TARIFINFO - Verlage, Druck und Papier

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TARIFINFO - Verlage, Druck und Papier
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TarifInfo
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MEHR
Gemeinsam stark
HR
Medien,
Kunst und
Vereinte
Dienstleistungs
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
immer wieder stellen wir fest, dass Kolleginnen und Kollegen
der Meinung sind, Tarifverträge seien Regelungen zu Arbeitsbedingungen, die einfach vom Himmel fallen. Dies ist aber
nicht so! Dieser Eindruck entsteht, weil Arbeitgeber aus
Angst, dass alle Beschäftigten ver.di beitreten, tarifvertrag­
liche Leistungen auch auf Nicht-Gewerkschaftsmitglieder
anwenden.
Es ist aber so, dass Tarifverträge von Mitgliedern für
Mitglieder der Gewerkschaft erkämpft wurden und werden!
Oft dauert es viele Jahre, bis die Forderungen der Gewerkschaft durchgesetzt sind. Deswegen gilt: Je mehr ver.diMitglieder wir sind, umso mehr Macht haben wir zur Durchsetzung unserer Forderungen.
Deshalb ist es wichtig, Mitglied in ver.di zu sein, um zum
Beispiel Lohnforderungen in angemessener Höhe durchzusetzen. Außerdem ist es so, dass nur Gewerkschafts­
mitglieder sich im Zweifelsfall auch vor Gericht auf die Tarif­
bindung berufen können.
Mit unserem kleinen Tarifinfo möchten wir dir einen Teil
der Leistungen vorstellen, die Kolleginnen und Kollegen für
die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie
(PPKV) bereits erreicht haben.
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Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt
ausschließlich der Pausen 35 Stunden. In Ostdeutschland beträgt sie 37 Stunden. Die Arbeitszeit
ist für einzelne Arbeitnehmer/innen auf maximal
fünf Tage zu verteilen. Sie ist auf die Wochentage
Montag bis Freitag zu legen.
1
Sa
2
So
Freiwillige Samstagsarbeit
Die Teilnahme an einem Arbeitszeitsystem mit
regelmäßiger Samstagsarbeit ist freiwillig. Sie
setzt eine ausdrücklich erklärte Zustimmung
voraus. Diese Zustimmung kann widerrufen
werden mit der Folge, dass baldmöglichst, spätestens jedoch nach 6 Monaten keine regelmäßige
Samstags­arbeit mehr geleistet werden muss.
Bezahlte Pausen an
Sonntags- und Feiertagsarbeit
Bei Sonntags- und Feiertagsarbeit von mehr als
4 Stunden Dauer wird eine halbstündige bezahlte
Pause gewährt. Diese Pause ist ebenso zu bezahlen
wie die geleisteten Arbeitsstunden.
Aktuelle Tarife: www.druck.verdi.de/tarifvertraege
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100 Zuschläge
52
Die Zuschläge betragen:
für Mehrarbeit
25 %
für Nachtarbeit
von 20:00 bis 22:00 Uhr
von 22:00 bis 24:00 Uhr
von 00:00 bis 04:00 Uhr
von 04:00 bis 06:00 Uhr
15 %
25 %
35 %
25 %
für Arbeit an Samstagen
25 %
für Arbeit an Sonntagen
75 %
für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen
2
5
150 %
Aufstockung Krankengeld
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter
Krankheit erhalten Arbeitnehmer/innen nach
Beendigung der Entgeltfortzahlung für drei
Monate einen Zuschuss.
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Übernahme Azubis
Auszubildende werden im Grundsatz nach
erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für
mindestens 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis
übernommen.
Freischichten
Arbeitnehmer/innen, die ständig in gleichmäßig
verteilter Wechselschicht arbeiten oder ständig
Nachtarbeit leisten, erhalten zwei bezahlte
Freischichten im Jahr.
Freistellung aus
persönlichen Gründen
• bei eigener Eheschließung: zwei Tage
• bei Niederkunft der Ehefrau: zwei Tage
• bei Todesfällen in der Familie: 2 Tage
• bei Umzug mit eigenem Hausstand: ein Tag
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I II
III IV
Eingruppierung
Der Tarifvertrag regelt die Eingruppierung in
verschiedene Lohn- bzw. Gehaltsgruppen je nach
ausgeübter Tätigkeit. Die Eingruppierung stellt
hierbei nur eine Mindestvergütung für die jeweilige
Tätigkeit dar. Eine Vergütung über den Tarifvertrag
hinaus ist natürlich möglich.
LG
Kurzbeschreibung*
I
Arbeiten, die ohne Vorkenntnisse nach kurzer Anweisung unmittelbar ausgeführt
werden können.
II
Arbeiten, die lediglich Kenntnisse und Fertigkeiten aufgrund einer Einweisung
erfordern.
III
Arbeiten, die durch Unterweisungen erworbene fachliche Kenntnisse und entweder
eine bestimmte Verantwortungen für Betriebsmittel bzw. Arbeitsprodukte oder
Konzen­tration erfordern.
IV
Arbeiten, die durch längere Unterweisung erworbene fachliche Kenntnisse und
Erfahrungen erfordern und mit Verantwortung für Arbeitsprodukte und in der Regel
Betriebsmittel verbunden sind.
V
Arbeiten, die durch eine längere systematische Unterweisung erworbene umfangreiche
fachliche Kenntnisse sowie Selbstständigkeit erfordern und die mit erhöhter Verant­
wortung für Betriebsmittel und Arbeitsprodukte verbunden sind.
VI
Facharbeiten, deren Ausführung ein fachliches Können erfordert, das durch eine
abgeschlossene Berufsausbildung erworben wird.
VII
Schwierige Facharbeiten, deren Ausführung ein fachliches Können erfordert,
das durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben wird.
VIII
Hochwertige Facharbeiten, deren Ausführung an das fachliche Können und die
Verantwortung besondere Anforderungen stellt, die über die LG VII hinausgehen.
* Dies ist nur eine Kurzdarstellung; für genauere Auskünfte zur Eingruppierung frage deinen
Betriebsrat oder melde dich bei uns.
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Tariflohn**
West – ab
1. Nov. 2012
Ost – ab
1. Nov. 2012
West – ab
1. Nov. 2013
Ost – ab
1. Nov. 2013
LG I
11,24 €
10,31 €
11,57 €
10,95 €
LG II
11,61 €
10,98 €
11,96 €
11,32 €
LG III
11,98 €
11,34 €
12,34 €
11,68 €
LG IV
12,36 €
11,69 €
12,73 €
12,05 €
LG V
13,48 €
12,75 €
13,89 €
13,14 €
LG VI
1. Jahr: 13,78 €
2. Jahr: 14,38 €
3. Jahr: 14,98 €
1. Jahr: 13,04 €
2. Jahr: 13,60 €
3. Jahr: 14,17 €
1. Jahr: 14,20 €
2. Jahr: 14,81 €
3. Jahr: 15,43 €
1. Jahr: 13,43 €
2. Jahr: 14,02 €
3. Jahr: 14,60 €
LG VII
1. Jahr: 15,66 €
2. Jahr: 16,48 €
1. Jahr: 14,81 €
2. Jahr: 15,59 €
1. Jahr: 16,12 €
2. Jahr: 16,97 €
1. Jahr: 15,26 €
2. Jahr: 16,06 €
LG VIII
17,98 €
17,00 €
18,52 €
17,52 €
Arbeitnehmer/innen unter 18 Jahren, erhalten in den LG I – LG V 90 % des Tariflohns.
** D
ie jeweils gültigen Tarifverträge für Angestellte (Gehaltstarifvertrag, Gehaltsrahmen­
tarifvertrag oder den Manteltarifvertrag für Angestellte) kannst du im Betriebsratsbüro
einsehen. Selbstverständlich kannst du dich dazu auch an ver.di wenden.
Ausbildungsvergütung
ab November 2012
ab November 2013
1. Ausbildungsjahr
780,00 €
805,00 €
2. Ausbildungsjahr
850,00 €
880,00 €
3. Ausbildungsjahr
915,00 €
945,00 €
4. Ausbildungsjahr
985,00 €
1.015,00 €
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Urlaub und Urlaubsgeld
Der bezahlte Jahresurlaub aller Arbeitnehmer/innen
beträgt 30 Arbeitstage. Alle Arbeitnehmer/innen
erhalten ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von
50 Prozent des durchschnittlichen Tageslohns pro
Urlaubstag.
Jahressonderleistung
Alle Arbeitnehmer/innen erhalten eine Jahres­
sonderzahlung (auch bekannt als Weihnachtsgeld).
Sie beträgt pro Kalenderjahr 95 Prozent des tariflichen Monatsverdienstes. Teil­zeitbeschäftigte erhalten die Jahressonderzahlung in einer Höhe, die
dem Anteil ihrer persönlichen Arbeitszeit entspricht.
Vermögenswirksame Leistungen
Der Arbeitgeberanteil an den vermögenswirk­samen Leistungen beträgt 26,59 € monatlich
bzw. 319,05 € jährlich (16,87 € monatlich bzw.
202,47 € jährlich bei Jugendlichen). Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf anteilige Leistungen.
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Deine Vorteile
Tarifliche Regelungen
Gesetzliche Regelungen
Urlaub
30 Tage im Jahr:
entspricht 6 Wochen
24 Tage im Jahr:
entspricht 4 Wochen
Urlaubsgeld
50 % des durchschnittlichen
Tageseinkommens pro Urlaubstag
kein Anspruch
Jahressonderzahlung
95 % des tariflichen
Monatseinkommens
kein Anspruch
Arbeitszeit
35 Stunden (Ost: 37 Stunden)
pro Woche (Montag bis Freitag)
48 Stunden pro Woche
(Montag bis Samstag)
Lohn- und Gehaltserhöhung
regelmäßig
kein Anspruch
Freischichten
2 Freischichten pro Jahr
kein Anspruch
Übernahme Azubis
1 Jahr garantiert
kein Anspruch
Samstagsarbeit
freiwillig + 25 % Zuschlag
Regelarbeitstag
Eingruppierung
klare Regelungen
keine Regelungen
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Tarife nützen – Tarife schützen
Dies sind nur einige Bereiche des Arbeitslebens, für die es
sich lohnt, ver.di-Mitglied zu sein, weil es Tarifschutz gibt!
Ein Cent vom Euro für …
den Erhalt und Ausbau von tariflichen Leistungen!
kostenlosen Rechtsschutz vor Arbeits- und
Sozialgerichten!
Unterstützung bei Streiks und Unfällen in der Freizeit
sowie in besonderen Notfällen!
Weiterbildungsmöglichkeiten in vielen Bereichen für
Betriebsräte und auch ganz normale Mitglieder!
kompetente Ansprechpartner/innen bei Problemen
rund um das Arbeitsleben: zum Beispiel Arbeits- und
Ausbildungsvertrag, Tarife, Betriebsratswahlen, Arbeitszeugnis, Mobbing, Qualifizierung, Abmahnungen, ge­
ring­fügige Beschäftigung, Hartz IV, Arbeitslosengeld …
Mitglied werden in ver.di lohnt sich!
www.verdi-mitgliederservice.de
Schneller geht’s nicht!
www.mitgliedwerden.verdi.de
Der Online-Beitritt ist der einfachste Weg zu ver.di:
Adressdaten eingeben, Angaben zur Person machen,
Beschäftigungsprofil hinzufügen, die Eingaben überprüfen,
absenden … und Mitglied sein!
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Bei dir gilt kein Tarifvertrag, aber du hättest
diese Leistungen auch gerne?
Dann sprich mit deinen Kolleginnen und Kollegen,
organisiert euch und lasst uns gemeinsam für einen
Tarifvertrag auch in deinem Betrieb kämpfen!
So erreichst du uns
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ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin,
verantwortlich: Andreas Fröhlich, Gestaltung: werkzwei, Detmold, Druck: Druckerei Tiemann, Bielefeld, Stand: 4/13
Du möchtest, dass diese Regelungen erhalten
bleiben oder noch besser werden?
Dann tritt ver.di bei und kämpfe gemeinsam mit
deinen Kolleginnen und Kollegen für den Erhalt
unseres Tarifvertrags!