AKTUELL

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AKTUELL
AKTUELL
BUNDESFACHVERBAND WOHNUNGS- UND IMMOBILIENVERWALTER E.V.
Mit epiqr Eigentümer überzeugen
Erste Praxiserfahrungen zeigen: Programm zur
Gebäudeanalyse macht Verwaltervorschläge transparent
Epiqr, die Software zur Erstellung einer umfassenden Gebäudeanalyse, wurde auf BFWVeranstaltungen und in der BFW-AKTUELL
bereits mehrfach vorgestellt. Einige Verwalter haben sie bereits zu den vom Verband
offerierten Sonderkonditionen erworben.
Bislang jedoch mangelte es an Erfahrungen,
wie damit effektiv umzugehen ist. Peter
Waßmann, Geschäftsführer der Haus &
Grund Celle Verwaltungsgesellschaft mbH,
hat seine Erkenntnisse Ende März in Bebra
einem Kreis interessierter Verwalterinnen
und Verwalter vorgestellt.
Die Power-Point Präsentation und die von
Peter Waßmann vorgetragenen Praxiserfahrungen wussten mehr als jegliche theoretische Erörterung zu überzeugen. Epiqr – einmal eingeführt, ständig benutzt und fortgeschrieben – hilft bei der Analyse und Kontrolle jeder einzelnen Liegenschaft hinsichtlich ihres aktuellen und zukünftigen Instandsetzungs- und Sanierungsbedarfs und
der zu erwartenden Kosten.
Waßmann machte das an dem Beispiel einer
48 WE umfassenden Eigentümergemeinschaft deutlich. Die von seinem Unternehmen verwaltete Liegenschaft mit Schwimmbad und Tiefgarage wurde 1972 gebaut. Anfang 2000 wurde durch die Verwaltung und
einen Architekten ein Sanierungsbedarf von
573.000 € ermittelt. „Solche Zahlen sind für
Eigentümer immer ein Schock,“ weiß Waßmann. „Sie wehren ab.“ Mit Hilfe von epiqr –
„ich hab das Programm nicht nur gekauft,
sondern auch gleich angewendet“ - hat er
das Riesenpaket in handliche Einzelpäckchen zerlegt. „So wird für die Eigentümer fasslich, was wie und wann auf sie zukommt. Wir können uns gemeinsam Schritt
für Schritt darauf einstellen.“
Zunächst wurden für die Fassaden einschließlich Wärmedämmung 240.000 € aus
den gebildeten Rücklagen aufgebracht. Inzwischen waren alle Daten der Wohnanlage
Mai 2004
rüttelt auf.“ Nach der Verjüngungskur durch
Fassadensanierung sind die Häuser jetzt
wieder auf dem Stand von 20jährigen. Epiqr
weist weitere 80 Jahre Nutzungsdauer aus,
die sich nach der Balkonerneuerung auf 87
Jahre ausdehnen wird. „Noch plastischer
kann man Eigentümern die Konsequenzen
ihrer Entscheidungen wohl kaum vor Augen
führen,“ meint Waßmann.
in epiqr eingespeist. „Anfangs dauert das
zwei Tage, die Aktualisierung später wenige
Stunden.“ Waßmann erstellte auf dieser Basis eine durch Grafiken und Tabellen anschaulich gemachte mittelfristige Finanzplanung. Danach müssen in den nächsten acht bis zehn Jahren
349.000 € eingeplant werden. Aufgeschlüsselt ist das
auf die Sanierung der Balkone mit 120.000 €, die Erneuerung der Heizanlage
nach EnEV bis 2006 mit
39.000 € und weitere Maßnahmen für 30jährige
Wohngebäude. „Da jährliche
Rückstellungen von 64.000 €
gezahlt und laut der epiqr Gebäudeanalyse etwa 45.000 €
für Sanierung pro Jahr gebraucht werden, konnte ich
den Eigentümern die Besorgnis nehmen. Es werden
keine Sonderumlagen notwendig. Die langfristige Fi- Peter Waßmann kann Verwaltern epiqr nur empfehlen:
nanzplanung muss nicht „Instandhaltung wird leichter handhabbar.“
geändert werden.“
Seinen Verwalterkolleginnen und -kollegen
empfiehlt er, über den eigenen Schatten zu
Lebensspanne plastisch gemacht springen und sich zu zwingen, die ZustandsBesonders hat Waßmann die „Eingriffstiefe“ beschreibung der Gebäude richtig aufzuar– eine epiqr-Programmfunktion zur Lebens- beiten. Man solle die Scheu überwinden,
dauer der Gebäude – schätzen gelernt. Auf den Eigentümern auch katastrophale Zahlen
einer Skala von 0-1 wird die Lebensspanne zu präsentieren und sie mit technischen Fraeines Hauses vom Neubau (0) bis Abriss (1 = gen zu konfrontieren. „Epiqr hilft, den
100 Jahre) widergespiegelt. 0,5 heißt dann Brocken aufzudröseln,“ sagt Waßmann. „Ich
entweder, das Haus ist ein halbes Jahrhun- erläutere anhand der Zahlen, was Fachleute
dert alt oder sein Zustand entspricht etwa dann auszuführen haben.“
diesem Alter. „Für unsere Liegenschaft er- Gerechnet hat sich das Programm für Waßmittelte Epiqr anfangs den Wert 0,35. Das mann sofort, vor allem in der Akquise. „Eiheißt, obwohl sie knapp 30 Jahre alt war, nen Auftrag über 100 Wohnungen hätte ich
hatte sie aufgrund unzureichender Instand- ohne epiqr im Angebot wohl nicht bekomsetzung in der Vergangenheit noch eine men. Für mich ist es Garant für KundenbinB.E.
Restnutzungsdauer von 65 Jahren. Auch das dung und dauerhafte Geschäfte.“
Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V. | Geschäftsstelle | Schiffbauerdamm 8 | 10117 Berlin
Telefon 0 30/30 87 29 17 | Fax 0 30/30 87 29 19 | E-Mail [email protected] | web www.wohnungsverwalter.de
BFW-AKTUELL – Wohnungseigentum 5/2004 – 107
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Willkommen den neuen Fördermitgliedern im BFW
Wolf Heiztechnik GmbH: Moderner Systemanbieter mit weltweitem Namen
Auf vier Standbeinen – Heizung, Klima, Lüftung und Solarsysteme – baut die im bayrischen Mainburg beheimatete Wolf GmbH
ihr Geschäftsfeld auf. Mit 1300 Mitarbeitern
hat das Unternehmen im zurückliegenden
Geschäftsjahr 194 Mio Gesamtumsatz erzielt und damit um drei Prozent zugelegt.
Bei Wolf-Geräten wird auf Ressourcen schonenden Einsatz und niedrigen Energieverbrauch geachtet, die Entwicklung alternativer Energien wird einbezogen. Mit GasBrennwertheizungen – eine 1991 auf dem
Markt eingeführte Technik – sparen Hauseigentümer beispielsweise bis zu 35 Prozent
Heizenergie gegenüber einer Altanlage ein.
Weltweit hat das 1963 gegründete Unternehmen inzwischen Referenzobjekte vorzuweisen, so im Kreml in Moskau, der ESOSternwarte in Chile oder der Banca d`Italia
in Rom. Bei aller Internationalität steht das
Unternehmen zum Standort Deutschland,
hat erst kürzlich die Solarproduktion mit einer Investition von einigen Mio. Euro aus
Tschechien ins Mainburger Werk zurückgeholt.
Den Kontakt zum BFW hat das Unternehmen jetzt sehr bewusst gesucht. „Bislang
hatten wir wenig Verbindung zu Wohnungsverwaltungen, sondern eher zu den
Fachhandwerkern,“ erläutert Großkundenbetreuer Detlev Weise. „Da aber immer mehr
Wärmetauscher: ein Top-Wolf-Produkt
Aufträge in der Verwalterebene vorbereitet
und entschieden werden, halten wir eine
Zusammenarbeit mit dem BFW für vielversprechend. Wir wollen unsere Technik vorstellen, Wissen und Hintergründe vermitteln, um Verwaltern Entscheidungen für ihre Eigentümergemeinschaften zu erleichtern. Im Gegenzug interessieren uns die Erfahrungen aus der Verwalterpraxis für die
Weiterentwicklung unserer Produkte.“ Gerade vor dem Hintergrund des flächendeckend
notwendig werdenden Austauschs alter
Heizkessel – im Herbst läuft dazu die letzte
Übergangsregelung nach dem Bundesemissionsschutzgesetz aus – plädiert Weise
dafür, gemeinsame Ideen zu entwickeln.
„Wir denken beispielsweise an Konzeptionen, eine Art Checkliste für das, was bis Ende 2008 zu tun ist, um in den Liegenschaften gesetzeskonform mit der Energieeinsparverordnung zu werden.“ Den BFW-Kongress im Mai will Detlev Weise nutzen, um
erste persönliche Kontakte mit Verwaltern
zu knüpfen.
www.wolf-heiztechnik.de
Hausbank München: Spezialbank für die Wohnungswirtschaft
Als Partnerin und nicht Konkurrentin der
Hausverwalter sieht sich die Hausbank
München. In ihrer fast 100jährigen Tradition
hat sie sich seit mehreren Jahrzehnten auf
eine Zusammenarbeit mit Hausverwaltern
Josef Schraufstetter:
„Nerv der Verwalter treffen ...“
spezialisiert, die zwischenzeitlich bundesweit ausgedehnt wurde. Auf den BFW ist das
Geldinstitut mit einem auf die Bedürfnisse
von Immobilienverwaltern zugeschnittenen
Paket zugegangen. Drei besondere Angebote sollen die Arbeit erleichtern. Der Kautions-Service bietet die Anlage von Mietkautionen bei kostenfreier Kontoführung nach
den gesetzlichen Vorschriften des § 551 BGB
und zum Vorteil von Verwaltern und Vermietern. Mit dem Verwalter-Service wird ein
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vielseitiges und fundiertes EDV-Programm
für die Verwaltung von Eigentums- oder
Mietobjekten offeriert, das den Anwendern
die Kapazitäten und den Vorzug eines Rechenzentrums bietet. WEG-Rücklagenkonten werden als offene Fremdgeldkonten auf
den Namen der Gemeinschaft, vertreten
durch die Hausverwaltung geführt. Als Basis
für den Zinssatz wird das Gesamtvolumen
der verwalteten WEG-Konten herangezogen. Die Anlage erfolgt kostenfrei zu Festgeldkonditionen. „Was oft Zeit raubend,
teuer und undurchschaubar erscheint, ist
bei unserer Bank klar und einfach,“ sagt Josef Schraufstetter, Vorstandsmitglied für
den Geschäftsbereich Wohnungswirtschaft.
„Verwalterarbeit wird erleichtert. Verwaltungen mit umfangreichen Kautions-Beständen beispielsweise können über einen
Internet-Zugang ihre Objektdaten abrufen,
Kautionskonten eröffnen und auflösen und
haben somit schnell und jederzeit eine Kontrolle über die aktuellen Daten,“ erläutert er.
„Wir denken – und das haben uns die ersten
Gespräche auf der Münsteraner Verwalterkonferenz des BFW zu Jahresbeginn bereits
bestätigt – dass wir mit unserem Angebot
einen Nerv der BFW-Verwalter getroffen
haben. Wir freuen uns, die Zusammenarbeit
mit dem Verband ausweiten zu können.“
Neben der Zentrale in München werden im
Bundesgebiet Repräsentanzen in Berlin,
Düsseldorf und Karlsruhe unterhalten, um
eine größere Kundennähe zu ermöglichen.
Wichtige
Münchner
Adresse für
Haus- und
Grundeigentümer –
Stammsitz
auch der
Hausbank
Die Bank ist eigenständig, gehört keinem
Konzern an und arbeitet mit internationalen
Partnern wie der DG-Bank in London, Luxemburg, New York und der Schweiz zusammen.
Kontakt: Tel.: 089/55141-295
E-Mail: [email protected]
www.hausbank.de
BFW-AKTUELL – Wohnungseigentum 5/2004 – 108
Raus aus der Teufelsspirale
Es ist eher die Ausnahme, dass Eigentümer
in ihren Liegenschaften selbst Hand anlegen. Manchmal aber hilft ein praktisches
Engagement in eigener Sache, Kosten zu
sparen und Probleme zu begrenzen. Ein Beispiel aus einer von der Nahlenz Immobilienmanagement verwalteten Eigentümergemeinschaft in Kaiserslautern, Mainzerstraße: 220 WE, 10 Gewerbeeinheiten in
zwei Hochhaustürmen.
Schöner durch Eigentümerinitiative:
Aufzug außen ...
„Unser Hochhaus ist 30 Jahre alt und leider
etwas heruntergekommen, Verkaufspreise
liegen inzwischen weit unter der Hälfte vergleichbarer Wohnungen im Lande. Eine Teufelsspirale dreht sich: schlampiges Aussehen,
schlechtes Image, schlechte Mieterstruktur,
Rückgang von Mieten, Verslumung des Hauses,“ schätzt Eigentümer Herbert Keßler kritisch eine unheilvolle Tendenz ein und hält
mit Aktivität dagegen. „Ich versetze mich in
die Haut eines Fremden, der das Haus betritt
und sich unwohl fühlt. Da setze ich Spachtel
und Pinsel an. Farbe und Arbeitsmaterial kosten nicht viel.“ Keßler hat den eigenen Flur
und Wände im Erdgeschoß gestrichen und
Aufzugstüren silbergrau gespritzt. „Es gibt
zaghafte Nachahmereffekte. Ein anderer Eigentümer hat auch seinen Flur selbst gestrichen. Ich hoffe auf weitere Hilfe.“
Verwalter Dr. Klaus Nahlenz bestätigt die
Probleme mit Vandalismusschäden und Verwahrlosung in Hochhäusern. „Jede Renovierungsmaßnahme bedeutet einen hohen
Aufwand und für die Eigentümer eine große
finanzielle Belastung. Viele können das angesichts eigener wirtschaftlicher Schwierigkeiten einfach nicht leisten. Damit sind uns
Verwaltern auch in gewissem Maße die Hände gebunden.“ Was nicht heißt, dass die Verwaltung Selbsthilfe von Eigentümern wie
Herbert Keßler nicht aufgreift und unterstützt. Schließlich geht es um die Lebensqualität im Haus. Inzwischen wurde für den
Innenbereich ein Farbkonzept erarbeitet
und Farbe eingekauft. „Da die einzelnen Geschosse in sich abgeschlossen sind, können
sich Eigentümer jetzt zusammentun und
selbst renovieren. Das spart deutlich Kosten,“ meint Klaus Nahlenz.
Niemand der gebeutelten Eigentümer könne
hausumfassende Mammutaktivitäten zahlen, bestätigt Herbert Keßler und benennt
Beweggründe für sein individuelles Engagement: „Ich versuche, meine Verluste zu mi-
... und innen
nimieren, auch ich als Eigentümer verliere
meinen Einstand, zwei Wohnungen habe ich
schon mit Verlusten verkauft.“
Durch das gute Beispiel habe sich die Atmosphäre im Haus bereits verbessert,
schätzt Verwalter Nahlenz ein. „Mit einem
einheitlichen Konzept lässt sich jetzt noch
einiges mehr bewegen.“ Anfängliche Widerstände der Bewohner fühlt Eigentümer
Keßler schwinden. „Vielleicht,“ so hofft er,
setzt sich langsam ein bisschen Stolz und
Verantwortungsbewusstsein durch. Sehen
kann ich den Erfolg noch nicht, aber ich
fühle was.“
B.E.
Budapester Gespräch mit Blick auf Europa
Am 6. April trafen sich Vorstandsmitglieder
von BFW und ungarischem Magyar Ingatlanszövetség (MAISZ) / Hungarian Real Estate Association (HREA) in Budapest, um Arbeit
und Ziele und des jeweils anderen Fachverbandes kennen zu lernen. Beide Verbände
sind Mitglied im FIABCI.
Der einzige ungarische Immobilienverband
mit internationaler Ausrichtung wurde 1991
gegründet und vertritt die Interessen seiner
rund 460 Mitglieder in den Bereichen Immobilienbewertung, -maklerwesen, -management und Projektentwicklung. Seine Fachausschüsse widmen sich den Themen Berufsprofessionalität, Pädagogik, Internationale
Angelegenheiten, Ethik, Rechtsangelegenheiten und der Rechnungsprüfung. Die
Wohnungseigentumsverwaltung
genießt
hohen Stellenwert, da 92% aller Wohnungen
meist selbst genutzte Eigentumswohnungen
sind.
Der ungarische Fachverband arbeitet mit bei
der Modifizierung des ungarischen Woh-
BFW-AKTUELL – Wohnungseigentum 5/2004 – 109
nungseigentumsgesetzes. Zu Jahresbeginn
trat eine Änderung in Kraft, nach der Geschäftsführer von Immobilienverwaltungen
eine entsprechende fachliche Qualifikation
aufweisen müssen. Hier sind uns die ungarischen Kollegen einen Schritt voraus, wenn
auch die praktische Umsetzung Zeit brauchen wird. Das ungarische WEG soll in Zukunft mehrsprachig, auch in Deutsch, aufgelegt werden. Für die eigene WEG-Gesprächsrunde möchte der BFW von den ungarischen
Erfahrungen profitieren.
Qualitätsstandards sind ein
gemeinsames Anliegen
Wichtig in der ungarischen Verbandsarbeit ist
die berufliche Qualifizierung und die Mitarbeit an europäischen Standards. Dafür wurde
eine Einstufungsorganisation gegründet, die
den auf der europäischen Norm EN 45013
beruhenden Titel Immobilienfachmann/frau
verleiht. Fünf Jahre lang darf unter ständi-
gem Monitoring der Titel getragen werden,
danach muss er erneut verteidigt werden. So
soll die fachliche Bildung gefördert und das
Branchenniveau erhöht werden. Hier wollen
beide Verbände zusammenarbeiten, um eine
Übernahme des ungarischen Verfahrens analog den europäischen Normen zu prüfen.
Über die Mitgliedschaft im Immobilienverband CEI „Confédération Européene de l´Immobilier“ arbeiten die Ungarn bereits auf der
Ebene der Europäischen Union mit. Dem
BFW wurde exklusiv die Möglichkeit eröffnet,
dort an der Entwicklung und Verabschiedung
von europäischen Normen für die Immobilienverwaltungsbranche mitzuwirken. Wir haben dieses Angebot gerne angenommen.
Das Budapester Gespräch bereitete die Basis
für eine Zusammenarbeit auf europäischer
Ebene, die den Zielen unseres Verbandes sehr
nützlich sein kann. Präsident Péter Mehrli
wurde als Gast zu unserem Kongress im Mai
nach Berlin eingeladen.
Dr. Michael Goßmann
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Peter Patt kommentiert
Bilanzen für die Öffentlichkeit?
Gem. §§ 264 a, Abs. 1 HGB sind die Vertreter
von Kapitalgesellschaften & Co. KG/ oHG verpflichtet, die Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.1999 begonnen haben, bis zum Ablauf
von 12 Monaten nach
dem Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
beim Registergericht
offen zu legen. Dazu
gehören auch die erforderlichen Anlagen
entsprechend
der
Größenklasse (vgl. §§ 267 ff. HGB). Es handelt
sich um eine Bringschuld. Wird diese Pflicht
nicht befolgt, hat das Registergericht auf entsprechenden Antrag die Offenlegung im We-
ge eines Ordnungsgeldverfahrens durchzusetzen. Das Ordnungsgeld kann zwischen 2.500
und 25.000 Euro betragen (§ 335 b HGB).
Nicht jeder Verwalter in der Rechtsform einer
GmbH oder GmbH & Co. KG/ oHG hat ein Interesse, seine Bilanzen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Oben genanntes Gesetz
verpflichtet ihn aber dazu. ‚Wo kein Kläger,
da kein Richter’, dachte sich ein Kollege. Sein
Kunde begehrte beim Registergericht Einsicht, der Verwalter wurde zur Einreichung
der Bilanzen aufgefordert – und durfte dafür
noch 45 Euro pro Jahr für die Prüfung durch
das Registergericht berappen. Deutschland,
Deine Bürokratie!
Für einen Gläubigerschutz erscheint dieses
Verfahren ungeeignet, kann doch die Bilan-
OLG Spruch ermutigt Verwalter
Kurzfassung eines alltäglichen Vorfalls für
schnell lesende Kolleginnen und Kollegen
Erstens: Der Verwalter versendet an den Wohnungseigentümer die jährliche Hausgeldabrechnung. Zweitens: Der Eigentümer reicht die
Rechnung an seinen Mieter weiter. Drittens:
Der Mieter gibt die Rechnung an seinen
Rechtsanwalt. Viertens: Der Rechtsanwalt
schreibt dem Eigentümer, dass der Mieter und
er fast alle Positionen in der Hausgeldabrechnung bezweifeln. Fünftens: Der Eigentümer
übergibt dem Verwalter den Vorgang und bittet ihn, sich der Sache anzunehmen.
Der Verwalter schreibt dem Rechtsanwalt
und klärt ihn über alle Kosten in der Abrechnung auf. Die letzten Sätze: „Die Abrechnungen für das Jahr 2000 und 2001 sind korrekt
und bedürfen keiner Verbesserung. Wir haben dem Wohnungseigentümer empfohlen,
die geforderten Beträge, so wie vorgelegt,
mittels Mahnbescheid einzufordern.“
Die Gaudi. Der Rechtsanwalt verschickt eine
„Wettbewerbsrechtliche Abmahnung“ mit
Unterlassungserklärung und Rechnung. Abwehrmaßnahme durch Einschalten eines
Rechtsanwalts. Der gegnerische Anwalt beantragt Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Verhandlung. Verloren. Einspruch.
2. Instanz beim OLG Nürnberg. Gewonnen.
Der Tenor des Urteils OLG Nürnberg vom
20.1.2004, Aktenzeichen 3 U 3436/03: „Diese
Abrechnungstätigkeit ist jedoch zweifellos
durch Art. 1 § 5 Nr. 3 RBerG gedeckt, da diese Abrechnungstätigkeit zum Kernbereich
der Verwaltertätigkeit gehört.“ Sollte Kolleginnen oder Kollegen ähnliches passieren,
kann geholfen werden: [email protected]
Manfred Ritter, Neumarkt
Beiratsseminare zur Kundenbindung
Seminare für Beiräte helfen, Kunden und
Multiplikatoren zu binden. Mit einem
‘schlüsselfertigen’ Servicekonzept beschäftigte sich eine Projektgruppe Mitte
März. Das Programm, das am 8. Mai zur
BFW-Mitgliederversammlung in Berlin
vorgestellt wird, umfasst Themen und Ziele, Referentenliste, Ablaufpläne, Checklisten für Durchführung u.a. Mit diesem
Servicepaket soll den Verbandsmitgliedern
ein Leitfaden für die erfolgreiche Gestaltung von Beiratsseminaren gegeben und
eine Qualitätsnorm geschaffen werden.
Dank an Martina Schinke-Morsbach,
Thorsten Woldenga und Thomas Opitz für
die Zusammenstellung. Der BFW-Vorstand
will zudem eigene Seminare für interessierte Eigentümer unter dem Leitbild ‘Ver-
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braucherschutz’ etablieren. Ergänzend zur
Konzeption der Gruppe sollen hier ‘nochnicht-BFW-Kunden’ angesprochen werden. Mit einer Aufklärungs- und Qualifizierungskampagne möchte der BFW den
Unterschied zwischen Verwaltern und
Fachverwaltern verdeutlichen und Eigentümer für die Auswahl eines Fachverwalters motivieren. Das BFW-Logo stellt in
Verbindung mit dem Ehrenkodex eine
Marke dar, die Eigentümern Leitbild sein
sollte. Sehen Sie dazu auch den Fragebogen ‘Verwalterauswahl’ auf den Internetseiten des BFW. Diese Aktion kommt den
BFW-Mitgliedern zugute, die auf neue
Kundenanfragen hoffen dürfen.
Verantwortlich für die Seminare zeichnet:
[email protected]
zerstellung häufig in die Länge gezogen werden. Und auch zeitnah bereitgestellte Bilanzen können immer nur einer ex-post- sowie
Stichtagsanalyse unterzogen werden.
Die Gerichte können die Kurzbilanzen angesichts der Menge der GmbH kaum prüfen und
möglicherweise ohne intime Geschäftskenntnisse auch nur grob selbständig beurteilen.
Wofür also der Aufwand?
Den gläsernen Verwalter wünscht Ihr
[email protected]
Kurz und wichtig
Termine
Bitte vormerken!
3. Potsdamer Verwaltertag am 6.9.2004
im Kongresszentrum der Ostdeutschen
Sparkassenakademie in Potsdam, Am
Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam. Anmeldung per Internet unter www.wohnungsverwalter.de oder über die Geschäftsstelle.
Herzlichen Glückwunsch
... zu runden 40: Harald Küster-Baumann, Immobilienverwaltung A. Baumann, Inh. Küster-Baumann und Dieter
Korzen OHG in 38700 Braunlage
Gesundheit und Erfolg wünscht die BFWGeschäftsstelle.
Mitglieder
Neue Fördermitglieder
WestWood Kunststofftechnik GmbH in
32469 Petershagen
Dipl. Ing. M. Jung, Bauflächentechnik
GmbH in 42719 Solingen
Ordentliches Mitglied
Wohnungsverwaltung
Küster&Velten
GmbH in 45881 Gelsenkirchen
Ausschluss
Rechtsanwalt und Notar Hans-Otto Döll
in 64283 Darmstadt
Impressum
Herausgeber: BFW Bundesfachverband
Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V.
Schiffbauerdamm 8 · 10117 Berlin · Tel.: 0 30/3 08 79 17
Verlag: Hammonia-Verlag GmbH
Tangstedter Landstraße 83 · 22415 Hamburg
Postfach 62 02 28 · 22402 Hamburg
Redaktionelle Betreuung: Bettina Erdmann
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recherchiert worden, eine Garantie für die Richtigkeit und
eine Haftung kann nicht übernommen werden.
BFW-AKTUELL – Wohnungseigentum 5/2004 – 110