13 Schutz gegen Rückstau

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13 Schutz gegen Rückstau
Grundleitungen dicht –
aber
im Keller!
Anpassung der Grundstücksentwässerungsanlage (GEA)
an die DIN 1986-100, Ausgabe Mai 2008
Übersicht
 Rückstausicherheit
 Gefahren beim Mischwasserkanal
 Lüftung der Entwässerungsanlage
 Umgang mit Dränagen
 Steigende Grundwasserstände
 Bauwerksabdichtung
 EntwässerungsCheck (Beispiel ZVSHK)
13 Schutz gegen Rückstau
13.1 Ablaufstellen
13.1.1 Allgemeines
Der Rückstau aus der Kanalisation
hat vielfältige, in DIN EN 12056-4
näher genannte Gründe, die
bereits bei der Planung und
Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage im Interesse
eines ordnungsgemäßen
Betriebes vorausschauend
beachtet werden müssen.
Ungesicherte Öffnungen
unterhalb der Rückstauebene
Ziel der normativen Festlegungen in den Abschnitten 13 und 14 ist,
Überflutungen im Gebäude und auf dem Grundstück zu vermeiden.
13 Schutz gegen Rückstau
13.1.1 Allgemeines
Hierbei sind vorbeugende Maßnahmen gegen den Rückstau aus der
Kanalisation durch Installation von Abwasserhebeanlagen oder, unter
bestimmten Voraussetzungen, Rückstauverschlüsse genauso in die
Planung mit einzubeziehen, wie die Prüfung, ob Ablaufstellen unterhalb
der Rückstauebene zwingend erforderlich sind.
Oberhalb der Rückstauebene anfallendes Abwasser ist mit freiem Gefälle
in die Kanalisation zu entwässern. Wenn kein ausreichendes Gefälle zum
Kanal besteht, ist das Abwasser mittels Abwasserhebeanlagen in den
Kanal zu fördern, auch in diesem Fall gelten die Anforderungen an die
Verlegung nach DIN EN 12056-4.
13 Schutz gegen Rückstau
13.1.2 Ablaufstellen für Schmutzwasser
Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Wasserspiegel im Geruchverschluss unterhalb der Rückstauebene liegt, sind durch automatisch
arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife nach
DIN EN 12056-4 gegen Rückstau aus dem Abwasserkanal zu sichern.
Rückstauverschlüsse müssen DIN EN 13564-1 entsprechen.
Nach DIN EN 12056-4:2001-01, Abschnitt 4 dürfen Rückstauverschlüsse
nur verwendet werden, wenn:
 Gefälle zum Kanal besteht;
 die Räume von untergeordneter Nutzung sind, d.h. dass keine
wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner
bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden;
 der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der
Rückstauebene zur Verfügung steht und
 bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.
13 Schutz gegen Rückstau
13.1.2 Ablaufstellen für Schmutzwasser
Die Regelungen für Betrieb und Wartung nach DIN 1986-3 sind einzuhalten.
Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene, die im freien Gefälle entwässert
werden können, dürfen nicht über eine Hebeanlage oder einen Rückstauverschluss entwässert werden.
Für die Verwendung der in DIN EN 13564-1 enthaltenen Typen ist 13.2
zu beachten.
13 Schutz gegen Rückstau
13.1.3 Auflaufstellen für Regenwasser
Ablaufstellen für Regenwasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene
dürfen an die öffentliche Kanalisation nur getrennt von häuslichem Abwasser
über automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen, die außerhalb des
Gebäudes angeordnet werden müssen, rückstaufrei nach DIN EN 12056-4
(heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) angeschlossen werden.
Die abflusswirksamen Flächen unterhalb der Rückstauebene, die ein Gefälle
zum Gebäude aufweisen, wie Garageneinfahrten, Hauseingänge oder
Geländeabtragungen zu Souterrainwohnungen, sind möglichst klein zu halten.
13 Schutz gegen Rückstau
13.1.3 Auflaufstellen für Regenwasser
In Ausnahmefällen, z.B. bei Grenzbebauung und innerstädtischen
Innenhöfen, kann die Abwasserhebeanlage auch innerhalb des
Gebäudes mit einer Doppelanlage installiert werden, wenn das
Gebäude in geeigneter Weise durch bauliche Maßnahmen gegen
Überflutung geschützt wird.
Bei kleinen Flächen unterhalb der Rückstauebene mit Gefälle zu
Eingängen des Gebäudes, z.B. bei Garagenrampen, kann die
Abwasserhebeanlage auch innerhalb des Gebäudes installiert werden.
13 Schutz gegen Rückstau
13.1.3 Auflaufstellen für Regenwasser
Regenwasser kleiner Flächen (etwa 5 m²) von Kellerniedergängen und
dergleichen kann versickert werden, wenn die Bodenverhältnisse hierfür
geeignet sind. Falls dies nicht möglich ist, dürfen solche Flächen bei
Vorhandensein natürlichen Gefälles über Rückstauverschlüsse nach
DIN EN 13564-1 entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen, z.B.
Schwellen bei Kellereingängen, ein Überfluten der tief liegenden Räume
durch Regenwasser verhindern, solange der Rückstauverschluss
geschlossen ist.
Bei der Regenwasserableitung sind, unabhängig von Maßnahmen des
Rückstauschutzes, Überflutungsprüfungen nach 14.9 durchzuführen.
13 Schutz gegen Rückstau
13.3 Abwasserhebeanlagen
Planung und Bemessung müssen nach DIN EN 12056-4 erfolgen.
Druckleitungen von Abwasserhebeanlagen sind an belüftete
Sammel- oder Grundleitungen anzuschließen.
Abwasserhebeanlagen für Regenwasser dürfen nur an Grundleitungen
außerhalb des Gebäudes angeschlossen werden.
Wird in begründeten Ausnahmefällen und bei kleinen angeschlossenen
Flächen die Hebeanlage innerhalb des Gebäudes installiert, ist die
Druckleitung aus hydraulischen Gründen möglichst nahe an der
Gebäudeaußenwand an die Regenwassersammel- bzw. -grundleitung
anzuschließen.
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13.3 Abwasserhebeanlagen
Rückstauebene
Absperrschieber
in der Zulauf- und
Druckleitung
13 Schutz gegen Rückstau
13.3 Abwasserhebeanlagen
Bei Entwässerungsanlagen dürfen nach DIN EN 12056-4 nur solche
Abwasserhebeanlagen verwendet werden, die folgende Anforderungen
nachweislich erfüllen:
Fäkalienhebeanlagen nach DIN EN 12050-1 müssen
 ohne Zerteilung der Fäkalien im Fördermedium einen Anschluss
für die Druckleitung von mindestens DN 80 haben,
 einen Anschluss vom mindestens DN 50 für die Lüftungsleitung bei
einem Förderstrom von 12 l/s haben; bei größeren Förderströmen
ist der Anschluss mindestens in DN 70 auszuführen,
 bei einem manometrischen Förderdruck von 0,4 bar eine Mindestfließgeschwindigkeit des Mediums in der Druckleitung von 0,7 m/s
sicherstellen und
 die Anforderungen an den Explosionsschutz erfüllen.
13 Schutz gegen Rückstau
13.3 Abwasserhebeanlagen
b) Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser nach
DIN EN 12050-2 müssen bei einem manometrischen Förderdruck
von 0,4 bar eine Mindestfließgeschwindigkeit des Mediums in der
Druckleitung von 0,7 m/s erreichen.
13 Schutz gegen Rückstau
13.3 Abwasserhebeanlagen
c) Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung nach DIN EN 12050-3
dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Benutzerkreis klein ist und
diesem oberhalb der Rückstauebene eine weiteres WC zur Verfügung
steht. Zusätzlich zu dem WC darf höchstens ein Handwaschbecken, eine
Dusche und ein Bidet angeschlossen werden.
Alle Entwässerungsgegenstände müssen sich in demselben Raum
befinden.
Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung nach DIN EN 12050-3
müssen bei einem manometrischen Förderdruck von 0,3 bar eine
Mindestfließgeschwindigkeit des Mediums in der Druckleitung von 0,7 m/s
erreichen. Diese Hebeanlagen sollten mit einer statischen Förderhöhe von
2,5 m geprüft worden sein.
5.4.2. Ableitung verschiedener
Abwasserarten
Beim Mischsystem sind Regen- und Schmutzwasser über getrennte
Fall-, Sammel- oder Grundleitungen aus dem Gebäude herauszuführen.
Die Grund- bzw. Sammelleitungen müssen aus hydraulischen Gründen
außerhalb des Gebäudes möglichst nahe dem Anschlusskanal an der
Grundstücksgrenze zusammengeführt werden. Die Zusammenführung
sollte in einem Schacht mit offenem Durchfluss erfolgen.
In Ausnahmefällen, z.B. bei Grenzbebauung, ist eine Zusammenführung
von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb des Gebäudes nur
unmittelbar an der Gebäudeaußenwand zulässig.
Zusammenführung von Schmutzwasser
und Regenwasserleitungen
Kommentar:
Regenwassergrund- oder Sammelleitungen > DN 150 sollten im Falle der
Grenzbebauung mit einer eigenen
Anschlussleitung an den öffentlichen
Mischwasserkanal angeschlossen
werden, so dass das Grundstück
einen Anschluss für Schmutz- und
einen für Regenwasser an den
Mischwasserkanal erhält.
Diese Ausführung ist wesentlich
betriebssicherer.
1 Straße
2 DIN EN 12056-1; Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasserleitungen
nur außerhalb vom Gebäude zulässig (möglichst nahe am Anschlusskanal)
3 DIN 1986-100; Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasserleitungen bei Grenzbebauung
4 Grundstücksgrenze
6.5 Lüftung der Entwässerungsanlage
6.5.1 Allgemeines
Grundsätzlich muss jede Fallleitung als Lüftungsleitung bis über
Dach geführt werden (Ausnahme siehe 6.5.5).
Die Mitbenutzung von Abwasserleitungen zur Raumentlüftung ist
unzulässig.
6.5 Lüftung der Entwässerungsanlage
6.5.1 Allgemeines
Endrohre von Lüftungsleitungen über Dach sind vorzugsweise nach oben
offen auszuführen. Abdeckungen dürfen eingesetzt werden, wenn die
Lüftungsströmung nicht mehr als 90º umgelenkt wird und gleichzeitig der
Austrittsquerschnitt mindestens dem 1,5-fachen des Querschnittes der
Lüftungsleitung entspricht.
nach oben offen
Abdeckung
optimal
nur möglich, wenn Austrittsquerschnitt >1,5 A ist.
Haube/Glocke
6.5 Lüftung der Entwässerungsanlage
Lüftungshauben
Lüftungsleitungen über Dach sind oftmals aus optischen Gründen mit
glockenförmigen Hauben versehen. Diese Hauben beeinträchtigen die Beund Entlüftung der Entwässerungsanlage in starkem Maße und führen häufig
zu Funtkionsstörungen. Außerdem kommt es öfters bei Kanalspülungen zu
Problemen, da eine stoßartige Druckentlastung, bedingt durch die Hauben,
nicht immer möglich ist. Die Entlastung des Druckes erfolgt dann erfahrungsgemäß über die Geruchverschlüsse, bei denen das Sperrwasser nach oben
herausgedrückt wird.
6.5 Lüftung der Entwässerungsanlage
6.5.5. Belüftungsventile
Belüftungsventile können in Entwässerungsanlagen mit dem Hauptlüftungssystem als Ersatz für Umlüftungen oder indirekter Nebenlüftungen, die dem
Abbau von Unterdruck im Leistungssystem dienen, eingebaut werden.
Es dürfen nur Belüftungsventile nach DIN EN 12380 verwendet werden.
In Ein- oder Zweifamilienhäusern oder entwässerungstechnisch
vergleichbaren Nutzungseinheiten mit ausschließlich häuslichem Abwasser
können Belüftungsventile als Ersatz von Hauptlüftungsleitungen eingesetzt
werden, wenn mindestens eine Fallleitung über Dach geführt wird.
In diesem Fall ist die Fallleitung mit der größten Nennweite über Dach zu
be- und entlüften.
Belüftungsventile
Funktion von Belüftungsventilen
Belüftungsventile
Werksbild Abu-plast
Regenentwässerungsanlagen
Abgrenzung der Bemessungsregeln
Legende:
1 Notentwässerungsfunktion
1
2
3
2
Entspannungspunkt:
Regenrückhaltung,
Abflussverzögerung
3
Entwässerungsleitungen
bis zum Entspannungspunkt
4
Entwässerungsleitungen hinter
dem Entspannungspunkt
bis zum Anschlusskanal
4
14.9 Überflutungs- und Überlastungsnachweise
14.9.2 Außerhalb von Gebäuden
Entwässerungsanlagen für die Ableitung des Regenwassers von kleinen
Grundstücken können, soweit der Kanalnetzbetreiber keine anderen
Vorgaben macht, ohne Überflutungsprüfung bemessen werden.
Als klein gelten Grundstücke mit bis zu 800 m² abflusswirksamer Fläche,
für die ein Anschlusskanal DN 150 ausreichend ist.
Grundleitungen von Grundstücken nach DIN EN 752, d.h. bis 200 ha,
die größere schadlos überflutbare Hof-, Parkflächen oder andere
Außenanlagen entwässern, können nach DWA-A 118 bemessen werden.
Dabei darf die Jährlichkeit des Berechnungsregens einmal in 2 Jahren
nicht unterschritten werden.
Die Nachweispflicht über die Überprüfung der Sicherheit gegen
Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlosen Überflutung ist in
Anlehnung an DIN EN 752 durchzuführen.
14.9 Überflutungs- und Überlastungsnachweise
Die Anordnung und gegebenenfalls Aufteilung des erforderlichen
Rückhaltevolumens muss entsprechend den örtlichen Verhältnissen
und der Leitungsführung auf dem Grundstück erfolgen.
In Rückhalteräume (RRR) nach 14.9.4, die an einen Mischwasserkanal
angeschlossen werden, darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden.
Bei Grundstücken über 200 ha sollten die Bemessung des
Leitungsnetzes und der Nachweis der Überflutung entsprechend
DWA-A 118 mit Abflusssimulationsmodellen durchgeführt werden.
5.5 Dränagewasserableitung
Grundwasser darf grundsätzlich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen
eingeleitet werden. Für den Fall, dass die Dränage eines Gebäudes an die
Entwässerungsanlage angeschlossen werden soll, ist von Baubeginn mit der
Wasserbehörde bzw. dem Kanalnetzbetreiber die Zulässigkeit der Einleitung
abzustimmen. Die Dränageleitung ist in diesem Fall in einen besteigbaren
Schacht mit mindestens 0,5 m tiefem Sandfang außerhalb des Gebäudes
einzuführen und rückstaufrei an die Entwässerungsanlage anzuschließen.
Bei der Dränung des Untergrundes zum Schutz von baulichen Anlagen ist
DIN 4095 zu beachten.
5.5 Dränagewasserableitung
Bild 5-10 aus Kommentar DIN 1986-100
Prinzipskizze zur Abdichtung der ehemaligen Baugrube
zur Verminderung des horizontalen und seitlichen Sickerwasserzulaufes
5.5 Dränagewasserableitung
Bild 5-12 aus Kommentar DIN 1986-100
Dränage – Übergabeschacht DN 1000.
Prinzipskizze für den Anschluss
der Dränage an die Kanalisation
Bauwerksabdichtung
EntwässerungsCheck
(Beispiel ZVSHK)
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!