BAVARIA Industriekapital AG München Verkaufsangebot
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BAVARIA Industriekapital AG München Verkaufsangebot
BAVARIA Industriekapital AG München Verkaufsangebot für Stück 500.000 (€ 500.000,00) auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.11.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage („Neue Aktien“) und bis zu Stück 75.000 (bis zu € 75.000,00) auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien aus dem Eigentum der Altaktionäre im Hinblick auf die der Concord Effekten AG eingeräumte Mehrzuteilungsoption jeweils mit einem rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 und mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.01.2005 der BAVARIA Industriekapital AG München Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 260 555 International Security Identification Number (ISIN) DE0002605557 Börsenkürzel B8A Die 500.000 Neuen Aktien und weitere bis zu Stück 75.000 Aktien aus dem Besitz von abgebenden Altaktionären im Hinblick auf die der Concord Effekten AG eingeräumten Mehrzuteilungsoption, werden im Wege eines öffentlichen Angebots innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern im europäischen In- und Ausland zum Kauf angeboten. Interessierte Anleger können Kaufangebote in der Zeit vom 12.01. bis 18.01.2006 innerhalb einer Preisspanne von Euro 22,00 bis Euro 26,00 über ihre Depotbank bzw. direkt bei der Concord Effekten AG, Große Gallusstraße 9, 60311 Frankfurt am Main, Tel. 069/50951-360, Fax 069/50951-8200, abgeben. Ein Zeichnungsschein für Privatanleger ist auf den Internetseiten der BAVARIA Industriekapital AG (www.baikap.de) und der Concord Effekten AG (www.concord-ag.de) kostenfrei abrufbar. Institutionelle Anleger erteilen ihre Zeichnungsaufträge bei ihrer Depotbank oder direkt bei der Concord Effekten AG („Concord“) unter Nennung ihres Namens. Am letzten Tag des Angebotszeitraumes wird die Abgabe von Kaufangeboten für Privatanleger und für institutionelle Anleger bis 16:00 Uhr MEZ möglich sein. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100 Aktien der BAVARIA Industriekapital AG („BAVARIA“ oder „Gesellschaft“). Mehrfachzeichnungen sind nicht erwünscht. Kaufangebote werden von Concord freibleibend während der üblichen Schalterstunden entgegengenommen. Anleger können ihre Kaufangebote bis zum Ende der Angebotsfrist widerrufen. Innerhalb der Preisspanne können die Kaufangebote mit einem Preislimit versehen werden. Insbesondere für den Fall, dass das Platzierungsvolumen nicht ausreicht, um sämtliche Kaufaufträge zum Platzierungspreis zu bedienen, behält sich Concord vor, Kaufangebote nicht oder nur teilweise anzunehmen. Ein Anspruch auf Annahme des Kaufangebots besteht nicht. Die Gesellschaft und die abgebenden Aktionäre zusammen mit Concord behalten sich vor, die Anzahl der angebotenen Aktien zu verringern, die untere und/oder obere Begrenzung der Preisspanne zu ermäßigen oder zu erhöhen und/oder den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Eine Verkürzung des Angebotszeitraums kann insbesondere bei Vorliegen einer Überzeichnung erfolgen. Die Veränderungen der Anzahl der angebotenen Aktien oder der Preisspanne oder die Verlängerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums führen nicht zur Ungültigkeit bereits abgegebener Kaufangebote. Anlegern, die bereits ein Kaufangebot abgegeben haben, bevor der entsprechende Nachtrag veröffentlicht wurde, wird durch § 16 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz das Recht eingeräumt, innerhalb von zwei Werktagen nach der Veröffentlichung des Nachtrags ihre Kaufangebote zu widerrufen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, bis zur Veröffentlichung des Nachtrags abgegebene Kaufangebote innerhalb von zwei Werktagen nach der Veröffentlichung des Nachtrags abzuändern oder neue limitierte oder unlimitierte Kaufangebote abzugeben. Das Recht zum Widerruf bereits erteilter Kaufaufträge gemäß Wertpapierprospektgesetz bleibt hiervon unberührt. Sofern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Angebotsbedingungen zu ändern, wird die Änderung über elektronische Medien wie Reuters oder Bloomberg und, sofern nach Wertpapierhandelsgesetz und Wertpapierprospektgesetz erforderlich, als Ad-hoc Mitteilung und als Nachtrag zu diesem Prospekt veröffentlicht werden; eine individuelle Unterrichtung der Anleger, die Kaufangebote abgegeben haben, erfolgt in diesem Fall nicht. Zwischen der Gesellschaft, den abgebenden Aktionären und Concord wurden zum Zeitpunkt des Beginns der Angebotsfrist keine Vereinbarungen über das Zuteilungsverfahren getroffen. Die Gesellschaft, die abgebenden Aktionäre und Concord werden die „Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger“ (im folgenden auch „Zuteilungsgrundsätze“) beachten, die am 07.06.2000 von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen herausgegeben wurden. Die BAVARIA beabsichtigt eine bevorrechtigte Zuteilung von bis zu 70.000 Stück Neuen Aktien (14% der Kapitalerhöhung) an für die weitere Entwicklung der Gesellschaft wichtige Personen vorzunehmen. Darüber hinaus wurden zwischen der Gesellschaft und Concord keine weiteren Tranchen festgelegt, die bestimmten Investorenkreisen oder Investoren in bestimmten Staaten vorbehaltlich zuzuteilen sind. Der Gesellschaft wurde von ihrem Hauptaktionär Baltimore PLC. angezeigt, dass dieser beabsichtigt, seinen Anteilsbesitz an der BAVARIA durch Zeichnung von im Rahmen des Angebots angebotenen Aktien auf bis zu 10% zu erhöhen. Der Gesellschaft ist darüber hinaus weder bekannt, ob Mitglieder des Aufsichtsrats oder andere Aktionäre an der Zeichnung teilnehmen wollen. Die Mitglieder des Vorstandes der BAVARIA beabsichtigen, im Rahmen dieses öffentlichen Angebots keine Aktien zu zeichnen. Anleger, die ihren Kaufauftrag über ihre Depotbank erteilt haben, können den Platzierungspreis und die Anzahl der ihnen jeweils zugeteilten Aktien frühestens einen Tag nach Ende des Angebotszeitraums bei dem Kreditinstitut, das ihr Wertpapierdepot führt, in Erfahrung bringen. Anleger, die Kaufaufträge direkt bei Concord Effekten AG abgegeben haben, können diese Informationen einen Tag nach Ende des Angebotszeitraums bei Concord in Erfahrung bringen. Der Verkaufspreis, zu dem die Aktien einheitlich abgerechnet werden, wird nach Ablauf der Verkaufsfrist mit Hilfe des im Bookbuilding-Verfahren erstellten Orderbuchs voraussichtlich am 18.01.2006 von der BAVARIA und Concord festgelegt und am gleichen Tag über ein elektronisch betriebenes Informationssystem, auf den Internetseiten der Gesellschaft und Concord sowie voraussichtlich am 19.01.2006 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht werden. Nach Festlegung des Platzierungspreises werden die angebotenen Aktien aufgrund der dann vorliegenden Angebote an die Anleger zugeteilt. Der Kaufpreis je auf den Inhaber lautender Stückaktie zuzüglich der banküblichen Effektenprovision ist voraussichtlich am 26.01.2005 von den Erwerbern zu entrichten. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die buchmäßige Lieferung der zugeteilten Aktien durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Eine Einbeziehung in den Handel erfolgt erst nach Zuteilung der Aktien. Die Aktien werden den Aktionären ihrem Wertpapierdepot bei ihrer jeweiligen Depotbank gutgeschrieben. Die Aktien sind in einer oder mehreren Globalurkunden mit Globalgewinnanteilschein verbrieft, die bei Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist in der Satzung der BAVARIA Industriekapital AG ausgeschlossen. Die BAVARIA Industriekapital AG beabsichtigt, die Aktien der Gesellschaft in die Notierung im Entry Standard des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse einzubeziehen. Die Notierungsaufnahme ist für den 26.01.2006 geplant. Stabilisierungsmaßnahmen / Mehrzuteilungsoption Die Concord Effekten AG oder andere in ihrem Namen handelnde Personen können im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot und der Platzierung ab dem Zeitpunkt der Notierungsaufnahme und bis 30 Tage nach Aufnahme der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Open Market (Freiverkehr) Maßnahmen ergreifen, die auf die Stützung des Marktpreises der Aktien der Gesellschaft abzielen, um kurzfristig sinkende Kursbewegungen auszugleichen (sog. Stabilisierungsmaßnahmen). Stabilisierungsmaßnahmen können zu einem höheren Marktpreis (Kurs) der Aktien der Gesellschaft führen als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich vorübergehend ein Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht dauerhaft ist. Indes besteht keine Verpflichtung, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher wird nicht garantiert, dass Stabilisierungsmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden. Soweit Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, können sie jederzeit ohne Vorankündigung beendet werden. In keinem Fall werden Maßnahmen zur Stabilisierung des Marktpreises der Aktien der Gesellschaft oberhalb des Emissionskurses vorgenommen werden. In Bezug auf mögliche Stabilisierungsmaßnahmen können neben den 500.000 zu platzierenden neuen Aktien der Gesellschaft weitere bis zu 75.000 Aktien der Gesellschaft an Investoren zugeteilt werden (Mehrzuteilungsoption). In diesem Zusammenhang haben die beiden Vorstandsmitglieder der Gesellschaft der Concord Effekten AG die Option eingeräumt, bis zum 30. Kalendertag nach der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Open Market bis zu 75.000 Aktien (jeweils 37.500 Aktien) der Gesellschaft, d.h. 15% der Kapitalerhöhung, zum Platzierungspreis abzüglich der vereinbarten Provision zu erwerben (sog. Greenshoe-Option). Die zur Vornahme einer Mehrzuteilung an Anleger benötigten Aktien der Gesellschaft werden der Concord Effekten AG im Wege einer Wertpapierleihe von den Vorstandsmitgliedern der BAVARIA vorübergehend zur Verfügung gestellt. Die Greenshoe-Option kann in dem Umfang ausgeübt werden, wie Aktien im Wege der Mehrzuteilung platziert worden sind. Die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen und eine Ausübung der Greenshoeoption werden im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 unverzüglich und in allen angemessenen Einzelheiten, insbesondere in Form einer Pressemitteilung, veröffentlicht. Weitere Einzelheiten sind dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt vom 09.12.2005 inkl. dessen Nachträgen Nr. 1 vom 21.12.2005 und Nr. 2 vom 11.01.2006 zu entnehmen, die auf den Internetseiten der BAVARIA Industriekapital AG, BAVARIA Palais, Bavariaring 43, 80336 München (www.baikap.de) und der Concord Effekten AG, Große Gallusstrasse 9, 60311 Frankfurt (www.concord-ag.de) abrufbar sind. Auf Verlangen wird jedem Interessenten eine Papierversion des Prospekts inkl. der Nachträge Nr. 1 und Nr. 2 durch BAVARIA oder Concord kostenlos zur Verfügung gestellt. München, im Januar 2006 Der Vorstand