Dänemark - Stadt Würzburg
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Dänemark - Stadt Würzburg
Standesamt Würzburg Heiratsbüro, Zimmer 127 und 128 Rathaus I. Stock Tel.: 0931/37-2411 oder 2419 Fax: 0931/37-3421 Mail: [email protected] Internet: www.wuerzburg.de/standesamt Informationsblatt zur Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung Dänemark Diese Auskunft ist ohne Gewähr und gilt nur für Verlobte, die noch nicht verheiratet waren Verbindliche Auskünfte (z.B. bei Vorehen, Besonderheiten) können nur individuell erfolgen. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unserem Heiratsbüro. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen unserer Zuständigkeiten verbindliche Auskünfte nur für Verlobte mit Wohnsitz in Würzburg erteilen können. Erforderliche Unterlagen: 1) Vorlage des gültigen Reisepasses oder Personalausweises. Wenn Sie bei der Anmeldung der Heirat nicht persönlich dabei ein können, bitte eine Kopie der wichtigsten Seiten des Ausweisdokuments (entweder durch das Standesamt in Dänemark oder durch das Bürgerbüro Stadt Würzburg (Rathaus) beglaubigt, beifügen. 2) Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung. Bei Wohnsitz in Würzburg vom Zimmer 125, im Rathaus, ansonsten vom Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland. Bei Wohnsitz in Dänemark eine Wohnsitz- und Ledigkeitsbescheinigung (Bopaelsattest), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch das für den Wohnort zuständige „Folkeregister“ (Einwohnerkontrolle) erforderlich. Es muss ausdrücklich verlangt werden, dass der aktuelle Zivilstand und die Nationalität vermerkt werden. Wenn ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland besteht, ist eine ausländische Wohnsitzbescheinigung entbehrlich. 3) Aktuelle Geburts- und Namensurkunde (Fødsels- og navneattest) oder bei erfolgter kirchlicher Taufe eine Geburts- und Taufurkunde ( Fødsels- og Dåbsattest), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch die entsprechende Behörde am Geburtsort. Sofern Sie in Deutschland geboren wurden, benötigen Sie anstelle der Geburtsurkunde einen aktuellen, beglaubigten Ausdruck vom Geburtenregister mit Hinweisen, den Sie bitte beim Standesamt des deutschen Geburtsortes beantragen 4) Ehefähigkeitszeugnis, gültig 6 Monate ab dem Ausstellungstag, vom Standesamt des letzten Wohnsitzes in Dänemark. Besonderheiten: Das Ehefähigkeitszeugnis (siehe Nr. 3) hat eine Gültigkeit von sechs Monaten! Es muss zwingend Angaben zu beiden Verlobten enthalten! Die dänischen Urkunden sind hier generell sechs Monate, ab Ausstellungsdatum, verwendbar. Sie sind im Original mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen, die von einem, allgemein anerkannten und vereidigten Übersetzers gefertigt sein müssen, sofern es sich nicht um internationale mehrsprachige Urkunden handelt, die bereits die deutsche Sprache enthalten oder es sich um Urkunden handelt, die in deutscher Sprache verfasst sind.