Anmeldung – Application – Notifica – Annonce

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Anmeldung – Application – Notifica – Annonce
Anmeldung – Application – Notifica – Annonce
Internationale Sammlermesse ISMU 27.- 29. Mai 2016
ANTIKWAFFENMESSE
Stand-Nr.:
_____
Aussteller/Company:________________________________________________________
Anschrift/Adress:
________________________________________________________
Land/Country:
________________________________________________________
Telefon: ________________________________ Fax: ______________________________
E-Mail: ___________________________________________________________________
Umsatzsteuer-ID-Nr. /EU VAT-No.: _____________________________________________
Verantwortliche Person am Stand: _____________________________________________
Person in Charge:
Name + Geburtsdatum / Name - Date of Birth
Mitaussteller: ☐
nein / no
Co-Exhibitor ☐
ja / yes
Name:
_________________________________
Anschrift:
_________________________________
Ausstellungsgüter & Warengruppen – Trading objects
☐ Varia Bücher
☐ Orden / Militaria / Ausrüstung
☐ Antikwaffen / Antique Arms
☐ Erlaubnispflichtige Schusswaffen
Wir buchen folgenden Messestand zum Preis von 69,50€ pro m2
We order a table / box for 69,50 € for a sq m
☐ Standbox
Reihenstand
_____________x________m
Breite
Breite: mind. 3m
Tiefe: mind. 2m
Eckstand
Tiefe
_____________x________m
Breite
Kopfstand
mind.4m
Tiefe
_____________x________m
Breite
mind. 5m
Tiefe
☐ Ich wünsche stoffbespannte Wände = 30,00 Euro lfd. Meter Innenwand
☐ Sonderstand (=Einzelstand)
______x_____m
Breite
☐ Eigenes Standsystem wird aufgebaut
Tiefe
☐ Tageskoje ca. 2,30 x 1,50 m Tische plus rs. Fläche mit Stuhl = 200,00 EUR
Hinweis nur am Samstag: 28.05.2016, 10:00 – 18:00 und nur für Privatpersonen / keine Händler.
Anzahl Tageskojen: ______________
☐
Karte Mitaussteller = 30,00 EUR ☐
Ich benötige einen Stromanschluss: / I need an electrical connection:
☐
Wechselstrom 230 V bis 1 KW = 105,00 EUR
☐
Wechselstrom 230 V bis 3 KW = 160,00 EUR
Anmeldung – Application – Notifica – Annonce
-2☐
Ich benötige einen Parkausweis: / I need a parking ticket: = 20,00 EUR
Berechtigt zum Parken innerhalb des Messegeländes hinter Halle 1-3 für die Dauer der Veranstaltung incl. Aufund Abbau. Ein Ausweis pro Kfz!
Anzahl Parkausweise-Ausweise:
☐
_____________
Ich benötige zusätzliche Aussteller-Ausweise a 50,00 EUR.
I wish to buy additional exhibitor-tickets.
Anzahl Aussteller-Ausweise: _____________
☐
Ich wünsche eine Firmenanzeige im ISMU Messekatalog.
I wish to place an advertising in the ISMU show cataloug, please inform me directly.
Bitte informieren sie mich über Größe, Preis und Layout
☐
Ich benötige Mietmöbel. I need Furniture to rent.
Hinweis: Bezahlte Möbel werden zum Stand transportiert. Furniture will be delivered.
_______ Tische / Table (ca. 150x75cm) a 20,00 EUR
☐
_____Stühle / Chair a 7,00 EUR
Ich/Wir stellen hiermit an die Stadt Ulm, Bürgerdienste, Abt. Sicherheit/Ordnung/Gewerbe,
Sattlergasse 2, 89073 Ulm, den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom
Waffenhandelsverbot gemäß § 35 WaffG auf der Messe ISMU vom 27.- 29. Mai 2016 in
den Ulmer Messehallen, Böfinger Str. 50. 89073 Ulm. Der Veranstalter leitet den Antrag an
die zuständige Behörde der Stadt Ulm weiter.
I need a permission for offering guns and edged weapons.
Ich/Wir bieten an – I will offer:
☐ Erlaubnispflichtige und –freie Schusswaffen, Munition. (Waffenhandelslizenz in Kopie anbei)
Anzahl erlaubnispflichtige Kurzwaffen circa ____________
☐ Erlaubnisfreie Schusswaffen und/oder Hieb- und Stichwaffen
Antique permission free guns / edged Weapons
☐ Wir stellen Waffen im Rahmen einer Sonderschau oder Auktion aus – kein Handel!
Die Gebühr für die Erstellung einer Ausnahme-Genehmigung vom Waffenhandelsverbot
gemäß § 35 Abs. 30 WaffG beträgt 107,00 EUR.
Zugelassen zur Messe sind erlaubnispflichtige Schusswaffen derzeit nur bis Fertigungsjahr 1945.
Ich erkenne die erhaltenen Besonderen Teilnahmebedingungen für Aussteller und die AGB des
Veranstalters an und verpflichte mich zur Einhaltung der Vorschriften nach §§ 86,86a StGB, des
Deutschen Waffenrechts sowie der Auflagen der zuständigen Behörde. Die von mir gemachten
Angaben sind korrekt und vollständig. Alle Preise zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
______________________________
_________________________________
Ort, Datum
Unterschrift/Stempel – Signatur
Veranstalter: BIPFA Beteiligungs- & Messe GmbH, Klötzlmüllerstr. 43, D-84034 Landshut, Fax +49 (0) 871 - 4308739
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ergänzt werden die AGB durch die sog. Besonderen Teilnahmebedingungen für Aussteller (Anlage) der Int. Sammlermesse in Ulm ISMU und ihrer Aufbau- und Abbauzeit. Sie sind somit Bestandteil der Verträge.
1. ANMELDUNG, STANDMIETEN, KOSTEN und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Jede als Aussteller interessierte Person oder Firma muss der BIPFA Beteiligungs- und Messe GmbH die Anmeldung fristgerecht per Fax oder
Brief, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben, zusenden. Eine Anmeldung per Mail wird nicht akzeptiert.
Mit der Unterzeichnung und Rücksendung der Anmeldung an die GmbH werden die Besonderen Teilnahmebedingungen, die AGB und die
„Hausordnung“ vom Aussteller, seinem Mitaussteller und von allen von ihm auf der Messe beschäftigten Personen verbindlich anerkannt. Alle
gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für den Feuerschutz und die Unfallverhütung, sind unbedingt und
vollständig einzuhalten.
Erfolgreiche Anmeldungen werden mittels Erstellung und Übersendung einer Standrechnung bestätigt, wodurch der Ausstellungsvertrag
zustande kommt. Der Mietvertrag für Stände endet grundsätzlich mit dem Veranstaltungsende. Die unterschiedlichen Stand- und Tischmieten
inklusive der Standwände sind dem Anmeldeformular zu entnehmen; sie verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
Fälligkeit der Rechnungsbeträge: 1 Woche nach Rechnungsdatum. Die nicht fristgerechte Bezahlung stellt einen Vertragsbruch dar und führt
automatisch zur Vertragskündigung, zur Rücknahme der Teilnahme- und Standzusage, ohne jeden Anspruch auf Schadenersatz für den
Vertragspartner (Aussteller).
Die als Aussteller interessierten Personen müssen die von ihnen auf der Messe auszustellenden, zu tauschenden oder zu handelnden Güter bei
der Anmeldung benennen.
Sofern mehrere Aussteller gemeinsam als Mieter auftreten, sind sie verpflichtet, in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten
gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter als Ansprechpartner dem Veranstalter und der zuständigen Behörde zu benennen.
2. ZULASSUNG und STANDZUTEILUNG
Alleinige Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern, Mitausstellern und Ausstellungsgegenständen sowie die Platzzuteilung obliegt dem
Veranstalter. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung zur
Verfügung stehenden Hallenfläche sowie der Zielrichtung und Struktur der Sammlermesse.
Die Zulassung erfolgt durch die schriftliche Standbestätigung in Form der Standrechnung.
Hierdurch wird der Mietvertrag zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter rechtsverbindlich abgeschlossen, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
Weicht der Inhalt der Standbestätigung in der Rechnung von dem Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt auch dann der Vertrag
nach Maßgabe der Standbestätigung zustande, es sei denn, dass der Aussteller binnen einer Woche nach Rechnungsdatum schriftlich
widerspricht.
Eine bereits erteilte Zulassung zur Teilnahme kann jederzeit widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass die Angaben des Anmelders in
seiner Anmeldung in wesentlichen Punkten unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß sind und deshalb die Voraussetzungen für die Zulassung
nicht vorgelegen haben bzw. nicht mehr gegeben sind.
3. AUSSTELLER, MITAUSSTELLER und UNTERVERMIETUNG
Als Aussteller wird definiert, wer einen Börsenstand für die Veranstaltungsdauer mietet und mit eigenem Personal und eigenem Angebot
auftritt. Mitaussteller, Personen, die sich am Stand eines Ausstellers mit eigener Ware aufhalten, sind bei der Anmeldung dem Veranstalter zu
benennen. Der Veranstalter behält sich vor, Mitaussteller ohne Benennung von Gründen abzulehnen, und zwar ohne Anspruch auf
Kostenerstattung. Es ist Ausstellern untersagt, zugewiesene Standflächen zu tauschen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
4. RÜCKTRITT
Ein Rücktritt vom Ausstellungsvertrag durch den Aussteller ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches Verschulden des
Veranstalters vor. Sofern der Veranstalter ausnahmsweise einen Rücktritt gestattet, erfolgt dies ausschließlich unter den in den „Besonderen
Teilnahmebedingungen“ genannten Bedingungen.
Die Rücktrittserklärung bedarf in jedem Fall der Schriftform mit eingeschriebenem Brief, nicht per Fax.
Kann der Stand nicht rechtzeitig vor Börsenbeginn anderweitig vermietet werden, so darf der Veranstalter den Stand in beliebiger Weise
nutzen, ohne dass der Mieter Anspruch auf Mietminderung oder Mieterstattung hat. Alle dadurch entstehenden Kosten müssen vom Mieter
getragen werden.
5. SCHADENSERSATZ, VERSICHERUNG, HAFTUNG, HÖHERE GEWALT, HAUSRECHT, HAUSORDNUNG, STANDBETREUUNG
Schadensersatz
Schadensersatzansprüche eines Ausstellers gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn,
der eingetretene Schaden beruht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Veranstalters, der bei ihm Beschäftigten oder
seinen Erfüllungsgehilfen.
Haftungsbeschränkung und Versicherung
Der Veranstalter trägt keinerlei Versicherungsrisiko des Ausstellers und übernimmt keine Haftung für das Ausstellungsgut. Dem Aussteller wird
ausdrücklich empfohlen, eine eigene Haftpflicht- und Diebstahlversicherung abzuschließen.
-2Höhere Gewalt
Alle Fälle sog. höherer Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder behördliche Anordnungen, die den Veranstalter vollständig oder in Teilen an
der Erfüllung seiner Verpflichtung und/oder der Durchführung der Veranstaltung hindern, und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind,
berechtigen diesen, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder in ihrer Dauer zu verkürzen. In diesen Fällen sind die Standmiete und
alle damit verbundenen Kosten vom Aussteller zu bezahlen.
Der Veranstalter haftet dem Aussteller/Mieter nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschaden, soweit kein vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung des Veranstalters für einen nach Umfang und Höhe nicht voraussehbaren Schaden ist
ausgeschlossen.
Hausrecht und Hausordnung
Der Veranstalter übt mit der Ausstellungsleitung das Hausrecht auf dem Börsengelände aus. Er verbietet eine Übernachtung auf dem
Börsengelände ebenso wie offenes Feuer, Feuerwerk, Licht- oder Musikshow sowie alle anderen Tätigkeiten, die einen sicheren Ablauf der
Veranstaltung gefährden könnten. Radio und Fernsehen ist nicht gestattet. Es gilt die Hausordnung der Veranstaltungshalle.
Standbetreuung und Auf- und Abbau, Gestaltung
Jeder Aussteller verpflichtet sich, seinen Börsenplatz während der Aufbauzeiten mit den zugelassenen und angemeldeten Waren zu füllen,
während der Öffnungszeiten mit geeignetem Personal besetzt zu halten und den Platz während der Abbauzeiten komplett zu räumen und die
gereinigte Ausstellungsfläche frei von Müll an den Vermieter zu übergeben. Die Entsorgung von nicht entfernten Gegenständen und/oder Müll
wird dem Aussteller in Rechnung gestellt. Alle für die Standbetreibung und -gestaltung verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar
sein. Jeder Aussteller muss für jedermann sichtbar am Stand seinen Namen/Anschrift notieren.
6. STROM-, WASSER-, GAS- und ABWASSERANSCHLUSS
Sollte ein Aussteller eigene Anschlüsse wünschen, muss dies bei Übersendung der Anmeldung mitgeteilt werden. Anschluss und Verbrauch
geht zu Lasten des Bestellers. Die generelle, allgemeine Beleuchtung übernimmt der Veranstalter, er haftet allerdings nicht für
Unterbrechungen der Stromversorgung.
7. FOTOGRAFIEREN und SONSTIGE BILDAUFNAHMEN
Alle Arten von privaten und gewerblichen Bildaufnahmen und Videoaufzeichnungen sind auf dem gesamten Ausstellungsgelände untersagt.
Ausgenommen hiervon sind lediglich die beim Veranstalter akkreditierten Pressevertreter.
8. Kaution
Jeder Aussteller der Antikwaffenmesse hat bei Rechnungsstellung eine Kaution in Höhe von derzeit 200,00 Euro zu leisten, die im Falle eines
vorzeitigen Standabbaus und/oder Verlassenes der Messe vor offiziellem Messeschluss als Teil einer Vertragsstrafe zu zahlen ist und vom
Messeveranstalter einbehalten wird, und auch erst bei nachträglichem Feststellen des Verhaltens eingefordert werden kann. Die Kaution wird
nach Messeschluss im Messebüro gegen Unterschrift ausgezahlt.
9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Nebenabreden bedürfen der Schriftform und Bestätigung des Veranstalters.
Diese Teilnahmebedingungen und AGB bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich nachträglich als ungültig erweisen sollten.
Die betreffende Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten Zwecke soweit wie möglich entspricht.
Zur Anwendung kommt ausschließlich Deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landshut.
Veranstalter:
BIPFA Beteiligungs- und Messe GmbH, Klötzlmüllerstr. 43, D-84034 Landshut, Fax 0871-4308739
Internationale Sammlermesse Ulm ISMU 27. – 29. Mai 2016
Anmeldeunterlagen Waffenmesse
Willkommen – Welcome
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute übersenden wir Ihnen die Anmeldeunterlagen zur großen Messe in Ulm:
Internationale Sammlermesse Ulm ISMU 2016.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser großen Messe in Süddeutschland, die als
neu geschaffene und international ausgerichtete Publikumsveranstaltung viele
Besucher aus der ganzen Welt einmal pro Jahr in den nächsten 10 Jahren anlocken
soll.
Wir freuen uns außerdem, dass wieder zahlreiche Vereine & Verbände, die Fachpresse
und Auktionshäuser mit Ausstellungen teilnehmen.
Um noch mehr und vielschichtiger diese Messe zu bewerben, haben wir eigens eine
Werbeagentur beauftragt und für die Plakatwerbung vor Ort die Fa. Pocket.
Händler mit erwerbscheinpflichtigen Schusswaffen können sich nur bis zum 22. April
2016 anmelden. Derzeit stehen wir im Gespräch mit der Stadt Ulm um weitere
Schusswaffen auf der Messe zulassen zu dürfen. Gerne informieren wir Sie direkt.
Wir stehen außerdem in Verhandlungen zur Fortführung der Sammlerbörse Freising
(voraussichtlich 6.- 8.10.2016) und einer 3.Messe, die in Kooperation mit einem
Wehrtechnik- oder Waffenmuseum durchgeführt werden soll.
Melden Sie sich frühzeitig an und sichern Sie sich jetzt Ihren Platz.
Ihr Pfanneberg-Messeteam
Internationale Sammlermesse ISMU in Ulm 27. – 29.Mai 2016
Besondere Teilnahmebestimmungen für Aussteller
Veranstaltungsort: Messe Ulm, Böfinger Straße 50, 89073 Ulm
Öffnungszeiten für Besucher - opening hours visitors
Freitag, 27.05.2016: 10.00 – 18.00 Uhr
Samstag, 28.05.2016: 10.00 – 18.00 Uhr
Sonntag, 29.05.2016: 10.00 – 16.00 Uhr Antikwaffenmesse - Antiquitätenmesse bis 18.00 Uhr
Öffnungszeiten für Aussteller
An den Messetagen jeweils um 09.30 Uhr bzw. bis 18.30 Uhr
Auf- und Abbauzeiten für Aussteller – set-up time exhibitors
Die Aussteller-Ausweise A (Antiquitäten) gelten nur für Antiquitätenhalle.
Die Aussteller-Ausweise W (Antikwaffen) für alle anderen Hallenbereiche 1-3 ohne Einschränkung.
Aufbau – Set-up
Mittwoch, 25.05.2016:
Donnerstag, 26.05.20156:
14.00 – 19.00 Uhr
08.00 – 18.00 Uhr
Abbau: ab Messeende 16.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr bis Montag, 30. Mai 2016 12.00 Uhr
Tageskojen: Samstag, 28.05.2016 Aufbau: 09.00 – 10.00 Uhr, Abbau: 18.00 – 19.00 Uhr
Verbindliche Standzusage durch den Veranstalter
Erst mit Erstellung der Standrechnung erhält jeder Anfragende eine verbindliche Stand- und Teilnahmezusage,
wodurch der Ausstellungsvertrag zustande kommt. Die Rechnungen werden ca. 8 Wochen vor Messetermin
versandt. Fälligkeit der Rechnung: 1 Woche nach Rechnungsdatum. Das Ausbleiben der fristgerechten Zahlung führt
unmittelbar zur Widerrufung der Stand- und Teilnahmezusage. Der Platz wird anderweitig vergeben. Die
Standzuteilung erfolgt durch die Ausstellungsleitung.
Antiquitätenmesse
Jeder Aussteller in diesem Bereich erhält auf Anfrage bis zu 250 Einladungskarten für Stammkunden, die zum
ermäßigten Eintritt an den Messetagen berechtigen. Der Veranstalter beauftragt Personen mit entsprechender
Qualifikation bzw. Fachkenntnis als Prüfungskommission zur Kontrolle des Messeangebotes und der Einhaltung der
genannten Vorgaben.
Im Bereich der Antiquitätenmesse ist das Anbieten und Auslegen von Objekten des sog. Dritten Reiches, des
Weltkriegs sowie von erwerbscheinpflichtigen Schusswaffen generell verboten. Jeder Aussteller hat unmittelbar
dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Ausstellungsgütern keine Gefahr für Besucher ausgeht und Ausstellungsgüter
nicht über die Standgrenzen hinausragen. Es gelten auch hier die behördlichen Vorgaben zum Anbieten von Waffen
aller Art. Für das Anbieten von antiken Schuss- und Blankwaffen bedarf es der Ausnahmegenehmigung (siehe
Anmeldeformular).
Ausstellerausweise - Parkausweise
Aussteller- und Parkausweise werden vom Veranstalter rund 2 Wochen vor Messebeginn und nach Zahlungseingang
versandt. Sie sind nicht übertragbar und müssen jederzeit mitgeführt werden. Für das Parken von AusstellerFahrzeugen innerhalb des Messegeländes wird für die gesamte Messedauer 20,00 Euro/Pkw berechnet. Weitere
Parkausweise sind vor Ort erhältlich. Das Ein- und Ausfahren vom eingezäunten Messegelände ist zwischen 21.00 –
08.00 Uhr nicht möglich. Der Sicherheitsdienst regelt den Zugang. Es gilt die StVO. Bei Missbrauch werden die
Ausweise ersatzlos eingezogen und der Aussteller von der Messe ohne Anspruch auf Kostenerstattung geschlossen.
-2-
-2Anzahl Ausstellerausweise pro Messestand: bis 6 Meter: 3 Stück, bis 10 Meter: 4 Stück, ab 10 Meter: 5 Stück
Anzahl pro Tageskoje : 1 Stück -- Hinweis: 1 Mitaussteller möglich (+ 30,00 Euro für extra Karte)
Zusätzliche Ausweise
Jeder Aussteller hat die Möglichkeit, maximal 3 zusätzliche Ausweise zum Preis von 50,00 Euro netto zu kaufen, über
die Standanmeldung oder am Geländeeingang zur Messe. Sie sind nicht übertragbar. Sie gelten für die gesamte
Dauer der Veranstaltung. Die Namen der Träger sind einzutragen.
Strom
Die Messe stellt zwei verschiedene Stromvarianten kostenpflichtig zur Verfügung. Bitte bedenken Sie den benötigten
Licht- und Elektrogeräte-Verbrauch bei der Wahl auf der Anmeldung.
Leihmöbel – Tische und Stühle
Den Ausstellerunterlagen liegen Angebote für Leihmöbel, Teppiche und Vitrinen bei. Zur Bestellung muss sich jeder
Aussteller direkt an den jeweiligen Anbieter wenden.
In der Messehalle wird eine begrenzte Anzahl von Tischen (ca. 150x75cm) zum Preis von 20 Euro und Polsterstühlen
7 Euro inklusive Standlieferung angeboten. Bitte geben Sie dies in der Standanmeldung an. Zur Lieferung der
bestellten Möbel an den Aufbautagen wenden Sie sich direkt an die Ausgabe zwischen Halle 1 und 2.
Tische müssen in jedem Fall mit einer Decke bedeckt werden und dürfen nicht benagelt oder verändert etc. werden.
Kaution
Jeder Aussteller der Antikwaffenmesse hat bei Rechnungsstellung eine Kaution in Höhe von derzeit 200,00 Euro zu
leisten, die im Falle eines vorzeitigen Standabbaus und/oder Verlassenes der Messe vor offiziellem Messeschluss als
Teil einer Vertragsstrafe zu zahlen ist und vom Messeveranstalter einbehalten wird, und diese auch erst bei
nachträglichem Feststellen des Verhaltens eingefordert werden kann. Die Kaution wird nach Messeschluss im
Messebüro gegen Unterschrift an den Standinhaber (gegebenenfalls Ausweisvorlage) ausgezahlt.
Bewachung der Halle
Die bekannte und erfahrene Sicherheitsfirma AMM ist beauftragt, die Bewachung der Halle ausserhalb der
Öffnungszeiten zu übernehmen, ebenso die Zugangskontrolle zur Messe. Während der Hallenöffnungszeiten und der
Auf- und Abbauphase ist jeder Aussteller selbst für die Sicherheit seiner Ware am Stand verantwortlich.
Standwände
Die Standwände dürfen benagelt, beschraubt und mit schwer entflammbarem Stoff bespannt werden, aber nicht
bemalt oder tapeziert. Alle Nägel und Schrauben sind bei Messeende vom Aussteller zu entfernen. Der Veranstalter
stellt besondere Steckhaken gegen Leihgebühr zur Verfügung. Jeder Aussteller haftet für alle von ihm verursachten
Schäden, u.a. am Hallenboden oder Türen. Es dürfen keine herkömmlichen Teppich-Klebebänder verwendet werden.
Die Messe stellt ablösbare Klebebänder gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung. Standwände und alle baulichen
Bestandteile, die zudem Eigentum der Messebaufirma sind, dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
Ausnahmen erfolgen ausschließlich durch den Veranstalter.
Müllentsorgung
Jeder Aussteller verpflichtet sich bei Teilnahme, den von ihm und seinen Kunden verursachten Müll (u.a. Teppiche)
mitzunehmen und nicht auf der Messe zu deponieren. Bei Zuwiderhandeln erhält der Verursacher nachträglich die
Müllentsorgungskosten in Rechnung gestellt. Hierfür wird nun eine Kaution von 200,00 Euro eingerichtet.
Von der Messe generell ausgeschlossene Objekte sind:
•
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•
alle Arten von nachgefertigten Kunstgegenständen im Antiquitätenbereich, insbesondere Objekte die geeignet
sind, über das tatsächliche Alter und Herkunft zu täuschen, sofern nicht ausdrücklich als „im Stil“ gekennzeichnet
und vom Veranstalter als Ausnahme genehmigt (z.B. Schmuck). Neuware ist generell ausgeschlossen.
alle Arten von modernen erwerbscheinpflichten Schusswaffen nach Fertigungsjahr 1945 und deren Munition
alle Arten von sog. "verbotenen Gegenständen" (u.a. Stockdegen, Fallmesser, Todschläger, Schlagringe etc.)
alle Arten von Deko-Granaten sowie Weltkriegs-Bodenfund-Munition und -waffen
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-3•
•
•
alle Arten von sog. Deko-MGs oder vergleichbarer Objekte (auch offiziell delaborierte Stücke mit BKA-Abnahme)
alle Formen von NS-Propaganda-Objekten wie z.B. Hakenkreuz-Fahnen und -Fähnchen, Hitlerbüsten, NSDAPEmailschilder, Hakenkreuz-Ständer, Wandadler etc. und sinngleiche Objekte
alle Objekte mit sichtbaren NS-Symbolen (auch Papier, Münzen, Schmuck, Literatur, Postkarten)
Bei Zuwiderhandeln behält sich der Veranstalter das Recht vor, den jeweiligen Stand sofort zu schließen und den
Aussteller von der Börse auszuschließen ohne Anspruch auf Kostenerstattung für den Aussteller.
Umgang mit Orden und Militär- und Zeitgeschichtlichen Objekten aus der Zeit des sog. Dritten Reiches
Jeder Teilnehmer und Aussteller verpflichtet sich eigenverantwortlich zur strikten Einhaltung und Beachtung der
Vorschriften der §§ 86 und 86a StGB. Der Handel und das Anbieten von Nachfertigungen und Repliken ist verboten.
Jeder Teilnehmer akzeptiert mit der Unterzeichnung der Anmeldung, dass bei Verstößen der Stand vom Veranstalter
bzw. der Ausstellungsleitung geschlossen wird, ohne Anspruch auf Kostenerstattung für den Aussteller.
Fluchtwege
Gänge und Türen müssen generell freibleiben und dürfen nicht mit Objekten verstellt werden.
Ausnahmegenehmigung für den Handel mit Hieb- und Stichwaffen und Schusswaffen
Jeder Aussteller, der erlaubnisfreie und/oder erlaubnispflichtige Schusswaffen und/oder Hieb- und Stichwaffen
anbieten möchte, muss rechtzeitig über den Veranstalter einen Antrag an die zuständige Behörde (Stadt Ulm,
Bürgerdienste, Bereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe, Sattlergasse 2, 89073 Ulm) auf Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung zum Handel gemäß § 35 Waffengesetz stellen. Handelsgenehmigungen für
erwerbscheinpflichtige Schusswaffen sind in Kopie beizulegen. Der Veranstalter leitet die Anträge an die Behörde
weiter. Die Gebühr beträgt 107,00 Euro und ist nach Rechnungserhalt direkt an die Behörde zu zahlen.
Aussteller, die oben genannte Objekte lediglich ausstellen, nicht aber handeln, müssen dies ebenfalls bei der
Standbestellung angeben und die entsprechenden Objekte ausdrücklich als Schauobjekt kennzeichnen und gemäß
den behördlichen Vorgaben behandeln.
Die Waffen müssen während der Öffnungszeiten und der Auf- und Abbauphase vor einer unbefugten Benutzung
und Wegnahme gesichert sein und so gelagert werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Hierfür haftet jeder
Aussteller persönlich und unmittelbar. Detailauflagen gibt die zuständige Behörde jedem Antragsteller gesondert
bekannt. Vorabinformationen erteilt der Veranstalter.
Parkplätze und Aufbau
Für die Durchführung des Auf- und Abbaus stehen mehrere Halleneingänge an der Vorder- und Rückseite der Hallen
zur Verfügung. Die Hallen 1-3 können mit Pkw befahren werden. Die Nutzungsfreigabe erfolgt durch das
Hallenpersonal. Das Parken vor den Hallentoren ist verboten. Feuerwehr-Zufahrten müssen freigehalten werden
(Abschleppgefahr!).
Rücktritt vom Ausstellervertrag
Erklärt ein Aussteller seinen Rücktritt vom Vertrag, so haftet er für den vollen Mietbetrag, sofern der Stand nicht
innerhalb von 10 Tagen anderweitig vom Veranstalter vermietet werden kann. Zusätzlich wird eine RücktrittsBearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro fällig.
Alle genannten Preise sind Netto. Die behördlichen Auflagen gelten für den gesamten Messebereich.
Es gelten zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Berichtigungen und Ergänzungen durch den Veranstalter sind möglich.
Stand 19.11.2015
Veranstalter: BIPFA Beteiligungs- und Messe GmbH, Klötzlmüllerstr. 43, 84034 Landshut

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