Deutscher Bundestag - Bundesrechnungshof

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Deutscher Bundestag - Bundesrechnungshof
Deutscher Bundestag
(Einzelplan 02)
11
Entwicklung des Einzelplans 02
Kat. A
11.1
Überblick
Der Deutsche Bundestag ist nach dem Grundgesetz eines der fünf Verfassungsorgane auf Bundesebene. Er ist die direkt gewählte Vertretung des Volkes und nach
dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt in Deutschland. Er entscheidet auch über den Bundeshaushalt und kontrolliert die Regierungsarbeit.
Darüber hinaus ist der Deutsche Bundestag an weiteren staatlichen Aufgaben beteiligt. So hat z. B. der Präsident des Deutschen Bundestages nach dem Parteiengesetz die Höhe der Mittel zur staatlichen Parteienfinanzierung festzusetzen. Gleichzeitig ist er für die Kontrolle der Mittelverwendung zuständig. Dazu haben die Parteien
Rechenschaftsberichte einzureichen. Bei Verstößen kann der Präsident des Deutschen Bundestages Sanktionen nach dem Parteiengesetz verhängen.
Dem 17. Deutschen Bundestag, der am 27. September 2009 gewählt wurde, gehörten im Jahr 2010 622 Abgeordnete an. Sie waren Mitglieder von fünf Fraktionen.
Zur Unterstützung seiner Arbeit ist beim Deutschen Bundestag eine Verwaltung eingerichtet. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine oberste Bundesbehörde. Sie untersteht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, wird vom Direktor beim Deutschen Bundestag geleitet und hat rund 2 350 Beschäftigte.
Die Ausgaben für den Deutschen Bundestag sind im Einzelplan 02 veranschlagt.
Ebenfalls im Einzelplan 02 veranschlagt sind die Ausgaben für den Wehrbeauftragten
des Deutschen Bundestages, die Bundesversammlung und die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Im Haushaltsjahr 2010 lagen die Gesamtausgaben bei 662,8 Mio. Euro. Einen Überblick über die Ausgaben im Einzelplan 02 gibt die Tabelle 11.1.
Tabelle 11.1
Übersicht über den Einzelplan 02
Deutscher Bundestag
2010
Soll
Ausgaben des Einzelplans
darunter:
• Deutscher Bundestag
davon:
• Leistungen, Zuschüsse
und Unterstützungen an
Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages
• Ausgaben für Beschäftigte der Bundestagsverwaltung
• Geldleistungen an die
Bundestagsfraktionen
• Bewirtschaftung / Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden
• Informationstechnik für
die Bundestagsverwaltung und die Mitglieder
des Bundestages
• Besucherdienst und Öffentlichkeitsarbeit
• Geschäftsbedarf
•
Wehrbeauftragter
Deutschen Bundestages
•
Bundesversammlung
•
in Mio. Euro
681,3
662,8
-18,5
681,8
2012
VerändeHaushalts- rung
entwurf
2011/2012
in %
680,8
-0,1
646,1
-17,9
646,9
644,9
-0,3
-14,9
300,8
302,2
0,4
-3,7
125,5
127,5
1,6
0
80,5
80,5
0
302,0
2010
Ist
628,2
287,1
122,5
118,8
78,7
78,7
41,4
40,9
-0,5
39,9
45,8
14,7
22,1
23,0
0,9
21,0
23,1
10,1
17,2
13,1
des 4,0
17,4
10,1
3,4
0,2
-3,0
-0,6
16,4
12,0
3,6
15,9
11,9
3,9
-3,0
-0,4
5,8
0,6
0,6
0
0
0
-0,8
5,8
5,3
-8,1
1,0
0
1,7
16,2
1,7
6
-190,2
2 439
2 461
0
-63
in %
0,9
0
5,7
Mitglieder des Europäi- 6,5
schen Parlamentes
Einnahmen des Einzelplans
1,5
2,5
Verpflichtungsermächtigungen 18,0
18,0
Planstellen/Stellen
Personal
2 426,5 2 236,3 a
a
Ab2011
weichung Soll
Soll/Ist
Erläuterung: Ist-Besetzung am 1. Juni, ohne befristet, nebenberuflich und ähnlich Beschäftigte.
Quelle: Für die Jahre 2010 und 2011: Bundeshaushalt, Einzelplan 02; für das Jahr 2012: Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt, Einzelplan
02, Stand: 6. Juli 2011.
11.2
Haushaltsstruktur und -entwicklung
Die Höhe der Gesamtausgaben im Einzelplan 02 wird im Wesentlichen bestimmt
durch die Ausgaben für Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete, für die Beschäftigten der Bundestagsverwaltung und für die Bundestagsfraktionen.
Die Gesamtausgaben sind von 523,8 Mio. Euro im Jahr 2001 auf 662,8 Mio. Euro im
Jahr 2010 (26,5 %) gestiegen. Die Gesamtausgaben des Bundeshaushalts sind im
gleichen Zeitraum um 24,8 % gestiegen.
Einen Überblick über die Entwicklung der Zahl der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages, der Anzahl der Planstellen und Stellen für die Beschäftigten der Bundestagsverwaltung und der Gesamtausgaben im Einzelplan 02 gibt Tabelle 11.2.
11.3
Wesentliche Ausgabenbereiche
11.3.1 Leistungen, Zuschüsse und Unterstützungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages
Die Leistungen aus dem Bundeshaushalt an Bundestagsabgeordnete bestehen im
Wesentlichen aus:
• der Abgeordnetenentschädigung („Diät“),
• der Amtsausstattung in Form von Geld- und Sachleistungen,
• der Alters- und Hinterbliebenenversorgung,
• den Zuschüssen zu den Kosten in Krankheits-, Pflege und Geburtsfällen und
• dem Übergangsgeld (nach Beendigung der Amtszeit).
Die angemessene Entschädigung der Abgeordneten dient insbesondere der in Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz garantierten Freiheit des Mandats. Sie muss die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern. Dies wurde in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1975 (sog. „Diäten-Urteil“, BVerfGE 40, 296, 315 ff.)
verbindlich festgelegt.
Die Abgeordnetenentschädigung wird monatlich ausgezahlt. Seit dem 1. Januar
2009 beträgt sie 7 668 Euro; zum 1. Januar 2012 soll sie auf 7 960 Euro angehoben
werden. Sie ist von den Abgeordneten individuell zu versteuern.
Die Amtsausstattung umfasst Geld- und Sachleistungen. Die Geldleistungen bestehen
•
aus einer steuerfreien monatlichen Kostenpauschale von derzeit 3 984 Euro
zum Ausgleich mandatsbezogener Aufwendungen, z. B. für die Einrichtung und
die Unterhaltung von Wahlkreisbüros, Reisekosten oder Repräsentation, sowie
•
aus dem Ersatz von Aufwendungen für die Beschäftigung von eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Bundestagsabgeordneten bei der Erledigung
ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen. Für diese Aufwendungen erhalten
die Abgeordneten gegen Nachweis monatlich bis zu 15 053 Euro.
Die durch die Bundestagsverwaltung im Rahmen der Amtsausstattung bereitgestellten Sachleistungen sind nicht genau bezifferbar. Hierzu zählen z. B. eingerichtete
Büros am Sitz des Deutschen Bundestages, die Fahrbereitschaft und das gemeinsame Informations- und Kommunikationssystem des Bundestages.
Einen Überblick über die Entwicklung im Bereich der Abgeordnetenentschädigung
gibt die Tabelle 11.3.
Tabelle 11.2
Entwicklung wesentlicher Eckdaten im Einzelplan 02
Haushaltsjahr
2001
Zahl der Abgeordne-668
ten
Zahl der Beschäftigten 2 379
der Bundestagsverwaltunga
Gesamtausgaben im 523,8
Einzelplan 02
In Mio. Euro
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
666
603
603
601
614
614
613
612
622
2 372
2 316
2 272
2 324
2 355
2 358
2 352
2 405
2 426
533,1
511,8
520,0
525,3
569,8
586,2
615,5
646,7
662,8
Erläuterung: a Planstellen und Stellen (Soll).
Quelle: Zahl der Abgeordneten und Beschäftigten: Einzelplan 02 des jeweiligen Jahres; Gesamtausgaben: Rechnung über den Haushalt des
Einzelplans 02 für das Haushaltsjahr 2010.
Tabelle 11.3
Geldleistungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages
2005
227,1
Summe aller Zahlungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder in
Mio. Euro
Steigerung zum Vorjahr in %
4,1
darunter:
in Mio. Euro
49,7
• Abgeordnetenentschädigung
26,6
• Kostenpauschale
• Aufwendungen für die Beschäfti96,4
gung von Abgeordnetenmitarbeitern
•
•
Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie Hinterbliebenenversorgung
Übergangsgeld für ausgeschiedene Mitglieder des Deutschen
Bundestages
2006
241,3
Haushaltsjahr
2007
2008
259,5
268,1
2009
281,8
2010
287,1
6,2
7,5
3,3
5,1
2,0
49,1
26,3
51,5
27,2
131,4
54,7
29,1
137,4
54,5
29,0
105,7
49,4
26,9
125,5
138,3
29,0
30,3
30,9
32,0
32,5
33,5
1,9
4,5
2,1
0,4
2,6
5,8
Quelle: Rechnung über den Haushalt für die einzelnen Haushaltsjahre, Einzelplan 02 Kapitel 0201.
11.3.2
Leistungen an die Bundestagsfraktionen
Die Bundestagsfraktionen sind rechtsfähige Vereinigungen von Abgeordneten im
Deutschen Bundestag. Sie wirken an der Erfüllung der Aufgaben des Parlaments mit.
Nähere Regelungen enthalten das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages.
Da sie Teile des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag sind, haben die Bundestagsfraktionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anspruch auf Geld- und Sachleistungen
aus dem Bundeshaushalt. Es handelt sich dabei um eine staatliche Vollfinanzierung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 3. November 1982
ausdrücklich festgestellt, dass „… die durch das … Haushaltsgesetz in Verbindung
mit dem Haushaltsplan bereitgestellten Fraktionszuschüsse … zur Finanzierung der
Staatsorganisation“ gehören (BVerfGE 62, 194, 202).
Die Höhe der Fraktionsmittel legt der Deutsche Bundestag auf Vorschlag des Bundestagspräsidenten fest. Die Bundestagsverwaltung zahlt die Mittel aus. Die Bundestagsverwaltung stellt den Fraktionen außerdem Sachleistungen zur Verfügung. Hierzu
gehören u. a. Büro- und Sitzungsräume am Sitz des Deutschen Bundestages, Büro-
einrichtung, Telekommunikationsanlagen einschließlich Internetnutzung, der Fahrdienst, die Bibliothek sowie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Die Höhe der Sachleistungen ist nicht genau bezifferbar.
Einen Überblick über die den Fraktionen in den Jahren 2005 bis 2010 gewährten Zuschüsse gibt die Tabelle 11.4.
Tabelle 11.4
Geldleistungen an Bundestagsfraktionen gemäß § 50 Absatz 1 AbgG
Haushaltsjahr
Bundestagsfraktion
2005
2006
2007
2008
2009
2010
in Mio. Euro
CDU/CSU
SPD
23,4
21,4
20,8
20,5
20,9
20,7
21,2
21,1
23,3
22,1
24,8
18,6
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
7,6
8,4
8,5
8,7
9,7
11,2
FDP
8,1
9,3
9,4
9,6
10,7
12,1
DIE LINKE
1,7
8,6
8,7
8,9
10,0
12,0
62,2
67,6
68,2
69,5
75,8
78,7
3,1
8,7
1,0
1,7
9,1
3,8
Summe
Steigerung zum Vorjahr in %
Quelle: Jährliche Bekanntmachung der geprüften Rechnungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache.
11.3.3
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Der Deutsche Bundestag beruft einen Wehrbeauftragten, der ihn bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte unterstützt. Der Wehrbeauftragte soll möglichen
Missständen innerhalb der Bundeswehr nachgehen. Nähere Regelungen hierzu enthält das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Die Beschäftigten, die den Wehrbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen, bilden eine Unterabteilung der Bundestagsverwaltung.
Im Jahr 2010 beliefen sich die Ausgaben für den Wehrbeauftragten auf 3,4 Mio. Euro. Für das Jahr 2011 sind 3,6 Mio. Euro und für das Jahr 2012 sind 3,9 Mio. Euro
vorgesehen.
11.3.4
Die Bundesversammlung
Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundes-
republik Deutschland. Ihre Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten beziehungsweise die Bundespräsidentin zu wählen. Sie besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen
der Länder gewählt werden.
Die Bundesversammlung tritt nur zur Wahl des Bundespräsidenten und damit in der
Regel alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen. Ausnahmen treten ein,
wenn die Amtszeit des Bundespräsidenten vorzeitig endet. Dies war zuletzt im Jahr
2010 der Fall, als nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten die 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010 zusammentrat. Sie umfasste 1 244 Mitglieder (622 Bundestagsabgeordnete und 622 von den Landesparlamenten bestimmte Mitglieder).
Die Ausgaben für die Bundesversammlung im Jahr 2010 betrugen 582 000 Euro.