Mediadaten 2016.indd - Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter

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Mediadaten 2016.indd - Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter
Mediadaten
Mediadaten
2016
W.V.G. Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Preisliste Nummer 37, gültig ab dem 01.10.2015
SO MO DI MI DO FR SA
Inhalt
Inhalt
Inhalt, Kontaktdaten 2
Auflagenzahlen und Verbreitungsgebiete 3
Wir über uns, Reichweitenstudien 4-5
Anzeigenpreise 6
Technische Angaben / Formate
7
Allgemeine Geschäftsbedingungen
8
Kontakte
Kontakte
W.V.G. Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Verlagssitz, zentraler Anzeigenverkauf, Redaktionsleitung:
Ferdinand-Clasen-Straße 21, Tel. 0 24 31 / 96 86-0, Fax. 02431 / 81651
InternetE-Mail
[email protected]
www.dn-woche.de
www.juelicher-woche.de
Anzeigenannahme und Lokalredaktion:
Heinsberg:
Gangolfusstraße 40, 52525 Heinsberg
Tel. 0 24 52 / 10 65 80, Fax 0 24 52 / 2 40 35
Düren, Jülich:
Hans-Brückmann-Straße 2, 52351 Düren
Tel. 0 24 21 / 4 07 88-0, Fax 0 24 21 / 1 37 41
Lieferanschrift Beilagen:
Weiss-Druck, Hans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau, Tel. 0 24 72 / 9820
2
SO MO DI MI DO FR SA
Mittwoch
Jeden Mittwoch
Insgesamt 222.300 Exemplare erscheinen jeden
Mittwoch
•
•
•
•
innovativ
zukunftsstark
traditionsreich
seit 39 Jahren
Auflagenzahlen
HS-WOCHE
Gesamtauflage
Teilausg. Erkelenz48.800
Erkelenz
19.600
Hückelhoven
17.200
Wegberg
12.000
Wegberg
48.800
Wassenberg
Waldfeucht
Selfkant
Gangelt
Hückelhoven
HEINSBERG
38.950
01
Teilausg. Heinsberg38.950
Gangelt
5.000
Heinsberg
18.400
Selfkant
4.380
Waldfeucht
3.750
Wassenberg
7.420
ERKELENZ
02
GEILENKIRCHEN
03
23.300
Titz
Linnich
111.050
Teilausg. Geilenkirchen23.300
Geilenkirchen
12.200
Übach-Palenberg 11.100
05
30.700
DN-WOCHE
Aldenhoven
JÜLICH
Gesamtauflage Inden
Niederzier
Langerwehe
04
80.550
Merzenich
DÜREN
Nörvenich
Kreuzau
80.550
Düren
39.945
Heimbach1.780
Hürtgenwald3.290
Kreuzau7.350
Langerwehe5.350
Merzenich4.150
Nideggen3.680
Niederzier5.730
Nörvenich3.185
Vettweiß3.390
Inden
2.700
Vettweiß
Hürtgenwald
Nideggen
Heimbach
Unsere Auflage ist ADA-geprüft, von den unabhängigen Kontrolleuren der Anzeigenkontrolle der deutschen Anzeigenblätter.
Gesamtauflage
30.700
Aldenhoven6.000
Schophoven
350
Jülich
15.100
Linnich
5.700
Titz
3.550
3
SO MO DI MI DO FR SA
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Erfolgreich werben
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wo Sie Ihre Zielgruppe auch wirklich erreichen.
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Deutschland kaufen gerne
im Internet ein.*
81,9
81,9
Prozent
37,1 Millionen Menschen in
Deutschland nutzen ein- bis
mehrmals am Tag das Internet.*
48,1
Prozent
von Ihnen sind
Anzeigenblatt-Leser (LpA).
48,1
Prozent
*Quelle: AWA, Leistungsdaten aus der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse 2014
4
Prozent
dieser Personen
gehören zum
Weitesten
Leserkreis von
Anzeigenblättern.
SO MO DI MI DO FR SA
innovativ
zukunftsstark
2015
traditionsreich
Süßes Kunstwerk
Tourismus
Handwerk
Der Arbeitsmarkt ist
robust und dynamisch
für die Braut
Kommunikation
Finanzen
Kreis Heinsberg:
Positive Trends für 2015
Ringe:
Symbole der
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Liebe und Verbundenheit
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Foto: www.WILVORST.de
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Heinsberg
Ausgabe 2016
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Standesamt
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für alles
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LIEBE GEHT DURCH DEN
Magen
Investieren rechnet sich
für Unternehmer
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Nach der Romantik kommt
die
BÜROKRATIE
Viele Ideen für ein unvergessliches Fest
Stadtmagazin
INFORMATIONSBROSCHÜRE
Für Bürger und Gäste
03/2015
Vielfalt
Vielfalt für alle
Ausgabe
1/2015
Der Kreis Heinsberg von seiner besten Seite.
Mein
1
GV
Gewerbe- und
Verkehrsverein
Heinsberg
das lifestyle- & golfmagazin
1-2015 / unbezahlbar
Sylt: ein Paradies
zum Erholen & Golfen
Ganz unkompliziert
Einstieg in den Golfsport
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• Golf- und Landclub
Schmitzhof
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Golf & Freizeit
SPORTLICH
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Einstieg
in den Golfsport
Audi, Jaguar & Porsche
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erreichen Sie fast jeden potenziellen Kunden in
unserem Verbreitungsgebiet. Die Beilagen unserer Kunden sind die regelmäßigen und beliebten
Begleiter unserer wöchentlichen Ausgaben.
1.12.2014
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Ankommen
Wir kommen an.
Auf unsere Boten ist Verlass.
Ob Sommer oder Winter, Regen oder Sonnenschein – jeden Mittwoch sind sie unterwegs,
um jeden erreichbaren Haushalt mit einer druckfrischen Ausgabe zu beliefern. Das kontrollieren
und garantieren wir.
5
SO MO DI MI DO FR SA
Kalkulation
Preise, Auflagen & Kombinationen
Millimeter-Preise für Einzelausgaben Grundpreis
Nr. Ausgaben
1
2
3
4
5
HS-WOCHE, Ausgabe E
HS-WOCHE, Ausgabe H
HS-WOCHE, Ausgabe GK
DN-WOCHE
JÜLICHER-WOCHE
Auflage
sw in €
1 Zf. in €
2/3 Zf. in €
48.800
38.950
23.300
80.550
30.700
1,49
1,39
1,31
1,95
1,36
1,79
1,67
1,57
2,33
1,63
2,09
1,95
1,83
2,72
1,90
Ausgaben-Nachlass: Bei Belegung von 2 Teilausgaben ./. 10%. Bei Belegung von 3 Teilausgaben ./. 15% vom jeweiligen Anzeigenpreis bei gleichem
Anzeigentext und gleicher Erscheinungswoche. Bei den unten aufgeführten Kombinationspreisen ist der Ausgaben-Nachlass bereits berücksichtigt.
Millimeter-Preise für Kombinationen Grundpreis
Nr. Ausgaben
10
11
12
13
14
15
16
HS-WOCHE Gesamt
HS-WOCHE (Ausgabe E + H)
HS-WOCHE (Ausgabe H + GK)
HS-WOCHE (Ausgabe E), JÜLICHER-WOCHE
HS-WOCHE Gesamt, JÜLICHER-WOCHE
HS-WOCHE Gesamt, DN-WOCHE, JÜLICHER WOCHE
DN-WOCHE, JÜLICHER WOCHE
Auflage
sw in €
1 Zf. in €
2/3 Zf. in €
111.050
87.750
62.250
79.500
141.750
222.300
111.250
2,53
2,06
1,88
2,38
3,73
4,95
2,56
3,04
2,47
2,24
2,86
4,48
5,93
3,07
3,54
2,89
2,61
3,33
5,22
6,93
3,59
Auflage
sw in €
1 Zf. in €
2/3 Zf. in €
48.800
38.950
23.300
80.550
30.700
1,26
1,18
1,11
1,65
1,15
1,51
1,42
1,33
1,98
1,39
1,76
1,65
1,55
2,32
1,61
weitere Kombinationen auf Anfrage.
Millimeter-Preise für Einzelausgaben Ortspreis
Nr. Ausgaben
1
2
3
4
5
HS-WOCHE, Ausgabe E
HS-WOCHE, Ausgabe H
HS-WOCHE, Ausgabe GK
DN-WOCHE
JÜLICHER-WOCHE
Ausgaben-Nachlass: Bei Belegung von 2 Teilausgaben ./. 10%. Bei Belegung von 3 Teilausgaben ./. 15% vom jeweiligen Anzeigenpreis bei gleichem
Anzeigentext und gleicher Erscheinungswoche. Bei den unten aufgeführten Kombinationspreisen ist der Ausgaben-Nachlass bereits berücksichtigt.
Millimeter-Preise für Kombinationen Ortspreis
Nr. Ausgaben
10
11
12
13
14
15
16
HS-WOCHE Gesamt
HS-WOCHE (Ausgabe E + H)
HS-WOCHE (Ausgabe H + GK)
HS-WOCHE (Ausgabe E), JÜLICHER-WOCHE
HS-WOCHE Gesamt, JÜLICHER-WOCHE
HS-WOCHE Gesamt, DN-WOCHE, JÜLICHER WOCHE
DN-WOCHE, JÜLICHER WOCHE
Auflage
sw in €
1 Zf. in €
2/3 Zf. in €
111.050
87.750
62.250
79.500
141.750
222.300
111.250
2,15
1,75
1,59
2,02
3,17
4,20
2,17
2,58
2,10
1,91
2,43
3,80
5,04
2,61
3,01
2,46
2,22
2,83
4,44
5,89
3,05
weitere Kombinationen auf Anfrage.
Platzierungszuschläge
Titelseite
Textteil
100% Aufschlag zum Anzeigenpreis - Titelanzeigen werden grundsätzlich in 4c abgerechnet
50% Aufschlag zum Anzeigenpreis
Beilagenpreise (je tausend Exemplare)
Gewicht bis
10 g
20 g
30 g
40 g
je weitere angefangene 10 g
selektive Belegung
Grundpreis
Ortspreis
61,20 €
52,00 €
70,60 €
60,00 €
79,40 €
67,50 €
88,80 €
75,50 €
plus 10,00 €
plus 9,00 €
plus 8,00 €
plus 7,00 €
Vermittlungsprovision für Agenturen
15% für Anzeigen und Beilagen, die zum Grundpreis abgerechnet werden.
Preisliste Nummer 37, gültig ab dem 01.10.2015
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SO MO DI MI DO FR SA
Technik
Technische Daten
Technische Daten:
Format: Berliner
Spalten: 7/40 mm
Satzspiegel: B: 292 mm x H: 430 mm, 7 Spalten
Panorama-Seite: B: 600 mm x H: 430 mm, 15 Spalten
Spaltenbreiten: Text-/Anzeigenteil
1 Spalte = 40 mm 5 Spalten = 208 mm
2 Spalten = 82 mm 6 Spalten = 250 mm
3 Spalten = 124 mm 7 Spalten = 292 mm
4 Spalten = 166 mm
Erscheinungsweise: mittwochs
Anzeigenschluss: montags, 18 Uhr
Zahlungsbedingungen:
7 Tage rein netto
Verlags-Sonderveröffentlichungen:
Der Verlag behält sich vor, besondere Anzeigenpreise festzusetzen.
Stellenmarkt und Kleinanzeigen:
Anzeigen in diesen Rubriken sind nur in den Ausgaben HS-WOCHE gesamt, DN-WOCHE +
JÜLICHER WOCHE zu platzieren. Kleinere Belegungseinheiten sind nicht möglich.
Für private Kleinanzeigen und Familienanzeigen gelten die in den regelmäßig veröffentlichten Auftragscoupons angegebenen Preise. Sonderpreise für gewerbl. GebrauchtwagenAnzeigen sowie Anzeigen in der Rubrik „Kontakte“ auf Anfrage.
Druckverfahren:
Rollenoffset
Digitale Druckvorlagen:
Betriebssystem: Apple Macintosh
Programme: InDesign CS6 + CC
Mindestgröße:
Druckdateien: PDF/X-1a, PDF/X-3 und PDF/X-4
Rabatte:
Hinweise zum PDF: Schriften müssen eingebettet sein, TrimBoxen müssen definiert sein,
Bilddaten müssen eingebettet sein, Keine OPI Kommentare einfügen, Keine Formularfelder
und Kommentare einfügen, Schnittmarken müssen 3 mm vom Endformat entfernt sein
Schriftgrößen & Linienstärken: Die kleinste, abbildbare negative Schriftgröße beträgt
6 Punkt, Linienstärken sollten nicht unter 0,1 mm angelegt werden
Digitale Bilder oder Dokumente: Auflösung mind. 300 dpi, Flächendeckung max. 260%
Anzeigenaufträge werden grundsätzlich mit einer Mindestgröße von 7 mm abgerechnet.
Dies gilt auch für gewerbliche Anzeigen im Fließsatz.
Malstaffel (Anzahl Anzeigen p.a.):
bei mind. 6 Anzeigen 5 %
bei mind. 12 Anzeigen 10 %
bei mind. 24 Anzeigen 15 %
bei mind. 48 Anzeigen 20 %
Mengenstaffel (Anzahl Anzeigen-mm p.a.):
bei mind. 5.000 mm - 5 %
bei mind. 10.000 mm - 10 %
bei mind. 15.000 mm - 15 %
bei mind. 20.000 mm - 20 %
Bei Mehrabnahme nach Vereinbarung.
Beilagen:
Höchstgewicht nach Absprache. Letzter Anliefertermin: 3 Werktage vor Erscheinen. Letzter
Rücktrittstermin: 10 Werktage vor Erscheinen. Anlieferung: frei Haus.
Bekanntgabe der Anschrift der Druckerei für die Anlieferung erfolgt bei Auftragsbestätigung oder auf Anfrage. Mindestformat A5 (205 x 148 mm) gefalzt. Höchstformat A4 (210
x 297 mm) gefalzt.
Rasterform: Elliptischer Punkt
Farbmanagement: Bei Farb-Anzeigen müssen alle Bestandteile des PDF´s in CMYK konvertiert sein. Abweichende RGB- und Sonderfarben werden von uns mit einem Standard-Profil
in CMYK konvertiert, was zu unerwünschten Farbwiedergaben führen kann. Im PDF eingebettete oder angehängte ICC-Profile werden von unserem Workflow ignoriert und kommen
nicht zum Tragen.
Übertragung per E-Mail: Bitte an Ihren gewohnten Verkaufsberater. Im Zweifel an
[email protected]
Anzeigen-Eingang: bis montags 18 Uhr
Geringfügige Abweichungen: In Passer und Farbton berechtigen nicht zu
Ersatz- oder Minderungsansprüchen. Die Platzierung von Farbanzeigen erfolgt immer
bestmöglich.
Bei bestätigten Terminen für Beilagen gilt der Auftrag erst endgültig als angenommen, wenn
den Verlagen spätestens 5 Tage vor Beilegung ein Muster der Beilage zur Prüfung vorliegt.
Die Verlage behalten sich die Ablehnung oder Höherberechnung eines Auftrages vor, wenn
in einer Beilage für zwei oder mehr Firmen geworben wird. Beilagen dürfen im Umbruch und
Druck nicht zeitungsähnlich sein. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt,
wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden,
wenn Beilagen bei der Zustellung aus den Zeitungen herausfallen oder deren Sauberkeit
durch den Einlegevorgang leidet. Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell
verarbeitet werden können. Das Einlegen von Prospekten mit Leporellofalz, aufgeklebten
Postkarten auf der Außenseite oder mit Warenmustern und -proben ist nicht möglich. Eine
Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt, beschädigt gelieferter Prospekte oder
technischer Störungen kann nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im
technischen Bereich (Toleranzgrenze 2 %). Die Verlage können bei Beilagenaufträgen eine
Alleinbelegung nicht verbindlich zusichern.
PR-Anzeigen:
Nachlass von 25% auf den jeweiligen Anzeigenpreis. Weitere Rabatte und Nachlässe
werden nicht gewährt. Mindestgröße = 600 mm
Chiffregebühr:
3,- EUR bei Abholen, 4,- EUR fürs Zusenden.
Mehrwertsteuer:
Gesetzliche Mehrwertsteuer auf alle genannten Preise.
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SO MO DI MI DO FR SA
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder
sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,
sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht
wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in
Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere
Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu
erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich
des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in
Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen
ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text, und nicht an
andere Anzeigen, angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich
kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge
sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der
Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder
der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für
den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei
unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen
oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung
sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt
nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters
und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet
der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den
übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach
auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen
nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt
alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten
Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige
übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst
aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus
der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern
nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung
vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages
8
bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte oder vollständige Belegnummern
geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein
Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte
durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich
verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)
Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe
der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe
auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf
Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt
sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet
zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die
eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken
zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist
der Verlag nicht verpflichtet.
19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen
Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH &
Co. KG
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die
zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der W.V.G. mbH & Co. KG an.
b) Die W.V.G. mbH & Co. KG wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die
geschäftsübliche Sorgfalt an, haften jedoch nicht, wenn sie von den Auftraggebern irregeführt
werden.
c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden
dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem
Abdruck keine Ansprüche.
d) Abbestellungen von Anzeigen bzw. Beilagen können nur schriftlich oder persönlich unter
Vorlage der Quittung bzw. eines Ausweises erfolgen.
e) Bei Fließsatzanzeigen und bei privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch
auf Belegausschnitt. Bei Wiederholungsanzeigen hat der Auftraggeber Anspruch auf einen
Anzeigenausschnitt für die erste Anzeige, alle weiteren Termine können durch AufnahmeBescheinigung bestätigt werden.
f) Die Bestätigung einer bestimmten Platzierung bezieht sich jeweils auf die belegte
Hauptausgabe; soweit zu dieser Ausgabe lokale Wechselseiten gehören, behält sich W.V.G.
mbH & Co. KG eine andere Platzierung vor.
g) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion
zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, die
W.V.G. mbH & Co. KG von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung zu einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu
tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
h) Anzeigen werden ab 400 mm Höhe blatthoch berechnet.
i) Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus, gespeichert.

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