Konzeption - Psychiatrie - AWO Roth

Transcrição

Konzeption - Psychiatrie - AWO Roth
Konzeption
- Psychiatrie -
Kreisverband
Roth-Schwabach e. V.
Pflege- und Psychiatrieeinrichtung
der Arbeiterwohlfahrt
Turnerweg 1
91799 Langenaltheim
Tel. 09145/83299-0
Fax 09145/8399-99
e-Mail: [email protected]
April 2010
Inhaltsverzeichnis
A.
Einleitung
Seite
1.
2.
Allgemeine Informationen
Das Leitbild unserer Einrichtung
B.
Konzeption
1.
Diagnosen
7
2.
Wohnformen
7
2.1
2.2
Beschützender Wohnbereich
Offener Wohnbereich
8
8
3.
Therapie- und Freizeitangebote
8
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.3
Beschäftigungstherapie
Arbeitstherapie
Sortier- und Verpackungsarbeiten
Speisesaal- und Küchenhilfsdienste
Die Wäscherei
Einsatz in den Garten- und Außenanlagen
Die Freizeit
8
9
9
10
10
10
11
4.
Ziele
11
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Der Sozialbericht
Die Hilfeplanung (HEB A)
Der Entwicklungsbericht (HEB B)
Der Abschlussbericht (HEB C)
Die Personenkonferenz
12
12
13
13
13
-1-
3
5
Seite
4.6
Die Leistungsmodule
- Behandlung der Krankheit
- Wohnen und Versorgung
- Arbeits-/ Beschäftigungstherapie
- Freizeit-/ Tagesgestaltung
- Soziale Teilhabe
13
14
14
14
14
14
5.
Unsere Personalstruktur
15
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
Die Einrichtungsorganisation
Die Einrichtungsleitung
Die Verwaltung
Der Fachdienst
Das pflegerische Betreuungspersonal
Die Hauswirtschaft
- Die Küche
- Die Hausreinigung
- Die Wäscheversorgung
Die Haustechnik
15
16
16
17
17
18
18
18
18
18
6.
Einarbeitung und Weiterbildung der Mitarbeiter
19
7.
Qualitätssicherung
19
7.1
7.2
7.3
7.4
Die Strukturqualität
Die Prozessqualität
Die Ergebnisqualität
Das Qualitätsmanagement
19
19
20
20
8.
Die Öffentlichkeitsarbeit
21
C.
Schluss
21
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A. Einleitung
Betreuung von psychisch und somatisch erkrankten Bewohnern in der
Pflege- und Therapieeinrichtung Langenaltheim mit
Arbeits- und Beschäftigungstherapie
1. Allgemeine Informationen
Langenaltheim mit ca. 2000 Einwohnern liegt im Grenzdreieck der Regierungsbezirke
Mittelfranken, Oberbayern und Schwaben. Hier wurde Anfang 1993 eine
mehrgliedrige Einrichtung mit 108 Plätzen eröffnet. Die gesamte Wohn- und
Nutzfläche umfasst 3500 qm.
Die Einrichtung gliedert sich in Bereiche für psychisch Langzeitkranke und somatisch
Pflegebedürftige. Die Betreuung erfolgt in offenen und beschützenden Gruppen. Die
Ein- und Zweibettzimmer sind alle mit Dusche, WC und Waschtisch ausgestattet,
verfügen über TV- und Notrufanschluss. Auf Wunsch ist in jedem Zimmer Telefon als
Hauptanschluss möglich.
Zu jeder Wohn- und Pflegegruppe gehören großzügige Aufenthalts- und
Gesellschaftsräume, eine Küche für die Bewohner, spezielle Therapieräume, sowie
ein geräumiges Stationsbad mit Hubbadewanne und Patientenlift.
Für eine bessere Orientierung im Haus sorgen eine auf jede Wohngruppe bezogene
Farbgestaltung, vielfältige optische und akustische Informationshilfen und die
Markierung der Wohnbereiche mit aktuellen Bewohnerplänen und Namensschildern.
So lassen sich auch andere Räumlichkeiten, wie Büros, Kiosk usw. leicht finden.
Die Außenanlagen bieten die Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit im Rahmen des
Therapieprogramms (Bauerngarten, Pflege der Grünanlagen etc.) und zur
Freizeitgestaltung durch die Nutzung der großzügigen Park- und Grünflächen rund
um das Haus mit Grilleinrichtung. Zudem besteht die Möglichkeit zur gesicherten
Unterbringung von Gartengeräten und Fahrrädern.
Aufgrund der zunehmenden Anzahl psychischer Defekte und Erkrankungen ist eine
Station mit 28 Plätzen zur beschützenden Unterbringung eingerichtet. Im
Erdgeschoss gibt es eine offene Wohngruppe mit 22 Plätzen.
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Ziel unserer Einrichtung ist es, den Bewohnern durch ganzheitliche, aktivierende
Betreuungs- und Therapieangebote die Befähigung zu einer selbständigen
Lebensführung zu ermöglichen bzw. sie in die Gesellschaft zu re- integrieren.
Die Betreuungsteams setzen sich aus Alten- und Krankenpfleger/innen,
Heilerziehungspfleger/innen, Erzieher/innen und Helfern in allen Gruppen zusammen.
Gruppenübergreifend sind Sozialpädagogen für die therapeutische Betreuung
zuständig.
Ein weiterer Grundsatz unserer Einrichtung ist die absolute Wahrung der Intimsphäre
und der Persönlichkeitsrechte unserer Bewohner.
Die Bewohner haben ein demokratisch gewähltes Gremium zur Vertretung ihrer
Interessen, die Bewohnervertretung, die sich im Rahmen der
Heimmitwirkungsverordnung für deren Belange einsetzt.
Durch die Kooperation mit Kliniken, Ärzten und externen Sozialdiensten verstärken
wir das eigene Leistungsvermögen.
Die fachärztliche Betreuung ist durch niedergelassene Ärzte sichergestellt. Diese
umfasst die medizinische und fachliche Mitwirkung bei der Versorgung der
Heimbewohner, die Beratung der Einrichtung und die Fortbildung der Mitarbeiter.
Die Kontakte nach außen werden in unserem Haus verstärkt gefördert durch die
kooperative Zusammenarbeit mit dem SPDi, dem MDK, mit den Betreuungsstellen,
dem Vormundschaftsgericht, dem Gesundheitsamt, der Heimaufsicht und den
Kostenträgern. Wir gehen nach draußen, laden aber unsere Nachbarn und die
allgemeine Öffentlichkeit immer wieder zu uns ein.
Wir laden Sie ein, unsere Einrichtung durch einen Besuch persönlich kennen zu
lernen.
A. Ihring
Leiterin der Einrichtung
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2. Das Leitbild unserer Einrichtung
Unsere Einrichtung versteht sich als Dienstleistungsbetrieb mit den Bereichen
Betreuung, Therapie, Sozialdienst, Verwaltung und Hauswirtschaft, die ein
interdisziplinäres Team bilden.
Wir arbeiten nach neuesten, wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen. Dies wird
erreicht durch ständige Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Die bei uns in
der Praxis gemachten Erfahrungen finden ihren Niederschlag in der Theorie und den
angewandten Methoden.
Unsere Versorgungsleistungen orientieren sich an den Grundbedürfnissen von
Gesundheit, Wohnung, Nahrung, Arbeit, Freizeit und sozialen Kontakten. So
individuell wie möglich – im Rahmen unserer Gemeinschaft – wollen wir diesen
Bedürfnissen gerecht werden.
Unsere Mitarbeiter haben die Aufgabe, den Menschen ganzheitlich zu sehen.
Grundlage für eine aktivierende Betreuung und Therapie sind die physischen,
psychischen und sozialen Bedürfnisse der Bewohner.
Die transparente Darstellung unserer Arbeit soll eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit dem Bewohner ermöglichen. Die Akzeptanz des Bewohners und
die Kommunikation mit ihm ist ein besonderer Schwerpunkt unserer Intervention.
Im Rahmen unserer Bemühungen sind verloren gegangene Fähigkeiten neu zu
vermitteln, verbliebene Ressourcen so zu stabilisieren und zu fördern, dass das
Selbstwertgefühl gesteigert und Lebensqualität erreicht wird.
Dazu werden vielfältige betreuerische und therapeutische Angebote vorgehalten, wie
Arbeits- und Beschäftigungstherapie, aktive Freizeitgestaltung, Gruppen- und
Einzeltherapien.
Solche Angebote fördern das Selbstwertgefühl des Einzelnen und zielen letztendlich
darauf ab, Bewohner zu gesellschaftlich akzeptierten Mitgliedern außerhalb der
Langzeiteinrichtung zu machen.
Das kann in der stationären Einrichtung, im betreuten Wohnbereich, aber auch in der
eigenen Wohnung sein.
Wir achten die Würde von jedem unserer Bewohner, wobei die gegenseitige
Rücksichtnahme im Vordergrund steht.
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Hilfeleistungen erhält grundsätzlich jeder, ohne Wertung der Herkunft und der
politischen oder konfessionellen Zugehörigkeit.
Wir bieten qualitativ hochwertige Leistungen durch fachliche und menschliche
Kompetenz unserer Mitarbeiter, professionelle Arbeitsorganisation und laufende
Qualitätssicherung.
Wir arbeiten mit "Herz und Verstand" und festigen damit das Vertrauen in unsere
Einrichtung.
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B. Konzeption
1. Diagnosen
Vor der Aufnahme in unsere Einrichtung sind die Betreuten meistens in einer
klinischen Behandlung. Dort erfolgt die Diagnostizierung unserer Klientel, deren
Krankheitsbilder sich zumeist auf folgende Auflistung beschränken lassen:
-
Psychosen (Manie, Depression, Zyklothymie, Schizophrenie)
Hirnorganisches Psychosyndrom
Anfallsleiden
Verhaltensauffälligkeiten
Abhängigkeitserkrankungen
Minderbegabung
Dementielle Erkrankungen
Sekundäre Suchterkrankungen
Korsakow Syndrom
Zusätzliche Allgemeinerkrankungen werden bei uns selbstverständlich mitbehandelt.
2. Wohnformen
Das Betreuungskonzept wird in differenzierter Weise auf die betreuten
Bewohnergruppen in unterschiedlichen Schwerpunkten und Zielsetzungen
angewandt. Beginn ist dabei vor der Aufnahme die Besprechung der Wohnform.
Beide Möglichkeiten, offener wie beschützender Bereich, können den
krankheitsbedingt unselbständigen Bewohner die für ihn adäquate Wohnform finden
lassen.
2.1. Die beschützende Wohnform
Hierfür stehen 28 Plätze zur Verfügung. Die Aufnahme erfolgt mit richterlichem
Unterbringungsbeschluss oder auf freiwilliger Basis im zweiten Stock unserer
Einrichtung. Dort findet der Bewohner bei einer akuten Krise, wie bei Suizidtendenz,
Angstzuständen, unkontrollierbarem Suchtdruck, Störung bei räumlicher und
zeitlicher Desorientierung Schutz vor sich selbst. Bei Stabilisierung, über einen
längeren Zeitraum, kann der Bewohner in den offenen Wohnbereich umziehen.
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2.2. Die offene Wohnform
In diesem Bereich gibt es 22 Plätze. Hier erfolgt der strukturierte Tagesablauf unter
mehr Eigenverantwortung. Dennoch ist diese stationäre Wohnform für den Bewohner
erforderlich, da er krankheitsbedingt zu einer selbständigen Lebensführung nicht
fähig ist. In dieser Abteilung kann er sich stabilisieren, seine Eigenverantwortung
erweitern und eine eigenständige Tagesstrukturierung erstellen. Durch die erreichte
Stabilität kann der Bewohner wiedereingegliedert werden, sei es in Betreutes
Wohnen oder durch den Einzug in die eigene Wohnung.
Innerhalb beider Wohnformen werden Kleingruppen gebildet, welche dem Bewohner
Sicherheit, Überschaubarkeit und Vertrautheit geben. Durch diese Wohnformen
wollen wir die Weiterentwicklung unserer Betreuten bis zur vollständigen
Reintegration erreichen. Bei Rückfällen ist es jederzeit möglich, in die vorherige
Wohnform zu gehen. Sollte sich der Gesundheitszustand von dem Betreuten stark
verschlechtern, ist die Möglichkeit zum Umzug in die pflegende Abteilung, offen wie
beschützend, gegeben.
3. Therapie- und Freizeitangebote
Ein umfassendes Angebot für Tages-, Wochen- und Monatsabläufe findet der
Bewohner in der Beschäftigungs-, in der Arbeitstherapie und im Freizeitangebot. Für
die Wiedereingliederung in die Gesellschaft sind das wichtige Faktoren. Durch diese
Teilnahme stabilisiert sich die Klientel, kann bestehende Kontakte pflegen und neue
finden. Weitere Zielsetzungen sind die Förderung und Verbesserung von Ausdauer,
Konzentration, Merkfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein in der Normalität und
im Sozialverhalten.
3.1 Die Beschäftigungstherapie
Die Beschäftigungstherapie dient als Hilfe zur Tages- und Wochenstrukturierung der
einzelnen Bewohner und kleinen Gruppen. Ausschlaggebend für die Therapieform ist
das Krankheitsbild und damit die spezifische Identifikation des einzelnen Bewohners.
Dabei können und sollen die Teilnehmer sich durch kreative Beschäftigungsformen
ausdrücken.
Sie erleben sich und ihr Verhalten in einer festen Gruppe, wobei erwünschtes
Sozialverhalten gruppendynamisch positiv verstärkt wird, unerwünschtes Verhalten in
den Hintergrund geraten soll und das Selbstwertgefühl gesteigert wird.
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Die Formen der Beschäftigungstherapie sind sehr vielseitig und finden ihren Ausdruck
in den so genannten Wochenplanern, die per Aushang auf den einzelnen Stationen
eingesehen werden können. Die Wochenplanungen werden situativ an die jeweilige
Klientel der Stationen angepasst und auf Selbstinitiativen und Wünsche wird großer
Wert gelegt. Inhaltlich reichen die Möglichkeiten von der "Zehn-Minuten-Aktivierung"
über Chorsingen, Musizieren, Sport, Gymnastik, Spaziergänge, Gedächtnistraining,
Einkaufstraining bis hin zur kreativen Gestaltung und Herstellung von
Dekorationsgegenständen. Diese werden dann bei Festivitäten zum Verkauf zur
Verfügung gestellt.
Beschäftigungstherapie hat auch als Hauptziel, Bewohner an die Arbeitstherapie
heranzuführen.
3.2 Die Arbeitstherapie
Ein wichtiges Modul in unserer Einrichtung ist die Arbeitstherapie. Die Betreuten
haben, je nach vorhandenen Ressourcen, die Möglichkeit, sich im Bereich der Sortierund Verpackungsarbeiten, der Speisesaal- und Küchenhilfsdienste, der Wäscherei,
oder der Garten- und Außenanlagen zu betätigen. Dadurch soll erreicht werden, den
Betreuten wieder an das Erwerbsleben oder an erwerbsähnliche Tätigkeiten
heranzuführen bis hin zur Wiedereingliederung.
Es wird dabei Wert darauf gelegt, dass die Betreuten nach ihren Möglichkeiten
selbständig und pünktlich erscheinen, aus dem beschützenden Bereich werden sie
geholt und zurückgebracht. Die Arbeitszeiten sind so angelegt, dass eine
Überforderung der Teilnehmer ausgeschlossen ist, zudem werden selbstverständlich
Pausenregelungen angewandt.
Die Arbeitstherapieteilnehmer erhalten am Monatsende ihre Auszahlung des
Arbeitsentgeltes. Für viele ist diese Aufbesserung des Taschengeldes eine große
Motivationshilfe zur Teilnahme an der Arbeitstherapie, aber auch andere Gründe, wie
die sinnvolle Tagesgestaltung, Teil einer Gruppe zu sein, sich selbst positiv zu
erleben usw. finden ihre Geltung.
3.2.1 Sortier- und Verpackungsarbeiten
In dem Bereich der Sortier- und Verpackungsarbeiten, der von einer
Arbeitstherapieleitung und mehreren –Helfern betreut wird, werden in einem eigenen
Raum im Untergeschoß des Pflegeheims industrienahe Tätigkeiten durchgeführt. Die
Materialien dafür werden geliefert oder zum Großteil mit dem Fahrzeug unserer
Einrichtung beschafft. Zur Anleitung ist immer ein Therapieleiter oder –Helfer
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anwesend. Die Arbeitsplätze werden nach Möglichkeit fest an die Teilnehmer
vergeben, sodass diese Sicherheit und Kontinuität in den Prozessabläufen bekommen
können. Die Betreuten werden nach ihren Ressourcen in die Abläufe eingeteilt, die
von der Materialbeschaffung über Sortieren, Bekleben, Verpacken bis hin zur
Endkontrolle und zum Verladen führen.
3.2.2 Speisesaal- und Küchenhilfsdienste
In diesem Teil der Arbeitstherapie wird eine eigene Gruppe regelmäßig beschäftigt.
Diese wird in die Arbeiten von einer Fachkraft für das gesamte Küchenmanagement
eingeteilt. Die Tätigkeiten werden zusammen mit dem Küchenpersonal ausgeführt,
was auch als Hinweis für die Realitätsnähe an die normale Arbeitswelt gelten darf.
Arbeitsabläufe, wie Aufdecken und Abräumen der Tische im Speisesaal, Grob- und
Feinreinigung des Geschirrs, Aufräumen und weitere hauswirtschaftliche Tätigkeiten
stehen auf dem Programm. Vor allem in diesem wie auch im folgenden Bereich
werden Hygienevorschriften und –standards genau befolgt und eingehalten.
3.2.3 Die Wäscherei
Die im gesamten Haus anfallende Kleidungswäsche wird von der im Untergeschoß
eingerichteten Wäscherei bewältigt. Auch hier werden Hilfstätigkeiten durch unsere
Klientel unter Anleitung ausgeführt.
Die verschiedenen Arbeitsschritte lassen sich einteilen in Bügeln, Sortieren und
Verteilen der sauberen Wäsche auf die verschiedenen Stationen. Wie auch in den
anderen Bereichen werden hier Konzentration und Ausdauer gefordert und gefördert.
Sauberkeit und Hygiene haben eine vorrangige Rolle. Die Tätigkeiten werden
individuell auf die Betreuten abgestimmt z.B. beim Arbeitstempo, bei den
Arbeitszeiten oder der Durchführung.
3.2.4 Einsatz in den Garten- und Außenanlagen
In diesem Bereich sind die Tätigkeiten jahreszeitlich bedingt. Im Frühjahr, Sommer
und Herbst werden die Gemüse- und Blumenbeete, unter Anleitung von
Fachpersonal, von unseren Betreuten gepflegt. Dabei fallen Arbeiten an wie das
Vorbereiten der Beete, Einkaufen der Sämereien, Ausbringen des Saatgutes, Unkraut
jäten, das Heranwachsende bewässern und dann endlich ernten und verzehren oder
zur Dekoration verwenden. Von dieser Gruppe werden Erhaltungs- und
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Reparaturarbeiten an den Wegen, der Einzäunung, der Parkplätze und des
Hofraumes ausgeführt. Im Winter beschränken sich die Arbeiten, zusammen mit dem
Hausmeister, auf Räumen und Streuen der Wege und des Hofraumes. Die restliche
Zeit ist diese Gruppe in den anderen Bereichen integriert.
3.3 Die Freizeit
Die Gestaltung der Freizeit beschränkt sich an Werktagen auf die Zeiten außerhalb
der Arbeitstherapie und der Stationsabläufe, während an Feiertagen und
Wochenenden hierfür mehr Zeit eingeplant wird. Die angebotenen
Freizeitmaßnahmen können genützt werden, aber der Bewohner kann die freie Zeit
auch für Rückzug und Regeneration beanspruchen. Der Wochen- bzw. Monatsplan
hängt in den jeweiligen Gemeinschaftsräumen der Wohngruppen mit dazugehörigen
Anmeldelisten aus. Fest eingeplant sind beispielsweise der Wochenausflug, der
Kinobesuch, Nordic Walking, Kegeln, Hausgottesdienst, Kochen und Backen,
Vorbereitung von Festlichkeiten und im Sommer der Besuch im nahe gelegenen
Freibad. Zusätzlich werden selbstverständlich spontane Vorschläge der Bewohner
aufgenommen und umgesetzt.
Mehrtägige Freizeitmaßnahmen werden jährlich mehrmals mit verschiedenen
Bewohnern durchgeführt. Einmal im Jahr wird mit einem großen Reisebus ein
Tagesausflug unternommen.
Natürlich werden auch die jährlich wiederkehrenden Feste wie
Faschingsveranstaltungen, Frühlings-, Oster- und Maifeiern, Mutter- und
Vatertagsausflüge, Grill- und Sommerfeste, die St. Martins-, Weihnachts- und
Silvesterfeiern in der Einrichtung begangen.
Die individuellen Interessen und Neigungen unserer Betreuten werden in der
Ausführung der verschiedenen Angebote erkannt. Dadurch wird eine aktive
Freizeitgestaltung angeregt und vormalige Tendenzen zur Passivität treten in den
Hintergrund. Durch die Förderung der Eigeninitiativen wird die Lebensqualität
gesteigert.
4. Ziele
Wir sind eine Nachsorgeeinrichtung für psychisch Kranke mit Einzel- und
Mehrfachdiagnosen. Nach Klärung der Wohnform (Punkt 2) erfolgt die Aufnahme
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nach dem Gesamtplanverfahren unter Bereitschaft der Klientel zur Mitwirkung und
Teilnahme an den therapeutischen Angeboten.
Das Gesamtplanverfahren in Bayern besteht seit 01.01.2005 nach § 58 SGB XII.
Dieses beinhaltet die Grundlage der personenzentrierten Hilfeermittlung, -gewährung
und -durchführung für leistungsberechtigte Menschen, Leistungserbringer und
Leistungsträger. Alle Beteiligten ermitteln in Zusammenarbeit den individuellen
Hilfebedarf für den Leistungsbezieher. In dem bestehenden Verfahren wurden der
Sozialbericht, der vorläufige Hilfeplan (HEB-A), der Entwicklungsbericht (HEB-B) und
der Abschlussbericht (HEB-C) als begleitende Instrumente festgelegt.
4.1 Der Sozialbericht
Zusammen mit der ärztlichen Diagnostizierung bildet der Sozialbericht die Grundlage
für die Kostenbeantragung bei einer Verlegung. Dieser Bericht wird vom Sozialdienst
der verlegenden Klinik erstellt und enthält die vorgegebenen Maßnahmen für die
künftige Betreuung in unserer Einrichtung. Das alles zusammen ist die Voraussetzung
für den Kostenträger zur Gewährung der Hilfemaßnahme.
Steht eine Verlegung aus unserer Einrichtung in eine weniger intensiv betreute
Wohnform an, so wird der Sozialbericht von unseren Mitarbeitern erstellt und die
ärztlichen Unterlagen werden vom behandelnden Hausarzt beigelegt.
4.2 Die Hilfeplanung (HEB A)
Nach Einzug in unsere stationäre Einrichtung wird innerhalb der ersten drei Monate
der vorläufige Hilfeplan erstellt und an den Kostenträger weitergeleitet. Dieses
Instrument wird in Zusammenarbeit zwischen unserem Personal, dem Bewohner und
ggf. mit dem gesetzlichen Betreuer erstellt. Der vorgegebene Zeitraum ist wichtig für
ein gegenseitiges Kennenlernen. Dieser Verfahrensabschnitt beschreibt die aktuelle
Situation der Problemlage mit den Ressourcen, Einschätzung des Hilfebedarfes, die
Ziele und daraus folgende Maßnahmen. Die voraussichtliche Verweildauer bis zur
Wiedereingliederung bzw. Verlegung in eine einfachere Wohnform wird hier
eingeschätzt.
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4.3 Der Entwicklungsbericht (HEB B)
Als Fortsetzung des HEB A dient der Entwicklungsbericht mit den durchgeführten
Maßnahmen und dem Ergebnis. Dadurch ergibt sich die aktuelle und künftige
Hilfeplanung und -erbringung. Die Erstellung erfolgt wie bei der Hilfeplanung von
unserem Personal mit dem Bewohner und ggf. seiner gesetzlichen Betreuung. Er ist
eine nachvollziehbare Kontrolle für den Kostenträger zur Entscheidung der weiteren
Kostenzusage für diese oder eine andere Wohnform.
4.4 Der Abschlussbericht (HEB C)
Bei Weiterverlegung in eine andere Einrichtung oder einfachere Wohnform wird ein
Abschlussbericht erstellt. Dieser enthält die Zusammenfassung über die Entwicklung
in unserer Einrichtung. Die künftige Planung der Ziele und die dazugehörigen
Maßnahmen werden hier von unserem Personal, der Klientel und ggf. der Betreuung
für die weiterführende Unterbringung festgelegt.
4.5 Die Personenkonferenz
Bei etwa auftretenden Schwierigkeiten wird die Personenkonferenz zur
Problemlösung und Maßnahmefindung genutzt. Diese kann auch an Stelle des
Sozialberichtes am Beginn des Verfahrens stehen, an der alle Beteiligten in einem
Plenum die weiteren Ziele und Maßnahmen besprechen und festlegen.
4.6 Die Leistungsmodule
Durch die individuelle therapeutische und aktivierende Betreuung soll die verloren
gegangene Selbständigkeit, mit dem Ziel der Integration in die Gesellschaft, wieder
erlernt werden. In Anlehnung an das Gesamtplanverfahren erhält die Klientel
Leistungen aus folgenden Leistungsmodulen:
-
Behandlung der Krankheit
Wohnen und Versorgung
Arbeits- und Beschäftigungstherapie
Freizeit- und Tagesgestaltung
Soziale Teilhabe
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- Behandlung der Krankheit
Hier werden dem Betreuten die Auswirkungen seines Krankheitsbildes bewusst
gemacht. Er erfährt, wie er damit umgehen muss und wie es behandelbar ist. Bei
Arztbesuchen wird ihm die für ihn notwendige medizinische Versorgung erklärt, um
ihn zur Krankheitseinsicht und eventueller Krisenbewältigung hinzuführen.
Gespräche hierüber mit dem betreuenden Personal sind Unterstützung, den
Hilfebedarf zu verringern. Die Mitarbeit des Bewohners ist mit Voraussetzung, im
Rahmen seiner Ressourcen, um das Ziel zu erreichen.
- Wohnen und Versorgung
Durch dieses Modul kann der Bewohner wichtige, lebenspraktische Erfahrungen
trainieren, um verlorene Selbständigkeit wieder zu erlangen. Dies umfasst Bereiche
wie Körperpflege und -hygiene, Ordnung im Wohnbereich, richtige Ernährung
(entsprechend dem somatischen und psychischen Krankheitsbild), Koch- und
Backtraining, Kleidereinkauf und Wäscheversorgung, Einkaufstraining und Umgang
mit Geld.
- Arbeits- und Beschäftigungstherapie
Siehe Punkte 3.1 bis 3.2.4
- Freizeit- und Tagesgestaltung
Siehe Punkt 3.3
- Soziale Teilhabe
Für die Wiedereingliederung ist es wichtig, dass die Klientel sich ihr soziales
Netzwerk, bereits beginnend in unserer Einrichtung, aufbaut. Die soziale Teilhabe
findet nicht nur in der Einrichtung, sondern vorwiegend nach außen hin statt.
Dadurch wird das hierfür notwendige Selbstvertrauen zur Kommunikation erlernt und
verstärkt. Beziehungen und Kontakte werden durch Besuche und Einladungen von
außen aufgebaut und gepflegt. Wo es sinnvoll und erwünscht ist, werden
unterbrochene familiäre und verwandtschaftliche Verbindungen wieder hergestellt
und gefestigt. Bei der Kommunikation und dem Schriftverkehr mit Ämtern und
Behörden wird geholfen, bestehende Hemmschwellen abzubauen und
Ausdrucksformen zu trainieren.
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5. Unsere Personalstruktur
Die gesetzten Ziele sind nur durch intensive, konstruktive und kontinuierliche
Zusammenarbeit aller Abteilungen in der Einrichtung erreichbar. Die wichtigsten
Anlaufstellen finden sich in der Einrichtungsleitung und Verwaltung, im Fachdienst,
im pflegerischen Betreuungspersonal, in der Hauswirtschaft und in der Haustechnik.
5.1 Die Einrichtungsorganisation
Das gesamte Einrichtungspersonal arbeitet nach vorgegebenen Monatsdienstplänen.
Diese werden im Monat voraus, unter möglicher Berücksichtigung von
Mitarbeiterwünschen, erstellt.
Im pflegerischen Betreuungsbereich finden täglich drei Schichtübergaben für Früh-,
Spät- und Nachtdienst statt. Der Nachtdienst ist generell von zwei Mitarbeitern,
mindestens einer Fachkraft, besetzt.
Bei Neuaufnahme eines Bewohners wird eine Dokumentationsmappe für ihn
angelegt. Darin dokumentieren alle Mitarbeiter den Tages- und Monatsablauf sowie
die Entwicklung der Klientel und bestätigen es durch Handzeichen. Der Vorschrift
entsprechend unterliegen alle Beschäftigten der Schweigepflicht und dem
Datenschutz.
In den Organigrammen ist die Leitungsstruktur klar vorgegeben und der Verbund
mit den einzelnen Bereichen geregelt.
Einrichtungsleitung
Hausmeister
Hauswirtschaftsleitung
Verwaltung
Pflegedienstleitung
Stationsleitung
Erdgeschoß
II. Stock
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Fachdienst
Einrich
tungsleitung
Hausmeister
HWL
Verwaltung
Arbeitstherapieleitung
ZDL
Verwaltung
PDL
Fachdienst
Therapiehelfer
5.2 Die Einrichtungsleitung
Für die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit, der Qualitätssicherung, der
Weiterentwicklung des Konzeptes, die Belegung des Hauses, die Erstellung des
Investitions-, Fortbildungs- und Personalentwicklungsplanes und der
Öffentlichkeitsarbeit ist die Einrichtungsleitung verantwortlich.
5.3 Die Verwaltung
In diesem Bereich sind zwei Verwaltungskräfte in Teilzeit beschäftigt. Sie sind
Ansprechpartner für Bewohner wie auch Mitarbeiter und ein wichtiges Bindeglied
zwischen allen Abteilungen. Zu ihren Aufgaben gehören die Führung der Personalund Bewohnerakten, Erledigung der Korrespondenz nach Vorgabe der
Einrichtungsleitung, Abwicklung des Parteiverkehrs mit Besuchern, Angehörigen und
Betreuern, Informationen und Antragstellungen an die Kostenträger und Ämter,
Erstellen der Heimkostenrechnungen an die Zentralverwaltung in Schwabach über
EDV, Führen der Heim- und Verwahrgeldkasse und Auszahlung des persönlichen
Barbetrages von unseren Bewohnern.
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5.4 Der Fachdienst
Die Einzelhilfe und Gruppenarbeit als primäre und Teambesprechungen,
Fortbildungen, interdisziplinäre Zusammenarbeit (Medizin, Betreuer, Justiz, andere
Einrichtungen usw.) als sekundäre Methoden der Sozialarbeit werden vom
Fachdienst angewandt. Er setzt sich aus unseren Sozialpädagogen, der
Pflegedienstleitung, den Stationsleitungen und Fachpersonal zusammen.
Das Arbeitsfeld umfasst das Erstellen des Gesamtplanverfahrens, Planung und
Durchführung der Freizeitmaßnahmen, Einzel- und Gruppenarbeiten,
Einkaufstraining, Begleitung und Unterstützung bei Arztbesuchen, Kliniken und
Ämtern. In den Teambesprechungen wird die Strukturierung der Handlungsweisen
des Sozialdienstes geplant und festgelegt. Um stets auf dem aktuellen Stand der
wissenschaftlich fundierten Kenntnisse zu sein, wird an ausgewählten Fortbildungen
teilgenommen.
5.5 Das pflegerische Betreuungspersonal
Für eine umfassende Klient zentrierte, pflegerische Betreuung ist unser Fach- und
Hilfspersonal zuständig. Dies setzt sich aus folgenden Berufsgruppen zusammen:
-
Altenpfleger/innen
Krankenschwester/-pfleger
Heilerziehungspfleger/innen
Erzieher/innen
Sozialarbeiter/innen
Helfer/innen
Die Teams arbeiten mit dem Betreuungsmodell auf der Grundlage der ATL`s nach
Juchli. Zudem arbeiten wir nach dem System der Bezugspflege. Das bedeutet eine
tragfähige Beziehung zwischen Bewohner und betreuendem Personal und bietet eine
vertrauensvolle Plattform für seine Entwicklung. Psychiatrische Pflege baut auch
darauf auf, dass sich Verhaltensänderungen des Patienten oft nur dann erreichen
lassen, wenn eine empathische Beziehungsgrundlage zur positiven Verstärkung und
allgemeinen Sicherheit vorliegt. Die Bezugspflege erfordert seitens des Betreuenden
eine hohe pflegerische Kompetenz und Verantwortungsbereitschaft. Bei uns werden
spezielle Psychiatrie-Pflegestandards verwandt. Der Bewohner erhält Beratung und
Hilfsangebote und entscheidet selbst was er annimmt. Er bekommt Hilfe bei der
Umstellung seines Lebens und seiner Gewohnheiten. Die Beziehung nach außen
wird erhalten und gefördert.
- 17 -
5.6 Die Hauswirtschaft
Darunter fallen die drei Arbeitsbereiche Küche, Hausreinigung und
Wäscheversorgung nach den Hygienevorschriften von HACCP. Unter Führung der
Hauswirtschaftsleitung werden die anderen Mitarbeiterinnen wie Hauswirtschafterin,
Köchin, Schneiderin und Hilfskräfte in die verschiedenen Tätigkeitsbereiche eingeteilt
- Küche
Für das Wohlbefinden unserer Klientel ist die Verpflegung ein wichtiger Faktor. Der
wöchentlich zu erstellende Speiseplan berücksichtigt Bedürfnisse, Wünsche und
Anregungen unserer Betreuten. Die Mahlzeiten werden gemeinsam zu festgelegten
Zeiten im Speisesaal eingenommen, außer der Bewohner hat die Leistung
"Verpflegung" aus der Vergütung herausgenommen. Bei jedem Essen werden
Getränke angeboten. Zusätzlich stehen in allen Wohn- und Arbeitsbereichen ständig
Tees, Säfte, Mineralwasser usw. zur Verfügung.
- Hausreinigung
Das hauseigene Reinigungspersonal ist durch die tägliche Anwesenheit auch ein
Ansprechpartner unserer Betreuten. Wie oft, mit welchen Produkten und Geräten
der jeweilige Bereich gereinigt wird, ist in einem Leistungsverzeichnis festgelegt.
- Wäscheversorgung
Die waschbare Bekleidung unserer Bewohner und ein Teil der Flachwäsche wird im
Haus versorgt. Der umfangreichere Teil der Flachwäsche kommt in die
Großwäscherei unseres Verbandes. Kleidungsteile, welche chemisch gereinigt
werden müssen, werden außer Haus behandelt. Ein reibungsloser Rücklauf kann nur
durch korrekte Kennzeichnung der Bekleidung mit dem jeweiligen Namen erfolgen.
5.7 Die Haustechnik
Für die Wartung und Instandhaltung der Einrichtung und der Außenanlagen, des
Fuhrparks sowie der Haustechnik ist der Hausmeister mit seinen Helfern zuständig.
Dies beinhaltet die Elektrik, die Heizungs- und Warmwasseranlage, Malerarbeiten,
- 18 -
Sauberhalten der Außenanlagen, Räum- und Streudienste. Kleinere
Reparaturarbeiten an Anlagen im häuslichen Bereich führt er selbst aus. Bei
Mängeln, die er nicht beheben kann, wird in Absprache mit der Einrichtungsleitung
ein Fachbetrieb beauftragt.
6. Einarbeitung und Weiterbildung der Mitarbeiter
Die Einarbeitung neu beginnender Mitarbeiter erfolgt über ein Einarbeitungskonzept.
Das begleitet ihn ein halbes Jahr, die Dauer der Probezeit.
Durch Fort- und Weiterbildungen des gesamten Teams der Einrichtung wird die
Umsetzung des aktuellen Standes wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Betreuung
garantiert. Es gibt die Möglichkeit von internen und externen Schulungen. Die dabei
erworbenen Kenntnisse werden an alle übrigen Mitarbeiter weitervermittelt. Durch
die Kooperation mit den Trägern von Aus- und Weiterbildung werden die Fort- und
Weiterbildungspläne jährlich und im Voraus erstellt und terminiert. Zusätzlich kann
das Personal auf eine gut sortierte Fachliteratur in der Einrichtung zurückgreifen.
7. Qualitätssicherung
Über Qualitätsmanagement und –sicherung wird die Zufriedenheit aller Beteiligten
gewährleistet. Das sind die Bewohner und deren Angehörige, Betreuer, Mitarbeiter,
Überprüfungskommissionen und die Kostenträger.
7.1 Die Strukturqualität
Die Rahmenbedingungen des Leistungserbringungsprozesses, die personelle und
sachliche Ausstattung der Einrichtung, werden in der Strukturqualität festgelegt. Sie
basiert auf den gesetzlichen Vorgaben wie die Heimpersonalverordnung, das
Heimmitwirkungsgesetz, die Heimmindestbauverordnung, die Arbeitsgesetze und
SGB XII.
7.2 Die Prozessqualität
Die Betreuungsanamnese, die Betreuungsplanung, der Versorgungs- und
Betreuungsablauf (Gesamtplanverfahren) sowie pflegerische Verrichtungen sind
über Standards und Dokumentation nachvollziehbar.
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7.3 Die Ergebnisqualität
Beim Vergleich der geplanten Ziele mit dem erreichten Ist – Stand können wir den
Entwicklungs- und Zufriedenheitsgrad des Bewohners und damit unsere
Ergebnisqualität messen. Durch regelmäßige Überprüfungen der Ergebnisse können
bei Abweichungen die Ursachen ermittelt und durch andere Maßnahmen ergänzt
werden.
7.4 Das Qualitätsmanagement
Im hausinternen Qualitätszirkel, der sich aus der Einrichtungsleitung, den
Sozialpädagogen, der Pflegedienst-, den Stations-, der Arbeitstherapie-, der
Hauswirtschaftsleitung und des Haustechnikers zusammensetzt, finden regelmäßige
Besprechungen statt. In einem Besprechungsplan sind alle festgelegten Treffen der
Teams eingetragen. Die in diesen Gremien geplanten, Qualität sichernden
Maßnahmen sind Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, die alle Mitarbeiter
anzuwenden und umzusetzen haben. Dort wird das Ergebnis analysiert, besprochen
und überarbeitet.
Bei den auf Verbandsebene eingerichteten Arbeitskreisen für Qualitätssicherung
nehmen die Leitungskräfte teil.
Begehungen des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden
jährlich durchgeführt. Unangemeldete Überprüfungen der Heimaufsicht, des
Gesundheitsamtes, des MDK, der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaft, des
TÜV usw. finden ebenso statt.
Bewohner und Besucher können uns über das Beschwerdemanagement beurteilen.
Dieses setzt sich zum einen zusammen aus schriftlichen Umfragebögen, in denen
das komplette Leistungsangebot bewertet werden kann. Zum anderen aus einem
Informationsschreiben, das aufzeigt, wohin man sich bei eventuell auftretenden
Beschwerden wenden kann. Bei Wünschen und Beschwerden können sich die
Betreuten ebenso an den Heimbeirat wenden. Dieser ist Teil des hausinternen
Qualitätsmanagements durch monatliche Heimbeiratssitzungen.
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8. Die Öffentlichkeitsarbeit
Hierin sehen wir einen wichtigen Bestandteil der Arbeit in unserer Einrichtung.
Dadurch besteht die Möglichkeit, die Integration unserer Bewohner in die
Gesellschaft zu erleichtern, unsere Arbeit nach außen darzustellen und eine
Akzeptanz für alle zu erreichen. Auf diesem Wege können Vorurteile abgebaut und
Ausgrenzungen entgegengewirkt werden.
Wir nützen dabei folgende Möglichkeiten:
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Gesprächsrunden mit Bewohnern, deren Angehörigen oder Betreuern
Pressemitteilungen
Zusammenarbeit mit Behörden, Ämtern und sozialen Organisationen
Informationen durch Konzept und Faltblatt
Heraus- und Weitergabe unserer Heimzeitung
Jahreszeitliche Feste mit Einladung der Öffentlichkeit
Teilnahme an Festlichkeiten und anderen Anlässen außerhalb unseres Hauses
C. Schluss
Da sich unser gesamtes Mitarbeiterteam entschieden hat, in einer sozialen
Einrichtung zu arbeiten, sind alle bereit, sich zum Wohl unserer Klientel weiter zu
entwickeln. Durch unsere Tätigkeit haben wir die positive Erfahrung gemacht, dass
von kranken Menschen auch viel Gutes wieder an uns zurückgegeben wird.
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