Ärzteblatt Baden-Württemberg 11-2014

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 11-2014
www.ärzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © Art of Surgery, Prof. Dr. Thomas W. Kraus, Krankenhaus Nordwest Frankfurt a. M.
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 69. Jahrgang | Gentner Verlag
11 | 2014
Geschichte(n)
der Medizin
O. Erens – A. Otte (Hrsg.)
Seit Menschengedenken schreibt die Medizin
ihre eigene(n) Geschichte(n). Bis heute
faszinieren Berichte über Krankheiten oder
Todesfolgen vergangener Zivilisationen,
Herrscher und Persönlichkeiten.
In diesem Band sind ausgewählte medizinhistorische Beiträge aus dem Ärzteblatt
Baden-Württemberg kompakt versammelt.
So werden Vitae aus der Zeit zwischen dem
zweiten Jahrhundert vor Christus und heute
exemplarisch und kurzweilig vorgestellt.
Doch nicht nur die Krankheitsverläufe
prominenter Protagonisten faszinieren.
Bemerkenswert sind auch die Veränderungen
von Moral-Vorstellungen innerhalb der
Geschichte(n).
1. Auflage 2014, ISBN 978-3-87247-763-7
Gebunden, 160 Seiten, Preis € 38,-
Bestellcoupon
Fax-Hotline: +49 711 / 6 36 72-735
Name, Vorname
Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e)
der Neuerscheinung O. Erens • A. Otte (Hrsg.),
„Geschichte(n) der Medizin“ (Best.-Nr. 76300)
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Nr.
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1. Auflg. 2014, zum Preis von 38,- € zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu.
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www.ärzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
Minimal-invasive Chirurgie
Wie lässt sich trotz operativer Behandlung
eine rasche Genesung mit geringen Beschwerden nach der Operation gewähr­
leisten? Die Antwort auf diese Frage gibt
die laparoskopische Chirurgie, die zu Beginn
der 1990er Jahre entwickelt wurde und
die operative Entfernung der Gallenblase
ohne Bauchschnitt ermöglichte. Seither sind
immer neue Indikationen und Verfahren
hinzukommen, die auch komplexere Operationen im Bauchraum ermöglichen.
Inzwischen gehören zur minimal-invasiven
Chirurgie beispielsweise thorakoskopische
und endoskopische Operationen, unter anderem sind minimal-invasive Zugänge auch
bei der Endoprothetik oder bei knochen­
stabilisierenden Operationen möglich. Unser
Bild zeigt Laparoskopie-Gerätschaften.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi­
nierende Einblicke in die Chirurgie. Die
BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Be­
ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren
kompetente Unterstützung und Beratung in
allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern
bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen
in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise
in Reutlingen berät Sie Ihr Vermögens­
Manager Heilberufe Thomas Beck
(Tel. 0 71 21 / 31 99-9 56, thomas.beck@
bw-bank.de).
476
Freiheit statt Einheitszwang
Kammern und KV
11 | 2014
Ethik
482
„Kriegsgäste“ und
„Kriegskrüppel“
auf neutralem Boden
477
Kammerwahlen (9)
478
Vertreterversammlung der KVBW
479
Würdigung besonderer
Verdienste
Wirtschaft
486
Neues aus der Finanzwelt
Dieinformiert
487
Veranstaltungsübersicht
490
Bekanntmachungen
480
Medizinhistorische Dissertation
480
Nachruf auf Gerd Eggstein
481
KVBW: Ziel und Zukunft
481
Präsidenten-Hotline
492
Impressum
513 Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in
Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter
www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95.
Dieser Ausgabe liegen Prospekte der Baden-Württembergischen Bank, Stuttgart, bei. Einem Teil dieser
Ausgabe liegt ein Wahlaufruf der Liste der Ärztinnen
und Ärzte in sozialer Verantwortung, Stuttgart, bei.
ÄBW 11 • 2014
475
Editorial
Offener Verfassungsbruch darf nicht Gesetzeskraft erlangen
Freiheit statt Einheitszwang
I
Rudolf Henke
476
n diesen Tagen feiern wir den 25.
Jahrestag des Mauerfalls. Mit diesem großen historischen Ereignis
verbinden wir den friedlichen Protest
der DDR-Bürger gegen Unfreiheit und
Unterdrückung durch den SED-Staat.
Nachdem einige Mutige gegen Wahlmanipulationen, staatliche Willkür
und die Diktatur der Einheitspartei
auf die Straße gegangen waren,
wuchs der Protest im Herbst 1989
immer mehr an. „Wir sind das Volk“,
„Meinungsfreiheit“, „Pressefreiheit“,
„Reisefreiheit“ – hinter diesen Losungen versammelten sich schließlich
hunderttausende Demonstranten.
Wir wissen aus der Rückschau, dass
die Aussicht auf eine rechtsstaatliche,
freiheitliche und demokratische Gesellschaftsordnung den Menschen
mindestens genauso wichtig war wie
die Aussicht auf eine bessere wirtschaftliche Zukunft.
Über Jahrzehnte galt in der DDR
in fast allen gesellschaftlichen Belangen ein „Einheitszwang“. Der Staat
achtete peinlich genau darauf, dass
jenseits der von der Einheitspartei
propagierten Linie keine Vielfalt an
öffentlich artikulierten Meinungen
entstehen konnte. Das galt für die
Parteien der „Nationalen Front“, das
galt noch mehr für den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) –
er war ebenso Teil des auf bedingungslose Abwehr pluraler Strukturen gerichteten Systems. Auch ein
Streikrecht gab es nicht, weil es im
Widerspruch zum Grundverständnis
des sozialistischen „Arbeiter- und
Bauernstaates“ stand.
Wie groß war die Erleichterung
der Menschen in der DDR, sich nach
dem 9. November 1989 frei und ungezwungen bewegen und artikulieren
zu können. Wie befreiend war es, sich
für oder gegen eine Partei entscheiden zu können – oder auch für oder
gegen eine gewerkschaftliche Vertretung. Damit wir uns recht verstehen:
Ich halte einen hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad für außerordentlich wichtig. Nur dann können
Gewerkschaften ein wirksames Gegengewicht zu den Arbeitgebern bilden. Genauso wichtig ist aber, dass die
Arbeitnehmer frei entscheiden kön-
ÄBW 11 • 2014
nen, welcher Gewerkschaft sie beitreten möchten und wer ihre Interessen
in Tarifverhandlungen vertritt. Dieses
Recht ist nach unserem Grundgesetz
in Artikel 9 Absatz 3 „für jedermann
und für alle Berufe“ gewährleistet.
Von diesem Grundrecht der Koalitionsfreiheit haben auch die angestellten Ärztinnen und Ärzte Gebrauch gemacht, als sie sich für den
Marburger Bund als ihre gewerkschaftliche Vertretung entschieden
haben. Ich habe mir nicht vorstellen
können, dass es einmal einen Gesetzesvorschlag geben könnte, der dieses Recht von Ärzten und anderen
Berufsgruppen komplett in Frage
stellt. Mit dem von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten
Entwurf eines Tarifeinheitsgesetzes
wird jedoch genau dies bezweckt.
Wenn nur noch der Tarifvertrag der
mitgliederstärksten Gewerkschaft im
Betrieb zur Anwendung kommt
(Mehrheitsprinzip), werden künftig
auch die vom Marburger Bund verhandelten arztspezifischen Tarifverträge verdrängt und nach einer noch
nicht festgelegten Übergangsfrist für
null und nichtig erklärt.
Es wird zwar behauptet, der Marburger Bund liefe aufgrund seines
hohen Organisationsgrades gar nicht
Gefahr, als „Minderheitsgewerkschaft“
eingestuft zu werden. Das ist aber
leider falsch. Ärztinnen und Ärzte sind
in einem Krankenhaus strukturell immer in der Minderheit, weil sie nur
einen kleineren Teil der Gesamtbelegschaft repräsentieren, zirka 15 Prozent. Sollten die Pläne des Bundesarbeitsministeriums tatsächlich Gesetzeskraft erlangen, würden angestellte
Ärztinnen und Ärzte zu einer betrieblichen Minderheit herabgestuft, der
man das Recht auf einen eigenen Tarifvertrag abspricht. Faktisch würden
die Ärzte unter das Tarifkommando
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) gezwungen, die den
Anspruch erhebt, alle Beschäftigten in
den Krankenhäusern zu vertreten,
einschließlich der Ärzte.
Wie aber sähe die Lage aus, wenn
auch heute noch allein der Tarifvertrag
für den Öffentlichen Dienst (TVöD) für
alle angestellten Ärzte gelten würde
– und nicht die arztspezifischen Tarifverträge des Marburger Bundes?
Hätte der Marburger Bund auf seiner
Hauptversammlung im September
2005 nicht verhindert, dass der von
Verdi verhandelte Einheitstarif TVöD
Anwendung auf die Ärzte findet, würden wir heute nicht nur über Ärztemangel sprechen, sondern schon
lange über eine Versorgungskrise. Der
TVöD hätte angestellte Ärzte dramatisch benachteiligt und vielfach zum
Ausstieg aus der kurativen Medizin
oder ins Ausland getrieben. Im Durchschnitt seines Berufslebens hätte jeder
Arzt etwa zwei Jahresgehälter verloren. Es hätte kaum Erfolge bei der
tarifvertraglichen Gestaltung der Arbeitsbedingungen gegeben, wie sie
seit 2006 durch die MB-Tarifverträge
Schritt für Schritt erreicht wurden.
Natürlich sind durch die arztspezifischen Tarifverträge nicht alle Probleme gelöst worden, sie haben aber
eine Trendwende eingeleitet. Schon
im Jahr 2006 konnte der Marburger
Bund in den neuen Arzttarifverträgen
durch die Begrenzung der Höchstarbeitszeiten, die Bewertung der Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit und die
Dokumentation der tatsächlichen
Arbeitsleistung grundlegende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen erreichen. Es entstand ein Tarifsystem, das speziell auf die Bedürfnisse
der angestellten Ärzte und die Erfordernisse der Kliniken zugeschnitten
ist. Diese Errungenschaften würden
zunichte gemacht, wenn tatsächlich
ein Tarifeinheitsgesetz in Kraft träte,
wie es die Arbeitgeberverbände und
die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes schon seit vier Jahren
fordern.
Der Gesetzentwurf von Ministerin
Nahles ist darauf ausgerichtet, die tarifvertragliche
Gestaltungschance
und das eigenständige Streikrecht von
Berufsgewerkschaften abzuschaffen
– zugunsten eines Alleinvertretungsanspruchs von selbst ernannten „Einheitsgewerkschaften“. Wir dürfen
nicht zulassen, dass dieser offene
Verfassungsbruch Gesetzeskraft erlangt. 25 Jahre nach dem Fall der
Mauer wäre dies auch ein Hohn gegenüber den Menschen, die damals
unter großen persönlichen Risiken für
Freiheit und Rechtsstaatlichkeit auf
die Straße gegangen sind.
Rudolf Henke
Erster Vorsitzender,
Marburger Bund Bundesverband
ÄrztekammerWahlen 2014
im November
Kammern und KV
Kammerwahlen: Was Ärztinnen und Ärzte bedenken sollten (9)
Endspurt zur Kammerwahl 2014
Was bisher geschah
Die Wahllisten für die jeweiligen Wahlkreise und Wahlbezirke wurden vom
zuständigen Bezirkswahlausschuss geprüft
und zugelassen. Zahlreiche Wahllisten
informieren Sie im Internet unter www.
ärztekammer-bw.de/wahl über ihre Ziele
und Bewerber.
Die Wahlunterlagen wurden Anfang
November 2014 zentral versandt und liegen
Ihnen vor. Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen
Wahlunterlagen
Wahlberechtigte Kammermitglieder
­bekamen alle Wahlunterlagen Anfang
November auf dem Postweg zugeschickt.
Wer keine Unterlagen erhalten hat, sollte
sich schnellstens an seine Bezirksärztekammer wenden.
Wahlinfos
Wer mehr über die zur Wahl stehenden
Gruppierungen und die dahinter stehenden Personen erfahren möchte, findet im
Internetauftritt der Landesärztekammer
Baden-Württemberg zahlreiche Selbstdarstellungen der Bezirks- und Kreis­
listen.
Wahlfilm
Die Bezirksärztekammer Südbaden hat
Ärztinnen und Ärzte aus ihren Reihen
zur Kammerwahl im November befragt
und die Ergebnisse in einem kurzen Film
festgehalten. Die Statements betonen
die Wichtigkeit der Beteiligung an der
Kammerwahl. Der Streifen ist online
zu sehen.
Alles rund um die Kammerwahl:
www.ärztekammer-bw.de/wahl
C
nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte
alsbald an den Bezirkswahlleiter Ihrer jeweiligen Bezirksärztekammer und fordern diese
dort an. Das Gleiche gilt, wenn Sie Fragen zur
Wahl selber haben.
Die Wahlausschüsse möchten Sie nochmals herzlich bitten, die gebundenen Wahlbroschüren (Inhaltsverzeichnis und Wahllisten) für die Kreiswahl und die Bezirkswahl
nicht zu trennen. Sie erleichtern uns damit die
erstmals durchgeführte elektronische Auszählung sehr. Dadurch ist eine schnelle und
zuverlässige Feststellung der Wahlergebnisse
optimal gewährleistet.
Die Frist zur Ausübung des Wahlrechts
endet am Freitag, 28. November 2014,
24 Uhr. Bis dahin muss Ihr Stimmbrief
beim Bezirkswahlleiter eingegangen sein!
Wie geht es nach Ihrer Wahl weiter?
Die Bezirkswahlausschüsse tagen un­
mittelbar nach Ablauf der Wahlfrist und
prüfen vorab, ob die Stimmbriefe und
Wahlumschläge korrekt verwendet wurden.
Außerdem werden die Wahllisten zunächst
allein dahin überprüft, ob sie keine offensichtlichen Mängel aufweisen wie zusätzliche Bemerkungen auf den Wahllisten
oder Hinweise auf den Wähler oder die
Wählerin. Die Zählung der Stimmen für
die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten in den Bezirksärztekammern erfolgt
elektronisch in Anwesenheit der jeweiligen
Bezirkswahlausschüsse durch die beauf­
tragte Firma in den Räumen der Bezirks­
ärztekammer Nordwürttemberg. Die Datenschutzbestimmungen werden selbstverständlich gewahrt.
Die Bezirkswahlausschüsse sind bestrebt,
noch in der ersten Dezemberhälfte die Ergebnisse der Wahl auf der Website der Landes­
ärztekammer zu veröffentlichen.
Die gewählten Bezirksvertreter und Ersatzpersonen werden schriftlich benachrichtigt und zur konstituierenden Bezirksvertreterversammlung am Samstag, 7. Februar
2015, geladen.
Wir bitten Sie: Nehmen Sie an der
Kammer-Wahl 2014 teil. Gewährleisten
Sie mit der Abgabe Ihrer Stimmen, dass
das ärztliche Selbstbestimmungsrecht
ohne staatliche Einflussnahme auch künftig bestehen bleibt.
Schritt 3:
Beteiligen
Sie sich mit
Ihrer Wahl!
Reinhold Buhr
Bezirkswahlleiter Nordbaden
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N
ur noch bis zum 28. November 2014
können Sie Ihre Stimme im Einzugsbereich der vier Bezirksärztekammern
abgeben. Bitte nehmen Sie Ihr demokratisches Stimmrecht wahr, um die Erfüllung der
vielfältigen staatlichen und standesrechtlichen Aufgaben der Landesärztekammer
Baden-Württemberg sowie der vier Be­
zirksärztekammern zu ermöglichen und zu
fördern.
www.ärztekammer-bw.de/wahl
Kammern und KV
Versorgungsstärkungsgesetz, Honorarverhandlungen, KBV, Notfalldienstreform
Vertreterversammlung der KVBW
E
Dr. N. Metke
Dr. J. Fechner
478
inen Tag vor Bekanntwerden
des ersten „abteilungsinternen
Arbeitsentwurfes“ des „Versorgungsstärkungsgesetzes“ tagte die
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW). Klar, dass der
Gesetzentwurf den gesundheitspolitischen Lagebericht des Ersten Vorsitzenden, Dr. Norbert Metke, in weiten
Teilen prägte:
So warnte der Stuttgarter Orthopäde, dass durch eine absehbare
Verschärfung der Zulassungsbeschränkungen in § 103 SGB V allein in
Baden-Württemberg mehr als 1300
Arztsitze wegfielen, falls die KV gezwungen würde, bei einer regionalen
Überversorgung Arztsitze aufzukaufen. Die Folgen dieser Regelung seien
unübersehbar. Am Beispiel von fachärztlichen Internisten rechnete Dr.
Metke einen massiven Verlust an
Arztterminen vor. Nach seinen Worten ein krasser Gegensatz zur im
gleichen Gesetzentwurf beschriebenen Termingarantie, ganz abgesehen von Vorschlägen des Sachverständigenrates, der ebenfalls eine
Regelung für Praxisschließungen
empfiehlt (das ÄBW berichtete in der
September-Ausgabe).
Der KVBW-Chef kündigte eine
harte Gangart an, sollten diese Vorhaben in die Realität umgesetzt werden:
„Wir werden der Bevölkerung sagen
– Wahlkreis für Wahlkreis – welche
Praxen wir schließen und dass es
keine Termine mehr gibt.“ Die Vertreterversammlung gab Dr. Metke
Rückendeckung und wandte sich zudem einstimmig gegen die geplanten
Regelungen zur verpflichtenden Terminregelung. „Diese Zwangsmaßnahme ist ein Angriff auf die Freiberuflichkeit und Selbständigkeit der
niedergelassenen Fachärzte“, heißt
es im Beschluss der Delegierten.
Ein weiteres Berichtsthema waren die Ergebnisse der Honorarverhandlungen auf Bundesebene. Neben der vehement geäußerten Kritik
zu diesem Abschluss (siehe Bericht
im Oktober-ÄBW) begrüßte Dr. Metke
das extrabudgetäre Vergütungsvolumen von 132 Millionen Euro für den
hausärztlichen Sektor, das an Leistun-
ÄBW 11 • 2014
gen von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen gekoppelt ist. Nach seinen Worten werde es auf dieser Basis
– trotz reduzierter Arztzahlen – weiterhin möglich sein, die Versorgung
zu garantieren. Der KV-Chef sah hierin eine Entlastung der Hausärzte von
Assistenztätigkeiten und die Möglichkeit zur Konzentration auf zwingend ärztlich zu erbringende Maßnahmen. Die Haftungsverantwortlichkeit bleibe bei der Delegation
weiterhin in der Praxis.
Um bundesweit mehr Kolleginnen und Kollegen von einer Tätigkeit in Baden-Württemberg zu überzeugen, hat der KVBW-Vorstand
unter dem Titel „Ziel und Zukunft“
einen Leitfaden erarbeitet. Er enthält Hilfestellungen und Förderan­
gebote für die ambulante ärztliche
bzw. psychotherapeutische Berufsausübung in freier Niederlassung, in
Form einer angestellten Tätigkeit
oder als Weiterbildungsassistenz.
Das Konzept gibt damit sowohl
Antworten auf Fragen hinsichtlich
einer Niederlassung als auch im
Hinblick auf die Weiterentwicklung
bestehender Praxistätigkeit und
zeigt zudem die bestehenden um­
fassenden Fördermöglichkeiten auf.
Die Vertreterversammlung begrüßte
den Vorstoß ausdrücklich und bat
den Vorstand um Umsetzung (siehe
auch Seite 481).
Stellung bezog Dr. Metke auch
zu jüngsten Entwicklungen in der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV): Dort sollen Haus- und Fachärzte künftig stärker nach Versorgungsebenen getrennt über ihre Belange entscheiden, so die jüngste
Satzungsänderung. Unter der Überschrift „Ein Lehrstück der Politikunfähigkeit der Selbstverwaltung“ beklagte der KVBW-Chef, dass es der
KBV am Vorabend einer neuen Rahmengesetzgebung nicht gelungen
sei, die Gräben zwischen den Versorgungsebenen zuzuschütten. Daher
warnte er einmal mehr: „Regeln wir
nicht selbst, so werden wir geregelt
werden.“
Harsche Kritik übte der KVBWVorstand an einer Forderung des baden-württembergischen Gemeindetags, nach der in jeder Gemeinde ein
Rechtsanspruch auf einen Hausarzt
bestehen solle. Dr. Metke und sein
Stellvertreter Dr. Fechner wiesen darauf hin, dass (Haus-) Ärzte freiberuflich tätige, selbständige Unternehmer
seien, die sich nicht einfach wie
Schachfiguren in einen Ort setzen
ließen. Man könne nur davor warnen,
in der Bevölkerung eine Anspruchshaltung auf einen „eigenen“ Hausarzt
in der Gemeinde zu wecken, so die
KV-Führung.
Dr. Fechner stellte aus seinem
Ressort erste Abrechnungs-Ergebnisse der Neuordnung des Bereitschaftsdienstes vor. Dabei betonte er,
dass sowohl die Beteiligung der
Krankenkassen am Fonds als auch die
Umsatzgarantie für den Sitz- und
Fahrdienst deutlich größer als ursprünglich erwartet ausgefallen sind.
Er kündigte ferner an, dass die Leitstellenvermittlung über die bundeseinheitliche Rufnummer 116 
117
voraussichtlich im April 2015 in
Baden-Württemberg in den Regelbetrieb übergehen werde.
Ferner präsentierte Dr. Fechner
Überlegungen, wie die Versorgung im
Jahr 2020 sichergestellt werden könne vor dem Hintergrund von „Megatrends“ wie beispielsweise einem
Wandel des Morbiditätsspektrums,
veränderten Erwartungen des ärztlichen Nachwuchses oder einer erhöhten beruflichen Mobilität und
Flexibilität. Basierend auf den Überlegungen des Sachverständigenrates
ging Dr. Fechner von einer Abwendung vom traditionellen Anbieterund Sektorenorientierten Gesundheitssystem aus hin zu einem populationsorientierten und sektorenübergreifenden Zukunftskonzept der
gesundheitlichen Versorgung. Dem
trage nicht zuletzt das neue KVBWKonzept „Ziel und Zukunft“ Rechnung.
OE
Kammern und KV
Kammerpräsident und -vize danken für jahrelanges Engagement
Würdigung besonderer Verdienste
D
ie Landesärztekammer BadenWürttemberg hat engagierte
Mitglieder für besondere Verdienste gewürdigt. Dr. Klaus Möller
aus Tuttlingen und Dr. Hans Joachim
Rühle aus Sindelfingen gehören zu
den Ärzteschafts-Vorsitzenden mit
der längsten Amtszeit. Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever und Vizepräsident Dr. Josef Ungemach dankten
ihnen – stellvertretend für alle ehren-
amtlich Tätigen – ausdrücklich für ihr
jahrzehntelanges Engagement.
Besonders gewürdigt wurden
auch vier Suchtbeauftragte, die sich
seit vielen Jahren ehrenamtlich im
Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte einsetzen: Dr. Ludwig Braun aus Wertheim,
Dr. Detlef Lorenzen aus Heidelberg,
Dr. Christoph von Ascheraden aus St.
Blasien sowie Dr. Richard Haumann
aus Tübingen. – Im Mittelpunkt des
Interventionsprogramms steht das
Prinzip „Hilfe statt Strafe“. Die Suchtbeauftragten unterstützen Betroffene
bei der unverzüglichen Aufnahme
einer qualifizierten Entzugs- und
Entwöhnungsbehandlung, ferner helfen sie bei der Klärung einer möglichen Übernahme der Behandlungskosten und bei der Vermittlung von
Praxisvertretung.
Ehrung von
Suchtbeauftragten:
Dr. U. Clever,
Dr. D. Lorenzen,
Dr. L. Braun,
Dr. C. v. Ascheraden,
Dr. J. Ungemach
(v. l. n. r.; auf dem Bild
fehlt Dr. R. Haumann)
Dank für jahrelanges Ehrenamt: Dr. J. Ungemach,
Dr. H.-J. Rühle, Dr. K. Möller und Dr. U. Clever (v. l. n. r.)
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DER NEUE NX
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Veranstaltungshinweis
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Die erfolgreiche Praxisabgabe
Ziele:
Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis?
Dann sollten die Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge
jetzt richtig gestellt werden. Vom optimalen Abgabezeitpunkt
über die Wahl des Nachfolgers bis hin zur Gestaltung der
­Praxisübertragung gibt es viel zu regeln. In diesem Seminar
­verdeutlichen wir, wie zukünftige Praxisabgeber ihre berechtigten Interessen als Unternehmer wahren können. Wir zeigen
auf, was Sie beachten müssen, damit eine reibungslose Praxis­
übergabe zulassungs- und privatrechtlich gelingen kann.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referenten:
• Matthias Engelter, Betriebswirt (VWA), KV Baden-Württemberg
• Ilka Latuske, Rechtsassessorin, KV Baden-Württemberg
Termin und Veranstaltungsort:
• 7. Februar 2015 (10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr)
• KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: [email protected]
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
45,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke)
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg lädt ein
Medizinhistorische Dissertation
D
ie „Arbeitsgruppe zum Umgang der Ärztekammer mit
der NS-Vergangenheit“ lädt
ein zur Vorstellung der Dissertation
von Dr. Philip Scharer mit dem
Titel „Robert Friedrich Wetzel
(1898 – 1962)“: Der Protagonist war
Professor für Anatomie an der Universität Tübingen. Als begeisterter Fossiliensammler und autodidaktischer
Urgeschichtsforscher fand er bei einer
seiner Grabungen in den Eiszeithöhlen der Schwäbischen Alb das wohl
bedeutendste Werk der beweglichen
Kunst aus der Frühzeit des Menschen:
den Löwenmenschen.
Wetzel war aber auch maßgeblich
daran beteiligt, die Universität Tübingen in eine nationalsozialistische
Hochschule zu verwandeln. Seine
nationalsozialistische Ideologie war
eigen und wich oft gehörig ab von der
herrschenden Linie, selbst Heinrich
Himmler musste sich mit seinen
Denkschriften befassen.
In einer umfangreichen und detaillierten Biografie beleuchtet Dr.
Philip Scharer das Leben von Robert
Wetzel aus verschiedenen Perspektiven. Die Geschichte der Anatomie an
der Universität Tübingen findet dort
ebenso Raum wie Wetzels für die
damalige Zeit sehr fortschrittliche
Grabungsmethodik sowie seine nationalsozialistische Hochschulpolitik –
man gewinnt gleichsam einen Einblick hinter die Kulissen einer Universität auf dem Weg unter das Hakenkreuz.
Die Vorstellung der Dissertation
findet statt am Mittwoch, den
26. November 2014, 19.00 Uhr
im Hause der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg (Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart). Der Eintritt ist
frei.
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Nachruf auf Gerd Eggstein
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg trauert um ihren lang­
jährigen Hauptgeschäftsführer Gerd
Eggstein, der am 11. September 2014 im
Alter von 80 Jahren in Lindau verstorben
ist. Herr Eggstein war von 1978 bis 1994
zunächst als Geschäftsführer und Justiziar,
später als Hauptgeschäftsführer für die
Landesärztekammer Baden-Württemberg
tätig. 1994 musste er aus gesundheitlichen
Gründen sein Amt niederlegen. Als profunder Kenner des Gesundheitswesens in
Baden-Württemberg, als Fachmann in
Fragen des Arzt- und Medizinrechts war
sein Rat und Sachverstand sowohl in den
Gremien und Organen der Landesärztekammer, aber auch über die Landes­
grenzen hinaus bei Ehren- und Hauptamt
stets hochgeschätzt. Nach dem Mauerfall
unterstützte Herr Eggstein die sächsische
Landesärztekammer als „Partnerkammer“
bei deren Aufbauarbeit.
Bei der Bundesärztekammer war er
Mitglied in der Finanzkommission, der
Ständigen Konferenz Weiterbildung, der
480
ÄBW 11 • 2014
Ständigen Konferenz der Geschäftsführer
und der Rechtsberater. Die badenwürttembergische Ärzteschaft verlieh
Gerd Eggstein als Zeichen der Aner­
kennung für seine Verdienste 1994 das
Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft.
Trotz seiner Erkrankung hat Herr Eggstein
auch nach seinem Ausscheiden aus dem
aktiven Dienst sich stets für die Belange
der Ärzteschaft interessiert und den Kontakt mit den alten Kollegen und dem
Mitarbeiterkreis gepflegt.
Wir verlieren mit Gerd Eggstein eine
geschätzte und vorbildliche Persönlichkeit. Für seinen Einsatz sei ihm an dieser
Stelle nochmals herzlich gedankt. Wir
werden ihm ein ehrendes Andenken
bewahren.
Dr. med. Ulrich Clever
Präsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Karin Lübberstedt
Hauptgeschäftsführerin der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Gerd Eggstein
Kammern und KV
Baden-Württemberg macht Niederlassungskonzept zukunftsfähig
Ziel und Zukunft
I
m Kampf um den ärztlichen und
psychotherapeutischen
Nachwuchs wirbt die Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
(KVBW) offensiv mit regionalen Stärken. „Ziel und Zukunft (ZuZ): Wir – die
Ärzte und Psychotherapeuten – in
Baden-Württemberg“ heißt der Leitfaden, der den Delegierten der KVBW
vorgestellt wurde. Auf 60 Seiten
werden die vielfältigen Möglichkeiten
einer Niederlassung aufgelistet und
bestehende sowie kommende Fördermöglichkeiten gebündelt.
Es lohnt sich, niedergelassener
Arzt in Baden-Württemberg zu werden: Honorarstabilität, ergänzt durch
einen beachtlichen Katalog an Einzelleistungen, die extrabudgetär vergütet werden und eine Vielzahl von Selektivverträgen bieten überdurchschnittlich gute Verdienstmöglichkeiten. Außerdem lassen sich die
Gesetzlichen Krankenkassen die ambulante Versorgung im Südwesten
mit überdurchschnittlichen Pro-KopfAusgaben pro Versichertem und Honoraren pro Fall mehr als im Bundesvergleich kosten. Teil der vertrauensvollen Kooperation mit den Krankenkassen ist auch eine evidenzbasierte
Wirtschaftlichkeitsprüfung. Durch ei-
ne umfassende Reform konnten zudem die belastenden Bereitschaftsdienste auf etwa sieben Einsätze im
Jahr reduziert werden. Für die Bereitschaftsdienste gilt zudem eine Mindestumsatzgarantie, die den Dienst
auch für den Vertretungsfall attraktiv
macht. Und weiter: Dank starker Wirtschaft und geringer Arbeitslosigkeit
findet auch der Partner schnell einen
geeigneten Arbeitsplatz.
Der Leitfaden erklärt allgemeinverständlich die Varianten der Zulassung als Arzt in der ambulanten medizinischen Versorgung von der Einzelpraxis bis zur Anstellung in Medizinischen Versorgungszentren. Den
größten Teil nehmen die Niederlassungsmöglichkeiten nach Fachgruppen und Planungsbereichen ein. Hier
wird zusätzlich nach der Anzahl der
offenen Sitze als auch der ausgeschriebenen Sitze unterschieden.
Schließlich gilt die Übernahme einer
ausgeschriebenen Praxis als die einfachste Form der Niederlassung.
Baden-Württemberg hat die Niederlassung in Bereichen mit bestehender oder drohender Unterversorgung schon früh modellhaft gefördert. 2012 und 2013 wurde an zwei
von Unterversorgung bedrohten
Standorten eine sogenannte RegioPraxisBW gegründet. Für die Gründung einer RegioPraxisBW gibt es
eine Anschubfinanzierung von der
KV. Außerdem wird die Anstellung
von weiteren Ärzten gefördert, und
es wird ein Fallzahlzuschlag über die
ersten fünf Jahre gewährt. Das Modell wird nun um die RegioPraxisFiPsBW erweitert. FiPs steht für Filialpraxen. Darunter fallen bereits bestehende Praxen, die durch eine
Zweigpraxis die Versorgung unterversorgter Gebiete sicherstellen. Die
konkreten Förderbedingungen müssen noch ausgearbeitet werden.
Noch ist der Ärztemangel überwiegend im hausärztlichen Bereich zu
finden. Zukünftig sollen bewährte
KV-Fördermaßnahmen unter den
gleichen Vorzeichen auch für den
fachärztlichen Bereich gelten. Das
schließt auch die Förderung der Weiterbildung zum Facharzt ein, die
bisher auf die Allgemeinmedizin beschränkt war.
ZuZ steht für Transparenz und
Vollständigkeit. Der Leitfaden bündelt alle Informationsangebote und
Fördermöglichkeiten, auch die des
Landes oder der Kassen, verlinkt zu
vertiefenden Informationsseiten oder
zu persönlicher Beratung. Am Ende
steht der Niederlassungsfahrplan für
Baden-Württemberg. Alle Stationen
von der Facharztanerkennung an sind
hier mit Angabe des zuständigen
Amtes im zeitlichen Ablauf aufge­
listet.
PräsidentenHotline
W
o drückt Sie der
Schuh und wie
kann sich die
Ärztekammer noch mehr
für Sie stark machen?
Haben Sie Anregungen,
Ideen oder vielleicht auch
Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich
Clever ermöglicht den
Mitgliedern die direkte
Kontakt­aufnahme.
Am
18. November wird der
Prä­sident der Landesärztekammer Baden-Württemberg wieder von 12.00 bis
14.00 Uhr direkt an der
Präsidenten-Hotline
(07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an!
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26.11.2014 Mittwoch
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10.12.2014 Mittwoch
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14.00 -- 17.00
18.00
19.11.2014
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29.11.2014
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09.00 - Mittwoch
17.00
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22.11.2014 Mittwoch
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Samstag
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03.12.2014
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17.12.2014
Mittwoch
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22.11.2014 Samstag
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03.12.2014 Mittwoch
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17.12.2014 Mittwoch
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- 18.00
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SONOTHEK:
Ethik
120
Verwundeten-Fürsorge in der Schweiz, 1914 – 1918
„Kriegsgäste“ und „Kriegskrüppel“
auf neutralem Boden
D
Wolfgang U. Eckart
Marcelin Oliver Draenert
Redaktion:
Prof. Dr. med.
Dr. phil. Urban Wiesing
und Dr. phil. Diana Aurenque
Universität Tübingen,
Institut für Ethik
und Geschichte
der Medizin,
Gartenstraße 47
72074 Tübingen
www.iegm.uni-tuebingen.de
482
ie Bilanz des Ersten Weltkrieges war bedrückend.
So bezifferte der Sanitätsbericht über das Deutsche
Heer 1934 die Anzahl der durch Verwundung, Unfall, Selbstmord und Krankheit zwischen dem 2. August
1914 und dem 31. Juli 1918 verstorbenen Soldaten auf
1 202 042; dieser Zahl stand für den gleichen Berichtszeitraum die der insgesamt 702 778 aus dem Heer als
„dienstunbrauchbar“ Entlassenen (503 713 mit, 199 065
ohne Versorgung) gegenüber. Von der Gesamtzahl der
„Dienstunbrauchbaren“ mit Versorgung wiederum waren
89 760 als „Verstümmelte“ mit Ansprüchen auf eine „Verstümmelungszulage“ anerkannt. Zu jener Gruppe gehörte
der überwiegende Teil der schwer- und schwerstbeschädigten Kriegsinvaliden der Nachkriegszeit.
Es gibt gute Gründe, diese offiziellen Zahlen als geschönt anzuzweifeln. Andere Hochrechnungen gehen von
etwa 2,7 Millionen dauernd kriegsbeschädigter Soldaten
aus, was etwa 11 Prozent der insgesamt 24,3 Millionen
verletzter und schwerverletzter Soldaten entsprechen
würde. Hinzu traten etwa 533 000 versorgungspflichtige
Kriegswitwen und etwa 1,2 Millionen Kriegswaisen. Entstanden war so aus dem Krieg ein unermessliches Elend
und Leid weit über den Kreis der unmittelbar Betroffenen
hinaus, das die soziale Landschaft der Weimarer Republik
hindurch bis in die NS-Diktatur prägen sollte. Bereits in den
ersten Kriegsmonaten hatte sich abgezeichnet, mit welch
hohen Invalidenzahlen bei einer Fortdauer des Krieges zu
rechnen sein würde.
Der Krieg hatte auch hinsichtlich Verwundung und
Überleben sein Gesicht gewandelt. Einerseits steigerten
die höhere Durchschlagskraft und der vermehrte Einsatz
von Explosivgeschossen die Zahl der Verwundeten ins bis
dahin Unvorstellbare, andererseits überlebten aufgrund
verbesserter und aseptischer Wundbehandlung weit mehr
Verwundete als früher. 1870 / 71 waren noch 80 bis 90
Prozent aller „Schussbrüche“ verstorben, nun überlebten
viele der so verletzten Soldaten und wurden zu „Krüppeln“
bzw. „Kriegsinvaliden“ (seit Mai 1915 in Preußen offizieller
Begriff) oder „Kriegsbeschädigten“. Die sozial-karitative
Mobilmachung kam zunächst allerdings nur schleppend
in Gang. Im November 1914 standen 2357 zusätzliche
Betten in „Krüppelheimen“ für die Nachbehandlung
Schwerverwundeter zur Verfügung. Erst allmählich entwickelte sich im Laufe des Krieges eine indes niemals suffiziente Erstversorgung der schwerst Kriegs­beschädigten,
die lediglich unter Einsatz von Spenden und Stiftungen
mehr schlecht als recht aufrechterhalten werden konnte.
Der Staat verschoss sein Kriegsbudget an den Fronten.
Deutsche Verwundete als internierte
„Kriegsgäste“ der Schweiz
Auch außerhalb des Reiches wurden deutsche Verwundete und Kriegsbeschädigte versorgt. Selbstverständlich
galt dies, wenngleich in sehr unterschiedlicher Intensität
ÄBW 11 • 2014
für die Kriegsgefangenenlagen der Feindmächte. Meist
wurden jedoch schwer verwundete Soldaten gar nicht erst
gefangen genommen, sondern im Verlaufe des Krieges
zunehmend schnell ausgetauscht. Für die ersten Kriegsjahre freilich galt dies noch nicht. Zu verhärtet waren noch
die politischen Fronten der Kriegsparteien, zu groß die
Angst, dass die Gegenseite wiederhergestellte Verwundete erneut im Krieg einsetzen könnte. In dieser Situation fiel
der Schweiz, geografisch in unmittelbarer Nähe der
deutsch-französischen und der österreichisch-italienischen
Front gelegen, eine Bedeutung zu, über die heute nur noch
wenig bekannt ist.
Kriegsinvalide bei der Gartenarbeit
Die Rolle des Alpenlandes selbst war inmitten des
Kriegsgeschehens nicht unproblematisch. Zwar blieb die
Schweiz als neutrales Land während des ganzen Krieges
von militärischen Angriffen verschont, doch war auch sie
als unmittelbarer Anrainerstaat im Süden des Reichs von
der Länge des Krieges und insbesondere von der Blockade
der Entente und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Problemen mindestens ebenso stark betroffen wie
etwa die Niederlande oder Dänemark. Dazu kam – angesichts des bedrohlich nahen Kriegsgeschehens – die
massive Ausweitung des Militärbudgets. Die Bevölkerung
war entlang der Sprachregion auch politisch gespalten:
Während die Deutschschweizer mehrheitlich mit den
Mittelmächten sympathisierten, waren die Westschweizer
zu großen Teilen aufseiten der Entente-Mächte. Die sozialen Probleme kulminierten im Landesstreik von 1918.
Während des Konflikts bemühte sich die Eidgenossenschaft, ihre seit Beginn des 20. Jahrhunderts betriebene
Politik der Neutralität und der Guten Dienste im Sinne der
Haager Konventionen (1907) weiterzuführen.
Bereits unmittelbar nach Kriegsausbruch hatte sich das
Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) um einen
Verwundeten-Austausch zwischen den Kriegsparteien,
insbesondere zwischen Frankreich und Deutschland bemüht. Für einen direkten Austausch waren jedoch die diplomatischen Bemühungen von vornherein zum Scheitern
verurteilt. Infrage kam jedoch als neutrales Land schon
wegen seiner geografischen Lage am ehesten die Schweiz,
die sich bereits im Deutsch-Französischen Krieg 1870 / 71
Ethik
auf ähnliche Weise (Hospitalisierung der französischen
Bourbaki-Armee) engagiert hatte. Verhandlungen mit der
Schweiz über eine Aufnahme und die Hospitalisierung von
Verwundeten aller auf dem europäischen Kriegsschauplatz
Beteiligten schienen auch deshalb aussichtsreich, weil sich
das Land trotz seiner Neutralität und wegen seiner von
Frankreich unterstellten Deutschfreundlichkeit (zumindest
in den deutschsprachigen Teilen des Landes) der nicht
unbegründeten Gefahr feindlicher Übergriffe durch Frankreich und Deutschland zum Zwecke möglicher Flankenoperationen und durch Italien an der gemeinsamen
Grenze mit dem Tessin von Kriegsbeginn an durch feindliche Übergriffe bedroht fühlte. Wie begründet auch immer
solche Befürchtungen realiter auch gewesen sein mögen,
sie wurden jedenfalls in Bern als höchst konkret und bedrohlich empfunden.
Vor diesem Hintergrund schien es mehr als angebracht,
im Sinne eines aktiven Kampfes um die Neutralität den
caritativen Bemühungen des Internationalen Komitees
vom Roten Kreuz (IKRK) ein offenes Ohr zu schenken und
Bereitwilligkeit zu signalisieren. In Genf verfügte man allerdings lediglich über breite humanitäre Infor­mationen aus
allen Kriegsnationen und über einflussreiche diplomatische
Kapazitäten, nicht aber über die ­finanziellen und logistischen Ressourcen, um einen möglichen Austausch in die
Wege zu leiten und dauerhaft zu realisieren. Die Schweiz
hingegen konnte diese Lücke füllen und mit Deutschland
und Frankreich verhandeln, die Organisation der Züge
­organisieren und Austausch­stationen errichten.
Unterstützung wurde dem Projekt auch von kirchlicher
Seite zuteil. Zunächst hatte der Vatikan sogar unabhängig
versucht, sein genuines Interesse an humanitären Bestrebungen diplomatisch zu lancieren und gegenseitige Hilfsmaßnahmen in Gang zu setzen, und Benedikt XV.
(1854 – 1922) hoffte, diese durch eine Kooperation mit der
neutralen Schweiz in die Tat umzusetzen. Bereits der Vorgänger Benedikts, Papst Pius X., hatte unmittelbar nach
Kriegsausbruch am 2. August 1914 einen Mahnruf an alle
Katholiken des Erdkreises zur Wiederherstellung des Friedens und zur Vermeidung von Kriegsgräueln gerichtet.
Bereits am 8. September 1914 folgte Benedikt XV. mit einem
eigenen Friedensappell, der an die Regierungen der Kriegsparteien gerichtet war, und thematisierte den Krieg wenige
Wochen später auch in seiner Antrittsenzyklika.
Kriegsinvalide beim Korbflechten (ca. 1916)
Bereits im Dezember 1914 folgte eine diplomatische
Initiative, die aus Rom an den englischen König, den russischen Zaren, den französischen Ministerpräsidenten
Poincaré sowie an Wilhelm II. gerichtet war und einen
Austausch nicht mehr dienstfähiger Kriegsgefangener vorschlug. Nach anfänglichem Zögern antworteten alle kontak-
tierten Seiten außer Russland positiv. Nach diesem diplomatischen Vorspiel übermittelte Benedikt XV. am 11. Januar
über seinen Staatssekretär, Kardinal Pietro Gasparri
(1852 – 1934), eine offizielle Note an die Krieg führenden
Staaten, in der um die Freilassung und den gegenseitigen
Austausch von Zivilgefangenen geworben wurde.
Parallel dazu liefen in der Schweiz unabhängige Vorbereitungen zum Austausch verwundeter Soldaten mit
dem IKRK in Genf an. Bei diesen Verhandlungen erklärte
sich die Schweiz dazu bereit, das Schweizerische Rote Kreuz
und Sanitätszüge der Armee für den Austausch bereitzustellen und veröffentlichte am 16. Februar 1915 eine Liste,
die die Voraussetzungen für den Transport Verwundeter
mit dem Ziel ihrer Repatriierung nach Kriegsende definierte. Zu diesen Voraussetzungen gehörten insbesondere
der Verlust eines oder mehrerer Glieder, Bewegungsunfähigkeit aufgrund von Gelenkversteifungen, Lähmung,
Muskelatrophie oder Pseudarthrosen, Verletzungen an den
Augen, schwerste Gesichtsverletzungen, Verletzungen am
Thorax oder im Bauchbereich, Tuberkulose und nervliche
oder mentale Schäden, die die Heilbehandlung in einer
speziellen Institution erforderlich scheinen ließen.
Kriegsinvalide beim Prothesenbau (ca.1916)
Für die Krankenpflege stellte das Schweizerische Rote
Kreuz 900 Krankenschwestern aus den Diakonissenhäusern Riehen, Bern und St. Loup sowie aus den Klöstern
Waldegg und Ingenbohl, aus der Pflegerinnenschule Zürich, dem Lindenhof Bern, dem Rotkreuz Fluntern, La
Source in Lausanne sowie Samariterinnen und nicht diplomierte „Rotkreuzdamen“. Erfolgen sollte der Austausch in
den Grenzstädten Konstanz und Lyon. Am 2. März 1915
schließlich lief die Aktion an und erste Züge mit Kriegsverletzten durchfuhren die Schweiz bei Nacht. Transportiert
wurden im ersten Durchgang 2580 Schwerverwundete
von beiden Seiten. Ein zweiter noch umfangreicherer
Transport mit insgesamt 4203 Versehrten folgte im Juli
1915, ein dritter mit 1380 im Dezember 1915, ein vierter
im Februar 1916 mit 481 Verwundeten französischer und
deutscher Nationalität. Das sanitätsdienstliche Begleitpersonal, das aufgrund der Genfer Konvention zusammen mit
den Verwundeten ausgetauscht werden musste, belief sich
auf 6658 französische und 1556 deutsche Sanitätsoffiziere
und Sanitätsmannschaften. Insgesamt waren also allein
durch die ersten vier Austauschzüge 16 858 Soldaten der
beiden Kriegsgegner in die Heimat transportiert worden.
Hospitalisierung statt Repatriierung
Die Repatriierung verwundeter und erkrankter Soldaten war einerseits ein großer humanitärer Kraftakt, andererseits barg er aber für die Kriegsparteien die Gefahr, dass
ÄBW 11 • 2014
Prof. Dr. Wolfgang
U. Eckart, Direktor des
Instituts für Geschichte
und Ethik der Medizin,
der Ruprecht-KarlsUniversität Heidelberg
Dr. Marcelin Oliver
­Draenert, Zentrum
für Orthopaedische
Wissenschaften,
München
483
Ethik
gesundete Soldaten des Feindes wieder an die Fronten
zurückkehren würden. Vor diesem Hintergrund erörterte
Gustave Ador (1845 – 1928), Präsident des IKRK, im Januar
1915 die Frage der dauerhaften Internierung Verwundeter
in der Schweiz mit dem französischen Kriegsminister Alexandre Millerand. Zur gleichen Zeit bemühte sich auch der
Vatikan um die Internierungsfrage und ließ dies am 11.
Januar 1915 Gustave Ador wissen. Die sich an diese Initiativen anschließenden diplomatischen Verhandlungen
zwischen den Kriegsparteien waren hochsensibel und
zogen sich bis in den August 1915 hin. Als vermittelndes
diplomatisches Bindeglied war der Vatikan in der öffentlichen Wahrnehmung immer mehr weiter in den Mittelpunkt der Internierung gerückt, sodass man in Bern um
die Urheberschaft der Idee fürchtete, wie in einer Meldung
der Neuen Zürcher Zeitung vom 21. August 1915 deutlich
wurde, in der es hieß:
„Es muss daher einmal deutlich gesagt werden, dass die
Initiative zu diesem Werk […] nicht von Rom ausging. Es ist
ein schweizerisches Werk – in seinem Ursprung, seiner ersten
Ausführung und seiner tieferen Psyche. […] Die Initiative
dazu ging vom „Rom jenseits der Berge“, vom ‚calvinistischen
Rom’ aus – von Genf.“
Deutsches Sanitätspersonal beim Grenzübertritt
aus der Schweiz (1915)
Doch daran zweifelte außerhalb der Schweiz, wo man
solche Befürchtungen wohl zurecht allenfalls als späten
Reflex auf den Schweizer Kulturkampf der frühen 1870er
Jahre zu deuten wusste, kaum jemand. Den Weg zum
Erfolg eines Abkommens ebnete – nach langer deutscher
Verzögerungstaktik – schließlich am 24. August 1915 eine
persönliche Depesche Wilhelms II. aus Berlin, in der der
Kaiser erklärte, dass er das vom Papst vorgeschlagene
Prinzip der Internierung akzeptiere. Im Oktober erklärte
dann auch die deutsche Regierung ihr Einverständnis.
Zunächst nur probeweise lief die Internierung schließlich
am 26. Januar 1916 mit 100 tuberkulosekranken französischen Soldaten, die über Konstanz in die Schweiz transportiert wurden, und mit ebenso vielen deutschen Soldaten mit Tuberkulose an. Die Deutschen betraten in Genf
Schweizer Boden. Am 14. Februar 1916 wurden schließlich
die ersten 883 Franzosen, darunter 104 Offiziere, in den
Regionen Montana, Montreux, Leysin und dem Berner
Oberland interniert. Im Gegenzug bezogen 364 deutsche
Soldaten, darunter sieben Offiziere, in der Region um den
Vierwaldstättersee und in Davos Quartier.
Mit diesem ersten erfolgreichen Versuch war das Eis
nun auch für Großbritannien gebrochen, das am 17. März
1916 eine Anfrage an die Schweiz richtete, ob es möglich
484
ÄBW 11 • 2014
sei, englische Kriegsgefangene in der Schweiz unterzubringen. Dagegen hatte die deutsche Regierung nichts einzuwenden. Gleichwohl folgten auch nun noch detaillierte
Verhandlungen über den endgültigen Diagnose-Katalog,
der zur Internierung berechtigen sollte, und die Notwendigkeit einer ausführlichen Untersuchung der für die Internierung infrage kommenden Soldaten durch – neutrale –
Schweizer Ärzte. Einbezogen in diese Verhandlungen waren
auf britischer Seite auch die Vereinigten Staaten von
Amerika über ihren Botschafter in London. Die Internierung
konnte nun anlaufen, auch nachdem endgültig geklärt war,
dass in ihre Heimatländer geflüchtete Internierte wieder in
die Schweiz zurückexpediert werden mussten. Wie hoch
die Fluchtrate insgesamt war, ist schwer abzuschätzen; sehr
hoch kann sie nicht gewesen sein, denn für die verwundeten Soldaten war mit der Internierung der Krieg beendet.
Die meisten von ihnen zumindest hatten überlebt. Erst nach
dem Waffenstillstand 1918 häuften sich bei den deutschen
Internierten illegale Grenzübertritte ins revolutionäre Heimatland. Darüber aber führte niemand Buch.
Man kann sich wohl heute die Radikalität des
Wechsels aus der bedrückenden Lebenswelt eines
schwerverwundeten Kriegsgefangenen in die eines wohlversorgten Internierten in der Schweiz kaum mehr vorstellen. Damals muss dies empfunden worden sein, wie
der Übertritt aus einer Nachtwelt ins Licht. Der unbekannte Besitzer der Erinnerungsschrift „Die deutschen Kriegsgäste der Schweiz“, die die Abteilung für Gefangenenfragen der Kaiserlichen Deutschen Gesandtschaft in Bern
herausgab und vermutlich an die Internierten verteilen
ließ, vermerkte handschriftlich in schlichter Orthografie
und Interpunktion auf dem Vorsatzblatt seines Exemplars
gleich unter dem Titel der Broschüre: „Für den, den es
damals so brennend anging die Zeit die als ein Kilometerstein im Dasein mit bestem Recht bezeichnet werden kann,
das Erlebnis einer Konfrontation von der einen Stunde zur
anderen. Invalidenlager Orleans und Tours in ihren nicht
zu vermeidenden Nachtseiten des Lebens, in Tours war
ich Barackenchef von 80 Schwerverletzten, der Krankheit
ganzer Jammer fasst ein an, und selber krank und siech.
Wie süß der Friede ist das offenbarte diese Diskrepanz –
Krieg und Frieden.“
Als Unterkünfte für die Internierten wählte man Hotels
und Pensionen in privater Hand, welchen für die Unterbringung pro Kopf zunächst je nach Dienstrang 4 bis 6
Franken, später rückwirkend auf den 1. Januar 1917 5 bis
7 Franken ausbezahlt wurden. Dafür musste der Wirt die
Ernährung und die Unterkunft der Internierten bereithalten. Die medizinische Versorgung der Internierten wurde
in allen Regionen durch besondere Hospitäler gewährleistet und vom obersten Armeearzt des Landes kontrolliert.
Für besondere Einrichtungen wie Heil- und Kurbäder
wurden für die Internierten Sonderkonditionen ausgehandelt. Operationen, insbesondere orthopädische, wurden in
allen dafür infrage kommenden Schweizer Krankenhäusern und daneben bis Herbst 1917 auch in der Armeesanitätsanstalt (A. S. A.) in Luzern durchgeführt.
Mit der Eröffnung einer zweiten A. S. A. in Fribourg
1917 konnten nun alle Operationen an Soldaten der Entente dort im französischsprachigen Teil der Schweiz abgewickelt werden. Für die Deutschen wurde entsprechend
das Deutsche Interniertenspital in Luzern im Hotel Terrasse
untergebracht. Medizinischer Chef beider Einrichtungen in
Luzern war der Berner Chirurg Hans Brun, Chefchirurg in
Ethik
Fribourg, Prof. Clement. Besonderen Wert legte man auf
eine optimale Prothetik sowie auf früh einsetzende und
nachhaltige Rehabilitierungsmaßnahmen. Prinzipiell war
es auch möglich, ein universitäres Studium aufzunehmen
oder fortzusetzen; daneben errichtete man Werkstätten, in
denen die Rekonvaleszenten selbst Produkte für ihre Heimat herstellen konnten. Auch Hilfskräfte für die Landwirtschaft wurden aus dem Kreis der Internierten rekrutiert.
Innenpolitisch bedeutsames Prinzip war es aber bei allen
Reintegrationsmaßnahmen, keinem Schweizer einen Arbeitsplatz zu nehmen.
Deutsche Kriegsinvalide nach der Repatriierung
in Konstanz (1915)
Überhaupt stellte die gesamte Internierungsaktion
für die Schweiz eine innere politische Zerreißprobe dar,
weil es natürlich Sympathielager für die unterschiedlichen
Kriegsparteien je nach Region gab. Das Tessin sympathisierte mit Italien, die frankofone Schweiz mit Frankreich
und seinen Verbündeten, die deutschsprachige Schweiz
mit den Internierten des Kaiserreichs. Zum inneren Bruch
haben solche Spannungen aber nie geführt. Sie machten
sich überdies an anderen Details gelegentlich viel stärker
fest, so etwa in der Sauerbruch-Affäre 1915. Ferdinand
Sauerbruch (1875 – 1951), seit 1910 Professor für Chirurgie
an der Universität Zürich und Direktor der Chirurgischen
Klinik und Poliklinik des Zürcher Kantonsspitals, besuchte
nicht nur als beratender Chirurg an den Wochenenden die
deutsche Front, sondern der Wochenend-Kriegschirurg
„politisierte“ auch in der Schweizer Öffentlichkeit seit
dem Beginn des Ersten Weltkriegs, und seine politische
Grundhaltung, die er mit vielen deutsch-schweizerischen
Zeitgenossen in bürgerlich-akademischen Kreisen teilte,
war zweifellos deutsch-national. Auch dass er den Krieg
in der Neuen Zürcher Zeitung als „eine Notwendigkeit“,
als „ein Ereignis“ wie „große Naturgewalten“, bezeichnete,
an dessen großem Geschehen „menschliche Über­
legungen und menschliche Veröffentlichungen“ nichts
würden verändern können, entsprach in seiner ganzen
Irrationalität dem Denken der Zeit und weckte besonders in der frankofonen Schweiz Anstoß. Zweifellos
hat Sauerbruch in Zürich auch deutsche Internierte
behandelt. Problematisch und nicht hinnehmbar war
­
­allerdings nicht dies, sondern die Anmahnung deutscher
Gesinnung bei seinen Zürcher Assistenten, die ihm
bald rigoros bis zum offiziellen Weggang nach München
1918 untersagt wurde.
In der Bilanz für die Schweiz war die gesamte Internierungsmaßnahme, in deren Rahmen mehr als 60 000 Soldaten der großen kriegsteilnehmenden Nationen bis 1918
und zum Teil darüber hinaus medizinische Behandlung
zuteil wurde, finanziell kein nennenswerter Gewinn. Im
Gegenteil musste die Schweiz mit großen Summen in die
Vorleistung gehen, da die Nutznießerstaaten für ihre Internierten nur Abschlagszahlungen leisteten. Darüber hinaus
überstiegen die Kosten, die etwa in den Armeesanitätsanstalten entstanden, die vorgesehenen Budgets permanent,
sodass staatsfinanzpolitisch zur Finanzierung Budget­
umschichtungen erforderlich wurden.
Allenfalls für die Hotels erwirtschaftete die Internierung in der Endabrechnung ein schwaches Plus von etwa
150  000 Franken. Mit Touristen in Friedenszeiten hätte man
deutlich mehr verdient. Entscheidend war für die Schweiz
vielmehr der ideelle und außenpolitische Mehrwert, den
sich die Eidgenossen durch diesen besonderen Dienst an
der Humanität für ihre Neutralität erwirtschaftet hatten.
Gerade der Aspekt der Neutralitätssicherung durch humanitäre Einbindung in den Krieg darf hierbei nicht unterschätzt werden.
Wolfgang U. Eckart, Marcelin Oliver Draenert
Buchcover
Literatur
Draenert, Marcelin Oliver, Kriegschirurgie und Kriegsorthopädie in der
Schweiz zur Zeit des Ersten Weltkrieges, Diss. phil. Universität Heidelberg,
Heidelberg 2011.
Draenert, Marcelin Oliver, Swiss Contributions to War Surgery During
the Great War, in: Clin.Orthop.Relat.Res. 471(2013), S. 2712 – 2725.
Die deutschen Kriegsgäste der Schweiz – Mit 121 Abbildungen heraus­
gegeben von der Abteilung für Gefangenenfragen der kaiserl. Deutschen
Botschaft in Bern, München 1917.
Eckart, Wolfgang U., Medizin und Krieg – Deutschland 1914 – 1924,
­Paderborn 2014.
Favre, Edouard, L‘internement en Suisse des prisoniers de guerre malades
ou blessés. Trois volumes fait par l‘ordre du colonel Hauser, médecin
d‘armée, 3 Bd. Genf / Lyon / Bern 1916 – 18.
Mörgeli, Christoph, Der Sauerbruch-Skandal von 1915 – Ein Chirurg
­politisiert. In: Schweiz.
Rundschau Med. (Praxis) 77(1988), Nr. 6, S. 123 – 127.
Nagel, E., Die Liebestätigkeit der Schweiz im Weltkriege – Bilder aus­
großer Zeit, Bd. 2, Basel 1916.
ÄBW 11 • 2014
485
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Ärztliche Leistungen – umsatzsteuerpflichtig oder -befreit?
Filippo Scaglione
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Der Bundesrechnungshof hat in
seinem Jahresbericht 2013 auch den
„laxen“ Umgang der Finanzämter mit
umsatzsteuerpflichtigen
medizinischen Leistungen gerügt. Grundsätzlich sind Umsätze aus ärztlichen
Tätigkeiten wie diagnostische und
therapeutische Leistungen von der
Umsatzsteuer befreit. Und dennoch
gibt es auch bei Medizinern Leistungen, die umsatzsteuerpflichtig sind.
Um zu verhindern, dass sich (neue)
Praxisstrategien oder Leistungsangebote finanziell zu einem „Bumerang“
entwickeln, ist unter anderem bei
folgenden Sachverhalten besondere
Vorsicht geboten:
1. Bereitstellung von Räumen,
Geräten und Personal
gegen Entgelt im Rahmen
einer Praxisgemeinschaft
Wie das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts Hannover
vom 11. April 2013 (Az.: 5 K 159/12)
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Tübingen
­veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termin und Veranstaltungsort:
19. November 2014 (18.00 Uhr) in Tübingen
Information und Anmeldung:
BW-Bank Tübingen, Melanie Spörl,
Telefon (0 70 71) 1 58-166, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
486
ÄBW 11 • 2014
zeigt, erbringt beispielsweise eine
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
dann umsatzsteuerpflichtige Leistungen, wenn sie ihre Infrastruktur
einem nicht der BAG zugehörigen
Mediziner gegen Entgelt überlässt.
Im vorliegenden Fall hatte eine
­vierköpfige BAG mit einem weiteren
selbstständig abrechnenden Kollegen einen Praxisgemeinschaftsvertrag geschlossen. Demzufolge war
die BAG alleiniger Erbringer der Infrastrukturleistungen. Im Gegenzug
beteiligte sich der nicht zur BAG gehörige Kollege mit 20 Prozent an den
Praxiskosten. Das Gericht argumentierte, dass die BAG und nicht die
Praxisgemeinschaft Mieterin der Praxisräume, Leasingnehmerin der Geräte, Eigentümerin des Inventars und
Arbeitgeberin des Praxispersonals
war. Somit unter­liegen die Leistungen der BAG gegenüber dem Mediziner der Umsatzsteuerpflicht. Keine
Umsatzsteuer fällt an, wenn der Leistungsnehmer Mitglied der ärztlichen BAG ist und die Leistungen
unmittelbar der Heilbehandlung dienen (vgl. § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG).
2. Ästhetische Behandlungen
und Schönheitsoperationen
Ärztliche Leistungen, die nicht der
Heilbehandlung dienen beziehungsweise für die keine medizinische Indikation vorliegt, sind grundsätzlich
umsatzsteuerpflichtig. Der Bundesrechnungshof nennt unter anderem
folgende Beispiele: Fettabsaugungen,
kosmetische Brustoperationen und
das Entfernen von Tätowierungen –
soweit diese Leistungen kosmetischer
Natur sind und kein therapeutisches
Ziel im Vordergrund steht (vgl. auch
OFD Frankfurt/M v. 01. 08. 2013 –
S 7170 A – 69 – St 16).
3. Gutachten, Stellungnahmen
und Atteste
Bescheinigungen, die nicht dem
Schutz, der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit dienen,
sondern etwa der Entscheidungsfindung eines Dritten, sind grundsätzlich
umsatzsteuerpflichtig. Hierunter fallen Gutachten, Stellungnahmen und
Atteste wie Nachweise für Vater-
schafts- oder Schadensersatzprozesse, Bescheinigungen zur Beur­
teilung der Erwerbsfähigkeit, für
Versicherungsabschlüsse oder für
­
Einstellungsuntersuchungen sowie
Gutachten über die Todesursache.
4. Vorträge, Veröffentlichungen
und klinische Studien
Veröffentlichungen in Form von
Büchern oder Zeitschriften sowie
Vortragstätigkeiten fallen generell
unter die Umsatzsteuerpflicht. Somit
sind zum Beispiel honorierte Vorträge
auf medizinischen Kongressen oder
auch Honorare im Rahmen klinischer
Prüfungen neuer Medikamente umsatzsteuerpflichtig.
Die obige Auflistung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen ist nicht abschließend. Angesichts des weit gefassten Geltungsbereichs dürfte es
kaum einen Niedergelassenen geben,
der keine umsatzsteuerpflichtigen
Leistungen erbringt. Aufgrund der
Kleinunternehmerregelung müssen
jedoch zumindest Mediziner mit diesbezüglich geringem Leistungsumfang keine Besteuerung befürchten.
Denn jene Umsätze, die einschließlich
Umsatzsteuer im Vorjahr nicht mehr
als 17 500 Euro und im laufenden
Kalenderjahr voraussichtlich nicht
mehr als 50 000 Euro betragen sind
umsatzsteuerfrei. Wichtig: Zur Ermittlung der jeweiligen Grenzen sind alle
umsatzsteuerpflichtigen Umsätze zu
addieren. Auch Umsätze aus dem
nichtmedizinischen Bereich werden
berücksichtigt – zum Beispiel aus
dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage oder der gewerblichen Immobilienvermietung.
Bei Leistungen im Grenzbereich
der Einordnung zwischen umsatzsteuerfreien oder umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten ist es ratsam, die
medizinische Zielsetzung in der
Krankenakte zu dokumentieren.
Denn die diagnostische oder therapeutische Indikation ist ausschlaggebend für eine Umsatzsteuerbefreiung. Im Zweifelsfall sollten Ärzte immer den Rat ihres Steuerberaters
einholen, um ihr Leistungsangebot
hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht
zu beurteilen.
Dieinformiert
Landesausschuss
der Ärzte und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Die nachfolgenden Beschlüsse
des Landesausschusses der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg aus seiner Sitzung
vom 30. 10. 2014 werden an dieser
Stelle im Rahmen einer Bericht­
erstattung veröffentlicht.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass es sich bei der Veröffentlichung
im Ärzteblatt Baden-Württemberg
ausschließlich um eine Bericht­
erstattung handelt, weshalb es
vorkommen kann, dass die
Bewerbungsfristen kurze Zeit nach
Erscheinen des Ärzteblatts ablaufen.
Wir verweisen daher grundsätzlich
auf unsere Homepage, wo die amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Landesausschusses jeweils
umgehend nach der Nichtbeanstandung des Sozialministeriums erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Fristen aus der Bekannt­
machung auf unserer Homepage
(www.kvbawue.de/vertraege_recht/
bekanntmachungen) maßgeblich
sind.
Beschluss
Feststellung von Überversorgung
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
30. Oktober 2014 gem. § 103 Abs.1
Satz 1 SGB V i.V. mit § 16 b Abs. 1
Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für
nachstehende Planungsbereiche
nach Maßgabe der Planungsblätter
Überversorgung fest:
Hausärztliche Versorgung:
Hausärzte:
Schorndorf.
Crailsheim, Künzelsau,
Schwäbisch Hall, Wertheim.
Aalen, Heidenheim.
Baden-Baden.
Heidelberg, Mannheim,
Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim,
Wiesloch/Walldorf.
Bad Wildbad, Freudenstadt,
Mühlacker.
Achern, Bad Krozingen/Staufen,
Breisach, Emmendingen, Freiburg,
Haslach/Hausach/Wolfach,
Lahr, Müllheim, Offenburg,
Titisee-Neustadt, Waldkirch.
Schramberg.
Konstanz, Lörrach/Weil, Schopfheim,
Stockach.
Münsingen, Reutlingen, Tübingen.
Biberach, Ehingen, Riedlingen, Ulm.
Bad Waldsee, Friedrichshafen,
Leutkirch, Pfullendorf, Ravensburg/
Weingarten, Sigmaringen,
Überlingen, Wangen.
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Augenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Stadt
Heilbronn, Landkreis Heilbronn,
Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut.
Chirurgen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Freudenstadt,
Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt
Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
Frauenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
HNO-Ärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Ludwigsburg, Mannheim,
Ortenaukreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis,
Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm.
Hautärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Emmendingen, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Heidelberg,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm.
Kinderärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Göppingen, Heidelberg,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut.
Nervenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-
ÄBW 11 • 2014
Information der
Kassenärztlichen
Vereinigung
Baden-Württemberg
487
Dieinformiert
Kreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Orthopäden:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-TauberKreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Psychotherapeuten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Göppingen,
Heidelberg, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim,
Ortenaukreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis,
Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
Urologen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-TauberKreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
488
ÄBW 11 • 2014
Spezialisierte fachärztliche Versorgung:
Anästhesisten:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller,
Region Heilbronn-Franken,
Region Hochrhein-Bodensee,
Region Mittlerer Oberrhein,
Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald,
Region Ostwürttemberg,
Region Rhein-Neckar,
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Fachärztlich tätige Internisten:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller,
Region Heilbronn-Franken,
Region Hochrhein-Bodensee,
Region Mittlerer Oberrhein,
Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald,
Region Ostwürttemberg,
Region Rhein-Neckar,
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Kinder- und Jugendpsychiater
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Mittlerer Oberrhein,
Region Neckar-Alb,
Region Rhein-Neckar,
Region Südlicher Oberrhein.
Radiologen:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller,
Region Heilbronn-Franken,
Region Hochrhein-Bodensee,
Region Mittlerer Oberrhein,
Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald,
Region Ostwürttemberg,
Region Rhein-Neckar,
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Gesonderte fachärztliche Versorgung:
Humangenetiker:
Land Baden-Württemberg.
Laborärzte:
Land Baden-Württemberg.
Neurochirurgen:
Land Baden-Württemberg.
Nuklearmediziner:
Land Baden-Württemberg.
Pathologen:
Land Baden-Württemberg.
Strahlentherapeuten:
Land Baden-Württemberg.
Transfusionsmediziner:
Land Baden-Württemberg.
Aufhebung von Zulassungs­
beschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
30. Oktober 2014 gemäß § 103
Abs. 3 SGB V i.V. mit § 16b Abs. 3
Ärzte-ZV fest, dass für die nach­
stehenden Arztgruppen in den
­genannten Planungsbereichen
in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung
entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen
angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf.
Hausärztliche Versorgung:
Hausärzte
Nagold.
Villingen-Schwenningen.
Bad Säckingen, Singen.
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Hautärzte
Calw, Ludwigsburg.
Kinderärzte
Biberach, Zollernalbkreis.
Nervenärzte
Tuttlingen.
Psychotherapeuten
Freudenstadt, Tuttlingen.
Gesonderte fachärztliche Versorgung:
Physikalische und
Rehabilitations-Mediziner
Land Baden-Württemberg.
Der Landesausschuss versieht
mit verbindlicher Wirkung für die
Zulassungsausschüsse seine Auf­
hebungsbeschlüsse mit der Auflage,
dass Zulassungen – soweit sie bei
der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur
in einem solchen Umfang erfolgen
dürfen, bis für die Arztgruppe
Überversorgung eingetreten ist.
Zulassungen nach § 101 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen
nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V
sind vorrangig umzuwandeln und
bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die
Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für
die Beendigung der Zulassungs- und
Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der
gemeinsamen Berufsausübung oder
der Anstellung. Ist danach noch
keine Überversorgung eingetreten,
ist über entsprechende Anträge auf
Dieinformiert
(Neu-)Zulassung zu entscheiden,
die mit den nach § 18 Ärzte-ZV
erforderlichen Unterlagen innerhalb
einer Bewerbungsfrist bis
einschließlich 30. Dezember 2014
beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind.
Die Entscheidung erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen unter
Berücksichtigung der beruflichen
Eignung, der Dauer der bisherigen
ärztlichen Tätigkeit, des Approba­
tionsalters und der Dauer der Ein­
tragung in die Warteliste für den
jeweiligen Planungsbereich. Bei
hiernach gleicher Eignung von
Bewerbern soll die räumliche Wahl
des Vertragsarztsitzes im Hinblick
auf die bestmögliche Patienten­
versorgung berücksichtigt werden.
Anordnung von Zulassungs­
beschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
30. Oktober 2014 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Über­
versorgung vorliegt. Er ordnet daher
gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V
i. V. mit § 16b Abs. 2 Ärzte-ZV mit
verbindlicher Wirkung Zulassungsbeschränkungen an, und zwar
für die nachstehenden Planungs­
bereiche:
Hausärztliche Versorgung:
Hausärzte
Bad Waldsee.
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Augenärzte
Enzkreis, Waldshut.
Chirurgen
Schwäbisch Hall.
Orthopäden
Neckar-Odenwald-Kreis.
Psychotherapeuten
Biberach, Stadt Heilbronn
Urologen
Freudenstadt.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung:
Kinder- und Jugendpsychiater:
Region Bodensee-Oberschwaben.
Feststellung der Mindest­
versorgungsanteile für die Gruppe
der Psychotherapeuten
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
30. Oktober 2014 gemäß § 101
Abs. 4 Satz 5 SGB V i.V. mit § 25
Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie
fest, dass in den nachstehenden
Planungsbereichen für ärztliche
Psychotherapeuten ein Mindest­
versorgungsanteil in Höhe von 25 %
und für Ärzte sowie Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder
und Jugendliche psychothera­
peutisch behandeln, ein Mindest­
versorgungsanteil in Höhe von 20 %
noch nicht ausgeschöpft ist:
Ärztliche Psychotherapeuten
Alb-Donau-Kreis, Lörrach,
Reutlingen, Stadt Heilbronn,
Zollernalbkreis.
Die zur Nachbesetzung aus­geschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in
­Baden-Württemberg mit Zulassungs­beschränkungen finden Sie ab sofort nur
noch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
www.kvbawü.de
Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze
kann man dort bequem über einen B
­ utton direkt auf
der Website anklicken.
Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines
­Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, w
­ eitergeführt werden soll. Ist dies
der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.
Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag
bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012.
Leistungserbringer,
die ausschließlich Kinder und Jugend­
liche psychotherapeutisch behandeln
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Landkreis Heilbronn,
Lörrach, Ortenaukreis,
Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut.
Der Zulassungsausschuss darf
bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl
Zulassungen erteilen. Zulassungen
nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V
und Anstellungen nach § 101 Abs. 1
Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils
vorrangig umzuwandeln, wobei die
Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für
die Beendigung der Zulassungs- und
Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der
gemeinsamen Berufsausübung oder
der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil
noch nicht ausgeschöpft, ist über
entsprechende Anträge auf (Neu-)
Zulassung zu entscheiden, die mit
den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer
Bewerbungsfrist bis einschließlich
30. Dezember 2014 beim jeweils
zuständigen Zulassungsausschuss
eingegangen sind. Die Entscheidung
erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der
beruflichen Eignung, der Dauer
der bisherigen ärztlichen/psycho­
therapeutischen Tätigkeit, des
Approbationsalters und der Dauer
der Eintragung in die Warteliste
für den jeweiligen Planungsbereich.
Bei hiernach gleicher Eignung
von Bewerbern soll die räumliche
Wahl des Vertragsarztes/-psycho­
therapeuten im Hinblick auf die
bestmögliche Patientenversorgung
berücksichtigt werden.
Stuttgart, 30. 10. 2014
Landesausschuss
der Ärzte und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Dr. Raible
Vorsitzender
ÄBW 11 • 2014
489
Fortbildung, Seminare & Kongresse
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05. / 06. 12. 2014
06. / 07. 02. 2015
(geändert)
24. / 25. 04. 2015
(geändert)
22. / 23. 05. 2015
04. / 05. 07. 2015
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15. – 20. 12. 2014
16. – 17. 01. 2015
07. – 08. 02. 2015
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20. – 21. 02. 2015
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www.schussental-klinik.de
Kursleitung:
Dr. S. Bachthaler, Dr. B. Müller, Dr. R. Rahm,
Priv.-Doz. Dr. J. Valdes-Stauber
Theorieseminare (20 Stunden) und Schussental-Klinik gGmbH
die Vermittlung und Einübung
Safranmoosstr. 5
Verbaler Interventionstechniken
88326 Aulendorf
(30 Stunden) werden in Blockform
durchgeführt
Balintgruppen (30 Stunden)
donnerstags, 14-tägig,
15.30 – 17.00 Uhr
Angebot in Reutlingen
21. 01. 2015
28. 01. 2015
11. 02. 2015
25. 02. 2015
jeweils 17.00 – 20.00 Uhr
Angebot in Ravensburg
25. 03. 2015
15. 04. 2015
20. 05. 2015
24. 06. 2015
jeweils 17.00 – 20.00 Uhr
Kurs 4:
12. 12. – 14. 12. 2014
Angebot in Aulendorf
10. 01. – 18. 01. 2015
ganztägig
27. 06. 2015
(Tagesseminar, 8 Std.;
Kosten: 125,– Euro,
Fortbildungspunkte: 10)
Psychosomatische
Grundversorgung
Balint-Gruppe, Progressive
Muskelent­spannung
Seminare mit KV- und
ÄK-Anerkennung
TauchtauglichkeitsUntersuchungen I und
Taucherarztkurs IIa nach GTÜM
(Medical Examiner of Divers &
Diving Medicine Physician)
Kursgebühr: 1300,– Euro
90 CME-Fortbildungspunkte sind
bei der Ärztekammer beantragt.
Advanced Mind-Tools –
Lösungsorientierte
Kurz-Interventionen für Profis
Eine starke und kompakte Auswahl
an therapeutischen Formaten aus
lösungsorientierter Kurzzeittherapie,
moderner Hypnose und Health-NLP
für Ärzte und Psychotherapeuten
zur Behandlung psychosomatischer
Störungen.
SINOVA Klinik
für Psychosomatik und
Psychotherapie Reutlingen
Wörthstr. 52/1
72764 Reutlingen
SINOVA Klinik
für Psychosomatische
Medizin
Ravensburg-Bodensee
Nikolausstr. 14
88212 Ravensburg
Schussental-Klinik gGmbH
Safranmoosstr. 5
88326 Aulendorf
69115 Heidelberg
Dr. Olschewski-Hattenhauer und
Dr. Oberweis-Nienburg
Tel. (0 62 21) 16 35 24
E-Mail: [email protected]
Klinikum Ludwigsburg
Praktika und Übungen
zu einem geringen Teil
auswärts
Klinikum Ludwigsburg
Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg
Tel. (0 71 41) 99-6 67 01
Fax (0 71 41) 99-6 67 09
www.kliniken-ludwigsburg.de
79098 Freiburg
Praxis PD Dr. Ross
Luisenstr. 6
Auskunft / Anmeldung:
Tel. (07 61) 7 07 73 21
Fax (07 61) 7 07 73 22
Praxis PD Dr. Ross
Luisenstr. 6
79098 Freiburg
E-Mail: [email protected]
Web: www.per-sono.de
Zum Gedenken
Dr. med. Karl-Heinz Fröhlich,
Karlsruhe
Dr. med. Berta Reck,
Bad Dürrheim
Gisela Hartung,
Freiburg
Dr. med. Armin Kurz,
Sigmaringen
Anna Ochsenfahrt,
Pfullendorf
Prof. Dr. med. Christian Herfarth,
Heidelberg
Dr. med. Wolfgang Eichholtz,
Villingen-Schwenningen
Dr. med. Kurt Trautmann,
Freiburg
Marc Benjamin Meßmer,
Ettlingen
Dr. med. Anita Blankennagel,
Heidelberg
Hans-Jürgen Bauknecht,
Ravensburg
Dr. med. Karl Friedrich,
St. Georgen
Dr. med. Bernd Sadler,
Stockach
Dr. med. Wolfgang Waidelich,
Ditzingen
Dr. med. Ulrich Kleemann,
Ravensburg
Dieter Gralla,
Achstetten
Dr. med. Edmund Müller,
Kirchzarten
Dr. med. Anneliese Reinelt,
Stühlingen
Dr. med. Walter Haarmann,
Biberach
Dr. med. Paul Wittstock,
Emmendingen
Dr. med. Fritz Scheuthle,
St. Johann
Dr. med. Kay Thierfelder,
Freiburg
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 08. 11. 1940 † 22. 05. 2014
* 08. 01. 1932 † 12. 08. 2014
* 29. 12. 1933 † 22. 08. 2014
* 26. 10. 1948 † 22. 08. 2014
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
* 06. 04. 1936 † 29. 08. 2014
* 12. 08. 1933 † 02. 09. 2014
* 02. 03. 1939 † 03. 09. 2014
* 07. 05. 1925 † 03. 09. 2014
* 01. 05. 1981 † 04. 09. 2014
* 04. 07. 1936 † 10. 09. 2014
* 04. 02. 1951 † 11. 09. 2014
* 24. 10. 1927 † 13. 09. 2014
* 12. 05. 1947 † 16. 09. 2014
* 09. 01. 1940 † 16. 09. 2014
* 25. 09. 1922 † 20. 09. 2014
* 26. 01. 1953 † 21. 09. 2014
* 27. 02. 1921 † 23. 09. 2014
* 08. 02. 1923 † 23. 09. 2014
* 31. 12. 1932 † 25. 09. 2014
* 30. 11. 1922 † 29. 09. 2014
* 13. 06. 1922 † 04. 10. 2014
* 02. 08. 1944 † 05. 10. 2014
Symposium
„Umwelt und ärztliches
Handeln“
Eine Veranstaltung
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Samstag, 24. Januar 2015
9.30–13.45 Uhr
In den Räumen
der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Die Teilnahme ist kostenlos –
eine Anmeldung
unbedingt erforderlich.
Weitere Informationen
erhalten Sie bei:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Fortbildung und
Qualitätssicherung,
Sonja Hagdorn
Jahnstraße 40,
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89-830,
Fax (07 11) 7 69 89-82
E-Mail:
[email protected]
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Stuttgarter Ärzteorchester – Winterkonzerte 2014
Freitag, 12. Dezember 2014, 20.00 Uhr
Ort: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, Stuttgart-Möhringen
Samstag, 13. Dezember 2014, 20.00 Uhr
Ort: Liederhalle Stuttgart, Mozartsaal
Albertina Eunju Song, Klavier – Dr. Arnold Waßner, Dirigent
Programm:
Frédéric Chopin – Konzert für Klavier und Orchester Nr. 2 f-Moll op. 21
Ludwig van Beethoven – Sinfonie Nr. 7 A-Dur op. 92
Eintritt: 15,– Euro/5,– Euro
Karten für beide Konzerte bei SKS Russ, Telefon (07 11) 1 63 53 21 und an der Abendkasse
Kurs zum Erwerb der verkehrs­
medizinischen Qualifikation für
Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Eine Veranstaltung gemäß § 11
der Fahrerlaubnisverordnung
(FeV) und dem 16-StundenCurriculum der Bundesärzte­
kammer.
Diese Fortbildung richtet sich
an Fachärztinnen und Fachärzte,
die die „Verkehrsmedizinische
Qualifikation“ nach § 11 der
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
erwerben wollen, um gutachterlich tätig werden zu können
und an Ärztinnen und Ärzte,
die ihr Wissen über verkehrs­
medizinische Fragen praxisnah
erweitern oder aktualisieren
wollen.
Fachärztinnen und Fachärzte,
die ärztliche Gutachten zur
Beurteilung der Eignung eines
Fahrerlaubnisinhabers oder
-bewerbers abzugeben haben,
benötigen eine verkehrs­
medizinische Qualifikation. Eine
entsprechende Bescheinigung
kann im Rahmen einer neuerlichen Fortbildungsveranstaltung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg erworben werden.
Fachärzte, die den 16-StundenKurs besucht haben, sind für
die anlassbezogenen Gutachten
nach § 11 Abs. 1.1 Fahrerlaubnisverordnung, qualifiziert.
Alle Ärztinnen und Ärzte können
die Screening-Untersuchung für
Bus-, Lkw- und Taxifahrer (d. h.
Fahrerlaubnisinhaber oder -bewerber der Fahrerlaubnisklassen
C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder
D1E) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
durchführen. Für die Durchführung dieser Untersuchung muss
der Arzt keine verkehrsmedizinische Qualifikation nachweisen.
Die entsprechenden Unter­
suchungen können nach den
Vorgaben des in der Fahrerlaubnis-Verordnung enthaltenen
amtlichen Musters durchgeführt
und bescheinigt werden.
Bekanntmachungen
Termin:
Samstag, 21. März 2015
9.00–16.30 Uhr und
Sonntag, 22. März 2015
9.00–15.30 Uhr
Fortbildung:
Steigendes Risiko – Arzneimittelwirkstoffe im Wasserkreislauf
Die Schlüsselrolle des Arztes
beim Umgang mit Arzneimitteln
Veranstalter: Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg
Eine Veranstaltung des Instituts
für sozial-ökologische Forschung
(ISOE) Frankfurt/M. und der
European Academy for Environmental Medicine e. V. in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Veranstaltungsort: In den
Räumen der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 7,
70597 Stuttgart-Degerloch
Gebühr: 250,– Euro
Begutachtungs-Leitlinien
zur Kraftfahrereignung,
Fahrerlaubnisverordnung
(Teil 1 und 2)
und Verpflegung sind
in der Gebühr enthalten.
Bitte überweisen Sie nach
Anmeldung und vor Kursbeginn
auf das Konto Nr. 74 77 50 37 31
bei der Landesbank
Baden-Württemberg
(BLZ 600 501 01).
Fortbildungspunkte: Der Kurs
ist mit 16 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.
Anmeldung:
Online:
www.ärztekammer-bw.de
WebCode: 1511
Faxantwort:
(07 11) 7 69 89-82
Kontakt:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Fortbildung und
Qualitätssicherung
Jahnstraße 40
70597 Stuttgart
Frau Mangold
Telefon: (07 11) 7 69 89-24
E-Mail:
[email protected]
Termin:
Samstag, 29. November 2014
9.30–16.15 Uhr
Nach Schätzung des Umwelt­
bundesamtes gelangen jährlich
allein 63 Tonnen Diclofenac über
den Urin in den Wasserkreislauf.
Rückstände von Arzneimitteln
werden heute in nahezu allen
Gewässern, vereinzelt sogar
im Trinkwasser, nachgewiesen.
Auch wenn die Konzentrationen
in der Regel sehr gering sind,
belegen Forschungsergebnisse
für einzelne Wirkstoffe klare
Umweltrisiken. Fische, Frösche
und aquatische Kleinstlebewesen
zeigen bereits deutliche Reak­
tionen auf Medikamenten­
wirkstoffe im Wasser.
Beim Umgang mit Arzneimitteln
nehmen Ärzte eine Schlüsselrolle
ein.
Sie verschreiben Arzneimittel,
sie gehen in den Krankenhäusern
und Praxen mit Arzneimitteln
um, sie sind Vorgesetzte und Vorbilder und sie sind zugleich anerkannte Berater für die Patienten
beim Umgang mit Arzneimitteln.
Dabei sind sie zu allererst dem
Heilungsauftrag verpflichtet. Umweltaspekte im Zusammenhang
mit der Einnahme und Entsorgung von Arzneimitteln sind
meist wenig bekannt und spielen
im beruflichen Alltag kaum keine
Rolle.
Die geltenden rechtlichen Regelungen für Risikominderungsmaßnahmen von Arzneimitteln
in der Umwelt bilden nur einen
begrenzt wirksamen Rahmen.
Im Sinne des Vorsorgeprinzips
und zum Schutz von Mensch und
Umwelt besteht daher Bedarf
nach weitergehenden Hand-
lungsmöglichkeiten. Neben
der Weiterentwicklung der Kläranlagentechnik und der Arzneimittelherstellung stellt der
verantwortungsvolle Umgang
mit Arzneimitteln eine Erfolg
versprechende Möglichkeit dar,
den Eintrag in die Umwelt zu
reduzieren.
Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung steht daher die Frage, was
Ärzte im Praxisalltag tun können,
damit weniger Medikamentenwirkstoffe in das Wasser gelangen. Als Angebot zur Information
und Meinungsbildung zur Thematik werden der wissenschaftliche Stand zu Arzneimittelwirkstoffen im Wasserkreislauf und
deren Auswirkungen dargestellt
sowie denkbare Handlungs­
möglichkeiten erarbeitet und
­diskutiert.
Grundlage dieser Fortbildungsveranstaltung bildet das Forschungsprojekt des Instituts für
sozial-ökologische Forschung
(ISOE) Frankfurt/M. im Auftrag
des Umweltbundesamtes
„Arznei für Mensch und Umwelt?
Umsetzung der Empfehlungen
des Handbuches Kommunika­
tionsstrategien zur Schärfung
des Umweltbewusstseins im
Umgang mit Arzneimitteln. Ein
Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Arzneimitteln“ FKZ-Nr.:
3712 65 411 UFOPLAN 2012.
Programm:
Moderation
Dr. Konrad Götz, ISOE – Institut
für sozial-ökologische Forschung
Matthias Felsenstein,
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
9.30 Uhr
Begrüßung und Prolog
Dr. med. Peter Ohnsorge,
European Academy
for Environmental Medicine e. V.
Dr. med. Norbert Fischer,
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
9.50 Uhr
Einführung in
das Forschungsprojekt
Dr. Konrad Götz, ISOE – Institut
für sozial-ökologische Forschung
10.05 Uhr
Verweiblichte Fische und
zu leise quakende Frösche und
der Mensch?
Wissenschaftlicher Stand
zu Arzneimitteln im Wasser
Prof. Dr. Klaus Kümmerer,
Institut für Nachhaltige Chemie
und Umweltchemie
der Universität Lüneburg
10.45 Uhr
Diskussion
10.55 Uhr
Pause
11.15 Uhr
Das Antibiotika Problem
Dr. med. Dr. Katja de With,
Zentralbereich Klinische
Infektiologie des Universitäts­
klinikums Dresden
11.45 Uhr
Diskussion
11.55 Uhr
Die Relevanz der Ärzte aus
Sicht des Umweltbundesamtes
Riccardo Amato,
Umweltprüfung Arzneimittel
des Umweltbundesamtes
12.25 Uhr
Diskussion
12.35 Uhr
Das Problem fängt bei der
Verordnung an – Arzneimittel
und Umweltbelastung
Prof. Dr. med. Petra Thürmann,
Institut für klinische Pharma­
kologie, Klinikum Wuppertal
13.05 Uhr
Diskussion
13.15 Uhr
Pause
13.50 Uhr
Kumulationseffekte
Beispiele von Langzeitbelastung im Niedrigdosisbereich
Dr. med. Peter Ohnsorge
14.15 Uhr
Diskussion
14.25 Uhr
Tabletten für die Tonne –
Abfall mit Risiken
und Nebenwirkungen
Dr. Thekla Kiffmeyer, Bereich
Umwelt und Nachhaltigkeit/
Umwelthygiene und Spurenstoffe
des IUTA
14.50 Uhr
Diskussion
15.00 Uhr
Brainstorming –
Handlungsmöglichkeiten
im beruflichen Alltag
Moderation: Dr. Konrad Götz
ÄBW 11 • 2014
493
Bekanntmachungen
15.45 Uhr
Film: „Pillen, die wir
wegspülen: Arzneimittel,
Trinkwasser und die Umwelt“
15.55 Uhr
Lessons learned/Feedback
Moderation: Dr. Konrad Götz
16.05–16.15 Uhr
Resümee
Dr. med. Peter Ohnsorge
Veranstaltungsort: in den
Räumen der Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch
Die Teilnahme ist kostenlos –
eine Anmeldung unbedingt
erforderlich.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Veranstaltung ist mit
7 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Bitte abtrennen
Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin1 für ambulante
medizinische Versorgung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
vom 17. September 2014
Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg vom 09. April 2014 und des
Beschlusses der Vertreterversammlung der Landesärztekammer
­
Baden-Württemberg vom 25. Juli 2014 erlässt die Landesärztekammer
Baden-Württemberg als zuständige Stelle gemäß §§ 1 Abs. 4, 54, 56
Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.), zuletzt
geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749)
unter Berücksichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zur
Medizinischen Fachangestellten2 vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1097),
folgende Fortbildungs­
prüfungsordnung für die Durchführung von
Fortbildungsprüfungen zur Fachwirtin für ambulante medizinische
­
­Versorgung:
Anmeldung und Programmanforderung bitte an:
Präambel
Online:
Landesärztekammer
www.ärztekammer-bw.deBaden-Württemberg
Faxantwort: Fortbildung und
(07 11) 7 69 89-82
Qualitätssicherung
Telefon: (07 11) 7 69 89-24
Frau Mangold
E-Mail:
Jahnstraße 40
[email protected]
70597 Stuttgart
Ziel dieser Fortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung ist es, der Medizinischen Fachangestellten einen beruflichen
Aufstieg zu ermöglichen. Die Fachwirtin für ambulante medizinische
Versorgung soll als führende Kraft im Team des niedergelassenen Arztes/
der niedergelassenen Ärztin oder anderer ambulanter Versorgungseinrichtungen anspruchsvolle und/oder spezialisierte Aufgaben in den
Bereichen Medizin, Patientenbegleitung und Koordination sowie Praxisführung wahrnehmen. Die Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung soll darüber hinaus weiterführende Handlungskompetenzen in
mindestens einem medizinischen Arbeitsfeld nachweisen, um den Arzt/
die Ärztin qualifiziert zu unterstützen.
Anmeldung
Fortbildung: Steigendes Risiko –
Arzneimittelwirkstoffe im Wasserkreislauf
Samstag, 29. November 2014, 9.30–16.15 Uhr
In den Räumen der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch.
Erster Abschnitt
Fortbildung mit Prüfung
§1
Ziel der Fortbildung mit Prüfung
(1) Ziel der Fortbildung zur geprüften Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung ist es, durch Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen einer Medizinischen Fachangestellten und durch den Erwerb besonderer Handlungskompetenzen in
mindestens einem medizinischen Arbeitsfeld, in einem anderen oder
umfassenderen Tätigkeitsbereich in erweiterter Verantwortung tätig
werden zu können.
Titel, Name, Vorname
Facharztbezeichnung
Institution
(2) Zum Nachweis der Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die
durch die berufliche Fortbildung zur Fachwirtin für ambulante medi­
zinische Versorgung erworben wurden, führt die Landesärztekammer
Prüfungen nach Maßgabe nachfolgender Vorschriften durch.
Anschrift
§2
Bezeichnung des Abschlusses
TelefonFax
Die erfolgreich abgeschlossene Fortbildung führt zum Abschluss
„Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“.
E-Mail
DatumUnterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
494
ÄBW 11 • 2014
1
Die weibliche Form aller in der Fortbildungsordnung verwendeten Personenbezeichnungen schließt die männlichen Personen ein.
2
Unter Medizinischen Fachangestellten im Sinne dieser Prüfungs­
ordnung sind auch
­Arzthelferinnen zu verstehen.
Bekanntmachungen
Zweiter Abschnitt
Vorbereitung der Fortbildungsprüfung
§3
Dauer und Gliederung der Fortbildung
(1) Die Fortbildung umfasst insgesamt mindestens 420 Unterrichts­
stunden.
(2) Die Fortbildung gliedert sich in einen Pflichtteil von 300 Unterrichtsstunden, dessen Inhalte Gegenstand der Prüfungen nach dieser Prüfungsordnung sind, und in einen Wahlteil von mindestens 120 Unterrichtsstunden.
(3) Die Fortbildungsinhalte des Pflichtteiles werden in einzelnen
Modulen nach Maßgabe des jeweils geltenden Rahmencurriculums
­
der Bundesärztekammer vermittelt. Sie sollen von den Fortbildungsteilnehmerinnen innerhalb von 5 Jahren absolviert werden.
(4) Der Wahlteil beinhaltet anerkannte Qualifizierungen in medi­
zinischen Schwerpunktbereichen und muss Module von mindestens
40 Unterrichtsstunden umfassen.
(5) Über die Anerkennung von Qualifizierungen innerhalb des Pflichtund Wahlteiles entscheidet die Bezirksärztekammer, die der Vorstand der
Landesärztekammer Baden-Württemberg dazu bestimmt (zuständige
Bezirksärztekammer).
(6) Die Absolvierung von Fortbildungskursen des Wahlteiles soll nicht
länger als 3 Jahre vor oder nach Absolvierung des Pflichtteiles erfolgen.
Im Falle einer Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB)
sind die dort angegebenen Fristen zu beachten.
§4
Inhalte der Fortbildung und der Prüfung
(1) Die Fortbildung gliedert sich in die Module
a. Lern- und Arbeitsmethodik,
b. Patientenbetreuung und Teamführung,
c.Qualitätsmanagement,
d. Durchführung der Ausbildung,
e. Betriebswirtschaftliche Praxisführung,
f. Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien,
g. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie
h. Betreuung von Risikopatienten und Notfallmanagement,
die Gegenstand der Prüfung sind.
Die Prüfung wird durch die Teilnahme an 8 schriftlichen Teilprüfungen
nach jedem der in Satz 1 genannten Module sowie einer praktischmündlichen Prüfung absolviert.
(2) Im Prüfungsbereich Lern- und Arbeitsmethodik soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie in der Lage ist, Strategien, Methoden und
Medien des Lernens und der Präsentation für selbstgesteuerte, erfolgreiche Lernprozesse, zur Selbstkontrolle und zur Prüfungsvorbereitung,
zum lebenslangen Kompetenz­erhalt sowie in pädagogischen Anwendungssituationen zu nutzen.
(3) Im Prüfungsbereich Patientenbetreuung und Teamführung soll
die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie zu einer sensiblen und
effektiven Gesprächsführung mit Patienten und Mitarbeiterinnen in
der Lage ist. Dabei soll sie die Grundlagen und Techniken der Kommunikation und Interaktion sowie der Wahrnehmung und Motivation nut-
zen und Patienten und Mitarbeiterinnen in ihren spezifischen Problemen
und Interessenslagen sowie sozialen Kontexten wahrnehmen. Sie motiviert insbesondere Patienten durch individuelle Ansprache oder im
Rahmen von Gruppenschulungen zur kontinuierlichen Mitwirkung im
Behandlungsprozess. Sie setzt die wichtigsten Methoden und Techniken
zur erfolgsorientierten Anleitung von Mitarbeiterinnen und zur Team­
entwicklung ein.
(4) Im Prüfungsbereich Qualitätsmanagement soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie bei der Einführung, Durchführung, Kontrolle
und Evaluation von Qualitätsmanagementsystemen und -prozessen
gestaltend mitwirkt. Im Sinne eines permanenten Qualitätsentwicklungsprozesses wirkt sie durch entsprechende Methoden auf die Erreichung von Qualitätszielen und Qualitätsbewusstsein bei den Mitarbeiterinnen hin. Unter Verantwortung der Ärztin setzt sie Qualitätsinstrumente, -verfahren und -techniken planvoll ein, führt Maßnahmen durch
und optimiert sie patienten- und mitarbeiterorientiert.
(5) Im Prüfungsbereich Durchführung der Ausbildung soll die Prüfungs­
teilnehmerin nachweisen, dass sie auf der Grundlage der rechtlichen
Rahmenbedingungen die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten planen, durchführen und kontrollieren kann. Sie vermittelt Ausbildungsinhalte, leitet die Auszubildenden an, berät und motiviert sie. Sie
wendet dabei Kenntnisse der Entwicklungs- und der Lernpsychologie
sowie der Berufs- und Arbeitspädagogik an.
(6) Im Prüfungsbereich Betriebswirtschaftliche Praxisführung soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie betriebliche Abläufe unter ökonomischen Gesichtspunkten planen, organisieren und überwachen kann. Sie
gestaltet Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen durch einen zielgerichteten und effizienten Ressourceneinsatz. Sie setzt ­marketingorientierte
Maßnahmen zum Zwecke der Weiterentwicklung von Unternehmenszielen
ein. Mit Betriebsmitteln und Materialien geht sie unter Beachtung logistischer und ökologischer Gesichtspunkte e­ ffizient um.
(7) Im Prüfungsbereich Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie bei der
Hard- und Softwareplanung mitwirkt, diese in die betriebliche Ablauforganisation integriert und effizient anwenden kann. Sie setzt Informationsund Kommunikationstechniken in allen Funktionalitäten ein und kommuniziert mit internen und externen Partnern. Dabei setzt sie fachkundig
die Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit um.
(8) Im Prüfungsbereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz soll die
Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie die rechtlichen Grundlagen
des Arbeitsschutzes kennt und die Verfahren beherrscht. Sie überprüft
die Maßnahmen zur Verhinderung und Vermeidung von Infektionen/
Unfällen bei Personal und Patienten, plant Veränderungen und kontrolliert deren Umsetzung. Sie überwacht die Einhaltung der Vorgaben des
Medizinproduktegesetzes, der Medizinproduktebetreiberverordnung
sowie der Biostoffverordnung.
(9) Im Prüfungsbereich Betreuung von Risikopatienten und Notfall­
management soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie in der
Lage ist, gesundheitliche Risiken zu erkennen sowie Laborwerte ein­
zuschätzen und an die Ärztin/den Arzt weiterzuleiten. Sie sichert
den Informationsfluss und organisiert die notwendigen Rahmen­
bedingungen in der Gesundheitseinrichtung. Sie begleitet spezifische
Patientengruppen kontinuierlich bei der Einhaltung ärztlich verordneter
Maßnahmen und beachtet dabei insbesondere soziale und kulturelle
Besonderheiten. Sie ist in der Lage, notfallmedizinische Situationen zu
erkennen und Maßnahmen im Rahmen des Notfallmanagements ein­
zuleiten. Sie organisiert den ständigen Kompetenzerhalt aller nicht­
ärztlichen Mitarbeiterinnen.
ÄBW 11 • 2014
495
Bekanntmachungen
§5
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung/Teilprüfung
§8
Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge
(1) Zur Prüfung/Teilprüfung ist zuzulassen, wer
a) eine mit Erfolg vor einer Ärztekammer abgelegte Abschlussprüfung
als Medizinische Fachangestellte oder einen gleichwertigen Abschluss
oder die Berufsausbildung und Prüfung in einem anderen medizinischen
Fachberuf mit einer mindestens 12-monatigen Tätigkeit entsprechend
einer Medizinischen Fachangestellten sowie
b) die regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung in den Modulen
­gemäß § 4, in denen die Prüfung/Teilprüfung abgelegt werden soll,
nachweist.
(1) Über die Zulassung sowie über die Befreiung von einzelnen Teilprüfungen entscheidet die zuständige Bezirksärztekammer. Hält sie die
Zulassungsvoraussetzungen oder die Befreiungsgründe nicht für
­gegeben, so trifft der zuständige Prüfungsausschuss die endgültige
Entscheidung.
(2) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung/Teilprüfung ist schriftlich nach
den von der zuständigen Bezirksärztekammer bestimmten Fristen und
Vorgaben zu stellen.
(3) Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:
1. Zeugnis über die erfolgreiche Abschlussprüfung zur Medizinischen
Fachangestellten oder eines anderen Abschlusses nach Abs. 1 lit. a
2. Bescheinigungen über die Teilnahme nach Abs. 1 lit. b
(4) Örtlich zuständig für die Prüfung/Teilprüfung ist die Bezirksärztekammer, die der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg
dazu bestimmt (zuständige Bezirksärztekammer).
(5) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im
Ausland werden bei Nachweis berücksichtigt.
(6) Die Gleichwertigkeit eines anderen beruflichen Abschlusses mit dem
der Medizinischen Fachangestellten sowie mit ausländischen Bildungsabschlüssen stellt auf Antrag die zuständige Bezirksärztekammer fest.
§6
Prüfungstermin
(2) Die Entscheidung über die Zulassung und die Befreiung von schriftlichen Prüfungsteilen ist der Antragstellerin rechtzeitig unter Angabe des
Prüfungstermins und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und
Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Auf das besondere Antragsrecht für
Behinderte ist hinzuweisen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung
und/oder über die Ablehnung von Befreiungen ist der Antragstellerin
ebenfalls schriftlich und mit Begründung bekannt zu geben.
(3) Für die Rücknahme oder den Widerruf einer Zulassung zur Prüfung
oder von Befreiungen von schriftlichen Teilprüfungen gelten die §§ 48,
49 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden Württemberg.
§9
Prüfungsgebühren
Für die Teilnahme an den Prüfungen wird von der Prüfungsteilnehmerin
eine Prüfungsgebühr nach Maßgabe der Gebührenordnung der
­Landesärztekammer erhoben.
Dritter Abschnitt
Prüfungsausschüsse
§ 10
Errichtung
(1) Für die Durchführung von Prüfungen nach dieser Prüfungsordnung
errichtet die zuständige Bezirksärztekammer Prüfungsausschüsse.
(1) Die zuständige Bezirksärztekammer legt die Prüfungstermine fest.
(2) Die zuständige Bezirksärztekammer gibt die Prüfungstermine einschließlich der Anmeldefristen im amtlichen Mitteilungsblatt und auf der
Homepage der Landesärztekammer frühzeitig, spätestens einen Monat
vor Ablauf der Anmeldefrist bekannt. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die zuständige Bezirksärztekammer die Annahme des Antrags
verweigern.
(3) Werden für schriftlich durchzuführende Prüfungsbereiche einheitliche überregionale Aufgaben verwendet, sind überregional abgestimmte Prüfungstage anzusetzen.
§7
Befreiung von schriftlichen Teilprüfungen
(1) Die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung schriftlicher Teilprüfungen durch die zuständige Bezirksärztekammer zu befreien, wenn sie eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen
oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staat­
lichen Prüfungsausschuss oder einer anderen zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Prüfung innerhalb von fünf
Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt.
(2) Anträge auf Befreiung von schriftlichen Teilprüfungen sind zusammen mit dem Zulassungsantrag schriftlich bei der zuständigen Bezirks­
ärztekammer zu stellen. Die Nachweise über Befreiungsgründe im Sinne
von Abs. 1 sind beizufügen.
496
ÄBW 11 • 2014
(2) Die Landesärztekammer kann bei einer ihrer Bezirksärztekammern
einen gemeinsamen Prüfungsausschuss/gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten.
§ 11
Zusammensetzung und Berufung
(1) Jeder Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für
die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Die Mitglieder der
Prüfungsausschüsse sind hinsichtlich der Beurteilung der Prüfungs­
leistungen unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.
(2) Einem Prüfungsausschuss gehören als Mitglieder in gleicher Zahl
Ärztinnen als Beauftragte der Arbeitgeberinnen und Medizinische
­Fachangestellte als Beauftragte der Arbeitnehmerinnen sowie mindestens eine Person, die als Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fort­
bildungswesen tätig ist, an. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl
der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmerinnen sein.
(3) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse werden von der Landes­
ärztekammer für 5 Jahre berufen.
(4) Die Beauftragten der Arbeitnehmerinnen werden auf Vorschlag des
Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. berufen.
Bekanntmachungen
(5) Lehrkräfte aus dem beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen
werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde oder der von
ihr bestimmten Stelle berufen. Soweit es sich um Lehrkräfte von Fort­
bildungseinrichtungen handelt, werden diese von den Fortbildungs­
einrichtungen benannt.
(6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb
einer von der zuständigen Bezirksärztekammer gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft diese insoweit nach pflichtgemäßem
Ermessen.
(7) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung Beteiligten aus
wichtigem Grunde abberufen werden.
(8) Für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind Stellvertreterinnen
in erforderlicher Zahl zu bestellen. Die Absätze 3 bis 7 gelten für sie
entsprechend.
(9) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Aus­
lagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von
anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen,
deren Höhe sich nach der Entschädigungsregelung der Landesärztekammer für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse im Ausbildungsberuf
Medizinische Fachangestellte richtet.
§ 12
Ausschluss von der Mitwirkung
(1) Bei der Zulassung und Prüfung dürfen Angehörige der Prüfungs­
bewerberinnen nicht mitwirken. Angehörige im Sinne des Satz 1 sind:
1. Verlobte,
2. Ehegatten,
3. eingetragene Lebenspartner,
4. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
5. Geschwister,
6. Kinder der Geschwister,
7. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
8. Geschwister der Eltern,
9. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
(2) Angehörige sind die im Satz 2 aufgeführten Personen auch dann,
wenn
1. in den Fällen der Nummern 2, 3, 4 und 7 die die Beziehung be­
gründende Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
2. in den Fällen der Nummern 4 bis 8 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;
3. im Falle der Nummer 9 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander
verbunden sind.
(3) Hält sich ein Prüfungsausschussmitglied nach Abs. 1 für ausgeschlossen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben
sind, ist dies der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen, während
der Prüfung dem Prüfungsausschuss. Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die zuständige Bezirksärztekammer,
während der Prüfung der Prüfungsausschuss. Im letzteren Fall darf das
betroffene Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene Personen dürfen
bei der Beratung und Beschluss­fassung nicht zugegen sein.
(4) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Ausübung des Prüfungsamtes zu rechtfertigen, oder wird von
einer Prüfungsteilnehmerin das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet (Besorgnis der Befangenheit) so hat die betroffene Person dies
der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen, während der Prüfung
dem Prüfungsausschuss. Absatz 3 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
(5) Personen, die gegenüber der Prüfungsteilnehmerin Arbeitgeberfunktionen innehaben, dürfen, soweit nicht besondere Umstände eine
Mitwirkung zulassen oder erfordern, nicht mitwirken.
(6) Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses nicht möglich ist, kann die zuständige
Bezirksärztekammer die Durchführung der Prüfung einem anderen oder
einem gemeinsamen Prüfungsausschuss übertragen. Erforderlichenfalls
kann eine andere zuständige Stelle ersucht werden, die Prüfung durchzuführen. Das Gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der Prüfung aus anderen Gründen nicht gewährleistet erscheint.
§ 13
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
(1) Jeder Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt
(vorsitzende Person), und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stell­
vertretend übernimmt (stellvertretende vorsitzende Person). Der Vorsitz
und das ihn stellvertretende Mitglied sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören.
(2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der
Mitglieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Enthaltungen sind unzulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die
Stimme des vorsitzenden Mitgliedes den Ausschlag.
§ 14
Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt bei der vor­
sitzenden Person des Prüfungsausschusses und der zuständigen
Bezirksärztekammer.
(2) Die zuständige Bezirksärztekammer lädt zu den Sitzungen des
Prüfungs­ausschusses die ordentlichen Mitglieder rechtzeitig ein. Stellvertretende Mitglieder werden in geeigneter Weise unterrichtet. Kann
ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unverzüglich der zuständigen Bezirksärztekammer mitteilen. Für ein verhindertes
Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied einzuladen, das derselben
Gruppe angehört.
(3) Die Sitzungsprotokolle sind von der Protokollführerin und der
­vorsitzenden Person zu unterzeichnen.
§ 15
Verschwiegenheit
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder der Prüfungsausschüsse und sonstige mit der Prüfung befassten Personen sowie
gegebenenfalls zugelassene Gäste über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. Ausnahmen bedürfen der
Zustimmung der zuständigen Bezirksärztekammer.
ÄBW 11 • 2014
497
Bekanntmachungen
Vierter Abschnitt
Durchführung der Fortbildungsprüfung
§ 19
Ausschluss der Öffentlichkeit
§ 16
Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen der obersten Landesbehörden, der Landesärztekammer sowie den Mitgliedern und deren
Stellvertretern des Berufsbildungsausschusses der Landesärztekammer
ist die Anwesenheit als Zuhörer gestattet. Der Prüfungsausschuss kann
im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksärztekammer andere Personen als Gäste zulassen. An der Beratung über das Prüfungsergebnis
dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses beteiligt sein.
(1) Gegenstand der Fortbildungsprüfung ist der Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen, die durch die Aufstiegsfortbildung nach §§ 3, 4 zur Fachwirtin für ambulante medizinische
Versorgung erworben wurden.
(2) Die Prüfungssprache ist Deutsch.
§ 17
Gliederung der Prüfung, Prüfungsverfahren
(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischmündlichen Teil.
(2) Der schriftliche Teil erstreckt sich auf die in § 4 festgelegten Prüfungsbereiche und kann in Teilprüfungen erfolgen. Diese können im Antwortauswahlverfahren stattfinden (Multiple Choice). Die Prüfungsdauer beträgt 30 Minuten pro Prüfungsbereich. Der Prüfungsausschuss legt die
Prüfungsaufgaben fest. Die zuständige Bezirksärztekammer beruft dazu
einen Ausschuss in entsprechender Anwendung des § 40 Abs. 2 BBiG.
(3) Der praktisch-mündliche Teil der Prüfung besteht aus einer schriftlichen handlungsfeldübergreifenden Hausarbeit und einem die Haus­
arbeit berücksichtigenden Fachgespräch. Diese Teilleistungen sind einzeln mit Punkten gem. § 25 zu bewerten. Aus der Gesamtpunktzahl ist
eine Note zu bilden.
(4) In der handlungsfeldübergreifenden Hausarbeit soll die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass sie eine komplexe Problemstellung einer
ambulanten Gesundheitseinrichtung erfassen, darstellen, beurteilen und
lösen kann. Die Themenstellung kann alle in § 4 genannten Module
umfassen, muss aber unter grundsätzlicher Berücksichtigung des Moduls
Lern- und Arbeitsmethodik mindestens 2 weitere Module umfassen. Das
Thema der Hausarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll
Vorschläge der Prüfungsteilnehmerin berücksichtigen.
(5) Auf der Grundlage der Hausarbeit nach Abs. 4 soll die Prüfungsteilnehmerin in einem Fachgespräch nachweisen, dass sie in der Lage ist,
ihre Handlungskompetenzen in praxisbezogenen Situationen anwenden
und sachgerechte Lösungen erarbeiten zu können. Daneben werden
auch vertiefende und erweiterte Fragestellungen aus anderen Handlungs- und Kompetenzfeldern einbezogen. Das Fachgespräch ist nur zu
führen, wenn in der Hausarbeit mindestens ausreichende Leistungen
nachgewiesen worden sind. Es soll höchstens 45 Minuten dauern.
§ 20
Leitung, Aufsicht und Niederschrift
(1) Die Prüfung wird unter Leitung der vorsitzenden Person vom ge­
samten Prüfungsausschuss abgenommen.
(2) Die zuständige Bezirksärztekammer regelt die Aufsichtsführung, die
sicherstellen soll, dass die Prüfungsleistungen selbstständig und nur mit
erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln durchgeführt werden.
(3) Störungen durch äußere Einflüsse müssen von der Prüfungsteilnehmerin ausdrücklich gegenüber der aufsichtsführenden oder vorsitzenden
Person gerügt werden. Entstehen durch die Störungen erhebliche Beeinträchtigungen, entscheidet die aufsichtsführende Person über Art und
Umfang von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen.
(4) Über den Ablauf der Prüfungen ist jeweils eine Niederschrift zu
fertigen.
§ 21
Ausweispflicht und Belehrung
Die Prüfungsteilnehmerin hat sich auf Verlangen der vorsitzenden Person
oder der aufsichtsführenden Person über ihre Person auszuweisen. Sie
ist vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung
stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen
von Täuschungshandlungen, Ordnungsverstößen, Rücktritt und Nichtteilnahme zu belehren.
§ 22
Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
(1) Unternimmt es eine Prüfungsteilnehmerin, das Prüfungsergebnis
durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu
­beeinflussen oder leistet sie Beihilfe zu einer Täuschung oder einem
Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungs­handlung vor.
(1) Der Prüfungsausschuss legt auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen die Prüfungsaufgaben fest.
(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine Prüfungsteilnehmerin eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden
Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der aufsichtsführenden
Person festzustellen und zu protokollieren. Die Prüfungsteilnehmerin
setzt die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort.
(2) Überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der
Landesärztekammer erstellte oder ausgewählte Aufgaben hat die zuständige Bezirksärztekammer zu übernehmen, sofern diese Aufgaben
von Gremien erstellt oder ausgewählt und beschlossen wurden, die
entsprechend § 11 zusammengesetzt sind.
(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird der von der Täuschungshandlung betroffene Prüfungsteil mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet. In schweren Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann der Prüfungsausschuss die Abschlussprüfung mit
„ungenügend“ (= 0 Punkte) bewerten.
§ 18
Prüfungsaufgaben
498
ÄBW 11 • 2014
Bekanntmachungen
(4) Behindert eine Prüfungsteilnehmerin durch ihr Verhalten die Prüfung
so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann,
kann die aufsichtsführende Person sie von der Teilnahme ausschließen.
Die endgültige Entscheidung über die Folgen für die Prüfungsteilnehmerin hat der Prüfungsausschuss zu treffen. Abs. 3 gilt entsprechend.
(5) Vor Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 3
und 4 ist die Prüfungsteilnehmerin zu hören.
§ 23
Rücktritt, Nichtteilnahme
(1) Die Prüfungsteilnehmerin kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung, bei den schriftlichen Teilprüfungen vor Bekanntgabe
der Prüfungsaufgaben, durch schriftliche Erklärung von der Prüfung
zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht begonnen.
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
= unter 67 – 50 Punkte = Note 4 = ausreichend;
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen
lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind
= unter 50 – 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft;
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst
Grundkenntnisse fehlen
= unter 30 – 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.
Der Hundert-Punkte-Schlüssel ist der Bewertung aller Prüfungs­
leistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen
zugrunde zu legen.
§ 26
Feststellung der Prüfungsergebnisse
(2) Versäumt die Prüfungsteilnehmerin einen Prüfungstermin, so können bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen auch über den
Zeitraum von 5 Jahren (vgl. § 3 Abs. 3) anerkannt werden, wenn ein
wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht
auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig
bewertet werden.
(1) Der Prüfungsausschuss stellt die Ergebnisse der schriftlichen Teilprüfungen, der praktisch-mündlichen Prüfung sowie das Gesamtergebnis
der Prüfung fest.
(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die Prüfungsteilnehmerin an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger
Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte)
bewertet.
(3) Der Prüfungsausschuss kann zur Bewertung einzelner Prüfungs­
leistungen Stellungnahmen Dritter einholen.
(2) Bei der Feststellung von Prüfungsergebnissen bleiben Prüfungs­
leistungen, von denen befreit worden ist, außer Betracht.
§ 27
Bewertung der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
(4) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen.
Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes trifft
der jeweilige Prüfungsausschuss.
(1) Für die Ermittlung der Gesamtnote sind die Ergebnisse der beiden
Prüfungsteile gemäß § 17 gleich zu gewichten.
§ 24
Nachteilsausgleich für behinderte Menschen
(2) Die Prüfung ist bestanden, wenn in beiden Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Bei der Durchführung der Prüfung sind die besonderen Verhältnisse
behinderter Menschen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die
Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für
hörbehinderte Menschen. Art und Grad der Behinderung ist mit dem
Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. 1) nachzuweisen.
(3) Der Durchschnitt der Prüfungsergebnisse der schriftlichen Teilprüfungen ergibt das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils.
Fünfter Abschnitt
Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
§ 25
Bewertungsschlüssel
Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:
Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung
= 100 – 92 Punkte = Note 1 = sehr gut;
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
= unter 92 – 81 Punkte = Note 2 = gut;
eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung
= unter 81 – 67 Punkte = Note 3 = befriedigend;
(4) Die Bewertung des Fachgespräches wird gegenüber der Bewertung
der Hausarbeit doppelt gewichtet.
(5) Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Ergebnisse
der beiden Prüfungsteile.
§ 28
Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen
oder Nichtbestehen
(1) Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine
Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungs­
ausschusses zu unterzeichnen.
(2) Der Prüfungsteilnehmerin soll unmittelbar nach Feststellung des
Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob sie die Prüfung
„bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat.
(3) Über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Prüfungsteils erteilt die
zuständige Bezirksärztekammer der Prüfungsteilnehmerin einen Bescheid mit Angabe des erzielten Prüfungsergebnisses. Bei Nichtbestehen
ist auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gem.
§ 30 hinzuweisen.
ÄBW 11 • 2014
499
Bekanntmachungen
(4) Über das Bestehen der Prüfung erteilt die zuständige Bezirksärztekammer ein Prüfungszeugnis.
§ 32
Einsicht und Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
§ 29
Prüfungszeugnis und Brief zur Fachwirtin
(1) Auf Antrag ist der Prüfungsteilnehmerin binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein
Jahr, die Niederschriften 10 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist
beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt.
(1) Das Prüfungszeugnis enthält
– die Bezeichnung „Zeugnis“ und die Angabe der Fortbildungsregelung,
– die Personalien der Prüfungsteilnehmerin (Name, Vorname, Geburtsdatum),
– die Bezeichnung der Prüfungsordnung mit Datum und Fundstelle,
– die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsteile und des praktischmündlichen Prüfungsteils sowie die Gesamtnote,
– das Datum des Bestehens der Prüfung,
– die Namenswiedergaben (Faksimile) oder Unterschriften der vorsitzenden Person des Prüfungsausschusses und der beauftragten Person
der zuständigen Bezirksärztekammer mit Siegel.
(2) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. Landesrechtliche Vorschriften zur Archivierung bleiben unberührt.
§ 33
Übergangsbestimmung
Vor Inkrafttreten dieser Satzung fortgebildete Arztfachhelferinnen gelten
im Sinne dieser Fortbildungsprüfungsordnung als Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
(2) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Prüfungsteilnehmerin eine englischsprachige und/oder eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.
(3) Die Prüfungsteilnehmerin erhält nach erfolgreich abgelegter Prüfung
und Nachweis des Wahlteils den Brief „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“.
Sechster Abschnitt
Wiederholungsprüfung
§ 30
Wiederholungsprüfung
(1) Jede Prüfung/Teilprüfung, die nicht bestanden wurde, kann
zweimal wiederholt werden.
(2) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 6)
wiederholt werden.
(3) Für die Zulassung zur Wiederholungsprüfung gelten die §§ 5 und 8
entsprechend. In dem Antrag auf Wiederholungsprüfung sind zudem Ort
und Datum der vorausgegangenen Prüfung anzugeben.
(4) Für die Durchführung der Prüfung sowie die Bewertung und Feststellung der Prüfungsergebnisse gelten die §§ 16 – 29 entsprechend.
§ 34
Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung
im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin
für ambulante medizinische Versorgung vom 16. 12. 2009 (ÄBW 2010,
S. 71) außer Kraft.
Vorstehende Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung der Landesärztekammer wird gemäß § 9
Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995
(GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Juli
2014 (GBl. S. 378, 380) nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialmini­
steriums Baden-Württemberg vom 13. 08. 2014, Az.: 3-5415.2-001/1
hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.
Stuttgart, den 17. September 2014
Dr. med. U. Clever
Dr. med. Michael E. Deeg
PräsidentSchriftführer
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Siebter Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 31
Rechtsbehelfsbelehrung
Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der
zuständigen Bezirksärztekammer sind bei ihrer schriftlichen Bekannt­
gabe an die Prüfungsbewerberin bzw. die Prüfungsteilnehmerin mit
einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
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Bekanntmachungen
Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
zur Änderung der Berufsordnung vom 17. September 2014
Aufgrund von §§ 9 und 10 Nummer 15 des Heilberufe-Kammergesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. BW v.
10. 01. 2014, S. 44) hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg am 25. Juli 2014 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom
10. Dezember 2012 (ÄBW 2013, S. 21, Beilage), wird wie folgt geändert:
1. In § 1 erhält
a) die Überschrift folgende Fassung:
„§ 1 Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte, Geltungsbereich“
b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:
„(3) Unter ärztlicher Berufsausübung ist jede Tätigkeit von Ärztinnen und
Ärzten zu verstehen, bei der ärztliche Fachkenntnisse eingesetzt oder
mit verwendet werden können. Dies können neben kurativen Tätigkeiten
auch nicht kurative Tätigkeiten sein.“
2. In § 18 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte „sich der Beitrag der Ärztin
oder des Arztes auf das Erbringen medizinisch-technischer Leistungen
auf Veranlassung der übrigen Mitglieder einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft beschränkt oder“ gestrichen.
3. In F (Anhang) Nr. 2 (Richtlinien zur Durchführung der assistierten
Reproduktion), Ziffer 5.4.1 (Dokumentation) werden die Sätze 1 bis 4
durch folgende Sätze 1 bis 3 ersetzt:
„Zum Zwecke der Verfahrens- und Qualitätssicherung hat die Leitung der
Arbeitsgruppe gemäß 4.3.1. der Landesärztekammer jährlich eine EDVgestützte Dokumentation über die Arbeit der Arbeitsgruppe entsprechend
dem Fragenkatalog der Landesärztekammer vorzulegen. Die Landes­
ärztekammer bestimmt die für die Datenannahme zuständige Stelle.
Die erhobenen Daten sollen regelmäßig so ausgewertet werden, dass
der Landesärztekammer und der Leitung der Arbeitsgruppe die Beurteilung der Tätigkeit der Arbeitsgruppe(n) ermöglicht wird.“
§2
Erlaubnis zur Neufassung
Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung
in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer
Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts
beseitigen.
§3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.
Vorstehende Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Landesärztekammer wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes in der
Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel
7 des Gesetzes vom 29. Juli 2014 (GBl. S. 378, 380) nach Genehmigung,
mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 13. 08. 2014,
Az.: 3-5415.2-001/1 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.
Stuttgart, den 17. September 2014
Dr. med. U. Clever
Dr. med. Michael E. Deeg
PräsidentSchriftführer
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Weiterbildungsinitiative
für Facharztanwärter/-innen
in der Anästhesiologie
Das Seminar richtet sich im
Besonderen an Assistenzärzte,
die sich in der Vorbereitung zur
Facharztprüfung Anästhesiologie
befinden, sowie an Fachärzte,
die die Veranstaltung zur Wiederholung relevanter klinischer
Themen aus Anästhesie und
Intensivmedizin nutzen wollen.
In vier relevanten Themenbereichen präsentieren namhafte
Referenten der Weiterbildungs­
initiative Anästhesiologie inter­
aktive Fallberichte, wie sie auch
in Facharztprüfungen abgefragt
werden. Parallel dazu finden
simulierte Facharztgespräche zur
Vorbereitung auf die Facharztprüfung statt.
Termin:
Samstag, 7. März 2015
9.00–12.30 Uhr
Programm:
9.00–9.45 Uhr
Antibiotische Therapie
auf der Intensivstation –
Indikation, Substanzen
und Dosierung
Prof. Dr. Alexander Brinkmann,
Klinikum Heidenheim
9.45–10.30 Uhr
Fallvorstellungen
„Regionalanästhesie im OP
und auf der Intensivstation“
Dr. Fotios Kefalianakis,
Rems-Murr Klinik Schorndorf
10.30–11.00 Uhr
Pause
11.00–11.45 Uhr
Kinderanästhesie –
Grundlagen und Tipps
für Notfälle
Dr. Andreas Ostermeier,
Klinikum Sindelfingen-Böblingen
11.45–12.30 Uhr
Fallvorstellungen
„Geburtshilfliche Notfälle“
Prof. Dr. Torsten Schroeder,
Kreiskliniken Esslingen
Parallel finden simulierte Facharztgespräche zur Prüfungsvorbereitung statt.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe: Facharztanwärter/
-innen in der Anästhesiologie
Teilnehmerbeitrag: 30,– Euro
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Änderungen bleiben vorbehalten.
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Tel.: 0711/12896989
E-Mail: [email protected]
Weitere Infos unter www.sonofair.de
Bekanntmachungen
Qualifikation zur fachgebundenen
genetischen Beratung
laut Gendiagnostikgesetz –
Nutzen Sie die Chance,
die Qualifikation schnell und
einfach zu erlangen!
Seit 1. Februar 2010 ist das
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
in Kraft. Demnach dürfen
seit Februar 2012 genetische
Beratungen im Zusammenhang
mit genetischen Untersuchungen
nur noch durch speziell
qualifizierte Ärztinnen und Ärzte
durchgeführt werden.
Für die Dauer von fünf Jahren
(Fristende 10. 07. 2016) kann
die Qualifikation im Rahmen
von Übergangsbestimmungen
durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden.
In unserem Auffrischungskurs
werden Sie auf die Wissenskontrolle vorbereitet, die
direkt im Anschluss in Form
eines Multiple-Choice-Bogens
erfolgt.
Termin:
Samstag, 28. Februar 2015
9.00–15.00 Uhr
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung
9.15–10.15 Uhr
Gendiagnostikgesetz
und genetische Beratung
Dr. med. Gabriele du Bois,
Stuttgart,
Fachärztin für Humangenetik
10.15–11.00 Uhr
Pränataldiagnostik
und Gendiagnostikgesetz
Dr. med. Isabel Wallrafen,
Nürtingen,
Facharzt für Frauenheilkunde
11.00–11.45 Uhr
Genetische Syndrome
in der Pädiatrie
PD Dr. med. Dr. rer. nat.
Birgit Zirn, Stuttgart,
Fachärztin für Humangenetik
11.45–12.15 Uhr
Mittagspause
12.15–13.00 Uhr
Chromosomen-Diagnostik
Dr. rer. nat. Eva Daumiller,
Böblingen,
Fachhumangenetikerin
13.00–14.00 Uhr
DNA-Diagnostik
Dr. biol. hum.
Günther Rettenberger, Neu-Ulm,
Fachhumangenetiker
14.00–14.15 Uhr
Kaffeepause
14.15–15.00 Uhr
Wissenskontrolle
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte der Fachrichtungen Frauenheilkunde/Geburtshilfe sowie
Kinder- und Jugendmedizin
Teilnehmerbeitrag: 48, Euro
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Änderungen bleiben vorbehalten.
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Ihre Spezialisten für alle Rechtsfragen
der Leistungserbringer im Gesundheitswesen
Insbesondere Beratung für
- niedergelassene Ärzte | Zahnärzte
- angestellte Ärzte | Zahnärzte
- Krankenhausträger
- Berufsverbände
- Sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen
Vom Arbeitsrecht bis zur Zulassung – unsere Kanzlei steht für persönliche,
individuelle und zielgerichtete Rechtsberatung und Vertretung. Erfahren Sie mehr über
unser umfassendes Leistungsportfolio unter
Praxisrecht.de
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Kanzlei Heidelberg
Rechtsanwälte & Fachanwälte für
Medizinrecht | Steuerrecht | Arbeitsrecht
502
Berliner Straße 101 69121 Heidelberg
ÄBW 11 • 2014
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Curriculum Psychosomatische
Grundversorgung
Erweitern Sie Ihre Kenntnisse,
Fertigkeiten und Einstellungen
bei der Gestaltung der ArztPatienten-Beziehung, in der
frühzeitigen und zutreffenden
Diagnose psychischer und
psychosomatischer Störungen
und bei der Weitervermittlung
der Patienten in eine fach­
spezifische Behandlung.
Der Kurs vermittelt grundlegende
theoretische Konzepte der
Psychosomatik, wichtige Aspekte
der ärztlichen Gesprächsführung
mit psychosomatischen Patienten
und gibt eine Einführung in
die Balintgruppenarbeit. Diese
Kompetenzen befähigen Sie
psychische, funktionelle, psychosomatische und somato­
psychische Erkrankungen besser
zu erkennen und im Rahmen
Ihres Fachgebietes durch verbale
Interventionen zu behandeln
bzw. wichtige Weichenstellungen
zum Wohle Ihrer Patienten
vorzunehmen.
Dieser 80-stündige Kurs erfüllt
die inhaltlichen Anforderungen der KBV (nach den Ziffern
35100 und 35110 des EBM) und
der aktuellen Weiterbildungsordnung der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg.
Themenschwerpunkte:
– Definition der Psychosomatik
sowie Entwicklung psycho­
somatischer und psychischer
Krankheiten und Perspektiven
der Psychosomatik
– Psychotherapeutische
Verfahren und Institutionen
– Patienten mit Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen
und Psychosomatosen
– Suchtbehandlung
– Somatopsychische Störungen,
chronische Erkrankungen
und Palliativmedizin
– Angst-, Ess- sowie
Sexualstörungen
– Dissoziative Störungen
– Suizidalität
Termine:
jeweils Samstag, 9.00–16.15 Uhr
24. Januar 2015
21. Februar 2015
18. April 2015
9. Mai 2015
13. Juni 2015
18. Juli 2015
26. September 2015
31. Oktober 2015
14. November 2015
5. Dezember 2015
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Holger Salge,
Dr. med. Bernd Gramich,
Dr. med. Dipl.-Psych.
Ingrid Rothe-Kirchberger
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung
Teilnehmerbeitrag: 980,– Euro
Fortbildungspunkte: 80 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachungen
Geriatrische Grundversorgung 2015
Wir leben in einer immer
älter werdenden Gesellschaft.
Wie viele ältere Patienten
behandeln Sie im Jahr?
Sie beantworten diese Frage
sicherlich mit: „eine Vielzahl.“
Durch den demografischen Wandel wird die Zahl an geriatrischen
Patienten im Praxisalltag immer
größer. Geriatrische Krankheitsbilder gewinnen stärker an Bedeutung. Deshalb ist es wichtig,
dass Sie die Besonderheiten des
alten Patienten kennen, sich in
den Patienten hinein versetzen
und geeignete Behandlungsmethoden anwenden können.
In unserem 60-stündigen Kurs,
beruhend auf dem gleichnamigen Fortbildungscurriculum
der Bundesärztekammer, können Sie Ihr Wissen auffrischen,
aktualisieren und vertiefen.
Neben Fachkenntnissen erwartet
Sie viel Praxis in Form von Fallbesprechungen, Demonstrationen
und Übungen, zu der auch die
Selbsterfahrung im Altwerden
(instant aging) gehört. Der Kurs
endet mit einer Lernerfolgs­
kontrolle.
Termine:
17.–19. April 2015
17.–19. Juli 2015 und
18.–20. September 2015
jeweils Freitag, 15.00–20.00 Uhr,
Samstag, 9.00–16.15 Uhr und
Sonntag, 9.00–14.30 Uhr
Themenschwerpunkte:
– Syndrome und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Rechtliche und
ethische Grundlagen
– Pharmakologie
– Andere Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
– Anschauungsunterricht
Katheter und Sonden
– Depressionen, Schlafstörungen
und Sucht
Sie erhalten einen fächerübergreifenden Überblick über den
aktuellen Stand der Geriatrie.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 540,– Euro,
inkl. Schulungsunterlagen
und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail [email protected]
Kurs kann nur als Gesamtveranstaltung gebucht werden!
Änderungen bleiben vorbehalten.
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Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
als Leitung unserer
Filialpraxis in
Grafenberg
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) –
Basiswissen für Berufseinsteiger
Erlangen Sie Sicherheit
im Umgang mit der GOÄ.
Privatabrechnung – wie funk­
tioniert das? Auf was muss ich
achten? Wie arbeite ich mit der
GOÄ? Welche Gebührensätze gibt
es? Fragen, die sich vermutlich
jede Ärztin und jeder Arzt stellt,
der sich in einer eigenen Praxis
niederlassen möchte.
Dieses Seminar bietet Ihnen
einen Einstieg in die Grundlagen
der Gebührenordnung für Ärzte.
Gemeinsam werden wir Ihre offenen Fragen klären und uns einen
Überblick über den rechtlichen
Rahmen, die Anforderungen an
die Dokumentation sowie den
Unterschied zwischen EBM und
GOÄ verschaffen.
Das Seminar wird in Kooperation mit der PVS-Akademie
­veranstaltet.
Termine:
11. März 2015 oder
30. September 2015
jeweils Mittwoch,
15.00–19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
insbesondere Berufseinsteiger
aus der niedergelassenen Praxis
Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro
(inkl. USt., Seminarunterlagen
und Verpflegung)
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Akademie der PVS
Baden-Württemberg GmbH,
Bruno-Jacoby-Weg 12,
70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 63 39 00 92,
Fax (07 11) 63 39 00 94,
E-Mail: [email protected];
www.pvs-akademie.de
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Fortbildungsreihe:
„Notfall“
Im Notfall werden Ärztinnen
und Ärzte mit verschiedensten
Krankheitsbildern konfrontiert.
Gezielte Diagnostik und schnelles
medizinisches Handeln sind
gefragt. Die Konzeption der Fortbildungsreihe orientiert sich an
häufig auftretenden Krankheitssymptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen
summiert wurden.
Die Fortbildungsreihe soll sowohl
auf mögliche Notfälle in der
eigenen Praxis vorbereiten, als
auch den im Bereitschaftsdienst
tätigen Ärztinnen und Ärzten
als Auffrischung dienen.
Die Veranstaltungstermine
sind einzeln buchbar.
Termine Block II:
jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr
Dienstag, 25. November 2014
Leitsymptom Akutes Abdomen
Referenten: Prof. Dr. med.
Michael Schön, FA für Chirurgie,
Dr. med. Ulrich Kienzle,
FA für Chirurgie
Donnerstag,
18. Dezember 2014
Notfälle Augen, Haut, HNO
Referenten: Dr. med. Stefan
Bültmann, FA für Augenheilkunde,
Dr. med. Gregor Vasvari, FA
für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
Dr. med. Stephan Koehler,
FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Starten Sie ab 01.04.2015 als Leitung
unserer neuen, komplett modernisierten
Filialpraxis mit kompetentem Team.
Wir bietet Ihnen ein familienfreundliches Arbeitszeitmodell
(in Voll- oder Teilzeit) in Grafenberg bei Metzingen.
Bitte mailen Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen und
Referenzen an [email protected].
ÄBW 11 • 2014
503
Bekanntmachungen
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer,
2. Vorsitzender
der Ärzteschaft Karlsruhe
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
3 Punkte/Veranstaltung
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
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TUTTLINGER
FÖRDERPROGRAMM
- Zur Ansiedlung von Ärzten Erhalten Sie bei Ihrer Niederlassung in Tuttlingen eine
Förderung von 400 Euro im
Monat als Unterstützung beim
Neustart in der eigenen Praxis
oder der Gemeinschaftspraxis.
Informieren Sie sich bei der
Stadt Tuttlingen
07461/99-243
[email protected]
504
Hygienebeauftragter Arzt
Die 40-stündige Fortbildung
wird vom Städtischen Klinikum
Karlsruhe in Kooperation mit der
Bezirksärztekammer Nordbaden
angeboten und durchgeführt.
Die Teilnahmebescheinigungen
für den Fortbildungskurs erteilt
die Ärztekammer.
Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene
und Infektionsprävention in
medizinischen Einrichtungen
(MedHygVO) vom 20. Juli 2012
sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren
sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen
eine den Krankenhäusern
vergleichbare medizinische
Versorgung erfolgt, verpflichtet,
hygienebeauftragte Ärztinnen
oder Ärzte zu bestellen.
Als hygienebeauftragte Ärztin
oder hygienebeauftragter Arzt
darf nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und
an einer Fortbildung zum Erwerb
der Qualifikation hygienebeauftragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der
Bundesärztekammer mit Erfolg
teilgenommen hat.
Termine:
26.–30. Januar 2015
4.–8. Mai 2015
jeweils Montag bis Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Leitung:
Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter
der Abteilung für Mikrobiologie
und Krankenhaushygiene,
Städtisches Klinikum Karlsruhe
Ort: Städtisches Klinikum
Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90,
76133 Karlsruhe
Gebühr: 550,– Euro
Fortbildungspunkte: 40 Punkte
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Teilnehmerzahl
ist auf 25 begrenzt.
Auskunft und Anmeldung:
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Eberhard Kniehl,
Telefon (07 21) 9 74-18 01,
E-Mail: eberhard.kniehl@
klinikum-karlsruhe.de
Anmeldung und Organisation:
Geschäftsstelle BBz,
Telefon (07 21) 9 74-75 40,
E-Mail: [email protected]
ÄBW 11 • 2014
Auffrischungskurs
„Qualifikation zur fachgebundenen
genetischen Beratung“
(inkl. Wissenskontrolle) gemäß
GenDG für FÄ für Innere Medizin
und Hämatologie und Onkologie
Mit dem am 1. Februar 2010 in
Kraft getretenen Gendiagnostikgesetz (GenDG) hat der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen
und Grenzen genetischer Untersuchungen neu geregelt sowie
auch die genetische Beratung
auf eine gesetzliche Grundlage
gestellt.
Seit 1. Februar 2012 dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch Ärztinnen
und Ärzte durchführen, die sich
speziell in der fachgebundenen
genetischen Beratung qualifiziert
haben (§ 7 Abs. 3 und § 23
Abs. 2, 2. a) GenDG), soweit sie
nicht bereits über eine Anerkennung im Gebiet Humangenetik
oder der Zusatzbezeichnung
Medizinische Genetik verfügen.
Im Rahmen einer Übergangs­
lösung kann die theoretische
Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Der 6-stündige
Auffrischungskurs soll auf die
sich anschließende Wissens­
kontrolle vorbereiten, um die
Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung
nachweisen zu können.
Termin:
Samstag, 17. Januar 2015
9.00–ca. 16.30 Uhr
Programm:
Rechtliche Grundlagen/
Gendiagnostikgesetz
Grundlagen der Human­
genetik, Formalgenetik
Zytogenetik –
Methoden und Beispiele
Molekulargenetik –
Methoden und Beispiele
Dr. med. Sabine Hentze,
Fachärztin für Humangenetik;
Praxis für Humangenetik
Heidelberg/Ludwigshafen
Thrombophilien/
Gerinnungsstörungen
Prof. Dr. med. Carl-Erik Dempfle,
Facharzt für Innere Medizin,
Hämostaseologie;
Gerinnungspraxis Mannheim
Familiäre Krebsdispositionen
Dr. med. Robert Hering,
Facharzt für Humangenetik;
Praxis für Humangenetik und
Prävention, Onkogenetische
Schwerpunktpraxis, Stuttgart
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Gebühr: 48,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 9 Punkte
(inkl. Wissenskontrolle)
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Bekanntmachungen
Fortbildung:
Ärzte-Seminare Karlsruhe
Die Bezirksärztekammer Nord­
baden freut sich, auch dieses
Jahr wieder die Ärzte-Seminare
Karlsruhe mitzugestalten.
Die Ärzte-Seminare Karlsruhe der
Karlsruher Messe- und Kongress
GmbH und des Städtischen Klinikums Karlsruhe finden 2014 als
fest etablierte und renommierte
Fortbildungsveranstaltung in der
Region Nordbaden bereits zum
20. Mal statt. Die Bezirksärztekammer Nordbaden beteiligt
sich mit einem zweitägigen
Intensivkurs rund um das Thema
„Haut“ für Hausärzte.
Die Seminare wenden sich an
Ärztinnen und Ärzte, die sich
praxisnah auf einen aktuellen
Wissensstand bringen wollen.
Dabei verfolgen die Vorträge
immer die Intention, aktuelles
Wissen – wissenschaftlich
fundiert und begründet –
dem konkreten Alltagsbedarf
entsprechend aufzubereiten
und zu vermitteln.
Diesen Winter finden parallel
2-Tages-Intensivkurse statt,
zu den Themen
– Neurologie
– Gynäkologie & Geburtshilfe
– Hausarzt Spezial –
Fokus Haut
Termin:
5.–6. Dezember 2014 (Fr–Sa)
Veranstaltungsort:
Messe Karlsruhe, Messeallee 1,
76287 Rheinstetten
Fortbildungspunkte:
2-tägige Kurse: „Hausarzt Spezial
– Fokus Haut“ und „Neurologie“
14 Punkte; „Gynäkologie &
Geburtshilfe“ 15 Punkte
Kontakt:
congress & more | Klaus Link
GmbH; Frau Silvia Scholz-Amend;
E-Mail: scholz-amend@
congressandmore.de;
www.aerzte-seminare-karlsruhe.de
Detaillierte Informationen zum
Programm und zur Anmeldung
finden Sie unter www.aerzteseminare-karlsruhe.de.
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch,
Baar, CH, Fachärztin für Psychiatrie
und Psychotherapie, MBSR/
MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA)
Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdrucks­
therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen
Herausforderungen: zunehmende
Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen
und auch in stressigen Zeiten
innere Ruhe und Stabilität zu
bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen
Augenblick bewusst und nicht
wertend wahrzunehmen. Wir
lernen innezuhalten, unbewusste
oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge­
lassener und kreativer mit dem
Berufsalltag umzugehen.
Methoden sind:
– Achtsamkeitsmeditationen
im Liegen, Sitzen, Stehen
und Gehen
– sanfte Yogaübungen
– Impulsreferate und Reflexionen
– Achtsamkeitsübungen
für den Berufsalltag
Achtsamkeit unterstützt Sie
dabei:
Konstruktiv Stress zu bewältigen,
Burn-out vorzubeugen, den Blick
für das Wesentliche zu öffnen
und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz
im beruflichen Alltag zu leben.
Termin:
Freitag, 17. April 2015
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Hygienebeauftragter Arzt –
Onlinekurs
Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med.
Wolfgang Gärtner, Deutsches
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH GmbH), Freiburg
Zum Hygienebeauftragten Arzt
kann nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zwei­
jährige Berufserfahrung verfügt
und spezielle Kenntnisse auf
dem Gebiet der Hygiene und
der medizinischen Mikrobiologie
erworben hat.
Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzig­
stündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.
Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH) die curriculäre Fortbildung
„Hygienebeauftragter Arzt“ als
Blended-Learning-Kurs mit einer
verkürzen Anzahl von Präsenz­
tagen in Kombination mit E-Learning an. Die internetbasierten
20 Kurseinheiten stehen ab
1. April 2015 zur Verfügung.
Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-TagesKurs vorgestellt. Die Teilnahme
an der Präsenzveranstaltung ist
nur möglich, wenn zuvor die
E-Learning-Einheiten absolviert
wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 9./10. Juli 2015
im Haus der Ärzte in Freiburg
statt.
Termin:
Online-Phase
ab 1. April 2015
Präsenztage
9. und 10. Juli 2015
Zeit: Donnerstag,
9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr und
Freitag, 8.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 600,– Euro
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen,
somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindel­
beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der
täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze
in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürliche,
unbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und unter
anderem bei Schmerz objek­
tivierbare psychobiologische
­Wirkungen entfalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur
Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen
bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­
zuständen, zum Beispiel vor
­medizinischen Eingriffen.
Termin:
Samstag, 22. Juni 2015
Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
ÄBW 11 • 2014
505
Bekanntmachungen
Fortbildung „Impfen“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und
ohne Zweifel gibt es nationale
und internationale Impferfolge –
die Ausrottung der Pocken und
die Rückdrängung der Kinder­
lähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs
Neue vermeidbare Todesfälle
durch Influenza. International
kann Deutschland beim Impfen
kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika,
aber auch einige Staaten in Afrika
masernfrei. Demgegenüber ist
wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind.
Auch im europäischen Vergleich
steht Deutschland weit hinten,
was die Impfvorsorge betrifft.
Die Gründe sind vielfältig.
Wesentlich ist sicherlich auch
ein defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden
wir in Hausarztpraxen Impflücken
zwischen 35 und 55 Prozent,
bei den Frauenärzten mögen sich
die Zahlen in einem ähnlichen
Rahmen bewegen. Selbst bei
Pädiatern gibt es mancherorts
Impflücken zwischen 5 und
20 Prozent. In der Mehrzahl
Routineleistungen, die einfach
nur vergessen werden und das,
obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.
Inhalt des Seminars:
– Grundlagen des Impfens,
Epidemiologie-Impfstofftypen
– Impfsystem in Deutschland
– Impfpräventable Erkrankungen
– Risiken, Nebenwirkungen
– Impfen von Risikopatienten
– Vorgehen in der Praxis
– Diskussion von Fallbeispielen
Termine:
6. Dezember 2014 Warteliste
21. März 2015
Zeit: jeweils samstags,
9.00 s.t.–ca. 15.00 Uhr
Ort: Freiburg
Verwaltungskostenpauschale:
30,– Euro
506
Notarztseminar zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer
Leitung: Dr. med. Frank Koberne,
St. Josefskrankenhaus Freiburg
Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im
Bereich der Notfallmedizin auf
Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS
Algorithmen. Sichergestellt wird
ein hoher Anteil an praktischen
Übungen und Simulationen in
Kleingruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei.
Termin:
23. November–
1. Dezember 2015
Zeit: Montag bis Dienstag
(ohne Sonntag),
8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 850,– Euro
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des European Resuscitation Council und
der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 31. Januar 2015
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
ÄBW 11 • 2014
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur
wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen –
Elektrotherapie – Notfall­
medikamente – EKG-Simulation
– Fallbesprechung Kreislauf –
Mega-Code-Traing Erw. gemäß
ERC – Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 7. März 2015
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in welcher der
Patient nicht die benötigte
Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten ab­
zuwenden sowie die Vitalfunk­
tionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten
zu stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw.
gemäß ERC
Termin:
Samstag, 4. Juli 2015
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Notfalltraining
für Arzt und Praxisteam
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 13. Mai 2015
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativ­
medizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort - und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und
Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
gegliederten Inhalte, nämlich
Schmerztherapie und Symptom-
Bekanntmachungen
kontrolle, Kommunikation und
Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als
Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung
oder einer Rekapitulation bereits
gekannter Fakten dient, ist dabei
nebensächlich – der Kurs soll
allen Interessierten eine Hilfe
im beruflichen (und vielleicht
auch persönlichen) Alltag sein.
Termine:
28./29. November 2014
9./10. Januar 2015
Zeit:
freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr,
samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Caritas Tagungszentrum,
Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Termin:
19.–23. Januar 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Basiskurs Palliativmedizin –
Onlinekurs
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Seit Mitte 2013 wird in der Weiterbildung ein neues Kursformat
„Blended Learning“ angeboten,
das es ermöglicht, die Dauer der
Präsenzveranstaltung zu verkürzen und trotzdem die 40-stündige
Weiterbildung sicherzustellen.
Blended Learning ist eine Kombination aus Präsenztagen und
E-Learning-Modulen.
Der Kurs beginnt mit zwei
Präsenztagen. Dazu ergänzend
werden weitere 20 Lerneinheiten
als E-Learning Module online
bereitgestellt, die Sie flexibel und
bei freier Zeiteinteilung abrufen
können.
Ergänzt werden die E-Learning
Module durch 3 interaktive
Online-Meetings, in denen Sie
die Möglichkeit haben, live
Fragen und eigene Fälle ein­
zubringen und mit einer Fach­
expertin zu diskutieren.
Der Kurs schließt mit einem
kurzen E-Test zur Selbstkontrolle
ab – so können Sie ihren Lern­
erfolg selbstständig überprüfen.
Alle Online-Inhalte sind zu jeder
Zeit und von überall per Internet
abrufbar.
Voraussetzung zur Teilnahme ist
ein Computer mit Internet­
anschluss und ein Headset
sowie die Bereitschaft zur selbstständigen Erarbeitung der
Online-Module. Die Teilnahme
an allen Online-Meetings ist
verpflichtend.
Präsenztermin:
13./14. Februar 2015
Zeit: Freitag/Samstag,
9.00 Uhr s.t.–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Online-Phase:
15. Februar bis 30. April 2015
(20 Unterrichtseinheiten)
Entgelt: 550,– Euro
Palliativmedizin Fallseminar
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fach­
gesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München).
Das Fallseminar besteht aus
drei Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 1:
16.–20. März 2015
Modul 2:
22.–26. Juni 2015
Modul 3:
7.–11. Dezember 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Unser Seminar Palliative Care
Update „Was gibt es Neues in
der Palliativmedizin?“ findet
einmal jährlich statt. Es richtet
sich an interessierte Ärztinnen
und Ärzte, die sich gerne über
die aktuellen Entwicklungen in
der Palliativmedizin informieren
bzw. ihre Kenntnisse auffrischen
möchten.
Termin:
Donnerstag,
27. November 2014
Zeit: 15.00–18.15 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Psychosomatische Grundversorgung
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
Psychosomatik: 20 Stunden
Theorie, 30 Stunden verbale
Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach­
gewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­
seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
6. Dezember 2014
Männerspezifische Aspekte
bei psychischen Störungen
24. Januar 2015
Grundprinzipien des Erkennens
und der Behandlung psychischer
und psychosomatischer
Störungsbilder
28. Februar 2015
Vom psychopathologischen
Befund zur Diagnose
25. April 2015
Somatoforme Störungen
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro pro Samstag
ÄBW 11 • 2014
507
Bekanntmachungen
Reisemedizin – Aufbauseminar
„Geomedizinische Länderkunde/
Internationaler Tourismus
und Reiserecht“ (14 Std.)
Wochenkurs (40 Stunden)
Termin:
9.–13. März 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 450,– Euro
Basisseminar Reisemedizin
gemäß Curriculum der Bundes­
ärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt
Basiswissen für eine qualifizierte,
auf individuelle Bedürfnisse
zugeschnittene reisemedizinische
Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen
der Tropenmedizin behandelt,
Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt
und die entsprechenden Vor­
sorgemaßnahmen besprochen.
Aspekte der Flug-, Tauch- und
Höhenmedizin sind ebenso Inhalt
wie Erkrankungen bei Reise­
rückkehrern. In Ergänzung zu
den Vorträgen wird aktuelles
Lern- und Informationsmaterial
zur Verfügung gestellt und
die Möglichkeit geboten,
eigene „Problemfälle“ mit
den Referenten zu erörtern.
Teilnehmer, die das komplette
Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem
multiple choice-Test teilnehmen.
Bei erfolgreichem Abschluss
erhalten Sie eine Teilnahme­
bescheinigung, die als BasisZertifikat „Reise-GesundheitsBeratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR)
anerkannt wird.
Termine:
Teil I: 30./31. Januar 2015 und
Teil II: 6./7. März 2015
Zeit: jeweils Freitag und Samstag,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 400,– Euro
508
Termin:
21./22. November 2014
Zeit: Freitag und Samstag,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro
Mindestteilnehmerzahl
erforderlich!
„Internationale Arbeitseinsätze und
Rückkehrermedizin“ (14 Std.)
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Nicht nur im privaten Sektor
zeigen Reisen in tropische und
subtropische Länder eine stetig
steigende Tendenz. Auch auf beruflicher Ebene haben Aktivitäten
der Firmen im Ausland und
damit erforderliche berufliche
Reisen in Länder mit – nach
ArbMedVV – besonderen
klimatischen Belastungen
und Infektionsgefährdungen
eine zunehmende Bedeutung.
Mit Inkrafttreten der Verordnung
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 24. 08. 2008
ist die bis dahin vorgeschriebene
Ermächtigung durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften entfallen. Der Arbeit­
geber muss zur Durchführung
arbeitsmedizinischer Vorsorge­
untersuchungen einen Arzt oder
eine Ärztin mit der Gebiets­
bezeichnung „Arbeitsmedizin“,
mit der Zusatzbezeichnung
„Betriebsmedizin“ oder mit
der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“ beauftragen. Nun kann
ein wesentlich größerer Kreis an
Arbeits- und Betriebsmedizinern
diese Vorsorgeuntersuchung
durchführen.
ÄBW 11 • 2014
Dies erfordert eine hohe Eigenverantwortlichkeit zur ausreichenden und qualitätsgesicherten reisemedizinischen Fortbildung. Nach der ArbMedVV §7 (1)
gilt der Grundsatz, dass ein Arzt
oder Ärztin, der oder die nicht
über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen
Anerkennungen oder Aus­
rüstungen verfügt, Ärzte oder
Ärztinnen hinzuziehen soll, die
diese Anforderungen erfüllen.
Für diejenigen Arbeits- und Betriebsmediziner, die sich in dieser
Richtung weiter qualifizieren und
reisemedizinische Fachkenntnisse
erwerben wollen, bietet die
Ärztekammer zusätzlich zum
Basisseminar Reisemedizin
das 2-tägige Aufbauseminar
„Internationale Arbeitseinsätze
und Rückkehrermedizin“ an.
Die beiden Themenblöcke entsprechen den Aufbaumodulen 6
und 12 des Fachzertifikats Reisemedizin des DFR und sind somit
auch für alle anderen Ärztinnen
und Ärzte interessant, die sich
verstärkt der Reisemedizin in
ihrer Praxis widmen und das
Fachzertifikat Reisemedizin des
DFR (Deutschen Fachverbands
Reisemedizin) erwerben
möchten.
Termin:
17./18. April 2015
Zeit: Freitag/Samstag, ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro
Reisemedizin Refresherseminar
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar
„Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben
oder vergleichbare Kenntnisse
besitzen, bieten wir daher
ein Refresher-Seminar an.
Besucher dieses Kurses erhalten
einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der
Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt
und auf Änderungen bei den
Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention
hingewiesen. Die Dozenten
besprechen, auch anhand von
Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene
Fallbeispiele einzubringen und
mit den Referenten und Kollegen
zu diskutieren.
Das Basiszertifikat Reisemedizin
des Deutschen Fachverbands
Reisemedizin (DFR) und das
DTG-Zertifikat Reisemedizin der
Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale
Gesundheit sind drei Jahre gültig
und können durch den Besuch
eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden.
Dieses Refresher-Seminar wird
für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt.
Termin:
Samstag, 28. Februar 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.10 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
begegnen beinahe täglich jeder
Ärztin, jedem Arzt, ob in der
Praxis oder im Krankenhaus tätig.
Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin,
stimulierenden Substanzen und
auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare
Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
Bekanntmachungen
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen
beschränkt. Die Fähigkeit zum
Erkennen einer möglichen
Abhängigkeitserkrankung bzw.
Gefährdung – sei es nun durch
Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen
Rüstzeug aller Ärztinnen und
Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Sucht­
medizin als Zusatzweiterbildung
geführt und beinhaltet eine
50-stündige Kursweiterbildung
und abschließender Prüfung.
Termin:
20.–24. April 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Schmerztherapie –
Kompaktseminar
Die Zusatzweiterbildung
„Spezielle Schmerztherapie“
umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch
schmerzkranker Patienten, bei
denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und
einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung
einer Weiterbildungszeit von
12 Monaten bei einem Weiter­
bildungsbefugten gemäß § 5
Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses
erforderlich.
Seminarinhalte:
Block A
Grundwissen über Pathogenese,
Diagnostik und Therapie
von chronischen Schmerzen,
Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen
bei chronischen Schmerz­
zuständen
Block B
Medikamentöse Schmerztherapie/
Neuropathische Schmerzen,
Interventionelle und andere
nicht-medikamentöse Verfahren
in der Schmerztherapie –
Kopfschmerz
Block C
Schmerzen bei vaskulären
und viszeralen Erkrankungen,
Schmerzen im Alter und
bei Kindern und Jugendlichen,
Tumorschmerz und Palliativ­
medizin
Block D
Muskuloskelettale Schmerzen,
Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz,
weit verbreitete Schmerzen
(widespread pain), Fibromyalgie,
Gelenkerkrankungen
Der Besuch des Kurses wird auch
solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen
umfassenden Überblick über
die aktuelle Entwicklung in der
Schmerztherapie aneignen
möchten.
2 Wochenkurse à 40 Std.
Termine:
Teil 1: 24.–28. November 2014
Teil 2: 19.–23. Januar 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/
47 37/47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„... was Ärzte und Patienten
schon immer über Organspende
wissen wollten“
Kurse der Bezirksärztekammer
­Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht
betroffener Eltern und des
Kinder- und Jugendpsychiaters
dargestellt, Aspekte von PC-Spiel
und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention
benannt.
Seit vielen Jahren ist das Thema
Organspende in den Medien
präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik
Deutschland beim innereuro­
päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in
der unteren Hälfte der Rangliste
einnimmt. Die Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg hat
das 17. Gesundheitsforum
Südwürttemberg diesem Thema
gewidmet und zusammen mit
der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am
10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt,
die den Teilnehmern das Wissen
zum aktuellen Verfahren von
Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Dabei werden
die Organisationen DSO und
Eurotransplant vorgestellt,
Vergabekriterien im Notfall und
nach Warteliste erläutert, die
Handlungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche
Entfernung dargestellt sowie die
Aufgabe des Transplantations­
beauftragten beschrieben.
Ein Beitrag befasst sich mit den
rechtlichen Voraussetzungen
der Lebendspende und am Ende
werden auch die finanziellen
Aspekte vonseiten der GKV
aufgezeigt.
ÄBW 11 • 2014
509
Bekanntmachungen
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können sechs Fortbildungspunkte erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Notfälle im (Praxis-)Alltag:
Refresherkurs auch für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst
Diese Fortbildungsreihe richtet
sich an alle Ärztinnen und Ärzte,
die aus verschiedenen Gründen
ihr Wissen zur Erkennung und
Behandlung von Notfällen – vor
allem fachfremden – aktualisieren bzw. ergänzen wollen. Dabei
geht es nicht um die Inhalte des
80-Stunden-Kurses zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde
Rettungsdienst, sondern um die
ersten ärztlichen Maßnahmen,
die von jedem Arzt, gleich
welcher Fachrichtung, erwartet
werden können, wenn er mit
einem Notfall konfrontiert wird.
Das betrifft natürlich den Dienst
in der Klinik oder der Praxis, aber
auch den privaten Alltag, wo
Ärztinnen und Ärzte immer wieder unvorbereitet in Situationen
geraten, in denen bei meist
unbekannten Patienten eine
sachgerechte ärztliche Hilfe
geleistet werden muss, wie z. B.
bei Sportereignissen, im Flugzeug, bei kulturellen oder gesellschaftlichen Versammlungen,
auf der Straße, aber auch im
Familien- oder Freundeskreis etc.
Der Ausgangspunkt in den einzelnen Fortbildungsveranstaltungen sind die oft im Vordergrund stehenden Leitsymptome
möglicher Notfälle, die neben
den notwendigen diagnostischen
Schritten auch bereits parallel
therapeutische Gegenmaßnahmen erfordern. Bei kleineren
Notfällen werden dabei Diagnostik und Therapie so dargestellt,
dass der Patient ausreichend
behandelt und der Notfall unter
Kontrolle ist. Bei schwereren oder
potenziell lebensgefährlichen
510
Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der
Patient in einem stabilen Zustand
in ein Krankenhaus gebracht
wird, welches die personellen
und technischen Voraussetzungen für alle diagnostischen
und therapeutischen Maßnahmen
bietet.
Die Referenten sind Fachärzte
für Allgemeinmedizin bzw. für
Innere Medizin mit der Zusatz­
bezeichnung Notfallmedizin bzw.
Fachkunde Rettungsdienst, die
das Leitsymptom ihres Themas in
einem 30-minütigen Referat mit
den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie darstellen und
anschließend ca. 15 Minuten
mit den Teilnehmern offen
gebliebene Fragen diskutieren.
Folgende Themen stehen bereits
fest:
Mittwoch, 10. Dezember 2014
16.30–19.00 Uhr
Leitsymptome:
Akute Blutungen – Übelkeit/
Durchfall/Erbrechen –
Fieber unklarer Genese
(Anmeldungs-Nr. 40/2014)
Mittwoch, 18. Februar 2015
16.30–19.00 Uhr
Leitsymptome:
Akute Herzbeschwerden –
psychischer Ausnahmezustand
– Nieren- und Miktions­
beschwerden
(Anmeldungs-Nr. 16/2015)
Mittwoch, 18. März 2015
16.30–19.00 Uhr
Leitsymptome:
Schwindelanfall – Lähmungen/
Krämpfe – Schmerzattacken
(Anmeldungs-Nr. 17/2015)
Leitung:
Dr. med. Hans-Otto Bürger,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt;
Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 20,– Euro
inkl. Skripte, Verpflegung
und Getränke
Punkte: jeweils 3
ÄBW 11 • 2014
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 22. November 2014
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 42/2014)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekannte
Weise besorgniserregend. Um
wieder mehr Ärztinnen und Ärzte
zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde
bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer
eine Vereinbarung zur Förderung
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten
und stationären Versorgung
geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten,
welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf
Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung
auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich.
Termine und Themen 2014:
Samstag, 22. November 2014
Palliativmedizin/Rehabilitation
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 23/2014)
Leitung:
Dr. med. Hans-Otto Bürger,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um einen
Unkostenbeitrag von 20,– Euro
pro Teilnehmer. Die Gebühr ist
am Tag der Veranstaltung bar bei
der Registrierung zu entrichten.
Punkte: 9
Termine und Themen 2015:
Samstag, 14. März 2015
Notfälle in
der Allgemeinarztpraxis
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 10/2015)
Samstag, 13. Juni 2015
Praxisorganisation
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 11/2015)
Leitung:
Dr. med. Hans-Otto Bürger,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: beantragt
Bekanntmachungen
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Demenz aktuell 2014:
Demenz und Infektionen
– Infektionen als Ursache
von Demenz
– Infektionen bei
bestehender Demenz
– Kasuistiken zu Harnwegs­
infektionen, Gastroenteritiden,
Atemwegsinfektionen
– Demenzpatienten – Umgang
mit multiresistenten Erregern
(MRSA, MRGN etc.)
Termin:
Mittwoch, 3. Dezember 2014
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 36/2014)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Tabakentwöhnung
mit strukturiertem Therapie­
programm nach dem Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer
In diesem Aufbaumodul werden
Kenntnisse über verhaltens­
therapeutische Techniken
im Gruppensetting vermittelt.
Durch Absolvieren dieses Kurses
erfüllen teilnehmende Ärzte die
Anforderungen zum Anbieten
von Tabakentwöhnungskursen
nach § 20 SGB V.
Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Aufbaumodul ist
die erfolgreiche Teilnahme am
20-stündigen Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer.
Termin:
Samstag, 6. Dezember 2014
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 26/2014)
Leitung:
Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter,
Arbeitskreis
Raucherentwöhnung,
Herrenberger Str. 23,
72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 15
Gebühr: 90,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Auffrischungskurs
„Fachgebundene genetische
Beratung (inkl. Wissenskontrolle)
gem. GenDG
Seit 1. Februar 2010 ist das
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
in Kraft. Demnach dürfen
ab 1. Februar 2012 genetische
Beratungen im Zusammenhang
mit genetischen Untersuchungen
nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.
Das GenDG ist Bundesrecht, und
eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie
lässt leider offen, wer Träger der
dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für
die Ärztekammern und für die
Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen
des Bundesgesetzes einerseits zu
genügen, andererseits aber auch
den Ärztinnen und Ärzten eine
hieb- und stichfeste Regelung zu
bieten. In zahleichen Gesprächen
auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein
Kompromiss gefunden, nach
dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren die Landes­
ärztekammer bittet, sie möge
nach den Vorgaben der Richtlinie
der Gendiagnostik-Kommission
für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten.
Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw.
8 Stunden, Letzteres bei Beratung
im Kontext der vorgeburtlichen
Risikoabklärung. Alternativ kann
als Übergangslösung für die
Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene
Wissenskontrolle nachgewiesen
werden. Die Landesärztekammer
und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg
bieten diese Wissenskontrollen
an. Zur Vorbereitung auf die
Wissenskontrollen bieten die
Kammern als Hilfestellung
einen sechsstündigen freiwilligen
Refresherkurs an. Die Kammern
verstehen dieses Angebot als
Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder.
Termin:
Samstag, 13. Dezember 2014
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 38/2014)
Fachgruppe: FA für Innere
Medizin und Hämatologie
und Onkologie, FA für Innere
Medizin und Kardiologie und
FA für Urologie
Leitung: Frau Dr. med. Dr. rer. nat.
Saskia Biskup, Praxis für Humangenetik, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 48,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Grundkurs
zum Erwerb der Qualifikation
„Hygienebeauftragter Arzt“ nach
dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ –
Modul I
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli
2012 eine Verordnung über die
Hygiene und Infektionspräven­
tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die
am 31. 07. 2012 in Kraft getreten
ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der
organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die
Einhaltung der anerkannten
Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter
von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine,
den Krankenhäusern vergleichbare, medizinische Versorgung
erfolgt, Dialyseeinrichtungen
sowie Tageskliniken verpflichtet
sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen.
Für die Qualifikation ist eine
mindestens zweijährige Berufs­
erfahrung sowie der erfolgreiche
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses erforderlich,
den die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg im Ärztehaus
Reutlingen anbietet.
Termine:
9.–11. Januar 2015 (Fr–So) und
30. Januar–1. Februar 2015
(Fr–So)
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinhygiene,
Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 30
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
ÄBW 11 • 2014
511
Bekanntmachungen
Psychoonkologie 2015:
Krebs und Partnerschaft
– Krebs und Sexualität
– Veränderungen
der Paarbeziehung durch
die Krebserkrankung
– Möglichkeiten
der Unterstützung
Termin:
Samstag, 17. Januar 2015
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 9/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Wird bei der KVBW zur Aner­
kennung als Pflichtfortbildung
auf das DMP Mamma-Carcinom
angemeldet.
Punkte: 6
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung
in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen,
dass Ärztinnen und Ärzte der
meisten Fachgebiete zunehmend
ältere Menschen unter ihren
Patientinnen und Patienten
haben werden. In den Weiter­
bildungsgängen vieler Fach­
gebiete sind geriatrische Fragen
und die besonderen Probleme
des älteren Patienten nicht sehr
ausführlich berücksichtigt. An der
Geriatrie interessierte Ärztinnen
und Ärzte können seit geraumer
512
Zeit die Zusatzweiterbildung
„Geriatrie“ nach der Weiter­
bildungsordnung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber
eine Weiterbildungszeit von
18 Monaten bei einem zur
Weiterbildung befugten Facharzt
vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den
Fachärztinnen und Fachärzten für
Allgemeinmedizin und Innere
Medizin gewählt wird.
Die Bundesärztekammer hat jetzt
ein 60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
entwickelt, das sich an die
Ärztinnen und Ärzte aller Fach­
gebiete richtet, die die Zusatz­
bezeichnung Geriatrie nicht
erwerben wollen, aber ihre
Kenntnisse über wesentliche
Aspekte der Behandlung älterer
Menschen vertiefen wollen.
Es ist in neun Module gegliedert,
die als Gesamtpaket oder unabhängig voneinander einzeln absolviert werden können. Durch
die bundeseinheitliche Struktur
ist es auch möglich, die ver­
schiedenen Module im Bereich
anderer deutscher Ärztekammern
zu ergänzen. Da die Inhalte und
die Zeitdauer der Module sehr
unterschiedlich sind, bewegt
sich die Teilnahmegebühr in
einem Rahmen von 50,– Euro
bis 110,– Euro.
Termine:
Freitag, 23. Januar 2015
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 24. Januar 2015
9.00–18.00 Uhr
Sonntag, 25. Januar 2015
9.00–13.30 Uhr
Freitag, 27. Februar 2015
14.00–17.15 Uhr
Samstag, 28. Februar 2015
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 1. März 2015
9.00–13.15 Uhr
Freitag, 27. März 2015
13.45–18.30 Uhr
Samstag, 28. März 2015
9.00–18.15 Uhr
Sonntag, 29. März 2015
9.00–13.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 8/2015)
ÄBW 11 • 2014
Leitung:
Prof. Dr. med. Walter Maetzler,
Facharzt für Neurologie,
Zusatzbezeichnung Geriatrie,
Oberarzt, Universitätsklinik
für Neurologie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul)
Gebühr: 50,– Euro bis 110,– Euro
(je nach Modul)
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft
getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg wurde
die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb
dieser Zusatzbezeichnung ist
unter anderem die Absolvierung
eines 40-stündigen Kurses
erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer
ein Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 20. März 2015
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 21. März 2015
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 22. März 2015
9.00–15.15 Uhr
Freitag, 17. April 2015
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 18. April 2015
9.00–16.15/17.15 Uhr
Sonntag, 19. April 2015
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Haen,
niedergelassener Facharzt
für Innere Medizin, Hämatologe
und Onkologe, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
zwölf-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I: 7.–10. Februar 2015
Modul II: 11.–14. Februar 2015
(Anmeldungs-Nr. 3/2015)
Modul I: 27.–30. Juni 2015
Modul II: 1.–4. Juli 2015
(Anmeldungs-Nr. 5/2015)
Gebühr Module I und II:
jeweils 890,– Euro
Modul III: 21.–24. Januar 2015
(Anmeldungs-Nr. 1/2015)
Modul III: 25.–28. März 2015
(Anmeldungs-Nr. 4/2015)
Gebühr Modul III:
jeweils 440,– Euro
Teilnehmerzahl: 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: je Modul 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impressum
Stressbewältigung
durch Achtsamkeit
Die zunehmende berufliche
Belastung und die unverändert
schwierigen Arbeitsbedingungen
für Ärztinnen und Ärzte in
Deutschland sind unbestritten.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
entschieden, seinen Mitgliedern
eine Fortbildungsveranstaltung
über eine Therapiemethode zur
Stressbewältigung anzubieten,
welche wissenschaftlich erforscht
und durch Studien untersucht
wird. Damit haben die Teil­
nehmer nicht nur für sich selbst
einen Benefit, sondern sie lernen
ein Behandlungskonzept kennen,
welches auch für Patienten
infrage kommt. Das Programm
dieser Fortbildung besteht aus
Vorträgen und praktischen
Übungen.
Termin:
Samstag, 7. März 2014
9.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 26/2015)
Leitung: Markus Zeh,
Diplom-Pädagoge und
MBSR-Lehrer, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte
Punkte: 10
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Baustein Psychotherapie
(Verhaltenstherapie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie
– Kurs 2
Für die Weiterbildung zum Arzt
für Psychiatrie und Psycho­
therapie sowie für die Zusatz­
bezeichnung Psychotherapie sind
nach den Richtlinien der Landes­
ärztekammern theoretische und
praktische Bausteine erforderlich.
Dabei werden drei Blockkurse
mit je 50 Stunden angeboten,
welche – thematisch aufeinander
aufbauend – im Abstand von
einem Jahr durchgeführt werden.
Die Kurse werden jedes Jahr an
drei verschiedenen Standorten
durchgeführt, sodass in jedem
Jahr alle Kursteile entweder
in Hornberg (Schwarzwald),
Bamberg oder Borkum
angeboten werden.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­
klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den
Erwerb des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie für die Zusatzbezeichnung
Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen
Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit
wichtige Inhalte entsprechend
den Anforderungen der Richt­
linien der Landesärztekammer
Baden-Württemberg ab.
Termin:
26. April–2. Mai 2015 (So–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 14/2015)
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Welcome Hotel Bamberg,
Mußstr. 7, 96047 Bamberg
Gebühr: 600,– Euro
(Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr
nicht enthalten)
Punkte: beantragt
Vorankündigung
18. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
„Der Vorwurf Ärztepfusch –
zwischen Polemik und Tragödie“
Termin:
Samstag, 18. April 2015
10.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 22/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 25,– Euro
Punkte: beantragt
Vorankündigung
Die neuen Bilder der Medizin
Termin:
Samstag, 20. Juni 2015
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2015)
Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: beantragt
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Norbert Metke (Vorsitzender), Dr. med. Ulrich Clever
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian
­B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes
Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45
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