Reinheit im Fokus - HECHT Technologie GmbH
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Reinheit im Fokus - HECHT Technologie GmbH
Ausrüstung Quelle Fachzeitschrift www.pharma-food.de Reinheit im Fokus Geschlossene Abfüllsysteme als Schutz vor Verunreinigung Werden in der pharmazeutischen Produktion gesundheitsschädliche Substanzen – insbesondere API – verarbeitet, müssen nicht nur Personal und Produkt geschützt werden. Behördliche Vorschriften gewinnen zunehmend an Bedeutung. Mit den Wirkstoff-Guidelines gibt es nun eine verbindliche Richtlinie für die Herstellung von Wirkstoffen. D ie Herstellung von Wirkstoffen (API Active Pharmaceutical Ingredients) gerät immer mehr in den Fokus von Behörden wie beispielsweise der FDA Food and Drug Administration in den USA und der EMEA European Agency for the Evaluation of Medicinal Products in Europa. Bis vor einigen Jahren gab es keine verbindliche Verordnung für Wirkstoffe. Erst seit dem Erscheinen des Wirkstoff-Guidelines ICH Q7A (International Conference on Harmonization) gibt es eine Richtlinie zur Herstellung von Wirkstoffen. Eu-Direktive 2004/27 verbindlich Nach dem Erscheinen des ICH Q7A war die 1: Fassbefüllung in Arbeitsposition 32 FDA die erste Behörde, die mitteilte, dass dieses Dokument von der FDA als Grundlage zur Inspektion von Wirkstoffen verwendet wird. Kurz darauf wurde das Dokument ohne Änderungen als Annex 18 des EG-GMPLeitfadens übernommen. Seit dem 31. März 2004 ist das Dokument auch in Europa verbindlich. Die EU publizierte die neue EU-Direktive 2004/27 mit Konsequenzen für die Wirkstoffhersteller: Arzneimittelhersteller dürfen nur Wirkstoffe verwenden, die selbst GMP-gerecht hergestellt wurden. Die zuständige Überwachungsbehörde kann bei Verdacht auf Nichteinhaltung der GMP-Regeln Inspektionen bei Wirkstoffherstellern durchführen. Die europäische Arzneibuchkommission kann die EU-Kommission oder die europäische Zulassungsbehörde EMEA um eine Inspektion bei einem Wirkstoffhersteller ersuchen, sofern eine Wirkstoffmonographie davon betroffen ist. Wenn bei einer Inspektion eines Wirkstoffbetriebes festgestellt wird, dass dieser nicht GMP-gerecht herstellt, wird diese Information in einem europäischen Register erfasst. Im ICH Q7A ist eine der Kernaussagen zur Herstellung von Wirkstoffen das Vermeiden von Kreuz-Kontamination und das Vermeiden von Verunreinigung mit hierzu geeigneten Maßnahmen. Dies sollte die Einhausung der Abfüllstelle in einem kontrollierten Raum der Klasse E sein, um bei Reinigungsarbeiten an der Anlage eine kontrollierte Umgebung zu sicher zu stellen. Die Installation der Abfüllanlage sollte als geschlossene Einheit zum Beispiel mit Endlosliner-Technologie realisiert werden, um das Produkt vor einer möglichen Kreuz-Kontamination oder Verunreinigung durch Personal oder Packmittel, wie zum Beispiel Fiber-Trommeln, zu schützen. Doppelt abgesichert Ein pharmazeutisches Unternehmen hat diese Lösung in ihrer neuen Endstufenabfüllung umgesetzt. Für das Unternehmen war die doppelte Absicherung auch in der Hinsicht notwendig, da ein Teil des Wirkstoffes (API) nach Japan geht und japanische Kunden in puncto Reinheit der Produkte zu den strengsten in der Welt zählen. Die geringste Beanstandung führt zur Rücksendung der gesamten Charge. Die Anlage gewährleistet nicht nur einen komplett geschlossenen Abfüllprozess, sondern ermöglicht auch eine hochgenaue Einwaage des Wirkstoffes mit schwierigsten Fließeigenschaften. Bestandteil der Anlage ist eine zentrale Hubsäule zur Aufnahme der Wirbelstromsiebmaschine unterhalb des Trockners sowie zur Aufnahme einer Metallzurückhaltung im Produktstrom über Dauermagnete und dem Dosiersystem. Die Hubsäule unterstützt die Bediener bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten, da alle schweren und vom Boden nicht zugänglichen Komponenten durch die Hubsäule in Bedienhöhe abgesenkt werden können. Die Ausführung der Hubsäule wurde für sehr hohe Hygieneanforderungen konstruiert. Alle Kabelführungen und Antriebe befinden sich im inneren der Hubsäule. Die Hubbewegung wird darüber hinaus durch eine Edelstahlabdeckung vom außenliegenden Aufnahmeschlitten zum inneren der Hubsäule abgedeckt. Die Auswahl des geeigneten Dosiersystems wurde durch Versuche vor der Auftragsvergabe getroffen, weil ein Entscheidungskriterium unter anderem die Dosiergenauigkeit von ± 20 g bei dem extrem schwerfließenden Produkt war. Die UmsetRichard Denk, Director of Pharma Department, Hecht Anlagenbau Pharma + Food 4/2005 Ausrüstung KOMPAKT zung erfolgte schließlich mit einem GMPkonformen Dosiersystem und ohne mechanische Einbauten im Produktstrom. Ein flexibler Kunststoffschlauch mit einem von außen zu öffnenden Kunststoffverschluss konnte den Anwender überzeugen. Bei den Versuchen konnte genauer als gefordert dosiert werden; darüber hinaus lässt sich das Dosiersystem auch produktschonend und problemlos reinigen. Das Kernstück der Anlage ist die Endlosliner-Abfüllung, die absolut zur geforderten Produktsicherheit beiträgt. Bei einer Endlosliner-Abfüllung handelt es sich um einen speziellen Befüllkopf zur Aufnahme einer Folienkassette mit rund 30 m Folie. Die Ausführung zur Bestückung der Folie auf der Kassette stellt sicher, dass der Befüllkopf zu keiner Zeit offen zur Umgebung ist. Die Folie wird je nach Fassgröße in ausreichender Länge von der Kassette heruntergezogen und mit Produkt gefüllt. Ist das Produkt in den Fo- liensack gefüllt, wird die Folie über ein integriertes Folienschweißgerät verschlossen. Qualifizierung inklusive Das Folienschweißgerät erstellt pro Schweißung drei Nähte: Die obere Naht ist der Boden des neuen Foliensackes, die untere Schweißnaht ist der Verschluss des gefüllten Foliensackes, die mittlere Naht ist gleichzeitig die Trennnaht. Die Trennung erfolgt automatisch und wird so ausgeführt, dass die Enden der Beutel komplett verschweißt und verschlossen sind. Die sonst üblichen Fransen oder offenen Enden werden bei diesem Schweißverfahren vermieden. Bestandteil des Lieferunfanges ist auch ein WIP (Washing in Place)-System, bei dem die automatische Reinigung der Anlage durchgeführt wird. Die befüllten Fässer werden über ein integriertes Rollenbahnsystem mit Schleusen, die ebenfalls im Liefer- Geschlossene Abfüllsysteme in der Wirkstoffherstellung Seit dem 31. März 2004 gilt die neue EU-Direktive 2004/27 verbindlich für die Wirkstoffherstellung. Wichtigster Punkt ist das Vermeiden von KreuzKontamination sowie von Verunreinigung. Dies sollte die Einhausung der Abfüllstelle mindestens in einem kontrollierten Raum der Klasse E sein. Bei Roche Diagnostics wurde die Endstufenabfüllung als geschlossene Einheit mit Endlosliner-Technologie realisiert. Für das Unternehmen sind diese Aspekte insbesondere im Hinblick auf den Export nach Japan wichtig. Die Anlage gewährleistet nicht nur einen komplett geschlossenen Abfüllprozess, sondern ermöglicht auch eine hochgenaue Einwaage des Wirkstoffes mit schwierigsten Fließeigenschaften. 2: Fassbefüllung in Reinigungsposition umfang enthalten sind, aus dem Reinraum transportiert und außerhalb gepuffert. Die technische Umsetzung der Regularien wurde während der Projektabwicklung auch anhand der geforderten Dokumente qualifiziert. Während der Planung wurde die DQ (Design-Qualifizierung) durchgeführt sowie die IQ (Installations-Qualifizierung) vorbereitet und beim Kunden komplettiert. Eine abgeschlossene IQ ist Voraussetzung für die OQ (Funktions-Qualifizierung). Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Anlagenlieferanten und dem Kunden konnte das Projekt termingerecht umgesetzt werden. Weitere Infos Pharma + Food 4/2005 P+F 607 33