Jugendliche - arbeitssicherheit.de

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Jugendliche - arbeitssicherheit.de
624
BGI 624
BG-Information
Jugendliche
Stand Juli 2011; Nachdruckfassung August 2013
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Herausgeber
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Wilhelm-Theodor-Römheld Straße 15
55130 Mainz
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Servicehotline bei Fragen zum Arbeitsschutz: 0800 9990080-2
Medien Online: [email protected]
Stand Juli 2011; Nachdruckfassung August 2013
Jugendliche
BGI 624
Titelbild
Foto: Matt - Fotolia.com
Dazu siehe auch Rubrik 16 „Schweißen“
auf den Seiten 46 - 47.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
......................................................................................................................4
1 Arbeiten und auf Sicherheit und Gesundheitsschutz achten...........................................6
2 Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstungen...................................................... 8
3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichung am Arbeitsplatz............................ 10
4 Erste Hilfe – Verhalten bei Unfällen.............................................................................. 19
5 Elektrische Betriebsmittel........................................................................................... 22
6 Gefahrstoffe................................................................................................................ 24
7 Bohrmaschinen........................................................................................................... 28
8 Drehmaschinen........................................................................................................... 30
9 Fräsmaschinen............................................................................................................ 32
10 Holzbearbeitungsmaschinen....................................................................................... 34
11 Schleifmaschinen........................................................................................................ 36
12 Tafelscheren................................................................................................................ 38
13 Pressen ................................................................................................................... 40
14 Hebezeuge.................................................................................................................. 42
15 Flurförderzeuge........................................................................................................... 44
16 Schweißen.................................................................................................................. 46
17 Farbspritzen................................................................................................................ 48
18 Der Arbeitsweg............................................................................................................ 50
3
Vorwort
Der Mensch ist im Grunde vier Milliarden Jahre
alt. Von der ersten lebenden Zelle bis in die
Gegenwart war das Leben nie unterbrochen.
Durch die Notwendigkeit, Nahrung zu finden,
sich gegen Frost, Hitze und Gefahren zu schützen, haben Lebewesen Zweckgemeinschaften
gebildet, sich entwickelt und die erwor­be­nen
Fähigkeiten an die Nachkommen weitergegeben.
•Unser Sehen ist so vielschichtig ausgeprägt, wie es keine Kamera imitieren könnte.
•Das Gehör ist nicht zu ersetzen - einmal
beschädigt, trennt dieser Defekt den Menschen von der Gemeinschaft.
•Der Tastsinn, das Fühlen über unser größtes Sinnesorgan, die Haut, ist durch technisches Gerät ebenfalls nicht zu ersetzen.
•Über die Sinne entwickelt der Mensch Gestaltung und Fortbewegung, geht in Kontakt
mit der Außenwelt und nach innen.
Aus der Tausende von Jahren alten Sehnsucht
der Menschen, fliegen zu können, aus vielen
waghalsigen Versuchen, mit beweg­lichen und
starren Flügeln, nach Fehlschlägen und Unfällen, sind ausgeklügelte Geräte ­entstanden:
Motor- und Segelflugzeuge, ­Drachen, Gleiter,
Ballons. Und die Flieger haben im Laufe der
Zeit viel Wissen, viele Erfahrungen und Regeln
zusammengetragen.
Da gibt es allerhand zu lernen, über Luftströmungen, Wind und Wetterver­hältnisse, über
Start, Steuerung und Landung, über geeig­nete
Kleidung, Kopf- und Kälteschutz, über Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen. Werden alle
Regeln beachtet, folgt das Gelingen, das perfekte Erlebnis.
Am Arbeitsplatz geht es in den meisten Fällen
irdischer zu und dennoch ergeben sich viele
­Parallelen, über die Motivation bei der Arbeit
bis hin zum perfekten Produkt. Das erreichen
All diese Fähigkeiten sind sehr wertvoll. Sie
wir, wenn die Aus­bildung Schritt für Schritt
sind das Ergebnis der Erfahrungen, Entdeckun- erfolgt, wenn wir auf den langjährigen Erfahgen, Leiden, der Erfolge und Misserfolge zahl- rungen der Kollegen und Ausbilder mit Materiloser Lebewesen in vier Milliarden Jahren vor
al und Gerät aufbauen, die Sicherheitsregeln
unserer Zeit.
beachten und achtsam im Arbeitsprozess
handeln.
Noch ganz jung – gemessen an vier Milliarden
Jahren – ist die Entwicklung unserer Technik.
Geräte und Maschinen helfen uns bei Tätigkeiten, für die unsere Sinne und Körper nicht
speziell genug entwickelt sind, wie zum Beispiel das Fliegen.
4
Foto: rsester - Fotolia.com
Vorwort
5
1
Arbeiten und auf Sicherheit
und Gesundheitsschutz achten
Der Arbeitsplatz
Meister und Ausbilder erläutern zu ­Beginn
einer Ausbildung die Arbeitsprozesse und
weisen besonders auf Gefahrenquellen hin.
Für die Auszubildenden sollte deutlich werden: zu arbeiten und auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu achten sind untrennbar
miteinander verbunden!
Auf Wissen und Erfahrung aufbauen
Fremde Arbeitsbereiche sowie Ma­schinen
oder andere betriebliche Einrich­tun­gen, an
denen die Auszubildenden noch nicht unter­
wiesen worden sind, ­enthalten Gefährdungspotential.
Im Anschluss an eine Einweisung dürfen
Einrichtungen im Betrieb nur auf die vermittelte Art und Weise benutzt werden.
Betriebsanweisungen
und Sicherheitshinweise lesen
Für den Umgang mit bestimmten Maschinen,
Einrichtungen oder Arbeitsstoffen gibt es
zusätzlich schriftliche Anwei­sun­gen. Diese
Betriebsanweisungen hängen in den Werkstätten aus oder können für den eigenen
Bedarf angefordert werden.
Jede neue Tätigkeit müssen die Vorgesetzten
mit den nötigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzhinweisen begleiten.
Störungen und Mängel sofort melden
Wenn ersichtlich ist, dass an einer Maschine
oder anderen Betriebseinrichtungen etwas
nicht richtig läuft, stockt, schleift, sich un­
gewöhnlich anhört, empfiehlt sich folgender
6
Ablauf:
•die Benutzung einstellen
•den Vorgesetzten Bescheid geben
•nie ohne Auftrag selbst etwas reparieren
Verkehrswege freihalten
Alle Wege sollen sauber und frei von Öl, Fett
oder Gegenständen sein, um das Ausrutschen oder Stolper­n zu verhindern. Auch
kleinste Gegenstände, die auf dem Fußboden
liegen, gefährden die Sicherheit.
In vielen Betrieben gibt es getrennte Wege,
sogar getrennte Ein- und Ausgänge für Fußgänger und Fahrzeuge. Die Wege, auf denen
man gefahrlos gehen kann, sind entsprechend gekennzeichnet.
Auf die richtige Kleidung kommt es an
Wie leicht kommen Hemden oder lange Haare
in drehende Maschinenteile! Zum Thema
Arbeits- und Schutzkleidung empfiehlt sich
daher:
•festes Schuhwerk oder Sicherheitsschuhe
•Haarnetz (bei längeren Haaren)
•eng anliegende Kleidung
•keine losen Bänder oder Gürtel
•keinen Schmuck, keine Armbanduhr, keine
Ringe; auch hier besteht die Gefahr, an
einem Maschinenteil festzuhaken und von
der Maschine erfasst zu werden
Für bestimmte Tätigkeiten werden Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Ver­fügung
gestellt, z. B. Sicherheits­schuhe, Schutzbril-
Arbeiten und auf Sicherheit und Gesundheitsschutz achten
le, Schutzanzug. Die Vorgesetzten erteilen in
diesem Zusammenhang genaue Anweisungen. Nicht nur in der Ausbildung, sondern
über die gesamte Zeit der Berufstätigkeit ist
es ratsam, Sicherheit und Gesundheitsschutz
im Focus zu haben.
Alkohol und Drogen
Um sich selbst und andere nicht bei der Arbeit und im Privatleben zu gefährden, gilt:
Alkohol und Drogen – Nein Danke!
gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung achtet, ist auf der sicheren Seite. Sollte
es mit der Gesundheit dennoch Probleme
geben, die möglicherweise von der Arbeit
her­rüh­ren, können sich Auszubildende vertrauensvoll an ihre Vorgesetzten wenden. Sie
werden, falls erforderlich, Fachleute, wie den
Betriebsarzt oder Spezialisten der Berufsgenossenschaft, zu Rate ziehen.
Unfallverhütungsvorschriften
Maschinen, Anlagen und andere betriebliche
Einrichtungen sind so gebaut, dass Unfälle
und Gesundheits­gefahren möglichst vermieden werden. Aber durch die Bauweise allein
lassen sich Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht voll er­reichen.
In den Unfallverhütungsvorschriften steht das
Wesentliche, das im Umgang mit Maschinen,
Anlagen und Einrichtungen zu beachten ist,
damit keine Gefährdung eintritt. Meister oder
Sicherheitsbeauf­trag­te sind darüber informiert, wo diese Vorschriften im Betrieb ausliegen und welche sich speziell auf den aktuellen Arbeitsprozess bezieht.
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
Erfolgreiches Arbeiten – auch noch nach
­Jahren – setzt voraus, dass wir körperlich und
geistig fit bleiben. Die Anforderungen in unserer modernen Arbeitswelt sind hoch und
werden künftig noch zunehmen. Wer auf
7
2
Arbeitskleidung,
persönliche Schutzausrüstungen
Geeignete Arbeitskleidung
Wo gehobelt wird, fallen Späne, wo geschweißt oder geschliffen wird, fliegen
­Funken. Deshalb sorgt geeignete Kleidung am
Arbeitsplatz für Sicherheit.
kleidung, Schutzbrillen, Gesichtsschutz­
schirme, Schutzhandschuhe, Schutzhelme,
Sicherheitsschuhe, Atemschutzgeräte und
nicht zuletzt auch Gehörschutz und
­Hautschutz.
Es ist Teil des Lehrplans zu vermitteln, welche
Kleidung für welchen Arbeitseinsatz geeignet
ist. Arbeitskleidung steht entweder im Unternehmen zur Verfügung oder ist im Berufskleidungs-Fachhandel erhältlich.
Auszubildende, die eine Korrekturbrille benötigen, erhalten eine Schutzbrille, die über die
Korrekturbrille gesetzt wird. Ideal ist eine
Schutzbrille mit einge­arbeiteten Korrekturgläsern.
Der Tipp:
Als Grundelemente der Arbeitskleidung gelten:
•feste Schuhe
•eng anliegende Kleidung verfängt sich
nicht so leicht in Maschinen (Maschinenschutzanzug)
•synthetische Fasern meiden! Das gilt in
bestimmten Arbeitsbereichen, in denen die
Kleidung durch Flammen oder Funken Feuer fangen kann. Die auf der Haut schmelzende Kunstfaser verursacht nur schwer zu
heilende Wunden. Naturfasern, z. B. Baumwolle, sind dagegen besser geeignet.
Die notwendigen Teile einer PSA werden vom
Unternehmen gestellt. Der Einsatz dieser Ausrüstung ist Pflicht, wenn die Sicherheit am
Arbeitsplatz gewährleistet werden soll. Für
die korrekte Nutzung einer PSA gibt es ebenfalls eine gesonderte Einweisung, die unbedingt befolgt werden muss.
Wenn nicht im Betrieb anders geregelt, müssen sich die Auszubildenden selber um die
erfoderliche Arbeitskleidung kümmern.
Persönliche Schutzausrüstungen
Für bestimmte Tätigkeiten sind persön­liche
Schutzausrüstungen erforderlich. Je nach Art
der möglichen Gefährdung sind das: Schutz-
8
Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstungen
Foto: BGHM
9
3
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Verbotszeichen
P00 Verbot *)
P01 Rauchen verboten
P02 Feuer, offenes Licht
und Rauchen verboten
P03 Für Fußgänger verboten
P04 Mit Wasser löschen
verboten
P05 Kein Trinkwasser
P06 Zutritt für Unbefugte
verboten
P07 Für Flurförderzeuge
verboten
P08 Berühren verboten
P09 Nicht berühren,
P10 Nicht schalten
Gehäuse unter Spannung
10
P11 Verbot für Personen
mit Herzschrittmacher
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
P12 Nichts abstellen
oder lagern
P13 Personenbeförderung
(Seilfahrt) verboten
P14 Mitführen von
Tieren verboten
P15 Betreten der Fläche
verboten
P16 Verbot für Personen
mit Implantaten aus Metall
P17 Mit Wasser spritzen
verboten
P18 Mobilfunk verboten
P19 Essen und Trinken
verboten
*) Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen verwendet werden, das Aussagen über
das Verbot macht.
11
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Warnzeichen
W00 Warnung vor
einer Gefahrstelle
W01 Warnung vor feuergefährlichen Stoffen
W02 Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen
W03 Warnung vor
giftigen Stoffen
W04 Warnung vor
ätzenden Stoffen
W05 Warnung vor radioaktiven Stoffen oder
ionisierenden Strahlen
W06 Warnung vor
schwebender Last
W07 Warnung vor
Flurförderzeugen
W08 Warnung vor gefährlicher elektr. Spannung
W09 Warnung vor
optischer Strahlung
W10 Warnung vor
Laserstrahl
W11 Warnung vor
brandfördernden Stoffen
W12 Warnung vor elektromagnetischem Feld
W13 Warnung vor
magnetischem Feld
W14 Warnung vor
Stolpergefahr
W15 Warnung vor
Absturzgefahr
12
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
W16 Warnung vor
W17 Warnung vor Kälte
Biogefährdung
W18 Warnung vor gesundW19 Warnung vor
heitsschädlichen oder
Gasflaschen
reizenden Stoffen
W20 Warnung vor
Gefahr
durch Batterien
W21 Warnung vor
explosionsfähiger
Atmosphäre
W23 Warnung vor
Quetschgefahr
W24 Warnung vor Kippgefahr beim Walzen
W25 Warnung vor
automatischem Anlauf
W26 Warnung vor
heißer Oberfläche
W27 Warnung vor
Handverletzungen
W28 Warnung vor
Rutschgefahr
W29 Warnung vor
Gefahr durch eine
Förderanlage im Gleis
W30 Warnung vor
Einzugsgefahr
13
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Gebotszeichen
M00 Allgemeines Gebotszeichen *) M01 Augenschutz benutzen
14
M03 Gehörschutz benutzen
M04 Atemschutz benutzen
M06 Handschutz benutzen
M07 Schutzkleidung benutzen
M02 Schutzhelm benutzen
M05 Fußschutz benutzen
M08 Gesichtsschutz benutzen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
M09 Auffanggurt benutzen
M12 Übergang benutzen
M10 Für Fußgänger
M11 Sicherheitsgurt benutzen
M13 Vor Öffnen
Netzstecker ziehen
M14 Vor Arbeiten
freischalten
M15 Rettungsweste benutzen
*) Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen verwendet werden, das Aussagen über das
Gebot macht.
15
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Rettungszeichen
E01 Richtungsangabe für
Erste-Hilfe-Einrichtungen,
Rettungswege, Notausgänge*)
E02 Richtungsangabe für
Erste-Hilfe-Einrichtungen,
Rettungswege, Notausgänge*)
E03 Erste Hilfe
E04 Krankentrage
E05 Notdusche
E06 Augenspüleinrichtung
E07 Notruftelefon
E08 Arzt
E09 Rettungsweg/Notausgang**)
E10 Rettungsweg/Notausgang**)
E11 Sammelstelle
16
E12 Rettungsweg***)
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
E13 Rettungsweg***)
E14 Notausgang
E16 Notausgang
E15 Notausgang
*) Dieser Richtungspfeil darf nur in Verbindung mit einem weiteren Rettungszeichen verwendet werden.
**) Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Richtungspfeil verwendet werden.
***) Auf den Rettungswegzeichen darf der Richtungspfeil außerdem zum oberen bzw. unteren Eckpunkt der
­abgebildeten Türöffnung zeigen, um den Verlauf des Rettungsweges zu kennzeichnen, z. B. Treppe.
17
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Brandschutzzeichen
F01 Richtungsangabe *)
F02 Richtungsangabe *)
F03 Löschschlauch
F04 Leiter
F05 Feuerlöscher
F06 Brandmeldetelefon
F07 Mittel und Geräte
zur Brandbekämpfung
F08 Brandmelder (manuell)
*) Dieser Richtungspfeil darf nur in Verbindung mit einem weiteren Brandschutzzeichen verwendet werden.
18
4
Erste Hilfe – Verhalten bei Unfällen
Unfälle vermeiden
Moderne Technik, Wissen und Erfahrung und
die Achtsamkeit jeder einzelnen Person werden eingesetzt, um Unfälle zu verhindern.
Kommt es dennoch zu einem Unfall kommt es
oft auf jede Sekunde an.
Was ist nach einem Arbeitsunfall zu tun?
• Die Arbeit unterbrechen,
• für Erste Hilfe sorgen,
• den Arbeitsunfall melden.
Es kommt darauf an, dass der nun folgende
Handlungsablauf allen geläufig ist.
Erste Hilfe
Bei jeder Verletzung kommt es darauf an,
dass sie so bald wie möglich fachgerecht
versorgt wird. Bei schweren Unfällen kann
Erste Hilfe das Leben retten. Weitere Rettungs­
schritte durch Arzt und Krankenhaus sind auf
diesen wichtigen ersten Schritt ange­wiesen.
Erste Hilfe – wer? wo? was?
Alle sind verpflichtet, zur Ersten Hilfe beizutragen. Auch die Weitergabe richtiger Informationen rettet Leben!
Werleistet in meinem Betrieb, in der Nähe
meines Arbeitsplatzes Erste Hilfe? Jeder
Betrieb hat ausgebildete Ersthelfer oder
Ersthelferinnen. Die Ausbildung ist kostenlos und bietet mehr als die für den
Erwerb des Führerscheins erforderliche
Ausbildung „Sofortmaßnahmen am
Unfallort“.
Auszubildende können sich zu Ersthel fern ausbilden lassen.In jedem Fall
muss man wissen:
Wo sind Ersthelfer anzutreffen, wo arbeiten
sie, wo halten sie sich auf?
Größere Betriebe haben oft auch eine
Erste-Hilfe-Station.
Was ist bei der Ersten Hilfe zu tun?
In jedem Betrieb hängen die grünen
Tafeln der Berufsgenossenschaften
„Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen“
aus. Sie enthalten in knapper Form alles
Wesentliche, was nach einem Arbeits­
unfall zu beachten ist. Dazu gehören
auch die Anschriften der zuständigen
Ärzte. Es ist gut, sich anhand dieser
Tafeln darauf vorzubereiten, was im
Ernstfall zu tun ist.
Jeden Unfall melden
Jede Verletzung, jeder Gesundheits­scha­den
durch einen Arbeitsunfall ist den un­mit­tel­
baren Vorgesetzten zu melden, damit die
Unfallursache geklärt werden kann. Nur vor
diesem Hintergrund können in Zukunft ähnliche Unfälle vermieden werden.
19
Erste Hilfe – Verhalten bei Unfällen
„Durchgangsarzt“
Ist aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, so ist ein „Durchgangsarzt“ aufzusuchen.
Unfall auf dem Arbeitsweg
Hier gilt das Gleiche wie bei einem Unfall im
Betrieb. Wenn notwendig, sofort einen Arzt
bzw. Durchgangsarzt auf­suchen und anschließend sofort den Betrieb oder Vorgesetzte benachrichtigen.
20
Verbandbuch
Jede Verletzung wird im Verbandbuch
fest­gehalten, um eine Grundlage zu haben,
falls Folgen der Verletzung erst später auf­
treten.
21
5
Elektrische Betriebsmittel
Achtung! Lebensgefahr
Hier geht es um das sichere Bedienen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die sowohl
ortsfest als auch ortsveränderlich sein können. Mängel und unsachgemäße Benutzung
bedeuten hier: Lebensgefahr! Zu den elektrischen Betriebsmitteln gehören: Hand­schleif­
maschinen, Bohrmaschinen und son­s­tige
Elektrowerkzeuge, aber auch AnschlussVerlängerungs­leitungen mit ihren Steckvorrich­tungen.
Vor Einsatz prüfen
Elektrowerkzeuge, elektrische Geräte,
Handlampen sind vor jeder Benutzung auf
offenkundige Mängel, wie Schäden an Steckern und ­Zuleitungen, Gehäuseschäden,
zu prüfen. Fehlerhafte Geräte gehen nicht in
Betrieb.
Mängel sofort melden
Stellt sich erst während des Maschineneinsatzes heraus, dass ein Mängel vorliegt, wird
das Gerät abgeschaltet und die Vorgesetzten
darüber informiert.
22
Reparaturen nur durch Elektrofachkraft
Elektrische Betriebsmittel dürfen nur von
einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person unter Leitung
und Aufsicht einer Elektrofachkraft geändert
und instand gehalten werden.
Der Tipp: Steckverbindungen nicht durch
Ziehen an der Anschlussleitung lösen.
Leitungen nie zur Stolperfalle werden lassen.
Leitungen auf Fahrwegen müssen gegen
Schäden durch Überfahren geschützt werden.
Schutzgläser an Handlampen nicht ent­
fernen; zerbrochene Gläser ersetzen lassen.
Foto: Lisa F. Young - Fotolia.com
Elektrische Betriebsmittel
23
6
Gefahrstoffe
Achtung bei Gefahrensymbolen!
Eigenschaften von Gefahrstoffen
Im Betrieb kommen Stoffe zum Einsatz, die in
unterschiedlichen Graden gefährlich sind.
Wenn Stoffe eine oder mehrere der folgenden
Eigenschaften haben, werden sie Gefahrstoffe
genannt und mit entsrpechenden Symbolen
versehen, die auf die Gefahr hinweisen.
• sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich
• ätzend, reizend
•explosionsgefährlich, hoch entzündlich,
brandfördernd, entzündlich, leicht entzündlich
• sensibilisierend
•krebserzeugend, fortpflanzungs­
gefährdend, erbgut­verändernd
• umweltgefährlich
24
Hinweis auf Verpackung
Ein Gefahrensymbol ­ist auf der Verpackung
eines Gefahrstoffes abgebildet. Dort stehen
auch die Hinweise auf die Ge­fahren (R-Sätze)
und Sicherheitsrat­schläge (S-Sätze), die zu
beachten sind.
Auszubildende erhalten im Umgang mit Gefahrstoffen eine Einweisung durch die Vorgesetzten oder Ausbilder.
Gefahrstoffe
Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnung (nach Gefahrstoffverordnung)
T+
T
Xn
Xi
C
Sehr giftig
Giftig
Gesundheitsschädlich
Reizend
Ätzend
E
O
F+
F
N
Explosions­
gefährlich
Brandfördernd
Hoch
entzündlich
Leicht
entzündlich
Umweltgefährlich
Schriftliche Betriebsanweisung beachten
Für den Umgang mit den jeweiligen Gefahrstoffen gibt es schriftliche Betriebs­anwei­­
sungen, die aus lang­jährigen Erfahrungen im
Umgang mit Gefahrstoffen entstanden sind.
So wenig und so kurz wie möglich
Während der Arbeit sollte die Gefahrstoffmenge am Arbeitsplatz und die Dauer des
Umgangs damit so gering wie möglich ge­
halten werden, um einer Schädigung vorzubeugen.
Persönliche Schutzausrüstungen benutzen
In der Betriebsanweisung steht auch, welche
Schutzausrüstungen bei einem bestimmten
Gefahrstoff erforderlich sind wie zum Beispiel
„Atemschutz“ bei g
­ iftigen Gasen.
25
Gefahrstoffe
Ottokraftstoff
enthält: Benzin, Benzolgehalt 0,1 - 1 %
F
T
N
Hoch
entzündlich
Giftig
Umweltgefährlich
+
Gefahrenhinweise:
R-Sätze R12
–
Hoch entzündlich
R45
–
Kann Krebs erzeugen
R46
–
Kann vererbbare Schäden verursachen
R63
–
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
R65
–Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken
Lungenschäden verursachen
R38
–
Reizt die Haut
R67
–Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit
verursachen
R51/53 –Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben
S-Sätze
S2
S23
S24
S29
S43
S53
S45
S62
S61
–
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
–
Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen
–
Berührung mit der Haut vermeiden
–
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
–Im Brandfall Schaum, Trockenpulver, Kohlendioxid
verwenden. Nie mit Wasser löschen
–Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere
Anweisungen einholen
–Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen
(wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
–Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen.
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses
Etikett vorzeigen
–Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anwei­
sungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
ABC-Chemie GmbH, Röntgenstraße 12, 12345 Musterstadt, Telefon: 01234/5555
26
Betriebsanweisung
Firma:
Nr.
gem. GefStoffV § 14 und TRGS 555 und § 12 BioStoffV
1. Anwendungsbereich
Arbeitsbereich: Dreherei
Arbeitsplatz: Drehautomat MAK 6
Tätigkeit: Bedienen von Drehautomaten
2. Gefahrstoffbezeichnung
wassergemischter Kühlschmierstoff (KSS)
Handelsname: BG Neutral 750
3. Gefahren für Mensch und Umwelt
• Hautkontakt beeinträchtigt die Schutzfunktion der Haut; langfristige Einwirkung kann zu Haut­
erkrankungen führen
• schon geringfügige Hautverletzungen, z. B. durch Späne oder Abrieb, erhöhen das Risiko einer
KSS­bedingten Hauterkrankung
• das Abblasen KSS­benetzter Haut und Kleidung mit Druckluft kann Hautschäden verursachen
• das Einatmen von KSS­Dampf und ­Aerosolen kann zu Schleimhaut­ und/oder Atemwegsreizungen
führen
• Mikroorganismen können zu Infektionen, z. B. bei Wunden oder vorgeschädigter Haut, oder zu
allergischen Erkrankungen, z. B. beim Einatmen, führen
• verschütteter oder ausgelaufener KSS kann Erdreich und Gewässer verunreinigen
4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
• Hautkontakt auf ein Minimum beschränken, dazu gehören:
– Haut nie mit KSS reinigen, Hände nur mit sauberen Textil­ oder Papiertüchern abtrocknen (keine
Putzlappen verwenden)
– gebrauchte Textil­ oder Papiertücher nicht in die Kleidung stecken
– Werkstücke, Maschinen und Haut nicht mit Druckluft abblasen
– Schutzeinrichtungen verwenden
– KSS­durchtränkte Kleidung sofort wechseln
• vor Arbeitsbeginn, vor Pausen und nach Arbeitsende Schutzmaßnahmen nach Hautschutzplan
durchführen
• am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen, keine Lebensmittel aufbewahren
• keine Abfälle, z. B. Zigarettenkippen, Lebensmittel, Taschentücher, in den KSS­Kreislauf gelangen
lassen
• KSS nicht in die Kanalisation entsorgen
5. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
Notruf:
• bei Störungen, z. B. Ausfall der Absaugung, oder auffälligen Veränderungen des KSS
(z. B. Aussehen, Geruch, Fremdöl) den Aufsichtführenden informieren
• verschüttete/ausgelaufene KSS mit Bindemittel Typ … aufnehmen, Schutzhandschuhe Typ … tragen,
Aufsichtführenden informieren
6. Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe
Notruf: 333
• bei Hautveränderungen, z. B. raue Haut, Juckreiz, Brennen, Bläschen, Schuppen, Schrunden, den
Aufsichtführenden und den Betriebsarzt informieren
• Hautverletzungen fachgerecht versorgen lassen
• nach Augenkontakt sofort mit fließendem Wasser spülen, Arzt aufsuchen
• Ersthelfer: Herr Schmitz
7. Instandhaltung, Entsorgung
N
Datum
•
•
•
•
zu entsorgende KSS dürfen nur in gekennzeichneten Behältern gesammelt werden
benutzte Einwegtücher in mit ... gekennzeichneten Behältern sammeln
wiederverwendbare Putztücher getrennt sammeln
verwendete Bindemittel in mit ... gekennzeichneten Behälter geben
Unterschrift
27
7
Bohrmaschinen
Starke Rotation
Beim Bohren besteht die Gefahr, dass weite
Kleidungsstücke oder lange, offene Haare
erfasst werden. Durch die starke Rotation der
Spindel werden Finger, Hände und Arme in
die Maschine gezogen. Erfasst der Bohrer das
Haar und der Kopf gerät in die Maschine,
besteht unmittelbar Lebensgefahr.
Die Prävention:
•eng anliegende Kleidung tragen, Ärmel nur
nach innen aufkrempeln
•lange Haare durch Haarnetz oder Mütze
schützen
•Ringe oder anderen Schmuck vor
Arbeits­beginn ablegen
•keine Handschuhe beim Bohren tragen, sie
werden besonders leicht erfasst
Sicherung des Werkstückes
Die Werkstücke fest einspannen oder mit
Hilfe eines Anschlags festlegen. Lose Werkstücke können durch den Bohrer mitgerissen
werden und herumschlagen. Dabei treten
Kräfte auf, die mit der bloßen Hand nicht
mehr zu regulieren sind.
Sicherheit beim Werkstückwechsel
Vor jedem Werkstückwechsel wird die Maschine stillgesetzt und der Auslauf des Bohrers abgewartet.
28
Vorsicht bei Spänen!
Bohrspäne dürfen nur mit geeigneten Hilfsmitteln entfernt werden. Dies sind z. B. Besen, Spänehaken mit glattem Griff und Handschutz, denn Späne sind messerscharf.
Der Tipp: Beim Ausblasen von Spänen aus
Sacklöchern oder beim Bohren spröder Werk­
stoffe wie Messing: Schutzbrille auf!
Handbohrmaschinen
Vor dem Anschließen einer Bohrmaschine
­sollten folgende Eigenschaften geprüft werden:
• Eignet sich die Maschine für den geplanten
Einsatzbereich?
• Ist sie äußerlich in Ordnung (Stecker, Isolation der Leitung usw.)?
Bohrmaschinen mit hoher Leistung besitzen
einen zweiten Handgriff. Sie sind nur mit
beiden Handgriffen zu führen.
Werden Bohrlöcher zu Beginn des Arbeitsganges angekörnt, verläuft der Bohrer nicht
so leicht. Kurz vor Bohrerdurchtritt sollte der
Andruck des Bohrers verringert werden, damit
er beim Durchtritt nicht verklemmt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Werkstück oder
Maschine aus der Fassung geraten und herumschleudern.
Bohrmaschinen
Foto: BGHM
29
8
Drehmaschinen
Schutz gegen Erfasstwerden
Für Drehmaschinen gilt das Gleiche wie beim
Bohren: eng anliegende Kleidung tragen, Ärmel nur nach innen aufkrempeln, lange Haare
mit Haarnetz oder Mütze ­abdecken. Schmuck
sollte vor Arbeits­beginn abgelegt werden.
Noch ein wichtiger Aspekt: Handschuhe gehören auch bei der Arbeit an Drehmaschinen
nicht zur Schutzkleidung. Deshalb gilt: Handschuhe aus! Denn sie werden besonders
leicht von der Maschine erfasst.
Vor Inbetriebnahme
Bevor die Dreharbeiten beginnen, sollten für
den s­ icheren Betrieb folgende Hinweise beachtet werden:
•Werkstück sorgfältig einspannen
•stehen Spannbacken zu weit über, das
Futter wechseln
•Spannschlüssel abziehen nicht
vergessen
•der aus der Spindel herausragende
Teil von Stangen oder Rohren
muss mit einem fest stehenden Rohr
als Schutz gegen Erfasstwerden
und Abknicken umgeben werden
•beim Bearbeiten spröder Werkstoffe
Schutzbrille oder fest montierten Späneschutz benutzen
Begleitende Arbeiten
Schleif-, Schmirgel- und Entgratarbeiten von
Hand sind ausschließlich mit den dafür
bereit­gestellten Hilfswerkzeugen auszuführen. Dabei sollte auf die richtige und somit
sichere Hand­haltung geachtet werden wie
30
beim Entgraten mit der Feile.
Der Tipp: den Feilengriff in die linke Hand
nehmen und die Feile mit der rechten Hand
führen. Bei unsachgemäßer Ausführung besteht die Gefahr, erfasst und sogar über die
Maschine geschleudert ­zu werden.
Vor den Einrichtarbeiten muss die Maschine
gegen Einschalten gesichert werden.
Auch Drehspäne sind messerscharf.
Deshalb dürfen sie nur mit geeigneten Hilfsmitteln, wie Handbesen oder ­Spänehaken mit
­glattem Handgriff und Handschutz, entfernt
werden.
Die Maschine wird ausschließlich mit speziellen, für den jeweiligen Arbeitsgang geeigneten, Mitteln gereinigt. Herkömmliche Reiniger
können zwar wirksam sein, aber im Zusammwirken mit den bearbeiteten Materialien gefährliche Eigenschaften entwickeln.
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Drehmaschinen
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9
Fräsmaschinen
Festes Einspannen
Werkstücke müssen fest eingespannt sein,
denn die schnellen Drehbewegungen des
Fräsers könnten sie sonst wegschleudern.
Gesichtsschutz
Schutzbrille oder Gesichtsschutz sind bei
kurzspanenden Werkstoffen erforderlich und
müssen benutzt werden, denn fliegende
Späne können schwerwiegende Augenverletzungen verursachen.
Schutzeinrichtungen
Bediener einer Fräse bringen vor dem in
Gang setzen der Maschine vorhandene
Schutzeinrich­tungen, wie Verkleidungen und
Verdeckungen, in Stellung.
Der Grund dafür: Vom laufenden Fräser kann
Kleidung erfasst werden und es kann zu
schweren Verletzungen kommen. Darüber
hinaus fangen die Schutzeinrichtungen weg­
geschleudernde Späne ab.
Verhalten während des Betriebs
Fräser besitzen über den gesamten Umfang
scharfe Schneiden. Beim Ein- und Ausbauen
vor der Inbetriebnahme besteht die Gefahr,
sich schwere Schnittwunden zuzuziehen.
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Wärend des Betriebs wächst die Gefahr.
Der Tipp: Um den Kühlflüssigkeitszulauf zu
regulieren, darf man nicht um den laufenden
Fräser herumgreifen, um ihn nachzustellen
oder Späne zu entfernen. Auch hier besteht
die Gefahr, vom Fräser erfasst zu werden.
Hauterkrankungen vorbeugen:
Kühlschmiermittel können Stoffe enthalten,
die zu Hauterkrankungen führen.
Deshalb gelten die Präventionsmaßnahmen:
•Hautkontakt vermeiden
•durchnässte Kleidung wechseln
•die im Betrieb bereitgestellten
– Hautschutzmittel
– Hautreinigungsmittel
– Hautpflegemittel
verwenden.
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Fräsmaschinen
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10 Holzbearbeitungsmaschinen
Regelung für Jugendliche
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen wegen
besonderer Gefährdung an einer Reihe von
Holzbearbeitungs­maschinen nicht beschäftigt werden. Ist dies jedoch für das Aus­
bildungs­ziel erforderlich, dürfen Auszubildende an diesen Maschinen unter Aufsicht
Fachkundiger lernen und arbeiten,
Kreissäge (bei geringem Abstand zwischen
Sägeblatt und Parallelanschlag). Schiebt man
mit dem Stock, sind die Hände weit genug
vom Sägeblatt entfernt.
Nicht Rauchen
Durch Holzstaub besteht Explosions- und
Brandgefahr. Deshalb sind im Bereich von
Holzbearbeitungsmaschinen Rauchen und
Schutzeinrichtungen
offenes Feuer grundsätz­lich verboten. AußerZu Schutzeinrichtungen an Holzbearbeitungs- dem ist es dem allgemeinen Gesundheitszumaschinen gehören Schutzhauben an Kreisstand zuträglich, auf das Rauchen ganz zu
sägen, Bandabdeckungen an Band­sägen
verzichten.
oder Verkleidungen und Verdeckungen an
Fräsern. Sie schützen vor dem Hineingreifen
Holzstaub absaugen
oder Hineinfahren der Finger oder Hände in
Holzstäube bergen nicht nur Feuer- und Exden Gefahrenbereich und fangen herausflieplosionsgefahr, sie können beim Einatmen
gende oder zurückschlagende Werkstücke.
auch gesundheitsschädlich sein. Daher ist es
notwendig, während der Holzbearbeitung
Wer die Maschine in Gang setzt, prüft, ob alle Absaugeinrichtungen einzusetzen.
Schutzeinrichtungen angebracht und so weit
in Schutzstellung sind, dass nur der Schnittbereich frei bleibt.
Sichere Handhaltung und Hilfswerkzeuge
Auch ordnungsgemäße Schutzeinrich­tungen
schließen eine Gefährdung nicht völlig aus.
Achtsamkeit bleibt ein guter Begleiter, damit
die Hände nicht in den Gefahrenbereich geraten.
In den Gefahrenbereichen sind Hilfswerkzeuge von Nutzen wie der Schiebestock an der
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Holzbearbeitungsmaschinen
Foto: Helmut Bergtold
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11
Schleifmaschinen
Augenschutz
Späne, Funken und wegfliegende Splitter
verursachen beim Schleifen erhebliche
Augenver­letzungen. Sicherheit bieten Brillen
mit Seitenschutz oder Gesichtsschutzschirme. Lange Haare sollten ebenfalls gegen
Funkenflug und Erfassen durch Haarnetz oder
Mütze geschützt werden.
Schleifbock
Ist der Abstand zwischen Schleifscheibe
und Schutzhaube bzw. Werkstückauflage
richtig eingestellt? Folgende Werte sollten vor
dem Einsatz der Schleifmaschine geprüft
werden:
•höchstens 5 mm Abstand zwischen Schutzhaube und Schleifscheibe, denn:
Geht die Schleifscheibe zu Bruch, kann die
Schutzhaube bei diesem Abstand die wegschleudernden Bruchstücke noch fangen.
•höchstens 3 mm Abstand zwischen Werkstückauflage und Schleifscheibe, denn:
Das Werkstück könnte sonst in den Spalt
hineingezogen werden und die Finger mitreißen. Zerbricht die Schleifscheibe durch
das eingezogene Werkstück, ­erhöht sich
die Gefahr.
Lärmquelle Winkelschleifer
Ein Winkelschleifer erzeugt bereits während
10 Minuten täglicher Arbeit so starken Lärm,
dass ein Gehörschutz erforderlich ist.
Eine weitere Gefahrenquelle birgt der Funkenflug. Benachbarte Arbeitsbereiche müssen
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deshalb ebenfalls geschützt werden (z. B.
durch Stellwände oder Vorhänge). Neben der
Verletzungsgefahr für andere Mit­arbeiter
besteht Brand- und Explosionsgefahr, wenn
Funken auf entzündliche Stoffe in der näheren Umgebung treffen.
Scheibenwahl
Auf die richtige Scheibe kommt es an.
Für Trennschnitte kommen - wie der Name
schon sagt - Trennscheiben zum Einsatz, zum
Putzen und Schleifen immer nur Schruppscheiben. Trennscheiben sind ­empfindlich
gegen seitliche Belastungen, die vor allem
beim Verkanten oder Einklemmen auf­treten
und zum Bruch der Scheibe führen können.
Der Tipp: die für den Winkelschleifer zulässige Scheibengröße einhalten. Es darf keine
größere Scheibe aufgespannt werden, denn
zum einen passt eine größere Scheibe nicht
in die Schutzhaube, zum anderen verträgt sie
die Drehzahl der Maschine nicht und kann
bersten.
Ablegen
Wenn die Scheibe noch nachläuft, besteht
Verletzungsgefahr, ins­besondere für Arme
und Beine. Deshalb empfiehlt es sich, zum
Ablegen des Winkelschleifers die dafür vorgesehene Vorrichtung zu benutzen.
Foto: Jeannette Dietl - Fotolia.com
Schleifmaschinen
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12 Tafelscheren
Handschutz
Finger und Hände gehören nicht in den Andruck- und Schneidebereich des Bleches. Es
besteht Quetsch- und Schnittgefahr.
Der an der Maschine angebrachte Handschutz gibt nur einen flachen Spalt zum
­Niederhalter und Messerbalken frei.
Dieser Handschutz wird so ein­gestellt, dass
der Spalt möglichst niedrig ist. Der freie Spalt
darf auf keinen Fall höher als 8 mm sein, da
die Finger sonst hineingeraten können.
Hilfswerkzeuge
Schmale Bleche werden mit einem Hilfswerkzeug in den Schnittbereich der Schere geschoben, auf gar keinen Fall aber mit der
Hand.
Hände weg vom Blech
Vor dem Auslösen des Arbeitshubes ­gilt es,
die Hände von dem zu schneidenden Blech
zu entfernen.
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Zwischen dem Blech und dem Auflagetisch
besteht ebenfalls Quetschgefahr. Auch hier
gilt es, mit höchster Achtsamkeit zu arbeiten.
Schutzhandschuhe
Blechteile können rasiermesserscharfe
Schnittgrate haben. Deshalb ist es ­unbedingt
erforderlich, schnittfeste Schutzhandschuhe
zu benutzen.
Tafelscheren
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13 Pressen
Regelung für Jugendliche
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen an Pressen nicht beschäftigt werden. Eine Ausnahme
besteht für den Fall, dass es zur Erreichung
des Ausbildungs­zieles erforderlich ist und der
Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht
der Ausbilder oder anderer Fach­kundiger
gewähr­leistet ist.
Einrichten und Umstellen von Pressen
Pressen dürfen nur von beauftragten Fach­
leuten, den Pressenein­richtern, eingerichtet
oder umgestellt werden. Die Pressen müssen
für die Arbeit gesondert freigegeben werden.
Presseneinrichter sind mit der Wirkungsweise
und den möglichen Gefahren jeder einzelnen
Presse vertraut. Sie bringen die erforderlichen Handschutz­einrichtungen an und stellen diese auch ein.
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Schutzvorrichtungen
Die Schutzvorrichtungen an Pressen dürfen
nie umgangen, unwirksam gemacht oder
­entfernt werden.
Schriftliche Betriebsanweisung beachten
Vor der Arbeit an einer Presse erhalten alle
eine schriftliche Betriebsanweisung. Diese
enthält unter anderen auch Hinweise in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen. Der
besondere Schutz gilt den Händen.
Störungen
Jegliche Auffälligkeit, Unregelmäßigkeit oder
Störung an einer Presse ist ernst zu nehmen.
In diesem Fall muss die Presse sofort stillgesetzt und das Fachpersonal verständigt werden.
Pressen
Foto: Fa. Hörmann Automotive
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14 Hebezeuge
Lasten anschlagen
Das Anschlagen von Lasten dürfen nur Personen ausführen, die entsprechend unterwiesen wurden. Zu beachten sind dabei die Tragfähigkeit des Hebezeugs und des
Anschlagmittels (Kette, Seil, Hebeband),
damit es zu keinem Bruch der Lastaufnahmemittel und zu keinem Absturz der Last kommt.
Informationen zum Thema Tragfähigkeit von
Anschlagmitteln findet man in Tabellen, die
als Druckwerk im kleinen Taschenformat zu
haben sind.
Bevor Anschlagmittel benutzt werden, müssen sie auf offensichtliche Schäden überprüft
werden.
Durch die Bewegung der Last beim Transport
besteht die Gefahr, dass sich Anschlagketten
aushängen, dass Seile verrutschen und dass
die Last aus dem Lastaufnahmemittel herausrutscht.
Krane bedienen, Lasten führen
Zum selbstständigen Bedienen oder Warten
von Kranen sind Personen berechtigt, die:
•mindestens 18 Jahre alt sind
•ausreichend unterwiesen wurden
•Befähigung nachweisen
•beauftragt sind, entsprechende Arbeiten
auszuführen
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Die Last ist so zu führen oder das
Hebezeug so zu bedienen, dass die Last
•nicht über Personen hinweg­führt
•möglichst niedrig hängt
•nicht ins Pendeln gerät
•nirgends anstößt
Je niedriger die Last hängt, desto ge­ringer ist
die Gefahr bei unvermutetem Absturz für
umstehende Personen. Anstoßende und
pendelnde Lasten können lagernde Teile
umwerfen und Personen gefährden.
Aufenthalt von Personen
Unter schwebenden Lasten darf sich grundsätzlich niemand aufhalten und ebensowenig
dürfen Personen auf der Last ­mitfahren.
Während des Vorgangs gilt es darauf zu achten, dass niemand zwischen Last und feste
Bauteile (z. B. Ladebordwand, Säulen, Wände) gerät. Es besteht Quetschgefahr beim
Auspendeln der Last und durch Verrutschen
der Last beim Anheben oder Absetzen.
Hebezeuge
Foto: Oleg Gerasymenko - Fotolia.com
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15 Flurförderzeuge
Fahrersitz oder Fahrerstand
(z. B. Elektrokarren und Gabelstapler)
Für die Benutzung eines Flurförderzeuges
gelten besondere Anforderungen:
noch hochfahren, außer sie befinden sich in
einem für diesen Zweck zugelassenen Korb.
Beifahrer dürfen nur mitgenommen werden,
wenn dies ausdrücklich zuge­lassen ist.
• Mindestalter des Fahrers beträgt 18 Jahre
Mitgängerflurförderzeuge
Flurförderzeuge mit kraftbetriebenem Fahrwerk, die nicht vom Fahrersitz aus sondern
von Hand fortbewegt werden, wie Hebelroller,
Hubwagen, Hand­gabelstapler, dürfen Jugendliche in der Ausbildung nutzen, wenn sie im
Umgang mit ihnen unterwiesen wurden. Während dieser Tätigkeit empfiehlt es sich, Sicherheitsschuhe zu tragen.
• spezielle Ausbildung
• Nachweis der Befähigung und
•schriftliche Beauftragung durch den Unter-
nehmer.
Der Kfz-Führerschein kann den für ein Flurförderzeug nicht ersetzen. Denn im Vergleich zu
einem normalen Kraftfahrzeug haben zum
Beispiel Gabelstapler eine sonst nicht
­übliche Hinterachslenkung. Die Fahr­bewe­
Vorgesehene Verkehrswege benutzen
gungen unterscheiden sich deshalb erheblich Mit kraftbetriebenen Flurförderzeugen darf
von denen eines Kraftfahrzeuges.
man nur die dafür freigegebenen Verkehrs­
wege befahren.
Beim Heben und Senken von Lasten mit dem
neigbaren Hubgerüst verändert sich der
Schwerpunkt des Gabelstaplers – eine
­äußerst kritische Situation für einen nicht
ausgebildeten Fahrer.
Keine Zweckentfremdung
Ein Gabelstapler ist keine Hebebühne und
kein Personentransportmittel. Personen dürfen ­deshalb auf den Gabeln weder mitfahren
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Flurförderzeuge
Foto: Ramona Hein - Fotolia.com
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16 Schweißen
Persönliche Schutzausrüstungen
Beim Schweißen sind je nach Verfahren
geeignete, Persönliche Schutzausrüs­tungen
(PSA) zu benutzen. Besonders benötigt werden Augen-, oft auch Gesichtsschutz, Handschutz, geschlossene, öl- und fettfreie und in
engen Räumen auch schwer entflammbare
Kleidung. Durch den Einsatz der PSA werden
Verletzungen durch Verbrennungen und UVStrahlen verhindert.
Gute Lüftung
Schweißrauche und -stäube sind gesundheitsschädlich. Dies gilt besonders beim
Schweißen von chrom-, nickelhaltigen und
verzinkten Stählen. Ein guter Grund, am
Schweißarbeitsplatz auf die Belüftung zu
achten. An festen Schweißarbeitsplätzen
sorgen tech­nische Lüftungseinrichtungen
dafür, dass die Luft sauber bleibt, allerdings
nur dann, wenn sie eingeschaltet sind.
Brandgefährdete Bereiche
In brandgefährdeten Bereichen sind brennbare Stoffe, vor allem aber entzünd­liche, leicht
entzündliche oder hoch entzünd­liche Stoffe,
vorhanden. Ohne schriftliche Erlaubnis darf
dort überhaupt nicht geschweißt werden.
Jugendliche dürfen dort nicht beschäftigt
werden.
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Schweißen in oder an Behältern
In Behältern können sich explosions­fähige
Gasgemische oder gesundheitsschädliche
Stoffe befinden. Selbst bei kleinen Rest­
mengen besteht unter Umständen Brand- und
Explosionsgefahr. Daher dürfen nur speziell
beauftragte Personen in oder an Behältern
schweißen.
Lichtbogenschweißen
Beim Lichtbogenschweißen tritt zusätzlich
Gefahr durch elektrischen Strom auf. Hier gilt
es, eine gefährliche Körperdurchströmung zu
verhindern und darauf zu achten, dass:
• die Isolierung der Schweiß­leitung
unbeschädigt ist
•Schweißerschutzhandschuhe
und Schuhe mit elektrisch isolierenden
Sohlen ausgestattet sind
• durchnässte ­Kleidungsstücke rechtzeitig
gewechselt werden
Bei erhöhter elektrischer Gefährdung
dürfen nur entsprechend gekennzeichnete
Schweißstromquellen benutzt werden. Erhöhte elektrische Gefährdung besteht:
Schweißen
•wenn das Berühren elektrisch leitfähiger
•wenn an Arbeitsplätzen feuchtes oder hei-
Teile für den Schweißer unvermeidbar ist
•wenn am Arbeitsplatz eine Abmessung
­zwischen gegenüberliegenden, elektrisch
leitfähigen Teilen weniger als 2 m beträgt,
ßes Klima herrscht.
Die Schweißstromrückleitungen sind am
Werkstück oder am Schweißtisch gut leitend
anzuschließen.
© Foto: Matt - Fotolia.com
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17 Farbspritzen
Anstrichstoffe, Lacke und die dazugehörenden Löse- und Verdünnungs­mittel, die unter
dem Begriff Beschichtungsstoffe zusammengefasst werden, können die Gesundheit schädigen und die Brandgefahr erhöhen.
Rauchverbot
Abgesehen von der erhöhten Brand­gefahr
können sich Lösemittel in der Zigarettenglut
zu stark ätzenden Stoffen zersetzen, die zusammen mit dem Zigarettenrauch eingeatmet
werden.
Lösemitteldämpfe
Damit während des Farbspritzens keine Lösemitteldämpfe einge­atmet werden und keine
erhöhte Brand­gefahr entsteht, gilt Folgendes:
•Ausreichende Lüftung des Arbeits­raumes,
reicht die Lüftung nicht aus, geeigneten
Atemschutz benutzen, z. B. Atemschutzmasken mit Kombi­nationsfilter A1 – P2
oder A2 – P2.
•Leere Farbbehälter verschließen und
spätestens bei Schichtende aus dem
Ar­beitsbereich entfernen.
•Am Arbeitsplatz nicht mehr Beschichtungsstoffe bereitstellen, als in einer Schicht
verbraucht werden.
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Umgang mit Lösemitteln
Beim Umgang mit Lösemitteln helfen ein
geeigneter Hautschutz und ­Reinigungsmittel.
Die Hände dürfen keinesfalls mit Lösemitteln
gereinigt werden, da diese über die Haut in
den Körper ge­langen können, aber auch die
Haut selbst angreifen.
Der Tipp: Keine Milch und kein Alkohol beim
Umgang mit Lösemitteln. Milch beschleunigt
die ­Aufnahme und Verteilung von Lösemitteln
im Körper. Dort angekommen, schädigen sie
besonders unser Entgiftungsorgan Leber.
Alkoholgenuss stellt in diesem Zusammenhang noch eine zusätzliche Belastung der
Leber dar.
Erhöhte Brandgefahr
Wer mit leicht entzündlichen Beschichtungsstoffen arbeitet, muss darauf achten, dass im
Arbeitsbereich und in der Umgebung keine
Zündquellen, wie Schleiffunken oder Schweißarbeiten auftreten. Auch die Kollegen sollten
informiert werden, wenn in der Nähe ihres
Arbeitsplatzes mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.
Behälter mit Beschichtungsstoffen sind
geschlossen zu halten.
Farbspritzen
Einsatz von Löschvorrichtungen
Es ist wichtig, dass geeignete Löscheinrichtungen am Arbeitsplatz vor­han­den sind und
dass alle Beschäftigten mit diesen Einrichtungen, wie Feuerlöscher und Löschdecken,
umgehen können.
Die Bekämpfung eines Brandes ist nur dann
­wirkungsvoll, wenn man schnell mit dem
Löschen beginnen kann. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Einsatz der Löscheinrichtungen über deren Bedienungshinweise zu informieren.
Foto: loraks - Fotolia.com
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18 Der Arbeitsweg
Jährlich verunglücken in der Bundes­republik
weit über 100 000 Menschen im Straßen­
verkehr schwer, viele davon auf dem Weg zur
Arbeit.
Wissen und Handeln
Ein Unfall auf dem Arbeitsweg geschieht
­selten aus Mangel an Wissen um sicheres
Verhalten im Straßenverkehr. Viel häufiger
sind Geduld- und Zeitmangel das Problem.
Wer sucht schon einen Zebra­streifen, um eine
Straße zu überqueren, wer hält sich immer an
Geschwindigkeitsbegrenzungen?
Sich Zeit lassen
Um nicht in Zeitnot zu geraten, ist es sinnvoll,
sich rechtzeitig auf den Weg zu machen.
Partner sein
Ohne Eile kann man für sich und andere als
Partner vorausschauend unterwegs sein.
Sicherheit im Detail
Auto, Motorrad oder Fahrrad kosten viel Geld
in Anschaffung, Instandhaltung und Pflege.
Reifen, Bremsen, Lenkung und Beleuchtung
sollten dennoch regelmäßig überprüft werden und den neuesten Sicherheitsstandards
entsprechen. Und vor Fahrtantritt gilt: Helm
auf, Gurt um!
Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich in ihrer
Fortbewegungsweise den Sicht- und Straßenbedingungen anpassen.
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Reflektoren
Als Fußgänger oder Zweiradfahrer ist man
besonders in der dunklen Jahreszeit mit heller Kleidung und Reflektoren auf der sicheren
Seite.
Aufmerksam bleiben
Auf dem Arbeitsweg gehört die Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr, Handys, Musik über
Kopfhörer oder das Bedienen von Navigationsgeräten während der Fahrt mindern die
Aufmerksamkeit erheblich.
Kein Alkohol, keine Drogen
Drogen- und Alkoholkonsum sind nicht nur
am Arbeitsplatz, sondern auch auf dem Arbeitsweg (auch auf dem Weg von der Arbeit
nach Hause) verboten. Wer unter Alkoholoder Drogeneinfluss verunfallt, ist nicht versichert.
Der Arbeitsweg
Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat
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Notizen
52
Notizen
53
Notizen
54
Notizen
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Standorte der Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Rostock
Hamburg
Bad Wilsnack
Bad Bevensen
Bremen
Berlin
Hannover
Magdeburg
Düsseldorf
Bielefeld
Dortmund
Dessau
Schierke
Leipzig
Schwelm
Köln
Dresden
Erfurt
Nümbrecht
Chemnitz
Bad Hersfeld
Hauptverwaltungen
Standorte
Lengfurt
Mainz
Mannheim
Saarbrücken
Sennfeld
Nürnberg
Bildungsstätten
Pforzheim
Stuttgart
Freiburg
München
Traunstein
56
Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Internet: www.bghm.de
kostenfreie Servicehotline 0800 9990080-0

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