Vertrag mit der AOK Hessen: Weitere Vorsorgeleistungen für Kinder
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Vertrag mit der AOK Hessen: Weitere Vorsorgeleistungen für Kinder
KV Hessen • Postfach 15 02 04 • 60062 Frankfurt/Main Vorstand An alle Haus- und Kinderärzte sowie hausärztlich tätigen Internisten in Hessen Georg-Voigt-Straße 15 • 60325 Frankfurt Postfach 15 02 04 • 60062 Frankfurt Internet: www.kvhessen.de Juni 2014 Vertrag mit der AOK Hessen: Weitere Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche Liebe Kolleginnen und Kollegen, ab dem 1. Juli 2014 haben wir mit der AOK Hessen einen Vertrag über zusätzliche Vorsorgeleistungen geschlossen, die nicht nur von Kinderärzten, sondern auch von Hausärzten erbracht und abgerechnet werden können. Das Angebot an Präventionsmaßnahmen, das aufgrund der Ausgestaltung in den entsprechenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses eine zeitliche Lücke von mehreren Jahren enthält, soll durch die Einführung zusätzlicher Untersuchungen im Rahmen dieses Vertrages erweitert werden. Die Erweiterung umfasst zwei Früherkennungsuntersuchungen im Grundschulalter (U10 und U11) und eine Früherkennungsuntersuchung im Alter zwischen 16 und 17 (J2). Ziel ist es dabei, den Stand der körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung zu erkennen und bei Bedarf durch gezielte und nachhaltige Maßnahmen eine gesellschaftliche Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Der auf der Basis des § 73a SGB V mit der AOK Hessen abgeschlossene Vertrag gilt für alle in Hessen niedergelassenen, ermächtigten, gemäß §32 b Ärzte-ZV bei einem zugelassen Vertragsarzt angestellten oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätigen, Kinderärztinnen und -ärzte sowie die übrigen an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte. Dies sind in erster Linie Allgemeinärzte sowie Internistinnen/Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. ... Schreiben der KV Hessen Vorstand Juni 2014 Seite 2 von 5 Die in den Kinder-Richtlinien des Gemeinsam Bundesausschusses festgelegten Voraussetzungen für die Durchführung der dort geregelten Kindervorsorgeleistungen gelten entsprechend. Der Vertrag gilt für alle bei der AOK Hessen versicherten Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Alter, deren Teilnahme ist ebenfalls freiwillig. Deren Anspruchsberechtigung wird durch die Vorlage der Krankenversichertenkarte nachgewiesen. Gegenstand des Vertrages ist generell a) die Beratung der Versicherten und deren Erziehungsberechtigten über die Versorgungsinhalte, Vorteile und Ziele dieses Vertrages. b) die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen, wobei die Untersuchungsergebnisse in der Patientenakte zu dokumentieren sind. c) die Kodierung gemäß der aktuell gültigen ICD 10 GM endstellig und gesichert (Kennzeichen „G“) aller im Rahmen der Versorgung identifizierten und gesicherten Erkrankungen. d) die Zusammenarbeit mit den Außendiensten der AOK Hessen, insbesondere mit dem Arztpartnermanagement, wobei dies voraussetzt, dass Sie damit einverstanden sind und zuvor ein Termin abgestimmt wurde. Im Einzelnen müssen folgende Leistungsinhalte erfüllt sein: U10 Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 7 und 8 Jahren (U10) Die Vorsorgeuntersuchung umfasst die Erhebung der Vorgeschichte einschließlich der Verdachtsdiagnosen der letzten Vorsorgeuntersuchung, der Prüfung des Impfstatus sowie eine eingehende Untersuchung mit folgenden Zielen und Maßnahmen: • Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von Entwicklungsstörungen (z.B. LeseRechtschreib-Rechenstörungen) • Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen • Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferanomalien ... Schreiben der KV Hessen Vorstand Juni 2014 Seite 3 von 5 • Beratung und Aufklärung der Anspruchsberechtigten bzw. der Eltern zu Bewegung und Sport, Suchtmitteln, Allergien, UV-Strahlung und Ernährung • Beratung und Aufklärung der Anspruchsberechtigten bzw. der Eltern zu den Ergebnissen der Untersuchung und • Dokumentation der Ergebnisse in der Patientenakte Es gilt: Die hierfür vorgesehene Abrechnungsnummer 91102 ist mit 50,-- € bewertet und kann einmalig je Versicherten im Alter zwischen 7 und 8 Jahren abgerechnet werden. Die Versichertenpauschale ist bei ausschließlicher Erbringung der Vertragsleistung nicht abzurechnen. U11 Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 9 und 10 Jahren (U11) Die Vorsorgeuntersuchung umfasst die Erhebung der Vorgeschichte einschließlich der Verdachtsdiagnosen der letzten Vorsorgeuntersuchung, der Prüfung des Impfstatus sowie eine eingehende Untersuchung mit folgenden Zielen und Maßnahmen: • Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen • Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von Sozialisations- und Verhaltensstörungen • Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferanomalien • Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie bei gesundheitsschädigendem Medienverhalten sowie sonstigen gesundheitsschädigenden Verhalten (u.a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress- und Suchtberatung) • Beratung und Aufklärung der Anspruchsberechtigten bzw. der Eltern zur Gewaltprävention • Beratung und Aufklärung der Anspruchsberechtigten bzw. der Eltern zu den Ergebnissen der Untersuchung und • Dokumentation der Ergebnisse in der Patientenakte ... Schreiben der KV Hessen Vorstand Juni 2014 Seite 4 von 5 Es gilt: Die hierfür vorgesehene Abrechnungsnummer 91120 ist mit 50,-- € bewertet und kann einmalig je Versicherten im Alter zwischen 9 und 10 Jahren abgerechnet werden. Die Versichertenpauschale ist bei ausschließlicher Erbringung der Vertragsleistung nicht abzurechnen. J2 Jugendvorsorgeuntersuchung im Alter von 16 und 17 Jahren (J2) Die Vorsorgeuntersuchung umfasst die Erhebung der Vorgeschichte einschließlich der Verdachtsdiagnosen der letzten Vorsorgeuntersuchung, der Prüfung des Impfstatus sowie eine eingehende Untersuchung mit folgenden Zielen und Maßnahmen: • Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualstörungen sowie Sozialisations- und Verhaltensstörungen • Erkennen und Behandlungseinleitung bei Haltungsstörungen, Kropfbildung • Diabetes Vorsorge • Beratung zur Berufswahl bei vorliegenden Allergien und gesundheitlichen Störungen • Beratung und Aufklärung der Anspruchsberechtigten bzw. der Eltern zu den Ergebnissen der Untersuchung und • Dokumentation der Ergebnisse in der Patientenakte Die hierfür vorgesehene Abrechnungsnummer 91121 ist mit 50,-- € bewertet und kann einmalig je Versicherten im Alter zwischen 16 und 17 Jahren abgerechnet werden. Die Versichertenpauschale ist bei ausschließlicher Erbringung der Vertragsleistung nicht abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt zu den in der vertragsärztlichen Versorgung üblichen Bedingungen im Rahmen der jeweiligen Quartalsabrechung über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Die Vergütung wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gezahlt. Eine Privatliquidation dieser besonderen Vertragsleistungen gegenüber den Versicherten ist nicht möglich. ... Schreiben der KV Hessen Vorstand Juni 2014 Seite 5 von 5 Der Vertrag ist bestimmungsgemäß noch dem Aufsichtsministerium vorzulegen und steht insoweit noch unter dem Vorbehalt, dass keine Beanstandung ausgesprochen wird. Der komplette Vertragstext kann auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eingesehen werden. Insgesamt ist es mit diesem Vertragsabschluss gelungen, in Hessen erstmals zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche festzulegen, die – anders, als in vielen anderen KV-Bereichen – von allen an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxen durchgeführt werden können. Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner in den regionalen BeratungsCentern gerne zur Verfügung. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihre Frank Dastych Dr. Günter Haas Vorsitzender des Vorstandes stv. Vorsitzender des Vorstands