Aktiv und informiert ab 55
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Aktiv und informiert ab 55
wissenswert. Ein hilfreicher Begleiter im Alltag Aktiv und informiert ab 55 Region_Anzeige Herford 175 x 266 mm II 23.11.12 11:36 Seite 1 Unser Angebot – so vielfältig wie das Alter. ■ Ambulanter Pflegedienst Nachbarschaft Lübberlindenweg, Herford · Tel. 05221 342 02 83 ■ Altenzentrum Bethesda · Bad Salzuflen · Tel. 05222 365 - 0 ■ Jacobi-Haus · Bünde · Tel. 05223 17 87- 0 ■ Johannes-Haus · Herford · Tel. 05221 10 35 -0 ■ Haus Stephanus · Hiddenhausen · Tel. 05221 96 73- 0 ■ Marie-Schmalenbach-Haus · Herford · Tel. 05221 76 31- 0 ■ Simeonsstift · Vlotho · Tel. 05733 79 04 - 0 johanneswerk.de Aktiv und informiert ab 55 Ein hilfreicher Begleiter im Alltag Grußwort des Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unsere Gesellschaft wird immer nachhaltiger von älteren Menschen geprägt. Älterwerden bedeutet jedoch nicht unbedingt weniger aktiv zu sein oder sich zurückzuziehen. Die überwiegende Mehrheit der älteren Menschen wohnt selbstständig und ist sozial aktiv. Gerade die Gruppe der „Jungen Alten“ ist zunehmend bereit ihre Erfahrungen und Kenntnisse einzubringen. Sie stützen das Ehrenamt, bauen neue Projekte auf und unterstützen aktiv die nachkommenden Generationen. Sie leisten einen wertvollen Beitrag für unser Gemeinwesen und sind ein Gewinn gerade auch für die Hansestadt Herford. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Lebensformen und Lebensstile verändert, die geistige und körperliche Fitness wird zunehmend trainiert und es bleibt mit Eintritt in den Ruhestand mehr Zeit für die kleinen Freuden des Lebens. Vor Ihnen liegt eine praktische Orientierungshilfe, die sich mit der Vielzahl der Themen im Alter beschäftigt und die vielleicht auch Sie oder Ihre Angehörigen bewegen. „Aktiv und informiert ab 55“ nennt Ihnen Adressen sowie Ansprechpersonen, gibt Hinweise zu vielen sozialen und gesundheitlichen Themen und Diensten. Die Broschüre nennt Ihnen Beratungsstellen und befasst sich mit Ideen für Freizeit, Engagement und Kultur. Sie erhalten aber auch Antworten auf Fragen, die sich um Pflegebedürftigkeit und um finanzielle Dinge drehen. Ich hoffe, dass die vorliegende Broschüre mit ihren Anregungen Ihnen Antworten auf viele Fragen geben kann. Es grüßt Sie herzlich Ihr Das Alter ist nicht gleichbedeutend mit Tim Kähler Krankheit und Pflegebedürftigkeit und doch Bürgermeister können mit zunehmendem Alter gesundheitliche Probleme und Beschwerden auftreten. Hier braucht es manchmal Unterstützung, einen Rat oder einen ersten Hinweis. 3 Gesundheit Fitness Rhehasport Prävention Finde heraus, was gut für dich ist! SportBildungswerk Herford Amtshausstr. 3 32051 Herford Tel. 05221 131435 [email protected] www.sportangebote-herford.de Anzeige_PPD_1_4_83x127mm_cmyk_pfade.indd 1 10.05.2016 14:56:05 Inhaltsverzeichnis Grußwort des Bürgermeisters Inhaltsverzeichnis 3 5 Aktiv im Alter 6 In diesem Kapitel finden Sie Adressen für die Freizeitgestaltung aber auch Ansprechpersonen, sofern Sie sich freiwillig engagieren möchten. Rat und Information 20 Hier finden Sie Beratungseinrichtungen, Selbsthilfegruppen, Interessensvertretungen und Ansprechpersonen, die in bestimmten Lebenslagen weiterhelfen. Fragen rund ums Geld 30 In diesem Kapitel bekommen Sie erste Antworten auf Fragen zur Rente, zur Schwerbehinderung und welche sozialen Leistungen in Anspruch genommen werden können. Wenn Pflege nötig ist 40 Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die Pflege bekommen Sie hier. Sicheres Wohnen im Alter 54 Wenn Sie mehr über das Wohnen im Alter wissen wollen, Fragen zur Wohnraumanpassung und verschiedenen Wohnformen haben, finden Sie hier Antworten. Wer leistet welche Hilfe 58 Benötigen Sie Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen, jemanden, der Ihnen ein Schreiben aufsetzt oder Ihr Treppenhaus putzt? Fehlt Ihnen der Durchblick im Dschungel der Pflegekassen oder Sozialhilfeträger? Dann finden Sie Hilfe und Antworten in diesem Kapitel. Nachlass- und Vorsorgeregelung Im Todesfall... 64 Wenn Sie Ihre eigenen Wünsche für den Todesfall gewahrt wissen wollen und Informationen rund um eine Bestattung benötigen geben wir hier Hinweise. Stichwortverzeichnis Impressum 68 70 5 Aktiv im Alter Ideen für Kultur und Soziales Engagement ©iStock.com/skynesher Aktiv im Alter Sport und Bewegung Deutschland wird älter. Lag vor 150 Jahren die Lebenserwartung eines Menschen noch bei unter 40 Jahren, werden Frauen heute durchschnittlich 82, Männer 77 Jahre alt. Die Generation 60plus ist so engagiert und aktiv wie nie zuvor – Senioren bereisen die Welt, springen als Babysitter in der Nachbarschaft ein und treffen sich mehrmals wöchentlich zum gemeinsamen Sport. Unter Menschen – Zeit für Begegnung Möchten Sie Ihre freie Zeit mit anderen verbringen oder Ihre freie Zeit für andere einsetzen? Suchen Sie eine Möglichkeit Ihrem Hobby und Ihren Interessen mit anderen Menschen nachzugehen? Suchen Sie sinnvolle Tätigkeitsfelder? In diesem Kapitel finden Sie Adressen für die Freizeitgestaltung aber auch Ansprechpersonen, sofern Sie sich freiwillig engagieren möchten. Freiwilliges bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt haben eine lange Tradition. Die Bereitschaft, Aufgaben für und in dieser Gesellschaft zu übernehmen, nimmt zu. Vielleicht verfügen Sie vor dem Hintergrund Ihrer Erfahrungen über fachliche und soziale Kompetenzen, die Sie anderen Menschen zur Verfügung stellen möchten. Sie sind herzlich eingeladen sich einzubringen. Egal ob Sie traditionelle Aufgaben, z. B. innerhalb der Kirchengemeinden, der Sportvereine oder der Verbände wahrnehmen wollen, oder ob Sie daran interessiert sind verantwortlich mitzugestalten, zum Beispiel im Seniorenbeirat. 8 Aktiv im Alter Stadtteilzentren, Nachbarschaftstreffs und Seniorenclubs Stadtteilzentren, Treffs und Seniorenclubs finden Sie bestimmt auch in Ihrer Nähe. In den Stadtteilzentren und Seniorentreffs finden Sie von verschiedene Hobbygruppen, Gesprächskreise, Tanznachmittage, Chöre, Bildungsangebote, Beratung sowie Computerclubs und Holzwerkstätten, Schreibwerkstatt Tageszeitung, Kegeln und Schwimmen, Selbsthilfegruppen ( z. B. Schlaganfall, Tinnitus und Aphasie), gehemeinsames Kochen oder den Mittagstisch, politische Diskussionsrunden und offene Sonntagsangebote, freiwilliges Engagement, Schreibbüro, Besuchsdienste und vieles mehr. Die Stadtteilzentren Die Stadtteilzentren geben jeweils eigene Veranstaltungskalender heraus. Schauen Sie doch mal hinein und lassen sich von den Angeboten inspirieren. Sie sind offen für alle und – das ist ganz wichtig – nicht an eine Mitgliedschaft oder eine Vereinszugehörigkeit gebunden. Kontakte • Bürgerzentrum HudL Unter den Linden 12 · Herr Giebel Tel. 189-1011 • Böckmanns Laden im Lutherhaus Oetinghauser Weg 6 · Herr Lobe · Tel. 56034 • AWO Stadtteilzentrum Kastanienallee Kastanienallee 29 · Frau Eisenburger · Tel. 82051 • Stadtteiltreff Nordstern – Bürgerhaus Nordstern · Magdeburger Straße 21 Herr Winter · Tel. 174655 • Mehrgenerationenhaus des DRK „Alte Schule Ottelau“ · Marienburger Str. 10 Frau Warnecke · Tel. 2758679 • Nachbarschaftstreff im HeinrichWindhorst-Haus · Ev. Diakoniestiftung Schwarzenmoorstr. 68 · Frau Fritsche Tel. 282030 • Nachbarschaftstreff im Johanneshaus Ev. Johanneswerk · Auf der Freiheit 13 – 15 Frau Mühlenfeld · Tel. 1035-0 • Nachbarschaftszentrum Lerchenstr. 5 – 7 · Johanneswerk im Stadtteil Frau Scheele · Tel. 3420283 • Nachbarschaftstreff im Marie-SchmalenbachHaus · Ev. Johanneswerk · Graf-Kanitz-Str. 3 – 5 Frau Beiderwieden · Tel. 7631129 • Nachbarschaftstreff im Wichern-Haus Ev. Diakoniestiftung · Fichtestr. 16 · Frau Smelting · Tel. 97320 Die Nachbarschaftstreffs In einzelnen Quartieren der Stadt Herford gibt es Treffpunkte für eine erweiterte Nachbarschaft. Diese Angebote werden gestaltet von verschiedenen Anbietern der Wohlfahrtspflege oder der Wohn- und Pflegezentren. Hier bietet sich die Gelegenheit, in regelmäßigen Abständen gemeinsam zu frühstücken, sich auszutauschen oder an einem Vortrag oder einem schönem Konzertnachmittag ganz in Ihrer Nähe teilzunehmen. Kontakte • Nachbarschaftstreff der Caritas Clarenstr. 24 · Frau Wortmann · Tel. 167330 • Nachbarschaftstreff im Ernst Louisen-Heim Ev. Diakoniestiftung · Langenbergstr. 40 Frau Bollmann · Tel. 989-0 • Nachbarschaftstreff im Haus Elisabeth Ev. Diakoniestiftung · Goltzstr. 10 · Frau Kolbe Tel. 914941 Aktiv im Alter 9 Name / Anschrift Beschreibung Treffpunkt Kontakt AWO – Seniorenclub Angebot erfragen Di Frau und Herr Nolting Tel. 82763 AWO – Seniorenclub Ellersieker Weg 41 Angebot erfragen Di ab 14.30 Uhr Frau Sonntag AWO – Seniorenclub Ortsverein Elverdissen Angebot erfragen jeden 2. Mi im Monat ab 15.30 Uhr jeden 4. Mi im Monat, von März bis November, Ausflüge Herr Danielmeier Tel. 71622 AWO – Seniorenclub Kastanienallee Angebot erfragen Di ab 15.00 – 17.00 Uhr AWO Begegnungszentrum Tel. 82051 Seniorenkreis der Ev. Emmauskirchengemeinde im Gemeindehaus Markuskirche Angebot erfragen jeden Fr 14.45 – 16.30 Uhr Frau Prohaska Tel. 23141 Seniorenkreis Laar im Gemeindehaus Laarer Straße 299 Ev. Kirchengemeinde Laar Angebot erfragen jeden letzten Sa im Monat 15.00 – 17.00 Uhr Frau Echterdiek Tel. 33868 Treffpunkt Stiftberg Stiftbergstraße 39 Ev. Kirchengemeinde Stiftberg Angebot erfragen Do, 14.30 Uhr Frau Thüner und Frau Fischer Tel. 83414 oder Tel. 99392 Seniorenkreis im Gemeindehaus Otterheide Ev. Kirchengemeinde Herford-Mitte Bezirk Cafe im Quartier Angebot erfragen jeden 1. Mo Herr Pfarrer Reinmuth 15.00 – 16.30 Uhr, Tel. 15742 jeden 1. So 14.30 – 17.00 Uhr Frau Landre Tel. 58792 Frauenhilfe der Ev. Kreuzkirchengemeinde im Gemeindehaus Hessestraße 3 Angebot im Rahmen der Frauenhilfe Leitung: Frau Jäckel Mi, 14-tägig 15.00 – 17.00 Uhr 10 Aktiv im Alter Frau Steffen Tel. 830624 Frau Jäckel Tel. 84192 Name / Anschrift Beschreibung Treffpunkt Kontakt Seniorenkreis der Ev. Freikirchengemeinde Gemeinde-Cafeteria Zusammenkunft mit Programmmteil und Café Di , 14-tägig Tel. 15455 Fax 109222 Gemeindehaus Ravensberger Straße 11 Angebot erfragen jeden letzten Do www.efg-herford.de Herr Pienek Tel. 144797 Gemeindefrühstück der Ev. Kreuzkirchengemeinde im Gemeindehaus Hessestraße 3 Frühstück und Gespräche mit wechselnden Themenschwerpunkten jeden letzten Do im Monat 9.00 – 11.00 Uhr (Anmeldung erforderlich) Frau Rossbach Tel. 83620 Frauenhilfe der Ev. Emmauskirchengemeinde Treffen zur Andacht Mi, 14-tägig Frau Mettenbrink Frauenhilfe der Ev. Emmauskirchengemeinde Herringhausen Angebot erfragen Mi, 14-tägig Frau Thoms Tel. 31494 Büro: Anmeldung Tel. 82410 Gemeindebüro Tel. 33454 Nachbarschaftstreff des Diakonischen Werkes Waisenhausstraße 1 Strickcafe u. nach Vorankündigung Ausflüge, Singen und Spielen 2. Mo im Monat 15.00 Uhr Herr Winter Tel. 529232 Di 14.30 – 17.00 Uhr Do 14.30 – 17.00 Uhr Seniorenangebot des DRK Wittekindstraße 21 Angebot erfragen Mo, Mi, Do, Frau Kelch Tel. 586784 Landsmannschaft Pommern, Mecklenburg, Berlin, Mark Brandenburg, Kreisverband Herford Gemeinsames Kaffeetrinken jeden 3. Di im Monat 14.30 – 16.30 Uhr im Stadthotel Pohlmann Mindener Str. 1 Frau Sonntag Aktiv im Alter 11 MoSe-Fahrdienst Möchten Sie eine Veranstaltung in einem Seniorenzentrum oder Stadtteiltreff in der Stadt Herford besuchen und wissen nicht wie, weil es Ihnen Ihre eingeschränkte Mobilität nicht immer erlaubt? Dann können Sie sich bei MoSe, dem ehrenamtlichen, mobilen Fahrdienst für Senioren und Seniorinnen des Diakonischen Werkes melden. Die ehrenamtlichen Fahrer und Fahrerinnen bringen Sie gegen eine Aufwandspauschale von zu Hause direkt zur Veranstaltung und auch wieder zurück. Anmeldungen und Informationen • Böckmanns Laden im Lutherhaus Herr Lobe · Tel. 56034 Sport und Bewegung Mäßige, aber angemessene Gymnastik sowie etwas sportliches Training sind auch und gerade im Alter notwendig, um gesund, beweglich und damit unabhängiger zu bleiben. Wichtige Körperfunktionen wie Kreislauf, Atmung, Stoffwechsel oder Durchblutung werden stabil gehalten bzw. gefördert. Wer sich regt und bewegt, der ist gesünder, belastbarer, widerstandsfähiger – der hat’s leichter. Viele Herforder Vereine und Wohlfahrtsverbände bieten Breitensport oder Gymnastikprogramme für ältere Menschen an. • Bürgerzentrum HudL · Tel. 189-1011 u.a. Nordic-Walking Fitnessgruppe des HudL. Regelmäßige Einsteigerkurse und wöchentliche Lauftreffs werden ohne Kursgebühren angeboten. • Böckmanns Laden im Lutherhaus Tel. 56034 • Nachbarschaftstreff Waisenhausstraße Tel. 529232 • Stadtteiltreff Süd · Tel. 276263 • Deutsches Rotes Kreuz · Tel. 56784 • Mehrgenerationenhaus des DRK Alte Schule Ottelau · Tel. 2758679 • Arbeiterwohlfahrt · Tel. 05224 912340 • Volkshochschule · Tel. 59050 • Behindertensportgemeinschaft · Tel. 109010 • Stadtsportverband · Tel. 189-454 • Kreissportbund Herford · Bildungswerk Tel. 13-1435 Im Herforder Sport- und Freizeitbad H2O haben Sie ganzjährig die Möglichkeit, mit Schwimmen oder Wassergymnastik etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Dabei werden alle Körperteile gleichmäßig beansprucht. Oder entspannen Sie doch Körper und Geist in der Saunalandschaft. Die weitgehend barrierefreie Gestaltung und Ausstattung des Bades erleichtern Ihnen die Benutzung. • H2O Herford Wiesestraße 90 · Tel. 922277 Wenn Sie lieber tanzen, ob sportlich oder Was können Sie tun, um fit und aktiv zu gemütlich, dann schauen Sie sich doch bleiben? Die Auswahl ist groß in Herford, folgende Angebote an: Tanztees im Bürgerz. B. Rad fahren, Wandern, Walking, Corozentrum HudL. Termininformationen entnarsport, Tischtennis, Kegeln, Kraft/Fitness, nehmen Sie bitte dem Programm-Flyer des Qi-Gong, Tai Chi Chuan, Yoga, Autogenes HudL oder unter Tel. 189-1011. Training, Rückenschule, Tennis, Langlauf, Wirbelsäulengymnastik und Rehasport. Bei Tanznachmittage bieten auch verschiedene allen Angeboten wird die unterschiedliche Seniorenheime im Rahmen ihrer NachbarLeistungsfähigkeit der Teilnehmenden beschaftstreffs an, so z. B. das Marie-Schmarücksichtigt. Sie brauchen also nicht zu lenbach-Haus, Wichernhaus und Heinrichfürchten, dass Sie unter- oder überfordert Windhorst-Haus (Tel. Nr. und Adressen werden. Darüber hinaus halten u.a. folgensiehe Nachbarschaftstreff). de Einrichtungen Sport und Bewegungsangebote für Sie bereit und informieren Sie darüber: 12 Aktiv im Alter Für die Liebhaber/innen von Folklore, Volks- Auf diese Weise tun Sie gleichzeitig etwas tanz, meditatives Tanzen und Senioren Tanz für Ihre Gesundheit. haben folgende Anbieter Tanzkreise eingerichtet: Als Orientierungshilfen für Aktive, die das Land „erwandern” oder „erradeln” wollen, • die Volkshochschule · Tel. 59050 sind Radwanderkarten sowie diverse • die Arbeiterwohlfahrt · Tel. 05224 912340 Wanderführer zu empfehlen. Wer sich in • das Deutsche Rote Kreuz · Tel. 56784 Gruppen auf den Weg machen möchte, kann sich wenden an: Übrigens: Wenn Sie gerne tanzen, sich aber nicht ganz sicher fühlen, dann besuchen Sportvereine Sie doch einen der Tanzkurse für ältere • ADFC Fahrradclub · KV Herford Menschen in den örtlichen Tanzschulen. Herr Folke · 1. Vorsitzender · Tel. 690773 Kontaktadressen entnehmen Sie bitte dem • Böckmanns Laden · Tel. 56034 Branchen-Telefonbuch („Gelbe Seiten”). • Stadtteiltreff Süd · Tel. 276263 Die Herforder Umgebung, sprich das Wittekindsland, bietet lohnenswerte Sehenswürdigkeiten, die Sie kennenlernen müssen. Dazu sollten Sie das Schöne mit dem Nützlichen verbinden. Erkunden Sie die Gegend per Rad oder zu Fuß. • Bürgerzentrum HudL Herr Giebel · Tel. 189-1011 Taxi Freitag 0 52 21 / 6 33 66 · www.taxi-freitag.com · Fahrten zur Dialyse-ChemoStrahlentherapie · Krankenfahrt für alle Kassen · Großraumtaxi 8 Personen · · · · Rollstuhlfahrten Fahrten für alle Gelegenheiten Kurierdienst Botendienste Aktiv im Alter 13 Freude an der Musik Haben Sie Freude an der Musik, singen Sie gerne? Chöre und Gesangsangebote finden Sie unter folgenden Anschriften: • Sängerkreis Nordost-Westfalen 1. Vorsitzender Herr Honermeier · Tel. 3682 • Chor des HudL · Bürgerzentrum HudL Unter den Linden 12 · Tel. 189-1011 • Musikschule der Hansestadt Herford Tel. 189-160 Neues entdecken – Kultur und Bildung Kunst erleben, Geschichte wach halten – dafür steht das Daniel-Pöppelmann-Haus am Deichtorwall 2. Die Ausstellungen vermitteln Ihnen zeitgenössische Kunst sowie ein lebendiges Bild der Stadt- und Kirchengeschichte Herfords. Der museumspädagogische Dienst mit Frau Ziemann-Heitkämper, Tel. 64889, bietet Ihnen auf Wunsch Orientierungshilfen und Anregungen. Bei Fragen zur Herforder Stadtgeschichte können Ihnen vom Kommunalarchiv Herr Laue, Tel. 132213, und Herr Begemann, Tel. 132216, sowie vom Städtischen Museum Frau Langkafel, Tel. 189-4434, weiterhelfen. Auskünfte zum aktuellen Ausstellungsprogramm erhalten Sie unter Tel. 189-689. Zeitgenössische Kunst und Design des 21. Jahrhunderts finden Sie im Marta Herford. Im Dreiklang zwischen Design, Kunst und Architektur sorgt Marta Herford für neue Impulse über Herfords Grenzen hinaus. Unser museumspädagogisches Programm umfasst dabei auch Formate, die sich direkt an Kunstfreunde im besten Alter richten: die zweistündige Gesprächsführung mit anschließendem gemeinsame Besuch in der Kupferbar im Marta (jeden 2. Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr), oder „Das Malcafé“, ein Kreativangebot im Marta Atelier für Menschen mit demenziellen Veränderungen und ihre Angehörigen. Auskünfte über das aktuelle Ausstellungsprogramm, Führungen und Workshops erhalten Sie im Marta 14 Aktiv im Alter Herford, Goebenstr. 2–10, telefonisch unter 9944300, per Email: [email protected] oder unter www.marta-herford.de. Möchten Sie ein Buch in der Stadtbibliothek entleihen, eine Eintrittskarte für das Stadttheater im Theaterbüro erwerben, oder die Tourist-Information und das Café Leselust aufsuchen? Sie alle sind unter einem Dach am Linnenbauerplatz zu finden. Den neuen Bestseller oder das spezielle Sachbuch, die Stadtbibliothek am Linnenbauerplatz bietet Ihnen eine gute Medienauswahl zu vielen Themen wie Reisen, Aktivitäten, Ernährung, Alter, Gesundheit, Pflege die passende Literatur oder auch einfach nur ein gutes Buch zum Lesen. Neben Büchern, die zum Teil in Großdruck vorhanden sind, können Sie auch aus einem großen Angebot an Spielfilmen und Hörbüchern auswählen. Seit 2013 startet auch die Ausleihe von e-books, so dass mit einem e-book Reader Bücher in jeder Schriftgröße gelesen werden können. Kontakt • Stadtbibliothek Linnenbauerplatz 6 Tel. 189-8040/-8044 Homepage: www.bibliothek. herford.de Email: [email protected] Möchten Sie unvergessliche Momente im Stadttheater erleben. Egal, ob Sie für Musik schwärmen, im Drama mitfiebern oder im Ballett die Zeit vergessen, im Theaterbüro in der Stadtbibliothek bekommen Sie für jede Vorstellung die passende Karte und viele Informationen rund um das Stadttheater. Kontakt • Theaterbüro Linnenbauerplatz 6 Tel. 500 07 Homepage: theater.herford.de Email: [email protected] Lassen Sie im Café Leselust die Seele baumeln und genießen Sie individuelle Köstlichkeiten. Im Eingangsbereich der Bibliothek bietet das Café vom kleinen Frühstück über Mittagessen bis zum leckeren Kuchen alles, was das Herz begehrt. Und bei gutem Wetter finden Sie im idyllischen Innenhof ein schattiges Plätzchen. Kontakt: Café Leselust, Linnenbauerplatz 6, Tel. 275 7 346 Die Tourist-Information in der Stadtbibliothek informiert über Veranstaltungen und Events in der Region, Stadtführungen, Pauschalangebote, Sehenswürdigkeiten sowie Hotels und andere Übernachtungsmöglichkeiten. Außerdem können Souvenirs und Werbeartikel, Karten im Vorverkauf, Rad- und Wanderkarten sowie Bücher aus und über Herford in der Tourist-Information erworben werden. Kontakt •Tourist-Information Linnenbauerplatz 6 · Tel. 189-1526 Fax 189-1560 · Homepage: www.herford.de Email: [email protected] • Sprachen lernen mit Muße • Gymnastik • Rollator-Training • PC-Kurse 50 + • Kreativangebote … und einiges mehr. Die Kurse der VHS finden zum Teil im Bürgerzentrum HudL, in Böckmannns Laden im Lutherhaus, Oetinghauser Weg 4, im Diakonischen Werk, Waisenhausstraße 1, und auch in den Räumen der VHS, Münsterkirchplatz 1, statt. Darüber hinaus veranstaltet die VHS im Kreis Herford regelmäßig Studienfahrten und Betriebsbesichtigungen, an denen auch viele ältere Mitbürger/ innen teilnehmen. Grundsätzlich sind auch alle anderen Bildungsangebote für die Weiterbildung in der zweiten Lebenshälfte geeignet. Ansonsten kann auch gern maßgeschneidert Bildung nach den eigenen Wünschen und Bedarfen bestellt werden. Das Angebot der VHS ist stets aktuell und unter www.vhsimkreisherford.de zu finden. Erkundigen Sie sich persönlich bei der Volkshochschule am Münsterkirchplatz 1 und unter Tel. 5905-0. Studieren ab 50 Dieses Weiterbildungsprogramm der Universität Bielefeld bietet Ihnen die Chance, sich die Welt der Wissenschaft zu erschließen. Mit seinem breiten Angebot an Vorlesungen und Seminaren richtet es sich an Man lernt nie aus alle Menschen „reiferen“ Alters, die ihr WisSolange man berufstätig ist, steht die beruf- sen erweitern wollen und deren Freude am liche Weiterbildung im Vordergrund. PerLeben ungebrochen ist. Die Studierenden ab sönliche Bildungsinteressen, insbesondere 50 haben Zugang zu fast allen wissenschaftsolche, die Zeit und Muße erfordern, müslichen Lehrbereichen der Universität. Eine sen oft zurückstehen. Mit dem Ruhestand Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) ist kommt dann die Chance, diesen Interessen nicht nötig. Falls auch Sie diese Bildungsendlich nachzugehen. Wichtig ist allemal, chance nutzen möchten, erkundigen Sie sich nach dem Wegfall der beruflichen sich bitte bei der Aufgaben neuen, fordernden Arbeiten zu stellen. • Universität Bielefeld Das Team der Tourist-Information freut sich auf Ihren Besuch! Öffnungszeiten Di bis Fr von 11.00 – 18.00 Uhr Sa von 10.00 – 14.00 Uhr Die Volkshochschule im Kreis Herford bietet speziell für ältere Menschen Weiterbildungsangebote in folgenden Bereichen an: Kontaktstelle für wissenschaftliche Weiterbildung Studieren ab 50 · Gebäudeteil M 6 · Raum 113 Universitätsstraße · 33615 Bielefeld Tel. 0521 106-4562 Aktiv im Alter 15 Sprechzeiten: Mo – Do von 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung: Herr Graf und Frau Penner Email: [email protected] Auf der Homepage der Universität (www. uni-bielefeld.de/studieren50) ist ein elektronisches Veranstaltungsverzeichnis (EKVV) enthalten. Seniorenreisen Erholung dient Ihrer Gesundheit und bietet Ihnen die Möglichkeit zum Aufbau neuer Kontakte. Die bekannten Erholungsorte im In- und Ausland bieten Ruhe und Entspannung, aber auch Abwechslung. Sie können umfassende Betreuungsdienste in Anspruch nehmen oder vorzugsweise Ihre eigenen Wege gehen. Folgende Einrichtungen führen Reisen und Erholungsmaßnahmen durch und beraten Sie umfassend, auch über mögliche Zuschüsse: 16 Aktiv im Alter Die Wohlfahrtsverbände: • Arbeiterwohlfahrt Frau Busse · Tel. 05224 91234-15 • Caritasverband Frau Andrea Heyer · Tel. 167332 • Diakonisches Werk im Kirchenkreis Herford Herr Lange · Tel. 599833 Frau Samson · Tel. 599831 • Deutsches Rotes Kreuz Frau Abraham · Tel. 56784 Sie können sich ganz besonders sicher fühlen, da die Reisen von erfahrenen Reisebegleiterinnen und Reisebegleitern durchgeführt werden. Freiwilliges Engagement – Erfahrungswissen weitergeben und Zeit für andere Das Ausscheiden aus dem Berufsleben ist für die einen mit dem Gefühl der endlich erreichten „späten Freiheit”, für die anderen aber auch mit einem gewissen Unbehagen verbunden. Einerseits haben Sie die Gewissheit, im Ruhestand endlich das tun zu können, was Sie sich schon immer vorgenommen haben und andererseits eventuell das Gefühl, „nicht mehr gebraucht” zu werden, von Verantwortung und sinnvoller Tätigkeit ausgeschlossen zu sein. Doch gerade das Wissen und die Erfahrung Älterer sind Werte, die gefragt sind. Freiwilliges soziales Engagement bietet Ihnen die Chance, Ihr Erfahrungswissen sinnvoll in gesellschaftliche Aufgaben einzubringen. Sollten Sie über Zeit, Interesse und Energie verfügen, um sich engagieren zu wollen, dann schauen Sie sich um. Die Möglichkeiten, aktiv zu werden, sind vielfältig. Die Ehrenamtskarte in Herford – Engagement lohnt sich. Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und überdurchschnittliches bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der Hansestadt Herford in ganz Nordrhein-Westfalen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen. In Herford gibt es bereits über 100 Partner der Ehrenamtskarte. Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchte die Hansestadt Herford den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten danken für die Zeit und die Kraft, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen. Folgende Voraussetzungen sind von den Antragstellenden zu erfüllen: Mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Tätigkeiten pro Woche (bzw. 250 Stunden im Jahr). Mindestens 3 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit für Dritte im Stadtgebiet von Herford, ohne Aufwandsentschädigung, die über einen Auslagenersatz hinausgeht. Den Antrag zur Ausstellung der Ehrenamtskarte erhalten Sie beim Ehrenamtsbeauftragten der Hansestadt Hansestadt Herford · Bürgerzentrum HudL Unter den Linden 12 · 32052 Herford • Herr Giebel Tel. 05221 189-1011 Email: [email protected] oder laden Sie sich die Datei von der Homepage der Hansestadt Herford www.herford.de einfach herunter. Besuchsdienste der Altenheime, Wohnund Pflegezentren Besuchsdienste der Krankenhäuser In den Besuchsdiensten der Krankenhäuser, bei den „Grünen Damen” (die sich auch sehr über männliche Unterstützung freuen) oder in den Besuchsdiensten der Alten- u. Pflegeheime werden auch Sie gebraucht. Dort können Sie das anbieten, was in einem hektischen Alltag häufig am meisten fehlt: ZEIT. ZEIT für ein Gespräch, die Begleitung bei einem Spaziergang, die Neuigkeiten aus der Tageszeitung, eine kleine persönliche Besorgung, oder für das Vorlesen aus dem Lieblingsbuch. Wenn Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte an: • • • Klinikum Herford · Tel. 94-0 (Zentrale) Mathilden-Hospital · Tel. 593-0 (Zentrale) Altenheime, Wohn- und Pflegezentren (siehe unter: Wohnen und Pflege im Heim) Aktiv im Alter 17 B.E.L.L.A. – Bürgerschaftliches Engagement für Lebensfreude und Lebensqualität im Alter B.E.L.L.A. ist ein Besuchsdienst von freiwillig engagierten Menschen, die sich mit ihren Erfahrungen und Fähigkeiten sozial engagieren wollen für Menschen, die vereinsamen und die individuelle Unterstützung brauchen. Ein Team ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und einer hauptamtlichen Mitarbeiterin der AWO Herford unterstützen Sie bei Ihrer Tätigkeit. Wenn Sie Interesse haben, sich in diesem Rahmen sozial zu engagieren oder gerne besucht werden möchten, wenden Sie sich bitte an: erreichbar im Bürgerzentrum HudL, Unter den Linden 12, Mi von 10.00 – 12.00 Uhr, Tel. 189-1022. • AWO-Stadtteilbegegnungszentrum Kastanienallee Herford · Tel. 82051 „Surfen” Sie im Internet. Und das alles gemeinsam mit anderen, die auch nicht mehr wissen als Sie. Sie kennen das schon alles? Dann ist Ihr Wissen gefragt. Werden Sie Seniorexperte im Computerstudio. Sie halten sich damit auf dem Laufenden und andere haben etwas davon. Sind Sie neugierig geworden? Fragen Sie nach im sowie • B.E.L.L.A.-Ansprechpersonen Frau Funke · Tel. 55 735 • Sprechzeiten im AWO Begegnungszentrum Kastanienallee Kastanienallee 29 · 32049 Herford · Tel. 82051 jeden 1. und 3. Di von 10.00 – 11.30 Uhr EMMA – Ehrenamt macht Menschen AKTIV EMMA bietet Beratung für ehrenamtlich tätige Menschen, vermittelt und gibt Hilfestellung bei der Suche nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit. EMMA hat es sich zur Aufgabe gemacht, ehrenamtliche Initiativen, Projekte und Selbsthilfegruppen zu vernetzen, kümmert sich um die Fortbildung und Qualifizierung für ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zielsetzung ist auch die Koordinierung und Förderung neuer Ideen und Projekte. Möchten Sie mitarbeiten? Ansprechpersonen: Für die Hansestadt Herford, Herr Giebel, Tel. 189-1011, für EMMA: Herr Stumpf, Frau Funke, Herr Nordieker, Herr Hochmair, 18 Aktiv im Alter Computerstudio im Bürgerzentrum HudL Geben Sie es ruhig zu – auch Sie haben sich schon mal neugierig mit der Frage beschäftigt, ob das nicht auch etwas für Sie ist! Das Bürgerzentrum Haus Unter den Linden hat mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen ein Computerstudio eingerichtet, in dem man nach Herzenslust ausprobieren und lernen kann. • Bürgerzentrum HudL Unter den Linden 12 Tel. 189-1011 Andere Anbieter sind: • AWO Stadtteilzentrum Kastanienallee · Tel. 82051 Email: [email protected] Erfahrungswissen für Initiativen (EFI) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Land NRW fördert das Modellprogramm „EFI“ auch in Herford. Das Diakonische Werk fungiert im Rahmen des Projektes als Anlaufstelle, die interessierte Menschen berät und auswählt und in ihrer Tätigkeit als „Senior Trainer/in“ begleitet. Jährlich werden Personen zu „Senior Trainer/innen“ ausgebildet. Gesucht werden Menschen, die nachberuflich ihr Wissen und ihre Kompetenz in neuen Zusammenhängen einsetzen wollen. Die Einsatzmöglichkeiten hierbei sind vielfältig und orientieren sich an den Ideen und Fähigkeiten des Einzelnen sowie an kommunalen Erfordernissen und Problemstellungen. Im Rahmen des Modellprogramms haben „Senior Trainer/innen“ die Möglichkeit, eigene Projekte aufzubauen oder Initiativen und Projekte unterschiedlichster Art zu beraten und zu begleiten. In mehrtägigen Fortbildungen lernen die zukünftigen „Senior Trainer/innen“ im Erfahrungsaustausch mit anderen Möglichkeiten der Wissensweitergabe kennen. Außerdem lernen Sie, wie Gruppen aufgebaut werden und erhalten Kenntnisse über Projektmanagement und Konfliktbewältigung. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Winter gern zur Verfügung. Ansprechpartner • Diakonisches Werk Herford Herr Winter · Auf der Freiheit 25 Tel. 529232 Freiwilligen-Agentur Herford (Träger Diakonisches Werk Herford) Die Freiwilligen-Agentur Herford bietet verschiedene kleine Alltagsdienstleistungen, vorwiegend für ältere Menschen, an. Dazu gehören die Begleitung zum Einkauf, zum Arzt oder zu Veranstaltungen, kleinere Reparaturen, Hilfe bei Schriftverkehr usw. Wenn Sie Interesse haben, sich in diesem Rahmen zu engagieren oder dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an: Böckmanns Laden: Herr Lobe, Tel. 5 60 34 Die betreuende Person sollte sich um die Sorgen und Ängste des hilfsbedürftigen Menschen kümmern. Es geht darum, eine Art „ehrenamtlicher Anwalt“ zu sein und den Betreuten in Fragen der Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und anderen Bereichen zu vertreten. Folgende Hilfen bieten die Betreuungsvereine im Kreis Herford: • Individuelle Beratung und Begleitung bei der Ausübung Ihres Amtes • Gelegenheit zum Austausch und zur Weiterleitung • Hilfestellung bei der Geltendmachung der pauschalen jährlichen Aufwandsentschädigung • Versicherungsschutz Betreuungsvereine: • Verein für Betreuungen im Diakonischen Werk Herford Frau Baier-Mentner · Auf der Freiheit 25 Tel. 5998-35 • Sozialdienst Kath. Frauen e. V. Herford Herr Wycislo · Berliner Straße 10 Tel. 1037-23 • SKM Katholischer Verein für soziale Dienste in Herford e.V. Herr Schwarzer · Schillerstr. Tel. 27778-14 • Arbeiterwohlfahrt/Betreuungsverein Frau Böhm · Oberackernstr. 11 Tel. 05223 32278 Kirchlengern Tel. 05223 1836196 Ehrenamtliche Betreuung Hier werden Menschen für Menschen gesucht. Jede Betreuung soll dem Wohl des Betroffenen dienen. Ein vertrauensvoller und persönlicher Kontakt zwischen Betreuer/in und Betreuten steht im Vordergrund. Aktiv im Alter 19 Rat und Information ©iStock.com/Squaredpixels Rat und Information Büro für Behinderten- und Seniorenfragen der Hansestadt Herford im Rathaus · Rathausplatz 1 · Zimmer 129 – 135 sind folgende Dienste zusammengefasst: Betreuungsstelle Die Betreuungsstelle der Hansestadt Herford berät und unterstützt Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstSozialer Außendienst/Aufsuchende Pflege- ständig zu regeln. In Zusammenarbeit mit beratung (SAD) dem Amtsgericht Herford kann in solchen Der Soziale Außendienst der Hansestadt Fällen eine gesetzliche Betreuung einHerford ist für hilfe- und pflegebedürftige gerichtet werden. Durch die Einrichtung Menschen zuständig und bietet Hausbesueiner gsetzlichen Betreuung erhält die che an. Er hilft Ihnen, wenn Sie z. B. Hilfe betroffene Person, z. B. Unterstützung bei zur Pflege nach dem Sozialhilferecht und der Regelung der finanziellen Angelegendem Pflegeversicherungsgesetz beantragen heit, genauso wie im Bereich der Gesundmöchten. Er berät Sie und hilft Ihnen im heitsfürsorge. Die Betreuungsstelle unterUmgang mit Behörden und Einrichtungen stützt und berät die bestellten Betreuer/ oder vermittelt Ihnen Fachdienste, wenn innen. Aufgabe der Betreuungsstelle ist eine Not- oder Problemsituation dies erauch die Aufklärung und Beratung über forderlich macht. Sie können sich wenden Vorsorgevollmachten und Patientenverfüan die gungen, die dort auch beglaubigt werden können. Hansestadt Herford Dezernat Bildung, Integration, Jugend und Soziales Rathausplatz 1 • Herr König Zimmer 135 · Tel. 189-464 Email: [email protected] • Frau Berkemeier Zimmer 134 · Tel. 189-849 Email: [email protected] • Frau Anklam Zimmer 133 · Tel. 189-674 Email: [email protected] Termine nach telefonischer Rücksprache! 22 Rat und Information Hansestadt Herford Dezernat Bildung, Integration, Jugend und Soziales Rathausplatz 1 • Frau Wiese · Buchstaben: G – Q und S – Z Zimmer 132 · Tel. 189-416 Email: [email protected] • Frau Anklam · Buchstaben: A – F und R Zimmer 133 · Tel. 189-674 Email: [email protected] Termine nach telefonischer Rücksprache! Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen haben oftmals Fragen zu Nachteilsausgleichen, finanziellen Hilfen sowie zum Wohnen und zur Selbsthilfe. Die nachfolgenden Beratungsstellen informieren Sie allgemein und vermitteln bei speziellen Fragen weitere Dienste: Hansestadt Herford Büro für Behinderten- und Seniorenfragen im Rathaus. Behindertenbeauftragte • Frau Nickles Zimmer 130 · Tel. 189-239 Email: [email protected] Termin nach Vereinbarung Weitere Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung: Die Servicestelle der Rehabilitationsträger bietet Menschen mit Behinderung, Beratung und Unterstützung an. Sie erhalten u.a. Informationen über die Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der einzelnen Rehabilitationsträger. Darüber hinaus erhalten Sie Hilfe bei der Antragstellung und Antworten auf Fragen zur Klärung des persönlichen Bedarfs an Leistungen bei: • • • AOK Herford Herr Eickmeier · Kurfürstenstraße 3–7 Mo – Do von 7.30 – 16.00 Uhr Tel. 05221 594242 · Fax: 05221 594262 Email: [email protected] Sozialverband VdK Kreisverband Herford · Geschäftsstelle Steinbrink 10 · Tel. 144451 · Fax: 50026 Allgemeiner Gehörlosen-Verein Herr Sibrowski · 1. Vorsitzender · Abteistraße 2 Fax: 21549 · Email: [email protected] • • • Allgemeine Sozialberatung für Gehörlose des Magdalene-Wendt-Zentrums Minden im Bürgerzentrum HudL Di 15.00 – 17.30 Uhr Herr Isermann · Tel. 05221 17482-17 Blinden- und Sehbehindertenberatung im Diakonischen Werk · Herr Adolphy Auf der Freiheit 25 · Do 8.30 – 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung · Tel. 599868 Kreis Herford Herr Stille · Tel. 132132 Email: [email protected] EURO-Behindertentoilettenschlüssel Einen Toilettenschlüssel für Behindertentoiletten an Autobahnen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen gibt es gegen eine Gebühr von 20,00 € und einer Kopie des Schwerbehindertenausweises beim Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung, Pallaswiesenstr. 123 A, 64293 Darmstadt, Tel. 06151 81220, Fax: 812281, www.cbf-da.de, Email: [email protected] Behindertenbeirat Der Behindertenbeirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Herford. In der Vergangenheit hat der Behindertenbeirat schon sehr viel bewirkt. Ein Beispiel hierfür ist die barrierefreie Zugänglichkeit der Stadtbibliothek. Wenden Sie sich mit Ihren Anregungen an die Geschäftsstelle oder an die Vorsitzende des Beirates. Ihre Rechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW: • Erstellung von barrierefreien Dokumenten • Gebärdendolmetscher im Verwaltungsverfahren Nach dem BGG NRW haben sinnes- und sprachbehinderte Menschen, als Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens, gegenüber allen Trägern öffentlicher Belange, einen Anspruch auf barrierefreie Kommunikation. Seheingeschränkte Menschen haben Rat und Information 23 das Recht, Dokumente der Stadtverwaltung Herford, in einer für sie wahrnehmbaren Form, kostenfrei zu erhalten, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren notwendig ist. Dies kann je nach Wunsch des Bürgers/der Bürgerin in Brailleschrift, in Großdruck, mit Hilfe elektronischer Informationstechnik wie CD‘s oder per Email erfolgen. Hör- und spracheingeschränkte Menschen haben das Recht, zur Kommunikation mit der Stadtverwaltung und dem Kreis Herford, die deutsche Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden zu verwenden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich und eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist. Die angemessenen Kosten werden unter diesen Voraussetzungen von der Stadtverwaltung und dem Kreis getragen. Ansprechpartnerinnen: • Frau Hasenstein-Ellinghaus Zimmer 131 · Tel. 189-268 Email: [email protected] Vorsitzende des Behindertenbeirates: • Frau Buhre-Rödel Tel. 56185 Email: [email protected] Seniorenbeirat der Hansestadt Herford Im Seniorenbeirat können Sie die Seniorenpolitik in der Hansestadt Herford aktiv mitbestimmen und gestalten, z. B.: Welche Wohnformen brauchen wir als ältere Menschen? Ist der Öffentliche Personennahverkehr altersgerecht? Wie werden ältere Menschen kulturell beteiligt? Durch den Seniorenbeirat ist Ihnen eine Einflussmöglichkeit geschaffen, die Sie nutzen sollten. Der Seniorenbeirat tagt 3-mal jährlich in öffentlicher Sitzung. Diese und weitere Seniorenbeiratstermine erfragen Sie in der Geschäftsstelle oder entnehmen Sie bitte der Internetseite www.herford.de. 24 Rat und Information Mit Anregungen, Wünschen, persönlichen Anliegen oder Beschwerden können Sie sich an die Geschäftsstelle des Seniorenbeirates der Hansestadt Herford wenden: • • Frau Hartmann-Rohlf Zimmer 129 · Tel. 189-417 Email: [email protected] Frau Hasenstein-Ellinghaus Zimmer 131 · Tel. 189-268 Email: [email protected] Vorsitzender des Seniorenbeirates • Herr Wüstefeld Tel. 74189 Email: [email protected] Integrationsrat Seit Februar 2010 gibt es in Herford den Integrationsrat, ein politisches Gremium, dass die Belange der Migrantinnen und Migranten jeglichen Alters gegenüber der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit vertritt. Er arbeitet in den Ausschüssen der Hansestadt Herford und erarbeitet z.B. Verbesserungsvorschläge zur Bildungs-, Ausbildungs-, Wohnungs-, Aufenthalts- und Flüchtlingssituation. Er setzt sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Deutschen, Migrantinnen und Migranten ein. Toleranz und Akzeptanz auf allen Ebenen des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens sollen gefördert werden. Geschäftsstelle des Integrationsrates der Hansestadt Herford • Frau Nickles Zimmer 130, Tel. 189-239 Email: [email protected] • Frau Hasenstein-Ellinghaus Zimmer 131, Tel. 189-268 Email: [email protected] Vorsitzender des Integrationsrates: • Herr Karacan Email: [email protected] Krankenhaussozialdienste Was geschieht nach dem Krankenhausaufenthalt? Vor dieser Frage stehen Sie oft unvorbereitet und benötigen schnelle Beratung sowie Unterstützung. Wir für uns Wir für uns nennt sich eine Initiative von, für und mit Menschen, die in ihrem Ruhestand aktiv bleiben wollen, etwas dazulernen möchten und für andere ältere Menschen etwas Nützliches tun wollen. Frau Ruschke und Frau Kott helfen in vielen Fragen des Dann können Sie sich an die Krankenhaustäglichen Lebens weiter. Wollen Sie z. B. sozialdienste wenden. Diese klären mit Ihnen und Ihren Angehörigen unter Einbezie- eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder einen Brief aufsetzen und hung des therapeutischen, medizinischen schreiben lassen? Möchten Sie wissen, und pflegerischen Personals alle Fragen, wie Sie den richtigen Pflegedienst finden? die mit der Entlassung aus dem Krankenhaus entstehen können: Rehabilitation oder Brauchen Sie Hilfe beim Verstehen und Beantworten von Behördenpost? Frau Ruschke Anschlussheilbehandlung, Suche nach Kurzzeitpflegeplätzen, Pflege zu Hause oder und Frau Kott freuen sich außerdem über jeden, der Lust hat, bei WIR für UNS mitzuim Heim, Auswahl der Hilfen und Dienste, machen. Sie sind zu erreichen im Finanzierungsfragen und vieles mehr. Klinikum Kreis Herford Sozialer Dienst: • Frau Beermann Zimmer 187 · Tel. 94-2794 • Frau Krahn Zimmer 185 · Tel. 94-1439 • Frau Hoberg Tel. 94-1423 Entlassmanagement: • Frau Weygandt Tel. 94-1419 • Frau Grundmann Tel. 94-1423 • Frau Patzek Tel. 94-1447 Sozialdienst der psychiatrischen Abteilung des Klinikum Kreis Herford • Herr Fröse Tel. 94-28417 • Frau Koch Tel. 94-28418 Mathilden Hospital Sozialdienst: • Herr Milsmann · Herr Herschel Zimmer E53 · Tel. 05221 593 74960 Bürgerzentrum HudL Unter den Linden 12 Fr 10.00 – 14.00 Uhr Tel: 189-1023. Terminabsprachen zur allgemeinen Info über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten auch unter Tel. 189-1013 Hilfe bei seelischen Krisen und Erkrankungen Fast jede/r Dritte leidet im Laufe ihres/ seines Lebens einmal an einer seelischen Erkrankung oder erlebt eine ernste psychische Krise. Manchmal sind sie nur schwer zu erkennen und manches körperliche Symptom kann auch auf eine psychische Erkrankung, wie z. B. eine Depression, hinweisen. Hier ist es ganz besonders wichtig, dass Sie als Betroffene nicht resignieren und den Weg suchen zum Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises Herford, der Ihnen weiterhilft. Um ein ganz anderes Problem handelt es sich bei zunehmender Altersverwirrtheit. Viele der Betroffenen, die ihre eigene Veränderung durchaus spüren und sehr darunter leiden, scheuen den Weg zu einer Fachberatung. Rat und Information 25 Dies gilt auch für Angehörige, die Familienmitglieder mit einer seelischen Alterskrankheit betreuen und pflegen. Der Sozialpsychiatrische Dienst und die Angehörigengruppen informieren und beraten: • Angehörigentreff von Alzheimererkrankten Frau Mildner · Tel. 275495 oder Tel. 55167 Email: [email protected] • Beratungsstelle für Angehörige im Heinrich-Windhorst-Haus · Frau Mildner Tel. 2820314 oder Tel. 0178 2363033 • Sozialpsychiatrischer Dienst • Treffpunkt für Menschen mit Demenzerkran Gesundheitsamt des Kreises Herford kungen und deren Angehörige in der ev. Petri Borriesstr. 1 · Tel. 131608 kirche · Wilhelmsplatz 10 • Angehörigengruppe Herford in Zusammenarbeit mit der Diakoniestation jeden 2. Mi im Monat · 17.30 – 19.00 Uhr Kontakt über den Sozialpsychiatrischen Dienst (s.o.) Herford 1 · jeden Mo 14.30 – 17.30 Uhr Anmeldungen bei Fr. Franke · Tel. 92495-0 • Psychosozialer Krisendienst im Kreis Herford (kostenpflichtig, bei Demenzeinstufung über die Borriesstraße 1 · Tel. 131608 Pflegekassen abrechenbar) (die Inanspruchnahme des Dienstes ist vertraulich und kostenlos) • Interessengemeinschaft (Selbsthilfe) der Telefonseelsorge Angehörigen psychisch Kranker im Kreis Gleichgültig, in welcher besonderen oder Herford · Frau Schliebener schwierigen Lebenssituation Sie sich be Otternbuschweg 21 · Tel. 50580 finden, mit welchen Sorgen Sie sich tragen: • Die Klinke Die Telefonseelsorge hält sich Tag und Kurfürstenstraße 17 · Tel. 16470 Nacht für Sie bereit. Ansprechpersonen • Alzheimersorgentelefon hören Ihnen zu, sprechen mit Ihnen und Frau Mildner · Tel. 275495 machen Mut. Ihre Anonymität wird in jedem • Caritas Beratung für psychisch Kranke Fall respektiert. Die Anrufe sind für Sie kos und deren Angehörige · Clarenstr. 24 tenlos. Tel. 0800 1110111 oder Herr Veling · Tel. 167330 · Fax: 167331 Tel. 0800 1110222 rund um die Uhr. Demenz und Alzheimer – Beratung und Selbsthilfegruppen Die Diagnose Demenz trifft alle Beteiligte gleichermaßen unvorbereitet, die Betroffenen aber auch die pflegenden Angehörigen. Beratung, Information, Austausch, Treffpunkte, Hilfe und Begleitung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, Freunde und Nachbarn finden Sie bei: • Alzheimer Angehörigen Selbsthilfegruppe e.V. Frau Alex · Tel. 66779 · www.alzheimerselbsthilfegruppe-kirchlengern.com • Regelmäßige Treffen für Betroffene, deren Angehörige und alleinlebende Demenzerkrankte Frau Alex · Tel. 66779 • Gesellschafterausbildung zur Entlastung pflegender Angehöriger in Kooperation mit dem DRK · Frau Alex · Tel. 66779 26 Rat und Information Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund Wenn Sie aus dem Ausland kommen und vielleicht schon viele Jahre in Herford leben, entstehen mit dem Älterwerden vielleicht neue schwierige Situationen. Fragen zu Rentenangelegenheiten, Kultur- und Freizeitangeboten, Pflegebedürftigkeit, Sprachprobleme mit Pflegediensten und religiöse Fragen im Altenheim können dazu zählen. Wenn Sie Rat brauchen, wenden Sie sich an die Fachdienste für Migration und Integration: • • Den Caritasverband Frau Romagnani · Tel. 167-334 Das Diakonische Werk Herr Buß · Tel. 599851 Email: [email protected] Herr Mavroudis · Tel. 599858 Email: [email protected] • • Das Internationale Beratungszentrum der Arbeiterwohlfahrt Fröbelstr. 6 · 32584 Löhne Frau Stancic · Tel. 05732 949551 Email: [email protected] und Herr Turan · Tel. 05732 949553 Email: [email protected] Integrationsagentur DRK Wittekindsstraße 21 · 32051 Herford Frau Naggar Tel. 58684 oder Tel. 1789824 Frauenfragen Um die Mitwirkung und Mitsprache im öffentlichen Leben stärker zu gewichten und auszubauen, hat die Hansestadt Herford die Gleichstellungsstelle (Frau Karola Althoff-Schröder im Rathaus · Rathausplatz 1 · Zimmer 305 · Tel. 189-463 · Email: [email protected]) eingerichtet. Ausführliche Informationen zu diesem Thema enthält der von der Gleichstellungsstelle herausgegebene und auch dort erhältliche Wegweiser für Frauen. In einer Krisensituation können Sie sich auch an die Frauenberatungsstelle (Unter den Linden 29, Tel. 144365) wenden. Hier gibt es auch besondere Beratungs- und Psychotherapieangebote für Frauen. Ein besonderes Problem stellt Gewalt gegen Frauen dar. Auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen: Gewalt ist nach wie vor akut und die Dunkelziffer solcher Fälle ist hoch. Auch ältere Frauen sind davon betroffen. Für Frauen, die bedroht oder misshandelt werden, steht das Frauenhaus Herford, Tel. 23883, offen. Es gewährt Betroffenen außer Beratung auch Schutz und Unterkunft. KOMPETENTE PFLEGE SEIT 2007 Häusliche Kranken- und Altenpflege in Herford und Umgebung Lernen Sie uns unverbindlich kennen! Häusliche Kranken- und Altenpflege Vorm Holzschlinge 53 | 32049 Herford fon 05221.297274 fax 05221.281939 [email protected] | www.hka-herford.de Seniorendomizile “Wilhelmshof” und “Am Lübbertor” in Herford ALLEINE WOHNEN, ABER NICHT SEIN Wilhelmshof Senioren Wohnen GmbH & Co.KG Vorm Holzschlinge 53 | 32049 Herford fon 05732.12376 fax 05732.3565 www.wilhelmshof-gmbh.de Rat und Information 27 Sucht Von Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit sowie Spielsucht sind auch ältere Menschen betroffen. Fachleute, die der Schweigepflicht unterstehen, bieten Ihnen kostenlose Einzel- oder Paarberatung und helfen Ihnen, Ihr Abhängigkeitsproblem zu lösen. • Diakonisches Werk Fachstelle Sucht · Tel. 599849 Schuldnerberatung Manchmal führen schwierige Lebensumstände dazu, dass hohe Schulden entstehen. Bei Überschuldung und wenn es darum geht, für sich selbst oder seine Freunde/ Familie einen realistischen Weg aus den Schulden zu finden, hilft Ihnen • die Schuldnerberatung des Sozialdienstes kath. Frauen und Männer Schiller Str. 6 · Tel. 1037-0 Do 8.30 – 12.30 Uhr Telefonkontakt Mo 9.00 – 11.00 Uhr Sprechzeiten. Verbraucherfragen Das immense Warenangebot des Handels lockt zum Kauf. Und oft passiert es, dass man eine Anschaffung, einen Kauf bereut, weil man sich hatte verführen lassen oder schlecht beraten war. Ebenso werden Ratenkäufe oder Zeitschriftenabonnements nicht selten zum Ärgernis. Die Verbraucherberatungen in Bielefeld, Detmold und Minden stehen auch Ihnen aus Herford offen: • • • 28 Bielefeld August-Bebel-Str. 88 · 33602 Bielefeld Tel. 0521 98787601 Detmold Lemgoer Straße 5 · 32756 Detmold Tel. 05231 7015901 Minden Portastr. 9 · 32423 Minden Tel. 0571 38637901 Rat und Information Im Trauerfall Bei einem Todesfall ist einiges zu bedenken, zu veranlassen und zu erledigen: Alles Wissenswerte zum Thema Erbrecht und Testament finden Sie in den Broschüren •„Erbrecht“ des Justizministeriums des Landes NRW (kostenlos) • „Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucherzentrale NRW (kostenpflichtig) Tel. 0900-1-897969 • „Was wird aus dem, was bleibt“ der Nachlass abteilung der Anstalt Bethel Tel. 0521 1443600 • „Ratgeber für den Trauerfall“ der Hansestadt Herford. Die Broschüren liegen in allen Häusern der Stadtverwaltung aus. • Bei Banken und Sparkassen können Sie gegen Gebühr ebenfalls Informationsbroschüren zu diesem Thema erhalten. Sterbe- und Trauerbegleitung Sterbebegleitung Die Hospizbewegung Herford widmet sich der Begleitung Sterbender zu Hause und in Altenheimen. Sie will dazu beitragen, dass Menschen in ihrer Krankheit, im Sterben und in ihrer Trauer nicht alleine bleiben müssen. Sie ergänzt die behandelnden und betreuenden Pflege- und Versorgungsdienste. Hospizbewegung Herford Auf der Freiheit 13 · Frau Dr. Volland • Frau Diekmann · Tel. 55105 Email: [email protected] PalliativNetz Kreis Herford Aufgabe und Ziel der Palliativversorgung ist es, unheilbar kranke Menschen und ihre Angehörigen zu unterstützen. Erste Anlaufstelle ist die Palliativkoordinatorin • Frau Ulrike Wolf · Tel. 0175 8569868 Email: [email protected] Trauerbegleitung Menschen, die einen Angehörigen verloren haben, können sich Hilfe und Unterstützung holen über • Hopizbewegung Herford Auf der Freiheit 13 · Tel. 55105 Email: [email protected] • Ev.-Luth. Marienkirchengemeinde Stiftberg Stiftbergstr. 33 · 32049 Herford Tel. 9837-13/11 oder Frau Krauß · Tel. 05732 9039991 •Mathilden-Hospital Renntormauer 1 – 3 · 32052 Herford kath. Krankenhausseelsorge Tel. 05221 593 73401 ev. Krankenhausseelsorge Tel. 05221 593 73410 • Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Lacrina – Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche Diebrocker Straße 54 · 32051 Herford Tel. 139859-7 Selbsthilfebüro im Kreis Herford Amtshausstraße 2 · 32052 Herford • Frau Fromme · Tel. 13-2124 Email: [email protected] und dann unter Downloadmöglichkeiten Verzeichnis der Selbsthilfegruppen im Kreis Herford „Wir leben Pflege“ Altenpflegeheim Maria Rast – Bewusst anders – Selbsthilfegruppen Gemeinsam erreicht man mehr: Das wissen alle, die eine Selbsthilfegruppe aufgebaut oder sich einer bestehenden angeschlossen haben. Denn hier teilen Menschen ihre Probleme, finden Lösungen und bleiben nicht mehr allein. Die wichtigste Voraussetzung ist der Wille, sich selbst zu helfen, auch wenn die Entscheidung dazu nicht immer leicht fällt. Kontakt Altenpflegeheim Maria Rast Langenbergstraße 9 32049 Herford Tel.: 05221/99120 [email protected] www.altenheim-mariarast.de Anzeige_Maria_Rast_83x127mm_cmyk_pfade.indd 1 24.05.2016 14:18:07 In Form von regelmäßigen Gesprächskreisen, durch persönliche Hilfen oder gemeinsame Unternehmungen unterstützen und helfen sich die Mitglieder gegenseitig, die Probleme zu meistern. Der gute Tipp In einer Broschüre sind alle in Herford vorhandenen Selbsthilfegruppen nach Sachgruppen bzw. Krankheitsbildern gegliedert aufgeführt. Informationen zu den Adressen und Anlaufstellen der Selbsthilfegruppen gibt Ihnen das Rat und Information 29 Fragen rund ums Geld ©iStock.com/vgajic Fragen rund ums Geld In Sachen Rente Seit dem 01.10.05 treten alle Rentenversicherungsträger unter dem gemeinsamen Namen „Deutsche Rentenversicherung“ auf. Für alle Versicherten und Rentner in Deutschland ist damit die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über Ihre künftigen Rentenansprüche, damit Sie evtl. noch Entscheidungen über eine Zusatzversorgung treffen können. Bei folgenden Stellen erhalten Sie kostenlose Auskünfte: • Rentenstelle der Hansestadt Herford Auf der Freiheit 32 · Zimmer 303 – 305 Tel. 189-336/-338/-339 (Umzug Ende 2016 · Rathaus Herford Rathausplatz 1) • Versichertenälteste Die Anschriften können Sie über die Rentenstelle der Hansestadt Herford oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de erhalten. • Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung · Am Bahnhof 6 Beratungsstelle Bielefeld · 33602 Bielefeld Tel. 0521 5254-0 (Zentrale). Am 1. und 3. Dienstag im Monat bietet die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bielefeld in der Zeit von 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr Sprechstunden in der Rentenstelle der 32 Fragen rund ums Geld Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 32, Zimmer 301, nach vorheriger Terminvereinbarung, (Umzug Ende 2016 · Rathaus Herford · Rathausplatz 1) an. Die Terminvergabe erfolgt direkt bei der Auskunfts- u. Beratungsstelle Bielefeld unter der Telefonnummer: 0521 5 25 40. Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis o. Reisepass o. Pass sowie Ihre Rentenversicherungsunterlagen mit. Sollte sich Ihre Rentenangelegenheit als besonders schwierig oder streitbar erweisen, können Sie sich auch an eine Rentenberatung werden, die Ihnen gegebenenfalls als Rechtsbeistand zur Seite steht. Für die Leistungen ist allerdings ein Honorar zu zahlen. Die Adressen finden Sie im Branchen-Telefonbuch („Gelbe Seiten“), Stichwort „Rentenberatung“. Möchten Sie sich zu Ihrer Rente etwas hinzuverdienen? Bei der Regelaltersrente (Rente ab 65 Jahren) ist dies unbegrenzt erlaubt, der Rentenanspruch ist dadurch nicht gefährdet. Bei allen anderen Altersrenten und bei den Erwerbsminderungsrenten bestehen allerdings Beschränkungen. Im Einzelfall können die o. g. Stellen genauere Auskünfte erteilen. Wohngeld Wohnen kann teuer sein. Wenn Sie die Kosten für eine angemessene Wohnung nicht aufbringen können, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld. Es wird entweder als Mietzuschuss gezahlt, wenn Sie zur Miete wohnen, oder als Lastenzuschuss bei selbst genutztem Wohnungseigentum. Es braucht von Ihnen nicht zurückgezahlt werden. Ob ein Anspruch besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt im Wesentlichen von Ihrem Einkommen, von den Familienverhältnissen und von der Höhe der Miete bzw. Aufwendungen ab. Bitte beachten Sie, dass Wohngeld erst vom Beginn des Antragsmonats an gezahlt wird. Ansprüche, die evtl. schon vorher bestanden, können leider nicht berücksichtigt werden. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Antragsformulare, Hilfe beim Ausfüllen der Anträge und Informationen zum Thema „Wohngeld“ erhalten Sie bei der Hansestadt Herford, Dezernat Bildung, Integration, Jugend und Soziales, Rathausplatz 1, Abteilung Wohnen und Soziales. Miet- und Lastenzuschuss (Sachbearbeitung nach Buchstaben): • Frau Salmon (A-E) · Zimmer 237 · Tel. 189-270 Email: [email protected] • Frau Pohlmann (F-J) · Zimmer 238 · Tel. 189-677 Email: [email protected] • Frau König (K-R) · Zimmer 239 · Tel. 189-269 Email: [email protected] • Frau Graminsky (S-Z) · Zimmer 238 · Tel. 189-626 Email: [email protected] Grundsicherung und Sozialhilfe Auch Ältere oder Menschen mit Behinderungen können in Not geraten. Es gibt Situationen, in denen keine Krankenkasse, keine Unfallversicherung und keine Altersversorgung helfen. Doch dann bleiben immer noch die Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen. Dieses sind staatliche Leistungen, auf die Sie einen Anspruch haben, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das gilt allerdings nur, wenn für Sie keine Möglichkeit besteht, sich selbst zu helfen. Grundsicherung im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung (SGB XII) Seit dem 01.01.2003 gibt es die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher. Grundsicherungsleistungen erhalten Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Anspruch haben Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder den des Ehegatten oder Lebenspartners bestreiten können. Kinder werden nur ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro herangezogen. Informationen und Anträge erhalten Sie bei der Hansestadt Herford Dezernat Bildung, Integration, Jugend und Soziales Rathausplatz 1 · Abteilung Wohnen, Integration und Soziales: Antragsaufnahme: • Frau Vehmeyer · Zimmer 223 · Tel. 189-6115 Email: [email protected] • Frau Orto · Zimmer 222 · Tel. 189-447 Email: [email protected] • Frau Walter · Zimmer 224 · Tel. 189-867 Email: [email protected] Fragen rund ums Geld 33 Bearbeitung Grundsicherung A – E F + T G – K L – R S, U – Z Frau Wiebe Zimmer 235 · Tel. 189-4142 Email: [email protected] Frau Klamann Zimmer 234 · Tel. 189-6114 Email: [email protected] Herr Altuntas Zimmer 233 · Tel. 189-6124 Email: [email protected] Frau Heemann Zimmer 232 · Tel. 189-851 Email: [email protected] Frau Steffens Zimmer 231 · Tel. 189-435 Email: [email protected] Hilfe zum Lebensunterhalt für Menschen unter 65 Jahren (die keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben) Der Begriff „notwendiger Lebensunterhalt“ umfasst den Bedarf an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Hausrat sowie anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens. Wenn Sie den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenem Einkommen oder Vermögen noch durch andere Personen (z. B. Angehörige) bestreiten können, und keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherungsleistungen haben, besteht ggf. ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Wie wird die Hilfe zum Lebensunterhalt berechnet? Die Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt kann im Einzelfall sehr kompliziert sein. Ihr Einkommen gegenübergestellt, wie z. B. die Rente und / oder das Wohngeld. Der Unterschiedsbetrag ist dann die Hilfe zum Lebensunterhalt. Hansestadt Herford Dezernat Bildung, Integration Jugend und Soziales Abteilung Wohnen, Integration und Soziales Rathausplatz 1 Antragsaufnahme: • Frau Vehmeyer Zimmer 223 · Tel. 189-6115 Email: [email protected] • Frau Orto Zimmer 222 · Tel. 189-447 Email: [email protected] Bearbeitung Sozialhilfe: A – Z Frau Rüsing Zimmer 225 · Tel. 189-673 Email: [email protected] Hilfe zur Pflege gem. SGB XII Die persönlichen Voraussetzungen, die Sie für die „Hilfe zur Pflege” erfüllen müssen, entsprechen im Wesentlichen denen der Pflegeversicherung. Das Sozialamt ist zwar an die Entscheidung der Pflegekasse gebunden, erhalten Sie jedoch keine Leistungen der Pflegeversicherung oder reichen diese nicht aus, kann Hilfe zur Pflege (ergänzend) beantragt werden. Anders als bei der gesetzlichen Pflegeversicherung muss bei der Sozialhilfe Ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden. Ist Ihr Einkommen geringer als Als Faustregel gilt: Bedarf minus Einkomdiese Grenze, wird Sozialhilfe grundsätzlich men = Höhe der Leistung. Die persönlichen voll gezahlt. Im umgekehrten Fall ist das Bedürfnisse des täglichen Lebens werden in übersteigende Einkommen im angemesRegelsätzen bemessen, hinzu kommen die senen Rahmen einzusetzen. Gleichartige Kosten der Unterkunft (Miete oder BelasLeistungen, wie etwa von der Pflegekasse, tungen bei Hauseigentum) und der Heizung, hat das Sozialamt zu berücksichtigen. jeweils im angemessenen Umfang. Zusätzlich gibt es Mehrbedarfszuschläge. Hier muss der jeweilige Einzelfall berücksichtigt werden. Diesem Bedarf wird grundsätzlich 34 Fragen rund ums Geld Hansestadt Herford Dezernat Bildung, Integration Jugend und Soziales Abteilung Wohnen, Integration und Soziales Rathausplatz 1 • Frau Klamann Zimmer 234 · Tel. 189-6114 Email: [email protected] Soziale Leistungen – Pflegebedürftige Menschen und gesetzliche Betreuung, Wohnberatung, Hilfsmittel und Behindertenfahrdienst Für Hilfen in Einrichtungen (z.B. Alten- und Pflegeheime) und die Eingliederungshilfe für Behinderte ist der Kreis Herford zuständig: Miet- und Energierückstände Diese können unter bestimmten Voraussetzungen als Darlehen übernommen werden. Nähere Informationen hierzu: • Kreis Herford Sozialamt · Amtshausstr. 2 · Tel. 13-0 (Zentrale) hier ist eine vorherige Terminabsprache empfehlenswert. Hansestadt Herford Fachstelle für Wohnungserhalt und -sicherung im Haus Hermannstr. 16 • Frau Brakmann Tel. 189-6112 Email: [email protected] Eingliederungshilfe Sind Sie körperlich, geistig oder seelisch auf Dauer wesentlich behindert und dadurch wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt, oder droht eine solche Behinderung, kann Eingliederungshilfe gewährt werden. Die Leistungen zielen darauf ab, ein weitgehend selbständiges Leben zu ermöglichen. Eingliederungshilfe ist grundsätzlich nur möglich, wenn kein vorrangig verpflichteter Träger (z. B. Krankenversicherung, Pflegekasse etc.) tätig werden kann. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Kreis Herford Amtshausstr. 3 · Soziale Leistungen Menschen mit Behinderung Eingliederungshilfe • Herr Ediger Tel. 13-1235 · Fax: 13-171235, Email: [email protected] • Frau Homburg Tel. 13-1284 · Fax: 13-171284, Email: [email protected] • Frau Schröder Tel. 13-1291 · Fax: 13-171291 Email: [email protected] Was Sie sonst noch zur Grundsicherung und Sozialhilfe nach dem SGB XII wissen sollten Anträge sollten Sie stets stellen, bevor Sie eine Leistung beanspruchen. Denn es ist grundsätzlich nicht möglich, Ihnen Kosten zu erstatten oder Ihre Schulden zu übernehmen. Sozialhilfe brauchen Sie nur in Ausnahmefällen zurückzahlen. Unter bestimmten Umständen werden Leistungen als Darlehen gewährt. Es erfolgt zwar eine Prüfung, ob Sie Unterhaltsansprüche haben und diese geltend zu machen sind. „entferntere“ Verwandte (z. B. Geschwister oder Enkelkinder) müssen aber auf keinen Fall für Sie aufkommen. Haben Sie Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, entfällt die Prüfung der Unterhaltsansprüche, wenn Ihre Kinder ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von unter 100.000,– € haben. Vermögen wie Sparguthaben oder eine Lebensversicherung wird nur angerechnet, wenn es eine bestimmte „Schongrenze“ übersteigt. Diese beträgt bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) 1.600,– €, bei der Fragen rund ums Geld 35 Hilfe in besonderen Lebenslagen (HibL) und bei der Grundsicherung bei Alleinstehenden 2.600,– €, für Ehepaare 3.214,– €. Auch ein angemessenes Einfamilienhaus, das Sie allein oder mit Ihren Angehörigen bewohnen, ist geschützt. Eine Belastung des Grundstücks oder gar ein Verkauf werden also nicht verlangt. Wenn Sie genau wissen möchten, ob Sie Sozialhilfe erhalten können oder Fragen zum Sozialhilferecht haben, scheuen Sie sich nicht, folgende Stellen um Auskunft zu bitten: Hansestadt Herford Dezernat Bildung, Integration Jugend und Soziales Abt. Wohnen, Integration und Soziales Rathausplatz 1 • Frau Vehmeyer Zimmer 234 · Tel. 189-6115 Email: [email protected] • Frau Orto Zimmer 222 · Tel. 189-447 Email: [email protected] Die Gespräche müssen allerdings über das Netz der Deutschen Telekom geführt werden. Der Sozialtarif gilt auch, wenn ein im Haushalt lebender Angehöriger die genannten Voraussetzungen erfüllt. Auskünfte sowie Anträge sind in allen T-Punkt-Läden der Deutschen Telekom-AG erhältlich. Weiterhin können unter der Servicenummer 0800 3301000 kostenlose Auskünfte zu den aktuellen Tarifen der Telekom erfragt werden. Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht Ab 2013 besteht als wesentliche Neuerung eine Beitragspflicht für Wohnungsinhaber im privaten Bereich und für Betriebsstätteninhaber im nicht privaten Bereich. Die Beitragspflicht besteht demnach unabhängig von Rundfunkempfangsgeräten. Eine vollständige Beitragsbefreiung ist für folgende Personen möglich: (§ 4 Absatz 1 Nummer 10 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages) 1. Taubblinde Menschen und Empfänger Für Hilfen in Einrichtungen (z.B. Alten- und von Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) Pflegeheime) und die Eingliederungshilfe 2. Empfänger von Grundsicherung, Hilfe für Behinderte ist der Kreis Herford zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II zuständig: oder Sozialgeld sowie Empfänger von • Kreis Herford Leistungen nach dem Asylbewerber Sozialamt · Amtshausstr. 2 · 13-0 (Zentrale) leistungsgesetz hier ist eine vorherige Terminabsprache 3. Empfänger von Hilfe zur Pflege, Sonderempfehlenswert. fürsorgeberechtigte, Empfänger von Pflegezulagen, Volljährige in stationären Zuschüsse und Ermäßigungen Einrichtungen Telefontarife 4. Empfänger von Ausbildungsförderung, Bei der Gewährung des Sozialtarifes han Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsdelt es sich um eine freiwillige soziale Leis- geld tung der Deutschen Telekom. Der Betrag 5. Personen, die unter die Härtefallregelung von 8,72 € für blinde, gehörlose und sprach- fallen behinderte Menschen, die einen GdB von mindestens 90 % besitzen und 6,94 € für Eine Beitragsermäßigung ist für den folgenschwerbehinderte Menschen, die in ihrem den Personenkreis möglich: Ausweis das Merkzeichen „RF“ haben, wird blinde, wesentlich sehbehinderte oder hörhierbei mit den Kosten der vom Anschluss geschädigte Menschen mit einem GdB von ausgehenden T-Net-Standard-Verbindunmindestens 60 und einer Zuerkennung des gen verrechnet. Merkzeichens F, behinderte Menschen mit 36 Fragen rund ums Geld einem GdB ab 80 und einer Zuerkennung des Merkzeichens RF. Antragstellung und Auskünfte: • Frau Hasenstein-Ellinghaus Tel. 189-268 · 1. Etage · Zimmer 131 Öffnungszeiten bitte telefonisch erfragen Email: [email protected] Härtefallregelung bei Zuzahlungen im Krankheitsfall Zuzahlungen für Medikamente, Verbände oder Heilmittel betragen zwar häufig nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten für die Krankheit, für Menschen aber, die chronisch krank oder behindert sind, können Sie zu einer finanziellen Belastung werden – gerade dann, wenn das Einkommen niedrig ist. Es ist sichergestellt, dass niemand durch Zuzahlungen überfordert wird. Dies gilt, wenn Sie mit Ihrem Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegen („Sozialklausel”), oder wenn im Kalenderjahr von Ihnen mehr als ein zumutbarer Betrag dafür aufzuwenden ist („Überforderungsklausel”). Im ersten Fall werden Sie von bestimmten Zuzahlungen vollständig befreit, im zweiten Fall erstattet Ihnen die Krankenkasse den Betrag, der Sie „überfordert”. Wegen der derzeit geltenden Einkommensgrenzen und den einzelnen Möglichkeiten der vollständigen oder teilweisen Befreiung, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. Schwerbehindertenausweis Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft erfolgt beim Kreis Herford. Dort kann der Antrag direkt gestellt werden: • Kreis Herford Soziales · Amtshausstraße 3 – 7 Ebene 2 · Te. 131230 Antragstellung und Verlängerungen Hansestadt Herford Büro für Behinderten- und Seniorenfragen im Rathaus · Rathausplatz 1 • Frau Hasenstein-Ellinghaus Zimmer 131 · Tel. 189-268 Email: [email protected] Öffnungszeiten bitte telefonisch erfragen Die wichtigsten, im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkmale sind: G erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungs fähigkeit im Straßenverkehr aG außergewöhnliche Gehbehinderung Gl Gehörlosigkeit Bl Blindheit H Hilflosigkeit B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson RF Befreiung von den Rundfunk- und Fernseh gebühren, Telefontarifermäßigung (Deutsche Telekom) Finanzielle Hilfe für hochgradig Sehbehinderte und Blinde Sind Sie hochgradig sehbehindert, besitzen Nachteilsausgleiche und finanzielle Hilfen also trotz der Korrektur durch Gläser auf Ihrem besseren Auge nicht mehr als 5 % für Menschen mit Behinderungen Sehschärfe, können Sie eine finanzielle HilNachteilsausgleiche helfen Ihnen, den fe von 77,00 € monatlich als Ausgleich für Alltag bei einer Schwerbehinderung leichIhre Mehraufwendungen erhalten. Ihr Einter zu bewältigen. Damit Sie diese Nachkommen und Vermögen spielen dabei keine teilsausgleiche erhalten, müssen Sie beRolle. Bei Blindheit haben Sie Anspruch auf stimmte Voraussetzungen erfüllen, die im amtlichen Schwerbehindertenausweis (Grad Blindengeld. Dies ist altersabhängig und kann unter der angegebenen Telefon-Nr. der Behinderung mindestens 50) kenntlich erfragt werden und beträgt je nach Alter gemacht werden. zwischen 308 € und 473 €. Beziehen Sie Leistungen zur häuslichen Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz oder der SoziFragen rund ums Geld 37 alhilfe, so wird das Blindengeld monatlich bis zu 70 % gekürzt. Sofern Ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können Sie ergänzende Blindenhilfe nach dem BSHG beantragen. Mit Vorlage einer augenärztlichen Bescheinigung über Ihre Sehbehinderung oder einem entsprechenden Eintrag ‘Bl’ in Ihrem Schwerbehindertenausweis sind Anträge auf Blindengeld zu stellen bei der: Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis enthalten sind: • Hansestadt Herford Büro für Behinderten- und Seniorenfragen im Rathaus · Rathausplatz 1 Frau Hasenstein-Ellinghaus Zimmer 131 · Tel. 189-268 Öffnungszeiten: Mo 08.30 – 12.30 Uhr sowie Do 14.00 – 16.00 Uhr Steuerermäßigung um 50 Prozent (§ 3a Abs. 2 KraftSt) Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und • G = Gehbehinderung • Gl = Gehörlosigkeit Finanzielle Hilfen für Gehörlose Besteht bei Ihnen eine angeborene oder bis zum 18. Lebensjahr erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, erhalten Sie auf Antrag eine monatliche Unterstützung von 77,00 €. Sie ist ein Ausgleich für die Mehraufwendungen, die durch Ihre Gehörlosigkeit entstehen. Diese Leistungen sind unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen und bleiben bei anderen Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II und Grundsicherung) unberücksichtigt. Ihren Antrag können Sie stellen bei der: • Hansestadt Herford Büro für Behinderten- und Seniorenfragen im Rathaus · Frau Hasenstein-Ellinghaus Rathausplatz 1 · Zimmer 131, Tel. 189-268 Öffnungszeiten: Mo 08.30 – 12.30 Uhr sowie Do 14.00 – 16.00 Uhr KFZ-Steuerermäßigungen Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Personen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor, § 3a KraftStG. 38 Fragen rund ums Geld Steuerbefreiung (§ 3a Abs. 1 KraftStG) • H = Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung Auskünfte: • Hauptzollamt Bielefeld Eckendorfer Straße 92 · Tel. 0521 97160 Parkerleichterungen Um Behindertenparkplätze benutzen zu können, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung (blauer Parkausweis). Außerdem können Sie damit in folgenden Bereichen erleichtert parken: Beispielsweise im eingeschränkten Halteverbot oder gebührenfrei an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung. Dafür brauchen Sie grundsätzlich das Merkzeichen ‘aG’ oder ‘Bl’ in Ihrem Ausweis. Benötigte Ausnahmegenehmigungen stellt die Hansestadt Herford aus • Hansestadt Herford Dezernat Bauen, Sicherheit und Ordnung Abteilung Verkehr · Auf der Freiheit 32 Zimmer 202 – 204 · Tel. 189-320/-321/-326 Ermäßigungen im ÖPNV – Freifahrt im ÖPNV „Freifahrt“ oder Ermäßigung im ÖPNV bei Behinderungen Wenn Sie blind, gehörlos oder hilflos, sowie gehbehindert oder außergewöhnlich gehbe- hindert sind, gilt die „Freifahrt“ im öffentlichen Personennahverkehr auf Antrag. Das erforderliche Beiblatt mit Wertmarke bekommen Sie kostenlos vom Kreis Herford im Zusammenhang mit der Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung, sofern Sie ALG II, Grundsicherung oder lfd. Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilfegesetz bzw. entsprechende Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen. Ansonsten kostet Sie die Wertmarke 72 € pro Jahr oder 36 € pro Halbjahr. Informationen hierzu erhalten Sie bei: • Kreis Herford Versorgungsamt · Amtshausstr. 3 · Tel. 131230 Anruf-Sammel-Taxi (AST) Die OWL-Verkehr GmbH bieten einen ergänzenden Service zu dem Bus Verkehr an sofern die regulären Busse nicht mehr verkehren. Mit dem Anruf-Sammel-Taxi (AST) sind Sie auch in den Abendstunden zu einem günstigen Tarif mobil. Das AST holt Sie an einem Abfahrtspunkt ab und bringt Sie von dort unmittelbar vor Ihre Haustür oder an einen anderen Zielpunkt. Sie rufen in der AST-Zentrale 01801-212221 spätestens 30 Minuten vor der Abfahrt an und nennen die Abfahrtshaltestelle und den Zielpunkt Ihrer Fahrt. Die Abfahrtszeiten des AST finden Sie im Fahrplan auf zwei separaten Tabellen. 60plus Abo Mit dem 60plusAbo sind Sie gut unterwegs. Zum attraktiven Preis von 45 € im Kreis Herford und Kreis Minden-Lübbecke, im Tarifraum „Sechser“ (alle vier Kreise plus Stadt Bielefeld) sogar für 59,-€ im Monat. Nähere Auskünfte: • Mobilitätsberatung OWL Verkehr GmbH Bielefeld · Tel. 0521 5576660 Email: [email protected] Unsere Angebote für Sie Häusliche Pflege Herford Tel: 05221 - 27 50 120 Demenz-Wohngruppe in Spenge Tel: 05225 - 600 22 00 Demenz-Wohngruppe in Herford Tel: 05221 - 27 50 120 Demenz-Wohngruppe in Bünde Tel: 05211 - 27 50 120 Medizinische Liegendtransporte Tel: 0700 - 777 22 555 Fahrten für Rollstuhlfahrer Tel: 05221 - 27 58 410 DRK Soziale Dienste OWL Ballerstr. 1 32051 Herford Tel.: 05221-27 50 120 Fax: 05221-32 95 909 [email protected] Fragen rund ums Geld 39 Wenn Pflege nötig ist ©iStock.com/laflor Wenn Pflege nötig ist Pflegebedürftigkeit kann alle treffen. Meist stellt sie sich für die Beteiligten überraschend und plötzlich ein, z. B. durch einen Schlaganfall. Von heute auf morgen kann sich Ihr Leben und das Ihrer Angehörigen dadurch völlig verändern. Dann tauchen viele Fragen auf, etwa ob die Pflege zu Hause oder im Heim sinnvoll ist, wer sie übernimmt und wie sie bezahlt werden kann. Pflegestützpunkte Seit April 2010 bieten Ihnen einige Krankenund Pflegekassen in Kooperation mit den Kommunen und dem Kreis Herford eine individuelle, neutrale und kostenfreie Beratung in drei Pflegestützpunkten an. Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie unabhängig und umfassend und koordinieren Hilfen zielgerichtet. Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder zu Hause stattfinden. Z.B. über Leistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe, Pflegedienste und Pflegeheime, Kurzzeitund Tagespflege, Wohnraumanpassung, Unfallvermeidung, Entlastung für pflegende Angehörige, Pflegekurse, ehrenamtliche Hilfen, Selbsthilfegruppen, Hospizhilfen, Prävention und Rehabilitation. Sie erreichen die Beraterinnen und Berater Mo – Do von 8.00 – 16.00 Uhr und Fr von 8.00 –14.00 Uhr im • 42 Pflegestützpunkt im Haus der AOK Kurfürstenstr. 3-7 · 32052 Herford Tel. 594-401, -402, -403 Fax 594-405 Email: aok@pflegestützpunkt-kreis-herford.de Wenn Pflege nötig ist • Pflegestützpunkt im Haus der BKK Am Kleinbahnhof 5 · 32051 Herford Tel. 1026-400 Fax 1026-9000 Email: bkk@pflegestützpunkt-kreis-herford.de • Pflegestützpunkt im Haus der IKK Bahnhofstr. 56, 32257 Bünde Tel. 05223 1839738 Fax 05223 1839826 Email: ikk@pflegestützpunkt-kreis-herford.de Welchen Pflegestützpunkt Sie in Anspruch nehmen steht Ihnen frei. Sie können sich außerdem bei allen Kranken- und Pflegekassen und bei den Kommunen im Kreis Herford beraten lassen. Pflegeversicherung Mit der Pflegeversicherung gibt es eine Grundsicherung der Pflege durch die Leistungen der jeweiligen Pflegekasse. Versichert sind alle, die entweder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenkasse sind. Zunächst muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Bereits dann ist von Ihnen anzugeben, ob Sie Sachleistungen, Geldleistungen oder eine Kombination aus beiden wünschen. Sie sollten sich also vorher schon entschieden haben, ob Sie sich von Angehörigen, von professionellen Pflegediensten oder sich in Form einer Mischung dieser beiden Gruppen pflegen lassen wollen. Denn davon hängt ab, welche Leistung Sie beantragen müssen. Um diese Leistungen überhaupt in Anspruch nehmen zu können, muss bei Ihnen eine Stufe der Pflegebedürftigkeit festgestellt sein, über die Ihre Pflegekasse entscheidet. Grundlage dafür ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), der bei Ihnen einen Hausbesuch durchführt. Der gute Tipp Bereiten Sie sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes (MDK) sorgfältig vor, z. B. durch die Führung eines Pflegetagebuches. Darin halten Sie über einen Zeitraum von 14 Tagen alle Pflegetätigkeiten und die dafür benötigte Zeit fest. Sie sollten es bei der Begutachtung dem MDK vorlegen, um zu verhindern, dass der Hilfebedarf falsch eingestuft wird. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach einer kostenlosen Vorlage für ein Pflegetagebuch. Es werden drei Pflegestufen unterschieden: • Für die Pflegestufe I („erheblich pfle- gebedürftig”) müssen Sie am Tag min destens 90 Minuten Hilfe benötigen, wo bei der Bedarf an pflegerischer Hilfe überwiegen muss. • Bei der Pflegestufe II („schwer pflegebe dürftig”) muss dreimal täglich Hilfebe darf für insgesamt mindestens 3 Stunden und mehrmals wöchentlich Unterstüt zung bei der hauswirtschaftlichen Ver sorgung bestehen. Dabei müssen 2 Stun den pro Tag auf die Grundpflege entfallen. • In der Pflegestufe III („schwerst-pflege bedürftig”) muss ein ständiger Bedarf an Hilfeleistungen rund um die Uhr – auch nachts – bestehen, der sich auf mindestens 5 Stunden täglich beläuft. Eine Pflegeperson muss also in ständiger Bereitschaft sein. Wenn Sie mit der Einstufung in eine Pflegestufe nicht einverstanden sind, können Sie gegen den Bescheid der Pflegekasse formlos schriftlich Widerspruch einlegen. Der gute Tipp Die nicht offizielle Bezeichnung „Pflegestufe 0” wird verwendet, wenn wegen zu geringen Hilfebedarfs keine Einstufung in eine der drei Pflegestufen erfolgt. In diesen Fällen haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, jedoch – wenn Sie bestimmte finanzielle Voraussetzungen erfüllen – auf Unterstützung durch den Sozialhilfeträger. Auskunft darüber erteilt Ihnen die: Hansestadt Herford Dezernat Bildung, Integration, Jugend und Soziales Abteilung Wohnen und Soziales · Rathausplatz 1 der Soziale Außendienst (SAD/aufsuchende Pflegeberatung) • Herr König Zimmer 135 · Tel. 189-464 Email: [email protected] • Frau Berkemeier Zimmer 134 · Tel. 189-849 Email: [email protected] • Frau Anklam Zimmer 133 · Tel. 189-674 Email: [email protected] Leistungen der Pflegeversicherung bei eingeschränkter Alltagskompetenz Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen sind in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt. Über die Pflegeversicherung können finanzielle Hilfen für den damit verbundenen Betreuungsbedarf beantragt werden. Wenn Pflege nötig ist 43 Bei einer durch den MDK festgestellten Pflegestufe 0 können seit dem 1.1.2015 nicht nur die Betreuungsleistungen, sondern auch Pflegegeld, Sach- oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung insgesamt und deren Beträge entnehmen Sie bitte der Tabelle am Ende des Kapitels. Pflege durch Angehörige oder Bekannte Oft sind Kinder oder auch engere Bekannte bereit, die Pflege zu Hause zu übernehmen. Das Leben mit Pflegebedürftigkeit ist aber für beide Seiten nicht immer einfach. Rat und Hilfe bei Ihrer Entscheidung finden Sie beim Krankenhaussozialdienst, den Wohlfahrtsverbänden, den Pflegediensten, Ihrer Pflegekasse und bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder dem SAD der Hansestadt Herford. Haben Sie sich für Pflege durch Angehörige entschieden, sind Sie verantwortlich für die Verwendung des Pflegegeldes. Sie müssen dann selbst dafür sorgen, dass Sie angemessen gepflegt werden. Sogenannte Qualitätssicherungsbesuche von ambulanten Pflegediensten müssen Sie unaufgefordert halbjährlich (bei Pflegestufe I und II) bzw. vierteljährlich (bei Pflegestufe III) abrufen. Ansonsten kann Ihnen das Pflegegeld gekürzt oder entzogen werden. Oft lohnt sich für Pflegebedürftige eine Kombination von Geld- und Sachleistungen. Die pflegenden Angehörigen erhalten so Unterstützung und Entlastung durch professionelle Dienste. Pflegezeit Mit dem Pflegezeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Pflege naher Angehöriger und Beruf verbessert werden. Beschäftigte haben das Recht auf zehn Tage unbezahlten Pflegeurlaub, um Angehörige in einer akuten Situation zu pflegen oder die Pflege für diese zu organisieren. Neben dem zehntägigen Pflegeurlaub können Arbeitnehmer eine ebenfalls unbezahlte Pflegezeit von bis zu 44 Wenn Pflege nötig ist sechs Monaten nehmen, wenn sie einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen. Dieser Anspruch gilt nicht gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten. Der gute Tipp Seit dem 1.1.2016 besteht bei ernsthaften Erkrankungen die Möglichkeit, nicht nur dann Pflege und/oder Hauswirtschaft bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verhindert wird. Bei Vorliegen einer entsprechenden Diagnose und einer ärztlichen Verordnung haben Sie auch die Möglichkeit, die Kostenübernahme für die häusliche Versorgung, bzw. die Pflege in einer stationären Einrichtung über die Krankenkasse zu beantragen. Das Leben mit Pflegebedürftigen kann für die Pflegenden körperlich, vor allem aber seelisch, anstrengend und belastend sein. Da hilft das Gespräch und der Austausch mit Menschen, die die gleichen Erfahrungen machen! Die kostenlosen Kurse für pflegende Angehörige sind ein Angebot der Pflegekassen in Zusammenarbeit mit den Pflegediensten. Anmeldungen sind bei Ihrer Pflegekasse möglich. Weitere Anbieter solcher Pflegekurse in Herford sind: • • • • Das Deutsche Rote Kreuz Tel. 56784 und Tel. 56678 Die Alzheimer Angehörigen-Selbsthilfegruppe Frau Mildner Tel. 275495 oder Tel. 55167 Die Diakoniestation 1 Tel. 924950 Email: [email protected] Die Diakoniestation 2 Tel. 83849 Email: [email protected] Ambulante Pflegedienste Ist Ihre Entscheidung zugunsten eines ambulanten Pflegedienstes gefallen, stehen Sie vor der Frage, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden sollen. Es ist Ihr gutes Recht zu erwarten, dass eigene Wünsche Der gute Tipp und Vorstellungen bei der Pflege und VerFür Laienpflegekräfte gilt ab 01.07.2008 ein sorgung berücksichtigt werden. Am Ende Anspruch auf eine Pflegezeit, d.h. sie köndieses Kapitels finden Sie den Abschnitt Image-Anzeige nen sich als Beschäftigte in Betrieben mit „Checkliste zur Prüfung des Hilfsangebotes mehr als 15 Arbeitskräften insgesamt bis zu ...”, der Ihnen bei der Entscheidung helfen BONITAS 02-16_01 6 Monate von der Arbeit freistellen lassen. kann. Sie beziehen zwar kein Gehalt, bleiben aber Herford sozialversichert. Wird jemand im Angehöri- Der gute Tipp genkreis plötzlich ein Pflegefall, können Sie Die Kündigungsfrist im Pflegevertrag sollte 170 x 127 mm, 4c unabhängig von der Pfleals Beschäftigte drei Monate auf Seiten des Dienstes aber gezeit kurzzeitig eine Freistellung von bis zu max. zwei Wochen auf Seiten der Kunden 10 Arbeitstagen beanspruchen. und Kundinnen betragen, damit ein kurzfristiger Wechsel möglich ist. • Mathilden Hospital Herford Herr Milsmann · Tel. 593 74960 Email: [email protected] Herr Herschel · Tel. 593 74961 Email: [email protected] In der nachfolgenden Liste finden Sie alle Pflegedienste, die im Stadtgebiet Herford ansässig sind. Zuhause ist es am schönsten! Ihr ambulanter Pflegedienst Bonitas GmbH & Co. KG · www.bonitas.de Herford · Tel. (0 52 21) 6 999 100 Hiddenhausen · Tel. (0 52 21) 589 34 65 Wenn Pflege nötig ist 45 Pflegedienste in Herford • Bonitas Heidestraße 13 · Tel. 69990 • Caritas Sozialstation Clarenstraße 24 · 167340 • DRK Ballerstraße 1 · Tel. 2750120 • Diakoniestation Herford 1 Linnenbauerplatz 4 · Tel. 92495-0 • Diakoniestation Herford 2 Bismarckstraße 82 · Tel. 83849 • Häuslicher Pflegedienst „Schwester Annemarie“ · Meierstraße 1 · Tel. 84704 • Herforder Pflegeteam Stedingweg 1 · Tel. 348666 • HKA Häusliche Kranken- und Altenpflege Vorm Holzschlinge 5 Lübberstraße 2 · Tel. 297274 • Johanneswerk im Stadtteil Lübberlindenweg 5 – 7 · Tel. 1740897 • Paritätische Sozialdienste, PariSozial Kurfürstenstraße 13 · Tel. 529363 • PPD Privater Pflege-Dienst Mindener Straße 30 · Tel. 2010 • Pflegenswert GmbH Türkan Baydilek Ortsieker Weg 69 – 71 · Tel. 5899245 Tagespflege Wenn bei Ihnen die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, der Umzug in ein Heim jedoch noch nicht nötig ist, können Sie auch teilstationäre Pflege in Form von Tagespflege in Anspruch nehmen. Die Betreuung in einer Tagespflege bietet sich etwa an, wenn Ihre ständige Pflegeperson erwerbstätig ist und diese die Pflege nur abends und am Wochenende übernehmen kann. Die Tagespflege ermöglicht es Ihnen, in Ihrer eigenen Wohnung zu leben und tagsüber ausreichend in einer Einrichtung betreut zu werden. Sie werden morgens abgeholt und am Nachmittag wieder nach Hause gefahren. Wer Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, kann zusätzlich auch Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen bis zu 50 Prozent des Leistungsanspruches erhalten. Durch die Möglichkeit der Kombi46 Wenn Pflege nötig ist nation erhöht sich der Gesamtanspruch an die Pflegekasse auf maximal 150 Prozent der Sachleistung pro Monat. Anbieter für Tagespflege sind • Der Häusliche Pflegedienst „Schwester Annemarie“ Meierstraße 1 · Tel. 84704 • Das Wichernhaus Fichtestraße 16 · Tel. 9732-0 • Die AWO-Tagespflege Oetinghausen Eilshauser Straße 32 · 32120 Hiddenhausen Tel. 66565 · Tel. 32120 Wohnen und Pflege in Wohngemeinschaften/Wohngruppen Wenn eine häusliche Versorgung und Betreuung durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste immer schwieriger wird, weil Sie z.B. auch nachts Hilfe benötigen oder Sie aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit kaum noch soziale Kontakte haben, kann der Umzug in eine Wohngemeinschaft oder Pflegewohngruppe für Sie eine Lösung sein. Dieses Wohnen in einer kleineren Gemeinschaft bietet eine 24-Stunden-Betreuung, ist meistens familiär organisiert und fördert gemeinsame Aktivitäten. Seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes wird diese Lebensform von der Pflegekasse zusätzlich unterstützt. Trotzdem sollten Sie sie sich über die entstehenden Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten einer solchen Wohnform genaustens informieren, da sie stark variieren. In Herford bestehende Wohngemeinschaften/ Pflegewohngruppen: • „Wohngemeinschaft am Stuckenberg“ Vlothoer Str. 115 · 32049 Herford Kontakt: „Bonitas“ Hansastr. 26 · 32049 Herford · Tel. 6999-0 • „Wohngruppe für Menschen mit dementieller Erkrankung und für Menschen mit anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen“ Ballerstr. 5 · 32051 Herford Kontakt: Dt. Rotes Kreuz (DRK) Soziale Dienste OWL gGmbH · Tel. 2757557 und Tel. 2750120 Bei Fragen zu weiteren Pflegewohngruppen im Kreisgebiet, wenden Sie sich bitte an den Kreis Herford Tel. 13-0. Wohnen und Pflege im Heim Wenn Sie so krank, behindert oder pflegebedürftig sind, dass Sie zu Hause mit Unterstützung eines ambulanten Dienstes und Ihrer Angehörigen nicht mehr zurechtkommen, ist der Umzug in ein Wohn- und Pflegezentrum für Sie vielleicht eine Alternative. Diese Entscheidung fällt vielen schwer, aber gerade Alleinlebenden bietet das Pflegezentrum neben der umfassenden Versorgung auch neue Kontakte und Geselligkeit. Bevor Sie zu einem endgültigen Entschluss kommen, sollten Sie sich gründlich informieren: Machen Sie sich ein Bild, besuchen Sie in Frage kommende Wohnund Pflegezentren. Lassen Sie sich beraten und besprechen Sie sich mit Freunden und Angehörigen. Die endgültige Entscheidung sollten Sie aber selbst treffen! Die meisten Wohn- und Pflegezentren bieten heute neben Wohnung und Pflege auch Kurzzeitund Verhinderungspflege, Beratung, therapeutische Hilfen und kulturelle Angebote, manche haben sogar eigene physiotherapeutische Abteilungen. Wie sieht es mit der Finanzierung des Heimaufenthaltes aus? Gliederung der Aufenthaltskosten: • Pflegekosten, also die Bezahlung erbrachter Pflegeleistungen, • Kosten der Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) sowie Zusatzkosten wie Einzelzimmerzuschläge und • Investitionskosten, die monatlich um gerechneten Kosten für den Bau und die technische Unterhaltung des Heimes. Für die Finanzierung der Pflegekosten gibt es Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Diese entnehmen sie bitte der Tabelle am Ende des Kapitels unter dem Stichwort „vollstationäre Pflege”. Für die Hotelkosten und die Investitionskosten des Heimes müssen Sie selbst aufkommen. Allerdings übernimmt das Pflegewohngeld bei geringeren Einkommen einen Teil der Investitionskosten. Bitte erkundigen Sie sich bei der Heimleitung, ob auch für Sie Pflegewohngeld in Betracht kommt, da sich die Vermögensfreigrenzen geändert haben (bis 10.000,00 €). Reichen weder Ihr eigenes Einkommen und Vermögen noch das Pflegegeld und das Pflegewohngeld aus, übernimmt die Sozialhilfe bei Vorliegen der Heimpflegebedürftigkeit die restlichen Kosten der Unterbringung und Pflege. Ihnen selbst wird dann ein monatlicher Barbetrag zur persönlichen Verfügung gezahlt. (z. Zt. ca. 107,70 €) Bevor Sie aber in ein Altenheim oder Wohnund Pflegezentrum umziehen, sollte zunächst die sogenannte „Heimpflegebedürftigkeit” und Ihre persönliche Pflegestufe festgestellt werden. Stellen Sie dazu möglichst rechtzeitig einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse und/oder beim Sozialamt des Kreises Herford, von dort wird dann alles Notwendige veranlasst. Kreis Herford Sozialamt · Amtshausstraße 3 – 7 • Buchstabe A – Eh · Ralf Wittland · Tel. 13-1215 Email: [email protected] • Buchstabe Ei – H · Wolfgang Riese · Tel. 13-1216 Email: [email protected] • Buchstabe J – L · Andrea Wehmann · Tel. 13-1214 Email: [email protected] • Buchstabe M – O,Q · Gabriele Voßmeier Tel. 131218 Email: [email protected] • Buchstabe P, Ra – Ri · Andrea Döhr · Tel. 13-1248 Email: a.dö[email protected] Wenn Pflege nötig ist 47 • • Buchstabe I, S, Sch · Barbara Hoffmann Tel. 131217 Email: [email protected] Rj – Rz St, T – Z · Marlene Schielmann Tel. 13-1219 Email: [email protected] Auch die aufsuchende Pflegeberatung des Kreises und der Hansestadt Herford steht Ihnen für Beratung und Informationen zur Verfügung. Kreis Herford Sozialamt • Frau Heinemann Amtshausstraße 3 – 7 · Tel. 13-1221 Email: [email protected] • Frau Hitz-Lübben · Tel. 13-1220 Email: [email protected] • • • • • Heinrich-Windhorst-Haus Schwarzenmoorstraße 68 · Tel. 282030 Johannes-Haus Auf der Freiheit 13 · Tel. 1035-0 „Maria-Rast“ Langenbergstraße 9 · Tel. 9912-0 Marie-Schmalenbach-Haus Graf-Kanitz-Straße 3 – 5 · Tel. 76310 Wichernhaus Fichtestraße 16 · Tel. 9732-0 Alten- und Pflegeheime im Kreis Herford Über weitere Heime im gesamten Kreisgebiet Herford informiert ein Faltblatt des Kreises Herford Sozialamt · Amtshausstraße 3 – 7 • Frau Vahle · Tel. 13-1233 oder bei der Hansestadt Herford Dezernat Bildung, Integration, Jugend und Soziales Rathausplatz 1 • Herr König Zimmer 135 · Tel. 189-464 Email: hans-dieter.kö[email protected] • Frau Berkemeier Zimmer 134 · Tel. 189-849 Email: [email protected] • Frau Anklam Zimmer 133 · Tel. 189-674 Email: [email protected] Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt möglichst schnell in einem Heim, Wohn- und Pflegezentrum aufgenommen werden wollen, ist es notwendig, sich möglichst früh mit dem Sozialdienst Ihres Krankenhauses in Verbindung zu setzen. Altenheime, Wohn- und Pflegezentren in Herford • Ernst-Louisen-Heim Langenbergstraße 40 · Tel. 989-0 • Haus Birkenkamp Enger Straße 10 · Tel. 9148-0 • Haus Elisabeth Goltzstraße 10 · Tel. 914-941 48 Wenn Pflege nötig ist Hansestadt Herford, Büro für Behinderten- und Seniorenfragen Rathausplatz 1 • Frau Hartmann-Rohlf · Tel. 189-417 Alle Altenheime, Wohn- und Pflegezentren in Herford bieten auch Pflege auf Zeit, also Kurzzeitpflege, an. Sie kommt dann in Frage, wenn Ihre pflegenden Angehörigen durch Krankheit oder Urlaub ausfallen. Aber auch zur Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer kurzzeitigen Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes können Sie diese Möglichkeit nutzen. Wenn Sie pflegebedürftig sind, gibt Ihre Pflegekasse Zuschüsse zur Kurzzeitpflege, die Sie der Tabelle am Ende des Kapitels entnehmen können. Unter Umständen ist für Sie auch eine Kostenübernahme durch das Sozialamt des Kreises Herford möglich. Neurologische Langzeitpflege der Phase F Das Heinrich-Windhorst-Haus ist eine anerkannte Facheinrichtung für die Langzeitpflege von Menschen mit schwersten Schädigungen des Nervensystems der Phase F. Wenn die Akutbehandlung abgeschlossen, die Folgerehabilitation beendet ist und eine ambulante Versorgung nicht gesichert werden kann, bietet das Heinrich-WindhorstHaus vollstationäre Pflege, Betreuung und Therapie von Menschen im Wachkoma und Menschen mit außerklinischer Beatmung. Kontakt: Tel. 282030 • Werden die Leistungen in der Regel von der gleichen Pflegekraft erbracht oder ist mit ständigem Personalwechsel zu rechnen? • Wird Ihnen eine „Stelle” genannt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie mit dem Angebot nicht zufrieden sind? Mitwirkungsrechte der Heimbewohner/ Innen Wenn Sie im Heim wohnen, sind Ihnen bestimmte Rechte gegeben, die im „Heimgesetz” festgeschrieben sind. Dieses Gesetz schützt Sie als Bewohner/in und gibt Ihnen Mitsprache- und Mitwirkungsrechte. Eine entsprechende Informationsbroschüre bekommen Sie bei der Heimaufsicht des Kreises Herford Sozialamt · Amtshausstraße 3 – 7 · Zimmer 212 • Frau Vahle · Tel. 13-1233 Email: [email protected] Checkliste zur Prüfung des Hilfsangebotes von Pflegediensten, Heimen oder betreuten Pflegewohngruppen • Gibt es eine kostenlose Beratung zu Hause? • Kann Ihnen vor Vertragsabschluss ein Kostenvoranschlag erstellt werden? • Gibt es eine ausführliche schriftliche Information über das Hilfsangebot? • Wird ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen, in dem die vereinbarten Leistungen, dafür notwendige Pflege zeiten und die Kosten verbindlich ver einbart werden? • Gibt es ausreichend Information über die Finanzierung und die Kosten, die Sie selbst übernehmen müssen? • Werden alle Leistungen angeboten bzw. vermittelt, die Sie benötigen? • Wird eine Pflegedokumentation geführt und haben Sie jederzeit Einsicht in diese? ...damit Sie auch im Alter oder bei Krankheit das Leben genießen können. Rund um die Uhr erreichbar: 05221/348 666 oder 0521/890 682 Wir sind immer für Sie da wir hören auf Ihr Herz! Herforder Pflegeteam Stedingweg 1 32051 Herford/Stedefreund www.herforder-pflegeteam.de Wenn Pflege nötig ist 49 Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Pflegestärkungsgesetz) Art der Leistung (ab 1.1.2015) Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen, z.B. Angehörige ---- 244 € 458 € 728 € Pflegegeld bei der Einschränkung der AlltagsKompetenz 123 € 316 € 545 € 728 € Sachleistung bei Pflege durch hauptberufliche Pflegekräfte ---- 468 € 1.144 € 1.612 € (in Härtefällen 1.995 €) Sachleistungen bei der Einschränkung der AlltagsKompetenz 231 € 689 € 1.298 € 1.612 € (in Härtefällen 1.995 €) Kombinationsleistung Es gelten die monatlichen Höchstbeträge der anerkannten Pflegestufen. Der nicht genutzte Prozentsatz der Sachleistungen wird anteilsmäßig als Pflegegeld ausgezahlt Vollstationäre Pflege (Pflege im Heim) ---- 1.064 € 1.330 € 1.612 € (in Härtefällen 1.995 €) Vollstationäre Pflege bei der Einschränkung der Alltagskompetenz 231 € 1.064 € 1.330 € 1.612 € (in Härtefällen 1.995 €) Leistungen bei erheblich oder erhöhter eingeschränkter Alltagskompetenz, (z.B. Demenz-Kranke) Jährlich bis zu 2.400 € Kurzzeitpflege für max. 4 Wochen im Jahr bis zu 1.612 € Verhinderungspflege für max. 4 Wochen im Jahr bis zu 1.612 € Tages- und Nachtpflege ---- 468 € 1.144 € 1.612 € Tages- und Nachtpflege mit Eingeschränkter AlltagsKompetenz 231 € 689 € 1.298 € 1.612 € 50 Aktiv im Alter Art der Leistung (ab 1.1.2015) Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Betreuungsleistungen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz ---- 104 € 104 € 104 € Betreuungsleistungen mit eingeschränkte Alltagskompetenz 104 € 104 € 104 € 104 € Betreuungsleistungen mit erhöhter eingeschränkter Alltagskompetenz 208 € 208 € 208 € 208 € Ambulante Wohngruppen 205 € 205 € 205 € 205 € Pflegehilfsmittel bis zu 40,00 € im Monat Technische Hilfsmittel vorrangig leihweise Überlassung, Eigenanteil von 10 %, jedoch max. 25,00 € je Hilfsmittel Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes höchstens 4.000 € pro Maßnahme, Einkommen wird in Form eines angemessenen Eigenanteils berücksichtigt Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson Beiträge zur Rentenversicherung; kostenloser Versicherungsschutz in der Unfallversicherung; Unterhaltsgeld für Berufsrückkehrer/-innen nach dem Arbeitsförderungsgesetz; bei Pflegezeit: Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung; bei Pflegezeit: Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegeperson vollständige Kostenübernahme Aktiv im Alter 51 vielseitig. Alles unter einem Dach! Stadtbibliothek · Theaterbüro · Café Leselust · Tourist-Information Erich-Gutenberg-Haus · Linnenbauerplatz 6 · 32052 Herford Stadtbibliothek Tel. 05221 189-8044 Theaterbüro Tel. 05221 500 07 Café Leselust Tel. 05221 27 52 489 Inh. H.-J. Mühlenweg Tourist-Information Tel. 05221 189-1526 Öffnungszeiten: Di – Fr 11 – 18 Uhr Sa 10 – 13 Uhr Öffnungszeiten: Di – Fr 11 – 18 Uhr Sa 10 – 14 Uhr Öffnungszeiten: Di – Fr 11 – 18 Uhr Sa 10 – 14 Uhr Öffnungszeiten: Di – Fr 11 – 18 Uhr Sa 10 – 14 Uhr Anzeige_Stadt_Bib_170x254mm_cmyk.indd 1 52 Wenn Pflege nötig ist 10.05.2016 15:24:30 Evtl. wichtige Änderungen für Sie ab 01.01.2015 im Überblick: Personen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) jedoch mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können seit 2015 zusätzlich die Leistungen der Kurzzeitpflege, Tagespflege sowie Wohngruppenzuschläge in Anspruch nehmen. Leistungen der Tagespflege/bzw. Nachtpflege werden nicht mehr auf die Leistungen der häuslichen Pflege angerechnet. Das bedeutet, dass neben der Tagespflege das volle Pflegegeld bzw. die volle Pflegesachleistung der entsprechenden Pflegestufe weiter gezahlt wird. Neue niedrigschwellige Entlastungsleistungen - gemeint sind organisatorische Hilfestellungen, Hilfen im Haushalt oder eine Alltagsbegleitung, die von ehrenamtlichen Helfern oder gewerblichen Anbietern erbracht werden und von der Landesregierung anerkannt wurden. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen jetzt allen Pflegebedürftigen zur Verfügung, ab Pflegestufe I unabhängig von der Anerkennung einer eingeschränkten Alltagskompetenz. Neue Regelungen für berufstätige pflegende Angehörige: Über Möglichkeiten für berufstätige pflegende Angehörige sich im akuten Pflegefall kurzzeitig freistellen zu lassen, Pflegezeit, Familienpflegezeit oder eine Freistellung zur Sterbebegleitung in Anspruch zu nehmen, informiert die jeweilige Pflegekasse oder der zuständige Pflegestützpunkt. Hier erhalten Sie Informationen über die Zugangsvoraussetzungen, über finanzielle Regelungen zur Finanzierung der genannten Pflegezeiten und über Kündigungsschutzvereinbarungen. Bitte beachten Sie: Ab dem 01.01.2017 tritt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Statt der bisher geltenden 3 Pflegestufen wird es zukünftig 5 Pflegegrade geben. Hierdurch verändert sich die Grundlage für den Leistungsbezug. Bei den Begutachtungen geht es nicht mehr um Pflegeminuten, wie z.B. das Waschen oder Anziehen, sondern um den Grad der Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Alltags. Von den Pflegekassen werden bisher festgestellte Pflegestufen automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Eine finanzielle Schlechterstellung soll es dabei nicht geben. Für die Verhinderungspflege (bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson) können jetzt auch bis zu 50 % der Kurzzeitpflege (806 €) unter Anrechnung auf die Kurzzeitpflege verwendet werden. Für die Kurzzeitpflege können jetzt auch der Betrag und der Zeitraum der Verhinderungspflege (maximal 1.612 € bzw. bis zu 28 Tagen) zusätzlich unter Anrechnung auf die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Wenn Pflege nötig ist 53 Sicheres Wohnen im Alter ©iStock.com/Eva Katalin Kondoros Sicheres Wohnen im Alter Selbständig leben in den eigenen vier Wänden Wohnbedürfnisse ändern sich im Laufe des Lebens. Selbständiges Wohnen in vertrauter Umgebung und im Kontakt mit anderen ist auch im Alter der Wunsch der meisten Menschen. Eine alternative Wohnform sind die ServiceWohnungen oder das Betreute Wohnen. Es handelt sich um eine Wohnform mit eigener Haushaltsführung, die so viel Selbständigkeit wie möglich und so viel Hilfe wie nötig bedeutet. Angeboten werden abgeschlossene, barrierefreie Wohnungen. Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Hilfen können zugeschaltet werden. Miete (ggfls. Haustechnischer Service) und Betreuungsleistungen/hauswirtschaftliche Hilfen werden unabhängig voneinander abgerechnet. Alternative Wohnprojekte, wie Mehrgenerationenwohnen oder Pflegewohngruppen sind ebenfalls vorhanden bzw. in Planung oder im Bau. Ziel ist bei allen Wohnformen ein möglichst langer Erhalt der Selbständigkeit in der eigenen Wohnung auch bei höherem Unterstützungsbedarf. 56 Sicheres Wohnen im Alter Wenn Sie sich über das Wohnen im Alter informieren wollen, wenden Sie sich an die Hansestadt Herford Dezernat Bildung, Jugend und Soziales Büro für Behinderten und Seniorenfragen Rathausplatz 1 • Frau Hartmann-Rohlf Zimmer 129 · Tel. 189-417 Email: [email protected] Hier erhalten Sie auch die Wohnbroschüre der Hansestadt Herford mit ausgewählten Angeboten in der Stadt Herford als auch im Kreis Herford, sowie Tipps und Hinweise zum Thema Wohnen im Alter. Die Wohnbroschüre finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Herford unter www.herford.de Wohnraumanpassung Ihre Wohnung sollte so ausgestattet sein, dass Sie auch bei Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu Hause wohnen bleiben können. Lassen Sie sich beraten, denn für bestimmte Änderungen bei der Ausstattung können Sie Zuschüsse bei der Pflegekasse beantragen, z.B. für Umbauten im Bad und WC (Dusch- und Wannensitze), Einrichtung von Hausnotrufsystemen, Haltegriffe, Erhöhung für Betten und Sessel. Weitere Anfragen richten Sie bitte an die Wohnberatung des Kreises Herford Amtshausstraße 3 • Frau Schröder Tel. 13-1291 · Fax: 13-171291 Email: [email protected] • Frau Heinemann Tel. 13-1221 · Fax: 13-171221 Email: [email protected] Hausnotruf Der Hausnotruf bietet die Möglichkeit, zu jeder Uhrzeit benötigte Hilfe herbeizurufen, egal, wo im Haus Sie sich gerade befinden. Dieses System wird über ein Zusatzgerät mit dem Telefon verbunden. Außerdem gehört ein sogenannter Funkfinger, ein Notrufsender, zu diesem System, den Sie bequem als Kette um den Hals oder am Handgelenk tragen können. Im Notfall drücken Sie nur auf einen Knopf und werden automatisch mit der Notrufzentrale verbunden. Von dort werden Hilfsmaßnahmen eingeleitet. Von Ihnen hinterlegte und mit den Betreffenden abgesprochene Telefonnummern von Ärzten und Angehörigen werden dann angerufen. Für das Hausnotrufsystem entstehen Kosten in unterschiedlicher Höhe für die einmalige Anschlussgebühr und die laufenden monatlichen Gebühren. Bei Vorliegen einer Pflegestufe zahlt die Pflegekasse in der Regel den kostendeckenden Satz für das Standardpaket des jeweiligen Anbieters. Anbieter im Kreis Herford sind: • • • Inkontakt Hausnotruf/Serviceruf Ev. Johanneswerk · Bielefeld · Tel. 0521 9 11 77 77 Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Hausnotruf Herford · Tel. 139869-7 Vitakt-Notrufsystem (nur Antragsaufnahme) Tel. 05971 93 43 56 in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz, Tel. 56784, und allen Herforder Pflegediensten Soziale Quartiersentwicklung – Unterstützung von älteren Menschen mit Hilfebedarf Mit steigendem Alter gewinnen Wohnung und Wohnumfeld eine immer wichtigere Bedeutung. Ziel ist ein möglichst langer Verbleib im Quartier und in der eigenen Wohnung bei einer weitest gehenden Versorgungssicherheit. Anbieter von Pflegeund Unterstützungsleistungen im Alltag, die Wohnungsunternehmen sowie die Hansestadt Herford haben sich in verschiedenen Quartieren zu Netzwerken zusammengeschlossen, indem die BewohnerInnen AnsprechpartnerInnen finden und erforderliche Alltagshilfen, Kommunikations- und Beratungsangebote ortsnah abrufen können. Ansprechpartner sind die Stadtteilzentren und Nachbarschaftstreffs siehe Seite 9. Gastfamilien für Senioren Gastfamilien für Senioren ist ein Wohnmodell für ältere Menschen (auch für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen), die aufgrund persönlicher Umstände nicht mehr allein in der eigenen Wohnung leben können, die eine Alternative zum Leben in einer stationären Einrichtung suchen und in einem Familienverbund leben möchten. Der gemeinsame Alltag in der Gastfamilie gibt Sicherheit sowie Geborgenheit. Er ermöglicht eine aktive Teilhabe am alltäglichen Leben sowie individuelle Betreuung und Pflege. Auswahl, Vermittlung und Begleitung der Gastfamilien und des Gastes übernimmt der Fachdienst der AWO-Familienpflege. Nähere Informationen zu den Gastfamilien für Senioren erhalten Sie bei dem Team der • Familienpflege der AWO Detmolder Str. 280 · 33605 Bielefeld Tel. 0521 9216-277 Email: [email protected] Internet: www.awo-owl.de Sicheres Wohnen im Alter 57 Wer leistet welche Hilfe ©iStock.com/PeopleImages Wer leistet welche Hilfe Hilfe im Haushalt Im Alter ist es normal, wenn der Hausputz und das Einkaufen nicht mehr so von der Hand gehen wie früher. Wenn Sie Hilfe brauchen, um selbständig zu Hause leben zu können, bieten sich hauswirtschaftliche Hilfen an. Eine Besonderheit sind dabei die Mobilen Sozialen Dienste, die Sie nicht nur im Haushalt, sondern auch bei Ihrem Schriftverkehr oder der Durchführung der Hausordnung unterstützen. Begleitung und Betreuung gehören ebenso zu ihrem Angebot wie Hilfe bei der Körperpflege. Ein Kostenvergleich ist jedoch immer ratsam, denn manche Haushaltshilfen werden nach Stundensätzen, andere nach sogenannten „Modulen” abgerechnet. Informieren Sie sich gründlich. Lassen Sie sich auch beraten, inwieweit die Kosten durch die Pflegekassen oder den Sozialhilfeträger übernommen werden. Anbieter von hauswirtschaftlichen Hilfen und Mobilen Sozialen Diensten sind die der freien Wohlfahrtspflege sowie ambulante Pflegedienste. Die Wohlfahrtsverbände •Arbeiterwohlfahrt · Tel. 05224 912340 • Caritasverband · Tel. 67332 • Der Paritätische · Tel. 55433 • Deutsches Rotes Kreuz · Tel. 56784 Ambulante Pflegedienste • Bonitas · Tel. 69990 • Caritas Sozialstation · Tel. 167340 • Diakoniestation Herford 1 · Tel. 924950 • Diakoniestation Herford 2 · Tel. 83849 60 Wer leistet welche Hilfe • • • • • • • • DRK · Tel. 2750120 Häuslicher Pflegedienst „Schwester Annemarie“ · Tel. 84704 Herforder Pflegeteam · Tel. 348666 HKA · Tel. 29727 Johanneswerk im Stadtteil · Tel. 1740897 Pari Sozial GmbH · Tel. 529363 PPD · Tel. 2010 PflegensWert · Tel. 5899240 Maßarbeit – Agentur für private Haushalte Darüber hinaus gibt es in Herford das gemeinnützige Arbeitsmarktprojekt „Maßarbeit“, die Agentur für private Haushalte, die Ihnen vom Keller bis zum Dachboden Dienstleistungen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen anbietet. •Maßarbeit Berliner Str.10 · Herford Frau Stolte · Tel. 177515 Email: [email protected] Private Anbieter von hauswirtschaftlichen Hilfen und mobilen Diensten • Ilka Schlegel · Tel. 277257 Essen auf Rädern Eine weitere Möglichkeit, den Alltag zu erleichtern, sind die mobilen Essensdienste, kurz: Essen auf Rädern. Anbieter für das Stadtgebiet Herford sind: • • • • • Arbeiterwohlfahrt · Tel. 05224 912340 Ernst-Louisen-Heim · Tel. 989-0 Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. · Tel. 139869-6 Meyer Menue · Tel. 297512 Pari Sozial · Tel. 05741 3424-0 Mittagstisch in Gesellschaft Gerade wenn Sie mit gesundheitlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, ist die Möglichkeit, einmal am Tag warm zu essen, besonders wichtig. Mittagstische bieten schmackhafte und gesunde Kost und die Chance, in Geselligkeit mit anderen zu essen. Öffnungszeiten: Mittwochnachmittags: • Bürgerzentrum HudL Unter den Linden 12 · Tel. 189-1016 Mo – Fr 12.00 – 14.00 Uhr, jeden Sa von 9.00 – 13.00 Uhr Frühstücksbuffet Sonntags 14.00 – 18.00 Uhr Kaffeeklatsch •Ernst-Louisen-Heim tägl. Mo – Fr ab 12.00 Uhr Langenbergstr. 40 · Tel. 989-0 Öffnungszeiten: dienstags, donnerstags, freitags (freitags nur für Seniorinnen und Senioren) 13.00 – 15.00 Uhr Benter Weg 21 · 32049 Herford · Tel. 589453 15.00 – 18.00 Uhr Caritasverband Clarenstraße 24 Tel. 167330 Die Tafel Bei der Herforder Tafel können hygienisch einwandfreie Lebensmittel die sich aus unSie können sich entscheiden, wie oft Sie terschiedlichen Gründen nicht mehr veraußerhalb essen wollen, meist ist eine Vor- kaufen lassen, sehr preisgünstig erworben bestellung von einem Tag notwendig, in der werden. Für den symbolischen Beitrag von Regel können Sie aus einer Vielzahl von Me- 2,– € können Erwachsene ein Lebensmitnüs wählen. Mittagstische gibt es neben den telpaket erhalten. Voraussetzung ist ein Angeboten der Gastronomen in der HanseNachweis (Sozialhilfe, ALG II, geringfügige stadt Herford im Rente). Der Herforder Mittagstisch Dieser Mittagstisch bietet sozial benachteiligten Menschen die Möglichkeit, gegen einen geringen Kostenbeitrag, einmal am Tag warm zu essen. Hermannstraße 16 Öffnungszeiten: Mo – Fr Sa 13.00 – 14.00 Uhr (Kostenbeitrag 1,00 €) 12.00 – 14.00 Uhr (kostenfrei) Warenkorb – Sozialer Laden Dies ist eine Einkaufsmöglichkeit für sozial benachteiligte Menschen (Nachweis durch Sozialhilfebescheid, ALG II und/ oder geringfügige Rente). Jeden Mittwochnachmittag ist der kleine Laden bei der Caritas geöffnet. Hier können Backwaren vom Vortag und Lebensmittel, die kurz vor dem Verfallsdatum stehen, für einen geringen Betrag gekauft werden. Besuchs- und Begleitdienste Besuch- und Begleitdienste richten sich an ältere Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung an ihre Wohnung gebunden sind. Aber auch an solche, die Begleitung für ihren Spaziergang, den Besuch einer kulturellen Veranstaltung, einer Selbsthilfegruppe, für ihre Arztbesuche benötigen oder die einfach nur Gesellschaft haben möchten. Anbieter von Besuchs- und Begleitdiensten sind: • • • • • der Caritasverband · Tel. 167330 der Paritätische Sozialdienst · Tel. 529363 das Deutsche Rote Kreuz Tel. 56784 und Tel. 56678 die Diakoniestationen Herford 1 und 2 im Rahmen der Freiwilligeninitiative „Netzwerk kleiner Hilfen“ Tel. 54490 und Tel. 83849 (nicht kostenpflichtig) B.E.L.L.A. Besuchsdienst · Tel. 82051 (nicht kostenpflichtig) Wer leistet welche Hilfe 61 Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen Ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkmal „aG“ eingetragen und können Sie auch mit einer Begleitperson öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen, lässt sich der Fahrdienst in Anspruch nehmen. Er ermöglicht Ihnen mobil zu sein und am öffentlichen Leben teilzunehmen. Auch Fahrten zum Arzt/zur Ärztin oder zu Therapien sind möglich. Die Abrechnung ist aber zumeist schwierig. Deshalb sollten Sie sich gründlich über die anfallenden Kosten bei dem Fahrdienst und Ihrer Krankenkasse erkundigen. Eine berechtigte Person erhält bei geringem Einkommen und Vermögen mindestens 12 Gutscheine kostenfrei pro Quartal. Ein Fahrschein gilt für eine einfache Wegstrecke von maximal 20 Kilometern. Antragsunterlagen und Auskunft bei: • Kreis Herford Frau Paehr · Tel. 13 1285 Email: [email protected] Anbieter von Krankenfahrten und Krankentransporten finden Sie, auf der nächsten Seite. Service- und Begleitdienste bei der Bahn Mobilitätsservicezentrale der Bahn Die Zentrale berät bei der Fahrt und organisiert kostenlos bei Wunsch auch Hilfen für den Ein-, Aus- und Umstieg. Die Anmeldung erfolgt mindestens einen Tag vorher. Erreichbar ist sie von: Mo – Fr von 8.00 – 20.00 Uhr und Sa von 8.00 – 16.00 Uhr Tel. 01805 512512 Hör- und Sprachgeschädigte können per Fax ihre Wünsche äußern: 01805 159357 oder per Email: [email protected] Bahnhofsmission Die Bahnhofsmission ist ein Dienst des Johanneswerkes und vermittelt kostenfrei Reisehilfen. In besonderen Fällen können 62 Wer leistet welche Hilfe auch Reisende in Regionalzügen begleitet werden. Die MitarbeiterInnen der Bahnhofsmission in Herford sind: Montags bis Freitags von 10.00 – 16.00 Uhr auf Gleis 1 präsent. Auch außerhalb der Präsenszeiten ist eine Begleitung möglich. Bitte telefonisch anmelden. Tel. 0521 65681 (bitte Vorwahl beachten) Fax: 0521 65681 Email: [email protected] Familienunterstützende Dienste Der Familienentlastende Dienst – als Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft – sichert die stunden- oder tageweise Betreuung eines behinderten Menschen (Kinder und Jugendliche/junge Erwachsene) im vertrauten Umfeld aber auch außerhalb der Wohnung. So werden die betreuenden Angehörigen entlastet oder ihnen in Notsituationen geholfen. Anspruchsberechtigt ist, wer nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert ist. Anbieter in Herford sind: • • • Arbeiterwohlfahrt · Tel. 05224 9123423 Paritätische Sozialdienste · Tel. 529363 Von Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel bethel.regional, Familienunterstützender Dienst Herford · Bünder Straße 15a · Tel. 108237 Ambulantes unterstütztes Wohnen für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung Der ambulante Betreuungsdienst berät und begleitet Sie, wenn Sie als erwachsener Mensch mit einer geistigen Behinderung, Lernbehinderung und/oder Epilepsie auf Unterstützung angewiesen sind. Er ist für Sie da, wenn Sie bereits in einer eigenen Wohnung leben oder eine eigene Wohnung beziehen wollen und dabei Hilfe brauchen. Der ambulante Betreuungsdienst stellt Ihnen bei Bedarf eine Bezugsperson zur Verfügung, die Sie unterstützt und sich um Ihre Belange kümmert. Wenn Sie bestimm- te Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten, werden die Kosten vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Die ambulanten Betreuungsdienste: • • Von Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel bethel.regional, Unterstütztes Wohnen Bünder Straße 15 · Tel. 108211 Lebenshilfe Herford – ambulant unterstütztes Wohnen · Tel. 9259566 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) Im Rahmen der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung wird besonders geschultes Personal zur Verbesserung der Lebenssituation von Behinderten eingesetzt. Diese unterstützenden Dienstleistungen sollen Ihnen als Mensch mit Behinderung einen größeren persönlichen Freiraum verschaffen, Ihr Leben nach eigenen Wünschen zu organisieren. Vermittlung von Hilfen durch: • Pari Sozial · Tel. 50857 Rettungsdienst und Krankentransport Zu jeder Tages- und Nachtzeit sorgen die Beschäftigten der Feuerwehr der Hansestadt Herford für Hilfe, wenn Sie sich in einer Notsituation befinden. Das Personal ist fachkundig ausgebildet, um zuverlässig, schnell und sicher eingreifen zu können, bei Verletzungen, lebensbedrohlichen Erkrankungen oder auch beim Transport von betreuungsbedürftigen Personen. Rund um die Uhr stehen dafür Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug oder Krankentransportwagen zur Verfügung. Wenn Sie Hilfe brauchen oder in Nöten sind, rufen Sie bitte an: • • • • • In Notfällen ist die Feuerwehr Herford rund um die Uhr für Hörgeschädigte erreichbar über die Faxnummer 05223 9911111 Behinderte Menschen im Beruf Die Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf“ des Kreises und der Hansestadt Herford ist für alle schwerbehinderten Menschen und ihre Arbeitgeber, aber auch für Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte die erste Anlaufstelle für eine Beratung. Was können wir für Sie tun? Persönliche Hilfen • Beratung über die behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung. • Besuch und Beratung am Arbeitsplatz • Unterstützung bei der Konfliktlösung zwischen schwerbehinderten Menschen, Arbeitgebern sowie Kolleginnen und Kollegen. • Finanzielle Hilfen für die behinderten gerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes (Anpassung von Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Geräten an die speziellen Bedürfnisse). • für außergewöhnliche Belastungen der Arbeitgeber. • Beratung zu Hilfen, die ggf. von anderen Leistungsträgern erbracht werden können. Beratung zum Thema Kündigungsschutz • Sachverhaltsermittlung zu Anträgen auf Zustimmung zur Kündigung in Zusammen arbeit mit dem Integrationsamt. • Unterstützung bei der Entwicklung einvernehmlicher Lösungen. Ihre Ansprechpartner: Krankentransporte · Tel. 05223 99110 • Frau Sundermeier Rettungsdienst · Tel. 112 Tel. 189-427 priv. Krankentransport Herford „Biekra“ · Email: [email protected] Tel. 10777 • Herr Marten DRK med. Liegendtransport · Tel. 0700-777 22 555 Tel. 189-431 DRK Fahrten für Rollstuhlfahrer · Tel. 2758410 Email: [email protected] Wer leistet welche Hilfe 63 Nachlass- und Vorsorgeregelung, im Todesfall... Nachlass- und Vorsorgeregelung Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar. Vorsorgeregelung Mit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 wurde die Absicherung im Todesfall immer präsenter. Eine rechtzeitige Vorsorge wird damit immer wichtiger. Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorgeregelung gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzeiten die Pläne für die eigene Bestattung zu regeln. So bleiben Ihre eigenen Wünsche gewahrt – Sie suchen sich Ihren Sarg oder Ihre Urne selbst aus, wählen den Blumenschmuck, unterrichten Pfarrer und Redner von Ihren Vorstellungen und gestalten selbst den Ablauf der Trauerfeier. Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen. Um die finanzielle Absicherung zu gewährleisten, käme auch eine Bestattungskostenvorsorgeversicherung in Betracht. Diese deckt alle Leistungen ab. Kostet die Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Bestattung letztendlich weniger, als angeTestament mit Datum und Unterschrift des spart wurde, wird das Restgeld an die Erben Erblassers gefunden, ist dies umgehend von weitergegeben. den Angehörigen dem zuständigen Notariat auszuhändigen. 66 Nachlass- und Vorsorgeregelung Im Todesfall... Was muss ich sofort regeln? • Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der An gehörigen veranlasst. • Ein Bestattungsunternehmen beauf tragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und für Sie alles Not wendige regeln. Dieses Unternehmen kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen: • Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen • Die Bestattungsform und Grab festlegen (z. B. Erd- oder Feuerbestattung, Wahl-, Reihen- oder Urnengrab) • Sarg und Ausstattung auswählen • Termin für die Trauerfeier und die Be erdigung festlegen; gegebenenfalls Un terbringungsmöglichkeiten für ange reiste Verwandte organisieren • Angehörige und nahe Freunde benach richtigen und eventuell um Hilfe bitten • Bestattungsablauf besprechen mit nahen Angehörigen, Bestatter und Pfarrer sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musika lische Umrahmung, Dekoration, Kondo lenzliste etc.) • Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen • Druckerei beauftragen wegen Sterbe anzeige bzw. Sterbebildern • Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben • Bei Versendung von Trauerbriefen: Text und Adressenliste zusammenstellen • Für Trauermahl gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren • An Trauerkleidung denken Was ist später zu erledigen? • Mit Krankenkasse bzw. Lebens versicherung abrechnen • Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden • Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen • Rentenanspruch geltend machen • Bei Beamten: Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen • Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden • Erbschein beantragen und gegebenen falls Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) • Wohnung kündigen, Übergabe regeln • Gas und Wasser abstellen, Energie lieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren • Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen • Gewerbe abmelden • Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden • Post umbestellen • Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern • Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen • Mitgliedschaften und Abonnements kündigen • Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten • Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen • Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären Im Todelsfall... 67 Stichwortverzeichnis Aktiv im Alter - Ideen für Freizeit, Kultur und Soziales Engagement •Stadtteilzentren 8+9 •Nachbarschaftstreffs 8+9 •Seniorenclubs 8, 10 + 11 • MoSe Fahrdienst 12 • Sport und Bewegung 12 • Freude an der Musik 14 • Neues entdecken – Kultur und Bildung 14 •Seniorenreisen 16 • Freiwilliges Engagement – Erfahrungswissen weitergeben und Zeit für andere 17 • Die Ehrenamtskarte 17 • Besuchsdienste der Altenheime, Wohn und Plfegedienste 17 Rat und Information • Büro für Behinderten und Seniorenfragen der Hansestadt Herford • Sozialer Außendienst/ Aufsuchende Pflege beratung (SAD) •Betreuungsstelle • Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen •Behindertenbeirat •Seniorenbeirat •Integrationsrat •Krankenhaussozialdienste 68 22 22 22 23 23 24 24 25 • Wir für uns • Hilfe bei seelischen Krisen und Erkrankungen • Demenz und Alzheimer – Beratung und Selbsthilfegruppen •Telefonseelsorge • Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund •Frauenfragen •Sucht •Schuldnerberatung •Verbraucherfragen • Im Trauerfall • Sterbe- und Trauerbegleitung •Selbsthilfegruppen Fragen rund ums Geld • In Sachen Rente • Job neben der Rente •Wohngeld • Grundsicherung und Sozialhilfe • Grundsicherung im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung (SGB XII) • Hilfe zum Lebensunter halt für Menschen unter 65 Jahren • Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII •Eingliederungshilfe 25 25 26 26 26 27 28 28 28 28 28 29 32 32 33 33 33 34 34 35 • Miet- und Energierückstände • Was Sie sonst noch zur Grundsicherung und Sozialhilfe nach dem SGB XII wissen sollten • Zuschüsse und Ermäßigungen •Telefontarife • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht • Härtefallregelung bei Zuzahlungen im Krankheitsfall • Nachteilsausgleiche und finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderungen •Schwerbehindertenausweis •Schwerbehindertenausweis Merkmale • Finanzielle Hilfe für hoch gradig Sehbehinderte und Blinde • Finanzielle Hilfen für Gehörlose •KFZ-Steuerermäßigung •Parkerleichterungen • Ermäßigungen im ÖPNV – Freifahrt im ÖPNV Wenn Pflege nötig ist •Pflegestützpunkte •Pflegeversicherung • Pflege durch Angehörige oder Bekannte • Ambulante Pflegedienste •Tagespflege • Wohnen und Pflege in Wohngemeinschaften/ Wohngruppen • Wohnen und Pflege im Heim • Checkliste zur Prüfung des Hilfsangebotes von Pflegediensten, Heimen oder betreuten Pflegewohngruppen 35 35 36 36 36 37 37 37 37 37 38 38 38 38 42 42 44 45 46 • Finanzielle Leistungen der Pflegekassen Sicher Wohnen im Alter •Wohnraumanpassung •Hausnotruf • Soziale Quartiersentwicklung • Gastfamilien für Senioren Wer leistet welche Hilfe • Hilfe im Haushalt • Essen auf Rädern • Mittagstisch in Gesellschaft • Warenkorb – Sozialer Laden • Die Tafel • Besuchs- und Begleitdienste • Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen • Service- und Begleit dienste bei der Bahn •Familienunterstützende Dienste • Ambulante Betreuungs dienste für Menschen mit geistiger Behinderung • Individuelle Schwerstbe hindertenbetreuung (ISB) • Rettungsdienst und Krankentransport • Behinderte Menschen im Beruf 50 56 57 57 57 60 60 61 61 61 61 62 62 62 62 63 63 63 Nachlass- und Vorsorgeregelung •Nachlassregelung 66 •Vorsorgeregelung 66 46 47 Im Todesfall... • Was muss ich sofort regeln? • Was ist später zu erledigen? 67 67 49 69 Impressum Herausgeber: Stadt Herford Büro für Senioren- und Behindertenfragen Rathausplatz 1 32052 Herford in Zusammenarbeit mit: Pro Herford GmbH Stadtmarketing Goebestraße 3 – 7 32052 Herford Redaktion / Text: Stadt Herford Auflage: 8.000 Stück Anzeigen: Pro Herford GmbH, Tanja Feg Druck: Industrie- und Werbedruck Gestaltung: © Pro Herford GmbH Claudia Jonas · Marius Habrock Stand: 06/2016 Alle Angaben ohne Gewähr Titel-Foto: ©iStock.com/Geber86 Fotos: S. 6: ©iStock.com/skynesher S. 20: ©iStock.com/Squaredpixels S. 30: ©iStock.com/vgajic S. 40: ©iStock.com/laflor S. 54: ©iStock.com/Eva Katalin Kondoros S. 58: ©iStock.com/PeopleImages S. 64: Thorsten Gödecker Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt die Stadt Herford entgegen. Titel, Umschlagsgestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. lebendig. Fit in jedem Alter Spaß an der Bewegung: Steigern Sie Ihre Kondition und Beweglichkeit! Im Wasser fallen alle Übungen leichter und Sie fördern auf schonende Weise Ihre Gesundheit. Der Stoffwechsel wird angeregt und Herz und Kreislauf werden gestärkt. Der Kurs „Wassergymnastik - Fit im Alter“ ist speziell für Senioren konzipiert und findet außerhalb der Ferien immer dienstags und freitags von 13 bis 13.45 Uhr statt. Oder ziehen Sie ganzjährig Ihre Bahnen im Sport- und Lehrschwimmbecken. h2o-herford.de ©iStock.com/Geber86