Informationen zur Gründung einer UK Ltd. und Isle of Man Offshore

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Informationen zur Gründung einer UK Ltd. und Isle of Man Offshore
UK Ltd. Gründung Exposé
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UK Limited Company, Ltd.
Expose zur Gründung einer Ltd.
C4 Visions & Projects Ltd. Handelsregister England Nr.: 4404824-Germany:
Bleichenbrücke 12, 20354 Hamburg- Tel: 040 611 35 170- Fax: 040 611 35 110
London: 501 I nternati onal House- 223 Regent Street- UK- London W1B 2QDTel: 0044 (20) 7840 2492 - Fax:0044 (20) 7463 2117
www.c4visions.de / www.c4-ranking.de
Informationen zur Gründung einer UK Ltd. und Isle
of Man Offshore- Gesellschaft
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
in diesem Exposé beschreiben wir die Gründung einer UK Ltd. und Isle of Man OffshoreGesellschaft. Interessieren Sie sich für eine spanische S.L. -oder US INC- Gründung (US
Aktiengesellschaft), so fordern Sie bitte unser Exposé für die jeweilige Gesellschaftsform an.
Außerdem bieten wir- sofern erwünscht - die Übernahme einer Vorrats- GmbH oder AG an,
ggf. in Verbindung mit der ausländischen Gesellschaft
Internationales Gründungsteam für ausländische Gesellschaften:
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RA-Kanzlei Dr. jur. Stenbock, Anwälte :
Dr.jur. Morgan H. Bedford, Manager, Asian Services
Dr.jur. Nick. C. Colessides, Attorney at Law
Dr.jur. Bengt I. Stenbock, Manager, European Services
Dr.jur. Roger V. Bennett, Attorney at Law
Dr.jur.J.J. Gallardo, Manager, South American Services
Dr.jur. William A. Wright, Attorney at Law (State Bar)
Rechtsanwalts- Kanzlei Ascania Marbella, internationale Rechtsanwaltskanzlei und
Steuerberatung: Dipl. Kfm. H. Elders, Dipl. Kfm. Bartscher, RA Dr. R. Gonzalez- Nuiz, RA C.
Krause, Dipl. Volkswirt Dr. G. Scholten
Kanzlei London CL Consulting
Rechtsanwalt Martin Bischhof, Hamburg
UK Ltd. Gründung Exposé
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Wichtiges vorweg:
Warum viele andere Ltd.-Gründer günstiger sind. Oder: Wir können nur davor warnen,
eine Billig Gesellschaft zu kaufen,.. nicht selten kann dieses wirtschaftlicher
Selbstmord sein.....
Natürlich wissen wir, daß es Unternehmen gibt, die ausländische Gesellschaften für weniger
Geld gründen. Wir erfahren aber auch täglich, wie dilettantisch viele Unternehmen
Gesellschaften installieren und werden oft um Hilfe gebeten, um solche Konstruktionen zu
"reparieren", was in den meisten Fällen leider nicht mehr möglich ist.
Für unsere Kunden sind zahlreiche Details zu beachten, die das deutsche -und das jeweilige
Landesrecht, sowie die EU- Rechtsprechung betreffen. Daher werden Sie bei uns auf
"beiden" Seiten von Spezialisten (Fachanwälte und Steuerberater) durchgehend betreut.
Dieses ist ein unschätzbarer Vorteil, weil die Gründung von ausländischen Gesellschaften
ohne Fach-Anwälte in Deutschland und dem Gründungsland wirtschaftlicher
Selbstmord sein kann.
Darüber hinaus haben Sie in Deutschland immer einen deutschsprachigen
Ansprechpartner, der sich genausten mit der Thematik auskennt und Sie vor, während
und nach der Gründung intensiv beraten und betreuen kann. Auch sprechen unsere
Rechtsanwälte und Steuerberater in den Gründungsländern fließend deutsch. Daneben
beraten Sie unsere deutschen Anwälte in Rechts-und Steuerfragen bezogen auf das
deutsche und europäische Handels-und Steuerrecht.
Häufig ergeben sich auch Problemstellungen, z.B. hinsichtlich der "Auslösung einer
steuerrechtlichen Betriebsstätte" in Deutschland (was zur Steuerpflicht in Deutschland führt)
oder z.B. der "Verknüpfung" von deutschen Rechtsformen (z.B. GmbH) mit einer
ausländischen Gesellschaftsform.
Sie müssen auch bedenken, daß es mit der reinen Gründung einer ausländischen
Gesellschaft i.d.R. nicht getan ist. So ergeben sich nach der Gründung spezifische
Sachverhalte, bei denen wir Sie kostenlos beraten :
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Wie wird die unselbständige Zweigstelle in Deutschland angemeldet ? Wir melden
diese Zweigstelle für Sie beim Gewerbeamt an, sofern erforderlich.
Wer macht die Steuererklärung der Gesellschaft ? Wir vermitteln Ihnen kompetente
Steuerberater in Deutschland bzw. im Gründungsland
Wie müssen die Verträge zwischen Ihrer Gesellschaft und Ihren deutschen bzw.
internationalen Kunden aussehen, damit alles juristisch wasserdicht ist? Wir beraten
Sie kostenlos in diesen Fragen.
Wie soll der "Auftritt" Ihrer Gesellschaft in Deutschland aussehen? Soll eine
Repräsentants, eine unselbständige Zweigstelle, eine Niederlassung,...eine GbR und
Co Ltd installiert werden,..oder treten Sie als freier Handelsvertreter nach 84 HGB auf
? Wir beraten Sie hier ebenfalls kostenlos und finden die beste Lösung für Ihre
Bedürfnisse
Wenn Sie alle genannten Umstände abwägen, werden Sie feststellen, daß unsere
Gründungsgebühren realistisch betrachtet günstiger sind als bei anderen Gründern, die
Ihre Kunden nach der Gründung im Stich lassen und/oder im Rahmen der Gründung
falsch beraten.
UK Ltd. Gründung Exposé
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Typische Gründungsfehler
Thematik "Direktor der Ltd."
Als Direktor einer Ltd. wird kein UK -Bürger ins Register eingetragen, bzw. es wird kein
echtes Treuhandverhältnis implementiert. Für Europäer, die Geschäfte einer Ltd.
überwiegend oder ausschließlich von Europa/Deutschland aus betreiben möchten, ist es
zwingend erforderlich, daß ein UK-Bürger als Direktor ins Handelsregister eingetragen wird
und das nachfolgend ein "echtes" Treuhandverhältnis zwischen dem Gründer und Direktor
bestehen bleibt. Der Direktor übergibt dem eigentlichen Gründer eine Vollmacht zur Führung
der Geschäfte (Generalvollmacht), ist aber nach außen weiterhin Direktor der Ltd..
Zwischen dem „eigentlichen Gründer“ und dem „Treuhand-Direktor“ besteht ein sogenannter
„Treuhandvertrag“. Hier wird vereinbart, daß der Gründer im Innenverhältnis alle Rechte und
Pflichten hat und das der Treuhänder keinen Einfluß nehmen kann und natürlich auch keinen
Zugriff auf das Geschäftskonto bzw. auf das Vermögen der Ltd hat.
Nur so ist gewährleistet, daß deutsche/europäische Behörden anerkennen, daß die Ltd. in
UK "tatsächlich" Geschäfte betreibt und, daß sich die Hauptstelle der Ltd. (der Sitz der
geschäftlichen Entscheidungen) "tatsächlich" in UK befindet. Nur so ist ferner
gewährleistet, daß der "eigentliche Gründer" in Deutschland mit der Ltd. arbeiten kann, z.B.
durch eine Repräsentants, Installation einer unselbständigen Zweigstelle, durch
Installation einer Ltd. & Co. GbR , durch Auftritt des eigentlichen Gründers als freier
Handelsvertreter nach § 84 HGB oder durch eine GmbH-Konstellation, wobei die Ltd.
Hauptgesellschafter der deutschen GmbH ist.
Die "Billig-Gründer" installieren entweder keinen UK-Bürger als Direktor der Ltd., bzw. tritt
der Direktor gleich nach der Registrierung zurück (Gründungs-Direktor) und "übergibt" an
den eigentlichen Gründer, ohne daß ein echtes Treuhandverhältnis weitergeführt wird. Noch
dilettantischer: Der Gründer nimmt einen sogenannten "PIN-Name" an. Selbstverständlich ist
es auch in England verboten, Geschäfte mit falschem Namen zu führen.
Thema Bankkonto der Ltd
Natürlich muß jede Gesellschaft (juristische Person) ein Bankkonto im Gründungsland
haben, auch dieses ist ein sogenanntes „Tatsächlichkeitsmerkmal“ im steuer- und
handelsrechtlichen Sinne. Wir installieren dieses Geschäftskonto- im Gegensatz zu manchen
Billiggründern- einwandfrei und mit allen erforderlichen Merkmalen: Das Geschäftskonto
wird auf die juristische Person der Ltd gegründet, wobei der Gründer der einzige KontoBevollmächtigte ist. So wird verhindert, daß Dritte- also z.B. der Treuhand-Direktor- Zugriff
auf das Konto haben. Eine Kontovollmacht sagt übrigens nichts über die tatsächlichen
Besitzverhältnisse in einer juristischen Person aus. Denken Sie dabei an typische
Konstellationen bei einer deutschen GmbH: Die deutsche GmbH hat als juristische Person
ein Bankkonto. Im Rahmen der Buchhaltung haben die Prokuristen der GmbH als natürliche
Personen i.d.R. Kontovollmacht, halten aber i.d.R. keine Gesellschaftsanteile an der GmbH.
Ihre Kontovollmacht sagt also nichts darüber aus, ob Sie Gesellschaftsanteile oder Aktien
der Ltd halten. Das Geschäftskonto Ihrer Ltd wird bei einer großen englischen Bank
installiert. Sie erhalten Internet-Banking (weltweite Kontoführung), Bar-Schecks,
Verrechnungsschecks und Visa Card.
UK Ltd. Gründung Exposé
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Thematik Domizil:
Billiganbieter offerieren Ihren Kunden ein "virtuelles Domizil". Hinter der Adresse verbirgt
sich hier ein "Briefkasten", hinter der Telefonnummer ein Anrufbeantworter. Mit einer solchen
Konstellation ist die "Tatsächlichkeit" des Hauptsitzes natürlich nicht nachzuweisen, wenn
es sich nicht um eine echte Adresse und Telefonnummer handelt, und "vor Ort" jemand
"in Person" erreichbar ist. Wir gründen immer mit „realen“ Domizil und mit „echter“
Telefonline.
Thematik by law/ Gesellschafterverträge der Ltd, Apostille und sonstige behördliche
Unterlagen und/oder Gesellschaftsunterlagen:
Viele Billiganbieter geben entweder keine by law der Gesellschaft aus, oder nur gegen
Aufpreis und/oder nur eine "Standard by law", die in keinster Weise auf die entsprechende
Gesellschaft "zugeschnitten" wird. Ebenso wird häufig mit sonstigen erforderlichen
Unterlagen, wie z. B. der Apostille verfahren, von deutschen Übersetzungen ganz zu
schweigen. Bei uns erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen in juristisch einwandfreier
Form, in notariell beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache.
Thematik der Vertragsgestaltung und Rechnungsstellung
Hier hört es bei den meisten Billig-Gründern aus fachlicher Unkenntnis auf. Wie bereits
mehrfach erwähnt müssen sogenannte steuer-und handelsrechtliche
Tatsächlichkeitsmerkmale erfüllt sein, damit Ihre Ltd. als solche in Tatsächlichkeit existiert
und/oder damit in Deutschland keine steuer- und/oder handelsrechtliche Betriebsstätte
ausgelöst wird. Kurz zusammengefaßt: Ihre deutschen Kunden müssen die Verträge immer
mit der Muttergesellschaft in England abschließen und auch die Rechnungsstellung muß von
der Muttergesellschaft in England erfolgen. Wir setzen Ihnen hierzu kostenlos die richtigen
Vertrags- und Rechnungsvorlagen auf.
Thema Steuer- und Rechtsberatung
Die Gründung einer UK Ltd. ist die eine Sache. Wer aber macht die Steuererklärung und
reicht diese beim englischen Finanzamt ein? Wer steht Ihnen für steuerrechtliche
Fragen zur Verfügung? Die meisten deutschen Steuerberater haben vom englischen undoder europäischen Steuerrecht schlicht weg keine Ahnung. Außerdem dürfen wir auf
folgenden Sachverhalt dringend hinweisen: Per Gesetz sind deutsche Steuerberater
dazu gezwungen, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung und/oder Geldwäsche tätig zu
werden und Ihre Mandanten bei den zuständigen Behörden anzuzeigen! Wie gesagt, wir
reden hier von dem Verdacht! und nicht vom Tatbestand! Tun Sie dieses nicht, droht eine
empfindliche Strafe von 50.000,00 Euro pro Fall oder Haft.
Wir stellen Ihnen englische Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht zur Verfügung,
die fließend deutsch Sprechen und Sie in allen Fragen beraten können. Die Steuerberater
kennen sich explizit im deutschen-, europäischen- und englischen Steuerrecht aus. Da bei
einer Ltd keine doppelte Buchführung und Bilanz erstellt werden muß, sind die Gebühren
auch noch wesentlich geringer als bei deutschen Steuerberatern, im Vergleich zu den
Kosten einer Buchführung und Bilanz einer deutschen GmbH. Wollen Sie die vorbereitende
Buchführung nicht selber machen, vermitteln wir Ihnen einen deutschen Berater, der
entsprechend ausgebildet ist und dieses für Sie übernehmen kann.
Bei den Billig-Gründern suchen Sie die genannten Dienstleistungen i.d.R. vergeblich.
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Fazit:
98% der Billiganbieter gründen erschreckend dilettantisch. Eine solche Gründung kann
schlicht "wirtschaftlicher Selbstmord" sein.
Gründen Sie eine englische Limited Company, Ltd.!
Die englische Form der GmbH bietet viele Vorteile:
• In Deutschland voll handlungsfähig und eintragbar, selbst wenn in England keine
Geschäfte getätigt werden
• keine persönliche Haftung auf das Privatvermögen
• Durchgriffshaftungen auf die natürliche Person nur in sehr selten Fällen - bei
Straftaten - möglich
• keine 25.000 Euro Stammkapital erforderlich
• geringe Eintrags- und Registierungskosten
• weltweit geschäfts- und handlungsfähig
• legale Steuerminderung bei richtiger Konstruktion der Ltd
• Anonymität des Gründers voll gewährleistet
• Keine VGA (verdeckte Gewinnausschüttung) wie bei einer deutschen GmbH
• Umsatzsteuer- Veranlagung erst ab 51.000 GBP /Umsatz pro GF
• Geringe Steuerberatungskosten: Es wird eine modifizierte EinnahmeÜberschußrechnung und keine Bilanz erstellt
• Geschäftlicher Neustart: Nach Insolvenz/ Konkurs können Sie mit einer Ltd wieder neu
durchstarten. Sofern ein Verbraucher-Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, fungieren Sie
als Angestellter der UK Ltd in Deutschland und beziehen ein kleines Gehalt. Der
pfändbare Anteil geht dann an den Insolvenzverwalter
Als Schnittstelle zwischen internationalen Consultants, Rechtsanwälten und Steuerberatern,
gründen wir Ihre Ltd in Kooperation mit unserer Londoner und internationalen Kanzleien. Die
Rechts-und Steuerberatung übernehmen ausschließlich unsere internationalen
Rechtsanwälte und Steuerberater.
Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung umgangen werden
(Urteil des europäischen Gerichtshofes C-212/97 vom 9.3.1999)
Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einem
Land der Union dadurch umgeht, indem man die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet,
dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren.
Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land,
über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht
erforderlich, am "Hauptsitz" irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.
In seinem Urteil (C-212/97 vom 9.3.1999) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
diese sich aus der Niederlassungsfreiheit ergebende Konsequenz ausdrücklich
klargestellt.
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Häufig gestellte Fragen
Ist die englische Limited Company anerkannt wie etwa eine deutsche GmbH?
Die UK Ltd. ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der gesamten EU
als selbständige und unselbständige Zweigstelle/ Niederlassung beim örtlichen
Handelsregister oder Gewerbeamt ( unselbständige Zweigstelle) eintragungsfähig. Nach
dem Maastricht Vertrag, der von allen EU Mitgliedsstaaten unterschrieben wurde,
dürfen ausländische Gesellschaften in anderen Staaten der Europäischen Union nicht
benachteiligt oder schlechter gestellt werden als inländische Firmen.
Eine Repräsentants einer Ltd. muß in Deutschland übrigens überhaupt nicht
angemeldet werden!
Warum benötige ich einen Treuhänder, wenn ich selbst im Handelsregister oder
Gewerbeamt eingetragen werden kann?
Angenommen im öffentlich zugänglichen englischen Handelsregister würden Sie mit einer
deutschen Anschrift als Geschäftsführer oder Gesellschafter verzeichnet sein, gehen die
Behörden in Ihrem Land automatisch davon aus, daß Sie an Ihrem Wohnort die
Entscheidungen für diese Gesellschaft treffen. Wo die Geschicke der Firma gelenkt und
entschieden werden, ist auch gleichzeitig der steuerliche Sitz der Gesellschaft gegeben.
Führt nach Außen hin ein Brite die Gesellschaft- und sind die weiteren Voraussetzungen, wie
im Exposee beschrieben erfüllt-, werden die Entscheidungen der Gesellschaft eindeutig nach
Außen hin in Großbritannien getroffen und somit liegt auch der steuerliche Sitz der
Gesellschaft in England. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern
wird nur in einem Land versteuert.
In England benötigt man für eine Bankkonteneröffnung eine andere Bankreferenz.
Auch bei Ihnen?
Nein, wir haben die Möglichkeit, dies für Sie ohne Vorlage einer weiteren Bankreferenz bei
einer Londoner Großbank zu arrangieren. Lediglich für Offshore Konten werden
Bankreferenzen verlangt.
Gibt es bei englischen Banken auch schon EURO Konten?
Auch wenn Großbritannien noch nicht über die Teilnahme am EURO entschieden hat, bieten
alle Banken bereits EURO Konten an. Auch für jede andere konvertierbare Währung gibt es
entsprechende Konten.
Kann der Treuhänder auf die Firma oder das Firmenkonto zugreifen?
Dies ist vollkommen ausgeschlossen. Zwischen dem Nießbraucher (Beneficial Owner)
der Gesellschaft und dem Treuhänder werden zwei beglaubigte Verträge abgeschlossen.
Der Nießbraucher erhält eine Generalvollmacht über die volle Verfügungsgewalt für die
Gesellschaft, wobei der Treuhänder auf alle Rechte verzichtet. Im Treuhandvertrag ist
geregelt, daß der Treuhänder allerdings nicht für die Geschäfte und Tätigkeiten des
Nießbrauchers haften kann. Der Bank liegen die Verträge auch vor und auf den Original
Bank Dokumenten wird nur der Nießbraucher oder von ihm bevollmächtigte Personen als
unterschriftsberechtigt eingetragen. Unsere Treuhänder zeichnen in keinem Fall (auch nicht
auf Wunsch) das Bankkonto der Gesellschaft.
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Muß die englische Firma eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer anmelden?
Ab einem Jahresumsatz von ca. £51,000 (differiert von Jahr zu Jahr) muß eine sogenannte
VAT Nummer angemeldet werden. Wir führen das gerne für Sie durch.
Mehrwertsteuer/Vorsteuer werden vierteljährlich zum Quartal abgerechnet und eingereicht.
Muß in England eine Buchhaltung geführt werden, auch wenn die Gesellschaft im
Ausland arbeitet?
Dabei muß zunächst geklärt werden, wo die Gesellschaft ihren Hauptsitz unterhält. Liegt
dieser in Großbritannien, sind die ausländischen Vertretungen der Firma nur unselbständige
Zweigstellen.
Die Buchhaltung und Versteuerung erfolgen in diesem Fall in England. Offshore
Gesellschaften unterliegen in der Regel keiner Buchhaltungspflicht. Für genauere Auskünfte
stehen Ihnen unsere Steuerexperten gerne zur Verfügung.
Kann ich mich kostenlos beraten lassen, welche Lösung für mich die Beste ist?
Genau das ist unsere Spezialität. In der Regel kann man eine Auslandsfirmenkonstruktion
nicht "von der Stange" kaufen. Prinzipiell sollte eine ausführliche Beratung mit Betrachtung
aller Hintergründe und Zielen vor der Firmengründung erfolgen. Diese Beratung und alle
weiteren Fragen stehen uns bei Ihnen selbstverständlich immer kostenlos zur Verfügung.
Ltd. Steuern
Hier die aktuellen Steuern für eine Limited Company:
• VAT (Mehrwertsteuersatz): 17, 5 % -Registrierungspflicht ab GBP 51,000 Umsatz pro
Jahr
• CORPORATION TAX (Körperschaftssteuer auf den entstandenen Gewinn): Null bis
30% auf Gewinn
Weitere Steuern (wie z. B. Gewerbesteuern) oder Beiträge (IHK Zwangsbeiträge .. etc.) gibt
es nicht. Eine steuerliche Erhebung der Umsatzsteuer wird übrigens erst ab ca. 51.000
GBP/Umsatz/Jahr durchgeführt.
Aktuelle Steuertabelle Körperschaftssteuer (Für Geschäftsjahr 2002 und 2003):
Eingangssteuersatz
progressive Steigerung
Mittelstandssatz
progressive Steigerung
Endsatz
Gewinn
0 bis 10.000,00 Pfund
10.001 bis 50.000 Pfund
50.001 bis 300.000 Pfund
300.001 bis 1.500.000 Pfund
1.500.001 oder mehr
Steuersätze
0%
0- 19%
19%
19- 30%
30%
Die realen Steuersätze liegen im Vergleich zu einer deutschen GmbH noch niedriger, da
Abschreibungen flexibler gehandhabt werden und verdeckte Gewinnausschüttungen kaum
auftreten können!
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Abschreibungen sind flexibel anzusetzen (keine Zwangsvorgaben):
Bis GBP 350,000 Gewinn gibt es keine Steuerprüfung; es werden grundsätzlich die
Angaben eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters akzeptiert. Unser
Steuerbüro ist ein staatlich anerkanntes Steuer- und Wirtschaftsprüfer Büro.
Allgemeine Infos zum Thema Steuern
Für die steuerliche Behandlung kommt es wesentlich darauf an, welche Art von Geschäften
und wo diese getätigt werden.
Aufgrund der Eintragung im Handelsregister in England ist die Limited im Prinzip zunächst
einmal in England steuerpflichtig, und zwar nach den britischen Körperschafts-Steuersätzen,
die europaweit die niedrigsten sind, derzeit zwischen 10- und 30%.
Zusätzlich sind aber auch die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu beachten, und zwar
im Falle von Deutschland das DBA Großbritannien/Deutschland (DBA GB/D). Wie in nahezu
allen DBAs ist auch hier festgelegt, daß eine ausländische Betriebsstätte mit ihren jeweiligen
eigenen Umsätzen und Gewinnen in dem Land zu versteuern ist, wo die Betriebsstätte
liegt. Eine deutsche Betriebsstätte einer englischen Limited müßte daher aufgrund des DBA
GB/D ihre eigenen Umsätze/Einkünfte separat in Deutschland versteuern.
Entscheidend ist aber, ob eine Betriebsstätte im steuerlichen Sinn überhaupt vorliegt.
Wenn es sich um eine echte Zweigniederlassung mit Gewerbeanmeldung in Deutschland
handelt, dürfte dies wohl meist der Fall sein. Dann werden die deutschen Umsätze und
Gewinne normal in Deutschland versteuert. Die in Deutschland gezahlten Steuern werden in
England angerechnet, so daß in England dann keine weiteren Steuern mehr anfallen.
Handelt es sich in Deutschland aber eine unselbständige Zweigstelle, um ein bloßes
Repräsentationsbüro oder ein reines Warenlager der Limited, und die eigentlichen
Geschäftsabschlüsse (Sitz der geschäftlichen Entscheidungen) können
vernünftigerweise ganz oder teilweise über das Londoner Büro der Limited abgewickelt
werden (gegebenenfalls auch unter Benutzung von Büroservice in London), dann entfällt
eine Steuerpflicht in Deutschland.
Es ist dann keine Betriebsstätte im steuerlichen Sinne in Deutschland vorhanden und es
erfolgt eine alleinige Versteuerung des weltweiten Einkommens der Limited in England zu
den niedrigen englischen Steuersätzen.
Die Voraussetzung dafür, daß in Deutschland keine Betriebstätte im Sinne entsteht sind :
• Alle Verträge mit Ihren Kunden werden vertragsrechtlich mit der englischen Hauptstelle
/Muttergesellschaft der Ltd. abgeschlossen (wir stellen Ihnen entsprechende
Formulierungen kostenlos zur Verfügung!)
• Ihre Kunden können zwar die Gebühren auf das deutsche Konto der unselbständigen
Zweigstelle überweisen, die unselbständige Zweigstelle -sofern vorhanden- muß aber
zeitnah an die Hauptstelle/Muttergesellschaft der Ltd abführen
• Die Dienstleistungen /Produkte werden dem Kunden ausschließlich von England aus
bereitgestellt, jedenfalls „auf dem Papier“ und/oder die Entscheidungen werden
ausschließlich von der englischen Mutter getätigt
• Die Rechnungserstellung erfolgt ausschließlich von der englischen Muttergesellschaft
In Einzelfällen kann die Auslösung einer steuerrechtlichen Betriebsstätte in Deutschland
dennoch nicht verhindert werden. Wir sagen Ihnen dann, wie hier zu verfahren ist. Da dieses
Thema sehr komplex ist, können wir hier nicht abschließend ausführen. Nur soviel in Kürze:
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Die englische Ltd. kann „Holding“ der deutschen Zweigstelle sein,..die englische Ltd tritt in
Deutschland gar nicht auf und stellt der deutschen Gesellschaft Rechnungen,..in
Deutschland treten Sie als freier Handelsvertreter nach § 84 HGB auf,..usw..
Wir dürfen darauf hinweisen, daß „Steuerecht“ und „Gesellschaftsrecht“ nicht zu
verwechseln sind: Selbst wenn Sie - aus welchen Gründen auch immer- eine Betriebsstätte
in Deutschland „auslösen“, ist Ihre Ltd natürlich handelsrechtlich/ Gesellschaftsrechtlich als
„Ltd.“ im Sinne zu behandeln, also als Gesellschaft mit beschränkter Haftung und den
sich daraus ergebenen Vorteilen.
Auftritt der Ltd. in Deutschland
1. Die Repräsentants in Deutschland/Europa
Die Repräsentants einer UK Ltd. in Deutschland ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen und der EU-Rechtsprechung in Deutschland nicht anmeldepflichtig, weder
beim Gewerbeamt noch beim Handelsregister! Dazu müssen gewisse Voraussetzungen
erfüllt werden, die wir Ihnen gern erläutern.
Englisches
Handelsregister:
UK Bürger ist
Direktor
Englische Ltd.
(ist juristische Person)
Unselbständige Zweigstelle
oder Repräsentants in
Deutschland
Unselbständige
Zweigstelle kann
Konto haben
Gründer:
Kann angestellt
sein
Einkommen wird
in Deutschland
steuerpflichtig
Tatsächlichkeitsmerkmale sind
erfüllt:
• UK Bürger ist Direktor
• Echtes Domizil und Telefon
• UK Bankkonto
Gründer:
Erhält General-Vollmacht und
Treuhandvertrag mit Direktor
Kunden der Ltd in
Deutschland: Zeichnen
immer mit der Mutter
Kunden der Ltd
erhalten Rechnung von
der Mutter
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2. Die ausländische Gesellschaft als unselbständige Zweigstelle in Deutschland
Die unselbständige Zweigstelle wird nicht ins deutsche Handelsregister eintragen, sondern
nur beim Gewerbeamt. Sie ist "unselbständig", schließt also selber keine Rechtsgeschäfte
ab. Die Geschäfte werden ausschließlich mit der „Mutter“ getätigt, die unselbständige
Zweigstelle ist nur "zwischengeschaltet".
3. Die UK Ltd. als Gesellschafter einer deutschen GmbH
Selbstverständlich kann die ausländische juristische Person, also z.B. die UK Ltd., S.L. oder
die US INC., Gesellschafter und/oder Alleingesellschafter einer deutschen GmbH sein.
Diese Konstellation hat mit unter viele Vorteile, da das Unternehmen in Deutschland als
GmbH auftreten kann, aber die Gesellschafter-Anteile von der Ltd. gehalten werden. Diese
Konstellation ist für bestehende GmbHs sehr interessant, aber auch bei Neugründungen. Auf
Wunsch können Sie über unser Unternehmen eine Vorrats-GmbH für ca.3.800,00 Euro
erwerben. Daneben gibt es die Möglichkeit, daß die Ltd. als Komplementär einer GmbH &
CO KG auftritt. Bei einer Vorrats-GmbH entfällt die GmbH in Gründung, außerdem muß das
Stammkapital in Höhe 25.000,00 Euro nicht sofort bei Gründung eingezahlt werden. Wir
halten zu diesem Thema eine extra Broschüre bereit. Die steuerliche Betrachtung bei einer
solchen Konstellation ist sehr komplex: Zunächst wird die GmbH in Deutschland
steuerpflichtig, also mit 25% Körperschaftssteuer (auf Gewinn). Eine Gewinnausschüttung
erfolgt allerdings an die juristische Person der Ltd.. Somit sind die Ausschüttungsgewinne in
Deutschland steuerneutral. In Kürze:
Umsatz der GmbH
- Kosten der GmbH
Gewinn vor Steuern
- 25% Körperschaftssteuer und andere Steuern
Gewinn nach Steuern
Gewinnausschüttung an Gesellschafter
Gewinn der UK Ltd.
4. Die Ltd. & CO GbR oder Ltd. und CO OHG
Die GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und "entsteht", wenn zwei "Personen"
gemeinsam geschäftlich tätig werden. Die GbR muß nicht ins Handelsregister eingetragen
werden, Sie ist leicht zu gründen und nur beim Gewerbeamt anzumelden. Die "Personen"
der GbR können auch juristische Personen, also z.B. eine INC, S.L. oder Ltd., sein. In
Deutschland tritt die Gesellschaft als GbR auf, im Innenverhältnis ist z.B. die Ltd. ein
Gesellschafter neben der "natürlichen Person" des Gründers/Unternehmers.
Durchgriffshaftungs- Tatbestände auf die natürliche Person greifen nur, wenn die
juristische Person, also z.B. die Ltd., aus der Gesellschaft austritt.
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5. Freier Handelsvertreter nach § 84 HGB
Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für
einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
Sie treten also als freier Handelsvertreter der Ltd. in Deutschland auf. Dazu ist nur eine
Gewerbeanmeldung - kein Handelsregistereintrag- notwendig.
In diesem Fall tritt die Ltd. also in Deutschland als Gesellschaft NICHT auf.
Es wird zwischen der Ltd. (Gesellschaft) und Ihnen ein Handelsvertreter-Vertrag
abgeschlossen, wobei der Kunde den Vertrag mit der englischen Ltd. abschließt, Sie sind
lediglich Vermittler und erhalten eine Provision pro Abschluß.
Der Kunde kann die Gebühr auf ein deutsches Konto einzahlen, Sie überweisen dann zügig
auf das UK Geschäftskonto der Ltd..
Ltd in England
Tatsächlichkeitsmerkmale sind
erfüllt:
• UK Bürger ist Direktor
• Echtes Domizil und Telefon
• UK Bankkonto
Freie Handelsvertretung und UK Ltd unterhalten
einen Handelsvertretervertrag
Freier Handelsvertreter oder
Freie Handelsvertretung nach §
84 HGB
Provision der
Handelsvertretung wird in
Deutschland steuerpflichtig
6. Holding-Strukturen
Holdingstrukturen sind unter funktionalen bzw. objektbezogenen Gesichtspunkten
typerischerweise gekennzeichnet durch eine Trennung zwischen strategischen
Führungsaufgaben einerseits und operativen Geschäften andererseits. Folgende
Holdingstrukuren sind sinnvoll:
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Beteiligungsholding
Finanzholding
Dienstleistungsholding
Funktionsholding
Spartenholding
Management- Holding
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U.a. geht es darum, für Ausschüttungen und Anteilsveräußerungen nachgeschalteter
Kapitalgesellschaften im Inland die Steuerbefreiung des § 8b Abs.1 und 2 KStG in Anspruch
zu nehmen.
Strategische
Ebene Inland
Operative
Ebene Ausland
Holdinggesellschaft
TG
TG
TG
Derart komplexe Strukturen müssen im Vorfeld sehr sorgfältig geprüft werden. Gern
vermitteln wir Ihnen hier versierte Steuerberater im In-und Ausland.
7. Überwiegend oder ausschließlich real und Tatsächlich in England Geschäfte tätigen
Natürlich haben wir auch Mandanten und Kunden, die nach England auswandern möchten
und in England in Tatsächlichkeit Geschäfte tätigen wollen und/oder eine Kombination mit
vorhergehenden Organisationsformen anstreben.
Selbstverständlich sind wir hier bei der Suche nach Geschäfts -und/oder Wohnräumen
behilflich. Wollen Sie Geschäftsfelder real nach England verlagern, so übernehmen wir bei
Bedarf auch die steuerliche Beratung der Einkommensversteuerung Ihrer Mitarbeiter/innen in
England. Darüber hinaus bieten wir an:
• Erstellung Ihrer englischsprachigen Homepage (Serverstandort UK), inkl. eCommerce,
Shopsysteme, Datenbank-Anbindungen, Live-Chat-Systeme usw..
• Suchmaschinen-Ranking Ihrer englischsprachigen Homepage, damit Sie im Internet auch
gefunden werden
• Strategische Maßnahmen des Marketings (Marketing-Strategien, Pressemitteilungen,
Printmedien- Werbung usw..)
• Stellenausschreibungen
UK Ltd. Gründung Exposé
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Ltd Gebühren und Ltd. buchen
Da wir nur juristisch wasserdicht gründen, benötigen Sie für eine Gründung folgende
Dienste:
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Gründung UK Ltd. (einmalige Kosten)
Gesellschafter-Versammlung (jährliche Kosten )
Treuhand -Komplett-Paket (jährliche Kosten)
Domizil UK (Geschäftsadresse)
Telefon, zentral oder eigene Rufnummer UK
Post- Weiterleitung UK - Germany
VAT Registrierung (Umsatz ID Nr.)
Geschäftskonto UK
Die Kosten in der Übersicht
(Hinweis: Ab dem 25.10.2002 mußten wir unsere Gebühren leider erhöhen. Alle anderen
Preislisten verlieren damit Ihre Gültigkeit)
Gründung
einmalig
Euro 1.767,67
Domizilierung
Postversand 80pro Mo
Gesellschafterversammlung
Director Treuhänder
Natürliche Person
Director Treuhänder
Juristische Person
Secretary Treuhänder
Shareholder Treuhänder
Komplettpaket
Treuhänder!
jährlich
jährlich
Jährlich
Euro 525,00
Euro 180,00
Euro 75,00
Jährlich
Jährlich
Euro 560,00 ab 2.GF
Euro 560,00
Jährlich
Euro 375,00
Jährlich
Jährlich
Euro 375,00
Euro 1.300,00 im ersten
Jahr, nachfolgend
900,00 Euro
Euro 680,00
Euro 170,00
Euro 510,00
Business Bankkonto
einmalig
VAT Registrierung (UID) einmalig
Schnellgründung
einmalig
(am gleichen Tag)
Non exklusive
Telefonlinie
Exklusive Telefonlinie
Anschlussgebühren
Telefonumleitung
(British Telecom)
Anschlussgebühren
monatlich
Euro 68,00
monatlich
einmalig
Vierteljährlich
Euro 145,00
Euro 128,00
Euro 179,00
einmalig
Euro 425,00
Sonderdienste zu A:
Europäische Finanzlizenzen
Lizenz 34 C International
Europäische Transportlizenzen
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
Euro 1.800,00
Euro 1.800,00
Euro 4.500,00
UK Ltd. Gründung Exposé
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Sonderdienste zu B:
Internet-Präsenz UK Basis: Eine
Index-Seite, maximal 10 Seiten,
Feedback-Formular, optimale
Programmierung des HTML_Tags
und der „ersten 200 WörterStrategie“, hinsichtlich
Suchmaschinen-Ranking, maximal
3 Email- Adressen mit
Weiterleitung, Eintrag in die UKund internationalen Suchmaschinen, Eintragswiderholung
nach 8 Wochen. Der Text wird in
englischer Sprache geliefert.
Internet-Präsenz UK Profi: Wie
UK Basis, jedoch zusätzlich bis zu
30 Seiten und Shop-System
Suchmaschinen-Ranking (TOP
10 Positionen werden garantiert!)
für max. 20 Suchbegriffe
Übersetzungsdienst deutschenglisch (Sie liefern den Text auf
deutsch)
4.800,00 Euro einmalig, 40,00 Euro
pro Monat
5.300,00 Euro einmalig, 40,00 Euro
pro Monat
5.800,00 Euro einmalig für ein Jahr
(dieser Preis gilt nur in Verbindung
mit einer Ltd Gründung bei uns)
nach Aufwand
Kosten- Aufstellung (Beispiel für Basis-Pakete „All-Inclusive“):
Nachfolgend eine typische Kostenaufstellung. Gegründet wird eine UK Ltd. in handels-und
steuerrechtlicher Tatsächlichkeit mit Treuhand- Komplett-Paket, Domizil und Telefon in UK,
Bankkonto der Ltd. in England, VAT Registierung beim englischen Finanzamt,
Postweiterleitung UK-BRD, Gesellschafterversammlung der Ltd., inkl.:
• Registereintrag England und Wales
• Apostille und Registereintrag, inkl. deutschsprachiger Übersetzung (notariell beglaubigt)
• Echtes Treuhandverhältnis mit Treuhandvertrag, notariell beglaubigt und in deutscher
Übersetzung
• Echtes Domizil in UK, echte Telefonnummer und Fax (keine Briefkastenadresse)
• UK Bankkonto, inkl. Internet-Banking, Euro-Konto, Schecks, Visa Card
• Kostenlose Beratung durch unsere Steuerberater und Anwälte
• Vorlage juristisch einwandfreier Vertragsmodelle zwischen deutschen Kunden und der
Ltd
• Vorlage juristisch einwandfreier Rechnungen zwischen deutschen Kunden und der Ltd
• Vermittlung einer englischen Steuerberatungsgesellschaft mit deutschsprachigen
Ansprechpartnern
• Vermittlung eines deutschen Steuerberaters für die Buchhaltung der Ltd
UK Ltd. Gründung Exposé
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Basis 1:
Einmalige Gründungskosten
Euro 1.767,67
Treuhand- Komplett-Paket
Euro 1.300,00
Ein Jahr im Voraus, nachfolgend
900,00 Euro pro Jahr
jährlich
Domizilierung
Postversand 80pro Mo jährlich
Jährlich
Gesellschafterversammlung
einmalig
Business Bankkonto
VAT Registrierung (UID) einmalig
monatlich
Non exklusive
Telefonlinie
Euro 525,00
Euro 180,00
Euro 75,00
Euro 680,00
Euro 170,00
Euro 68,00
Gesamt-Kosten für Gründung und Sonderdienste im ersten
Geschäftsjahr, ab Gründung:
4.765, 67 Euro
Bei Teilzahlung (50% im Voraus, 50% nach Gründung):
4. 900,00 Euro
Kosten ab dem 2. Geschäftsjahr/ pro Jahr: 2.400,00 Euro,
entspricht : 200,00 Euro pro Monat
Gründungsgebühren, ggf. Schnell-Gründungsgebühren, VAT und UK Geschäftskonto sind einmalige
Kosten.
Basis-Paket 2
Wie Basis-Paket 1 nur zusätzlich:
Eintragung Ihrer UK Ltd in die gelben Seiten London**
Anmeldung der unselbständigen Zweigstelle in Deutschland
Firmenstempel und Siegel
Internet-Paket mit Email und UK Domain
(keine Homepage-Erstellung)
Gesamt für Gründung und Sonderdienstleistungen im ersten Geschäftsjahr, ab Gründung:
5.400,00 Euro
Bei Teilzahlung (50% im Voraus, 50% nach Gründung):
5. 800,00 Euro
Kosten ab dem 2. Geschäftsjahr/ pro Jahr: 2.400,00 Euro,
entspricht : 200,00 Euro pro Monat
** Der Eintrag Ihrer UK Ltd ins englische Telefonbuch unterstreicht natürlich die
Tatsächlichkeit der Ltd..
UK Ltd. Gründung Exposé
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Basis-Paket 3:
Wie Basis-Paket 2, nur zusätzlich:
Internet-Präsenz UK Basis: Eine Index-Seite, maximal 10 Seiten,
Feedback-Formular, optimale Programmierung des HTML_Tags
und der „ersten 200 Wörter-Strategie“, hinsichtlich SuchmaschinenRanking, maximal 3 Email- Adressen mit Weiterleitung,
Eintrag in die UK- und internationalen Such-maschinen,
Eintragswiderholung
nach 8 Wochen. Der Text wird in englischer Sprache geliefert.
Gesamt: 10.600,00 Euro
Isle of Man (Offshore Gesellschaft in Kombination Ltd.)
Die IOM ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie verfügt zwar über
eine Anbindung an Großbritannien; dies betrifft aber lediglich die
Verteidigungspolitik und die Außenpolitik. Die IOM hat ein eigenes Parlament
und ist nicht Mitglied der EU. Bereits seit Jahren unterhält Großbritannien mit der IOM ein
sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (Double Tax Treaty). Auf dieser Grundlage
können IOM Gesellschaften mit UK Limited Companies zusammenarbeiten.
Dabei gibt es zwei Versionen:
1. Gründung einer IOM Ltd. Diese Firma gründet dann eine UK Limited Company und
übernimmt die Gesellschaftsanteile. Damit gehört die UK Limited der IOM Ltd und kann per
Gewinnabführungsvertrag alle bei der UK Firma entstandenen Gewinne zur IOM abziehen.
Auf der IOM versteuert die Gesellschaft mit GBP 430 Jahrespauschalsteuer. (Holding
Modell)
2. Es gibt bereits eine UK Ltd. Zusätzlich wird eine IOM Ltd. gegründet. Diese arbeitet
unabhängig und im Auftrag der UK Limited. Für diese Leistungen, die die IOM Gesellschaft
erbringt, stellt sie Rechnungen an die UK Gesellschaft und lässt damit Kosten auf britischer
Seite entstehen. Im Prinzip kann man sagen, daß man ca. bis zu 80% der Gewinne der UK
Limited abziehen kann, bevor die Körperschaftssteuer errechnet wird.
Für eine Gründung einer IOM Gesellschaft gelten strikte Voraussetzungen. Es muß klar
nachgewiesen werden, daß der Nutznießer über eine nachprüfbare Anschrift verfügt, ein
Bankkonto auf seinen Namen und außerdem muß man den Geschäftszweck einer IOM Ltd.
klar definieren.
Bei der IOM Gesellschaft handelt es sich ebenfalls um die Form einer Limited Company
(resident). Da sich das Doppelbesteuerungsabkommen nur auf residente Gesellschaften
bezieht, müssen auf der IOM zwei natürliche Direktoren, ein Secretary und ein
Gesellschafter eingesetzt werden. Diese werden von uns gestellt. Die Bankkonten für die
Gesellschaft müssen von den Direktoren eingesehen werden können (Geldwäschegesetz).
Die IOM ist jüngst von der Liste der von der OECD angemahnten Ländern
heruntergenommen worden und verfügt deshalb über eine ausgezeichnete internationale
Reputation. Diese ist aber nicht entscheident, da die IOM Firma in der Außendarstellung nur
mit einer UK Limited arbeiten kann. Ansonsten gilt sie als Offshore.
UK Ltd. Gründung Exposé
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Gesellschaftsformen:
• Resident Companies tätigen ihre Geschäfte hauptsächlich auf der Insel und unterliegen
somit je nach Profit dem lokalen Steuerrecht.
• Non-Resident Companies verfügen über ein zentrales Management außerhalb der Isle of
Man. Um den "non-resident" Status der Firma zu erhalten, bedarf es einer Deklarierung
und einer jährlichen Pauschalsteuer (Flat Duty).
• Exempt Companies können auf der Isle of Man resident sein, damit ein steuerlicher Sitz
der Gesellschaft nachweisbar ist.
Der Vorteil bei dieser Gesellschaftsform ist, daß lediglich eine geringe jährliche
Pauschalsteuer auf weltweites Einkommen erhoben wird. Das zentrale Management der
Firma (Directors und Secretary) muß aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine auf der Isle
of Man residente natürliche Person sein.
Kosten
Gründung (Exempt
einmalig
Company)
Domilizierung, Secretary jährlich
Treuhänder
Director, Shareholder
jährlich
Treuhänder
Pauschalsteuer Manx
jährlich
Gesellschafterverjährlich
sammlung (Filing Fee)
Geschäftskonto IOM einmalig :
Euro 2.000
£ 1.150
Euro 1.955
£ 1.350
Euro 2.295
£ 430
£ 45
N/A
N/A
Euro 720
Demnach würde Ihre erste Rechnung wie folgt aussehen :
-Einmalige Gründungskosten :
-Firmensitz Offshore/Domizil für
1 Jahr im Voraus :
-Treuhand- Komplett-Paket
für 1 Jahr im Voraus:
- Gesellschafterversammlung:
- Pauschalsteuer
für das erste Jahr:
- Offshore Bankkonto,
einmalige Gebühr :
Euro 2.000,00
Euro 2.295,00
Euro
73,28
Gesamt:
MwSt. :
Zu zahlen :
Euro 7.743,49
Euro 1.238,95
Euro 8.982,44
Euro 1.955,00
Euro
700,21
Euro 720.00
UK Ltd. Gründung Exposé
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Auftrag UK Ltd.- gründen
Bitte ausfüllen und an die C4 faxen: 0 0 4 4 ( 2 0 ) 7 4 6 3 2 1 1 7
oder 040 611 35 110
Mit Unterschrift erteilen Sie einen rechtsverbindlichen Auftrag und akzeptieren die
Geschäftsbedingungen der C4 Visions & Projects Ltd.- London. Nachfolgend ist unsere
beauftragte Kanzlei in London auftragsausführend und allein für die ordnungsgemäße
Abwicklung verantwortlich. Es gelten die Gebühren der Gebührenliste C4.
Hinweis: Da wir nur juristisch wasserdichte Gründungen durchführen, sind für deutsche
Gründer i.d.R. folgende Dienstleistungen minimal erforderlich :
•
•
•
•
•
•
Gründung UK Ltd.
Treuhänderservice komplett
NON- exclusive Telefonline oder eigene Telefonnummer auf Wunsch
Domizil mit Postweiterleitung
VAT - Reg.
Bankkonto UK
Name:
Geb.Datum und Ort:
Adresse:
Wohnort:
Telefon:
Email:
Fax:
Bitte um die Gründung einer Ltd., UK Limited Company:
Optionen für UK Limited Company:
Basis Paket 1
Basis Paket 2
Basis Paket 3
Bei Buchung eines Basis-Paktes brauchen Sie unten nicht weiter auszuführen.
Treuhänder Komplett- Paket
Business Bankkontoeröffnung
VAT Registrierung
Schnellgründung der Gesellschaft
UK Ltd. Gründung Exposé
19
Domizil UK / Geschäftsadresse UK mit Postweiterleitung
Telefon-Line UK, zentrale
Telefon-Line UK, eigene
Namensvorschläge für Ihre Gesellschaft
(Verfügbarkeit wird elektronisch, direkt durch das Handelsregister, geprüft)
1.
2.
3.
Zahlung
Ihre Zahlung erfolgt auf das Konto der C4 Visions&Projects Ltd London. Nach Zahlungseingang/
Lastschrift werden wir unverzüglich die Gründung veranlassen. Die Gründungsgebühren und
Sonderdienstleistungen für das erste Geschäftsjahr sind im Voraus zur Zahlung fällig.
Gründungsgebühren, ggf. Schnell-Gründungsgebühren, ggf. VAT und UK Geschäftskonto sind
einmalige Kosten. Treuhand-Leistung und Firmensitz sind jährliche Kosten. Telefon-Line und
Postweiterleitung sind Kosten pro Quartal . Es gilt die aktuelle Gebührenliste der C4.
Auftragsausführend ist unsere beauftragte Kanzlei in London.
Zahlung erfolgt per Rechnung
Zahlung erfolgt per Lastschrift:
Bank:
BLZ:
Kontonummer:
Wünschen Sie die Rechnung nach erfolgter Gründung auf den Namen Ihrer neuen
Gesellschaft, so senden wir Ihnen zunächst eine Proforma Rechnung und stellen nach Eintragung
eine Rechnung auf den Namen Ihrer neuen Gesellschaft (Bitte ankreuzen).
Wir bieten Ihnen auf Wunsch die Möglichkeit, die Gründungsgebühren + die ersten
Jahresgebühren so zu bezahlen, daß 50% im Vorwege und 50% nach Implementierung
gezahlt werden. Gehen dann allerdings die restlichen 50% nicht 10 Tage nach Installation der
Ltd. auf unser Konto ein, wird eine Rückabwicklung erfolgen und wir dürfen die 50%
Anzahlung als Bußgeld einbehalten.
Eigenhändige Unterschrift, Ort, Datum
UK Ltd. Gründung Exposé
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Auftrag zur Gründung einer Isle of Man
Bitte ausfüllen und an die C4 faxen: 0 0 4 4 ( 2 0 ) 7 4 6 3 2 1 1 7
oder 040 611 35 110
Mit Unterschrift erteilen Sie einen rechtsverbindlichen Auftrag und akzeptieren die
Geschäftsbedingungen der C4 Visions & Projects Ltd.- London. Die beauftragte Kanzlei in
London ist auftragsausführend.
Ihre Daten:
Namen:
Geb.-Datum und Ort :
Adresse:
Telefon:
Fax:
Email:
Auftrag:
Gründung einer Isle of Man Offshore Gesellschaft gemäß aktueller Preisliste C4, mit
Gründung (Exempt Company), Domilizierung, Treuhänderpaket, Gesellschafterversammlung (Filing Fee) und offshore Bankkonto
Parallel soll eine UK Ltd. gegründet werden und ist separat bei der C4 in Auftrag
gegeben worden.
Es existiert bereits eine LTD:
Name der LTD:
Registernummer:
V.A.T.-Nummer:
Ort, Datum, Unterschrift
UK Ltd. Gründung Exposé
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Hinweise/ Rechtsbelehrung (Ausführungen sind Bestandteil des Exposés)
Unser Unternehmen bietet eine Kommunikationsplattform für ausländische Firmengründungen und
Existenzgründungen an. Im Bereich der ausländischen Firmengründungen tritt unser Unternehmen
lediglich als Vermittler auf, eine Rechtsberatung findet durch unser Unternehmen nicht statt. Die
Rechtsberatungen und Firmengründungen finden durch unsere Partner in den jeweiligen Ländern
statt, dieses sind durchweg Rechtsanwälte und/oder Steuerberater in den entsprechenden Ländern.
Ein Vertrag zur Gründung einer ausländischen Gesellschaft wird in keinem Falle zwischen unserem
Unternehmen und dem Kunden abgeschlossen, sondern immer zwischen dem Kunden und unseren
Partnern in den einzelnen Ländern. Sofern juristische Ausführungen auf diesem Exposee und/oder
einem anderen Exposee und/oder mithin auf Homepagen unseres Unternehmens getroffen werden,
sind diese Ausführungen von den Partner-Anwälten in den jeweiligen Ländern formuliert und lediglich
von uns übernommen worden. Für die Richtigkeit dieser Ausführungen ist unser Unternehmen in
keinem Falle verantwortlich.
Selbstverständlich fördert unser Unternehmen keine Steuerhinterziehung oder andere illegale
Tätigkeiten. Wir führen nur Möglichkeiten der legalen Steuerminderung auf. Rechtlich verantwortlich
bleibt allein der Gründer der jeweiligen Gesellschaft.
Unsere Partner für Gründungen und Beratung sind derzeit :
• Kanzlei Corporation Services, Dr. jur. Stenbock, Anwälte :
• Dr.jur. Morgan H. Bedford, Manager, Asian Services
• Dr.jur. Nick. C. Colessides, Attorney at Law
• Dr.jur. Bengt I. Stenbock, Manager, European Services
• Dr.jur. Roger V. Bennett, Attorney at Law
• Dr.jur.J.J. Gallardo, Manager, South American Services
• Dr.jur. William A. Wright, Attorney at Law (California State Bar)
• Rechtsanwalts- Kanzlei Ascania Marbella, internationale Rechtsanwaltskanzlei und
Steuerberatung, Spanien: Gründungen von spanischen Gesellschaften, Venture Capital
international, Investorenvermittlung für Projekte, GmbH- Übernahmen
• London CL Consulting, UK London - ausführende Kanzlei für Ltd.-Gründungen, UK Recht, UK
Registereintragungen
• C4 Visions GmbH - Hamburg, internationales Investor Relations
• First Union Bank USA, United States of Amerika- US Geschäftskonto

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