Bitte im Fahrzeugbrief aufbewahren

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Bitte im Fahrzeugbrief aufbewahren
Enzkreis
Bitte im Fahrzeugbrief bzw. mit der Zulassungsbescheinigung Teil II aufbewahren
ACHTUNG BEIM FAHRZEUGVERKAUF!!!!
Sie verkaufen Ihr Fahrzeug? Dann beachten Sie bitte:
Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Ab- bzw.
Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt.
Folge: Der Verkäufer zahlt weiterhin die Kfz-Steuer und evtl. auch die Versicherung
Wie können Sie sich als Verkäufer dagegen schützen?
Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie dringend, in Ihrem eigenen Interesse
1. dieses Informationsblatt zu lesen u n d
2. die Rückseite auszufüllen und zu unterschreiben (auch der Käufer) u n d
3. eine Kopie der ausgefüllten Rückseite an uns zu senden.
(unsere Telefaxnummer lautet 07231/308-408 oder 07041/9583-20)
Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung (bisher Stilllegung/Abmeldung) des Fahrzeuges vor der Übergabe
an den Fahrzeugkäufer. Dazu benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein bzw. die
Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die Kennzeichenschilder. Die Gebühr für die
Außerbetriebsetzung beträgt zurzeit 5,60 €, wenn das Fahrzeug außerhalb des Enzkreises zugelassen war kostet
die Außerbetriebsetzung 10,20 €. Zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges können Sie auch unseren ÜBERNACHT-SERVICE nutzen. Formulare und Informationen hierzu erhalten Sie bei unseren Zulassungsbehörden in
Pforzheim oder Mühlacker, den Bürgermeisterämtern und im Internet (http://www.enzkreis.de)
Bitte füllen Sie die Rückseite vollständig und leserlich aus und kontrollieren Sie die Daten des Käufers (Name und
Anschrift) anhand seines Ausweises. Es gibt viele Betrüger, die unter falschem Namen und Scheinadressen
Autos kaufen !!! Wenn Ihnen der Käufer keinen Ausweis zeigen kann („ich habe den Ausweis gerade nicht dabei,
ich kann aber nicht noch einmal kommen, ich zahle jetzt gleich und nehme das Auto mit“), ist höchste Vorsicht
geboten.
Solche Betrüger kaufen oftmals auf Automärkten. Besonders häufig treten diese Betrugsfälle bei Fahrzeugen mit
einem Wert von bis zu 2.500 € auf. Auch wenn Sie froh sind, dass Sie Ihr Auto los sind, kann die Freude über den
geglückten Fahrzeugverkauf schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Sie weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell die
Versicherung bezahlen müssen.
Die in vielen Kaufverträgen getroffene Vereinbarung „der Käufer verpflichtet sich zur Ab- oder Ummeldung
innerhalb von 3 Tagen“ nutzt Ihnen fast gar nichts, wenn sich der Käufer nicht daran hält. Sie können den
Käufer dann auf dem privatrechtlichen Weg verklagen, dürfen aber weiterhin Steuer und evtl. Versicherung
bezahlen.
Probleme gibt es auch, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn der Fahrzeugkäufer das Auto im
Ausland anmeldet, bekommen wir von der ausländischen Zulassungsstelle in der Regel keine Meldung. Es ist dann
Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen. Dies ist sehr schwierig und sehr
zeitaufwendig.
D e s h a l b : Fahrzeug vor dem Verkauf außer Betrieb setzen ! !
Aufgrund der Möglichkeit gesetzlicher Änderungen können wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen.
Hausanschrift:
Am Mühlkanal 3a
75172 Pforzheim
Internet: www.enzkreis.de
E-Mail: Zulassungsbehoerde
@enzkreis.de
Mit ÖPNV erreichbar:
Haltestelle Am Mühlkanal
Stadtbus Pforzheim, Linie 10
Haltepunkt Sandweg
Stadtbahn Linie S6
Haltestelle Burgstraße
VPE-Linien 716, 717, 718, 720
Sprechzeiten:
Montag
08.00–12.30 Uhr
Dienstag
08.00–14.00 Uhr
Mittwoch
08.00–12.30 Uhr
Donnerstag 08.00–12.30 und 13.30–18.00 Uhr
Freitag
08.00–12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Bankverbindungen:
Sparkasse Pforzheim (BLZ 666 500 85) 803 367
Volksbank Pforzheim (BLZ 666 900 00) 1 400-4
BW Bank Pforzheim (BLZ 600 501 01) 7 498 500 744
Wir sind zertifiziert:
www.kommunale-kompetenz.de
Landratsamt Enzkreis
Kfz-Zulassungsbehörde
Am Mühlkanal 3a
75172 Pforzheim
Landratsamt Enzkreis
Kfz-Zulassungsbehörde
Vetterstr. 21
75417 Mühlacker
Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gemäß § 27 Abs. 3 StVZ0
leserlich und vollständig ausfüllen, Daten anhand des Ausweises überprüfen.
Hiermit melde ich den Verkauf meines Kraftfahrzeuges
amtliches Kennzeichen
PF -
Hersteller:
Fahrgestellnummer (FIN):
Verkäufer:
Name:
Vorname:
PLZ:
Ort:
Käufer:
Name:
Vorname:
PLZ:
Ort:
Straße:
freiwillige Angaben:
Geburtsdatum
Telefonnummer
Passnummer
Unterschrift des Verkäufers
Ort, Datum
Der Käufer bestätigt, dass bei der Übergabe des Fahrzeuges am
um
Uhr folgende Fahrzeugpapiere ausgehändigt wurden:
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Fahrzeugbrief und Stilllegungsbescheinigung (wenn vor dem 1.10.2006 stillgelegt)
amtliche Kennzeichenschilder
Ort, Datum
PF -
Unterschrift des Käufers

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