Wochenbericht 19.09.

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Wochenbericht 19.09.
Wochenbericht
(19.09. – 23.09.2011)
Inhaltsverzeichnis
Freiheit, Sicherheit und Recht ..................................................................................2
Kommission veröffentlicht Mitteilung zur Strafrechtspolitik ............................................. 2
Vorschläge zur besseren Verwaltung des Schengen-Raums ........................................ 2
Tagung des Rates für Justiz und Inneres am 22./23.09.................................................... 3
Europäische Schutzanordnung auf der Zielgeraden ...................................................... 4
Wirtschaft und Währung ...........................................................................................4
Kommission für einen gemeinsamen Anleihemarkt für AAA-Staaten.......................... 4
Wettbewerb, Unternehmen und Industrie...............................................................5
Online-Glücksspiel: Kommission genehmigt ermäßigten Steuersatz in Dänemark.... 5
Energie und Klima.....................................................................................................5
Informeller Energierat in Breslau .......................................................................................... 5
Digitale Agenda und audiovisuelle Medien ..........................................................6
EuGH-Urteil zu grenzüberschreitenden Sendungen des kurdischen Senders Roj TV . 6
Landwirtschaft und Fischerei....................................................................................7
Agrarrat uneins über Bedürftigenhilfe................................................................................ 7
Sonderbericht zu Agrarumweltmaßnahmen.................................................................... 7
Umwelt .......................................................................................................................8
Kommission legt Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa vor ......................... 8
Konsultation zu Treibhausgasemissionen aus dem Straßenverkehr .............................. 8
Sonderbericht zu Agrarumweltmaßnahmen.................................................................... 8
Bildung, Jugend, Kultur.............................................................................................9
Abschlüsse im tertiären Sektor: Bildungs-Berichterstattung von OECD und EU
entspricht nicht dem Bildungsziel der EU 2020-Strategie ................................................ 9
Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe vorgeschlagen.......................... 10
Aus der Landesvertretung ......................................................................................10
Veranstaltungen .................................................................................................................. 10
Vortragsabend der Akademie der Wissenschaften...................................................... 10
Reform der Fischereipolitik ................................................................................................. 10
Vorträge / Besuche ............................................................................................................. 11
Terminvorschau .......................................................................................................11
Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union
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Freiheit, Sicherheit und Recht
Kommission veröffentlicht Mitteilung zur Strafrechtspolitik
(AW) Am 20.09. hat die Kommission die Mitteilung "Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik
durch das Strafrecht" veröffentlicht. Sie enthält Grundsätze eines künftigen EUStrafrechts: Es soll das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip berücksichtigen
und die Grundrechte der EU-Grundrechte-Charta sowie der EMRK achten. Strafnormen dürfen auf EU-Ebene nur in Form von „Mindestvorschriften“ erlassen werden
(Art. 83 Abs. 2 Satz 1 AEUV). Diesen Begriff versteht die Kommission weit; er reiche von
der Definition der Straftatbestände über die Strafzumessungsvorschriften und Vorschriften zur Sanktionshöhe bis hin zum Verfahrensrecht. Im Ergebnis müssten in allen
Mitgliedsstaaten wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen bestehen. Die Kommission sieht sich zu einem Tätigwerden verpflichtet. Denn der Vertrag
von Lissabon hat der EU eine deutliche Kompetenzerweiterung (auch) auf dem Gebiet der Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verschafft. Die Kommission verspricht sich von harmonisierten Standards im Strafrecht u.a. eine effizientere Strafverfolgung bei grenzüberschreitenden Straftaten. Zudem würden einheitliche Standards
zu einem Vertrauenszuwachs bei den Strafverfolgungsbehörden beitragen, der Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Maßnahmen anderer
Mitgliedsstaaten sei. - Unter der Überschrift „Unsere Vision einer kohärenten, einheitlichen Strafrechtspolitik der EU im Jahr 2020“ benennt die Kommission die wesentlichen zu harmonisierenden Rechtsbereiche (Straftaten im Finanzsektor, z.B. Marktmanipulation, Insider-Geschäfte; Straftaten zulasten der finanziellen Interessen der
EU; schwere Verstöße gegen das Straßenverkehrs-, Datenschutz-, Zoll-, Umweltschutzund Fischereirecht; Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften; gewerblicher Rechtsschutz, Vergaberecht).
Mitteilung:
http://eur-lex.europa.eu/RECH_naturel.do?ihmlang=de
Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1049&format=HTML&aged
=0&language=DE&guiLanguage=en
Vorschläge zur besseren Verwaltung des Schengen-Raums
(SD) Am 16.09.veröffentlichte die KOM Vorschläge zur Stärkung des Raums ohne Binnengrenzen vor. Damit reagiert sie auf die Aufforderung des Europäischen Rates im
Juni, die Regeln für die temporäre Wiedereinführung von Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen und für eine bessere Kontrolle der Außengrenzen zu überarbeiten. Das Prinzip der Freizügigkeit von Personen dürfe dabei aber nicht gefährdet
werden. Hintergrund des Ratsbeschlusses waren neben den unzureichenden Kontrollen an der griechischen Schengen-Außengrenze auch ein Streit zwischen Italien und
Frankreich um Flüchtlinge aus dem südlichen Mittelmeerraum, die vermehrt in Italien
eintrafen und von dort eine Reiseerlaubnis nach Frankreich erhielten.
Die nun vorliegenden Dokumente umfassen Überlegungen zur Stärkung eines einheitlichen Managements des Schengen-Raums (Schengen Governance) sowie Vorschläge zur Optimierung des Verfahrens der Schengen-Evaluation und Vorschläge
zur temporären Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen. Im Ergebnis
soll damit ein „europagestütztes“ System etabliert werden, das schnellere, effektivere und transparentere Reaktionen auf besondere Umstände an den SchengenGrenzen ermöglicht.
Neben der Verlagerung der Verantwortung für die Durchführung der SchengenVertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union
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Evaluation auf die KOM gibt es im Wesentlichen folgende Vorschläge: Für die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen bleiben die Grundvoraussetzungen
(Vorliegen einer ernsthaften Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit) erhalten. Das Verfahren soll sich aber ändern: künftig will die KOM über die
Einführung entscheiden. Nur bei unvorhersehbaren Ereignissen wie einem terroristischen Anschlag könnte ein Mitgliedstaat unmittelbar selbst entscheiden; falls die
Grenzkontrollen länger als fünf Tage andauern, entscheidet wiederum die KOM. Neu
ist auch die Möglichkeit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen, falls ein andauerndes mangelhaftes Management einer Außengrenze festgestellt wird, sowie bei
Ereignissen mit besonderen Auswirkungen wie der Zustrom einer großen Anzahl von
Flüchtlingen.
Der Vorschlag wurde im JI-Rat am 22.09. vorgestellt. In einer ersten Aussprache äußerte sich die Mehrheit der Delegationen ablehnend gegenüber der Verlagerung
der Entscheidungshoheit auf die Kommission. Auch Deutschland sprach sich dagegen aus.
Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1036&format=HTML&aged
=0&language=DE&guiLanguage=en
Tagung des Rates für Justiz und Inneres am 22./23.09.
(SD) Die Runde der Innenminister befasste sich im Wesentlichen mit den Punkten
Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), Schengen Governance sowie dem
Schengen-Beitritt von Rumänien und Bulgarien.
Zum GEAS erörterten die Minister einen Vorschlag der Ratspräsidentschaft, mit dem
einer der Hauptstreitpunkte in dem Gesamtverfahren, die mögliche Aussetzung von
Überstellungen von Asylbewerbern nach der Dublin-Verordnung, gelöst werden soll.
Der Vorschlag sieht vor, mit der Einrichtung eines Evaluierungsmechanismus für die
mitgliedstaatlichen Asylsysteme eine Art Frühwarnsystem für Krisensituationen zu
schaffen. Ergänzend dazu soll es einen Notfallmechanismus geben, der als Ultima
Ratio die Aussetzung der Überstellungen nach dem Dublin-Verfahren vorsieht. Der
Vorschlag wurde grundsätzlich begrüßt, die Aussetzung von Überstellungen wurde
allerdings von der Mehrheit weiterhin abgelehnt.
Zu den von der KOM am 16.09. veröffentlichen Dokumenten zur SchengenGovernance fand eine erste Aussprache statt. Die Kommissarin erklärte zum Vorschlag eines gemeinschaftsgestützten Ansatzes bei einer Entscheidung für die temporäre Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen, dieser sei nötig, um eine einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen und die Einbeziehung aller europäischen
Interessen zu gewährleisten. Im Vorfeld der Sitzung äußerten sich neben Deutschland
die Vertreter Österreichs, der Niederlande und der Schweiz ablehnend: die Verlagerung der Entscheidungsebene auf die KOM sei nicht akzeptabel. Auch in den Diskussionen im Rat wurde dieser Punkt mehrheitlich abgelehnt. Die Vorschläge sollen nun
in den zuständigen Ratsarbeitsgremien verhandelt werden.
Im Gemischten Ausschuss erörterten die Innenminister den Schengen-Beitritt von
Rumänien und Bulgarien. Überlegungen zu einer Abstimmung über den Beitritt wurden fallen gelassen, nachdem die Niederlande und Finnland ihre ablehnende Haltung deutlich gemachten hatten. Insbesondere wurde auf die fehlenden Fortschritte
bei der Bekämpfung der Korruption verwiesen. Im Ergebnis sprach sich der Rat für
einen Kompromissvorschlag des polnischen Vorsitzes zu einer schrittweisen Lösung
aus: Zunächst solle die Öffnung der Luft- und Seegrenzen erfolgen, zu einem späteren Zeitpunkt die Öffnung der Landgrenzen.
Der Unterzeichnung des PNR-Abkommens (Passagiernamenregister) mit Australien
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stimmte der Rat ohne weitere Aussprache zu. Deutschland enthielt sich der Stimme,
nachdem Forderungen zu Sperrfristen und Laufzeiten der Abkommen nicht aufgenommen wurden. Auch bestehen weiterhin datenschutzrechtliche Bedenken.
Pressemitteilung:
http://www.consilium.europa.eu./uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/124713.pdf
Europäische Schutzanordnung auf der Zielgeraden
(AW) Am 23.09. erzielten die Justizminister auf dem JI-Rat eine politische Einigung zur
Richtlinie für eine Europäische Schutzanordnung. Zuvor war es am 20.09. zu einer Einigung bei den Trilog-Verhandlungen gekommen. Der Kompromisstext muss noch
formal vom LIBE- und FEMM-Ausschuss des Europäischen Parlaments sowie dem Plenum angenommen werden. Das soll durch eine sog. frühe zweite Lesung geschehen. Die Richtlinie sieht keine automatische Anerkennung der Gewaltschutzmaßnahme des Ausstellungsstaats in den anderen EU-Mitgliedsstaaten vor. Vielmehr soll
die Europäische Schutzanordnung die Gerichte im EU-Ausland verpflichten, ihrerseits
auf Antrag Gewaltschutzmaßnahmen zu erlassen. - Komplementär zur Schutzanordnung in Strafsachen hat die Kommission am 18.05. den Vorschlag einer Verordnung
über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen veröffentlicht. Dieser Vorschlag steht noch am Anfang der Beratungen.
Kompromissvorschlag:
http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st14/st14471.en11.pdf
Pressemitteilung vom JI-Rat:
http://www.consilium.europa.eu./uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/124713.pdf
Wirtschaft und Währung
Kommission für einen gemeinsamen Anleihemarkt für AAA-Staaten
(SN) Auf der Suche nach einem neuen Plan zur Vertrauensbildung an den Finanzmärkten strebt die Kommission nun offenbar gemeinsame Staatsanleihen der sechs
Eurostaaten mit höchster Bonität an. Frankreich, Luxemburg, Österreich, die Niederlande, Finnland und Deutschland sollen einen kerneuropäischen Anleihemarkt bilden und ihre Refinanzierungsgeschäfte durch einheitliche Anleihen mit gemeinsamer Haftung abwickeln. Über solche Anleihen aufgenommenes Geld soll aber auch
in Form von Krediten an notleidende Eurostaaten weiter gereicht werden, damit diese sich zinsgünstiger refinanzieren können. Kommissionsvizepräsidentin Reding, die
das Konzept in einem Presseinterview offenlegte, erklärte, die derzeit vorhandene
Zerstückelung der europäischen Anleihemärkte mache schwächere Euroländer
leicht angreifbar. Durch einen gemeinsamen Anleihemarkt der Eurostaaten mit AAABonität entstehe ein Kerneuropa, das entwicklungsfähig sei. Gemeinsame Anleihen
in Form sog. Eurobonds, an denen allerdings alle Eurostaaten beteiligt wären, lehnt
die Bundesregierung bislang entschieden ab. Finanzminister Schäuble hat auch den
neuen Vorschlag umgehend zurückgewiesen. Nach wohl herrschender Auffassung
wäre für Eurobonds eine Änderung der sog. „No-Bail-Out-Klausel“ des Art. 125 AEUV
notwendig. Redings Äußerungen zufolge soll das bei dem von ihr vorgestellten Konzept nicht erforderlich sein.
Unterdessen mussten sich die Eurostaaten auf der Jahrestagung des IWF und der
Weltbank in Washington harte Kritik an ihrem Umgang mit der Schuldenkrise gefallen
lassen. Die vereinbarten Maßnahmen seien nicht ausreichend und bisher unzureichend umgesetzt. Bundesfinanzminister Schäuble hat zwar ein früheres In-KraftVertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union
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Treten des permanenten Euro-Rettungsschirms ESM noch vor 2013 nicht ausgeschlossen, zunächst müsse aber die Aufstockung des EFSF umgesetzt werden. Erst dann
könne über weitere Maßnahmen nachgedacht werden. Forderungen, eine Refinanzierung der EFSF zukünftig über die EZB zuzulassen, erteilte Bundesbankpräsident
Weidmann eine klare Absage: ein solches Konzept verstoße gegen das Verbot einer
monetären Staatsfinanzierung.
Wettbewerb, Unternehmen und Industrie
Online-Glücksspiel: Kommission genehmigt ermäßigten Steuersatz in Dänemark
(UK) Der im dänischen Gesetz zur Liberalisierung des Glücksspiels festgeschriebene
ermäßigte Steuersatz für Online-Glücksspiele ist nach einer am 20.09. veröffentlichten
KOM-Entscheidung mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar. Von der Neuregelung
verursachte Wettbewerbsverzerrungen würden durch die positiven Auswirkungen
der Liberalisierung aufgewogen, so die KOM. Nach dem Gesetz müssen in Dänemark Anbieter von Online-Glücksspielen pauschal 20 % ihrer Brutto-Einnahmen (Einsätze minus Gewinne) abführen, während der Steuersatz für Spielhallen und -kasinos
bis zu 75 % beträgt. Höhere Steuern für Online-Glücksspiele könnten nach Auffassung
der KOM die beabsichtigte Wirkung der Liberalisierung zunichte machen, da im Internet Betreiber aus anderen Ländern - teils illegal - Glücksspiele anböten, die niedriger oder gar nicht besteuert würden. Ziel des Gesetzes sei auch, illegale Glücksspiele
zu unterbinden und gleichzeitig junge Menschen sowie gefährdete Gruppen vor
Spielsucht zu schützen. Dänemark hatte das 2010 verabschiedete Gesetz, mit dem
das bisherige staatliche Glücksspielmonopol endet, bis zur Entscheidung der KOM
nicht in Kraft gesetzt. Laut KOM gelten auch in anderen Mitgliedstaaten mit liberalisiertem Glücksspielmarkt wie Großbritannien unterschiedliche Steuersätze für traditionelle und Online-Angebote, in Spanien, Griechenland und Deutschland seien im
Zuge der Liberalisierung ebenfalls unterschiedliche Sätze geplant.
KOM-Entscheidung (in Kürze verfügbar unter):
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_C35_2010
KOM-Presseinformation:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1048&format=HTML&aged
=0&language=DE&guiLanguage=en
Energie und Klima
Informeller Energierat in Breslau
(LN) Am 19./20.09. trafen sich die Energieminister zu einem informellen Austausch
über die energiepolitischen Prioritäten der polnischen Ratspräsidentschaft. Dabei
stand die externe Dimension der EU-Energiepolitik im Mittelpunkt. Ferner standen die
Themen Energieeffizienz und Energieinfrastrukturausbau auf der Tagesordnung. Presseberichten zufolge hat Kommissar Oettinger am Rande des Treffens Legislativvorschläge für den Infrastrukturausbau für Ende Oktober angekündigt. Aufbauend auf
die im November 2010 veröffentlichte Mitteilung der KOM zu den europäischen Infrastrukturprioritäten sollen Vorschläge zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung sowie Vorschläge zur Finanzierung von Projekten von europäischem Interesse unterbreitet werden. Die Finanzierung soll über einen Mix aus öffentlichen und privaten Mittel erfolgen. Für Stromübertragungsinfrastruktur wird ein Bedarf von 140
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Mrd. EUR genannt, davon 70 Mrd. EUR für Überlandleitungen, 30 Mrd. EUR für das
Offshore-Netz und 40 Mrd. EUR für Speicherkapazitäten und den Ausbau „intelligenter“ Netze. Für den Gasleitungsbau werde bis 2020 ein Bedarf von einem Bedarf in
Höhe von 70 Mrd. ausgegangen.
Presseberichten wurde auch der deutsche Atomausstieg behandelt. Frankreichs
Energieminister Eric Besson soll im Sinne einer europäischen Solidarität eine verbesserte Abstimmung gefordert haben, um Auswirkungen nationaler Entscheidungen auf
andere Mitgliedstaaten frühzeitig zu erkennen. Er betonte, dass es nicht die Aufgabe
Europas sei, für die Kosten des deutschen Atomausstiegs aufzukommen.
Kalender der polnischen Präsidentschaft:
http://pl2011.eu/en/content/informal-transport-telecommunications-and-energy-councilenergy-tte-energy
Digitale Agenda und audiovisuelle Medien
EuGH-Urteil zu grenzüberschreitenden Sendungen des kurdischen Senders Roj TV
(SvZ) Der EuGH hat am 21.09. ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichtes zu Fragen des grenzüberschreitenden Fernsehens entschieden. Dem
Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Fernsehsender Roj TV strahlt über Satellit ein Programm in vorwiegend kurdischer Sprache in ganz Europa und auch im
Nahen Osten aus. Er lässt Sendebeiträge durch ein in Deutschland ansässige Gesellschaft und in eigenen Produktionsstätten in Belgien produzieren. Türkische Stellen
wandten sich mit dem Vorwurf, Roj TV fördere mit seinen Sendungen die Ziele der
von der Europäischen Union als terroristische Organisation eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), an Dänemark und Deutschland. Während die dänischen Behörden der Ansicht waren, dass im Programm von Roj TV nicht zum Hass aufgrund der
Rasse, der Nationalität oder der Religion aufgestachelt werde, stellte das deutsche
Bundesministerium des Innern fest, dass sich der Betrieb des Fernsehsenders Roj TV
gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Es untersagte Roj TV deshalb,
sich im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes zu betätigen.
Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts kann das streitige Verbot auf den Verbotsgrund eines Verstoßes gegen den Gedanken der Völkerverständigung nach
dem Vereinsgesetz gestützt werden. Es möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Anwendung dieser Vorschrift durch die Richtlinie über die Ausübung der Fernsehtätigkeit ausgeschlossen sein kann.
Der EuGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass Artikel 22 a der Fernsehrichtlinie die
Anwendung des nationalen Vereinsrechts durch das Empfängerland Deutschland
nicht ausschließt, jedenfalls soweit die Anwendung des Vereinsrechts nicht zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Sendungen führe. Grundsätzlich stelle ein Betätigungsverbot in Bezug auf Produktion von Sendungen und die Organisation von
Veranstaltungen im Hoheitsgebiet der Bundesregierung Deutschland kein Hindernis
für die Weiterverbreitung von Fernsehsendungen im eigentlichen Sinne dar. Aber das
Betätigungsverbot könne im Einzelfall konkrete Wirkungen haben, die die Weiterverbreitung verhinderten. Es sei Sache des vorlegenden Gerichtes zu bestimmen, ob
solche konkreten Wirkungen, die Weiterverbreitung verhinderten, vorliegen.
Urteil:
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=Submit&numaff=C-244/10
Pressemitteilung:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-09/cp110099de.pdf
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Landwirtschaft und Fischerei
Agrarrat uneins über Bedürftigenhilfe
(JM) Die Bedürftigenhilfe wurde in der Zeit von Agrarüberschüssen geschaffen, als
Interventionsbestände noch an Arme verteilt wurden. Inzwischen gibt es kaum noch
Interventionsbestände, so dass die Politik auf eine neue Grundlage gestellt werden
muss. Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten argumentiert, dass die Lebensmittelhilfen
aus dem Agrarhaushalt nicht nur den Armen helfen, sondern auch das Image der
Gemeinsamen Agrarpolitik in der Öffentlichkeit aufbessere. Die Gegner der Bedürftigenhilfe in seiner derzeitigen Ausgestaltung stellen nicht in Frage, dass Armen geholfen werden sollte. Vor allem für Deutschland und das Vereinigte Königreich sei die
Bedürftigenhilfe jedoch weder Aufgabe des EU-Agrarhaushalts noch der EU insgesamt. Sozialpolitik sei nach dem EU-Vertrag eine nationale Angelegenheit der EUMitgliedstaaten und dieses solle nicht geändert werden. Neben Deutschland und
dem Vereinigten Königreich sprachen sich in der Orientierungsaussprache auf dem
Agrarrat am 20.09. noch Schweden, Tschechien, Dänemark und die Niederlande
gegen die Bedürftigenhilfe im Agrarhaushalt aus. Ob diese „blocking minority“ auf
dem Oktoberrat Bestand haben wird, bleibt zu beobachten. Tschechien und Dänemark gelten als „Wackelkandidaten“. Die Diskussion wird von Frankreich und
Kommissar Ciolos sehr öffentlichkeitswirksam und pathetisch geführt (es stünde das
„Europa der Solidarität gegen das Europa des Egoismus“). Das Europäische Parlament hatte sich bereits in 2009 mit breiter Mehrheit für eine Fortführung der Bedürftigenhilfe ausgesprochen.
Pressemitteilung des Rates:
http://www.consilium.europa.eu/homepage/showfocus.aspx?lang=de&focusID=76969
Vorläufiges Ratsprotokoll:
http://www.consilium.europa.eu//uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/agricult/124682.pdf
Vorschlag der Kommission:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0486:FIN:de:PDF
Sonderbericht zu Agrarumweltmaßnahmen
(JM) Nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofes (ERH) trägt die EUAgrarumweltpolitik mit seinen 2,5 Mrd. EUR jährlich nicht zu einer spürbaren Umweltentlastung bei. Zwar seien laut ERH seit Einführung der Agrarumweltpolitik vor 20 Jahren erhebliche Fortschritte erzielt worden, doch seien die Ziele insgesamt so vage
formuliert gewesen, dass nicht beurteilt werden könne, inwieweit die Ziele erreicht
wurden. "Gestaltung und Begleitung der Agrarumweltpolitik führten nicht zu spürbaren Umweltentlastungen", heißt der zentrale Kritikpunkt des Sonderberichtes, der am
19.09. vorgestellt wurde. Es gibt "nur sehr wenige Informationen über die durch die
Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen erreichten Umweltentlastungen". Für den
nächsten Programmplanungszeitraum sollte die Kommission eine genauere Ausrichtung der Ausgaben auf spezifische Umweltbedürfnisse in Erwägung ziehen. Die Mitgliedstaaten sollten, so eine Empfehlung des ERH, relevante und zuverlässige Daten
zu den Umweltentlastungen erheben und melden und diese Daten für die Begleitung heranziehen.
Pressemitteilung des ERH:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=ECA/11/27&format=HTML&aged
=0&language=DE&guiLanguage=en
Sonderbericht:
http://eca.europa.eu/portal/pls/portal/docs/1/8772748.PDF
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Umwelt
Kommission legt Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa vor
(LN) Die KOM hat am 20.09. eine Mitteilung für die nachhaltige Umgestaltung der
europäischen Wirtschaft bis zum Jahr 2050 vorgestellt. Ziel der Initiative ist es, den
Ressourcenverbrauch Europas drastisch zu reduzieren, um Europa von Rohstoffimporten unabhängiger zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Wirtschaft zu stärken.
Der Fahrplan schlägt eine Vielzahl von Maßnahmen vor, die auf eine Umgestaltung
von Produktion und Verbrauch abzielen. Dabei wird auf eine Kombination aus ordnungsrechtlichen Maßnahmen wie Ökodesignvorschriften und Marktanreizen gesetzt. Umweltschädliche Subventionen sollen abgeschafft und die tatsächlichen Kosten des Ressourcenverbrauchs am Markt abgebildet werden. Die Mitgliedstaaten
sollen den Faktor Arbeit geringer und Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch stärker besteuern. Abfall soll zukünftig als Ressource bewirtschaftet werden, Deponien soll es praktisch nicht mehr geben. Die Mitteilung nennt über die
Maßnahmen hinaus Etappenziele und Indikatoren. Als Leitindikation soll zunächst die
Ressourcenproduktivität dienen.
Die KOM kündigt in der Mitteilung an, legislative und nicht-legislative Vorschläge zur
Umsetzung des Fahrplans vorzulegen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, auf
ihrer Ebene tätig werden und der Wirtschaft sowie den Verbraucherinnen und
Verbrauchern die neuen Effizienzmaßnahmen zu vermitteln. Die in der Mitteilung skizzierten Maßnahmen bedingen eine weitgehende Veränderung des derzeitigen Wirtschaftssystems.
Pressemitteilung der KOM:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1046&format=HTML&aged
=0&language=DE&guiLanguage=en
Fragen und Antworten zum Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/614&format=HTML&a
ged=0&language=EN&guiLanguage=en
Arbeitsdokumente der KOM:
http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/pdf/working_paper_part1.pdf
http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/pdf/working_paper_part2.pdf
Konsultation zu Treibhausgasemissionen aus dem Straßenverkehr
(LN) Die KOM führt in der Zeit vom 21.09. bis zum 09.12. eine Konsultation zu Treibhausgasemissionen aus dem Straßenverkehr durch. Mit der Konsultation sollen Bürger, Verbände, Industrieunternehmen und Behörden die Möglichkeit erhalten, zu der
von der KOM vorgeschlagenen Strategie und Gesetzen Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in die Entscheidung über die geplante Revision der
Gesetzgebung zu CO2-Emissionen von PKW und Nutzfahrzeugen einfließen.
Pressemitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/clima/news/articles/news_2011092101_en.htm
Zur Konsultation:
http://ec.europa.eu/clima/consultations/0012/index_en.htm
Fragebogen in deutscher Sprache:
http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=CO2road&lang=DE
Sonderbericht zu Agrarumweltmaßnahmen
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Bildung, Jugend, Kultur
Abschlüsse im tertiären Sektor: Bildungs-Berichterstattung von OECD und EU entspricht nicht dem Bildungsziel der EU 2020-Strategie
(UlK) Am 13.09. veröffentlichte die OECD ihren diesjährigen Bildungsbericht. Unter
dem Titel „Bildung auf einen Blick 2011“ stellt sie Daten über Bildungsausgaben,
Schüler-Lehrer-Relation, Unterrichtsstunden, Absolventenzahlen und Bildungsergebnisse aus 34 OECD-Mitgliedsstaaten zusammen.
Die EU-Kommissarin für Bildung Androulla Vassiliou weist in einer Pressemitteilung vom
selben Tag darauf hin, dass die Leistungen der EU-Staaten dem OECD-Durchschnitt
entsprechen, allerdings mit deutlichen Unterschieden zwischen den einzelnen Staaten. Erfolgreicher als der Durchschnitt der OECD-Staaten sind die beteiligten EUStaaten (nicht erfasst wurden Bulgarien, Zypern, Malta, Lettland, Litauen und Rumänien) in den Bereichen frühkindliche Bildung, Abschlüssen der Sekundarstufe II, Jugendarbeitslosigkeit, Klassengröße und Schüler-Lehrer-Verhältnis.
Aufholbedarf im Vergleich zu den anderen OECD-Teilnehmern wird vor allem im tertiären Bereich ausgemacht. So verfügen laut OECD im Durchschnitt aller OECDStaaten 37 % der 25- bis 34-Jährigen über einen Hochschulabschluss gegenüber 34 %
in der EU.
Die Kommissarin sieht sich in der Notwendigkeit einer angemessenen Finanzierung
von Schulen und Universitäten sowie den Zielen der Europa 2020Wachstumsstrategie bestätigt. Hiernach strebt die Union die Verbesserung des Bildungsniveaus an, indem die Schulabbrecherquote auf unter 10 % gesenkt und den
Anteil der 30- bis 34-Jährigen, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben oder
über einen gleichwertigen Abschluss verfügen („higher education attainment“), auf
mindestens 40 % erhöht wird.
Aus deutscher Sicht stimmt bedenklich, dass die Kommissarin sich in ihrer Pressemitteilung die Zählweise der OECD zueigen macht, indem sie dieses Ziel der EUStrategie mit den Worten wiedergibt, dass bis 2020 der Anteil der 30- bis 34-Jährigen
mit Hochschulabschluss auf 40 % erhöht werden solle. Von „vergleichbaren Abschlüssen“ ist nicht die Rede, so dass hochwertige deutsche Abschlüsse wie Meister
und Techniker, die in anderen Staaten einen Hochschulstudium voraussetzen, aus
der Betrachtung herausfallen und Deutschlands Leistungen beim „HE attainment“
mit 29 % als unterdurchschnittlich gewertet werden. Hieraus ergibt sich u. a. eine Diskrepanz zum deutschen Nationalen Reformprogramm 2011. In diesem stellen Bund
und Länder einen Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären oder vergleichbaren Abschluss von 40,7 % fest (Stand 2009), der bis 2020 auf 42 % gesteigert werden soll.
Dass Deutschland ein großes Interesse daran hat, seine Position nicht nur in den Zielen der EU 2020-Strategie, sondern auch in der Bildungsberichterstattung der Kommission wiederzufinden, zeigt der jüngste Vorschlag der Kommissarin:
Am 20.09. stellte Frau Vassiliou im Rahmen der Europa 2020-Strategie eine neue Reformstrategie zur Erhöhung der Anzahl der Hochschulabsolventen vor. Die Strategie
zeigt Schwerpunktbereiche auf, in denen die Mitgliedstaaten mehr für das Erreichen
der gemeinsamen Bildungsziele tun müssten, und nennt Maßnahmen, mit denen die
EU die Länder bei ihrer Modernisierungspolitik unterstützen will. Die Kommissarin weist
in diesem Zusammenhang auf die Erhöhung des geplanten Budgets für Bildung und
Kultur im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-20 hin (+ 73 %) und lässt keinen Zweifel
daran, dass die Umsetzung der Reform-Agenda der EU die Ausgaben-Prioritäten
bestimmen wird.
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Pressemitteilung der Kommission zum Erscheinen des OECD-Berichts:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1027&format=HTML&aged
=0&language=DE&guiLanguage=de
OECD-Bericht Education at a Glance 2011: OECD Indicators
http://www.oecd.org/document/2/0,3746,en_2649_39263238_48634114_1_1_1_1,00.html
Strategie Europa 2020, Ziele:
http://ec.europa.eu/europe2020/priorities/smart-growth
Strategie zur Reform der Hochschulbildung:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1043&format=HTML&aged
=0&language=DE&guiLanguage=fr
Statistik – Arbeitsunterlage der Kommission im Zusammenhang mit der Strategie zur
Reform der Hochschulbildung, hier insbesondere zu beachten: S. 20 und Fußnote 34:
http://ec.europa.eu/education/higher-education/doc/wp0911_en.pdf
Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe vorgeschlagen
(SvZ) Die Kommission hat am 20.09. anlässlich des laufenden Europäischen Jahres
der Freiwilligentätigkeit in einer Mitteilung „Europäische Politik und Freiwilligentätigkeit“ die Gründung eines europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe ab 2012
vorgeschlagen. Ferner schlägt die Kommission einen Europäischen Qualifikationspass vor sowie die Ausarbeitung eines Rechtsrahmens für die Mitwirkung von europäischen Freiwilligen an EU-Operationen der humanitären Hilfe. Bisher gebe es keinen
klaren Rechtsrahmen für die ehrenamtliche Tätigkeit. Die erworbenen Qualifikationen würden oft nicht ausreichend anerkannt. Die Kommission möchte die Hindernisse für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit insbesondere im Ausland überwinden.
Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1050&format=HTML&aged
=0&language=DE&guiLanguage=en
Aus der Landesvertretung
Veranstaltungen
Vortragsabend der Akademie der Wissenschaften
(JM) Beim ersten Vortragsabend der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in
der Vertretung des Landes Niedersachsen bei der EU am 19.09. referierte Herr Professor Dr. Stefan Tangermann vor Fachpublikum über seine Sicht auf den derzeitigen
Stand der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Professor Tangermann vermisst in
den bisher bekannten Grundzügen die Fortführung der begonnen Reformen der
vergangenen Jahre. Er hält eine Gemeinsame Agrarpolitik nach wie vor für erforderlich, würde aber, wenn man Agrarpolitik auf dem grünen Tisch ohne politische
Zwänge neu beginnen könnte, mutigere Schritte gehen und die Direktzahlungen
abschmelzen und die frei werdenden Mittel für gezielte Maßnahmen in der zweiten
Säule verwenden.
Reform der Fischereipolitik
(JM) Auf dem gemeinsamen Fischereiabend der norddeutschen Küstenländer im
Hanse Office am 20.09. erläuterte Minister Gert Lindemann die Sicht der norddeutschen Küstenländer zu den Vorschlägen der Kommission zur Gemeinsamen Fischereipolitik. Viele Vorhaben der Kommission könnten unterstützt werden. Kritisch ging er
in seiner Rede auf die Themen „Überkapazitäten“ und das „Rückwurfverbot – AnVertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union
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landegebot“ ein. In den letzten 10 Jahren sei die Fischereireform der Überkapazitäten nicht in allen Mitgliedstaaten Herr geworden. Dieses sei aber kein horizontales
Problem in der gesamten Gemeinschaftsflotte, sondern beträfe nur einzelne Fischereien in einzelnen Mitgliedstaaten. Daher müsse die Kommission dieses Problem gezielter angehen und die Erfolge der Mitgliedstaaten, die wie Deutschland ihre Überkapazitäten längst abgebaut haben, bei den Reformvorhaben berücksichtigen.
Durch übertragbare Fischereibefugnisse könne das Problem nicht gelöst werden. Die
Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten werde ausdrücklich unterstützt, allerdings müsse dieses fischereibezogen erfolgen und mit dem Quotensystem
verknüpft werden. Minister Lindemann lobte das deutsche Co-Management der
Erzeugerorganisationen und bot an, dieses der Kommission und anderen Mitgliedstaaten näher zu erläutern.
Vorträge / Besuche
• 20.09.: Besuch CDU-Fraktionsvorsitzender Björn Thümler
• 21.09.: Tagung Unterausschuss Recht und Verwaltung des AK II der IMK
• 22.09.: Vortrag Leiterinnen und Leiter Jugendwerkstätten Niedersachsen
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