Comments 2014 - Arion Solodorensis

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Comments 2014 - Arion Solodorensis
COMMENTS
DER ARION SOLODORENSIS
Treu der Farbe,
Treu dem Vaterland!
2014
COMMENTS UND REGLEMENTE
DER ARION SOLODORENSIS
Inhaltsübersicht
I.
Allgemeine Bestimmungen
II.
Strassencomment
III. Biercomment
IV. Heimreglement
V.
Pflichtenheft
VI. Finanz- und Strafreglement
VII. Anhang
Inhaltsverzeichnis
I
Allgemeine Bestimmungen
Einleitung
Stiftungsfest
Aktivitas
Bierfamilien
Abschliessende Bestimmungen
II
1–7
8
9 – 10
11 – 16
17 – 18
Strassencomment
Einleitung
Das Tragen der Farben
Der Vollwichs
Trauerfälle
Das geordnete Gehen
Das Grüssen (Schwingen)
Ergänzende Bestimmungen
1–4
5 – 12
13 – 20
21 – 24
25 – 28
29
30 – 37
III Biercomment
Einleitung
Allgemeine Bestimmungen
Burschen und Füxe
Rechte und Pflichten
Vor- und Nachtrinken
Präsidium und Fuxmajor
Der Bierverschiss
Der Bierskandal
Der Salamander
Die Bierkrankheit
Die Rekommandation
Schlussbestimmungen
1 – 11
12 – 16
17 – 25
26 – 35
36 – 59
60 – 65
66 – 78
79 – 86
87 – 91
92 – 93
94 – 95
96 – 111
IV Heimreglement
V Pflichtenheft
Einleitung
Präsident (Senior, x)
Kassier (Quästor, xx)
Aktuar (Sekretär, xxx)
Archivar (xxxx)
Fuxmajor (FM)
Übrige Chargen
Mitglieder
Abschliessende Bestimmungen
1
2–4
5–7
8–9
10 – 11
12 – 13
14 – 15
16
17
VI Finanz- und Strafreglement
Einleitung
Finanzen
Bussen
Strafen
Abschliessende Bestimmungen
VII Anhang
Die Sage des ARION
Verbindungsgeschichte
Dirigenten und Präsidenten seit 1908
Übersetzung lateinischer Kanten
Burschenschlag, Salamander, Vocabularium
1
2–4
5–7
8 – 10
11 – 12
I.
Allgemeine Bestimmungen
Einleitung
1
Der Zirkel ist das Kennzeichen der ARION. Er ist bei allen Verbindungen Abbild des
studentische Glückwunsches:
Vivat – Crescat – Floreat !
sowie der Anfangsbuchstaben des Namens der Verbindung.
2
Der Zirkel der ARION hat folgende Form:
A = ARION
G = Gesangsverbindung
S = Solodorensis
V = Vivat (sie lebe)
C = Crescat (sie wachse)
F = Floreat (sie blühe)
3
Die Farben der ARION sind blau/gold/blau, blau ist die Grundfarbe.
4
Das Burschenband ist dreiteilig (blau-gold-blau), das Fuxenband ist zweiteilig (blau-gold).
5
Das Band wird über der rechten Schulter getragen; beim Fuxenband muss sich blau oben
befinden.
6
Die Farbe der Mütze (Couleur) ist blau. Deren Form ist einem jeden frei gestellt (Mütze, Barett,
Tönnchen, Stürmer).
7
Der Senior (= Präsident der Aktivitas) trägt auf der Mütze den Zirkel, der Fuxmajor um die
Mütze ein breites goldenes Galon. Alle anderen Mitglieder der Verbindung tragen keine
sichtbaren Zeichen auf der Mütze.
Stiftungsfest
8
Die Anerkennung der ARION durch den Regierungsrat erfolgte am 3. Januar 1908.
Der Stiftungstag wird von der Aktivitas alljährlich gefeiert.
Das Stiftungsjahr wird von der ALT-ARION jährlich an der Generalversammlung gefeiert, die
Dezennien sowie die 25., 50., 75. etc. Stiftungsfeste werden durch besondere Feierlichkeiten
begangen.
Aktivitas
9
Teil II der Statuten enthält die grundlegenden Bestimmungen der Aktivitas.
10
Die aktiven Mitglieder der ARION halten in Freud und Leid treu zusammen. Sie erfüllen willig
ihre Pflichten und machen von ihren Rechten loyalen Gebrauch.
Bierfamilien
11
Jeder Aktive gehört einer Bierfamilie an.
12
Bierfamilien können von jedem Burschen gegründet werden. Der Gründer einer Bierfamilie
lädt die Aktivitas zu einer Kneipe mit mindestens 30 Litern Bier ein.
13
Jeder Bursche sucht sich einen Nachkommen; er ist dessen Leibbursche (siehe Biercomment
§ 26, 42, 101), der Nachkomme ist sein Leibfux.
14
Der Leibbursche schenkt seinem Leibfuxen bei seiner Taufe einen Bierzipfel, der Leibfux
gleichzeitig einen Weinzipfel.
15
Im Wein- und im BIerzipfel wird das dreiteilige Band getragen.
16
Füxen ist das Tragen eines Weinzipfels nicht erlaubt.
Abschliessende Bestimmungen
17
Die Statuten sind diesen Bestimmungen übergeordnet.
18
Eine Revision der allgemeinen Bestimmungen kann durch Beschluss einer 2/3-Mehrheit der
Aktiven beschlossen werden. Er unterliegt der Zustimmung des AH-Vorstandes.
Solothurn, im August 1985
Für die Aktivitas:
Martin Eichhorn v/o Greco x
Für die ALT-ARION:
Reinhard Hänggi v/o Tabu x
II. Strassencomment
Einleitung
1
Dieser Strassencomment hat den Zweck, das Benehmen des farbentragenden Arioners zu
regeln. Er enthält die Normen über das geordnete Gehen, sowie die Vorschriften betreffend
Kleidung und die Grussformen.
2
Jeder Arioner ist verpflichtet, sich an die Bestimmungen dieses Strassencomments zu halten.
3
Die höchste Autorität in Sachen Strassencomment ist die Aktivitas. Sie entscheidet über
sämtliche Streitigkeiten, die bei der Anwendung dieses Strassencomments entstehen, ebenso
über allfällige Fragen, welche nicht im Detail geregelt sind.
Die Aktivitas lässt sich bei ihren Entscheidungen durch die Anforderungen der Höflichkeit und
der landesüblichen guten Sitten leiten.
4
Strafen für commentwidriges Verhalten können vom Senior nach Ermessen ausgesprochen
werden. Sie dienen in erster Linie der Belehrung. Der Bestrafte hat das Recht, an die Sitzung zu
appellieren.
Das Tragen der Farben
5
Das Tragen der Farben (Couleur und Band) ist an allen Verbindungsanlässen mit Ausnahme der
in Ziffer 6 genannten Fälle obligatorisch. Über das Farbentragen an der Kantonsschule
entscheidet jeweils die Aktivitas.
6
Das Tragen der Farben ist verboten:
1) wem es nach Kantonsschulreglement nicht gestattet ist
2) in allen Fällen, welche der Biercomment bestimmt
7
Bier- und Weinzipfel dürfen jederzeit getragen werden.
8
Die Kleidung des Farbentragenden
1) ist an Stämmen und an der Schule Sache der jeweiligen Aktivitas
2) umfasst bei obligatorischen Anlässen
- lange Hose (keine Sporthose)
- Veston (oder Lumber)
- Kravatte oder Rollkragenpullover
- Halbschuhe oder hohe Schuhe (keine Sportschuhe, Sandalen, Zoccoli etc.)
9
Das Band wird unter dem Veston getragen; es liegt auf der rechten Schulter und unter dem
linken Arm.
10
Wer radfahren muss, auf dem Budenmarkt bummelt oder in verrufene Beizen gerät,
hat Mütze und Band zu verbergen.
11
Dem Farbentragenden sind verboten:
1) das Tragen eines offenen Schirmes, eines Paketes oder eines Koffers
2) rennen oder Gegenstände mit den Füssen zu stossen
3) pfeifen (Ausnahme: Couleurpfiff)
4) spucken, rotzen und pissen
5) küssen
6) essen
7) tanzen, ausgenommen an Verbindungsanlässen
8) am Biertisch ein Mobiltelefon zu benutzen
12
Das Farbentragen bedeutet eine Auszeichnung.
Der Vollwichs
13
Die Chargierten und der FM tragen bei besonderen Verbindungsanlässen den Vollwichs.
14
Der Vollwichs umfasst folgende Kleidungsstücke:
1) für Chargierte und FM:
- Flaus
- weisse Stiefelhose
- Stiefel (auf Wunsch mit Sporen)
- Schärpe (über der rechten Schulter)
- weisse Handschuhe
- weisse Stulpen
- Bier- und Weinzipfel auf der Brust
2) nur für Chargierte:
- Tönnchen oder Stürmer
- Rapier (Gürtel und Gehänge unter dem Flaus)
- das Burschenband über der linken Schulter
3) für den Senior:
- das Fahnenkoppel (über der rechten Schulter und unter der Schärpe) und darin die
Fahne der ARION
4) für den FM:
- die Mütze mit Fuxschwanz auf der linken Seite
- die Fuxenpeitsche
- das Burschenband über der linken, das Fuxenband über der rechten Schulter
15
Im Vollwichs wird nur mit der Fahne ausgezogen und umgekehrt mit der Fahne nur im
Vollwichs.
16
Der Senior trägt die Fahne mit der nach aussen aufgedrehten rechten Hand. Die linke Hand
ruht am Griff des in der Scheide steckenden Rapiers.
17
Der xx geht an der rechten, der xxx an der linken Seite des Seniors. Sie tragen ihre Rapiere
gezogen in der rechten Hand, die Klinge zeigt schräg nach oben.
Im Vollwichs wird ausgezogen, wenn der Senior oder der BC dies bestimmt.
18
19
Ein im Vollwichs ausgehender Chargierter oder der FM muss zwei farbentragende Begleiter
haben.
20
Chargierte im Vollwichs grüssen wie in der Armee mit Handanlegen, der FM grüsst durch
ziehen der Mütze (Schwingen). Mit den Hacken wird nicht geklappt.
Trauerfälle
21
Die Trauerzeit für verstorbene Altherren und Ehrenmitglieder beträgt 7 Tage. Für verstorbene
aktive Couleurbrüder wird bis Semesterschluss Trauer getragen.
22
Während der Trauerzeit wird der Schild über dem Eingang des Stammlokals in Trauerflor
gehüllt; jeder Aktive trägt sein Band während 2 Tagen mit Trauerflor.
23
An einer Trauerfeier wird die Fahne mit Trauerflor verhängt.
24
Die Altherren und Aktiven geben einem verstorbenen Arioner das letzte Geleit. Sie nehmen
von ihrem dahingegangenen Couleurbruder Abschied mit dem Fahnengruss: Die Fahne wird
dreimal in die Gruft gesenkt. Anschliessend singen die anwesenden Arioner die Strophe „Ist
einer unserer Brüder dann geschieden…“.
Das geordnete Gehen
25
26
Die Reihenfolge der Ehrenplätze ist:
1) bei zwei Gehenden:
2. 1.
2) bei drei Gehenden:
3. 1. 2.
3) bei vier Gehenden:
4. 2. 1. 3.
Es werden in dieser Reihenfolge geehrt:
- Damen
- Chargierte im Vollwichs
- ältere Personen
- Militärpersonen aller Grade
- Altherren
- Inaktive Arioner
- sichtbare Chargen
- die Mitglieder älterer Verbindungen, sofern diese Farben tragen1
- Burschen
- alle Personen, denen man besondere Aufmerksamkeit erweisen will
27
Es ist darauf zu achten, dass die Farben und die sichtbaren Chargen symmetrisch verteilt sind.
Im speziellen gilt:
- jeder Senior steht höher als jeder FM
- jeder Fux ehrt jeden Burschen
28
Besondere Umstände können Abweichungen von den aufgeführten Regeln notwendig
machen. In diesem Fall lässt sich jeder Arioner von seiner Ritterlichkeit leiten.
1
Die Gründungsjahre der Solothurner Verbindungen sind:
- WENGIA
1884
- DORNACHIA
1895
- AMICITIA
1907
- ARION
1908
- PALATIA
1955
- ADRASTEIA
2011
Das Grüssen
29
Es werden gegrüsst:
- der Vorsteher des Departements für Bildung und Kultur sowie alle Professoren
- alle Altherren und Ehrenmitglieder
- alle bekannten Erwachsenen
- alle Offiziere
- alle Farbentragenden der ARION und anderer Verbindungen
- jede offen getragene Militär- oder Vereinsfahne
30
Jeder, der grüsst, wird zurückgegrüsst.
31
Zieht ein Trauerzug vorbei, wird das Couleur in die Hand genommen.
Ergänzende Bestimmungen
32
Jeder Fux hat die Fuxenutensilien stets bei sich zu tragen. Diese sind:
- Taschenmesser
- Feuerzeug
- Stift
33
An einer Kneip trägt der Senior ein Rapier, der FM die Peitsche und das Couleur mit
Fuxschwanz.
34
An Anlässe anderer Verbindungen eingeladene Arioner tragen Couleur und Band. Über das
Tragen der Farben an Philisteranlässen entscheidet der Senior nach eigenem Ermessen.
35
Das Couleur darf nicht geworfen werden; man behandle es mit Respekt.
36
Jeder farbentragende Arioner hat sich so aufzuführen, wie es die Ehre der ARION verlangt.
37
Eine Revision dieses Strassencomments kann auf Verlangen von 2/3 der aktiven Mitglieder
vorgenommen werden. Allfällige Beschlüsse unterliegen der Genehmigung des AH-Vorstandes.
Solothurn, im November 2014
Für die Aktivitas:
Claude Winkelhausen v/o Willem x
Für die ALT-ARION:
Dr. Manfred Winz v/o Jive x
III. Biercomment
Einleitung
1-10 Dieser Biercomment hat den Zweck, die Fröhlichkeit unter den Arionern zu fördern, sie vor
dem abscheulichen Laster des stillen Suffes zu bewahren, sodann Gesetze und Regeln für alle
Bierangelegenheiten aufzustellen, ferner den Genuss der edlen Stoffe durch Arioner vom
gewöhlichen Lappen des Philisters zu unterscheiden und endlich ein geordnetes Strafverfahren
aufzustellen.
11
Es wird fortgesoffen!
Allgemeine Bestimmungen
12
Dieser Biercomment gilt überall, wo Arioner zusammenkommen.
13
Sowohl alle Mitglieder als auch Spefüxe, Schwänze und Gäste haben sich an die Vorschriften
dieses Biercomments zu halten.
14
Commentmässige Stoffe sind Bier und Wein. Mit allen andern Getränken darf kein Comment
getrieben werden.
15
Jeder Kneipant soll am Biertisch mit dem Cerevice genannt werden. Andere Namen sind bei
Strafe eines Ganzen verboten.
16
Die höchste Autorität in Biersachen ist der Burschen-Convent (BC). Er setzt sich aus allen
bierehrlichen Burschen zusammen und kann vom Senior oder von drei bierehrlichen Burschen
einberufen werden. Der BC kann auch alle in diesem Comment angedrohten Strafen über
sämtliche Mitglieder verhängen. Seine Beschlüsse sind unantastbar. Bei Abstimmungen gilt das
absolute Mehr.
Burschen und Füxe
17
Jeder Fux kann Bursche werden. Voraussetzung für die Aufnahme in den BC ist eine
bestandene Burschenprüfung. Der Umfang der Prüfung wird vom BC bestimmt.
18
Examinatoren beim Burschenexamen sind alle Burschen unter dem Vorsitz des Seniors. Sie
entscheiden mit einfacher Mehrheit über das Ergebnis der Burschenprüfung mit dem Prädikat
„bestanden“ oder „nicht bestanden“.
Fällt der Fux im ersten Examen durch, so muss er ein zweites ablgeen. Fällt er in diesem und
in einem dritten durch, so muss er Fux bleiben.
19
Nach bestandenem Burschenexamen wird der Fux in den Burschenstand erhoben. Dies
geschieht in folgender Zeremonie:
1) Der FM hält dem scheidenden Fuxen eine Standpauke und liest ihm ein letztes Mal
die Leviten.
2) Alle neuen Burschen treten unter der Leitung des FM zum Fuxenritt an, welcher
dreimal um den Tisch führt und beim Senior endet. Währenddessen erschallt der
Kantus „Ich war BrandFux noch an Jahren…“ von der übrigen Corona.
3) Der Senior begrüsst die neuen Burschen, gratuliert ihnen zu ihrem neuen Stand und
mahnt sie an ihre neuen Pflichten. Die erhobenen Burschen haben ihre Würde mit
einem Ganzen zu besiegeln.
4) Die neuen Burschen verabschieden sich vom FM und seinen Füxen mit einem
Händedruck. Anschliessend nehmen sie im Burschensalon Platz und begrüssen dort
ihre Mitburschen.
20
Die Burschen zeichnen sich durch strammes und taktvolles Benehmen aus. Sie sind ihren
jüngeren Mitgliedern jederzeit Vorbild und geben ihnen stets ein lehrreiches Beispiel und
Exempel. Sie ertragen die Spässe der Füxe mit Humer und Geduld, kargen nicht mit Lob, sind
milde im Tadel und leiten die Füxe allzeit mit Umsicht und Weisheit.
21
Jeder in die Aktivitas Aufgenommene wird zuerst Fux. Seine Aufnahme in den FuxenConvent (FC) setzt ein bestandenes Fuxenexamen voraus, welches sich auf die Kenntnis
- der Statuten der ARION
- einer Anzahl Kanten
- der Reglemente der Aktivitas
erstreckt. Über die Dauer der Fuxenzeit entscheidet der BC.
22
Examinatoren beim Fuxenexamen sind ausgewählte Burschen unter dem Vorsitz des Seniors.
Das Ergebnis der Fuxenprüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ definiert. Die
Examinatoren entscheiden mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme in den FC.
23
Nach bestandenem Fuxenexamen wird der Fux getauft. Die absolute Mehrheit der
Aktivitas bestimmt einen für ihn charakteristischen Studentennamen, das sog. Cerevice.
(Früher verwendete Cerevices dürfen kein zweites Mal vergeben werden).
Die Fuxentaufe wird vom Fuxmajor (FM) vollzogen und nimmt folgenden Verlauf:
1) Der Leibbursche verliest den Taufspruch und gibt das Fuxencerevice bekannt.
2) Der Täufling wird den kühlen Wogen des Taufbrunnens übergeben. Er bleibt solange
im Brunnen, bis sein Wunschkant verklungen ist.
3) Standpauke des FM. Anschliessend überreicht der FM das Fuxenband, und die
Taufe wird durch einen Ganzen plus „Bierdusche“ besiegelt.
4) Der Senior schlägt den vor ihm knienden (rechte Hand an der Fahne) zum Fuxen.
5) Es ertönt ein Jubilate, der Getaufte wird von sämtlichen Mitgliedern mit Handschlag
begrüsst.
6) Der Getaufte hat sich in den nächsten 24 Stunden in die Bierfamilie einzusaufen
(Übergabe von Bier- und Weinzipfel).
24
Die Füxe zeichnen sich durch ihre emsige Tätigkeit bei allen Verbindungsanlässen, ihren Witz
und ihr dienstbereites Wesen aus. Sie haben sich allen sinnvollen Anordnungen aller Altherren
und Burschen willig zu unterziehen.
25
Die neueingetretenen Spefüxe und Schwänze erhalten vor der Taufe, nachdem die Mehrheit
der Mitglieder die Haupteigenschaften desselben festgestellt hat, einen Cerevice-Namen. Dies
ist sein Kneip- und Ehrenname in der Verbindung. Er hat ihn mit einem Ganzen zu besiegeln.
Rechte und Pflichten
26
Jeder Bursche muss sich einen Leibfuxen anschnallen, dem er als Ratgeber zur Seite steht
und den er gegen die Willkür der übrigen Burschen schützt. Der Fux kann auch durch seinen
Leibburschen oder durch den FM mit dem BC verkehren.
Jede Bierfamilie hat ein Bierfamilienbuch zu führen.
Ein Bursche sollte in der Regel nur einen Leibfuxen haben.
27
Jeder Bursche hat am Biertisch das Recht, einen frechen Fuxen in die Kanne zu schicken
(ex-pleno zu bieten). Dieser hat sofort zu trinken, bis es heisst „satis“. Lässt aber der Bursche
den Fuxen das Glas leeren, ohne „Rest weg“ kommandiert zu haben, so hat er als Strafe
einen Halben zu kneipen.
28
Verurteilt ein bierehrlicher Bursche einen Fuxen zu seinem Reste, so muss er etwas
mittrinken. Hat der Fux jedoch weniger als einen Quart im Becher, so hat der Bursche diese
Verpflichtung nicht.
29
Füxe sind am Biertisch nicht voll rechtsfähig.
30
Den Füxen ist es bei Strafe des Bierverschisses (B.V.) verboten:
1)
Einen Burschen zu rekommandieren
2)
Silentium zu gebieten
3)
Ohne Stoff zu rempeln
4)
Während des Silentiums jemandem eine Biermensur aufzuknurren oder einen Straftopf
abzufassen.
5)
Mit einem Bierschisser zu sprechen oder mit ihm Bierverkehr zu treiben.
6)
Etwas „in die Welt zu schicken“ oder einen Blitzquart zu starten.
7)
Den hohen BC selbst anzurufen. Dies hat durch den FM oder durch den Leibburschen zu
geschehen.
31
Füxe haben unter sich die gleichen Rechte.
32
Bei Kneipanlässen müssen Füxe den Bierdienst verrichten. Sie werden vom FM ernannt und
müssen nach Ermessen abgelöst werden. Sie haben während des Silentiums, mit Ausnahme
der Kanten, ihre Funktion einzustellen und sich ruhig zu verhalten. Die Bierfüxe haben
sämtliche Kommilitonen mit genügend Stoff zu versehen, wobei die Burschen zuerst bedient
werden.
33
Füxe haben überhaupt zu schweigen!
34
Sollte ein Fux gegenüber einem Burschen sich unanständig aufführen oder ihm sogar nicht
gehorchen, so fällt er auf Rekommandation an den FM oder an das Präsidium in den B.V.
35
Wenn ein Aktiver oder Spefux einen Verbindungsanlass früher verlassen will, muss er vorher
beim Senior die Erlaubnis dazu einholen. Die Abmeldung am Anlass erfolgt dann beim Senior,
resp. FM.
Vor- und Nachtrinken
36
Bei allen Zechgelagen herrscht der schöne Brauch, einander zuzutrinken, um sich zum Genuss
des edlen Stoffes aufzumuntern.
37
Das vorzutrinkende Quantum wird mit den Worten angezeigt: „N.N.2, ich steige dir (1 Ganzen, 1
Halben, 1 Quart, den Rest) vor.“ Der Aufgeforderte nimmt das Quantum mit den Worten
„Prosit, freut mich“ etc. an. Er hat sofort oder innert 5 Bierminuten (= 3 Philisterminuten)
nachzukneipen, was mit den Worten geschieht „Ich steige dir nach“.
2
nomen nescio (Platzhalter wenn der Name eines Dozenten im Vorlesungsverzeichnis noch nicht bekannt ist)
38
Ein Topf besteht aus der Blume und einem Ganzen, 2 Halben, 3 Quarten. Mit der Blume darf
weder vor- noch nachgestiegen werden. (Ausnahme siehe § 44.) Die Blume darf keinem
gebracht werden, mit dem man angestossen hat.
39
Niemand darf sich am Biertisch dem stillen Suff ergeben, d.h. trinken, ohne jemandem voroder nachzusteigen. Wer mit einem angetrunkenen Topf anstösst, trinkt seinen Rest.
40
Trinkt jemand, ohne das aufgerufene „Prosit“ zu erwarten, so kann er nicht verlangen, dass
ihm nachgetrunken wird.
41
Erfolgt das Nachtrinken zu spät, so kann der Vortrinkende dem Aufgeforderten noch das
zweite Quantum zutrinken, worauf sich der Säumige à tempo zu löffeln hat und auf beide
Quanta nachsteigen muss. Dies geschieht wie folgt:
A: „Ich bringe dir das zweite.“ (trinken)
B: „Ich löffle mich (trinken), steige nach für das erste (trinken), für das zweite (trinken).“
42
Den Füxen ist er verboten, den Burschen das „zweite“ zu bringen. Sie haben aber das Recht,
den Bierschuldner durch ihren Leibburschen oder den FM mahnen („treten“) zu lassen, worauf
dieser sofort nachzusteigen hat.
43
Füxe haben den Burschen à tempo nachzusteigen.
44
Übers Kreuz trinken
Ist B dem A ein Quantum schuldig, so kann B, anstatt nachzusteigen, dem A das gleiche
Quantum kreuzvortrinken. (Mit den Worten: „Kreuz vor!“) A hat so lange auf die
vorgetrunkenen Quanta nachzusteigen, bis B „Kreuz ex“ meldet, indem er das letzte Quantum
trinkt. Zum Kreuznachtrinken darf die Blume verwendet werden. Kreuze müssen noch am
gleichen Tage abgeschlossen werden.
45
Spezielles Trinken
Will ein Kommilitone einem andern eine besondere Ehre erweisen, so trinkt er ihm ein
Quantum speziell (1 Ganzen, 1 Halben, 1 Quart, die Blume, das Fliessblatt, den Rest), worauf
nicht nachzusteigen ist.
46
In die Welt trinken
Wird ein Halber oder Ganzer „in die Welt“ zugetrunken, so har er demselben innert 5
Bierminuten nachzukneipen und unter derselben Redensart einem Glied der Corona
weiterzugeben. (Es wird also mit dem gleichen Quantum vor- und nachgetrunken). Das tut der
Folgende, etc., bis er wieder zum ersten zurück kommt, der ihn mit den Worten „Welthalber
(-ganzer) ex“ als beendet erklärt. Ausnahmsweise ist es hier den Füxen gestattet, den
Burschen direkt vorzusteigen.
Es ist aber nur einem Burschen gestattet, einen Welthalben oder –ganzen auszuschicken.
47
Keiner ist verpflichtet, an einem Abend einen zweiten Weltganzen oder einen dritten
Welthalben anzunehmen.
48
Blitzquarttrinken
Ähnlich verhält es sich mit dem Blitzquarttrinken, nur mit dem Unterschied, dass hier à tempo
nachgekneipt wird und an den rechts Zunächstsitzenden weiter gegeben werden muss. Die
Anzeige ist also eine doppelte „Nach“ und „Vor“.
49
Es ist nicht erlaubt, jemandem vorzutrinken, dem man noch nachzusteigen hat (Ausnahme
§ 44). Ebensowenig darf mit diktierten Quanta vor- oder nachgestiegen werden.
50
Das gleiche Quantum mehreren zugleich vor- oder nachzusteigen ist verboten. Ausnahmsweise
darf an offiziellen Kneipen bis auf 1 Ganzen vorsteigen:
1) Das Präsidium der ganzen Corona
2) Der FM den Füxen
51
Das Anzeigen beim Vor- und Nachtrinken soll deutlich und mit Nennung des Cerevices
geschehen.
52
Füxe dürfen Burschen nur durch Vermittlung des FM oder ihres Leibburschen vorsteigen.
Kein Bursche ist verpflichtet, von einem Fuxen ein Quantum anzunehmen. Spezielles Trinken
ist den Füxen direkt gestattet.
53
Der letzte Rest (Pfütze = weniger als 1 Quart) darf weder vor- noch nachgetrunken werden!
54
Ein Mitglied, das keinen Stoff besitzt, hat „sine, sine“ zu antworten, wenn ihm etwas
vorgestiegen wird.
55
Falls man mit einem Anwesenden am Biertisch nicht Schmollis ist, hat man sich der Redensart
zu bedienen „Ich gestatte mir, etwas…“ (An offiziellen Anlässen Anfrage über den FM oder den
Leibburschen). Füxe haben sich Burschen gegenüber der gleichen Redensart zu bedienen.
56
Der Straftopf
Lässt ein Kneipant einen vollen Topf mehr als 5 Bierminuten stehen, ohne ihn anzutrinken, so
wird dieser als Straftopf abgefasst und muss von dem Abfassenden entweder selbst geleert
oder an den Zunächstsitzenden rechts weitergegeben werden. Das Abfassen geschieht mit den
Worten: „Straftopf abgefasst“. Ist der Straftopf geleert, so wird dies mit den Worten angezeigt:
„Straftopf ex“. Wer das Exmelden unterlässt oder den Topf nach links weitergibt, hat ihn selbst
zu bezahlen. Kein Fux darf sich erfrechen, eines Burschen Straftopf abzufassen.
Wird einem Zecher während seinem Colloquium ein Topf gebracht, so darf derselbe von den
Anwesenden nicht weggetrunken werden, auch wenn er mehr als 5 Bierminuten stehen bleibt.
57
Wenn ein angetrunkener Humpen (Deckelglas) offen gelassen wird, muss der Fehlende alle
Töpfe bezahlen, die ohne sein Einschreiten auf den seinigen gestellt werden können. Gelingt es
ihm aber, sein Glas zu schliessen, so darf kein weiteres Glas mehr darauf gestellt werden.
58
Wird ein Crambambuli von der Tafel getrunken, so müssen mindestens zwei bierehrliche
Burschen oder das Präsidium oder der FM anwesend sein. Nur ein bierehrlicher Bursche darf
das Crambambuli antrinken, ausser auf Erlaubnis oder Befehl des Seniors. Das Crambambuli
kreist nach rechts. Zur Berappung eines Crambambuli wird verpflichtet:
1) Wer ein zugetrunkenes Quantum nicht mit dem gleichen Crambambuli nachsteigen
kann.
2) Wem die Unachtsamkeit passiert, dem Vortrinkenden nicht nachzusteigen.
3) Wer es nicht in der richtigen Reihenfolge weitergibt.
4) Wer ein angetrunkenes Crambambuli niedersetzt.
5) Wer das Exmelden unterlässt.
6) Wer das Crambambuli zweimal ansetzt.
7) Wer bei ein und demselben Singcrambambuli einen schon gesungenen Kantus
anstimmt.
Deren zwei bezahlt, wer das Crambambuli mit seinem Mageninhalt verunreinigt.
59
Nach vier Wochen nicht bezahlte Crambambuli werden verdoppelt und dürfen von jedem
Burschen auf Rechnung des Säumigen bestellt werden.
Präsidium und Fuxmajor
60
Die Leitung des Biertisches übernimmt das Präsidium oder der von ihm ernannte Stellvertreter.
Bei Abwesenheit des Präses treten der zweite, resp. dritte, resp. vierte Chargierte, und fehlen
auch diese, der von ihm ernannte bierehrliche Bursche an seine Stelle.
61
Der Senior hat den geordneten Gang der Kneipe zu überwachen. Es stehen ihm folgende
Rechte zu:
1) Allgemeines Silentium zu gebieten, dem à tempo und unbedingt Folge zu leisten ist.
2) Die Kanten anzumelden oder zu unterbrechen.
3) Produktionen steigen zu lassen.
4) Sich Verfehlende in den B.V. zu werfen.
5) Das Wort zu erteilen oder zu entziehen.
6) Pro laude (zu Lob) oder pro poena (zum Hohn) zu sprechen.
7) Einen Salamander zu kommandieren oder einen bierehrlichen Burschen dazu
aufzufordern.
8) Nach Ermessen Bierstrafen zu erteilen.
9) Bei widersprechenden Comment-Ansichten zu entscheiden, sofern nicht an den
hohen BC appelliert wird.
10) Vollständige Amnestie (Begnadigung) von Bierstrafen zu erteilen. Bierentzug für eine
gewisse Zeit zu verhängen.
11) Sich verfehlende Kneipanten vom Biertisch zu verweisen.
62
Der FM präsidiert den Fuxentisch und führt an diesem die Befehle und Wünsche des Präses
aus. Für Störungen des Silentiums von Seiten der Füxe ist er verantwortlich. In seiner
Abwesenheit bezeichnet das Präsidium einen Stellvertreter.
63
Der FM hat sich mit der studentischen Erziehung der Füxe zu befassen und sie auf das
Burschenexamen vorzubereiten. Er ist ihnen in allen Lagen ein freundschaftlicher Ratgeber.
Am Biertisch hat er für unbedingte Ordnung und Disziplin, für Produktivität zu sorgen und ist
dafür verantwortlich.
64
Wird der FM vom B.V. betroffen, so erfolgt seine Amtseinstellung, bis er sich wieder
herausgepaukt hat.
65
Senior und FM können auf einige Zeit ihre Chargen an bierehrliche Burschen abtreten.
Der Bierverschiss
66
67
Der B.V. ist der Verlust der Bierehre und aller damit verbundenen Rechte. Er ist die höchste
Strafe am Biertisch und kann vom Senior über sämtliche Mitglieder, vom FM über sämtliche
Füxe verhängt werden.
Wer sich im B.V. befindet, hat sich seiner Farben zu entledigen, sich vom Biertisch zu entfernen
und ruhig zu verhalten. Sein Cerevice wird an die Biertafel geschrieben.
68
Der Bierschisser darf also:
1) Sich nicht in einen Bierskandal einmischen oder sogar Bierrichter sein.
2) Nicht ums Wort bitten.
3) Nicht diktieren, wenn er Bursche ist.
4) Nicht einen Kantus vorschlagen, anstimmen oder mitsingen.
5) Nicht einen Salamander reiben.
6) Nicht aus einem Crambambuli trinken, wenn ein solches zirkulieren sollte.
7) Er muss sich selber bedienen.
8) Er hat auch an einer Kneipe den Stoff für den B.V. zu berappen.
69
Der B.V. zerfällt in einen ersten, zweiten und dritten B.V. In der Regel kann niemand in den
zweiten oder dritten fallen, ohne zuerst im ersten gewesen zu sein. Der B.V. wird vom Senior
oder FM mit den Worten verkündet: „Silentium, N.N. ist im … B.V. Ein bierehrlicher Fuxe
kreide ihn an!“
70
In den ersten B.V. (zwei Ganze) fällt:
1) Wer ohne Stoff rempelt.
2) Wer einen Bierehrlichen Bierschisser nennt oder ihn als solchen behandelt.
3) Wer Biergemeinschaft mit einem Bierschisser pflegt.
4) Wer einen Fuxen zu einer Handlung beruft, die nur Burschen zukommt, z.B.
Bierrichter.
5) Jeder Bursche, der ohne ein Bieramt zu bekleiden, einen Fuxen in den B.V. zu werfen
sich erkühnt.
6) Wer ein vorgestiegenes und angenommenes Quantum nach einmaliger Warnung
nicht nachkneipt.
7) Wer boshafterweise Stoff vergeudet.
8) Wer ein von bevollmächtigter Seite diktiertes Quantum nicht sofort oder auf das „3“
des Kommandos „1, 2, 3“ säuft.
9) Wer als Bierimpotenter jemanden beleidigt oder Handlungen vornimmt, die nur
Bierfähigen zukommt.
10) Jeder Fux, der eine Bierhandlung vornimmt, die nur Burschen zukommt oder sich
frech einem Burschen gegenüber aufführt.
11) Wer ohne Colloquium zu haben, den Tisch verlässt.
71
72
Wer sich im ersten B.V. befindet, hat sich auf Befehl des Präsidenten, des FM bei Füxen,
herauszupauken. Dies geschieht mit den Worten: „Silentium, N.N. säuft sich aus dem ersten
B.V.“
In den zweiten B.V. (vier Ganze) fällt:
1) Wer sich auf Befehl (§ 71) nicht aus dem ersten säuft.
2) Wer sich als Bierschisser bierehrlich benimmt.
3) Wer als Bierschisser rempelt.
4) Wer als Bierschisser eine mit dem ersten bedrohte Handlung begeht.
73
Wer sich im 2. B.V. befindet, hat sich innert längstens acht Tagen wieder herauszupauken.
74
In den dritten B.V. (sechs Ganze) fällt (Farbenentzug für mindestens zehn Tage):
1) Wer sich nach acht Tagen nicht aus dem zweiten B.V. gesoffen hat.
2) Wer sich im zweiten B.V. unanständig benimmt.
3) Wer als Bierschisser eine Handlung begeht, die mit dem ersten oder zweiten B.V.
bestraft wird.
75
Das Herauspauken aus dem dritten B.V. kann erst nach acht Tagen geschehen. Der Senior
beschliesst die Dauer des Farbenentzuges.
76
Der Bierschisser muss sich, um wieder bierehrlich zu werden, an das Präsidium, resp. an den
FM, wenden. Das Präsidium meldet: „N. säuft sich aus dem … B.V.“. Hat der Bierschisser das
vorgeschriebene Quantum vertilgt, so verkündet der Senior: „N. hat sich aus dem … B.V.
gesoffen und ist wieder bierehrlich, ein bierehrlicher Fuxe kreide ihn aus.“
77
Wer sich im dritten B.V. befindet, säuft sich zuerst von dem dritten in den zweiten, vom zweiten
in den ersten und vom ersten zur Bierehrlichkeit.
78
Bei Beginn und Schluss eines Semesters herrscht in Sachen des B.V. vollständige Amnestie.
Der Bierskandal
79
Der Bierskandal ist ein Wettkampf im Schnelltrinken, zu dem derjenige, der sich in seiner Ehre
verletzt fühlt, den Beleidiger veranlassen kann, um sich dadurch Rechtfertigung zu verschaffen.
Beim Bierskandal kennt man folgende Quanten:
1) Bierjunger
= 1 Ganzer
2) Doktor
= 2 Ganze
3) Bischof
= 3 Ganze
4) Papst
= 4 Ganze
5) Kleines Schweizerkreuz
= 6 Ganze
6) Grosses Schweizerkreuz
= 12 Ganze
7) Kleiner Ozean
= 24 Ganze
Die Forderung wird mit „zieht“ oder „steigt“ angenommen.
80
Bei der Ausfechtung haben sich die beiden mit dem entsprechenden Stoff zu versehen. Der
Geforderte ernennt einen Bierrichter. Dieser bittet das Präsidium um Silentium und
kommandiert: „Ergreift die Waffen, vergleicht die Waffen, …, saufen, sauft!“
81
Wenn einer vor dem Kommando „sauft“ trinkt, so kommandiert der Bierrichter: „Wechselt die
Waffen!“
Die Trinkenden bemühen sich, möglichst schnell zu trinken und das vom Bierrichter bestimmte
Stichwort zu rufen. Ist keines bestimmt worden, so rufen sie: „Bierjunger, Doktor etc. ex!“
82
83
Der Bierrichter entscheidet den Sieg oder erklärt den Skandal als unentschieden. In diesem
Falle muss derselbe an der gleichen Kneipe wiederholt werden. Über das Bluten entscheidet
der Bierrichter. Das Urteil des Bierrichters gilt unbedingt. Wer dagegen ulkt, säuft einen
Ganzen.
84
Wer den Bierskandal stört, kann vom Bierrichter bestraft werden (bis zu einem Ganzen).
85
Jeder Bierskandal muss bis spätestens an der nächsten Kneipe ausgefochten werden, ansonst
die Schuldigen in den ersten B.V. fliegen. Die während der Kneipe aufgeknurrten Bierhändel
sind an derselben Kneipe auszutragen, wenn es die Zeit noch erlaubt.
86
Wer den Bierskandal verliert, hat die getrunkenen Töpfe zu bezahlen.
Der Salamander
87
Will die Corona einem An- oder Abwesenden die grösstmögliche studentische Ehre erweisen,
so reibt sie auf sein Wohl oder zu seiner Erinnerung einen Salamander.
88
Die Leitung des Salamanders übernimmt das Präsidium, das sich mit den Worten an die Corona
richtet: „Praeparati estis?“ (Seid ihr bereit?), worauf die Corona antwortet: „Sumus“ (Wir sind
es). Alle Anwesenden stehen auf und erheben ihre Gläser.
89
Danach kommandiert der Senior: „Salamander exercitium in honorem N. 1, 2, 3!“ Bei 3 werden
die Gläser auf dem Tisch gerieben. Man fährt damit fort, während der Senior weiterzählt: „1, 2,
3“. Bei 3 hören alle mit reiben auf, erheben die Gläser und auf „bibite“ trinken alle ex.
90
Nach dem Austrinken wird weiterkommandiert „1, 2, 3“. Während dieses Kommandos
trommeln alle mit den Gläsern auf den Tisch. Auf 1 des folgenden Kommandos werden alle
Gläser in die Höhe gehoben, und auf 3 mit einem Schlag auf den Tisch gesetzt. Wer dabei
nachschlägt, stört die feierliche Handlung und wird gebüsst.
91
Beim Totensalamander werden die Gläser nicht auf den Tisch gesetzt, sondern rückwärts auf
den Boden geschleudert.
Die Bierkrankheit
92
Sollte ein Verbindungsmitglied aus Gesundheits oder anderen Gründen verhindert sein, dem
Comment Folge zu leisten, so hat er sich zu Beginn jedes Zechgelages BI (= bierimpotent) zu
melden, als Bursche beim Präsidium, als Fux beim FM.
93
Der Bierimpotente verliert sämtliche aus dem Comment hervorgehenden Rechte und Pflichten
und muss sich angesichts seines Zustandes jeder Remplerei enthalten. Wenn sich der BIGemeldete unanständig benimmt, so kann er ohne weiteres vom Biertisch gewiesen werden.
Rekommandation
94
Jeder bierehrliche Bursche kann unter Angabe des Grundes beim Präsidium einen Fuxen zum
B.V. rekommandieren. Findet der Senior die Gründe nicht genügend, so kann er es nicht nur
abschlagen, sondern den Kläger selbst bestrafen.
95
Burschen unter sich rekommandieren sich vor dem BC, Füxe vor dem FM. Der FM hat die
Kompetenz für zwei Ganze! Höhere Strafen werden durch den BC entschieden.
Schlussbestimmungen
96
Zuerst saufen, dann rempeln!
97
Silentium strictissimum soll bei Strafe eines Ganzen oder des B.V. herrschen:
1) während des allgemeinen Kantus
2) während einer Produktion
3) auf Befehl des Seniors, im FC auch auf Befehl des FM
98
Wer vom Präsidium aufgefordert wird, einen Kantus anzustimmen, hat sich bei Anstimmen der
ersten und letzten Strophe und beim Exmelden zu erheben und dessen Ende mit den Worten
„Herr Senior, Kantus ex est“ anzuzeigen. Füxe melden den Kantus beim FM ex.
99
Mit dem letzten Klang des Kantus müssen die Kommersbücher geschlossen werden. Strafe ein
Ganzer.
100
Wird an einer Kneipe vom Senior eine Fuxenrepublik erklärt, so wird das Präsidium zum FM,
der FM zum Präsidium, die Burschen zu Füxen und umgekehrt. Die neu gebackenen
Burschen können gegen die neuen Füxe vorgehen, wie der Comment dies erlaubt.
101
Der Leibfux darf sich dagegen nicht erfrechen, während einer Fuxenrepublik seinen
Leibburschen als Fux zu behandeln.
102
Ein Bursche, der den Fuxenstall mit seiner Gegenwart zu beehren gedenkt, hat sich mit je
einem Quart beim Senior als Bursche ab- und beim FM als EhrenFux anzumelden.
103
Auf gleiche Weise geschieht die Rückkehr in den Burschensalon.
104
Füxe haben beim FM, Burschen beim Senior „TU“ (tempus utile) oder „Colloquium“ zu
verlangen, wenn sie sich vom Biertisch entfernen wollen. Das TU dauert 5 Bierminuten (= 3
Philisterminuten).
105
Am Biertisch darf nicht geworfen werden.
106
Essen am Biertisch ist nicht erlaubt und wird bestraft. Einen längere bestimmte Zeit zum Essen
(Colloquium) wird bei längeren Kneipen vom Senior gestattet.
107
Kein Bursche darf ohne Stoff „ex-pleno“ gebieten.
108
Die Kneipe wird vom Senior mit den Worten „Kneipe ex!“ als beendigt erklärt.
109
Bevor der Biertisch aufgehoben wird, haben sämtliche Kommilitonen den Rest weg zu trinken
(Tabula rasa).
110
Wenn 2/3 der Aktivitas die Revision dieses Biercomments verlangen, so soll diese
vorgenommen werden. Sie unterliegt der Genehmigung durch den AH-Vorstand.
111
Auch auf den Dörfern wird fortgesoffen!
Solothurn, im August 1985
Für die Aktivitas:
Martin Eichhorn v/o Greco x
Für die ALT-ARION:
Reinhard Hänggi v/o Tabu x
IV. Heimreglement
1
Im Rahmen des Mietvertrages der Alt-ARION mit Herrn Fritz Haudenschild steht der
Gesangsverbindungs ARION im Restaurant S. Urs-Walliserkanne, Solothurn, zur Verfügung:
- der Stammtisch im Restaurant
- das Studentenheim im 2. Stock
2
Die Alt-ARION ist Eigentümerin des Stammtisches und der Einrichtungen im Studentenheim.
3
Der Stammtisch steht allen Arionern zu Höcken und Zusammenkünften zur Verfügung.
Offizielle Anlässe sind dem Wirt zu melden, damit der Stammtisch reserviert werden kann. Am
Stamm ist auf die übrigen Gäste und auf die Wünsche des Wirtes Rücksicht zu nehmen.
4
Das Studentenheim steht allen Arionern für Gesangsproben, Sitzungen, Höcke, Kneipen, freien
Aufenthalt zur Verfügung. Unnötiger und übermässiger Lärm ist zu vermeiden.
Nebst den AHAH und allen Aktiven, dürfen es auch die Spefüxe und Schwänze benützen. Die
Benützer haben sich in ein Heft einzutragen, wenn sie den Schlüssel am Buffet abholen.
5
Die Aktivitas hat das Studentenheim immer bis spätestens zur örtlichen Polizeistunde –
Sonntag bis Donnerstag: 23:30 Uhr; Freitag und Samstag: 00:30 Uhr – aufgeräumt und sauber
zu verlassen. Dies gilt auch für den Wirtesonntag.
6
Die Aktivitas besorgt die ordentliche Reinigung des Studentenheimes. Der xxxx ist gegenüber
dem AH-Vorstand verantwortlich.
7
Das Studentenheim steht grundsätzlich der ARION allein zur Verfügung. Ausnahmefälle sind
gesondert zu regeln.
8
Für den Betrieb im Heim sind der Senior, die Chargierten, die Burschen und der FM
verantwortlich, in deren Abwesenheit der Abholer des Schlüssels.
9
Sämtliche Heimeinrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Für Schäden oder
ausserordentliche Reinigung haftet der Verursacher.
10
In den Schränken (Notenschrank, Vollwichs- un d Fahnenkasten) ist tadellose Ordnung zu
halten. Dafür zuständig ist der Archivar (xxxx), ebenso wie für die Bibliothek.
11
Der Archivkasten der Alt-ARION ist der Aktivitas nicht zugänglich.
12
Die jeweilige Aktivitas haftet der Alt-ARION, deren Vorstand die Oberaufsicht über das Heim
hat, für eine sinngemässe Benutzung.
13
Für die Verhandlungen mit dem Vermieter (Fritz Haudenschild v/o Horni) oder dem Wirt ist der
AH-Vorstand zuständig. Die Wünsche der Aktivitas sind dem AH-Präsidenten zu melden.
14
Diese Bestimmungen sind dem Spe-FC und dem FC bekanntzugeben und an der
Fuxenprüfung abzufragen.
Solothurn, im August 1985
Für die Aktivitas:
Martin Eichhorn v/o Greco x
Für die ALT-ARION:
Reinhard Hänggi v/o Tabu x
V. Pflichtenheft
Einleitung
1
Das vorliegende Pflichtenheft umschreibt Rechte und Pflichten der Chargierten und der
übrigen Mitglieder. Es ist für die Aktivitas verbindlich.
Präsident (Senior, x)
2
Der Senior steht an der Spitze der Verbindung. Er repräsentiert die ARION nach aussen und
führt den Vorsitz an allen Verbindungsanlässen.
3
Der Senior hat das Recht:
- Anlässe festzusetzen
- in allen Verbindungsangelegenheiten zu verhandeln
- Strafen und Bussen zu verhängen (vgl. Finanz- und Strafreglement)
- Bei Wahlen und Abstimmungen den Stichentscheid bei Stimmengleichheit zu geben
4
Der Senior hat folgende Pflichten:
- Sicherstellen des Nachwuchses durch Keilen und Werben
- Leitung des Spefuxen-Conventes und die Ausbildung der Spefüxe zu flotten
Füxen
- das Überwachen der Einhaltung von Statuten, Comments und Reglementen
- die Kontrolle aller Chargen und Funktionen
Im Besonderen hat der Senior:
- den Kontakt zur Alt-ARION zu pflegen
- die Fahnendelegation für besondere Anlässe zu stellen
- Sitzungen einzuberufen (vgl. Statuten, § 8)
- Entschuldigungen der Mitglieder zu prüfen
- jedes Semester ein Adressverzeichnis der Aktiven und Spefüxe zu erstellen
- die austretenden (inaktiven) Mitglieder zur Aufnahme in die Alt-ARION zu melden
- einen ausführlichen Semesterbericht zu verfassen
Kassier (Quästor, xx)
5
Der Kassier besorgt mit persönlicher Haftung die Kassageschäfte der ARION.
Er bezieht die Einnahmen, regelt die Ausgaben und führt eine ordnungsgemässe Buchhaltung.
Er stellt zu Beginn jedes Semesters ein Budget auf.
6
Die Kasse wird periodisch von der Kontaktperson des AH-Vorstandes zur Aktivitas revidiert.
7
Der Kassier ist der Stellvertreter des Seniors.
Aktuar (Sekretär, xxx)
8
Dem Aktuar obliegen alle administrativen Arbeiten der ARION.
Er führt die Protokolle der Sitzungen und erledigt die Korrespondenz. Er führt die
Akquisitionen der Inserate für den ARIONER unter der Leitung des AH-Vorstandes durch.
9
Der Aktuar ist der Stellvertreter des Kassiers.
Archivar (xxxx)
10
Der Archivar verwaltet das Archiv. Ausserdem ist er für die Ordnung im Arionerheim und am
Stamm verantwortlich.
Er ist für die Aufbewahrung aller Akten der Aktivitas besorgt.
11
Der Archivar ist der Stellvertreter des Aktuars.
Fuxmajor (FM)
12
Der Fuxmajor leitet den Fuxen-Convent (FC). Er bildet die Füxe zu verantwortungsbewussten,
strammen Burschen heran.
13
Der Fuxmajor organisiert alle Anlässe der Aktivitas, wie z.B. Kneipen, Kränze, Bälle etc. und
sorgt für die Unterhaltung.
Cantus-Magister (CM)
14
Der Cantus-Magister leitet die Kantenstunden. Er sorgt für die lückenlose Kenntnis aller Kanten
gemäss Verzeichnis. Er ist dafür verantwortlich, dass die Kanten nach der Originalmelodie
gesungen werden; Abschweifungen hat er unverzüglich auszumerzen.
15
Während der Kantenstunden hat der CM die Kompetenzen des Seniors.
16
An offiziellen Anlässen meldet der CM die Kanten an. Bei der ersten und letzten Strophe
erhebt sich der CM von seinem Sitz und schwingt die Mütze.
Stammbuch-Führer (SF)
17
Dem Stammbuch-Führer obliegt die künstlerische Gestaltung des Stammbuches. Er veranlasst
bei sämtlichen Anlässen den Eintrag aller Anwesenden.
Chefredaktor (CR)
18
Der Chefredaktor bereitet alle Publikationen der Aktivitas im ARIONER vor. Er arbeitet mit dem
AH-Chefredaktor eng zusammen.
Mitglieder
19
Sämtliche Mitglieder der ARION haben die Chargierten in der Erfüllung ihrer Pflichten zu
unterstützen und bei allen Arbeiten willig mitzuwirken.
Abschliessende Bestimmungen
20
Dieses Pflichtenheft kann mit der absoluten Mehrheit der Aktiven und Spefüxe geändert
werden. Die Beschlüsse unterliegen der Zustimmung des AH-Vorstandes.
Solothurn, im August 1985
Für die Aktivitas:
Martin Eichhorn v/o Greco x
Für die ALT-ARION:
Reinhard Hänggi v/o Tabu x
VI. Finanz- und Strafreglement
Einleitung
1
Das Finanzreglement umschreibt die Prinzipien der Finanzverwaltung, das Strafreglement
regelt die Strafen und Bussen.
Finanzen
2
Die Finanzen der ARION bestehen in
- monatlichen Mitgliederbeiträgen
- Erträgen gemeinsamer Arbeit
- Bussen der Aktiven und Spefüxe
- Zuschüssen der AH-Kasse
- Spenden
3
Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird von der Sitzung bestimmt. In besonderen Fällen können
sie erlassen werden; die Ausfälle werden von der AH-Kasse getragen.
4
Die Ausgaben sind nach dem Kassenstand zu richten. Bei Semesterende ist eine ausgeglichene
Rechnung vorzulegen.
Bussen
5
Wer die Statuten, Comments und Reglemente der ARION nicht beachtet oder deren
Bestimmungen verletzt, wird gebüsst.
6
Die Höhe der Bussen wird vom Komitee bestimmt (x, xx, xxx). Sie darf einen Monatsbeitrag pro
Fall und Mitglied nicht überschreiten.
7
Die Bussengelder fliessen in die Verbindungskasse.
Strafen
8
Wer seine Pflichten gegenüber der ARION nicht erfüllt, wird bestraft.
9
Die Strafen bestehen
- in einer Rüge des Präsidenten, welche an der Sitzung erteilt wird
- in der temporären Einstellung der Rechte als Arioner, beschlossen durch die Sitzung
mit einfacher Mehrheit
- im Ausschluss gemäss Statuten § 17
10
Ein von der Aktivitas ausgeschlossenes Mitglied hat ein Rekursrecht an den Vorstand der AltARION. Dieser kann den Auschluss bestätigen oder widerrufen.
Abschliessende Bestimmungen
11
Eine Änderung des Finanz- und Strafreglementes kann durch Mehrheitsbeschluss der Aktiven
und Spefüxe erfolgen. Sie unterliegt der Zustimmung des AH-Vorstandes.
Solothurn, im August 1985
Für die Aktivitas:
Martin Eichhorn v/o Greco x
Für die ALT-ARION:
Reinhard Hänggi v/o Tabu x
VII. Anhang
Die Sage des ARION
Periandros3 war Tyrann von Korinth, und die Korinthier erzählen – und die Lesbier bestätigen die
Geschichte -, dass er eine höchst wunderbare Begebenheit erlebt habe, mit Arion aus Methymna4
nämlich, der von Delfinen übers Meer nach Tainaron5 getragen wurde. Arion war in jenen Zeiten
der unvergleichlichste Sänger und Kitharaspieler, war auch der erste, der Dithyramben6 dichtete
und ihnen ihren Namen gab, und lehrte auch die Kunst in Korinth.
Nachdem er lange bei Periandros verweilt hatte, so erzählen sie, wollte er nach Italien und Sizilien
hinüberfahren, und als er dort reiche Schätze erworben hatte, wünschte er wieder nach Korinth
zurückzukehren. In Taras schiffte er sich ein, und da er zu niemandem so grosses Vertrauen hatte
wie zu den Korinthern, mietete er ein korinthisches Schiff. Aber auf dem Meere verschworen sich
die Schiffsleute, sie wollten ihn über Bord werfen und die Schätze für sich behalten. Als er es
erfuhr, flehte er sie an, sie möchten ihm nur das Leben schenken, die Schätze wolle er ihnen gern
überlassen. Aber er konnte sie nicht erweichen, und sie befahlen ihm, sich selber das Leben zu
nehmen, damit er an Land gebracht und bestattet werden könnte, oder jetzt sogleich aus dem
Schiff ins Meer zu springen. In dieser verzweifelten Lage bat nun Arion, wenn sie es nun einmal so
wollten, möchten sie ihm erlauben, in vollem Sängerschmuck auf die Ruderbank zu treten und zu
singen. Er versprach, nachdem er gesungen, sich selber den Tod geben zu wollen. Da überkam sie
das Verlangen, den allerherrlichsten Sänger singen zu hören und sie zogen sich vom Schiffsheck
nach der Mitte hin zurück. Und er tat den vollen Sängerschmuck an, ergriff die Kithara, trat auf die
Ruderbank und sang ein Lied im hohen Ton. Als das Lied zu Ende war, stürzte er sich mit dem
vollen Sängerschmuck, den er trug, ins Meer. Sie fuhren weiter nach Korinth, ihn aber, so erzählen
sie, nahm ein Delfin auf den Rücken und trug ihn nach Tainaron. Er stieg ans Land und wanderte
im Sängerschmuck nach Korinth, und als er anlangte, erzählte er alles, was geschehen war.
Periandros glaubte Arion nicht und liess ihn in strenge Haft nehmen. Er wartete, dass die
Schiffsleute ankämen. Als sie da waren, rief er sie zu sich und fragte, was sie von Arion wüssten.
Sie antworteten, er lebe noch in Italien; sie hätten ihn bei Taras bei gutem Wohlsein verlassen. Da
trat Arion vor sie hin, angetan wie damals, als er ins Meer sprang. Sie erschraken, und da sie nicht
mehr leugnen konnten, gestanden sie alles.
So erzählt man in Korinth und in Lesbos, und ein ehernes Weihebild des Arion von nicht
unbedeutender Grösse ist in Tainaron aufgestellt: Ein Mann reitet auf einem Delfin.
Text und Anmerkung nach Kröners Taschenbuchausgabe.
3
Periandros war von 635 – 585 v. Chr. Stadtherr von Korinth.
Methymna, die Geburtsstadt des Arion, befindet sich auf der Insel Lesbos.
5
Tainaron heisst die Südspitze des Peloponnes noch heute. Auf ihr befand sich ein Tempel des Poseidon, dem
Arion das Weihegeschenk darbrachte.
6
Dithyrambos, ein Beiname des Dionysos, später die Bezeichnung eines Liedes, das zu Ehren eines Gottes oder
Helden im Wechselgesang zwischen Chor und Vorsänger vorgetragen wurde. Begleitendes Instrument war meist
die Flöte.
4
Verbindungsgeschichte
1882 Sektionen der HELVETIA und ZOFINGIA werden durch den Regierungsrat
aufgelöst.
1884 Gründung der WENGIA
1894 Erste Gründung der PAEDAGOGIA.
Sie rekrutiert ihre Mitglieder aus den Kantonsschülern der Lehrerbildungsanstalt.
1895 Gründung der RUPPIGONIA. Ableger der WENGIA, deren Mitglieder nicht
freisinnig sind oder sein wollen. Vorgänger der DORNACHIA, Farbe: schwarz.
Gründung des Kränzli (über dessen Geschichte ist nichts bekannt).
1898 Die PAEDAGOGIA schlummert ein.
1902 Zweite Gründung der PAEDAGOGIA mit 12 Aktiven (vgl. ARIONER 2/3 1944: „Von den
Anfängen der Pädagogia“, von Emil Champion).
Farben:
Devise:
Motto:
blau – gold – blau
Freiheit – Freundschaft – Volksbildung!
Trau deinem Mut!
1907 Gesuch an den Regierungsrat zwecks Anerkennung der PAEDAGOGIA wird abgelehnt mit
der Begründung, die Schüler der Lehrerbildungsanstalt seien nicht von jenen der
anderen Abteilungen zu separieren.
Der DORNACHIA und der AMICITIA wird die Genehmigung erteilt.
Auf Anraten von Musikdirektor Edmund Wyss (Mundi) werden die Statuten geändert
und eine Gesangsverbindung gebildet unter dem Namen des griechischen Sängers
ARION. Sie steht allen Kantonsschülern offen.
Farben:
Devise:
blau – gold – blau
Treu der Farbe, treu dem Vaterland!
1908 Am 3. Januar erteilt der Regierungsrat der ARION seine offizielle Anerkennung. Das Jahr
1908 gilt nunmehr als Gründungsjahr der ARION.
1921
1922 Erste Krise: Die Aktivitas stirbt aus.
1923 Krise überwunden: Die Aktivitas zählt wieder 11 Mitglieder. Der AH-Verband wird
reorganisiert.
Als Dirigenten wirkten seit 1908:
Emil Heutschi v/o Rondo
Bruno Straumann v/o Quart
Walter Kölliker v/o Stiefel
Werner Borer v/o Flavus
Hans Bieli v/o Loki
Fritz Jenny v/o Brahms
Theodor Diener v/o Schoeck
Ulrich Aeberhard v/o Zino
Rolf Bögli v/o Sonor
Mario Ursprung v/o Schlepp
Peter Staub v/o Sherpa
Das Amt eines AH-Präsidenten versahen seit 1908:
Robert Heim v/o Amsel (wahrscheinlich)
Ariste Gschwind v/o Stift
Rudolf Scheurer v/o Schluck
Albin Bracher v/o Hüon
Werner Borer v/o Flavus
Dr. Emil Bläsi v/o Stamm
Albert Straumann v/o Fox
Werner Borer v/o Flavus
Prof. Dr. Hugo Sieber v/o Casus
Dr. Franz Hammer v/o Spore
Dr. Hans Wyss v/o Tom
Ernst Stuber v/o Stramm
Oskar Looser v/o Sprutz
Arnold Hammer v/o Cato (1965 - 1970)
Hanspeter Mollet v/o Sprütz (1970 - 1976)
Hanspeter Koeninger v/o Ex (1976 - 1980)
Dr. Markus Schürmann v/o Pott (1980 - 1983)
Reinhard Hänggi v/o Tabu (1983 - 1989)
Martin Iseli v/o Destra (1989 - 1998)
Reinhard Hänggi v/o Tabu und Hanspeter Mollet v/o Sprütz (1998 - 2001)
Reinhard Hänggi v/o Tabu (2001 - 2008)
Dr. Manfred Winz v/o Jive (seit 2008)
Übersetzungen lateinischer Kanten
Gaudeamus igitur
1.
Wir wollen uns freuen, solange wir jung sind.
Nach der fröhlichen Jugend, nach dem lästigen Alter, wird uns die Erde aufnehmen.
2.
Wo sind, die vor uns in der Welt waren?
Geht in den Himmel, geht in die Unterwelt, dort sind sie schon.
3.
Kurz ist unser Leben, rasch wird es zu Ende sein.
Schnell kommt der Tod, grausam reisst er uns weg. Niemand wird geschont werden.
4.
Es lebe die Hochschule, leben mögen die Lehrer.
Jedes Glied möge blühen, alle mögen blühen! Immer mögen sie gedeihen.
5.
Leben sollen alle Jungfrauen, freundlich und hold.
Leben mögen auch die Frauen, zart und liebenswürdig, wacker und arbeitsam.
6.
Es lebe auch der Staat, und wer ihn regiert.
Es lebe die Bürgerschaft, die Huld der Gönner, die uns hier beschützt.
7.
Zugrunde gehe die Traurigkeit, zugrunde die Philister!
Zugrunde gehe der Teufel, wer ein Feind der Studenten ist, ebenso die Spötter!
Nach Süden nun sich lenken
1.
Und (jener) habe guten Frieden, welcher hinter dem Ofen hockt.
2.
Es kommt aus seinem Hause jener glückliche Mensch.
3.
Glücklich ist jener Mensch, der in seinem Hause sitzt,
(und) hinter dem Ofen hockt und seinen guten Frieden hat.
Hier sind wir versammelt
Ergo bibamus
= Daher (also) trinken wir!
O alte Burschenherrlichkeit
O quae mutatio rerum
= Oh welche Veränderung der Dinge!
Ca ca geschmauset
Edite, bibite collegiales, post multa saecula pocula nulla.
= Esset, trinket Brüder (Kollegen), nach vielen Jahrhunderten gibt’s keinen Becher mehr.
Burschenschlag
Ego, XX., ex autoritate et dignitate te, N.N., burschium nomina.
= Ich, XX., ernenne dich, N.N., Kraft meines Amtes und meiner Würde, zum Burschen.
Nominatum declaro, declaratum proclamo.
= Ich erkläre dich als ernannt (und ich) gebe (hiermit) die Ernennung bekannt.
Salamander
Präparati estis?
= Seid ihr bereit?
Sumus!
= Wir sind (es)!
Ad exercitium salamandri fiat in honorem N.N.
= Zu Ehren des N.N. werde der Salamander ausgeführt.
Salamander, salamander, salamander fit!
= Der Salamander, Salamander, Salamander steigt!
Vocabularium
ad locum
ad loca
habeas
habeatis
habeant
non
colloquium
silentium
silentium strictissimum
salamander
verbum
vulgo
sine
tempus utile (t.u.)
bursa
a tempo
satis
satisfactio
filia
filia hospitalis
aequalis
ex
major
maximus
tabula rasa
an den Platz
an die Plätze
du sollst haben
ihr sollt haben
sie sollen haben
nicht
Gespräch
Ruhe, Schweigen
absolute Ruhe
Geist des Feuers
das Wort (wen-Fall)
gewöhnlich (genannt)
ohne
nötige Zeit (Pause)
Kosthaus (Bursche)
sofort
genug
Genugtuung
Mädchen
Gastgeberin
gleich, ebenbürtig
aus, fertig
der Grössere
der Grösste
wörtlich: leerer Tisch
= Befehl bei Ende der Kneipe,
alle Gläser zu leeren

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