Anmeldung – Application – Notifica – Annonce
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Anmeldung – Application – Notifica – Annonce
Anmeldung – Application – Notifica – Annonce Internationale Sammlermesse ISMU 27.- 29. Mai 2016 ANTIKWAFFENMESSE Stand-Nr.: _____ Aussteller/Company:________________________________________________________ Anschrift/Adress: ________________________________________________________ Land/Country: ________________________________________________________ Telefon: ________________________________ Fax: ______________________________ E-Mail: ___________________________________________________________________ Umsatzsteuer-ID-Nr. /EU VAT-No.: _____________________________________________ Verantwortliche Person am Stand: _____________________________________________ Person in Charge: Name + Geburtsdatum / Name - Date of Birth Mitaussteller: ☐ nein / no Co-Exhibitor ☐ ja / yes Name: _________________________________ Anschrift: _________________________________ Ausstellungsgüter & Warengruppen – Trading objects ☐ Varia Bücher ☐ Orden / Militaria / Ausrüstung ☐ Antikwaffen / Antique Arms ☐ Erlaubnispflichtige Schusswaffen Wir buchen folgenden Messestand zum Preis von 69,50€ pro m2 We order a table / box for 69,50 € for a sq m ☐ Standbox Reihenstand _____________x________m Breite Breite: mind. 3m Tiefe: mind. 2m Eckstand Tiefe _____________x________m Breite Kopfstand mind.4m Tiefe _____________x________m Breite mind. 5m Tiefe ☐ Ich wünsche stoffbespannte Wände = 30,00 Euro lfd. Meter Innenwand ☐ Sonderstand (=Einzelstand) ______x_____m Breite ☐ Eigenes Standsystem wird aufgebaut Tiefe ☐ Tageskoje ca. 2,30 x 1,50 m Tische plus rs. Fläche mit Stuhl = 200,00 EUR Hinweis nur am Samstag: 28.05.2016, 10:00 – 18:00 und nur für Privatpersonen / keine Händler. Anzahl Tageskojen: ______________ ☐ Karte Mitaussteller = 30,00 EUR ☐ Ich benötige einen Stromanschluss: / I need an electrical connection: ☐ Wechselstrom 230 V bis 1 KW = 105,00 EUR ☐ Wechselstrom 230 V bis 3 KW = 160,00 EUR Anmeldung – Application – Notifica – Annonce -2☐ Ich benötige einen Parkausweis: / I need a parking ticket: = 20,00 EUR Berechtigt zum Parken innerhalb des Messegeländes hinter Halle 1-3 für die Dauer der Veranstaltung incl. Aufund Abbau. Ein Ausweis pro Kfz! Anzahl Parkausweise-Ausweise: ☐ _____________ Ich benötige zusätzliche Aussteller-Ausweise a 50,00 EUR. I wish to buy additional exhibitor-tickets. Anzahl Aussteller-Ausweise: _____________ ☐ Ich wünsche eine Firmenanzeige im ISMU Messekatalog. I wish to place an advertising in the ISMU show cataloug, please inform me directly. Bitte informieren sie mich über Größe, Preis und Layout ☐ Ich benötige Mietmöbel. I need Furniture to rent. Hinweis: Bezahlte Möbel werden zum Stand transportiert. Furniture will be delivered. _______ Tische / Table (ca. 150x75cm) a 20,00 EUR ☐ _____Stühle / Chair a 7,00 EUR Ich/Wir stellen hiermit an die Stadt Ulm, Bürgerdienste, Abt. Sicherheit/Ordnung/Gewerbe, Sattlergasse 2, 89073 Ulm, den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Waffenhandelsverbot gemäß § 35 WaffG auf der Messe ISMU vom 27.- 29. Mai 2016 in den Ulmer Messehallen, Böfinger Str. 50. 89073 Ulm. Der Veranstalter leitet den Antrag an die zuständige Behörde der Stadt Ulm weiter. I need a permission for offering guns and edged weapons. Ich/Wir bieten an – I will offer: ☐ Erlaubnispflichtige und –freie Schusswaffen, Munition. (Waffenhandelslizenz in Kopie anbei) Anzahl erlaubnispflichtige Kurzwaffen circa ____________ ☐ Erlaubnisfreie Schusswaffen und/oder Hieb- und Stichwaffen Antique permission free guns / edged Weapons ☐ Wir stellen Waffen im Rahmen einer Sonderschau oder Auktion aus – kein Handel! Die Gebühr für die Erstellung einer Ausnahme-Genehmigung vom Waffenhandelsverbot gemäß § 35 Abs. 30 WaffG beträgt 107,00 EUR. Zugelassen zur Messe sind erlaubnispflichtige Schusswaffen derzeit nur bis Fertigungsjahr 1945. Ich erkenne die erhaltenen Besonderen Teilnahmebedingungen für Aussteller und die AGB des Veranstalters an und verpflichte mich zur Einhaltung der Vorschriften nach §§ 86,86a StGB, des Deutschen Waffenrechts sowie der Auflagen der zuständigen Behörde. Die von mir gemachten Angaben sind korrekt und vollständig. Alle Preise zzgl. 19% Mehrwertsteuer. ______________________________ _________________________________ Ort, Datum Unterschrift/Stempel – Signatur Veranstalter: BIPFA Beteiligungs- & Messe GmbH, Klötzlmüllerstr. 43, D-84034 Landshut, Fax +49 (0) 871 - 4308739 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ergänzt werden die AGB durch die sog. Besonderen Teilnahmebedingungen für Aussteller (Anlage) der Int. Sammlermesse in Ulm ISMU und ihrer Aufbau- und Abbauzeit. Sie sind somit Bestandteil der Verträge. 1. ANMELDUNG, STANDMIETEN, KOSTEN und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Jede als Aussteller interessierte Person oder Firma muss der BIPFA Beteiligungs- und Messe GmbH die Anmeldung fristgerecht per Fax oder Brief, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben, zusenden. Eine Anmeldung per Mail wird nicht akzeptiert. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung der Anmeldung an die GmbH werden die Besonderen Teilnahmebedingungen, die AGB und die „Hausordnung“ vom Aussteller, seinem Mitaussteller und von allen von ihm auf der Messe beschäftigten Personen verbindlich anerkannt. Alle gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für den Feuerschutz und die Unfallverhütung, sind unbedingt und vollständig einzuhalten. Erfolgreiche Anmeldungen werden mittels Erstellung und Übersendung einer Standrechnung bestätigt, wodurch der Ausstellungsvertrag zustande kommt. Der Mietvertrag für Stände endet grundsätzlich mit dem Veranstaltungsende. Die unterschiedlichen Stand- und Tischmieten inklusive der Standwände sind dem Anmeldeformular zu entnehmen; sie verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Fälligkeit der Rechnungsbeträge: 1 Woche nach Rechnungsdatum. Die nicht fristgerechte Bezahlung stellt einen Vertragsbruch dar und führt automatisch zur Vertragskündigung, zur Rücknahme der Teilnahme- und Standzusage, ohne jeden Anspruch auf Schadenersatz für den Vertragspartner (Aussteller). Die als Aussteller interessierten Personen müssen die von ihnen auf der Messe auszustellenden, zu tauschenden oder zu handelnden Güter bei der Anmeldung benennen. Sofern mehrere Aussteller gemeinsam als Mieter auftreten, sind sie verpflichtet, in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter als Ansprechpartner dem Veranstalter und der zuständigen Behörde zu benennen. 2. ZULASSUNG und STANDZUTEILUNG Alleinige Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern, Mitausstellern und Ausstellungsgegenständen sowie die Platzzuteilung obliegt dem Veranstalter. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung zur Verfügung stehenden Hallenfläche sowie der Zielrichtung und Struktur der Sammlermesse. Die Zulassung erfolgt durch die schriftliche Standbestätigung in Form der Standrechnung. Hierdurch wird der Mietvertrag zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter rechtsverbindlich abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Weicht der Inhalt der Standbestätigung in der Rechnung von dem Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt auch dann der Vertrag nach Maßgabe der Standbestätigung zustande, es sei denn, dass der Aussteller binnen einer Woche nach Rechnungsdatum schriftlich widerspricht. Eine bereits erteilte Zulassung zur Teilnahme kann jederzeit widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass die Angaben des Anmelders in seiner Anmeldung in wesentlichen Punkten unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß sind und deshalb die Voraussetzungen für die Zulassung nicht vorgelegen haben bzw. nicht mehr gegeben sind. 3. AUSSTELLER, MITAUSSTELLER und UNTERVERMIETUNG Als Aussteller wird definiert, wer einen Börsenstand für die Veranstaltungsdauer mietet und mit eigenem Personal und eigenem Angebot auftritt. Mitaussteller, Personen, die sich am Stand eines Ausstellers mit eigener Ware aufhalten, sind bei der Anmeldung dem Veranstalter zu benennen. Der Veranstalter behält sich vor, Mitaussteller ohne Benennung von Gründen abzulehnen, und zwar ohne Anspruch auf Kostenerstattung. Es ist Ausstellern untersagt, zugewiesene Standflächen zu tauschen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen. 4. RÜCKTRITT Ein Rücktritt vom Ausstellungsvertrag durch den Aussteller ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches Verschulden des Veranstalters vor. Sofern der Veranstalter ausnahmsweise einen Rücktritt gestattet, erfolgt dies ausschließlich unter den in den „Besonderen Teilnahmebedingungen“ genannten Bedingungen. Die Rücktrittserklärung bedarf in jedem Fall der Schriftform mit eingeschriebenem Brief, nicht per Fax. Kann der Stand nicht rechtzeitig vor Börsenbeginn anderweitig vermietet werden, so darf der Veranstalter den Stand in beliebiger Weise nutzen, ohne dass der Mieter Anspruch auf Mietminderung oder Mieterstattung hat. Alle dadurch entstehenden Kosten müssen vom Mieter getragen werden. 5. SCHADENSERSATZ, VERSICHERUNG, HAFTUNG, HÖHERE GEWALT, HAUSRECHT, HAUSORDNUNG, STANDBETREUUNG Schadensersatz Schadensersatzansprüche eines Ausstellers gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, der eingetretene Schaden beruht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Veranstalters, der bei ihm Beschäftigten oder seinen Erfüllungsgehilfen. Haftungsbeschränkung und Versicherung Der Veranstalter trägt keinerlei Versicherungsrisiko des Ausstellers und übernimmt keine Haftung für das Ausstellungsgut. Dem Aussteller wird ausdrücklich empfohlen, eine eigene Haftpflicht- und Diebstahlversicherung abzuschließen. -2Höhere Gewalt Alle Fälle sog. höherer Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder behördliche Anordnungen, die den Veranstalter vollständig oder in Teilen an der Erfüllung seiner Verpflichtung und/oder der Durchführung der Veranstaltung hindern, und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder in ihrer Dauer zu verkürzen. In diesen Fällen sind die Standmiete und alle damit verbundenen Kosten vom Aussteller zu bezahlen. Der Veranstalter haftet dem Aussteller/Mieter nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschaden, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung des Veranstalters für einen nach Umfang und Höhe nicht voraussehbaren Schaden ist ausgeschlossen. Hausrecht und Hausordnung Der Veranstalter übt mit der Ausstellungsleitung das Hausrecht auf dem Börsengelände aus. Er verbietet eine Übernachtung auf dem Börsengelände ebenso wie offenes Feuer, Feuerwerk, Licht- oder Musikshow sowie alle anderen Tätigkeiten, die einen sicheren Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten. Radio und Fernsehen ist nicht gestattet. Es gilt die Hausordnung der Veranstaltungshalle. Standbetreuung und Auf- und Abbau, Gestaltung Jeder Aussteller verpflichtet sich, seinen Börsenplatz während der Aufbauzeiten mit den zugelassenen und angemeldeten Waren zu füllen, während der Öffnungszeiten mit geeignetem Personal besetzt zu halten und den Platz während der Abbauzeiten komplett zu räumen und die gereinigte Ausstellungsfläche frei von Müll an den Vermieter zu übergeben. Die Entsorgung von nicht entfernten Gegenständen und/oder Müll wird dem Aussteller in Rechnung gestellt. Alle für die Standbetreibung und -gestaltung verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Jeder Aussteller muss für jedermann sichtbar am Stand seinen Namen/Anschrift notieren. 6. STROM-, WASSER-, GAS- und ABWASSERANSCHLUSS Sollte ein Aussteller eigene Anschlüsse wünschen, muss dies bei Übersendung der Anmeldung mitgeteilt werden. Anschluss und Verbrauch geht zu Lasten des Bestellers. Die generelle, allgemeine Beleuchtung übernimmt der Veranstalter, er haftet allerdings nicht für Unterbrechungen der Stromversorgung. 7. FOTOGRAFIEREN und SONSTIGE BILDAUFNAHMEN Alle Arten von privaten und gewerblichen Bildaufnahmen und Videoaufzeichnungen sind auf dem gesamten Ausstellungsgelände untersagt. Ausgenommen hiervon sind lediglich die beim Veranstalter akkreditierten Pressevertreter. 8. Kaution Jeder Aussteller der Antikwaffenmesse hat bei Rechnungsstellung eine Kaution in Höhe von derzeit 200,00 Euro zu leisten, die im Falle eines vorzeitigen Standabbaus und/oder Verlassenes der Messe vor offiziellem Messeschluss als Teil einer Vertragsstrafe zu zahlen ist und vom Messeveranstalter einbehalten wird, und auch erst bei nachträglichem Feststellen des Verhaltens eingefordert werden kann. Die Kaution wird nach Messeschluss im Messebüro gegen Unterschrift ausgezahlt. 9. SALVATORISCHE KLAUSEL Nebenabreden bedürfen der Schriftform und Bestätigung des Veranstalters. Diese Teilnahmebedingungen und AGB bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich nachträglich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten Zwecke soweit wie möglich entspricht. Zur Anwendung kommt ausschließlich Deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landshut. Veranstalter: BIPFA Beteiligungs- und Messe GmbH, Klötzlmüllerstr. 43, D-84034 Landshut, Fax 0871-4308739 Internationale Sammlermesse Ulm ISMU 27. – 29. Mai 2016 Anmeldeunterlagen Waffenmesse Willkommen – Welcome Sehr geehrte Damen und Herren, heute übersenden wir Ihnen die Anmeldeunterlagen zur großen Messe in Ulm: Internationale Sammlermesse Ulm ISMU 2016. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser großen Messe in Süddeutschland, die als neu geschaffene und international ausgerichtete Publikumsveranstaltung viele Besucher aus der ganzen Welt einmal pro Jahr in den nächsten 10 Jahren anlocken soll. Wir freuen uns außerdem, dass wieder zahlreiche Vereine & Verbände, die Fachpresse und Auktionshäuser mit Ausstellungen teilnehmen. Um noch mehr und vielschichtiger diese Messe zu bewerben, haben wir eigens eine Werbeagentur beauftragt und für die Plakatwerbung vor Ort die Fa. Pocket. Händler mit erwerbscheinpflichtigen Schusswaffen können sich nur bis zum 22. April 2016 anmelden. Derzeit stehen wir im Gespräch mit der Stadt Ulm um weitere Schusswaffen auf der Messe zulassen zu dürfen. Gerne informieren wir Sie direkt. Wir stehen außerdem in Verhandlungen zur Fortführung der Sammlerbörse Freising (voraussichtlich 6.- 8.10.2016) und einer 3.Messe, die in Kooperation mit einem Wehrtechnik- oder Waffenmuseum durchgeführt werden soll. Melden Sie sich frühzeitig an und sichern Sie sich jetzt Ihren Platz. Ihr Pfanneberg-Messeteam Internationale Sammlermesse ISMU in Ulm 27. – 29.Mai 2016 Besondere Teilnahmebestimmungen für Aussteller Veranstaltungsort: Messe Ulm, Böfinger Straße 50, 89073 Ulm Öffnungszeiten für Besucher - opening hours visitors Freitag, 27.05.2016: 10.00 – 18.00 Uhr Samstag, 28.05.2016: 10.00 – 18.00 Uhr Sonntag, 29.05.2016: 10.00 – 16.00 Uhr Antikwaffenmesse - Antiquitätenmesse bis 18.00 Uhr Öffnungszeiten für Aussteller An den Messetagen jeweils um 09.30 Uhr bzw. bis 18.30 Uhr Auf- und Abbauzeiten für Aussteller – set-up time exhibitors Die Aussteller-Ausweise A (Antiquitäten) gelten nur für Antiquitätenhalle. Die Aussteller-Ausweise W (Antikwaffen) für alle anderen Hallenbereiche 1-3 ohne Einschränkung. Aufbau – Set-up Mittwoch, 25.05.2016: Donnerstag, 26.05.20156: 14.00 – 19.00 Uhr 08.00 – 18.00 Uhr Abbau: ab Messeende 16.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr bis Montag, 30. Mai 2016 12.00 Uhr Tageskojen: Samstag, 28.05.2016 Aufbau: 09.00 – 10.00 Uhr, Abbau: 18.00 – 19.00 Uhr Verbindliche Standzusage durch den Veranstalter Erst mit Erstellung der Standrechnung erhält jeder Anfragende eine verbindliche Stand- und Teilnahmezusage, wodurch der Ausstellungsvertrag zustande kommt. Die Rechnungen werden ca. 8 Wochen vor Messetermin versandt. Fälligkeit der Rechnung: 1 Woche nach Rechnungsdatum. Das Ausbleiben der fristgerechten Zahlung führt unmittelbar zur Widerrufung der Stand- und Teilnahmezusage. Der Platz wird anderweitig vergeben. Die Standzuteilung erfolgt durch die Ausstellungsleitung. Antiquitätenmesse Jeder Aussteller in diesem Bereich erhält auf Anfrage bis zu 250 Einladungskarten für Stammkunden, die zum ermäßigten Eintritt an den Messetagen berechtigen. Der Veranstalter beauftragt Personen mit entsprechender Qualifikation bzw. Fachkenntnis als Prüfungskommission zur Kontrolle des Messeangebotes und der Einhaltung der genannten Vorgaben. Im Bereich der Antiquitätenmesse ist das Anbieten und Auslegen von Objekten des sog. Dritten Reiches, des Weltkriegs sowie von erwerbscheinpflichtigen Schusswaffen generell verboten. Jeder Aussteller hat unmittelbar dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Ausstellungsgütern keine Gefahr für Besucher ausgeht und Ausstellungsgüter nicht über die Standgrenzen hinausragen. Es gelten auch hier die behördlichen Vorgaben zum Anbieten von Waffen aller Art. Für das Anbieten von antiken Schuss- und Blankwaffen bedarf es der Ausnahmegenehmigung (siehe Anmeldeformular). Ausstellerausweise - Parkausweise Aussteller- und Parkausweise werden vom Veranstalter rund 2 Wochen vor Messebeginn und nach Zahlungseingang versandt. Sie sind nicht übertragbar und müssen jederzeit mitgeführt werden. Für das Parken von AusstellerFahrzeugen innerhalb des Messegeländes wird für die gesamte Messedauer 20,00 Euro/Pkw berechnet. Weitere Parkausweise sind vor Ort erhältlich. Das Ein- und Ausfahren vom eingezäunten Messegelände ist zwischen 21.00 – 08.00 Uhr nicht möglich. Der Sicherheitsdienst regelt den Zugang. Es gilt die StVO. Bei Missbrauch werden die Ausweise ersatzlos eingezogen und der Aussteller von der Messe ohne Anspruch auf Kostenerstattung geschlossen. -2- -2Anzahl Ausstellerausweise pro Messestand: bis 6 Meter: 3 Stück, bis 10 Meter: 4 Stück, ab 10 Meter: 5 Stück Anzahl pro Tageskoje : 1 Stück -- Hinweis: 1 Mitaussteller möglich (+ 30,00 Euro für extra Karte) Zusätzliche Ausweise Jeder Aussteller hat die Möglichkeit, maximal 3 zusätzliche Ausweise zum Preis von 50,00 Euro netto zu kaufen, über die Standanmeldung oder am Geländeeingang zur Messe. Sie sind nicht übertragbar. Sie gelten für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Die Namen der Träger sind einzutragen. Strom Die Messe stellt zwei verschiedene Stromvarianten kostenpflichtig zur Verfügung. Bitte bedenken Sie den benötigten Licht- und Elektrogeräte-Verbrauch bei der Wahl auf der Anmeldung. Leihmöbel – Tische und Stühle Den Ausstellerunterlagen liegen Angebote für Leihmöbel, Teppiche und Vitrinen bei. Zur Bestellung muss sich jeder Aussteller direkt an den jeweiligen Anbieter wenden. In der Messehalle wird eine begrenzte Anzahl von Tischen (ca. 150x75cm) zum Preis von 20 Euro und Polsterstühlen 7 Euro inklusive Standlieferung angeboten. Bitte geben Sie dies in der Standanmeldung an. Zur Lieferung der bestellten Möbel an den Aufbautagen wenden Sie sich direkt an die Ausgabe zwischen Halle 1 und 2. Tische müssen in jedem Fall mit einer Decke bedeckt werden und dürfen nicht benagelt oder verändert etc. werden. Kaution Jeder Aussteller der Antikwaffenmesse hat bei Rechnungsstellung eine Kaution in Höhe von derzeit 200,00 Euro zu leisten, die im Falle eines vorzeitigen Standabbaus und/oder Verlassenes der Messe vor offiziellem Messeschluss als Teil einer Vertragsstrafe zu zahlen ist und vom Messeveranstalter einbehalten wird, und diese auch erst bei nachträglichem Feststellen des Verhaltens eingefordert werden kann. Die Kaution wird nach Messeschluss im Messebüro gegen Unterschrift an den Standinhaber (gegebenenfalls Ausweisvorlage) ausgezahlt. Bewachung der Halle Die bekannte und erfahrene Sicherheitsfirma AMM ist beauftragt, die Bewachung der Halle ausserhalb der Öffnungszeiten zu übernehmen, ebenso die Zugangskontrolle zur Messe. Während der Hallenöffnungszeiten und der Auf- und Abbauphase ist jeder Aussteller selbst für die Sicherheit seiner Ware am Stand verantwortlich. Standwände Die Standwände dürfen benagelt, beschraubt und mit schwer entflammbarem Stoff bespannt werden, aber nicht bemalt oder tapeziert. Alle Nägel und Schrauben sind bei Messeende vom Aussteller zu entfernen. Der Veranstalter stellt besondere Steckhaken gegen Leihgebühr zur Verfügung. Jeder Aussteller haftet für alle von ihm verursachten Schäden, u.a. am Hallenboden oder Türen. Es dürfen keine herkömmlichen Teppich-Klebebänder verwendet werden. Die Messe stellt ablösbare Klebebänder gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung. Standwände und alle baulichen Bestandteile, die zudem Eigentum der Messebaufirma sind, dürfen nicht verändert oder entfernt werden. Ausnahmen erfolgen ausschließlich durch den Veranstalter. Müllentsorgung Jeder Aussteller verpflichtet sich bei Teilnahme, den von ihm und seinen Kunden verursachten Müll (u.a. Teppiche) mitzunehmen und nicht auf der Messe zu deponieren. Bei Zuwiderhandeln erhält der Verursacher nachträglich die Müllentsorgungskosten in Rechnung gestellt. Hierfür wird nun eine Kaution von 200,00 Euro eingerichtet. Von der Messe generell ausgeschlossene Objekte sind: • • • • alle Arten von nachgefertigten Kunstgegenständen im Antiquitätenbereich, insbesondere Objekte die geeignet sind, über das tatsächliche Alter und Herkunft zu täuschen, sofern nicht ausdrücklich als „im Stil“ gekennzeichnet und vom Veranstalter als Ausnahme genehmigt (z.B. Schmuck). Neuware ist generell ausgeschlossen. alle Arten von modernen erwerbscheinpflichten Schusswaffen nach Fertigungsjahr 1945 und deren Munition alle Arten von sog. "verbotenen Gegenständen" (u.a. Stockdegen, Fallmesser, Todschläger, Schlagringe etc.) alle Arten von Deko-Granaten sowie Weltkriegs-Bodenfund-Munition und -waffen -3- -3• • • alle Arten von sog. Deko-MGs oder vergleichbarer Objekte (auch offiziell delaborierte Stücke mit BKA-Abnahme) alle Formen von NS-Propaganda-Objekten wie z.B. Hakenkreuz-Fahnen und -Fähnchen, Hitlerbüsten, NSDAPEmailschilder, Hakenkreuz-Ständer, Wandadler etc. und sinngleiche Objekte alle Objekte mit sichtbaren NS-Symbolen (auch Papier, Münzen, Schmuck, Literatur, Postkarten) Bei Zuwiderhandeln behält sich der Veranstalter das Recht vor, den jeweiligen Stand sofort zu schließen und den Aussteller von der Börse auszuschließen ohne Anspruch auf Kostenerstattung für den Aussteller. Umgang mit Orden und Militär- und Zeitgeschichtlichen Objekten aus der Zeit des sog. Dritten Reiches Jeder Teilnehmer und Aussteller verpflichtet sich eigenverantwortlich zur strikten Einhaltung und Beachtung der Vorschriften der §§ 86 und 86a StGB. Der Handel und das Anbieten von Nachfertigungen und Repliken ist verboten. Jeder Teilnehmer akzeptiert mit der Unterzeichnung der Anmeldung, dass bei Verstößen der Stand vom Veranstalter bzw. der Ausstellungsleitung geschlossen wird, ohne Anspruch auf Kostenerstattung für den Aussteller. Fluchtwege Gänge und Türen müssen generell freibleiben und dürfen nicht mit Objekten verstellt werden. Ausnahmegenehmigung für den Handel mit Hieb- und Stichwaffen und Schusswaffen Jeder Aussteller, der erlaubnisfreie und/oder erlaubnispflichtige Schusswaffen und/oder Hieb- und Stichwaffen anbieten möchte, muss rechtzeitig über den Veranstalter einen Antrag an die zuständige Behörde (Stadt Ulm, Bürgerdienste, Bereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe, Sattlergasse 2, 89073 Ulm) auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Handel gemäß § 35 Waffengesetz stellen. Handelsgenehmigungen für erwerbscheinpflichtige Schusswaffen sind in Kopie beizulegen. Der Veranstalter leitet die Anträge an die Behörde weiter. Die Gebühr beträgt 107,00 Euro und ist nach Rechnungserhalt direkt an die Behörde zu zahlen. Aussteller, die oben genannte Objekte lediglich ausstellen, nicht aber handeln, müssen dies ebenfalls bei der Standbestellung angeben und die entsprechenden Objekte ausdrücklich als Schauobjekt kennzeichnen und gemäß den behördlichen Vorgaben behandeln. Die Waffen müssen während der Öffnungszeiten und der Auf- und Abbauphase vor einer unbefugten Benutzung und Wegnahme gesichert sein und so gelagert werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Hierfür haftet jeder Aussteller persönlich und unmittelbar. Detailauflagen gibt die zuständige Behörde jedem Antragsteller gesondert bekannt. Vorabinformationen erteilt der Veranstalter. Parkplätze und Aufbau Für die Durchführung des Auf- und Abbaus stehen mehrere Halleneingänge an der Vorder- und Rückseite der Hallen zur Verfügung. Die Hallen 1-3 können mit Pkw befahren werden. Die Nutzungsfreigabe erfolgt durch das Hallenpersonal. Das Parken vor den Hallentoren ist verboten. Feuerwehr-Zufahrten müssen freigehalten werden (Abschleppgefahr!). Rücktritt vom Ausstellervertrag Erklärt ein Aussteller seinen Rücktritt vom Vertrag, so haftet er für den vollen Mietbetrag, sofern der Stand nicht innerhalb von 10 Tagen anderweitig vom Veranstalter vermietet werden kann. Zusätzlich wird eine RücktrittsBearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro fällig. Alle genannten Preise sind Netto. Die behördlichen Auflagen gelten für den gesamten Messebereich. Es gelten zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Berichtigungen und Ergänzungen durch den Veranstalter sind möglich. Stand 19.11.2015 Veranstalter: BIPFA Beteiligungs- und Messe GmbH, Klötzlmüllerstr. 43, 84034 Landshut