Tipps und Meldungen

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Sicherheit
Wie Sie beim Online-Einkauf
auf Nummer sicher gehen
Der Einkauf bei einem OnlineShop ist bequem und oft auch deutlich günstiger als beim Händler um
die Ecke. Doch es gibt unter den Online-Händlern auch schwarze Schafe, die mit Billigangeboten locken
und dann nach Vorauskasse die
Ware nicht liefern. Dann haben Sie
statt einer Zeit- und Geldersparnis nur Ärger und unter Umständen
Ihr Geld verloren.
Um solchen Schaden zu verhüten,
empfiehlt der Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation und neue Medien e. V.
(BITKOM), dass Sie beim Einkauf
diese fünf Tipps beachten:
1. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist
besser: Lassen Sie sich nicht von
knalligen Webseiten beeindrucken. Zeichen für die Seriosität eines Online-Shops sind ein
Impressum mit voller Anschrift
und Nennung des Geschäftsführers oder Inhabers, günstige Service-Telefonnummern, dazu verständliche Geschäftsbedingungen
(AGB). Auch sollten Versandarten, Transportkosten und Lieferzeiten klar genannt werden. Viele
Shops werden von unabhängigen
Experten geprüft und erhalten dafür ein Zertifikat oder Siegel.
PC-Anwender-Handbuch
Die wirksamste Kontrolle üben
aber die Kunden selbst aus. Auf
zahlreichen Shopping-, Preisvergleich- und Auktionsseiten finden
Sie Bewertungen der Verkäufer.
Nehmen Sie nur Händler mit guten Bewertungen in Ihre engere
Wahl.
2. Sicher bezahlen: Vertrauliche
Bankdaten müssen über eine sichere Internetverbindung übertragen werden. Das ist erkennbar an
den Buchstaben „https“ am Anfang der Adresse der Webseite und
einem Schloss- oder SchlüsselSymbol im Internet-Browser.
Man kann per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte zahlen.
Es gibt auch renommierte BezahlServices zur Kaufabwicklung, bei
denen die Kontodaten nur einmal
hinterlegt werden. Vorkasse per
Überweisung ist zwar weit verbreitet, aber riskanter.
3. Von Zusatzleistungen profitieren: Ein Plus sind zusätzliche
Sicherheiten, etwa ein Treuhandservice bei Online-Auktionen. Manche Läden offerieren
eine Geld-zurück-Garantie: Ein
Dienstleister überweist dann das
Geld zurück, falls der Händler
nicht liefert.
4. Die wichtigsten Vorgänge dokumentieren: Um auf Nummer
sicher zu gehen, sollten Sie Ihren Einkauf dokumentieren. Dazu
Februar 2008 / 5
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speichern Sie am besten die einzelnen Bestellschritte inklusive
Geschäftsbedingungen (AGB).
E-Mails, in denen der Händler
die Order bestätigt, sollten Sie als
Kunde ebenfalls aufbewahren.
5. Im Fall der Fälle das Widerrufsrecht nutzen: Die Ware ist gerade geliefert, doch sie erfüllt nicht
Ihre Erwartungen? Binnen zwei
Wochen dürfen Sie sie an den
Verkäufer zurückschicken. Dann
muss dieser den Kaufpreis erstatten – und auch die Rücksendekosten, wenn der Artikel mehr als
40 Euro gekostet hat.
6 / Februar 2008
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Sicherheit
Böse Nachbarschaft: Hüten
Sie sich vor dieser neuen
Betrugsmasche
Haben auch Sie in der letzten Zeit
eine E-Mail bekommen, dass sich
jemand nach Ihnen erkundigt hätte?
Sie denken dann vielleicht an Ihre alten Schulkameraden, Nachbarn oder
Freunde und möchten neugierig wissen, wer da Kontakt mit Ihnen aufnehmen will. Und damit gehen Sie
in die Falle!
Denn wenn Sie auf den Link in der
E-Mail klicken, gelangen Sie zur
Seite www.nachbarschaft24.com
oder www.nachbarschaft24.net.
Dort sollen Sie sich dann anmelden,
um die angebliche Nachricht zu lesen. Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse
und Ihre Anschrift sind wahrscheinlich in dem Formular bereits ausgefüllt.
Hier im Kleingedruckten stehen
die Kosten.
Hier warten keine netten Nachbarn
und Freunde auf Sie, sondern nur
eine Rechnung im PDF-Format
Geben Sie jetzt Ihr Geburtsdatum ein
und setzen Sie den Haken dafür, dass
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Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, bestätigen
Sie einen Vertragsabschluss! Dafür
will das Unternehmen 9 Euro pro
Monat über die Vertragsdauer von
zwei Jahren kassieren.
Eine echte Gegenleistung erhalten
Sie dafür nicht, denn nach der Anmeldung stellen Sie fest, dass keine
Nachricht auf Sie wartet. Außerdem
sind die Profile der angeblich angemeldeten Nutzer fast völlig leer
– kein Wunder, denn diese wurden
ebenso wie Sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auf diese
Webseite gelockt.
Ihr Konto können Sie nicht löschen,
auch die Adresse können Sie nicht
selbst ändern oder entfernen. Die
angegebene E-Mail-Adresse für den
Widerruf funktioniert nicht, und der
Support ist nur per Fax erreichbar. Die meisten Opfer dürften zudem von dem angeblichen Vertragsabschluss erst mit dem Erhalt der
Rechnung über 54 Euro erfahren.
Dann ist es für den Widerspruch eigentlich zu spät.
Sollten Sie schon hereingefallen sein,
legen Sie dennoch Widerspruch per
E-Mail und nach Möglichkeit per
Fax ein und verweigern Sie die Zahlung. Sollte die E-Mail nicht zustellbar sein, drucken Sie die Nachricht
darüber sowie den Widerspruch aus.
Verwahren Sie auch das Faxprotokoll für den unwahrscheinlichen
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Fall, dass der Anbieter tatsächlich
den Rechtsweg beschreitet. Hinweise zum Verhalten bei solchen Internetfallen finden Sie auf folgender
Webseite: http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49511.
6 / Januar 2008
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Geld sparen
Verbraucherzentrale warnt
vor Gewinnspiel-Werbung im
Internet
Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg gehen derzeit besonders
viele Beschwerden über unseriöse
Internetangebote ein. So hatte ein
Potsdamer beim Surfen ein Pop-upFenster angeklickt, das mit einem
Auto-Gewinnspiel lockte. Er folgte
der Aufforderung, seine persönlichen
Daten einzugeben.
Kurz darauf erhielt er einen Anruf von der DTD Dienstleistungs
GmbH aus Speyer, in dem ihm die
Firma einen Gewinnspielbonus versprach und „für die Überweisung“
nach seinen Kontodaten fragte.
Wenig später erhielt der junge Mann
Vertragsunterlagen für das Gewinnspiel „Premium Chance 100“,
obwohl er sich nie ausdrücklich mit
einer kostenpflichtigen Teilnahme
einverstanden erklärt hatte.
Mit seinen Kontodaten wurde eine
Einzugsermächtigung für den monatlichen Spieleinsatz in Höhe von
29,90 Euro unterstellt. In anderen
Fällen lagen die Beträge noch deutlich höher, wie diese Berichte reingefallener „Kunden“ zeigen: http://
www.ciao.de/Erfahrungsberichte/
SuperChance49__2232016.
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Sind Sie selbst betroffen, sollten
Sie schnell und entschlossen handeln. Für Verträge, die per Internet
oder Telefon zustande kommen,
gilt als „Fernabsatzgeschäfte“ eine
14-tägige Widerrufsfrist ab erfolgter Leistung. Sie sollten also am
besten direkt schriftlich vom Vertrag
zurücktreten, wenn Sie eine Rechnung erhalten. Aber auch nach Ablauf der 14 Tage haben Sie häufig
noch eine rechtliche Handhabe.
„Das Gesetz verlangt bei Fernabsatzgeschäften die Zusendung einer
Widerrufsbelehrung“, erläutert dazu
Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg und stellt fest:
„Im vorliegenden Fall sandte die
DTD Dienstleistungs GmbH aus
Speyer keine Widerrufsbelehrung zu
und wurde deshalb von uns wegen
wettbewerbswidrigen Handelns abgemahnt.“
Nach Auskunft der Verbraucherzentrale lassen sich viele Verbraucher
jedoch durch hohe Mahngebühren
oder die Androhung von Gerichtsverfahren einschüchtern. Werfen
Sie nicht gleich die Flinte ins Korn,
sondern holen Sie zunächst eine individuelle Beratung bei der örtlichen Verbraucherzentrale ein.
Über das Portal http://www.verbraucherzentrale.de/ finden Sie die
nächste Filiale sowie die Angebote
zur Telefon- und E-Mail-Bera-
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tung. Sofern keine weiteren Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie
in wenigen Minuten Auskunft, wie
Sie gegen die unberechtigte Forderung am besten vorgehen.
Sicherheit
Kidnapping digital: Wie Sie
sich vor Internet-Erpressern
schützen
Das Bundeskriminalamt und der
WDR warnen vor einer in letzter
Zeit vermehrt auftretenden Erpressung von PC-Anwendern durch
Computerkriminelle. Diese Verbrecher verschlüsseln die Festplatten
der Opfer mit einem Schadprogramm.
Anschließend fordern die Erpresser
per E-Mail einen Geldbetrag für
das Passwort zur Entschlüsselung
der Festplatte: „Ich habe Ihre gesamten persönlichen Dateien verschlüsselt. Erst gegen Zahlung von 1.000
Euro kommen Sie da wieder dran.“
Laut Bundesamte für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI)
richten sich die Erpressungsversuche
derzeit hauptsächlich gegen Unternehmen und Verwaltungen. Es kann
Sie aber auch jederzeit als Privatperson treffen.
Ergreifen Sie daher diese sieben
Schutzvorkehrungen:
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1. Sichern Sie Ihre Daten regelmäßig auf externen Datenträgern
wie CD-R, DVD-R oder externer
Festplatte.
2. Schützen Sie Ihren PC durch ein
aktuelles Antivirenprogramm
und eine Firewall.
3. Installieren Sie zeitnah alle Sicherheitspatches für Windows
und Ihre Anwendungen.
4. Löschen Sie verdächtige E-Mails
sofort.
5. Führen Sie keine Programme
aus dem Anhang von E-Mails
aus, sofern Sie den Absender
nicht kennen und dieses Programm nicht erwartet haben.
6. Überprüfen Sie alle per E-Mail
geschickten Dateien mit einem
Antivirenprogramm, bevor Sie
diese öffnen oder starten.
7. Verwenden Sie einen Browser
mit
Phishing-Warnfunktion
oder ein entsprechendes Schutzprogramm und beachten Sie die
Warnungen zu potenziell unsicheren Webseiten wie Warez- und
Filesharing-Seiten.
Falls Sie dennoch betroffen sein
sollten, rät Ihnen das Bundeskriminalamt zu dieser Vorgehensweise:
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1. Bewahren Sie Ruhe und gehen
Sie auf keinen Fall auf Geldforderungen ein!
2. Versuchen Sie, über Sicherheitsforen wie www.buerger-cert.de
Informationen zur Entschlüsselung Ihrer Festplatte zu finden.
3. Leiten Sie die Erpressungsmail
an die für Sie zuständige Polizeidienststelle weiter, die Sie unter
www.polizei-beratung.de finden.
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PC-Anwender-Handbuch
August 2007 / 7
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Geld sparen
Aktien-Spam: So will man
Sie mit Empfehlungen für
„Kursraketen“ abzocken
Wer Mitte Februar eine E-Mail des
„Deutschen Anlage Reports“ erhielt und sofort die darin empfohlene Aktie der Hamburger Firma
ArtStor AG kaufte und rechtzeitig
wieder verkaufte, konnte einen beachtlichen Gewinn einstreichen: Innerhalb von vier Tagen stieg der
Aktienkurs um 600 Prozent!
An der positiven Geschäftsentwicklung der ArtStor AG lag das nicht,
denn diese hat schon am 14. Mai
2002 Konkurs wegen Zahlungsunfähigkeit angemeldet! Die Aktie der
ArtStor AG ist daher so gut wie wertlos, ein Penny-Stock mit einem ursprünglichen Kurswert von 3,9 Cent,
der kurz auf 27 Cent hochschnellte.
Bewirkt wurde dieser Kurssprung
durch den massenhaften Versand
von E-Mails, in denen im Kern nur
stand: „Es geht wieder steil bergauf.“ Dazu wurde eine „dringende
Empfehlung“ für den Kauf der
Aktie gegeben mit einem Kursziel
von 0,25 Euro, das sogar übertroffen wurde. Wer dann noch einstieg,
verlor bis zu 80 Prozent, denn die
Aktie fiel noch rascher wieder, als
sie gestiegen war, und lag zum Redaktionszeitpunkt bei rund 5 Cent.
Jede sechste unerwünschte E-Mail
ist bereits Aktien-Spam – und die
Flut steigt stetig an!
An solchen dubiosen „Börsenbriefen“, die als Aktien-Spam oder
Stock-Spam bezeichnet werden,
verdienen nur die Versender und ein
paar wenige Glücksritter, die frühzeitig genug ein- und rechtzeitig
wieder aussteigen.
Der Aktienkurs der ArtStor AG
schnellte Mitte Februar innerhalb
kürzester Zeit hoch, fiel aber genauso schnell wieder!
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Denn die Spam-Versender kaufen
die Aktien direkt vor dem Versand der Spam-Mails und stoßen
April 2007 / 5
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sie dann schnell wieder ab (Pumpand-dump-Masche), wenn die Empfehlungen leichtgläubige Empfänger in Kaufrausch versetzen, die
dann meist einen Großteil ihres
Geldes verlieren.
Diese Art von E-Mail-Betrug
nimmt rasant zu. Im letzten Jahr
lag ihr Anteil am Spam-Aufkommen laut dem Sicherheitsunternehmen Sophos bereits bei 15 Prozent.
Und es funktioniert so gut, dass die
Spam-Versender diese Mails bereits gegen Geld anbieten. Auch
Unternehmen erhalten Angebote, ihren Aktienkurs gegen Bezahlung zu
steigern.
Derzeit bieten die „Kursraketen“ eine „sensationelle 1000% Chance“, mit
der man sich „Dynamit ins Depot legen“ kann – ein wirklich explosives Angebot zur Zerstörung von Vermögenswerten
Wir können Sie vor solchen Angeboten nur ausdrücklich warnen.
Dazu gehört auch die zum Redakti-
6 / April 2007
onszeitpunkt kursierende Empfehlung für die Aktien der Firma AmaTech AG, die ebenso wie die Art-
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Stor AG im Jahr 2002 Konkurs
angemeldet hat. Auch hier ist wohl
kaum eine solide Kursentwicklung
oder gar Dividende zu erwarten!
Helfen Sie uns im Kampf gegen Online-Betrüger! Seien Sie
wachsam und achten Sie auf dubiose Angebote im Internet oder
per Telefon. Sobald Ihnen etwas
auffällt, melden Sie uns die Betrüger bitte sofort per Mail an
[email protected], damit wir alle Leser warnen können.
PC-Anwender-Handbuch
April 2007 / 7
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8/2006) und Produkttester-Offerten
(siehe Ausgabe 6/2006) versuchen
nun Anbieter im Internet, vor allem
durch Köder-Domains das schnelle
Geld zu machen.
Wie das funktioniert, zeigt Rechtsanwalt Max-Lion Keller auf der Webseite http://www.it-recht-kanzlei.de/
am Beispiel des Angebots der Firma
„VitaActive LTD“, die auf der Webseite www.iq-fight.de einen „IQWettbewerb“ veranstaltet.
Die bunte Webseite zeigt eine Einstein-Figur mit den Händen voller Geld, preist einen professionellen IQ-Test an und verspricht
bei der Teilnahme den Gewinn von
Sachpreisen im Wert von über 5.000
Euro.
Geld sparen
Köder-Domains: Hüten Sie
sich vor diesen AbzockerSeiten im Internet!
Nach Dialern, vermeintlichen Informationsseiten (siehe Ausgabe
PC-Anwender-Handbuch
Wer auf diese Köder-Domain hereinfällt, hat den Intelligenztest nicht bestanden
Der Köder ist hier der lockende
Gewinn. Außerdem werden Besucher neugierig, wie hoch denn
wohl der eigene IQ im Vergleich zu
März 2007 / 7
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den anderen Teilnehmern ist. Dass
die Teilnahme kostenpflichtig ist,
das erfährt man nur in den umfangreichen AGB. Denn mit der Anmeldung wird ein Vertrag abgeschlossen
und der Anbieter verlangt 30 Euro
für den IQ-Test!
Verbraucherzentrale warnt vor
teurer Lebenserwartungsprognose
Ähnlich sieht es bei den Versprechungen der Betreiber von Websites
wie www.lebenserwartung.de oder
www.lebensprognose.de aus, die auf
„wissenschaftlich fundierter“ oder
„statistisch getesteter“ Basis das zu
erwartende Lebensalter ermitteln
wollen.
Die Opfer werden vor allem durch
Newsletter-Werbung auf diese Seiten gelockt. Im Betreff dieser Mails
steht zum Beispiel: „Sie werden 69
Jahre alt.“ Wobei die Jahresangabe
laufend wechselt, um unterschiedliche Altersgruppen zu erreichen.
„Die Aufmachung der Internetseiten ist so gestaltet, dass Anwender
nicht auf Anhieb merken, dass sie für
ihre persönliche Altersprognose tief
in die Tasche greifen müssen. Solche Angebote sind zudem moralisch
höchst verwerflich“, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherzentrale NRW
hält diese Angebote daher für arg-
8 / März 2007
listige Täuschung und empfiehlt Ihnen Folgendes:
1. Lassen Sie die Finger von
solchen dubiosen Tests und
Prognosen, wie IQ-Test,
Sternzeichendeutung oder der
Berechnung Ihrer Lebenserwartung.
2. Prüfen Sie immer die AGB
und Preise im „Kleingedruckten“, bevor Sie ein Online-Formular ausfüllen.
3. Wer trotzdem hereingefallen
ist, sollte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen
und schriftlich vom Vertrag
zurücktreten.
4. Bei Minderjährigen ist ein abgeschlossener Vertrag ohne
Einverständnis der Erziehungsberechtigten unwirksam.
5. Gegen unberechtigte Rechnungen und Forderungen
soll man sich schriftlich wehren. Ein Musterschreiben
dazu kann im Internet unter
www.vz-nrw.de/online-nepp
heruntergeladen werden.
6. Wer einen Mahnbescheid erhält, sollte sich auf keinen Fall
einschüchtern lassen und mit
seinen Unterlagen rechtlichen
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Rat bei der nächsten Verbraucherberatung suchen.
Wir haben Sie im PC-AnwenderHandbuch im letzten Jahr schon
vor mehreren Abzocker-Angeboten im Internet gewarnt.
Neben den Produkttester-Offerten
der Firma EuMedien GmbH (Ausgabe 6/2006) und den Fallen der Gebrüder Schmidtlein (Ausgabe 8/2006)
gibt es jetzt eine neue Masche.
Kostenlose „Top-DVD“ wird teuer
– die „Movie-Tester“-Abzocke
Die EuMedien GmbH verschickt
Werbe-Mailings mit der Überschrift: „Movie-Tester – Ihre Meinung ist uns eine TOP-DVD wert!“
Zusätzlich lockt noch viel mehr
Geld als beim IQ-Test, denn weiter unten in der Mail steht: „Werden
Sie nun zum professionellen DVDTester und sahnen Sie die 80.000
EUR ab!“
Mit dieser Option akzeptieren Sie die AGB, in der die
Kosten unter Punkt 6 angegeben sind.
Kaufen Sie Ihre DVDs besser im Fachhandel, dann wissen Sie wenigstens,
was Sie für Ihr Geld bekommen
PC-Anwender-Handbuch
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Wer dem Link zur Webseite http://
www.movie-tester.com/ folgt, erhält
ein Pop-Up-Fenster mit einem
DVD-Preisausschreiben angezeigt,
bei dem Preise für insgesamt 80.000
Euro versprochen werden. Hier
täuscht die Firma EuMedien also bereits doppelt: Eine einzelne Person
kann gar nicht die versprochene
Geldsumme erhalten, zudem werden Sachpreise verlost!
Wer das Formular auf der Webseite ausfüllt und sich mit einem Klick
auf „DVD abholen“ als „Movie-Tester“ bewirbt, stimmt den AGB zu
und verpflichtet sich damit in Punkt
6 zur Zahlung von 19,90 Euro monatlich. Die erste Rechnung beläuft
sich dann sogar auf 79,60 Euro, denn
laut der AGB sind immer gleich
vier Monatsbeiträge fällig. Auch hier
gilt: Nicht zahlen, bevor Sie eine
Rechtsberatung bei Ihrer örtlichen
Verbraucherorganisation oder Ihrem
Rechtsanwalt eingeholt haben!
10 / März 2007
PC-Anwender-Handbuch