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AKTUELL BUNDESFACHVERBAND WOHNUNGS- UND IMMOBILIENVERWALTER E.V. Mit epiqr Eigentümer überzeugen Erste Praxiserfahrungen zeigen: Programm zur Gebäudeanalyse macht Verwaltervorschläge transparent Epiqr, die Software zur Erstellung einer umfassenden Gebäudeanalyse, wurde auf BFWVeranstaltungen und in der BFW-AKTUELL bereits mehrfach vorgestellt. Einige Verwalter haben sie bereits zu den vom Verband offerierten Sonderkonditionen erworben. Bislang jedoch mangelte es an Erfahrungen, wie damit effektiv umzugehen ist. Peter Waßmann, Geschäftsführer der Haus & Grund Celle Verwaltungsgesellschaft mbH, hat seine Erkenntnisse Ende März in Bebra einem Kreis interessierter Verwalterinnen und Verwalter vorgestellt. Die Power-Point Präsentation und die von Peter Waßmann vorgetragenen Praxiserfahrungen wussten mehr als jegliche theoretische Erörterung zu überzeugen. Epiqr – einmal eingeführt, ständig benutzt und fortgeschrieben – hilft bei der Analyse und Kontrolle jeder einzelnen Liegenschaft hinsichtlich ihres aktuellen und zukünftigen Instandsetzungs- und Sanierungsbedarfs und der zu erwartenden Kosten. Waßmann machte das an dem Beispiel einer 48 WE umfassenden Eigentümergemeinschaft deutlich. Die von seinem Unternehmen verwaltete Liegenschaft mit Schwimmbad und Tiefgarage wurde 1972 gebaut. Anfang 2000 wurde durch die Verwaltung und einen Architekten ein Sanierungsbedarf von 573.000 € ermittelt. „Solche Zahlen sind für Eigentümer immer ein Schock,“ weiß Waßmann. „Sie wehren ab.“ Mit Hilfe von epiqr – „ich hab das Programm nicht nur gekauft, sondern auch gleich angewendet“ - hat er das Riesenpaket in handliche Einzelpäckchen zerlegt. „So wird für die Eigentümer fasslich, was wie und wann auf sie zukommt. Wir können uns gemeinsam Schritt für Schritt darauf einstellen.“ Zunächst wurden für die Fassaden einschließlich Wärmedämmung 240.000 € aus den gebildeten Rücklagen aufgebracht. Inzwischen waren alle Daten der Wohnanlage Mai 2004 rüttelt auf.“ Nach der Verjüngungskur durch Fassadensanierung sind die Häuser jetzt wieder auf dem Stand von 20jährigen. Epiqr weist weitere 80 Jahre Nutzungsdauer aus, die sich nach der Balkonerneuerung auf 87 Jahre ausdehnen wird. „Noch plastischer kann man Eigentümern die Konsequenzen ihrer Entscheidungen wohl kaum vor Augen führen,“ meint Waßmann. in epiqr eingespeist. „Anfangs dauert das zwei Tage, die Aktualisierung später wenige Stunden.“ Waßmann erstellte auf dieser Basis eine durch Grafiken und Tabellen anschaulich gemachte mittelfristige Finanzplanung. Danach müssen in den nächsten acht bis zehn Jahren 349.000 € eingeplant werden. Aufgeschlüsselt ist das auf die Sanierung der Balkone mit 120.000 €, die Erneuerung der Heizanlage nach EnEV bis 2006 mit 39.000 € und weitere Maßnahmen für 30jährige Wohngebäude. „Da jährliche Rückstellungen von 64.000 € gezahlt und laut der epiqr Gebäudeanalyse etwa 45.000 € für Sanierung pro Jahr gebraucht werden, konnte ich den Eigentümern die Besorgnis nehmen. Es werden keine Sonderumlagen notwendig. Die langfristige Fi- Peter Waßmann kann Verwaltern epiqr nur empfehlen: nanzplanung muss nicht „Instandhaltung wird leichter handhabbar.“ geändert werden.“ Seinen Verwalterkolleginnen und -kollegen empfiehlt er, über den eigenen Schatten zu Lebensspanne plastisch gemacht springen und sich zu zwingen, die ZustandsBesonders hat Waßmann die „Eingriffstiefe“ beschreibung der Gebäude richtig aufzuar– eine epiqr-Programmfunktion zur Lebens- beiten. Man solle die Scheu überwinden, dauer der Gebäude – schätzen gelernt. Auf den Eigentümern auch katastrophale Zahlen einer Skala von 0-1 wird die Lebensspanne zu präsentieren und sie mit technischen Fraeines Hauses vom Neubau (0) bis Abriss (1 = gen zu konfrontieren. „Epiqr hilft, den 100 Jahre) widergespiegelt. 0,5 heißt dann Brocken aufzudröseln,“ sagt Waßmann. „Ich entweder, das Haus ist ein halbes Jahrhun- erläutere anhand der Zahlen, was Fachleute dert alt oder sein Zustand entspricht etwa dann auszuführen haben.“ diesem Alter. „Für unsere Liegenschaft er- Gerechnet hat sich das Programm für Waßmittelte Epiqr anfangs den Wert 0,35. Das mann sofort, vor allem in der Akquise. „Eiheißt, obwohl sie knapp 30 Jahre alt war, nen Auftrag über 100 Wohnungen hätte ich hatte sie aufgrund unzureichender Instand- ohne epiqr im Angebot wohl nicht bekomsetzung in der Vergangenheit noch eine men. Für mich ist es Garant für KundenbinB.E. Restnutzungsdauer von 65 Jahren. Auch das dung und dauerhafte Geschäfte.“ Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V. | Geschäftsstelle | Schiffbauerdamm 8 | 10117 Berlin Telefon 0 30/30 87 29 17 | Fax 0 30/30 87 29 19 | E-Mail [email protected] | web www.wohnungsverwalter.de BFW-AKTUELL – Wohnungseigentum 5/2004 – 107 11 Willkommen den neuen Fördermitgliedern im BFW Wolf Heiztechnik GmbH: Moderner Systemanbieter mit weltweitem Namen Auf vier Standbeinen – Heizung, Klima, Lüftung und Solarsysteme – baut die im bayrischen Mainburg beheimatete Wolf GmbH ihr Geschäftsfeld auf. Mit 1300 Mitarbeitern hat das Unternehmen im zurückliegenden Geschäftsjahr 194 Mio Gesamtumsatz erzielt und damit um drei Prozent zugelegt. Bei Wolf-Geräten wird auf Ressourcen schonenden Einsatz und niedrigen Energieverbrauch geachtet, die Entwicklung alternativer Energien wird einbezogen. Mit GasBrennwertheizungen – eine 1991 auf dem Markt eingeführte Technik – sparen Hauseigentümer beispielsweise bis zu 35 Prozent Heizenergie gegenüber einer Altanlage ein. Weltweit hat das 1963 gegründete Unternehmen inzwischen Referenzobjekte vorzuweisen, so im Kreml in Moskau, der ESOSternwarte in Chile oder der Banca d`Italia in Rom. Bei aller Internationalität steht das Unternehmen zum Standort Deutschland, hat erst kürzlich die Solarproduktion mit einer Investition von einigen Mio. Euro aus Tschechien ins Mainburger Werk zurückgeholt. Den Kontakt zum BFW hat das Unternehmen jetzt sehr bewusst gesucht. „Bislang hatten wir wenig Verbindung zu Wohnungsverwaltungen, sondern eher zu den Fachhandwerkern,“ erläutert Großkundenbetreuer Detlev Weise. „Da aber immer mehr Wärmetauscher: ein Top-Wolf-Produkt Aufträge in der Verwalterebene vorbereitet und entschieden werden, halten wir eine Zusammenarbeit mit dem BFW für vielversprechend. Wir wollen unsere Technik vorstellen, Wissen und Hintergründe vermitteln, um Verwaltern Entscheidungen für ihre Eigentümergemeinschaften zu erleichtern. Im Gegenzug interessieren uns die Erfahrungen aus der Verwalterpraxis für die Weiterentwicklung unserer Produkte.“ Gerade vor dem Hintergrund des flächendeckend notwendig werdenden Austauschs alter Heizkessel – im Herbst läuft dazu die letzte Übergangsregelung nach dem Bundesemissionsschutzgesetz aus – plädiert Weise dafür, gemeinsame Ideen zu entwickeln. „Wir denken beispielsweise an Konzeptionen, eine Art Checkliste für das, was bis Ende 2008 zu tun ist, um in den Liegenschaften gesetzeskonform mit der Energieeinsparverordnung zu werden.“ Den BFW-Kongress im Mai will Detlev Weise nutzen, um erste persönliche Kontakte mit Verwaltern zu knüpfen. www.wolf-heiztechnik.de Hausbank München: Spezialbank für die Wohnungswirtschaft Als Partnerin und nicht Konkurrentin der Hausverwalter sieht sich die Hausbank München. In ihrer fast 100jährigen Tradition hat sie sich seit mehreren Jahrzehnten auf eine Zusammenarbeit mit Hausverwaltern Josef Schraufstetter: „Nerv der Verwalter treffen ...“ spezialisiert, die zwischenzeitlich bundesweit ausgedehnt wurde. Auf den BFW ist das Geldinstitut mit einem auf die Bedürfnisse von Immobilienverwaltern zugeschnittenen Paket zugegangen. Drei besondere Angebote sollen die Arbeit erleichtern. Der Kautions-Service bietet die Anlage von Mietkautionen bei kostenfreier Kontoführung nach den gesetzlichen Vorschriften des § 551 BGB und zum Vorteil von Verwaltern und Vermietern. Mit dem Verwalter-Service wird ein 12 vielseitiges und fundiertes EDV-Programm für die Verwaltung von Eigentums- oder Mietobjekten offeriert, das den Anwendern die Kapazitäten und den Vorzug eines Rechenzentrums bietet. WEG-Rücklagenkonten werden als offene Fremdgeldkonten auf den Namen der Gemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung geführt. Als Basis für den Zinssatz wird das Gesamtvolumen der verwalteten WEG-Konten herangezogen. Die Anlage erfolgt kostenfrei zu Festgeldkonditionen. „Was oft Zeit raubend, teuer und undurchschaubar erscheint, ist bei unserer Bank klar und einfach,“ sagt Josef Schraufstetter, Vorstandsmitglied für den Geschäftsbereich Wohnungswirtschaft. „Verwalterarbeit wird erleichtert. Verwaltungen mit umfangreichen Kautions-Beständen beispielsweise können über einen Internet-Zugang ihre Objektdaten abrufen, Kautionskonten eröffnen und auflösen und haben somit schnell und jederzeit eine Kontrolle über die aktuellen Daten,“ erläutert er. „Wir denken – und das haben uns die ersten Gespräche auf der Münsteraner Verwalterkonferenz des BFW zu Jahresbeginn bereits bestätigt – dass wir mit unserem Angebot einen Nerv der BFW-Verwalter getroffen haben. Wir freuen uns, die Zusammenarbeit mit dem Verband ausweiten zu können.“ Neben der Zentrale in München werden im Bundesgebiet Repräsentanzen in Berlin, Düsseldorf und Karlsruhe unterhalten, um eine größere Kundennähe zu ermöglichen. Wichtige Münchner Adresse für Haus- und Grundeigentümer – Stammsitz auch der Hausbank Die Bank ist eigenständig, gehört keinem Konzern an und arbeitet mit internationalen Partnern wie der DG-Bank in London, Luxemburg, New York und der Schweiz zusammen. Kontakt: Tel.: 089/55141-295 E-Mail: [email protected] www.hausbank.de BFW-AKTUELL – Wohnungseigentum 5/2004 – 108 Raus aus der Teufelsspirale Es ist eher die Ausnahme, dass Eigentümer in ihren Liegenschaften selbst Hand anlegen. Manchmal aber hilft ein praktisches Engagement in eigener Sache, Kosten zu sparen und Probleme zu begrenzen. Ein Beispiel aus einer von der Nahlenz Immobilienmanagement verwalteten Eigentümergemeinschaft in Kaiserslautern, Mainzerstraße: 220 WE, 10 Gewerbeeinheiten in zwei Hochhaustürmen. Schöner durch Eigentümerinitiative: Aufzug außen ... „Unser Hochhaus ist 30 Jahre alt und leider etwas heruntergekommen, Verkaufspreise liegen inzwischen weit unter der Hälfte vergleichbarer Wohnungen im Lande. Eine Teufelsspirale dreht sich: schlampiges Aussehen, schlechtes Image, schlechte Mieterstruktur, Rückgang von Mieten, Verslumung des Hauses,“ schätzt Eigentümer Herbert Keßler kritisch eine unheilvolle Tendenz ein und hält mit Aktivität dagegen. „Ich versetze mich in die Haut eines Fremden, der das Haus betritt und sich unwohl fühlt. Da setze ich Spachtel und Pinsel an. Farbe und Arbeitsmaterial kosten nicht viel.“ Keßler hat den eigenen Flur und Wände im Erdgeschoß gestrichen und Aufzugstüren silbergrau gespritzt. „Es gibt zaghafte Nachahmereffekte. Ein anderer Eigentümer hat auch seinen Flur selbst gestrichen. Ich hoffe auf weitere Hilfe.“ Verwalter Dr. Klaus Nahlenz bestätigt die Probleme mit Vandalismusschäden und Verwahrlosung in Hochhäusern. „Jede Renovierungsmaßnahme bedeutet einen hohen Aufwand und für die Eigentümer eine große finanzielle Belastung. Viele können das angesichts eigener wirtschaftlicher Schwierigkeiten einfach nicht leisten. Damit sind uns Verwaltern auch in gewissem Maße die Hände gebunden.“ Was nicht heißt, dass die Verwaltung Selbsthilfe von Eigentümern wie Herbert Keßler nicht aufgreift und unterstützt. Schließlich geht es um die Lebensqualität im Haus. Inzwischen wurde für den Innenbereich ein Farbkonzept erarbeitet und Farbe eingekauft. „Da die einzelnen Geschosse in sich abgeschlossen sind, können sich Eigentümer jetzt zusammentun und selbst renovieren. Das spart deutlich Kosten,“ meint Klaus Nahlenz. Niemand der gebeutelten Eigentümer könne hausumfassende Mammutaktivitäten zahlen, bestätigt Herbert Keßler und benennt Beweggründe für sein individuelles Engagement: „Ich versuche, meine Verluste zu mi- ... und innen nimieren, auch ich als Eigentümer verliere meinen Einstand, zwei Wohnungen habe ich schon mit Verlusten verkauft.“ Durch das gute Beispiel habe sich die Atmosphäre im Haus bereits verbessert, schätzt Verwalter Nahlenz ein. „Mit einem einheitlichen Konzept lässt sich jetzt noch einiges mehr bewegen.“ Anfängliche Widerstände der Bewohner fühlt Eigentümer Keßler schwinden. „Vielleicht,“ so hofft er, setzt sich langsam ein bisschen Stolz und Verantwortungsbewusstsein durch. Sehen kann ich den Erfolg noch nicht, aber ich fühle was.“ B.E. Budapester Gespräch mit Blick auf Europa Am 6. April trafen sich Vorstandsmitglieder von BFW und ungarischem Magyar Ingatlanszövetség (MAISZ) / Hungarian Real Estate Association (HREA) in Budapest, um Arbeit und Ziele und des jeweils anderen Fachverbandes kennen zu lernen. Beide Verbände sind Mitglied im FIABCI. Der einzige ungarische Immobilienverband mit internationaler Ausrichtung wurde 1991 gegründet und vertritt die Interessen seiner rund 460 Mitglieder in den Bereichen Immobilienbewertung, -maklerwesen, -management und Projektentwicklung. Seine Fachausschüsse widmen sich den Themen Berufsprofessionalität, Pädagogik, Internationale Angelegenheiten, Ethik, Rechtsangelegenheiten und der Rechnungsprüfung. Die Wohnungseigentumsverwaltung genießt hohen Stellenwert, da 92% aller Wohnungen meist selbst genutzte Eigentumswohnungen sind. Der ungarische Fachverband arbeitet mit bei der Modifizierung des ungarischen Woh- BFW-AKTUELL – Wohnungseigentum 5/2004 – 109 nungseigentumsgesetzes. Zu Jahresbeginn trat eine Änderung in Kraft, nach der Geschäftsführer von Immobilienverwaltungen eine entsprechende fachliche Qualifikation aufweisen müssen. Hier sind uns die ungarischen Kollegen einen Schritt voraus, wenn auch die praktische Umsetzung Zeit brauchen wird. Das ungarische WEG soll in Zukunft mehrsprachig, auch in Deutsch, aufgelegt werden. Für die eigene WEG-Gesprächsrunde möchte der BFW von den ungarischen Erfahrungen profitieren. Qualitätsstandards sind ein gemeinsames Anliegen Wichtig in der ungarischen Verbandsarbeit ist die berufliche Qualifizierung und die Mitarbeit an europäischen Standards. Dafür wurde eine Einstufungsorganisation gegründet, die den auf der europäischen Norm EN 45013 beruhenden Titel Immobilienfachmann/frau verleiht. Fünf Jahre lang darf unter ständi- gem Monitoring der Titel getragen werden, danach muss er erneut verteidigt werden. So soll die fachliche Bildung gefördert und das Branchenniveau erhöht werden. Hier wollen beide Verbände zusammenarbeiten, um eine Übernahme des ungarischen Verfahrens analog den europäischen Normen zu prüfen. Über die Mitgliedschaft im Immobilienverband CEI „Confédération Européene de l´Immobilier“ arbeiten die Ungarn bereits auf der Ebene der Europäischen Union mit. Dem BFW wurde exklusiv die Möglichkeit eröffnet, dort an der Entwicklung und Verabschiedung von europäischen Normen für die Immobilienverwaltungsbranche mitzuwirken. Wir haben dieses Angebot gerne angenommen. Das Budapester Gespräch bereitete die Basis für eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, die den Zielen unseres Verbandes sehr nützlich sein kann. Präsident Péter Mehrli wurde als Gast zu unserem Kongress im Mai nach Berlin eingeladen. Dr. Michael Goßmann 13 Peter Patt kommentiert Bilanzen für die Öffentlichkeit? Gem. §§ 264 a, Abs. 1 HGB sind die Vertreter von Kapitalgesellschaften & Co. KG/ oHG verpflichtet, die Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.1999 begonnen haben, bis zum Ablauf von 12 Monaten nach dem Ende des jeweiligen Geschäftsjahres beim Registergericht offen zu legen. Dazu gehören auch die erforderlichen Anlagen entsprechend der Größenklasse (vgl. §§ 267 ff. HGB). Es handelt sich um eine Bringschuld. Wird diese Pflicht nicht befolgt, hat das Registergericht auf entsprechenden Antrag die Offenlegung im We- ge eines Ordnungsgeldverfahrens durchzusetzen. Das Ordnungsgeld kann zwischen 2.500 und 25.000 Euro betragen (§ 335 b HGB). Nicht jeder Verwalter in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG/ oHG hat ein Interesse, seine Bilanzen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Oben genanntes Gesetz verpflichtet ihn aber dazu. ‚Wo kein Kläger, da kein Richter’, dachte sich ein Kollege. Sein Kunde begehrte beim Registergericht Einsicht, der Verwalter wurde zur Einreichung der Bilanzen aufgefordert – und durfte dafür noch 45 Euro pro Jahr für die Prüfung durch das Registergericht berappen. Deutschland, Deine Bürokratie! Für einen Gläubigerschutz erscheint dieses Verfahren ungeeignet, kann doch die Bilan- OLG Spruch ermutigt Verwalter Kurzfassung eines alltäglichen Vorfalls für schnell lesende Kolleginnen und Kollegen Erstens: Der Verwalter versendet an den Wohnungseigentümer die jährliche Hausgeldabrechnung. Zweitens: Der Eigentümer reicht die Rechnung an seinen Mieter weiter. Drittens: Der Mieter gibt die Rechnung an seinen Rechtsanwalt. Viertens: Der Rechtsanwalt schreibt dem Eigentümer, dass der Mieter und er fast alle Positionen in der Hausgeldabrechnung bezweifeln. Fünftens: Der Eigentümer übergibt dem Verwalter den Vorgang und bittet ihn, sich der Sache anzunehmen. Der Verwalter schreibt dem Rechtsanwalt und klärt ihn über alle Kosten in der Abrechnung auf. Die letzten Sätze: „Die Abrechnungen für das Jahr 2000 und 2001 sind korrekt und bedürfen keiner Verbesserung. Wir haben dem Wohnungseigentümer empfohlen, die geforderten Beträge, so wie vorgelegt, mittels Mahnbescheid einzufordern.“ Die Gaudi. Der Rechtsanwalt verschickt eine „Wettbewerbsrechtliche Abmahnung“ mit Unterlassungserklärung und Rechnung. Abwehrmaßnahme durch Einschalten eines Rechtsanwalts. Der gegnerische Anwalt beantragt Erlass einer einstweiligen Verfügung. Verhandlung. Verloren. Einspruch. 2. Instanz beim OLG Nürnberg. Gewonnen. Der Tenor des Urteils OLG Nürnberg vom 20.1.2004, Aktenzeichen 3 U 3436/03: „Diese Abrechnungstätigkeit ist jedoch zweifellos durch Art. 1 § 5 Nr. 3 RBerG gedeckt, da diese Abrechnungstätigkeit zum Kernbereich der Verwaltertätigkeit gehört.“ Sollte Kolleginnen oder Kollegen ähnliches passieren, kann geholfen werden: [email protected] Manfred Ritter, Neumarkt Beiratsseminare zur Kundenbindung Seminare für Beiräte helfen, Kunden und Multiplikatoren zu binden. Mit einem ‘schlüsselfertigen’ Servicekonzept beschäftigte sich eine Projektgruppe Mitte März. Das Programm, das am 8. Mai zur BFW-Mitgliederversammlung in Berlin vorgestellt wird, umfasst Themen und Ziele, Referentenliste, Ablaufpläne, Checklisten für Durchführung u.a. Mit diesem Servicepaket soll den Verbandsmitgliedern ein Leitfaden für die erfolgreiche Gestaltung von Beiratsseminaren gegeben und eine Qualitätsnorm geschaffen werden. Dank an Martina Schinke-Morsbach, Thorsten Woldenga und Thomas Opitz für die Zusammenstellung. Der BFW-Vorstand will zudem eigene Seminare für interessierte Eigentümer unter dem Leitbild ‘Ver- 14 braucherschutz’ etablieren. Ergänzend zur Konzeption der Gruppe sollen hier ‘nochnicht-BFW-Kunden’ angesprochen werden. Mit einer Aufklärungs- und Qualifizierungskampagne möchte der BFW den Unterschied zwischen Verwaltern und Fachverwaltern verdeutlichen und Eigentümer für die Auswahl eines Fachverwalters motivieren. Das BFW-Logo stellt in Verbindung mit dem Ehrenkodex eine Marke dar, die Eigentümern Leitbild sein sollte. Sehen Sie dazu auch den Fragebogen ‘Verwalterauswahl’ auf den Internetseiten des BFW. Diese Aktion kommt den BFW-Mitgliedern zugute, die auf neue Kundenanfragen hoffen dürfen. Verantwortlich für die Seminare zeichnet: [email protected] zerstellung häufig in die Länge gezogen werden. Und auch zeitnah bereitgestellte Bilanzen können immer nur einer ex-post- sowie Stichtagsanalyse unterzogen werden. Die Gerichte können die Kurzbilanzen angesichts der Menge der GmbH kaum prüfen und möglicherweise ohne intime Geschäftskenntnisse auch nur grob selbständig beurteilen. Wofür also der Aufwand? Den gläsernen Verwalter wünscht Ihr [email protected] Kurz und wichtig Termine Bitte vormerken! 3. Potsdamer Verwaltertag am 6.9.2004 im Kongresszentrum der Ostdeutschen Sparkassenakademie in Potsdam, Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam. Anmeldung per Internet unter www.wohnungsverwalter.de oder über die Geschäftsstelle. Herzlichen Glückwunsch ... zu runden 40: Harald Küster-Baumann, Immobilienverwaltung A. Baumann, Inh. Küster-Baumann und Dieter Korzen OHG in 38700 Braunlage Gesundheit und Erfolg wünscht die BFWGeschäftsstelle. Mitglieder Neue Fördermitglieder WestWood Kunststofftechnik GmbH in 32469 Petershagen Dipl. Ing. M. Jung, Bauflächentechnik GmbH in 42719 Solingen Ordentliches Mitglied Wohnungsverwaltung Küster&Velten GmbH in 45881 Gelsenkirchen Ausschluss Rechtsanwalt und Notar Hans-Otto Döll in 64283 Darmstadt Impressum Herausgeber: BFW Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V. Schiffbauerdamm 8 · 10117 Berlin · Tel.: 0 30/3 08 79 17 Verlag: Hammonia-Verlag GmbH Tangstedter Landstraße 83 · 22415 Hamburg Postfach 62 02 28 · 22402 Hamburg Redaktionelle Betreuung: Bettina Erdmann Pressebüro transit berlin.pro media Torstraße 177 · 10115 Berlin · Tel.: 0 30/61 30 96 63 www.pressebuero-transit.de Bildnachweis: Fotos BFW, Firmenarchive Druck: v. Stern’sche Druckerei GmbH & Co KG Zeppelinstraße 24 · 21337 Lüneburg Vorbehalt: Alle Berichte und Informationen sind nach bestem journalistischen Fachwissen zusammengetragen und recherchiert worden, eine Garantie für die Richtigkeit und eine Haftung kann nicht übernommen werden. BFW-AKTUELL – Wohnungseigentum 5/2004 – 110