträge zu unterschreiben, da Einspeiser in den meisten Fällen durch den Abschluss eines Einspeisevertrages schlechter gestellt werden als durch die gesetzlichen Regelungen. Dass der Netzbetreiber PV-Anlagen auch ohne Unterschrift anschließen und den Strom gegen Mindestvergütung abnehmen muss, ist aus § 12, "Gemeinsame Vorschriften für Abnahme, Übertragung und Vergütung", Absatz 1 EEG abzuleiten: EEG § 12 Gemeinsame Vorschriften für Abnahme, Übertragung und Vergütung: (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den §§ 4 und 5 nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Wenn Sie nicht unterschreiben, gelten nur die vom Gesetzgeber für Anlagenbetreiber ausdrücklich vorgesehenen gesetzlichen Regelungen. § 115 Abs. 1 EnWG zur Anpassung von „Bestehenden Verträgen“ findet hingegen keine Anwendung, da die Zahlung der Einspeisevergütung nach EEG nunmehr allein auf einem gesetzlichen Schuldverhältnis, nicht aber auf einem Vertrag beruht. Falls Einspeiser aber die geforderte Erklärung unterschreiben, geben sie zu erkennen, dass sie von einem gegenseitigem Vertrag zwischen RWE und dem Einspeiser ausgehen. Welche Nachteile sich daraus ergeben können, ist derzeit nicht absehbar.(WvF) SFV bereitet Beschwerde bei der Europäischen Kommission vor Netzbetreiber versuchen vermehrt, die im EEG festgelegten Pflichten zur Abnahme und Vergütung von regenerativen Strom zu umgehen. Fast täglich erhalten wir Informationen zu Streitfällen. Als Beispiele seien hier zu nennen: Verweigerung des Netzanschlusses, Nötigung zu einem nachteiligen Vertrag, Verweigerung von Abschlagszahlungen, ungerechtfertigte Gebühren. Der Fantasie der Netzbetreiber ist (fast) keine Grenze gesetzt. Auf Anregung aus dem Europäischen Parlament bereiten wir eine Beschwerde vor, für die wir Streitfälle sammeln und dokumentieren. Sollten auch Sie ähnliche Probleme haben, so informieren Sie uns bitte über Ihren Streitfall. Bitte zuerst telefonisch. Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 27 Verbraucherschutz Brandschutz - Erste Informationen Welche Gefahren gehen von brennenden Solaranlagen aus? Von Wolf von Fabeck Unter der Überschrift "PV-Anlagen brennendes Problem" erschien in der Amberger Zeitung am 21.11.2005 ein Artikel, Teilunterschrift: "Wenn sie in Flammen aufgehen, ist die Feuerwehr machtlos". Bei einer Tagung von Feuerwehr-Führungskräften wird behauptet: "..nicht nur toxische Gase, herabfallende Teile und der allgegenwärtige elektrische Schlag" stellen eine "Bedrohung für die Löschteams dar. Auf den Leitungen seien bis zu 1500 Volt Gleichspannung! Hochbrisant für die Einsatzkräfte". Ferner "PV-Anlagen ließen sich nicht abschalten, sie komplett stromlos zu bekommen, sei unmöglich". Ähnliche "Probleme" werden jetzt öfter erwähnt, und wir arbeiten an einer ausführlichen Stellungnahme. Zunächst nur eine rasche Information: Toxische Gase? Toxische Gase können allenfalls bei Verbrennung von Solarmodulen aus Galliumarsenid entstehen. Doch solche Module werden nur im Weltraum und bei Hochleistungs-Solarautos, nicht aber auf Gebäuden, verwendet. Die Herstellung von GalliumarsenidSolarzellen für terrestrische Anwendungen wurde von der Nukem in Hanau etwa Ende der 80er Jahre eingestellt mit dem Kommentar, man habe bereits genügend Ärger mit anderen Problemprodukten. Die üblichen Solarmodule enthalten Siliziumzellen. Dieses Material verhält sich bei einem Brand völlig unproblematisch. Herabfallende Teile? Herabfallende Teile lassen sich bei einem Brand leider nicht vermeiden. Sie stellen aber für die Feuerwehr keine Besonderheit dar. Gefährliche Spannung? Brand in der Mehrzweckhalle in Seelze/Velber bei Hannover. In Flammen aufgegangen sind 112 Solarmodule mit 22,4 kWp Foto: Bernd Ellerbrock Die elektrische Spannung von Solarmodulen kann am hellen Tag nur abgestellt werden, indem man den Solargenerator kurzschließt. Das wäre ohne Schaden für die Anlage möglich, allerdings sind bei den meisten Anlagen dafür keine Vorrichtungen vorgesehen. Wenn die Anlage nicht auf diese Weise spannungsfrei gemacht werden kann, muss die Feuerwehr sich so verhalten, wie bei Löscharbeiten im Bereich elektrischer Anlagen. Hinweise dafür gibt die DIN VDE 0132 mit dem Titel "Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen." Un- ter Punkt 11, Mindestabstände findet sich dort unter anderem zum Beispiel die folgende Bestimmung: "Das Einhalten von Mindestabständen zwischen Löschmittelaustrittsöffnung und unter Spannung stehenden elektrischen Anlagenteilen ist erforderlich, um Stromeinwirkungen auf die Löschkräfte sicher zu verhindern. Ist die anstehende Spannung unbekannt, dürfen folgende Werte nicht unterschritten werden. - Sprühstrahl 5 m - Vollstrahl 10 m" Bitte informieren Sie uns über weitere Diskussionen zu diesem Thema. Brandschutz, Steuerfragen, Notstromversorgung, Ertragskontrolle, Vertragsfragen, Netzanschlussfragen ... Die Zahl der Themen für unsere Betreibermails ist groß Tragen Sie sich in unseren Betreibermail-Verteiler ein, um aktuell informiert zu sein. Eine E-Mail an [email protected] genügt! 28 Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Verbraucherschutz EUROSOLAR-Sonderpreis Würdigung für langjähriges persönliches Engagement bei der Einführung und Nutzung Erneuerbarer Energien in Deutschland für Wolf von Fabeck Herr Wolf von Fabeck wird für sein langjähriges Engagement im Bereich der Erneuerbaren Energien ausgezeichnet. Er ist der Begründer des SolarenergieFördervereins Deutschland e.V. (SFV), der bereits seit 1986 aktiv ist und offensive und wegweisende Beiträge zur Verbreitung und Nutzung Erneuerbarer Energien geleistet hat und dafür mit dem ESP´94 ausgezeichnet wurde. Dass dieser Auszeichnung nun die persönliche Auszeichnung folgt, hat entscheidend mit der. uneigennützigen und kompromisslosen Hartnäckigkeit von Herrn von Fabeck als Ideengeber der kostendeckenden Vergütung zu tun. Diese Kompromisslosigkeit zeigte Herr von Fabeck auch in der Diskussion um die Entwicklung der Solarwirtschaft. Auch vor Befürwortern macht seine Kritik nicht halt, wenn er sie auf Abwegen vermutet. So warnte er davor, den Schwerpunkt der PV-Einführung auf immer größere Freiflächenanlagen zu legen. Er wurde zum Anwalt der Hausanlage, Grundlage der Dezentralität. Ebenso mahnt er vor Fehlentwicklungen in Zusammenhang mit dem Emissionshandel. Seine Kritik ist mutig, schonungslos und konstruktiv. Auszüge aus der Dankesrede von Wolf von Fabeck (...) Gerne nutze ich die Gelegenheit, aus meinem derzeitigen Engagement zu berichten: Die Wirtschaft braucht andere Rahmenbedingungen, damit die Arbeitslosigkeit zurückgeht. Wir brauchen mehr Menschen, die für die Zukunft arbeiten. Mehr Lehrer, mehr Ausbilder, mehr For- scher, mehr Menschen im Bereich der werterhaltenden Produktion, für Qualitätskontrollen, in sozialen Berufen und im kulturellen Bereich. Es gibt genügend intelligente Menschen im Land, aber es fehlt die Ausbildung, und vor allem, es fehlen die Stellen. Personalintensive Unternehmen werfen keine Gewinne mehr ab. Die Personalkosten sind zu hoch und sie werden durch Lohnsteuer und Sozialabgaben sogar noch verdoppelt. Der Staat selber macht durch seine Steuer- und Sozialgesetze den Produktionsfaktor Arbeit unattraktiv. Gesucht ist deshalb eine leistungsfähige Steuerquelle, die diese Steuer- und Abgabenlast übernehmen kann. Die Mehrwertsteuer ist es sicher nicht! Preisverleihung am 29.10.05 in Mainz, v.l.n.r. Margid Conrad, Prof. Dr. Hellmut Glubrecht, Wolf von Fabeck, Hermann Scheer Foto: EUROSOLAR Hermann Scheer macht schon seit Jahrzehnten darauf aufmerksam, welch überragende Bedeutung die Energie in einer Volkswirtschaft hat. Aber kann sie auch die gewaltige Steuerlast tragen, die wir ihr aufbürden wollen? Inzwischen bestätigen empirische ökonometrische Untersuchungen durch Prof. Kümmel von der Uni Würzburg, dass die Produktionsmächtigkeit (Produktionselastizität) der Energie die des Produktionsfaktors Arbeit bei weitem, sogar um ein Vielfaches, übertrifft. Und die Faktorkosten der Energie sind erheblich niedriger. Hier sind also erhebliche Reserven für eine höhere Besteuerung. Die Arbeitsgruppe um Professor Kümmel liefert außerdem eine wissenschaftliche Erklärung für das Entstehen der Arbeitslosigkeit. Es besteht ein ständiger Anreiz zur Substitution von teurer, produktionsschwacher Arbeit durch billige und produktionsmächtige Energie. Diese Erkenntnis wird von der konventionellen Volkswirtschaftslehre und der Politik allerdings bisher schlicht ignoriert. Wir müssen endlich die Konsequenzen ziehen! Als Geschäftsführer des Solarenergie-Fördervereins Deutschland unterstütze ich engagiert den Vorschlag, den Produktionsfaktor Arbeit finanziell zu entlasten, die Energie hingegen steuerlich zu belasten, um so die Ursache der Arbeitslosigkeit direkt zu beseitigen. Wir brauchen dazu kein Wirtschaftswachstum; wir brauchen nicht immer mehr und immer kurzlebigere Massenprodukte! Wir brauchen eine Verlagerung der Abgabenlast von der Arbeit auf die Energie!“ Noch mehr Informationen zum SFV-Energisteuer-Vorschlag? Fordern Sie unser kostenloses Solarbrief-Sonderheft "Arbeitsplätze und soziale Gerechtigkeit- aber wie?" mit ausführliche Informationen zu unserem Vorschlag. Sonderheft „Arbeitsplätze und Soziale Gerechtigkeit“ (kostenlos, auch mehrere Exemplare möglich ........) Spende willkommen - siehe Impressum Adresse: .............................................................................................................................................................. Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 29 Internes Der SFV - unabhängig, kompetent, zukunftsorientiert Ein Bericht zur Mitgliederversammlung Von Bertold Ruge Bundes- und Kommunalpolitik, Erneuerbare Energien und das Verbot neuer fossiler Kraftwerke, Wahlen und - natürlich - die Energiesteuer prägten die Mitgliederversammlung des SFV am 12.11.2005 in Aachen. Bereits nach Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung wies der alte und neue erste Vorsitzende, Prof. Dr. Müller-Hellmann, auf die immerhin 5 Seiten starken Ausführungen zu den Erneuerbaren Energien in dem 191 Seiten umfassenden Koalitionspapier in Berlin hin. Darin sei zwar ein Bekenntnis zum EEG enthalten, jedoch sei die Umstellung der Energieversorgung durch Erhöhung der Anteils der „Erneuerbaren“ auf spätere Zeiten verschoben. Das sei nicht ausreichend. Dennoch habe es schlimmer kommen können! Rechenschaftsbericht mit Besonderheiten Der Rechenschaftsbericht, erstattet durch den zweiten Vorsitzenden, Georg Engelhard, und den Geschäftsführer, Wolf von Fabeck, zeigte die Vielfalt der Aktivitäten zur Verfolgung des Vereinszweckes auf: Die Dokumentation des erfreulichen „Booms“ der Solarstromerzeugung, der Verbraucherschutz, die Bezeichnung der Strategien der Stromwirtschaft zur Verhinderung der Erneuerbaren, der Einsatz für Arbeitsplätze durch Einführung einer Energiesteuer waren Schwerpunkte der Arbeit des vergangenen Jahres und werden es sicher auch in der Zukunft sein. Der Geschäftsführer hob eine besondere lokalpolitische Initiative des Vereins hervor: Unter Anwendung neu geschaffener Vorschriften des Baugesetzbuches habe der SFV bei der Stadt Aachen einen Bürgerantrag gestellt, der zum Ziele habe, dass man bei künftigen Bebauungsplänen für neu geschaffene Baugebiete die Nutzung Erneuerbarer Energien vorschreiben sollte. Von einer ersten Erörterung mit Vertretern des Rates der Stadt Aachen berichteten die SFV-Vertreter nicht begeistert; den kurze Zeit später erschienenen Presseberichten zufolge war der Antrag dann aber doch vom Beschwerdeausschuss an den zuständigen Umwelt- und Planungsausschuss weitergeleitet worden. Die Entscheidung des Rates steht noch aus. Besondere Erwähnung durch den Geschäftsführer fand die Mitteilung eines großen süddeutschen Energieversorgers, der EnBW, der sich für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Förderung durch das EEG aussprach. Zeigt sich hier ein grundsätzlicher Wandel der Geschäftspolitik? Wie werden die anderen großen Energieversorger reagieren? Wahlen und neue (alte) Ziele Die nach Entlastung des Vorstandes fälligen Neuwahlen brachten keine Änderungen; der bisherige Vorstand und die Vertreter wurden bestätigt (siehe nebenstehende Seite), die Kassenprüfer neu gewählt. Zukünftig wird der SFV entsprechend seinem Vereinszweck für die Einführung der Erneuerbaren Energien, insbesondere für die Solarenergie, und damit grundsätzlich gegen den Neubau fossiler Kraftwerke Position beziehen. Den Emissionshandel lehnt der SFV weiterhin strikt ab. Auf keinen Fall dürften Mitgliederversammlung 2006 Termin: 11.11.2006, 19.00 Uhr 30 zukünftig noch einmal Emissionsrechte zum „Nulltarif“ vergeben werden. Besondere politische Bedeutung hat für den SFV in der Zukunft die Forderung nach höheren Energiesteuern zur Finanzierung der Lohnnebenkosten bei gleichzeitiger Gewährung eines monatlichen Energiegelds zum Ausgleich des persönlichen Energiepreisanstiegs. Das derzeitige allein auf Wachstum aufgebaute Wirtschaftssystem überzeugt schon deshalb nicht mehr, weil ewiges Wachstum nicht möglich ist. Die für die Wirtschaft weit wirkungsmächtigere Energie muss daher stärker besteuert werden als die aufgrund geänderter Rahmenbedingungen weniger wirkungsmächtigere Arbeit. Daran besteht offenbar großes Interesse. Das entsprechende Solarbrief-Sonderheft wird bereits in 5. Auflage herausgebracht. In vielen Vorträgen wird von Vereinsmitgliedern (Prof. Dr. Kümmel, Dr. Grahl, Herr von Fabeck) ein Umsteuern in Richtung auf Energiesteuern propagiert. Dieses Ziel kann infolge entgegenstehender wirtschaftlicher Interessen nur langfristig verfolgt werden. Bestätigende Gutachten von volkswirtschaftlichen Instituten könnten zur Verbreitung dieser Gedanken beitragen. Anschauliche Berichte aus den Infostellen des SFV ergänzten den Überblick über die Vereinsarbeit. Herr Bähr (Geschäftsführer der Infostelle Nordbayern) zeigte die Probleme vor Ort auf und berichtete von mancher erfolgreicher Tätigkeit in Einzelfällen. Die Beratung von „Solarfreunden“ stehe im Vordergrund. Man habe in vielen Fällen durch Informationen helfen können. Auf Zustimmung trafen die abschließenden Feststellungen des Vorstandes, dass der SFV auch weiterhin unabhängig seine Positionen vertreten wird. Ort: Bischöfliche Akademie Aachen Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Internes SFV-Vorstand und Stellvertreter Der Vorstand: Erster Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Müller-Hellmann Adolf Müller-Hellmann, geboren 1944, studierte Allgemeine Elektrotechnik und Elektrische Energietechnik und promovierte 1979 an der RWTH Aachen. Seit 1998 ist er Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen. 1987 bzw. 1993 erhielt er von der RWTH Lehraufträge für die Lehrgebiete „Elektrische Nahverkehrssysteme“ und „Elektrische Bahnantriebe“. 1995 folgte die Ernennung zum Honorarprofessor. Herr Müller-Hellmann ist Gründungsmitglied des SFV und seit 1989 ehrenamtlich erster Vorsitzender des SFV. Zweiter Vorsitzender: Dipl.-Ing. Georg Engelhard Georg Engelhard, geboren 1967, ist Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik. Er ist derzeit als Berater und Softwareentwickler im Fachbereich Logistik tätig. Herr Engelhard ist seit 1990 Mitglied des SFV und machte sich in den ersten Jahren durch sein Engagement bei der Planung und Errichtung einer der ersten Solaranlagen in Aachen an der RWTH Aachen verdient. Er ist seit 2000 ehrenamtlich zweiter Vorsitzender des SFV. Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Wolf von Fabeck Wolf von Fabeck, geboren 1935, arbeitete nach Abschluss seines Maschinenbau-Studiums in der Bundeswehr in verschiedenen Positionen. Zuletzt war er als Dozent an der Fachhochschule des Heeres in Darmstadt, Lehrfächer Technische Mechanik und Kreiseltechnik, tätig und wurde zum Dekan und Leiter des Fachbereiches Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung berufen. Nach seiner Pensionierung im Jahr 1986 initierte er die Gründung des Solarenergie-Fördervereins e.V. und ist seitdem Geschäftsführer. Sein unermüdliches ganztägiges Engagement für die Einführung Erneuerbarer Energien war stets ehrenamtlich. Die Stellvertreter: Bei Ausfall eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder werden die verbleibenden Vorstandsmitglieder und die vier Stellvertreter unter sich eine Aufgabenteilung vornehmen, die für den Zeitraum bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen funktionsfähigen neuen dreiköpfigen Vorstand ergibt. Dr. rer. nat. Jürgen Grahl, geboren 1972, studierte Mathematik und ist derzeit am Mathematischen Institut der Universität Würzburg tätig. Seit Januar 1999 ist er Ansprechpartner der SFV-Infostelle in Würzburg und seit 2002 stellvertretender Vorsitzender des SFV. Besonders verdient macht sich Herr Grahl durch sein Engagement für Energiesteuern. Dr.-Ing. Bernd Brinkmeier, geboren 1948, arbeitet als Elektrotechniker und ist Mitinhaber einer Elektronikfirma in Aachen, die Messgeräte für schnellste Datenübertragungstechnik entwickelt. Herr Brinkmeier ist seit 1987 Mitglied des SFV. Er unterstützt den SFV seit vielen Jahren ehrenamtlich in Personalangelegenheiten,Steuerund Sozialversicherungsfragen. Bertold Ruge, geboren 1949, ist Jurist und derzeit als Verwaltungsbeamter des Landes NRW tätig. Er ist seit 2000 Mitglied des SFV. Herr Ruge ist aktiver, ehrenamtlicher Mitarbeiter und unterstützt den SFV bei juristischen Fragestellungen. Er war maßgeblich an der Erarbeitung des SFVVorschlages zum Europäischen Solarpakt beteiligt. Dipl.-Ing. Frank Busse, geboren 1965, studierte Maschinenbau. Er arbeitet heute als Patentanwalt in Aachen. Herr Busse ist seit 1998 Mitglied des SFV. Er unterstützt den SFV in organisatorischen und in juristischen Fragen sowie in Fragen des elektronischen Datenaustausches. Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 31 Internes / Lernspiel für Kinder Diskutieren erwünscht! Infos zur neuen Mailingliste von Stefan Lieser Für alle, die über die Themen des SFV diskutieren möchten, hat der SFV eine Mailingliste eingerichtet. Sie steht auch Nichtmitgliedern offen. Informationen zum Abonnieren der Liste finden sie nebenstehend sowie auf den Webseiten des SFV. Wir haben dort Links hinterlegt so dass sie die unten angegebenen URL's nicht abtippen müssen. Bei Fragen zur Funktion und Organisation der Liste wenden Sie sich bitte an mich unter [email protected] Auf eine spannende Diskussion! Abonnieren der Liste Gehen Sie auf die Seite http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/sfv-mail und tragen Sie sich dort mit Ihrer EMail-Adresse ein. Sie erhalten anschließend eine Benachrichtigung an Ihre EMail Adresse. Diese Benachrichtigung müssen Sie bestätigen, dann sind Sie Mitglied der Liste und empfangen ab sofort alle Beiträge. Schreiben von Beiträgen Senden Sie einfach eine EMail an [email protected] Ihre EMail wird an alle Listenteilnehmer weitergeleitet. Einsehen alter Beiträge Das Archiv können Sie unter http://listi.jpberlin.de/pipermail/sfv-mail/ einsehen. Abmelden von der Liste Um sich von der Liste abzumelden, gehen Sie auf die Seite http://listi.jpberlin.de/ mailman/listinfo/sfv-mail. Ganz unten können Sie Ihre EMail Adresse angeben und sich nach Eingabe Ihres Passwortes von der Liste abmelden. Mission Blue Planet - Das Klima-Quiz Rezension von Petra Hörstmann-Jungemann Warum ist der Himmel blau? Wann war die jüngste Eiszeit? Warum kann es im Sommer hageln? Was ist ein Blitz? Welche Bedeutung hat der Golfstrom? Fragen über Fragen und viele interessante Informationen rund um das Thema Wind, Wetter, Energie und Klimawandel bietet das Klima-Quiz. Auf sehr spielerische, aber auch spannende und informative Art und Weise hilft es Kinder (ab ca. 5 Jahre) aber auch Erwachsene die Zusammenhänge von Wetter, Klima, Umweltverschmutzung und Energieerzeugung besser zu verstehen. Dieses Computerspiel kann man alleine oder zu mehreren, z.B. mit der ganzen Familie spielen. So können je nach Altersstufe leichte, mittlere oder schwere Fragestellungen aus verschiedenen Themengebieten für den einzelnen Spieler ausgewählt werden. Verschiedene Fragetypen, wie z. B. Bildaufdecken, Wortpuzzle oder Meinungsfrage sorgen dafür, dass keine Langeweile aufkommt. Das besondere an diesem Quiz ist, dass neben der Beantwortung der Frage auch 32 Informationen zu dem gefragten Thema in Form von Fotos, Grafiken und Videoclips gegeben werden. Zum Teil helfen sie bei der Beantwortung der Frage. Die Texte sind altersgemäß aufbereitet und werden für die jüngsten Mitspieler sogar gesprochen. Gespielt wird auf Zeit und nach Punkte. In dem Quiz sind mehr als 500 Fragen enthalten. Es ist so aufgebaut, dass es auch durch neue Quizfragen erweitert werden kann, die demnächst von der Internetseite www.mission-blue-planet.de heruntergeladen werden können. In dem Computerspiel ist mit den verschiedenen Schwierigkeitsstufen und den unterschiedlichen Fragetypen das Thema Erdklima und Klimawandel sehr ansprechend und altersgerecht aufgebaut worden. Leider gibt es noch keine Erweiterungen auf der Internetseite zum Downloads. Zur Zeit ist der kostenlose CD: Mission BluePlanet - Das Klimaquiz Bestellung: (derzeit Warteliste!) co2online gGmbH Gemeinnützige Beratungsgesellschaft, Hochkirchstr. 9, D-0829 Berlin, Tel.: +49 (30) 767685-0, Fax: +49 (30) 7676 85-11, E-Mail: [email protected], www.mission-blue-planet.de Versand nicht mehr möglich, sondern nur gegen Erstattung der Druckkosten. Das Quiz soll aber neu aufgelegt werden. Im Internet unter www.mission-blueplanet.de besteht die Möglichkeit sich unverbindlich für die Neuauflage registrieren zu lassen. Das Klima-Quiz ist für Schulen und Bildungseinrichtungen auch in einer Quiz-Master-Version erhältlich, mit der das Quiz für den Gebrauch in der Klasse weiterentwickelt werden kann. Leider ist diese Version fast vergriffen und eine Neuauflage steht noch offen. Übrigens: Die Redaktion der Software freut sich über Anregungen und Kritiken zur Verbesserung des Quiz. Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Nachrichten Erneuerbare Energien - Nennung von Ausbauzielen sinnvoll? Deutschland wird das von der EU vorgegebene Ziel erreichen: bis 2010 einen Anteil von mindestens 12,5 % an der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (EE). Dies ist der Tenor des Berichts der "alten" Bundesregierung, der im Oktober 2005 bei der EU-Kommission gemäß der Richtlinie 2001/77/EG der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt vorgelegt wurde. Die EURichtlinie legt für jeden Mitgliedstaat nationale Ziele fest. Zu Recht wird in dem genannten Bericht auf das wichtigste deutsche Instrument zur Förderung der EE und zur Erreichung des o. g. Ausbauziels, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), verwiesen. Nur durch die langfristig garantierte Vergütung konnte ein so deutlicher Anstieg der Stromerzeugung aus EE erreicht werden. Dadurch stieg deren Anteil an der Stromerzeugung von 4,7 % im Jahre 1998 auf 9,3 % im Jahr 2004 an. Dies ist vor allem auf den Ausbau der Windenergie zurückzuführen. Die im EEG verankerte differenzierte Vergütung der einzelnen Sparten führte aber auch dazu, dass der Anteil an der Stromerzeugung aus Biomasse, Solarstrahlung und auch der Geothermie steigt (Zahlenmaterial siehe Solarbrief 3/05 S. 23). Die Europäische Kommission wird auf der Grundlage der nationalen Berichte eine Bewertung der einzelstaatlichen Rechtsinstrumente und anderer Instrumente in Bezug auf die Entwicklung des Beitrags Erneuerbarer Energiequellen in der EU entsprechend der genannten Richtlinie vornehmen. Entsprechend den Ergebnissen der Bewertung soll die Kommission gegebenenfalls einen Vorschlag für einen Gemeinschaftrahmen zur Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien vor- legen. Ein erster Kommissionsbericht dazu soll noch vor Ende des Jahres 2005 vorliegen. Im derzeit vorliegenden Bericht der Bundesregierung wird jedoch der Eindruck erweckt, dass das o. g. Ziel ausreichen würde. Darf Deutschland sich jetzt aber wirklich zurücklehnen, auf die Schulter klopfen und sagen: Das haben wir doch toll hinbekommen!? Die Häufigkeit und Intensität der Hurrikane, aber auch die rasant ansteigenden Energiepreise in diesem Jahr lassen keine Atempause zum zurücklehnen zu (s. a. Solarbrief 3/05). Die Notwendigkeit einer schnellen Umstellung auf EE darf nicht durch politische Trägheit behindert werden. (PHJ) Information "Bericht der Bundesrepublik Deutschland 2005 zur Erreichung des Richtziels für den Verbrauch von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen im Jahr 2010" unter http:// www.erneuerbare-energien.de/files/erneuerbare_energien/ downloads/application/pdf/ee_eubericht.pdf China: Signale für weltweiten Ausbau der Erneuerbaren Energien Mehr als 100 Staaten haben an der Internationalen Konferenz für erneuerbare Energien (Beijing International Renewable Energy Conference (BIREC)) in Peking teilgenommen. Nach einer Pressemitteilung des BMU hat die Konferenz eindeutige Signale für den weltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien und somit auch für den globalen Klimaschutz gesetzt. So werde durch die Schlusserklärung auf die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft zu verstärkten Anstrengungen bei dem Ausbau Erneuerbarer Energien verwiesen. Leider handelt es sich hier nur um Absichten ohne verbindliche Ziele, die den Klimaschutz kaum voranbringen werden. Nach der Pressemitteilung wird China beim weltweiten Ausbau der Erneuerbaren Energien eine „besondere Vorreiterrolle“ zukommen. Dies zeige sich Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. neben der Ausrichtung der Konferenz vor allem an den dort veröffentlichten, sehr ambitionierten Ausbauzielen für Erneuerbare Energien in China. So will China bis zum Jahre 2020 seinen Anteil Erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 15 Prozent steigern, dies wären 30 Prozent seines Stromverbrauchs. Den höchsten Anteil soll dabei Energie aus Windkraft liefern, neben Energie aus Wasserkraft, Bio- und Sonnenenergie. Durch die genannten Ausbauziele dokumentiert die aufstrebende Industrienation China, dass die nachhaltige Gewinnung von Energie aus Erneuerbaren Quellen wichtige Techniken zur Entwicklung des Landes, aber auch für andere Entwicklungs- und Schwellenländer darstellen und so auch einen bedeutenden Beitrag für den Klimaschutz liefern. Ein bereits im Februar 2005 (siehe Solarbrief 1/05) verabschiedetes Einspeisegesetz, ähnlich dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, wird zum Erreichen der Ausbauziele beitragen; es wird zum 1.1.2006 in Kraft treten. Wenn sich schon China solche Ziele setzt, um wieviel stärker müssten sich dann Industrienationen anstrengen. (PHJ) Quelle und weitere Informationen: • Pressemitteilung-Nr. 294/05 vom 8.11.2005: http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/36192/4597/ • Informationen zur Konferenz: http://www.birec2005.cn 33 Nachrichten PV-Freiflächenanlagen werden untersucht Im Mittelpunkt eines 2-jährigen BMUVorhabens stehen derzeit Untersuchungen zur Umsetzung der Freiflächenregelung unter naturschutzfachlichen Kriterien, genehmigungsrechtlichen und Wirtschaftlichkeits-Aspekten. Grundlage dafür sind die "Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen" der Vereinbarung zwischen Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) und Naturschutzbund NABU. Im Solarbrief 3/05, Seite 9 haben wir diese Kriterien bereits grundsätzlich in Frage gestellt: PhotovoltaikFreiflächenanlagen bleiben eine Fehlent- wicklung, da sie derzeit weder zur CO2Einsparung noch zur Entwicklung der Solartechnik notwendig sind. Ergebnis des neuerlichen BMU-Vorhabens soll nun die "Erarbeitung einer Dialoggrundlage zwischen den verschiedenen Akteuren" auf der Ebene der Kommunen, der Umwelt- und Naturschutzvereine sein. Ob dieses Monitoring den unnötigen Landschaftsverbrauch stoppen kann, ist anzuzweifeln. Hier lassen sich nur noch die Sym- Freiflächenanlage Hemau - hier war vorher Wald! Foto: Martin Creuzburg ptome kurieren, da der Grundsatzfehler bereits mit der Aufnahme von Freiflächenanlagen im EEG gemacht wurde. (SJ) Quelle Bunderministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU), http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/35964/ 4613/ Pellwormer Freiflächenanlage wird recycelt Nach einer Pressemitteilung der SolarWorld AG wird Deutschlands älteste Freiflächen-Photovoltaikanlage, 1983 auf der Nordseeinsel Pellworm erbaut und 1993 auf 600 kW erweitert, modernisiert. Die Module des über 20 Jahre alten, 300 kW großen Teils der Anlage werden recycelt: In einem von der Deutsche Solar AG (Tochterunternehmen der SolarWorld AG) entwickeltem Recyclingprozess werden die Solarsiliziumwafer zurückgewonnen. Die in dem Recyclingverfahren zurückgewonnenen Wafer würden sich nicht von neu produzierten unterschei- den und stünden für die Produktion von neuen Modulen zur Verfügung. Zum Ende des Recyclingprozesses sollen neben den Wafern auch die einzelnen Verbundstoffe sortenrein wieder vorliegen. Von dem Unternehmen wird zur Zeit auch ein freiwilliges Sammel- und Rücknahmesystem für gebrauchte und defekte Solarmodule und- zellen mit aufgebaut. Die umweltverträgliche Stromerzeugung aus Photovoltaik wird durch das Recycling der Module auch von Nachhaltigkeit geprägt: Neben einer ressourcenschonenden und energiesparenden Produktion steht nach dem langen Einsatz eine Wiederverwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftgedankens, nicht die Entsorgung. Weitere Informationen: http://www.solarworld.de/presse-corporatenews/index.php ; Pressemitteilung "DGAP-News: SolarWorld AG recycelt ältestes Solarkraftwerk Deutschlands" vom 16.09.2005. ver.di lenkt ein Der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, und der Präsident von EUROSOLAR, Hermann Scheer, trafen sich Anfang November zu einem Gedankenaustausch der ganz besonderen Art. Vom Ausgang dieses Gespräches nämlich wollte Hermann Scheer es abhängig machen, ob seine ver.di-Mitgliedschaft Bestand habe. Unmittelbarer Anlass war die überraschende Unterschrift der Gewerkschaft ver.di unter eine Erklärung, die die Leitplanken der künftigen Energiepolitik darstellen sollte (Titel: „Mehr Realismus in der Energie- und Umweltpolitik erforderlich“ ). Diese Erklärung wurde ebenfalls von den vier 34 großen Stromkonzerne EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall sowie von der IG Bergbau, Chemie und Erdgas unterzeichnet. Die Unterschrift von ver.di erwecke den Eindruck, dass die Gewerkschaft nicht weiter am Atomausstieg festhalte und sich anstelle der international vorbildhaften deutschen Förderung der Erneuerbaren Energien für ein verwässertes europaweites Fördersystem einsetzen wolle. Frank Bsirske bekräftigte im Ge- spräch mit Scheer, dass ver.di am Atomausstieg festhalten werde und sich auch weiter gegen die Verlängerung der gesetzlich vereinbarten Restlaufzeiten stelle. Ebenso stelle sich die Gewerkschaft voll inhaltlich hinter das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Unter diesen Umständen werde Hermann Scheer weiter ver.di-Mitglied bleiben, bekräftigte er beim Ausgang des Gesprächs. (SJ) Quelle und weitere Informationen • EUROSOLAR-Pressemitteilung vom 08.11.2005 • Erklärung: „Mehr Realismus in der Energie- und Umweltpoltik erforderlich“ unter http://www.igbce.de Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Leserbriefe Verantwortung der Umweltverbände Solarbrief 3/05 E-Mail von Johannes Brenner Jetzt muss ich mal kurz etwas loswerden: Ich habe mich sehr über die Sätze zu den mutlosen Umweltverbänden gefreut - ich vermute es handelt sich bei dem angesprochenen Verband um den BUND. Schon seit einiger Zeit ärgere ich mich, dass die Forderungen des SFV nicht breiter diskutiert und mitgetragen werden. Ich freue mich immer wieder, dass es wenigstens den SFV gibt, auch wenn der vielleicht nicht die nötige Breitenwirkung erzielt - wenigstens noch nicht. Ich will Euch trotzdem ermutigen, im Sinne Eurer Ausführungen weiterzumachen, umso mehr als die Ideen und Überlegungen des SFV ja ganz und gar nicht weltfremd oder gesponnen daher kommen. Immer Gleiches mit Gleichem vergleichen ... E-Mail-Reaktion auf unsere Rundmail zum Artikel Seite 22 von Hans-Peter Gäßler Was mir schon immer ein Dorn im Auge ist, dass man hier immer nur die Abrechnungen gegenüberstellt. Was würde denn ein konventionelles Kraftwerk kosten pro kW erzeugte Leistung (plus Wartung - Instandhaltung etc.), wenn man eines neu bauen würde? Und welche Subventionen werden dafür ausgegeben????? Das alles entfällt für den Kraftwerksbetreiber, wenn er dezentral über die PVAnlagen den Strom in sein Netz ein- speist. Das heißt, er verlagert dieses betriebswirtschaftliche Risiko nach außen und kommt damit in den Genuss, das Produkt (Strom) nur noch verteilen zu können. Werbeanzeigen Allerdings bekommt er keine Steuermittel und EU Subventionen für einen Kraftwerksbau. Also immer gleiches mit gleichem vergleichen - würde ich der FAZ entgegensetzen. Energiepolitik Leserbrief von Alfred Winter (...) Was Hänse nicht lernen, haben sie bis heute noch nicht begriffen. Wenn Politiker von Großkonzernen mit "freundlichen" Parteispenden versehen werden, ist jeder Fortschritt unmöglich. Atom, Kohle, Öl und Gas muss so teuer werden, bis jeder begreift, dass nur noch Wasser, Sonne, Wind und Biogas eingesetzt werden können. Leider gibt es ehemalige Physikstudenten, die z. B. Atomenergie noch nicht mit allen Risiken beurteilen können. Uran-Kernspaltungsusw. -Verstrahlung, AbfallLagerung und bei Einsatz als Energiequelle die Gewissheit, dass damit der erste Schritt zur Atombombe getan ist. Leserbriefe geben nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder. Aktuelle Solarbriefe können im Internet unter www.sfv.de als pdf-Datei kostenlos heruntergeladen werden. Wenn Sie künftig den Solarbrief nur noch als Computerversion lesen möchten, so können Sie den Papierbrief abbestellen. Senden Sie uns hierzu eine E-Mail an [email protected] Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. 35 G 8058 Postvertriebsstück Entgelt bezahlt Absender: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) Bundesgeschäftsstelle Herzogstraße 6 52070 Aachen Die Energiewende ist möglich! Die y-Achse zeigt den Primärenergieverbrauch Europas bezogen auf den Verbrauch im Jahr 1990 (100 %). Bis zum Jahr 2050 kann der Primärenergieverbrauch durch Energieeinsparung (Energiesteuer), Wirkungsgradverbesserung und Solararchitektur auf ca 45 % verringert werden. Das Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) kann bewirken, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien bis auf 100 Prozent des verbleibenden Rests zunehmen. In Anlehnung an die Studie „Long-Term integration of renewable energies into the European energy system.“ Beteiligte Forschungsinstitute: Centre de Recherche sur l’environment et le Dévelopement (CIRED) Paris, Faculte Polytechnique de Mons (Belgien), Roskilde University (Dänemark), Wuppertal-Institut, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (Mannheim). Erschienen im: Physica Verlag Heidelberg, 1997, 268 Seiten, ca. 45 Euro, ISDN 3-7908-1104-1. 36 Solarbrief 4/05 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.